Stellungnahme zu Ministerialentwurf
Stellungnahme zu dem Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird
Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlamentsdirektion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Inhalt
Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zur UVP-Novelle
Die vielfältigen geplanten Einschränkungen und Erschwernisse in Bezug auf Umweltschutz und Bürger:innenbeteiligung im vorliegenden Gesetzesentwurf (Novelle) zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden strikt abgelehnt. Dazu zählen Fristverkürzungen, umfassende Erschwernisse bei der Beteiligung und schlechtere Rahmenbedingungen bei der Umweltprüfung selbst. Der Begriff „Umwelt“ umfasst in der UVP auch kulturelle Sachwerte, was aktuell z. B. für das Heumarkt-Hochhausprojekt im Zusammenhang mit dem UNESCO-Weltkulturerbe „Historisches Zentrum von Wien“ relevant ist.
So soll die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hinkunft grundsätzlich nur mehr im vereinfachten Verfahren stattfinden (mit stark eingeschränkten Beteiligungsmöglichkeiten), wohingegen es für Projektwerber:innen Erleichterungen geben soll. Dabei wird verkannt, dass die Ursachen der häufig zu Recht kritisierten überlangen Verfahrensdauern vor allem in den mangelhaften Unterlagen der Projektwerber:innen selbst liegen, die oft Ergänzungen nachreichen müssen, sowie in der vielfach unzureichenden Personalausstattung der Behörden. Für die Beteiligung der Zivilgesellschaft, die vorwiegend ehrenamtlich agiert und daher ohnehin in Bezug auf Ressourcen stark eingeschränkt ist, sollen im vorliegenden Gesetzesentwurf zusätzliche Hürden und Erschwernisse eingebaut werden, obwohl deren aktuell vorgegebene Fristen ohnehin knapp bemessen sind und quasi den geringsten Grund für die häufigen überlangen Verfahren darstellen.
Die Aarhus-Konvention aus 1998, von der EU sowie allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert, ist ein Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Dieses Abkommen ermöglicht es der Zivilgesellschaft, gegen Umweltrechtsverstöße vorgehen zu können und Bescheide gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Diese Möglichkeiten, essentielle Rechte der Zivilgesellschaft, sollen jetzt stark beschnitten werden. Unser Verein Initiative Denkmalschutz, der sich für den nachhaltigen Schutz und den Erhalt gefährdeter Kulturgüter und Kulturlandschaften im Rahmen der Denkmal-, Orts- und Stadtbildpflege einsetzt, spricht sich daher nachdrücklich und entschieden dafür aus, die Umweltrechte für die Zivilgesellschaft und NGOs nicht einzuschränken. In diesem Zusammenhang möchte unser Verein noch ergänzend auf die Konvention von Faro verweisen (Artikel 12 „Zugang zum Kulturerbe und demokratische Teilnahme“). Dieses Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft wurde vom Europarat 2005 verabschiedet und von der Republik Österreich 2015 ratifiziert (BGBl. III Nr. 23/2015).
Abschließend verweisen wir auf folgende abgegebene Stellungnahmen, denen wir uns inhaltlich im Wesentlichen anschließen:
- Stellungnahme Forum Wissenschaft & Umwelt (6 Seiten; 30.10.2026): https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SNME/6823
- Stellungnahme Greenpeace (5 Seiten; 20.10.2026): https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SNME/6499
- Stellungnahme ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung (18 Seiten; 21.10.2026): https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SNME/6596
- Stellungnahme GLOBAL 2000 (15 Seiten; 30.10.2026): https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SNME/6846
mit freundlichen Grüßen
Markus Landerer und Dipl-Ing. Dr. Alexander Schmiderer
im Namen der Initiative Denkmalschutz
Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter
Fuchsthallergasse 11/5
1090 Wien
www.initiative-denkmalschutz.at
ZVR-Nr.: 049 832 110