Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Ich lehne den vorliegenden Gesetzesentwurf entschieden ab.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Inhalten und manipulativen Mechanismen sozialer Medien ist wichtig. Dieses Ziel rechtfertigt jedoch nicht den Aufbau einer technischen Infrastruktur, durch die Bürgerinnen und Bürger gegenüber digitalen Diensten ihr Alter nachweisen müssen.
Eine verpflichtende Altersverifikation betrifft nicht nur Kinder. Damit festgestellt werden kann, wer unter einer bestimmten Altersgrenze liegt, muss auch technisch bestätigt werden können, wer diese überschritten hat. Damit betrifft diese Verifikationsinfrastruktur letztlich die gesamte Bevölkerung.
Ich halte diesen Ansatz für unverhältnismäßig und gefährlich. Kinderschutz darf nicht zum Einfallstor für eine Infrastruktur werden, die eine immer weitergehende Identifizierung, Kontrolle und Überwachung der Bürger technisch ermöglicht.
Meine größte Sorge besteht darin, dass unter dem Argument des Kinderschutzes eine technische Infrastruktur geschaffen wird, die künftig zur Kontrolle der gesamten Bevölkerung eingesetzt werden könnte.
Heute geht es um das Alter und bestimmte Plattformen. Niemand kann jedoch garantieren, welche gesetzlichen Änderungen in fünf, zehn oder zwanzig Jahren beschlossen werden, welche weiteren Dienste einbezogen und welche zusätzlichen Merkmale zukünftig überprüft werden.
Eine einmal geschaffene Infrastruktur kann erweitert werden. Weitere Plattformen können einbezogen, zusätzliche Merkmale abgefragt und ursprünglich eng definierte Zwecke ausgedehnt werden. Gesetze ändern sich, Regierungen wechseln und technische Möglichkeiten entwickeln sich weiter.
Es darf nicht dazu kommen, dass die anonyme oder pseudonyme Nutzung des Internets schrittweise durch ein System ersetzt wird, in dem Bürger vor der Nutzung digitaler Angebote nachweisen müssen, wer sie sind, wie alt sie sind oder ob sie zum Zugriff berechtigt sind.
Der Rechtsstaat muss deshalb nicht nur fragen, was mit einem System heute gemacht wird, sondern auch, was damit morgen technisch möglich sein wird.
Zwar sieht der Entwurf Datenschutzmaßnahmen vor. Das beantwortet aber nicht die grundsätzliche Frage, warum eine solche Verifikationsinfrastruktur überhaupt geschaffen werden soll.
Besonders gefährlich wäre eine zukünftige Verknüpfung von Identitäts- oder Altersinformationen mit besuchten Plattformen, aufgerufenen Inhalten, Nutzungsverhalten, persönlichen Interessen oder politischen und gesellschaftlichen Überzeugungen. Derartige Informationen könnten eine weitreichende Kontrolle und Kategorisierung der Bevölkerung ermöglichen.
Je mehr Informationen über einen Menschen vorhanden und miteinander verknüpfbar sind, desto größer ist das Missbrauchspotential. Solche Informationen könnten zukünftig zur Überwachung, Benachteiligung oder Druckausübung verwendet werden. Im äußersten Fall können umfassende persönliche Informationen auch zur Erpressung missbraucht werden.
Ich unterstelle nicht, dass dies der gegenwärtige Zweck dieses Gesetzes ist. Ich halte es jedoch für falsch, eine technische Struktur zu schaffen, die durch spätere Erweiterungen ein derartiges Kontroll- und Überwachungspotential entwickeln kann.
Ein demokratischer Rechtsstaat sollte nicht darauf vertrauen müssen, dass eine vorhandene Kontrollmöglichkeit niemals missbraucht wird. Er sollte unnötige Kontrollmöglichkeiten gar nicht erst schaffen.
Kinderschutz darf nicht als Begründung dienen, eine Infrastruktur aufzubauen, die eine zukünftige umfassende Kontrolle oder Generalüberwachung der Bevölkerung technisch ermöglicht.
Der Entwurf benennt selbst problematische Mechanismen sozialer Medien: algorithmische Empfehlungssysteme, Autoplay, endloses Scrollen und manipulative Interaktionsanreize. Genau dort muss angesetzt werden.
Wenn Plattformen Kindern schaden, müssen die Plattformen reguliert werden – nicht die gesamte Bevölkerung.
Die primäre Verantwortung für minderjährige Kinder liegt bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Eltern haben darauf zu achten, welche Inhalte ihre Kinder konsumieren, welche Plattformen sie verwenden und wie lange sie diese nutzen.
Der Staat kann Eltern unterstützen, Medienkompetenz fördern und Plattformbetreiber regulieren. Er sollte die elterliche Verantwortung aber nicht durch eine Altersverifikationsinfrastruktur für die gesamte Gesellschaft ersetzen.
Technischer Jugendschutz ersetzt keine Erziehung.
Besonders lesenswert ist das Diskussionspapier „Soziale Medien und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ aus der Reihe „Leopoldina Diskussion“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina in Deutschland.
Ich lege dieses Diskussionspapier als Anlage bei. Es beschäftigt sich differenziert mit den Auswirkungen sozialer Medien sowie mit Schutzmöglichkeiten und behandelt unter anderem Medienkompetenz, Plattformgestaltung, Eltern und Bildungseinrichtungen sowie altersgerechte Beschränkungen.
Dieses Diskussionspapier sollte von den politischen Entscheidungsträgern unbedingt berücksichtigt werden. Siehe Anlage.
Kinderschutzpolitik sollte jene Mechanismen bekämpfen, die Kindern tatsächlich schaden, statt unter dem Schlagwort des Kinderschutzes eine flächendeckende Verifikationsstruktur aufzubauen.
Ich sehe außerdem einen Widerspruch im staatlichen Verständnis von Kinderschutz und Elternverantwortung.
Einerseits werden zum Schutz von Kindern weitreichende technische Zugangskontrollen gefordert. Andererseits werden Kinder bereits in Kindergarten und Schule mit sensiblen Themen konfrontiert, darunter Sexualität, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und LGBTQ+-Themen.
Dabei geht es nicht um die Abwertung einzelner Menschen oder Lebensweisen. Es geht um die Frage, wer entscheidet, wann und in welcher Form sensible Themen Kindern altersgerecht vermittelt werden.
Wer sich auf Elternverantwortung beruft, muss diese konsequent respektieren. Das Informations- und Mitspracherecht der Eltern muss auch bei sensiblen Erziehungs- und Bildungsfragen ernst genommen werden.
Statt einer verpflichtenden Altersverifikation sollte unmittelbar bei den Plattformen angesetzt werden.
Problematische Funktionen wie Infinite Scroll, Autoplay, manipulative Benachrichtigungen, suchtfördernde Mechanismen und auf maximale Verweildauer optimierte Empfehlungen sollten für Minderjährige standardmäßig deaktiviert werden.
Eltern sollten einfache technische Werkzeuge erhalten, um Zugänge auf den Geräten ihrer Kinder selbst zu verwalten. Gleichzeitig muss Medienkompetenz wesentlich stärker gefördert werden.
Plattformbetreiber sollten zu „Safety by Design“ und „Privacy by Design“ verpflichtet werden. Kinderschutz muss Bestandteil des Produktdesigns sein und darf nicht davon abhängen, dass die gesamte Bevölkerung ihr Alter nachweist.
Vor Einführung einer Altersverifikationsinfrastruktur muss nachgewiesen werden, dass keine gleich wirksame, aber grundrechtsschonendere Maßnahme existiert. Ebenso braucht es eine unabhängige Datenschutz-, Grundrechts- und Missbrauchsfolgenabschätzung.
Vor allem muss verhindert werden, dass aus einer Altersverifikation später eine allgemeine digitale Identitäts-, Zugangs- oder Verhaltenskontrolle entsteht.
Die entscheidende Frage lautet nicht nur:
„Ist dieses System heute datenschutzkonform?“
Sondern auch:
„Welche Kontrolle über die Bürger ermöglicht dieses System morgen?“
Kinderschutz ist notwendig. Er rechtfertigt aber nicht den Aufbau einer Infrastruktur, die zukünftig zur Kontrolle und Überwachung der gesamten Bevölkerung verwendet werden könnte.
Wenn Kinder geschützt werden sollen, müssen die Plattformen und schädlichen Mechanismen reguliert werden – nicht die Bürger.
Aus diesen Gründen spreche ich mich entschieden gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf aus.