EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-798/24; lettisches Vorabentscheidungsersuchen; Offenlegung von Informationen zu Aktionären einer AG; Auslegung (der Art. 14 Buchst. b, d und Art. 16 Abs. 3) der Richtlinie (EU) 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts und des Art. 5 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO); Frage, ob Mitgliedstaat verpflichtet ist, die Informationen zu jedem einzelnen Aktionär einer Aktiengesellschaft offenzulegen und sie im Register öffentlich zugänglich zu machen; Gültigkeit des Art. 14 Buchst. d Ziff. ii der Richtlinie 2017/1132; Frage, ob mit der Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionäre der Zweck verfolgt werden kann, (1.) ein transparentes Unternehmensumfeld und den Schutz der Interessen Dritter zu gewährleisten, (2.) Geldwäsche sowie Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung zu verhindern und (3.) die Informationen bereitzustellen, die zur Durchsetzung von nationalen und internationalen Sanktionen sowie von Sanktionen der EU benötigt werden; Frage, ob nationale Regelung, nach der jedermann personenbezogene Daten sämtlicher Aktionäre ohne Nachweis eines berechtigten Interesses erhalten kann, mit den Grundsätzen des Art. 5 Abs. 1 DSGVO vereinbar ist; Vorlage
Erstellt am 13.01.2025
Eingelangt am 14.01.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.029.154)
- EGH: RS C-798/24