EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-820/24; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (BVwG); Vergaberecht; Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit; Auslegung des Art. 72 der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe; Änderung nach dem Ende des vereinbarten Ausführungszeitraums, aber vor Zahlung des Entgelts; Einstufung externer Umstände, die zwar vor Vertragsschluss erfolgt sind, sich jedoch erst danach offenbaren, als Änderungen aufgrund von Umständen, die ein seiner Sorgfaltspflicht nachkommender öffentlicher Auftraggeber nicht vorhersehen konnte; Einstufung einer nur „zweckmäßigen“ aber nicht unbedingt notwendigen Änderung als „erforderlich“ i.S.d. Art. 72 Abs. 1 Buchst. c sublit. i der Richtlinie 2014/24/EU; Vorlage
Erstellt am 13.01.2025
Eingelangt am 20.01.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.035.219)
- EGH: RS C-820/24