Rs C-518/15; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung: Zulässigkeit der Ausnahme bestimmter Kategorien von Feuerwehrleuten von den in Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG ergangenen nationalen Vorschriften; Zulässigkeit der Beibehaltung bzw. Einführung einer weniger restriktiven Definition der Arbeitszeit; Geltung für den Arbeitszeitbegriff, der für Bestimmung der für die Rufbereitschaft geschuldeten Vergütung maßgeblich ist; Zulässigkeit der Wertung der Rufbereitschaft zu Hause als Arbeitszeit iSd. Richtlinie 2003/88/EG; Vorlage (82018/EU XXV.GP)

EGH: RS C-518/15 LIMITE
27.10.2015
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-518/15; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung: Zulässigkeit der Ausnahme bestimmter Kategorien von Feuerwehrleuten von den in Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG ergangenen nationalen Vorschriften; Zulässigkeit der Beibehaltung bzw. Einführung einer weniger restriktiven Definition der Arbeitszeit; Geltung für den Arbeitszeitbegriff, der für Bestimmung der für die Rufbereitschaft geschuldeten Vergütung maßgeblich ist; Zulässigkeit der Wertung der Rufbereitschaft zu Hause als Arbeitszeit iSd. Richtlinie 2003/88/EG; Vorlage

Erstellt am 27.10.2015

Eingelangt am 29.10.2015, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-518/15/0001-V/7/2015)

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