Stellungnahme zu Gesetzesinitiativen und sonstigen Gegenständen
Stellungnahme betreffend die Regierungsvorlage (621 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Sparkassengesetz, das Wertpapierfirmengesetz, das Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Meine Verbesserungsvorschläge:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bei der Durchsicht der gegenständlichen RV sind mir leider folgende störende Redaktionsversehen aufgefallen, die im Rahmen der weiteren parlamentarischen Behandlung ausgebessert werden sollten:
Zu Art.1 – Bankwesengesetz
Z 37: Bei Überschrift „IIIa." das Wort „Abschnitt“ ergänzen – wie im Inhaltsverzeichnis und anderen Abschnitten
Z 38: Ebenso bei „IV." das Wort „Abschnitt“ ergänzen – wie im Inhaltsverzeichnis und anderen Abschnitten
Z 45: In § 20m Abs. 5 Z 2 und 2x § 20n Abs. 2 : „gegebenenfalls“ statt "gegebenfalls" – wie an anderen Stellen
Z 98: § 69 Abs. 11: „FM-GwG einholen“ mit Leerzeichen trennen
Z 125: § 73 Abs. 7 Z 4: „bei … unabhängigen Kreditinstituten“ - Fallfehler bereinigen
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Gerhard Feiler