EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-731/25; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Solidaritätsbeitrag im Energiebereich; Gültigkeit bzw. Auslegung von Art. 14 bis 16 der Verordnung (EU) 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise, Auslegung von Art. 2 Abs. 1 und 2 sowie Art. 4 Abs. 1 der Verordnung 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität („Europäisches Klimagesetz“) und von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen; (Un-)Vereinbarkeit von Art. 14 bis 16 der Verordnung (EU) 2022/1854 mit dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 EUV), den Vorgaben des Gesetzgebungsverfahrens (Art. 194 Abs. 3 AEUV), dem Grundsatz der Rechtssicherheit, dem Rückwirkungsverbot, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 5 Abs. 4 EUV) und/oder diversen Grundrechten der GRC (Art. 16, 17, 20 und 21); (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die die Erhebung eines Solidaritätsbeitrags auch von Personen vorsieht, die (lediglich) mit den in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffinerieindustrie tätigen Unternehmen verbunden sind, und der Beitragssatz höher ist als 33 % (hier: 60 %), ohne dass eine Folgenabschätzung im Hinblick auf gleichwertige nationale Maßnahmen vorgesehen oder die Verteilung der Beträge geregelt ist; (Un-)Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die durch die Erhebung eines überhöhten Solidaritätsbeitrags eine Investition der Gewinne der betreffenden Unternehmen in den Dekarbonisierungsprozess verhindert, mit den Zielen der Klimaneutralität und der Energieunabhängigkeit; Vorlage
Erstellt am 08.01.2026
Eingelangt am 09.01.2026, Bundeskanzleramt (2026-0.018.661)
- EGH: RS C-731/25