Rs C-197/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (Verwaltungsgericht Wien); Auslegung des Art. 288 AEUV iVm Art. 5 Abs. 4 oder mit Art. 5 Abs. 5 iVm Anhang I Z 2 der Nitrat-RL 91/676/EWG; Wasser mit erhöhten Nitratwerten; behauptetes unzureichendes Aktionsprogramm; subjektives Recht (Antragslegitimation) eines öffentlichen Wasserversorgers, eines Verbrauchers und/oder einer Gemeinde auf Änderung eines bereits erlassenen Aktionsprogrammes zur Einhaltung der Nitratgrenzwerte sowie auf Erlassung zusätzlicher Maßnahmen oder verstärkter Aktionen; Vorlage mit Korrigendum
(20048/EU XXVI.GP)
EGH: RS C-197/18 LIMITE 30.04.2018 deutsch
EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-197/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (Verwaltungsgericht Wien); Auslegung des Art. 288 AEUV iVm Art. 5 Abs. 4 oder mit Art. 5 Abs. 5 iVm Anhang I Z 2 der Nitrat-RL 91/676/EWG; Wasser mit erhöhten Nitratwerten; behauptetes unzureichendes Aktionsprogramm; subjektives Recht (Antragslegitimation) eines öffentlichen Wasserversorgers, eines Verbrauchers und/oder einer Gemeinde auf Änderung eines bereits erlassenen Aktionsprogrammes zur Einhaltung der Nitratgrenzwerte sowie auf Erlassung zusätzlicher Maßnahmen oder verstärkter Aktionen; Vorlage mit Korrigendum
Erstellt am 30.04.2018
Eingelangt am 03.05.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-197/18/0001-V 6/2018)
EGH: RS C-197/18
Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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