Rs C-354/20; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Rechtsstaatlichkeit in Polen; Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls; Frage, ob der Rahmenbeschluss 2002/584/JI, Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 EUV und Art. 47 GRC der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls entgegenstehen, wenn die nationalen Rechtsvorschriften nach Ausstellung des betreffenden EHB so geändert wurden, dass das betreffende Gericht die Anforderungen der Unabhängigkeit nicht mehr erfüllt; Vorliegen systemischer und allgemeiner Mängel hinsichtlich der Unabhängigkeit der Gerichte im Ausstellungsmitgliedstaat, die dazu führen, dass das Recht auf ein unabhängiges Gericht gegenüber keiner einzigen verdächtigen Person – unabhängig von der persönlichen Situation, der Art der strafverfolgungsbegründenden Straftat und dem konkreten Sachverhalt – gewährleistet ist; Notwendigkeit des Dialogs mit der ausstellenden Justizbehörde und der Prüfung etwaiger Auswirkungen systemischer Mängel auf den Einzelfall; Vorlage; Anwendung des Eilverfahrens; voraussichtlicher Termin der mündlichen Verhandlung: 12. Oktober 2020 (30202/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-354/20 LIMITE
07.09.2020
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-354/20; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Rechtsstaatlichkeit in Polen; Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls; Frage, ob der Rahmenbeschluss 2002/584/JI, Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 EUV und Art. 47 GRC der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls entgegenstehen, wenn die nationalen Rechtsvorschriften nach Ausstellung des betreffenden EHB so geändert wurden, dass das betreffende Gericht die Anforderungen der Unabhängigkeit nicht mehr erfüllt; Vorliegen systemischer und allgemeiner Mängel hinsichtlich der Unabhängigkeit der Gerichte im Ausstellungsmitgliedstaat, die dazu führen, dass das Recht auf ein unabhängiges Gericht gegenüber keiner einzigen verdächtigen Person – unabhängig von der persönlichen Situation, der Art der strafverfolgungsbegründenden Straftat und dem konkreten Sachverhalt – gewährleistet ist; Notwendigkeit des Dialogs mit der ausstellenden Justizbehörde und der Prüfung etwaiger Auswirkungen systemischer Mängel auf den Einzelfall; Vorlage; Anwendung des Eilverfahrens; voraussichtlicher Termin der mündlichen Verhandlung: 12. Oktober 2020

Erstellt am 07.09.2020

Eingelangt am 07.09.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.566.166)

 Aufklappen