EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-796/24; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten im Hinweisgeberschutzsystem; Auslegung des Art. 3 Abs. 3 Buchst. b (Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten) der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden; Verpflichtung bzw. Berechtigung der Mitgliedstaaten, auch Informationen, die unter eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht fallen, die für Personen anderer juristischer Berufsgruppen gilt, vom Anwendungsbereich der Schutzregelungen für Hinweisgeber auszuschließen; verneinendenfalls: Vereinbarkeit des Art. 3 Abs. 3 Buchst. b mit Art. 7 und 8 GRC bzw. Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privatlebens), Art. 16 GRC (unternehmerische Freiheit), Art. 1 1. ZP EMRK (Recht auf Achtung des Eigentums) und Art. 20 und 21 GRC (Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung); Vorlage
Erstellt am 06.01.2025
Eingelangt am 07.01.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.006.717)
- EGH: RS C-796/24