EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs T-614/24; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 27 Abs. 1 Buchst. e (Steuerbefreiung von Erzeugnissen, die zur Herstellung von Aromen für die Bereitung von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken verwendet werden) der Richtlinie 92/83/EWG zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke; Bedingungen der Steuerbefreiung; Frage, ob die Befreiung von der Alkoholsteuer davon abhängig gemacht werden darf, dass die Aromen tatsächlich – und nicht nur bestimmungsgemäß – zur Aromatisierung von nichtalkoholischen Getränken oder Lebensmitteln verwendet werden; Frage, ob die Steuerbefreiung (nicht) zur Anwendung gelangt, wenn das Aroma nicht an den Endverwender, sondern an Weiterverkäufer verkauft wird; Vorlage
Erstellt am 07.01.2025
Eingelangt am 08.01.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.011.758)
- EGH: RS T-614/24