Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz, Änderung (199/SN-132/ME)

Stellungnahme zu Ministerialentwurf

Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

2026-09-20
An das Bundeskanzleramt / Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Gegenstand:
Stellungnahme zum Begutachtungsverfahren betreffend die Änderung des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) und des KommAustria-Gesetzes (KOG) – Striktes Nein zum digitalen Login-Zwang und zur Zerschlagung des freien Internets
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AUSTAUSCH- UND ABLEHNUNGSANTRAG
Als Bürgerinnen und Bürger ergeht hiermit eine entschiedene und kompromisslose Ablehnung des vorliegenden Gesetzesentwurfs.

Dieser Entwurf ist in Wahrheit kein Jugendschutzgesetz, sondern das kulturelle Todesurteil für das freie und offene Internet, wie wir es kennen. Indem das Gesetz Plattformen und Medienhäuser unter Androhung drakonischer Strafen dazu zwingt, das Alter ihrer Nutzer lückenlos zu prüfen, etabliert es einen faktischen, flächendeckenden Login-Zwang im gesamten digitalen Raum.

Wir fordern den Erhalt des freien Internets. Ein digitaler Ausweis- und Registrierungszwang für alltägliche Web-Aktivitäten ist staatliche Überregulierung in Reinform und verfassungsrechtlich inakzeptabel.

Die Ablehnung stützt sich im Detail auf folgende fundamentale Kritikpunkte:
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I. Die Zerstörung des freien Internets durch den Login-Zwang

• Das Ende des freien Informierens und Verweilens:
Das Internet basiert seit seiner Entstehung auf dem Prinzip des freien, barrierefreien Zugangs zu Informationen. Das bloße Lesen von Artikeln, das Stöbern in Foren oder das Betrachten von Videos darf niemals an eine vorherige Identifikation oder Registrierung gekoppelt werden. Ein Gesetz, das Bürger dazu zwingt, sich vor dem Betreten einer Website digital „auszuweisen“, zerstört die offene Informationsgesellschaft.

• Katalysator für Chilling Effects:
Wenn jede politische Recherche, jede Suche zu sensiblen Gesundheitsthemen und jeder Klick im Netz nur noch nach einem Login möglich sind, führt dies zu einer massiven Einschüchterung der Bevölkerung (Chilling Effects). Bürgerinnen und Bürger werden aus Angst vor Protokollierung bestimmte Websites gar nicht erst aufrufen. Dies kommt einer Zensur der Informationsbeschaffung gleich.
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II. Fundamentale rechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken

• Massiver Verstoß gegen das Recht auf Anonymität:
Das Recht, sich im öffentlichen Raum – auch digital – anonym zu bewegen und zu informieren, ist ein demokratisches Grundrecht. Der Entwurf verkehrt dieses Prinzip ins Gegenteil: Er stellt die gesamte erwachsene Bevölkerung unter Generalverdacht und zwingt sie zur Aufgabe ihrer Anonymität, nur um den (vorgeblichen) Schutz einer Minderheit zu organisieren. Das ist grob unverhältnismäßig.

• Muster ohne Wert beim Datenschutz:
Selbst wenn der Entwurf von „datenschutzfreundlichen Verfahren“ spricht, bleibt das Kernproblem bestehen: Jedes System, das einen Login oder eine Verifikation erzwingt, erzeugt digitale Spuren. Es schafft zentrale Angriffspunkte (Honeypots) für Cyberkriminelle und erleichtert Plattformen das lückenlose Tracking des Nutzerverhaltens über verschiedene Websites hinweg. Das bricht im Kern mit den Grundsätzen der DSGVO.
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III. Technische Absurdität und wirtschaftliche Isolation

• Trivialität der Umgehung:
Während ehrliche, erwachsene Bürger durch Login-Schranken schikaniert und in ihren Grundrechten beschnitten werden, umgehen Jugendliche solche nationalen Barrieren mittels einfachster, kostenloser VPN-Systeme binnen Sekunden. Das Gesetz schränkt somit die Freiheit aller ein, ohne das vorgegebene Ziel auch nur ansatzweise zu erreichen.

• Die Vertreibung der Vielfalt (Standort-Killer):
Kleine, unabhängige Blogs, Foren und österreichische Medienhäuser können und wollen keine Login- und Verifikationsinfrastrukturen betreiben. Die Folge wird sein, dass Betreiber ihre Dienste in Österreich entweder abschalten oder hinter Paywalls verstecken. Der Entwurf isoliert den österreichischen Digitalmarkt und nimmt den Bürgern den Zugang zu einer vielfältigen Medienlandschaft.
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Forderungen und alternative Lösungsansätze

Das freie Internet steht nicht zur Disposition. Statt digitalen Grenzzäunen und einem Login-Zwang fordern wir:

• Strikte Absage an jegliche Identifikations-, Login- oder Registrierungspflichten beim Aufrufen von öffentlich zugänglichen Webinhalten.

• Die Rückverlagerung des Jugendschutzes dorthin, wo er technisch und pädagogisch hingehört: in die Förderung der Medienkompetenz sowie auf die lokalen Endgeräte der Minderjährigen (z. B. durch jugendschutzkonforme Einstellungen im Betriebssystem des Smartphones/PCs direkt durch die Erziehungsberechtigten), anstatt das gesamte Netz für alle Bürger zu sperren.

• Die konsequente Nutzung bestehender europäischer Werkzeuge (wie des Digital Services Act) zur Regulierung großer Plattformen, anstatt eines nationalen österreichischen Alleingangs, der nur die Freiheit der eigenen Bürger beschneidet.
Aus den genannten Gründen wird nachdrücklich gefordert, den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form restlos fallenzulassen.


Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bindl
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Hinweis zur Veröffentlichung: Ich stimme der Veröffentlichung dieser Stellungnahme unter namentlicher Nennung auf der Website des Parlaments ausdrücklich zu.


Stellungnahme von

Bindl, Thomas (3321 Kollmitzberg)

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