Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
ÖKOBÜRO und Justice & Environment begrüßen die volle Verfahrenskonzentration für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken, den neuen UVP-Tatbestand für Rechenzentren und die Zurückweisungspflicht bei mangelhaften Unterlagen. In seiner Gesamtausrichtung verfehlt der Entwurf aber das Ziel, Rechtssicherheit und Unionsrechtskonformität herzustellen. Die Streichung der Kumulierungsprüfung ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Schwellenwerte, die Anhebung der Änderungsschwellen auf 100 %, die sofortige Zustellwirkung im RIS unter Abweichung vom AVG, die Deckelung von Vorbringen und Privatgutachten, neue Hürden für Bürgerinitiativen sowie der Weiterbau nach höchstgerichtlicher Aufhebung stehen im Widerspruch zur UVP-Richtlinie, zur Aarhus-Konvention und zur Grundrechtecharta. Der einheitliche Verfahrenstyp orientiert sich zudem am bisher schwächeren vereinfachten Verfahren. Das bedeutet kürzere Entscheidungsfristen, kein unabhängiges Gutachter:innenteam mehr und eine im Regelfall nur noch fakultative Nachkontrolle. Das laufende Vertragsverletzungsverfahren wird dadurch nicht saniert, und die von der Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz festgestellten Defizite bleiben bestehen. Verfahren werden durch vollständige Unterlagen, ausreichend ausgestattete Behörden, verbindliche strategische Planung und frühe, faire Beteiligung schneller, nicht durch den Abbau von Kontroll- und Beteiligungsrechten.