Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Wie garantieren Sie uns erwachsenen Bürgern, dass wir uns nicht ausweisen müssen, um einen Teil - und später vielleicht auch wachsende Teile - des Internets nutzen zu können?
Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Maßnahme, so wie sie geplant ist, Kinder- Und Jugendlichenrechte gut schützt. Im Grunde müssen doch die Plattformen in die Pflicht genommen werden.
Wie Amnesty International schreibt:
Eine Zugangssperre für unter 14-Jährige ist weder wirksam noch das gelindeste Mittel, um die Rechte der Kinder zu schützen, und erscheint daher unverhältnismäßig.
• Die damit verbundene Altersverifikation wirft ernsthafte Datenschutzbedenken auf und stellt somit ein Risiko für das Recht auf Privatsphäre von allen Menschen dar, die sich auf sozialen Medien betätigen möchten.
• Die geplante Maßnahme, einschließlich der Altersverifikation, könnte eine abschreckende Wirkung (sog. chilling effect) auf die Ausübung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit haben.