Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung (19/SN-132/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt



Ich stehe dem geplanten Gesetz zur Altersverifikation im Internet äußerst kritisch gegenüber.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Inhalten ist zweifellos wichtig. Dieser Schutz sollte jedoch in erster Linie durch Aufklärung, Medienkompetenz, technische Schutzmöglichkeiten und die Verantwortung der Eltern gewährleistet werden. Eltern und Großeltern müssen weiterhin die Möglichkeit haben, mit Kindern offen und altersgerecht über problematische Inhalte zu sprechen und ihnen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet zu vermitteln.

Eine verpflichtende Alters- und Identitätsüberprüfung halte ich dafür nicht für das geeignete Mittel. Sie würde einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellen und könnte dazu führen, dass die bisher mögliche anonyme beziehungsweise pseudonyme Nutzung des Internets weitgehend verloren geht. Künftig müsste möglicherweise nicht nur das Alter, sondern auch die Identität von Erwachsenen beim Zugang zu Videoplattformen und sozialen Medien überprüft werden.

Daher entsteht bei mir der Eindruck, dass es bei diesem Vorhaben nicht ausschließlich um den Schutz von Kindern geht, sondern auch um eine Ausweitung staatlicher Kontrolle. Wenn bekannt ist, wer welche Inhalte wann aufruft, veröffentlicht oder verbreitet, entsteht ein erhebliches Überwachungspotenzial. Das betrifft nicht nur Minderjährige, sondern die gesamte erwachsene Bevölkerung.

Zudem bezweifle ich, dass eine solche Altersverifikation den beabsichtigten Schutz tatsächlich zuverlässig gewährleisten kann. Kinder und Jugendliche können Inhalte weiterhin über ältere Geschwister, Freunde oder andere Personen beziehen. Beiträge können heruntergeladen und anschließend über Messenger-Dienste wie WhatsApp weiterverbreitet werden. Dadurch könnten die Zugangskontrollen auf einzelnen Plattformen leicht umgangen werden, während gleichzeitig die Privatsphäre aller Nutzerinnen und Nutzer eingeschränkt wird.

Auch frühere staatliche Maßnahmen haben bei vielen Menschen das Vertrauen geschwächt, dass Eingriffe tatsächlich immer ausschließlich dem Schutz der Bevölkerung dienen. Ich denke dabei beispielsweise an die in der Vergangenheit geltenden Maßnahmen, bei denen Kinder in Schulen auch bei hohen Temperaturen und während des Turnunterrichts eine Maske tragen mussten. Solche Erfahrungen werfen für mich die Frage auf, ob das Kindeswohl bei staatlichen Maßnahmen tatsächlich immer an erster Stelle steht.

Diese Erfahrungen dürfen bei der öffentlichen Diskussion über neue Kontrollmaßnahmen nicht außer Acht gelassen werden. Gerade deshalb ist es notwendig, geplante Eingriffe in die Privatsphäre besonders kritisch zu prüfen und ihre tatsächliche Wirksamkeit ehrlich zu hinterfragen.

Ich bin daher der Meinung, dass der vorliegende Entwurf grundlegend überarbeitet werden sollte. Der Schutz von Kindern darf nicht zum Anlass genommen werden, eine allgemeine Identifizierungs- und Überwachungspflicht im Internet einzuführen. Erforderlich wären stattdessen verhältnismäßige Maßnahmen, die Kinder wirksam schützen, ohne die Privatsphäre und die Freiheit sämtlicher Internetnutzerinnen und Internetnutzer unverhältnismäßig einzuschränken.

Stellungnahme von

Werner, Brigitte (4400 Steyr)

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