EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-161/26; belgisches Vorabentscheidungsersuchen (Verfassungsgerichtshof); (Un-)Zulässigkeit der Schlechterbehandlung subsidiär Schutzberechtigter i.Z.m. Familienzusammenführung; (Un-)Vereinbarkeit von Art. 3 Abs. 2 Buchst. c und Art. 9 bis 12 der Richtlinie 2003/86/EG betreffend das Recht auf Familienzusammenführung bzw. einer nationalen Regelung mit Art. 20, 21, 7 und 24 GRC, soweit sie subsidiär Schutzberechtigte und deren Familienmitglieder ungünstiger behandeln als Personen mit Flüchtlingseigenschaft und deren Familienmitglieder; (Un-)Vereinbarkeit von Art. 2 Buchst. j sowie Art. 23 und 24 der Statusrichtlinie 2011/95/EU i.V.m. Art. 3 Nr. 9 und Art. 23 der Verordnung (EU) 2024/1347 bzw. einer nationalen Regelung mit Art. 20, 21, 7 und 24 GRC, soweit sie die Familienmitglieder eines subsidiär Schutzberechtigten, die sich nicht in demselben Mitgliedstaat aufhalten, ausschließen bzw. ungünstiger behandeln als Angehörige, die sich im selben Mitgliedstaat aufhalten; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die das Recht auf Familienzusammenführung von subsidiär Schutzberechtigten und deren Familienmitgliedern, die sich nicht im nationalen Staatsgebiet befinden, bestimmten (strengeren) Voraussetzungen unterwirft und der Behörde Ermessen einräumt; Vorlage
Erstellt am 13.04.2026
Eingelangt am 15.04.2026, Bundeskanzleramt (2026-0.327.116)
- EGH: RS C-161/26