Rs. C-930/19; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen eines Unionsbürgers (Drittstaatsangehörige) im Fall von Scheidung und Aufhebung der Ehe bzw. Beendigung der eingetragenen Partnerschaft unter „besonders schwierigen Umständen“ (Gewalt in der Ehe); Vereinbarkeit des Art. 13 Abs. 2 der Freizügigkeits-Richtlinie 2004/38/EG mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung iSd. Art. 20 und 21 GRC; Frage, ob eine Ungleichbehandlung der Familienangehörigen von Unionsbürgern (vgl. Art. 13 Abs. 2 der Freizügigkeits-Richtlinie 2004/38/EG) gegenüber den Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen (vgl. Art. 15 Abs. 3 Familienzusammenführungs-Richtlinie 2003/86/EG) im Hinblick auf das Fortbestehen eines (bisher abgeleiteten) Aufenthaltsrechts vorliegt, weil nur Familienangehörige von Unionsbürgern neben dem Bestehen „besonders schwieriger Umstände“ nachweisen müssen, dass sie keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen und über eine umfassende Krankenversicherung verfügen bzw. als Familienangehörige einer Person gelten, die diese Voraussetzungen erfüllt; Vorlage (10372/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-930/19 LIMITE
03.02.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs. C-930/19; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen eines Unionsbürgers (Drittstaatsangehörige) im Fall von Scheidung und Aufhebung der Ehe bzw. Beendigung der eingetragenen Partnerschaft unter „besonders schwierigen Umständen“ (Gewalt in der Ehe); Vereinbarkeit des Art. 13 Abs. 2 der Freizügigkeits-Richtlinie 2004/38/EG mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung iSd. Art. 20 und 21 GRC; Frage, ob eine Ungleichbehandlung der Familienangehörigen von Unionsbürgern (vgl. Art. 13 Abs. 2 der Freizügigkeits-Richtlinie 2004/38/EG) gegenüber den Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen (vgl. Art. 15 Abs. 3 Familienzusammenführungs-Richtlinie 2003/86/EG) im Hinblick auf das Fortbestehen eines (bisher abgeleiteten) Aufenthaltsrechts vorliegt, weil nur Familienangehörige von Unionsbürgern neben dem Bestehen „besonders schwieriger Umstände“ nachweisen müssen, dass sie keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen und über eine umfassende Krankenversicherung verfügen bzw. als Familienangehörige einer Person gelten, die diese Voraussetzungen erfüllt; Vorlage

Erstellt am 03.02.2020

Eingelangt am 06.02.2020, Bundesministerium für Justiz (2020-0.081.000)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
05.05.2020 RAT: 7738/20 EUST
Affaire devant la Cour de justice - Demande de question préjudicielle dans l'affaire C-930/19: X v Etat Belge (droits des conjoints de citoyen européen ressortissants d'Etats tiers) (19344/EU XXVII.GP)
08.05.2020 RAT: CM 2155/20 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 13. Mai 2020 (10.00 Uhr) (19840/EU XXVII.GP)
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
11.05.2020 RAT: 7915/20 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 13. Mai 2020 (10.00 Uhr) (19974/EU XXVII.GP)
08.05.2020 RAT: CM 2155/20 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 13. Mai 2020 (10.00 Uhr) (19840/EU XXVII.GP)