d’Hondtsches Verfahren
Das Geschäftsordnungsgesetz des österreichischen Nationalrats legt in § 30 Abs. 3 und 4 zur Bestimmung der Ausschusszusammensetzung ein Verfahren fest, das als Verhältniswahlrecht bezeichnet und auch nach seinem Schöpfer "d’Hondtsches Verfahren" (Divisorenverfahren) genannt wird.
Danach werden die Stärkeverhältnisse der Klubs im Plenum zugrunde gelegt und die Wahlzahl dadurch ermittelt, dass die Summe der jeweiligen Klubs nach Stärke geordnet, durch 2, 3, 4 oder weitere Teilzahlen dividiert und notiert wird. Die Wahlzahl ergibt sich in Bezug auf die Ausschussgröße, wonach z. B. bei 10 zu vergebenden Ausschusssitzen die zehntgrößte aufgeschriebene Zahl die Wahlzahl ist. Die Verteilung der Mandate erfolgt durch Division der Anzahl der Abgeordneten eines Klubs durch die Wahlzahl.