Rs C-721/24; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; (gesundheitsbezogene) Angaben auf Nahrungsergänzungsmitteln; Auslegung der Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 und 5 und Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben; Frage, ob die Begriffe „besondere Eigenschaften“ und „einer Lebensmittelkategorie, eines Lebensmittels oder eines Lebensmittelbestandteils“ Angaben über die Häufigkeit der Einnahme und/oder den Verabreichungsweg des Lebensmittels erfassen; Frage, ob eine Kennzeichnung bzw. die Aufmachung oder Werbung wörtlich den Hinweis wiederzugeben hat, dass die Krankheit, auf die sich die Angabe bezieht, „durch mehrere Risikofaktoren bedingt ist und … die Veränderung eines dieser Risikofaktoren eine positive Wirkung haben kann oder auch nicht“; Frage, ob Werbung, die gesundheitsbezogene Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos enthält, den Hinweis des Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 enthalten muss, wenn dieser Hinweis auf der Verpackung, der Packungsbeilage und/oder der Website des Produkts zu finden ist; Vorlage (5404/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-721/24; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; (gesundheitsbezogene) Angaben auf Nahrungsergänzungsmitteln; Auslegung der Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 und 5 und Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben; Frage, ob die Begriffe „besondere Eigenschaften“ und „einer Lebensmittelkategorie, eines Lebensmittels oder eines Lebensmittelbestandteils“ Angaben über die Häufigkeit der Einnahme und/oder den Verabreichungsweg des Lebensmittels erfassen; Frage, ob eine Kennzeichnung bzw. die Aufmachung oder Werbung wörtlich den Hinweis wiederzugeben hat, dass die Krankheit, auf die sich die Angabe bezieht, „durch mehrere Risikofaktoren bedingt ist und … die Veränderung eines dieser Risikofaktoren eine positive Wirkung haben kann oder auch nicht“; Frage, ob Werbung, die gesundheitsbezogene Angaben zur Verringerung eines Krankheitsrisikos enthält, den Hinweis des Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 enthalten muss, wenn dieser Hinweis auf der Verpackung, der Packungsbeilage und/oder der Website des Produkts zu finden ist; Vorlage

Erstellt am 03.12.2024

Eingelangt am 04.12.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.881.583)

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