Rs C-15/20 und C-16/20; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 4, Art. 6 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Nichtigerklärung einer Klausel, nach der die gesamten Kosten für die Beurkundung, Novation oder Löschung eines Hypothekendarlehensvertrags vom Darlehensnehmer zu tragen sind, und einer Klausel, die den Verbraucher zur Zahlung einer sog. Bereitstellungsprovision an das Finanzinstitut verpflichtet; Rechtsfolgen der Nichtigerklärung; gerichtliche Abmilderung der Nichtigerklärung; Kostentragung; Verjährung; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis zur abschließenden Entscheidung in den verb. Rs. C-224/19 und C-259/19 (13937/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-15/20 LIMITE
19.02.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-15/20 und C-16/20; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 4, Art. 6 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Nichtigerklärung einer Klausel, nach der die gesamten Kosten für die Beurkundung, Novation oder Löschung eines Hypothekendarlehensvertrags vom Darlehensnehmer zu tragen sind, und einer Klausel, die den Verbraucher zur Zahlung einer sog. Bereitstellungsprovision an das Finanzinstitut verpflichtet; Rechtsfolgen der Nichtigerklärung; gerichtliche Abmilderung der Nichtigerklärung; Kostentragung; Verjährung; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis zur abschließenden Entscheidung in den verb. Rs. C-224/19 und C-259/19

Erstellt am 19.02.2020

Eingelangt am 21.02.2020, Bundesministerium für Justiz (2020-0.121.231)

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Dok.Nr.
EGH: RS C-16/20
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