EU-V: Europ. Gerichtshof
Vorabentscheidungsersuchen Rechtssachen C-57/09 und C-101/09
B u.a.
[Vorl. Gericht: Bundesverwaltungsgericht - Deutschland]
Eingelangt am 07.05.2009, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-57/09/0001-V/7/2009)
Dok.Nr.
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Betreff
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EGH: RS C-101/09
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Datum
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Dok.Nr.
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Art
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Betreff
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10.02.2022
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EGH: RS C-8/22
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EUGH
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Rs C-8/22; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 14 Abs. 4 Buchst. b der Statusrichtlinie 2011/95/EU (Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung der Flüchtlingseigenschaft, hier: aufgrund Straffälligkeit und Verurteilung zu einer 25-jährigen Haftstrafe), Voraussetzung der „Gefahr für die Allgemeinheit“; Prüfungsmaßstab bzw. Nachweis einer solchen Gefahr; Frage, ob diese schon allein durch die rechtskräftige Verurteilung aufgrund einer besonders schweren Straftat angenommen werden kann; verneinendenfalls Frage, ob die Gefahr für die Allgemeinheit tatsächlich und gegenwärtig oder bloß potenziell sein muss sowie Beweislast hierfür; Aberkennung der Rechtsstellung als Flüchtling, wenn diese Aberkennung verhältnismäßig ist und die Gefahr, die der Inhaber dieser Rechtsstellung darstellt, hinreichend erheblich ist, um die Aberkennung zu rechtfertigen; Verhältnismäßigkeitsprüfung und Hinweis auf Urteil vom 9.11.2010, verb. Rs. C-57/09 und C-101/09; Vorlage (89832/EU XXVII.GP)
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