Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung (78/SN-132/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Meine Position zu diesem Vorhaben:

Das Internet war immer eine frei anonyme Platform die zu einem Informationsaustausch seit vielen Jahren wesentlich beiträgt. Jegliche Identitätsnachweis wurden die Meinungsfreiheit sehr stark beeinträchtigen. Natürlich ist die Überwachung im Bezug auf kriminelle und aufrührende Inhalte sinnvoll und sollte verstärkt kontrolliert werden.

Mein Hauptargument für oder gegen das Vorhaben:

Einschränkung der Meinungsfreiheit

Meine Verbesserungsvorschläge:
Weiterhin Anonymität im Netz. Jedoch stärkere Überwachung und anhand von IP Adresse und Handy Kennung. Drastische Maßnahmen bei Verstößen. Das heißt Einbeziehung der Hardware,kein Netzzugang (Gesichts, Iris und Fingerabdrücke erfassen) bzw Schulungen und soziale Arbeit. Da Handys bereits einem Benutzer zugewiesen sind, sollte die kein hoher Aufwand sein.
Bei Wiederholung, hohe Geld bzw. Haftstrafen.
Haftbar ist, wie beim Auto, der Handy Besitzer.


Stellungnahme von

Orasch, Johann (2074 Unterretzbach )

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