Rs C-802/24; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen; restriktive Maßnahmen; Möglichkeit, streitige Fragen in einem privaten Schiedsverfahren zu entscheiden; Auslegung des Art. 11 (Abs. 1) der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; Frage, ob die Verordnung (EU) 833/2014 Vertragsparteien daran hindert, sich außergerichtlich über Ansprüche zu einigen, die gemäß Art. 11 Abs. 1 dieser Verordnung nicht erfüllt werden dürfen, und ob Verträge über Ansprüche, die unter diese Bestimmung fallen, zivilrechtlich ungültig sind; Frage, ob ein nationales Gericht, bei dem eine Klage auf Aufhebung oder Ungültigerklärung eines Schiedsspruchs anhängig ist, in dem Art. 11 der Verordnung (EU) 833/2014 angewendet wurde, von Amts wegen zu prüfen hat, ob die Rechtsanwendung des Schiedsgerichts mit der Verordnung (EU) 833/2014 vereinbar ist und den Schiedsspruch ganz oder teilweise für ungültig zu erklären oder aufzuheben hat; (Un-)Zulässigkeit der Rückzahlung eines Vorschusses für Waren, die aufgrund von Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) 833/2014 nie geliefert wurden; Vorlage (8246/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-802/24; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen; restriktive Maßnahmen; Möglichkeit, streitige Fragen in einem privaten Schiedsverfahren zu entscheiden; Auslegung des Art. 11 (Abs. 1) der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; Frage, ob die Verordnung (EU) 833/2014 Vertragsparteien daran hindert, sich außergerichtlich über Ansprüche zu einigen, die gemäß Art. 11 Abs. 1 dieser Verordnung nicht erfüllt werden dürfen, und ob Verträge über Ansprüche, die unter diese Bestimmung fallen, zivilrechtlich ungültig sind; Frage, ob ein nationales Gericht, bei dem eine Klage auf Aufhebung oder Ungültigerklärung eines Schiedsspruchs anhängig ist, in dem Art. 11 der Verordnung (EU) 833/2014 angewendet wurde, von Amts wegen zu prüfen hat, ob die Rechtsanwendung des Schiedsgerichts mit der Verordnung (EU) 833/2014 vereinbar ist und den Schiedsspruch ganz oder teilweise für ungültig zu erklären oder aufzuheben hat; (Un-)Zulässigkeit der Rückzahlung eines Vorschusses für Waren, die aufgrund von Maßnahmen gemäß der Verordnung (EU) 833/2014 nie geliefert wurden; Vorlage

Erstellt am 09.01.2025

Eingelangt am 10.01.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.020.998)

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