Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots (195/SN-44/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots

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Inhalt

Stellungnahme der Jugendabteilung der Islamischen Föderation Wien

*zum Bundesgesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots (44/ME)*

Die Jugendabteilung der Islamischen Föderation Wien nimmt mit Besorgnis den Gesetzesentwurf zur Kenntnis, der ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an österreichischen Schulen vorsieht.

Wir teilen das Anliegen, die Selbstbestimmung und Gleichberechtigung von Mädchen zu fördern. Doch ein Verbot religiöser Bekleidung steht diesem Ziel entgegen. Es greift in das Recht auf Religionsfreiheit und persönliche Identität ein, die auch Kindern durch die österreichische Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert werden.

Das Kopftuch ist für viele Musliminnen Ausdruck ihres Glaubens und ihrer Überzeugung. Es ist nicht zwangsläufig ein Symbol von Fremdbestimmung, sondern kann auch ein Zeichen selbstbestimmter Religionsausübung und persönlicher Reife sein. Wenn ein Staat jungen Mädchen diese Entscheidung pauschal verbietet, spricht er ihnen zugleich die Fähigkeit ab, eigenständig über ihren Glauben nachzudenken und ihn zu leben.

Darüber hinaus birgt ein solches Verbot das Risiko, betroffene Schülerinnen zu stigmatisieren und ihr Zugehörigkeitsgefühl zu schwächen. Statt Integration zu fördern, kann es gesellschaftliche Spannungen vertiefen und das Vertrauen in Bildungseinrichtungen beeinträchtigen.

Wir sprechen uns daher gegen das geplante Kopftuchverbot aus und fordern stattdessen den Ausbau von Bildungs- und Dialogangeboten, die Mädchen in ihrer Persönlichkeit stärken und ihnen echte Selbstbestimmung ermöglichen – frei von Zwang, Vorurteilen und Ausgrenzung.

Wien, 14.10.2025
Jugendabteilung der Islamischen Föderation Wien

Stellungnahme von

Jugendabteilung der Islamischen Föderation Wien (IFW); Jugendabteilung der Islamischen Föderation Wien (IFW)