Die Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Rechnungshofs (die bisher mit einfacher Mehrheit des Nationalrats und ohne erhöhtes Anwesenheitsquorum erfolgte) ist ab dem Jahr 2023 neu geregelt:
Der:Die Präsident:in des Rechnungshofs wird wie bisher vom Nationalrat auf Vorschlag des Hauptausschusses gewählt. Für die Wahl durch den Nationalrat ist künftig jedoch eine Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten erforderlich.
Darüber hinaus ist auch für die Erstellung des Vorschlags durch den Hauptausschuss eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder erforderlich. Zuvor hat der Hauptausschuss eine Anhörung der Kandidat:innen in medienöffentlicher Sitzung durchzuführen. Über die Anhörung ist ein Protokoll (Auszugsweise Darstellung) zu verfassen, das der Präsident zu veröffentlichen hat.
Diese Kandidat:innen werden aus den aufgrund eines Ausschreibungsverfahrens eingelangten Bewerbungen wie folgt ausgewählt: Zunächst erstellt der:die Präsident:in nach Beratung in der Präsidialkonferenz eine Liste von Bewerber:innen, die höchstens so viele Personen umfasst, wie sie der Anzahl der Klubs im Nationalrat entspricht. Darüber hinaus kann jeder Klub aus den eingelangten Bewerbungen höchstens eine weitere Person namhaft machen.
Die Funktionsperiode beträgt wie bisher 12 Jahre, eine Wiederwahl ist auch künftig nicht zulässig. (Artikel 122 Abs. 4 B-VG)
Die derzeitige Rechnungshofpräsidentin hat ihr Amt am 1. Juli 2016 angetreten. Bereits im Vorfeld der damaligen Wahl hat - erstmals - ein öffentliches Hearing stattgefunden. In diesem hatten die Kandidat:innen die Möglichkeit, ihre fachliche Eignung unter Beweis zu stellen. (Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 498/2016)
In der Zweiten Republik waren bisher sieben Rechnungshofpräsident:innen im Amt. Die Vorgänger der derzeit amtierenden RH-Präsidentin Dr. Margit Kraker finden Sie unter Präsident:innen des Rechnungshofs seit 1945.
Das Amt des Vizepräsidenten bzw. der Vizepräsidentin des Rechnungshofs wurde übrigens in den 1990er Jahren abgeschafft (B-VG-Novelle BGBl. 1013/1994).
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