Rs C-768/24; französisches Vorabentscheidungsersuchen; anzuwendendes Recht bei vertraglich vereinbarter Rechtswahl; Auslegung des Art. 6 (Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse von Einzelpersonen) des Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Übereinkommen von Rom); Frage, ob Art. 6 letzter Satzteil des Übereinkommens dahingehend auszulegen ist, dass die nationalen Gerichte, im Falle einer Rechtswahl, das mangels Rechtswahl anzuwendende Recht, das einen größeren Schutz als das gewählte Recht aufweist, nicht anwenden dürfen, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass eine engere Verbindung des Vertrages zu dem Staat, dessen Recht vertraglich gewählt wurde, besteht; Frage, ob bei der Prüfung der „engere[n] Verbindungen“, die Verbindungen, die sich im Rahmen der Erfüllung des Arbeitsvertrages aus der Rechtswahl der Parteien ergeben, zu berücksichtigen sind oder nicht; Vorlage (7336/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-768/24; französisches Vorabentscheidungsersuchen; anzuwendendes Recht bei vertraglich vereinbarter Rechtswahl; Auslegung des Art. 6 (Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse von Einzelpersonen) des Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Übereinkommen von Rom); Frage, ob Art. 6 letzter Satzteil des Übereinkommens dahingehend auszulegen ist, dass die nationalen Gerichte, im Falle einer Rechtswahl, das mangels Rechtswahl anzuwendende Recht, das einen größeren Schutz als das gewählte Recht aufweist, nicht anwenden dürfen, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass eine engere Verbindung des Vertrages zu dem Staat, dessen Recht vertraglich gewählt wurde, besteht; Frage, ob bei der Prüfung der „engere[n] Verbindungen“, die Verbindungen, die sich im Rahmen der Erfüllung des Arbeitsvertrages aus der Rechtswahl der Parteien ergeben, zu berücksichtigen sind oder nicht; Vorlage

Erstellt am 13.12.2024

Eingelangt am 18.12.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.922.757)

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