Rs C-820/24; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (BVwG); Vergaberecht; Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit; Auslegung des Art. 72 der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe; Änderung nach dem Ende des vereinbarten Ausführungszeitraums, aber vor Zahlung des Entgelts; Einstufung externer Umstände, die zwar vor Vertragsschluss erfolgt sind, sich jedoch erst danach offenbaren, als Änderungen aufgrund von Umständen, die ein seiner Sorgfaltspflicht nachkommender öffentlicher Auftraggeber nicht vorhersehen konnte; Einstufung einer nur „zweckmäßigen“ aber nicht unbedingt notwendigen Änderung als „erforderlich“ i.S.d. Art. 72 Abs. 1 Buchst. c sublit. i der Richtlinie 2014/24/EU; Vorlage (9064/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-820/24; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (BVwG); Vergaberecht; Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit; Auslegung des Art. 72 der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe; Änderung nach dem Ende des vereinbarten Ausführungszeitraums, aber vor Zahlung des Entgelts; Einstufung externer Umstände, die zwar vor Vertragsschluss erfolgt sind, sich jedoch erst danach offenbaren, als Änderungen aufgrund von Umständen, die ein seiner Sorgfaltspflicht nachkommender öffentlicher Auftraggeber nicht vorhersehen konnte; Einstufung einer nur „zweckmäßigen“ aber nicht unbedingt notwendigen Änderung als „erforderlich“ i.S.d. Art. 72 Abs. 1 Buchst. c sublit. i der Richtlinie 2014/24/EU; Vorlage

Erstellt am 13.01.2025

Eingelangt am 20.01.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.035.219)

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