Schulunterrichtsgesetz und Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz, Änderung (7/SN-13/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz und das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir begrüßen das Ziel des Gesetzesentwurfs, neu zugewanderten schulpflichtigen Kindern einen strukturierten Schulstart zu ermöglichen.

Wir möchten allerdings auf einen aus unserer Sicht zentralen Aspekt im Entwurf aufmerksam machen: die psychische Verfassung der betroffenen Kinder.

Unsere langjährige Arbeit mit geflüchteten Kindern und Familien zeigt, dass ein erheblicher Anteil dieser Kinder unter psychischen Belastungen leidet – insbesondere als Folge von Krieg, Flucht, Kinderarbeit, Gewalt- und Verlusterfahrungen.

Internationale Studien weisen auf eine Prävalenz posttraumatischer Belastungsstörungen (PTBS) zwischen 14 % und 60 % bei minderjährigen Geflüchteten hin (Metzner, Reher, Kindler & Pawils, 2016; Spallek et al., 2016).

Auch unsere eigenen Erhebungen bestätigen diese Erkenntnisse: In den psychologischen Screenings (CRIES-8), die wir im Rahmen unserer Arbeit durchführen, zeigen 71 % der untersuchten Kinder Hinweise auf eine posttraumatische Belastung.

Diese Form psychischer Belastung wirkt sich direkt auf zentrales schulisches Geschehen aus: Konzentrations- und Lernfähigkeit, emotionale Regulation und soziale Interaktion – und kann schulische Leistung erheblich erschweren, wenn sie unbeachtet bleibt.

Wir halten es daher für dringend notwendig, dass im Orientierungsgespräch (§ 4 Abs. 2b SchUG) auch die psychische Verfassung der Kinder berücksichtigt wird – z. B. durch ein kurzes Screening durch geschulte Fachkräfte.

Kinder mit erhöhtem Belastungsprofil müssen erkannt und frühzeitig an psychosoziale Unterstützungsangebote angebunden werden.

Unsere Erfahrung in Wien zeigt, dass das Setting der Orientierungsklassen sehr gut geeignet ist, um niederschwellige psychosoziale Angebote zu integrieren. Durch frühzeitige Unterstützung können schwere Traumafolgen verhindert und die o.g zentralen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen gestärkt werden, die für die Einführung in den schulischen Regelbetrieb zentral sind.

Fazit:
Wir empfehlen, den Gesetzesentwurf, um Maßnahmen zur Berücksichtigung der psychischen Gesundheit von neu zugewanderten Kindern zu ergänzen. Eine ganzheitliche Einschätzung ist Voraussetzung für faire Bildungszugänge.

Mit freundlichen Grüßen

Themen

Stellungnahme von

AFYA - Verein zur Interkulturellen Gesundheitsförderung; Vorstand