Rs C-691/25; dänisches Vorabentscheidungsersuchen; Gültigkeit bzw. Auslegung des Art. 9 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und Art. 157 AEUV; Frage, ob die in Art. 9 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2006/54/EG vorgesehene Ausnahme für Festbeitragssysteme gegen den allgemeinen unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt; Fragen zur (Un-)Zulässigkeit eines nationalen Festbeitrags-Betriebsrentensystems (hier: für ÄrztInnen), bei dem die Leistungen für Mitglieder, die vor dem 1. Juli 1999 in das Rentensystem aufgenommen wurden, auf einer geschlechtsspezifischen versicherungstechnischen Grundlage berechnet werden; Frage, ob Rentenleistungen, die im Rahmen dieses Systems gezahlt werden, Entgelt i.S.d. Art. 157 AEUV darstellen; Vorlage (50362/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-691/25; dänisches Vorabentscheidungsersuchen; Gültigkeit bzw. Auslegung des Art. 9 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und Art. 157 AEUV; Frage, ob die in Art. 9 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2006/54/EG vorgesehene Ausnahme für Festbeitragssysteme gegen den allgemeinen unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt; Fragen zur (Un-)Zulässigkeit eines nationalen Festbeitrags-Betriebsrentensystems (hier: für ÄrztInnen), bei dem die Leistungen für Mitglieder, die vor dem 1. Juli 1999 in das Rentensystem aufgenommen wurden, auf einer geschlechtsspezifischen versicherungstechnischen Grundlage berechnet werden; Frage, ob Rentenleistungen, die im Rahmen dieses Systems gezahlt werden, Entgelt i.S.d. Art. 157 AEUV darstellen; Vorlage

Erstellt am 11.12.2025

Eingelangt am 11.12.2025, Bundeskanzleramt (2025-1.023.108)

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