VERORDNUNG DES RATES über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko vereinbarten Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko
(731/EU XXV.GP)
RAT: 14164/13 PUBLIC 05.11.2013 deutsch (Orginalsprache französisch)
EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
VERORDNUNG DES RATES über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko vereinbarten Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko
RÈGLEMENT DU CONSEIL relatif à la répartition des possibilités de pêche au titre du protocole entre l'Union européenne et le Royaume du Maroc fixant les possibilités de pêche et la contrepartie financière prévues par l'accord de partenariat dans le secteur de la pêche entre l'Union européenne et le Royaume du Maroc
VERORDNUNG DES RATES über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko vereinbarten Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko
Erstellt am 14.11.2013 von: Juristischer Dienst - Qualität der Rechtsetzung
RÈGLEMENT DU CONSEIL relatif à la répartition des possibilités de pêche au titre du protocole entre l'Union européenne et le Royaume du Maroc fixant les possibilités de pêche et la contrepartie financière prévues par l'accord de partenariat dans le secteur de la pêche entre l'Union européenne et le Royaume du Maroc
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Eingelangt am 14.11.2013, U32 Übermittlung
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Dokumente, die sich auch auf die gegenständliche Sitzung (Gremium und Datum) beziehen.
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Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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