Stenographisches Protokoll
96. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode
Dienstag, 1. März 2011
96. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIV. Gesetzgebungsperiode Dienstag, 1. März 2011
Dauer der Sitzung
Dienstag, 1. März 2011: 9.05 – 22.47 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zur Bilanz der österreichischen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat sowie zu den brisanten Ereignissen in der arabischen Welt, speziell im nordafrikanischen Raum
2. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 40, 47, 49 bis 53, 55, 59 und 65 sowie über die Bürgerinitiative Nr. 22
3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 – SeilbG 2003 geändert wird
4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) geändert wird
5. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird
7. Punkt: Bericht über den Antrag 808/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätszielverordnung Ökologie
8. Punkt: Bericht über den Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der Trinkwasser-Informationspflicht
9. Punkt: Bericht über den Antrag 1384/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird
10. Punkt: Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2008 und 2009
11. Punkt: Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/14
12. Punkt: Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/12
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 38
Ordnungsrufe .................................................................................................. 38, 68, 110
Geschäftsbehandlung
Antrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung unzulässiger Einflussnahmen im Bereich des Finanzministeriums gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung ................................. 261
Bekanntgabe ................................................................................................................... 60
Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 60
Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur näheren Untersuchung der Rolle und Verwicklung des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser in der beziehungsweise die BUWOG-Affäre gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................................ 263
Bekanntgabe ................................................................................................................... 60
Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 60
Antrag der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur näheren Untersuchung der Rolle und Verwicklung des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser in der beziehungsweise die BUWOG-Affäre sowie des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, ehemaliger Vorstand der Österreichischen Bundesliga, und des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser bezüglich Förderungen der Bundesliga durch die Republik Österreich gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung 264
Bekanntgabe ................................................................................................................... 60
Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 60
Gemeinsame Debatte über diese beiden Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses:
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 266
Mag. Ewald Stadler ........................................................................................... 268, 278
Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 271
Dr. Günther Kräuter ................................................................................................... 272
Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 274
Elmar Podgorschek ................................................................................................... 275
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 277
Ablehnung der drei Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ....... 280
Antrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 892/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Rech
nungshof-Empfehlungen zu den ÖBB gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. April 2011 zu setzen ............................................ 61
Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 61
Redner/Rednerinnen:
Christoph Hagen ........................................................................................................ 182
Wilhelm Haberzettl ..................................................................................................... 185
Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................... 186
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 187
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 188
Gerald Grosz ............................................................................................................... 190
Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 190
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 61
Wortmeldung des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer unter Bezugnahme auf § 74a GOG, „Dringlicher Antrag“, Erläuterung Nummer 8 ................................................................................... 170
Mitteilung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer in diesem Zusammenhang 172
Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 203
Aktuelle Stunde (25.)
Thema: „Mutter UND Vater für das Kind: Reformschritte für eine gemeinsame Obsorge“ ............................................................................................................................... 38
Redner/Rednerinnen:
Mag. Heribert Donnerbauer ........................................................................................ 38
Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner .................................................... 40
Gabriele Binder-Maier ................................................................................................. 43
Ridi Maria Steibl ........................................................................................................... 44
Ing. Norbert Hofer ........................................................................................................ 45
Mag. Albert Steinhauser .............................................................................................. 46
Mag. Ewald Stadler ...................................................................................................... 48
Dr. Johannes Jarolim .................................................................................................. 50
Anna Höllerer ................................................................................................................ 51
Dr. Peter Fichtenbauer ................................................................................................ 52
Mag. Daniela Musiol ..................................................................................................... 54
Ursula Haubner ............................................................................................................ 55
Rechnungshof
Verlangen gemäß § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung im Zusammenhang mit dem Antrag 1428/A betreffend Gebarungsüberprüfung ................................................................................................ 280
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 57
Auslieferungsbegehren
gegen den Abgeordneten Mag. Ewald Stadler ............................................................. 57
Dringlicher Antrag
der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag (1427/A)(E) ........................................................................ 142
Begründung: Dr. Eva Glawischnig-Piesczek ............................................................ 143
Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 149
Debatte:
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 153
Petra Bayr ................................................................................................................... 155
Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................... 158
Ing. Norbert Hofer ...................................................................................................... 160
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................... 161
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 164
Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 166
Erwin Hornek .............................................................................................................. 168
Werner Neubauer ....................................................................................................... 170
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 172
Dr. Ursula Plassnik .................................................................................................... 174
Carmen Gartelgruber ................................................................................................ 176
Gerald Grosz ............................................................................................................... 178
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 179
Christoph Hagen ........................................................................................................ 180
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 181
Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 1427/A(E) ............................ 182
Verhandlungen
1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zur Bilanz der österreichischen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat sowie zu den brisanten Ereignissen in der arabischen Welt, speziell im nordafrikanischen Raum 62
Bundesminister Dr. Michael Spindelegger ............................................................... 62
Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäftsordnung 62
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 66
Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 68
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 70
Dr. Wolfgang Schüssel ................................................................................................ 73
Josef Bucher ................................................................................................................. 75
Mag. Christine Muttonen ............................................................................................. 77
Dr. Ursula Plassnik ...................................................................................................... 78
Dr. Johannes Hübner ................................................................................................... 80
Dr. Alexander Van der Bellen ..................................................................................... 83
Herbert Scheibner ........................................................................................................ 85
Mag. Gisela Wurm ........................................................................................................ 87
Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .......................................................................... 88
Harald Vilimsky ............................................................................................................ 90
Dr. Peter Pilz ................................................................................................................. 92
Mag. Ewald Stadler ...................................................................................................... 93
Bundesminister Dr. Michael Spindelegger ............................................................... 95
Hannes Weninger ......................................................................................................... 96
Wolfgang Großruck ..................................................................................................... 98
Dr. Peter Fichtenbauer .............................................................................................. 100
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 101
Stefan Petzner ............................................................................................................ 102
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Revolutionen im arabischen Raum – Ablehnung .................................................. 82, 122
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flugverbotszone in Libyen – Ablehnung ................................................................ 85, 123
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Ursula Plassnik, Mag. Alev Korun, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Kandidatur für den VN-Menschenrechtsrat – Annahme (E 145) ............................................................... 89, 123
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Wolfgang Schüssel, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Forderung an die iranische Regierung, die beiden iranischen Oppositionsführer Mehdi Karroubi und Mir-Hossein Moussavi unverzüglich freizulassen – Annahme (E 146) 97, 123
2. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 40, 47, 49 bis 53, 55, 59 und 65 sowie über die Bürgerinitiative Nr. 22 (1046 d.B.) ................ 103
Redner/Rednerinnen:
Dr. Susanne Winter .................................................................................................... 104
Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 105
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 106
Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................. 107
Ursula Haubner .......................................................................................................... 108
Werner Neubauer ....................................................................................................... 110
Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 110
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 112
Anna Höllerer .............................................................................................................. 113
Josef Jury .................................................................................................................... 114
Gerhard Huber ............................................................................................................ 115
Bernhard Vock ............................................................................................................ 116
Johann Hechtl ............................................................................................................. 117
Christian Lausch ........................................................................................................ 117
Ridi Maria Steibl ......................................................................................................... 118
Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 119
Hannes Weninger ....................................................................................................... 120
Erwin Preiner .............................................................................................................. 121
Erich Tadler ................................................................................................................. 122
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1046 d.B. ................................................... 122
3. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1006 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 – SeilbG 2003 geändert wird (1038 d.B.) ........................... 123
Redner/Rednerinnen:
Anton Heinzl ............................................................................................................... 123
Franz Hörl .................................................................................................................... 124
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 126
Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 127
Christoph Hagen ........................................................................................................ 128
Bundesministerin Doris Bures ................................................................................. 129
Dietmar Keck .............................................................................................................. 130
Johann Rädler ............................................................................................................ 131
Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 132
Mag. Josef Auer ......................................................................................................... 132
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 133
4. Punkt:
Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage
(1054 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die
Organisation
der Universitäten und ihre Studien
(Universitätsgesetz 2002 – UG) geändert wird
(1079 d.B.) 134
Redner/Rednerinnen:
Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 134
Mag. Katharina Cortolezis-Schlager ........................................................................ 135
Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 137
Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 139
Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................. 140
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................... 190
Mag. Silvia Fuhrmann ................................................................................................ 194
Dr. Andreas Karlsböck .............................................................................................. 194
Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................... 195
Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................... 196
Anna Franz .................................................................................................................. 198
Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 199
Elmar Mayer ................................................................................................................ 200
Erwin Preiner .............................................................................................................. 201
Heidrun Silhavy .......................................................................................................... 202
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Angleichung der Zahl ausländischer Studierender an österreichischen Universitäten an den OECD-Durchschnitt – Ablehnung ....................................................................... 193, 203
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 203
5. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (878 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (1080 d.B.) ........................................ 203
Redner/Rednerinnen:
Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 203
Elmar Mayer ................................................................................................................ 204
Dr. Kurt Grünewald .................................................................................................... 205
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................... 205
Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 206
Genehmigung des Staatsvertrages ............................................................................. 206
Gemeinsame Beratung über
6. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1030 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (1082 d.B.) 206
7. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 808/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätszielverordnung Ökologie (1083 d.B.) 206
8. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der Trinkwasser-Informationspflicht (1084 d.B.) ............................................................................................................................. 206
Redner/Rednerinnen:
Ing. Norbert Hofer ...................................................................................................... 207
Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 209
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 210
Petra Bayr ................................................................................................................... 212
Gerhard Huber ............................................................................................................ 215
Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 215
Konrad Steindl ............................................................................................................ 217
Josef A. Riemer .......................................................................................................... 218
Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 220
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 220
Erwin Hornek .............................................................................................................. 222
Rudolf Plessl ............................................................................................................... 222
Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 223
Mag. Josef Auer ......................................................................................................... 224
Peter Stauber .............................................................................................................. 224
Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und
Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag –
Ableh-
nung ..................................................................................................................... 208,
225
Annahme des Gesetzentwurfes in 1082 d.B. .............................................................. 225
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1083 und 1084 d.B. .......................... 225
9. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1384/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (1085 d.B.) ............................................................................................. 226
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 226
Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 227
Josef Muchitsch ......................................................................................................... 229
Bernhard Themessl ................................................................................................... 229
Mag. Rainer Widmann ............................................................................................... 230
Fritz Grillitsch ............................................................................................................. 231
Johann Rädler ............................................................................................................ 231
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 232
10. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2008 und 2009 (III-189/1065 d.B.) 232
Redner/Rednerinnen:
Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 232
Dorothea Schittenhelm ............................................................................................. 233
Carmen Gartelgruber ................................................................................................ 234
Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 235
Martina Schenk ........................................................................................................... 237
Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 238
August Wöginger ....................................................................................................... 238
Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 240
Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 240
Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 241
Kenntnisnahme des Berichtes III-189 d.B. ................................................................... 243
11. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/14 (III-196/1066 d.B.) .................................................................................. 243
Redner/Rednerinnen:
Mag. Christine Lapp ................................................................................................... 243
Hermann Gahr ............................................................................................................ 244
Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 245
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 246
Martina Schenk ........................................................................................................... 248
Stefan Prähauser ........................................................................................................ 249
Konrad Steindl ............................................................................................................ 250
Maximilian Linder ....................................................................................................... 250
Ewald Sacher .............................................................................................................. 251
Werner Herbert ........................................................................................................... 252
Kenntnisnahme des Berichtes III-196 d.B. ................................................................... 253
12. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/12 (III-187/1067 d.B.) .................................................................................. 253
Redner/Rednerinnen:
Mag. Michael Schickhofer ......................................................................................... 253
Erwin Hornek .............................................................................................................. 254
Alois Gradauer ........................................................................................................... 254
Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 256
Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 257
Rosemarie Schönpass .............................................................................................. 258
Johann Singer ............................................................................................................ 258
Dr. Günther Kräuter ................................................................................................... 259
Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 260
Kenntnisnahme des Berichtes III-187 d.B. ................................................................... 261
Eingebracht wurden
Petitionen ...................................................................................................................... 57
Petition betreffend „Für ein Plastiksackerlverbot in Österreich“ (Ordnungsnummer 74) (überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber)
Petition betreffend „Sofortiger Baustart des Brenner Basistunnels“ (Ordnungsnummer 75) (überreicht vom Abgeordneten Hermann Gahr)
Bürgerinitiative ............................................................................................................ 57
Bürgerinitiative betreffend „Ergänzung des § 46 (1) SchOG“ (Ordnungsnummer 27)
Regierungsvorlagen ................................................................................................... 57
1062: Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
1069: Internationale Arbeitsorganisation (IAO); Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz sowie Empfehlung (Nr. 197) betreffend den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz
1070: Bundesgesetz, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird
1071: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Abänderung des am 24. August 2000 in Berlin unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
1072: Trilaterales Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich Film
1073: Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2011 – AußHG 2011 erlassen wird
1074: Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003 geändert wird
1075: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden
1076: Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSDB-G
1077: Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden
1078: Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 – FrÄG 2011
1081: Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz und das Preistransparenzgesetz geändert werden
Berichte ......................................................................................................................... 59
III-208: Bericht, Reihe Bund 2011/2; Rechnungshof
III-210: Bericht betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011 sowie Achtzehnmonatsprogramm des spanischen, belgischen und ungarischen Vorsitzes; BM f. Inneres
III-211: Bericht betreffend Jahresvorschau auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2011 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des spanischen, belgischen und ungarischen Ratsvorsitzes; BM f. Justiz
III-212: Bericht zum EU-Arbeitsprogramm 2011 auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des spanischen, belgischen und ungarischen Ratsvorsitzes sowie des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2011; BM f. europäische und internationale Angelegenheiten
III-213: Bericht betreffend Jahresvorschau 2011 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission beziehungsweise zum Jahresprogramm des Rates; BM f. Gesundheit
III-215: Bericht betreffend EU-Jahresvorschau 2011 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission beziehungsweise des Rates; BM f. Finanzen
III-216: Bericht zu den Vorhaben der Europäischen Union 2011; BM f. Wirtschaft, Familie und Jugend
III-218: Bericht betreffend Österreichische Sicherheitsstrategie, Sicherheit in einer neuen Dekade – Sicherheit gestalten; Bundesregierung
Anträge der Abgeordneten
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag (1427/A)(E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen auf Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99 Abs. 2 GOG (1428/A und Zu 1428/A)
Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend faire und solidarische Gestaltung des Selbstbehaltes bei Medikamenten (1429/A)(E)
Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freiwilliges Ökologisches Jahr – Familienbeihilfe bis 25 (1430/A)(E)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Verbot der Entnahme von Federn und Daunen vom lebenden Tier (1431/A)(E)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung (1432/A)(E)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung nationaler Gesundheitsziele unter Einbeziehung von sozialen Determinanten (1433/A)(E)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Detailauswertung und Nachuntersuchung der PISA-Ergebnisse (1434/A)(E)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulreisen nach Brüssel (1435/A)(E)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nulltoleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Futtermitteln (1436/A)(E)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verfolgung von religiösen, ethnischen und sprachlichen Minderheiten und den notwendigen Einsatz der EU für Menschenrechts- und Minderheitenschutz (1437/A)(E)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Urhebervertragsrecht (1438/A)(E)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächendeckende abgestufte Hospiz- und Palliativversorgung (1439/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung von Ausbildungsprogrammen zum Elektro-Kfz-Mechaniker (1440/A)(E)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen gemäß Artikel 49b B-VG auf Durchführung einer Volksbefragung über die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht (1441/A)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BStG (Bundesstraßengesetz 1971) geändert und das Infrastruktur-Evaluierungsergebnis von 2010 hinsichtlich der Streichung einer Teilstrecke der geplanten S 31 Burgenland Schnellstraße umgesetzt wird (1442/A)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXIV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird (1443/A)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer verpflichtenden Sprachstandserhebung bei Kindern mit Migrationshintergrund vor Eintritt in die Primärschule (1444/A)(E)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zinspolitik der österreichischen Banken (1445/A)(E)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zinspolitik der österreichischen Banken (1446/A)(E)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Transfer sämtlicher Goldbestände der OeNB auf Hoheitsgebiet der Republik Österreich (1447/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Aktiengesellschaften (Aktiengesetz – AktG), BGBl. 98/1965, geändert wird (1448/A)
Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Familienbeihilfe auch für Ausbildung zum Sozialfachbetreuer in der Berufstätigenform (1449/A)(E)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), BGBl. 410/1975, geändert wird (1450/A)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Invaliditätspension (1451/A)(E)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Übergangsfristen zur Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für neue EU-Mitgliedstaaten (1452/A)(E)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Förderung für Frauenhäuser (1453/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines „Gütesiegels Personenbetreuung“ (1454/A)(E)
Sonja Ablinger, Mag. Silvia Fuhrmann, Mag. Heidemarie Unterreiner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Büchereiförderung Neu“ und Masterplan für öffentliche Büchereien (1455/A)(E)
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Subventions-Transparenzdatenbank für die Bereiche Kunst & Kultur (1456/A)(E)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Verbot einer Patentierung von Leben (1457/A)(E)
Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Förderung der Freiwilligkeit (1458/A)(E)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von „Lava red“ und „Monkey go bananas“, der Nachfolgeprodukte von „Spice“ im Suchtmittelgesetz (1459/A)(E)
Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Spekulationen mit Agrarrohstoffen (1460/A)(E)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mitwirkung von Organen der Bundespolizei bei der Vollziehung des steirischen Bettelverbotes (1461/A)(E)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (1462/A)(E)
Ing. Hermann Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Plastiktragtaschen (1463/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Überwachungsmaßnahmen gegen politische Funktionsträger und Mandatare (7623/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Überwachungsmaßnahmen gegen politische Funktionsträger und Mandatare (7624/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Überwachungsmaßnahmen gegen politische Funktionsträger und Mandatare (7625/J)
Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend mögliche Überwachung von Mitgliedern verschiedener Landesregierungen (7626/J)
Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Stand der Ermittlungen bei dubiosen Staatsbürgerschaftszuerkennungen in Salzburg (7627/J)
Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend mögliche Überwachung von Mitgliedern verschiedener Landesregierungen (7628/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Integrationsvereinbarung in Österreich 2010“ (7629/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010 (7630/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010 (7631/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010 (7632/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010 (7633/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010 (7634/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010 (7635/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010 (7636/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010 (7637/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010 (7638/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010 (7639/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010 (7640/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010 (7641/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010 (7642/J)
Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend die Gesamtkosten von Prämien und Belohnungen für das Jahr 2010 (7643/J)
Martina Schenk, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend: „Reine Männerberufe gibt es nicht mehr“ (7644/J)
Erich Tadler, Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kosten für Berateraufträge des Ressorts (7645/J)
Erich Tadler, Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kosten für Berateraufträge des Ressorts (7646/J)
Erich Tadler, Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kosten für Berateraufträge des Ressorts (7647/J)
Erich Tadler, Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Kosten für Berateraufträge des Ressorts (7648/J)
Erich Tadler, Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Kosten für Berateraufträge des Ressorts (7649/J)
Erich Tadler, Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend keine Anklage nach Mordversuch (7650/J)
Erich Tadler, Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend keine Anklage nach Mordversuch (7651/J)
Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend wiederholt rassistische „Amtshandlungen“ in der Polizei (7652/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „GODIAC“-Einsatz am 28. Jänner 2011 in Österreich (7653/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Wegfall der Unterbringungsvoraussetzung wegen reiner Vermögensdelinquenz (7654/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Wonder Sprachinstitut (7655/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Ausgestaltung der Leistungs- und Finanzierungsbedingungen zwischen dem AMS und Fraueneinrichtungen (7656/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einstellung eines Verfahrens durch die Salzburger Staatsanwaltschaft (7657/J)
Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend unklare Höhe der Schieneninvestitionen bis 2016 und den Bau des Brenner-Basistunnels (7658/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend: Gesundheitsrisiko recycelter Lebensmittelverpackung? (7659/J)
Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Funksendeanlagen (7660/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Kohle da“, „Hahaha“ (7661/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Tourismusförderung 2010 – Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT)“ (7662/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB (Tierquälerei) durch die Exekutive im Jahr 2009 und 2010“ (7663/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Anzeigen beziehungsweise Strafverfahren nach § 222 StGB (Tierquälerei) im Jahr 2009 und 2010“ (7664/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes für das Jahr 2010“ (7665/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend aktuellen Stand der Lkw-Kontrollen (7666/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend aktuellen Stand der Lkw-Kontrollen (7667/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Therapie-Defizit bei der feuchten altersbedingten Makuladegeneration (AMD) (7668/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Vereinbarung gem. Artikel 15a B-VG über die Einführung der halbtägigen kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (7669/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht an Österreichs Universitäten für die Jahre 2008 und 2009 (7670/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Blutspenden durch Grundwehrdiener (7671/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Installierung eines Ministeriumssprechers zur Vermittlung der Botschaft „Wir sind die Guten“ (7672/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anerkennung der Taubblindheit als eigenständige Art der Behinderung (7673/J)
Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend LehrerInnenmangel (7674/J)
Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Energieregulierungsbehörde E-Control (7675/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die gescheiterte „Internetoffensive Österreich“ (7676/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend BMVIT aktiv – Eisenbahn-Publikationen statt Eisenbahn-Sicherheit (7677/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Mietentgang der BIG in der Riemergasse (7678/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Mietentgang der BIG in der Nordbergstraße (7679/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Einmietung Nordbergstraße 15, 1090 WU-Wien/Institut für Produktionsmanagement (7680/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Einmietung Vienna City/Justiz-Tower, Marxergasse (7681/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Umweltbelastung durch Feuerwerkskörper 2010/2011“ (7682/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung des Futtermittelgesetzes im Jahr 2010“ (7683/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Spionagesatelliten und Datenschutz“ (7684/J)
Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend budgetäre und infrastrukturelle Auswirkungen der Schließungen von Bezirksgerichten (7685/J)
Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend budgetäre und infrastrukturelle Auswirkungen der Schließungen von Gendarmerie- beziehungsweise Polizeiposten (7686/J)
Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend budgetäre und infrastrukturelle Auswirkungen der Schließungen von Postämtern (7687/J)
Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend budgetäre und infrastrukturelle Auswirkungen der Schließungen von Finanzämtern (7688/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Verletzungen und Todesfälle von Exekutivbeamten im Dienst“ (7689/J)
Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Nichtrückkehr von einem Freigang, Ausgang oder Strafunterbrechung 2009 (7690/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die gerichtliche Einforderung ausständiger Kirchenbeiträge (7691/J)
Mag. Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Avantgarde GesmbH: Ein Fest für Bruno“ im Wiener Burgtheater (7692/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Einhebung der Kammerumlage von Tourismusbetrieben (7693/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Budgetsituation bei der Österreich Werbung (7694/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Getränkekauf mit Registrierung (7695/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die seit Beginn der Wehrpflichtdebatte getätigten Werbeeinschaltungen des Ministeriums in diversen Medien (7696/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Duldung des Aufenthalts von illegalen Drogendealern (7697/J)
Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zivildienstleistende 2010 (7698/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Finanzierung und Ausrichtung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (7699/J)
Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzierung und Ausrichtung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (7700/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Feststellung der notwendigen körperlichen und geistigen Eignung der Politiker von ÖVP und FPÖ gemäß Wehrgesetz (7701/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend: Not in Dosen? AHS in Containerklassen (7702/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend bildungspolitische Landvermessung des Bundeslandes Tirol in Form von Containerklassen (7703/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend bildungspolitische Landvermessung des Bundeslandes Vorarlberg in Form von Containerklassen (7704/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend bildungspolitische Landvermessung der Steiermark in Form von Containerklassen (7705/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend bildungspolitische Landvermessung des Bundeslandes Kärnten in Form von Containerklassen (7706/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend bildungspolitische Landvermessung des Bundeslandes Burgenland in Form von Containerklassen (7707/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend bildungspolitische Landvermessung des Bundeslandes Niederösterreich in Form von Containerklassen (7708/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend bildungspolitische Landvermessung des Bundeslandes Oberösterreich in Form von Containerklassen (7709/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Gesamtschüler kaum besser als Hauptschüler der dritten Leistungsgruppe (7710/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend kostengünstigen Internetzugang für Schüler in Computerklassen (7711/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend gefahrlose Nutzung von WLAN-Verbindungen an Österreichs Schulen (7712/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Hauptschullehrer, die an der Neuen Mittelschule zu AHS-Lehrern werden (7713/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Einwirkungen von WLAN-Verbindungen auf Schulkinder (7714/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Kosten der Pestizidkontrollen in Österreich (7715/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend bildungspolitische Landvermessung des Bundeslandes Salzburg in Form von Containerklassen (7716/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Disco-Unfälle in Österreich 2009 und 2010“ (7717/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Private Mini-Drohnen“ (7718/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „StPO-Novelle: Strafprozess und Privatbeteiligung – Entwicklung 2010“ (7719/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Strafaufschub bei rechtskräftigen Verurteilungen“ (7720/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Feuerwerkskörper und Gesundheitsschäden 2010“ (7721/J)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch – BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Tag 1 Woche 1 (7722/J)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch – BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Tag 1 Woche 1 (7723/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „amtswegiges Politisieren“ der Staatsanwaltschaft Wien bei Ermittlungsverfahren (7724/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Nachbesetzung von Lehrerstellen (7725/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Implikationen der Klassenschülerhöchstzahl 25 (7726/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend pädagogische Wirksamkeit der Maßnahme „Klassenschülerhöchstzahl 25“ (7727/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafanzeige nach § 248 StGB (7728/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Werbemaßnahmen und Kosten betreffend „Postler zur Polizei“ (7729/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Umgang eines Polizeioffiziers mit einer Parkstrafe (7730/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Anti-Diskriminierungskurse (7731/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die zwangsweise Umstellung aller Hauptschulen auf Neue Mittelschulen (7732/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend sonderpädagogische Förderschwerpunkte im Schulversuch „Neue Mittelschule“ (7733/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Durcheinander beim Einsatz niederösterreichischer Hauptschullehrer (7734/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Studenten, die ohne Ausbildungsabschluss unterrichten (7735/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Videoüberwachung öffentlicher Plätze (7736/J)
Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung von Polizeidienststellen in Vorarlberg und in anderen Bundesländern (7737/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Wald-Wild-Problematik (7738/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Listerien in Kärntner Speckverhackertem (7739/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Datenmissbrauch mit gerichtlichen Exekutionsdaten (7740/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend rechtsextremen Witikobund (7741/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Nachfragen zum Fuhrpark der Bundesregierung beziehungsweise Rahmenvertrag (7742/J)
Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Pläne zur Errichtung einer medizinischen Privatuniversität in Krems (7743/J)
Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Falschgeld (7744/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verschleierungspolitik rund um Österreichs Goldreserven (7745/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend widerrechtlich abgehörtes Telefonat (7746/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungen auf Basis eines widerrechtlich abgehörten Telefonats (7747/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Bereitschaftspolizei (7748/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Währungskraftzersetzung durch Irland und Portugal (7749/J)
Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gehälter für LehrerInnen an Landwirtschaftlichen Fachschulen in Kärnten (7750/J)
Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend den Austausch der Kaliumjodid-Tabletten in Schulen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen bei schweren Kernkraftwerksunfällen (7751/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kilometergeld für E-RollstuhlfahrerInnen (7752/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend gerichtlich strafbare Handlungen sogenannter Bettelbanden (7753/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Honorar Josef K. und Finanzstrafverfahren (7754/J)
Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend „Plagiatsvorwurf“ Doktorarbeit Johannes Hahn (7755/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung (7756/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Aufwendungen für Energie einsparende Maßnahmen sowie Instandhaltungsmaßnahmen und allgemeine Baumaßnahmen an den universitär ge
nutzten Objekten sowie die allgemeinen Personalkosten im Bereich des nicht wissenschaftlichen Personals, aufgegliedert nach hauptsächlichen Tätigkeitsbereichen (7757/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Aufwendungen für Energie einsparende Maßnahmen sowie Instandhaltungsmaßnahmen und allgemeine Baumaßnahmen an den genutzten Objekten sowie die allgemeinen Personalkosten im Bereich des nicht lehrenden Personals, aufgegliedert nach hauptsächlichen Tätigkeitsbereichen (7758/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Aufwendungen für Energie einsparende Maßnahmen sowie Instandhaltungsmaßnahmen und allgemeine Baumaßnahmen an den justizanstaltlich genutzten Objekten sowie die allgemeinen Personalkosten im Bereich des nicht im Vollzug befindlichen Personals, aufgegliedert nach hauptsächlichen Tätigkeitsbereichen (7759/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Strafrechtliche Anti-Doping-Bestimmungen – Kriminalpolizeiliche oder staatsanwaltlich angeordnete Ermittlungen“ (7760/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Kaufsucht (Shopping-Sucht) eine Abhängigkeitserkrankung“ (7761/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Strafrechtliches Entschädigungsgesetz – Zahlen 2010“ (7762/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Fluggastentschädigung nach der VO (EG) Nr. 261/2004 – Beschwerden von Fluggästen 2010“ (7763/J)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend: Genug gezahlt für Nationalbankprivilegien (7764/J)
Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend ausgelagerte Staatsschulden (7765/J)
Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderungen für private Schulerhalter (7766/J)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch – BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Tag 8 Woche 2 (7767/J)
Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch – BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Tag 8 Woche 2 (7768/J)
Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Lösung für SportwissenschafterInnen in Kur- und Rehabilitationszentren (7769/J)
Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Stand der Verhandlungen zur Spitalsreform Anfang 2011 (7770/J)
Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts (7771/J)
Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Bundesklimaschutzgesetz (7772/J)
Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kaufvertrag zwischen der Republik Österreich und der BayernLB (7773/J)
Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Anfragebeantwortung vom 14. Dezember 2010 bezüglich des Integrationsprojektes OSETO (7774/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Maßnahmen des Gesundheitsministeriums betreffend den Wirkstoff Glyphosat (7775/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Maßnahmen des Landwirtschaftsministeriums betreffend den Wirkstoff Glyphosat (7776/J)
Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Kampagnenführung im Gesundheitsministerium am Beispiel von „Weniger Salz ist g'sünder“ (7777/J)
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Lkw-Mautzuschlag zugunsten der Schiene im Unterinntal (7778/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend mögliche Schadenersatzklagen in Millionenhöhe aufgrund § 7a Tabakgesetz (7779/J)
Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen (7780/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Bezug einer Invaliditätspension durch den mutmaßlichen Kindesmörder Milosav M. (7781/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend frühzeitiges Verlassen von Ausschusssitzungen (7782/J)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hausdurchsuchungen bei Geschäftsfreund des Wolfgang Priklopil (7783/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Maßnahmen für eine mögliche Flüchtlingswelle (7784/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend unklare Formulierung in § 90 Abs. 2 Aktiengesetz (7785/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Öffentlichkeitsgefährdung, Gesundheitsgefährdung und Umweltverschmutzung des wilden Schießens in Österreich (7786/J)
Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend e-card-Betrug (7787/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylwerberinformationssystem (7788/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Agrarfördermittel der EU und des Bundes für das LFI Österreich (7789/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags nach dem EuGH-Urteil im Fall Hütter (7790/J)
Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Benzin- und Dieselpreise (7791/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kennzeichnung von Lecithin aus Gen-Soja (7792/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Kennzeichnung von Lecithin aus Gen-Soja (7793/J)
Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Zurverfügungstellung von PISA-Rohdaten (7794/J)
Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Aufwendungen für Energie einsparende Maßnahmen sowie Instandhaltungsmaßnahmen und allgemeine Baumaßnahmen an den genutzten Objekten sowie die allgemeinen Personalkosten im Bereich des nicht lehrenden Personals, aufgegliedert nach hauptsächlichen Tätigkeitsbereichen (7795/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Einschränkungen beim Zugang zur 24-Stunden-Betreuung (7796/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Lehrstellenanbieter Bundesheer (7797/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Zensur – Löschung eines Artikels von Internetseite des BMLVS (7798/J)
Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Bankomat und Kriminalität (7799/J)
Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Verbot des eigenständigen Scharfschießens von HSV mit StG 58 und StG 77 (7800/J)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Elektrorollstühle auf Radwegen und in ihrem Umfeld (7801/J)
Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Unterbringungsmöglichkeiten für Jugendliche und Familien (7802/J)
Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend aktenwidrige, unrichtige und willkürliche Annahmen der Staatsanwaltschaft Wien (7803/J)
Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend menschenrechtswidrige Vertragsuntreue der Republik Österreich, Teil 2 (7804/J)
Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Erhöhung der Schutzmaßnahmen für PolizistInnen im Außendienst“ (7805/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Förderung für forcierte Jugendarbeit im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft 2008 (7806/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Förderung für forcierte Jugendarbeit im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft 2008 (7807/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Drittschuldnerklage der Österreichische Fußball Bundesliga (7808/J)
Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Studienbeihilfe (7809/J)
Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Familienbeihilfe für Eltern von Studierenden (7810/J)
Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Auswirkungen der Erkenntnisse V 88,89/10-9 und V 87/10-9 des Verfassungsgerichtshofes (7811/J)
Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Federkrone Montezumas (7812/J)
Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Behandlung von Bürgeranliegen im BMWFJ (7813/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Öffentlichkeitsgefährdung, Gesundheitsgefährdung und Umweltverschmutzung des wilden Schießens in Österreich (7814/J)
Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Euratom (7815/J)
Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend elektronische Pkw-Vignette – mögliche Belastungswelle für Autofahrer (7816/J)
Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend geplante Ausmusterung der Alouette-Hubschrauber und Einsparung der Kaserne Aigen im Ennstal (7817/J)
Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kriterien der „Neuen Mittelschule“ (7818/J)
Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Information über eine Telefonüberwachung (7819/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Sexuelle Gewalt: Vergewaltigungen in Österreich – Gerichtsverfahren 2010“ (7820/J)
*****
Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend die Aufstellung der Statue „I Romni“ von Ulrike Truger (55/JPR)
Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Fristverlängerung bei Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz (56/JPR)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen (6985/AB zu 7083/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (6986/AB zu 7084/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (6987/AB zu 7085/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (6988/AB zu 7086/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (6989/AB zu 7091/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (6990/AB zu 7094/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6991/AB zu 7118/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6992/AB zu 7123/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6993/AB zu 7143/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (6994/AB zu 7089/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (6995/AB zu 7087/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (6996/AB zu 7088/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (6997/AB zu 7102/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (6998/AB zu 7101/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen (6999/AB zu 7336/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (7000/AB zu 7090/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (7001/AB zu 7099/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (7002/AB zu 7103/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen (7003/AB zu 7097/J)
der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (7004/AB zu 7112/J)
der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7005/AB zu 7205/J)
der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (7006/AB zu 7394/J)
der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7007/AB zu 7178/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (7008/AB zu 7098/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (7009/AB zu 7119/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (7010/AB zu 7122/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (7011/AB zu 7151/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (7012/AB zu 7100/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (7013/AB zu 7126/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (7014/AB zu 7127/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7015/AB zu 7168/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7016/AB zu 7218/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (7017/AB zu 7241/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (7018/AB zu 7242/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (7019/AB zu 7314/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (7020/AB zu 7316/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7021/AB zu 7317/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (7022/AB zu 7322/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (7023/AB zu 7323/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen (7024/AB zu 7334/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (7025/AB zu 7470/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (7026/AB zu 7107/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (7027/AB zu 7128/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (7028/AB zu 7224/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen (7029/AB zu 7108/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7030/AB zu 7175/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (7031/AB zu 7289/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (7032/AB zu 7313/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (7033/AB zu 7357/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (7034/AB zu 7106/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (7035/AB zu 7111/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7036/AB zu 7114/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (7037/AB zu 7129/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (7038/AB zu 7110/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (7039/AB zu 7117/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (7040/AB zu 7120/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (7041/AB zu 7121/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (7042/AB zu 7124/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (7043/AB zu 7125/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (7044/AB zu 7113/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (7045/AB zu 7115/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (7046/AB zu 7116/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (7047/AB zu 7109/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (7048/AB zu 7131/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (7049/AB zu 7130/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7050/AB zu 7138/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen (7051/AB zu 7146/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (7052/AB zu 7133/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7053/AB zu 7195/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (7054/AB zu 7384/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7055/AB zu 7517/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (7056/AB zu 7531/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7057/AB zu 7223/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7058/AB zu 7286/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (7059/AB zu 7132/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7060/AB zu 7135/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7061/AB zu 7136/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7062/AB zu 7137/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Josef Auer, Kolleginnen und Kollegen (7063/AB zu 7139/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (7064/AB zu 7140/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (7065/AB zu 7141/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Jochen Pack, Kolleginnen und Kollegen (7066/AB zu 7158/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7067/AB zu 7170/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7068/AB zu 7259/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (7069/AB zu 7293/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7070/AB zu 7320/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (7071/AB zu 7144/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (7072/AB zu 7145/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (7073/AB zu 7148/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7074/AB zu 7174/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7075/AB zu 7201/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (7076/AB zu 7237/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (7077/AB zu 7245/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (7078/AB zu 7253/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7079/AB zu 7263/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (7080/AB zu 7287/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (7081/AB zu 7181/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (7082/AB zu 7142/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (7083/AB zu 7291/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (7084/AB zu 7147/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (7085/AB zu 7149/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (7086/AB zu 7337/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen (7087/AB zu 7161/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7088/AB zu 7197/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7089/AB zu 7273/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7090/AB zu 7225/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7091/AB zu 7228/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (7092/AB zu 7345/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (7093/AB zu 7318/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen (7094/AB zu 7302/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7095/AB zu 7280/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7096/AB zu 7266/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (7097/AB zu 7252/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (7098/AB zu 7246/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (7099/AB zu 7231/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (7100/AB zu 7230/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7101/AB zu 7204/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (7102/AB zu 7180/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7103/AB zu 7177/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7104/AB zu 7167/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7105/AB zu 7194/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (7106/AB zu 7152/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (7107/AB zu 7156/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7108/AB zu 7169/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (7109/AB zu 7179/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (7110/AB zu 7182/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (7111/AB zu 7189/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7112/AB zu 7196/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7113/AB zu 7176/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7114/AB zu 7203/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (7115/AB zu 7219/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7116/AB zu 7220/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7117/AB zu 7221/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen (7118/AB zu 7160/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7119/AB zu 7165/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7120/AB zu 7166/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7121/AB zu 7192/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7122/AB zu 7193/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7123/AB zu 7269/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen (7124/AB zu 7335/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7125/AB zu 7202/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (7126/AB zu 7288/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (7127/AB zu 7153/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (7128/AB zu 7154/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (7129/AB zu 7155/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (7130/AB zu 7157/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen (7131/AB zu 7159/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (7132/AB zu 7162/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (7133/AB zu 7163/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (7134/AB zu 7164/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7135/AB zu 7171/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7136/AB zu 7172/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7137/AB zu 7173/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (7138/AB zu 7183/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7139/AB zu 7184/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (7140/AB zu 7185/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7141/AB zu 7186/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7142/AB zu 7187/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7143/AB zu 7188/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (7144/AB zu 7190/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7145/AB zu 7191/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7146/AB zu 7198/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7147/AB zu 7199/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler Kolleginnen und Kollegen (7148/AB zu 7200/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7149/AB zu 7206/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7150/AB zu 7207/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7151/AB zu 7208/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7152/AB zu 7209/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7153/AB zu 7210/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7154/AB zu 7211/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7155/AB zu 7212/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7156/AB zu 7213/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7157/AB zu 7214/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7158/AB zu 7215/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7159/AB zu 7216/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7160/AB zu 7217/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7161/AB zu 7222/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7162/AB zu 7226/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7163/AB zu 7227/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7164/AB zu 7229/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (7165/AB zu 7232/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (7166/AB zu 7233/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (7167/AB zu 7234/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7168/AB zu 7235/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7169/AB zu 7262/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7170/AB zu 7276/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7171/AB zu 7277/J)
des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen (7172/AB zu 7292/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (7173/AB zu 7247/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7174/AB zu 7258/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7175/AB zu 7272/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7176/AB zu 7309/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (7177/AB zu 7311/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (7178/AB zu 7319/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7179/AB zu 7271/J)
der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen (7180/AB zu 7236/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (7181/AB zu 7243/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (7182/AB zu 7248/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (7183/AB zu 7249/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7184/AB zu 7256/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7185/AB zu 7261/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7186/AB zu 7270/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7187/AB zu 7275/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7188/AB zu 7278/J)
der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7189/AB zu 7281/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (7190/AB zu 7282/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (7191/AB zu 7283/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen (7192/AB zu 7284/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (7193/AB zu 7285/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7194/AB zu 7305/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (7195/AB zu 7315/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (7196/AB zu 7321/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Oswald Klikovits, Kolleginnen und Kollegen (7197/AB zu 7251/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7198/AB zu 7254/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7199/AB zu 7268/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7200/AB zu 7308/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (7201/AB zu 7238/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7202/AB zu 7260/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7203/AB zu 7274/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7204/AB zu 7290/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7205/AB zu 7294/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (7206/AB zu 7295/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (7207/AB zu 7296/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (7208/AB zu 7297/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (7209/AB zu 7298/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7210/AB zu 7299/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (7211/AB zu 7303/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (7212/AB zu 7324/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (7213/AB zu 7325/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (7214/AB zu 7338/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (7215/AB zu 7340/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (7216/AB zu 7341/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (7217/AB zu 7239/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (7218/AB zu 7240/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen (7219/AB zu 7250/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7220/AB zu 7265/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7221/AB zu 7279/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (7222/AB zu 7300/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (7223/AB zu 7301/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (7224/AB zu 7304/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl Kolleginnen und Kollegen (7225/AB zu 7306/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (7226/AB zu 7307/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (7227/AB zu 7310/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (7228/AB zu 7312/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (7229/AB zu 7333/J)
des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (7230/AB zu 7328/J)
der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (7231/AB zu 7382/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (7232/AB zu 7327/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (7233/AB zu 7329/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (7234/AB zu 7331/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (7235/AB zu 7342/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (7236/AB zu 7343/J)
der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (7237/AB zu 7344/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (7238/AB zu 7326/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (7239/AB zu 7330/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (7240/AB zu 7332/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (7241/AB zu 7339/J)
des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (7242/AB zu 7365/J)
des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (7243/AB zu 7401/J)
der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3301/AB zu 3256/J) (Zu 3301/AB zu 3256/J)
*****
der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (52/ABPR zu 53/JPR)
der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (53/ABPR zu 54/JPR)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 96. Sitzung des Nationalrates.
*****
Wie dem Stenographischen Protokoll der letzten Plenarsitzung vom 4. Februar 2011 zu entnehmen ist, hat Herr Abgeordneter Mag. Stefan den Zwischenruf „Hoffentlich hast du nichts mit Kindern zu tun gehabt!“ an den am Wort befindlichen Abgeordneten Stefan Petzner gerichtet. In Absprache mit dem zu diesem Zeitpunkt vorsitzführenden Zweiten Präsidenten Neugebauer erteile ich gemäß § 103 Abs. 2 der Geschäftsordnung dafür einen Ordnungsruf. (Beifall beim BZÖ.)
*****
Das Amtliche Protokoll der 95. Sitzung vom 4. Februar 2011 ist in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Molterer und Windholz.
Ich gebe bekannt, dass die Sitzung bis 13 Uhr vom ORF live übertragen wird.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Mutter UND Vater für das Kind: Reformschritte für eine gemeinsame Obsorge“
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.
9.06
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie schon angekündigt haben, beschäftigen wir uns heute in dieser Aktuellen Stunde mit einem sehr wichtigen und für immer mehr Familien sehr zentralen Thema, nämlich bestmögliche Lebensbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten auch für jene Kinder sicherzustellen, deren Eltern nicht oder vielleicht auch nicht mehr in einer funktionierenden, harmonischen und partnerschaftlichen Beziehung leben, wie wir uns das sicherlich für alle Kinder prinzipiell wünschen würden.
Nach aktuellen Zahlen leben fast 10 Prozent der Kinder nicht mehr mit beiden Elternteilen zusammen, und es sind rund 15 000 minderjährige Kinder jährlich von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Man sieht, es geht bei diesem Thema also nicht um ein Randthema, es geht um eine bedeutende Zahl von Kindern und deren Eltern, mit deren Lebensbedingungen wir uns heute auseinandersetzen wollen.
Wenn man die Diskussion, die Berichte und auch die Schlagzeilen der letzten Tage und Wochen an sich vorüberziehen lässt, könnte man oft den Eindruck gewinnen, als ob es bei diesem Thema vor allem um das Wohlbefinden von Müttern und Vätern und nicht um die Kinder ginge, als ob es bei diesem Thema vor allem um die Fortsetzung von Beziehungsproblemen der Eltern mit anderen Mitteln und darum, ihnen für ihre Auseinandersetzung entweder neue Möglichkeiten in die Hand zu geben oder die alten Waffen im Kampf der Geschlechter zu sichern, ginge.
Daher nochmals mit aller Deutlichkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren: Darum kann und darf es bei diesem Thema nicht gehen! Nein, es sollte und muss uns darum gehen, das Wohl der Kinder im Auge zu haben, das Wohl der Schwächsten unserer Gesellschaft und die Zukunft unseres Landes. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn man die Diskussion der letzten Wochen und Monate Revue passieren lässt, so sieht man, dass sich alle Experten vor allem in einem Punkt einig sind, nämlich dass zur bestmöglichen Sicherung des Kindeswohls und zu einer gedeihlichen Entwicklung der Kinder grundsätzlich ein funktionierender, ein ständiger und aufrechter Kontakt zu Mutter und Vater/zu Vater und Mutter gehört, und zwar unabhängig davon, ob die beiden Elternteile sich gut verstehen, weniger gut oder überhaupt nichts mehr miteinander zu tun haben wollen.
Weil dies eben so ist – wie viele Experten auch zusichern und bestätigen –, meinen wir, dass man als Gesetzgeber von den Eltern im Regelfall erwarten darf, dass sie mit Rücksicht auf ihr Kind beziehungsweise mit Rücksicht auf ihre Kinder diesen wichtigen und auch notwendigen Kontakt zu beiden Elternteilen zulassen und nach Kräften fördern – und das unabhängig von der Qualität ihrer Beziehung zueinander und unabhängig von den Problemen, die die Elternteile miteinander gehabt haben mögen oder noch immer haben.
Dass es davon auch Ausnahmen gibt, liegt auf der Hand, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sollten sich meiner Ansicht nach aber am Regelfall und nicht an der Ausnahme orientieren. Natürlich soll und wird es auch für die Gott sei Dank relativ wenigen Fälle an Ausnahmen andere rechtliche Regelungen geben müssen und auch die Möglichkeit weiterhin geben, behördlich oder richterlich einzugreifen, wenn dem Wohl des Kindes und der Kinder nicht anders zum Durchbruch verholfen werden kann oder wenn Eltern und Elternteile aus verschiedenen Gründen dieses Wohl nicht richtig erkennen oder bewusst dagegen verstoßen.
Aber auch dieser Grundsatz muss unabhängig davon gelten, ob Kinder in einer aufrechten Beziehung ihrer Eltern oder außerhalb derselben leben oder sich diese nach einer Scheidung befinden.
In den letzten Jahren und in den letzten Monaten wurde darüber sehr viel diskutiert, es wurden viele Meinungen ausgetauscht, es wurden Expertinnen und Experten gefragt. Zuletzt haben wir am 24. Juni vorigen Jahres hier in diesem Saal bei einer großen, ganztägigen Enquete eine Vielzahl von Expertinnen und Experten aus den verschiedensten Bereichen zu Wort kommen lassen und ihre Erfahrungen gehört. Auch viele Betroffene sind hier zu Wort gekommen.
Zuletzt wurde bis gestern in einem Arbeitskreis verschiedener Ministerien unter Einbindung einer Vielzahl von Expertinnen und Experten ein Modell erarbeitet, das wir nun als Abschluss der jahrelangen Diskussion und im Interesse unserer Kinder rasch behandeln sollten und verabschieden wollen. (Beifall bei der ÖVP.)
Bestandteil dieses neuen Modells sollte aus meiner Sicht jedenfalls sein, dass die gemeinsame Obsorge beider Elternteile auch nach der Scheidung der Ehe beibehalten wird, was sich im Übrigen ja grundsätzlich bei aufrechter Ehe bewährt und sich seit dem Jahr 2001, seit es die gemeinsame Obsorge im Gesetz ja schon gibt, auch bei etwa der Hälfte der geschiedenen Ehen bewährt hat.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil dieser neuen Regelung sollte jedenfalls sein, dass auch bei unehelich geborenen Kindern die gemeinsame Obsorge über richterlichen Beschluss möglich wird, was jetzt ja vom Willen der Kindesmutter alleine abhängig ist. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in seinem jüngsten Erkenntnis bekanntlich nicht nur kritisiert, sondern dieser Gerichtshof hat ja auch eine rasche Neuregelung gefordert. Ich würde es für unerträglich halten, wenn Österreich in diesem Punkt nicht nur dem Kindeswohl widerspräche, sondern weiterhin auch gegen zentrale Menschenrechte verstöße. Das können wir nicht wollen, und das dürfen wir gemeinsam auch nicht wollen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich soll Bestandteil dieses neuen Gesetzes auch sein, bessere und effektivere Regelungen für den Besuchskontakt der Kinder zu dem leiblichen Elternteil zu schaffen, bei dem sie nicht wohnen. Es sollte aus unserer Sicht in Zukunft nicht mehr passieren, dass Elternteile ohne Grund für Monate und manchmal auch für Jahre völlig vom Kontakt zu ihren Kindern abgeschnitten und ausgeschlossen sind. Das dient, wie schon vorhin gesagt, weder dem Kindeswohl, noch ist es für Väter oder Mütter, die davor oft jahrelang einen funktionierenden Kontakt zu ihren Kindern gehabt haben, zumutbar.
Natürlich wird es bei der Umsetzung dieses neuen Modells auch noch weiterer Regelungen, zusätzlicher Modelle, zusätzlicher Mittel und auch Wege bedürfen, meine sehr verehrten Damen und Herren, um das für die Österreichische Volkspartei als Familienpartei sehr wichtige Ziel zu erreichen, nämlich allen Kindern eine Kindheit und Jugend zu ermöglichen, die ihnen eine freie Entfaltung auf der einen Seite, aber auch Geborgenheit und einen funktionierenden Kontakt zu beiden Elternteilen bietet. (Beifall bei der ÖVP.)
Dieses Ziel, meine sehr verehrten Damen und Herren, duldet meiner Ansicht und unserer Ansicht nach einfach keinen weiteren Aufschub mehr. Es wurde viel diskutiert, es wurden Modelle ausgearbeitet, es wurden Expertinnen und Experten eingebunden und gefragt, und es sollten jetzt die Umsetzungsschritte folgen.
Daher, meine werte Frau Bundesministerin, liebe Mitglieder der Bundesregierung insgesamt: Wir erwarten mit Spannung und Ungeduld eine entsprechende Regierungsvorlage. Wir sind bereit, an dieser Regierungsvorlage auch weiter mitzuarbeiten, damit wir die notwendigen Maßnahmen für die Kinder, für unsere Familien und für die Interessen unseres Landes möglichst bald ergreifen und umsetzen können. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)
9.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
9.14
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Debatte um das Obsorgerecht, um das Besuchsrecht habe ich eine sehr wichtige Aufgabe, nämlich den Blickwinkel der Politik zu ändern. Der Blickwinkel ist nämlich zumeist der falsche.
Ich will Ihnen das verdeutlichen: Ich werde in der letzten Zeit sehr oft auf das Thema Besuchsrecht und Obsorge angesprochen – nicht nur im eigenen Bekanntenkreis, ich erhalte auch sehr viele E-Mails und Briefe, selbst am Flughafen werde ich darauf angesprochen. Das ist ein Thema, das die Menschen bewegt. Und da heißt es dann meistens: Ich als Vater habe dieses und jenes Problem! Ich als Mutter fürchte dies und das!
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist der falsche Blickwinkel! Der richtige Blickwinkel müsste sein: Ich als Kind! Ich als Kind habe ein Recht auf beide Elternteile! (Leb
hafter Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Ich als Kind will nicht beurteilen, wer von meinen Eltern im Streit recht hat! Ich als Kind will nichts wissen von Rache und von Eifersucht! Ich als Kind will einfach ein Recht auf meinen Papa und auf meine Mama! Solange mir niemand etwas Schlechtes tut, will ich mir dieses Recht nehmen! – Sehr geehrte Damen und Herren, das ist der richtige Blickwinkel! (Neuerlicher Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wenn ich höre und lese, dass es heißt: Die Frauenpolitik wird um Jahre zurückgeworfen!, so muss ich sagen: Es geht nicht um Frauenpolitik, und es geht auch nicht um die Politik der Väter! Es geht um Kinderpolitik! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Sie, geehrte Damen und Herren Abgeordneten, haben gerade die Kinderrechte in der Verfassung verankert. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Teilweise!) Meine Experten im Justizministerium haben einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der meines Erachtens wirklich sehr ausgewogen ist und vor allem auf die Bedürfnisse der Kinder eingeht. Das Kindeswohl etwa wird neu definiert, genauer definiert. Unter anderem heißt es jetzt, dass das Bedürfnis des Kindes nach engem und gutem Kontakt zu beiden Elternteilen berücksichtigt werden soll.
Dem Entwurf sind lange Diskussionen und Gespräche vorangegangen. Sie wissen, voriges Jahr sind wir hier in diesem Raum, in diesem Saal bei einer Enquete zusammengesessen. Es hat eine Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Justiz getagt. Gestern hat diese Gruppe zum letzten Mal getagt. Die politischen Gespräche sind aber natürlich nach wie vor aufrecht. Auf diese freue ich mich auch schon, sie werden in den nächsten Tagen stattfinden. Ich bin überzeugt, wir werden eine gute Lösung für die Kinder finden.
Was soll sich jetzt ändern? – Wir haben bereits gehört, im Jahr 2001 ist erstmals die Möglichkeit eine gemeinsamen Obsorge eingeführt worden. Da hat es eine „Mords“-Aufregung gegeben, da hat es große Diskussionen gegeben, und es hat sich gezeigt, sie hat sich bewährt. Aber jetzt müssen wir einen Schritt weitergehen. Meines Erachtens sollte nach einer Scheidung der natürliche Zustand der gemeinsamen Obsorge aufrecht bleiben, es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet – dann soll es natürlich die Möglichkeit der Einzelobsorge weiterhin geben.
Meiner Überzeugung nach sind da Wörter wie „Zwang“ und „Automatik“ völlig fehl am Platz. Es geht nicht darum, sondern es geht um den natürlichen Zustand des Rechtes des Kindes auf beide Elternteile. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Im Übrigen gibt es in Deutschland seit dem Jahr 1998 eine derartige Lösung, und sie hat sich dort sehr bewährt. Studien beweisen eindeutig, dass die gemeinsame Obsorge von sich aus zu einer besseren Gesprächsbasis zwischen den Elternteilen führt, von sich aus deeskalierend ist. Und darum geht es: Deeskalation!
Was die unehelichen Kinder betrifft, so gibt es auch da einen Handlungsbedarf, denn natürlich haben auch uneheliche Kinder ein Recht auf beide leiblichen Elternteile. Ich finde, uneheliche Eltern, die sich einig sind, die kein Problem miteinander haben, sollen ganz einfach vor dem Standesamt eine gemeinsame Obsorge beantragen können. Immer muss sich der Staat nämlich nicht einmischen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, wenn ein Elternteil sagt, er wolle das nicht, dann hat der uneheliche Vater ein Antragsrecht bei Gericht, dann kann er eine gemeinsame Obsorge beantragen.
Im Übrigen stärkt mir das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes diesbezüglich den Rücken, denn schließlich sagt auch dieser: Es kann nicht möglich sein, dass die Mutter ganz allein bestimmt, ob der Vater etwas mitzureden hat oder nicht. – Aber natürlich: Im Streitfall muss der Einzelfall betrachtet werden – keine Frage!
Noch etwas zur gemeinsamen Obsorge: Es wird immer wieder mit dem Hinweis „gewalttätige Väter“ argumentiert. – Sehr geehrte Damen und Herren, Gott sei Dank ist nicht jeder Vater gewalttätig. Ich kenne sehr viele wirklich gute Väter. Das Väterbild hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert, und ich glaube, das wissen wir alle. Wenn Gewalt im Spiel ist, dann wird dem Betreffenden natürlich die Obsorge entzogen. Man muss aber auch nicht ein Herz und eine Seele sein für die gemeinsame Obsorge. Man muss nicht händchenhaltend durchs Leben schreiten, man muss nicht dreimal täglich miteinander telefonieren. Darum geht es nicht! Es geht wirklich nur um die Mitsprache bei wichtigen Entscheidungen.
Was soll sich noch ändern? – Wir sind uns alle darüber einig, dass es sehr schlecht ist, wenn ein Kind einen leiblichen Elternteil lange nicht sieht; oft sind es Monate, manchmal sogar Jahre. Es findet eine Entfremdung statt, und das müssen wir schon im Sinne des Wohles der Kinder verhindern. Daher soll das Besuchsrechtsverfahren, das Verfahren um den persönlichen Kontakt, beschleunigt werden. Ich möchte, dass wir ein gesetzliches Mindestbesuchsrecht einführen, und zusätzlich soll der Richter die Möglichkeit haben, ein provisorisches Besuchsrecht einzuräumen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung soll man auch gleich darüber sprechen. Diese Möglichkeit soll in Zukunft nicht nur vorbehalten bleiben können, damit es nicht dazu kommt, dass ein Kind lange Zeit seine leiblichen Eltern nicht zu Gesicht bekommt. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber noch etwas ist ganz, ganz wichtig. Ich finde, Familienrechtsstreitigkeiten gehören nicht in den Verhandlungssaal – das nur im Extremfall! –, sie gehören an einen Runden Tisch. Daher möchte ich die Familiengerichtshilfe in Österreich einführen. Es soll einen Ort geben, an dem sich Eltern, unter Umständen auch der Richter und Experten wie Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter zusammensetzen. (Abg. Krainer: Was ist mit den Kindern? Wieso sind die Kinder nicht dabei?) Die Expertise soll im Vorfeld einfließen, damit es gar nicht notwendig wird, einen Prozess zu führen, damit es gar nicht notwendig wird, ein aufwändiges Gutachten – ein Gutachten, das in den meisten Fällen sehr lange dauert – in Auftrag zu geben. (Abg. Krainer: Vielleicht sollte man die Kinder auch einmal einplanen und anhören!) Eine Schlichtungsstelle in Form der Familiengerichtshilfe, das ist, glaube ich, das Um und Auf. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Zusätzlich muss man den Pflegschaftsrichter auch mit einem entsprechenden Instrumentarium ausstatten. Ich will ihm ein Bündel an Maßnahmen zur Verfügung stellen. Er soll die Möglichkeit haben, die Eltern in Erziehungsberatung zu schicken. (Abg. Krainer: Wieso werden die Kinder nicht eingeladen zum Runden Tisch?) Er soll die Möglichkeit haben, die Eltern zur Mediation zu schicken. Er soll auch die Möglichkeit haben, den Reisepass des Kindes einzubehalten und ein Verbot der Ausreise mit dem Kind zu verhängen. Das soll vielen Entführungsfällen vorbeugen. Ich denke, das alles sind Maßnahmen, die im Sinne des Kindeswohles im Einzelfall zu treffen sind, diese Möglichkeiten muss der Richter haben.
Wie Sie sehen, sieht dieser Entwurf einiges für unsere Kinder vor. Das ABGB wird heuer 200 Jahre alt, meine Damen und Herren, und es soll jetzt noch mehr auf die Bedürfnisse unserer Kinder eingehen.
Zum Abschluss ein Appell an Sie alle: Bitte, machen Sie das Thema nicht zum Kampf der Geschlechter! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und BZÖ.)
9.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Rednerinnen und Redner in der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Frau Abgeordnete Binder-Maier gelangt nun zu Wort. – Bitte.
9.24
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zuallererst, Frau Bundesministerin: Es geht nicht um einen Kampf, sondern es geht um Lösungen für die betroffenen Menschen in einer schwierigen Situation. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Meine beiden Vorredner haben schon aufgezeigt, wie unterschiedlich Themen wie Scheidung, Obsorge, Unterhalt, Besuchsrecht diskutiert werden und wie vielfältig, unterschiedlich, emotional und aggressiv Debatten geführt werden.
In einer parlamentarischen Enquete im vorigen Jahr – Kollege Donnerbauer hat schon darauf hingewiesen – gab es eine sehr aufschlussreiche und sehr interessante Diskussion zu diesen verschiedensten Punkten. Bei dieser Enquete hat sich vor allem gezeigt, dass durch die veränderten Familienformen, durch die veränderten Lebenswelten und Lebensrealitäten die Menschen veränderte Bedingungen brauchen, dass veränderte Bedingungen gefordert sind.
Trennungen, Scheidungen hinterlassen Spuren: Spuren der Kränkung, Spuren des Zorns, Spuren des Allein-gelassen-Seins, Traurigkeit – um einige emotionale Befindlichkeiten zu nennen –, und zwar bei Erwachsenen und vor allem auch bei Kindern. Prinzipiell stellt sich natürlich auch die Frage, warum wir eine so hohe Zahl an Scheidungen zu verzeichnen haben. Haben wir keine Streitkultur in Österreich? Herrscht in vielen Familien die sogenannte Sprachlosigkeit? Können anstehende Probleme nicht gelöst werden? Ist die einzige Lösung die Trennung? – Tatsache ist, dass die strittige Trennung anstehende Probleme nicht lösen kann, sondern diese zum Teil verschärft und ausgelagert werden.
Nun, meine Damen und Herren, soll die Lösung aller anstehenden Konflikte die automatische gemeinsame Obsorge sein – eine verordnete Verpflichtung, die kein Verständnis der Eltern voraussetzt. So einfach, wie Sie sich das vorstellen, Frau Ministerin, ist das nicht, und davon bin ich überzeugt. Wenn Eltern sich nicht auf eine gemeinsame Obsorge einigen können, so hat das Gründe, und ich denke auch, dass Zuwendung – das, was Kinder brauchen, was sie zu Recht wollen und was ihnen auch zusteht – nicht verordnet werden kann. Im Gegenteil! Ich bin davon überzeugt, dass verordnete Harmonie zu noch mehr Problemen führt und im Übrigen einen Rückschritt im Familienrecht bedeutet, denn diese automatische Obsorge hatten wir schon einmal. (Abg. Strache: Deutschland zeigt genau das Gegenteil, Frau Kollegin! Die Bundesrepublik Deutschland und Rot-Grün haben das ganz anders gesehen!)
Auch insgesamt muss festgestellt werden, dass zu diesem gesamten Themenbereich, Herr Kollege, kein ausreichendes Daten-, Fakten- und Zahlenmaterial vorliegt. Wir haben keine grundsätzlichen Analysen. Ich bin auch davon überzeugt, meine Damen und Herren, dass wir die Themen nicht unmittelbar miteinander verknüpfen können, sondern dass wir getrennt über die Obsorge, über Besuchsregelungen und vor allen Dingen auch über den Unterhalt diskutieren müssen. Es geht um die Zeit danach, und es geht vor allem darum, dass oft ein Unvermögen bei Erwachsenen vorhanden ist, Lösungen zu finden, und sie somit ihre Kinder als Spielball einsetzen.
Wir SozialdemokratInnen stehen für ein modernes Familienrecht, das im Gesamten diskutiert werden soll und kein Flick- und Detailwerk sein kann, denn Familien brauchen unsere Unterstützung. Wir brauchen maßgeschneiderte Lösungen, die den Bedürfnissen der Eltern und ebenso den berechtigten Ansprüchen der Kinder entgegenkommen und die auch berücksichtigt werden.
Sie sprechen von begleitenden Maßnahmen, Frau Ministerin. – Konkret dazu meine Frage: Haben Sie dafür vorgesorgt? Gibt es ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen? Denn diese sind notwendig, um maßgeschneiderte Lösungen, berechtigte Lösungen erstellen und auch finanzieren zu können.
Wir brauchen Verbesserungen, meine Damen und Herren! Ja, wir brauchen verkürzte Verfahren, wir brauchen Unterhaltsregelungen, die eingehalten werden, wir brauchen Besuchsregelungen, die verbindlich und verpflichtend sind, wir müssen über abkühlende Phasen nach einer Scheidung nachdenken, wir brauchen ausreichende Begleitung in Trennungsphasen, und wir brauchen auch verpflichtende Elternberatung, vor allen Dingen bei strittigen Scheidungen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Meine Damen und Herren, reden wir darüber, diskutieren wir darüber und arbeiten wir an guten und gerechten Lösungen – im Sinne der Väter, im Sinne der Mütter und vor allen Dingen im Sinne der Kinder! (Beifall bei der SPÖ.)
9.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Steibl gelangt nun zu Wort. – Bitte.
9.30
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ja, Frau Kollegin Binder-Maier, Ihr letzter Satz ist tausendprozentig zu unterstreichen! Wir müssen die Eltern in ihrer Verantwortung in der Erziehung, aber auch in ihrer Verantwortung in einer Partnerschaft unterstützen, wenn sie allein nicht zurechtkommen. Partnerbildung und Elternbildung sind Themen, die uns, die wir Verantwortung tragen, sehr am Herzen liegen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)
Dazu gehören auch Kinder, und ein Kind hat das Recht auf beide Elternteile. Mein Kollege Donnerbauer hat schon gesagt, dass vier von zehn Kindern in Österreich geboren werden, ohne dass die Eltern einen Trauschein haben, und dass pro Jahr 15 000 minderjährige Kinder erleben, dass sich Mutter und Vater scheiden lassen. Selbstverständlich nicht nur, aber gerade in diesen schwierigen und so sensiblen Situationen gilt: Das Wohl des Kindes/das Wohl der Kinder muss absoluten Vorrang haben! (Beifall bei der ÖVP.)
Das Grundbedürfnis des Kindes nach einem guten Kontakt, nach einer Beziehung zu beiden Elternteilen ist zu unterstützen. Das ist unsere Aufgabe, die natürlich auch in grundlegendem Zusammenhang mit dem Besuchsrecht zu sehen ist. Ein festgeschriebenes Besuchsrecht macht meiner Meinung nach Sinn; es ist gut, wenn wir das angehen. Es ist ungemein wichtig, Kindern den Kontakt zu beiden Elternteilen zu erhalten. Das ist eine Botschaft, die wir hinausgeben müssen, weil das wichtig und notwendig ist. Kinder haben ein Recht auf den Kontakt zu Vätern, Kinder brauchen auch männliche Vorbilder. Alle Experten und Expertinnen sagen, dass wir viel zu wenig Kindergärtner, Volkschullehrer haben. Burschen wie Mädchen brauchen den Kontakt zum jeweils anderen Geschlecht. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Linder.)
Gemeinsame Obsorge bei unehelichen Kindern beziehungsweise nach einer Scheidung hilft auch, Konflikte zu vermeiden – das ist auch bei der letzten Enquete hier im Parlament herausgekommen –, und Expertinnen und Experten durch die Bank haben gesagt, dass es notwendig ist, dass Konflikte vermieden werden. Auch der jüngste Familienbericht sagt aus, dass die gesetzliche Möglichkeit der Beibehaltung der gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung eine gute Grundlage dafür ist, eine Entspannung der elterlichen Beziehung herbeizuführen. Ich denke, mit mehr Kommunikation, weniger Konflikten und einer höheren Zufriedenheit beider Elternteile, insbesondere auch der Väter, würde es eine bessere Beziehung danach zwischen Kind/Kindern und getrennt lebenden Elternteilen geben.
Trennungen und Scheidungen sind für Kinder immer traumatische Erlebnisse. In meinem Zivilberuf bin ich seit über 20 Jahren in einem Frauen- und Familienreferat tätig, und ich muss sagen: Es dürfen nicht frauenpolitische Überlegungen oder Eigeninter
essen von enttäuschten Vätern im Vordergrund stehen, sondern es geht um das Kind. Das ist die Verantwortung, die man übernimmt, wenn man ein Kind in die Welt setzt. Es kann, es darf hier keinen einseitigen Geschlechterkampf geben. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben erst vor ein paar Wochen hier im Parlament die Kinderrechte in der Verfassung verankert. Das war eine Initiative von ÖVP und SPÖ, und ich bin froh, dass das beschlossen wurde. Es ist festgehalten worden, dass jedes Kind Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen hat. Das heißt noch einmal: Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt.
Abschließend möchte ich noch sagen, es geht uns allen gemeinsam um die Verantwortung für Kind/Kinder. Es geht in erster Linie nicht um Ansprüche von Vätern oder Ansprüche von Müttern, sondern um Ansprüche der Kinder. Diese Vorlage, die im Ministerium erarbeitet worden ist und die demnächst natürlich in Kooperation mit den Regierungsparteien und auch mit Unterstützung der Opposition dem Parlament vorgelegt werden soll und wird, ist eine gute Grundlage dafür, Familienpolitik auch noch besser lebbar zu machen – zum Wohle der Kinder! (Beifall bei der ÖVP.)
9.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Hofer gelangt nun zu Wort. – Bitte.
9.35
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Zuschauer zu Hause vor den Fernsehschirmen können das Trauerspiel beobachten, nicht hören aber können sie die recht hämischen Zwischenrufe, die vom jeweiligen anderen Koalitionspartner kommen. Ich finde es sehr schade, dass wir bei diesem wichtigen Thema wieder die Situation haben, dass die zwei Regierungsparteien miteinander streiten. Es gibt keinen Fortschritt bei der Verwaltungsreform, keinen Fortschritt bei der Gesundheitsreform, keinen Fortschritt bei den Maßnahmen für ein leistungsfähiges Bundesheer, keinen Fortschritt für die Finanzierung der Pflege (Zwischenruf des Abg. Krainer), und bei diesem Thema jetzt, das für 15 000 Kinder jährlich, die Scheidungsopfer werden, so wichtig ist, können Sie sich wieder nicht einigen. Wenn Sie bei diesem Thema darauf vergessen, dass es vor allem um das Kindeswohl geht, und wenn man hier Zwischenrufe hört von Menschen, die selbst keine Kinder haben und gar nicht wissen, worum es geht, dann unterstreiche ich, dass die gemeinsame Obsorge eine der wichtigsten Maßnahmen ist, die wir für das Kindeswohl in Österreich umsetzen können. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich habe den Eindruck, dass man in Österreich offenbar nur mehr dann etwas weiterbringen kann, wenn sich einer der beiden Koalitionspartner in Opposition befindet. – Sie arbeiten sehr fleißig daran. Ich bin schon gespannt, wie sich die nächsten Monate entwickeln werden.
Das Thema ist hochemotional. Es geht um Väterrechte, es geht um Frauenrechte im Vordergrund – es geht aber nicht um die Kinder. Wer von Ihnen Kinder hat, der weiß, wie schnell die Zeit vergeht. Das Kind kommt auf die Welt, plötzlich ist es im Kindergarten, in der Schule, und irgendwann verlässt das Kind das Haus, und dann fragt man sich, wo die Zeit geblieben ist. Und in dieser kurzen Zeit auch noch Jahre verstreichen zu lassen, in denen man das Kind vielleicht nicht sehen kann – derartige Fälle gibt es –, das ist besonders schade. Mir ist ein Fall eines Kinderarztes bekannt, meine Damen und Herren, der täglich dutzende Kinder behandelt und dem es bisher nicht gestattet worden ist, aufgrund einer sehr langwierigen Entscheidung des Gerichtes, seine eigenen Kinder zu sehen. Es kann mir wirklich niemand erklären, dass diese Regelung für die Kinder und auch für die betroffenen Eltern von Vorteil sein kann. Ich glaube das nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwi
schenruf der Abg. Silhavy.) – Frau Kollegin, bitte regen Sie sich nicht so fürchterlich auf, ich komme gleich zum Thema! Hysterisches Gekeife ändert nichts am Problem (He-Rufe bei der SPÖ), ändert überhaupt nichts, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
Meine Damen und Herren, auch das Bild, das zumeist von den Vätern gezeichnet wird, ist nicht richtig, nicht korrekt. Ich habe ein Interview mit einer Scheidungsanwältin gelesen, wonach die Väter für die schlechte Ernährung der Kinder verantwortlich sein sollen, die Väter die Kinder mit dem Auto abholen, sie in den Vordersitz stopfen – ohne Kindersitz – und mit quietschenden Reifen auf und davonfahren sollen. – Ich möchte Sie bitten, meine Damen und Herren, gehen wir doch bitte nicht von Extremfällen aus! Erst gestern ist ein Extremfall aufgezeigt worden. Eine Frau hat ihre Wohnung angezündet, und dabei sind die eigenen Kinder verbrannt. Das sind Extremfälle, nicht der Regelfall.
Wir alle kennen wahrscheinlich in unserem Umfeld Väter – bei mir ist es die große Mehrheit –, die sich wirklich um ihre Kinder kümmern, die mit den Kindern am Wochenende, am Abend Aktivitäten setzen, die den Kindern eislaufen lernen, die mit den Kindern Geschichten lesen, ihnen vorlesen, die mit den Kinder Klavier üben, die auch bei der Hausübung helfen. Das ist der Vater, so wie ich ihn in meinem Umfeld kenne. Ich kann nur sagen, dass sehr viele Kinder darunter leiden, wenn sie über Monate, oft über Jahre hinweg einen Elternteil nicht sehen können. Es geht aber nicht nur um die Eltern, es geht auch um Tanten, es geht um Geschwister, es geht auch um Großeltern, die betroffen sind. Bitte vergessen Sie auch das nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich bitte daher, meine Damen und Herren, die guten Erfahrungen, die man auch in anderen Ländern mit der gemeinsamen Obsorge – welche in aufrechter Ehe der Regelfall ist – gemacht hat, endlich auch in Österreich umzusetzen. Es ist heute schon einmal erwähnt worden: Es geht keinesfalls darum, hier Geschlechterpolitik zu machen. Es geht nicht darum, die Rechte von Männern oder die Rechte von Frauen zu stärken. Es geht einzig und allein um das Recht des Kindes auf den Kontakt mit Vater und Mutter.
15 000 Kinder sind jährlich von Scheidungen betroffen und sind Scheidungsopfer. Tun wir doch nicht so, als wären diese Kinder nicht manchmal auch Faustpfand, wenn es um finanzielle Streitereien und um die Aufteilung von Vermögen geht! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Das wollen wir nicht! Wir wollen die Kinder nicht in den Mittelpunkt eines oftmals sehr hart geführten Streites setzen! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
9.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hofer, ich gebe Ihnen die Gelegenheit, den Ausspruch „hysterisches Gekeife“ zurückzunehmen. (Abg. Ing. Hofer: Ich nehme das gerne zurück! – Abg. Strache: Die Wahrheit muss doch zumutbar sein!)
Herr Abgeordneter Hofer hat das zurückgenommen, aber ich halte es für nicht angebracht, in diesem Ton weiterhin vor allem auch Frauen gegenüber zu argumentieren. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Silhavy. – Abg. Vilimsky: Sie keift weiter!)
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
9.41
Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurde heute schon öfters gesagt, dass das Thema Obsorge und Besuchsrecht hoch sensibel ist. Umso irritierender, Frau Justizministerin, finde ich Ihre Vorgangsweise. Sie haben letzte Woche einen Gesetzentwurf zur gemeinsamen Obsorge prä
sentiert. Die Arbeitsgruppen haben noch gar nicht fertig getagt, gestern war noch eine Arbeitsgruppensitzung, Sie haben auch noch keinen Konsens mit dem Koalitionspartner hergestellt, sondern noch viel schlimmer: Sie haben gesagt, dass Sie noch nicht einmal Gespräche mit Ihrem Koalitionspartner geführt haben!
Ich weiß nicht, warum Sie das machen, ich weiß aber, dass Sie sich offensichtlich der Sensibilität dieses Themas nicht bewusst sind! Sie sind sich dessen nicht bewusst, dass Sie mit dieser Vorgangsweise zur weiteren Emotionalisierung beitragen und sicherlich nicht zu einer Lösung. (Beifall bei den Grünen.)
Wenn wir über Obsorge und Besuchsrecht reden, dann müssen wir auch über die Versäumnisse der letzten Jahre reden. Die Zahl der Obsorge- und Besuchsrechtsanträge vor Gericht ist massiv gestiegen. Bereits 2007 waren die FamilienrichterInnen zu 105 Prozent ausgelastet, wie man das technisch ausdrücken würde. Übersetzt heißt das: Sie haben mehr Arbeit herein bekommen, als sie abarbeiten konnten.
Was war die Reaktion? – Es hat nicht mehr FamilienrichterInnen gegeben, obwohl das sinnvoll gewesen wäre, damit man die Arbeit erledigen kann und die Verfahrensdauer in den Griff bekommt, nein, das Einzige, das Sie gemacht haben, war, dass Sie neue Gebühren für Obsorge- und Besuchsrechtsanträge eingeführt haben, Frau Justizministerin. Das Kalkül dahinter war entweder, dass weniger Anträge gestellt werden – aber das löst keine Probleme! –, oder, dass Sie mehr einnehmen. Beitrag zur Problemlösung ist das jedenfalls keiner! (Beifall bei den Grünen.)
Ebenfalls ungelöst ist die Problematik im Zusammenhang mit den Gutachtern. Da gibt es einerseits Kritik an der Qualität, aber andererseits auch daran, wie lange Gutachten dauern, damit dann Gerichtsentscheidungen möglich sind. Heute haben Sie dieses Thema vermieden, Sie sind offensichtlich zumindest lernfähig.
Sie verfallen jetzt allerdings in eine gefährliche Schwarz-Weiß-Malerei. Wenn man die Interviews mit Ihnen in den Zeitungen liest, dann hat man den Eindruck, die einzige Problematik ist, dass sämtliche Mütter sämtlichen Vätern das Besuchsrecht verweigern. Im Hinblick darauf frage ich mich: Was haben Ihnen die Alleinerzieherinnen angetan?
Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Es gibt natürlich Fälle von Besuchsrechtsverweigerung. Diese sind in einem gewissen Segment sicherlich ein Problem. Es gibt aber auch die Fälle, in denen Trennungsväter Mütter sekkieren, und es gibt auch Fälle, in denen Väter kein Interesse mehr an den Kindern haben. Wer aber die Vielschichtigkeit der Problemlagen anerkennt, hat das Kindeswohl im Auge und wird auch Lösungen finden. (Beifall bei den Grünen.)
Wir haben Dutzende Gespräche mit Betroffenen, mit Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, und mit Menschen, die Ideen haben, geführt. Aufgrund dieser Erfahrungen sage ich Ihnen: Es gibt nichts, was es an Konflikten nicht gibt, und daher bringen uns auch eindimensionale Sichtweisen nicht weiter. Wir brauchen daher nicht Ihre neue Law-and-Order-Familienpolitik, gemäß welcher man jemandem droht. Etwas ist nämlich klar: Gemeinsamkeit kann man nicht mit Drohungen durchsetzen, Gemeinsamkeit kann man nicht verordnen, sondern Gemeinsamkeit kann man nur erarbeiten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Daher machen wir auch den Vorschlag, Schlichtungsstellen statt Gerichten die Zuständigkeit zu geben. Gerichte, das haben Sie schon gesagt, sind ein denkbar schlechter Ort, um Trennungskonflikte aufzuarbeiten. Trennungskonflikte sind aber oft der Grund dafür, dass es beim Obsorge- und Besuchsrechtsthema Konflikte und Streitigkeiten gibt.
Ihr Entwurf sieht aber das Gegenteil vor: Sie belassen die Zuständigkeit bei den Gerichten, und Sie bringen sogar noch eine weitere Frage herein. Früher musste entschie
den werden, ob Vater oder Mutter, jetzt muss entschieden werden, ob Vater oder Mutter oder gemeinsam. Und dadurch, dass Sie das bei den Gerichten belassen, schaffen Sie im Prinzip schon den ersten Eskalationsschritt: Wer ein Problem hat, muss zu Gericht gehen, und der andere sieht das als Eskalation.
Wenn Sie konsequent sind, dann schaffen Sie die Zuständigkeit der Gerichte als Eingangsort ab und machen sofort die Schlichtungsstellen zuständig, damit man sofort an Lösungen arbeiten kann. Es ist nämlich auch klar, dass Lösungen, die gemeinsam erarbeitet werden, immer bessere Lösungen sein werden als jene, die Sie verordnen wollen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Unser Modell ist daher klar: Wir wollen sofort, wenn es Probleme gibt, eine Schlichtungsstelle. Dort soll man dann versuchen, mit den Betroffenen gemeinsam in den Besuchsrechts- und Obsorgefragen Lösungen zu finden. Ich bin überzeugt davon, das wird in sehr vielen Fällen funktionieren. Niemand hat einen Nutzen von einem Konflikt auf Dauer. Das belastet alle, die Mutter, den Vater, die Kinder. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Ein Satz noch, um den Gedanken zu Ende zu führen: Wenn es aber dann zu keiner Lösung kommt, dann wird es auch nichts bringen, die Gemeinsamkeit zu verordnen, sondern dann wird das Gericht entscheiden müssen, wer die Obsorge bekommt.
Meine Bitte an Sie: Machen Sie beide Augen auf, und verwenden Sie dieses Thema nicht zur Profilierung! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
9.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.
9.46
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Warum diskutieren wir diese Problematik überhaupt? – Weil sich die Koalition nicht einigt! Das ist der Grund! Es ist ja einmalig, dass eine Frau Bundesminister einen ernst zu nehmenden Vorschlag auf den Tisch legt und dieser deswegen hier diskutiert werden muss, weil ihn der Koalitionspartner permanent zerfleddert. Das ist doch der Hintergrund, meine Damen und Herren! Diese Problematik ist die Ausgangssituation. (Beifall beim BZÖ.)
Die Frau Bundesminister meint es ernst; das weiß ich auch aus der Enquete. Ich weiß, dass ihr das ein besonderes Anliegen ist. Bei der ÖVP bin ich mir nicht so ganz sicher, denn die zuständige Frau Staatssekretärin Remler glänzt wieder einmal durch Abwesenheit – vielleicht bastelt sie an einer Rede. Der Familienminister ist auch nicht hier. Das heißt, dieses Thema interessiert im Grunde nur die Frau Bundesminister für Justiz. (Abg. Kopf: Anwesend muss nur der zuständige Minister sein!) Ja, schon, aber es hätte sie niemand daran gehindert, da zu sein! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kopf.) Ja. Eure Staatssekretärin aus Tirol könnte nur dazulernen! Sie könnte nur dazulernen! Sie hat bisher im familienpolitischen Bereich nicht wirklich geglänzt. Wir warten dringlich auf Akzente.
Wenn heute der Frau Bundesminister in einer Zeitung unterstellt wird, sie würde sich auf die Väterseite schlagen, dann ist das schlicht und einfach falsch. Ich muss die Frau Bundesminister in diesem Fall – was die ÖVP bisher noch nicht gemacht hat – in Schutz nehmen. Frau Bundesminister Bandion-Ortner verdient diesfalls Unterstützung. Sie schlägt sich nicht auf die Väterseite, sondern auf die Kinderseite! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Genau diese Debatte ist zwischen den Koalitionsparteien bisher immer schief gelaufen, weil man in der linken Ecke, insbesondere die Damen
der bereits in die Jahre gekommenen Feminismusbewegung, immer noch glaubt, dass man auf dem Rücken der Kinder Feminismus austragen kann. (Abg. Mag. Steßl-Mühlbacher: Das ist ja unglaublich!) Bitte, noch einmal! Hat hier jemand gerufen? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Das ist eine besonders subtile Form der Gewalt, die man Kindern antut, meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob Sie wirklich einmal solche Kinder gesehen und mit ihnen zu tun gehabt haben, ich habe tagtäglich mit solchen Kindern zu tun. Diese Kinder leiden unter dem, was Eltern anrichten.
Herr Kollege Steinhauser, wir diskutieren hier nicht den geregelten Fall beziehungsweise Einigungsfall – in solchen Fällen kann man sich auch bei einer Schiedsstelle einigen. Aber um die Fälle von Einigung geht es jetzt nicht, sondern es geht um Fälle, in denen eben keine Einigung zustande kommt. Aber darüber hast du nicht geredet.
Übrigens hättest du dich auch nicht getraut, diesen Debattenbeitrag bei der Enquete zu bringen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Da hätten dich nämlich deine eigenen Leute ausgebuht. Bei dieser Enquete war ein von euch nominierter Experte, und dieser hat dir vorgerechnet, wie es den Vätern in diesem Lande geht! Da warst du sehr kleinlaut, und auch die Damen von der SPÖ waren dort sehr kleinlaut! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Nach wie vor werden in einer stetig steigenden Zahl von Auseinandersetzungen nach Trennungen Kinder als Druckmasse eingesetzt, und die Tendenz ist zunehmend, weil – und das muss ich jetzt zur Schande auch der Anwaltszunft sagen – das auch in der Anwaltszunft so gehandhabt wird.
Daher gibt es nur einen Weg, nämlich die Kinder aus diesem Druckkessel herauszunehmen, meine Damen und Herren! Und das geht nur, indem man grundsätzlich die gemeinsame Obsorge vorsieht. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Übrigens, wenn wir bei dieser Gelegenheit schon bei psychischer Gewalt sind: Kollege Westenthaler wird Ihnen ein paar Anfragen liefern. Es gibt Frauenhäuser, in denen Frauen Unterschlupf finden, die in Wirklichkeit den Vätern die Kinder entziehen, und dort sieht man das Stellen eines Obsorgeantrages durch den Kindesvater als psychische Gewalt! Was das Kind dabei mitmacht, das sieht man hingegen nicht als psychische Gewalt, meine Damen und Herren! Und diese Vereinigungen sind hoch subventioniert, prominent mit SPÖ-Damen besetzt, und wir werden uns anschauen, wie viel dieser Subventionen dort überhaupt noch richtig eingesetzt ist. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)
Die Zahlen sind viel dramatischer: Wir haben zirka 130 000 betroffene Kinder, und 20 000 kommen pro Jahr dazu! Ich habe Ihnen, und zwar insbesondere Ihnen von der SPÖ, bei der Beschlussfassung der Kinderschutzkonvention gesagt, dass das die Nagelprobe sein wird. Sie haben hier hehre Worte gesprochen, welch großes Anliegen Ihnen das ist und dass das Kind im Mittelpunkt steht. Kaum geht es aber um die gemeinsame Obsorge, ist nicht mehr das Kind im Mittelpunkt, sondern nur die Feminismusbewegung der Sozialdemokraten, meine Damen und Herren! Das ist Faktum! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Strache: Das ist leider Gottes wahr!)
Wenn Ihnen das Kind ein Anliegen ist, dann regeln Sie das so, dass das Kind nicht zur Druckmasse und zur Konfliktmasse zwischen Eltern, die es anders nicht zusammenbringen, gemacht werden kann. Nehmen Sie das Kind aus diesem Druck heraus und sagen Sie: Streitet euch, aber nicht auf dem Rücken der Kinder! Das muss Ihr Anliegen sein, wenn Sie Ihre eigenen Worte zur Kinderschutzkonvention noch in Erinnerung haben.
Meine Damen und Herren, zum Schluss noch ein Anliegen an die Frau Bundesminister: Frau Bundesminister, ich möchte gerne, dass auch die Frage der Betreuungsleistung bei der gemeinsamen Obsorge auf die Frage der Unterhaltsleistung eine Auswirkung hat. Das sollte man noch extra diskutieren. (Beifall beim BZÖ.)
9.52
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim gelangt nun zu Wort. – Bitte.
9.52
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Kollege Stadler, dass Sie jetzt wirklich allen Ernstes jene Einrichtung angreifen, nämlich die Frauenhäuser, die die letzte Zuflucht für Frauen sind, die Gewalt ausgesetzt sind und oft bis aufs Blut gepeinigt werden, das ist schon sehr bezeichnend! Schämen Sie sich wirklich dafür! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)
Ich glaube, man kann hier nicht auf der einen Seite davon reden, dass die Diskussion, soweit das bei oft sehr schwierigen Fällen halt möglich ist, emotionslos geführt werden soll, und auf der anderen Seite gerade genau auf diese Art und Weise Öl ins Feuer gießen, Herr Kollege! Ich glaube, dass dadurch alle anderen Argumente zum Großteil wirklich nicht mehr ernst genommen werden!
Meine Damen und Herren, dass Kinder ein Recht auf beide Elternteile haben sollen und dass das auch durchgesetzt werden soll, steht hier völlig außer Streit. 90 Prozent aller Scheidungen erfolgen im Einvernehmen, und selbstverständlich sollte es auch möglich sein, wenn die Ehepartner nicht mehr zusammenleben können und auseinander gehen, im Einvernehmen die bestmöglichen Lösungen im Sinne des Kindes zu treffen.
Aber man darf halt nicht vergessen, dass es bei 10 Prozent nicht im Einvernehmen geht, wie bis dato alle Redner, sogar auch Kollege Hofer, hier dargelegt haben. Oft werden Diskussionen geführt, gibt es Konflikte und treten Gewalttätigkeiten auf, die bis an die Grenze des Erträglichen und der Existenz der einzelnen Partner gehen. In solchen Fällen sind die Kinder davor zu schützen, dass sie das auf offener Bühne mit ansehen müssen, meine Damen und Herren! Das ist sicherzustellen! Es nützt nämlich keinem Kind, wenn wir hier sagen: Bühne auf! Schau dir an, wie deine Eltern miteinander umgehen! – Das sind nämlich die Eltern, dem das Kind in Liebe zugetan ist, und es möchte absolut nicht sehen, dass die beiden Bezugspersonen miteinander in Konflikt treten. Ich glaube, die Gesetze werden daran zu messen sein, ob uns das gelingt.
Ich glaube, es ist auch wichtig, zwischen dem Besuchsrecht einerseits und der gemeinsamen Obsorge andererseits, wie sie hier vorgeschlagen wird, zu unterscheiden. Ich gebe zu: Es gibt viele Besuchsrechtsregelungen, die nicht durchgesetzt werden und bei denen Kinder dann jahrelang auf den einen oder anderen Partner warten. Frau Justizminister, es gibt Verfahren, die drei, vier, fünf Jahre dauern. Ich frage mich: Warum ist denn das so? Warum können wir nicht intern in der Justiz ansetzen, um zu schauen, wieso wir keine schnelleren Verfahren bekommen? (Beifall bei der SPÖ.)
Ich bin vollkommen bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass die Gerichte vielleicht nicht die bestmögliche Stelle sind, wo solch schwierige Situationen gelöst werden sollen. Derzeit sind sie noch zuständig, und solange sie zuständig sind, ist es auch wichtig, darauf zu achten, dass wir rasche Lösungen bekommen. Ich glaube, das ist das Um und Auf. Es führt ja auch oft zu Frustrationen, wenn es über Jahre hinweg zu keiner Lösung kommt.
Gemeinsame Obsorge ist dann eine gute Lösung, wenn Einvernehmen zwischen den Eltern herrscht, wenn die Eltern nach der Scheidung übereinkommen, gemeinsam jeweils die Rolle gegenüber dem Kind einzunehmen, die dem Kind hilft. (Abg. Kopf: Es geht nicht um die Eltern, es geht um das Kind!) Es geht um das Kind, aber das Kind
soll davor geschützt werden, zu sehen, wie sich die Eltern in aller Öffentlichkeit befetzen und nahezu umbringen, meine Damen und Herren! Und es bringt überhaupt nichts, wenn man sagt, dass es eine absolut konfliktvolle Beziehung gibt. – Natürlich! Wenn es zu einer Scheidung kommt, hat das seine Gründe, und wenn es wie in 10 Prozent der Fälle zu einer Scheidung kommt, die teilweise mit Gewalttätigkeiten, Erpressungen und den unerfreulichsten Aktionen einhergeht, dann hat das Kind in diesem Szenario nichts verloren. Es ist unsere Aufgabe, eine Lösung im Sinne der Kinder zu finden, damit sie davor geschützt werden, quasi als Gegenstand in diese Auseinandersetzungen mit hineingezogen zu werden.
Kollege Hofer hat selbst gesagt, dass das Kind oft als Faustpfand missbraucht wird. Wann wird es denn mehr als Faustpfand missbraucht, als wenn es dabei sein muss, wenn die Eltern streiten?
Meine Damen und Herren, es ist keine gute Lösung, wenn wir versuchen, mit einem Gesetz etwas zu lösen, was in Wirklichkeit eine therapeutische beziehungsweise psychotherapeutische Maßnahme sein soll, die auf die menschliche Situation einer Gruppe, nämlich der Familie, eingehen muss! Daher kann man das nicht über einen Leisten scheren und sagen, dass wir jetzt ein Gesetz machen und damit alle Lösungen mehr oder weniger gefunden sind, sondern wir müssen Lösungen finden, die sich die Kinder verdient haben. Das ist auch die Erwartungshaltung der Kinder und der Jugend an uns. Und diese Lösung kann nicht darin bestehen, dass wir ignorieren, dass es im Einzelfall jeweils einen großen therapeutischen Aufwand gibt.
Frau Minister, wir sind dafür, mit Ihnen die Diskussion zu führen. Wir hätten es auch begrüßt, wenn Diskussionen bis dato geführt worden wären, was leider diesfalls nicht der Fall war. Wir wollen Alternativen suchen, wir wollen statt der Gerichte eine vorgelagerte Schiedsstelle einrichten, wie das auch mehrfach von allen angesprochen wurde. Zu glauben, ein Gesetz allein löse alle Probleme, ist wirklich etwas zu kurz gegriffen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
9.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.
9.57
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Die Frau Justizministerin hat ihren Entwurf für die Änderungen im Familienrecht vorgelegt und ihn hier auch im Detail erläutert. Sie hat auch darauf hingewiesen, dass die geplanten Neuregelungen im Familienrecht nicht Mutter- und auch nicht Vaterrechte betreffen, sondern dass es um das Wohl des Kindes geht.
Wir haben heute schon einige Male gehört, dass rund 15 000 Kinder in Österreich jährlich von Scheidungen betroffen sind. Und alle Kinder, also auch Scheidungskinder, haben das Recht auf Vater und Mutter. Die gemeinsame Obsorge nimmt beide Elternteile auch nach einer Trennung in Pflicht und Verantwortung, damit den Kindern ein Höchstmaß an Unterstützung gewährleistet bleiben kann, wenn es im Sinne des Wohles des Kindes ist.
Wo liegt der Knackpunkt bei den 10 Prozent der Rosenkrieg-Scheidungen? – Es stellt sich natürlich die Frage, ob in diesen Fällen weiterhin eine gerichtliche Entscheidung über die Obsorge richten soll oder ob, wie von Frau Bundesministerin Bandion-Ortner vorgesehen, beide Elternteile auch weiterhin für ihre Kinder Verantwortung tragen sollen, um ihnen damit eine optimale Betreuung für ihr weiteres Leben zu gewährleisten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)
Im Gesetzentwurf ist, wenn man ihn genau anschaut, ein Appell an die Eltern enthalten, ihre Streitigkeit nicht auf dem Rücken ihrer Kinder auszutragen. Selbstverständlich
wissen wir, dass es streitende Eltern gibt, die psychisch verletzt sind, die miteinander nichts mehr zu tun haben wollen, die Vorwürfe und Schuldzuweisungen gegenseitig aufeinander prallen lassen und die manchmal auch die Kinder in dieses grausame Spiel mit hineinziehen, nur um ihre Ansprüche bei Gericht besser durchsetzen zu können. Und genau da – Herr Abgeordneter Jarolim, da sind wir nicht weit voneinander entfernt – geht es darum, eine Schlichtungsstelle zu haben, bei der die Eltern auf einen Tisch zusammengeführt und von Experten beraten werden. Das ist auch im Sinne der Frau Justizministerin, das hat sie auch so vorgeschlagen.
Das lässt aber trotzdem noch immer die Frage offen, wie es den Kindern in solchen Fällen geht – den Kindern, die ihre Eltern lieben, die beide Elternteile lieben, die gar nicht verstehen können, warum ein Zusammenleben künftig nicht mehr möglich sein soll.
Sehr geehrte Damen und Herren, von 17. bis 19. Februar hat in Wien eine Fachtagung stattgefunden, im Rahmen derer sich 500 internationale Experten mit den Bedürfnissen der Kleinkinder auseinandergesetzt haben.
Klaus Vavrik, der Präsident der Österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit, hat vorgerechnet, dass 20 000 bis 40 000 Kinder, die unter vier Jahre alt sind, in belasteten Situationen aufwachsen. Die Folgen im späteren Leben sind erhöhte Suchtraten, mehr Sozialstörungen und eine doppelt so hohe Häufigkeit von Depressionen. Auch Scheidungskinder im Kleinstkindalter gibt es vermehrt.
Die Kernaussage dieser kinderpsychologischen Tagung war an Forschungsergebnissen orientiert. Man ist zu dem Schluss gekommen, dass eine beglückte Bindung in der frühen Kindheit darüber entscheidet, wie Kinder im späteren Leben zurechtkommen.
Die Kinderärztin Katharina Kruppa, die Vorsitzende der Gesellschaft für Seelische Gesundheit in der Frühen Kindheit, hat darauf hingewiesen, dass Kinder eine wirklich liebevolle Zuwendung brauchen, um ihr Entwicklungspotenzial voll ausschöpfen zu können. Möglich ist das nur, wenn die Mutter in der Betreuung nicht allein gelassen wird, denn Kinder brauchen mehrere Bezugspersonen. Kinder brauchen Mutter und Vater und haben einen Anspruch auf beide Elternteile. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ein gleiches Recht auf beide Elternteile hat niemals zum Ziel, den Müttern zu schaden, sondern es sollen dadurch Machtmissbrauch und auch Unrecht verhindert werden – im Sinne der Kinder.
Wir erwarten eine entsprechende Regierungsvorlage. Wir erwarten auch, dass die noch offenen Diskussionspunkte intensiv diskutiert werden. Selbstverständlich ist es eine sensible Materie, und wir wissen auch, dass die nun vorgesehene Änderung im Familienrecht grundsätzlich im Sinne der Kinderrechte und im Sinne der Verfassung ist.
Dort heißt es – das wurde heute schon zitiert –: „Jedes Kind hat Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen, es sei denn, dies steht seinem Wohl entgegen.“ (Ruf bei der SPÖ: ... Besuchsrecht!) – Das Wohl des Kindes steht auf jeden Fall im Mittelpunkt des Familienrechtes. (Beifall bei der ÖVP.)
10.02
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.
10.02
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wir, die Freiheitliche Partei, begrüßen diesen Gesetzentwurf und unterstützen ihn. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Der Gesetzentwurf ist mit der politischen Auffassung der Freiheitlichen Partei vereinbar, die schon in zwei Gesetzgebungsperioden, nämlich in der vergangenen und in dieser, zu entsprechenden Anträgen geführt hat.
Es ist von Ihnen natürlich richtigerweise der Appell in den Raum gestellt worden, dass das Thema Obsorge für Kinder nicht zum Geschlechterkampf umfunktioniert werden soll. Ich vermute, dass dieser sehr richtige Appell bei spezifischen Sektoren rot-grün-gefärbter Kampfbrigaden völlig sinnlos ist, die das Kind selbstverständlich nach wie vor zum Druckmittel erheben oder unter den Arm nehmen – welche Ausdrücke auch immer man dafür verwenden möchte. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf.)
Das ist ja die Ursache dafür, dass dieser energische Gegenhall gegen Sie und gegen dieses Gesetzesvorhaben zu verzeichnen ist. Es wird sozusagen ein Kampfplatz erkannt, und diesen möchte man nicht aufgeben. Es gibt natürlich verschiedene Formen des Kindesmissbrauchs. Die heftigste ist die physische Form, aber auch die psychische Möglichkeit, mit dem Kind als Druckmittel einen gegen den anderen auszuspielen, ist unerhört (Abg. Mag. Steinhauser: Schwarz-weiß!), und es wird mit politischen Scheinargumentationen auf dieser Ebene weitergearbeitet. (Beifall bei der FPÖ.)
Wahr ist, dass es selbstverständlich den Gott sei Dank überwiegenden Teil betroffener Kinder so nicht berührt, weil die Eltern vernünftig sind und das Kind nicht zum Gegenstand des Gezerres machen. (Abg. Mag. Steinhauser: Wenn!) Sie können brüllen, was Sie wollen – Sie selbst wissen das nur theoretisch aus der Arbeiterkammer. Auf der Seite der Betroffenen, als Anwalt bei Gericht, sind Sie sicher noch nie gestanden. Sie wissen daher nicht, wovon Sie reden, Herr Kollege! (Beifall bei der FPÖ.)
Zweitens ist es, wie durch Untersuchungen evident ist, so: Wenn von Gesetzes wegen die gemeinsame Obsorge besteht, entfällt von vornherein eine große Anzahl der Gerichtsverfahren – das kann natürlich nur statistisch erarbeitet werden, ist aber aus der Bundesrepublik Deutschland eindeutig durch Erfahrungswerte belegt und wissenschaftlich untermauert –, die heute in Österreich noch geführt werden, weil diese gesetzliche Anordnung fehlt, die jetzt durch diese Gesetzesinitiative beschlossen werden soll.
Es besteht also mithilfe dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit, von vornherein die gemeinsame Obsorge vorzusehen, die Chance, einen nicht unerheblichen Teil an Kindern aus dem Konfliktpotenzial, das bei den Eltern leider gegeben ist, zu entfernen. Das allein ist Grund genug, dieses Gesetz zu unterstützen, und das ist auch sinnvoll. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Mehrere Vorredner haben Bezug auf die Enquete genommen, bei der viele, die hier sitzen, anwesend waren – so auch ich – und bei der ein Experte aus Deutschland, ein Familienrichter, in einer absolut klaren, eigentlich unwidersprochen gebliebenen und eindeutigen Weise den Vorteil der deutschen Gesetzeslage vorgestellt hat.
Ich verstehe nicht, dass Rot sich auf dem Gebiet der Sicherheitspolitik, wo es gar nicht passt, so des deutschen Vorbildes befleißigt, während man sich dort, wo es ein gutes deutsches Vorbild gibt, aus politischer Eindimensionalität dagegen wendet.
Noch einmal: All Ihre Beschwörungen – meine Vorrednerin hat schon darauf hingewiesen – im Sinne des Kindesschutzes in der Verfassung sind gar nichts wert, wenn dort, wo es konkret wird, nach wie vor auf den Kindern herumgetrampelt werden soll. – Das ist die Realität! Wir unterstützen dieses Gesetz also. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.
10.07
Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren ZuseherInnen! Das ist offenkundig ein emotionales Thema, inklusive bemühter Untergriffe des Kollegen Fichtenbauer, den ich jetzt gerade nicht sehe (Rufe bei der FPÖ: Oje! – Abg. Neubauer: „Untergriffe“!) – emotional deshalb, weil nicht nur die Menschen hier im Saal, sondern wahrscheinlich nahezu alle Menschen in Österreich selbst Erfahrungen mit dem Thema haben, sei es, weil sie selbst in Trennungs- und Scheidungssituationen waren, oder sei es, weil sie andere Menschen kennen, die in Trennungs- und Scheidungssituationen waren.
Genau in solchen Fällen ist es oft schwierig, wirklich sachlich und differenziert zu diskutieren, weil eben oft wirklich aus dem subjektiven Blickwinkel, aus dem Blickwinkel der eigenen Erfahrung heraus, die Einzelne gemacht haben, argumentiert wird.
Vor diesem Hintergrund ist es mehr als enttäuschend, Frau Ministerin, dass Sie es nicht geschafft haben, einen Entwurf vorzulegen, der all die Blickwinkel, die es in diesem Bereich gibt, beinhaltet. Ihr Entwurf spricht eine ganz eindeutige Sprache: Ihr Entwurf spricht die Sprache der Väter. Ihr Entwurf spricht nicht die Sprache der Kinder. – Ich werde das näher erklären. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steibl: Dann haben Sie den Vorschlag nicht gelesen! – Abg. Mag. Donnerbauer: Bleiben Sie sachlich!)
Wenn Sie alle hier von Kindeswohl sprechen, wenn Sie alle hier von dem Recht des Kindes auf beide Elternteile sprechen, dann sind wir uns einig. Worin wir uns dann aber nicht mehr einig sind, ist die Frage, was denn das Kindeswohl ist und was denn das Recht des Kindes auf beide Elternteile ist. (Ruf bei der ÖVP: Nur Ihre Meinung ist sachlich!)
Sie wissen ganz genau, dass Eltern nicht gleich Eltern sind. Sie wissen ganz genau – und ich lasse das jetzt absichtlich geschlechtsneutral –, dass es Eltern gibt, die nicht zum Wohle der Entwicklung ihrer Kinder agieren – Mütter wie Väter –, und dass es Väter gibt, die sich die ganze Zeit über in der Beziehung nicht um das Wohlergehen ihrer Kinder gesorgt haben und dann im Trennungsfall plötzlich das Interesse an ihren Kindern entdecken.
Das möchte ich ihnen auch gar nicht absprechen, denn das kann durchaus geschehen, dass man in einer bestimmten Situation sozusagen nicht die Möglichkeit oder auch das Interesse hat und dann durch eine Krise – und Trennung und Scheidung sind zweifelsohne für alle Beteiligten eine solche – sozusagen seine Werte, seine Interessen ändert. Das darf aber nicht dazu führen, dass wir hier ein Gesetz beschließen – glücklicherweise nicht heute, es wird ja noch Gespräche geben –, in dem alles über einen Kamm geschoren wird (Abg. Mag. Donnerbauer: Das stimmt doch nicht!), in dem, egal wie die individuelle Situation der einzelnen Familien ist, automatisch ein Zustand hergestellt werden soll, der nicht zum Wohle des Kindes ist. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Donnerbauer: Sie haben es nicht verstanden!)
Was wir brauchen – wir Grüne haben das bereits bei der Enquete vorgeschlagen –, ist eine Deeskalation. Trennung und Scheidung sind Krisensituationen. Menschen müssen sich damit konfrontieren, dass etwas, was sie vorhatten, nämlich miteinander zu leben, miteinander die Kinder großzuziehen, miteinander ein Stück des Weges zu gehen, beendet ist – aus welchen Gründen auch immer. Das bringt alle Familien, alle Beteiligten in Krisensituationen.
Ich bin seit über 15 Jahren Scheidungs- und Trennungsmediatorin, und glauben Sie mir, ich weiß, wovon ich spreche. (Abg. Mag. Donnerbauer: Das ist ja noch ärger! Da handeln Sie ja wider besseres Wissen!) Auch die Menschen, die bewusst und gewillt aus einer Beziehung herausgehen, sind in einer Krise, weil sie trotzdem einen Neuanfang machen müssen. Und in dieser Krisensituation hilft es ihnen nicht, wenn sie zwang
haft zusammengespannt werden und zwanghaft Gemeinsamkeit erreichen müssen. (Abg. Kopf: Gemeinsame Obsorge heißt nicht Hand in Hand! – Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)
Herr Kollege Stadler, ich spreche von diesen 10 Prozent, die sich eben nicht einigen können. Die Betroffenen brauchen in dieser Situation Unterstützung von Menschen, die das gelernt haben, Unterstützung von Menschen, die ihnen dabei helfen, ihre Probleme der Vergangenheit aufzuarbeiten, beiseite zu lassen, ihre Beziehungsebene zu verlassen, die Elternebene einzunehmen und miteinander zum Wohle der Kinder zu arbeiten. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Genau! – Abg. Kopf: ... schließt das nicht aus!)
Deshalb haben wir den Vorschlag gemacht, anstatt eine automatische Obsorge einzurichten eine Einrichtung vorzusehen, nämlich die Schlichtungsstelle (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz), aber nicht erst, wenn ein Richter empfindet, dass die Familie dorthin gehen soll, sondern eine Schlichtungsstelle, die den Gerichten vorgelagert ist, wo alle Paare, die trennungs- und scheidungswillig sind, hingehen und die Unterstützung bekommen, die sie individuell brauchen. (Abg. Mag. Donnerbauer: ... Verpflichtung zur Schlichtung!)
Dann wird es noch immer Menschen geben, bei denen es keinen Sinn macht, sich zu einigen, bei denen es nicht möglich ist, und da ist dann das Gesetz gefragt. Da ist dann das Gericht gefragt, zum Wohle der Kinder eine Entscheidung zu treffen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Vor diesem Hintergrund, Frau Ministerin, hoffe ich, dass die Gespräche mit der Frauenministerin, die diesbezüglich ja einer ähnlichen Ansicht ist, Früchte tragen und dass diese Gespräche Sie dazu bringen, nicht nur die eine Perspektive wahrzunehmen, sondern durchaus auch noch einmal die andere Perspektive. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine Chaos-Truppe! – Abg. Binder-Maier – in Richtung FPÖ und BZÖ –: Sie hören nicht einmal mehr zu! Das ist ja unglaublich!)
10.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.
10.12
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Als letzte Rednerin dieser Aktuellen Stunde möchte ich einmal ganz klar Folgendes festhalten – weil alle vom Kindeswohl reden –: Es ist ein großes Glück und eine große Freude, Kinder zu haben, Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung begleiten zu können. Es ist eine große Herausforderung, sie über die vielen Hürden im Leben bis zum Erwachsenwerden zu begleiten, sie richtig zu betreuen und zu erziehen und ihnen vor allem sehr viel Liebe, sehr viel Fürsorge und sehr viel Schutz zu geben. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Diese Aufgabe, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben in erster Linie die Eltern. Die Eltern haben diese Verantwortung wahrzunehmen, und die Kinder haben das Recht auf einen guten Kontakt zu beiden Elternteilen, zu Mutter und Vater. Das gilt ganz besonders auch im Falle der Trennung, im Falle der Scheidung, im Falle, dass Kinder unehelich geboren werden.
Daher kann ich mit der Wortwahl von Kollegin Binder-Maier eigentlich nichts anfangen, wenn sie von der „verordneten Verpflichtung“ spricht. Diese „verordnete Verpflichtung“ gibt es ein ganzes Leben lang. Die Verantwortung kann man nicht abgeben, wenn man sich als Partner von der Partnerin trennt, sondern diese Verantwortung für die Kinder hat
man ein ganzes Leben lang. – Daher stellt sich die Frage nicht. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Die Realität zeigt, dass es immer mehr Scheidungskinder gibt, dass immer mehr Kinder unehelich geboren werden, dass es immer mehr alleinerziehende Elternteile gibt. Daher ist es ein Gebot der Stunde, die Familiengesetze so zu gestalten, dass sie auch Antworten auf diese Realität geben.
In dem Wissen, dass gerade das Familienumfeld die Entwicklung von Kindern sehr intensiv prägt – im positiven wie auch im negativen Sinn –, haben wir seitens des BZÖ immer wieder Druck gemacht, und zwar einerseits im Bereich des neuen Jugendhilfegesetzes, wo es dringend erforderlich ist, eine bundeseinheitliche Regelung und einen Automatismus zu schaffen, wenn es um Kindesgefährdung geht, und andererseits auch bei der Weiterentwicklung des Sorgerechtes.
Wir vom BZÖ sehen uns ausschließlich als Vertreter der Kinder und ihres Rechtes auf Mutter und Vater, ganz gleich, in welcher Beziehung die Eltern leben.
Frau Bundesminister, Ihr Vorschlag ist auf jeden Fall positiv und zu begrüßen. Weniger positiv sehe ich, dass es noch keinen gemeinsamen Nenner mit dem Koalitionspartner gibt. Man hat gesehen, da wird uns noch einiges erwarten, vor allem, wenn man sich in der wesentlichen Frage, ob jetzt die gemeinsame Obsorge als Regelfall zu sehen ist oder nicht, mit dem Koalitionspartner nicht einig ist. Da scheiden sich die sogenannten Koalitionsgeister, und ich denke, wir werden in den nächsten Wochen wieder ein sehr interessantes Schauspiel geboten bekommen.
Für uns als BZÖ ist aber ganz klar: Gemeinsame Obsorge soll Standard sein; alleinige Obsorge soll der Ausnahmefall sein, wenn es Schwierigkeiten gibt, wenn es Streit gibt, wenn das Kindeswohl gefährdet wird.
Ich verwahre mich ganz entschieden dagegen, dass man Vätern ständig unterstellt, dass sie mehrheitlich kein Interesse an den Kindern haben. Ich verwahre mich aber auch ganz vehement dagegen, dass man Müttern unterstellt, dass sie die ihnen anvertrauten Kinder als Faustpfand gegen die Väter verwenden. Der überwiegende Teil von Vätern und Müttern, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat Interesse an den Kindern und möchte auch an einer gedeihlichen Entwicklung der Kinder teilhaben.
Wir vom BZÖ wollen weiters, dass es keine Differenzierung zwischen gemeinsamer Obsorge bei Scheidungskindern und bei unehelichen Kindern gibt. Es wäre ein falsches Signal, das hier nicht durchzusetzen.
Wir wollen klare Regelungen des Besuchsrechtes – Frau Bundesministerin, Sie haben es schon angekündigt –, klare Regelungen bei den Betreuungstagen, was den Wohnsitz anlangt, und so weiter, denn ich glaube, Eltern, insbesondere Väter, sind nicht zeitweilige Besucher ihrer Kinder.
Wir müssen auch klar regeln – Kollege Stadler hat es ja schon erwähnt –, wie es mit der Unterhaltsverpflichtung ausschaut. Wenn mehr betreut wird, ist dann weniger Unterhalt zu zahlen? – Das ist auch eine wichtige Frage, die nicht irgendwo irgendwann einmal abgehoben geklärt werden kann.
Die begleitenden Maßnahmen als Familienschlichtungsstelle sind auch absolut zu begrüßen.
Was Sie, Frau Bundesministerin, wollen, ist sicher sehr ambitioniert, aber Sie sind für uns erst glaubwürdig, wenn Sie den Koalitionspartner davon überzeugt haben. Wenn ein gutes Gesetz umgesetzt wird, dann haben Sie sozusagen Ihre Glaubwürdigkeit in dieser Frage erlangt. Wir als BZÖ werden Sie sicher bei Lösungen unterstützen, denn wir haben nur eines im Blickfeld: das Wohl der Kinder! (Beifall beim BZÖ.)
10.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 7623/J bis 7766/J;
Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 55/JPR und 56/JPR;
2. Anfragebeantwortungen: 6985/AB bis 7243/AB;
Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 3301/AB;
Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 52/ABPR und 53/ABPR;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird (1070 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2011 – AußHG 2011 erlassen wird (1073 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003 geändert wird (1074 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (1075 d.B.),
Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSDB-G (1076 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (1077 d.B.),
Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 – FrÄG 2011 (1078 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz und das Preistransparenzgesetz geändert werden (1081 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Immunitätsausschuss:
Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (501 St 104/10 h) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 288 Abs. 1 StGB;
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 74 betreffend „Für ein Plastiksackerlverbot in Österreich“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Petition Nr. 75 betreffend „Sofortiger Baustart des Brenner Basistunnels“, überreicht vom Abgeordneten Hermann Gahr,
Bürgerinitiative Nr. 27 betreffend „Ergänzung des § 46 (1) SchOG“;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Internationale Arbeitsorganisation (IAO); Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz sowie Empfehlung (Nr. 197) betreffend den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (1069 d.B.),
Antrag 1410/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einstellung der Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung;
Außenpolitischer Ausschuss:
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (1062 d.B.);
Finanzausschuss:
Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Abänderung des am 24. August 2000 in Berlin unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1071 d.B.),
Antrag 1421/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „JA zum Leben“ konsequent stärken – Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Lebensschutzorganisationen;
Gleichbehandlungsausschuss:
Antrag 1417/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Erhöhung der Beteiligung von Frauen in der Politik,
Antrag 1418/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzlich verpflichtende Quotenregelung für Aufsichtsratsgremien;
Kulturausschuss:
Trilaterales Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich Film (1072 d.B.),
Antrag 1416/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bibliothekengesetz für Österreich;
Landesverteidigungsausschuss:
Antrag 1425/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos;
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Antrag 1411/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt der Saatgutsouveränität,
Antrag 1412/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ablehnung des GVO-Ratsbeschluss-Vorschlages 2011/0010 im EU-Ministerrat,
Antrag 1413/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung einer ökologischen Pflanzenzucht,
Antrag 1414/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienensterben,
Antrag 1415/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (NAP),
Antrag 1420/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Importverbot für deutsches Schweinefleisch,
Antrag 1422/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Nach Dioxin-Skandal ist eine Herkunftskennzeichnung für Fleisch unumgänglich;
Rechnungshofausschuss:
Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/2 (III-208 d.B.);
Unterrichtsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen geändert wird (1063 d.B.);
Verfassungsausschuss:
Antrag 1426/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer Volkabstimmung über ein Verfassungsgesetz, welches die Abschaffung der Allgemeinen Wehrpflicht beinhaltet;
Verkehrsausschuss:
Antrag 1423/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßengesetz 1971 – BStG 1971);
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Antrag 1419/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätsnormen von Schuhen,
Antrag 1424/A(E) der Abgeordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Kenntnisse einer europäischen Amtssprache im Gewerbe;
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Außenpolitischer Ausschuss:
Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten zum EU-Arbeitsprogramm 2011 auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des spanischen, belgischen und ungarischen Ratsvorsitzes sowie des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2011 (III-212 d.B.);
Finanzausschuss:
Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2011 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission beziehungsweise des Rates (III-215 d.B.);
Gesundheitsausschuss:
Bericht des Bundesministers für Gesundheit betreffend Jahresvorschau 2011 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission beziehungsweise zum Jahresprogramm des Rates (III-213 d.B.);
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Bericht der Bundesministerin für Inneres betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2011 sowie Achtzehnmonatsprogramm des spanischen, belgischen und ungarischen Vorsitzes (III-210 d.B.);
Justizausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend Jahresvorschau auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2011 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des spanischen, belgischen und ungarischen Ratsvorsitzes (III-211 d.B.);
Landesverteidigungsausschuss:
Bericht der Bundesregierung betreffend Österreichische Sicherheitsstrategie, Sicherheit in einer neuen Dekade – Sicherheit gestalten (III-218 d.B.);
Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:
Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zu den Vorhaben der Europäischen Union 2011 (III-216 d.B.).
*****
Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen haben gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung unzulässiger Einflussnahmen im Bereich des Finanzministeriums einzusetzen.
Ferner haben die Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss zur näheren Untersuchung der Rolle und Verwicklung des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser in der beziehungsweise die BUWOG-Affäre einzusetzen.
Schließlich haben die Abgeordneten Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungsausschuss zur näheren Untersuchung der Rolle und Verwicklung des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser in der beziehungsweise die BUWOG-Affäre sowie des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, ehemaliger Vorstand der Österreichischen Bundesliga, und des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser bezüglich Förderungen der Bundesliga durch die Republik Österreich einzusetzen.
Ferner liegt jeweils das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diese Anträge durchzuführen. Im Einvernehmen mit den Fraktionen wird eine gemeinsame Debatte durchgeführt. Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden die Debatte und die Abstimmungen nach Erledigung der Tagesordnung statt.
Ankündigung eines Dringlichen Antrages
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Grüne Klub hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 1427/A(E) der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.
Fristsetzungsantrag
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass die Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 892/A(E) der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zur ÖBB eine Frist bis zum 27. April 2011 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrags verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 6 bis 8 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 112 Minuten, FPÖ 100 Minuten, Grüne 88 Minuten sowie BZÖ 84 Minuten.
Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF bis 13 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart:
Zu TOP 1: Erklärung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung, zunächst die Erklärung des Bundesministers mit 13 Minuten, dann jeweils eine Rednerrunde mit 8 Minuten, dann 5 Minuten und 4 Minuten, eine weitere allfällige kurze Wortmeldung des Bundesministers mit 3 Minuten und noch einmal eine Redner-, Rednerinnenrunde mit 4 Minuten.
Der Aufruf der Rednerinnen und Redner erfolgt in der ersten Runde in der Reihenfolge FPÖ, SPÖ, Grüne, ÖVP und BZÖ, in allen folgenden Runden nach Fraktionsstärke.
Zu TOP 2: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen (1046 d.B.), ist eine Rednerrunde mit je 4 Minuten vereinbart. Der Aufruf der Rednerinnen und Redner erfolgt in der Reihenfolge FPÖ, SPÖ, Grüne, ÖVP und BZÖ.
Die Anwesenheit von Regierungsmitgliedern während der Debatte dieser Vorlage des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen ist nicht vorgesehen.
Tatsächliche Berichtigungen werden nach Ende der Fernsehzeit aufgerufen.
Der vorsitzführende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Runde die verbleibende Zeit in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Wir kommen zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Erklärung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zur Bilanz der österreichischen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat sowie zu den brisanten Ereignissen in der arabischen Welt, speziell im nordafrikanischen Raum
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen damit zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung entsprechend dem vorliegenden Verlangen von fünf Abgeordneten eine Debatte stattfinden.
Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Spindelegger das Wort. – Bitte.
10.24
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen heute in meiner Erklärung einerseits eine Bilanz über unsere Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen legen und andererseits auf die aktuellen Entwicklungen in der arabischen Welt eingehen.
Wenn ich mit der Bilanz über die österreichische Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat 2009/2010 beginnen darf, so darf ich darauf verweisen, dass wir diese in einem Dokument, das allen Abgeordneten zugestellt wurde, festgehalten haben, mit den wesentlichen Anliegen, die Österreich dort vertreten hat, mit den Erfolgen, aber auch mit den wesentlichen Unterlagen, die dabei relevant sind.
Ich darf das aus meiner Sicht folgendermaßen zusammenfassen: Die wichtigsten Eckpunkte waren zum Ersten, dass wir uns stark darauf konzentriert haben, das, was wir in einer Kampagne für die Mitgliedschaft angekündigt haben, nämlich dem Grundsatz der Herrschaft des Rechts auch zum Durchbruch zu verhelfen, zu verwirklichen. Wir haben uns stark dafür eingesetzt, etwa während des ganzen Gaza-Krieges, der uns zu Beginn unserer Mitgliedschaft Anfang des Jahres 2009 beschert wurde, uns genau nach diesen Grundsätzen zu verhalten und auch unseren Standpunkt im Sicherheitsrat zu vertreten.
Genau das Gleiche galt während der gesamten Bürgerkriegssituation in Sri Lanka, bei den Fragen der Piraterie durch Somalia oder bei der Terrorismusbekämpfung, als Österreich das Komitee gegen Taliban und Al-Kaida zu leiten hatte. Auch da haben wir die Herrschaft des Rechts ins Zentrum gestellt und damit gewährleisten können, dass auch diejenigen, die auf dieser Liste standen, durch einen Ombudsmann vertreten werden konnten und damit auch Rechtsstaatlichkeit gewährleistet war. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Der zweite große Schwerpunkt, dem wir uns gewidmet haben, war der Schutz der Zivilisten in bewaffneten Konflikten. Wir konnten im November 2009, als Österreich den Vorsitz im Sicherheitsrat führte, eine Debatte darüber abhalten und haben dazu eine einstimmige Resolution beschlossen, die Resolution 1894. In dieser Resolution wird dem Schutz der Zivilisten in bewaffneten Konflikten ein anderes Augenmerk geschenkt, der Schutz ins Zentrum auch bei UNO-Missionen gerückt. Und wir können heute bilan
zieren, dass danach bei nahezu der Hälfte der UNO-Blauhelme, egal, wo sie eingesetzt sind, der Schutz der Zivilisten im Mandat eine ganz andere Rolle spielte als davor.
Ich glaube, das ist ein großer Erfolg im Interesse der vielen Betroffenen, die in bewaffneten Konflikten in Mitleidenschaft gezogen werden. Das trägt die österreichische Handschrift, worauf wir durchaus stolz sein können. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Strache.)
Der dritte Schwerpunkt war, dass wir uns dem Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“ gewidmet haben. Die Resolution 1325 war zehn Jahre alt, und wir haben gemeinsam mit der amerikanischen Administration versucht, neue Impulse zu geben. Wir haben darüber eine Debatte im Sicherheitsrat abgehalten und haben gesehen, dass es durch die Einführung von Indikatoren, die wir gemeinsam mit den Amerikanern vorgeschlagen haben und die beschlossen wurden, jetzt einen anderen, fachlicheren Zugang gibt. Ich denke, auch das können wir durchaus auf eine positive Bilanzseite buchen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Der vierte Punkt, meine Damen und Herren, war und ist, dass wir auch das Anliegen hatten, dass die Europäische Union einen anderen Stellenwert in den Vereinten Nationen bekommt. Wir Österreicher haben vorgeschlagen, dass die Hohe Beauftragte Catherine Ashton vor dem Sicherheitsrat mit einer Stellungnahme ein anderes Gewicht bekommt. Es ist nicht verantwortbar, dass die Europäische Union, die etwa im Nahost-Quartett eine so bedeutende Rolle spielt, dann zwischen der Organisation Amnesty International und dem Malteser-Ritter-Orden eine Stellungnahme abgeben darf.
Nein, die Europäische Union braucht einen anderen Stellenwert in den Vereinten Nationen! Wir haben mit einer Debatte im Sicherheitsrat den Anfang gesetzt und hoffen, dass wir das jetzt auch durch einen Beschluss der Generalversammlung zu Ende bringen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Meine Damen und Herren, wir haben uns vorgenommen, mit unserem Engagement im Sicherheitsrat auch zu einer Stärkung des Amtssitzes Wien beizutragen. Sie wissen, dass wir gemeinsam mit den anderen Amtssitzen – Genf, Nairobi, New York – in einem ständigen Wettbewerb stehen und dass es nicht so klar ist, dass die UNO den Standort Wien aufrechterhalten wird.
Was haben wir getan? – Wir haben einerseits eine neue Institution geschaffen, die Internationale Anti-Korruptionsakademie in Laxenburg, miteröffnet vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, und ich glaube, das hat einen neuen Stellenwert bekommen. Er hat bei seiner Eröffnungsrede gesagt: Wir brauchen eine Kultur der Integrität. – Und mit dieser Institution können wir durch ein Ausbildungsprogramm, das im Herbst dieses Jahres starten wird, auch einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.
Wir haben gerade vor einer Woche eine neue Institution in Österreich eröffnet. Es ist ein Think Tank für Sicherheitspolitik, den wir gemeinsam mit NGOs eröffnet haben. Es ist das Wiener Zentrum für Abrüstung und Non-Proliferation. Das wird einen entscheidenden Impuls dahin gehend geben, dass das, was erfolgreich mit einer Anti-Minen-Konvention, mit all den Fragen eines Verbots von Streumunition begonnen wurde, auch neue Initiativen starten kann. Ich meine, das ist ein wichtiger Punkt, den wir gemeinsam mit den Vereinten Nationen, mit unseren Partnern gesetzt haben. Und wir wollen in diesem Jahr auch noch ein neues Liaison Office in Wien für alle Abrüstungsinstitutionen, die es gibt, schaffen, damit wir diesen Prozess künftig stärker koordinieren können.
Daher können wir durchaus auch als Nutzen aus dieser zweijährigen Mitgliedschaft sagen, wir haben den Amtssitz Wien gestärkt, wir haben neue Institutionen geschaffen und können damit auch eine sehr positive Bilanz ziehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Wie sehen uns andere Länder mit unserer Mitgliedschaft im Sicherheitsrat? – Ich darf darauf verweisen, dass wir viele positive Rückmeldungen bekommen haben. Die amerikanische Außenministerin Hillary Clinton hat mit uns gemeinsam im Bereich Frauen, Frieden und Sicherheit neue Akzente gesetzt. Sie hat uns als Österreich besonders für unser Engagement im Sicherheitsrat gelobt.
Ich war letzte Woche in China. Mein chinesischer Amtskollege Yang hat mir gesagt, dass China wirklich vom Engagement Österreichs im Sicherheitsrat in diesen zwei Jahren angetan war. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) Wir haben eine Reihe von anderen positiven Rückmeldungen bekommen. Der britische Außenminister Hague hat mir erst letzte Woche gesagt, dass das, was wir gemeinsam mit den Briten betreffend den Sudan in Richtung einer gemeinsamen Abstimmung über die Zukunft des Süd-Sudan begonnen haben, Früchte getragen hat und man sich auch dieses Engagements Österreichs bewusst ist. Meine mexikanische Amtskollegin, die mit mir im Sicherheitsrat war, hat Ähnliches zu unserem Engagement verlauten lassen.
Wir können daher durchaus sagen, wir haben auch bei der Weltgemeinschaft und bei anderen Ländern, die im Sicherheitsrat vertreten sind, einen sehr positiven Eindruck als Österreich hinterlassen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine Schlussfolgerungen sind daher, dass erstens dieses Engagement im Sicherheitsrat durch Österreich konkrete Ergebnisse gebracht hat – ich habe die Resolution 1894 erwähnt –, dass wir zum Zweiten den Amtssitz Wien gestärkt haben, unsere Dialogbereitschaft und Wien als Standort und Drehscheibe für Gespräche und Frieden etabliert haben und dass wir zum Dritten auch den eigenen Horizont erweitert haben. Ein Großteil der Konflikte spielt sich in Afrika ab. Wir haben durch diese Mitgliedschaft im Sicherheitsrat auch sehr viel an Expertise in unserem Haus dazugelernt. Ich glaube, dass das insgesamt sehr positiv zu sehen ist.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit ganz herzlich bei unseren Mitarbeitern bedanken. Botschafter Mayr-Harting in New York und Abteilungsleiter Huber in unserem Haus, im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, haben beide dazu beigetragen, dass wir dieses Engagement über die letzten zwei Jahre in einer stetigen Qualität aufrechterhalten konnten. Ich möchte mich bei beiden, bei ihren Teams ganz herzlich für diese qualitätsvolle Arbeit bedanken, die uns als Österreich insgesamt sehr viel Ansehen gebracht hat. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und BZÖ.)
Lassen Sie mich nun zum zweiten Teil kommen, nämlich was die Entwicklungen in der arabischen Welt anlangt! Wir haben bei diesem Volksaufstand in Tunesien, in Ägypten und jetzt auch in Libyen gesehen, welche Auswirkungen er haben kann. Wir können heute sagen, dass die Protestbewegung bereits auf den Jemen, Bahrain, Algerien, Jordanien, Marokko und den Oman übergegriffen hat. Offensichtlich kann kein Staat der Region in der arabischen Welt davon ausgehen, dass diese Protestbewegung bei ihm nicht stattfinden wird.
Welche Ursachen das hat, darüber kann man vielfältige Meinungen haben. Aber klar ist, es war ein Volksaufstand. Das steht sicher im Zusammenhang damit, dass viele junge Bürger in diesen Ländern keine Perspektive gesehen haben, auch wenn sie eine gute Ausbildung hatten. Die hohe Jugendarbeitslosigkeit hat dazu beigetragen, dass die Bürger auf die Straße gegangen sind und wir mit diesen Erscheinungsformen heute durchaus zu kämpfen haben – nämlich den Erscheinungsformen, dass Regime diesen Protest nicht zugelassen haben, ihn zum Teil blutig niedergeschlagen haben, so wie es jetzt noch in Libyen passiert.
Ich glaube, wir müssen daraus unsere Schlussfolgerungen ziehen. Die wesentliche Schlussfolgerung ist, dass das insgesamt für uns eine große Herausforderung ist, aber auch eine große Chance für die arabische Welt, zu anderen Strukturen zu kommen, zu
demokratischen Strukturen, die für die Zukunft eine bessere Basis für die Bevölkerung gewährleisten können. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Strache.)
Meine Damen und Herren! Was können wir nunmehr als Schlussfolgerung aus den bisherigen Ereignissen ziehen? – Wir wissen, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in einer sehr klaren Stellungnahme dazu ausgeführt hat, dass einerseits Sanktionen gegen Libyen verhängt wurden und andererseits auch ein klares Zeichen in Richtung Verantwortung des Regimes vor einem internationalen Strafgerichtshof eingemahnt wurde. So hat der Sicherheitsrat am 25. Februar beschlossen, dass die Straffreiheit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Vergangenheit angehören muss. Er hat den Internationalen Gerichtshof aufgefordert, dass die Situation in Libyen seit dem 15. Februar 2011 durch den Chefankläger zu beurteilen ist.
Das bedeutet, es wird niemand, der Verantwortung im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Demonstranten zu tragen hat, vor einem Strafgerichtshof damit bestehen können zu sagen, dass dies das Regime war, sondern eine persönliche Verantwortung der Betroffenen ist hier in Betracht zu ziehen. Das halte ich für einen ganz wesentlichen Aspekt, den wir immer betonen müssen, damit jetzt in dieser Situation in Libyen niemand den Eindruck gewinnt, man könnte sich verstecken, sondern dass – ganz im Gegenteil! – die Konsequenzen für die Betroffenen, die solche Taten ausführen, folgen. Das ist gut und richtig so. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Vonseiten der Europäischen Union wurde im Gleichklang mit dem UNO-Sicherheitsrat eine Reihe von Sanktionen verhängt: Konten- und Vermögenssperrungen, Reisebeschränkungen, ein Ein- und Ausfuhrverbot für Waffen. Der Menschenrechtsrat in Genf, bei dem ich gestern war, hat die Mitgliedschaft Libyens im Menschenrechtsrat als suspendierungswürdig beurteilt. Ich nehme an, dass heute die Generalversammlung der Vereinten Nationen diese Suspendierung von Libyen auch aussprechen wird. Auch das ist ein neues Zeichen, dass von solchen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, und das in einer seltenen Einhelligkeit.
Was die konkrete Bewältigung der Evakuierung von Österreichern betrifft, so möchte ich an dieser Stelle sagen, dass wir gut vorbereitet waren, dass wir rechtzeitig eine Reisewarnung an die Bevölkerung ausgegeben haben, dass wir mit einem Unterstützungsteam in all den betroffenen Ländern auch dafür Sorge getragen haben, dass die Österreicher unbeschadet aus diesen Ländern herauskommen. Das war eine Zahl von 5 000 Österreichern in allen drei betroffenen Ländern, die mittlerweile evakuiert wurden. Das ist ein wirklich gutes Zusammenspiel zwischen meinem Haus, dem Innenministerium und dem Landesverteidigungsministerium gewesen. Wir hatten auch Maschinen des Bundesheeres im Einsatz.
Meine Damen und Herren, es war auch rechtzeitig. Viele, die sich heute noch in Libyen aufhalten, würden sich freuen, hätten ihre Staaten rechtzeitig reagiert und sie herausgebracht. Es ist letztlich die Aufgabe eines Staates, für seine Staatsbürger einzutreten und ihnen auch Schutz und Hilfe in der rechtzeitigen Zurverfügungstellung und Vorsorge angedeihen zu lassen. Ich glaube, wir können stolz darauf sein, dass uns das gelungen ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Strache.)
Was uns jetzt wichtig ist, ist, dass wir diesen Prozess ständig beobachten, dass wir gewährleisten können, dass wir handlungsfähig sind. Ich bin überzeugt davon, wenn wir das im Gleichklang mit den europäischen Partnern tun, wird es möglich sein, die Chancen, die sich daraus ergeben, auch in der arabischen Welt zu nutzen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
10.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Klubvorsitzender Strache. – Bitte.
10.38
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Außenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Außenminister, eingangs zu dem, was Sie gesagt haben: Ja, es ist gut und wichtig und auch richtig, dass Sie als Außenminister sichergestellt haben, dass den Österreichern vor Ort in der arabischen Welt Hilfestellung geleistet werden konnte, dass man unsere Staatsbürger sicher nach Österreich zurückbringen konnte. Das sind alles wichtige und auch gute Maßnahmen, die von Ihnen gesetzt worden sind, keine Frage! Aber es wird leider immer offensichtlicher, dass diese Regierung – und da nehme ich keine der beiden Regierungsparteien aus – unsere österreichische Neutralität entsorgen will. Ich sage: Genau das kann es nicht sein! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir wollen nicht haben, dass unsere österreichische Neutralität entsorgt wird, wir uns am Ende einem Militärbündnis anbiedern und wir vielleicht auf einmal im Bereich einer NATO-Kooperation auftauchen. Das wollen wir nicht, und das will auch die Mehrheit der Österreicher nicht! (Abg. Großruck: Gaddafi ...!)
Von der SPÖ weiß man ja, dass sie in die NATO drängt. (Zwischenruf der Abg. Mag. Muttonen.) Ich meine, das wissen wir ja durch die Aussagen des EU-Abgeordneten Swoboda. Das haben wir auch durch die Aussagen des Wiener Bürgermeisters und Landeshauptmannes Michael Häupl leidvoll mit anhören müssen, als er mit seinen Vorschlägen gekommen ist, dass wir auch auf andere Bundesheersysteme der Nachbarstaaten zurückgreifen müssten. Das kennen wir. (Abg. Grosz: Gibt es da einen Ruf zur Sache?!)
Wenn sich die ÖVP in Gestalt von Außenminister Spindelegger und auch von Innenministerin Fekter jetzt für eine Teilnahme von 180 österreichischen Soldaten an einer EU-Battle-Group ausspricht, dann weiß man, dass all ihre Lippenbekenntnisse zur Neutralität reine Heuchelei sind.
Wir haben dort nichts verloren! 180 österreichische Soldaten haben abseits eines UNO-Mandats nichts in Libyen verloren! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Grosz: 10 000 Flüchtlinge brauchen wir nicht unbedingt!)
Und egal, in welcher Weise Sie jetzt versuchen, das zu rechtfertigen: Es entspricht einem Bruch unseres Neutralitätsgesetzes, was Sie, aber auch die Frau Innenministerin vorgeschlagen haben. Und ich sage, wir wollen keinen Bruch unseres Neutralitätsgesetzes und auch keinen Bruch der österreichischen Bundesverfassung, wie das BZÖ, die SPÖ und die ÖVP in diesem Hohen Haus das offenbar wollen. (Beifall bei der FPÖ.) Nein, da sind wir unserer österreichischen Bundesverfassung, aber auch der Neutralität verpflichtet, und da sagt auch die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung sehr klar und deutlich, es muss endlich einen Stopp dieser Fehlentwicklung in unserem Land geben.
Österreichische Soldaten haben in bewaffneten Konflikten im Ausland nichts verloren! (Beifall bei der FPÖ.) Sie sind dafür da, um Österreich zu schützen oder Aufgaben im Rahmen der UNO wahrzunehmen, aber nicht im Rahmen irgendwelcher Militäreinsätze abseits der UNO. Und sie sind nicht dafür da, um unter anderem einem EU-Kommando zu unterstehen, um in Nordafrika Leib und Leben zu riskieren! Sie sind dafür da, um im Notfall die österreichische Freiheit auch zu verteidigen, aber Österreichs Freiheit wird sicherlich nicht in Tripolis verteidigt.
Und dieses Ansinnen passt ja hervorragend auch in die beschämende Diskussion der vergangenen Monate. Wahrscheinlich ist das eine Art Arbeitsteilung, die sich da die SPÖ und die ÖVP vorgenommen haben in der Bundesregierung: Auf der einen Seite der sozialdemokratische Verteidigungsminister, der vorhat, das Bundesheer zu ruinieren, auf der anderen Seite der ÖVP-Außenminister, der, mit Unterstützung der Innenministerin, die österreichische Neutralität ruinieren möchte. Das ist offenbar der arbeits
teilige Prozess dieser Bundesregierung. Immer mehr Österreicher sind sehr verärgert über all die Interviews, die sie da in den Zeitungen lesen müssen und wo Sie diese Richtung in Wirklichkeit auch öffentlich bereits artikuliert haben.
Das ist in Wahrheit die gelebte Sicherheitsdoktrin dieser Bundesregierung, nämlich: Weg mit der Wehrpflicht, weg mit der Neutralität!, und das Erbe der Gründerväter unserer Republik letztlich zu beseitigen. Das Erbe der Verhandler des Staatsvertrages und das Erbe auch eines Bruno Kreisky wird von dieser rot-schwarzen Bundesregierung mit Füßen getreten und wie ein Fetzen Altpapier achtlos in die Mülltonne der Geschichte geworfen. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)
Und das wollen und werden wir vonseiten der Freiheitlichen Partei nicht zulassen! (Beifall bei der FPÖ.) Da können alle anderen Parteien in diesem Hohen Haus noch so sehr auch mit Zwischenrufen glänzen: Das ist nicht das, was die österreichische Bevölkerung will!
Von uns Freiheitlichen gibt es ein klares und mehrfaches Bekenntnis: Ja zu unserer Neutralität! Ja zur Wehrpflicht! Ja zur Bündnisfreiheit! Und nein zu einem NATO-Beitritt oder einer NATO-Kooperation, wie das immer wieder von Teilen der SPÖ oder ÖVP angedacht wird. Ich bin überzeugt, dass die Mehrheit der Österreicher das genauso sieht, denn wir wollen nicht in militärische Konflikte dieser Welt hineingezogen werden.
Der Herr Außenminister hat ja heute auch über die UNO gesprochen, und dabei muss man schon auch eines festhalten: Wenn wir unsere Wehrpflicht aufgeben, wird auch die hohe Qualität unserer UNO-Einsätze nicht mehr aufrechtzuerhalten sein. Unsere Blauhelme sind überall hoch angesehen, weil sie gute Arbeit leisten. (Abg. Weninger: Wollen Sie sie wieder auf den Golan schicken?) Aber bei der Abschaffung der Wehrpflicht wird auch das natürlich nicht aufrechtzuerhalten sein, weil dann in diesen Bereichen kein beziehungsweise weniger Geld vorhanden sein wird, es auch an Infrastruktur fehlen wird, und genau das wollen wir nicht!
Diese Regierung treibt ein ganz übles Spiel mit unserer österreichischen Sicherheit! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ja, Sie treiben ein übles Spiel mit unserer österreichischen Sicherheit! Statt von internationalen Kampfeinsätzen zu träumen, Herr Außenminister, sollten Sie lieber dafür Sorge tragen, dass die EU-Grenzschutzagentur Frontex gestärkt wird, statt von vornherein gemeinsam mit Ihrer Innenministerin zu sagen: Wir nehmen sofort 4 000 bis 5 000 Wirtschaftsflüchtlinge aus Afrika bei uns auf. – Nein! (Beifall bei der FPÖ.) Die Grenzschutzagentur Frontex ist zu stärken, aber diesbezüglich höre ich nichts von Ihrer Seite.
Und ob die Ereignisse in Nordafrika, in den betroffenen Ländern wirklich zu demokratischen Strukturen führen, ist die Frage. Das wünschen wir uns alle, aber ob das wirklich so sein wird, das steht noch in Frage. Und wenn ich mir da die scheinheiligen Sozialdemokraten anschaue, die bis vor kurzem in der Sozialistischen Internationale mit der Partei des Herrn Mubarak zusammengesessen sind, die bis vor kurzem mit dem Herrn Ben Ali von Tunesien auch in der Sozialistischen Internationale zusammengesessen sind, und die erst, nachdem beide gestürzt worden sind, auch den Ausschluss aussprechen konnten, weil man ja vorher doch den internationalen sozialistischen Freunden und Genossen die Mauer machen sollte: Das zeigt Ihre Scheinheiligkeit auch in dieser Frage! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage, wir brauchen Ehrlichkeit in der Politik und keine Scheinheiligkeit! Wir wollen, dass die Frontex, die Grenzschutzagentur, personell, aber auch finanziell gestärkt wird, damit der Schutz der EU-Außengrenzen im Mittelmeer auch gewährleistet ist.
Aber Sie gehen gleich in vorauseilendem Gehorsam her, Herr Außenminister, und wollen, dass 5 000 bis 8 000 libysche Flüchtlinge aufgenommen werden. Ich sage, das
kann es nicht sein! Österreich hat bei der Aufnahme von Flüchtlingen sein Soll seit Jahrzehnten erfüllt, ja sogar über Gebühr erfüllt. Es soll Hilfe für die Menschen vor Ort geben, und genau dafür haben wir uns einzusetzen. Aber sie alle einzuladen, nach Europa, nach Österreich zu kommen, das kann es nicht sein, das wäre der falsche Weg. (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb bitte ich Sie, auch in diesen Fragen endlich einmal klar und deutlich Position zu beziehen, sich für die Neutralität auszusprechen, die Neutralität endlich wiederzubeleben, auch im Rahmen Ihrer außenpolitischen Akzente, die Sie setzen – die im Übrigen ja sehr karg sind. Auch wenn Sie versuchen, das jetzt anders darzustellen, wissen wir ja auch auf Grund der Wikileaks-Veröffentlichungen, die stattgefunden haben, das es seit Jahren eine sehr, sehr passive und inaktive österreichische Außenpolitik gibt. Sie sollten aktiver auch die Neutralitätspolitik nach außen leben und wieder stärken – und sie bitte nicht gefährden und bitte nicht zu sagen: Bitte, kommt alle nach Österreich, wir nehmen alle auf, die zu uns als Wirtschaftsflüchtlinge kommen wollen!
Das ist nicht zu bewerkstelligen! Da ist das Boot in Österreich, wie Cap einmal zu Recht gesagt hat, bei Weitem überfüllt. Das Boot ist voll, da gebe ich Ihnen Recht, aber bitte akzeptieren Sie das endlich auch und erkennen Sie das an. Und schauen Sie, dass wir die Probleme in anderen Bereichen auch mit richtigen Antworten lösen – und nicht mit falschen, die Sie gegeben haben. (Beifall bei der FPÖ.)
10.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Strache, für die mehrfache Unterstellung der „Scheinheiligkeit“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.
10.47
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): In einem gewissen Sinn war ja die Rede des Vorredners keine Rede, sondern eine Ansammlung von Behauptungen. Es bleibt ihm unbenommen, das zu sagen, aber apropos Scheinheiligkeit: Wer sich da aller in dem Zelt des Herrn Gaddafi herumgetrieben hat – ob das der ehemalige Vizekanzler war, ob das der Jörg Haider war (Rufe beim BZÖ: Kreisky! Bruno Kreisky!), Kreisky, alle, die ganze Welt! Und Sie bestätigen ja nur eines: Dass dieses Stabilitätsdenken, dass man sich mit Kleptomanen und Diktatoren zusammengetan hat, um Wirtschaftsinteressen zu vertreten, sich jetzt dem Ende zuneigt im arabischen Raum. (Abg. Strache: Die Sozialistisch-Libysch-Arabische Volksvertretung, heißt es da in diesem ...!)
Das sollte man einmal erkennen und versuchen, darin auch eine Chance zu sehen, eine Chance für diesen Raum. Chance bedeutet, und der Mittelmeerraum ist ja der südliche Teil Europas, dass wir jetzt erreichen müssen, dass die Wertegemeinschaft Europa auch den gesamten Mittelmeerraum erfasst. Und wenn es dort Demokratien gibt, und nicht nur demokratische Entwicklungen, sondern wenn es dort auch eine positive Entwicklung gibt im Sozialbereich, im Wirtschaftsbereich, wenn die Menschen einen Sinn sehen, dann auch dort zu leben und zu bleiben, dann ist, glaube ich, auch die Basis gegeben für eine gute Beziehung zwischen der Europäischen Union und diesem Raum.
Und daher, finde ich, sollte man dieses Thema hier nicht mit apokalyptischen Schreckensbildern bearbeiten, sondern als Chance für uns als Europa, als Chance für die Europäische Union, als Chance für die Wirtschaftsbeziehungen auf einer ganz neuen Stabilitätsbasis sehen. Und daher verstehe ich nicht nur Ihre heutige Rede nicht, sondern auch viele andere Kommentatoren nicht, wenn das immer nur von der Apokalypse her behandelt wird, denn das hilft nicht, das Problem zu lösen. Wir sollten jetzt darüber nachdenken, wie wir unseren Einfluss in Zukunft geltend machen können, um dort eine neue Form von Stabilität zu erreichen. Dann gibt es natürlich keine Flüchtlingsströme, weil dann jeder einen Sinn sieht, dort zu leben, zu bleiben, zu arbeiten.
Das muss das Ziel sein. Historisch betrachtet hat der Mittelmeerraum immer sehr viel gemeinsam gehabt, und daher sollte man das auch in Zukunft versuchen anzustreben. (Beifall bei der SPÖ.)
Da Sie so getan haben, als ob wir das wollten: Kein Mensch will die Neutralität abschaffen! Ich weiß nicht, wo Sie das schon wieder herausgezuzelt haben. Selbst in der Verteidigungsstrategie, die wir hier im Parlament zu behandeln haben, wird noch einmal eine Bestärkung drinnen sein, dass man bei der Neutralität, bei der rechtlichen Lage, die wir uns gegeben haben, selbstverständlich bleibt.
Wovor ich besonders warnen möchte – und das geht weit über dieses Haus hinaus –: In der „Financial Times“ vom Montag, den 28. Februar, lautete der Titel: „Nur ja kein Militäreinsatz in Libyen!“. – Von uns diskutiert das sowieso niemand, aber ich sage „Nur kein Militäreinsatz in Libyen!“ auch an die Adresse all derer, die vielleicht über so etwas sogar nachdenken. Die Libyer selbst wollen das nicht. Die sagen, das ist ja genau die Argumentation des Gaddafi, mit der er will, dass alle Libyer sich wieder hinter ihm vereinigen, nämlich die Libyer, die sich bereits befreit haben im Osten Libyens, in Bengasi und so weiter.
Außerdem muss man hinzufügen: heute Libyen, morgen Algerien, der Oman, Bahrain. Da sind wir faktisch im ganzen arabischen Raum, da ist dann die NATO oder wer auch immer dort präsent. Davor kann ich auch als Nicht-NATO-Mitglied nur warnen. Das sollte keine Strategie sein, sondern man sollte alles tun, um mit friedlichen Mitteln zu erreichen, dort Demokratien zu etablieren. Das wird schwierig genug sein, das wird kein leichter Weg sein. Da wird man sich auseinandersetzen müssen mit ewig gestrigen Strömungen, mit Islamisten, mit Leuten, die bloß eine neue Militärorganisation haben wollen.
Einer der Hauptpunkte müsste eigentlich sein, dass man das ansetzt in Ägypten, Ägypten mit 80 Millionen Einwohnern, Ägypten, das eine geopolitisch wirklich entscheidende Position hat mit dem Suez-Kanal, mit den angrenzenden Ländern. Und dort bitte muss aber auch die erste Parole sein: Chance statt Apokalypse!, und die zweite Parole muss sein: Hilfe zur Selbsthilfe! Den Menschen muss vermittelt werden: Wenn hier Gelder lockergemacht werden aus den reichen Ländern, dann für diese Länder, damit diese sich selbst helfen.
Ich weiß nicht, ob Sie das Modell Sekem in Ägypten kennen – ich habe im Fernsehen einmal auf 3sat eine ganze Stunde lang einen Bericht darüber gesehen –: Der Sohn eines ägyptischen Industriellen geht nach Österreich, studiert, geht wieder zurück und macht 60 Kilometer nördlich von Kairo, mitten in der Wüste, eine nach biologischen Grundsätzen strukturierte Landwirtschaft, mit Gemüse, Obst, Baumwolle, errichtet eine Textilfabrik usw. Dort gibt es mittlerweile Schulen, moderne Schulen, dort gibt es mittlerweile ein Spital. Dort kommt jetzt eine Universität hin. 2 000 Leute sind beschäftigt. Und jeder sieht, was dort geschieht. – Die haben am Anfang übrigens gar keine Unterstützung gehabt, jetzt wird ihnen ein bisschen geholfen bei den humanitären Einrichtungen.
Und wenn es viele solcher Beispiele gibt, wo man beispielsweise die Wüste urbar machen kann, so ist das doch etwas Positives. Das sieht jeder und sagt: Okay, es wird Kredite aus den reichen Ländern geben, damit dort etwas entsteht, dass es Sinn macht, dass man dort produziert, dass man dort eine Lebensperspektive hat, dass man dort eine Bildungsperspektive hat! – Die beliefern mittlerweile auch den arabischen Raum, die haben die Industrieländer mit ihren Produkten beliefert, die hoch geschätzt sind, und derjenige, der das initiiert hat, hat seine Ausbildung in Österreich bekommen.
Ich finde, das ist eine Art von Know-how-Transfer, die ungeheuer positiv ist. In der „Neuen Zürcher Zeitung“ wird das Ganze auch geschildert unter dem Titel „Berlins Einsatz bei
der Emanzipation in diesen Ländern“, und da wird von der „Transformationspartnerschaft“ gesprochen, im Bereich der Qualifizierung von Arbeit suchen, der Kooperation im Bereich erneuerbarer Energie, bei humanitären Projekten, bei der Zusammenarbeit von Hochschulen. Es ist wichtig, dass es jetzt diese Basis gibt, damit sich dort eine stabile Demokratie entwickeln kann.
Ansonsten gibt es nichts hinzuzufügen, außer: Für Kriegsverbrecher, für Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist Den Haag zuständig. Das ist dort abzuhandeln, das muss dort das Gericht entscheiden. Der Raub des Vermögens der Bevölkerung, nicht nur Libyens, sondern auch anderer Länder, Tunesiens, Ägyptens, ist bitte ebenfalls abzuhandeln, und dafür gibt es klare Regeln, und dafür hat Österreich jetzt schon begonnen, die entscheidenden Schritte zu setzen. Das ist auch wichtig, um auch Glaubwürdigkeit bei der Bevölkerung in diesen Ländern, in Ägypten, in Tunesien und natürlich auch in Libyen, zu gewinnen, wo wir hier, glaube ich, sehr viel gutmachen können von dem, was am Anfang oft kritisiert wurde, dass man dort aus der sogenannten realpolitischen Einsicht unter dem Motto „Vielleicht kann man das auf diese Art ändern“ mit dem einen oder anderen Kleptomanen oder Diktator zusammengearbeitet hat.
Daher ist es wichtig, dass jetzt den Rechtsgrundsätzen, den humanitären Grundsätzen zum Durchbruch verholfen wird, und ein Land wie Österreich mit seinem aktiven Neutralitätsverständnis, ein Land wie Österreich mit seinem Know-how, ein Land wie Österreich mit seiner Glaubwürdigkeit kann, glaube ich, hier einen wesentlichen Beitrag leisten auch im Konzert der Europäischen Union. Und ich glaube, dass auch die österreichische Bevölkerung das dann versteht, wenn wir sagen: Recht muss Recht bleiben, Chance vor Apokalypse, und wenn wir sagen: Hilfe zur Selbsthilfe.
Wenn das alles hier wirklich dann präsentiert wird, können wir, glaube ich, gemeinsam hier im Hohen Haus – alle fünf Parteien! – zu einem Konsens kommen, weil wir doch daran interessiert sein müssen, dass die Menschen dort eine Perspektive haben, denn an dem Frieden, der Demokratie dort werden auch wir hier in Europa partizipieren. Es ist unser Mittelmeer im geographischen Sinn, und wir sind daher im höchsten Maße darauf angewiesen, dass wir hier einen Beitrag leisten für diese Stabilisierung, aber eine Stabilisierung in Demokratie, sozialer Sicherheit und Zukunftsperspektive – und nicht Unterdrückung und Diktatur! (Beifall bei der SPÖ.)
10.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek gelangt nun zu Wort. – Bitte.
10.55
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Situation in Nordafrika hat viele Menschen jetzt sehr schockiert. Insbesondere die aktuellen Ereignisse in Libyen, also die massive Gewalt gegen demonstrierende Bürgerinnen und Bürger, mit Jets, mit Scharfschützen gegen die eigene Bevölkerung loszugehen, hat viele sehr betroffen gemacht, viele sehr erschreckt. Mittlerweile haben wir über 1 000 Tote in Libyen, über 100 000 Menschen, die auf der Flucht sind, und ich glaube, in dieser Situation ist eines einmal ganz wichtig auszusprechen: Österreich sollte sich insbesondere mit den Opfern und den Menschen, die auf der Flucht sind, solidarisch erklären und Solidarität zeigen.
Ich glaube, die Antwort: Grenzen zu, Grenzen dicht! ist für Menschen in so einer Krisensituation absolut die falsche. Genau jetzt brauchen Menschen, die diese Situationen miterleben, Solidarität von Europa und vor allem auch von Österreich. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Mag. Wurm und Mag. Gaßner.)
Während in Ägypten, aber auch in Tunesien die Demokratisierungsproteste noch halbwegs glimpflich über die Bühne gegangen sind, eskaliert jetzt massiv Gewalt in Libyen.
Wie das weitergeht im Jemen, in Jordanien, in Bahrain ist offen. In China und im Iran wurden bereits erste Demonstrationen wieder im Keim erstickt und brutal niedergeschlagen, im Übrigen ziemlich zeitgleich, Herr Außenminister, als Sie dort waren. Im Iran werden wieder Oppositionsführer von der Polizei aus den Häusern geholt.
Also wir erleben in all diesen Ländern Prozesse gegen Demokratie, gegen Menschenrechte. Menschenrechte werden mit den Füßen getreten, Grundfreiheiten werden nicht gewährt, und es stellt sich die Frage, was wirklich die Rolle einer Außenpolitik sein soll, was die Rolle einer europäischen, aber vor allem auch einer österreichischen Außenpolitik sein kann.
Hannes Tretter, Direktor des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, hat es in einem Satz zusammengefasst, nämlich ob ein Diktator dieses Zuschnitts – Gaddafi hat er gemeint – so hofiert werden musste, wie das der Fall war. Und das ist ein Schlüsselsatz, der offensichtlich auch für die österreichische Außenpolitik steht. Österreich ist ruhig und sehr zurückhaltend, was Menschenrechte, Demokratisierungsprozesse betrifft, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Bevölkerung diesen Diktator gestürzt hat. Vorher werden sie hofiert, und bei Gaddafi war das ganz besonders der Fall, war das ganz besonders auffällig. 1,2 Milliarden € Vermögen der Familie mittlerweile in Österreich, sehr enge politische Beziehungen insbesondere zur FPÖ oder FPK, angeblich auch Geldflüsse zu FPÖ/FPK, Haider-Konten, wie das letztes Jahr durch die Medien gegeistert ist.
All das ist extrem aufklärungsbedürftig! Und auch die FPÖ ist einmal aufgerufen, Hygiene zu betreiben und mitzuarbeiten an der Frage, woher diese Gelder kommen, wo sie hingekommen sind, was damit passiert ist, und sie gegebenenfalls auch zurückzuzahlen an das libysche Volk, dem diese Gelder weggenommen worden sind. (Beifall bei den Grünen.)
Jahrelang, jahrzehntelang – Österreich war wirtschaftlich extrem engagiert in Libyen seit den siebziger Jahren – hat man in diesen Staaten sehr stark auf Stabilität, auf wirtschaftliche Interessen gesetzt, sehr stark auch darauf gesetzt, dass diese Diktatoren die Sache schon im Griff haben werden, und man hat die Frage der Menschenrechte und der Demokratisierung nicht angesprochen, über Jahrzehnte nicht angesprochen.
Ziel muss natürlich jetzt sein, in einem friedlichen Transformationsprozess diese Länder auch in demokratische Strukturen hineinzuführen. Da brauchen sie Unterstützung. Aber das Wichtigste dabei, das wir aufzuarbeiten haben, ist die Doppelbödigkeit insbesondere der europäischen, aber auch der österreichischen Politik. Jahrelang haben die Europäer modernste Waffensysteme in den ganzen Nahen Osten geliefert, auch Österreich. Deutschland hat im Wert von 53 Millionen Technologien zur Störung von Handynetzen, GPS, zur Blockade des Internets, also klassische Technologien zur Unterdrückung von zivilen Strukturen und von zivilem Widerstand, geliefert, das Vereinigte Königreich Munition, Tränengas, Equipment für sogenanntes Crowd Control, also auch zur Unterdrückung von Demonstrationen, andere EU-Staaten Kampfflugzeuge, Hubschrauber, Kalaschnikows.
Die offizielle Bilanz von Österreich aus dem Jahr 2009 – das habe ich mir noch angesehen – sieht folgendermaßen aus: Österreichische Waffenexporte 2009: Oman und die Vereinigten Arabischen Emirate jeweils 12 Millionen € für Munition, Saudi-Arabien 4 Millionen €, Kuwait 3,7 Millionen €. Aber auch Ägypten, Tunesien und auch Libyen sind da dabei.
Das ist die offizielle Statistik. Ich würde gerne wissen, ob es eine inoffizielle Statistik auch noch gibt, was diese Waffenexporte betrifft. Und so lange das von Europa weiterhin gemacht wird, bleibt Europa und auch Österreich extrem unglaubwürdig. Der Grat zwischen sogenannten Drohnen, die sich nur Kameras aufstecken können, und
Drohnen, die auch mit scharfen Waffen auf die zivile Bevölkerung losgehen, ist ein schmaler. Und man sollte sich wirklich überlegen, grundsätzlich den Export von Waffen, die missbraucht werden können, die von den Regimen gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden – und das haben wir in all diesen Ländern jetzt beobachtet –, zu beenden und da auszusteigen. (Beifall bei den Grünen.)
Warum war man denn so zögerlich bei Kontensperrungen? Warum hat das alles so lange gedauert? – Das alles sind offene Fragen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Wir haben am vergangenen Wochenende eine gebürtige Ägypterin, die in Deutschland lehrt, zu Besuch gehabt, und da wurde die Frage gestellt : Was erwarten sich solche Bewegungen eigentlich von der Europäischen Union oder speziell von Österreich? Die Antwort darauf war sehr überraschend. Diese Ägypterin sagte nämlich: Wir erwarten uns nichts! Ich wünsche mir, sagte sie zu mir, dass auch die Frage der Waffenexporte einmal im österreichischen Parlament diskutiert wird – das ist nämlich ein Thema, das viele sehr berührt –, und ich wünsche mir vor allem, sagte sie weiters, dass wir in diesem Sinne Stärkung bei unserer eigenen Entwicklung erhalten und dass wir nicht aufgrund von Wirtschaftsinteressen immer wieder geopfert werden. Und die Wirtschaftsinteressen beziehen sich nicht nur auf Sicherheit und Stabilität, sondern auch auf Rohstoffe. – Das ist der letzte Punkt, auf den ich noch zu sprechen kommen möchte.
Selbstverständlich hat Österreich ganz massives Interesse daran, dass die Öllieferungen aus Libyen nicht gestoppt werden. Ein Viertel der Rohölimporte kommt aus Libyen. Jahrelang wurde da abgeliefert an das Regime: Millionen-, Milliardenzahlungen über all die Jahre und Jahrzehnte. Der einzige Ausweg aus dieser Situation, dass wir uns immer wieder in Abhängigkeit von Regimen im Nahen Osten, aber auch in Russland – Stichwort: Putin mit Gasabhängigkeit – begeben, ist, einmal Rückschau zu halten und da einen Ausstieg anzupeilen, sich zu überlegen, wie man diese Ölabhängigkeit, wo man immer wieder Menschenrechte versus Abhängigkeit abwägen muss, beenden kann.
Diese Abwägung geht immer für die Öl- und für die Gaslieferungen aus und nie für die Menschenrechte – das haben wir oft genug beobachten können. Die einzige Antwort heißt: Energieimportunabhängigkeit, Ausstieg aus diesen Abhängigkeiten von Diktatoren, Ausstieg aus diesen Lieferungen, auch keine österreichischen Zahlungen mehr an diese Regimes. Das ist eine Sache, die man immer wieder betonen muss. (Beifall bei den Grünen.)
Zum Abschluss, Herr Außenminister: Es schmerzt, wenn man bedenkt, dass die Entwicklungszusammenarbeit genau in den Staaten mit den niedrigsten Einkommen, nämlich in Zentralafrika, gekürzt wurde – genau dort, wo Gaddafi seinen Schutzschirm aufgezogen hat und Kinder nach tagelangen Märschen wieder zurück in die Wüste geschickt hat, nach tagelangen Märschen in den Tod zurückgeschickt hat. Das war das Agreement mit der Europäischen Union. Und das wollen wir nicht mehr. Wir wollen jetzt endlich Solidarität. Wir wollen insbesondere auch Solidarität durch Entwicklungszusammenarbeit genau in jenen Ländern, die es brauchen, und nicht entlang der Nabucco-Pipeline oder in Ländern wie Aserbaidschan, wo neue Botschaften eröffnet werden, sondern genau dort, wo es die Menschen am dringendsten brauchen.
Das ist auch Ihr Versäumnis, nämlich, indem Sie das zugelassen haben, indem Sie als Außenminister diesen wichtigen Bereich, diese wichtige Frage der internationalen Solidarität einfach Budgetkürzungen zum Opfer haben fallen lassen. Jetzt müssen Sie sich daher den Vorwurf gefallen lassen, dass Ihnen das Schicksal genau dieser zentralafrikanischen Staaten eigentlich egal ist. Und mit dem Ausbau von Frontex sind wir dann bei der Festung Europa, und das ist das Gegenteil von Solidarität – das ist nicht Österreich! (Beifall bei den Grünen.)
11.03
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Schüssel. – Bitte.
11.03
Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Herr Präsident! Herr Minister, zunächst einmal an Sie ein herzliches Dankeschön und eine Gratulation an das Team, das zwei Jahre lang eine höchst erfolgreiche Arbeit im UN-Sicherheitsrat geleistet hat. Das war absolut in Ordnung und sollte auch hier vom Hohen Haus respektiert werden.
Genauso ein Dankeschön an die sogenannte Dreierlage, wo Generalsekretär Kyrle mit General Ségur-Cabanac und Sektionschef Anderl hervorragend die Rückführung der Österreicher aus Libyen in den letzten Tagen und Wochen organisiert hat. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Mag. Unterreiner.)
Der UN-Sicherheitsrat hat am Wochenende eine meiner Meinung nach historische Resolution gefasst, und das, Frau Abgeordnete Glawischnig, in einer eigentlich beachtlichen Tempolage – also so schnell ging es noch nie. Und dass immerhin drei ständige Sicherheitsratsmitglieder, die selber nicht einmal das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes ratifiziert haben, nämlich China, Amerika und Russland, einstimmig mit allen anderen Waffenembargos, Reisebeschränkungen, Kontensperren und die Verantwortlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof beschlossen haben, ist, glaube ich, ein eindrucksvoller Erfolg für die europäische Diplomatie. Immerhin ist der Text von England und Frankreich formuliert worden. Also das war schon eine beachtliche Sache, die hier anerkannt werden soll. (Beifall bei der ÖVP.)
Natürlich hat auch der eindrucksvolle Auftritt von Ibrahim Dabashi dazu beigetragen, nämlich des libyschen Diplomaten, der abgesprungen ist und der in einem bewegenden Appell seine Brüder, die Offiziere, aufgefordert hat, die Unterstützung für den verbrecherischen Führer Gaddafi aufzugeben. Das hat natürlich mitgewirkt.
Damit bewegen sich jetzt in ganz Nordafrika die Dinge in die richtige Richtung: Das militärische Interimsregime hat jetzt Elemente einer neuen ägyptischen Verfassung vorgelegt. Ein sogenannter Weisenrat, wo immerhin die Muslimbrüder und ein koptischer christlicher Richter drinnen sind (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Aber keine einzige Frau ist drinnen!), hat einige bedeutende Zusätze zur ägyptischen Verfassung vorgeschlagen – vielleicht nicht ausreichend, aber als Interimsschritt sehr sinnvoll. In Tunesien erfolgte der Rücktritt des Interimspremierministers, der noch dem Ancien Régime angehört hat. Dort sind baldige Wahlen in Aussicht gestellt. In Bahrein wurden politische Gefangene freigelassen. Und ob es reicht, dass der saudi-arabische König jetzt ein Package von 36 Milliarden Dollar vorschlägt, um quasi die Unzufriedenheit aufzukaufen, wird erst zu diskutieren sein.
Das geht also in die richtige Richtung, aber wir sollten auch die Fehler, die vor allem Europa begangen hat, aber auch die Amerikaner, nicht unterschätzen.
Das Erste war einmal, die Bewerbung Libyens für den Menschenrechtsrat zu unterstützen. Man hat damit in Wirklichkeit den Bock zum Gärtner gemacht. Libyen sitzt jetzt im UN-Menschenrechtsrat drinnen, und das ist eigentlich absurd in einer Zeit, wo sich Österreich bewirbt – was wir hoffentlich alle unterstützen. Den Bock als Gärtner dort zu haben, ist absolut sinnlos. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Punkt: Es war falsch, das Waffenembargo gegen Libyen im Jahr 2003 aufzugeben. Das muss man einmal deutlich hier sagen. Was hat sich nämlich seither geändert – und da hat die Klubobfrau der Grünen zu Recht auf die Waffenexporte hingewiesen –? Vor ein paar Tagen ist im EU-Amtsblatt erschienen, wer alles in Europa Waffen geliefert hat. Und es ist richtig, es sind ungefähr 350 Millionen € allein im letzten Jahr nach Libyen geflossen. Und wenn heute britisches Tränengas, belgische Mu
nition, deutsche Störsender zur Störung der Kommunikation, Pistolen, die über Malta geliefert wurden, italienische Helikopter (Abg. Dr. Pilz: Und aus Österreich?) möglicherweise Demonstranten gejagt haben oder gegen diese eingesetzt worden sind, dann ist das natürlich eine Schande. Das muss diskutiert werden, da haben Sie hundertprozentig recht, Frau Abgeordnete. (Beifall bei der ÖVP.)
Wenn man heute in Abu Dhabi herumgeht – es läuft ja dort gerade die große Waffenmesse –, dann sieht man, was dort für Kontrakte abgeschlossen werden. So haben zum Beispiel die Briten alleine Kontrakte von etwa 2 Milliarden Pfund derzeit laufen. Die Russen haben um 2 Milliarden Dollar an Libyen geliefert, und, und, und. Das heißt, im Grunde sollte man diese Dinge ehrlich diskutieren, wenn man eine europäische Außenpolitik, die diesen Namen wirklich verdient, letztlich will.
Zum Waffenembargo ein Satz: Natürlich war in den Jahren 2003 und 2004 eine sehr dramatische Situation. Damals sind ja bekanntlich – übrigens durch amerikanische Geheimdienste und auch durch europäische Mithilfe – die Lieferungen für ein komplettes nukleares Equipment für Libyen aufgedeckt und beschlagnahmt worden. Das ist damals in einem italienischen Hafen – ich habe den Namen jetzt vergessen – beschlagnahmt worden. Damals sind Dinge aufgeflogen, die die Befürchtungen etwa der westlichen Experten weit überschritten haben. Es sind damals Lieferungen von 4 000 kompletten Uranzentrifugen, die zum Enrichment von Nuklearmaterial bestimmt gewesen sind, aufgeflogen, weiters Blueprints für den Bau von Atombomben, et cetera.
Überlegen Sie, was es bedeutet hätte, würde heute in dieser Situation Gaddafi noch etwa Atomtechnologie besitzen! Das ist eine Katastrophe und muss uns daher auch wachrütteln etwa in Richtung des Iran. Das ist eine genauso große Gefahr, wie sie etwa bei Libyen je bestanden hat. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich würde Sie daher bitten, dass wir heute gemeinsam eine Entschließung zur Unterstützung der iranischen Opposition fassen. Ich halte es für einen Skandal, dass Karroubi und Moussavi, die Führer der demokratischen Opposition, jetzt ins Gefängnis geworfen worden sind. Ich meine, es wäre sinnvoll, wenn der österreichische Nationalrat einen Appell an die iranische Führung, diese Oppositionspolitiker freizulassen, und zwar umgehend und sofort, beschließen würde. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Man sollte auch die Fehler in unserer Reaktion nicht unterschätzen: Etwa, dass die Franzosen am Höhepunkt der Unruhen in Tunesien Hilfe der Sicherheitskräfte für Ben Ali angeboten haben, um die Opposition zu unterdrücken – absurd! Oder etwa, dass die Italiener – ich sage jetzt nicht, wer – Mubarak noch als den weisesten aller Männer bezeichnet haben – absurd! Oder etwa, dass die Tschechen jetzt, zur gleichen Zeit, als ein blutiges Massaker in Tripolis angerichtet wurde, gewarnt haben, was für eine Katastrophe drohen würde, wenn Gaddafi fiele – absurd!
Ich glaube, wir sollten uns schon auch bei der eigenen Nase nehmen. Napolitano und Romano Prodi haben das in beeindruckenden Interviews – Romano Prodi gestern im Handelsblatt – auch offen zugegeben.
Wir müssen lernen aus diesen Fehlern! Erstens: keine militärischen Experimente – völlig richtig, von allen hier gesagt! Zweitens: Wir sollten unsere Expertise anbieten. Wir wissen, wie man Übergangsgesellschaften managen kann. Drittens: Wir sind der größte Handelspartner. Und wir haben, bitte, ungenützte Ressourcen. Wir haben im gegenwärtigen Budget für die nächsten zwei, drei Jahre, 2011 bis 2013, immerhin 6 Milliarden € Cash im Budget der Kommission liegen – davon ist die Hälfte für Nordafrika – für diesen Ring der Freunde in unserer Nachbarschaft. Wir haben noch dazu von der EIB, der Europäischen Investitionsbank, die Möglichkeit, bis zu 6 Milliarden € für diese Bereiche einzusetzen.
Man sollte jetzt die Chance nützen, die Union für das Mittelmeer zu beleben. Dies ist eine Zeit des Aufbruchs und der Hoffnungen. Es ist wahr, dass es auch Risiken gibt, klar, aber man sollte die Hoffnungen, die in der Bevölkerung der arabischen Welt bestehen, nicht enttäuschen. Es wird auch an uns liegen, ob der Nahe Osten ein neuer Osten oder ein wilder Osten wird.
Und da ich fest daran glaube, dass die Tendenz und der Trend in den letzten Jahrzehnten weltweit eher in Richtung mehr Demokratie, in Richtung mehr Marktwirtschaft und mehr Internationalität zeigt, bin ich eigentlich der Auffassung, dass wir diese Chance nützen und uns keineswegs davor fürchten sollten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.12
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.
11.12
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Herr Dr. Schüssel, als Sie die Bemerkung über Ägypten gemacht haben, hätten Sie auch erwähnen sollen, dass vor Kurzem im Außenpolitischen Ausschuss eine Debatte über Ägypten stattgefunden hat und Ihnen in dieser Debatte dort unser Abgeordneter Stadler gesagt hat, dass Ägypten vor einer Militärregierung stünde, und dass Sie das damals als absurd von der Hand gewiesen haben.
Heute sehen wir die Realität: Als Übergangsregierung ist in Ägypten eine Militärregierung installiert. Sie wissen es, Sie können sich daran erinnern. Heute loben Sie das.
Also, es war damals schon absehbar, was der nächste Schritt sein wird. Und offen gestanden, wir sehen die Situation und die Umbrüche im nordafrikanischen Raum, in der arabischen Welt nicht durch eine rosarote Brille wie viele andere, denn während man in der Berichterstattung des ORF durch Herrn El-Gawhary von dort die heile Welt und eine Aufbruchsstimmung präsentiert bekommt, sterben dort immer noch Menschen und wird dort noch immer gegen die Menschenrechte verstoßen. (Beifall beim BZÖ.)
Es kann, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nach wie vor die Position der Europäischen Union sein, da abzuwarten, sich zurückzulehnen und darauf zu vertrauen, dass sich die Entwicklungen im arabischen Raum auf natürliche Art und Weise beruhigen lassen.
Herr Außenminister Spindelegger, Sie haben sich hier in ein diplomatisches Rückzugsgefecht begeben. Das ist eigentlich der Status, den Sie derzeit einnehmen, denn Sie sehen ja auch, dass die Europäische Union und all Ihre Kollegen dort auf die Wartetaste gedrückt haben, dass die Europäische Union handlungsunfähig ist. Sie ist ratlos. Sie ist auch nicht einig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und das macht die ganze Einschätzung der Situation, die Analyse der Ursachen so schwierig. Und das ist bei der Situation, der Sie gegenüberstehen, eine völlig aussichtslose politische Handhabe.
Und wenn Sie heute immer wieder agitieren: Ja, Herr Dr. Jörg Haider war einer, der Herrn Gaddafi immer wieder die Hände gereicht hat!, dann muss ich sagen: Meine sehr geehrten Damen und Herren, nehmen Sie doch endlich einmal zur Kenntnis, dass es kaum einen europäischen Staats- und Regierungschef gegeben hat, der in den letzten Jahren nicht in Libyen gesehen worden ist, der dort nicht wirtschaftliche Interessen verfolgt hat, der nicht auch auf die Menschen, die dort zugrunde gehen, hingewiesen hat und ein Ende der menschenverachtenden Politik eingemahnt hat.
Es war, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, Bruno Kreisky der Erste, und zwar als Türöffner der arabischen Welt, der schon im Jahre 1982 Herrn Gaddafi zu einem Staatsbesuch nach Wien eingeladen hat. – Jetzt herrscht betretenes
Schweigen bei der SPÖ! (Zwischenrufe beim BZÖ in Richtung SPÖ.) Keine Zustimmung! Haben Sie das anlässlich der Feierlichkeiten rund um Herrn Kreisky verdrängt? (Abg. Grosz – in Richtung SPÖ –: Der Kreisky war der Türöffner für Terroristen in Europa!)
Denn Kreisky hat noch bis kurz vor seinem Tod gesagt: Der Herr Gaddafi ist ein persönlicher Freund von mir!, nachdem er von Herrn Gaddafi den höchsten libyschen Staatsorden überreicht bekommen hat, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ. (Abg. Dr. Matznetter: Wann war das?)
Hier aber heute die Position zu vertreten, Jörg Haider sei in einem Boot mit Herrn Gaddafi zu sehen, ist eine sehr kurzsichtige politische Analyse, die ich zurückweisen möchte. (Beifall beim BZÖ.)
Alle Staats- und Regierungschefs haben sich in den letzten Jahren die Klinke in die Hand gegeben, wenn es darum gegangen ist, sich dort das Ölvorkommen zu sichern und die wirtschaftlichen Interessen zu vertreten. (Abg. Elmar Mayer: ... kassiert für die Partei!)
Wer hat kassiert für die Partei? Für welche Partei? (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) Reden Sie nicht so einen Unsinn daher, sondern nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Erste, der Herrn Gaddafi salonfähig gemacht hat, ein sozialdemokratischer Staatschef war, nämlich Herr Kreisky. Er war derjenige, der die Türen für später geöffnet hat. (Beifall beim BZÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, zurück zur Frage der Bedeutsamkeit der Europäischen Union.
Herr Minister Spindelegger, schauen Sie sich doch einmal an, welche Politik die USA verfolgen! Das ist doch das Wesentliche, worum es geht! Die USA, die jetzt schon mit Kriegsschiffen und mit US-Diplomatie auf den arabischen Raum Einfluss nehmen, haben ja nur ein Interesse: Nämlich, sich dort das Ölvorkommen zu sichern, die ölproduzierenden Unternehmen für sich zu vereinnahmen. Da geht es um rein amerikanische Interessen!
Die USA schalten jetzt auf Feind, und die Europäische Union hält sich zurück, interveniert nicht, setzt keine Maßnahmen, keine diplomatischen Schritte, weil die USA dort vorrangig amerikanische Ziele verfolgen. Wenn dort alle Unternehmen in amerikanischer Hand sind und alle Ölvorkommen gesichert sind, dann wird die US-Diplomatie den Schalter umlegen und auf Freund stellen. Dann wird die Europäische Union auch begreifen, dass man diplomatische Kontakte zum arabischen Raum wiederherstellen sollte. Aber dann wird es zu spät sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn dann werden die Kosten wieder auf der europäischen Seite zu liegen kommen. Wir werden die Ölpreisverteuerungen zu bezahlen haben und wir werden die Flüchtlingsströme zu bewältigen haben. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Kurzsichtigkeit der europäischen Politik, wie sie derzeit an den Tag gelegt wird! (Beifall beim BZÖ.)
Der italienische Außenminister Frattini hat es ja schon gesagt: Das Bedrohungsszenario ist real. 300 000 Flüchtlinge sind in den nächsten Monaten und Jahren zu erwarten. Das ist die Situation, die es zu bewältigen gilt.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die wahre Herausforderung! Daher gilt es, vonseiten der Europäischen Union jetzt einzuschreiten, den Menschen im arabischen Raum klarzumachen, dass sie ihr Land befreit haben, dass sie jetzt in einer befreiten Umgebung leben können, dass sie in ihrem Land bleiben sollen, dass sie sich am Wiederaufbau beteiligen sollen, anstatt ihr Land zu verlassen, auszureisen und ihr Seelenheil irgendwo anders zu suchen.
Das ist auch Diplomatie, Herr Außenminister: auf die Menschen dort einzuwirken und ihnen Mut zu machen, sich im eigenen Land am Wiederaufbau und an der Schaffung demokratischer Verhältnisse zu beteiligen, und ihnen eine Perspektive zu geben, indem man ihnen sagt, dass da eine große Chance auf die Menschen im gesamten arabischen Raum wartet und dass man das auch vonseiten der Europäischen Union unterstützen wird. Das wäre die erste Initiative, die wir uns wünschen! (Beifall beim BZÖ.)
Die zweite Initiative, die auch wichtig ist, ist, dass man Grenzschutzmaßnahmen trifft, denn wenn tatsächlich 300 000 Flüchtlinge nach Europa kommen sollten, dann müssen wir darauf vorbereitet sein, dann muss Frontex aufgerüstet werden und dann müssen wir darauf einwirken, dass nicht zu viele illegale Einwanderer zu uns in die Europäische Union kommen.
Italien hat ja schon klargemacht, dass es nicht in der Lage und auch nicht bereit ist, den gesamten Flüchtlingsstrom alleine aufzunehmen. Da wird dann auch Österreich davon betroffen sein. Daher ist es notwendig, jetzt im arabischen Raum Politik zu machen, Mut zu machen und sich dort aktiv einzubringen, bevor das Problem bei uns ist.
Denn die Menschen dort sagen ja von sich aus: Wenn der Euro nicht zu uns kommt, dann kommen wir zum Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das gilt es zu beseitigen und zu vermeiden!
Daher sagen wir, Herr Außenminister, aktives Einschalten im arabischen Raum, alle diplomatischen Kontakte und das Ansehen Österreichs im arabischen Raum nutzen, damit wir nicht vor einem größeren Problem stehen, als es die Europäische Union bewältigen kann. (Beifall beim BZÖ.)
11.20
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie war das jetzt mit Kreisky und Gaddafi?)
11.20
Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Herr Bucher und Herr Westenthaler, die sonderlichen Verwicklungen Ihrer Partei und auch der FPK oder wie immer Sie sich da nennen mit dem Gaddafi-Clan werden sicherlich noch genau untersucht werden. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ.)
Zunächst ein paar Worte zu Österreich und zum UNO-Sicherheitsrat (Abg. Ing. Westenthaler: Internationaler Terrorismus!): Wenn man als nichtständiges Mitglied und kleines Land im Sicherheitsrat Dinge positiv voranbringen möchte, dann benötigt man viel Geschick, viel Verhandlungsgeschick, große Ausdauer und eine überzeugende Agenda. Die durchaus positive Bilanz – wie das auch schon erwähnt wurde – nach zwei Jahren zeigt, dass Themen wie Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Zivilbevölkerung, Stärkung der Rolle der Frau und internationale Abrüstung richtig gewählt waren und letztendlich konsequent verfolgt wurden.
Das ist jedoch kein Grund, sich auf dem Erreichten auszuruhen, es ist eher ein Auftrag, sich durch eine aktive und engagierte Außenpolitik weiterhin für die Menschenrechte und für den Schutz der Zivilbevölkerung einzusetzen. Gerade die Ereignisse in Nordafrika und auf der Arabischen Halbinsel zeigen ja, wie notwendig das ist.
Ich denke, wir sind alle tief betroffen – das hat sich hier auch gezeigt – von den blutigen Ereignissen, die sich in Libyen abspielen. Anders als in Tunesien und in Ägypten hat sich das herrschende Regime dazu entschlossen, Krieg gegen die eigene Bevölkerung zu führen. Ich begrüße daher ausdrücklich den Beschluss der UNO, Sanktionen gegen Libyen durchzuführen und den Internationalen Gerichtshof in Den Haag mit den Verbrechen an der Bevölkerung zu befassen. Ich erwarte mir auch einen Ausschluss
aus dem UNO-Menschenrechtsrat, wie Sie gesagt haben, Herr Minister, vielleicht geschieht das ja heute.
Endlich hat gestern auch die EU ihre Sprache wiedergefunden – nach einem zu langen Schweigen – und einstimmig Sanktionen gegen Libyen verhängt. Nun gilt es, diese möglichst schnell durchzuführen und Maßnahmen für die gesamte Region aus humanitären Gründen, aber auch aus sicherheitspolitischen und wirtschaftlichen Erwägungen zu überlegen, denn es muss uns allen bewusst sein, dass die Zeit nach einer Revolution äußerst schwierig und auch äußerst fragil ist. Daher muss ohne Verzögerung eine Strategie zur Unterstützung der Region erarbeitet werden.
Einen weiteren Punkt möchte ich hier ansprechen, weil er mir auch sehr wichtig erscheint. Die Proteste in den arabischen Staaten wurden und werden von Frauen und Männern gleichermaßen getragen und unterstützt. Frauen wie Männer haben ihr Leben, ihre Gesundheit, ihr Wohlergehen aufs Spiel gesetzt, um notwendige Reformen in ihren Ländern einzufordern. Ich möchte diesen Menschen meine Bewunderung für ihren Mut und für ihre Entschlossenheit ausdrücken, die Geschicke ihrer Länder auf eine demokratische Basis zu stellen.
Dennoch gibt es einen wunden Punkt, nämlich das Risiko, dass den Frauen in der Region am Ende das Recht auf politische Teilhabe vorenthalten wird, ihre Kompetenzen nicht genutzt werden, sich für sie insgesamt nichts oder nur wenig verbessert und somit die jeweilige Gesellschaft in vordemokratischen Strukturen gefesselt bleibt. Es besteht also die Gefahr, meine Damen und Herren, dass am Ende des Tages, wenn sich der Wirbel des Protestes wieder gelegt hat, die Frauen und somit die Hälfte der Bevölkerung nach wie vor von den politischen Entscheidungsfindungen ausgeschlossen bleiben.
Ein aktuelles Beispiel dafür finden wir zurzeit in Ägypten. Die Frauen haben in der Revolution mehr als ihren Mann gestellt, sie waren an vorderster Front mit dabei, sie waren sogar Mitinitiatorinnen der Revolution. Und nun wurde in die verfassungsgebende Versammlung Ägyptens, die in den vergangenen Wochen ihre Arbeit aufgenommen hat, nicht eine einzige Frau berufen. In einer Demokratie, meine Damen und Herren, müssen Frauen und Männer die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben, die Geschicke von Staat und Gesellschaft mitzugestalten, und zwar von Anfang an und zum Wohle des Landes. (Beifall bei der SPÖ.)
Dieses Fenster der Möglichkeiten ist meist nur ganz kurz offen, bevor sich die Strukturen wieder verfestigen oder sogar erhärten. Daher mein Appell an Sie, Herr Außenminister: Achten Sie, bitte, dringend darauf und nehmen Sie jede Einflussmöglichkeit wahr, dass die Gleichberechtigung der Frauen im politischen Reformprozess der betroffenen Staaten berücksichtigt wird und dass die Mitwirkungsrechte der Frauen ein Kriterium für Kooperationen und Hilfeleistungen der EU sind! In diesem Sinne könnte Österreich auch anschließen an die Arbeit im Sicherheitsrat und sich weiterhin für Menschenrechte und in diesem Fall besonders für Frauenrechte engagieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.26
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Plassnik. – Bitte.
11.26
Abgeordnete Dr. Ursula Plassnik (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Zunächst gratuliere ich dem Herrn Bundesminister und seinem Team zur Mitgliedschaft Österreichs im Sicherheitsrat. Es waren die richtigen Schwerpunktsetzungen, es waren die richtigen Entscheidungen. Jetzt gilt es, nicht nachzulassen. Die nächste Etappe für unser Engagement ist die Mitgliedschaft im
UNO-Menschenrechtsrat. Wir bringen daher heute gemeinsam mit der SPÖ und den Grünen auch einen entsprechenden Vorschlag auf Fassung einer Entschließung zur Unterstützung ein. Da gibt es auch weiter eine Möglichkeit, die Arbeit der UNO mit der Arbeit der Europäischen Union ideal zu vernetzen.
Nun aber zur Situation in der Region. Meine Damen und Herren, ich bin für eine neue Mittelmeerpartnerschaft, denn wir hören in diesen Tagen aus der arabischen Welt den durchdringenden Ruf nach Menschenwürde, nach Freiheit und nach Offenheit. Dieser Ruf erklingt nicht von einzelnen Gruppierungen, sondern er kommt aus der Mitte der Gesellschaft, von den Frauen und den Männern, von den Jungen und den Alten. (Beifall bei der ÖVP.) Und er ist – das ist interessant – von den bisherigen Machthabern auch nicht mit Geld oder anderen Versprechungen oder gar mit Gewalt zu stoppen. Naher Osten und Demokratie sind also keine Gegensätze. Wer immer diesem Irrglauben bis jetzt gefolgt ist, ist heute eines Besseren belehrt worden.
Natürlich wird der Weg in die Freiheit von Land zu Land noch sehr unterschiedlich sein und er wird schrecklicherweise wohl auch kaum irgendwo ohne Blutvergießen zu gehen sein. Aber am klaren Willen der Völker im Nahen Osten und im Maghreb, die alten Herrschaftsverhältnisse abzuschütteln, gibt es keinen Zweifel. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir werden jetzt Zeugen einer zweiten Welle der Selbstbefreiung: nach dem Ende des Kolonialismus das Ende der inneren Fremdherrschaft durch Korruption und Unterdrückung. Das ist ein Grund für Zuversicht trotz der blutigen Geburtswehen.
Europa hat, meine Damen und Herren, jetzt viel für friedliche Übergänge anzubieten. Wir haben schließlich mit amerikanischer Hilfe nach dem Zweiten Weltkrieg den Neuanfang geschafft, wir haben aber auch nach 1989 die friedliche Transformation des Kontinents und den Übergang vom Kommunismus zur Freiheit in Ost- und Mitteleuropa gestaltet. Dieses Transformationswissen gilt es jetzt klug zu nützen.
Europa sollte meiner Meinung nach inzwischen auch das Selbstbewusstsein haben, einen eigenen Plan zu formulieren. Wir sollten nicht reflexartig auf den Marshall-Plan, der mehr als 60 Jahre alt ist und von einem amerikanischen Außenminister formuliert wurde, bei allen historischen Verdiensten, und ich bin die Erste, die diese unterstreichen würde, zurückgreifen. Ich wünsche mir einen Europa-Plan, der das Wissen und die Mittel der verschiedenen Organisationen wie der Europäischen Union, des EWR, des Europarates und der OSZE miteinander effizient vernetzt und diese den arabischen Partnern ohne Bevormundungshaltung auf Augenhöhe anbietet. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die Zeit ist also reif für eine neue Mittelmeerpartnerschaft Europas mit den südlichen Mittelmeer-Anrainern. Eine solche Partnerschaft muss vordringlich den Wissenstransfer für die rasche Schaffung der Voraussetzungen für freie Wahlen und für den Aufbau demokratischer Institutionen und Verfahren anbieten. Jetzt gilt es Verfassungen umzuschreiben, neu zu schreiben, Wahlgesetze zu formulieren, Parteigründungen zu ermöglichen, Wählerverzeichnisse zu etablieren. In all diesen Bereichen verfügt Europa über ein einzigartiges und weltweit geschätztes Wissen.
Parallel dazu muss natürlich die wirtschaftliche und soziale Entwicklung gezielt vorangetrieben werden. Für Ansätze braucht man sich eigentlich nur den Arab Human Development Report anzuschauen.
Finanzmittel sind vorhanden, sowohl in der Kommission als auch in der EIB. Hier können wir gezielt Infrastruktur und Wirtschaft, den Mittelstand vor allem fördern, wobei wir in erster Linie auf die Bedürfnisse der Empfängerländer, nicht auf jene der Geberländer eingehen sollten.
Wichtig ist auch der Bereich Zugang zur Bildung und eine Neukonzeption der Entwicklungszusammenarbeit.
Meine Damen und Herren, die Frauen waren an vorderster Front mit dabei, sie sind Teilhaberinnen dieses Aufbruches. Sie wollen an der Modernisierung ihrer Gesellschaften mitwirken. Sie müssen jetzt ganz genau im Sinne der Resolution 1325 unterstützt werden, denn sie werden auch die wichtigsten Kämpfer gegen Extremismus, für Menschenrechte und gegen Fundamentalismen sein. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die Europäische Union hat viel Polittechnologie auch zum Thema regionale Sicherheitsorganisationen anzubieten.
Abschließend ein Wort zu Israel, meine Damen und Herren. Ich habe alles Verständnis dafür, dass Israel die neue Lage in der Region mit größtem Misstrauen sieht, und unterschätze keineswegs die realen Gefahren der aktuellen Entwicklungen, aber Israel weiß, dass es nachhaltige Sicherheit nur in Partnerschaft mit den anderen Bewohnern der Region gewinnen wird. Ich wünsche daher Israel den Mut zum Frieden und zu einem unverzüglichen Durchbruch in den leider zum Stillstand gekommenen Verhandlungen mit den Palästinensern. Zuschauen ist keine Option. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
11.31
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.
11.32
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Dem Wunsch der Kollegin Plassnik kann ich mich natürlich gerne anschließen. Auch ich wünsche Israel und allen Beteiligten den Mut zum Frieden. Diesen Mut wünsche ich auch uns in Österreich und in Europa, denn, Frau Kollegin Plassnik, eines brauchen die Leute in den betroffenen Staaten, sei es in Ägypten, Tunesien oder Libyen, sicher nicht: eine neue Mittelmeerpartnerschaft oder neue Mittelmeerunion. Diese Begriffe haben wir grundsätzlich und ausreichend diskreditiert, denn diese Mittelmeerunion, diese Partnerschaft, ist für die Leute ein Symbol für die Zusammenarbeit unseres Europa mit den Diktaturen, für das jahrzehntelange Hinnehmen der Unterdrückung, für das Wegschauen bei Menschenrechtsverletzungen, für das aktive Unterstützen der Sicherheitsapparate, für den Aufbau von Unterdrückungsmechanismen.
Ich darf nur darauf hinweisen, dass die französische Außenministerin Alliot-Marie, die jetzt zurückgetreten ist, noch am, ich glaube, 4. oder 5. Jänner dem Herrn Ben Ali und seinem Sicherheitsapparat die Hilfe der französischen Polizei bei der Kontrolle der Unruhen angeboten hat. Sie ist auch zurückgetreten, aber damals hat es keinen Widerspruch, keinen Aufschrei in Europa gegeben. Der Aufschrei ist Wochen später gekommen, als Ben Ali bereits in Saudi-Arabien gesessen ist.
Das, was wir aber brauchen, und das hat unser Klubobmann Heinz-Christian Strache klar gesagt, ist eine ehrliche Politik, ist ein ehrliches Herangehen an die Dinge und sind ehrliche Worte unseren eigenen Leuten gegenüber. Und da reicht es nicht, dass man davon spricht, man muss Schlussfolgerungen ziehen, wie es der Herr Außenminister heute getan hat, oder man sollte die Böcke nicht zum Gärtner machen, sondern da muss man sagen, was man will, und dazu muss man auch stehen.
Dazu müssen wir klar sagen, ja, wir unterstützen die Demokratie, wir unterstützen die neuen Regime in diesen Ländern. Man muss aber auch durchgehend so handeln. Ja zu sagen zu einer Sanktion, wie sie heute der Herr Außenminister so erfreut dargestellt hat, die darin besteht, dass Libyen oder der Rest des libyschen Regimes aus dem Menschenrechtsrat ausgeschlossen wird, das ist wohl eine Hypokrisie und eine In-den-Sack-Lügerei der Sonderklasse. Vor diesem Schritt, dass er aus dem Menschenrechtsrat ausgeschlossen worden ist, wird sich Gaddafi fürchten und das libysche Volk wird über diese Unterstützung jubeln.
Wo wir aber nicht so ganz jubeln sollten, ist das Fortschreiben unserer bisherigen Haltung. Ich will jetzt in den Wunden von Ägypten, Ben Ali, Gaddafi und den österreichischen Beziehungen einschließlich des Außenministeriums in den letzten Monaten und Jahren gar nicht wühlen. Nehmen wir uns irgendeinen Staat heraus, der jetzt noch nicht im Fokus ist, nehmen wir Aserbaidschan. Das ist ein Staat, wo das geglückt ist, was Gaddafi vorgehabt hat und Mubarak fast gemacht hat, nämlich den Staat weiterzuvererben, sich den Staat anzueignen, mit den eigenen Familienmitgliedern und Freunden die gesamte Wirtschaft zu kontrollieren und dann das Erbe an den Sohn weiterzugeben.
Da gibt es einen Herrn Ilham Alijew, das ist der Sohn von Geidar Alijew, der den Staat in Mubarak-Gaddafi’scher Manier privatisiert hat, da haben wir beste Beziehungen. Da haben wir noch im Juni eine Botschaft eröffnet. Ich habe mir herausgesucht, was der Herr Außenminister bei der Botschaftseröffnung gesagt hat:
„Aserbaidschan als östlichstes Kaukasusland bildet in diesem Konzept einen wesentlichen Eckpfeiler und Angelpunkt. Mit der ,doppelten Eröffnung‘ einer österreichischen Botschaft und Österreich-Bibliothek – schaffen wir nicht nur ein ,Basislager‘ für Österreicherinnen und Österreicher in der Region, wir werden auch“ der Situation, dem Land und seiner Bedeutung „gerecht“.
Na gut, das war im Juni, da kann man sagen, die Welt hat sich seither gedreht. Aber während in Tunesien Herr Ben Ali schon auf der Flucht war und in Ägypten die Dinge losgegangen sind, hat der Herr Außenminister auch noch Herrn Ilham Alijew am Rande der Konferenz von Davos getroffen. Auch da hat es ein Statement gegeben, in dem es geheißen hat, dass Österreich und sein Außenminister hoffen, die Kooperation mit dem Land auf höchster Ebene fortzusetzen und aufzubauen.
Das sind wirklich keine Signale, die die Leute unten verstehen, und das ist keine saubere und konsequente Außenpolitik! (Beifall bei der FPÖ.)
Sauber und konsequent ist es allerdings nicht, das sei in Richtung der grünen Ecke gesagt, sich jetzt schon darüber zu freuen, na hoffentlich gibt es wieder Flüchtlingsströme und hoffentlich können wir jetzt hier wieder einen Wirbel schlagen und 6 000 oder 7 000 Leute aufnehmen, unser System destabilisieren und die Länder schwächen, indem dort die Intelligenz und die fähigen und die aktiven Leute abgesaugt werden.
Auch das ist keine Außenpolitik, sondern eine Außenpolitik kann nur sein – das hat auch schon ein Vorredner gesagt –, den Leuten unten eine Perspektive zu geben, sie unten zu lassen. Dazu gehört natürlich auch, Herr Außenminister, Reisewarnungen nach einer erfolgten Revolution aufzuheben, sobald dort Frieden eingekehrt ist, denn die Zerstörung des Fremdenverkehrs durch weltweite Reisewarnungen ist katastrophal.
Wir haben uns daher entschlossen, einen Entschließungsantrag einzubringen, der davon ausgeht, dass wir die Länder nicht paternalisieren sollen, ihnen nicht sagen sollen, was sie tun müssen, dass wir keine afghanischen oder irakischen Lösungen wollen. Dieser lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter betreffend Revolutionen im arabischen Raum
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, sich auf europäischer und internationaler
Ebene dafür einzusetzen, dass bei der Bewältigung der Volksaufstände im arabischen Raum zum einen das Recht auf Selbstbestimmung der einzelnen Völker gewährleistet wird, und zum anderen strikte Maßnahmen seitens der Europäischen Union ergriffen werden, um die Flüchtlingsströme aus nordafrikanischen Ländern nach Europa zu stoppen.
Darüber hinaus wird ein Einsatz des österreichischen Bundesheeres in den Krisenregionen klar abgelehnt.“
*****
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
11.37
Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter betreffend Revolutionen im arabischen Raum
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 Erklärung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Absatz 2 GOG zur Bilanz der österreichischen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat sowie zu den brisanten Ereignissen in der arabischen Welt, speziell im nordafrikanischen Raum in der 96. Sitzung des Nationalrates am 1. März 2011
Vor dem Hintergrund der laufenden Ereignisse im arabischen Raum, insbesondere in den Ländern Tunesien, Libyen und Ägypten, zeigt die Europäische Union einmal mehr auf, dass in der europäischen Außenpolitik keine großen Würfe möglich sind. Erkennbar ist nur, dass jene europäischen Mächte, die bisher die Diktatoren bei der Niederhaltung ihrer jeweiligen Völker direkt oder indirekt unterstützt haben und ihre politische Systeme stabilisiert haben, nunmehr als die angeblichen Gralshüter der Demokratie auftreten und versucht sind, sich unbotmäßig in die Entwicklung der betroffenen Länder einzumischen.
Es ist daher Gebot der Stunde, dass sich zumindest Österreich zu einer ehrlichen Haltung zu den Geschehnissen durchringt.
In diesem Sinne ist klar und deutlich das Recht der Völker auf Selbstbestimmung zu gewährleisten und zu unterstützen – auch wenn man sich dessen bewusst sein muss, dass durch die verschiedenen Revolutionen in den jeweiligen arabischen Ländern nicht automatisch Demokratien nach westlichen Standards entstehen werden, sondern dorthin ein harter Weg zu beschreiten sein wird.
Auf keinen Fall aber ist eine darüber hinaus gehende Einmischung von außen legal, insbesondere militärische Maßnahmen seitens der Europäischen Union erscheinen unangebracht, geschweige denn sollten österreichische militärische Kräfte in Nordafrika zum Einsatz kommen, zumal sich Österreich zu immerwährender Neutralität verpflichtet hat.
Gleichzeitig aber gilt es, auch europäische Interessen im Blick zu behalten, vor allem hinsichtlich der Probleme einer Massenflucht aus dem nordafrikanischen Raum bedarf es rigoroser Maßnahmen, um die Flucht zu verhindern, oder zumindest stark einzuschränken. In diesem Sinne ist es zum einen notwendig, den Schutz der europäischen
Außengrenzen zu verstärken, aber auch vor Ort – in den jeweiligen Ländern – Maßnahmen zu ergreifen, um Flüchtlingsströmen überhaupt vorzubeugen.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten den nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass bei der Bewältigung der Volksaufstände im arabischen Raum zum einen das Recht auf Selbstbestimmung der einzelnen Völker gewährleistet wird, und zum anderen strikte Maßnahmen seitens der Europäischen Union ergriffen werden, um die Flüchtlingsströme aus nordafrikanischen Ländern nach Europa zu stoppen.
Darüber hinaus wird ein Einsatz des österreichischen Bundesheeres in den Krisenregionen klar abgelehnt.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.
11.38
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Außenminister, Sie haben die Arbeit Österreichs im Sicherheitsrat skizziert und gewürdigt und Sie haben an erster Stelle zwei Punkte genannt, die wir selbstverständlich immer unterstützt haben, nämlich die Herrschaft des Rechts, the Rule of Law, in allen Ländern der Welt zu fördern und zu stärken, und den Schutz der Zivilbevölkerung bei Konflikten.
Natürlich muss man hinzufügen, dass sich die Regierungen dieser Welt, und davon ist die österreichische nicht ausgenommen und sind die übrigen europäischen auch nicht ausgenommen, an die Notwendigkeit der Herrschaft des Rechts insbesondere dann erinnern, wenn die Umstände vor Ort es erlauben, hingegen dem sogenannten Sicherheitsaspekt viel mehr Glauben schenken, wenn und solange man glaubt, dass der jeweilige autokratische Herrscher diese Stabilität im Inneren und nach außen verkörpert. An den Ereignissen im arabischen Raum sieht man jetzt, wie sehr sogenannte Realisten, Vertreter der sogenannten Realpolitik, Unrecht haben können und wie sehr Idealisten im Einzelfall, aber in diesem Fall besonders hervorstechend, Recht haben können.
Niemand hat diese Entwicklung im arabischen Raum vorausgesehen. Niemand hat vorausgesehen, dass die Bevölkerungen dort sozusagen aus säkularen Motiven agieren, nicht aus religiösen, schon gar nicht aus islamistischen, zur allgemeinen Überraschung nicht von antiwestlichen Ressentiments getragen sind, vorläufig jedenfalls, und damit eine Bewegung eingeleitet haben, die man aus europäischer Sicht nur unterstützen und begrüßen kann. (Beifall bei den Grünen.)
Kollege Schüssel hat schon darauf hingewiesen, dass die Reaktion des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen im Grunde genommen eine sensationelle Qualität hat, nämlich im Inhalt und in der Geschwindigkeit der Reaktion. Leider war die Europäische Union nicht so schnell. Die EU hat erst reagiert, nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Sanktionen verhängt hat, und sich im Wesentlichen den Sanktionen des Sicherheitsrats angeschlossen.
Allerdings muss ich sagen, der Sicherheitsrat hat zwar ausdrücklich die systematische Verletzung der Menschrechte in Libyen verurteilt, er hält sich aber meiner Meinung nach, unserer Meinung nach zu sehr zurück, was jetzt die Gegenmaßnahmen gegen diese verbrecherische Politik von Gaddafi betrifft. Waffenembargo, Reiseverbote für den Gaddafi-Clan, das Einfrieren von Auslandsvermögen, das ist alles richtig und muss auch in Österreich durchgeführt werden – Kollege Pilz wird noch sagen, inwieweit auch Österreich sich an Waffenexporten nach Libyen vielleicht beteiligt hat –, aber ein Punkt ist ausständig: Der Sicherheitsrat konnte sich nicht dazu entschließen, eine Flugverbotszone über Libyen festzulegen.
Das ist unserer Meinung nach eine heikle Geschichte: Wenn Gaddafi mithilfe seiner Luftwaffe nicht nur ausländische Söldner aus Afrika einfliegen lässt, sondern auch zivile Ziele bombardiert – mit den entsprechenden Verlusten bei der Zivilbevölkerung –, dann sollte das die Staatengemeinschaft nicht hinnehmen. (Abg. Scheibner: Was soll man machen? Was soll man tun?) Es ist natürlich eine heikle Sache, weil es ein drastischer Eingriff in die Souveränität eines Staates ist – keine Frage. Aber es gibt Präzedenzfälle, Herr Scheibner. (Abg. Scheibner: Ja, was soll man tun?) Ich darf Sie daran erinnern, dass in Bosnien seinerzeit ein Flugverbot durch Sicherheitsratsbeschluss errichtet wurde, das dann von der NATO gegenüber dem Milošević-Regime auch durchgesetzt wurde. (Abg. Scheibner: Das haben Sie aber schwer kritisiert damals!) Es gab auch im Irak 1991 so etwas, allerdings mit einem fragwürdigen völkerrechtlichen Mandat.
Wir schlagen daher Folgendes vor, indem wir folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Pilz, Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flugverbotszone in Libyen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, sich in den zuständigen Gremien der Vereinten Nationen für den Schutz der libyschen Zivilbevölkerung aktiv einzusetzen und dabei insbesondere die Einrichtung einer Flugverbotszone zu fordern, sofern diese rechtlich, politisch und militärisch zweckmäßig ist und von den Oppositionskräften im Lande unterstützt wird.“
*****
Das soll nicht gegen den Willen der Opposition in Libyen, gegen den Willen der sogenannten revolutionären Kräfte in Bengasi und so weiter stattfinden. Aber die Staatengemeinschaft muss ernsthaft prüfen, wie man die Angriffe Gaddafis beziehungsweise seines Militärs auf die Zivilbevölkerung stoppt.
Abschließend, meine Damen und Herren: Viele Beobachter sind an die Situation 1989 in Europa erinnert. Und tatsächlich könnte sich dieser arabische Frühling, wenn wir Glück haben – noch ist nicht klar, wie sich die Dinge entwickeln –, in etwas Ähnliches entwickeln. Europa würde in diesem Fall nicht mehr in dem Dauerkonflikt zwischen dem Wunsch nach Stabilität und der Inkaufnahme autokratischer Regimes und der Verteidigung und der Vertretung europäischer Werte, wie grundlegender Bürger- und Freiheitsrechte, stehen. Das alles können wir uns nur wünschen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
11.43
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag wird mit verhandelt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Pilz, Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flugverbotszone in Libyen
eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zur Bilanz der österreichischen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat sowie zu den brisanten Ereignissen in der arabischen Welt, speziell im nordafrikanischen Raum
In den letzten Tagen haben sich die Ereignisse in Libyen überschlagen. Zahlreiche Medien berichteten vom Einsatz massiver militärischer Gewalt durch das Regime gegen friedliche Demonstranten. Eine besondere Rolle in der Gewalt gegen protestierende Menschenmengen sollen dabei eingeflogene Söldner gespielt haben.
Darüber hinaus hat der libysche Machthaber Gaddafi weitere militärische Aktionen gegen die Bevölkerung angekündigt. Die Bombardierung von zivilen Zielen und Städten, die nicht mehr unter Gaddafis Kontrolle stehen, ist daher zu befürchten.
Insofern ist es bedauerlich, dass sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Sitzung vom 27.2.2011 nicht zur temporären Verhängung einer Flugverbotszone über Libyen durchringen konnte.
Eine solche Zone wäre geeignet, zu einer Verringerung der Gewalt gegen Demonstranten in Libyen beizutragen und vor allem eine weitere Eskalation mit zehntausenden Toten zu verhindern.
Die Verhängung einer Flugverbotszone stellt einen schweren Eingriff in die Souveränität eines Staates dar, und dürfte daher jedenfalls nur nach einem entsprechenden Beschluss des UNO Sicherheitsrates in Erwägung gezogen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, sich in den zuständigen Gremien der Vereinten Nationen für den Schutz der libyschen Zivilbevölkerung aktiv einzusetzen und dabei insbesondere die Einrichtung einer Flugverbotszone zu fordern, sofern diese rechtlich, politisch und militärisch zweckmäßig ist und von den Oppositionskräften im Lande unterstützt wird.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.
11.43
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Gute Tipps zu erteilen ist relativ leicht, auch vom Rednerpult aus. Interessant ist auch, wie die Geschichte auch durchaus Meinungen verändert, denn während Kollege Van der Bellen heute eine Flugverbotszone über Libyen verlangt – Klammer auf: Frage: Wer soll die errichten und überwachen?; Klammer zu –, erinnere ich mich noch sehr gut – weil er ja den Verweis auf ein positives Beispiel im ehemaligen Jugoslawien gemacht hat –, wie
sehr dieser Einsatz damals kritisiert worden ist, auch von den Grünen. Ich erinnere mich auch noch an ungeheuerliche Berichterstattungen hier in Österreich, wo man gesagt hat, erstmals seit 1941 wird Belgrad wieder bombardiert, wo man einen Vergleich gezogen hat zwischen dieser NATO-Aktion zur Befreiung der jugoslawischen Völker und den nationalsozialistischen Gräueltaten. Lieber Kollege Pilz, auch du selbst warst es, der noch vehement Kritik geübt hat, als wir gesagt haben, im Rahmen der Europäischen Union kann es sinnvoll sein, Flugverbotszonen zu überwachen. Dazu braucht man natürlich auch Flugzeuge und das entsprechende Gerät – von den Grünen damals heftigst diskutiert und kritisiert. (Beifall beim BZÖ.)
Auch wird jetzt immer wieder kritisiert: Böse waren alle Menschen, die mit diesen Despoten im arabischen Raum und sonst wo Kontakt gehabt haben. Alle waren sie böse (Zwischenruf bei der ÖVP) – ja, die Ferrero-Waldner war böse, Herr Kollege –, die gesagt haben, Libyen ist wirtschaftlich und politisch ein Partner für Österreich. Der Kreisky war böse, der Haider war böse, alle waren böse. Genauso, wie alle Generationen von Politikern böse waren, die mit den Sowjet-Regimen von Osteuropa über Jahrzehnte Kontakt und politischen Dialog gepflegt haben. Die waren alle böse, all das war furchtbar – im Nachhinein. Vorher natürlich waren alle froh und haben gesagt, das ist sinnvoll und richtig, weil man da Wirtschaftskontakte schließt.
Aber vor allem – und dazu stehe ich, meine Damen und Herren, und nicht immer im Nachhinein anders reden als vorher! –, es ist wichtig, denn es gibt ja nur zwei Möglichkeiten, mit solchen Regimen umzugehen: entweder sie militärisch wegzubringen – das schafft man meistens nicht, und da wird das auch heftig kritisiert –, oder zu versuchen, in einem Dialog, und zwar in einem ständigen Dialog und in einem kritischen Dialog – nicht dauernd nach diesem Freund-Feind-Schema, sondern in einem kritischen Dialog – zu versuchen, diese Regime auf einen besseren Weg zu bringen. (Beifall beim BZÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Mag. Wurm.)
Und darum geht es, meine Damen und Herren! Und das sollte man nicht im Nachhinein kritisieren, sondern gutheißen. Und wir alle waren froh – wenn es auch ein despotisches Regime war, das die Menschenrechte missachtet hat –, dass es gelungen ist, mit der internationalen Staatengemeinschaft das Regime Gaddafi zumindest von der Unterstützung des internationalen Terrorismus wegzubringen. Ein kleiner, aber wichtiger Fortschritt!
Nur, meine Damen und Herren – und das kritisiere ich jetzt wieder –, es gibt eben anscheinend – und zwar geleitet auch von den Interessen der USA – nur ein Freund-Feind-Schema: Schaltet man auf „Feind“, darf mit diesen Leuten nicht gesprochen werden, auch wenn es sinnvoll wäre. Schaltet man auf „Freund“, dann ist alles plötzlich erlaubt, bis hin zu Waffenlieferungen, aber es wird dann wieder nicht gesprochen, nämlich über die wichtigen Dinge, etwa über die Menschenrechte, denn die sind ja Freunde und mit denen spricht man nichts Unfreundliches.
Das ist, wie ich meine, die Problematik der internationalen Politik, und da ist auch die UNO anzusprechen, da ist auch die Europäische Union anzusprechen. Diese Doppelbödigkeit der Politik ist es, die wir entsprechend kritisieren sollen und wo man einen anderen Weg finden muss. (Beifall beim BZÖ.)
Jetzt das alles so zu heroisieren, ist ja genau wieder der falsche Weg: zuerst den Mubarak noch als Helden darzustellen, der im Nahostkonflikt eine wichtige Rolle gespielt hat, und jetzt zu sagen: Hurra, jetzt mit der Revolution bricht dort überhaupt die große Stabilität aus!, anstatt sich auch wirklich auf die möglicherweise kritischen Szenarien einzustellen. Denn: Ein Grund – nicht der einzige, aber ein Grund –, warum es diese Bewegung gegen Mubarak in Ägypten gegeben hat, war auch seine Pro-Israel-Politik, weil er vor wenigen Monaten im Grenzraum zu Gaza die Tunnels der Schmuggler bombardiert hat und dort auch ägyptische Menschen zu Tode gekommen sind. Das
war ein Grund, weil es auch in diesen Regionen eine Anti-Israel-Stimmung gibt. Und wenn sich diese Kräfte durchsetzen – wir wissen es nicht, wir hoffen es nicht –, was bedeutet das dann für den Nahostfriedensprozess und den Frieden in dieser ganzen Region, der auch für uns Einflüsse hat? Was bedeutet es, wenn es nicht gelingt, stabile Verhältnisse zu schaffen, und dann in weiterer Folge Islamisten als Einzige dastehen, die den Menschen dort Stabilität und sichere Strukturen bringen wollen? – Das sind alles Dinge, mit denen wir uns auseinanderzusetzen haben, anstatt hier kleinkariert darüber zu diskutieren: Wer hat wo irgendwelche Kontakte gehabt?, meine Damen und Herren.
Ich habe damals als Minister im Auftrag der Europäischen Union und in Absprache mit der Europäischen Union mit vielen dieser Staaten und Regionen Kontakte gehabt und wichtige Gespräche geführt. Das ist das Wichtige: den Dialog zu führen, aber nicht mit dem erhobenen Finger zu glauben, dass wir unser demokratisches System eins zu eins auf die gesamte Welt umlegen können. Menschenrechte sind unteilbar, aber demokratische Systeme müssen sich entwickeln. Alles andere wäre gefährlich für den Weltfrieden. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
11.49
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
11.49
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Abgeordneter Scheibner, Sie haben auf den kritischen Dialog hingewiesen, der natürlich wichtig und notwendig ist. Und im Nachhinein klüger zu sein ist auch keine Kunst. Es wurde vom Kollegen Bucher heute die Nahost-Diplomatie von Bruno Kreisky erwähnt, der Versuch, eine aktive Neutralitätspolitik in Österreich mit der Welt zu gestalten, und wir sind nach wie vor stolz darauf, dass wir hier einen wichtigen Teil für den Frieden in dieser Welt schaffen konnten.
Weil Sie auf Bruno Kreisky repliziert haben: 1983 ist Bruno Kreisky abgetreten. Das Attentat, angeführt oder angestiftet von Gaddafi – ich erinnere an Lockerbie, wo nahezu 300 Menschen ums Leben gekommen sind, lange abgestritten von der libyschen Führung –, war dann 1988. Hier wurde schon mehr bekannt, wie sich der Revolutionsführer von Libyen entwickelt hat, der heute so ein grausames Blutbad in der Welt anrichtet. Daher kann man nicht immer alles vergleichen (Abg. Rädler: Distanzieren Sie sich!) und muss es auch im Verhältnis zur Zeit sehen. (Abg. Rädler: Dann distanzieren Sie sich!) Sie haben die Gelegenheit versäumt, Herr Abgeordneter Bucher, sich dafür zu entschuldigen – Jörg Haider kann es heute nicht mehr machen, weil er verunglückt ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Petzner und Kickl.)
2000 ist der damalige Klubobmann oder Landeshauptmann Haider noch nach Libyen gefahren, und das war 30 Jahre nachdem die Kreisky-Diplomatie im Nahen Osten gegriffen hat. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Nun, Herr Bundesminister, zu der Rolle Österreichs im Sicherheitsrat. Es war und ist hier Ihnen zu gratulieren und auch all jenen, die dafür gesorgt haben, dass Österreich das Vertrauen erhält, dass es hineingewählt wurde. Ich möchte hier die damalige Ministerin Plassnik erwähnen, Wolfgang Schüssel, Alfred Gusenbauer, Peter Jankowitsch und, und, und, die dafür gesorgt haben, dass Österreich Mitglied des Sicherheitsrates ist. Und wir haben – und da möchte ich mich bei Ihnen bedanken, bei der hohen Diplomatie bedanken – dieses Vertrauen in der Welt nicht enttäuscht. Es wurden hier schon einige Male die Fragen erwähnt, die in den Vordergrund gestellt wurden.
Die Resolution 1325, wo es darum geht, dass „Frieden, Frauen, Sicherheit“ eine größere Rolle spielt, dass in diese Resolution zehn Jahre danach wieder mehr Leben hinein
kommt. Es wurde auch erwähnt, dass verschiedene Maßnahmen unterstützt wurden, um Nuklearprogramme friedlich zu nutzen, und, und, und. Österreich hat hier wieder eine wichtige, eine notwendige und friedenssicherende Rolle gespielt. Herzlichen Dank auch dafür, Herr Bundesminister! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Aber jetzt, angesichts dieser ganzen Bilder, die uns in den letzten Wochen vor Augen geführt werden – all diese auf der anderen Seite hoffnungsvollen jungen Menschen, die, in Tunesien beginnend, dann auf diesem geschichtsträchtigen Platz in Kairo auf die Straße gegangen sind, was jetzt in weiterer Folge bis hin zu diesem tragischen Massaker geführt hat, das Gaddafi anrichtet –, bin ich mit der Frau Abgeordneten und ehemaligen Außenministerin Plassnik einer Meinung, dass wir europäische Antworten finden müssen, um zu helfen, um diesen Ländern einerseits wirtschaftlich, aber andererseits selbstverständlich auch politisch zu helfen, damit in diesem Raum Demokratie Einzug halten kann.
Wir haben schon gezeigt, dass wir viel können, dass wir viel Know-how haben. 1989 – Kollege Van der Bellen hat es erwähnt –, als wir geholfen haben, als das westliche Europa geholfen hat, nach dem Fall der Berliner Mauer die Demokratien im Osten aufzubauen, damals haben wir viel getan, da haben wir viel beigetragen. Und wenn wir dieses Muster – ohne Einmischung, ohne Bevormundung, wirklich auf Augenhöhe – weitergeben, dann, glaube ich, haben wir es geschafft, eine wichtige Rolle in unserem Raum und für die Menschen vor Ort zu spielen. In diesem Sinne wünsche ich uns viel Erfolg. (Beifall bei der SPÖ.)
11.54
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. – Bitte.
11.54
Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Wahl in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen war für Österreich ein Vertrauensbeweis und Vertrauensvorschuss. Wir haben unter Ihrem Vorsitz, Herr Bundesminister, die große Chance wahrgenommen, eigene Initiativen zu starten und zur Stärkung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, zum Kampf gegen die Straflosigkeit sowie zum Schutz der Zivilbevölkerung beizutragen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Ursula Plassnik, Mag. Alev Korun, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Kandidatur für den VN-Menschenrechtsrat
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Nationalrat unterstützt die Kandidatur Österreichs für den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und ersucht in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, die jeweils zuständigen Mitglieder der Bundesregierung und insbesondere den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten,
die Kandidatur Österreichs im Menschenrechtsrat für eine Verbesserung des internationalen Menschenrechtsschutzes zu nützen und entschlossen zur Umsetzung des Mandats des MRR zum Schutz bedrohter Menschen und Gruppen, insbesondere durch Förderung von rechtsstaatlichen Strukturen und Bekämpfung von Straflosigkeit, beizutragen;
die von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Kandidatur angekündigten Vorhaben und Verpflichtungen („pledges and commitments“) zügig und wirksam umzusetzen,
auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass die Einhaltung der Menschenrechte immer mehr zu einer ständigen und unverzichtbaren Grundlage der europäischen internationalen Beziehungen wird.
*****
Meine Damen und Herren, die aktuellen Geschehnisse in Tunesien, Ägypten und Libyen zeigen auf, wie wichtig die Menschenrechtsarbeit ist. Wir sind Zeugen einer Emanzipations- und Demokratisierungswelle sowie des menschlichen Muts, im Nahen Osten für die eigenen Rechte einzutreten, für Selbstbestimmung und Demokratie. Wir sind aber auch Zeugen abscheulicher Verbrechen des Gaddafi-Regimes an der libyschen Zivilbevölkerung. Diese schrecklichen Bilder und Ereignisse in Libyen zeigen uns, wie wichtig der Schutz der Zivilbevölkerung ist. Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist auch im dritten Jahrtausend leider noch immer Realität. Dieses Unrecht muss, wie heute schon mehrmals festgestellt, beharrlich und kompromisslos aufgezeigt und die Resolution 1325 daher rasch umgesetzt werden.
Der Schutz der Zivilbevölkerung, insbesondere von Frauen und Kindern, in bewaffneten Konflikten gehört zu den österreichischen Prioritäten im UNO-Sicherheitsrat. Unter Ihrem Vorsitz, Herr Bundesminister, wurde die Resolution 1894 zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten von Österreich eingebracht und einstimmig angenommen. Der Sicherheitsrat hat gegen das Regime Gaddafi Sanktionen verhängt und den Internationalen Strafgerichtshof mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen in Libyen befasst. Dies ist erstmals sehr rasch passiert und ist eine Warnung gegen alle autoritären Regime in dieser Region.
Österreichs Position als Drehscheibe für den Frieden hat sich wieder bewahrheitet. Wir sind aber auch im Dialog in der Förderung des Wissenschafts- und Bildungsausschusses. Mit unseren Erklärungen für eine verstärkte Zusammenarbeit in der Europäischen Union sehr wohl für den Mittelmeerraum, für die Stärkung der Partnerschaften im Balkanraum, für den Donauraum und die Schwarzmeerregion treten wir aktiv dafür ein, einen Dialog zu verstärken auf wissenschaftlicher, ziviler Ebene, auf kultureller Ebene und demokratiepolitischer Ebene.
Meine Damen und Herren! Österreich hat viel bewegt. Österreich wird in der EU, wird im Rahmen unserer internationalen Kooperationen im UN-Sicherheitsrat viel tun, um gemeinsam diesen Schutz der Bevölkerung zu sichern und Demokratie in diesen Regionen voranzutreiben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Wurm.)
11.58
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag wird mit verhandelt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Ursula Plassnik, Mag. Alev Korun, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Kandidatur für den VN-Menschenrechtsrat
eingebracht in der Sitzung des Nationalrats am 1. März 2011 im Zuge der Debatte zur Erklärung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten
Mit der Kandidatur zum Menschenrechtsrat (MRR) der Vereinten Nationen (VN) für die Periode 2011-2014 setzt Österreich konsequent sein langjähriges Engagement für die Entwicklung und Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes fort. Es ist die erste Kandidatur Österreichs zu diesem zentralen Forum der Durchsetzung des universellen Respekts für den Schutz der Menschenrechte und fundamentalen Freiheiten aller Menschen im Rahmen der Vereinten Nationen seit seiner Schaffung im Jahr 2006. Sie bietet ein klares Bekenntnis zur Universalität der Menschenrechte und zur Rechtsstaatlichkeit.
Österreich hat ein starkes Profil in der multilateralen Menschenrechtsarbeit der VN und war über viele Jahre Mitglied der Menschenrechtskommission, der Vorgängerin des Menschenrechtsrates. Die angestrebte Mitgliedschaft im MRR baut auf dem Engagement im VN-Sicherheitsrat auf und wird das Profil Österreichs im Menschenrechtsbereich sowohl im Ausland als auch im Inland nachhaltig festigen.
Die Wahlen zum MRR werden im Mai 2011 in der Generalversammlung in New York stattfinden. Entsprechend den Vorgaben der VN-Generalversammlung hat die Bundesregierung bereits auch ein eigenes Programm von Vorhaben und Verpflichtungen für die Mitgliedschaft im VN-MRR ausgearbeitet und vorgestellt
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat unterstützt die Kandidatur Österreichs für den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und ersucht in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, die jeweils zuständigen Mitglieder der Bundesregierung und insbesondere den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten,
die Kandidatur Österreichs im Menschenrechtsrat für eine Verbesserung des internationalen Menschenrechtsschutzes zu nützen und entschlossen zur Umsetzung des Mandats des MRR zum Schutz bedrohter Menschen und Gruppen, insbesondere durch Förderung von rechtsstaatlichen Strukturen und Bekämpfung von Straflosigkeit, beizutragen;
die von der Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Kandidatur angekündigten Vorhaben und Verpflichtungen ("pledges and commitments") zügig und wirksam umzusetzen,
auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass die Einhaltung der Menschenrechte immer mehr zu einer ständigen und unverzichtbaren Grundlage der europäischen internationalen Beziehungen wird.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vilimsky. – Bitte.
11.58
Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Herr Außenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere jene der SPÖ, die heute versucht haben, einen Wertekanon zu suggerieren, der bar jeglicher Basis ist! Ich darf Sie erinnern, zirka eineinhalb Jahre ist es her, dass Ihr SPÖ-Verteidigungsminister Darabos die Tiroler Militärkapelle zu den 40-Jahre-Revolution-Feiern des Herrn Gaddafi geschickt hat. (Ruf beim BZÖ: Na? Das gibt’s?) Ich darf Sie ferner daran erinnern, dass Ihr ehemaliger Bundespartei... (Abg. Mag. Wurm: Die lassen sich nicht schicken, die
Tiroler! Beleidigen Sie uns nicht!) – Sie haben die Militärkapelle zum Gaddafi geschickt, daran werden wir nicht herumdeuteln können. (Abg. Grosz: Das ist schon lange her!)
Aber es gibt auch aktuellere Beispiele. So etwa, dass Ihr ehemaliger hoher Parteivorsitzender und ehemaliger Bundeskanzler Gusenbauer jetzt der direkte Berater des Nursultan Nasarbajew ist, womit Kasachstan möglicherweise in Ihren Augen eine Vorzeigedemokratie ist – in meinen Augen ist es das nicht, denn dort gibt es schwere Probleme.
Wenn die hohe Sozialdemokratie quasi sehr eng mit – das sage ich jetzt so – sehr zweifelhaften Regimen dieser Welt kooperiert, dann wäre es gut, wenn Sie sich hier ein bisschen mäßigen würden.
An Ihre Nordkorea-Delegation möchte ich jetzt gar nicht im Detail erinnern, als Parlamentarier von Ihnen nach Pjöngjang fahren und dort offiziell am Parteitag teilnehmen wollten. Gerettet hat sie nur, dass der Parteitag ... (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) – Waren Sie nicht mit einer Delegation der SPÖ in Pjöngjang? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Heinzl.) Selbstverständlich waren Sie dort. Es ist Ihnen peinlich, und ich weiß es. Und wenn Sie noch so schreien, wird sich daran nichts ändern. (Beifall bei der FPÖ. – Weiterer Zwischenruf des Abg. Heinzl.)
Aber ganz kurz dem Herrn Außenminister in Erinnerung gerufen: die EU-Afrika-Konferenz. Drei Monate ist es her, als unser Außenminister mit Muammar Gaddafi in einer sehr lächelnden, händeschüttelnden Art und Weise verfahren ist. – Aber nicht nur unser Außenminister, sondern es waren 52 afrikanische Staats- und Regierungschefs dabei. Es waren die Vorzeigepersonen der Europäischen Union, Van Rompuy, Barroso dabei, alle waren dabei und haben Gaddafis Hand geschüttelt.
Man könnte meinen, dass unsere Politik klüger geworden ist und jene Regimes, wo es Probleme gibt, in einer ehrlichen Art und Weise damit konfrontiert. Es war unser Außenminister in Begleitung des Vize... (Abg. Heinzl: Sie haben ja vor einem halben Jahr noch nicht einmal gewusst, wo Pjöngjang ist!) – Kollege Heinzl, es ist nachher noch Zeit zu reden, Sie müssen nicht jetzt mit lautem Getöse in Richtung Herzinfarkt gehen.
Unser Außenminister war mit Vizekanzler Pröll vor Kurzem in der Volksrepublik China zu Gast und dort auch mit dem Premier im Gespräch. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Herr Außenminister, ich weiß nicht, haben Sie dem Premier gesagt, dass Ihr Herz bei der Jasmin-Revolution ist? (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) Haben Sie den Premier davon verständigt, dass wir gravierende Probleme im Bereich der Menschenrechte sehen? – Ich sage, nein, das haben Sie nicht gemacht. Denn bei Ihrer Politik, der Außenpolitik vor allem, herrscht das Prinzip – Sie kennen das Zitat –: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing! (Abg. Heinzl: Keine Ahnung, wo Pjöngjang liegt!) Bei Ihnen heißt es: Wes Öl ich kauf, des Lied ich sing! Oder: Mit wem ich Geschäfte mache, mit dem stelle ich mich gut. – Und das ist unanständig! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
Dieselbe Politik herrscht in der Europäischen Union und in der westlichen Welt inklusive der Vereinigten Staaten von Amerika vor. Frau Hillary Clinton hat bis zum Schluss gewartet, um auch nur eine kleine Stellungnahme abzugeben. Dann, als klar war, dass Mubarak fällt, hat die US-Regierung in weiterer Konsequenz begonnen, ihn tot zu argumentieren.
Genau das sind die Probleme: Jetzt sammeln die Amerikaner dort im Krisengebiet die Fünfte Flotte, und Österreich bekundet mit einer Art Blankomandat: Ja, wir beteiligen uns im Rahmen der Battlegroups. – Ich möchte Ihnen dazu Folgendes sagen: Sie müssen sehr genau aufpassen, auf welche Seite Sie sich da stellen, wenn jetzt al-Zawahiri, einer der höchsten Repräsentanten der Al-Kaida, bereits beginnt, diese Revolutionen zu vereinnahmen und gemeinsam mit den Demonstranten die Regime zu Fall zu bringen.
Wichtig ist es, wo Österreich am Schluss steht. (Ruf: Auf welcher Seite stehen Sie?) Ich möchte nicht, dass es auf der Seite der Al-Kaida steht, um unter fadenscheinigem Vorwand diese Regime zu stürzen. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)
12.03
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.
12.03
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den nicht sehr glaubwürdigen Geschichten von Vertretern der Bundesregierung beziehungsweise der Regierungsparteien möchte ich drei Feststellungen über die österreichische Rolle machen.
Erstens: die geglückte Heimholung von 40 Österreichern aus Tripolis. – Herr Außenminister, Sie wissen doch genau, dass das Heeresnachrichtenamt in Libyen ein totales Chaos verursacht hat und nur durch Mittelsmänner in Libyen die richtige Route bestimmen konnte, sodass durch diese Mittelsmänner 40 Österreicher sicher über die sogenannte Südroute nach Tunesien geleitet werden konnten. Jetzt streitet das Heeresnachrichtenamt mit diesen Mittelsmännern in Libyen, ob pro geretteten Österreicher mehr als 25 € an Honorar gezahlt werden sollen. Großartig, großzügig – ich gratuliere zu dieser „Professionalität“!
Zweitens: Herr Dr. Schüssel, ich gehe davon aus, dass Sie es einfach nicht wissen, aber Ihr Außenminister sollte es wissen: Es gibt nicht nur – und da haben Sie recht – verurteilenswerte britische, deutsche und sonstige Waffen- und Militärexporte in den letzten Jahren nach Libyen, sondern es gibt auch österreichische. Ich werde Ihnen jetzt darüber erzählen und Ihnen dann auch die Verträge und die Lieferbedingungen zeigen.
Was ist passiert? – Es gibt in Libyen die 32. Brigade, die von einem Sohn Gaddafis angeführt wird, von Khamis Gaddafi, die sogenannte Khamis-Brigade. Das ist die Eliteeinheit des Diktators. Diese Eliteeinheit, die Khamis-Brigade, zieht jetzt gerade mordend durch die drittgrößte libysche Stadt, durch Misurata. Sie wird unterstützt durch einen österreichischen Kriegsmaterialexport, durch Drohnen der Firma Schiebel aus Wiener Neustadt. – Ich habe hier (der Redner hält schriftliche Unterlagen in die Höhe) die Verträge, die E-Mails, alles, um das zu dokumentieren. Der Gesamtwert der Lieferung von vier Drohnen: über 7 Millionen €. Sie sind im Jahr 2009 geliefert worden.
Was können diese Drohnen und was tun sie derzeit in Misurata? – In etwa einem Kilometer Höhe – ohne jede Chance der Demonstranten und Demonstrantinnen, zu wissen, was gerade passiert – fliegt der sogenannte Camcopter S-100 aus Wiener Neustadt und meldet ganz genau an die Khamis-Brigade, wo gerade Demonstranten und Demonstrantinnen sind. Und die können dann von der Khamis-Brigade zeitgerecht verfolgt und umgebracht werden. Das geschieht gerade in Misurata!
Sie kennen ganz genau § 1 Ziffer 8 des Kriegsmaterialgesetzes – da sind eindeutig Drohnen dieser Art umfasst. Herr Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten, Sie, die Innenministerin und der Verteidigungsminister hätten diesen Kriegsmaterialexport prüfen müssen und hätten ihn niemals genehmigen dürfen. Sie haben ihn nicht einmal überprüft. Es gibt keine Genehmigung. Das ist ein illegaler Kriegsmaterialexport. Und das ist Österreichs einziger nennenswerter Beitrag zur jetzigen Situation in Libyen.
In der Menschenrechtspolitik haben Sie geschwiegen. In der Demokratiepolitik haben Sie geschwiegen. Und als es darum gegangen ist, Mordinstrumente für die Khamis-Brigade zu liefern, hat die Bundesregierung weggeschaut. Ich verlange von Ihnen Aufklärung darüber, wie es möglich war, dass diese vier Drohnen an das libysche Militär, an die Khamis-Brigade vor den Augen der österreichischen Bundesregierung geliefert werden konnten. (Beifall bei den Grünen.)
Das war der erste Punkt – lassen Sie mich aber den zweiten Punkt nicht vergessen, weil sich allein gestern bei mir so viele Leute aus Informantenkreisen und aus Kreisen von Wissenden gemeldet haben, um mir einiges zu zeigen.
Es gibt auf der ganzen Welt zwei Gaddafi-Parteien, das ist mir jetzt klar geworden: Eine steht in Libyen vor dem Untergang, die zweite ist die Freiheitliche Partei. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen. – Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.)
Ich habe gestern sehr genaue Hinweise darüber erhalten, wie von Tripolis Millionen auf liechtensteinische Konten von Saif Gaddafi überwiesen worden sind (Zwischenruf bei der FPÖ) und wie von dort aus Politiker bedient worden sind. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Ein großer Teil dieses Geldes ist laut diesen Informationen an Jörg Haider und die Freiheitlichen in Kärnten gegangen. Herr Strache, ich fordere Sie auf, legen Sie die Gaddafi-Millionen der Freiheitlichen Partei offen und sorgen Sie dafür, dass diese Gelder, die auch für Sie in Libyen gestohlen worden sind (Abg. Strache – die Scheibenwischerbewegung machend –: Vielleicht hast du den Scheibenwischer nicht eingeschaltet! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), den Menschen zurückgegeben werden! (Beifall bei den Grünen.)
12.08
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.
12.08
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Kollege Pilz, wenn umgekehrt die Grünen aus ihrer Gründungsphase die Gaddafi-Millionen, die sie bekommen haben, offenlegen, dann, glaube ich, wird auch Kollege Strache bereit sein, seine Finanzen offenzulegen. (Beifall beim BZÖ.)
Da könnte sich manch interessanter Aspekt ergeben. Gaddafi war seinerzeit einer der großen Förderer der neuen linken Bewegung. Tun Sie nicht so, als hätten Sie mit ihm nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, ich möchte eigentlich mit einem Zitat anfangen, das eher Richtung ÖVP geht, formell, aber in Wirklichkeit aus der SPÖ kommt.
Ich zitiere Bruno Kreisky: „Wenn Sie Ihr Fleisch und Ihr Holz in den arabischen Raum verkaufen wollen, legen Sie eine andere Höflichkeit an den Tag. Da gibt es keinen Körperteil, in den Sie den Herren nicht hineinkriechen wollen.“ – Bruno Kreisky, 20. Jänner 1983. (Abg. Strache: Das war kein Ordnungsruf damals!) – Nein, das hat ein bisschen einen Tumult bei der ÖVP ausgelöst. (Abg. Grosz: Das war ein Tatsachenbericht!)
Dazu hat die „Sozialistische Korrespondenz“ ausgesendet, ich zitiere – Frau Kollegin Wurm, jetzt müssen Sie aufpassen, das schärft Ihr historisches Verständnis über die eigene Parteigeschichte –:
„Heute haben wir so viele Rinder in den Ställen, dass wir nicht wissen, wohin damit. ,Dieses Problem lösen wir unter anderem damit, dass ich dem Gaddafi einreden muss, uns jährlich 30 000 Stiere abzukaufen‘, schafft Kreisky mühelos den Sprung in die Außenpolitik“ – vom Kuhstall, gemeint, in die Außenpolitik –, „die er keinesfalls vernachlässigt.
Und auch hier vergisst er nicht, die ÖVP mit ihrer lächerlichen Kritik am Gaddafi-Besuch in Österreich bloßzustellen. Denn diese Kritik, die vielleicht bei einigen auf fruchtbaren Boden gefallen ist, erscheint in ganz anderem Licht, wenn der Bundeskanzler darauf verweisen kann, dass die ÖVP-Bauernvertreter gegen Rinderexporte an Gad
dafi eigentlich nichts einzuwenden haben.“ – Zitatende. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Hört! Hört! – Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) – Das dient doch wohl zur Schärfung Ihres Verständnisses, oder?
Jetzt nicht empört sein, Frau Kollegin Wurm, denn Kreisky ist doch Ihrer Ansicht nach sozusagen der „Säulenheilige“ der Sozialdemokratie der Zweiten Republik! (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) – Nicht lässig drinnen sitzen, Frau Kollegin Wurm, sondern andächtig zurücklehnen, wenn ich über Kreisky spreche!
Sie von der SPÖ haben den Fehler begangen, dass Sie geglaubt haben, Sie können hier herinnen mit der Methode „Haltet den Dieb!“ eine außenpolitische Debatte bestreiten. – Das ist aber kolossal danebengegangen, Frau Kollegin Wurm. (Beifall beim BZÖ.) Da waren Sie völlig falsch beraten; das war übrigens auch eine völlig falsche „Vorlage“ seitens Ihres Klubobmannes Cap, der mit dieser Methode angefangen hat. Aber eigentlich müsste Ihr Klubobmann Bruno Kreisky noch gekannt haben und das wissen. Ich jedenfalls habe mich noch gut an dieses Zitat erinnert.
Haben Sie eigentlich schon überrissen, Frau Kollegin Wurm, Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten, dass 20 Prozent des in Schwechat raffinierten Rohöls aus Libyen stammen? (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Damit haben Sie natürlich nichts zu tun. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer ist denn der Vorsitzende dort?) – Und Herr Ruttenstorfer ist nie – nie! – ein Sozialdemokrat gewesen; das ist natürlich lediglich ein Gerücht. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)
Nochmals: 20 Prozent des Rohöls, das in Schwechat raffiniert wird, kommen aus Libyen – aber Frau Kollegin Wurm fährt natürlich nie mit libyschem Benzin; darauf legt sie großen Wert! (Heiterkeit beim BZÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)
Da ich gerade dabei bin und da man auch seitens der ÖVP so lautstark dazwischenruft: Benita Ferrero-Waldner war am 3. Mai 1999 auf Staatsbesuch in Libyen. Na, was hat sie denn dort gemacht?! – Ferrero-Waldner ist natürlich nie eine Schwarze gewesen!
Hannes Farnleitner, der „Vignetten-Man“, ist 1997 bei Gaddafi in Libyen zu Besuch gewesen.
Ich erinnere weiters daran: Heinz Fischer, ein großer Vertreter der Sozialdemokratie (Abg. Grosz: Der Menschenrechtsexperte!), auch ein großer Menschenrechtler, war Präsident der österreichisch-nordkoreanischen Gesellschaft – Kim Jong-il, auch ein „großer“ Demokrat und Humanist. (Abg. Grosz: Ein Humanist unserer Zeit, Heinz Fischer!) Da fällt es eigentlich gar nicht mehr ins Gewicht, ob der Herr Eisenbahnervertreter Heinzl auch noch in Nordkorea war; der ist dort gar nicht aufgefallen – höchstens dadurch, dass er sich in seiner Leibesfülle von den dortigen Einwohnern unterscheidet, das ist vielleicht die einzige Form. – Kollege Wittmann auch nicht, oder? (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) – Haben Sie noch etwas dazu beizutragen? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Und: Was werden Sie machen, wenn Kim Jong-il stürzt, Herr Heinzl? Was werden Sie dann tun? Werden Sie dann auch sagen, das BZÖ ist schuld, dass Kim Jong-il so lange an der Macht war? (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ich sage Ihnen von der SPÖ nur: Sie haben heute den Versuch gestartet, eine verfehlte Debatte zu führen, indem Sie mit dem Finger auf uns zeigen, aber in Wirklichkeit und längst mit diesen Diktatoren unter einer Decke gesteckt sind! (Beifall beim BZÖ.)
Hohes Haus! Es würde diesem Parlament guttun, derartige Debatten ehrlicher zu führen (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter) – und schauen Sie vorher in Ihrer eigenen Geschichte nach. Oder, um es mit Bruno Kreisky zu sagen: Lernen Sie Geschichte! (Beifall und Bravorufe beim BZÖ.)
12.13
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Dr. Spindelegger. – Bitte.
12.13
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf Fragen, die in der heutigen Diskussion aufgeworfen worden sind, eingehen.
Zuerst zur Situation der Flüchtlinge, die derzeit aus Libyen kommen, und dass das möglicherweise auch Europa treffen wird: Ich habe darüber gestern in Genf mit meinem tunesischen Kollegen ein ausführliches Gespräch geführt und kann Ihnen berichten, dass sich derzeit etwa 100 000 Flüchtlinge aus Libyen in Tunesien befinden, wobei nicht klar ist, wie sie versorgt werden können beziehungsweise in welcher Weise sie in ein anderes Land streben werden. Sicherlich werden noch mehr Flüchtlinge aus Libyen zu erwarten sein. Das ist also die Situation, die wir haben.
Was wir tun müssen, ist, dass wir dann, wenn eine Flüchtlingswelle auf Europa zukommt, darauf vorbereitet zu sein haben – und das ist im Rahmen der Bundesregierung zu gewährleisten, eben im Zusammenhang mit der Europäischen Union.
Zur zweiten Frage, was die Nachbarschaftspolitik anlangt – Frau Kollegin Plassnik hat darauf verwiesen –: Ich glaube, dass wir in der Europäischen Union als eine der Schlussfolgerungen, die aus dieser Situation zu ziehen sind, unsere Nachbarschaftspolitik generell überdenken müssen. Für das gesamte Gebiet des Mittelmeerraumes eine Politik aufzusetzen, das ist wahrscheinlich nicht mehr aktuell, sondern wir müssen das von Land zu Land verschieden gestalten – und eben auch eine Verknüpfung stattfinden lassen zwischen wirtschaftlicher Kooperation und unseren Erwartungen, was Menschenrechte, was demokratische Standards betrifft. So müssen wir, glaube ich, eine neue Politik aufsetzen.
Zum Dritten wurde von vielen Rednern die Frage geäußert, ob man mit Regimen, wie sie in Libyen, wie sie in vielen anderen Ländern herrschen, in Kontakt treten soll. – Antwort: Selbstverständlich, meine Damen und Herren, denn es wäre doch an Naivität nicht zu übertreffen, würde man meinen, dass man mit diesen Ländern keinen Kontakt herstellen darf. (Beifall und Bravorufe beim BZÖ.) An österreichischen Tankstellen würde es kein Benzin geben, würde es mit diesen Ländern keinen Kontakt geben. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber die Frau Wurm glaubt, der Sprit kommt aus der Zapfsäule! – Abg. Grosz: Sie glaubt, dass für Diesel die Basis das steirische Kernöl ist!)
Selbstverständlich muss aber auch bei jedem einzelnen Kontakt sehr wohl auf unsere Wertesituation Rücksicht genommen werden. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Ich tue das in meiner Außenpolitik so, wie das meine Vorgänger auch gehalten haben, denn: Menschenrechtsfragen sind unteilbar und gehören auch bei diesen Regimen an der richtigen Stelle angesprochen.
Herr Abgeordneter Vilimsky hat mich gefragt, ob ich das in China getan habe. – Selbstverständlich! Und ich tue das auch dann, wenn es auf der anderen Seite eiskalte Gesichter gibt, die gar nicht zufrieden sind, dass man beispielsweise in China auf Menschenrechtsfragen eingeht, aber selbstverständlich ist es notwendig, dass ein Außenminister das tut. Und ich tue das, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Weiters möchte ich darauf eingehen, dass Herr Abgeordneter Pilz gesagt hat, es habe eine Verletzung des Kriegsmaterialgesetzes gegeben. Ich ersuche Sie, mir Ihre Unterlagen zur Verfügung zu stellen – und ich werde veranlassen, dass das überprüft wird. Wenn es der Fall ist, dass das stimmt, dann wird das natürlich Konsequenzen haben; das kann gar nicht anders sein.
Insgesamt meine ich, meine Damen und Herren, dass wir aus dieser Debatte die richtigen Schlussfolgerungen ziehen müssen. Es ist mir wichtig, dass wir wirtschaftliche Kooperation mit unseren Wertvorstellungen verknüpfen, dass wir aber jetzt nicht sozusagen das Kind mit dem Bade ausgießen, sondern realistisch bleiben, dass wir uns aber natürlich insgesamt an die Wertestruktur, die wir vertreten, halten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.16
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte. (Abg. Heinzl: Was ist jetzt mit dem Rinderwahn?)
12.17
Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Außenminister! Liebe SchülerInnen aus Waidhofen an der Ybbs! Einleitend möchte ich betonen, dass ich es als äußerst beschämend empfinde, wie sich etwa Kollege Stadler, aber auch Kollege Strache und teilweise auch Kollege Bucher auf dem Rücken von Millionen Menschen (Zwischenruf des Abg. Grosz), die auf der arabischen Halbinsel und in Nordafrika seit Wochen für Freiheit, für Demokratie und um ihre soziale Existenz kämpfen, hier innenpolitisch zu profilieren versuchen. Das ist nicht der Zugang, den die Sozialdemokratie in Bezug auf die Emanzipationsbewegung in diesen Staaten hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht mir auch darum, dass wir die aktuellen Demonstrationen und Aufstände gegen Armut und Unterdrückung auch aus einer verantwortungsbewussten europäischen Perspektive heraus bewerten. Dabei ist die Frage zu stellen, in welche Richtung die Weichen in dieser Region gestellt werden. Es geht um die Lebensbedingungen, es geht um die soziale, um die wirtschaftliche Zukunft von Millionen Menschen in Nordafrika und auf der arabischen Halbinsel, es geht aber auch um die Zukunft Europas im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Region, die nur zwei Flugstunden von Wien entfernt ist und zu der wir traditionell sehr enge wirtschaftliche, aber auch kulturelle und historische Verflechtungen haben.
Dazu, dass Frau Abgeordnete Plassnik die Forderung nach einem „Marshall-Plan“ für diese Region kritisiert hat: Ob das „Marshall-Plan“ oder „Europäische Initiative“ zur Unterstützung dieser Region heißt, ist doch sekundär; es soll das nicht am Titel scheitern. Tatsache ist, dass Europa und die internationale Staatengemeinschaft Mitverantwortung übernehmen müssen, um einerseits dafür zu sorgen, den Menschen in diesen Regionen eine soziale Zukunftsperspektive zu geben, und um andererseits die Hoffnungen, die aus dieser Revolution entstanden sind, nicht in Extremismus, Instabilität und in Massenflucht abgleiten zu lassen.
Herr Außenminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nun auch einige Worte zum vorliegenden Bericht über die Rolle Österreichs in den vergangenen beiden Jahren als nicht-ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen anbringen.
Ich glaube, dass Österreich diese beiden Jahre mit allen großen Themen, die die Weltpolitik beschäftigt haben, mit Bravour gemeistert hat, und ich bin sehr froh, dass Sie, Herr Außenminister, in Ihrem Vorwort formuliert haben, dass diese Phase der Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat zu einem – ich zitiere – „Globalisierungsschub der österreichischen Außenpolitik“ geführt hat.
Herr Bundesminister, Sie schreiben in diesem Bericht auch, dass wir diese globalisierte Internationalisierung der Außenpolitik auch sozusagen für die Zukunft mitnehmen sollten.
Ich glaube, dass wir im Vergleich zur Vergangenheit, als wir doch viele Jahre sehr europazentriert waren, uns auf den Donauraum konzentriert haben, maximal bis Kroatien
gesehen haben, diese Internationalisierung der Außenpolitik in Zukunft verstärkt anwenden müssen.
Ganz konkret habe ich einen Appell an Sie, den ich Ihnen auch bereits mittels E-Mail mitgeteilt habe. – Jetzt sind alle viel gescheiter, was die Zusammenarbeit mit dieser Region, dem arabischen nordafrikanischen Raum betrifft. Aktuell steht eine Entscheidung über die Verlängerung des Fischereiabkommens der EU und Marokkos an. Dabei geht es um das Hoheitsgebiet der Westsahara im Atlantik. Ich möchte an Sie, Herr Außenminister, aber auch an die gesamte Bundesregierung und vor allem an den Agrarminister appellieren, dieses Abkommen nicht zu unterstützen, um ein Signal zu setzen, dass Europa aus den Erfahrungen im Umgang mit autoritären Regimen in Nordafrika gelernt hat.
Abschließend darf ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Wolfgang Schüssel, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Forderung an die iranische Regierung, die beiden iranischen Oppositionsführer Mehdi Karroubi und Mir-Hossein Moussavi unverzüglich freizulassen.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht,
1. bilateral gegenüber Vertretern des Iran die Haltung zu vertreten, dass die beiden iranischen Oppositionsführer Mehdi Karroubi und Mir-Hossein Moussavi und deren Familienangehörige unverzüglich freigelassen werden, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingehalten werde und
2. auch in der Europäischen Union in diesem Sinn aktiv zu sein.“
*****
Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Und über Nordkorea schweigt ihr wieder! Das gibt es doch gar nicht!)
12.21
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Wolfgang Schüssel, Kolleginnen und Kollegen, betreffend die Forderung an die iranische Regierung, die beiden iranischen Oppositionsführer Mehdi Karroubi und Mir-Hossein Moussavi unverzüglich freizulassen
eingebracht in der Nationalratssitzung am 1. März 2011 im Zuge der Debatte zum TOP 1 – Erklärung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zur Bilanz der Österreichischen Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat sowie zu den brisanten Ereignissen in der arabischen Welt, speziell im nordafrikanischen Raum.
Die iranische Menschenrechtsgruppe International Campaign for Human Rights hatte am Sonntag berichtet, die beiden führenden Oppositionspolitiker Mehdi Karroubi und Mir-Hossein Moussavi seien festgenommen und mit ihren Ehefrauen in ein Haus nahe
der Hauptstadt gebracht worden. Auf Moussavis Internetseite Kaleme hieß es, die beiden Oppositionspolitiker seien gemeinsam mit ihren Ehefrauen zum Heshmatijeh-Gefängnis in Teheran gebracht worden. Zuvor hatten sie zwei Wochen faktisch unter Hausarrest gestanden.
Moussavi und Karroubi führten im Juni 2009 die Proteste gegen die umstrittene Wiederwahl von Präsident Mahmoud Ahmadinejad an. Am 14. Februar 2011 waren bei den ersten großen Demonstrationen im Iran seit der Wahl – angeregt durch die Aufstände in Tunesien und Ägypten – zwei Menschen erschossen worden. Besonders besorgniserregend ist in diesem Zusammenhang die Forderung einer Mehrheit der iranischen Parlamentarier nach der Todesstrafe für die beiden Oppositionellen wegen Verhetzung.
Für die österreichischen Nationalräte ist insbesondere das Verhalten der iranischen Führung gegenüber den beiden Oppositionspolitikern ein Gradmesser dafür, inwieweit die iranische Regierung bereit ist, fundamentale demokratische Grundrechte zu achten. Daher ist die Forderung nach deren Freilassung dringend geboten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht,
1. bilateral gegenüber Vertretern des Iran die Haltung zu vertreten, dass die beiden iranischen Oppositionsführer Mehdi Karroubi und Mir-Hossein Moussavi und deren Familienangehörige unverzüglich freigelassen werden, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingehalten werde und
2. auch in der Europäischen Union in diesem Sinn aktiv zu sein."
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte.
12.21
Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich glaube, es geht mehreren so wie mir heute bei dieser Debatte angesichts der Tragik, angesichts dieser Ereignisse, die derzeit, während wir hier debattieren, in Nordafrika stattfinden, nämlich dass es eigentlich über weite Strecken unwürdig ist, eine derartige Debatte zu führen.
Da werden sozusagen die Rinder von Kreisky hervorgeholt, da wird die Neutralität eingebracht, da wird einander vorgeworfen, wer wem die Hand schüttelt und so weiter (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler – Abg. Grosz: ... Raiffeisen ...!) – und zur gleichen Zeit fürchten Tausende, Hunderttausende Menschen um ihr Leben und kämpfen für die Freiheit in Nordafrika.
Meine Damen und Herren! Wir sollten gemeinsam an einer Strategie arbeiten, wie wir den Ländern, wie wir den Menschen dort helfen können. Ich glaube, das wäre angesichts dieser Diskussion und angesichts dieser Situation angebracht und nicht, dass wir uns gegenseitig Vorhaltungen machen, wer wem die Hand gegeben hat, wer wem Rinder geliefert hat. – Das ist mein Zugang.
Ich glaube Folgendes und appelliere an Sie: Wenn wir diese Diskussion oder dieses Thema nützen wollen, dann können wir hier nur gemeinsam, zusammen mit den ande
ren Institutionen – mit der Europäischen Union, mit der UNO – vorgehen. Ich poche jetzt gar nicht auf die Semantik, lieber Kollege, ob das jetzt „Marshall-Plan“ oder anders heißt. „Marshall-Plan“ ist nur ein Synonym für Hilfe, so wie Europa aufgebaut wurde. So hat es auch Frau Abgeordnete Plassnik gemeint, nämlich dass wir hier einen Plan entwickeln sollten, um den Ländern dort zu helfen.
Heute gibt es eine Menge von Experten. Jeder weiß, wo es langgeht. Nur: Keiner weiß, wo es hingeht. Ich darf einen Auszug aus einem Leserbrief zitieren, den ich heute in der Früh gelesen habe – ohne ein Plagiat zu begehen, denn ich erwähne den Namen des Verfassers, das ist ein Peter Fuchs aus Oftering, der heute in der Früh im „Neuen Volksblatt“ unter dem Titel „Arabische Hoffnung“ Folgendes geschrieben hat:
„Es brodelt in der arabischen Welt. Die geistigen Erben des Laurence von Arabien wollen mehr. Irgendwie erinnert diese Protestbewegung an die Französische Revolution. Auch hier geht es um Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. Nur eben unserem Zeitgeist entsprechend.“ – Dann erwähnt er noch den Fall der Berliner Mauer, den keiner vorhergesagt hat, und die Situation, die jetzt entstanden ist.
Also ich glaube, keiner kann heute, zu diesem Zeitpunkt sagen, wie das Endergebnis sein wird, aber wir haben es in der Hand, es durch gemeinsame Aktionen mitzubeeinflussen.
Schade, dass wir den Antrag der grünen Fraktion, dort eine Flugverbotszone zu machen, so spät bekommen haben. Mit einigen Änderungen hätten wir dem ruhig beitreten können, aber wir sind natürlich für die Maßnahmen, die seitens der Vereinten Nationen, seitens der Europäischen Union getroffen werden. (Abg. Scheibner: Alles soll wer anderer machen!)
Meine Damen und Herren! Priorität – und das ist heute schon erwähnt worden – in diesen ganzen Diskussionen und Konflikten müssen die Menschenrechte und die Einhaltung derselben haben. Ich glaube, wenn Menschenrechte verletzt werden, wenn Menschen, wenn ganze Völker ermordet werden, dann darf es keine Neutralität geben, dann dürfen wir uns nicht zurücklehnen und sagen: Wir sind neutral, wir haben keine Verantwortung!
Alle Despoten, alle Tyrannen weltweit müssen wissen, dass sie erwischt werden, dass sie zur Verantwortung gezogen werden, dass sie, wenn sie erwischt werden, vor das Haager Tribunal kommen (Abg. Strache: ... die Österreicher ... China ...!), so wie das den serbischen Kriegsverbrechern passiert ist. Mit diesem Wissen ausgestattet und sich dessen bewusst, so glaube ich, wird sich mancher überlegen, Maßnahmen zu setzen, die Völkermord sind und Menschenrechte gröblichst verletzten, meine Damen und Herren.
Ich bringe zum Schluss meinen Vierzeiler, der sich natürlich mit dieser Thematik befasst:
Die Schurken in den Schurkenstaaten
Sollen büßen für ihre Schurkentaten.
Und jeder Schurke, der soll sehen,
wie es dem Schurken wird ergehen.
So weiß auch Ahmadinejad,
dass er ein Ablaufdatum hat.
Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Außenpolitik leicht erklärt! – Abg. Mag. Kogler: Mit der Haltung genau nicht!)
12.26
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.
12.26
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eine Debatte, die sich mit Außenpolitik beschäftigt, ist natürlich unlösbar mit der Betrachtung der Sicherheitspolitik verknüpft, und es ist natürlich herausfordernd, einladend, bei der Vergangenheits- und Gegenwartsbewältigung Reflexionen moralisierender Art anzustellen, wie das ganz besonders von der von mir aus gesehen linken Seite dieses Hauses geübt wird. Nur ist das gleichzeitig ein unglaublich frappantes Beispiel, wie man – in der aktuellen Situation befindlich – schwer danebenhauen kann.
Wenn wir also unsere der Erkenntnis zugänglichen Dinge der Welt in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft unterteilen wollen, so dürfen wir sagen, dass wir die Vergangenheit zu wissen vermeinen, die Gegenwart zu wissen glauben und die Zukunft zu wissen ahnen – aber von all dem haben wir nur Bruchstücke zur Verfügung. Umso mehr empfiehlt es sich, die Moralkeule bei der Bemessung außen- und sicherheitspolitischer Belange schön eingepackt zu lassen.
Es sind schon einige historische Beispiele genannt worden, wie sehr man danebenhauen kann. Ein schönes Exempel, das die Sozialdemokratie vielleicht doch auch nicht vergessen sollte, ist Folgendes: Ich erinnere an die Vorgänge in der damaligen Sowjetunion, dem späteren Russland, rund um Gorbatschow und seine Perestroika, als es eine kleine Gegenrevolution gab.
Gorbatschow wurde vom damaligen Innenminister Pugo und dessen Spießgesellen an seinem Urlaubsort in Sotschi verhaftet und zurückgebracht. Das hat die Welt erschüttert, und am Tag, als das passiert ist, hat der damalige Bundeskanzler Vranitzky sich beeilt, über die Medien zu verkünden, Gott sei Dank sei er gegenüber Gorbatschow sowieso hinlänglich misstrauisch und sehr zurückhaltend gewesen, was die Anerkennung der neuen sowjetischen Innenpolitik beträfe. – Allerdings war der Spuk nach drei Tagen zu Ende: Jelzin war tapfer, und Pugo hat sich selbst erschossen. So schnell kann ein Irrtum vollbracht werden und so schnell widerlegt sich Moralisierung!
Ein Beispiel aus der jüngsten Zeit: Der mit der Sozialdemokratie eng, eng, eng verbundene, jetzt nicht mehr im Amt befindliche Direktor des Museums für angewandte Kunst Noever hat ein Beispiel für Adoration oder Zuwendung zu Nordkorea durch seine voriges Jahr gezeigte unerträgliche Ausstellung im MAK, in der ein ganz opulenter Katalog ausgestellt und verbreitet worden ist, zum Besten gegeben. (Abg. Mag. Muttonen: Haben Sie sie gesehen? Haben Sie sie gesehen?) – Es kann also schnell gehen mit moralisierenden Effekten, die sich gegen den, der moralisiert, richten. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich erinnere an den Kernsatz, der seit dem überragenden französischen Außenminister Talleyrand bekannt ist, der Folgendes gesagt hat: Außenpolitik – ich verfremde den Satz ein bisschen – ist nicht Freundschaftspolitik, sondern Interessenpolitik.
In erster Linie hat der österreichische Außenminister österreichische Interessen zu vertreten und dann die Interessen der Nachbarn und dann die Interessen der ganzen Welt.
Zweitens kann es nicht so sein, dass wir Außenpolitik ohne Sicherheitspolitik debattieren. Wir haben vor zwei Stunden über die Medien vom Rücktritt des deutschen Bundesministers für Verteidigung, Guttenberg, erfahren können. (Abg. Strache: Bei Darabos ist der noch ausständig! – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Für Darabos steht ein derartiges Programm noch – vielleicht – zur Verfügung, wenn man daran denkt, dass die von Darabos propagierte Freiwilligenarmee, die er dem deutschen Guttenberg nachmachen wollte, auch nur zu 10 Prozent funktioniert. (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)
Warnt Österreich vor fehlgeleiteten idealistischen Scheinagitateuren, die sich im Netz des Nichts verfangen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)
12.31
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
12.31
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist sicher eine Thematik, bei der man alle beglückwünschen kann, die es immer schon genau gewusst haben, keine Frage. Allerdings ist eines schon auch immer klar: Neben dem, was Abgeordneter Scheibner beschrieben hat – ich kann in großen Teilen dieser Analyse zustimmen –, dass man nur zwischen Freund und Feind unterscheidet und im Feindschema alles boykottiert, was vielleicht auch nicht so gescheit ist, und im Freundschema alles zulässt, was erst recht nicht gescheit ist, wenn es um diese Art von blutrünstigsten Potentaten geht, gibt es schon noch eine andere Möglichkeit auch, nämlich etwa die, die Demokratiebewegungen zu unterstützen oder zu schauen, was sich denn ergibt.
Das ist meistens nur ein schmaler Grat und ein schmaler Pfad, aber umso aufmerksamer könnte man hinschauen. Diesbezüglich wäre auch die Rolle Österreichs innerhalb der EU vielleicht stärker hervorzuheben. Aber in der Regel passiert ja dann trotzdem etwas anderes – wurscht in welchem Schema man sich gerade befindet: Es werden doch in der Regel Waffen geliefert und Geschäfte gemacht. Und das kann man schon hinterfragen, und da kann man sich auch anders benehmen.
Herr Außenminister, wir sind ja froh, wenn Sie der Sache mit dem dramatischen Beispiel, das Abgeordneter Pilz hier geschildert hat, jetzt nachgehen wollen, nur ist es eben schon auffällig, dass solche Dinge immer wieder auch von österreichischem Boden aus passieren – und da sollte man im Vorhinein, glaube ich, ein bisschen mehr Obacht walten lassen, dass genau nicht von Österreich ausgehend auch noch Waffen an solche diktatorischen Regimes geliefert werden. Das muss doch ein Gebot der Stunde sein, und das hätte immer schon so gehört, aber nein, man hat sich ja vorsichtshalber immer wieder arrangiert und man hat die Leute auch noch hofiert.
Eines noch: Die Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates wurden, wie Abgeordneter Schüssel gesagt hat, natürlich verhältnismäßig rasch gefasst – die EU war da schon viel langsamer. Allerdings muss ich Ihnen schon eines sagen: Wir haben uns das Sanktionengesetz und das Devisengesetz genau angeschaut. Das Identifizieren und Einfrieren zumindest des geldwerten Vermögens des Gaddafi-Clans wäre auch autonom in Österreich viel früher möglich gewesen. Und das wäre richtig und sinnvoll gewesen, weil nicht in jedem europäischen Land von vornherein gleich viel an Gaddafi-Geldern vermutet werden kann. Aber eines können Sie annehmen: In Italien und Österreich gibt es relativ viel davon, mit Sicherheit. Und deshalb wäre hier ein schnelleres und autonomeres Vorgehen angezeigt gewesen.
Ich weiß schon, dass das nicht in Ihre Kompetenz allein fällt, in die der Bundesregierung, oder bei Gefahr im Verzug, was man hier einmal feststellen muss, in die Kompetenz des Bundeskanzlers. Das wollen wir hier nicht unerwähnt lassen, denn es hat sich tagelang hingeschleppt. Wir hatten vorige Woche Kontakt mit der Notenbank, aber bis heute Vormittag ist nichts weitergegangen.
Ich hoffe, dass da inzwischen nicht – und das wäre ja durchaus möglich, und beim Wesen des österreichischen Bankgeheimnisses kommt man da nicht einmal so ohne Weiteres dahinter – bereits Gelder abgezogen wurden. Und dann frage ich mich, wer dafür die Verantwortung trägt. Da kann man sich nicht immer auf die EU ausreden, wenn es genau in diesem Bereich auch autonome Handlungsmöglichkeiten gibt. Wir wissen ganz genau, dass das in finanziellen Fragen da oder dort oft zu unserem Leidwesen ja tatsächlich der Fall ist. Das ist hier nicht gutzuheißen! Es ist jedenfalls unsere Aufgabe, darauf hinzuweisen.
Zu den verbleibenden Anträgen: Flugverbotszone, Antrag der Grünen. – Schade, wenn das hier keine Mehrheit findet aufgrund von Unstimmigkeiten in der Regierung. Die Opposition in Libyen würde das natürlich gut brauchen können oder sehr begrüßen aus zwei Gründen: Erstens, weil Luftangriffe von den Streitkräften Gaddafis nicht mehr so leicht möglich wären, und vor allem auch, weil über die Luftgrenze keine Söldner mehr eingeflogen werden könnten. – Sie haben das ganz klar benannt. Aus unserer Sicht wäre das eine sinnvolle militärpolizeiliche Maßnahme.
Letzer Punkt: Mit einem Vierzeiler auf die Situation im Iran zu reagieren, da ist die Außenpolitik von Schüssel bis Großruck in Ihrer Fraktion relativ weit gekommen. Ich sage Ihnen nur eines zum Iran. (Abg. Großruck: Ich war noch nie im Iran!) – Sie haben ja selber einen Antrag eingebracht, den wir auch aus dem Grund unterstützen, dass dort Oppositionelle vom Hausarrest weg verhaftet werden. (Abg. Großruck: Ja, aber ich war noch nie dort!) Das alles bedeutet nichts Gutes, und da wird es auch noch einmal spannend sein, wie man sich dem Regime dort gegenüberstellt.
Aber mit dem Nabucco-Projekt und Ähnlichem mehr machen Sie ja wieder genau dasselbe: Sie erklären uns Tag für Tag unter dem Stichwort Energieunabhängigkeit von Putin, dass Sie zu Ahmadinejad wechseln wollen – das ist Ihr Projekt! Österreichische Millionen sollen dort schon wieder hineinfließen. (Abg. Großruck: Aserbaidschan!) „Nabucco“ rentiert sich nur, wenn auch die Gasfelder im Iran erschlossen werden. Das ist das, was Scheinheiligkeit ist! Und dazu müssen Sie sich stellen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Falsch! Aserbaidschan!) – Aserbaidschan ist der erste Ast, aber es braucht auch den Iran, damit das Ganze überhaupt wirtschaftlich vertretbar ist. (Abg. Dr. Schüssel: Völlig falsch!)
Informieren Sie sich! Fragen Sie Kollegen Bartenstein! Er sitzt neben Ihnen, der weiß das ganz genau. Das ist Ihre Scheinheiligkeit! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Schüssel: ... falsch informiert!)
12.36
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.
12.36
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zusammenfassend sei zu dieser Debatte Folgendes gesagt: Ich glaube, die grundsätzliche Frage darf und soll nicht lauten, wer wann warum wem die Hand geschüttelt hat – oder auch nicht –, sondern die grundsätzliche Frage, und diese ist mir in dieser Debatte zu kurz gekommen, sollte eigentlich lauten, wie man als Demokratie mit solchen Regimen umgeht (Ruf: So ist es!): Wählt man den Weg der Sanktionen? Wählt man den Weg der Isolation, der Verdammung, oder wählt man den Weg des Dialogs, um auf mittelfristigem Wege halbwegs demokratische Verhältnisse zu schaffen? – Wir vom BZÖ bekennen uns dazu, dass wir den Weg des Dialogs gehen wollen, weil ich sage, mir ist es lieber, jemand ist einmal zu oft in einem Wüstenzelt; als es fallen im Rahmen eines Kampfeinsatzes Bomben auf das Volk eines Landes herab, egal ob das Libyen, Ägypten oder Irak heißt. (Beifall beim BZÖ.)
Weil ich gerade beim Irak bin: Der Irak ist das beste der warnenden Beispiele, wie sehr es schiefgehen kann, wenn man den Dialog verweigert und im Rahmen eines Kampfeinsatzes eine angebliche Befreiung versucht. Schauen wir heute in den Irak! Die Wahrheit ist, dass es heute mehr Terroranschläge, mehr Tote und mehr Verletzte im Irak gibt als jemals zuvor. Das ist das Ergebnis des US-amerikanischen Kampfeinsatzes, und das sollte uns eigentlich ein warnendes Beispiel dafür sein, dass wir in Libyen den Weg des Dialogs gehen müssen und keinen Kampfeinsatz, von den Amerikanern gesteuert, befürworten dürfen, meine Damen und Herren.
Da wir gerade beim Irak sind und wenn ich da auf die Ausführungen Herrn Kollegen Pilz mit diesen ominösen 45 Millionen € eingehen darf. – Ich kann mich noch gut daran
erinnern, als das „profil“ am 15. August 2010 berichtet hat: Ha, jetzt haben wir einen Zeugen! Meine Damen und Herren, es wurde seitenweise berichtet, ein Zeuge tritt auf. 45 Millionen € sind von Saddam Hussein aus dem Irak zu Jörg Haider nach Kärnten geflossen. – Heute sind es auf einmal 45 Gaddafi-Millionen aus Libyen. Also, Sie müssen mir schon einmal erklären: Kommen sie jetzt vom Hussein oder kommen sie von Gaddafi?
Ich gebe Ihnen die Antwort: Weder von Hussein noch von Gaddafi sind 45 Millionen € irgendwohin geflossen, sondern – und das werden wir noch aufdecken – die einzige Person, die nachweislich persönlich Geld von Gaddafi bekommen hat – über 50 000 €, meine Damen und Herren – ist Herr Edlinger aus dem SPÖ-Umfeld (Abg. Ing. Westenthaler: Aha, SPÖ! SPÖ! – weitere Zwischenrufe beim BZÖ), der Bruder des ehemaligen Finanzministers Rudolf Edlinger von der SPÖ, meine Damen und Herren. Er hat Geld von Gaddafi bekommen und niemand anderer. Das gilt es aufzuklären – ich leiste dazu gerne meinen Beitrag. (Beifall beim BZÖ.)
Zweiter Punkt, meine Damen und Herren. – Wenn wir über Geldflüsse diskutieren, dann möchte ich auch folgende Frage stellen: Klären wir auf, bei welchen rot-schwarzen Banken denn diese laut Aussagen des Gouverneurs der Nationalbank über 1 Milliarde € des Gaddafi-Clans gebunkert ist? (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Wo ist diese über 1 Milliarde € gebunkert? Beim Raiffeisenkonzern der ÖVP oder bei der Bank-Austria der SPÖ? – Diese Frage möchte ich beantwortet haben, bevor wir über nicht existente 45 Millionen € des Jörg Haider diskutieren, meine Damen und Herren!
Abschließend sei noch einmal Folgendes gesagt: Wir vom BZÖ bekennen uns dazu, dass wir den Weg des Dialogs gehen wollen und müssen. Und wir sagen auch – und wir sind so ehrlich, das zu sagen –, dass es ein Fehler ist, zu glauben, dass wir unsere westlichen, demokratischen Standards überfallsartig von heute auf morgen in einen nordafrikanischen oder islamischen Staat transplantieren können.
Das wurde unzählige Male versucht – zuletzt im Irak –, und es ist jedes Mal kläglich gescheitert. Also gehen wir im Falle von Libyen einen anderen, einen besseren Weg, um dort den Menschen auch zu einem besseren Leben zu verhelfen. (Beifall beim BZÖ.)
12.40
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Entsprechend der Vereinbarung der Mitglieder der Präsidialkonferenz verlege ich die Abstimmungen über die im Zuge der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt 1 eingebrachten Anträge bis nach den Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt 2.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 40, 47, 49 bis 53, 55, 59 und 65 sowie über die Bürgerinitiative Nr. 22 (1046 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe nun den 2. Punkt der Tagesordnung auf.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winter.
Ich werde jeweils nach 3 Minuten 30 läuten, dann ist noch Zeit für einen Schlusssatz, sodass alle in der Fernsehzeit drankommen.
Bitte, Frau Kollegin.
12.41
Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf hier wieder auf die politischen Niederungen unserer österreichischen Republik zurückkommen. Das fällt mir eigentlich gar nicht schwer, denn auch in diesen Niederungen gibt es genug Sprengstoff, insbesondere wenn SPÖ und ÖVP so weiterregieren, wie sie es bis dato getan haben.
Sie, Herr Cap, darf ich daran erinnern: Sie haben heute am Vormittag die Demokratiebestrebungen in den kriegsführenden Ländern sehr gelobt. Darf ich Sie ersuchen, dass Sie auch für etwas mehr Demokratie in Österreich sorgen, insbesondere in unserem Petitionsausschuss (Beifall bei der FPÖ), denn dort herrscht auch ein Machtverhältnis, und zwar eines zu Gunsten von SPÖ und ÖVP – und das sehr zu Ungunsten all jener Bürger, die ihre Anliegen, die ihre Anträge, die ihre Kritik in Form von Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt haben wollen.
Sehr verehrte Damen und Herren, Sie sehen, dass Sie sich wirklich in einer Zuschauerdemokratie befinden. Sie dürfen zwar zuschauen, aber Ihre Petitionen und Ihre Bürgerinitiativen werden mit einem Begräbnis erster Klasse erledigt, und dieses Begräbnis nennt sich: Zur Kenntnisnahme!
In der jetzigen Gesetzesperiode hatten wir 75 Petitionen, davon wurden zehn zugewiesen. Wir hatten 27 Bürgerinitiativen, und davon wurden sechs verschiedenen Ausschüssen zugewiesen.
Wahrscheinlich, meine Damen und Herren, wissen Sie gar nicht, dass es einen Petitionsausschuss gibt (Zwischenruf des Abg. Krainer) – laut schreien ersetzt die Argumente nicht, Herr Kollege! –, denn Berichte dieses Petitionsausschusses durften noch nie zur Tageszeit im Parlament behandelt werden (Abg. Königsberger-Ludwig: Heute schon!), wo es Ihnen möglich war, zuzuhören und zu erleben, was mit Ihren Anliegen passiert. (Beifall bei der FPÖ.)
Dabei sind, muss ich sagen, die Inhalte dieser Bürgerinitiativen und Petitionen von großer Bedeutung. Da gibt es etwa eine Bürgerinitiative, die sich gegen die Teilprivatisierung der Bundesimmobiliengesellschaft ausspricht. Zur Erklärung nur kurz: Das ist der größte Immobilienbesitzer in Österreich mit 3 000 Gebäuden. Da fallen sämtliche Schulen, Kindergärten, Gerichtsgebäude und, und, und darunter. Diese Gesellschaft soll teilprivatisiert werden, das heißt: Österreichisches Vermögen soll versilbert werden.
Wozu das führt, das sieht man in Graz, und da ist insbesondere die ÖVP angesprochen: Graz ist die Stadt mit den größten Schulden, und auch da wurde so gehandelt, mit dem Ergebnis, dass außer dem Schloßberg – und der ist in Privatbesitz – eigentlich nichts mehr den Grazer Bürgern gehört.
Es gibt auch Petitionen, die von unseren FPÖ-Mitgliedern eingebracht worden sind. Da handelt es sich zwar um Kleinigkeiten, aber die sind von ungeheurer Wichtigkeit. Da geht es um Schließungen von Kleinstschulen, da geht es um den Erhalt von Postämtern und um vieles mehr.
Eine ganz wichtige Bürgerinitiative wäre noch anzuführen, und zwar jene von den Mitgliedern der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe. Sie wollen eine eigene Pflegekammer. Sie wollen eine kompetente, gesetzlich legitimierte, berufsorientierte Vertretung. Und da ist, muss ich schon sagen, die Stellungnahme des Ministeriums wirklich von Ironie geprägt, wenn es da heißt: Es gibt ja bereits die Arbeiterkammern, und wenn Sie als gemeldeter Arbeiter in diesem Beruf arbeiten, werden Sie durch diese auch vertreten. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Dann frage ich mich aber schon: Wenn Sie so für Großkammern eintreten, warum ist es dann nicht möglich, sämtliche Gebietskrankenkassen zusammenzulegen? (Präsi
dent Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Das wäre doch der Umkehrschluss! Und das wäre sicher sehr wichtig. (Beifall bei der FPÖ.)
12.45
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. – Bitte.
12.45
Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher an den Fernsehschirmen! Werte Damen und Herren! Frau Kollegin Winter, ich finde es immerhin positiv, dass heute der Bericht des Petitionsausschusses zumindest an prominenterer Stelle als bisher im Plenum diskutiert wird, auch wenn es nur wenige RednerInnen sind, die in der Fernsehübertragung zu sehen sein werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und BZÖ.)
Beim aktuellen Sammelbericht wird wieder eine breite Palette an verschiedenen Themen ersichtlich, und bei einer großen Zahl an Unterstützerinnen und Unterstützern legt der Ausschuss zunehmend wert auf die Einbeziehung von EinreicherInnen und zusätzlichen Experten und Expertinnen. Und so ist es auch im letzten Ausschuss im Jänner aus Anlass der Petition „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“ zu einer Anhörung von NGOs und Regierungsvertretern gekommen. Diese Petition basierte auf Initiative von über 100 000 Menschen und 75 Organisationen – also einem starken Zeichen der Zivilbevölkerung. Und es ist auch in Zukunft vorgesehen, dass zu Ausschusssitzungen Auskunftspersonen geladen werden. Wir erhalten so Informationen aus erster Hand und geben den Themen auch den entsprechenden Stellenwert.
Wesentlich ist – und da haben Sie vollkommen recht –, dass die Möglichkeit der Petitionen und Bürgerinitiativen in der Bevölkerung noch viel mehr bekannt gemacht werden muss. Derzeit ist es ja nach wie vor so, dass sich viele nicht bewusst sind, dass sie diese Möglichkeit der direkten politischen Mitwirkung haben. Aber auch die Information an die BürgerInnen darüber, was mit ihren Anliegen geschieht beziehungsweise geschehen ist, gehört noch viel besser vermittelt.
Dementsprechend wichtig finde ich es auch, dass wir weiter daran arbeiten, mittels einer E-Petition den unabhängigen direkten Weg ins Parlament zu ermöglichen. Ein Schritt in diese Richtung wird auch durch die engere Zusammenarbeit mit den Volksanwälten und -anwältinnen gesetzt. Die Kooperation zwischen ihnen und dem Petitionsausschuss wurde bei einem ersten Termin im vergangenen Herbst begonnen. Ein Weg dabei könnte sein, Stellungnahmen der Volksanwaltschaft zu einzelnen Petitionen und Bürgerinitiativen heranzuziehen. Aber es wurde auch die Möglichkeit diskutiert, mit Beschwerden aus der Volksanwaltschaft über den Weg einer Petition eine Gesetzesänderung zu initiieren.
Ich möchte aus den zwölf sehr unterschiedlichen Petitionen und Bürgerinitiativen des vorliegenden Sammelberichtes kurz näher auf die Petitionen 40 und 47 – Nein zur BIG-Teilprivatisierung – eingehen.
Aus Wirtschafts- und auch aus ÖVP-Kreisen ist hier leider immer wieder von Privatisierung von Staatsbeteiligungen die Rede. Viele öffentliche Gebäude wie Schulen, Bezirksgerichte, Polizeidienststellen befinden sich derzeit zu 100 Prozent in öffentlicher Hand. Die Forderung der Petition, die übrigens aus dem Bundesland Salzburg kommt, ist, die Bundesimmobiliengesellschaft als Eigentümer von über 3 000 Gebäuden, als größten Immobilienbesitzer Österreichs und eben auch der genannten Liegenschaften in öffentlicher Hand zu behalten.
Wie gesagt, zahlreiche Gemeinden im Bundesland Salzburg und auch aus meinen Wahlkreisbezirken haben diese Petition unterzeichnet. Sie machen im Falle einer Teil
privatisierung auf die Gefahr der Absiedelung von wichtigen Behörden samt Arbeitsplätzen als mögliche Folge aufmerksam.
Petitionen bringen wichtige Themen direkt aus der Bevölkerung und den Gemeinden ins Parlament. Ich danke allen Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit und freue mich auf die gemeinsame Weiterentwicklung des Petitionsrechtes ganz im Sinne unserer Bürger und Bürgerinnen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Ursula Haubner.)
12.49
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte.
12.49
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen ist ein ganz wichtiges Instrument und wird endlich einmal an prominenter Stelle, nämlich zu einer Zeit hier im Parlament diskutiert, wo auch die ZuseherInnen der Debatte folgen können. Es geht letztlich um den direkten Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Gesetzgebung. Es geht um die direkte Demokratie, um Möglichkeiten direktdemokratischer Instrumente.
An dieser Stelle sei vorneweg gesagt: Es kann bei heutigen Debatten nur mehr darum gehen, die Bürgerinnen und Bürger besser als bisher einzubinden. Es ist dringend erforderlich, hier Reformschritte zu setzen, denn die konkreten Sachprobleme, die vorliegen – ob es im sozialpolitischen Bereich ist, ob es in Umweltfragen ist oder auch bei Menschenrechten –, erfordern mehr und nicht weniger BürgerInnenbeteiligung. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Ursula Haubner.)
Das betrifft aber nicht nur die Bundesebene, sondern auch lokale Ebenen, aber natürlich auch die europäische Dimension. Bei dieser Gelegenheit sei daran erinnert, die europäische BürgerInneninitiative wurde im Dezember 2010 beschlossen, und es liegt jetzt an den Nationalstaaten, es liegt jetzt an Österreich, an der Bundesregierung, möglichst rasch die formalen Kriterien festzulegen, damit spätestens im Jänner 2012 auch ein europäisches BürgerInneninitiativen-Recht möglich wird.
Der vorliegende Sammelbericht enthält zehn Petitionen und eine Bürgerinitiative. Die Kolleginnen haben es ja schon angesprochen: Wir stehen sehr kritisch der bisherigen Arbeitsweise gegenüber. Wir glauben, dass es hier ganz dringend notwendig ist, neue Geschäftsordnungsänderungen durchzusetzen und gemeinsam zu beschließen.
Wir haben – und das möchte ich positiv anmerken – den Deutschen Bundestag besucht und uns angesehen, wie die Online-Petitionen im Deutschen Bundestag gehandelt werden. Ausgezeichnet, meine Damen und Herren! Das könnten wir uns in Österreich nur wünschen, dass die Bürgerinnen und Bürger diese Möglichkeit auch erhalten, ihre Petitionen online direkt ins Parlament zu bringen.
Wir haben auch bereits zwei Hearings umgesetzt. Wir hatten zwei Hearings: eines zum Thema „neue Schule“ und eines betreffend das Thema „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“. Es war ausgezeichnet, mit den Experten zu diskutieren und die Beteiligung der Bevölkerung da zu spüren und die enorme politische Anstrengung dieser Organisationen, sich Gehör zu verschaffen. Wir wollen und müssen das weiter ausbauen.
Und jetzt bin ich dabei, zu erklären, warum wir diesem Sammelbericht nicht zustimmen können. Die Praxis sieht ja derzeit so aus, dass diese Berichte einfach zur Kenntnis genommen werden, meine Damen und Herren. Zur Kenntnis genommen! Sie werden nicht den Ausschüssen zugewiesen, wo dann die Fachabgeordneten weiter darüber diskutieren könnten – nein, sie werden hier zur Kenntnis genommen, abgestimmt, und dann
sind sie weg von der Tagesordnung. Das ist einfach nicht demokratisch genug, denn sie müssten weiter im Parlament behandelt werden.
Ich nehme nur ein Beispiel heraus: die Petition, die heute zur Kenntnis genommen wird, betreffend Importverbot für gentechnisch veränderte Futtermittel. Dazu liegt eine einzige Stellungnahme vor, wo der zuständige Konsumentenschutzminister sagt, er sei gar nicht zuständig, sondern der Landwirtschaftsminister. Wir haben daraufhin gefordert, dass diese Petition an den Landwirtschaftsausschuss weitergereicht und dort behandelt wird. Aber nein, Sie von SPÖ und ÖVP nehmen es nur zur Kenntnis. Das finden wir schade.
Daher möchte ich abschließend unseren Forderungskatalog kurz vorstellen: Wir wollen eine stärkere Einbindung der Volksanwaltschaft, wir wollen auch Minderheitsrechte in dieser Frage. Und, meine Damen und Herren, Sie haben heute auch noch die Möglichkeit, um 15 Uhr, dem Euratom-Volksbegehren Ihre Zustimmung zu geben. Die Grünen haben einen entsprechenden Antrag dazu eingebracht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
12.53
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.
12.53
Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und an den Bildschirmen! Schön, dass Sie bei dieser Debatte dabei sind, denn es geht genau um Sie, es geht um Ihre Anliegen.
Wie können Sie mehr in der Politik mitreden, wie können Sie Ihre Wünsche an die Politiker herantragen? (Abg. Neubauer: Derzeit nicht!) – Eine topaktuelle Frage. Täglich begegnen uns ja Berichte über Volksbegehren und Volksbefragung, aber es gibt noch andere, einfachere Möglichkeiten, die Gesellschaft mitzugestalten, nämlich die Petitionen und Bürgerinitiativen. Kurz gesagt: Für eine Petition brauchen Sie nur die Unterstützung eines Abgeordneten, für eine Bürgerinitiative 500 Unterschriften.
Bürgerbeteiligung. Wie wichtig ist uns die Bürgerbeteiligung? Es ist ein ganz hohes Gut in unserer Demokratie, immer mehr Menschen wollen und sollen in der Politik mitreden. Das heißt aber nicht, dass Politiker weniger gefordert wären. Wir Politiker sind gewählt, um Entscheidungen zu treffen, wir Politiker sind gewählt, um Lösungen zu schaffen. Das ist unser Job, und das wollen wir auch tun! (Beifall bei der ÖVP.)
Konkret zum Petitionsausschuss. Wie läuft die Arbeit? Sie haben hier ja schon einige Einblicke bekommen. Herr Kollege Pirklhuber, für Ideen sind wir immer offen, für konstruktive Zusammenarbeit sind wir immer zu haben. Tatsache ist, dem Ausschuss sind in den letzten Monaten wesentliche Verbesserungen gelungen: Es gibt eine bessere Zusammenarbeit mit den Volksanwälten. Es werden Betroffene sowie Experten in den Ausschuss eingeladen. Das Beispiel ist ja schon genannt worden: Zum Thema „Kinder in Schubhaft“ hat der Ausschuss auch Vertreter von NGOs gehört. In Kürze werden Vertreter von drei Bürgerinitiativen ihre Wünsche darlegen, und zwar Aug in Aug mit den Abgeordneten – also nicht, wie es so oft heißt: Die da oben sind abgehoben! (Abg. Dr. Pirklhuber: Aber es muss Konsequenzen haben, Kollegin!)
Konsequenzen, jawohl, Sie sagen es, Herr Pirklhuber! Es bleibt die Kernfrage: Wie stehen die Erfolgschancen für Petitionen und Bürgerinitiativen? (Rufe bei der FPÖ: Null! Null!) Sehr unterschiedlich. Manches kann 1 : 1 umgesetzt werden, manches nicht; oft stehen andere Bürgerinteressen dagegen. Manches hat bessere Chancen auf Umsetzung. Aktuelles Beispiel: Eine Petition hat die Einführung der Rettungsgasse auf Autobahnen gefordert, und so, wie es jetzt ausschaut, wird es diese bald geben. Weiteres Beispiel: Eine Petition forderte die Reform der Pensionskassen. Sie wurde, wie Sie vor
her in schönem Amtsdeutsch gesagt haben, zur Kenntnis genommen. Das heißt aber nicht, dass wir uns nicht weiter dafür engagieren. (Abg. Neubauer: Zwei Jahre ist da nichts geschehen, Frau Kollegin!) Wir bleiben dran, wir kämpfen weiterhin voll für eine Reform der Pensionskassen! (Abg. Zanger: Schubladisiert!)
Werte Zuschauer und Gäste auf der Galerie! Sie sehen, es macht Sinn, sich zu engagieren. Dazu möchte ich Sie einladen. Nehmen Sie diese Chance in der Demokratie wahr!
In den Medien ist oft von den „Wutbürgern“ die Rede, die ihren Unmut kundtun. Wir in Österreich brauchen keine Wutbürger. Wir brauchen aktive, engagierte Bürger für eine lebendige Demokratie. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neubauer: Untertänige Büttel! – Ruf bei der ÖVP: Das ist bei euch!)
12.56
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.
12.56
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn die Regierung schläft oder wenn die Regierung streitet, werden die Probleme nicht gelöst, und dann ist die Zeit der direkten Demokratie, die Zeit, dass sich Bürger direkt zu Wort melden und sich beteiligen. Das ist wichtig und das ist notwendig, gerade in dieser Zeit jetzt, wo das tagtäglich sichtbar ist.
Ich zitiere einen Ausspruch eines Meinungsforschers, der gesagt hat: „Wir befinden uns in einer Zeit, in der das Vertrauen in die Politik und deren Lösungskompetenz sinkt. Diese Tatsache löst bei den Menschen das Empfinden aus, dass es gut ist, mitzubestimmen.“
Ja, dieses Mitbestimmen ist ganz, ganz wichtig, nur muss der Bürger auch das Gefühl haben: Wenn ich mitbestimme, dann kann ich auch etwas bewirken, im positiven Sinne etwas weiterentwickeln und etwas verändern. Und ich bin der Meinung, je stärker die Bürger auftreten, je mehr sie Initiativen unterstützen, desto weniger kann es sich die Regierung leisten, etwas in der Schublade verschwinden zu lassen. (Beifall beim BZÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lade daher an dieser Stelle, auch als Obfrau des Petitionsausschusses, alle Bürger ein, mehr von diesem Recht Gebrauch zu machen, denn es ist letztendlich ein Grundrecht des Bürgers – das ist leider Gottes vielen nicht bewusst –, weil sie dadurch Einfluss auf die Politik und auch Einfluss auf das gesellschaftliche Zusammenleben insgesamt nehmen können.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die bisher von diesem Petitionsrecht Gebrauch gemacht haben, aber auch bei allen Vereinen, die ein Problem aufzeigen und dahinter stehen und an Lösungen interessiert sind, aber auch bei den Gemeinden, die Petitionen an uns schicken, und den vielen überparteilichen Bürgerinitiativen, die tagtäglich ihr Engagement und ihren Einsatz zeigen, um Veränderungen herbeizuführen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Es sind ja, wie Sie wissen, meine Damen und Herren, absolut interessante Themen dabei – nicht nur in dem, was heute als Sammelbericht auf der Tagesordnung ist –, und ich greife ein paar ganz interessante Themen der Vergangenheit und auch der Zukunft heraus: Bereich Schule, Schuldemokratie oder das Thema doppelte Staatsbürgerschaft. Vorige Woche war eine Delegation aus Tirol bei mir als Obfrau des Petitionsausschusses und hat mir ein Anliegen mit 20 000 Unterschriften unterbreitet: die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler.
Oder: das Pflegegeld, das bisher nie valorisiert, sondern gekürzt wurde. Oder: Kürzungen der Familienleistungen; hier gibt es eine starke Initiative. Oder: Verkehrs- und Um
weltprobleme. Oder, was heute schon angesprochen worden ist: die Petition „Kinder gehören nicht ins Gefängnis“.
Diese sind meiner Ansicht nach auch ein Stimmungsbild – diese Vielfalt an Initiativen –, das zeigt, wie gut Gesetze insgesamt funktionieren oder nicht funktionieren, und sie zeigen vor allem, wo Handlungsbedarf besteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, und vor allem auch die Zuseher zu Hause! Als Obfrau dieses Ausschusses – und da bin ich mir mit meinen Mitgliedern einig – möchte ich festhalten, dass wir uns als ein Dienstleister an den Bürgern und Bürgerinnen verstehen. Wir verstehen uns als eine parlamentarische Plattform, wo Menschen zuhören, Probleme ernst nehmen und versuchen, Lösungen herbeizuführen – und da bin ich beim springenden Punkt, bei den Lösungen.
Da, meine sehr geehrten Damen und Herren, besteht dringend Handlungsbedarf, was Reformen anbelangt, denn sonst vermitteln wir den Bürgerinnen und Bürgern ein falsches Bild, nämlich dass wir vieles lösen können. Wenn wir es aber nicht tun, ist das nicht korrekt, und daher sind aus meiner Sicht Reformen absolut notwendig, um den Zugang transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten und Hürden abzubauen – das Einbringen von Bürgerinitiativen auf elektronischem Wege ist ja schon angeschnitten worden.
Wichtig ist auch mehr Anhörung jener, die ein Anliegen vertreten. Wir haben, glaube ich, mit einigen Hearings einen ersten guten Schritt gemacht, aber das kann nicht das Ende sein. Ich möchte auch, dass viel mehr Minister angehört werden, die mit den Problemen auch wirklich ganz nah vertraut gemacht werden müssen und die nicht ständig nur schriftliche Stellungnahmen, die den Raum für Interpretationen möglichst offen lassen, übermitteln sollen.
Wir wollen vor allem auch – und das ist mein Anliegen – überlegen, ob es notwendig ist, dass man immer einen Abgeordneten als jemanden, der eine Petition einbringen kann, braucht. Es sollte möglich gemacht werden, dass der Bürger direkt an uns herantreten kann. Warum streichen wir diese Regelung nicht einfach? (Beifall bei BZÖ und Grünen.)
Außerdem, und Kollege Pirklhuber hat es ja schon angeschnitten, brauchen wir mehr Behandlungen der Probleme in den Fachausschüssen. Es kann gerade in diesem Ausschuss nicht sein, dass wir in das alte Rollenbild verfallen, wie in den anderen Ausschüssen, da die Koalition und dort die Opposition, und dann stimmen wir uns gegenseitig nieder. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Das versteht der Bürger nicht. Wenn wir wirklich Dienstleister am Bürger sind, dann muss es um die Sache gehen, dann muss es über Parteigrenzen hinweg auch Abstimmungsmöglichkeiten und Abstimmungsverhalten geben. Besonders wichtig ist mir auch noch die verstärkte Dokumentation, die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit nach außen.
Zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir haben ein gutes Arbeitsklima in diesem Ausschuss. Wir haben auch morgen eine Zusammenkunft, um die nächsten Schritte gemeinsam weiter zu planen und weiter zu organisieren. Aber ich lade grundsätzlich auch alle anderen ein, die nicht in diesem Ausschuss vertreten sind, daran mitzuwirken, dass wir rasch formal notwendige Änderungen durchführen können, dass die Bürgerbegehren dadurch wirklich ernst genommen werden und dass wir damit auch wirklich die direkte Demokratie stärken! – Danke. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)
13.03
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.03
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben letzte Woche einen traurigen Tag politischer Kultur in diesem Haus erlebt, wie man ihn selten zuvor hat erleben müssen.
Ich spreche von einer Initiative aus Südtirol, die sich die Mühe gemacht hat, in Zusammenarbeit mit freiwilligen Helfern aus Österreich, von Vorarlberg bis ins Burgenland 22 000 Unterschriften für eine Bürgerinitiative zu sammeln, die für die doppelte Staatsbürgerschaft der Südtiroler und der dort lebenden Menschen eintritt. Das, was wirklich aufgestoßen ist, ist, dass diesen 22 000 Menschen von der überparteilichen Präsidentin Prammer die Tür vor der Nase zugeschlagen wurde (Ruf bei der ÖVP: Na!), sie nicht empfangen wurden und die Unterschriften von ihr nicht entgegengenommen wurden. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein absoluter Skandal bei einer Bürgerinitiative dieses Ausmaßes! Das können wir so nicht auf uns sitzen lassen, da muss in einer Präsidiale ein ernstes Wort gesprochen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darüber hinaus hat diese Präsidentin den Initiatoren dieser Initiative auch eine falsche Rechtsauskunft erteilt. Sie hat ihnen gesagt – das ist schriftlich in diesem Brief festgehalten (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe) –, sie mögen sich an die Vertreter des Südtirol-Unterausschusses wenden, um dort ihre 22 000 Stimmen abzugeben – nicht einmal wissend, dass die Geschäftsordnung das gar nicht vorsieht, sondern dass man diese Stimmen in der Parlamentsdirektion abzugeben hat, und von dort haben sie dann dem jeweiligen Petitions- und Bürgerinitiativenausschuss weitergeleitet zu werden.
Sie hat also auch inhaltlich-rechtlich den Menschen eine falsche Auskunft erteilt, und ich muss ganz ehrlich sagen: Das hat bei den Initiatoren nur Kopfschütteln und Unverständnis ausgelöst. Solange dieser Petitions- und Bürgerinitiativenausschuss zu einer reinen Quatschbude verkommt, meine sehr geehrten Damen und Herren, und die Rechte und Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Österreich so mit Füßen getreten werden, hat dieser Petitions- und Bürgerinitiativenausschuss den Namen nicht verdient, den er derzeit trägt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ sowie der Abg. Haubner.)
Die Freiheitliche Partei wird deshalb mit direkt-demokratischen Initiativen diesem Untätigsein der Bundesregierung und diesem unflätigen Verhalten der Präsidentin entgegenwirken (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ), indem wir in Zukunft dezidiert direkt-demokratische Initiativen unterstützen werden, um so ein Vorgehen in Zukunft überhaupt ausschließen zu können, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Grillitsch: Herr Präsident! „Quatschbude“?! – Ruf bei der SPÖ: Das darf ja nicht wahr sein!)
13.06
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter Neubauer, Sie wissen, dass der Begriff oder der Vergleich des Parlaments oder auch eines Ausschusses des Parlaments mit dem Begriff „Quatschbude“ vorbelastet ist (Ruf bei der SPÖ: Aber ziemlich!) und stets mit einem Ordnungsruf bedacht wird. Ich erteile Ihnen auch für die Verwendung dieses Ausdrucks im Vergleich zu einer Institution des Parlaments einen Ordnungsruf. (Zwischenruf des Abg. Hörl sowie Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.07
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es eigentlich schade, dass die Kolleginnen und Kolle
gen von der Freiheitlichen Partei bei dieser Diskussion, wo wir heute zum ersten Mal den Bericht des Petitionsausschusses in der Fernsehübertragungszeit besprechen konnten, und auch jetzt bei der Wortmeldung des Herrn Kollegen Neubauer den üblichen Diskussionsstil, den Umgangston nicht wahren können und alles skandalisieren müssen – mit dem Begriff „Quatschbude“ oder, wie Sie es getan haben, Frau Kollegin Winter, indem Sie den Petitionsausschuss mit einem riesigen Begräbnis vergleichen. (Abg. Mag. Stefan: Frau Abgeordnete Winter? Was hat sie gesagt? Haben Sie nicht zugehört?)
Ich finde das wirklich sehr schade, weil alle anderen Beiträge sehr konstruktiv waren und wir auch im Petitionsausschuss immer wieder alle gemeinsam an Verbesserungen arbeiten. Nur: Das trägt nichts dazu bei, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Freiheitlichen! (Abg. Neubauer: Sie tun ja nichts!)
Wir tun sehr wohl etwas! (Beifall des Abg. Weninger.) Es hat sich in den letzten Monaten, es ist heute schon angesprochen worden, beim Bürgerinitiativen- und Petitionsausschuss sehr viel verändert. Wir nehmen die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sehr wohl sehr ernst. (Ruf bei der FPÖ: Regierung ... im Winterschlaf!)
Herr Kollege Neubauer, Sie wissen genauso gut wie wir alle, dass es ein Hearing gegeben hat, dass es eine Anhörung gegeben hat, dass es im letzten Petitionsausschuss einen Beschluss gegeben hat, dass drei weitere Anhörungen durchgeführt werden – zu drei sehr wichtigen Petitionen und Bürgerinitiativen, nämlich beginnend mit jener zur Valorisierung des Pflegegelds bis hin zu „Für mehr Verteilungsgerechtigkeit“, und auch bei der Bürgerinitiative „SOS-Familie“ werden wir eine Anhörung durchführen.
Ich denke, das sind alles Verbesserungen, die in den letzten Monaten durchgeführt wurden und womit wir alle gemeinsam zeigen, dass uns die Anliegen der Menschen sehr wohl sehr wichtig sind! (Beifall der Abg. Silhavy.)
Der Petitionsausschuss, geschätzte Damen und Herren – das wurde heute auch schon ein paar Mal gesagt –, ist eben der Ausschuss, wo die Bürgerinnen und Bürger direkt ihre Anliegen einbringen können und wo die Abgeordneten oder die MinisterInnen Stellungnahmen abgeben können. In letzter Zeit wurden immer öfter auch Expertinnen- und Expertenmeinungen eingeholt, weil es uns wichtig ist, dass wir diese Anliegen ernst nehmen und eben, wie schon angesprochen, auch ordentlich behandeln.
Gerade bei der Petition, die auch schon angesprochen worden ist, nämlich „KINDER gehören NICHT ins GEFÄNGNIS“, war die Anhörung meiner Meinung nach im letzten Ausschuss sehr gut und hat auch dazu geführt, dass eine Stellungnahme von der Kinder- und Jugendanwaltschaft eingeholt wird. Ich glaube, das ist doch auch ein Erfolg, den wir gemeinsam einfach sehen könnten, wenn man nur einmal den Blick in die Richtung zuließe, dass nicht alles, was von den Regierungsparteien kommt, automatisch schlecht sein muss.
Es ist auch nicht so, Herr Kollege Pirklhuber, dass bei allen Petitionen, die beim Sammelbericht behandelt werden, keine Weiterführung stattgefunden hat. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir eine Petition betreffend Signal- und Assistenzhunde gehabt haben, die sehr wohl zur Kenntnis genommen wurde und dann aber trotzdem zu einem Fünf-Parteien-Antrag hier im Parlament geführt hat.
Ein Sammelbericht heißt also nicht automatisch, dass die Petitionen und Bürgerinitiativen dann vergessen werden, und ich denke, dass wir genau in diese Richtung gemeinsam weiterarbeiten sollten, weil ich im Ausschuss wirklich den Eindruck habe, dass es uns allen, ganz egal von welcher Fraktion, wichtig ist, dass diese Anliegen der Menschen ernst genommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)
13.10
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.10
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben im letzten Petitions- und Bürgerinitiativenausschuss wieder eine Vielzahl von Petitionen und Bürgerinitiativen mit ganz unterschiedlichen Themen auf der Tagesordnung gehabt. Man sieht also: Es gibt immer noch sehr viele engagierte Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, was ich sehr positiv finde, und wir freuen uns, glaube ich, über jede Anregung, die zu uns ins Haus kommt. Auch wenn man inhaltlich manchmal unterschiedlicher Meinung sein kann, denke ich, sind es alle Petitionen und Bürgerinitiativen wert, diskutiert zu werden.
Nur findet diese Diskussion meiner Meinung nach nicht ausreichend statt. Ich möchte das am Beispiel einer Petition erklären, die wir das letzte Mal dabei hatten. Das ist die Petition „FLÜSSE-voller-Leben“, wo es einigen NGOs, Umweltorganisationen darum geht, dass bestimmte Fließgewässer in Österreich geschützt werden, sodass man keine Wasserkraftwerke oder sonstigen Dinge in jedes Fließgewässer bauen kann, sondern zum Beispiel sehr sensible Naturschutzgebiete davor geschützt werden.
Diese Petition wurde leider nur zur Kenntnis genommen und nicht in den Umweltausschuss gebracht. Als Vorsitzende des Umweltausschusses hat mir das sehr leidgetan, weil wir gerade in der letzten Sitzung dieses Thema dort debattiert haben und die Stellungnahme des Herrn Landwirtschaftsministers der Petition eigentlich widersprochen hat. Ich glaube, es wäre eine sehr wichtige Anregung für die Mitglieder des Umweltausschusses gewesen, wenn wir die Meinung vieler Bürger und Bürgerinnen im Ausschuss gehabt hätten und diese dort mitdiskutieren hätten können.
Es ist schon mein Appell an die Regierungsfraktionen, nicht zu unterscheiden, von wem eine Petition kommt – ob sie von einem Oppositionsabgeordneten oder einem Regierungsabgeordneten kommt –, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Anliegen auch tatsächlich in einen Ausschuss zu bringen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Aubauer, Dr. Cap und Mag. Wurm.)
Wir sollten froh sein, wenn Menschen mit ihren Anregungen zu uns kommen – vor allem auch, wenn es junge Menschen sind. Ich war kürzlich, erst letzte Woche, mit Jugendlichen bei der Frau Präsidentin, wir sind dort sehr herzlich empfangen worden. Da ist es um ein Plastiksackerlverbot gegangen, für das sich Zehntausende Menschen eingesetzt haben, sich Jugendliche engagieren.
Ich möchte auch jetzt schon einen Appell an die Kolleginnen und Kollegen richten – das werden wir im nächsten Petitionsausschuss auf der Tagesordnung haben –: Das Plastiksackerlverbot ist ein wichtiges Symbol für die Umweltpolitik in Österreich, mit der es ja leider nicht zum Besten steht. Mein Appell an Sie: Nehmen wir bitte dieses Engagement der Jugendlichen auch ernst, um da etwas weiterzubringen und vor allem um ihr Engagement für die Umweltpolitik im Speziellen, aber vor allem auch ihr politisches Interesse aufrechtzuerhalten.
Was ich schon auch kritisch sehe, ist das Instrument der Petition generell, so wie es jetzt angewandt wird – die Obfrau Haubner hat es schon angesprochen. Es ist eigentlich schon ein bisschen bedenklich, wenn ich als BürgerIn zuerst einmal zu einem Abgeordneten, zu einer Abgeordneten gehen muss, um eine Petition an das Parlament richten zu können. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)
Das verstehe ich nicht unter Kontakt auf Augenhöhe. Als Abgeordnete, denke ich mir, kann ich jederzeit einen Antrag stellen, wenn ich hier ein Thema behandeln möchte.
Da möchte ich auch nicht den Umweg über eine Petition gehen, um sagen zu können: Ich setze mich eh ein! – aber abstimmen muss ich als Abgeordnete nie darüber. Als Abgeordnete oder Abgeordneter kann man jederzeit einen Antrag stellen. Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, ohne einen Abgeordneten kennen zu müssen, ohne jemanden bitten zu müssen, Petitionen zu stellen und ihre Anliegen auch direkt hier ins Haus zu bringen.
Daher: Ja, wir sollen diese Instrumente, auch wenn sie noch so verbesserungswürdig sind, unbedingt bekannt machen, viele Menschen motivieren, sich einzubringen, aber dann vor allem ihre Anliegen auch wirklich ernst nehmen – ob man der gleichen Meinung ist oder nicht – und sie seriös behandeln, denn ich glaube, etwas anderes wirkt auch kontraproduktiv, sodass sich Menschen die Mühe nicht mehr machen. Ich bedanke mich bei allen, die schon jemals eine Petition oder eine Bürgerinitiative eingebracht haben, für ihre Anregungen, und ich hoffe, dass es noch viele tun werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Ursula Haubner. – Abg. Weninger: Bitte gerne!)
13.15
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.15
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Auch ich möchte mich an dieser Stelle gegen den Ausdruck des Abgeordneten Neubauer, der den Petitionsausschuss als „Quatschbude“ bezeichnet hat, vehement verwahren, denn er schadet damit nicht nur dem Ausschuss, sondern auch allen Mitgliedern. Wir arbeiten an einer Effizienz dieses Ausschusses. Petitionen und Bürgerinitiativen haben Tradition in diesem Haus, und Bürgerengagement liegt auch im Trend der Zeit. Eine Zunahme von Initiativen ist auch in unserem Ausschuss zu bemerken. Heute sind im Sammelbericht zehn Petitionen und eine Bürgerinitiative enthalten.
Positiv anmerken möchte ich noch, dass sich die Bürgerinnen und Bürger zunehmend auch inhaltlich mehr mit den Themen befassen, das heißt, dass sie sich auch Fachwissen aneignen und ihrer Betroffenheit besonderen Ausdruck verleihen können. Themen, die intensiv politisch diskutiert werden, die die Menschen bewegen, die kommen zu uns ins Parlament, die werden mittels Bürgerinitiativen und Petitionen an die Politik herangetragen – wie auch die Petition „KINDER gehören NICHT ins GEFÄNGNIS“, die wir einer Anhörung unterziehen konnten, womit ihr auch zu einer besonderen Wertigkeit verholfen wurde.
Allerdings werden Petitionen auch oft zu sehr punktuellen Themen artikuliert, ich denke an die Petition zur Erhaltung der Volksschule Eggendorf im Walde (Ruf bei der FPÖ: Eggendorf im Thale!), das ist eine Kleinstschule in Niederösterreich. Die befürchtete Schließung, die hinter dieser Petition stand, konnte in keinster Weise bestätigt werden, ganz im Gegenteil, die Schule wird natürlich auch weiterhin erhalten bleiben.
Intensiv beschäftigt haben uns im Ausschuss zwei Petitionen, nämlich die Petitionen Nr. 40 und 47. Beide befassten sich mit der Ablehnung einer BIG-(Teil-)Privatisierung, und wir haben dazu auch die Möglichkeiten des Ausschusses intensiv genutzt und nicht nur bei den maßgeblichen Ministerien angefragt, sondern auch direkt bei der BIG eine Stellungnahme eingefordert. In allen Stellungnahmen konnten wir unisono ablesen, dass keine Privatisierung ansteht, und damit sind diese Petitionen auch heute im Sammelbericht enthalten.
Auch die Petition Nr. 59 „Stopp dem Container-Wildwuchs an APS Schulstandorten“ und die Petition Nr. 52 „Stopp der Verbauungen des Augartens“, wo natürlich vor allem die Stadt Wien betroffen ist, werden weiter die Politik beschäftigen, aber sie werden sich natürlich auch auf das Bundesland Wien zu konzentrieren haben.
Die Abhaltung von Anhörungen und Hearings – wie wir das in der letzten Zeit einige Male in diesem Ausschuss gemacht haben, um einer besonderen Petition, einem besonderen Thema auch einen Schwerpunkt zu verleihen – halte ich für sehr wichtig. Es ist wichtig, auch manche Themen inhaltlich zu erläutern. Diese aktive Diskussion mit Petenten und Experten gehört auch in diesen Ausschuss, dazu stehe ich.
Wir können damit auch zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen – wenn ich das sehr salopp formulieren darf –, weil es erstens möglich ist, bestimmte Bürgeranliegen mit einer besonderen Bedeutung zu versehen, und weil zweitens auch dieser landläufigen Behauptung, die Politik arbeite an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei, entgegengearbeitet werden kann. So gesehen sind natürlich inhaltlich interessante Bürgerinitiativen einer besonderen Möglichkeit der Aufwertung zu unterziehen, und damit kann auch ein etwas zahnloses Instrument, das der Bürgerinitiativen, zu einem wichtigen Instrument der politischen Kultur werden.
Ich begrüße das Vorhaben, an einer weiteren Effizienzsteigerung des Ausschusses gemeinsam zu arbeiten. Ich freue mich auf den morgigen Termin. Ich habe schon einiges gehört, was alles verändert werden könnte, und wir werden sehr intensiv daran arbeiten, diesen Ausschuss auch in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, denn – damit möchte ich abschließen – ganz im Sinne von Max Frisch heißt Demokratie auch, sich in seine eigenen Angelegenheiten einzumischen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Wurm.)
13.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Jury zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.20
Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon sehr bezeichnend – wenn man den Rednern und Rednerinnen dieser Regierungsparteien zuhört –, mit welcher Dreistigkeit hier Politik gemacht wird. Es ist nicht nur so, dass wir bei der Gesundheitsreform, es ist nicht nur so, dass wir bei der Bildungsreform, es ist nicht nur so, dass wir bei der Verwaltungsreform und bei einer neuen Verteidigungsdoktrin Stillstand haben, es geht jetzt sogar schon so weit, dass wir bei einem Instrument, das an und für sich gut ist, den Petitionen und Bürgerinitiativen, bei diesem Instrument der direkten Demokratie, hier Stillstand walten lassen. Es ist eine Schande, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass auf dem Altar dieses Stillstandes unserer Bundesregierung und unserer Regierungsparteien diese Interessen unserer Bürger geopfert werden! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn wir uns die heutige Vorlage mit den zehn Petitionen und einer Bürgerinitiative anschauen, dann sehen wir, es werden zehn Punkte zur Kenntnis genommen. Das heißt, zehn Punkte, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden entsorgt! Das ist eine Schande für den Parlamentarismus, das ist eine Schande für das Hohe Haus, und da bin ich bei Abgeordnetem Neubauer, der dieses Haus eine „Bude“ genannt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unter diesen zehn Petitionen und Bürgerinitiativen, die zur Kenntnis genommen werden, ist nur eine, die dem Verkehrsausschuss zugewiesen wird. Das ist eine gute Initiative von Bürgermeister Rädler, da geht es um die Rettungsgasse für die Autobahnen, damit Bürger, wenn sie in Unfälle verwickelt werden, effizienter gerettet werden können; und in zweiter Linie geht es auch um die Sicherheit der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren.
In diesem Sinne: Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Ich höre die Worte wohl, allein mir fehlt der Glaube, dass Sie auch in Zukunft für die Bürger da sein wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
13.22
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Huber. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.22
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das Ergebnis des Petitionsausschusses liegt vor, wir nehmen heute die Petitionen zur Kenntnis. Auf eine Petition möchte ich besonders hinweisen (Abg. Hörl: Was wird das sein?), erstens, weil ich der Erstunterzeichner war, und zweitens, weil ich das Verbot, gentechnisch manipulierte Futtermittel zu importieren, für wirklich sehr, sehr wichtig finde, da wir heute wissen, dass das ein Problem ist.
Es beweisen auch zahlreiche wissenschaftliche Studien, dass die Risiken der Gentechnik für den Menschen, aber auch für die Natur wirklich vorhanden sind. Und was macht unsere Bundesregierung? – Sie stellt die Interessen der Bevölkerung, die Sicherheit bei der Ernährung einfach hinter die Interessen der großen Konzerne! Wir werden da, die ganze Bevölkerung wird zu Versuchskaninchen multinationaler Chemiekonzerne gemacht. Ob das richtig ist, weiß ich nicht.
Man ist, was man isst – aber die Menschen in unserem Land können sich das heute nicht mehr aussuchen! Egal, ob sie sich die Hände cremen, ob sie das Gesicht pflegen, es ist fast alles, zu 95 Prozent, mit einem gentechnisch manipulierten, veränderten Produkt versetzt, dem Lezithin, das aus Gen-Soja gewonnen wird. Das ist da drinnen, genau das macht es aus, dass eine Creme wunderschön duftet, die ursprünglich ein grausiges Palmöl ist; mit der Zugabe des Lezithins wird es eine wunderschöne weiße Creme.
Eines muss man sich schon vor Augen halten: Die Haut nimmt das eins zu eins auf, und es geht direkt in unseren Körper hinein. Es ist also kein Wunder, dass wir heute sehr viele Allergien haben, dass die Kinder schon stark Allergien haben. Da gibt es x Studien, diese Studien werden schubladisiert, sie werden mit Füßen getreten, nur um die Gentechnikfirmen zu unterstützen anstatt die Bevölkerung! Angefangen hat das Ganze mit dem Analogkäse, mit dem Formschinken, mit dem Klonfleisch. Eine richtige Steigerung der Grauslichkeiten und Abscheulichkeiten erfolgt durch die Gentechnik. Egal, was es ist, ob all die E-Stoffe oder die Vitaminpräparate, sie werden heute zum größten Teil daraus produziert.
Österreich hat mit dieser Petition wirklich die Chance gehabt – wenn die Bundesregierung den Mut gehabt hätte, diese Petition in den Landwirtschaftsausschuss zu geben und dort entscheiden zu lassen –, zum Feinkostladen Europas zu werden. Wir wären ein Vorreiter, wir wären wirklich ein Vorreiter. Wir können unserer Bevölkerung gegenüber, glaube ich, nicht verantworten, was wir da den Leuten zu essen geben!
Noch einmal: 600 000 Tonnen importiert Österreich jährlich. Das wird an unsere Nutz- und Zuchttiere verfüttert und gelangt dann übers Fleisch eins zu eins auf den Teller des Konsumenten. Jetzt sagen zwar große Konzerne: Nein, das ist nicht so schlimm, weil all die toxischen Gifte, die da drinnen sind, im Magen der Tiere abgebaut werden. – Das stimmt aber leider nicht! Das ist ein gravierender Irrtum, und dagegen muss massiv angekämpft werden.
Ich wünsche mir im Sinne der Tausenden Leute, die diese Petition unterschrieben haben, dass wir das wirklich ernst nehmen und dass das nicht mit der Kenntnisnahme einschläft. Solange ich da herinnen bin, werde ich alles tun, damit wir gegen diese Gentechnik energisch auftreten. (Beifall beim BZÖ.)
13.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vock. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.26
Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Hohes Haus! Als Mitglied des Petitionsausschusses freut es mich, dass wir heute erstmals während der Fernsehzeit mit der Debatte begonnen haben. Das zeigt eine kleine Aufwertung des Petitionsausschusses. Leider rutscht eben der Rest der Debatte in die Mittagspause vieler Abgeordneter, und wir haben dann wieder nicht die Präsenz, die wir uns wünschen. Wir sind jetzt eigentlich wieder soweit wie bei den Diskussionen um Mitternacht, denen kaum ein Abgeordneter zuhört. (Abg. Scheibner: Ich bin extra wegen dir gekommen!) Das heißt, man könnte sich noch wünschen, dass man diesen Ausschuss weiter aufwertet und weitere Dinge durchsetzt.
Es ist auch interessant: Der Petitionsausschuss sollte eigentlich ein Recht der Bürger sein, hier an den Staat, an die Regierung, an das Parlament etwas weiterzuleiten. Offensichtlich ist es aber auch ein Instrument dafür, dass sich Abgeordnete gegenüber der eigenen Regierung durchsetzen oder hier Wünsche vortragen können. Das zeigt sich an den Petitionen 40 und 47 zur BIG-Teilprivatisierung, wo ja drei SPÖ-Abgeordnete Angst haben, dass sie sich gegenüber ihrer eigenen Regierung nicht durchsetzen können, und da müssen wir im Petitionsausschuss eben auch ein bisschen Seelsorger spielen.
Es ist aber auch interessant, dass genau diese beiden Petitionen das Thema BIG-Teilprivatisierung zeigen. Sie zeigen auf, wie unkoordiniert unsere Regierung vorgeht und gegeneinander arbeitet. ÖVP und SPÖ sitzen in einem Boot, aber dieses steuert offensichtlich in verschiedene Richtungen, oder man versucht, es in verschiedene Richtungen zu steuern.
Da ist es am 30. September 2009 so, dass Bundesminister Mitterlehner eine Teilprivatisierung prüfen lässt. Daraufhin haben, wie schon gesagt, die drei Abgeordneten der SPÖ Angst davor – was ich verstehe –, dass das Familiensilber verschleudert wird, und bringen eine Petition ein.
Im Bauausschuss, dem zuständigen Ausschuss, erklärt Bundesminister Mitterlehner noch am 25. November, dass die Teilprivatisierung der BIG überhaupt nicht zur Diskussion steht; er weiß gar nicht, warum es da Petitionen gibt, und so weiter – obwohl parallel schon die Prüfung läuft! Im Feber 2010, also ein halbes Jahr später, schließt derselbe Bundesminister die Privatisierung plötzlich nicht mehr aus und erklärt in seiner Stellungnahme: Die Eigentumsverhältnisse sind unabhängig von den Erfordernissen der Bundesdienststellen.
Kollegin Höllerer, wenn Sie sagen, dass hier mehrere Stellungnahmen eingefordert wurden: Es war immer nur Bundesminister Mitterlehner, der Stellungnahmen abgegeben hat. Alle anderen, bei denen wir angefragt haben, haben sich unisono als nicht zuständig erklärt, auch die BIG selbst. Wenn man hier also sagt, es ist ohnehin bei mehreren angefragt worden, dann, muss ich sagen, haben Sie nicht einmal die Stellungnahmen gelesen, denn in den Stellungnahmen steht unisono drinnen: nicht zuständig.
Dann hat am 23. Feber Bundesminister
Mitterlehner die Studie von Ernst & Young veröffentlicht,
wonach 1,5 Milliarden € an Familiensilber möglich sind. Am
10. März haben die drei Abgeordneten noch einmal diese Petition gegen
ihre eigene Regierung eingebracht, und zwar mit Unterstützung durch
ein paar Gemeinden aus Salzburg. Man sieht hier eindeutig das Suchen um Hilfe
der SPÖ-Abgeordneten. Wir werden uns auf Ihre Seite schlagen, liebe
SPÖ-Abgeordnete, aber Sie müssen dann auch hier, wenn es
im Parlament zur Abstimmung kommt, zu Ihrer eigenen Petition stehen! (Beifall
des Abg. Tadler.)
Dazu gab es wieder eine Stellungnahme, worin der Minister plötzlich erklärte: Aufgrund des Börsenklimas ist die Teilprivatisierung bisher nicht weiter verfolgt worden. – Das
heißt, es gibt sehr wohl die Initiative des Ministers, die in Richtung Teilprivatisierung der BIG geht.
Das Ergebnis der beiden Petitionen ist: Die ÖVP will um jeden Preis privatisieren, die SPÖ möchte dies nicht, zumindest nicht die drei Abgeordneten. Statt dass wir die beiden Standpunkte im Bautenausschuss, der zuständig wäre, anständig und vernünftig diskutieren, wird die Uneinigkeit der Regierung heute mit diesem Sammelbericht enderledigt! (Beifall bei der FPÖ.)
13.30
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hechtl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.30
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wenn heute der Sammelbericht im Plenum zur Debatte steht, so ist das Ausdruck dessen, wie wichtig und ernst wir die Bürgerinitiativen und Petitionen dieses Ausschusses nehmen. Leider war es nicht möglich, dass wir der Öffentlichkeit die Arbeit dieses Ausschusses zur Gänze präsentieren, die vorhergehenden Tagesordnungspunkte haben uns leider Zeit weggenommen. Aber dennoch ist es ein Erfolg, dass ein Teil der Arbeit dieses Petitions- und Bürgerinitiativenausschusses nunmehr der Öffentlichkeit nähergebracht werden kann.
Dieser Sammelbericht zeigt aber auch eindeutig, wie unterschiedlich die Aufgaben sind, die an diesen Ausschuss herangetragen worden sind, wie diese behandelt werden und auf welche Weise sich daraufhin der Nationalrat damit befasst. Bürgerinitiativen und Petitionen geben sowohl dem Volk als auch den Volksvertretern die Möglichkeit, auf spezielle Anliegen und Bedürfnisse einzugehen, und belegen oftmals Details und Härtefälle in dem großen Spektrum der Gesetzgebung. Dass diese nicht immer lückenlos ist, zeigt dies deutlich auf.
Dabei möchte ich auch auf die positive Arbeit dieses Ausschusses hinweisen und in diesem Zusammenhang auch die positive Arbeit und das Zusammenwirken mit der Volksanwaltschaft herausstreichen, die uns mit ihren Erfahrungen immer zur Seite steht, wichtige Aspekte aufzeigt und auf gesetzliche Notwendigkeiten hinweist.
Unter den großen Themen, die der Sammelbericht behandelt, möchte ich – und das ist schon angesprochen worden – nur auf die Petition 65, die Einführung der Rettungsgasse, verweisen. Hier wurden die Anliegen und Anregungen der Einsatzorganisationen Rettung, Freiwillige Feuerwehr et cetera aufgenommen und dann in dieser Petition behandelt. Soweit wir es heute sagen können, ist die Einführung einer Rettungsgasse der richtige Weg, und es ist in absehbarer Zeit, so meine ich, vielleicht mit einer parlamentarischen Behandlung zu rechnen.
Geschätzte Damen und Herren! Geschätztes Hohes Haus! Dieser Ausschuss ist und bleibt ein wichtiges Sprachrohr für die Elemente der direkten Demokratie. Die Fülle der Bürgerinitiativen und Petitionen bringt dies deutlich zum Ausdruck, und wir lassen uns diesen Ausschuss in keinster Weise von irgendjemandem schlechtreden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.33
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.33
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, direkte Demokratie ist erwünscht, ist wichtig und sollte auch in diesem Ausschuss Petitionen und Bürgerinitiativen gelebt werden. Aber wie man schon gemerkt hat, hat
zwar jeder das in der Fernsehzeit versprochen und schöne Worte gefunden, aber so richtig gelebt wird es in diesem Ausschuss leider Gottes nicht. Das wird von uns bekrittelt.
Kollegin Höllerer! Auch das ist bezeichnend: Es handelt sich bei der Kleinstschule um die Volksschule Eggendorf im Thale und nicht, wie Sie sagten, Eggendorf im Walde. Es ist nicht schlimm, da gebe ich Ihnen völlig recht, nur sieht man da eigentlich, wie sehr man sich hier mit den Bürgerinitiativen und Petitionen auseinandersetzt und dass man dann Äpfel mit Birnen verwechselt. (Abg. Höllerer: Ich habe mich eingehend damit beschäftigt!)
Ich liefere Ihnen auch, weil das in der Fernsehzeit bei den Nachrednern ein bisschen untergegangen ist, die nackten Zahlen der Kollegin Winter, die waren ja schon sehr, sehr bezeichnend. Wenn man die letzten drei Sitzungen hernimmt: 17 Kenntnisnahmen und eine Zuweisung bei den Petitionen; bei den Bürgerinitiativen sechs Kenntnisnahmen und keine einzige Zuweisung! Man sieht hier also, wo der Weg eigentlich hinführt. Wenn man das mit der direkten Demokratie, mit dem Mitwirken der Bürgerin und des Bürgers hier so lebt, dann läuft, glaube ich, der Ausschuss Gefahr, sich ad absurdum zu führen, wenn man hier nämlich keine Zuweisungen zustande bringt.
Das ist ja genau das, was sich der Bürger draußen von uns erwartet, dass wir uns hier im Parlament und in den Ausschüssen intensiv damit auseinandersetzen. Da wären natürlich Zuweisungen in den Ausschüssen absolut wichtig und unabdingbar. Sie wissen ganz genau, was Kenntnisnahmen in der politischen Realität bedeuten: Es ist eigentlich mehr oder weniger ein Zu-Grabe-Tragen. Man sagt natürlich, die Sache ist eine gute, man will sich aber nicht weiter damit auseinandersetzen. Man fürchtet in den Ausschüssen wahrscheinlich auch, das Ganze könnte noch medial hochgespielt werden und dem Bürger vielleicht – so wie es eigentlich wichtig und gedacht wäre – ein stärkeres Sprachrohr bieten.
Man weiß ganz genau, bei den Bürgerinitiativen werden Tausende Unterschriften von engagierten Bürgerinnen und Bürgern gesammelt, und dann ist eine Kenntnisnahme leider Gottes absolut zu wenig und nicht ausreichend. Das hat sich der engagierte politische Bürger draußen einfach nicht verdient, wie man hier damit umgeht. Man muss das eigentlich schon so nehmen, wie es hier bezeichnet wird: in den Papierkorb, schubladisiert und, und, und, nichts anderes ist eine Kenntnisnahme. Von dem müssen wir einmal weggehen! Man muss hier mit der direkten Demokratie wirklich besser umgehen, ehrlicher umgehen. Man muss das auch im Ausschuss wirklich leben, anstatt nur hier während der Fernsehzeit schöne Worte zu finden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.36
Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Als Volksvertreterin hat man den Blick natürlich auf Gesamtösterreich zu werfen. Aber wenn man Regionalabgeordnete sein darf, so wie ich, dann hat man auch zu schauen, was den Wählerinnen und den Wählern vor Ort wichtig ist. Die Probleme, die vor Ort auftreten, nehmen wir nicht nur mit, sondern die gilt es eben auch einzubringen und zu diskutieren.
Ich denke, der Ausschuss für Petitionen ist da ein gutes Instrument. Es wurde jetzt auch einiges schon eingebracht. Die Petitionen beziehungsweise Bürgerinitiativen, die im jüngsten Sammelbericht des Ausschuss behandelt werden, wurden ja von den Kolleginnen und Kollegen bereits angeschnitten.
Ich möchte daher – auch wenn diese Petitionen nicht im genannten Sammelbericht enthalten sind, weil zu diesen Petitionen derzeit noch die Stellungnahmen der Ministerien eingeholt werden – zu zwei Petitionen meines Kollegen Präsident Fritz Grillitsch kommen beziehungsweise diese ansprechen, die die Steiermark, insbesondere die Obersteiermark, betreffen. Konkret geht es in diesem Fall um den Ausbau der S 36, der Murtal-Schnellstraße. Es geht bei diesen Petitionen auch um die Bedürfnisse der Menschen vor Ort, wie ich es eingangs erwähnt habe, jener Menschen, die uns als ihre Vertreterinnen und Vertreter hier in das Parlament gewählt haben, weil auch diese ganz, ganz wichtige Maßnahme umgesetzt werden soll.
Der Ausbau der S 36 hat einerseits einen Lückenschluss in Richtung Süden – ein Schritt, der auch wirtschaftspolitisch sehr wichtig ist – im Fokus. Daraus ergibt sich auch die nachhaltige Sicherung regionaler Arbeitsplätze. Die Wettbewerbsfähigkeit der Region wird gestärkt, aber auch die Verkehrssicherheit. Die Vorarbeiten sind so weit gediehen beziehungsweise sind im Laufen, dass es keinen anderen Weg geben wird als den, diese Straße weiter auszubauen, auch für die Pendlerinnen und Pendler und auch im Sinne der Verkehrsentlastung.
Zusammengefasst: Es ist notwendig und es wurde beantragt, die Stellungnahme der Verkehrsministerin und der ASFINAG einzuholen. Ich hoffe, dass diese Stellungnahmen bald hereinkommen werden, um – wie sagt man sprichwörtlich? – die Obersteiermark hier zu unterstützen, die Menschen, die dort leben, und dass endlich Licht am Ende des Tunnels sichtbar wird. (Beifall bei der ÖVP.)
13.39
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
13.39
Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren auf dem Balkon! Ich weiß zwar nicht, wie die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten mit ihren Petitionen und Bürgerinitiativen umgehen. Ich kann es nur für meine Fraktion und für mich als Person sagen: „Kenntnisnahme“ ist nicht „abgelegt“; Kenntnisnahme heißt, ich nehme Teile mit, um sie weiter zu diskutieren.
Ich kann das nur für unsere Fraktion sagen. Wenn andere über die Kenntnisnahme sagen, ich lege es ab, das ist für mich Geschichte, dann sollen sie es so machen. Ich glaube, wir nehmen das, was die direkte Demokratie mitbringt, auch mit und versuchen es immer wieder einzubauen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Pirklhuber: Nur einer!)
Herr Kollege Pirklhuber, ich glaube – und das ist etwas, das wir am Beginn dieser Periode diskutiert haben –, der Petitionen- und Bürgerinitiativenausschuss sollte sich öffnen. Die ersten Schritte sind gesetzt, wir arbeiten also daran. Ich glaube, es sind noch etliche Schritte zu setzen, keine Frage. Aber es hat bereits die letzte Sitzung gezeigt, dass es drei neue Bereiche gibt, wo wir aufmachen und auch, das sage ich jetzt einmal, die Onlinemöglichkeit öffnen sollten. Da bin ich ganz Ihrer Meinung.
Ich möchte nur noch einen Punkt anfügen, weil das angesprochen wurde, nämlich zur Petition 22 betreffend „Gründung einer Kammer für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe“. Ich glaube, dass die Mitarbeiter in der Arbeiterkammer bei 3,2 Millionen gut eingebettet, gut vertreten sind und dass auch die Fachgruppenvereinigung für Gesundheits- und Sozialberufe eine tolle Arbeit im ÖGB leistet, um diese Menschen zu vertreten.
Jene Punkte, die hier angeführt wurden – nämlich die Registrierung, die Weiterbildung beziehungsweise Maßnahmen, wenn Weiterbildungen nicht geführt werden –, werden
jetzt in einen Gesetzestext gegossen. Ich glaube, dass dies dazu führen wird, dass alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in diesem Bereich zufrieden sein werden.
Wir sollten Werbung für den Petitionen- und Bürgerinitiativenausschuss machen. Wir brauchen mehr Ideen. Ich bin dafür, dass wir das so öffnen, dass jeder die Möglichkeit hat, seine Ideen einzubringen, damit wir hier im Parlament diese Ideen zum Wohle der Bevölkerung umsetzen können. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Steibl.)
13.41
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Weninger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.42
Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bin schon ein bisschen überrascht und auch erstaunt über die politische Mutlosigkeit der Oppositionsabgeordneten, die im Petitionsausschuss tätig sind. Tatsächlich ist es doch so, dass auf einer relativ niedrigen Schwelle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihre politischen Anliegen – seien das bundesweite oder regionale Themen – in den Petitionsausschuss einzubringen. Wir Abgeordnete haben sodann die Möglichkeit, darüber im Ausschuss intensiv zu beraten, fachliche Stellungnahmen einzuholen und die Anliegen im Parlament zu debattieren.
Wir diskutieren heute im Plenum des österreichischen Nationalrates den aktuellen Sammelbericht mit zahlreichen Anliegen österreichischer Bürgerinnen und Bürger. Wenn die Ausschussarbeit und die Plenardebatte als „Quatschbude“ oder als Schubladisierung abqualifiziert werden, dann zeigt das für mich, dass sich die Oppositionspolitiker wahrscheinlich politisch zu wenig durchsetzen können. Ich hingegen nehme, genauso wie das Kollege Lipitsch formuliert hat, die Anliegen, die mir politisch wichtig sind, mit ins Plenum, in die Ausschüsse, in die politische Arbeit und versuche, diese Inhalte im Interesse der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die Petition „Flüsse voller Leben“ eingehen, weil sich dafür auch unser Abgeordneter Kräuter sehr stark engagiert hat. Österreich hat ein klares Bekenntnis zur Reduzierung klimaschädigender Emissionen durch die verstärkte Etablierung erneuerbarer Energieproduktionen abgelegt. Wir sind jedoch auch mit der Tatsache konfrontiert, dass wir bei der Nutzung von Wasserkraft als erneuerbarer Energie an einem Plafond angelangt sind: Es gibt Biotope, Flüsse und Bäche, die es zu schützen gilt, die nicht für den Bau von Kraftwerken geeignet sind.
Auf der anderen Seite muss in einer offen geführten Energiediskussion aber auch Klarheit darüber geschaffen werden, dass es in Österreich einen nationalen Konsens gegen die Nutzung von Atomenergie gibt, dass wir auf Energiesparmaßnahmen setzen und dass wir auf der anderen Seite natürlich auch den Dialog mit Bürgerinitiativen zu führen haben, wenn diese zum Beispiel gegen den Bau lokaler Bioheizkraftwerke, gegen den Bau von Windparks oder Solarparks auftreten. Diesen Diskurs werden wir führen müssen, und zwar nicht nur im Plenum, sondern auch im Ausschuss für Wirtschaft und Industrie. (Beifall bei der SPÖ.)
13.44
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Weninger! Wenn wir schon festgestellt haben oder ich festgestellt habe, dass es einen verpönten Begriff gibt, dann macht es die Sache nicht besser, wenn Sie ihn wiederholen. Ich sage das nur an dieser Stelle. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Weninger: Ich hab nur zitiert!) – Schon, aber genau das wollen wir vermeiden, dass nämlich über den Zitatweg der ungewollte Zustand weitertransportiert wird. Ich sage das ausdrücklich an dieser Stelle.
Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Preiner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.45
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuhörerInnen! Die Tatsache, dass wir heute als zweiten Punkt der Tagesordnung die Sammelberichte diskutieren, zeigt, dass zumindest von unserer Seite Petitionen und Bürgerinitiativen, die in den Ausschuss eingebracht werden, sehr ernst genommen werden. Als Mitglied des Petitionsausschusses möchte ich auch festhalten, dass ich mich gegen den Begriff „Quatschbude“, was den Petitionsausschuss betrifft, mit aller Entschiedenheit verwahre!
Ich möchte nun zur Petition 49 Stellung nehmen, und zwar betreffend „Nein zum Wasserkraftausbau in sensiblen Fließgewässerstrecken – Ja zur Sicherung der letzten naturnahen Flüsse und Bäche in Österreich!“ Die Rolle der Wasserkraft als erneuerbarer Energiequelle steht, denke ich, außer Zweifel. Bei weiteren Planungen dürfen aber auf keinen Fall die Auswirkungen der Kraftwerkserrichtungen auf den Natur- und Landschaftsbereich sowie auf die biologische Vielfalt außer Acht gelassen werden.
Naturparke, Nationalparke, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind zu beachten, wenn es gilt, Wasserkraftwerke weiter auszubauen. Schutzgebiete bilden letzten Endes auch aufgrund ihrer landschaftlichen Schönheit und Einzigartigkeit eine wichtige Säule der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft und letzten Endes auch eine wesentliche Einnahmequelle für die Menschen in Österreich. Die Erhaltung dieser Natur- und Landschaftsschutzgebiete stellt jedenfalls auch zukünftig eine wesentliche Voraussetzung für unser Land dar und dient als Basis für eine weitere positive touristische Entwicklung. Das ist sinngemäß auch in der Stellungnahme des Umweltministeriums so nachzulesen.
Wünschenswert wäre es allerdings auch,
wenn dieser Grundsatz auch auf geplante Mülldeponien oder
Massentierhaltungen in unserem Land angewendet würde. In meinem
Wahlkreis zum Beispiel gibt es gleich zwei derartige Projekte, die sich als
Kandidaten für ein klares Nein seitens der Politik im Sinne des
Schutzes der Umwelt und der Menschen geradezu anbieten: Da ist einerseits die
Errichtung einer Anlage für Schweinemast in Lichtenwörth im
burgenländisch-niederösterreichischen Grenzgebiet, in unmittelbarer
Nähe von Wasserschongebieten, von Trinkwasserbrunnen. Warum brin-
ge ich das jetzt aufs Tapet? – Ganz klar, weil dort das
Wasserreservoir für zirka 200 000 Menschen des gesamten
Nordburgenlandes vorhanden ist.
Zum Zweiten möchte ich eine entsprechende Resolution erwähnen, die bereits in den Ausschuss eingebracht und für weitere Stellungnahmen an die beiden Minister für Umwelt und Wirtschaft weitergeleitet wurde. Ich spreche von der Reststoffdeponie in Neudorf bei Parndorf. Das ist ein Projekt, das bereits seit über zwei Jahrzehnten auf Halde liegt, wobei von den Betreibern immer wieder versucht wird, eine Betriebsgenehmigung zu bekommen. Ich bin stolz darauf, dass es den Bürgern dieser Region, den Gemeinden und allen im burgenländischen Landtag vertretenen Parteien bisher gelungen ist, die Realisierung dieses Projektes zu verhindern.
Geschätzte Damen und Herren! In beiden Fällen, denke ich, ist auch unser Agrar- und Umweltminister Nikolaus Berlakovich gefordert, für die Menschen in der Region und für die Umwelt entsprechend tätig zu werden! (Beifall bei der SPÖ.)
13.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf Ihnen mitteilen, dass der armenische Außenminister Edward Nalbandjan auf einem Kurzbesuch in Österreich ist und das österreichische Parlament heute begrüßt. (Allgemeiner Beifall.) Herr Minister, Sie sehen an der Reaktion, dass Sie herzlich willkommen sind. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag hier im Parlament!
Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Tadler zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.49
Abgeordneter Erich Tadler (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Die Genese der beiden Petitionen 40 und 47, Frau Kollegin Lohfeyer, kommt mir ziemlich bekannt vor. Da gab es doch zwei Anfragen des Abgeordneten Tadler an den Bundesminister Mitterlehner – schuld bin also ich.
Auf die erste Anfrage, Nummer 2094, vom 19. Mai 2009 betreffend die Büroräumlichkeiten der BIG in Salzburg habe ich, das muss ich ehrlich sagen, eine sehr detaillierte, gute Antwort bekommen. Darin wurden die Liegenschaften und Objekte mit den zugehörigen Adressen akribisch aufgelistet.
Auf meine zweite Anfrage, nämlich vom 21. Oktober 2009 betreffend geplante Privatisierung der BIG und den Verkauf von BIG-Liegenschaften wurde unter Punkt 4 der Anfragebeantwortung vom Minister Folgendes festgehalten:
„Auch dies ist Gegenstand der Prüfung. Es gibt von meiner Seite keine Vorgaben an die Geschäftsführung der BIG; wesentlich ist eine größtmögliche Transparenz für ein etwaiges Privatisierungsverfahren.“
Weiters war auch, wie ein Kollege schon gesagt hat, die Privatisierung Thema im Bautenausschuss, wo wiederum der zuständige Minister sagte, es gebe lediglich Überlegungen, meine Damen und Herren, allfällige sonstige Objekte, die nicht in den Bereich des Kerngeschäftes der BIG fallen, auf den Markt zu bringen. Doch auch dies müsse erst geprüft werden. Insgesamt habe man die richtigen Schritte gesetzt. Man befinde sich daher in einer vergleichsweise guten Position, sagte der Herr Minister.
Natürlich zeigen diese Petitionen eine gewisse Prophylaxe, denn die bereits bekannten Folgen, zum Beispiel aus dem BUWOG-Verkauf, kennen wir ja zur Genüge. Da wurde kostbares Familiensilber an den quasi Meistbieter verscherbelt, aber nach solchen „guten Erfahrungen“ – unter Anführungszeichen – mit Teil- oder Ganzprivatisierungen, meine Damen und Herren, ist größte Vorsicht geboten. Daher mein Appell: Kein kurzfristiges Stopfen von Budgetlöchern auf Kosten der Bürger! – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)
13.51
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 1046 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 1
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nunmehr zu den verlegten Abstimmungen über die zum Tagesordnungspunkt 1 eingebrachten Anträge.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Revolutionen im arabischen Raum.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flugverbotszone in Libyen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Muttonen, Dr. Plassnik, Mag. Korun, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Kandidatur für den VN-Menschenrechtsrat.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. (E 145.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Schüssel, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Forderung an die iranische Regierung, die beiden iranischen Oppositionsführer Mehdi Karroubi und Mir-Hossein Moussavi unverzüglich freizulassen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 146.)
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1006 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 – SeilbG 2003 geändert wird (1038 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Heinzl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.54
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die österreichischen Seilbahnen befördern im Jahr 600 Millionen Menschen. Nur zum Vergleich: Das sind mehr als die Österreichischen Bundesbahnen und deren Tochter, die ÖBB-Postbus GmbH zusammen im Jahr transportieren! Die über 3 000 Seilbahnen und Sessellifte beziehungsweise Schlepplifte in Österreich sind damit ein echtes Massenverkehrsmittel.
Wie bei jedem Verkehrsmittel, ob Straße, Schiene oder Luft, steht auch bei den Seilbahnen selbstverständlich die Sicherheit an oberster Stelle. Das betrifft aber nicht nur die Sicherheit der Passagiere, sondern auch die Sicherheit der Betreiber und vor allem jene der Angestellten. Mit rund 14 500 Angestellten und 10 000 weiteren Arbeitsplätzen, die vom sicheren und ordnungsgemäßen Funktionieren der Seilbahnen vor allem in den Wintersportgebieten abhängig sind, leisten die rund 715 Seilbahn- und Schleppliftunternehmen einen wichtigen Beitrag zum Arbeitsmarkt.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hohes Haus, mit der heute zu beschließenden Novelle zum Seilbahngesetz werden einige wichtige Verbesserungen geschaffen. Erstens kommt es zu einer Verbesserung im Bereich des Arbeitnehmerschutzes. Sie wissen, bisher musste für eine neue Seilbahn im Baugenehmigungsverfahren eine eigene Sicherheitsanalyse für den Arbeitnehmerschutz gemacht werden. Zukünftig, meine Damen und Herren, sollen diese Bereiche in die Sicherheitsanalysen der übrigen Fachgebiete wie zum Beispiel Hochbau, Seilbahntechnik et cetera eingebunden werden. Dazu ist eine bessere Verschränkung des Arbeitnehmerschutzes mit anderen wichtigen Bereichen gegeben.
Zweitens kommt es – und das ist aus meiner Sicht besonders wichtig – durch diese Novelle zu einer echten Verwaltungsvereinfachung: Durch eine verbesserte Aufteilung der Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern werden die Verfahren vereinfacht, und das kommt natürlich auch den Betreibern und den Investoren zugute und bestens entgegen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hohes Haus, ich denke, dass die heute zum Beschluss vorliegende Novelle zum Seilbahngesetz für die Branche wirklich Verbesserungen bringt. Das alles kommt sowohl den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch den Betreibern zugute. Ich hoffe deshalb, dass die Regierungsvorlage, wie im Ausschuss beschlossen, auch hier heute einstimmig angenommen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.57
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hörl zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.57
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Kollege Heinzl richtig angemerkt hat, ändern wir in diesem Seilbahngesetz keine weltbewegenden Dinge, aber immerhin ordnen wir dem Landeshauptmann die Sesselbahnen, Sessellifte, Kombilifte, Materialseilbahnen und Schlepplifte zur Genehmigung zu und der Bundesministerin Standseilbahnen, Pendelseilbahnen, Kabinenseilbahnen und Kombibahnen. Dadurch wird mehr Klarheit geschaffen.
Die Novelle enthält auch eine Verordnungsermächtigung für den Umfang einzureichender Projektunterlagen. Darüber hinaus sind in Zukunft laut § 47 Abs. 2 – das ist, wie schon gesagt wurde, die wesentliche Änderung – die Arbeitsinspektoren in den einzelnen Gewerken Geologie, Hochbau, Seilbahntechnik und Elektrotechnik unterzubringen, ein eigener Sicherheitsbericht für den Arbeitnehmerschutz entfällt.
Der Erfolg dieser Novelle wird sich zeigen. Da diese Gesetzesnovelle nun doch etwas verspätet im Plenum behandelt wird und auf der anderen Seite die Seilbahnwirtschaft sehr aktiv natürlich auch schon viele Projekte eingereicht hat, brauchen wir einen Stichtag für das Inkrafttreten dieser Novelle.
Ich bringe deshalb in zweiter Lesung folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Rosa
Lohfeyer und Franz Hörl, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Bericht
des Verkehrsausschusses über
die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Seilbahngesetz 2003 –
SeilbG 2003 geändert wird (1038 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die dem Bericht beigelegte Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
Nach Novellierungsanordnung 4. werden die folgenden Novellierungsanordnungen 5. und 6. angefügt:
5. Der bisherige „Abschnitt 23“ erhält die Bezeichnung „Abschnitt 24“ und der bisherige „§ 122“ erhält die Bezeichnung „§ 123“.
6. Nach § 121 wird folgender § 122 samt Überschrift eingefügt:
„Abschnitt 23
Inkrafttreten
§ 122. § 57 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ../20xx tritt mit 1. September 2011 in Kraft.“
*****
Die österreichische Seilbahnwirtschaft – auch darüber möchte ich reden – ist eine einzige Erfolgsstory und die innovative Kraft im Wintertourismus: Österreichs Seilbahnen weisen 53,5 Millionen Skier Days aus – ein Sechstel der Beförderten auf der Welt. Wir rittern in diesem Bereich mit großen Nationen wie den USA und Frankreich. Ich denke, das kleine Österreich kann darauf wirklich stolz sein. (Beifall bei der ÖVP.)
14 500 Mitarbeiter finden in der Seilbahnbranche – Kollege Heinzl hat es bereits angemerkt – einen sicheren Arbeitsplatz, meist auch gleich vor der Haustür. Die Auswirkungen, die die Seilbahnwirtschaft aber auch auf andere Wirtschaftsformen hat, lassen nach unseren Untersuchungen klar und deutlich erkennen, dass es sechsmal so viele Menschen sind, die in diesem Bereich arbeiten, sodass wir die Verantwortung für ungefähr 80 000 Menschen in Österreich haben.
Die österreichische Seilbahnwirtschaft steuert auch zum Ertrag der Landwirtschaft 5 Millionen € an Pachten bei, und viele unserer Arbeitnehmer kommen aus dem bäuerlichen Bereich, weil gerade die Tagesarbeitszeit den Landwirten sehr entgegenkommt.
Die Sicherheit im Skisport konnte seit 1980 um die Hälfte verbessert werden. Die Seilbahnwirtschaft erwirtschaftet eine Wertschöpfung von über 3 Milliarden €, und wir liefern an den Finanzminister über 600 Millionen € an Mehrwertsteuer ab. Auch darauf sind wir stolz. Wir tun es zwar nicht gerne, aber auch der Herr Finanzminister muss seine Einnahmen haben.
Es gibt 3 000 Anlagen – Sie haben es richtig gesagt, Herr Kollege Heinzl –, aber 500 kleine Unternehmen und 254 Seilbahnunternehmen investierten im letzten Jahr 562 Millionen €, bei einem Umsatz von 1,2 Milliarden € eine bemerkenswerte Zahl.
Diese Wertschöpfung – und das sei allen Ökologieromantikern und Grünen in unserem Lande, nicht der grünen Partei, die hat ohnehin Verständnis dafür, immer wieder gesagt –, findet auf 2 Prozent der Fläche unseres Landes statt, während wir gerade in Tirol mehr als ein Viertel der Fläche als geschützte Flächen und viele weitere Prozente unberührter Landschaft in unseren Bergen haben. Also auf 2 Prozent findet diese gesamte Wirtschaftsleistung statt, und ich denke, das kann man auch unterstützen.
Frau Bundesminister, wir haben mit diesem Seilbahngesetz zu leben gelernt. Wir finden in der Seilbahnbehörde hervorragende Mitarbeiter. Die Qualität der Mitarbeiter stimmt, sie sind sehr engagiert und erfahren, die Quantität fehlt, und darüber müssen wir noch reden. Wir brauchen mehr Mitarbeiter in der Seilbahnwirtschaft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.01
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Anton Heinzl,
Dr. Ferdinand Maier, Rosa Lohfeyer und Franz Hörl, Kolleginnen und
Kollegen betreffend den Bericht des Verkehrsausschusses über
die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Seilbahngesetz 2003 – SeilbG 2003 geändert wird (1038 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die dem Bericht beigelegte Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:
Nach Novellierungsanordnung 4. werden die folgenden Novellierungsanordnungen 5. und 6. angefügt:
5. Der bisherige „Abschnitt 23“ erhält die Bezeichnung „Abschnitt 24“ und der bisherige „§ 122“ erhält die Bezeichnung „§ 123“.
6. Nach § 121 wird folgender § 122 samt Überschrift eingefügt:
„Abschnitt 23
Inkrafttreten
§ 122. § 57 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ...../20xx tritt mit 1. September 2011 in Kraft.“
Begründung
Zu Z 5 und 6 (§ 122 neu):
Durch die Bestimmung des § 57 Abs. 2 soll geregelt werden, dass nunmehr die Belange des Arbeitnehmerschutzes in die Sicherheitsanalysen der übrigen Fachgebiete aufzunehmen sind. Um den Erstellern der einzelnen Sicherheitsanalysen die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Anforderungen einstellen und erforderlichenfalls auch fachlich weiterbilden zu können, soll diese Änderung nicht sofort, sondern erst mit 1. 9. 2011 in Kraft treten.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.02
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es ist zwar etwas undankbar, als Drittredner der Opposition zu einer einstimmigen Materie etwas zu bringen, ich glaube aber trotzdem, dass dieser Antrag, dieses Gesetz durchaus beispielhaft sein kann, beispielhaft deshalb, weil wir es einmal vom Hintergrund her mit zwei interessanten Bereichen, dem Tourismus und der Arbeitssicherheit, zu tun haben – das könnte man richtigerweise jetzt durchaus den beiden Regierungsparteien zuordnen –, aber vor allem bezüglich der Art und Weise, wie das Gesetz behandelt wurde und jetzt beschlossen wird.
Zum Thema Tourismus und in Ergänzung zu den Ausführungen des Kollegen Hörl: Nicht nur vor allem im Winter, sondern auch im Sommer ist das Seilbahnwesen ein durchaus Ertrag bringender und weit verbreiteter Wirtschaftszweig. Ich glaube auch, dass vor allem diese Vereinfachung im Verfahrensweg, nämlich die eindeutige Festlegung, dass der Landeshauptmann, wie es im § 13 jetzt angeführt ist, zuständig ist, ganz wichtig ist. Das ist nämlich der Föderalismus, den wir uns wirklich vorstellen. Nicht Föderalismus dort, wo die Länder oder weiter hinuntergebrochen dann die Gemeinden irgendwelche Verfahrenswege verlängern und sich künstlich in Szene setzen.
Föderalismus ist dort wichtig, wo ich einen habe, der verantwortlich ist für die Durchführung eines Verfahrens und der dann auch für das Endergebnis geradestehen muss.
Bei der Arbeitssicherheit ist Österreich nicht schlecht, würde ich einmal sagen, es gibt aber Länder wie Australien, die bei der Arbeitssicherheit durchaus noch ein höheres Niveau haben. Wenn wir bei diesem Gesetz den Arbeitnehmerschutz in die verschiedenen Sicherheitsanalysen gleich hineinnehmen, dann ist das richtig und sinnvoll und auch eine Art der Verfahrensvereinfachung.
Hinter dem eingebrachten Abänderungsantrag und der noch zusätzlich schon im Ausschuss getroffenen Ausschussfeststellung, dass noch eine Arbeitsgruppe beim BMVIT eingerichtet wird, stehen wir genauso wie hinter diesem Gesetzesantrag. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.04
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.04
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Meine Damen und Herren! Frau Ministerin! Die Seilbahnwirtschaft ist ein eigenes Kapitel, nur kenne ich kaum eine Seilbahn, die rentabel läuft (ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP), also insofern sind immer öffentliche Fördergelder auch mit im Spiel.
Umso wichtiger, Kollege Hörl, ist für mich auch, dass die Sicherheit gewährleistet ist, und deswegen werden wir diesen Gesetzestext mit seinen Änderungen, seien sie auch in letzter Sekunde eingebracht, durchaus mittragen und mit unterstützen, keine Frage. Aber wenn es um Sicherheit geht, meine Damen und Herren, dann sollten wir auch den Blick zurück wenden – die Erläuterungen lassen das ja in Erinnerung kommen – auf Kaprun.
Und da, Frau Ministerin, hat Ihr Ministerium wirklich keine besonders gute Rolle gespielt. Denken Sie nur daran, dass jetzt noch im internationalen Diskurs die Rede ist von einem Justizskandal: ein Justizskandal deshalb, weil Gutachter gewechselt wurden, weil praktisch kein Fahrtenbuch auffindbar war für die Seilbahn. Das hätte nämlich sehr wohl Aufschluss gegeben über die verschiedenen Rahmenbedingungen, die letztlich auch auslösend waren für dieses verheerende Unglück.
Ich glaube, wir sind es auch unserer Tourismuswirtschaft schuldig, dass wir, wenn Katastrophen passieren, wirklich möglichst perfekt und gut und juristisch astrein aufklären. – So viel zur Vergangenheit.
Nun noch zu einem zukünftigen Aspekt. Frau Ministerin, es ist ja selten möglich, dass man zu dieser Zeit – es ist ja erst knapp nach 14 Uhr – über Belange des Verkehrsausschusses spricht. Jetzt haben wir es immerhin geschafft, dieses sehr, sehr wesentliche Gesetz für die Seilbahnsicherheit auf die Tagesordnung zu bekommen. Aber was noch viel wichtiger wäre und was sich jenseits einer Debatte, jenseits eines Diskurses in diesem Parlament oder im Verkehrsausschuss abspielt, sind die wahren Fragen der Verkehrspolitik.
Frau Ministerin, warum reden wir nicht endlich einmal über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen? Warum wird der Bericht immer nur durchgewunken, der Bericht, der ursprünglich einmal sechs Seiten gehabt hat, jetzt ein bisschen umfangreicher geworden ist, wo insgesamt an die 600 Millionen €, genau 560 Millionen €, Gelder für den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung gestellt werden, wo wir Transparenz brauchen, wo wir bessere Zuordenbarkeit brauchen, wo wir die Kritik des Rechnungshofes endlich ernst nehmen müssen?
Sie haben jetzt einen neuen Vertrag abgeschlossen, Frau Ministerin. Ja, den Vertrag gibt es, nur wir wissen nichts davon. Wir als Parlamentarier dürfen zahlen. Bitte, das ist eine Bevormundung des Parlaments, und das lasse ich mir auch nicht länger bieten: ständig Geld hineinzupumpen, ohne mitwirken zu können.– Das wäre Punkt eins, worüber wir reden sollten.
Punkt zwei: Geld hineinpumpen, nicht mitwirken können, Rahmenplan – Rahmenplan Ausbauprogramm ÖBB, Ausbauprogramm ASFINAG. Im Rahmen der Budgetdebatte kann man das ansprechen, nur gibt es keinerlei Beschluss im Parlament hiefür. Es gibt Beschlüsse im Ministerrat über Dimensionen – über Dimensionen, die uns in diesem Haus ab 2015 bis 2025 und darüber hinaus massiv beschäftigen werden. Da geht es um 1,5 Milliarden € an jährlichen Zuschüssen aus dem Budget nur für den Neubau. Reden wir hier nicht darüber? – Nein, Frau Ministerin, das geht am Parlament vorbei.
Ebenso ist es bei der Frage der Eigenkapitalquote der ÖBB: Keine Diskussion hier! Die Diskussion spielt sich dann auf einem Niveau made by Lopatka ab, das wirklich unter der Gürtellinie ist, wenn der Herr Staatssekretär immer sagt, die ÖBB brauchen so viel Geld, aber wir wissen ja nicht, wie gesagt, ob das verkehrspolitisch überhaupt sinnvoll ist. Entschuldigen Sie, da muss ich schon in Ihrem Sinne auch sprechen. Ihr Regierungspartner in Form des Herrn Staatssekretärs Lopatka ist ja geradezu unbedarft, und das ist noch ein schmeichelhaftes Wort.
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Entschuldigen Sie, Frau Kollegin Moser, ich unterbreche Sie nur ungern, und das sind auch ganz spannende Ausführungen, aber darf ich Sie bitten, wenigstens zu versuchen, einen Konnex zur gegenständlichen Materie herzustellen? – Bitte.
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. Wir reden ja leider nicht über die wesentlichen Dinge. Ich kann gerne sozusagen jeden Ständer des Seilbahnwesens als Angelpunkt für die Verkehrspolitik bezeichnen und von diesem Angelpunkt aus sehr wohl die Kurve packen zu den wahren Themen. Ich danke, Herr Präsident.
Das Seilbahnwesen, die Seilbahnen sind öffentliche Verkehrsmittel, Herr Präsident. Wir diskutieren in diesem Haus überhaupt nicht das ÖPNRV-Gesetz. (Abg. Rädler: Was für ein Gesetz?) Auch das ÖPNRV-Gesetz ist ein bisschen zuständig für die Seilbahnen. Da geht es auch um öffentliche Gelder. Was aber, jenseits des Seilbahnverkehrs, für die Menschen vor Ort wirklich wichtig ist, etwa der tägliche PendlerInnenverkehr – ich weiß schon, Herr Hörl, die Touristen sind öfter mit den Seilbahnen als mit den Bussen unterwegs –, das ist hier einfach nicht Thema, aber das ist, bitte, für die Menschen ganz, ganz hautnah und dringend notwendig.
Darum, Frau Ministerin, schließe ich jetzt: Machen wir endlich mehr Verkehrsausschusstermine! Allein die Rangelei – meine Kollegen wissen es ja – um die Termine für Verkehrsausschüsse ist widerwärtig, wirklich widerwärtig! Wir sollen hier arbeiten und substanziell diskutieren und uns nicht alleine im Seilbahnwesen ergehen. – Danke, Herr Präsident, Frau Ministerin. (Beifall bei den Grünen.)
14.09
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitt
e.
14.10
Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ich möchte vielleicht eingangs festhalten, dass der Erste, der hier eine vernünftige Erleichterung in der Seilbahnpolitik gemacht hat, der Verkehrsminister des BZÖ Hubert Gorbach war. (Oh-Rufe bei der ÖVP.) Also der hat schon gewusst, worum es geht. Er kommt ja auch wie ich aus dem Land Vorarlberg, wo es viele Seilbahnen gibt, und er war der erste vernünftige Verkehrspolitiker in diesem Bereich. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grillitsch: Das war mutig!)
Meine Damen und Herren, bei der Vollziehung des Seilbahngesetzes hat sich gezeigt, dass die Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes in den Projektunterlagen für Baugenehmigungsverfahren häufig mangelhaft und unvollständig dargestellt sind. Durch diese Gesetzesänderung laut Regierungsvorlage sollen die immer wieder auftretenden Verfahrensverzögerungen vermieden werden. Daher sollten hinkünftig die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes in die Sicherheitsanalyse der einzelnen Fachgebiete wie Hochbau, Geologie, Seilbahntechnik, Elektrotechnik et cetera aufgenommen werden. Dadurch entfällt die bislang im Bauentwurf enthaltene gesonderte Sicherheitsanalyse Arbeitnehmerschutz.
Für den Arbeitnehmerschutz ergibt sich allerdings in diesem Bereich keine Änderung. Es soll lediglich eine Verbesserung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren erzielt werden, was ja sehr positiv ist. Unsere Devise lautet ja: Möglichst wenig Verwaltung, möglichst wenig Bürokratie, schnelle Verfahren zur Verbesserung der Situation. Daher soll eine qualitative Verbesserung der im Baugenehmigungsverfahren vorzulegenden Projektunterlagen, also des Bauentwurfes, erfolgen und mit der neuen Bestimmung des § 60a die rechtliche Basis für die Festlegung eines verbindlichen Inhaltes des im Bauentwurf enthaltenen Sicherheitsberichtes samt Sicherheitsanalyse geschaffen werden. Auch die Anforderungen an die Ersteller des Sicherheitsberichtes sollen in diesem Zusammenhang verbindlich festgelegt werden können.
Also wir sehen, hier wird einfach Verwaltung eingespart, hier wird Bürokratie abgebaut, ganz nach dem Motto des BZÖ: Genug gezahlt! Wir Bürger haben genug gezahlt, wir sparen in der Verwaltung ein. Das ist der richtige Weg, Frau Minister. Machen Sie so weiter! (Beifall beim BZÖ.)
14.12
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Bures. – Bitte.
14.12
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ich möchte natürlich ganz kurz zu den Änderungen im Seilbahngesetz Stellung nehmen, aber, Frau Kollegin Moser, insgesamt zu den Diskussionen und den Themenstellungen hier im Parlament im Zusammenhang mit der österreichischen Verkehrspolitik möchte ich schon Folgendes einbringen: Da ich 16 Jahre lang Abgeordnete dieses Hauses war, weiß ich, dass es auch ein gutes Selbstbewusstsein und Selbstverständnis der Abgeordneten gibt. Daher liegt es an Ihnen (Abg. Dr. Moser – mit den Armen in Richtung SPÖ und ÖVP weisend –: Da und dort!) und an der Tagesordnung, die dieses Haus erstellt, und nicht an der Regierung. Also ich würde mir als Mitglied der österreichischen Bundesregierung nie anmaßen, sozusagen dem Hohen Haus hier Vorgaben zu machen.
Was ich aber jedenfalls tue – und das ist mir auch wichtig –, ist, eigentlich keinen Tag vorübergehen zu lassen, ohne festzustellen, was meine Position hinsichtlich der Zukunft der österreichischen Verkehrspolitik und der diesbezüglichen Schwerpunktsetzungen ist, und dass für jede Diskussion, die in diesem Haus in einem Ausschuss, also etwa dem Verkehrsausschuss, stattfindet, meinerseits, was die Terminplanung betrifft, immer jede Möglichkeit für jeden Termin vorhanden ist.
Mir ist das auch deshalb wichtig, weil ich glaube, dass das ein bedeutsames Thema ist, über das ich in Wirklichkeit bereit bin, Tag und Nacht zu diskutieren. Ich glaube, was
den Wirtschaftsstandort betrifft, was die Beschäftigung in diesem Land betrifft, hat das sehr viel damit zu tun, welche Mobilität wir zur Verfügung stellen, und das wird in Zukunft von noch größerer Bedeutung sein, wenn wir Maßnahmen setzen wollen, um den Klimawandel hintanzuhalten. Da sind grüne Technologien, umweltfreundliche Mobilität die einzig wirkliche Antwort. Deshalb halte ich das für ein wichtiges Thema, über das ich, wie gesagt, bereit bin, Tag und Nacht zu diskutieren – was Sie im Übrigen wissen; aber ich glaube, Sie haben auch nicht mich gemeint. (Abg. Dr. Moser weist mit den Armen wieder nach links und nach rechts.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die Frage des Wirtschaftsstandortes und der Mobilität betrifft, ist es so, dass auch der Wintersport natürlich ein ganz bedeutender Wirtschaftsfaktor für Österreich ist. Ich glaube, dass es auch etwas ist, worauf wir stolz sein können, dass Österreich beim Wintersporturlaub in Europa Marktführer ist – ein kleines Land wie Österreich! Wir haben in Europa rund 32 Millionen Menschen, die Ski fahren, und da ist es ist natürlich etwas ganz Tolles, dass die meisten dieser Menschen ihren Urlaub in Österreich verbringen. Ich glaube, dadurch wird die Bedeutung, auch die wirtschaftliche Bedeutung, wirklich klar. Es wird klar, dass es in einer Region wie Österreich mit seinen Bergen und den Tälern, in denen viele Menschen wohnen, heute undenkbar wäre, wenn wir den Wintertourismus nicht hätten. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Daher hat das viel mit dem Wirtschaftsstandort und auch der Beschäftigung eines Landes zu tun.
Das ist das eine, was die Seilbahnwirtschaft betrifft: dass wir national den Fremdenverkehr stärken, die Beschäftigung in diesen Regionen absichern.
Das Zweite, das ich kurz erwähnen möchte, ist, dass wir, auch was den Technologietransfer betrifft, bei Seilbahnen weltweit an der Spitze stehen. Das heißt, wir sorgen nicht nur im Land für guten Fremdenverkehr und Wirtschaftsbelebung, sondern wir sorgen weltweit auch für Technologietransfer, weil wir Spitzenanbieter bei Seilbahntechnologien in der ganzen Welt sind.
Den Ausführungen meiner Vorredner habe ich eigentlich kaum etwas hinzuzufügen. Sie haben auf die Änderungen Bezug genommen. Es geht bei den Änderungen darum, dass wir die Qualität bei den Seilbahnen noch stärken wollen, dass natürlich die Sicherheit der Seilbahnen im Mittelpunkt steht und wir diese dadurch stärken wollen.
Ich bedanke mich bei Ihnen allen, denn soweit ich das den Wortmeldungen jetzt entnommen habe, werden alle Fraktionen des Hohen Hauses diesen Änderungen auch zustimmen. Ich bedanke mich für die Zustimmung. Ich bedanke mich für die Mitarbeit, vor allem bedanke ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses für die Erstellung dieser Änderungen.
Das ist, wie gesagt, für ein Fremdenverkehrsland wie Österreich von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Herzlichen Dank für Ihre Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.17
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.17
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte vorweg einmal den Pensionistenverband Keferfeld begrüßen, der den heutigen Tag unter dem Motto „Parlamentarismus live“ hier verbringt und uns zuhört und schaut, wie Parlamentarismus funktioniert.
Meine Damen und Herren! Erst 2009 wurde das Seilbahngesetz zuletzt geändert. Diese letzte Veränderung hatte ihre Ursache in der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die sich vor allem der Sicherheit bei der Planung und Errichtung von Seilbahnanlagen ge
widmet hat. Was für die EU aber oft nur eine gut gemeinte und ferne Theorie ist, ist für ein Land wie Österreich eine ernst zu nehmende Praxis, denn kein anderes EU-Land verfügt über so viele Seilbahnanlagen wie wir in Österreich und nirgendwo anders in der EU werden mehr neue Seilbahnen errichtet als bei uns in Österreich, meine Damen und Herren.
Ganz in diesem Sinn sind unsere Praktiker aber auch sehr rasch auf Probleme bei der Gesetzgebung 2009 gestoßen, und wir möchten ihren Vorschlägen heute folgen und das Seilbahngesetz verbessern. Unsere Ziele sind, dass die Anliegen des Arbeitnehmerschutzes in den Projektunterlagen besser dargestellt werden, dass die Behördenzuständigkeit eindeutig geklärt ist, dass die Qualität der Projektunterlagen auch in allen anderen Bereichen steigt und dass es zu weniger Verfahrensverzögerungen kommt, denn derzeit führen oftmalige Verbesserungsaufträge nach § 13 AVG zu sehr großen Verzögerungen.
Unter diesen Veränderungen darf die Sicherheit natürlich nicht leiden, meine Damen und Herren, und die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes werden künftig in die Sicherheitsanalysen der einzelnen Fachgebiete wie Hochbau, Geologie, Seilbahntechnik und Elektrotechnik mit aufgenommen. Das führt zwar dazu, dass gesonderte Sicherheitsanalysen zum Arbeitnehmerschutz künftig entfallen, auf das Sicherheitsniveau wird das aber keinen Einfluss haben.
Ganz in diesem Sinn freut es mich sehr, dass wir im Verkehrsausschuss auch Einstimmigkeit erzielen konnten. Auch ich begrüße die Verwaltungsvereinfachung, die hinter diesem Gesetzesbeschluss steht, und freue mich daher auch über die Ausschussfeststellung, die gemeinsam mit den Oppositionsparteien erreicht werden konnte. (Beifall bei der SPÖ.)
14.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Grillitsch – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Rädler –: Du redest zum Seilbahngesetz?)
14.19
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Warum ich zum Seilbahngesetz rede, Herr Abgeordneter Grillitsch, werde ich dann gleich erklären.
Es ist ja in Wirklichkeit schon alles gesagt worden. (Abg. Mag. Widmann: Aber nicht von ihm!) Es gibt breite Zustimmung von allen Fraktionen zur Änderung des Seilbahngesetzes 2003. Es geht um mehr Sicherheit, um Sicherheitsanalysen im Sinne des Arbeitnehmerschutzes, um weniger Bürokratie, um Verwaltungsvereinfachung. Das Ministerium und die Wirtschaftskammer werden sich anschließen.
Ich darf als Niederösterreicher reden – jetzt bin ich beim Thema –, weil wir in Niederösterreich ja auch 45 Bergbahnen haben. Es sind wunderschöne Seilbahnen – auf die Rax oder den Schneeberg, wenn Sie sie einmal besuchen möchten. Das sind auch 1 100 Arbeitsplätze in Niederösterreich und eine Wertschöpfung von 24 Millionen €. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber das Wichtigste dabei ist – das ist auch für die Tiroler sehr interessant –, dass wir in Niederösterreich vor wenigen Tagen eine „NÖ Bergbahnen Beteiligungsgesellschaft“ gegründet haben, um mit jenen Unternehmen, die wirtschaftliche Probleme haben (Abg. Dr. Moser: Na ja, das ist es ja!), die durch Modernisierungsmaßnahmen aber sehr zukunftsträchtig sein können, eine gemeinsame Werbung und eine gemeinsame Betriebsführung auszurichten. Das ist ein wichtiger Schritt. Darunter sind die Seilbahnen in St. Corona am Wechsel.
Frau Bundesminister, da fällt mir ein, dass der ORF heute wieder angerufen hat – er wird sich auch bei Ihnen melden. Ich möchte mich zu Verkehrsthemen jetzt nicht so verbreitern wie Frau Abgeordnete Moser, aber es geht um die 100-km/h-Beschränkungen bergab am Wechsel. Wenn Sie wieder gefragt werden, würde ich darum ersuchen, dass Sie die Unterstützung dieser Region wahrnehmen.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und möchte zum Abschluss Kollegen Hörl zu seinem Einsatz gratulieren. Ich glaube, dass er der maßgebliche Faktor dafür ist, dass diese Novellierung zustande gekommen ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hörl: Danke!)
14.21
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.21
Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Nach den Novellen von 2007 und 2009 ist die vorliegende Novelle eine weitere zum Seilbahngesetz. Es wird laufend an einem Bereich gearbeitet, der einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor in Österreich betrifft – der Wintertourismus wurde schon erwähnt, aber auch der Sommertourismus gehört dazu, und Seilbahnen sind eben ein wesentlicher Teil davon. Mehr als 70 Prozent der Winterurlauber und Winterurlauberinnen kommen zum Skifahren nach Österreich. Seilbahnen sind die Generaldienstleister am Berg, sie bieten nicht nur den Auf- und Abtransport sondern auch zahlreiche Zusatzangebote.
Rund 3 000 Liftanlagen mit einem Gesamtjahresumsatz von 1,2 Milliarden € und einem jährlichen Investitionsvolumen von über 560 Millionen € für den Winter, wovon zirka 290 Millionen € für Sicherheit, Komfort und Modernisierung der Anlagen ausgegeben werden, die Beförderung von rund 630 Millionen Personen und zirka 14 000 Mitarbeiter – das sind Zahlen, die verdeutlichen, wie wichtig Seilbahngesellschaften volkswirtschaftlich für unsere Regionen sind.
Es wurde schon mehrfach erwähnt, dass mehr Sicherheit, mehr Arbeitnehmerschutz und Verwaltungsvereinfachung Teile der vorliegenden Novelle sind. Der Arbeitnehmerschutz wird in die Sicherheitsanalysen von Seilbahnanlagen aufgenommen, Kompetenzen der zuständigen Behörden werden klargestellt und Verordnungen für Sicherheitsanalysen gesetzlich geregelt. Neu sind auch Vorschriften bezüglich des Inhalts der Analysen sowie Anforderungen für jene, die die Sicherheitsberichte erstellen.
Die Gesetzesnovelle ist jedenfalls zu befürworten. Sämtliche neue Regelungen werden sowohl den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, aber auch den Betreibern und nicht zuletzt auch den Benützern und Benützerinnen und dem Tourismus als Ganzes zugutekommen. (Beifall bei der SPÖ.)
14.24
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Auer zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.24
Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Kollege Rädler, unser Biberschützer – ich sehe ihn nicht –, hat ja gemeint, dass schon alles gesagt sei. (Abg. Rädler: Hier bin ich!) – Hallo, grüß Gott!
Herr Kollege Rädler, ich glaube nicht, dass dem so ist. Ich empfinde den Parlamentarismus schon auch als eine Art Dialog, wenn auch immer nur einer spricht – manchmal sprechen natürlich manche dazwischen –, aber letzten Endes soll es insofern ein
Dialog sein, als man sich gegenseitig zuhört, sich daraus seine Meinung bildet und dann Schritte setzt, die der Bevölkerung unter dem Strich zugutekommen.
Wenn ich mir die Worte des Kollegen Hörl, meines Tiroler – „Genossen“, hätte ich bald gesagt (ironische Heiterkeit bei ÖVP und BZÖ) –, meines Tiroler Kollegen betreffend Seilbahnwirtschaft zu Gemüte führe, muss ich sagen – Kollege Hörl hat ja gesagt, dass es sich hiebei um keinen großen Wurf handelt und dass man sehen wird, wohin diese Novellierung führt –: No na, das ist immer so. Aber wenn man sich die Anzahl der Paragraphen, die geändert wurden, ansieht, gebe ich dir recht, Kollege Hörl, das waren nicht sehr viele, aber trotzdem haben sie Gehalt! Du gehst natürlich von anderen Voraussetzungen aus. Ich kenne dich als Tiroler Abgeordneten; was die Seilbahnwirtschaft anlangt, machst du sicher nicht alles falsch, aber du machst auch beileibe nicht alles richtig. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hörl und Rädler.)
Wenn ich die laufende Diskussion in Tirol verfolge, muss ich dir sagen, dass nicht nur ein ungebremster Tourismus und eine ungebremste Seilbahnwirtschaft wichtig für uns sind, sondern dass natürlich auch der Naturschutz sehr wichtig ist. Ich möchte dich bitten, dass du da ab und zu in dich gehst, ein bisschen in dich „hineinhörlst“ – sozusagen – und dir überlegst, was für die Natur in Tirol und insgesamt in Österreich wichtig ist.
Ich darf replizieren: Es sind doch einige wesentliche Punkte, die bei dieser Novellierung anfallen. Es hat auch einen sozialpartnerschaftlichen Konsens gegeben, zu dem du ja beigetragen hast. Der Arbeitnehmerschutz wird verbessert, die Verfahren werden beschleunigt – das muss dich ja freuen und das freut auch uns. Dass der Arbeitnehmerschutz verstärkt wird, freut uns sicher gleich stark wie dich. Dass die Verwaltung vereinfacht wird, dass das Verkehrsministerium mehr zu sagen hat, ist sicher nicht schlecht. Wir wissen, wie in den Ländern oft gearbeitet wird, deshalb ist es wichtig, dass wir das auf eine breite Basis stellen und dass es eine starke Hand vom Bund gibt. Das sage ich, obwohl auch ich starker Föderalist bin.
Ich möchte, dass unter dem Strich Folgendes übrig bleibt von dem, was ich gesagt habe – ich wiederhole nicht alles –: dass du in dich gehen sollst und in Tirol ein bisschen umdenkst. Vielleicht habe ich dich dazu bewegen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)
14.27
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1006 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.
Ich werde zunächst über den soeben erwähnten Zusatzantrag und dann über die Regierungsvorlage samt Titel und Eingang abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einführung neuer Ziffern 5 und 6 beinhaltet.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diesen Zusatzantrag aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über die Regierungsvorlage samt Titel und Eingang in 1006 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1054 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) geändert wird (1079 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
14.29
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Diese Änderung wird von manchen vielleicht auch als großer Wurf empfunden, wir sehen das eindeutig nicht so. Wir stellen fest, dass im Wissenschaftsministerium keine wirklich vorausschauende Planung stattfindet, was die Universitäten betrifft, sondern ein kleiner Fleckerlteppich von Maßnahmen entsteht, die letztlich aber auch nichts bringen.
Anstatt zum Beispiel die Entwicklung der Geburtsjahrgänge zu beobachten und in die Planung einzubeziehen, steht nun eine kleine Änderung an, die insgesamt drei Paragraphen umfasst. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es zurzeit darum geht, möglichst viele Studierende vom Studium abzuhalten, diese mit Knock-out-Prüfungen zu übersäen und sie dann – und das ist vor allem die Linie der ÖVP unter Applaus des BZÖ – noch mit Studiengebühren zu schröpfen. Das ist ein Weg, den wir Freiheitliche nicht gehen wollen.
Wir wollen, dass unter dem Titel der sozialen Gerechtigkeit diese Knock-out-Prüfungen nicht stattfinden. Überall tönt es, dass möglichst alle Schichten an die Universität gehen müssen. Wenn man einmal durchgefallen ist und ein zweites Mal angetreten ist und durchfällt, bleibt jedoch nur noch der Weg an die Privatuniversität, um vielleicht noch ein Studium zu verfolgen. Nur um ein Beispiel zu nennen: In Krems betragen die Kosten für ein Semester Medizinstudium an der Privatuniversität 12 000 € – das ist also „sicher“ etwas für die sozial Schwachen in diesem Land, für die sich die Sozialdemokratie ja immer so gerne einsetzt! (Beifall bei der FPÖ.)
Uns kommt es so vor, dass nicht auf die Bedürfnisse der Studenten, sondern auf die Bedürfnisse der vorhandenen Plätze eingegangen wird. Das ist der falsche Weg. Wir wollen eigentlich die Studien öffnen. Wenn man dann auch noch hört, dass man eine möglichst hohe Akademikerquote haben möchte, muss man sagen, man macht genau das Gegenteil, indem man das Knock-out forciert. (Beifall bei der FPÖ.)
Nun im Detail: Es sind drei Gesetzesstellen, die geändert werden. Es erfolgt nun formal eine Anmeldung in einem entsprechenden Zeitraum. Dann soll es eine Studienberatung geben – man sollte eher von einer Studienwahlberatung sprechen. Dann soll es eine sogenannte Eingangs- und Orientierungsphase, quasi eine Art dritten Studienabschnitt, geben, an deren Ende eine Prüfung steht, die einmal, mit einem entsprechenden Plan des Rektorats zweimal, wiederholt werden kann.
Uns fällt auf, dass das auch legistisch nicht ganz gut gelöst wurde. Man könnte meinen, husch, was den Inhalt betrifft, und ein Pfusch, was die Ausführung in legistischer
Hinsicht betrifft. Es gibt darin sehr viele Verordnungsermächtigungen. Es gibt eine Regelung darüber, wie die einzelnen Gesetzesstellen, zum Beispiel die Anmeldung beziehungsweise die Studieneingangs- und Orientierungsphase, in Kraft treten.
Aber dem § 63 Abs. 1 wird folgende Ziffer 6 angehängt: „für die erstmalige Zulassung zu einem Bachelor- und Diplomstudium, nach Maßgabe des Vorliegens einer Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministers im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur den Nachweis, dass die Studienwerberin oder der Studienwerber vor dem Studium eine Studienberatung in Anspruch genommen hat.“
Das heißt, die gesamte Regelung wird darauf gestützt, dass das Wissenschaftsministerium irgendwann einmal eine Verordnung erarbeitet, wie diese Studienberatung oder Studienwahlberatung aussehen soll. Dazu braucht es noch die Zustimmung beziehungsweise Anhörung des Unterrichtsministeriums. Es ist übrigens ein alter freiheitlicher Vorschlag, diese beiden Ministerien zu einem Bildungsministerium zusammenzulegen, damit würde man sich die Konversation darüber bereits ersparen. (Beifall bei der FPÖ.)
Und dann kommt diese Verordnung. Wann wird sie kommen? Wann sollen sich die Studenten darauf einstellen, dass das kommen wird? Das ist uns einfach zu unbestimmt. Wir haben sogar starke Zweifel, dass das im Stufenbau der Rechtsordnung so einfach geht.
Dann kommt noch das Letzte: Diese Studienberatung ist kostenneutral zur Studienberatung, die bisher durchgeführt wurde. Derzeit haben ungefähr 25 Prozent der Studenten diese Beratung in Anspruch genommen. In Zukunft sollen es 100 Prozent sein, es soll mehr Qualität geboten werden – und das zu denselben Kosten. Das ist dieselbe Argumentation, mit der man uns die Abschaffung der Wehrpflicht durch Herrn Darabos schmackhaft gemacht hat. Wir glauben es nur nicht, denn jeder Österreicher weiß, dass mehr Zeit und mehr Leistung mehr Geld kosten. (Beifall bei der FPÖ.)
14.34
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.34
Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Vorsitzender! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In der heute vorliegenden Novelle des Universitätsgesetzes 2002 setzen wir mit der Neuregelung der Studieneingangs- und Orientierungsphase einen ganz wichtigen Schritt in Richtung mehr Qualität an unseren Universitäten. Alle, die dagegen sind, sind gegen mehr Qualität an unseren Universitäten, das sei ihnen gesagt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Rosenkranz: Geh bitte!)
Entscheidend ist, dass wir den Universitäten mit diesen Regelungen ein Werkzeug in die Hand geben, mit dem sie selbst qualitativ hochwertigere Rahmenbedingungen etablieren können und bessere Planbarkeit und bessere Vorbereitung auf die Studierenden gleich von Studienbeginn an erreichen. Herr Kollege Rosenkranz, dagegen kann man nicht sein, außer man möchte das Chaos in manch überfüllten Studienrichtungen fortsetzen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle drei Eckpunkte herausgreifen – Sie haben das ja auch schon erwähnt.
Erstens: die verpflichtende Voranmeldung. Was bewirkt sie? – Die verpflichtende Voranmeldung ermöglicht, dass die Universitäten frühzeitig wissen, wie viele Studierende sich für die jeweilige Studienrichtung interessieren. Das hat den Vorteil, dass nicht bis
Ende der gesamten Inskriptionszeit gewartet werden muss, sondern die Universitäten sich bereits im August auf das nächste Semester vorbereiten können und damit auch, wenn nötig, mehr Lehrveranstaltungen anbieten können.
Zweiter Punkt: die verpflichtende Studienberatung. Die Studienberatung gehört selbstverständlich am stärksten in den Schulbereich. Deswegen kommt es zur Abstimmung dieser beiden Ressorts. Es wird ganz wichtig sein, sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler sich rechtzeitig ab der zehnten Schulstufe aufwärts darauf vorbereiten, welche Studienrichtung sie wählen. Denn wir wissen heute, dass 60 Prozent der Studienanfänger nur 10 Prozent des Angebots nutzen. Wir wollen ja Schülerinnen und Schüler rechtzeitig gerade in Richtung der MINT-Fächer, aber auch jener Fächer, in denen wir mehr Nachfrage brauchen, motivieren, hinweisen und ihnen neue Möglichkeiten aufzeigen. Sie sollen die Studienrichtungen nicht nur aus dem familiären und sozialen Umfeld heraus reproduzieren, sondern aus der ganzen Bandbreite an Möglichkeiten, die die Universitäten und Fachhochschulen bieten, wählen. Dass das noch nicht im Herbst verpflichtend sein kann, sieht eben der Punkt der Verordnung vor. Das wäre zu früh, aber das Ziel, dass sich beide Ressortleiterinnen gesetzt haben, ist, dieses Angebot mit dem darauffolgenden Studienjahr flächendeckend und verpflichtend einzuführen.
Dritter Punkt: Qualitative Aufnahmeverfahren in der Studieneingangsphase sehen vor, dass es zuerst einen Überblick gibt. Wir sehen in den Studienrichtungen, in denen es bereits solche Lehrveranstaltungen gibt, die einen Überblick über das kommende Studium anbieten, dass viele Studierende überrascht sind, was auf sie zukommt. Durch die gemeinsame Studieneingangsphase können sie noch rechtzeitig umsatteln. Das heißt, die, die trotz sorgfältiger Beratung nicht das passende Studium gewählt haben, können sich möglichst ohne Verzug noch einmal umentscheiden.
Insgesamt schaffen wir mit dem Gesetz bessere Planbarkeit und Transparenz, aber auch die Sicherstellung, dass die Studierenden ihren Eignungen und Interessen entsprechend das richtige Studium wählen und dort dann Studienbedingungen vorfinden, die ihnen ein rasches Studienende ermöglichen.
Lassen Sie mich aber sagen, wie es weitergehen muss. Dieses Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt in einer Reihe von Schritten, die noch zu setzen sind, die geplant sind. Erstens: Der nächste Schritt, der wichtig wird, ist eine bessere Kapazitätsplanung und ihre Kopplung mit der Universitätsfinanzierung. Das hat sich im Fachhochschulsektor bestens bewährt, wir brauchen vergleichbare Modelle auch für die Universitäten. Daran arbeitet die Frau Bundesministerin, daran arbeitet das Ressort mit hohem Druck und hoher Intensität.
Zweitens brauchen wir auch in den Kapazitätsfestlegungen Klarheit darüber, wie wir die Autonomie der Universitäten erhalten können, gleichzeitig aber eine gewisse Steuerung erreichen können. Wir müssen unsere Universitäten in Richtung mehr Wettbewerbsfähigkeit insgesamt begleiten.
Herr Kollege Rosenkranz, ich möchte Sie an dieser Stelle daran erinnern (Abg. Dr. Rosenkranz: Bitte!), dass jedes Nachbarland Österreichs bereits Studieneingangsphasen, Aufnahmeverfahren und Studienbeiträge hat. (Abg. Dr. Rosenkranz: Aber keine versteckten!) Also tun Sie nicht so, als wäre das in Österreich eine Ausnahme! Wir sind die Ausnahme, weil wir es nicht haben. In der gesamten EU sind wir das einzige Land. Das heißt, Österreich soll irgendwie den freien Hochschulzugang für ganz Europa sichern. Das, Herr Kollege Rosenkranz, geht leider nicht, auch wenn wir es uns wünschen. (Beifall bei der ÖVP.) Wir können es uns nicht leisten, wir können es nicht finanzieren. Daher gehen wir zu dem über, was ganz Europa macht. Schließen wir uns an! Mit dieser Novelle ist ein erster Schritt in diese Richtung getan, den brauchen wir.
Ich möchte der Frau Bundesministerin ganz, ganz herzlich danken – für ihr Durchhaltevermögen, für ihr Engagement in diesem Zusammenhang, für den breiten Diskussionsprozess in dieser schwierigen Materie, den sie begonnen hat. Sie hat wirklich alle Zielgruppen einbezogen und intensiv diskutiert.
Ich glaube, dass der vorliegende Entwurf – und noch können Sie dem ja zustimmen – einen tragfähigen Kompromiss darstellt, mit dem wir gemeinsam sicherstellen können, dass Kapazitäten, Finanzierung, Studienplätze künftig auch entsprechend verankert werden und wir zu einer qualitativ besseren Ausgangssituation für unsere Studierenden kommen.
Mein Dank bei dieser Novelle gilt auch den Beamtinnen und Beamten, die großartige Arbeit geleistet haben, uns in den Verhandlungen bis zum Schluss gut unterstützt haben, immer wieder neue politische Kompromisse für uns legistisch formuliert haben. Ihnen herzlichen Dank, dass es gelungen ist, dass wir das heute fristgerecht beschließen können.
Mein Dank gilt den Universitäten, die jetzt in wenigen Wochen eine hochqualitative Arbeit leisten müssen, nämlich das, was wir heute wahrscheinlich beschließen oder voraussichtlich beschließen werden, auch tatsächlich so umzusetzen, dass unsere Studierenden im kommenden Studienjahr entsprechend gute Bedingungen haben.
Ich freue mich, wenn die halbe oder viertel Million, die Kollege Van der Bellen in Wien bekommt, auch den Wiener Universitäten zugutekommt. Ich glaube, bei der Infrastruktur lässt sich noch ein bisschen sparen, um auch von dort her unseren Universitäten in Wien noch mehr Unterstützung zukommen zu lassen.
Vielen Dank in diesem Sinn, Frau Bundesministerin, den Beamten und den Universitäten, für das Entgegenkommen und die Unterstützung in der Umsetzung. (Beifall bei der ÖVP.)
14.41
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.41
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Ich war immer – zumindest bis heute – in der Hoffnung und im Glauben, in der Bildungspolitik könnte man eine Art Koalition der Vernünftigen bilden, die etwas vorwärts bringt in Forschung und Lehre, wo man zusammen Sachpolitik macht. Aufgrund der letzten Rede habe ich Grund genug, diesen Glauben zu verlieren oder zumindest anzuzweifeln.
Frau Cortolezis-Schlager, wenn Sie meinen, all jene, die nicht bedingungslos ÖVP-Entwürfen zustimmen, würden der Republik schaden oder an ihren Grundfesten rütteln, so finde ich das schon ein starkes Stück; auch, wenn Sie das als „großen Wurf“ bezeichnen.
Nehmen Sie zur Kenntnis – und sonst fragen Sie die Angehörigen der Universitäten und ihre leitenden Organe –: Universitäten, Pädagogische Hochschulen und Fachhochschulen stehen vor einer schwierigen Situation. Schlechte Betreuungsverhältnisse, vielfach mangelnde Infrastruktur, niedrige Budgets gestatten kaum, einen großen Schritt in die Zukunft zu tun, gestatten kaum, den Anschluss zu finden an Studierendenzahlen im Vergleich zu OECD- und europäischen Durchschnittszahlen – Durchschnittszahlen! Statt klarer oder konkreter Rezepte oder Vorstellungen liefern Sie uns vage Versprechungen, statt zukunftsweisender Strategien kommen Gesetzestexte, die man mehr als hinterfragen muss.
Ich komme zum ersten Punkt: Orientierungs- und Eingangsphasen, und zitiere, was die tun sollen: Die Eingangsphasen sollen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage der Studienwahl schaffen.
Was steht jetzt aber weiter da? – In dieser Studieneingangsphase wird eine oder mehrere Lehrveranstaltungen – man kann denken, was kommt – für mindestens ein halbes Semester angeboten. Und das ist ein Treppenwitz der Geschichte, wirklich wahr. Im Minimalstfall soll eine Lehrveranstaltung für ein halbes Semester Orientierung über das Studium und den weiteren Verlauf des Studiums schaffen. Das müssen Sie mir vorhüpfen! Das geht nicht! Das ist unmöglich! Universitäten werden aber gezwungen sein, weniger Lehrveranstaltungen zu liefern, vielleicht auch weniger Prüfungen, weil sie nicht über die nötigen Ressourcen verfügen.
Wir haben vorgeschlagen, verwandte Fächerbündel zusammenzutun und daraus eine Orientierungsphase zu schaffen, wo Studierende aus zwei, drei oder vier Fächern dann das am besten für sie Geeignete wählen können, nachdem sie die entsprechenden Prüfungen bestanden haben, und diese anrechenbar mitzunehmen. – Keine Rede davon.
Eine Prüfung ist eine zäsurhafte Prüfung. Jene Universitäten, die die schlechtesten Ausstattungen haben, werden zwangsläufig, nicht aus weniger Moral oder aus Freude an sadistischen Praktiken, rausprüfen müssen. Sie wissen seit Jahrzehnten, welche Studien den größten Zulauf haben, wo Studierendenzahlen sich seit den Sechzigerjahren vervierfacht, die Betreuungsverhältnisse aber maximal verdoppelt haben. Sie haben jahre-, jahrzehntelang – nicht Sie, aber viele andere – zugeschaut und glauben nun, Qualität garantieren zu können, indem man die Zahl der Studierenden reduziert.
Das ist simpel, das ist so simpel und durchschaubar – traurig ist das Wenigste, was man dabei werden kann. (Beifall bei den Grünen.)
Wenn Sie jetzt auf eine Prüfung abzielen – Universitäten machen vielleicht mehrere aus genannten Gründen –: Was fördern Sie, wenn Unterricht nur ein halbes Semester lang stattfinden muss? – Sie fördern das Kurzzeitgedächtnis. Ist das Ihre Bildungspolitik? Sie fördern, stur zu büffeln, auswendig zu lernen. Ist das das, was Sie sich wünschen? – Wir wünschen uns das jedenfalls nicht.
Dann kommt noch die verpflichtende Studierendenberatung dazu. Sie sagen, dass die jetzt ohnehin nicht geht, weil Sie draufgekommen sind, dass es nicht so einfach ist, gehen aber in ein anderes Ressort oder andere Fachkompetenz hinein und schneiden die Schule an, für die Sie nicht verantwortlich sind. Das ist auch etwas einfach.
Es gehört eine Oberstufenreform her, gegen die sich aber wieder die ÖVP sperrt. Ich finde, dass HochschullehrerInnen bestimmter Fächer in den Unterricht der Oberstufe einbezogen werden sollen, wo sie über ihr Studium, die Studienbedingungen berichten; statt der dritten Schiwoche könnte man vielleicht eine Schnupperwoche an den Universitäten machen oder die Bereichsarbeit der Matura nach Anhören von gewissen Vorlesungen. Warum auch nicht? – Lehrer könnten diese Zeit, wenn HochschullehrerInnen unterrichten, nützen, vielleicht selbst einmal wieder einige Vorlesungen anzuhören und so weiter. (Beifall bei den Grünen.)
Aber wenn Sie sagen, diese Studierendenberatung soll kostenlos sein, wenn ein Vierfaches an Beratungszahlen bewerkstelligt werden soll, dann hört sich der Spaß überhaupt auf. Da kann ja jeder in sein Horoskop schauen und bekommt dann wahrscheinlich mehr Infos – nicht, dass Sie glauben, ich glaube an Horoskope, aber die Qualität wird in etwa die gleiche sein.
Ich wünsche mir noch immer eine Koalition der Vernünftigen, aber wenn das als „großer Wurf“ bezeichnet wird, dann hindert mich das gewaltig daran. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Rosenkranz.)
14.47
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.47
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle kommen wir dem Ruf, der Aufforderung, dem Bedürfnis der Universitäten nach Maßnahmen zur besseren Planbarkeit nach, in den von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen bereits angesprochenen drei Schritten.
Der erste Schritt ist, dass wir sehr viel unternehmen wollen, um die Beratung zu verbessern. Wir führen hier den ersten Schritt in Richtung verpflichtender Beratung vor Studienwahl ein, weil wir der Ansicht sind, dass es notwendig ist, junge Leute mit mehr Informationen und Unterstützung auszustatten, um die aus ihrer Sicht richtige Studienwahlentscheidung treffen zu können.
Es ist richtig, da sind noch einige offene Fragen zu klären. Ich halte es für richtig, dass die Frau Wissenschaftsministerin gesagt hat, dass es keinen Sinn hat, das jetzt in aller Eile über das Knie zu brechen. Es geht darum – natürlich gemeinsam mit der Unterrichtsministerin; die Schule und die Bedeutung wurden schon angesprochen –, in dieser Lebensphase den jungen Leuten schon Beratung zukommen zu lassen. Man wird noch gemeinsam überlegen, wie das sinnvoll angeboten und verordnet werden kann.
Aus meiner Sicht ist es natürlich wichtig, dass auch für die entsprechenden Ressourcen gesorgt wird, weil das entsprechende Angebot sichergestellt sein muss, wenn man die jungen Leute verpflichtet, diese Beratung anzunehmen.
Die Schule ist ein wichtiges Feld, so wie es Kollege Grünewald bereits angesprochen hat, und man kann die Beratung in der Schule nicht den Lehrern allein überlassen. Dabei haben die Hochschulen auch eine wichtige Funktion, nämlich offensiv mit Informationen an die potenziellen Studienanfänger und -anfängerinnen heranzutreten, auch das Wissenschaftsministerium ist hier gefordert, entsprechende Informationen aufzubereiten und das breite Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten im tertiären Sektor auch so aufzubereiten, dass Schüler und Schülerinnen das entsprechend annehmen können.
Der zweite Schritt ist die Voranmeldephase, die wir als Versuch einführen, den Universitäten ein bisschen früher die Möglichkeit zu geben, die Entwicklung der Nachfrage in bestimmten Studien abzuschätzen, um sich dann darauf einstellen zu können.
Der dritte Schritt sind einige Änderungen in der Studieneingangsphase, die dazu führen sollen, die Studieneingangsphase verbindlicher gestalten zu können. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass weiterhin sichergestellt ist, dass jeder Studienanfänger/jede Studienanfängerin in Österreich auch künftig sein/ihr Wunschstudium beginnen kann. Demgemäß gibt es keine Aufnahmeverfahren, die dem Studium vorgelagert sind. Es gibt eine einsemestrige Studieneingangsphase, die weiterhin der erste Teil des Studiums bleibt. Die Prüfungen, die in der Studieneingangsphase absolviert werden, sind bereits erste Prüfungen, die für das Studium angerechnet werden. Das bleibt unverändert. Es ist das also keine Änderung, die Knock-out-Prüfungen einführt oder fördert.
Die Studieneingangsphase bleibt weiterhin unverändert, eine Phase, in der den Studierenden Orientierung geboten werden soll, ein Überblick über – wie schon zitiert – Verlauf und Inhalt des Studiums.
Ich denke, dass ein Semester ausreichend Zeit ist, um Orientierung über die wesentlichen Inhalte, die auf einen in einem Studium zukommen, zu erhalten.
Sehr wichtig ist es mir auch, zu betonen, dass dieses Gesetz befristet ist. Es ist verbunden mit einer Evaluierung, sodass wir auf entsprechend aufbereitete Daten und Fakten zurückgreifen können, wenn wir letztlich hier im Parlament beschließen, wie diese Regelung fortgeführt oder verbessert werden soll. (Beifall bei der SPÖ.)
14.52
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort gemeldet. – Bitte.
14.52
Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie alle wissen, hat es in den letzten Jahren an unseren Universitäten aus ganz unterschiedlichen Gründen einen starken Zustrom an Studierenden gegeben; sei es, dass mehr Studierende gekommen sind, weil sie etwa in ihrem Heimatland dem Numerus clausus oder der Studienbeitragspflicht entfliehen wollten, sei es, dass Studierende deshalb unsere Universitäten vermehrt in den Massenfächern aufsuchen, weil sie einfach zu schlecht oder zu wenig informiert sind über die große Bandbreite unseres Studienangebotes.
Wir sehen, dass gerade in den Massenfächern die Situation immer untragbarer wird, schon jetzt untragbar ist. Diese Situation wird sich in Zukunft noch verschärfen durch den stärkeren Zustrom deutscher Studierender infolge der doppelten Abiturientenjahrgänge und der Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland.
Auf diese Situation müssen wir reagieren, auf diese Situation gilt es zu reagieren, und daher haben wir den diesbezüglichen Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, vorbereitet. Es wird auf drei Eckpfeiler abgestellt, und keiner dieser Eckpfeiler dient dazu, wie es etwa von Abgeordnetem Rosenkranz angesprochen wurde, Studierende vom Studium fernzuhalten. Wir wollen den Studierenden vielmehr dabei helfen, rasch Klarheit darüber zu bekommen, ob sie für ein bestimmtes Studium geeignet sind.
Aber lassen Sie mich auf die drei Eckpunkte dieses Gesetzentwurfes näher eingehen. Es ist im Gesetzentwurf eine verbindliche Voranmeldung bereits vor der Inskription vorgesehen, um auch die Planbarkeit für die Universitäten zu erhöhen. Im Moment wissen die Universitäten erst zu einem sehr späten Zeitpunkt, wie viele Studierende sie tatsächlich haben, durch diese verpflichtende Voranmeldung wissen sie aber bereits vor der Inskription, mit wie vielen Studierenden maximal zu rechnen ist.
Der zweite Eckpfeiler dieser Reform betrifft die auch bereits angesprochene verpflichtende Studienberatung. Die verpflichtende Studienberatung ist deshalb wichtig, weil wir sehen, dass rund 60 Prozent der Studienanfänger in nur 10 Prozent der Fächer gehen. Das heißt, wir müssen die angehenden Studierenden besser über die Studienmöglichkeiten informieren. Wir haben, Gott sei Dank, ein großes, breites Angebot an Studienmöglichkeiten, aber darüber müssen wir noch besser informieren – deshalb eine verpflichtende Studienberatung.
Es wurde von Herrn Abgeordnetem Rosenkranz bereits angesprochen, dass vorgesehen ist, dass es eine gemeinsame Verordnung von mir und der Unterrichtsministerin geben wird, um die näheren Details festzulegen. Ich kann Ihnen versichern, Herr Abgeordneter, die Konversation zwischen Frau Unterrichtsministerin Schmied und mir funktioniert auch so sehr gut, wir brauchen keine Zusammenlegung der Ministerien, um eine gute Konversationsbasis zu haben. Wir werden diese gute Konversationsbasis auch beim Verfassen dieser Verordnung haben.
Aber es geht darum, ein sehr gutes, flächendeckendes Angebot an Studienwahlberatung zur Verfügung zu stellen – dafür brauchen wir natürlich noch Zeit, und es braucht dafür eine gut ausgearbeitete, gemeinsame Verordnung, weil ja auch die Schu
len gefragt sind, weil auch die Schulen eine wichtige Rolle einnehmen, wenn es um Studienwahlberatung geht. (Abg. Dr. Rosenkranz: Hat das die Lehrergewerkschaft auch schon mitbekommen?)
Der dritte Eckpfeiler dieser Reform ist die Studieneingangs- und Orientierungsphase, die nun umgestaltet wird. Diese neue Studieneingangs- und Orientierungsphase wird straffer gestaltet, sie soll ein Semester umfassen, und es werden die Prüfungswiederholungen reduziert. Es gibt eine Wiederholungsmöglichkeit, wobei ausdrücklich vorgesehen ist, dass es nicht nur eine einzige Prüfung in dieser Studieneingangsphase geben darf, sondern es wird mehrere Prüfungen mit reduzierten Wiederholungsmöglichkeiten geben. Diese gestraffte Studieneingangsphase dient dazu, den Studierenden rasch Klarheit zu verschaffen, ob sie für dieses Studium geeignet sind oder nicht.
Herr Abgeordneter Rosenkranz, Sie haben gesagt, dass einem, wenn man die Studieneingangsphase nicht positiv absolviert, nur mehr der Weg auf eine Privatuniversität bleibt. – So ist es nicht. Wenn man die Studieneingangsphase nicht schafft, dann kann man das gleiche Studium an einer anderen Universität belegen, man kann ein anderes Studium an einer öffentlichen Universität wählen. Also es gibt noch viele Möglichkeiten. Natürlich steht auch der Gang auf eine Privatuniversität offen, aber das ist nicht die einzige Möglichkeit, die besteht, wenn man die Studieneingangsphase nicht positiv absolviert.
Aber, wie gesagt, es geht tatsächlich darum, den Studierenden rasch Klarheit zu verschaffen, ob sie für ein konkretes Studium geeignet sind, und eben auch darum, die Planbarkeit für die Universitäten zu verbessern.
Es stehen Leistung und Qualität im Vordergrund bei dieser neuen Studieneingangsphase, wobei ich auch eines klar und deutlich sagen muss: Das ist ein erster wichtiger Schritt. Ich sage nicht, dass das jetzt der ultimative Schritt ist und dass wir mit diesem Gesetzentwurf alle Probleme an den Universitäten gelöst haben. Das würde ich mir nicht anmaßen bei diesem Entwurf. Es geht einfach darum, dass wir damit einen wichtigen ersten Schritt in die richtige Richtung setzen.
Wir brauchen eine transparentere Regelung, als wir sie jetzt haben, und eine ehrlichere Regelung; eine ehrlichere Regelung gegenüber den Studierenden und gegenüber den Universitäten. Ich meine damit die Studienplatzfinanzierung, wo wir bereits mit den Arbeiten begonnen haben. Durch die Studienplatzfinanzierung, basierend auf einer Kapazitätsfestlegung, soll es tatsächlich zu mehr Ehrlichkeit und Transparenz gegenüber den Studierenden und den Universitäten kommen.
Es wurde von Herrn Abgeordnetem Grünewald vollkommen richtig angesprochen: Ja, wir haben teilweise Qualitätsprobleme im Hinblick auf die Betreuungsverhältnisse. Deshalb möchte ich eine Studienplatzfinanzierung, die kapazitätsorientiert und qualitätsorientiert ist. Qualitätsorientiert in dem Sinne, dass an internationale Betreuungsverhältnisse angeknüpft wird. Qualität ist mir in diesem Zusammenhang ganz, ganz wichtig. Da haben wir noch einiges zu tun, da läuft vieles noch nicht so, wie ich es mir für unsere Universitäten wünschen würde.
Deswegen ist es wichtig, dass wir die Arbeiten an einem österreichischen Modell der Studienplatzfinanzierung zügig fortsetzen. Natürlich auch mit Diskussionen über die Kapazitätsfestlegung, das ist Teil einer Studienplatzfinanzierung. (Abg. Dr. Rosenkranz: Österreichische Modelle sind aber nicht gefragt!) – Natürlich brauchen wir ein österreichisches Modell. Ich gehe nicht davon aus, dass wir ein internationales Modell eins zu eins über unsere Universitäten drüberstülpen können. Wir müssen ein österreichisches Modell entwickeln, das unseren österreichischen Universitäten und ihren Besonderheiten entspricht.
Insgesamt geht es darum, dass wir die Universitäten wettbewerbsfähig machen, und zwar wettbewerbsfähig mit den Besten. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir sehen, dass wir mit den Universitäten einen wichtigen Schritt in die Zukunft gehen, in eine gute Zukunft für unsere Universitäten. Dieses Gesetz ist ein erster Schritt in Richtung einer besseren Basis für die Zukunft unserer Universitäten und damit auch einer besseren Basis für die Zukunft dieses Landes. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.59
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Punkt 4 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.
der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag (1427/A)(E)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 1427/A(E).
Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich dessen Verlesung durch den Schriftführer.
Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:
Begründung
Euratom, auch als Europäische Atomgemeinschaft (EAG) bezeichnet wurde gleichzeitig mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) durch die Römischen Verträge vom 27.3.1957 (in Kraft seit dem 1.1.1958) begründet. Gemeinsam bilden die drei Verträge die Grundlage für die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG), heute Europäische Union (EU). Ziel von Euratom ist die Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie und diesbezügliche Forschungen. Der Atomwirtschaft werden mit dem Euratom-Vertrag EU-weite Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Energieträgern eingeräumt. Nach dem EU-Vertrag ist "die Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt".
Euratom finanziert die EU-Atomforschung und hat Milliarden von Euro als Kredite für die Errichtung oder Modernisierung von Atomkraftwerken vergeben. Für die Euratom-Programme sind im Zeitraum von 2007-2013 insgesamt 4,1 Milliarden Euro im EU-Budget reserviert. Dieser Budgetbeschluss wurde mit der Zustimmung der österreichischen Bundesregierung gefasst. In den vergangenen 30 Jahren hat die Atomforschung mehr als 60 Milliarden Euro von den Mitgliedsstaaten und EU-Institutionen erhalten. Österreich zahlt seit dem EU-Beitritt mit bei Euratom – 40 bis 50 Millionen Euro pro Jahr.
Atomkraft ist nicht zukunftsfähig
Atomkraft ist lebensgefährlich, schützt das Klima nicht, ist unbezahlbar teuer und erzeugt Atommüll ohne Ende, für den es weltweit kein einziges sicheres Endlager gibt. Das ist die durch Fakten belegte Realität.
Atomkraft ist nicht zukunftsfähig. Wer weiterhin Milliarden in die Atomenergie pumpen will verhindert damit den Ausbau von Ökoenergien, weil dafür kein Geld übrig bleibt. Die derzeitige Aufteilung der Forschungsmittel zwischen nuklearem und nicht-nuklearem (v. a. erneuerbare Energien) Bereich ist eklatant einseitig zu Gunsten der
Atomkraft. Es ist an der Zeit, die ungerechtfertigte Förderung der Atomindustrie zu beenden.
Bundesregierung nutzt ihre Möglichkeiten zur Reform des Vertrags nicht
Alle Bemühungen, den Euratom-Vertrag zu reformieren und damit die gefährliche Förderung der Atomindustrie mit öffentlichen Geldern zu beenden sind gescheitert und wurden von der Bundesregierung bestenfalls halbherzig betrieben. Österreich nimmt seit Jahren eine passive Position in der Euratom-Frage ein. Eine offensives Auftreten gegen die Finanzierung der milliardenschweren Programme zur Entwicklung neuer Nuklearreaktoren lässt die Bundesregierung vermissen. Die Möglichkeit eines Vetos bzw. einer Vetodrohung bei Entscheidungen im EU-Rat, die Einstimmigkeit erfordern (z. B. Aufstockung der Mittel für das Euratom-Forschungsprogramm) wurden von der Bundesregierung bisher nie genutzt.
Für den Verbleib Österreichs im Euratom-Vertrag gibt es keine Rechtfertigung
Österreich muss aus dem Euratom-Vertrag ausstiegen.
Dazu gibt es jetzt keine Alternative mehr. Ein Ausstieg aus dem Vertrag
ist für Österreich rechtlich möglich, ohne aus der
Europäischen Union auszusteigen (Vergl. Rechtsgutachten von Univ.-Prof.
Dr. Rotter 2004, Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger 2005 und Univ.-Prof.
Dr. Wegener, 2007).
Österreichischer Anti-Atomkonsens
In Österreich hat es immer einen breiten Anti-Atomkonsens gegeben. Derzeit läuft auf Initiative vieler engagierter BürgerInnen ein Volksbegehren, das eine Volksabstimmung über auf den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag abzielt. Nachdem alle bisherigen Reform-Bemühungen gescheitert sind und auch die österreichische Bundesregierung ihre Reformmöglichkeiten ungenutzt lässt (zuletzt bei der Frage der Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke), soll jetzt die Bevölkerung die Möglichkeit bekommen, diese Frage zu entscheiden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Dringlichen Antrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag vorzulegen und damit dem Nationalrat die Beschlussfassung einer Volksabstimmung gem. Art. 43 B-VG zu ermöglichen.“
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2GOG verlangt.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig-Piesczek als Antragstellerin zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort.
Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.
15.00
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Ich denke, ich werde noch warten, bis ein Regierungsmitglied erscheint. (Unruhe im Saal. – Ruf bei der FPÖ: Am Präsidium sitzt ein zukünftiges ...!)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Derzeit ist ein Regierungsmitglied anwesend, das ist die Frau Bundesministerin für Wissenschaft, und jetzt kommt noch ein zweites hinzu.
Bitte setzen Sie fort, Frau Kollegin.
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (fortsetzend): Wir hätten gerne ein zuständiges Regierungsmitglied gehabt, aber ich sehe, der Herr Bundeskanzler ist eingetroffen. Das ist gut so, und der Herr Umweltminister ist mittlerweile auch eingetroffen. Gut, dass Sie sich für die Frage von Euratom interessieren. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei den Grünen: Im Unterschied zur SPÖ!) – Ja, wenig Anwesenheit bei der SPÖ, das muss man auch feststellen. (Abg. Riepl: Bei euch fehlen auch ein paar! Bei euch fehlen auch ein paar!)
Schade, denn diese Diskussion bewegt im Moment sehr viele Bürgerinnen und Bürger auf der Straße, die sich mit ganz wenig Ressourcen in ihrer Freizeit, in der Zeit, die sie normalerweise für Familie und sonstige Aktivitäten hätten, für ein politisches Anliegen engagieren, nämlich für ein Volksbegehren, das die Bundesregierung auffordert, einen Austritt aus Euratom vorzunehmen und eine Volksabstimmung über dieses Thema durchzuführen. Diesen Leuten möchte ich von dieser Stelle aus einmal ein Danke aussprechen, dass sie sich ehrenamtlich, neben ihrer Berufstätigkeit für diese Dinge engagieren. Das sind nämlich wichtige Fragen im Interesse der österreichischen Bevölkerung. Danke sehr dafür! (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Die Europäische Union, die Europäische Atomgemeinschaft – wir werden uns das alles noch im Detail anschauen – ist ein sehr abstrakter Begriff. Woran wir alle uns noch sehr gut, sehr direkt und unmittelbar erinnern, ist der 26. April 1986. Der Tag, an dem das Atomkraftwerk Tschernobyl – damals in der Sowjetunion, in der heutigen Ukraine – im Rahmen eines sehr, sehr großen Unfalls de facto explodierte, gewaltige Mengen an Radioaktivität an die Umwelt abgegeben wurden und eine radioaktiv verseuchte Wolke quer durch ganz Europa enormen Schaden anrichtete, auch in Österreich, jährt sich jetzt zum fünfundzwanzigsten Mal.
Zu diesem Zeitpunkt fand in Wien gerade der 1.-Mai-Aufmarsch statt. Es hat geregnet. Radioaktiver Fallout hat vielen Menschen damals gesundheitlich extrem geschadet, und viele erinnern sich noch an die Verbote, nicht in die Sandkästen zu gehen, die Schuhe abzuklopfen, keine Waldfrüchte mehr zu ernten, et cetera. In Österreich hat das zu einem Umdenken geführt, und in ganz Europa hätte es das Ende der Atomwirtschaft bedeutet, gäbe es nicht Euratom.
Euratom ist sicher die Lebensader einer Industrie, die so furchtbare Unfälle, bei denen so viele Menschen zu Tode gekommen sind, zu verantworten hat. Ohne Euratom gäbe es diese Weiterführung der Industrie nicht. (Abgeordnete der Grünen entrollen ein Transparent mit der Aufschrift: „RAUS AUS Euratom!“) Deswegen gibt es nur eine einzige Alternative, und die heißt für Österreich und für viele engagierte Menschen in ganz Europa: Austritt aus dieser Europäischen Atomgemeinschaft, raus aus Euratom und stattdessen Investitionen in erneuerbare Energieträger! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Diese Diskussion geht schon lange in Österreich und immer wieder mit demselben Tenor. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Man muss vielleicht jetzt noch einmal erwähnen und erklären, was Euratom eigentlich alles macht, woran sich Österreich damit auch beteiligt, wie die Argumente gegenseitig aufgestellt sind und wie man die einmal klären kann.
Euratom ist im Wesentlichen eine Gemeinschaft, die sehr undemokratisch organisiert ist. Das Europäische Parlament hat nichts mitzureden. Es gibt zwei große Aktivitäten: auf der einen Seite zinsbegünstige Kredite für sehr große Projekte, also vor allem für neue Atomkraftwerke, und auf der anderen Seite gibt es das Forschungsprogramm, wobei Milliarden vor allem in die Entwicklung von Kernfusionsreaktoren gesteckt, aber
auch neue Atomreaktoren – die berühmte Generation IV – erforscht werden sollen. – Also eine Gemeinschaft, ein Verein, bei dem man mit der österreichischen Zielsetzung eines AKW-freien Mitteleuropas oder der Stärkung des Anteils der erneuerbaren Energien eigentlich nicht unbedingt dabei sein sollte.
Seit dem Terrorangriff auf die Twin Towers in den USA ist eine neue Gefährdung dazugekommen, die immer wieder – vollkommen – ausgeblendet wird, nämlich dass kein einziges Atomkraftwerk Europas gegen einen gezielten Terrorangriff oder gegen einen Flugzeugabsturz gerüstet wäre. Das betrifft insbesondere Anlagen an den österreichischen Grenzen. Isar 1, zum Beispiel, in Deutschland, oder Mochovce mit seinem Sekundär-Containment, dem berühmten Bubble Condenser – also ohne feste Schutzhülle –, aber auch Dukovany – also alles Atomkraftwerke, die innerhalb der berühmten Todeszone rund um Österreich angelegt sind.
Diese Gefahr wird vollkommen ausgeblendet, als würde sie nicht existieren. Sie existiert in keinem Sicherheitskonzept, in keiner politischen Diskussion. Im Gegenteil: Im Rahmen von Euratom wurden in den letzten 20 Jahren – nach Tschernobyl – 4 Milliarden € an Krediten zur Verfügung gestellt, um die Atomenergie weiter auszubauen. Der große Nutznießer dieser Geldverschiebung war in erster Linie Frankreich mit über einer Milliarde, aber auch Italien und Belgien – also die großen Atomländer– haben sehr von diesen Geldern profitiert, und Österreich hat seit dem Beitritt zur Europäischen Union da mitgezahlt. Es ist ungefähr eine halbe Milliarde €, die Österreich in diesem Bereich de facto zur Verfügung gestellt hat – aus österreichischen Steuergeldern.
Vor allem vonseiten der ÖVP kommt jetzt immer das Gegenargument, das sei doch alles nur für die Sicherheit und für die Entsorgung gedacht. Das ist allerdings falsch. Das Argument ist nicht wahr. Die Aufschlüsselung der EU-Kommission aus dem Jahr 1989 spricht eine sehr deutliche Sprache: Der Hauptteil der Euratom-Kredite wird für die Produktion von Strom verwendet.
Da geht es einfach um Atomstromproduktion und um nichts anderes. Sicherheit und Abfallentsorgung sind vorgeschobene Argumente. Das ist das letzte Feigenblättchen, an dem sich Österreich in dieser Frage noch festhält, um zu argumentieren, dass man hier weiter mit dabei ist.
In die berühmte Kernfusionsforschung fließt auch sehr viel Geld. Da wird die Heilsbringung versprochen, und die Heilsbringung wird immer weiter in die Zukunft geschoben. In 40 Jahren, in 50 Jahren, in 60 Jahren wird es endlich möglich sein, mit Kernfusion auch tatsächlich kommerziell Strom zu erzeugen. So lange wollen wir nicht warten. Wir glauben, dass diese Gelder bedeutend vernünftiger, intelligenter und besser investiert wären im Bereich der erneuerbaren Energieträger. Hier brauchen wir sie ganz dringend, um unsere Abhängigkeit von Uran oder auch von Öl und Gas endlich zu verringern und letztendlich auch auslaufen zu lassen.
Interessant ist auch das österreichische Abstimmungsverhalten über all die Jahre. Österreich argumentiert sehr gerne – und da ist vor allem der Umweltminister gemeint –, wir müssten hier mit dabei sein, weil wir dann mitreden könnten. Es lohnt sich, sich das einmal anzuschauen. An und für sich ist es ja kein falsches Argument: Wenn man wo dabei ist, kann man auch mitreden. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.)
Die Frage ist nur, ob Österreich jemals ernsthaft mitgeredet hat. Wenn man sich die ÖVP-Bilanz hier anschaut, wenn man sich die österreichischen Bemühungen im Rahmen der Euratom-Gemeinschaft von Anbeginn einmal vor Augen führt, so stellt man fest. Das ist leider eine sehr ernüchternde Bilanz!
Insbesondere die ÖVP hat da immer wieder eine sehr doppelbödige Rolle gespielt, weil natürlich alle konservativen Parteien Europas pro Atom ausgerichtet sind und es offensichtlich auch der österreichischen ÖVP beziehungsweise der ÖVP-Fraktion in Brüssel sehr schwerfällt, sich gegen diesen Mainstream zu stellen.
Im Jahr 2000 entschied sich die ÖVP zum Beispiel gegen erneuerbare Energieträger, weil – wie sie argumentierte –, das eine unzulässige staatliche Beihilfe sei, Wettbewerbsvorteile, die man nicht argumentieren könne. Und es gab eine hauchdünne Mehrheit gegen die Förderung erneuerbarer Energieträger und für Atomenergie. – Leider!
Ähnliches haben wir ein paar Jahre später. Auch hier stimmte die VP-Delegation im Europaparlament gegen eine Revision, gegen eine Reform des Euratom-Vertrages. – Interessant und erklärungsbedürftig, wie Sie dieses Mitreden denn begründen, wenn Sie sich hier auf der falschen Seite anstellen zum Mitreden.
Die Bildungsministerin Gehrer hat seinerzeit zu unserem großen Unbill immer wieder den Forschungsprogrammen zugestimmt. Da ging es um eine Verdreifachung der Forschungsgelder für die Atomindustrie in den Jahren 2007 bis 2013. Über 4 Milliarden € wurden zur Verfügung gestellt. Österreich hat da zugestimmt.
Es geht noch weiter: Ganz weiche Sicherheitsvorschläge von der Kommission, die de facto den Freibrief für Neubau und Laufzeitverlängerung bedeuteten, wurden von Österreich, von Umweltminister Berlakovich abgesegnet. – So, also mitreden wofür? Mitreden warum, wenn man sich bei diesem Mitreden auf die falsche Seite stellt?
Auch das zweite Argument, wir müssten ohnehin weiterhin zahlen, ist falsch. Aber bei der Mitsprache muss man sich schon die Motive noch einmal genau ansehen. Greenpeace hat gestern mit einer bemerkenswerten rechtlichen Studie auf einen Punkt hingewiesen, den wir bereits im Herbst gerne geklärt hätten, nämlich, welche Möglichkeit Österreich hat, im Rahmen des Euratom-Vertrages gegen die Laufzeitverlängerung in Deutschland vorzugehen. Da gibt es Möglichkeiten. Sie wollten diese Möglichkeiten nicht einmal prüfen.
Das Greenpeace-Gutachten geht davon aus, dass es eine Möglichkeit gegeben hätte, gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren anzuzetteln. Auch hier stellt sich wieder die Frage, wie es denn mit dem Mitreden ist. Warum werden diese Dinge nicht einmal geprüft? Was sich als Interpretation dann schon aufdrängt, ist, dass es hier Interessen gibt, nämlich persönliche und wirtschaftliche Interessen.
Wolfgang Schüssel hat vor wenigen Monaten die Seiten gewechselt, und ich frage Sie heute, Herr Umweltminister: Hat dieser Seitenwechsel etwas mit Ihrer laschen Anti-Atompolitik zu tun? (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Seit April 2010 sitzt Wolfgang Schüssel im Aufsichtsrat des deutschen Energieriesen und Atomkonzerns RWE. Das war einer der Scharfmacher bei der Ausstiegsdiskussion, bei der Verlängerung der Laufzeiten. Sie betreiben Gundremmingen, Biblis, Emsland, teilweise auch sehr alte Anlagen, und – was man dazusagen muss – diese Aufsichtsratstätigkeit ist ja keine ehrenamtliche Arbeit. Es sind Jahresgagen von 200 000 bis 300 000 € zu erwarten. Ich betone: 200 000 bis 300 000 €!
Da muss man schon die Frage stellen, auf welcher Seite die ÖVP nun steht. Auf welcher Seite steht Wolfgang Schüssel? Aus meiner Sicht ist es absolut unvereinbar (Beifall bei den Grünen), und es grenzt an politische Korruption, im österreichischen Nationalrat über Energiepolitik, über Anti-Atompolitik abzustimmen und gleichzeitig im Aufsichtsrat eines der größten Atomriesen Europas zu sitzen und persönlich von der Laufzeitverlängerung dieser deutschen AKWs zu profitieren.
Ich würde mich freuen, wenn Sie dazu einmal eine deutliche Stellungnahme abgeben könnten. Unsere Stellungnahme – und ich glaube, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern – ist sehr klar: Da muss sich Wolfgang Schüssel entscheiden: entweder Mandatar im Interesse der österreichischen Bevölkerung oder Aufsichtsrat im Interesse eines Atomriesen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Die Ausbaupläne rund um Österreich sind mittlerweile besorgniserregend. Wir haben leider das Pech, dass seit dem Jahr 2000 – also seit den letzten zehn Jahren – sich das
Atomrisiko an Österreichs Grenzen vermutlich verdoppelt hat: Durch den fertiggestellten Ausbau in Temelίn, in Mochovce, die neuen Pläne in Oberitalien und der Schweiz, die Laufzeitverlängerung in Paks in Ungarn und das Desaster in Deutschland.
Es gibt eine verheerende Bilanz, was Entsorgungsmöglichkeiten betrifft, auch hier wieder Deutschland: Um das Lager Asse gab es eine lange Diskussion, angeblich ist es sicher, angeblich ist es trocken, aber durch diesen Salzstock sind die Bäche durchgeflossen. – Also ein Scheitern auf vielen Ebenen, aber trotzdem gibt es Ausbaupläne, die ausschließlich damit begründet werden, dass es eine europäische Atomgemeinschaft gibt, die dies fördert, die dies unterstützt und die bei jedem einzelnen dieser Projekte auch eine sehr unrühmliche Rolle spielt.
Das letzte und neueste Argument ist, Klimaschutz als Deckmantel für Atomausbaupläne zu missbrauchen, und es gibt immer wieder Vorstöße der Kommission in diese Richtung. Wir hätten uns von Österreich ein sehr viel lauteres, ein sehr viel stärkeres und auch ein sehr viel offensiveres Vorgehen bei all diesen Projekten gewünscht und erwartet.
Vor allem von Ihnen, Herr Umweltminister, aber auch von Ihnen, Herr Bundeskanzler, hat man wenig zu all diesen Ausbauplänen gehört. Sie haben sich sehr vornehm zurückgehalten, statt bereits im Vorfeld zu Projekten eindeutig und scharf Stellung zu beziehen, internationale Möglichkeiten – auf Verträgen gegründet – auszunutzen, und die Gesundheits- und Sicherheitsinteressen der österreichischen Bevölkerung auch wirklich ernsthaft anzugehen und ernsthaft zu vertreten. Atompolitik soll nicht an der österreichischen Grenze enden. Im Boulevard und an der österreichischen Bundesgrenze endet sehr oft die österreichische Anti-Atompolitik, und das ist sicher nicht das, was sich die Bevölkerung jetzt erwartet.
Interessanterweise waren sowohl SPÖ als auch ÖVP in vielen Landtagen bereit, das Volksbegehren zu unterstützen, den Inhalt zu beschließen. Wir haben Beschlüsse aus den Jahren 2007 und 2008 von allen neun österreichischen Landtagen. Stimmen der SPÖ, Stimmen der ÖVP, Stimmen der Grünen, Stimmen der FPÖ – in allen neun Landtagen gibt es Beschlüsse, die die Bundesregierung auffordern, diesen Ausstieg auch vorzunehmen. Fast 200 Gemeinden haben das verlangt und gefordert. Und man fragt sich, was es sonst noch geben muss – außer einer so starken Bewegung in der Bevölkerung –, damit Sie in der Bundesregierung sich endlich einmal bewegen.
Ich denke, gerade vor dem Hintergrund, dass sich in vielen politischen Fragen Blockadesituationen ergeben haben zwischen ÖVP und SPÖ, dass nichts weitergeht in vielen Bereichen, ist es wirklich eine große Verfehlung, auf ein so starkes Votum aus den Landtagen, aus den Gemeinden, von der Bevölkerung nicht zu reagieren, das niederzubügeln, zu ignorieren und zuletzt auch noch im Umweltausschuss nicht einmal den Mut zu besitzen, das abzulehnen, sondern es einfach zu vertagen und damit die Debatte zum Verschwinden zu bringen. Das ist nicht fair! Das ist vor allem gegenüber all diesen Menschen, die in diesem Bereich arbeiten und sich engagieren, nicht fair. Deswegen bringen wir heute diesen Dringlichen Antrag ein, um Ihnen nicht zu ermöglichen, das zu verstecke
n.
Vorarlberg, Salzburg, Oberösterreich, alle haben das mit großem Engagement beschlossen, und Ihr einziges Argument – in der ÖVP und in der SPÖ – ist mittlerweile ein juristisches, ein rechtliches. Sie sagen nämlich, das sei ja gar nicht möglich, das sei juristisch gar nicht möglich. Sie verweisen auf zwei Rechtsgutachten. Es gibt allerdings drei andere Rechtsgutachten, die sagen, es sei sehr wohl möglich.
Sie übersehen dabei eine ganz wesentliche Frage in der Europäischen Union. Viele Fragen sind keine reinen Rechtsfragen. Der Ausstieg aus einer Teilgemeinschaft der Europäischen Union wäre ein absolutes Novum. Und es würde eine unglaubliche Dynamik im Bereich der energiepolitischen Diskussion auslösen, wenn ein Land wie Österreich in Austrittsverhandlungen um den Euratom-Vertrag einträte.
Sie wollen es ja nicht einmal probieren. Sie wollen es nicht einmal versuchen, das anzugehen, diese Verhandlungen aufzunehmen und auszusteigen. Sie verschanzen sich schon im Vorhinein hinter juristischen Argumenten und sagen, das sei gar nicht möglich. Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber aufzugeben, bevor man es versucht hat, ist die übliche Feigheit in der Anti-Atompolitik. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wenn ein Bundeskanzler sogar bei einer Frage, die Einstimmigkeit im Rat vorsieht, mit Volksinitiativen arbeiten möchte, dann könnte er auch in einer umweltpolitischen Frage einmal den Mut haben, das anzugehen. Die Argumente des Umweltministers könnten krauser nicht sein. Er sagt, die gesamte Diskussion sei kontraproduktiv und die Teilnahme an Euratom sei so wichtig; mitreden, mitzahlen müssten wir sowieso.
Diese Argumente können Sie sich heute sparen. All diese Argumente sind in der Öffentlichkeit entkräftet. Es ist offenkundig: Die Frage, ob weiterhin mitgezahlt werden muss oder nicht, wird im Rahmen der Ausstiegsverhandlungen geklärt werden. Sie könnten sich schon einmal darauf vorbereiten, wie Sie das machen würden, aber nicht schon von vornherein die Flinte ins Korn werfen und mit der üblichen Mutlosigkeit aufgeben, insbesondere in diesen wichtigen Fragen.
Wer gegen Atomenergie ist, wer gegen Atomstrom ist, wer gegen Atomkraftwerke ist, der muss auch für Ökostrom sein, für erneuerbare Energieträger. Und das ist das letzte Kapitel, das ich Ihnen beiden zum Vorwurf machen muss: In all den Fragen, die erneuerbare Energieträger betreffen, muss um jeden Millimeter gestritten werden. Es gibt überhaupt keine Bewusstseinsbildung, dass genau diese Energieträger uns gerade in dieser Frage unangreifbar machen würden.
Wie schaut denn das aus: Eine Atombilanz im österreichischen Stromnetz von 10, 12 oder 15 Prozent – wahrscheinlich sogar noch höher – auf der einen Seite, und auf der anderen Seite wird die Anti-Atompolitik beschworen!? Oder: Konsequenter Ausbau der erneuerbaren Energieträger – bis zum heutigen Tag gibt es kein neues Ökostromgesetz. Säumigkeit! Ich betone: Bis zum heutigen Tag gibt es kein neues Ökostromgesetz. (Abg. Kopf: Es gibt ein gültiges!) – Es gibt ein gültiges, das ist vollkommen wirkungslos, es ist ein Ökostromverhinderungsgesetz! Das wissen wir alle. (Beifall bei den Grünen.)
Wer gegen Atomenergie ist, muss ein neues Ökostromgesetz vorlegen, in dem auch ganz andere Zielsetzungen festgeschrieben sind als diese mickrigen Ausbaupläne, die die österreichische Wirtschaft in diesem Bereich auf Vorgartenzwergniveau halten und nicht groß machen. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Ich wünsche jetzt mir von Ihnen, Herr Umweltminister, erstens einmal keine Ausflüchte mehr. (Zwischenruf des Abg. Jakob Auer.) Seien Sie nicht kontraproduktiv, sondern stellen Sie sich hinter all die Leute, die jetzt auf der Straße stehen, Unterschriften sammeln, darauf hinweisen und auf dem Gemeindeamt oder Bezirksamt unterschreiben! Das ist eine sinnvolle Initiative, das sind kleine Umweltorganisationen, die keine Milliardenbeträge zur Verfügung haben, um Werbekampagnen zu schalten, wie Sie in den Ministerien, sondern die machen das alles ehrenamtlich, und die Zielsetzung, die sie verfolgen, ist es absolut wert, verfolgt zu werden.
Greifen Sie das auf! Hören Sie endlich auf mit dieser Mutlosigkeit! Das ist wohl das Allerschlimmste in der Anti-Atompolitik, immer schon von vornherein aufzugeben, von vornherein in die Opferrolle zu fallen, und zu sagen, wir könnten ohnehin nichts machen. Überlegen Sie sich einmal wirklich, wie man diesen Ausstieg vorbereiten kann! Sie haben die volle Unterstützung der Grünen und vieler Bürgerinitiativen, die das seit
Jahren von Ihnen einfordern und auch das Recht haben, von Ihnen ernsthafte Arbeit und nicht Arbeitsverweigerung zur Schau gestellt zu bekommen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
15.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Bundesminister.
15.19
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben im Umweltausschuss schon des Öfteren das Thema Euratom besprochen. Die Argumente wiederholen sich. Es dreht sich im Kreise.
Jetzt ist ein Volksbegehren auf dem Tisch. Das ist legitim. Das ist auch richtig, wenn Initiativen wollen, dass ein Thema öffentlich diskutiert wird. Aber klar ist, dass das Volksbegehren nicht zum Ziel hat, gegen Kernenergie zu sein, sondern dass es eigentlich zum Ziel hat, aus einem Vertrag auszusteigen, nämlich aus dem Euratom-Vertrag. (Abgeordnete von Grünen und BZÖ halten jeweils ein Transparent in die Höhe mit der Aufschrift: „Raus aus Euratom!“, wobei jenes bei der grünen Fraktion das Logo der Grünen trägt.) Und da ist auch ganz klar, dass wir uns alle einig sind, dass Sie hier mit Ihren Transparenten auch etwas beschwören, was sowohl in der Regierung als auch in den politischen Gruppierungen hier im Parlament – wenn Sie herkommen, sehen Sie es – nicht vorhanden ist. Denn: Österreich ist nicht für die Nutzung der Atomkraft, Österreich ist nicht für die Nutzung der Kernenergie! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Das ist ein Parteiplakat! Da ist das Logo drauf!)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Transparente wieder einzurollen. – Danke.
Herr Bundesminister, Sie sind am Wort. – Bitte.
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (fortsetzend): Die Position der österreichischen Bundesregierung ist nicht eine Position der ÖVP gegen die SPÖ oder umgekehrt, sondern eine gemeinsame: Die Kernenergie ist keine Option für uns! Die Kernenergie ist keine nachhaltige Form der Energiegewinnung, weil völlig ungeklärt ist, wo der atomare Restmüll hinkommt und die Sicherheitsrisiken zu groß sind.
Die ÖVP agiert hier nicht doppelbödig, Frau Klubobfrau, das möchte ich Ihnen eindeutig sagen, denn auch die ÖVP hat eine ganz klare Position. Auch für uns ist die Kernenergie keine Option, nicht für Österreich und auch nicht für andere Regionen. Wir sprechen da mit einer Zunge. Weil Sie hier die Laufzeitverlängerung der deutschen AKWs angesprochen haben: Ich war der Erste, der dagegen protestiert hat (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, ja!), gegen den Beschluss einer deutschen Bundesregierung, die unter einer Schwesternpartei steht, nämlich der deutschen Bundeskanzlerin.
Dabei habe ich erreicht, dass die deutsche Bundesregierung im Rahmen des bilateralen Nuklearinformationsabkommens Österreich Rede und Antwort steht, wie genau die Details des Beschlusses sind und welche Konsequenzen das hat. Ich war es, der im Ministerrat einen einstimmigen Beschluss erreicht hat, bei dem wir uns ganz klar als österreichische Bundesregierung dafür ausgesprochen haben, dass es maximale Transparenz (Abg. Dr. Pirklhuber: Wo ist die Transparenz?) seitens der deutschen Seite, maximale Sicherheit für die österreichische Bevölkerung und ein Aufrüsten der Atomkraftwerke im sicherheitstechnischen Sinn gibt und dass es, wenn das nicht geht –
zum Beispiel Isar 1 –, zum Abschalten des Reaktors kommt. Das ist eine ganz klare Positionierung, dazu stehen wir eindeutig. (Beifall bei der ÖVP.) – Das ist der eine Punkt.
Wenn Sie jetzt sagen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wäre anzustrengen, dann sage ich Ihnen: Sie können davon ausgehen, dass wir alle rechtlichen Fragen prüfen, nicht nur die Expertinnen/Experten meines Hauses, sondern auch die Expertinnen/Experten der Bundesregierung. Ich darf Sie nur daran erinnern, dass für ein Vertragsverletzungsverfahren, für eine Klage das Bundeskanzleramt zuständig ist und die Bundesregierung insgesamt.
Daher haben wir eine gemeinsame Position. Wir prüfen alle rechtlichen Möglichkeiten, auch im Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung, sei es auf europäischer Ebene, sei es auf nationaler Ebene, und da ist zum einen derzeit kein Rechtstitel vorhanden, zum anderen endet es ja nicht damit.
Wir bleiben in Kontakt mit den deutschen Behörden und fordern maximale Sicherheit ein. Das freut diese nicht, insbesondere auch nicht in Bayern, aber uns geht es um Sicherheit für die österreichische Bevölkerung. Das Kraftwerk Isar 1 ist ein alter Reaktor, der muss sicherheitstechnisch hochgerüstet werden. Das ist ganz klar, weil er an der Isar liegt und weil dann, wenn etwas passiert, unter Umständen die radioaktiven Gewässer nach Österreich kommen. Daher haben wir ein elementares Interesse, da maximalen Schutz einzufordern, und wir tun das auch. (Abg. Neubauer: ... stillgelegt werden!)
Auch bei den internationalen Verhandlungen – ich darf Sie erinnern –, bei der letzten Klimakonferenz in Cancún war es das Anliegen vieler Staaten der Welt, beim JI/CDM-Programm, also beim Programm, bei dem Klimaschutzaktivitäten unterstützt werden, die Kernenergie in das Förderprogramm aufzunehmen. Und Österreich war es, wir gemeinsam mit anderen EU-Staaten, die das verhindert haben. Es wurde erreicht als ein wichtiger Punkt in Cancún, dass die Kernenergie auch in Zukunft im Rahmen des JI/CDM-Programms nicht finanziell unterstützt wird. Es gibt immer wieder Bestrebungen. Sie können davon ausgehen, dass sich Österreich und insbesondere auch ich dort vehement dafür einsetzen, dass die Nutzung der Kernenergie nicht zunimmt.
Faktum ist aber, dass in der ganzen Welt und auch in Europa aufgrund des gestiegenen Energiehungers die Nutzung der Kernenergie für viele Staaten einfach eine Option ist, auch wenn uns das nicht freut.
Daher fahren ja wir in Österreich und insbesondere ich eine andere Linie. Wir setzen verstärkt auf erneuerbare Energieträger. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, ja!) Wir sind eines der Vorreiterländer in der Europäischen Union mit über 30 Prozent Anteil erneuerbarer Energie. Da sind die Deutschen nicht so weit und die meisten Staaten in der Europäischen Union auch nicht.
Mein Ziel ist ein energieautarkes Österreich, in dem wir Energie vollständig im eigenen Land erzeugen. Sie können mir glauben, dass es genug Leute gibt, die sagen: Na, fahren wir auch in Österreich mit der Option Kernenergie! Ich tue das nicht, und wir tun das nicht, und auch die ÖVP tut das nicht. Die erneuerbaren Energieträger sind ein großer Punkt. Wir erreichen unser Ziel der Energieautarkie nur dann, wenn wir Energie einsparen, Energie effizient verwenden und alle Möglichkeiten der erneuerbaren Energie nutzen.
Aber jetzt zum Euratom-Vertrag. Ein Ausstieg aus Euratom, den Sie für Österreich hier propagieren, bedeutet nicht, dass es weniger Kernenergie in Europa oder in der Welt gibt. Also Sie erreichen nicht den Effekt, den Sie hier suggerieren! (Abg. Neubauer: Es geht ja nicht um ...! – Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) – Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist die rechtliche Frage. Wir verschanzen uns nicht hinter der rechtlichen Frage. Ich sage nur, dass es rechtlich vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt, vom Völkerrechtsbüro im Außenministerium geprüft wurde. Die sagen, ein solitärer Austritt aus einem Euratom-Vertrag geht nicht, weil man nur insgesamt aus der Europäischen Union austreten kann. (Abg. Neubauer: Blödsinn!) Und ich sage: Das ist eine Option, die für die ÖVP nicht in Frage kommt – und auch nicht für die Bundesregierung, ganz eindeutig! (Beifall bei der ÖVP.)
Es gibt keine EU-Mitgliedschaft à la
carte, wo ich mir die Rosinen aussuche, so wie
das hier suggeriert wird. Entweder ich bin
im gesamten Rechtsbestand dabei oder eben nicht. Das ist die rechtliche
Frage.
Nun zur politische Frage. Und da, Frau Klubobfrau Glawischnig, dürfen Sie mir nicht etwas unterstellen, was so gar nicht stimmt, weil Sie hier Mutlosigkeit meinerseits suggerieren. Das hat nichts mit Mutlosigkeit zu tun, sondern mit Hausverstand und mit politischer Vernunft. (Zwischenruf des Abg. Ing. Hofer. – Abg. Dr. Pirklhuber: Ist das Ihr ökopolitisches Verständnis?) Ich sage: Auch aus politischen Gründen hat es keinen Sinn auszutreten! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich sage es bewusst offensiv, denn in meiner langjährigen politischen Erfahrung hat es einen Sinn, am Verhandlungstisch zu sitzen. Es ist besser, für Österreich etwas herauszuholen, als vor der Tür zu stehen, nicht mitreden zu können und Beschlüsse dann exekutieren zu müssen. Das betrifft den Agrarbereich, wo viele Bauern skeptisch waren betreffend den EU-Beitritt, und so weiter. (Abg. Dr. Pirklhuber: Aber doch nicht für die Atompolitik!) Auch dort gilt gescheites Mitreden, Bedingungen gestalten und nicht draußen vor der Türe warten, so wie es zum Beispiel bei der Schweiz ist, die dann viele Dinge übernehmen muss.
Aber zurück zum Euratom-Vertrag. Ich halte es allemal für richtig, mitzureden, mitzubestimmen, denn wissen Sie, was die Konsequenz ist? – Wenn Beschlüsse Euratom betreffend gefasst werden und wir theoretisch nicht mit dabei wären, dann müsste unser Minister hinausgehen aus der Ministerratssitzung und darf als ein Mitglied der Europäischen Union auf der europäischen Ebene darüber gar nicht abstimmen. (Abg. Mag. Brunner: Was ist der Unterschied? – Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Das ist für mich undenkbar, weil es für uns um hohe Sicherheitsstandards geht. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich darf auch hier erwähnen, dass unsere Arbeit auch eine erfolgreiche war im Rahmen von Euratom, im Rahmen der Mitsprache, die wir dort gehabt haben.
Ein Beispiel: Die vorzeitige Schließung von diversen Reaktoren alter Bauart, sowjetischer Bauart. Als neue Kandidaten zur Europäischen Union wollten, hat sich auch Österreich dafür eingesetzt, dass unsichere Reaktoren geschlossen werden müssen. Beispiele: Kosloduj in Bulgarien – Schließung, Bohunice in der Slowakei – Schließung, Ignalina in Litauen – Schließung. Das war ein Effekt unserer Euratom-Mitgliedschaft!
Der zweite Punkt betrifft die hohen Standards. Seit dem EU-Beitritt Österreichs wurden fünf Richtlinien geändert, die einen höheren Gesundheitsschutz nach sich gezogen haben, was das Strahlenschutzniveau anbelangt. Wir haben erstmals europaweit einheitliche Grenzwerte für das Strahlenschutzniveau. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) Für Patienten, für Arbeitnehmer, für Unternehmer hat es das vorher nicht gegeben. Das ist ein Ergebnis der Arbeit bei Euratom!
Der dritte Punkt: Wir haben im Jahre 2009 eine Richtlinie über die nukleare Sicherheit beschlossen. Das hat Österreich massiv eingefordert und da hat Österreich auch aktiv mitgestaltet. Es ist jetzt so, dass alle Mitgliedstaaten eine nationale Aufsichtsbehörde einrichten müssen, und die muss, wenn Kernkraftwerke im jeweiligen Staat genehmigt werden, einen einheitlichen Regulierungsrahmen vorgeben, zum Beispiel ein absolut
nachvollziehbares Genehmigungsverfahren. Das betrifft die Slowaken, die Tschechen, die Deutschen, die Spanier, die Italiener – jeden! Es würde auch uns betreffen, wenn wir auf Kernkraft setzen würden, was wir nicht tun, aber die müssen jetzt ein nachvollziehbares Genehmigungsverfahren machen. Sie müssen genug kompetentes Personal aufstellen. Die Bevölkerung muss informiert werden. Es muss regelmäßig Berichte an die Europäische Kommission geben, und diese Aufsichtsbehörde wird alle zehn Jahre überprüft. Grundprinzip: Sicherheit zuerst! Und das hat Österreich mitgestaltet und mit erreicht! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich komme noch zu zwei Punkten. Die gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission darf sich bei der Kernenergieforschung nur mehr auf Sicherheitsaspekte beziehen. (Abg. Mag. Brunner: Genau!) Auch das hat Österreich erreicht und gefordert! Österreich hat damals im Jahr 2006 – weil Sie auch immer wieder das mit dem Veto erwähnen – mit Veto gedroht. Das war vor meiner Zeit, das waren meine Vorgänger, weil sie gesagt haben: Wir wollen, dass sich die Kernenergieforschung nur mehr auf die Sicherheitsaspekte bezieht! Und das haben wir im Rahmen von Euratom erreicht.
Abschließend komme ich noch zum Sicherheitskontrollsystem. Es wird das Kernmaterial einer eingehenden Kontrolle auf der europäischen Ebene unterzogen. Das bedeutet, jedes Gramm Uran, jedes Gramm Plutonium wird registriert, wird kontrolliert und kann daher nicht abgezweigt werden oder, was weiß ich, für irgendwelche Attentate verwendet werden (Abg. Dr. Pirklhuber: Brauchen wir eh nicht!), was ja im Sinne der Sicherheit absolut notwendig ist.
Daraus wird klar, dass wir einen Austritt aus Euratom nicht als politische Option sehen und es keinen Sinn dafür gibt, sondern im Gegenteil: Mitreden ist wichtig! (Beifall bei der ÖVP.)
Es zeigt sich auch, dass wir dort nicht passiv sind. Das war ja auch schon während der EU-Ratspräsidentschaft 2006 so, als Österreich gegen den Entwurf des 7. Forschungsrahmenprogramms gestimmt hat. Das Programm wurde daraufhin überarbeitet, und seither wurde die gemeinsame Forschungsstelle darauf beschränkt, dass nur mehr Sicherheitsforschung betrieben wird. Österreich hat sich hier immer aktiv eingebracht.
Auch der kolportierte Mitgliedsbeitrag, den wir uns ersparen würden, ist nicht schlagend, denn es gibt ein EU-Gesamtbudget. Sie wissen ganz genau, es gibt kein aufgedröseltes Budget, wo wir einen Mitgliedsbeitrag zu Euratom bezahlen. Das ist nicht der Fall. Und es ist auch nicht so, dass da der Neubau von Kernkraftwerken gefördert wird. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Das ist in gar keiner Weise der Fall, sondern im Gegenteil: Es wird in die Sicherheit investiert. Und das ist ein Punkt, der für uns ganz wichtig ist!
Noch einmal: Das Mitreden ist wichtig!
Abschließend: Was wir wollen – und das ist auch meine Sicht –, das ist, dass wir für die österreichische Bevölkerung maximale Sicherheit garantieren. Das können wir am Verhandlungstisch erreichen. Wir haben schon einiges da bewegt, und wir wollen das auch in Zukunft machen. Wenn Österreich nicht bei Euratom dabei wäre, dann wäre eine atomkritische Stimme weniger dabei, und das wäre schade, weil wir damit den Meinungsbildungsprozess in Europa nicht vorantreiben könnten. Daher: Mit dabei sein, mitentscheiden und mitreden und maximale Sicherheit für Österreich herausholen! – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
15.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Brunner kommt nun zu Wort. Es sind 10 Minuten Redezeit für alle Redner, die nun zu Wort kommen. – Bitte.
15.31
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Landwirtschaftsminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Landwirtschaftsminister, ich gebe Ihnen in einem Punkt recht: Die ganze Diskussion wiederholt sich. Ihre Allgemeinsätze wiederholen sich, die Diskussionen im Umweltausschuss wiederholen sich und eines wiederholt sich besonders oft: Ihre permanenten Vertagungen.
Es gibt von den Oppositionsparteien mehrere Anträge zum Austritt Österreichs aus Euratom und die Regierungsparteien haben es nicht für wert befunden, diese Anträge hier ins Haus zu bringen und sie öffentlich zu thematisieren. Da bedarf es heute eines Sonderinstruments der Grünen, damit wir das hier einmal aufs Tapet bringen. Die Regierungsparteien würden diese Diskussion verhindern.
Ich habe ein Transparent mitgebracht, das wir von den Initiatoren des Volksbegehrens geschickt bekommen haben. (Die Rednerin entrollt ein Transparent mit der Aufschrift: „Volksbegehren: Raus aus Euratom!“ – Beifall bei den Grünen. – Oi-Rufe bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Dieses Transparent ist weit gereist: durch ganz Österreich, auf 100 Gipfeln, in allen Bundesländern, in vielen Gemeinden und es hat es bis hierher ins Parlament bis zu Ihnen geschafft. Nur, wenn es nach Ihnen gegangen wäre, wäre die Reise hier zu Ende gewesen, weil Sie die Diskussion mit diesen Menschen verweigert haben. Ich finde, das ist eigentlich das Bedenklichste an dieser ganzen Diskussion, dieser Umgang mit Menschen, denen Atompolitik, Anti-Atompolitik – und das sind, glaube ich, sehr, sehr viele in Österreich – ein wichtiges Anliegen ist. Nicht einmal mit diesen Menschen über ihr Anliegen zu reden, das finde ich demokratiepolitisch sehr bedenklich. Das ist ein Affront gegenüber diesen Menschen, die sich in ihrer Freizeit sehr engagieren und sehr viel Initiative, Zeit und oft auch Geld in die Hand nehmen, um Atompolitik wieder aufs Tapet zu bringen.
Ebenfalls bedenklich ist – das kommt auch von ÖVP-Seite und das liegt jetzt in den Gemeinden auf –, dass es von Ihrer Innenministerin ein Schreiben an die Gemeinden gibt, sie sollen dieses Volksbegehren nicht bewerben. (Abg. Dr. Pirklhuber: Unglaublich!) Jetzt ist es ohnehin schon schwer für Menschen, sich hier zu engagieren, und dann kommt noch ein Schreiben von den Regierungsparteien, das ihnen wieder Steine in den Weg legt. Also das ist kein Umgang mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Diesen Vorwurf müssen Sie sich hier gefallen lassen. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Großruck.)
In Österreich gibt es einen breiten Anti-Atomkonsens und Österreich ist Mitglied in einem Vertrag, der folgende Zielsetzung hat: Da steht in der Präambel, dass die „Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft“ darstellt und dass man „entschlossen“ ist, „die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen“.
Das ist genau das, worum es in Euratom geht, eine mächtige Kernindustrie zu schaffen und nicht um Sicherheit, Forschung oder was auch immer. Diese Sachen kommen zwar vor, aber de facto geht es darum, die Kernindustrie zu stützen.
Das Ziel, auch irgendwie Versorgungssicherheit zu erreichen, die Müllproblematik in den Griff zu bekommen – all das ist gescheitert und Euratom hat deswegen auch jede Berechtigung verloren.
Es gab ja auch den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Dieser Vertrag ist nach 50 Jahren ausgelaufen, weil es eben keine zukunftsfähige Technologie mehr ist, es sind keine Energiequellen, auf die man weiter in Europa setzen soll. Bei Euratom wird es trotzdem gemacht. Euratom ist alles andere als zu
kunftsfähig. Atomenergie ist ein Sicherheitsrisiko. Die Endlagerproblematik ist in keiner Weise gelöst und auch die Versorgungssicherheit kann durch diese Technologie nicht garantiert werden.
Wir haben von Ihnen jetzt allgemeine Plattitüden gehört und wieder nichts Konkretes. Ein Austritt ist sehr wohl möglich. Da gibt es mittlerweile verschiedene Rechtsgutachten. Sie zitieren immer eines, ein angebliches Gutachten, das wir auch im Umweltausschuss in der letzten Woche diskutiert haben, das Sie uns aber nicht zur Verfügung stellen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das kriegen wir noch!) Das wundert mich, weil immerhin sind Sie auch Auftraggeber dieses Gutachtens. (Abg. Dr. Pirklhuber: Wie der Schelm denkt, so ist er auch!)
Ich habe da ein Schreiben aus dem Bundeskanzleramt vom Verfassungsdienst, der das Wort „Gutachten“ schon einmal unter Anführungsstriche setzt, weil es sich bei dem angesprochenen Gutachten lediglich um eine interne Erledigung des Verfassungsdienstes handelt, die gemeinsam mit dem Völkerrechtsbüro des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erstellt wurde.
Und es wundert mich jetzt schon sehr, Herr Landwirtschaftsminister, wenn Sie uns im Umweltausschuss sagen, Sie können uns dieses Gutachten nicht geben, weil Sie es nicht zur Verfügung haben. Sie selbst sind aber der Auftraggeber dieses Gutachtens. – Also wer, bitte, kann ein Gutachten zur Verfügung stellen, wenn nicht der Auftraggeber?
Ich verlange von Ihnen, dass Sie dieses Gutachten allen Parlamentsparteien zur Verfügung stellen, es auch zu veröffentlichen, damit sich die Bevölkerung tatsächlich ein Bild machen kann, was hier los ist und auf welche „Gutachten“ – wie gesagt: unter Anführungszeichen – Sie Ihre Verneinung des Euratom-Austritts stützen. (Beifall bei den Grünen.)
Mitreden war ein wichtiges Stichwort bei Ihnen. Mitreden wobei? Oder mitreden in welcher Form? – Es ist vorhin schon erwähnt worden, wie Österreich hier mitgeredet hat. Österreich hat einer Verdreifachung des Forschungsbudgets zugestimmt. Es freut mich, dass jetzt auch RWE-Aufsichtsrat Wolfgang Schüssel einmal bei einer Atomdiskussion hier im Haus ist. Sie haben nämlich in Ihrer Funktion als Bundeskanzler zugestimmt, dass die Atomtechnologie als Low-Carbon-Technology eingestuft wird.
Das ist nämlich genau der Punkt, mit dem wir bis heute zu kämpfen haben, den Sie auch angesprochen haben, Herr Landwirtschaftsminister. (Abg. Amon: Umweltminister, bitte!) Die Atomenergie, die Atomindustrie sucht ein Schlupfloch in die Klimatechnologie, möchte als Klimaschutzpolitik anerkannt werden. Das haben wir unter anderem Wolfgang Schüssel zu verdanken, der sich dafür eingesetzt hat, dass sie als Low-Carbon-Technology anerkannt wird. Ihren Ausgleich haben Sie offensichtlich erhalten, indem Sie jetzt bei RWE sind. (Abg. Dr. Bartenstein: Hallo! Hallo! Hallo!) Wir kämpfen bis heute damit, dass die Atomkraft aus dem Klimaschutz rauskommt.
Ebenfalls wurde schon angesprochen – auch für Sie, Herr Minister –, dass der Auftritt in Euratom nicht so rühmlich war. Sie haben einer Sicherheitsrichtlinie zugestimmt, die ihren Namen nicht verdient. Da wird der Bevölkerung suggeriert, dass es einheitliche Sicherheitsstandards in der EU für Atomkraft gäbe. De facto ist sie völlig harmlos und wird von der Atomindustrie eher als Werbeinstrument verwendet.
Auch die Mitteilungspflicht, also die Laufzeitverlängerungen in Deutschland haben Sie ja selbst angesprochen. Greenpeace hat eine Studie herausgebracht, aus der genau hervorgeht, dass für Deutschland eine Mitteilungspflicht an die Euratom-Mitglieder bestanden hätte. Sie haben das nicht genutzt, um auch entsprechend dagegen aufzutreten. Auch hier wieder: Mitreden ist von österreichischer Seite, von der österreichischen
Bundesregierung nicht wirklich erfolgt und deswegen sehe ich überhaupt keinen Grund, warum wir weiter in diesem Atomfördervertrag drinnen bleiben sollen.
Transparenz haben Sie angesprochen, Herr Minister. Transparenz ist wichtig. Nur, wie gesagt, das Gutachten stellen Sie uns nicht zur Verfügung. Ich habe auch diese Woche erst einen Brief aus Ihrem Ministerium bekommen, dass Sie die Umweltsprecher der Parteien nicht in die Gespräche mit Deutschland mit einbeziehen wollen. Das finde ich auch sehr bedenklich.
Zur Frage des Weiterzahlens: Wie gesagt, das ist Verhandlungssache. Wenn Sie schon vorher aufgeben wollen, dann geben Sie auf! Die Briten haben sich einen Rabatt ausgehandelt. Wenn wir austreten – und das können wir, wir können austreten, wir hätten ja nicht einmal eintreten müssen –, dann können wir, wenn wir möchten, sehr wohl verhandeln, dass wir weniger Beitrittsbetrag bezahlen.
Die Feststellung, das werde ohnehin alles nur für Sicherheit und Forschung verwendet, ist ein Märchen. Maximal 2 Prozent der Euratom-Mittel werden für die Untersuchung von Entsorgungen geleistet.
Ich sehe es eigentlich überhaupt nicht ein, warum öffentliche Gelder herangezogen werden sollen, um die Probleme der Atomindustrie zu finanzieren. Die Atomindustrie macht fette Gewinne, ihre Aufsichtsräte machen fette Gewinne. Ich sehe nicht ein, warum die öffentliche Hand für deren Probleme aufkommen soll. Da muss das Verursacherprinzip gelten, auch wenn dann der eine oder der andere Aufsichtsrat ein bisschen weniger Gewinn hat. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grillitsch: Sehr zögerlicher Applaus!)
Sie haben gesagt, für viele Länder ist Kernenergie halt eine Option. Aber das wäre genau die Aufgabe für Österreich! Sie loben uns jetzt für unseren Anteil erneuerbarer Energie, der seit Jahren stagniert, weil hier völlige Blockade, Tiefschlaf herrscht. Wenn wir es vormachen und auf erneuerbarer Energie setzen, die 40 bis 50 Millionen €, die wir jetzt ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Die erneuerbare Energie nimmt ja zu! Was sagen Sie denn?!) – Ja bitte, das ist doch mickrig! (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Die nimmt ja zu! ... in Europa! Was sagen Sie denn?!)
Seit dem Jahr 2006 haben wir ein „Ökostrom-Blockade-Gesetz“. Alle europäischen Länder haben ein besseres Ökostromgesetz als Österreich. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich.) Sie werden sich nicht gegenüber der Ökostrombranche in Österreich trauen zu behaupten, dass wir ein super Förderregime haben. Das schaue ich mir an, Herr Minister! (Beifall bei den Grünen. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Da könnten Sie etwas vorlegen und andere Länder dabei unterstützen. Sie hätten schon längst nicht nur Allianzen suchen können (Ruf: Bulgarien!), sondern müssen, um den Atomausstieg auf europäischer Ebene zu verhindern. Das haben Sie nicht getan. Deswegen soll jetzt das Volk entscheiden, dass wir da endlich herausgehen.
Und ich bin unbedingt der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. (Beifall bei den Grünen.)
15.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
15.42
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, dass die Sorgen der Bevölkerung auf jeden Fall ernst genommen werden müssten. Das ist gar keine Frage. Und die Sorgen vor Kernkraftwerken sind berechtigt.
Ich kann mich noch sehr gut an diesen 26. April 1986 erinnern. Wolfgang Katzian und ich waren gemeinsam am Jugendgewerkschaftstag der GPA. Zwei Tage später hat meine schriftliche Matura begonnen, zwei Tage später habe ich meinen 18. Geburtstag gehabt. (Demonstrativer Beifall des Abg. Mag. Donnerbauer.) Viele junge Leute haben sich damals gefragt, ob es angesichts des zu erwartenden radioaktiven Fallouts und angesichts dessen, dass damals noch nicht klar war, was wirklich passieren wird, überhaupt noch Sinn macht, Matura zu machen. (Abg. Scheibner: Aber nur in Ihren Kreisen hat man so gedacht! Bei uns hat man das nicht getan!) Wie gesagt, die Sorgen sind berechtigt.
Der Konsens zur Anti-Atompolitik, der in Österreich herrscht, ist selbstredend. Er ist nicht nur ein Konsens, der irgendwie kühle Asche ist – so glaube ich. Es ist ein Konsens, an dem auch wirklich gearbeitet wird. Erst gestern in der Klubsitzung der SPÖ hat der Herr Bundeskanzler darüber berichtet – weil das bei uns immer wieder auch Thema ist –, wie es immer schwieriger wird, im Bereich der Europäischen Union in dieser Frage der Anti-Atompolitik Verbündete zu finden, zu schauen, dass auch wirklich etwas weitergeht, und das Thema weiterhin aufs Tapet, auf die Tagesordnung zu bringen.
Ich denke, viele von Ihnen, die in dieser Frage engagiert sind, werden ähnliche Erfahrungen haben wie ich. Ich diskutiere immer und immer und immer wieder zum Beispiel mit französischen Kolleginnen und Kollegen – vollkommen egal, welcher Fraktionen – über die Frage, ob denn Atomkraft nicht wirklich eine nachhaltige Energie sei. – Nein, ist sie natürlich nicht!
Ich diskutiere immer wieder mit Kolleginnen und Kollegen der meisten Nachbarländer über die Frage, dass es doch eine tolle Chance ist, um in Zeiten des Klimawandels, der Klimaerwärmung eine andere Technologie zu forcieren. – Nein, ist es sicherlich nicht!
Ich habe unlängst erst mit polnischen Abgeordneten darüber geredet, die wirklich all ihre Hoffnung in die Zukunft der Atomkraft legen und glauben, dass es ein ganz einfach gangbarer Weg sei und ihnen die billige und sichere Energie nur so in den Schoß fallen würde. – Nein, wird sie nicht!
Wir sind uns darüber einig, dass Atomkraftwerke keine zukunftsfähige Technologie sind, dass das keine nachhaltige Energie ist. Wir wissen, sie ist teuer, sie ist ausgesprochen teuer. Wenn man es auf die Lebenszeit der atomaren Abfälle rechnet, gibt es wahrscheinlich überhaupt keine teurere Energie als Atomenergie. Sie ist gefährlich, und die Endlagerung ist nach wie vor ungeklärt.
Zur Frage der Austrittsoptionen aus Euratom wissen wir, dass es solche und solche Gutachten gibt. Es gibt Gutachten, die rechtlich der Meinung sind, es ist möglich, aus Euratom alleine auszutreten. Es gibt eine Mehrzahl von Gutachten, die der Meinung sind, dass es nicht möglich ist auszutreten. Diese Mehrheit der Gutachten stützt sich unter anderem darauf, dass sie sagt, dass die Europäische Union eine administrative Einheit mit einem einheitlichen institutionellen Rahmen und einem gemeinsamen Budget, einem zentralen Budget ist.
Es ist einerseits nicht möglich zu sagen: Dieser Teil unseres Geldes, den wir an die EU zahlen, ist für Euratom, so wie wir auch nicht sagen können, dieser Teil ist für Landwirtschaft, ist für Regionalpolitik oder für was auch immer. Mir würde einiges einfallen, wovon ich sage: Okay, für diesen Bereich zahlen wir lieber nicht in die Europäische Union, der passt uns politisch eigentlich nicht! – Nur, das ist eben nicht möglich.
Wenn es manchen Parteien – und das unterstelle ich hier schon – in Wirklichkeit darum geht, aus der EU generell auszutreten – wie zum Beispiel Ihrer Partei, Herr Hofer! –, dann vereinnahmen Sie nicht ein Volksbegehren! (Abg. Ing. Hofer: So wie die SPÖ Burgenland!) Vereinnahmen Sie nicht diese Leute, die berechtigt Sorgen haben,
und tun Sie nicht so, als ob es Ihnen nur darum ginge, aus Euratom auszutreten! Ihnen geht es darum, dass Sie aus der EU austreten wollen. (Abg. Kickl: Gehört die SPÖ Burgenland noch zu euch? Gehören die noch dazu?) Aus Euratom rauszukommen geht halt nur, indem man aus der gesamten EU austritt. Das ist das, was Sie in Wirklichkeit wollen. Aber die Leute zu vereinnahmen, die jetzt für eine Sache laufen, die sie für richtig und wichtig finden, halte ich für politisch eigentlich ziemlich schäbig. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Abgesehen von der pragmatischen Frage, ob es denn nun möglich ist, theoretisch auszutreten oder nicht, was ich aus den angeführten Gründen nicht glaube – gesetzt den Fall, es wäre möglich –, stellt sich trotz allem noch die Frage: Ist es politisch sinnvoll auszutreten? Macht es Sinn, weiterhin Beiträge zu zahlen und nicht mehr mitreden zu können? Macht es Sinn, mit unseren Steuergeldern, mit unseren Geldern Dinge zu bezahlen, über die wir überhaupt keine Mitsprachemöglichkeit mehr haben?
Da sage ich, das macht ganz sicherlich keinen Sinn. Das ist politisch wenig intelligent. Es ist richtig, wir sind ganz offensichtlich in der Europäischen Union in unserer Haltung zur Atomenergie auf ziemlich alleinigem Posten. Wir sind ziemlich alleinige Rufer in der Wüste, die Verbündeten werden weniger und weniger. Die Konsequenz daraus zu ziehen und zu sagen: Na gut, dann gehe ich, dann ziehe ich mich zurück und mache gar nichts mehr und stecke den Kopf in den Sand!, ist wahrscheinlich nicht unbedingt eine intelligente Position.
Diese Position teile ich unter anderem mit Greenpeace, das ganz klar sagt: Na gut, wenn man sich anschaut, wo man real auf europäischer Ebene etwas gegen Atomprojekte, die wir nicht wollen, tun kann, dann ist das halt leider einmal nur Euratom! Es ist allemal besser, sagt Greenpeace, drinnen zu bleiben (Abg. Mag. Brunner: ... Greenpeace nicht ...!) – lies einfach nach, was Niklas Schinerl von Greenpeace sagt! – und im Euratom zu versuchen, irgendwelche Projekte, die superteuer und nicht zukunftsfähig sind, mit unserer Stimme zu verhindern, als weiterzuzahlen, auszusteigen und einfach zuzuschauen, wie es passiert. Das ist keine aktive Anti-Atompolitik, ganz im Gegenteil.
An die Adresse der Oppositionspartei gerichtet – ich weiß das, ich war selbst einmal Teil einer Oppositionspartei –: Man ist als Oppositionspartei mit seinen Standpunkten nicht immer mehrheitsfähig, und man kann sich nicht immer durchsetzen. Aber die Frage ist: Welche Konsequenz ziehe ich daraus? Verlasse ich das Parlament? Sage ich, okay, ich bin nicht mehr Teil dieser Republik, nur weil ich mich nicht durchsetze? – Das ist wahrscheinlich nicht die richtige Herangehensweise. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Worum es uns gehen muss, ist eine Neufassung dieses Euratom-Vertrages. Das sagt sich so leicht. Auch wenn wir das anstreben: Es ist nicht einfach, weil es einen Konsens, eine Mehrheit dafür braucht, diesen Vertrag neu aufzusetzen. Selbst wenn es uns gelingt, diese Mehrheit zu finden und ihn neu aufzusetzen, wäre es noch lange nicht gesagt, dass das, was wir wollen, wirklich umzusetzen ist.
Was wir wollen, ist klar: Wir wollen einen Ausbau des Schutzzwecks und eine Eliminierung dieses Förderungszwecks. Wir wollen reale Wettbewerbsmöglichkeiten und Wettbewerbsgleichheit für Atomstrom, der momentan hoch, hoch Vorteile gegenüber anderen, zum Beispiel erneuerbaren Energien genießt. Wir wollen, dass das Europäische Parlament die Möglichkeit hat, im Rahmen von Euratom auch mitzubestimmen. Wir wollen es auf demokratischere Füße stellen.
Momentan gibt es keine Mehrheit für eine solche Politik. Aber das Gute daran, dass wir in Euratom sind, ist – so denke ich –, dass wir, wenn auch der Trend ganz ins Gegenteil von dem, was ich jetzt gesagt habe, was wir in Österreich wollen, geht, zumindest
aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips die Möglichkeit haben, den Backlash, genau das Gegenteil zu verhindern. Ich denke, das alleine ist ein Grund mehr, wirklich drinnen zu bleiben.
Wir wissen, dass der Großteil des Euratom-Budgets in vier Bereiche geht: einerseits in die Forschung, in die Grundlagenforschung – diese ist problematisch –, andererseits in die Verbesserung der nuklearen Sicherheit, zum Dritten in finanzielle Hilfen bei Stilllegungen von Kernkraftwerken und zum Vierten in Sicherheitskontrollen.
Ich denke, der zweite, dritte und vierte Punkt sind unbestritten sinnvoll. Es soll uns darum gehen, die finanziellen Ressourcen vom ersten Punkt, von der Grundlagenforschung weg und hin zu den anderen drei Punkten zu bewegen, wo es um Sicherheit geht. Momentan ist es leider nicht nur die Frage der Sicherheit. Momentan ist leider auch wirklich die Forschung dabei. Um da Bewegung hineinzubringen, um da Mittel umzuschichten, werden wir versuchen müssen, uns zu artikulieren. Und das wird nur gehen, wenn wir drinnen sind.
Ich meine, die österreichische Position sollte die sein – und ist es wahrscheinlich vielfach auch –, dass wir darauf beharren, dass es nur ein einziges sinnvolles Atomkraftwerk gibt: Das ist die Sonne. Sie hat einen genügend großen Sicherheitsabstand zur Erde. Da kann nicht allzu viel passieren, zumindest mittelfristig nicht. Diese Sonne als riesengroßes Nuklearkraftwerk zu nutzen, ist – so glaube ich – die Herausforderung der Zukunft.
Noch eine Anmerkung zur Frage der Laufzeitverlängerungen in Deutschland: Da hoffe ich wirklich sehr auf die SPD und auch auf die Grünen in Deutschland, dass diese wesentlich zeitnäher in der Lage sein werden, diese Laufzeitverlängerungen, die die zerbröselnde schwarz-gelbe Bundesregierung beschlossen hat, zu Fall zu bringen. Die Frage der Nichteinbindung des Bundesrates in eine Gesetzgebung, die die Länder in Deutschland sehr wohl betrifft, scheint eine wirklich verfassungsmäßig sehr kritisierbare zu sein. Ich hoffe, dass unsere Freundinnen und Freunde in Deutschland da demnächst auch wirklich erfolgreich sein und die Laufzeitverlängerungen der deutschen AKWs kippen werden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
15.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
15.52
Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht immer bin ich mit Frau Kollegin Bayr einer Meinung. Aber in Sachen Atompolitik bin ich es heute in weiten Maßen – nicht was rot-grüne Zukunftshoffnungen in Deutschland anbelangt, denn, Frau Kollegin, ich selbst habe Rot-Grün in Deutschland in der Erstversion erlebt (Zwischenruf der Abg. Bayr), und da war Österreich oft genug gegen sehr, sehr konkrete Pro-Atompositionen von Schröder und Fischer unterwegs. Das habe ich noch in guter Erinnerung.
Aber wie gesagt: In vielem haben Sie recht, das heißt in der Erkenntnis, dass Österreich – und das ist anders als noch vor fünf oder zehn Jahren, meine sehr verehrten Damen und Herren – ziemlich allein auf weiter Flur steht, mit so einer Anti-Atompolitik isoliert ist. Sie sprachen davon, man solle nicht den Kopf in den Sand stecken wie der berühmte Vogel Strauß. – In all dem haben Sie absolut recht.
Daraus gilt es jetzt die richtigen Schlüsse zu ziehen und zu fragen: Ist das jetzt die Grundlage, wir wollen raus aus dem Euratom-Vertrag, oder nicht?
Es ist ausreichend von Minister Berlakovich und anderen erklärt worden: Wir können das rechtlich praktisch nicht. Das ginge nur im Einvernehmen. Da gibt es Gutachten.
(Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) – Frau Glawischnig und werte Grüne, Sie haben dieses Gutachten im Jahr 2008 in seiner Basisversion zur Verfügung gestellt bekommen! Daran hat sich wenig geändert. Nichts wird geheim gehalten.
Frau Kollegin Bayr hat auch völlig richtig gesagt, wir würden uns keinen Cent/keinen Euro sparen, denn es gibt ein EU-Gesamtbudget. Zu sagen, 22 Millionen € ist unser Euratom-Beitrag, und den zahlen wir in Zukunft nicht, das wäre es auch nicht.
Bleibt die Schlüsselfrage, meine sehr verehrten Damen und Herren und Hohes Haus: Macht es überhaupt politisch Sinn, aus diesem Euratom-Vertrag hinauszuwollen oder nicht?
In einem bin ich mit Frau Glawischnig einer Meinung: Es wäre sinnvoll, diesen Euratom-Vertrag zeitgemäß zu gestalten, zu reformieren. Ja, es ist im Jahr 1957 etwas anderes als heute gewesen, was die Beteiligung des Europäischen Parlamentes anbelangt. Undemokratisch in diesem Sinne ist er. Es war die Position in Richtung Kernenergie im Jahr 1957 gegenüber dem Jahr 2011 vielleicht undifferenzierter, sicher undifferenzierter und nicht so sehr von Sachkenntnis geprägt. Da bin ich mit Ihnen einer Meinung.
Aber was dann bleibt, ist schon auch die Realisierung von politischen Fakten. Haben wir dafür eine Mehrheit? Frau Bayr hat gesagt: Nein, die haben wir nicht! Gibt es diese einstimmig zur Einberufung einer Regierungskonferenz? Gäbe es die Möglichkeit – vorausgesetzt, dass wir so eine Regierungskonferenz zustande bringen –, dann dort die Einstimmigkeit zu erzielen? – Sicherlich nicht, weil – wie Frau Kollegin Bayr auch richtig gesagt hat – französische und polnische und andere Abgeordnete – gleich, welcher Couleur – recht eindeutig der Meinung sind, Atomkraft ist eine Technologie, mit der man sich auch in Zukunft beschäftigen muss.
Auch das ist Teil einer gewissen professionellen Politik, dass man realisiert, was um einen herum vor sich geht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbst Frau Glawischnig hat davon gesprochen, was rund um uns in Atomenergie investiert wird. In Deutschland geht es bloß darum, nicht zu devestieren und das vielleicht hinauszuzögern, anderswo wird investiert.
Frau Glawischnig, Sie haben aber gemeint: Gäbe es den Euratom-Vertrag nicht, dann wäre Europa längst nach einer Doktrin eines früheren sozialdemokratischen Bundeskanzlers kernenergiefrei. Da bin ich nicht so optimistisch wie Sie, dass das der Fall gewesen wäre. Mit Verlaub: In Amerika, in China, in Russland, in Japan und, und, und – überall wird in Kernenergie investiert. Das ist ja nicht nur ein europäischer Mainstream. So gesehen: Euratom hat damit sehr, sehr wenig zu tun.
Zur Frage Klimaschutz/CO2-neutrale Technologie: Ja, wir Österreicher sind der Auffassung, Kernenergie ist keine nachhaltige Form der Energiegewinnung. Wir wollen das nicht. Wir wehren uns mit Händen und Füßen und im Regelfall auch sehr erfolgreich dagegen, dass das in europäische Entscheidungen hineinkommt. Aber die anderen sind da anderer Meinung.
Eines sei an dem Tag einer Libyen-Debatte und Nordafrika-Debatte im Hohen Haus schon erwähnt: Meine Herrschaften, halten wir uns vor Augen, die Alternative zur Kernenergie sind erneuerbare Energien, sind aber in den nächsten Jahrzehnten natürlich fossile Energieträger, sind nicht nur Kohle, sondern insbesondere Gas und Öl! Das soll an einem Tag wie heute schon gestattet sein, darauf hinzuweisen, dass das ja auch nicht so unkritisch ist. Es betrifft ja nicht nur Libyen, sondern so gut wie alle Lagerstätten von erheblichen Ressourcen in Sachen Gas und Öl sind politisch in irgendeiner Form heikel und geben uns da und dort mal zu denken: Mal drehen die einen das Gas ab, mal gibt es anderswo diese katastrophalen Entwicklungen wie in Libyen. Wer weiß, was sonst noch alles in der arabischen Welt vor sich geht?
So gesehen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Bleiben wir doch am Boden der Realität! Seien wir froh, dass wir unsere Auffassung in Europa zu einem Mainstream gemacht haben, nämlich dass jeder Mitgliedstaat über seinen Energiemix, seine Art der Energiegewinnung selbst zu entscheiden hat! Niemand von außen kann uns die Atomkraft aufdrängen. Aber seien wir gleichzeitig auch realistisch genug einzusehen, dass wir jetzt auch nicht 26 anderen EU-Mitgliedstaaten vorschreiben können, sie hätten auf Atomkraft zu verzichten!
Wir wollen ein Maximum an Sicherheit herausholen. Und da ist der Euratom-Vertrag natürlich das zuverlässigste Vehikel, nämlich dass wir mit dabei sind, mitreden und den anderen sagen können: Freunde, ein Maximum an Sicherheit, das ist nicht nur in unserem, sondern auch in eurem Interesse! Also, dann macht mal schön!
Ein wenig verunsichert bin ich, Herr Bundeskanzler – und da bitte ich um Klarstellung beim Regierungspartner –, was Positionen einzelner Landespolitiker anbelangt. Wenn Stadträtinnen aus Wien oder Landeshauptleute aus dem Burgenland meinen, sie unterschreiben dieses Volksbegehren zum Austritt aus dem Euratom-Vertrag (Abg. Dr. Pirklhuber: ... ÖVP-Resolution dazu!), so würde ich um ein bisschen Information in diese Richtung bitten, dass das rechtlich nicht geht und politisch nicht sinnvoll ist. (Beifall bei der ÖVP.)
15.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Hofer gelangt nun zu Wort. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
15.58
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister! Jeder von uns überlegt sich, bevor er ans Rednerpult tritt, was er sagen wird (Abg. Ing. Westenthaler – auf einen Aufkleber auf dem Sakko des Redners mit der Aufschrift „NEIN zu Atomenergie – Das unterschreiben wir! 28. Februar–7. März 2011“ weisend –: Oder was er sich auf die Jacke pickt!), macht ein Redekonzept, manche lesen herunter, manche sprechen frei. Ich habe beschlossen, mein Redekonzept liegen zu lassen und – Frau Bayr ist jetzt leider nicht da, aber trotzdem –, da Frau Bayr eine so hervorragende Rede gehalten hat, einfach statt einer Rede einen Beitrag des Pressedienstes der SPÖ aus dem Burgenland vorzulesen. Das ist sicherlich auch für Sie interessant.
„Eisenstadt, 26. Jänner 2010. – In der heutigen Landtagssitzung wurde mit den Stimmen der SPÖ [...] ein Antrag für den sofortigen Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag beschlossen.“ (Beifall der Abgeordneten Neubauer und Dr. Pirklhuber. – Abg. Kickl: Ah!)
Ich zitiere weiter: „‚Österreich sponsert seit Jahren die Atomlobby mit Steuergeldern in Millionenhöhe – diese Gelder fehlen uns beim Ausbau der Erneuerbaren Energie. Daher treten wir klar für einen sofortigen Austritt Österreichs aus dem Euratom-Vertrag ein – ohne Wenn und Aber!‘, so SPÖ-Klubobmann Christian Illedits.“ (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)
Jetzt muss ich dieses Fenster, das sich hier geöffnet hat (der Redner liest das Zitat von seinem Laptop ab), schließen, sonst kann ich die Meldung des Pressedienstes nicht weiterlesen. (Abg. Ing. Westenthaler: Fenster? Welches Fenster?)
Dann heißt es weiter: „Das ,Nein‘ der ÖVP [...] können die SPÖ-Politiker nicht nachvollziehen: ,Der Euratom-Vertrag hat nur ein Ziel, nämlich den Ausbau der Atomkraft. Wir fördern, was uns schadet – es ist sicher nicht im Sinne der BurgenländerInnen, dass so mit ihren Steuergeldern umgegangen wird. Die ÖVP hat Erklärungsbedarf, immerhin hat sich die Volkspartei in Vorarlberg umstandslos für einen Euratom-Ausstieg ausgesprochen.‘“
Also auch in Vorarlberg hat sich die ÖVP für einen Ausstieg ausgesprochen.
Es geht weiter in diese Richtung:
„Bereits im Jahr 2007“ – die SPÖ lobt sich selbst – „hat die SPÖ Burgenland einen Antrag zum Euratom-Ausstieg eingebracht und damit eine Vorreiterrolle in ganz Österreich übernommen. ,Lediglich die ÖVP – unter der Ägide des damaligen Umweltlandesrates und heutigen Umweltministers Nikolaus Berlakovich – stimmte dagegen. Den unzähligen Bekenntnissen des Umweltministers zur Ökoenergie und zum Umweltschutz, wie man sie aus seinen Werbekampagnen kennt, folgen leider keine Taten. Berlakovich muss endlich im Sinne aller ÖsterreicherInnen handeln und den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag vorantreiben!‘“, so die SPÖ.
Meine Damen und Herren! Die SPÖ-Umweltsprecherin, die sich jetzt verdrückt hat, hat anhand einiger Argumente erklärt, warum die Opposition so böse ist, sie meint, sie kenne sich nicht aus, und genau die gleichen Argumente kommen von ihren eigenen Landesparteien. Daher wundert es uns auch nicht, dass heute der Herr Umweltminister Berlakovich für die Regierung Stellung bezogen hat und nicht der Bundeskanzler, der eigentlich zuständig wäre. Der darf nicht! Er darf nicht, die „Kronen Zeitung“ will nicht, dass sich die SPÖ gegen den Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag stark macht, daher sitzt er daneben und schaut zu, meine Damen und Herren! (Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Faymann.)
Ich habe gerade gehört, dass Sie im Hintergrund irgendetwas leise gemurmelt haben. Ich würde Sie bitten, Herr Bundeskanzler: Wenn Sie ein bisschen Mumm in den Knochen haben, stehen Sie auf und geben Sie eine Stellungnahme zum Euratom-Vertrag ab! Ich wette, Sie werden nicht den Mut dazu haben, Sie werden sitzen bleiben und schweigen. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundeskanzler Faymann.)
16.02
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber – nein, Entschuldigung, Herr Abgeordneter Mag. Widmann zu Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 9 Minuten. – Bitte. (Abg. Riepl: Das ist aber sehr lange!)
16.02
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Hohes Haus! Frau Präsidentin, heute bin ich ein bisschen benachteiligt bei Ihren Aufforderungen zu sprechen. Gestatten Sie mir, in diesem Zusammenhang zu Beginn ganz kurz Folgendes anzumerken: In der Wissenschaftsdebatte konnten vor 15 Uhr vier Parteien ihre Meinung kundtun, und natürlich steht der Frau Minister auch das Recht zu, eine Stellungnahme abzugeben. Aber es ist schon schade, dass das BZÖ dieses Rechtes beraubt wird und dann erst Stunden später dazu Stellungnahmen wird abgeben können. Ich darf Sie ersuchen, auf die Regierungsmitglieder dahin gehend einzuwirken, dass man in Zukunft eine Runde mit jeweils einem Vertreter aller Fraktionen ermöglicht und dann das Regierungsmitglied zu Wort kommen lässt. (Beifall beim BZÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, da muss ich sofort einschreiten! Die Geschäftsordnung ist eindeutig in dieser Frage. Wenn man anderes will, muss man die Geschäftsordnung ändern.
Bitte, Sie sind wieder am Wort.
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (fortsetzend): Danke, Frau Präsident, aber auch ich muss da sofort einschreiten. Ich habe Sie gebeten, einen Brief zu schreiben, um das zu ermöglichen. Das hat mit der Geschäftsordnung an sich nichts zu tun. (Präsidentin Mag. Prammer: Natürlich!) Ich weiß schon, dass die Geschäftsordnung das
grundsätzlich vorsieht, aber es steht auch den Ministern zu, auf ihr Rederecht zu verzichten und das Ende der ersten Runde abzuwarten. (Abg. Dr. Cap: Wir haben ja keine Monarchie!) Die Möglichkeit besteht, Kollege Cap. Das ist auch Teil der Demokratie in diesem Haus. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Cap: Nein, die Geschäftsordnung ist Teil der Demokratie!)
Zur Euratom-Debatte. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Würden Sie Kfz-Steuer zahlen, obwohl Sie kein Auto haben? Österreich zahlt für die Atomkraft sehr wohl! Wir zahlen Atomsteuer, obwohl wir kein Atomkraftwerk haben. Das ist schön, aber es ist eine große Summe, die wir dafür zahlen, und das ist eigentlich eine Schande für diese Regierung. Ich habe mir ganz genau angehört, was hier an Debattenbeiträgen inhaltlich vonstattengegangen ist. Es ist immer wieder dasselbe. Es kommt nichts Neues, es fehlt der Mut, aus Euratom auszusteigen, und es kommt auch rechtlich nichts Neues. Man will einfach nicht, und das werde ich ein bisschen herausarbeiten.
Es ist eine Schande für diese Regierung, nichts zu tun, nur zu zahlen und die Demokratie – sage ich einmal – nicht entsprechend zu unterstützen. Ziel muss es sein, dass dieses parteifreie Volksbegehren letztlich in einer Volksbefragung mündet, und ich bin gespannt, ob die Regierung die Stimme des Volkes auch ernst nehmen wird.
Faktum ist – das wurde bereits gesagt –: 190 Gemeinden, alle Landtage unterstützen dieses Ansinnen „Raus aus Euratom!“ Und Kollege Bartenstein kommt hierher ans Rednerpult und sagt, na ja, da hat halt irgendjemand abgestimmt. – Ich frage Sie: Ist die ÖVP im Oberösterreichischen Landtag oder in der Steiermark oder in Wien oder in Kärnten eine andere als die Bundes-ÖVP? Dieselbe Frage gilt für die SPÖ: Wer ist denn noch gegen den Ausstieg aus Euratom? – Dagegen sind doch nur mehr die Bundesspitze der ÖVP und die Bundesspitze der SPÖ, aber nicht mehr die Basis. Ihre Gemeinderäte, Ihre Abgeordneten, Ihre Regierungsmitglieder in den Landtagen draußen wollen raus aus Euratom! (Beifall beim BZÖ.)
Ich denke, 30 Jahre nach dem Nein zur Atomkraftnutzung in Zwentendorf sollte man auch dieses Ansinnen entsprechend unterstützen. Es gibt eine Vielzahl parlamentarischer Initiativen, Anträge und auch Anfragen, um das zu ermöglichen. Vielleicht noch als kleine Hilfestellung: Auch 78 Prozent der Bürger wollen raus aus Euratom.
Die Regierung bleibt aber dabei – ich habe es heute gehört –, den Vertrag kann man nicht ändern. Man hat aber großartig ins Regierungsübereinkommen hineingeschrieben: Wir wollen den Vertrag weiterentwickeln. – Wie wollen Sie das machen, Herr Kollege Cap? Wie geht das? Der Vertrag ist einstimmig zu ändern, einstimmig mit den Ländern, die auch Atomkraftwerke betreiben. Also das schaue ich mir an! Nichts werden Sie ändern, nicht einmal einen Beistrich werden Sie ändern, weil das gar nicht geht und weil Ihnen der Mumm fehlt, endlich einmal rechtlich ordentlich vorzugehen! (Beifall beim BZÖ.)
Im Gegenteil, Sie schauen sogar zu, wie noch mehr Gelder dort hineinfließen. 2007 wurde das Forschungsprogramm verdreifacht, die Kosten für ITER, für einen Forschungsreaktor – den kann man vielleicht noch kritisch positiv sehen – explodieren nahezu, und Sie stopfen dort unsere Steuergelder hinein. Ich sage Ihnen: Wir haben genug gezahlt für Euratom! (Beifall beim BZÖ.)
Wir vom BZÖ waren bisher sehr engagiert in der Euratom-Frage, auch in der Temelίn-Frage. Ich bin seit 25 Jahren Anti-Temelίn-Kämpfer, gemeinsam mit Uschi Haubner aus Oberösterreich. Wir haben viele Anträge eingebracht, an der Basis, wir unterstützen auf unserer Homepage das Euratom-Volksbegehren. (Abg. Dr. Cap: Was ist das Ergebnis?) Das Ergebnis ist das Scheitern bei dieser Bundesregierung. Das ist ganz einfach, Herr Kollege Cap (Abg. Dr. Cap: Ah, das ist einfach! Sie waren selber in der Bundesregierung! Waren Sie nicht in der Bundesregierung?), Sie sind knapp daran, die
Mehrheit, die Sie jetzt noch haben, zu verspielen. Das wird und muss auch kommen (Beifall beim BZÖ), denn diese Wahnsinnsverträge, nach denen wir nur in Richtung Brüssel zahlen, sind völlig unnütz. So sieht das auch der Bürger. (Abg. Dr. Cap: Sechs Jahre waren Sie in der Bundesregierung!)
Ich muss auch den Grünen, die ich grundsätzlich in dieser Frage unterstütze, eines sagen: Frau Kollegin Glawischnig, wenn Sie heute eine Aussendung machen und diese zu einem Drittel dafür nützen, um zu versuchen, das BZÖ so hinzustellen, als würde es einen Euratom-Ausstieg nicht mehr unterstützen, dann liegen Sie völlig falsch damit! Das belegen zig Anträge, Anfragen, das belegen Ursula Haubner und ich als Erstunterzeichner bei der Einleitung des Volksbegehrens, das belegen viele Funktionäre. Also, bitte schön, hören Sie auf mit diesem Topfen, das entspricht einfach nicht den Tatsachen! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Okay, ich nehme das zurück!)
Eines noch, Frau Kollegin Glawischnig: In der Begründung des Antrages steht, dieses Euratom-Volksbegehren ist ein parteifreies Volksbegehren. Sie sind heute hier gestanden mit einem Plastikplakat, versehen mit dem Parteilogo der Grünen, und haben dafür Stimmung gemacht. Ich sage das nur. Das BZÖ hat das parteifreie Jute-Plakat übernommen, das von den Initiatoren selbst geschaffen worden ist! (Beifall beim BZÖ.)
Ich kann es mir fast nicht verbeißen: Wir erinnern uns an den 17. Juni 2010, Kollege Cap, an die Tagung des Europäischen Rates. Im Vorfeld gab es dazu eine EU-Hauptausschuss-Sitzung. Das BZÖ hat damals beantragt, diesem Bericht, nämlich den Schlussfolgerungen für das „Projekt Europa 2030“, nicht zuzustimmen. – Sie von der SPÖ und auch von der ÖVP haben natürlich zugestimmt, und, Frau Kollegin Glawischnig, auch die Grünen haben zugestimmt. Wir wollten das ändern.
Wissen Sie, was da drinsteht? – Da steht drin, dass die Suche nach einem tragfähigeren Energiemix auch die Nutzung der Kernenergie einschließen muss. – Also pro Atomkraft! Europa könne es sich nicht leisten, auf diese wichtige Energiequelle zu verzichten.
Frau Kollegin Glawischnig, warum unterstützen Sie das? Nur die FPÖ und das BZÖ haben das abgelehnt! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Neubauer.)
Zu dem vielzitierten ominösen Gutachten des Bundeskanzleramtes. – Herr Bundeskanzler, machen Sie dem Spuk ein Ende! Sie stehen hinter mir, hinter meinem Rednerpult (Rufe: Sitzen!), Sie sitzen hinter mir: Geben Sie endlich das Gutachten heraus! Es ist von der Opposition im Umweltausschuss vielfach eingefordert worden, bis heute haben wir es nicht bekommen. Legen Sie das Gutachten auf den Tisch, denn es gibt viele andere, von Geistlichen bis zu Roten, die sagen: Ein Euratom-Ausstieg ist durchaus möglich und auch machbar, wenn man es nur will!
Herr Minister Berlakovich, Sie haben im Ausschuss gesagt, es ist keine rechtliche Frage, sondern Sie haben dezidiert gesagt, es ist eine politische Frage, ob man das will oder nicht. Daher muss ich sagen, diese Bundesregierung will gar nicht raus aus Euratom, sie will dabei bleiben, sie will weiter viel Geld an Euratom zahlen, und sagt nicht: Genug gezahlt! (Beifall beim BZÖ.)
Es ist immer aberwitzig, zu hören, dass von Mitsprache, von Information die Rede ist. Welche Mitspracherechte haben wir bei Euratom? Ich möchte einmal wissen, bei welcher Sitzung welche konkreten Maßnahmen für Österreich ausgemacht worden sind. – Sie werden mir keine einzige nennen können, denn es gibt keine. Das, was Sie aufgezählt haben, Herr Minister, kann man innerhalb der EU auch so regeln, dazu braucht man nicht Euratom, dafür muss man keine Unsummen bezahlen. Das heißt, die Frage der Mitsprache ist eine rein rhetorische, aber keine inhaltliche.
Denken Sie etwa an das Temelίn-Abkommen, an das Melker Abkommen. Was ist geschehen? – Wir warten in Oberösterreich bis heute darauf, dass die 28,8 Meter-Bühne entsprechend sicher gestaltet wird, dass die Ventile entsprechende Sicherheitsnormen erfüllen. Sie erfüllen sie bis heute nicht!
Diese Abkommen sind null und nichtig, sie sind nichts wert. Das ist im Prinzip eine Bankrotterklärung dieser Regierung, die in vielen Fragen der Atompolitik, die heute angesprochen worden sind, von Isar über Temelίn bis Euratom, bis hin zur Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke, nichts, aber auch gar nichts weitergebracht hat. (Beifall beim BZÖ.)
Jetzt weiß ich auch endlich, wie die Sparpolitik dieser Bundesregierung funktioniert. Die SPÖ hat noch vor einigen Jahren in Bezug auf die Kosten für Euratom von 40 Millionen € gesprochen. Heute beziehungsweise gestern erklärt uns der ÖVP-Umweltminister, es seien nur 22 Millionen, obwohl sich das Forschungsbudget verdreifacht hat, obwohl die ITER-Kosten explodiert sind. – Wie geht denn das, bitte? Vor sechs, sieben Jahren 40 Millionen, jetzt 22 Millionen?! Sollen wir Ihnen das wirklich glauben? Ich glaube, das ist der einzige Verein, bei dem die Regierung nicht weiß, was sie dafür bezahlt.
Das nächste Thema ist bereits auf dem Tisch, Tschernobyl, die Renovierung des „Sarkophag“. Sie werden es vielleicht mitverfolgt haben: Es fehlen einige hundert Millionen Euro, und man denkt schon wieder darüber nach, auch diese Kosten gemeinschaftlich zu tragen. Ich bin gespannt, was die Europäer sagen werden, wenn sie für den „Sarkophag“ in Tschernobyl über die EU-Beiträge mitzahlen müssen.
Auch das ist letztlich abzuändern. Es muss tatsächlich das Verursacherprinzip gelten, und das ist europaweit umzusetzen.
Die Frage der Forschung ist angesprochen worden. Auch in diesem Bereich wird mit Euratom argumentiert.
Die Endlagerproblematik ist ungelöst und bleibt auch ungelöst.
Die Uranvorkommen sind endlich. Die Produktion von Uran verursacht CO2, das wissen wir auch alle. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Das heißt – es gäbe noch viele Dinge zu sagen, leider ist die Zeit zu knapp –, wir bräuchten wirklich einen Untersuchungsausschuss, um die Rolle dieser Regierung, um die Rolle auch von Schüssel und von Gusenbauer zu durchleuchten, um zu hinterfragen, warum bei der Atompolitik nichts weitergeht, warum diese Regierung dabei völlig versagt. (Beifall beim BZÖ.)
16.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.
16.13
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Herren auf der Regierungsbank! Herr Bundeskanzler! Herr Umweltminister, es ist an sich wirklich dramatisch (Ruf bei der ÖVP: Die Grünen?), wenn Sie als Umweltminister so agieren wie heute und die europäische Agrarpolitik in einem Atemzug mit der europäischen Atompolitik erwähnen und sie damit sozusagen auf die gleiche Ebene stellen. Das ist so unglaublich, das habe ich noch nie von einem Politiker in diesem Land gehört. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, Herr Bundesminister, für mich sind Sie in dieser Frage völlig unglaubwürdig. Geben Sie endlich das Umweltressort ab! Das ist die Forderung, die man an Sie richten muss, denn Ihre Mutlosigkeit ist eine einzige Enttäuschung für all jene in Österreich – und das sind viele Bürgerinnen und Bürger –, die sich seit Jahren ehrenamtlich und aktiv für ein atomfreies Ös
terreich einsetzen und auch grenzüberschreitend eine Alternative haben wollen, eine Alternative in eine echte Zukunft, in eine Zukunft für Europa, die wir uns doch alle gemeinsam nur wünschen können.
Es ist unglaublich, dass Sie einerseits für die Energieautarkie Österreichs sprechen und andererseits heute ernsthaft behauptet haben: Nein, der Austritt aus Euratom ist nicht der richtige Schritt! Sie haben gesagt: Im Gegenteil! – Ja was heißt denn bitte „im Gegenteil“? – Noch mehr Euratom-Vertrag? (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich.) Was heißt das, Herr Bundesminister? Heißt das noch mehr Euratom? – Also ich bin wirklich überrascht und schwer enttäuscht, muss ich sagen.
Das Zweite, das mich entsetzt, ist, dass ein Minister ein Gutachten beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes in Auftrag gibt – das ist in Ordnung, das ist eine legitime Vorgangsweise, um sich auch Rechtssicherheit zu verschaffen – und uns dann im Umweltausschuss die Vorlage dieses Gutachtens mit dem Hinweis verweigert, dass wir es uns dort holen sollen, wo es erstellt worden ist, nämlich beim Herrn Bundeskanzler. (Abg. Neubauer: Ich war dort! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Kann man das einmal klären, dass man das Gutachten kriegt? Ist das möglich? Das gibt es ja nicht!)
Herr Bundeskanzler, Sie sind heute da, und das ist gut so, denn ich bitte Sie wirklich, das zur Chefsache zu machen, damit der Minister seine Pflichten, nämlich dem Parlament gegenüber Rede und Antwort zu stehen und den Abgeordneten entsprechend Auskunft zu erteilen, endlich erfüllen kann. Es ist jetzt Ihre Sache, Herr Bundeskanzler, dafür zu sorgen, dass alle Abgeordneten dieses Hauses dieses Gutachten in den nächsten Stunden, auf jeden Fall vor Ende der Eintragungsfrist erhalten. Das ist nur recht und billig jenen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, die jetzt auf den Gemeindeämtern anstehen und dort ihre Unterschrift für ein atomfreies Österreich, für eine atomfreie Zukunft Europas leisten. Es kann nicht sein, dass ein Minister, der Umweltressortverantwortung hat, das verweigert und heute hier einmal mehr meint: Ich bin ja so aktiv, so fleißig, wir haben alles Mögliche gemacht. Ich war der Erste, der Deutschland kritisiert hat!, hat der Herr Umweltminister gesagt.
Nun zu den Ausführungen von Frau Kollegin Bayr. Sie sollte, wenn sie Greenpeace zitiert, alles vorlesen. Im heutigen „Standard“ ist die Kritik von Greenpeace genau in dieser Sache an Ihnen, Herr Umweltminister, klipp und klar zu nachzulesen – und ich zitiere jetzt aus dem „Standard“ –:
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace
kritisierte indessen die Tatenlosigkeit der Regierung im Zusammenhang mit der
deutschen AKW-Laufzeitverlängerung. Es hät-
te die Möglichkeit bestanden, bei der EU-Kommission Beschwerde einzulegen,
da Deutschland seine Mitteilungspflicht verletzt habe. Greenpeace liegen
entsprechende Rechtsgutachten vor.
Umweltminister Berlakovich liegt im atompolitischen Dornröschenschlaf, anstatt gegen
die grenznahen Atomkraftwerke aufzutreten. – Zitatende.
Eine ganz korrekte Analyse, meine Damen und Herren, heute im „Standard“ nachzulesen. Der Herr Umweltminister stellt sich heute hier her und erzählt wieder, wie toll er nicht arbeitet. – Das ist die Absurdität. So kann man nicht arbeiten, Herr Bundesminister! Gehen Sie in sich, nehmen Sie die Kritik endlich ernst, setzen Sie endlich mutige Schritte in Europa!
Wenn die ÖVP beziehungsweise der Herr Exbundeskanzler Schüssel nicht einmal Mutes und fähig ist, heute hier das Wort zu ergreifen und endlich einmal der Öffentlichkeit zu sagen, warum er in einem Aufsichtsrat eines Atomlobbyisten, eines Atomkonzerns in Europa sitzt und dafür Geld bezieht, und zwar nicht wenig, während er gleichzeitig diesem Parlament angehört und der österreichischen Bevölkerung Rede und Antwort zu stehen hat, dann, bitte schön, hört sich die Glaubwürdigkeit in der Politik, was die ÖVP betrifft, endgültig auf.
Auf Landesebene – das sei hier schon gesagt, und das ist in allen Bundesländern der Fall, ob rote Regierungsführung vorliegt oder ob die ÖVP das Sagen hat – liegen ausreichend viele Resolutionen vor; wir haben es von den VorrednerInnen gehört. – Was ist denn das für eine Demokratie, meine Damen und Herren? Was ist das für eine Demokratie, wenn der Umweltminister der Bundesregierung sagt, das interessiere ihn alles nicht, wenn es ihn selbst dann nicht interessiert, wenn alle Landtage in Österreich sagen: Raus aus Euratom!?
Meine Damen und Herren, es ist wahrscheinlich notwendig, wirklich eine Volksabstimmung herbeizuführen, denn die österreichische Bevölkerung hat eine eindeutige Meinung. 81 Prozent lehnen Zahlungen ab, 78 Prozent verlangen derzeit einen Ausstieg. Ich hoffe, dass sich viele Menschen an diesem Volksbegehren beteiligen werden.
Abschließend erinnere ich an unseren heutigen Antrag. Das ist eine Nagelprobe für Sie. Stimmen Sie einer Volksabstimmung zu, legen Sie die entsprechenden gesetzlichen Maßnahmen vor! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
16.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 5 Minuten. – Bitte.
16.19
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es ist so, dass in der Sozialdemokratie die Frage der Atomenergie historisch sehr unterschiedliche Positionen hatte. Als damals der jetzige Bundeskanzler und ich bei der Sozialistischen Jugend waren, waren wir bei denen dabei, die mit Freda Meissner-Blau, Paul Blau und anderen mitgekämpft haben. Elmar Mayer, der hier als Vorarlberger Abgeordneter sitzt, war damals der Vorsitzende der Vorarlberger Jungsozialisten, und wir haben damals erreicht, dass es bei der Volksabstimmung zu Zwentendorf mit knapper Mehrheit ein Nein zur Atomenergie gegeben hat.
Das wurde dann eine Mehrheitsposition in der Sozialdemokratie und letztlich Grundkonsens – und das hat sich bis heute nicht geändert. Ich brauche da jetzt gar nicht so lange zu reden wie meine Vorredner, die sehr kompetent und, wie ich glaube, auch sehr klug dargestellt haben – da nehme ich jetzt fast niemanden aus, von welcher Seite auch immer das beleuchtet wurde –, was die Schwierigkeiten sind, denen wir jetzt als Mitglied der Europäischen Union, als Mitglied von Euratom gegenüberstehen.
Es hat, wie Sie wissen, 2004 schon einmal eine sehr kluge Initiative gegeben. – Damals waren wir in Opposition (Heiterkeit des Redners), aber es war ja nicht alles schlecht, was die damalige Regierung gemacht hat. Fünf der damals 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar Österreich, Deutschland, Schweden, Ungarn und Irland, haben damals eine Erklärung zum Vertrag über eine Verfassung für Europa abgegeben, in der sie eine ehestmögliche Einberufung einer Revisionskonferenz zum Euratom-Vertrag gefordert haben, und das wurde übrigens auch in den Vertrag von Lissabon übernommen.
Das ist vom Procedere her eine sehr realistische Perspektive. Man braucht, wenn man das dann einberuft beziehungsweise ändert, eine Mehrheit der Mitgliedstaaten – für eine solche braucht man mittlerweile schon 14 Mitgliedstaaten –, und dann, wenn diese Konferenz stattfindet, ist auch noch nicht ausgemacht, wie die Konferenz ausgeht. – Das ist eine realistische Perspektive. (Abg. Mag. Brunner: Das ist richtig! – Abg. Dr. Pirklhuber: ... aber es zu probieren!)
Zur anderen Perspektive, die jetzt umschrieben wird: Ich sehe ja diese Landtagsbeschlüsse, diese Initiativen und all die, die sich dafür einsetzen, mehr als eine Art Manifestation. Man will in Österreich einmal deklarieren, dass der Gedanke des Kampfes ge
gen die Atomenergie präsent ist und dass wir da nach wie vor auf die ganz, ganz große Mehrheit der Bevölkerung zählen können.
Aber alle, die in den Führungspositionen dieser Initiativen sind, egal, ob in den Landtagen oder in den Organisationen, wissen, dass eine der Möglichkeiten die Perspektive dieser Revisionskonferenz ist. Die andere rechtliche Möglichkeit ist, mit 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union extra Verhandlungen zu führen, und wenn jeder der 26 dem zustimmt, dass wir austreten wollen, müssen die noch 26 Ratifikationen machen. – Also wenn man halbwegs realistisch einschätzt, wie da der Meinungsbildungsprozess ist, dann kann ich Ihnen jetzt schon sagen, dass das eigentlich illusorisch ist.
Die andere Möglichkeit ist, man tritt einfach aus der Europäischen Union aus, dann ist man auch aus Euratom draußen.
Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass niemand hier im Saal aus der Europäischen Union austreten möchte, dann bleiben nur die ersten beiden Varianten. Das eine ist die Perspektive einer Revisionskonferenz. Da hat sich mittlerweile einiges geändert. Wenn ich an Deutschland oder an Italien denke, dann muss ich sagen, es ist schwieriger geworden, was die Mehrheitsbildung innerhalb der Perspektive einer Revisionskonferenz betrifft, und ich will mir nicht ausmalen, wie das ausgeht, wenn wir beginnen, mit 26 Mitgliedsländern zu verhandeln, ob wir oder andere sich da verabschieden.
Was jetzt noch eine Möglichkeit wäre: Ich gehe da ganz pragmatisch an die Sache heran. Ich halte gar nichts davon, dass wir uns unter Atomgegnern (Abg. Mag. Brunner – auf die Regierungsbank deutend –: Der ... nicht so!) – ja, vielleicht gibt es ein paar Befürworter auch hier herinnen – gegenseitig zuschubsen, man meine es nicht ehrlich oder man wolle da irgendwie den Weg verlassen.
Eine Variante wäre natürlich, eine europäische plebiszitäre Initiative zu überlegen – da müssen wir aber aufpassen, denn Primärrecht können wir nicht ändern, wie wir wissen –, zu versuchen, die Frage der Subventionen für die Atomenergie unter Kuratel zu stellen, weil dann die Atomenergie als Stromlieferant wirtschaftlich nicht mehr interessant ist. Das wäre eine Möglichkeit, um das sozusagen auszuhebeln. Außerdem könnte man mit einer solchen Bürgerinitiative das notwendige Bewusstsein in der europäischen Bevölkerung wecken, das zu unterstützen.
Eine zweite Variante mit einer plebiszitären Perspektive: Man kann auch die Sicherheitsanforderungen anheben, sodass sie so hoch sind, dass es auch nicht mehr finanzierbar ist.
Auch das wäre eine Möglichkeit, auf europäischer Ebene Sand ins Getriebe der Atomlobby zu streuen, die natürlich jetzt unter Ausnutzung der Krise in den Erdöl produzierenden Ländern kommt und sagt: Na hallo? Gefährlich? Es wird gerade immer enger mit Erdöl und Erdgas, und man weiß nicht mehr, auf wen man sich verlassen kann.
In der zwar berechtigten Kritik des Klimawandels und in der Überzeichnung der damit verbundenen Klimaschutzargumentation hat die Atomlobby eine zweite Ebene, um für eine Renaissance der Atomenergie einzutreten.
Die dritte Argumentationslinie verfolgen sie schon immer, und zwar innerhalb von Euratom, nämlich zu sagen: Verbessern wir jetzt einmal die Sicherheit – verbessern, verbessern, verbessern –, und das sicherste Atomkraftwerk ist das neueste Atomkraftwerk, denn das ist das allersicherste. – Das ist die erste Argumentationslinie, die Grundlinie, die immer enthalten ist.
Niemand hier im Saal behauptet, Euratom ist ein Instrument der internationalen Anti-Atombewegung. – Das hat noch niemand gesagt, darin sind wir uns völlig einig. (Abg. Dr. Moser: Das ist nicht auszuschließen! – Abg. Dr. Pirklhuber – auf Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich deutend –: Aber er war es, der ...! – Abg. Dr. Pilz: Ist das auch
besprochen?) – Nein, das hat auch der Minister nicht gesagt. Ein Instrument der Anti-Atombewegung ist Euratom nicht. (Abg. Dr. Pirklhuber: ... Umweltminister! Das werden wir vielleicht konstruktiv diskutieren im Ausschuss!)
Wenn man aber zum Beispiel sagt, man macht eine europäische plebiszitäre Bewegung, wo man sowohl gegen die Subventionen eintritt als auch für Sicherheitsstandards, die für die Atomlobby kaum mehr finanzierbar sind, dann kann es natürlich sinnvoll sein, wenn man das als Mitgliedsland von Euratom begleitet und es dort argumentiert. (Abg. Dr. Pirklhuber – neuerlich auf Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich deutend –: Aber er ist ja nicht einmal bereit, darüber zu diskutieren!)
In Kenntnis der Möglichkeiten, die vorhanden sind, würde ich die folgenden Redner ersuchen, darauf auch einzugehen, weil es ja nur einen Sinn hat, wenn man auf dieser Basis die konkreten Handlungsschritte beschreibt und bezeichnet. Peter Pilz war damals auch gegen die Atomenergie. Ich kann dir das schriftlich bestätigen, das ist richtig. Aber es geht jedenfalls darum, dass man das konkret beschreibt, dafür ein Bewusstsein schafft und dass man sich auf das beschränkt, was diese Unterschriftensammlungen tatsächlich sind, nämlich ein Manifest.
Aber hier zu sagen, wenn wir nur wollen, sind wir draußen und das war’s, ist eine unseriöse Kommunikation, die – und da hat Greenpeace gestern recht gehabt, als sie das gesagt haben – nur zu Frustrationen und Enttäuschungen führt, denn man kündigt im Endeffekt etwas an und hält etwas für realisierbar, das in Wirklichkeit nicht realisierbar ist. (Abg. Dr. Pirklhuber: Diskussionsverweigerung kann es aber auch nicht sein! – Abg. Mag. Brunner: Das Volksbegehren sind Sie nicht bereit, öffentlich zu diskutieren!) – Nein, nein es gibt keine Diskussionsverweigerung. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich.) Es sitzen ja alle heute da. – Bitte nicht.
Im Umweltausschuss wird darüber diskutiert, und wir werden noch viel Zeit haben, hier im Hohen Haus darüber zu reden. Ich plädiere nur dafür, dass wir alle, die wir gemeinsam und manche schon vor langer Zeit und vor allem gegen Zwentendorf Seite an Seite gegangen sind, diesen Weg fortsetzen und den klügsten Weg suchen, um der Atomlobby in Europa ordentlich in die Suppe zu spucken. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Pirklhuber: Gut!)
16.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Hornek zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 7 Minuten. – Bitte.
16.26
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Dr. Pirklhuber: Wie war das mit deiner Frau? Sag was!) Wenn sich jemand mit dem Euratom-Vertrag auseinandersetzt, dann hat er meine volle Unterstützung. Die derzeitige Form des Euratom-Vertrages ist im Sinne der österreichischen Interessen umfassend zu reformieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man diesen Euratom-Vertrag im Sinne österreichischer Interessen reformieren will, muss man Vertragspartner sein. Wir wünschen uns erstens, dass wir bei den bestehenden Atomkraftwerken – und viele davon umgeben uns in unseren Nachbarländern – bessere Sicherheitsstandards bewirken können, und zweitens lehnen wir die Förderung von Nuklearenergie grundsätzlich ab, weil es in diesem Zusammenhang zu einer Wettbewerbsverzerrung zuungunsten erneuerbarer Energieträger kommt.
Sehr geehrte Damen und Herren, Kernenergie wird von mir und von einem Großteil der österreichischen Bevölkerung aufgrund nicht kalkulierbarer Risiken verständlicherweise
kategorisch abgelehnt. Kernenergie ist aus österreichischer Sicht nicht mit den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen und somit auch keine kostengünstige und tragfähige Option zur Bekämpfung des Treibhauseffektes.
Unser Bundesminister Berlakovich hat im Zuge der Beratungen auf europäischer Ebene erreicht, dass Nuklearenergie nicht als nachhaltig bezeichnet wird. Ein Punkt, der mir persönlich sehr wichtig ist, ist, dass aufgrund österreichischer Anstrengungen Kernenergie keinen Platz in den flexiblen Instrumenten des Kyoto-Protokolls hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, Belange der nationalen Energiepolitik obliegen grundsätzlich der nationalen Entscheidung. Da wir Kernenergie nicht als Option für Energiegewinnung sehen, müssen wir den österreichischen Weg, der im internationalen Vergleich sehr erfolgreich war, konsequent fortsetzen. Das bedeutet mehr Energieeffizienz. Ich verweise darauf, dass gerade in letzter Zeit im Rahmen der Umweltförderung für das Inland ein Betrag von 100 Millionen € beschlossen wurde, damit im Privatbereich und bei Betrieben wesentlich intensiver entsprechende Wärmedämmmaßnahmen und Energieeffizienzsteigerungsmaßnahmen gesetzt werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sehe es allerdings auch als ein Gebot der Stunde, die Energieeffizienz zu steigern und gleichzeitig erneuerbare Energie aus dem Inland zu forcieren – auch aufgrund der Ereignisse speziell im arabischen Raum in den letzten Tagen. Das muss uns zu denken geben, und da müssen wir unsere Anstrengungen erhöhen.
Besonders freut mich die Initiative des Klima- und Energiefonds, der energieautarke Modellregionen umsetzen will, um praktische Beispiele zum Begreifen von derartigen Modellen zu ermöglichen. Mich freut es ganz besonders, dass sich die Gemeinden meiner Heimatregion bereits vor 20 Jahren zusammengeschlossen und eine unabhängige Energieberatungseinrichtung mit Fachleuten besetzt haben, um so der Bevölkerung und auch den Gemeinden und anderen öffentlichen Einrichtungen mit objektiven Ratschlägen zur Seite zu stehen.
Das hat bewirkt, dass viele Biomasseheizwerke realisiert wurden, dass Geld dafür in der Region bleibt und dort umgesetzt wird, dass es zu einer neuen Denkweise und einer neuen Handlungsweise gekommen ist und dass sich Projekte entwickelt haben, an die wir vor 20 Jahren gar nicht geglaubt hätten. Wir können heute darauf verweisen, dass der größte Windkraftanlagenbetreiber Mitteleuropas ein Waldviertler Unternehmen ist, und darauf bin ich sehr stolz. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Man kann im Waldviertel auch im wahrsten Sinne des Wortes begreifen, wie Wohnen in einem Passivhaus funktioniert, indem man in eine Modellanlage, in eine Siedlung geht, wo man verschiedenste Passivwohnhaustypen bewohnen und so Erfahrungen sammeln kann, dass Energiesparen keinen Qualitätsverlust darstellt, sondern ganz im Gegenteil.
Es ist bereits Faktum, dass Green Jobs in Form von Firmen entstehen, die Passivwohnhäuser bauen, Paradeprojekte umsetzen. Ich verweise hier auf ein Modell der Firma LONGIN oder der Firma HARTL HAUS im Waldviertel.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir uns gegen Atomenergie aussprechen, dann müssen wir klare und deutliche Zeichen im eigenen Land setzen – solche, die die Bevölkerung versteht, akzeptiert und auch mitträgt, zum Wohle der nächsten Generationen. (Beifall bei der ÖVP.)
16.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
16.32
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Vielen Dank, Frau Präsident! – Ich möchte auf eine Bestimmung der Geschäftsordnung aufmerksam machen: § 74a GOG, „Dringlicher Antrag“, Erläuterung Nummer 8:
„Bei dringlichen Anträgen, die eine an die BReg gerichtete Entschl zum Inhalt haben“ – das ist hier der Fall –, „ist der Bundeskanzler zur Stellungnahme verpflichtet [...].“
Es gibt natürlich Vertretungsmöglichkeiten, aber nur dann, wenn Sie, Herr Bundeskanzler, nicht hier wären, sondern außer Haus. (Rufe: Er geht gleich wieder!) Sie sind aber hier und wären hiermit auch zu einer Stellungnahme verpflichtet. (Beifall bei der FPÖ.)
16.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. – Ich stelle die Uhr auf 7 Minuten.
Ich mache darauf aufmerksam, dass derzeit die elektronische Uhr nicht mitläuft. Wir stoppen aber am Präsidium und vermerken natürlich trotzdem die Restredezeit. (Abg. Grosz: Mit der Stoppuhr?) – Wir haben eine Stoppuhr, genau. – Bitte. (Abg. Grosz: Das Parlament ist beieinander! Das Dach geht runter, die Uhr geht nicht!)
16.33
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir haben zuerst gehört, dass einige Vertreter anderer Parteien bereits zu Recht beklagt haben, dass es in der Anti-Atompolitik durch diese Bundesregierung zu einem Stillstand – ja, um nicht zu sagen, zu einer Art Verweigerungspolitik – gekommen ist.
Herr Kollege Pirklhuber hat zuerst aus dem „Standard“ zitiert, in dem wiederum Greenpeace mit der Aussage zitiert wurde, dass es sehr wohl rechtliche Möglichkeiten für die – hier auch anwesende – Bundesregierung gäbe, Klagen einzubringen. Offensichtlich fehlt tatsächlich der Mut.
Ich darf Ihnen deshalb eine Einladung zukommen lassen, sehr geehrter Herr Bundeskanzler und sehr geehrter Herr Umweltminister, morgen 10.30 Uhr, Reichsratsstraße 7. Ich kann Ihnen dort zwei Klagen an den Europäischen Gerichtshof, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte präsentieren, und wir wollen Ihnen morgen mitteilen, wie so etwas grundsätzlich ginge. Vielleicht haben Sie dann für die Zukunft mehr Mut, als „Nachahmungstäter“ vielleicht doch auch einmal in die Bresche zu springen, um für diese österreichische Bevölkerung etwas an Sicherheit zu gewinnen.
Bei all dem, was Sie heute hier im Zuge Ihrer Aussagen von sich gegeben haben, nämlich dass Sie eigentlich nicht über die Atomkraft reden wollen, weil ja die gar nicht auf der Tagesordnung steht, sondern Euratom und der Euratom-Vertrag, haben Sie es trotzdem geschafft, zu 80 Prozent über die Atomkraft zu reden, und das hat mich dann doch sehr überrascht.
Sie haben auch erwähnt, dass es ein wunderbares Beispiel sei, dass Isar 1 aufgerüstet werde. – Das ist meiner Meinung nach jedoch genau das Gegenteil, nämlich ein negatives Beispiel, denn dieses Atomkraftwerk gehört nicht aufgerüstet, sondern zugesperrt, da es eine eklatante grenznahe Bedrohung für die Menschen in unserem Land darstellt. Das gehört nicht aufgerüstet, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Aber ich möchte mich ein wenig von den anderen Rednern unterscheiden, indem ich nicht unbedingt auf die Möglichkeiten des Rechtsstaates hinweise, sondern auf ein paar
Hauptkritikpunkte eingehe, was den Euratom-Vertrag selbst ausmacht, die heute vielleicht noch nicht so erörtert wurden.
Was sind Hauptkritikpunkte am Euratom-Vertrag? – Einer der Hauptkritikpunkte war immer, dass die Grundvoraussetzungen für die Kreditvergaben völlig unerkannt sind, auch nicht erfüllt werden und die AKW entgegen den Vereinbarungen mit der Bank für Wiederaufbau und Entwicklung einfach nicht geschlossen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist vielfach nicht bekannt!
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Studien zur Umweltverträglichkeit, zur Sicherheit und auch zu den wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten bis heute nicht veröffentlicht wurden. Da fragt man sich: Warum ist das der Fall? Was hat man da zu verheimlichen? Wo liegt da die vielgepriesene Transparenz, meine sehr geehrten Damen und Herren?
Ein dritter Kritikpunkt ist, dass das Europäische Parlament bei der Vergabe der Kredite kein Mitspracherecht hat, und auch nicht bei der Abstimmung über die Kreditrahmenerhöhung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wenn Sie uns heute also mitteilen, Herr Bundesminister, dass man lieber drinnen sein soll als draußen, weil man sonst nicht mitreden kann und sonst ein Minister oder der arme Abgeordnete in Brüssel den Saal verlassen müsste, dann weiß ich nicht, woher Sie diese Kenntnis nehmen. Ein Mitspracherecht bei der Vergabe der Kredite ist nämlich gar nicht möglich, und das sollte man einfach einmal auch so diskutieren.
Es hat ja schon fast den Anschein, dass Brüssel befürchtet, dass bei einer Mehrheitsentscheidung das Aus für die Atomindustrie drohen könnte. Das wäre ja das, was Sie eigentlich fürchten, wenn das mit dieser Atomenergie nämlich tatsächlich so weitergeht.
Haben Sie eigentlich gewusst, dass die Euratom-Gelder überhaupt nur für den Ausstieg und für die Fragen der Endlagerung ausgegeben werden dürfen, meine sehr geehrten Damen und Herren? Auch das muss einmal ganz offen gesagt werden.
Erst jetzt sind wir beim Ausstieg! Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Herr Bundesminister hat uns bei der letzten Sitzung des Umweltausschusses gesagt, dass er ein merkwürdiges Gutachten hat, dass wir uns als Abgeordnete aber gefälligst selbst darum kümmern sollen, dass wir es bekommen. (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja keines!)
Na gut, Herr Minister, ich habe es gemacht. Ich habe in Ihrem Ministerium angerufen und habe mich um dieses vermeintliche Gutachten bemüht, wobei ich gar nicht mehr überzeugt davon bin, dass es das überhaupt gibt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist ja kein Gutachten!) Ich habe versucht, es zu bekommen, weil der Herr Minister uns nämlich zugesagt hat, dass wir es grundsätzlich haben können, nur habe ich es trotzdem nicht bekommen, Herr Bundesminister, und das ist wirklich ein Skandal! (Beifall bei der FPÖ.)
Also wenn Sie während der letzten Ausschusssitzung schon sagen, wir sollen uns selber darum bemühen, und dann bemühen wir uns und bekommen es höflich, aber entschieden doch nicht, dann glaube ich Ihnen nicht mehr. Ich behaupte hiermit: Es gibt kein Gutachten! (Abg. Mag. Kogler: So ist es! – Abg. Mag. Brunner: Richtig! – Abg. Mag. Kogler: Gutachtenschwindler! Es gibt gar kein Gutachten!)
Ich sage Ihnen aber, dass es vier Gutachten tatsächlich gibt, und die sagen etwas ganz anderes, nämlich von Universitätsprofessor Dr. Bernhard W. Wegener von der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg, von Universitätsprofessor Dr. Geistlinger aus Salzburg, von Universitätsprofessor Dr. Rotter aus Linz und von Universitätsprofessor Dr. Waldemar Hummer, Ordinarius der Universität Innsbruck. Alle vier kommen zu der eindeutigen Erkenntnis, dass der Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag, ohne gleichzeitig aus der EU aussteigen zu müssen, rechtlich tatsächlich möglich ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die Realität, der Sie sich verweigern. Damit sagen Sie den Menschen in Österreich auch nicht die Wahrheit. Deshalb werden Sie nach dieser Woche den Tatsachen ins Gesicht blicken müssen, dass nämlich weit über 100 000 Unterschriften gesammelt werden, als Zeichen dafür, dass Österreich diesen Schritt des Ausstiegs aus dem unsäglichen Euratom-Vertrag endlich zuwege bringt.
Die SPÖ selbst hat vor einer Woche kolportiert, dass es sich wahrscheinlich – Genaueres weiß man ja nicht – um circa 100 Millionen € handelt, die Österreich sinnlos in eine überholte Energieform investiert, anstelle dieses Geld selbst in die eigene Alternativenergie hier in Österreich zu investieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Freiheitlichen unterstützen das Volksbegehren. Gehen Sie hin, tun Sie desgleichen! (Beifall bei der FPÖ.)
16.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich wollte noch schnell auf die Wortmeldung zur Geschäftsordnung des Herrn Abgeordneten Ing. Hofer replizieren. Herr Abgeordneter, ich werde das ganz sicher in der nächsten Präsidiale zur Sprache bringen. Sie haben die Erläuterungen zitiert, nicht den Gesetzestext. Darüber muss man etwas genauer und differenzierter diskutieren, aber allemal sollte es ausdiskutiert werden. Ich werde daher diese Fragestellung in der nächsten Präsidiale ansprechen. (Abg. Grosz: Spricht der Bundekanzler heute? Wir würden ihn so gern hören! – Bundeskanzler Faymann: Das ehrt mich!)
*****
Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar zu Wort. – Bitte.
16.40
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich glaube, wir müssen hier jetzt einmal einiges zurechtrücken, denn wenn man sich den Herrn Minister und auch andere anhört, speziell von der ÖVP, dann hat man ja wirklich das Gefühl, dass Euratom irgendwo zwischen Anti-Atombewegung und Sicherheitseinrichtung für die Sicherheit der Atomkraftwerke in Europa angesiedelt ist. Und wenn man sich die Verträge zur Gründung von Euratom anschaut, dann sieht man genau, wohin der Hase läuft. Hier steht bei den Zielen, dass Euratom in den fünfziger Jahren gegründet wurde, um den Mangel, der damals an Energieträgern herrschte, auszugleichen und eine Basis zu schaffen, die finanziellen Mittel für die Kernenergie aufzubringen. Dementsprechend wurde ein Ausbau der Atomenergie angedacht.
Man weiß das ja auch aus den sechziger Jahren, als man schon Utopien hatte, dass Autos mit Atomkraft fahren werden oder dass jeder zuhause in seinem Garten ein Atomkraftwerk verstecken und die Energie aus Atomkraft beziehen wird. Das war in den sechziger Jahren in diesem großen Hype eine sehr gute Idee. Jetzt wissen wir es besser.
Es steht hier auch bei den allgemeinen Zielen für Euratom, dass die Entwicklung einer mächtigen Kernenergie angestrebt wird. Diese Entwicklung einer mächtigen Kernenergie ist gelungen. Es ist wirklich gelungen, die Kernenergie mächtig zu machen, nicht nur im Bau von unzähligen Reaktoren, nicht nur in der Aufbürdung aller Nebenkosten dem Bürger – nein, nicht nur darin, auch in der Verquickung mit der Politik haben wir eine mächtige Atomlobby. Die Atomlobby hat es geschafft, die Kernenergie zu einer neuen Renaissance zu führen, die vor einigen Jahren noch undenkbar war.
Es werden in den nächsten Jahren unzählige Reaktoren geplant und gebaut werden. Manche sprechen schon von einem neuen Atomzeitalter. Das ist auch mit ein Verdienst
von Euratom und der EU, die in ihrem Konzept 2020 die Atomenergie sehr prominent nennen und sie auch als Ziel für die CO2-Reduktion anführen und deshalb die Atomenergie in Europa entsprechend ausbauen wollen.
Betrachten wir einmal die Atomenergie genauer! Viele von uns glauben ja noch, dass das eine billige Energieform ist. Das war einmal. Also die Atommeiler, die jetzt noch stehen, sind billig. Sie sind billig, weil die Gemeinkosten auf die Allgemeinheit ausgelagert wurden und weil die Sicherheitsstandards damals niedrig waren. Deshalb können die um etwa 3 Cent pro Kilowattstunde produzieren. Alle, die neu ans Netz gehen – und wir sehen das bei den aktuellen Planungen –, sind nicht mehr billig. Sie werden in etwa 6 bis 7 Cent pro Kilowattstunde in der reinen Gestehung kosten.
Da sprechen wir noch nicht von den Allgemeinkosten für die Uranentwicklung, für die Uranförderung. Da sprechen wir noch nicht von den Allgemeinkosten für Umweltschäden in der Umgebung und wir sprechen schon gar nicht von den Kosten für die Endlagerung. Kostet das 7 Cent pro Kilowattstunde, so frage ich mich, was das für einen Sinn macht. Um 5 Cent pro Kilowattstunde bekommt man schon Biomassekraftwerke, um 7 Cent Windkraftwerke. Was macht es bitte für einen Sinn, die Atomenergie zu fördern, querzusubventionieren, wenn es Alternativen gibt, die ohne Betrachtung der Spätfolgen, der Langzeitfolgen, der Endlagerungskosten – ohne Betrachtung! – günstiger sind? Das macht überhaupt keinen Sinn aus meiner Sicht. (Beifall beim BZÖ.)
Der einzige Grund, warum Euratom mit der EU und mit allen anderen versucht, die Atomkraft wiederzubeleben, ist die gute Lobbyarbeit der Atomindustrie. Die Atomindustrie will ihr Know-how, ihre Möglichkeiten nicht brachliegen lassen, und bei den Erneuerbaren ist nichts zu verdienen. Ich habe das mit dem Verbund diskutiert. Übrigens es ist ja so, dass Österreich einiges an Atomstrom importiert. Das wissen wir alle. Jetzt stellt sich der Herr Minister her und sagt: Was diskutieren wir da überhaupt über Euratom? Das ist alles so weit weg. Wir haben ja keine Atomkraftwerke. Wir lehnen das ja ab.
Wir lehnen das ab. Das mag vordergründig sein, aber hintergründig importieren wir jedes Jahr noch mehr Atomstrom. Und gerade der Verbund verdient sehr gut damit. Ich habe den Verbund, als er sich damals um diese Milliarde Kapitalerhöhung angestellt hat, gefragt, warum nicht mehr in erneuerbare Energien investiert wird. Wissen Sie, was er zu mir gesagt hat? – Das rechnet sich für uns nicht. Erneuerbare Energie, zum Beispiel Biomasse, da müssten wir ganz kleine Kraftwerke dezentral mit Kraftwärmekopplung bauen. Das rechnet sich für ein großes Unternehmen wie den Verbund ja nicht. Da bauen wir lieber ein Gaskraftwerk. Das macht doch viel mehr Sinn.
Es mag sein, dass das für den Verbund mehr Sinn macht – für uns sicherlich nicht. Für uns macht das nicht mehr Sinn.
Schauen wir einmal in die USA! Die USA sind kein leuchtendes Beispiel für Umweltbewusstsein, aber dort hat sich aufgrund der Budgetknappheit etwas ereignet, was aus meiner Sicht sehr interessant ist. In den USA wird kein neues Kraftwerk mit Bankunterstützung ohne hundertprozentige Kapitalgarantie vom Staat mehr gebaut, weil die Bank schon erkannt hat, dass die neu gebauten Atomkraftwerke nicht mehr wirtschaftlich sein werden. Das liegt nicht nur am hohen Uranpreis. Das liegt auch daran, dass man so viel Geld in die Sicherheit investieren muss, damit einem das Ding nicht um die Ohren fliegt, dass die Baukosten in etwa bei 7 600 € pro Kilowatt liegen und deshalb die Bank eine Garantie vom Staat verlangt, dass sie dieses Atomkraftwerk überhaupt finanziert, weil es wahrscheinlich nicht wirtschaftlich sein wird. Und in so eine Energieform investieren wir.
Und jetzt sind wir genau bei Euratom. Wir unterstützen genau diese Politik. Wir unterstützen diese Politik, indem wir jedes Jahr Millionen überweisen, um genau da weiter
zumachen. Wir überweisen Millionen, um die Kernenergie auszubauen, und haben überhaupt keine Idee, wohin mit dem Atommüll. Es gibt ja nach 50 Jahren noch nicht einmal eine Idee, wo man Endlager bauen könnte. Es gibt sogar Experten, die sagen, auf der Erde gibt es kein Endlager, denn dieser Müll wird in etwa 100 000 Jahre oder noch länger zu betreuen sein. Und es gibt keine Region, die 100 000 Jahre lang so stabil ist.
Jetzt gibt es von einem Wissenschafter ein Konzept – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen –, dass man den Atommüll in die Sonne schießt. Das kostet in etwa 1 000 Milliarden €. Da wird eine Rakete gebaut, in die der Atommüll hineinkommt, dann wird sie in die Sonne geschossen, und dann ist das endgelagert und für alle Zeit aus unserem Bewusstsein. Solche Dinge muss man sich einmal vorstellen! Das ist geplant, und das alles mit Geldern, die auch von Euratom bereitgestellt werden.
Deshalb: Kümmern wir uns doch um die wirklich wichtigen Dinge! Kümmern wir uns darum, denn wenn wir die richtigen Maßnahmen einleiten, dann brauchen wir gar keine Atomenergie. Alleine wenn wir uns die Beleuchtung anschauen: 15 Prozent des Gesamtstrombedarfs geht für die Beleuchtung drauf. Bei der Beleuchtung – das wissen wir – können wir 70 Prozent einsparen. Das heißt, wir bräuchten in den nächsten fünf Jahren kein einziges zusätzliches Kraftwerk weltweit, wenn wir nur im Beleuchtungsbereich endlich einmal etwas täten.
Oder: in den Haushalten. Da sind 70 Terawattstunden einzusparen. Da könnten wir eine Atomenergiebehörde abschaffen und auf der anderen Seite eine Energiebehörde ins Leben rufen, die genau diese Projekte angeht: Wie können wir Energie einsparen, sodass wir keine zusätzlichen Kraftwerke brauchen? – Wenn es zusätzliche Kraftwerke sind, dann gibt es, wie von mir schon ausgeführt, mit der Biomasse, mit der Windkraft, mit der Sonnenenergie genug Alternativen, die nicht nur bei Vollkostenrechnung günstiger sind als die Atomkraft. Wenn man die Vollkostenrechnung nimmt, dann sind sie um ein Vielfaches günstiger als die Atomkraft.
Deshalb, Herr Minister: Ich weiß, Sie haben nicht allzu viel Tatendrang. Ihnen liegt mehr das Wort als die Tat, aber ich würde Sie doch bitten: Schauen Sie, dass Sie endlich einmal in die Gänge kommen und hier etwas bewegen, auch auf europäischer Ebene! Der erste Schritt dazu wäre, aus Euratom auszusteigen und dieses Geld sinnvoll einzusetzen. Da gibt es genug Möglichkeiten. Gehen Sie an die Arbeit! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)
16.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Plassnik zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 7 Minuten. – Bitte.
16.49
Abgeordnete Dr. Ursula Plassnik (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich gehe davon aus, dass jeder von uns Verständnis für die Sorgen der österreichischen Bevölkerung im Hinblick auf die Nuklearenergie und ihre Auswirkungen hat. Was mich an der Debatte allerdings einigermaßen bedrückt, ist genau der Aspekt, den Klubobmann Cap hervorgehoben hat. Es geht offenbar um die Frage: Wer ist der wildere Atomgegner? Und das, so glaube ich, ist eine Debatte, die wir so nicht führen sollten.
Die österreichische Bundesregierung fährt seit vielen Jahren einen sehr unzweideutigen Anti-Atomkurs – und das auf allen Ebenen und in allen zur Verfügung stehenden Foren. Das ist der einzig konstruktive Weg, wie wir auf Dauer auf der einen Seite mehr Sicherheit leisten können und auf der anderen Seite mehr Bewusstsein schaffen können für das, was uns gefährlich erscheint.
Unmögliches, meine Damen und Herren, wird durch Wiederholung ja nicht möglicher. Und genau das ist Teil der Argumentation, wie wir sie heute von der Opposition vorgesetzt bekommen, auch ein bisschen unter dem Motto „Als das Wünschen noch geholfen hat“. Das ist für mich kein tauglicher Politikansatz. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte jetzt auf den Vorwurf der Mutlosigkeit, der wiederholt erhoben wurde, eingehen, den Vorwurf, es nicht einmal probiert zu haben. Das, meine Damen und Herren, ist jedenfalls unrichtig an dieser Debatte, denn Österreich hat mit großer Genauigkeit in der Vergangenheit nach Ausstiegsmöglichkeiten gesucht. Ich sage auch ohne Zögern, dass es mir persönlich gar nicht besonders eingeleuchtet hat, warum es juristisch unmöglich sein sollte, aus dem Euratom-Vertrag auszusteigen. Ich habe daher auch während meiner Verantwortung als Ministerin innerhalb meines Ressorts wiederholt Aufträge erteilt, jede noch so geringfügige Möglichkeit, jede noch so kleine Ritze im Gefüge der Verträge zu suchen, um eine Ausstiegsmöglichkeit zu finden oder zumindest mit Partnern zu betreiben.
In Wirklichkeit geht es hier um eine Sackgasse. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Es hat keinen Sinn, diesbezüglich der Bevölkerung nicht reinen Wein einzuschenken. Diese Sackgasse, wenn Sie so wollen, gibt es seit 1967, seit dem Fusionsvertrag, als die drei ursprünglichen Gemeinschaften EGKS, Euratom und die Europäische Gemeinschaft verschmolzen worden sind.
Was wir aber in der Zwischenzeit erreicht haben – und das ist das Verdienst verschiedener Bundesregierungen –, ist, dass es zum Vertrag von Lissabon das Protokoll 54 gibt, in dem ausdrücklich eine Revisionskonferenz vorgesehen wird. Sie wissen genauso gut wie ich, dass wir damals mit großer Mühe fünf Länder zusammengebracht haben. Ich wiederhole, wer es war. Es waren Österreich, Schweden, Deutschland, Ungarn und Irland, die sich darauf geeinigt haben, sozusagen zumindest eine Schneise in den Wald zu schlagen, eine Bresche in die Mauer zu schlagen und hier eine Revisionskonferenz anzupeilen.
Für diese Revisionskonferenz, deren Ausgang natürlich unter den gegebenen europapolitischen und energiepolitischen Voraussetzungen keineswegs gewährleistet ist, bräuchten wir 14 Stimmen. Wir brauchen die einfache Mehrheit, das ist die Rechtsvorschrift, die auch wir zu befolgen haben. Diese 14 Stimmen – das möchte ich auch ganz klar sagen – sind nicht absehbar, diese sehen wir nicht am Horizont. Und es wäre verlogen, hier etwas anderes zu behaupten. (Beifall bei der ÖVP.)
Kollege Bartenstein hat aus meiner Sicht die richtige Frage gestellt: Welche Schlüsse ziehen wir aus dieser Situation? – Resignation kann es nicht sein, ist es auch nicht. Wenn wir uns das Regierungsprogramm der jetzigen Bundesregierung anschauen – ich bitte Sie, das auf den Seiten 80 und 225 zu überprüfen –, dann finden Sie dort ganz genauso wieder die Bemühungen um eine Euratom-Revisionskonferenz als Teil des geltenden Regierungsprogramms, wo es jetzt darum geht, die Unterstützerbasis zu erweitern.
Das ist keine leichte Aufgabe. Daher bin ich ganz bei Bundesminister Berlakovich, der sagt: Sicherheit zuerst. Das ist es, wo wir jetzt mitgestalten können, wo wir jetzt rot-weiß-rote Fingerabdrücke auf europäischer Ebene und auch im globalen Maßstab – Bundesminister Berlakovich hat es ja ausgeführt – hinterlassen können. Also aktive Mitgestaltung, das ist das Wort, unter dem wir die zukünftigen Aktivitäten gestalten sollen.
Ich möchte nur drei Punkte in Erinnerung rufen, die es schon im Bewusstsein zu halten gilt. Zum Thema Mutlosigkeit. Dass die österreichische Bundesregierung die Abschaltung von Kosloduj, von Ignalina und von Bohunice mit durchgesetzt hat, das war eine europapolitische Gratwanderung in vielen schwierigen Einzelverhandlungen. Da hat es
bei unseren Partnern – sowohl den Beitrittskandidaten als auch innerhalb der Europäischen Union – null Verständnis gegeben. Das war wirklich ein Kampf gegen den Strom. Und er ist gelungen, auch mit Hilfe von Euratom. (Beifall bei der ÖVP.) Denn die Finanzierung des Rückbaus dieser Kernkraftwerke ist weitgehend über Euratom gelaufen.
Der zweite Punkt ist – wie schon erwähnt –, dass die gemeinsame Forschungsstelle von Euratom ausschließlich Sicherheitsaspekte behandeln kann. Sie wissen, das war in der Vergangenheit gar nicht der Fall.
Der dritte Punkt wurde, so glaube ich, noch nicht erwähnt, nämlich dass wir auch in der Rats-Arbeitsgruppe Nukleares nach langem hinhaltendem Widerstand verschiedener Länder erreicht haben, dass nukleare Sicherheitsstandards nunmehr ein Thema sind. Hier sehe ich eine Schiene für die Zukunft, hier werden wir uns weiterhin aktiv einbringen.
Es gibt eine klare, eine umfassende österreichische Linie, eine Linie übrigens, die auch weit über die zivile Nutzung der Kernenergie hinausgeht. Die österreichische Bundesregierung setzt sich ja auch gerade im Bereich der militärischen Nutzung – und das ist einer, der besonders gefährlich ist – seit vielen Jahren dafür ein, dass sowohl auf multilateraler Ebene als auch auf bilateraler Ebene alles unternommen wird, was die Entwicklung nuklearer Kapazitäten für den militärischen Bereich verhindert, was aber auch ihre Weiterverbreitung verhindert, also alles, was im Bereich NPT/CTBO passiert.
Oder: bilaterale Sanktionen. Wenn wir uns das anschauen: Österreich trägt seit Jahren bis zum letzten Punkt und Beistrich die Sanktionen, die wir auf UNO-Ebene und auf EU-Ebene gegen den Iran beschlossen haben, mit.
Das heißt, in Wirklichkeit kann die österreichische Bevölkerung der Bundesregierung vertrauen, die hier eine verantwortungsvolle Politik macht und die nicht darauf angewiesen ist, Briefe an das Christkind zu schreiben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Gartelgruber zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 6 Minuten. – Bitte.
16.57
Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Vertreter der Bundesregierung! Hohes Haus! Auch ich begrüße das Volksbegehren zum Euratom-Ausstieg sehr. Und an dieser Stelle möchte ich mich auch bei den Initiatoren recht herzlich dafür bedanken.
Euratom, deren Mitglied wir ja immer noch sind, ist in Europa ein wichtiger Förderer der Atomlobby. Unzählige Milliarden von Euro fließen in bestehende Atomkraftwerke und ermöglichen den Bau von neuen Atommeilern. Dazu kommen noch riesige Fördersummen für die Atomforschung. Unter diesen Vorzeichen, Herr Minister Berlakovich, ist es pure Heuchelei, sich gegen Atomkraftwerke auszusprechen, diese aber mitzufinanzieren und davon noch zu profitieren.
Sie sagen selbst, Herr Bundesminister, nicht im Atomstrom liegt unsere Zukunft, sondern in nachhaltigen, erneuerbaren Energieformen. Die zig Millionen Euro, die Österreich jährlich für Euratom bezahlt, werden in diesem Bereich dringend benötigt. Nicht nur umweltpolitisch wäre dies der richtige Schritt, durch die entsprechende Forcierung alternativer Stromgewinnung würde Österreich auch seine Abhängigkeit von Energieimporten deutlich verringern. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Bundesminister, auch Ihre Argumentation bezüglich Mitsprache ist mehr als fadenscheinig. Wenn sich 189 Gemeinden und alle Landtage für den Ausstieg aus Euratom aussprechen, dann bitte ich Sie, mir ernsthaft zu erklären, warum Sie sich immer
noch so vehement dagegen wehren. Mir drängt sich hier der Verdacht auf, dass Sie manchmal Lobbyisten noch mehr im Wort stehen als den Österreicherinnen und Österreichern.
Aber was mich heute noch viel mehr wundert, das ist das Verhalten unseres Herrn Bundeskanzlers, durch welches wir gezwungen werden, dies in der Präsidiale zu besprechen. Was haben wir heute bei dieser Debatte gelernt? – Nicht Wolfgang Schüssel war unser Schweigekanzler, sondern Werner Faymann. Ich habe zumindest den Eindruck, dass das Schweigen des Herrn Schüssel weit stilvoller war als das Schweigen des Herrn Faymann, denn dies war ein freiwilliges Schweigen. Bundeskanzler Faymann schweigt, weil er nicht reden darf. Seine Landesparteien unterstützen ihn in der Euratom-Frage nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber jetzt wieder zurück zur Diskussion über die Atomkraft. Vor wenigen Jahren sah es so aus, als ob die Nutzung der Kernenergie schwinden würde. Inzwischen hat sich aber der Wind sehr wohl gedreht, und wir sehen einer sehr strahlenbelasteten Zukunft entgegen. Unser nördlicher Nachbar Deutschland hat den Ausstieg aus der Kernenergie auch wieder verschoben, und im Süden, in Italien, wird mit Hilfe von Frankreich die Kernenergie wieder forciert.
In allen Nachbarländern Österreichs außer Liechtenstein sind Atomkraftwerke in Betrieb. In der Europäischen Union wird knapp ein Drittel des Stroms von Kernkraftwerken produziert und weltweit immerhin ein Fünftel, und die Gründe für den Aufschwung der Atomenergie sind vielfältig. Viele Staaten hoffen, so ihre Abhängigkeit von Energieexporten zu verringern, insbesondere der fossilen Brennstoffe. Die Krise in Teilen der Erdöl und Erdgas exportierenden Länder, Versorgungsengpässe und politische Erpressbarkeit geben dieser Entwicklung noch weiteren Auftrieb. Und die politische Entwicklung in Nordafrika lässt noch Schlimmeres befürchten.
Es ist aber auch zu bedenken, dass der Betrieb von Kernkraftwerken mit erheblichen Risken einhergeht. Die im Umkreis lebende Bevölkerung wird hier schwer beeinträchtigt. Und die heute schon mehrfach angesprochene Katastrophe von Tschernobyl ist ja ein wirklicher Beweis dafür, dass wir solche Unglücksfälle weitestmöglich vermeiden sollen.
Auch wenn sich Österreich nach der Volksabstimmung über das Kernkraftwerk Zwentendorf vehement dafür ausgesprochen hat, aus der Kernenergie auszusteigen, und dies sogar in einem Verfassungsgesetz festgelegt hat, so zählen wir doch zu den Nutznießern des Atomstroms. Jährlich wird mehr Atomstrom importiert, als Zwentendorf je produziert hätte. Und wie dem Stromkennzeichnungsbericht 2009 der unabhängigen Behörde E-Control zu entnehmen ist, ist ausgerechnet die Tochtergesellschaft, der Verbund, ein Spitzenanbieter für Atomstrom in Österreich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier kann nur die Antwort sein: Die einzig klare Ansage ist der Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag. Verwenden wir doch die Millionen Euro für unsere erneuerbaren Energien in Österreich und fördern so auch die Zukunft unserer Kinder! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
17.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Grosz das Wort erteile, nur noch einmal zur Klarstellung für die Debatte in der Präsidiale.
Mir liegt mittlerweile ein Präsidialprotokoll, das auch im Kommentar der Geschäftsordnung zitiert wird, vor. So eindeutig ist die Sache ganz und gar nicht. Wenn ich dieses Präsidialprotokoll lese, muss ich sagen, es ist die Vorgangsweise, die die Bundesregierung heute gewählt hat, die richtige. Aber es ist ein vielschichtiges Problem, und daher müssen wir das Ganze auch noch einmal in der Präsidiale diskutieren. – Das nur, damit hier kein Missverständnis im Raum stehen bleibt.
Herr Abgeordneter Grosz, Sie sind nun am Wort. Ich stelle die Uhr auf 4 Minuten; Gesamtrestredezeit 6 Minuten. – Bitte.
17.03
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Frau Präsidentin! Werte Herren der Bundesregierung! Um auch dieses Missverständnis aufzuklären: Es herrscht für den Bundeskanzler kein Sprechverbot hier im österreichischen Nationalrat. (Beifall beim BZÖ.) Wir hätten ihn gerne gehört, denn die Mitgliedschaft Österreichs zu Euratom ist uns so wichtig, dass wir selbstverständlich auch hier im Parlament darauf Wert legen, dass die Regierungsspitze in der Person des Bundeskanzlers auch hier Stellung nimmt.
Ich glaube, das wäre sehr notwendig, denn immerhin geht es am Höhepunkt der Auswirkungen einer Wirtschaftskrise in dem Jahr, in dem die Bundesregierung das größte Sparpaket in der Zweiten Republik geschnürt hat, um 40 Millionen € nach konservativer Berechnung, nach realer Berechnung um 100 Millionen € im Jahr dafür, dass wir österreichische Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Kasse bitten, dass sie sich vor Krško, Bohunice und Temelín fürchten müssen.
Also wenn etwas pervers ist, dann schlichtweg das, dass wir in Österreich eine Bundesregierung haben, die nicht die Schneid besitzt, Euratom den Sessel vor die Tür zu stellen und endlich einmal klar Schiff zu machen. Statt dessen meint auch heute wieder der Herr Landwirtschaftsminister „Fly Niki“ Berlakovich: Besser mitreden als vor der Verhandlungstür stehen. – Es ist wohl eher das Motto der Bundesregierung, nicht mitzureden und unter dem Verhandlungstisch zu sitzen und dafür noch 40 Millionen € zu zahlen. Da sagen wir: Genug gezahlt, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Offenbar – es ist traurig – ist das Jahr 1986 mit Tschernobyl geistig schon so weit weg, weil wir in den letzten Jahrzehnten keinen Anlassfall gehabt haben, um an ein akutes Bedrohungsszenario zu denken. Dass aber die Atomenergie, die Atomkraft vor allem von diesen Schrottkraftwerken, die uns in Österreich umgeben, eine akute Gefahr ist und jede Sekunde Angst, Tod und Schrecken über unser Land bringen kann, das sollten Sie sich einmal wieder zu Herzen nehmen, wenn Sie weiterhin österreichisches Steuergeld in die Hand nehmen, mit dem wir diese Schrottkraftwerke auch in Zukunft finanzieren. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Gerade wir haben – ich komme aus dem Bundesland Steiermark – Angst vor dem Zustand von Krško, und wir beten jeden Tag, dass es eine starke und anständige österreichische Bundesregierung gibt, die endlich der slowenischen Regierung erklärt, dass dieses Atomkraftwerk abzuschalten ist, und dass so wie wir in Österreich auch Slowenien einen Weg wählt, bei dem man auf alternative Energien setzt. Das ist unser Modell! Wir haben ein sehr gutes Modell – energieautarkes Österreich – präsentiert. (Beifall beim BZÖ.) Das wäre ein Modell für Europa, statt dass Europa mit 40 Millionen € Dotation aus Österreich weiterhin auf diese Schrottenergie setzt.
Sehr geehrter Herr Bundesminister Berlakovich, es ist hanebüchen, dass Sie sagen, dass ein Austritt aus Euratom einem Austritt aus der Europäischen Union gleichkommt. So ist es doch nicht! Mittlerweile hat jeder Mitgliedstaat Europas Ausnahmeregelungen für sich geschaffen.
Griechenland sackelt die gesamte Europäische Union aus und ist selbstverständlich nach wie vor Mitglied der Europäischen Union, obwohl für Griechenland extra ein Haftungsschirm gemacht worden ist. Überhaupt kein Problem – Griechenland musste nicht austreten, wurde nicht ausgeschlossen. Und unsere Bundesregierung hat gesagt: Kein Problem, können wir das Geld gleich hinunterliefern nach Athen – ist dort eh viel besser aufgehoben, die Urlauber kommen dann im Sommer nach.
Österreich selbst hat Ausnahmeregelungen mit Deutschland – Walter Riester – geschaffen, die sogenannten Übergangsbestimmungen. Die waren auch kein EU-Recht, und Österreich und Deutschland sind auch nicht ausgetreten. Durch das Verhandlungsgeschick zweier Bundesregierungen im Jahr 2003 waren die Übergangsregelungen möglich. Und wir wollen von Ihnen nichts anderes, als dass Sie endlich Ihr Rückgrat in Gang setzen, sich aufrecht gegenüber den Brüsseler Bürokraten hinstellen und sagen: Nein, wir zahlen keinen Cent mehr in Euratom, wir steigen aus Euratom aus, unbeschadet der österreichischen Mitgliedschaft bei der Europäischen Union, die niemand, auch nicht die Unterstützerinnen und Unterstützer dieses Volksbegehrens, anzweifelt.
Frau Kollegin Plassnik, das Volksbegehren und das Instrument des Volksbegehrens ist, für mich jedenfalls, zu wichtig, als dass Sie sich hier herstellen und sagen, das sind fromme Wünsche an das Christkind. Hier geht es immerhin um ein direktdemokratisches Mittel, wo sich die österreichische Bevölkerung am Ende dieser Woche in einer sehr großen Anzahl dafür aussprechen wird, dass Österreich aus diesem Vehikel Euratom aussteigt. Das sind keine frommen Wünsche an das Christkind und das ist auch nicht von Ihnen so despektierlich zu behandeln. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)
17.08
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.
17.08
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Bundesminister, Sie haben uns gesagt, für Sie drehen sich die Argumente im Kreis. Ich bin nicht ganz Ihrer Ansicht, aber wenn wir schon bei der bildhaften Sprache bleiben: Ich glaube, die Argumente, die heute für einen Ausstieg vorgebracht wurden, kann man eher vergleichen mit einem Trichter. Von der einen Seite kommen die Grünen, von der anderen die Orangen, von der anderen Seite wir von der FPÖ, und unten kommt alles zum gleichen Schluss, nämlich diesen Ausstieg durchzuführen. Aber wenn man es nicht wahrhaben will, wenn man die Argumente beharrlich verweigert und immer wieder nicht zur Kenntnis nimmt, dass das Ganze richtig ist, dann kommt natürlich ein Effekt, nämlich dass man sagt: Gilt nicht, alles zurück an den Start! Und das ist für den, der genau das macht, die Bildung des Kreises. Sie wollen nämlich immer wieder von vorne anfangen.
Und Sie haben uns dann auch noch bildhaft erklärt, dass Sie nicht für die Kernenergie sind, aber dass das ein sehr großer Unterschied ist zum Ausstieg aus dem Vertrag. Nicht für die Kernenergie – na gut, das will ich Ihnen noch abnehmen. Sie haben geprüft, was in Deutschland geht, und wenn ich mir die Beantwortung meiner Anfrage zu diesem Thema anschaue: Sie haben brav Ihre Pflichtübungen gemacht. Dort, wo die Pflicht endet und normalerweise die Kür beginnt, Herr Bundesminister, muss ich sagen: Bei der Kür sind Sie eher schwach. Da würde ich mir mehr Einsatz wünschen. Und daher – und das begründen Sie so – fahren Sie Ihre bisherige Linie, nämlich mit dem Fernziel der Energieautarkie. – Ja, das will ich Ihnen auch noch abnehmen, dass Sie da dafür sind, aber so wirklich fest dahinter stehen Sie nicht.
Mir ist schon klar, das ist kein Prozess, den man in wenigen Monaten auf die Füße stellt und über die Bühne bringt. Aber etwas mehr Intensivität, etwas mehr Maßnahmen, etwas mehr Durchsetzungskraft wird noch drinnen sein, und das kann auch von einem Bundesminister verlangt werden.
Und mir ist auch klar, dass der Ausstieg aus dem Vertrag nicht bedeutet, dass die Europäische Union aus der Atomenergie vielleicht aussteigen möchte. Diesen naiven Wunsch, diese naive Idee habe ich überhaupt nicht. Aber zu behaupten, dass wir, wenn
wir aus dem Vertrag aussteigen – und das ist einfach ein ganz normaler juristischer Prozess –, dann nicht mehr mittun könnten, das ist ein bisschen hanebüchen. Mit derselben Argumentation müssten wir nämlich ganz unbedingt bei der NATO und bei sonst allen möglichen komischen Vereinigungen dabei sein, weil da können wir ja dann auch mitreden. – Bitte, diese Argumentation kann es wirklich nicht sein, das ist etwas für die kleinen Kinder im Kindergarten, aber das sollten wir uns hier im Hohen Haus ersparen. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Bundesminister, was ich mir wünschen würde – weil die Frau Kollegin Plassnik gesagt hat, wir kommen ein bisschen aus der Zeit, als das Wünschen noch geholfen hat –: Wünschen würde ich mir einiges, vor allem Ehrlichkeit, Ehrlichkeit der Bundesregierung gegenüber den Bürgern. Ehrlichkeit zum Beispiel in der Weise, dass Atom nicht, wie immer wieder zitiert, eine Low Carbon Technology ist. Das ist sie nicht und wird sie nicht werden, und sie ist nicht – und wird es auch nicht werden – eine billige und günstige Methode zur Herstellung von elektrischer Energie.
Weiters würde ich mir Ehrlichkeit wünschen zum Thema Euratom versus EU. Man kann für oder gegen die EU sein, nur ist das Thema EU ein vielschichtiges. Und daraus abzuleiten, dass das eine mit dem anderen direkt zusammenhängt, ist eine gefährliche Unterstellung, die ich so nicht mittragen kann.
Herr Bundesminister, als Letztredner fordere ich Sie noch einmal auf, wirklich etwas zu unternehmen und rasch aus diesem Vertrag auszusteigen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
17.12
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
17.12
Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Hohes Haus! Herr Präsident! Die Herren auf der Regierungsbank! Beim Lissabon-Vertrag hat man ganz klar gesagt, wie groß die Chance ist, aufgrund dieses Vertrages aus gewissen Sachen auszusteigen. Hier hätten Sie die erste Möglichkeit. – Ich mache es jetzt kurz, weil ich kaum Zeit habe zu reden.
Herr Minister Berlakovich, der Werner Bühlmann vom Schweizerischen Bundesamt für Energie – ich zitiere ihn, weil Sie vorhin gesagt haben, dass die politische Vernunft sage, man sollte nicht aussteigen – verweist darauf, dass es selbst in der EU alleine Sache der Nationalstaaten sei, sich für Atomkraft zu entscheiden. Österreich könne zwar seine Argumente in die Verfahren einbringen, aber ob es tatsächlich konkret eine Anlage verhindern könne, die dem Stand der Technik entspreche, sei unwahrscheinlich. – Das zu Ihrer Aussage.
Und ein zweites Zitat wollte ich Ihnen auch noch bringen. Ihr Pendant in der Vorarlberger Landesregierung, der Herr Landesrat Schwärzler, ÖVP, unterstützt Euratom-Gegner: Umweltlandesrat Erich Schwärzler, ÖVP, sichert den Betreibern des Volksbegehrens zum Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag seine Unterstützung zu. Ein Ausstieg aus Euratom wäre seiner Ansicht nach konsequent. – Und jetzt kommt’s: Wenn Österreich aber – Gott sei Dank – nein zur Atomenergie sage, wäre es seiner Ansicht nach konsequent, aus Euratom auszusteigen.
Das hat Herr Landesrat Schwärzler in der Vorarlberger Landesregierung gesagt, und ich glaube, hier sollten Sie von der ÖVP mit einer Stimme sprechen. (Beifall beim BZÖ.)
Ich sage Ihnen: 40 Millionen € jedes Jahr für sinnlose Aktionen zu zahlen, ist überflüssige Geldverschwendung. Genug gezahlt!, meine Herren, genug gezahlt! – Ich gebe es Ihnen noch schriftlich mit, damit Sie es sich merken. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Hagen überreicht Bundeskanzler Faymann und Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich Zettel, auf denen „Genug gezahlt!“ zu lesen ist.)
17.14
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
17.14
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ja, es gab einmal eine Zeit, da war die Atompolitik Chefsache. Da haben wir hitzigste Debatten geführt um Temelín, Melker Prozess et cetera. Jetzt geht es ums Geld. 40 Millionen € stehen zur Diskussion – und der Herr Bundeskanzler schweigt wieder. Er schweigt. Wir wissen genau, 40 Millionen € fehlen uns an den Universitäten – zumindest! –, 30 Millionen € haben wir einmal für Studenten versprochen bekommen nach den großen Besetzungsaktionen. 40 Millionen € fehlen uns beim Pflegegeld sicher. 40 Millionen € kostet das Österreich-Ticket – fehlt uns, leisten wir uns nicht.
Aber, Herr Minister Berlakovich, gerade Sie tragen dazu bei, genauso wie Ihre Kolleginnen und Kollegen von Seiten der ÖVP beziehungsweise der SPÖ, dass wir 40 Millionen € jährlich für Euratom zahlen. Da gibt es einen neuen Titel dafür, die Frau Kollegin Plassnik hat ihn ja erwähnt: Aktives Mitgestalten. – Meine Damen und Herren, aktives Mitgestalten in einer Atompolitik, die darauf abzielt und dazu dient, dass endlich die EU-Strategie umgesetzt wird hin zu den Erneuerbaren, heißt nicht 40 Millionen € für Atom zahlen, sondern heißt, Geld in die Hand zu nehmen, um umzugestalten, um raus aus den Fossilen zu kommen, raus aus der Atomenergie zu kommen, hinein in die Erneuerbaren. Nehmen Sie doch das Geld dafür in die Hand! (Beifall bei den Grünen.)
Herr Minister Berlakovich, Sie haben da von Sicherheit gesprochen, Endlager, Forschung et cetera, et cetera. Eines ist auf jeden Fall sicher: Es gibt keine sicheren Endlager! Eines ist auch auf jeden Fall sicher: Es gibt keine sicheren Atomkraftwerke, und da können wir 400 Millionen € Österreich-Beitrag für Euratom zahlen. Das bringt nichts – alles vergebliche Liebesmüh, alles vergossene Milch.
Mit Sicherheit wissen wir nur eines: Atomindustrie ist endlich – es geht uns sowieso über kurz oder lang der Rohstoff aus –, die Endlagerung ist ungelöst, und wir brauchen das Geld für andere Dinge notwendiger. Sicher wissen wir auch, dass an die 78 Prozent der Bevölkerung für den Ausstieg sind, dass über 80 Prozent dafür sind, dass wir diese Mittel nicht in Richtung Euratom zahlen, und mit Sicherheit wissen wir auch, dass der Vertrag sozusagen revidiert werden kann und wir aussteigen können.
Ich kann es Ihnen gerne vorlesen. Der Professor für Völkerrecht Michael Geistlinger hat zu diesem Artikel 56 Wiener Vertragskonvention Folgendes festgehalten:
„Im Falle eines Vertrages, der das Gründungsinstrument einer Internationalen Organisation ist, hat, falls der Organisationsgebrauch nichts anderes vorschreibt,“ – das ist ja bei Euratom der Fall – „eine Partei das Recht, aus dem Vertrag und aus der Organisation auszutreten, wobei sie eine Kündigungsfrist einzuhalten hat, die das zuständige Organ der Organisation gemäß deren anzuwendendem Abstimmungsverfahren als angemessen beschließt.“
Da haben wir es schwarz auf weiß: Wir können aussteigen!
Aber was Sie immer vorschlagen, ist aktives Mitgestalten. Nein, danke! Wir sollen mitgestalten, wo es um alternative Energieformen geht, und nicht dort, wo es um veraltete, höchst gefährliche, ja brandgefährliche Energieformen geht.
Eine andere Möglichkeit ist der Amsterdamer Vertrag. Sie wissen genau, dass neun Mitgliedstaaten zusammen eine Position einnehmen können, die sich von der anderen Mehrheit unterscheidet, und dass hier eine Initiative gesetzt werden kann auch zur Änderung des Euratom-Vertrages.
Aber was machen Sie? – Nicht, dass Sie dort aktiv mitgestalten, nicht, dass Sie schauen, dass Sie insgesamt neun Initiatoren zusammenbekommen, also acht andere ge
winnen – nein, das machen Sie nicht! Das ist nicht aktives Mitgestalten. Sie bleiben bei der konservativen Form des Einzahlens in Euratom. Das lehnen wir ab!
Wir sehen nur eine Perspektive – Kollege Cap hat uns durchaus flexibel und slalomartig wieder einen neuen SP-Antiatomkurs präsentiert; er plädiert für ein EU-weites Bürgerausstiegsbegehren; wozu brauchen wir ein EU-weites? –: Unser Antrag ist ganz klipp und klar eine österreichische Volksabstimmung, eine schlichte österreichische Volksabstimmung zum Ausstieg aus Euratom. (Beifall bei den Grünen.)
Herr Bundeskanzler, ich darf Sie erinnern: Am Beginn des Wahlkampfes für Ihre Bundeskanzlerschaft stand ja Ihr Vorschlag, EU-Volksabstimmungen zu machen. Bitte, beginnen wir doch mit einer österreichischen Volksabstimmung im Hinblick auf einen Ausstieg aus Euratom! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.20
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist somit geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 1427/A(E) der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zur Kurzdebatte über den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 892/A(E) der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zu den ÖBB eine Frist bis zum 27. April 2011 zu setzen.
Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Der erste Redner hat zur Begründung 10 Minuten. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung und zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Das Wort erhält Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte, Herr Kollege.
17.21
Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Mit diesem Fristsetzungsantrag wollen wir dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 892/A(E) der Abgeordneten Hagen, Dolinschek, Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zu den ÖBB, eingelangt – und jetzt kommt es! – am 19. November 2009, eine Frist bis zum 27. April 2011 setzen.
Ich glaube, dass es nicht zu früh ist, über Empfehlungen des Rechnungshofes, die eineinhalb Jahre beziehungsweise noch länger zurückliegen, zu sprechen. Unser Antrag beruft sich auf folgenden Umstand:
Im Jahre 2004 wurden die Ruhestandsversetzungen bei den ÖBB vom Rechnungshof geprüft. Er kritisierte damals, dass das ÖBB-Management und die Gewerkschaft im
Jahr 2002 eine Vereinbarung getroffen hatten, dass eine sogenannte Nebenbezugspauschale bei der Pensionsberechnung für rund 40 000 ÖBB-Mitarbeiter mitberücksichtigt wird. Die Kosten für die erhöhten Pensionen musste aber damals der Bund zahlen beziehungsweise übernehmen. Zudem stieg der im Jahr 1997 für die Pensionsbemessung gesetzlich festgelegte Nebengebühren-Durchschnittssatz jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Dadurch würden dem Bund – so hat es im Rechnungshofbericht geheißen – Mehrkosten von rund 1,2 Milliarden € bis zum Jahr 2006 entstehen.
Und jetzt kommt’s: Im November 2007 prüfte der Rechnungshof in einem Follow-Up erneut die Ruhestandsversetzungen bei den ÖBB und stellte fest, dass die Empfehlungen weitgehend nicht umgesetzt wurden. Dabei wurden die pensionswirksame Nebenbezugspauschale, das fehlende interne Controlling und das frühe Pensionsantrittsalter bei den ÖBB kritisiert.
Sie wissen es, wir sprechen das fast bei jeder ÖBB-Debatte an, dass da ein gewaltiges Manko herrscht, denn zwischen 2003 und 2006 lag das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei den ÖBB – man höre und staune! – bei 52,45 Jahren. In dieser Zeit schickten die ÖBB aber 1 922 Personen aus organisatorischen Gründen, weil die Dienstleistung der Betroffenen für die ÖBB entbehrlich wurde, in den Ruhestand.
Meine Damen und Herren, jetzt können Sie sich einmal ausrechnen, wie viele Leute da und in welchem Alter in Pension geschickt worden sind und was für Kosten das für den Steuerzahler bedeutet, zumal diese Menschen in der Pension von der öffentlichen Hand finanziert werden. Dass diese Menschen zum Nichtstun verurteilt sind und in diesem frühen Alter zu Hause sitzen müssen, ist für die ÖBB-Bediensteten sicher nicht befriedigend. Ich weiß, dass viele das nicht wollten. Sie wurden unter Zwang in Pension geschickt und mit einem „Golden Handshake“ verabschiedet.
Das muss man einmal denjenigen erklären, die heute bis 65 arbeiten müssen, meine Damen und Herren! Das muss man sich einmal vor Augen führen! (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) Sie kommen auch noch zu Wort, Herr Kollege, Sie können dann Ihre Meinung hier sagen.
Nun möchte ich hier ein paar Zahlen nennen, weil für den Steuerzahler, für den Normalbürger nur sehr schwer verständlich ist, wie das funktioniert.
Im Jahre 2009 waren es inklusive der 100-prozentigen Haftungen des Bundes, die da für die Pensionskassa beziehungsweise für die ÖBB übernommen wurden, 7 Milliarden €, die als Zuschuss aus Steuergeldern an die ÖBB geflossen sind, die für diese miesen Machenschaften – ich sage es, wie es ist: für diese miesen Machenschaften! – herangezogen wurden.
Das heißt, jeder Steuerzahler/jede Steuerzahlerin hat im Jahre 2009 2 500 € an Steuern für die ÖBB abgeben müssen. Also jeder Steuerzahlende – es gibt ja auch viele, die nicht Steuer zahlen – musste 2 500 € zahlen, damit bei den ÖBB Personalabbau und Privilegienstadel produziert werden konnten, dies, ohne auch nur ein Ticket bei den ÖBB gelöst zu haben. (Abg. Bucher: Genug gezahlt!)
Ich glaube, diese Menschen haben sich gedacht – und ich habe es hier von meinem Kollegen gehört –, das ist mehr als genug gezahlt. Hier reicht das „genug gezahlt“ schon gar nicht mehr. Das ist mehr als genug gezahlt, meine Damen und Herren, das ist eine Sauerei, was hier passiert! (Beifall beim BZÖ.)
Wenn ich dann bedenke, dass, wenn die Pensionsmaßnahmen umgesetzt worden wären, die 2003 beschlossen worden sind, jährlich um 1 Milliarde weniger an die ÖBB hätte bezahlt werden müssen, dann muss ich sagen: Das haut dem Fass den Boden aus.
Das Management in den ÖBB hat komplett
versagt. Das sage nicht nur ich, sondern das sagt auch der Rechnungshof und das
sagt auch der Staatssekretär Lopatka
von der ÖVP, der in einem netten Brief, der mir hier vorliegt, beklagt
hat, was für Zustände in der roten ÖBB-Reichshälfte,
sage ich einmal, herrschen. (Zwischenruf des Abg. Haberzettl.)
Herr Haberzettl, Sie kommen dann ohnehin zu Wort. Aber ich muss Ihnen sagen: Sie sind mitverantwortlich beziehungsweise einer der Hauptverantwortlichen für diesen Privilegienstadel, denn Sie stehen auf der Bremse. Es steht im Rechnungshofbericht ganz klar drinnen, dass hier Gewerkschaft und Management gebremst haben und diese Kosten verursacht haben. Sie sind mitverantwortlich dafür, dass die österreichischen Steuerzahler pro Kopf 2 500 € jährlich an die ÖBB zahlen müssen, ohne auch nur ein Ticket bei den ÖBB gelöst zu haben. Das müssen Sie den Bürgerinnen und Bürgern einmal erklären!
Und dann gibt es noch all die Vergünstigungen, die die ÖBB-Bediensteten haben. Ich möchte jetzt nur einige herauspicken. Zum Beispiel: Fahrbegünstigung. Das heißt, alle ÖBB-Mitarbeiter und -Pensionisten sowie deren direkte Angehörige, wenn sie im gleichen Haushalt leben, dürfen zu einem sehr geringen Selbstbehalt jederzeit die Züge der ÖBB benützen. Das verursacht einen Einnahmenentgang bei den ÖBB in dreistelliger Millionenhöhe jährlich.
Meine Damen und Herren, das sind Privilegien, die heutzutage sicher nicht mehr erklärbar sind, wenn wir eine Steuer- und Abgabenquote von 45 Prozent und mehr haben! Erklären Sie das den fleißigen Arbeitern und Angestellten in Österreich, auch den fleißigen Beamten, die täglich zur Arbeit gehen, brav ihre Steuern zahlen! Ich sage Ihnen eines: Genug gezahlt, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Gehen wir noch einmal zu den Pensionierungen! – Der Rechnungshofbericht Reihe Bund 2009/1 – das ist der neueste, glaube ich –, kritisiert die drohenden Mehrkosten von rund 1,2 Milliarden € aus der Einbeziehung des allgemeinen Nebenbezugspauschales bei den ÖBB-Pensionen. Ebenso wird die Höhe des Nebengebührendurchschnittssatzes massiv kritisiert. Ich könnte dazu jetzt noch sehr viel anführen, ich möchte aber noch auf etwas anderes zu sprechen kommen, und zwar auf den Wildwuchs bei den Betriebsräten. Auch dieser ist für die Kostensteigerungen massiv verantwortlich.
Herr Haberzettl, Sie als Betriebsratsvorsitzender, als Gewerkschaftsvorsitzender werden uns sicher erklären, wie es möglich sein kann, dass die rund 42 000 ÖBB-Bediensteten – normal sollten es nach dem Plan, der 2003 gemacht worden ist, 34 486 sein; 42 000 von den 46 486 Bediensteten haben wir noch, plus 700 Leasing-Arbeitskräfte, die 2009 noch beschäftigt waren –, also wie es möglich sein kann, dass die 42 000 ÖBB-Bediensteten von rund 101 dienstfreigestellten Betriebsräten vertreten werden. (Abg. Riepl: Sind Sie gegen Mitbestimmung?)
Da kann man sagen: Das ist ein Privilegienstadel, der von Gewerkschaftern und von unfähigen Managern geführt wird, wo man sich auf Steuerkosten bereichert, die Taschen vollstopft und wo den österreichischen Steuerzahlern Unmengen an Steuergeldern aufgelastet werden.
Ich sage Ihnen eines, meine Damen und Herren: Es ist höchste Zeit, dass das hier einmal angesprochen wird! Wir können das nicht Jahr für Jahr hinausschieben, denn das ist Ihre Taktik, um sich weiterhin die Taschen vollstopfen zu können. Da spielen wir nicht mit! Wir vom BZÖ sagen ganz klar: Genug gezahlt!, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
17.31
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.
17.31
Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Ich dachte nach der Presselektüre am Wochenende, es könne nicht schlimmer kommen, aber es kam doch noch schlimmer.
Kollege Hagen, Ihr Antrag hat ein gewisses Alter, er stammt
nämlich aus dem Jah-
re 2009, und genauso alt sieht er auch aus. (Abg. Hagen: Er wurde
immer wieder vertagt!)
Ich darf zuerst kurz zum Thema „Pensionsreformen“ kommen und möchte dazu sagen: Seit dem Jahre 1997 mussten die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner vier Pensionsreformen mittragen, die letztendlich in der Überleitung in das allgemeine Pensionsgesetz enden werden. Das heißt, die von Ihnen genannten Privilegien im Pensionsbereich sind entweder Geschichte oder schon in einer Umleitungsphase.
Nur ganz kurz: Im Jahre 1997 wurden verhandelt die
Einführung der Durchrechnung
ab 2003 unter Berücksichtigung des Vertrauensgrundsatzes, die
Nettoanpassung der Pensionen nach dem ASVG und die Erhöhung des
Pensionssicherungsbeitrages. Das haben Sie nämlich nicht gesagt, dass im
Vergleich zu den ASVG-Versicherten die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner
und auch die Pensionisten einen um 5,3 beziehungsweise um 4,8 Prozent
erhöhten Pensionsbeitrag zahlen müssen. Es war Ihnen damals in Ihrer
Regierungszeit nicht einmal zu dumm, auch von den Witwen und Waisen
1,8 Prozent Pensionssicherungsbeitrag zu kassieren.
Weiters wurden umgesetzt die Einführung der Ruhensbestimmungen und – horchen Sie, Herr Kollege Hagen!; Sie sind nämlich Polizist im Zivilberuf meines Wissens – eine Angleichung der Nebengebührenzulage, die von Ihnen kritisiert wird, an das Beamtenpensionsgesetz. Das heißt, Sie stellen sich hierher und kritisieren das, was Sie konsumieren, bei den Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern. Die Frage der moralischen Instanz regelt sich da von selbst. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Riepl: Ja, so sind sie, die Orangen!)
2001 gab es einen Ersatz der privatrechtlichen Pensionsregelungen durch das Bundesbahnpensionsgesetz. Da waren Sie meines Wissens bereits in der Regierung. Es gab eine Verlängerung der Arbeitszeit um 18 Monate, eine Kürzung der Witwenpension – das war Ihnen auch gleichgültig – und einen Wegfall des Todesfall-Beitrages; das war Ihnen auch gleichgültig. Also all diese Verschlechterungen bis hin zum allgemeinen Pensionsgesetz wurden vorgenommen. Und jetzt stellen Sie sich her und kritisieren hier einzelne Regelungen.
Da sage ich Ihnen Folgendes: Die Nebengebührenzulage ist etwas, was in Wirklichkeit als Veränderung des Dienstrechtes hin zum Angestelltengesetz in irgendeiner Form notwendig war, weil es keine Durchrechnung bei den beamteten Eisenbahnern gab und daher gar keine Grundlagen da waren, um die ASVG-Regelung zu übernehmen. Daher die zehnprozentige Pensionsregelung. Zur Heranführung an Ihr Pensionsberechnungsmodell, wenn Sie wollen, wurde eine Steigerung auf 15 Prozent bis zum Jahr 2020 um 0,27 Prozent jährlich vereinbart.
Das ist ein Teilergebnis des ersten Pensionsänderungspaketes aus dem Jahr 1997. Ich bin da selbst am Verhandlungstisch gesessen. Wenn Sie diese Verhandlungen öffnen wollen, bin ich gerne bereit, alle vier Pakete zu öffnen und neu zu verhandeln zu beginnen. Sie werden nur niemand Verantwortlichen finden, der dieses Abenteuer sucht.
Der zweite Punkt, der von Ihnen kritisiert wird, ist die Frage des Nebenbezugspauschales. Sie haben das nämlich bei Ihrer Argumentation verwechselt.
Die allgemeine Nebengebührenpauschale, die so oft im alten Bundesdienst vorhanden war, wurde seit dem Jahre 1998 verhandelt, um diese zu beseitigen. Mit der Beseiti
gung und mit der Implementierung in das Gehaltsschema wurden 150 Nebengebühren beseitigt und ein enormer Verwaltungsaufwand bei den ÖBB geschaffen. Das Traurige dabei war nur, dass die ÖBB das alleine machen mussten und vom Eigentümer in dieser Frage keine Unterstützung hatten.
Eigenartig ist auch Folgendes – das sei hier auch angemerkt –: Das, was der Rechnungshof bei den ÖBB gemacht hat, das habe ich kein zweites Mal in der Republik erlebt, dass nämlich einer Berufsgruppe die Pensionskosten bis 2056 vorgerechnet werden. Ich habe das noch nie bei der Polizei gehört, ich habe es noch nie bei Lehrern gehört, ich habe es auch noch nie bei Stahlarbeitern gehört, wie sich die Pensionskosten bis 2056 entwickeln werden.
Das Pensionsantrittsalter ist auch ein Abenteuer. Die meisten Pensionierungen – das haben Sie nämlich verschwiegen, was der Rechnungshofbericht sagt (Abg. Bucher: ... ein Milliardengrab!); Herr Bucher, hören Sie zu! –, die meisten Pensionierungen wurden zwischen 2003 und 2006 vollzogen. Wer war der Generaldirektor in diesen Jahren? Der hat Huber geheißen. Da fällt mir aber gleich auch der Name Gorbach, der Eigentümer war, ein. (Abg. Bucher: Eigentümervertreter!)
Glauben Sie mir eines: Ich war im Jahre 2003 in einem Nebenraum, da hat es eine sehr laute Auseinandersetzung zwischen drei Männern gegeben. Einer war der Gorbach, der Zweite war der Trattner und der Dritte war der jetzige Rechnungshofpräsident. Und da ist es darum gegangen, wie viel tausend Eisenbahnerinnen und Eisenbahner ausgegliedert werden. Also das ist die Alternative! Und jetzt behaupte ich: Der Herr Gorbach hat als Eigentümer sehr wohl gewusst, was im Bereich der Pensionierungen vollzogen wurde.
Zum konzerninternen Arbeitsmarkt kann ich Ihnen nur eines sagen: Der kommt in Schwung. Es gibt sehr fruchtbare Gespräche mit dem neuen Generaldirektor. Es wird ein starkes Reduzieren der ... (Zwischenruf des Abg. Petzner.) Sie haben recht, Herr Petzner, für Sie hätten wir keine Verwendung. Da haben Sie recht! (Beifall bei der SPÖ.) – Es wird ein starkes Reduzieren der Pensionen geben. Und letztendlich wird es auch einen konzerninternen Arbeitsmarkt geben. Die Kritik des Rechnungshofes ist damit aufgearbeitet. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
17.37
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Maier. – Bitte.
17.37
Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht des Rechnungshofes, so wie er 2009 vorgelegt wurde, und in der Zwischenzeit auch die dementsprechenden kritischen Äußerungen verschiedener anderer Stellen lassen die Österreichischen Bundesbahnen in dem Licht erscheinen, dass man immer wieder von der bedeutendsten österreichischen Baustelle spricht. (Demonstrativer Beifall des Abg. Bucher.) Das Problem ist nur – und der Herr Haberzettl hat das jetzt gerade wieder dokumentiert –: Er ist ja in Wirklichkeit schuld daran, dass der Rechnungshof die Nebengebührenpauschale angesprochen hat (Abg. Bucher: Genau!), denn er hat mit dem damaligen Generaldirektor – ich will jetzt nicht sagen: er hat ihn über den Tisch gezogen – zu Lasten Dritter jene unappetitliche Regelung getroffen, die der Steuerzahler jetzt zu bezahlen hat. Das ist Ihre Verantwortung – und Ihnen ist das wurscht! (Beifall bei der ÖVP sowie Beifall und Bravorufe beim BZÖ.)
Sie freuen sich, weil Sie im Faulbett der ÖBB liegen. Das ist der Unterschied zur ÖVP! Wir sind für die Fleißigen, Sie sind für die Faulen, Herr Haberzettl. Das lassen Sie sich ins Stammbuch schreiben! (Beifall bei ÖVP und BZÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Jetzt gibt es einen neuen Herrn Generaldirektor. Ich glaube, dass dieser Fristsetzungsantrag deshalb nicht greift, weil er auf die kommenden Kollektivvertragsverhandlungen abstellen müsste. Ich erwarte von einem Generaldirektor, dass er kein Voodoo-Ökonom ist, dass er kein Zahlenjongleur ist, dass er nur Dinge verkauft, die er auch umsetzt, dass er nicht mit Inseratengeld des Steuerzahlers die Medien mit Halbwahrheiten oder mit Unwahrheiten füttert. Er hat am 22. Jänner Zahlen betreffend Personalabbau hinausposaunt und acht Tage später um tausend Personen mehr verkündet. Und da stellt er sich noch hin und lässt sich feiern! Das ist in Wirklichkeit der Grund.
Meine Damen und Herren, wo ist die Regelung der Fahrbegünstigung, der Steuerfreiheit? Sie haben Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet! (Beifall bei ÖVP und BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Heinzl.) Die bisherigen Fahrbegünstigungen waren bis jetzt nicht versteuert – einmalig in der Republik, das hat es nirgendwo gegeben! Da gehört ein Gleichheitsgrundsatz her, Herr Kollege! Da bin ich dafür, dass der Herr Haberzettl hier herauskommt und sagt, es kann nicht zwei unterschiedliche Regelungen geben. Das ist in Wirklichkeit da passiert! (Beifall bei ÖVP und BZÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Heinzl.)
Ich sage Ihnen noch einmal: Das, was Herr Kollege Haberzettl macht, ist nichts anderes, als darzustellen, dass hier etwas beschönigt wird, wo der Steuerzahler in Wirklichkeit zur Kasse gebeten wird.
Jetzt sage ich noch eines zum Herrn Kollegen Kern, dem Generaldirektor, der für mich ein Voodoo-Ökonom und ein Zahlenjongleur ist. (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) Wenn jemand bei einer Investition, wo es eine Förderung gibt, wie zum Beispiel beim Brenner-Basistunnel, klar sagt, dass er dagegen ist, aber bei jener Investition, wo es keine Förderung gibt, beim Koralmtunnel, dafür ist, dann zeigt das auf, von welch ökonomischer „Größe“ dieser Generaldirektor ist. Wir werden ihn daran messen.
Ich sage Ihnen nur, dieser Fristsetzungsantrag ist deshalb nicht geeignet, weil die eigentlichen Punkte in der kommenden Kollektivvertragsverhandlung zu regeln sind. Daran werden wir dann den Generaldirektor messen. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)
17.40
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das, was man heute wieder einmal erleben konnte, war das sogenannte Schauspiel ÖBB, vorgetragen von einer angeblichen Bundesregierung, bei der aber schon immer wieder deutlich wird, dass sie aus zwei Teilen besteht, die nicht immer nur miteinander können, sondern eigentlich gegeneinander regieren. Genauso ist diese Diskussion bestimmt von Ideologie, weniger von Argumenten, sondern eher von gegenseitigen Angriffen, wobei man manchmal der einen und manchmal der anderen Seite durchaus zustimmen kann.
Ich kritisiere in diesem Zusammenhang immer wieder, dass bei den ÖBB einfach planlos von den großen Schulden gesprochen wird. Diese einfache ÖBB-Schuldendiskussion verhindert den Blick auf das tiefer Liegende, auf die Wahrheit, die oft im Detail steckt.
Wenn wir also einmal das, was sich in den letzten Tagen und Wochen an Infrastrukturdiskussion getan hat, zur Seite geben, dann kommen wir zum operativen Bereich, und dort liegen doch noch einige ordentliche wirtschaftliche Hunde begraben. Wir führen diese Diskussion unter anderem auch im Rechnungshofunterausschuss, der jetzt eingesetzt wurde. Dort werden wir einige Dinge völlig unaufgeregt, sachlich durchdis
kutieren und werden am Ende dieser Sitzungen dann sagen, was wir als Unterausschuss beziehungsweise als Parlament uns vorstellen, welche politischen Konsequenzen das haben muss.
Zum diskutierten Punkt, den Kollege Hagen
gebracht hat, was das Personal betrifft. Wenn wir uns die ÖBB anschauen,
dann sehen wir, dass die ÖBB betriebswirtschaftlich schon ein Problem
haben. Sie haben im Bereich der Beamten im Alter von 40
bis 50 einen Überhang, den sie operativ nicht verwenden können, und
da muss einfach noch eine Bereinigung stattfinden.
Volkswirtschaftlich gesehen ist es ein Wahnsinn, weil genau die Damen und Herren dann, ich will nicht sagen bei laufenden Bezügen, aber bei ordentlichen Pensionsleistungen spazieren gehen, aber nicht eingesetzt werden und operativ tätig sein können. Das aber rein nur den ÖBB vorzuwerfen, wäre hanebüchen. Es gibt noch etliche andere Dinge, die den ÖBB im Endeffekt zum Schaden gereicht haben. Auslöser dafür war eigentlich die Politik. Da möchte ich verschiedene Zukäufe, teure Zukäufe im Bereich des Maschinenparks und der Lokomotiven nur ganz am Rande, sachte erwähnen.
Was ich mir erwarten würde, wäre erstens einmal eine Versachlichung der Diskussion. Diese ist aber angesichts der Darsteller im Bereich der Ministerien und der Regierung nicht möglich. Was ich mir weiters erwarten würde, wäre eine Diskussion, die auf die Punkte genau abzielt und nicht hauptsächlich aus Tarnen und Täuschen besteht, sondern wir sollten, was das erwähnte Personal und die Beamtengehälter betrifft, sagen, wer dort verantwortlich ist.
Das ist einmal die Frau Bundesminister für Verkehr, das ist aber genauso der Herr Staatssekretär Lopatka oder das Finanzministerium. Beide müssten eigentlich darauf schauen, dass das ordentlich behoben wird. Beide tun derzeit nichts, zumindest nicht merkbar. Und das Ganze vor dem Hintergrund einer langsam, aber sicher mit Ende des Jahres den Betrieb aufnehmenden Westbahn-Gesellschaft.
Meine Damen und Herren von beiden Regierungsfraktionen, wenn die fährt, wenn die ein Jahr oder zwei Jahre fährt, und das wird wahrscheinlich gut sein, dann brauchen wir uns über die ÖBB nicht mehr viele Gedanken zu machen, wie es mit einem positiven Ergebnis der ÖBB ausschauen könnte, sondern dann werden wir dort ordentlich zusammenkehren und zusammenräumen können, und das sollten wir eigentlich vermeiden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
17.44
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.
17.45
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da wir ja jede Fristsetzung als Mittel der Opposition, die Diskussion in den Ausschüssen und dann auch im Plenum voranzutreiben, unterstützen, werden wir natürlich dieser Fristsetzung auch zustimmen.
Inhaltlich ist meines Erachtens die Zuspitzung auf die Pensionsfrage bei den ÖBB viel zu eng, das zeigt ja sozusagen die Spannweite der Diskussion, der Argumentation heute, es geht um ein Grundsatzproblem. Die Pensionsregelung ist ein Aspekt, wo man der Meinung Haberzettls sein kann, wo man auch der Meinung Maiers sein kann oder wo man halt einen Mittelweg gehen kann, wie wir das tun, mit der Forderung, wir brauchen mittelfristig ein einheitliches Pensionsrecht in Österreich, das dreigeteilt ist und das gerecht ist. Die ÖBB sind auch auf einem gewissen Weg da hin, nur ist dieser noch mit Ausnahmen und Sonderregelungen gepflastert.
Wenn man auf der anderen Seite sagt, auf jeden Fall ist es notwendig, Managementaufgaben zu reformieren et cetera, dann muss ich betonen, ja, selbstverständlich sollen wir auch da eingreifen. Die ganze Nebengebührenregelung geht ja auch auf das Ungleichgewicht zurück, dass es sehr wohl ÖBBler gibt, die vor Ort unter schlechten Witterungsbedingungen, im Freien, in Schichtdiensten arbeiten und sehr wohl ein Recht auf Nebengebühren haben, dass es aber gleichzeitig bei den ÖBB leider üblich ist, dass die Menschen, die hinter gewärmten Schreibtischen auf weichen Sesseln sitzen, das genauso einstreifen. Da liegt für mich in erster Linie die Ungerechtigkeit bei dieser Nebengebührenregelung.
Aber gehen wir zurück zum Stichwort Management. Ja, Sie haben recht, bei den ÖBB ist seit Jahrzehnten das mittlere Management teilweise zu selbstherrlich am Werk, zu wenig orientiert an den Bedürfnissen des Kunden, zu wenig orientiert an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort. (Abg. Binder-Maier: Genauso ist es!) Deswegen ist meines Erachtens eine ÖBB-Reform jenseits dessen, was Gorbach und die schwarz-blaue Regierung, ich sage absichtlich, verbrochen haben an Filetierung, an Untergliederung, an teuren Vertragsgestaltungen, an teuren Vorstandsverträgen, an teuren zusätzlichen Positionen, deren Zahl sich insgesamt, wie ich meine, verfünffacht hat, auf jeden Fall langfristig zu konzipieren, so wie es die Schweizer gemacht haben.
Ich weiß, eine Staatsbahn, auch in Deutschland oder in Frankreich, wir können auch Spanien heranziehen, ist ein permanentes Reformprojekt angesichts dessen, dass die EU dieser den Wettbewerb aufzwingt. Das wird die Generalherausforderung sein, vor der jede Reform zu bewerkstelligen ist. Es wird, der Vorredner hat es ja gesagt, auf Gunststrecken – und das ist ja auch meine Kritik, warum gibt man ihnen die Gunststrecken der Westbahn – sozusagen das Rosinenpicken um sich greifen, und dann können wir schauen, wie wir den öffentlichen Verkehr noch einigermaßen flächendeckend bewerkstelligen können. Das ist ja die Generalherausforderung, die jede ÖBB-Reform auch erfüllen muss. (Beifall bei den Grünen.)
Wir brauchen ein Ernstnehmen aller Rechnungshofberichte, nicht nur der Kritik an der Pensionsregelung. Es gibt einen massiven kritischen Rechnungshofbericht über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, und da sind nicht die ÖBB alleine schuld, da ist sozusagen der Zahler, das BMVIT, die Regierung schuld, dass Intransparenz herrscht, dass sozusagen interne Manöver innerhalb der ÖBB einfach toleriert werden, dass jenseits der Bedürfnisse der Fahrgäste quersubventioniert und herumgeschoben wird, dass die ÖKOMBI fast den Bach hinuntergegangen ist. Das sind Managementfehler, die gerade im mittleren Managementbereich und teilweise auch bei Vorständen zu kritisieren sind.
Deswegen bin ich ja dankbar für die Einsetzung des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses, die ich ja mit initiiert oder vorangetrieben habe, dieses kleinen Untersuchungsausschusses, wo wir ja unsere Finger in diverse ÖBB-Wunden konstruktiv legen wollen. Wir wollen ja konstruktive Verbesserungen.
Ich wollte noch darauf hinweisen, die Reformphasen in der Schweiz, in der Bundesrepublik, wahrscheinlich auch in Frankreich und in Spanien sind ein 10-Jahres-Programm. Das geht bei dem größten Unternehmen Österreichs infrastrukturmäßig nicht von heute auf morgen. Wir haben ja gesehen, wozu das „heute auf morgen“ 2004/2005 geführt hat: zur Zerschlagung und Filetierung, die uns all die Probleme eingebrockt hat, die wir jetzt zu bewältigen haben, mit verstärkten Kosten. Diese 10-Jahres-Perspektive einer Generalreform des öffentlichen Verkehrs und der ÖBB muss meines Erachtens, unseres Erachtens vor allem mit dem großen Ziel versehen werden, wir wollen maximalen Kundennutzen im Hinblick auf einen ökologisch orientierten öffentlichen Verkehr erzielen.
Und das ist als Leitlinie – so war es nämlich auch in der Schweiz – voranzustellen. Und vor dieser Leitlinie wird die Pensionsdiskussion unter dem Titel „ferner liefen“ geführt.
Meines Erachtens Ja zur Fristsetzung, aber ein wichtigeres Ja zu einer generellen, systematischen ÖBB- und Infrastrukturpolitik. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
17.50
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.
17.50
Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Ganz kurz: Der wirklich hervorragenden Analyse des Abgeordneten Maier ist nichts mehr hinzuzufügen. Ich beende mit „Genug bezahlt für die ÖBB“ und hoffe, dass die Fraktionen dieser Fristsetzung auch zustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)
17.51
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 892/A(E) der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zu den ÖBB eine Frist bis zum 27. April 2011 zu setzen.
Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Verhandlungen über den Punkt 4 der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.
17.51
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ist ja ganz gut, wenn so viel Jugend heute bei uns hier im Parlament ist, um einmal zu sehen, wie das Koalitionsklima hier in diesem Saal ist, was da bei den großen Reformprojekten von der Bildung über die Wissenschaft bis hin zu den ÖBB, bis hin zur Verwaltungsreform weitergeht. Da sieht man wirklich einmal, dass hier eigentlich Stillstand herrscht. Das gilt ja auch für den großen Bereich der Wissenschaft.
Aber da ist ja eigentlich ohnehin alles in Ordnung. Wenn ich in der Zeitung lese: „So leicht wird man ein Dr. Guttenberg“ – da ist aber nicht der deutsche Minister gemeint, der heute zurückgetreten ist, weil er die Konsequenzen gezogen hat –, dann ist damit der kleine grüne Guttenberg gemeint, da ist ein gewisser Julian Schmid gemeint, der auf Facebook am 21. Jänner – also weit vor der Guttenberg-Affäre – geschrieben hat: Will jemand meine Prüfungen für mich schreiben? – Also im Prinzip dieselbe Thematik, nur mit dem Unterschied, dass hier dann gesagt wird: Das war ja nur ein Scherz. Da ist ja nichts passiert. Das war ja nur ein grünes Scherzerl, während in Deutschland ein Minister korrekterweise zum strengsten Regulativ greift und als Minister sogar zurücktritt.
Das sind die Bewertungsunterschiede zwischen einem konservativen Politiker und der Verantwortung der Grünen, denn Julian Schmid ist niemand Geringerer als Landesvorstandsmitglied der Grünen Wien. Und da frage ich mich schon, welche Konsequenzen da die grüne Bundesobfrau Glawischnig, aber auch die Wiener Landesobfrau Vassilakou oder auch der superkorrekte Moralapostel Dr. Pilz setzen werden, der immer wie
der auf EU-Kommissar Hahn verweist und fragt, ob nicht auch bei dessen Doktorarbeit etwas gewesen sein könnte. (Beifall beim BZÖ.)
Mir ist bei der Diskussion zur UG-Novelle heute Folgendes aufgefallen: Für die ÖVP war es der erste Schritt. Wenn das der erste Schritt in Richtung mehr Qualität, mehr Leistungsangebot an den Universitäten ist, dann muss ich sagen, das ist ja wirklich ein 10-km-Hürden- und Orientierungslauf, um letztlich zum Ziel zu gelangen, denn dieser erste Schritt ist praktisch fast nichts. Die FPÖ im Linksblock gemeinsam mit der SPÖ und den Grünen hat nur ein großes Thema: Nein zu Studiengebühren. Nein, um Gottes willen, da haben wir ideologische Scheuklappen auf, obwohl es die überall in Europa gibt, diese will man nicht haben. Das Wort „Leistung“ ist überhaupt etwas ganz Böses und auch Nein zu Studiengebühren. Man will zwar mehr Geld für die Unis, wo es herkommt, ist aber völlig egal. Das ist auch unser Zugang.
Die Ministerin, ist mir aufgefallen, spricht davon, dass wir im Herbst viele neue Studenten aus Deutschland haben werden, und meint, mit dieser Placebo-Lösung das Problem lösen zu können. Das wird aber nicht der Fall sein.
Und jetzt zur Novelle: Die drei Hauptschwerpunkte sind angesprochen worden: Studienwahlberatung ab 2012/2013, dann die zweiwöchige Anmeldefrist ab 2011/2012. Dazu gibt es auch noch einen Abänderungsantrag, weil man draufgekommen ist, dass es bereits einige Studien mit Anmeldungen gibt. Der dritte Punkt war die Studieneingangsphase, die man von zwei auf ein Semester verkürzt hat, hinten nach mit einer einzigen Knock-out-Prüfung. Also im Prinzip ein Murks und das Ganze im Eilzugstempo.
Am 7. Dezember hat es den Ministerialentwurf im Parlament gegeben. Drei heiße Tage Begutachtungsfrist – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen –, bis zum 10. Dezember. Am 18. Jänner dann die Regierungsvorlage, da hat man dann drei Nächte schlecht geschlafen, und man ist draufgekommen, dass man ja auch noch einen Abänderungsantrag braucht, der 24 Stunden vor der Sitzung des Wissenschaftsausschusses auch bei uns eingelangt ist. So geht man mit der Opposition um!
Zur Kritik an sich: Diese Studienberatung oder Studienwahlberatung ist bereits erwähnt worden. An sich nichts Schlechtes, nur, wer soll denn die machen? – Ist nicht normiert. Wie wird sie gemacht? Wie wird die Qualität dort gesichert? Wie wird das Zertifikat ausgestellt? Und das Beste ist überhaupt: In den Erläuterungen steht dann, dass keine Kosten für die Studienwahlberatung anfallen. Na wie soll denn das funktionieren? Also sie werden beraten, alles kostenlos. Wer macht das? – Fragen, die ungelöst sind.
Wir vom BZÖ sind auch für eine Studieneingangsphase, die bis zu zwei Semester dauern sollte, aber nicht mit Knock-out-Prüfungen, sondern die Prüfungen, die man im Rahmen der STEP dann macht, sollten dem normalen Studium angerechnet werden können. (Beifall beim BZÖ.)
Das Ziel wäre eine bessere Planbarkeit gewesen. Nur, was wollen Sie mit diesen zwei, drei Instrumenten planen? – Sie können gar nichts planen! Das Einzige, was Sie planen können und was Sie in Zukunft wissen, ist, wie viele Studenten an die WU Wien zum Beispiel kommen werden – dort haben wir derzeit eine Drop-out-Rate von bis zu 80 Prozent. In Zukunft können Sie dann planen und sagen, weil sich heuer so viele angemeldet haben, müssen wir halt 85 Prozent rausprüfen. Das können Sie planen. Das ist aber nicht die Qualitätssteigerung, die wir vom BZÖ wollen.
Wir wollen ein stärkeres Basisbudget, 250 Millionen bis 300 Millionen pro Jahr dazu. Wir wollen die Studienplatzbewirtschaftung, wo die Universität ganz klar weiß, ich bekomme pro Studenten diesen Betrag für dieses Studium, um damit auch entsprechend wirtschaften zu können. Und wir wollen auch eine Debatte über Studiengebühren und Einschreibgebühren, die für Österreicher, für Studienberechtigte in Österreich durch den Uni-Bonus ersetzt werden.
Im Ergebnis ist es so, dass die großen Brocken überhaupt nicht angegriffen worden sind. Es gibt keine Verbesserung des Verhältnisses Professoren zu Studenten. Es gibt keine Evaluierung der Stipendien, der Studienbeihilfen, die dringend notwendig wäre. Es gibt keine abschließende Beurteilung, dass man sagt, man sollte endlich mit dem sogenannten Kuriensystem, Kurienmodell aufhören, um es durch ein modernes Faculty-Modell zu ersetzen, um auch den Lehrenden entsprechende Karrieren zu ermöglichen. Es gibt keinen Hochschulplan. Es gibt keine FTI-Strategie, und, und, und. Alles angekündigt von dieser Regierung, gemacht wurde bisher nichts. Also was Sie wirklich besser machen wollen, ist mir schleierhaft.
Zum Schluss das Thema Studenten aus Deutschland; dies ist bereits angesprochen worden. Im Herbst haben wir zwei doppelte Abiturjahrgänge. Es ist auch die Wehrpflicht ausgesetzt worden. Experten sprechen von bis zu 15 000 Studenten zusätzlich für Österreich, 15 000 Studenten insbesondere für die Universitäten Innsbruck, Salzburg, aber auch Linz. Wo wollen Sie die unterbringen? Mit diesen Instrumenten können Sie das nicht einschränken.
Ich bringe in Erinnerung, dass wir derzeit rund 333 000 Studenten haben, 263 000 aus dem Inland, 70 000 aus dem Ausland, von diesen 70 000 bereits 20 000 aus der BRD. In den letzten sieben Jahren hat sich die Zahl der Studenten aus Deutschland verdreifacht. Ab Herbst wird sie sich entsprechend erhöhen.
Die Quote der ausländischen Erstinskribierenden in Österreich beträgt in Summe 25 Prozent, die Quote der Auslandsstudenten insgesamt 18,7 Prozent. Nicht dass es nicht gut wäre, auch international aufgestellt zu sein, aber der OECD-Schnitt, der überall sonst als Maßstab gilt, liegt diesbezüglich bei 8,5 Prozent. Daher meinen wir, dass Österreich nicht das Wissenschaftssystem, das Bildungssystem Resteuropas weiterhin stark mitfinanzieren soll, wir müssen zuerst auf die österreichischen Studenten selbst schauen.
Wir wollen das in einem entsprechenden Antrag auch manifestieren, den ich einbringen darf:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Widmann, Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Angleichung der Zahl ausländischer Studierender an österreichischen Universitäten an den OECD-Durchschnitt
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Qualität der Studien und den Zugang der internationalen Studierenden zu den österreichischen Universitäten in der Art und Weise regelt, dass der Anteil der ausländischen Studierenden in Österreich den OECD-Schnitt von 8,5 % nicht übersteigen kann und dass österreichische Studierende und die Studienqualität Vorrang gegenüber einem internationalen Massenzugang und Massenstudien haben.“
*****
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Ich meine eines: Das Thema Ausgleichszahlungen, wie es international bereits üblich ist, oder Herkunftslandsprinzip wären hier gangbare Möglichkeiten. Und ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen, denn es kann nicht sein, dass Österreich für die EU zahlt, dass Österreich, wie heute diskutiert, für Euratom zahlt, dass Österreich für den
Euro-Rettungsschirm zahlt, dass Österreich für EU-Pleitestaaten zahlt und dass Österreich auch noch für Auslandsstudenten zahlt, deren Zahl bei uns überproportional hoch ist. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)
17.59
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Widmann, Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Angleichung der Zahl ausländischer Studierender an österreichischen Universitäten an den OECD-Durchschnitt
eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 4 der 96. Nationalratssitzung am 01.03. 2011 Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1054 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) geändert wird (1079 d.B.)
Der Bereich der österreichischen Universitätslandschaft hat ein massives Finanzierungsproblem. Im Bundesfinanzrahmengesetz wurden den Universitäten 95 Millionen Euro Bundesmittel gestrichen, um ihnen davon lediglich 80 Millionen Euro in Form einer „Offensive“ zurückzugeben. Durch das Abschaffen der Studiengebühren ist ein zusätzliches Finanzierungs- und Steuerungsinstrument in der Höhe von 157 Millionen Euro pro Jahr weggefallen.
Aufgrund des doppelten Abiturientenjahrganges und dem Aussetzten der Wehrpflicht in Deutschland erwarten Experten, dass bis zu 17.000 Studierende zusätzlich im Ausland einen Studienplatz suchen werden – und davon bis zu 15.000 in den grenznahen Universitätsstädten Innsbruck, Salzburg und Linz ein Studium beginnen.
Bereits jetzt liegt die Quote der ausländischen Erstinskribierenden an österreichischen Universitäten bei 25% und die Quote ausländischer Studierender bei 18,7%. Der OECD Durchschnitt weist jedoch international lediglich eine Quote von 8,5% ausländischen Studierenden auf.
Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung erklärt in seinem aktuellen Mission Statement, „zur Finanzierung der Universitäten gebe es in Österreich einen Nachholbedarf von 1,5 Milliarden Euro“, das heißt, es müssen zusätzlich 20 Jahre lang 80 Millionen Euro aufgewendet werden, um diesen Nachholbedarf überhaupt zu decken.
Aus diesen Gründen sehen die unterfertigten Abgeordneten dringenden Handlungsbedarf und stellen nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Qualität der Studien und den Zugang der internationalen Studierenden zu den österreichischen Universitäten in der Art und Weise regelt, dass der Anteil der ausländischen Studierenden in Österreich den OECD-Schnitt von 8,5% nicht übersteigen kann und dass österreichische Studierende und die Studienqualität Vorrang gegenüber einem internationalen Massenzugang und Massenstudien haben.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhrmann. – Bitte.
18.00
Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Kollege, Sie haben ein paar Maßnahmen angesprochen, die Ihnen in der Wissenschaftspolitik wichtig sind. Ich kann Sie beruhigen: Auch uns ist der Hochschulplan ein Anliegen, auch uns ist das Verhältnis Professoren – Studierende ein Anliegen, auch uns geht es darum, die Karrieremöglichkeiten für Lehrende zu verbessern, und die Ministerin ist auch dabei, das Stipendiensystem zu evaluieren. Nur: Jetzt die Erwartungshaltung zu wecken oder gar zu erwarten, dass die vorliegende Novelle eine Lösung für all die genannten Probleme bieten kann – das werden Sie ja wohl selbst nicht glauben. Darum geht es auch heute gar nicht, sondern das sind die Aufgaben, denen wir uns als Bundesregierung im Gesamten zu stellen haben und wo ich der Meinung bin, dass die Bundesministerin, was das betrifft, hervorragende Arbeit leistet und dass wir bis zum Ende der Legislaturperiode auch noch ausreichend Zeit haben, um die genannten Punkte, die auch im Regierungsprogramm als Ziel definiert sind, abzuarbeiten. Ich lade Sie herzlich ein, dazu auch einen konstruktiven Beitrag zu leisten.
Die vorliegende Novelle ist alles andere als eine Placebo-Lösung, ganz im Gegenteil. Sie haben angesprochen, Sie hätten viel lieber am Ende des Tages eine Lösung gehabt, die sich nach den Kapazitäten an den Universitäten orientiert. Ja, das wäre auch aus unserer Sicht eine ehrlichere Lösung gewesen. Insofern ist auch die verpflichtende Voranmeldung vor der Inskription befristet bis 2014, weil das keine langfristige Lösung sein kann. Das ist uns auch bewusst. Aber wenn Sie gleichzeitig dazusagen, Sie sind gegen jegliche Art von Knock-out, dann ist Ihnen schon bewusst, dass das ein Widerspruch in sich ist. Denn: Jede Form der Studieneingangsphase hat natürlich am Ende des Tages zum Ergebnis, dass es in irgendeiner Form eine Selektion gibt, je nachdem, wie man sie gestaltet.
Da Sie vorher angesprochen haben, Sie hätten die Studieneingangsphase lieber zwei Semester als ein Semester, denn das sei so etwas wie verlorene Zeit: Das stimmt so nicht, denn die Prüfungen, die dort absolviert werden, werden natürlich angerechnet mit ECTS-Punkten. Insofern ist es daher keine verlorene Zeit. Wenn jetzt fast jeder zweite Studierende im Laufe der Studienkarriere ein Studium wechselt, ist das ein deutliches Signal dafür, dass es höchst an der Zeit ist, auch in puncto Studienberatung etwas zu tun.
Ich glaube sehr wohl, dass mit den drei vorliegenden Maßnahmen den Universitäten geholfen ist, aber vor allem den Studierenden geholfen ist, wenn es darum geht, zunächst einmal herauszufinden: Wofür bin ich am besten geeignet?, Welche Möglichkeiten an den Universitäten habe ich überhaupt?, denn wenn 60 Prozent der Studierenden nur 10 Prozent der Studienfächer wählen, ist das ja auch ein Signal, dem wir etwas entgegenhalten müssen.
Also insofern: Eignung herausfinden, die richtige Studienwahl treffen und dann nach Möglichkeit auch die besten Voraussetzungen an den Universitäten schaffen – das ist unser Ziel, und ich lade Sie ein, hier auch mitzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
18.03
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.
18.03
Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man heute in Österreich studieren möchte, muss man entweder superintelligent sein, um all diese Hürden, Knock-out-Prüfungen
und dergleichen zu bestehen – oder man hat viel Geld, um entweder ins Ausland zu gehen oder eines der immer häufiger und zahlreicher werdenden Projekte im privaten Studienbereich zu konsumieren. Oder man hat schlichtweg Pech gehabt – Pech gehabt wie viele Tausende junge Leute, die heuer studieren möchten, die jahrelang, jahrzehntelang gehört haben, dass Österreich ein Land ist, in dem jeder studieren kann, in dem die Universitäten offen sind, in dem an den Universitäten Gerechtigkeit, Chancengleichheit herrscht.
In Österreich ist es heute so, dass es ein enormes Hasardspiel ist, zu studieren. Das ist leider die Realität. Der Widerspruch zwischen dem tatsächlichen Anspruch und der Realität ist enorm groß geworden. Haben wir in den vergangenen Jahren, wie gesagt, den jungen Leuten noch vorgegaukelt, dass es sozial, solidarisch, gerecht und in geordneten Bahnen zugeht, ist die Realität heute, wie wir alle wissen, eine ganz andere. Es kann eben nicht mehr jeder studieren, und es regiert heute in der Hochschulpolitik nicht Chancengleichheit, nicht Solidarität, nicht Leistung und auch nicht die Exzellenz, sondern es regiert leider der Rotstift.
Es ist heute, wenn wir dieses Gesetz, über das wir hier abstimmen sollen, vorgelegt bekommen, in gewissem Sinn eine Zumutung, wenn wir uns den Inhalt anschauen. Es wird von den Rednern der Koalition immer wieder betont, dass wir einfach akzeptieren müssen, dass es Knock-out-Prüfungen gibt. Ich sage: Das müssen wir nicht! Wenn wir schon einen geordneten Zugang wollen, dann müssen wir das am Beginn eines Studiums machen. Das heißt, wir müssen eine echte Eingangsphase mit einer Zugangsprüfung – im schlimmsten Fall und im einfachsten Fall – installieren. Diese wird bestanden, oder sie wird nicht bestanden. Aber wir können doch den jungen Menschen nicht zumuten, dass wir sie heute mit einer sogenannten verpflichtenden Beratung vorführen, einer verpflichtenden Beratung, die nicht das bringen wird, was im Gesetz steht, was man im Gesetz verspricht.
Ich glaube auch, dass die Studieneingangsphase, über die wir hier sprechen, die im Gesetz drinnen steht, nichts anderes ist als eine Art eines Aufnahmeverfahrens, eines verstärkten Aufnahmeverfahrens an den einzelnen Instituten, und sie bedeutet im schlimmsten Fall ein Jahr Verlust für die jungen Menschen. Dieses Jahr deswegen, weil sie einmal wiederholen dürfen. Ich finde das in keinster Weise zumutbar. Es ist schlichtweg eine Knock-out-Prüfung. Ich bin auch der Meinung, man sollte, wenn man ein solch großes Projekt wie den Zugang und überhaupt die Wissenschaft und die Hochschulpolitik angeht, zuerst die Struktur der Strategie festlegen – und nicht, so wie es momentan stattfindet, dass wir kleine Korrekturen machen, wo sich im Nachhinein herausstellt, dass es doch nicht der richtige Weg war.
Ich würde bitten, dass Sie nicht dem offensichtlichen Konzept folgen: Heute stehen wir am Abgrund, aber es macht nichts, denn morgen sind wir sicher schon einen Schritt weiter. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
18.06
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
18.06
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diese Rechnung hätte ich gerne noch einmal aufgestellt: Man darf eine Prüfung ein einziges Mal wiederholen und verliert damit ein Jahr?! (Abg. Dr. Karlsböck: In dem Fall ja!) – Es sind mehrere Prüfungen in einer Studieneingangsphase, die zu bestehen sind. Es steht: mindestens eine, wenn auch nicht mehrere. Es steht nicht drinnen, dass es eine ist. Es ist nicht die Knock-out-Prüfung, sondern es sind Prüfungen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Eine oder mehrere?)
Viele von uns haben studiert und wissen, dass es manchmal nicht einfach ist, eine Prüfung zu bestehen. Wir wissen aber zum Beispiel, dass sich die Universität Wien bereits dazu entschieden hat, nicht nur einmal wiederholen zu lassen, sondern zweimal. Das heißt, es gibt bereits Universitäten, die darauf reagieren. Und die Vorgangsweise, jemanden mit einer Knock-out-Prüfung vor dem Studium nicht hineinzulassen, ist meiner Meinung nach die schlechtere. Es ist viel gescheiter, man lässt diese jungen Menschen in eine Studieneingangsphase, die auf ein Semester begrenzt ist und die zum Studium dazuzählt – das heißt, die Prüfungen, die dort absolviert werden, zählen zum Studium –, als man hält sie von vornherein davon ab, einmal zu schauen, ob sie für dieses Studium geeignet sind, ob sie das wollen. – Das heißt, die Rechnung, die Sie da aufgestellt haben, ist für mich so nicht nachvollziehbar.
Das Zweite, das auch von den Vorrednern des BZÖ, von Herrn Mag. Widmann vorgebracht wurde, betreffend das BZÖ-Modell der Studiengebühren, das gefällt mir immer besser. Wenn ich mir das durchrechne, dann wollen Sie 5 000 € von Inländern, 5 000 € von Ausländern, und für die Inländer refundieren wir es. Stimmt das? – Dann freut es mich ganz besonders, dass das BZÖ jetzt für die Studienfreiheit, zumindest der ÖsterreicherInnen, mit uns im „linken Eck“, wie Sie es genannt haben, in einer Kooperation ist (Abg. Mag. Widmann: Einschreibgebühren!) – denn wenn man komplett refundiert, zahlen ÖsterreicherInnen auch keine Einschreibgebühr von 5 000 €, sondern sie zahlen nichts. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.) Das heißt, wir sind bei den nicht zu zahlenden Studienbeiträgen. Es freut mich daher ganz besonders, dass das „linke Eck“, wie Sie es genannt haben, sich doch noch ein bisschen verbreitert hat und das BZÖ gemerkt hat, dass Studiengebühren weder für einen Zugang noch für sonst irgendetwas nötig sind und auch nicht zur Finanzierung von Universitäten verwendet werden können. (Ruf bei der FPÖ: Mäßiger Applaus!)
Lassen Sie mich auch noch ein bisschen zurückkommen auf die Jahrgänge, die wir zu erwarten haben. – Ja, es stimmt, wir haben aus dem umliegenden Ausland, nämlich aus Deutschland, zu erwarten, dass jetzt geburtenstarke Jahrgänge, sprich zwei Matura-Jahrgänge, aber auch noch ein Jahrgang aufgrund des ausfallenden Wehrdienstes, zu uns kommen. Ich glaube aber nicht – und ich denke, das haben wir im Wissenschaftsausschuss ausreichend diskutiert –, dass das ein Problem ist, das Österreich allein lösen kann, nämlich mit dem Schließen der Türen. Was wir brauchen, und dazu werden wir die Wissenschaftsministerin auch auffordern, das ist, dass auf der europäischen Ebene Gespräche geführt werden, wie es in diesen Fragen insgesamt weitergeht. Wir hoffen, dass diese Gespräche bereits begonnen haben und dass wir dann beim Eintreten dieser Situation auch schon Maßnahmen zur Verfügung haben.
Was mir auch noch gefällt: wenn Sie Herrn Professor Van der Bellen immer auffordern – das kam, glaube ich, von der ÖVP –, er soll sein Geld den Universitäten geben. Dann würde ich fast dazu auffordern, dass wir unser Geld für Kurz- und Schnelllesekurse für Abgeordnete ausgeben, denn wenn Sie sich beklagen, dass Sie einen einzeiligen Abänderungsantrag, der Ihnen rechtzeitig zugegangen ist, nicht lesen und mit einarbeiten können (Abg. Mag. Widmann: Das ist eine Grundsatzfrage!), dann, glaube ich, wäre unser Geld in einen Schnelllesekurs auch gut investiert. (Beifall bei der SPÖ.)
18.09
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.
18.10
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Die Regierungsvorlage, das wurde ja schon gesagt, hat im Wesentlichen vier Punkte: die verkürzte Anmeldefrist, die Studienberatung, die Neuformulierung bei der Studieneingangs- und Orientierungsphase und die Neuregelung der Prüfungen in
dieser Phase. Kurt Grünewald hat dazu schon ausführlich Stellung genommen. Ich werde das jetzt nicht wiederholen, sondern in aller Kürze vielleicht nur zur Studienberatung Stellung nehmen und zu einem Punkt, der sich in den Erläuterungen verbirgt.
Zur Studienberatung: Frau Bundesministerin, wir haben im Ausschuss schon darüber diskutiert. Ich weiß nicht genau – ich weiß es jetzt wirklich nicht aus dem Handgelenk –: Wie viele Studienanfänger gibt es pro Jahr? 30 000, 40 000, 50 000? (Abg. Rädler: Das ist keine Fragestunde!) – Na okay, sagen wir 40 000. Den Kollegen interessiert das nicht. Macht nichts. Von diesen 40 000 hat bisher angeblich ein Viertel eine Studienberatung ohnedies schon in Anspruch genommen – bleiben 30 000 neue. Und im Vorblatt steht, die vorgeschlagenen Änderungen haben derzeit keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Da muss ich als ehemaliges Mitglied des Budgetausschusses schon sagen: Das Parlament überlässt es vertrauensvoll der Wissenschaftsministerin gemeinsam mit der Unterrichtsministerin, eine Verordnung zu erlassen – zu diesem Punkt nämlich, zur Studienberatung –, und schreibt im Vorblatt, es hat derzeit keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Was soll denn das heißen? Dass es in 14 Tagen sehr wohl finanzielle Auswirkungen hat? Dass es jetzt demnächst keine unmittelbaren, aber mittelbare finanzielle Auswirkungen hat? – Was ist eine Studienberatung, die angeblich derzeit keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen hat, überhaupt wert?
Also ich kann mich erinnern – das ist jetzt schon lange, sehr lange her –, ich hatte eine Studienberatung. Ich habe den Vorschlag dann nicht akzeptiert, aber das war eine ziemlich seriöse Angelegenheit. Ich musste einen kleinen Test machen und bekam eine Beratung, glaube ich, vom damaligen – wie hieß denn das damals, der Vorläufer des AMS? (Abg. Dr. Grünewald: Arbeitsamt!) – Arbeitsamt, und herausgekommen ist, ich sollte Psychologie studieren, aber eigentlich auch wieder nicht, weil das eine brotlose Kunst sei. Von der Ökonomie hat er mir nicht dezidiert abgeraten. Aber das hat sicher eine halbe Stunde oder eine Stunde gedauert. Bei 40 000 Studienanfängern sind das 40 000 Stunden, wenn man das ernst nimmt. – Wenn natürlich jemand in eine Maturaklasse kommt, wo schon 20 oder 25 sitzen, und da wird eine Stunde lang vorgetragen, was man alles studieren kann – ich meine, Leute, das ist für die allermeisten für die Wurst. Das hat gar keinen Sinn.
Also: entweder richtig machen oder gar nicht. Und dann aber, bitte, doch die finanziellen Auswirkungen angeben. Das sind ja keine Milliarden, von denen wir reden, das sind ein paar Hunderttausend € oder 1 oder 2 Millionen. Mehr ist es ja nicht. Aber ich bestehe darauf, dass es eine Angelegenheit des Parlaments ist, als offizielle Regierungsvorlage nicht irgendeinen Wisch vorgelegt zu bekommen, sondern dass der Titel „Finanzielle Auswirkungen“ ernst genommen werden muss. – Das ist das eine. (Beifall bei den Grünen.)
Das andere ist: In den Erläuterungen wird darauf hingewiesen, dass der § 66, der jetzt neu geregelt wird, mit 30. September 2014 außer Kraft tritt. Begründung: dass ja die Bundesregierung schon vereinbart hat, „dass ab Beginn der Leistungsvereinbarungsperiode 2013 bis 2015 ein neues Modell der Studienplatzfinanzierung auf Basis einer Normkostenrechnung und einer damit verbundenen Kapazitätsfestlegung und der künftigen Ausbaunotwendigkeiten im Rahmen des Hochschulplans der Bundesregierung implementiert werden soll“. – Ein wörtliches Zitat aus den Erläuterungen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, da ist der eigentliche Sprengstoff. Ich habe den Eindruck, man erwartet sich von einer Studienplatzfinanzierung wahre Wunder – aber das ist ja nur ein formales Instrument! Die Fachhochschulen haben schon längst eine Studienplatzfinanzierung, und wenn Sie mit den Vertretern und Vertreterinnen der Fachhochschulen heute reden, dann sagen die, dass sie ja trotzdem ausgehungert werden, weil diese Beträge nicht ausreichend angestiegen
sind, um die Inflation abzugelten. In gewisser Weise ist deren Korsett noch enger als das der Universitäten heute, denn sie können ja ihre Situation nicht dadurch „verbessern“ – unter Anführungszeichen –, dass sie die Zahl der Studierenden reduzieren, denn dann sinkt ja bei einer Studienplatzfinanzierung automatisch ihr Budget.
Also da werden Sie festlegen müssen, was Normkosten eines Studierenden sind. Ich glaube, dass das Verhältnis eins zu fünf, eins zu acht – je nach Studienrichtung und Universität – sein wird. Das wird schon Auseinandersetzungen bringen, und dann werden wir uns genau anschauen, was Sie für Normkosten zum Beispiel an der Wirtschaftsuniversität Wien ansetzen. Dass die deutlich unterfinanziert sind, das wissen wir so auch. Aber bei der Normkostenrechnung und der Studienplatzfinanzierung wird quasi amtlich, wie hoch die Unterfinanzierung der Universitäten ist. Und als Alternative haben Sie, bei der sogenannten Kapazitätsfestlegung die Kapazität der Wirtschaftsuniversität auf die Hälfte oder auf ein Drittel zu reduzieren. Das wird aber nicht gehen.
Das heißt, die Stunde der Wahrheit im Budget kommt spätestens bei den Verhandlungen über diese Leistungsvereinbarung, bei der Normkostenrechnung, bei einer entsprechenden Kapazitätsfestlegung – und damit auch die Stunde der Wahrheit für den Bundesfinanzrahmen. Wenn Sie da nicht mehr Mittel für die Universitäten ausgeben wollen, dann müssen Sie zugeben, dass die Zahl der Studierenden in bestimmten Fächern drastisch reduziert werden muss. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.16
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.
18.16
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Ja, wir hören es, wir haben an unseren Universitäten derzeit einige Probleme. Es gibt einen großen Ansturm an Studierenden, was ja im Grunde genommen sehr erfreulich, aber ohne entsprechende Maßnahmen natürlich nicht mehr zu bewältigen ist. Da aus Deutschland – bedingt durch die Verkürzung der Ausbildungszeit beziehungsweise durch die Aussetzung der Wehrpflicht – eine große Anzahl, eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an AbiturientInnen kommen wird, war es dringend erforderlich, die Studieneingangsphase neu zu regeln. Wir brauchen an unseren Universitäten eine hohe Qualität, wir brauchen eine bessere Planbarkeit und eine bessere Verteilung auf die verschiedenen Studienangebote. Mit dieser Universitätsgesetz-Novelle wollen wir diesen Anforderungen gerecht werden.
Es sind drei wesentliche Punkte, die die Änderungen betreffen – wir haben es schon gehört –: erstens die verpflichtende Voranmeldung. Das soll zur Planbarkeit, zur besseren Planbarkeit für die Universitäten, aber auch für die Studenten beitragen.
Es gibt zweitens die verpflichtende Studienberatung, die natürlich schon sehr früh einzusetzen hat und die Massenfächer entlasten soll. Da ist es mir als Abgeordnete aus Vorarlberg, wo es keine Universität gibt, wichtig, dass diese Studienberatung auch in den Ländern erfolgen kann. Es kann nämlich nicht sein, dass 60 Prozent der Studienanfänger gerade einmal 10 Prozent der Fächer belegen. Es sollen also die Studierendenströme gelenkt werden, und die Studienentscheidung soll bewusster erfolgen.
Drittens sollen in einer Studieneingangsphase, die neu konzipiert ist, qualitative Aufnahmeverfahren für alle Studienanfänger ermöglicht werden. Die Prüfungswiederholungen werden auf eine Wiederholung reduziert. Es gibt also Klarheit sowohl für Studierende als auch für Universitäten.
Zur Erreichung von mehr Planbarkeit und einer besseren sozialen Durchmischung wäre mir die Wiedereinführung der Studienbeiträge lieber. Sie wäre ein besseres und ehrlicheres Mittel; das zeigen uns auch die Fachhochschulen. Leider ist dies im Moment
politisch nicht möglich. Unser Prinzip ist, dass jeder, der geeignet ist, in Österreich studieren können muss. Wir haben einen ersten Schritt in Form der Sicherstellung von mehr Qualität gemacht, es werden aber noch weitere Schritte folgen müssen. (Beifall bei der ÖVP.)
18.19
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
18.20
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir können uns in diesem Kreis sicher auf Ziele einigen, etwa darauf, dass wir die Bedingungen für die Studierenden verbessern wollen, dass es gilt, ein hochwertiges Bildungssystem und auf jeden Fall auch eine Erhöhung der Studierendenzahlen, insbesondere aber auch der AbsolventInnenzahlen sicherzustellen. Ob die vorliegende Novelle das tatsächlich erfüllt, das sei dahingestellt, das ist mehr als fraglich – die Kollegen Van der Bellen und Grünewald haben die diesbezüglichen Argumente schon ausgeführt. Ich möchte noch einen wichtigen Aspekt dazu einbringen, Frau Ministerin, der in der Debatte immer wieder untergeht, nämlich die soziale Situation der Studierenden.
Die soziale Situation der Studierenden führt in Österreich ganz wesentlich auch zu den Zahlen der Absolventinnen und Absolventen an den Universitäten, die weit unterdurchschnittlich sowohl im OECD- als auch im EU-19-Vergleich sind.
Es ist auch sehr bedenklich, dass sich in den letzten 15 Jahren – und da richte ich mich auch an die Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie – in Bezug auf die soziale Herkunft der Studierenden sehr wenig verändert hat. Das heißt, es gibt sehr, sehr wenige Studierende, die Eltern haben, deren Einkommen im unteren Segment angesiedelt ist. Und das ist für die letzten Jahre ein sehr, sehr schlechtes Zeichen.
Für die soziale Situation der Studierenden sind mit Sicherheit die Zahlen betreffend Erwerbstätigkeit und Stipendienbezieher aussagekräftig. Immerhin 61 Prozent der Studierenden sind während der Studienzeit erwerbstätig; dazu kommt, dass 90 Prozent während der Ferien arbeiten.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, wie das ausgeht. Ich erinnere mich an meine Studienzeit: Studentinnen und Studenten, die darauf angewiesen waren, während des Studiums überdurchschnittlich viele Stunden zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, haben oft das Studium abgebrochen oder sehr lange studiert. Und ich kann Ihnen sagen, ich kenne aus meiner Studienzeit Leute, die heute noch immer an ihrem Studium arbeiten, und das hat mit der sozialen Situation zu tun.
Frau Ministerin, in diesem Zusammenhang komme ich auch auf den Bereich Stipendien und Studienbeihilfen zu sprechen. In Österreich beziehen gerade einmal 18 Prozent Studienbeihilfen, 7 Prozent Selbsterhalterstipendien und einige wenige Prozent Leistungsstipendien. 41 Prozent bekommen überhaupt keine Förderung, und das, Frau Ministerin, sollte geändert werden. Es wird zwar immer angekündigt, debattiert, aber letztendlich nicht in Angriff genommen. Das ist längst überfällig.
Wir Grünen schlagen diesbezüglich vor, den Bezieherkreis auf mindestens 35 Prozent zu erhöhen und die Stipendien um mindestens 20 Prozent zu erhöhen, um so sicherzustellen, dass es für die Studierenden einfacher wird, das Studium zu bewältigen, positiv abzuschließen. Die Studienbedingungen müssen generell wesentlich verbessert werden.
Abschließend noch zum Thema Beratung Folgendes: Die Beratung, wie sie jetzt in der Novelle verankert ist, kommt zwar einer netten Geste gleich, aber die Studienberatung
müsste schon viel früher ansetzen, nämlich bereits in den Schulen. (Beifall bei den Grünen.)
18.23
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
18.23
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Zahlen im Detail schon gehört. Ich möchte noch einmal festhalten: Es steht außer Zweifel, wir haben weniger Studienanfänger als andere Länder, und wir wollen alles tun, damit diese Zahl steigt. Das heißt, wir werden alles verhindern, was dazu beiträgt, dass die Zahl noch weiter nach unten geht und junge Menschen ihrer Chance beraubt werden – und dazu gehören nun einmal, Frau Kollegin Franz, Studiengebühren; das ist nachgewiesen. Und ich bin froh und stolz darauf, dass es nach wie vor eine Mehrheit in diesem Hause gibt, die solche Maßnahmen ablehnt.
Wir bekennen uns dazu, dass möglichst viele junge Menschen Studien- und Lebenschancen erhalten sollen, die ihren Begabungen entsprechen.
Es gibt immer wieder Menschen, die sagen, dass ja nicht alle Studierenden das Studium abschließen, dass viele vorher aufhören; ihnen sei Folgendes gesagt: Unter jenen, die das Studium nicht abschließen, gibt es weniger Arbeitslose als unter jenen, die ein abgeschlossenes Studium haben. Manche Studierenden schlagen im Laufe ihres Studiums einen anderen Weg ein, gehen einem Beruf nach, nützen ihre Chancen, setzen im Rahmen ihrer Ausbildung Erlerntes ein und gehen so ihren Lebensweg. Also von vornherein zu sagen, da gehe es nur um „verkrachte Studenten“ und so weiter, ist falsch und soll nur junge Menschen davon abhalten, zu studieren.
Wir sprechen uns auch ganz, ganz entschieden gegen den Numerus clausus aus. Es kann nicht so sein, dass dieser junge Menschen daran hindern soll – weil in Deutschland die Wehrpflicht abgeschafft wird, und dann hoffentlich auch bei uns, und daher zwei Jahrgänge, also noch mehr Leute dorthin drängen; das kann kein Problem sein –, bei uns ihrem Studium nachzugehen, denn das ist ein europäisches Problem. Es ist Ihre Aufgabe, Frau Ministerin, dieses Problem zu lösen. Das ist ein europäisches Problem, das wir kennen. (Abg. Donabauer: Sie sind mit in der Regierung, Herr Kollege! Sind Sie nicht mit in der Regierung? Denken Sie einmal nach darüber! – Abg. Dr. Pirklhuber – in Richtung ÖVP –: Neuwahlen!) Dieses Problem ist trotzdem zu lösen.
Es gibt Regierungsverantwortung – ich weiß, das hören Sie nicht gerne –, man sagt, wer zuständig ist, und diese Dinge sind dort zu lösen, wo sie anfallen, nämlich auf europäischer Ebene.
Der Gesetzentwurf ist trotz allem ein wichtiger Schritt, das wurde von einigen schon gesagt, in die richtige Richtung. Es soll mehr Studienberatung geben, die jungen Leute sollen auf ihr Studium besser vorbereitet werden, das ist keine Frage, all diese Maßnahmen sind richtig, aber das hindert uns nicht daran, mehr zu tun, als jetzt drinsteht. Es haben ja auch einige von der ÖVP-Fraktion gesagt, dass da noch viel zu tun ist, und dem schließe ich mich an. Könnte die SPÖ allein entscheiden, würde das Gesetz, das wir heute verabschieden, natürlich etwas anders ausschauen, das ist richtig, aber das kann sie nicht. Aber die Maßnahmen, die gesetzt werden, das kann man auch sagen, gehen in die richtige Richtung und verdienen daher die Unterstützung.
Ein Letztes muss ich noch sagen: Ich wäre ein schlechter Bildungssprecher unserer Fraktion, würde ich nicht auf das Lehrerproblem hinweisen, das ich nicht nur im Pflichtschulbereich, sondern auch im AHS-Bereich sehr dramatisch auf uns zukommen sehe. Da ist massive Eile geboten!
Es tut mir heute noch weh: Ich habe damals mit jungen Leuten, Studenten, Maturanten diskutiert, als der Brief von der früheren Wissenschaftsministerin Elisabeth Gehrer in die Schulen geflattert ist, alles zu lernen und zu werden, nur nicht Lehrer, weder im Pflichtschul- noch im AHS-Bereich. Und heute stehen wir vor der Situation, dass wir Angst haben müssen, dass Reformen, die wir in die Wege leiten, nicht entsprechend umgesetzt werden können, weil wir Gefahr laufen, zu wenig Personal zu haben.
Es ist ganz, ganz wichtig, nicht nur ein neues Dienstrecht zu schaffen, sondern auch schleunigst eine neue Lehrerausbildung auf die Füße zu stellen, eine entsprechende Imagekampagne zu starten – ich bin auch der Meinung, dass man bereits in den Schulen starten sollte – und junge begabte Menschen dazu zu bewegen, dafür zu begeistern, in den Lehrberuf einzutreten. Wir brauchen für unsere Zukunft, für die Zukunft der künftigen Generationen Lehrer so notwendig wie einen Bissen Brot. Es ist sehr wichtig, dass man mit diesen Maßnahmen sofort beginnt.
Daher müssen wir alles tun, dass wir die besten Pädagogen ausbilden können, damit wir auch die besten Lehrer für unsere Kinder haben. Und ich fordere Sie dazu auf, das gemeinsam mit Ihrer Kollegin zu tun. Das ist die erste Aufgabe, die ich sehe, das ist jener Bereich, wo wir am meisten neue Studenten brauchen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.28
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.
18.28
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! In der vorliegenden Novelle des Universitätsgesetzes geht es um eine Neuregelung der Studieneingangs- und Orientierungsphase – endlich, darf ich sagen –, es handelt sich dabei aber keineswegs um eine neue Zugangsbeschränkung, das möchte ich hier auch dezidiert anmerken.
Die Studieneingangsphase ist, wie wir wissen, der erste Teil des Studiums. Innerhalb eines Semesters sollen die StudentInnen dadurch einen Überblick über wesentliche Inhalte ihres Studiums bekommen.
Im vorangegangenen Diskussionsprozess konnten, wie ich meine, dem Entwurf einige Giftzähne gezogen werden, wie zum Beispiel quantitative Beschränkungen, die wir klarerweise für den falschen Weg halten.
Die Regelung, wonach die Prüfungen in der Studieneingangsphase in der Regel nur einmal wiederholt werden können, ist aus meiner Sicht ein Wermutstropfen. Aber wir haben ja heute schon gehört, dass es auch Ausnahmen von der Regel gibt, wie zum Beispiel die Uni Wien beweist.
Da es sich aber um mehrere Prüfungen in der Studieneingangsphase handelt, die zu absolvieren sind, sollten damit faire Bedingungen für die StudentInnen gegeben sein.
Zusätzlich ist künftig aber auch deutlich mehr an Beratung und Information vor der Studienwahl vorgesehen. Das halte ich ebenfalls für sehr wesentlich. Die Beratung im Hinblick auf die Studienwahl muss daher sehr frühzeitig, möglichst noch in den Schulen vor Ort, vor sich gehen. In diesem Zusammenhang sind die Universitäten, das Wissenschaftsministerium, aber auch die Schulen vor Ort ohne Zweifel gefordert.
Natürlich kann die vorliegende Novelle zum Universitätsgesetz, wie wir wissen, nicht alle bestehenden Probleme der Universitäten lösen. Der Hochschulsektor braucht ein Offensivprogramm, um höhere Bildung für breitere Bevölkerungsschichten zu ermöglichen, und natürlich auch ausreichend öffentliche Finanzmittel, um das auch umsetzen zu können. Daran ist auch künftig zu arbeiten, daran führt kein Weg vorbei. (Beifall bei der SPÖ.)
18.30
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.
18.30
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Kollege Donabauer, auch wenn Sie es nicht gerne hören: Tatsache ist, dass die SPÖ gegen quantitative Beschränkungen ist. Tatsache ist, dass wir nicht davon ausgehen, dass das der richtige Weg ist, die Studienzugänger und Studienzugängerinnen aus Deutschland abzuhalten. (Abg. Donabauer: Tatsache ist, dass Sie mit uns in der Regierung sind und wir mit Ihnen! Das ist Tatsache!) Das ist ein Thema, das wir auf europäischer Ebene lösen müssen – das wird ja hoffentlich auch von Ihnen akzeptiert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ziel dieser UG-Novelle ist es, ein besseres Management im ersten Studiensemester und somit zu Beginn des Studiums zu schaffen. Ich möchte mich jetzt dezidiert auch bei unserer Wissenschaftssprecherin, Frau Mag. Andrea Kuntzl, bedanken, der es gelungen ist, in den Verhandlungen wirklich deutliche Verbesserungen herbeizuführen. (Beifall bei der SPÖ.) Danke, Andrea, für dein Engagement – vor allem dafür, dass es keine neuen Zugangsbeschränkungen gibt!
Wir haben ja heute schon mehrmals die Eckpunkte gehört: Bei der Studieneingangsphase, Frau Ministerin, ist auch ein Wermutstropfen für mich im Gesetzestext, nämlich dass auf den Bedarf berufstätiger Studierender nach Möglichkeit Rücksicht genommen werden soll. Ich meine, dass es, wenn wir von lebensbegleitendem Lernen sprechen, auch an den Universitäten möglich sein muss, entsprechende Angebote für berufstätige Studierende zu machen.
Kollegin Lichtenecker hat schon darauf hingewiesen, wie der Zugang zu den Universitäten beziehungsweise die Verteilung der Studienabsolventinnen/-absolventen aus sozialer Sicht ist. Die Dauer des Studiums ist aber nicht nur abhängig davon, was die Leute nebenbei arbeiten müssen, sondern die lange Studiendauer liegt zum Teil auch an den mangelnden Angeboten für berufstätige Studierende. (Beifall bei der SPÖ.)
Wesentlich erscheint mir auch folgender Punkt, wenn wir von lebensbegleitendem Lernen sprechen: Wenn man die Studieneingangsphase in einer Studienrichtung nicht schafft, sollte das meines Erachtens keinen Ausschluss sozusagen auf Lebenszeit an dieser Universität nach sich ziehen. Wir kennen viele Leute, die dann ein anderes Studium machen und in späteren Jahren draufkommen, dass es sinnvoll wäre, doch noch zum Beispiel Jus oder Wirtschaftswissenschaften zu studieren, auch wenn man die Studieneingangsphase ganz zu Beginn des Studiums nicht geschafft hat.
Also da sollten wir schon noch eine schlauere Regelung finden, die Menschen nicht auf Dauer ausschließt, weil eben, wie gesagt, der Reifungsprozess des Menschen und auch der berufliche Werdegang vielleicht in späteren Jahren ganz andere Erfordernisse mit sich bringen.
Der dritte Punkt, der mir noch wichtig erscheint, ist die Studienberatung. Ich begrüße es im Grunde genommen sehr. Ich glaube, dass zum Beispiel der Studienchecker ein ganz guter Ansatz ist. Aber ein ganz wesentlicher Punkt ist – und da ist wahrscheinlich unsere Generation von unserer eigenen Studienberatung geschädigt – die Qualität dieser Studienberatung, wie sie tatsächlich erfolgt. Diese Beratung hat nur dann Sinn, wenn sie wirklich eine qualitativ hochwertige Orientierung, Erstorientierung für die Studierenden bringt, denn die Schüler und Schülerinnen wissen in der Norm wirklich nicht, was in einem Studium auf sie zukommt. Die meisten sind enttäuscht, wenn sie dann auf einmal Gegenstände büffeln müssen, die sie mit dem Studium gar nicht in Verbindung gebracht haben. Und genau das führt dann zu den Misserfolgen, die niemand von uns haben möchte.
Ich würde also appellieren – die Regelung, die wir haben, ist ja begrenzt –, dass wir uns überlegen, wie wir da noch Verbesserungen erreichen können, die im Sinne des lebensbegleitenden Lernens für die Menschen in Österreich eine bessere Stellung bedeuten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.34
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung.
Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1079 der Beilagen.
Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wenn Sie dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung erteilen, bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Widmann ... (Anhaltende Rufe von der Galerie, Flugblätter werden von der Galerie in den Sitzungssaal geworfen.)
Präsident Fritz Neugebauer: Ich unterbreche kurz die Sitzung.
*****
(Die Sitzung wird für kurze Zeit unterbrochen.)
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Angleichung der Zahl ausländischer Studierender an österreichischen Universitäten an den OECD-Durchschnitt.
Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (878 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (1080 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.
18.36
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Uns liegt zur Ratifizierung ein Abkommen zwischen der Republik Serbien und der Republik Österreich zur
verbesserten wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Ländern vor.
Dieses Abkommen ist wichtig, um das erst vor Kurzem aus der Kriegsrealität wieder nach Europa zurückgeholte Serbien auch auf wissenschaftlicher Ebene noch enger mit Österreich zu vernetzen.
Wissenschaftlich-technischer Austausch bedeutet meistens die Begegnung von Menschen. Die Frau Bundesminister ist auch bereit, für diese Kooperation, für diese Begegnungen von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einen Förderbetrag von 90 000 € zur Verfügung zu stellen. Weiters umfasst das Abkommen den gemeinsamen Auftritt im Rahmen wissenschaftlich-technischer Projekte.
Serbien war ja bis vor Kurzem aufgrund mangelnder Visabestimmungen de facto, nämlich insbesondere die Jugend Serbiens, vom Kontakt auch auf universitärer Ebene zum Rest der Welt fast zur Gänze abgeschnitten. Seit nicht allzu langer Zeit gibt es jetzt Visabestimmungen mit dazugehörigen Abkommen. Es ist erfreulich, dass als Nebeneffekt zum einen die Schlepperrouten von Serbien nach Österreich mehr oder weniger ausgetrocknet sind und dass zum anderen auf der Grundlage des seither schon regen Austausches auch ein besonderer Akzent auf universitärer Ebene gesetzt wird, wo wir den serbischen Freunden im Rahmen dieser Kooperationen auch entgegenkommen, auch durch die Zusammenarbeit bei der Nutzung von technischer Ausrüstung, die nicht überall zur Verfügung steht.
Frau Bundesminister, danke für diesen wichtigen, wenn auch kleinen Akzent. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
18.38
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
18.38
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Abkommen handelt es sich nur um einen rechtlichen Rahmen, sodass kein unmittelbarer Einfluss auf den selbständigen Wirkungsbereich der Länder gegeben ist.
Ziel ist es – wir haben es bereits gehört –, die bilateralen Beziehungen im Wissenschafts- und Forschungsbereich zu fördern. Im Speziellen soll die gemeinsame Teilnahme an europäischen und anderen internationalen Forschungsprogrammen angeregt und ausgebaut werden.
Dieses Abkommen bildet unter anderem einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Beziehungen Österreichs zur Republik Serbien als einem möglichen neuen, zukünftigen EU-Mitgliedstaat.
Auch EU-Kompetenzen werden berührt, denn es soll jenen Formen der Zusammenarbeit Vorrang eingeräumt werden, die auch Projekte im Rahmen der Forschungs- und Technologieprogramme der EU sind.
Unsererseits ist die Bitte an Sie, Frau Ministerin, dass es endlich mehr solcher Initiativen Ihrerseits gibt. Ich habe das erlebt mit einer Freundschaftsgruppe: Da gab es eine – auch im Rahmen eines EU-Projektes – aus Montenegro, die sich zum Thema Sicherheit bei uns in Österreich erkundigt hat und hier war. Es gibt solche Initiativen, solche Kooperationswünsche immer wieder von neuen Beitrittskandidaten; in diesem Fall war es der serbische Vizepremierminister, der die Initiativen gesetzt hat.
Ich bitte Sie nochmals, dass auch wir von uns aus verstärkt solche Initiativen setzen, weil ich glaube, dass das Maßnahmen auch im Wissenschafts- und Forschungsbereich sind, die sich nachhaltig, und zwar sehr vorteilhaft, auf unsere Zukunft auswirken. Ich
möchte Sie bitten, auch bei weiteren solchen Initiativen federführend mit dabei zu sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.40
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.
18.40
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Internationale und bilaterale Abkommen zur Steigerung der Mobilität von Forschenden wie aber auch Lehrenden sind prinzipiell gut. Insbesondere bei Serbien könnte das positive Effekte haben: Das Land war durch Visapflicht isoliert, war wirtschaftlich am Boden und braucht solche Unterstützungen.
Neue Gesichter an Serbiens Universitäten sind auch nicht schlecht, weil ich höre, dass dort noch relativ alte Kader relativ rigoros tätig sind. Da kann der Einfluss oder ein Be-such von außen nur nützen.
Prinzipiell, würde ich sagen, muss man diesen Abkommen Zeit lassen, um zu sehen, was daraus erwächst – alles braucht Zeit –, aber dann wäre es wahrscheinlich sinnvoll, um Mittel und Ressourcen gut einzusetzen, diese Sachen auch einmal zu evaluieren. Ein Abkommen mit der Mongolei, durch das Ihre Vorgängerin dann eine Don-Giovanni-Aufführung mitfinanziert hat, ist sozusagen nicht unbedingt ein technologischer Austausch, sondern eine Freundschaftsgeste, und da sollte man ein bisschen differenzieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.42
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.
18.42
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Auch das BZÖ begrüßt das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit.
Es ist bereits angesprochen worden: Es sollen maximal rund 90 000 € im Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Ich teile aber eine Ansicht von Frau Kollegin Hakl von der ÖVP nicht: Ich glaube nicht, dass früher die Forscher auf illegalem Wege über Schlepperwege hereingekommen sind. (Abg. Mag. Hakl: Ich auch nicht!) – Das hätte man so verstehen können. Das glaube ich nicht, und das wird auch nicht so sein.
Ich gebe jedoch eines zu bedenken: Wir haben bereits rund 16 derartige Abkommen, und diese Abkommen brauchen Zeit, um zu wachsen, und auch, damit wir sehen, was daraus wird. Es wird einhellig davon gesprochen, dass sie sehr positive Auswirkungen auf den Wirtschafts- und Forschungsstandort Österreich haben. Ich ersuche aber, diese 16 bestehenden Abkommen in regelmäßigen Abständen nach ein paar Jahren einmal zu evaluieren, sie zu hinterfragen im Sinne einer Kosten-Nutzen-Rechnung.
Ich darf darauf hinweisen, dass heute im Haus auch ein Programm stattgefunden hat, um den Abgeordneten die wirkungsorientierte Verwaltungsführung näherzubringen, und ich glaube, es wäre auch der richtige Ansatz, das hier einmal zu tun. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
18.43
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
18.43
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Auch wir werden diesem Staatsvertrag die Zustimmung erteilen, wiewohl manche Dinge vielleicht ein bisschen unpräzise sind, nämlich wenn man in diesem Vertrag beispielsweise schreibt, dass sich die Vertragsparteien um die Beschaffung einer angemessenen Unterkunft für die Personen, die im Austausch stehen, kümmern werden – was ist eine „angemessene Unterkunft“? – und darum, dass sie auch ausreichend krankenversichert sind – was ist „ausreichend krankenversichert“? Aber das wird vielleicht im Zweifelsfall die englische Fassung dieses Vertrages klären – dieser Vertrag ist in Deutsch, in Serbisch und in Englisch abgefasst –, denn sollte es zum Streit kommen, wird die englische Fassung herangezogen.
Ein bisschen fragt man sich schon, wie es sein kann, dass laut den Erläuterungen diese 90 000 € im Budget enthalten sind, denn im Gesetz findet sich das nicht. Das ist aber nicht das größte Problem dabei.
Was wir nämlich sehen, ist, dass von den Vertragsparteien eine gemischte Kommission zur Beratung aller Fragen der Durchführung dieses Abkommens eingerichtet wird. Wie diese gemischte Kommission zusammengesetzt wird, ist aber ebenfalls wieder Sache des zuständigen Ministeriums. Eines muss man auf jeden Fall können: Englischkenntnisse sind für die Mitglieder dieser Kommission notwendig, weil die Arbeitssprache Englisch ist.
Die Aufgabenbereiche dieser gemischten Kommission stehen drinnen, es steht sogar drinnen, wie oft und wo sie tagen soll – wie sie zusammengesetzt wird, ist allerdings auch aus den Erläuterungen nicht zu ersehen. Wir sind gespannt, wer dann vonseiten des Ministeriums da eingesetzt wird. Aber grundsätzlich treten wir für diese Zusammenarbeit ein. (Beifall bei der FPÖ.)
18.45
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 878 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Ziffer 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein diesbe-zügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1030 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (1082 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 808/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Qualitätszielverordnung Ökologie (1083 d.B.)
8. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einhaltung der Trinkwasser-Informationspflicht (1084 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte, Herr Kollege.
18.46
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der letzte Umweltausschuss war für uns Mitglieder des Ausschusses ein besonders interessanter, weil wir wieder festgestellt haben, ... (Abg. Dr. Pirklhuber: Der Herr Minister! Wo ist er? – Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich betritt den Plenarsaal und begibt sich zu seinem Platz auf der Regierungsbank.) Herr Bundesminister, dieser Ausschuss war für uns besonders interessant, weil wir festgestellt haben, dass in weiten Bereichen Anträge der Oppositionsparteien die Ausschussarbeit dominieren. Nicht nur im Umweltausschuss, auch in vielen anderen Bereichen ist es so, dass die Oppositionsparteien, die hier im Parlament tätig sind, sich tatsächlich mit den Inhalten für Österreich beschäftigen und das auch in Antragsform gießen.
In der letzten Sitzung des Umweltausschusses wurde auch die Regierungsvorlage, die wir hier heute diskutieren, behandelt. Es wurden dann auch zwei Anträge von mir auf die Tagesordnung gesetzt – gar nicht von mir eingefordert, aber das wurde Gott sei Dank von den Regierungsparteien so gemacht –, und ich habe mich dann doch sehr darüber gewundert, dass man betreffend diese wirklich simplen Anträge nicht bereit war, ihnen die Zustimmung zu erteilen. Der eine betraf eine Empfehlung des Bundesrechnungshofes, die hätte umgesetzt werden sollen – das ist nicht passiert –, und der zweite Antrag betraf die Frage der Bekanntmachung der Wasserqualität durch die Wasserverbände. Dort ist es, wie Sie wissen, so, dass per Gesetz den Kunden, den zwangsverpflichteten Kunden, einmal jährlich – in der Regel mit der Abrechnung – auch die Wasserqualität mitgeteilt wird, und in vielen Bereichen passiert das nicht. Daher war unsere Vorstellung, ganz einfach auf einer Homepage bekanntzugeben, wie es um die Wasserqualität steht. – Das ist leider nicht angenommen worden.
Meine Damen und Herren, wir haben uns heute mit dem Euratom-Vertrag beschäftigt, und uns war zuerst nicht klar, ob es eine Dringliche geben wird oder nicht. Wir haben daher auch beschlossen, dass wir heute bei diesem Punkt durch eine sehr kreative Auslegung der Geschäftsordnung versuchen werden, dieses Thema auf die Tagesordnung zu bringen.
Sie wissen natürlich, dass Kernkraft untrennbar mit der Frage des Wassers verbunden ist. Man benötigt für Kernkraftwerke große Wassermengen, und das betrifft eine ökologische Frage, nämlich, wie es mit dem Fischbestand steht, aber die zweite Frage oder das zweite Thema ist auch, dass die Nutzung der Wasserkraft natürlich auch für uns heißt, dass wir weniger Atomkraft benötigen.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird ersucht,
1. sich für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien einzusetzen,
2. den Austritt Österreichs aus Euratom umgehend und konsequent zu betreiben.“
*****
Ich darf in Anlehnung an die Debatte, die wir heute Vormittag gehabt haben, noch einmal Folgendes sagen: Es haben die Regierungsparteien einige Argumente vorgebracht, die aus ihrer Sicht für den Verbleib in der Euratom-Gemeinschaft sprechen. Ich kann das sehr gut nachvollziehen, was die ÖVP anlangt, weil sich die ÖVP tatsächlich mit Ausnahme von Vorarlberg in allen Bereichen für den Verbleib in Euratom ausspricht. Was ich nicht verstehen kann, ist, dass die SPÖ auf verschiedenen Ebenen unterschiedlich agiert. Auf Länderebene gibt es in vielen Bundesländern eindeutige Beschlüsse zum Ausstieg aus dem Vertrag, und hier im Nationalrat ist genau das Gegenteil der Fall. – Ich weiß von vielen Landespolitikern, dass man mit dieser inhaltlichen Ausrichtung nicht wirklich einverstanden ist.
Wir sind davon überzeugt, dass wir alle finanziellen Mittel dafür einsetzen müssen, die erneuerbare Energie in Österreich voranzutreiben, weil wir auch versuchen müssen, unabhängiger zu werden. Die Entwicklung in Nordafrika zeigt uns, dass fossile Energieträger selbstverständlich nicht billiger werden, dass wir in eine fatale Abhängigkeit geraten und dass ausgerechnet Österreich, das über einen so reichen Schatz an er-neuerbaren Energieträgern verfügt, diesen Schatz auch nützen muss.
Wir haben Wasserkraft, diese soll weiter ausgebaut werden – hier auch die volle Unterstützung unsererseits –, wir haben die Möglichkeiten, mit einer sinnvollen Raumplanung die Windkraft weiter zu nützen. Es soll nicht in jedem Dorf ein Windkraftwerk entstehen, aber es gibt Flächen in Österreich, wo das wirklich Sinn macht. Es gibt die Geothermie – in Oberösterreich entsteht ein neues großes Werk (Abg. Dr. Pirklhuber: So ist es!) –, es gibt Biomasse, die sinnvoll verwendet, sinnvoll genützt werden kann, und natürlich gibt es die Photovoltaik, die eine wirkliche Zukunftstechnologie ist.
Irgendwann wird es uns hoffentlich gelingen, diese Vision eines Österreich, das frei von Energieimporten ist – das natürlich Handel betreibt, das aber die Möglichkeit hat, sich mit seinem Aufkommen auch selbst versorgen zu können –, umzusetzen. Ich hoffe, dass uns das irgendwann gelingen wird und dass wir schon heute die richtigen Weichenstellungen dafür vornehmen können. (Beifall bei der FPÖ.)
18.51
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag
eingebracht in der 96. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 1. März 2011 im Zuge der Behandlung von TOP 6, Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1030 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird (1082 d.B.)
Wasserkraft ist eine erneuerbare und unerschöpfliche Energiequelle. Die Nutzung von Wasserkraft sichert unsere Energieversorgung und schützt dabei unseren Lebensraum auch für nachfolgende Generationen. 16,6 % der weltweiten Stromversorgung und 92 % der erneuerbaren Stromerzeugung stammen aus Wasserkraft.
Um Abhängigkeiten abzubauen und Österreichs Energieversorgung für die Zukunft zu sichern, muss direkt in Österreich künftig mehr Strom erzeugt werden. Das Setzen auf erneuerbare Energieträger ist dazu die einzige nachhaltige Möglichkeit, denn sowohl anreicherbares Uran als auch die fossilen Energieträger Erdöl, Erdgas und Kohle werden in Zukunft nicht mehr verfügbar sein. Das derzeit größte Potenzial liegt dabei eindeutig im Bereich der Wasserkraft.
Der Euratom-Vertrag aus dem Jahre 1957 bewirkt, dass
jährlich 40 Mio. Euro (Quel-
le 2004) aus Österreich in die Atomenergie fließen. Die Atomenergie
wäre nicht wettbewerbsfähig, wenn es Fördermittel nicht
gäbe. Atomkraftwerke überschwemmen nach wie vor den Markt mit
billigem Strom, der unter anderem als Pumpstrom für Speicherkraftwerke
verwendet wird. Das Risiko allerdings trägt die Öffentlichkeit, da
Atomkraftwerke nicht versichert sind und auch für die Entsorgung des
radioaktiven Abfalls europaweit noch immer keine Lösung zur Verfügung
steht. Das führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten
erneuerbarer Energiequellen. Das europäische Parlament hat nach wie vor
keine Mitentscheidungsmöglichkeit bei der Finanzierung von Atomkraftwerken
durch die Euratom-Milliardenkredite.
Atomenergie und alle damit verbundenen ungelösten Probleme im gesamten Produktionszyklus sind kein taugliches Mittel für eine rasche und nachhaltige europäische Klimaschutzpolitik. Diese ist jedoch unumgänglich. Daher ist es längst überfällig, alle finanziellen Mittel aus der Förderung der Atomenergie abzuziehen und 1:1 der Entwicklung von Technologien zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen zuzuführen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird ersucht,
1. sich für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien einzusetzen,
2. den Austritt Österreichs aus Euratom umgehend und konsequent zu betreiben.“
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.
18.52
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Verehrtes Hohes Haus! Wir verhandeln das Wasserrechtsgesetz und haben als wesentlichen Anlass für die Veränderungen im Gesetz eine EU-Richtlinie, die EU-Hochwasserrahmenrichtlinie, die umzusetzen ist. Wir haben das genützt, um einige andere Themen auch gleich mitzuregeln und Verbesserungen im Wasserrechtsgesetz vorzunehmen.
Wasser ist unser großer gemeinsamer Schatz – nicht nur als Energieträger, sondern in erster Linie eben als Grundlage des Lebens, als Grundlage für die Fruchtbarkeit unserer Böden, aber natürlich genauso als unmittelbares Lebensmittel für die Menschen. Wir in Österreich leisten uns da eine besondere Position, weil wir eben der Meinung sind, dass Wasser in der Natur, dass Grundwasser möglichst rein sein soll und praktisch in De-facto-Trinkwasserqualität überall vorkommen soll. Wenige Länder in Europa können über so etwas überhaupt noch so diskutieren und in dieser Breite wiederfinden. So wie in Österreich hat man das kaum noch anderswo.
Das Problem beim Wasser ist: Es ist nie in der richtigen Menge da. Entweder es gibt zu wenig – dann sprechen wir von Trockenheit und Dürre; dann versuchen wir, den Gebrauch des Wassers von der Menge her zu regulieren –, oder es gibt zu viel, dann sprechen wir von Hochwasser, von Überflutung, von Grundwasserhochständen – und auch das macht den Menschen Probleme, und auch da versuchen wir, regulierend einzugreifen.
Sinn dieser Richtlinie ist eben, den Ausweis von Risikogebieten für das Hochwasser durchzusetzen – und da sind wir auf einen interessanten Punkt gestoßen: Bei der Verhandlung, bei der Erarbeitung des Gesetzes hat sich herausgestellt, dass die Verantwortung der Gemeinden ebenfalls eingefordert wird.
Wir wissen ja: Um den Hochwasserschutz hat sich jeder zuerst einmal selbst zu kümmern. Was er selbst nicht lösen kann, löst für die Betroffenen gemeinsam die Gemeinde. Was die Gemeinde alleine nicht kann, lösen mehrere Gemeinden miteinander oder eben das Land oder der Bund. Und so gibt es das Instrument der Zwangsgenossenschaft, sodass Gemeinden zusammengeschlossen werden können oder müssen, wenn bekannt ist, dass die Region gefährdet ist.
Und da ist es mir wichtig gewesen, im Gesetz festzulegen, dass es nicht zu einer einzelpersönlichen Haftung des Bürgermeisters kommen kann, wenn solch ein Zusammenschluss nicht zustande kommt. Und so haben wir jetzt vorgesehen, dass zuerst ein Projekt vorliegen muss, damit dann, wenn man weiß, wer in dem Projekt drinnen ist, tatsächlich mit Chancen auf Realisierung auch solch eine sinnvolle Hochwassermaßnahme errichtet und diese umgesetzt werden kann, wenn die Gemeinden und die Bürgermeister wissen, was sie zu tun haben.
Andere Punkte, die uns wichtig waren, waren solche, die unter anderem die Nutzungsänderung des Wassergebrauchs betroffen haben. Ich rede davon, dass es Querbauwerke gibt, die unter Umständen zum Beispiel eine Mühle mit Wasser versorgt haben. Will man dort jetzt einen Generator einbauen, so kann das geschehen, wenn der Wasserablauf nicht verändert wird. Das ist eine Nutzungsänderung, die unkompliziert möglich wäre. Diese Zweckänderung im Anzeigeverfahren kann es auch für andere Punkte geben.
Fischaufstiegshilfen waren ein wichtiges Thema in den Verhandlungen – diese sind gleichfalls neu zu regeln –, und – was mir besonders wichtig ist – einige Punkte, die unseren Gedanken der Verwaltungsreform umsetzen, konnten wir auch durchsetzen. Mehr Verwaltungsreformpunkte, also Erleichterungen im täglichen Ablauf, wären mir recht gewesen. Das war eben in der Verhandlung mit unserem Koalitionspartner nicht so ganz einfach, aber wir haben letztendlich doch gemeinsame Lösungen gefunden.
Das Wasserrecht funktioniert dann am besten, wenn es unspektakulär ist, denn dann kann es nachhaltig funktionieren. Über Nachhaltigkeit reden wir nicht, darüber freuen wir uns. Unser Bundesminister Niki Berlakovich ist derjenige, der der beste Garant dafür ist, dass das Wasserrecht auch wirklich umgesetzt wird. – Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.)
18.56
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.
18.56
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Landwirtschaftsminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Hofer hat es schon vorweggenommen: Im Umweltausschuss hat es sehr viele Anträge gegeben – nicht nur in der letzten Sitzung, sondern auch schon in den vorangegangenen.
Von der Opposition haben es ausnahmsweise zwei seiner Anträge ins Plenum geschafft. Alle anderen Oppositionsanträge haben das Schicksal erlitten, dass sie weiter in der Vertagungsschleife bleiben.
Nun kurz zu den Anträgen, die wir auf der Tagesordnung haben: Einem werden wir zustimmen, nämlich dem betreffend die Trinkwasserqualitäts-Information, weil es natürlich begrüßenswert ist, wenn Abnehmer da mehr Information bekommen.
Dem Antrag rund um die Qualitätszielverordnung werden wir nicht zustimmen – nicht deshalb, weil wir inhaltlich unterschiedlicher Meinung wären, sondern deswegen, weil die Verordnung schon erlassen und das schon umgesetzt ist. Ich denke mir, es gibt genug Umweltthemen, die noch nicht umgesetzt wurden, die wir angehen könnten.
Wie gesagt, es gab einige Anträge auch im Umweltausschuss. Euratom war heute schon ein großes Thema. Nachdem unser Antrag im Umweltausschuss vertragt worden ist, haben wir ja heute die dringliche Behandlung eines Antrages verlangt. Noch einmal: Es herrscht Unverständnis meinerseits darüber, dass – jetzt abgesehen von den inhaltlichen Fragen – auch so viele Menschen, die sich für diese Initiative ehrenamtlich einsetzen, nicht ernst genommen werden, denn unser Antrag hat sich ja auch auf eine Volksabstimmung bezogen. Ich finde es schon sehr schade, dass die Regierung offenbar Angst hat, das Volk über den Austritt aus Euratom abstimmen zu lassen.
Es gab aber auch noch zwei Anträge von uns, die heute nicht zur Sprache gekommen sind. In dem einen ist es um das Kohlekraftwerk in Voitsberg gegangen, das wieder in Betrieb genommen werden soll. Aus meiner Sicht ist es völlig kontraproduktiv, klimafeindlich und entspricht, wie ich glaube, nicht Ihrer Energiestrategie, wenn Sie diese ernst meinen.
Ich finde es schon eigenartig, wenn man in der Region ist und dort regionale Abgeordnete hört, die immer sagen: So ein Kraftwerk brauchen wir eigentlich nicht, wir werden alles tun, um das zu verhindern! – Aber jedes Mal, wenn es darum geht, die Regelungen für die Genehmigung von solchen Kraftwerken zu bestimmen, die wir nämlich genau hier bestimmen, dann sind wir Grüne relativ alleine mit der Forderung nach Verschärfungen, damit solche Kraftwerke nicht kommen.
Der zweite Antrag hat ein Plastiksackerlverbot und generell die Reduktion von Verpackungsmaterialien betroffen. Ich halte es einfach für einen Wahnsinn, wie viel in Österreich unnötig verpackt ist. Plastiksackerln sind so ziemlich die unnötigste Umweltverschmutzung! Es gibt da sehr viele Initiativen, und spätestens seit „PLASTIC PLANET“ wissen wir auch, dass Plastik nicht nur ein ökologisches, sondern auch ein gesundheitliches Problem ist. Ich empfehle Ihnen den Film, Herr Landwirtschaftsminister. – Dieser Antrag wurde leider vertagt. Wir werden aber trotzdem dranbleiben und weiter Initiativen in diese Richtung setzen. (Beifall bei den Grünen.)
Nun aber zum Wasserrechtsgesetz: Ich gestehe Ihnen zu, dass es da einige positive Ansätze gibt, wie zum Beispiel dass Fischaufstiegshilfen jetzt obligatorisch sind oder für die Sanierungsprogramme Fristen gesetzt wurden und dass es auch Standards für Öffentlichkeitsarbeit gibt. All das ist aus grüner Sicht zu begrüßen, das möchte ich eindeutig festhalten. Es fehlt unserer Meinung nach aber auch einiges, weshalb wir unsere Zustimmung nicht geben können.
Es hat ja das Projekt FloodRisk II gegeben, dessen Empfehlungen in diesem Gesetz leider nicht umgesetzt wurden. Zum Beispiel gibt es keine Zwangsmaßnahmen hinsichtlich des passiven Hochwasserschutzes, dass Renaturierungsflächen für den Hochwasserschutz freigehalten werden. Die Bewilligungspflicht wird nicht ausgeweitet von „HAKU 30“, dem 30-jährigen Hochwasserschutz, auf „HAKU 100“, den 100-jährigen Hochwasserschutz.
Etwas eigenartig finde ich es schon, dass es der Umweltsprecher der ÖVP besonders hervorhebt, dass es ein vereinfachtes Verfahren gibt, bei manchen Projekten es nur noch ein Anzeigeverfahren gibt. Anzeigeverfahren statt eines herkömmlichen Bewilligungsverfahrens heißt immer Ausschaltung der AnrainerInnen und Ausschaltung der Umwelt. Und das von einem Umweltsprecher! Da weiß man, wie es um die Umweltpolitik der ÖVP bestellt ist. Das ist sicher nicht unser Zugang zur Umweltpolitik und zu AnrainerInnenschutz. (Beifall bei den Grünen.)
Wir bekennen uns natürlich zu den erneuerbaren Energieträgern. Wir müssen unbedingt in die Nutzung erneuerbarer Energieträger gehen, und da gehört die Wasserkraft dazu. Trotzdem muss es einen sensiblen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen geben, gerade auch im Bereich des Wasserkraftpotenzials, weil das in Österreich schon sehr ausgereizt ist. Da wird aus unserer Sicht mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die wir im Moment vorfinden, kein ausreichender Schutz geboten. Wir haben heute auch schon eine Petition dazu behandelt, die leider keinen Eingang in die gesetzlichen Regelungen gefunden hat. Deswegen gibt es dazu von uns keine Zustimmung.
Nochmals: Ich finde es schade, dass nicht alle Umweltinitiativen, die wir im Umweltausschuss debattieren und die von uns allen hier kommen, den Weg ins Plenum finden, damit auch die Öffentlichkeit mitkriegt, was in der Umweltpolitik los ist. Ich glaube, das würde Österreich sehr gut tun, weil es um die Umweltpolitik in Österreich nicht allzu gut bestellt ist. Da braucht es viel mehr Engagement, viel mehr Initiative, viel mehr Öffentlichkeit. Nicht zuletzt deswegen bin ich der Meinung, Österreich braucht ganz unbedingt ein starkes, engagiertes und eigenständiges Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
19.02
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.
19.02
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Wasserrechtsgesetz möchte ich meinerseits anmerken, dass mir auch die Frage der Fischpassierbarkeit, der Fischaufstiegshilfen ein sehr großes Anliegen gewesen ist, weil ich davon überzeugt bin, dass es für die ökologische Qualität der Gewässer von sehr großer Bedeutung ist, dass die Leitfischarten und die typischen Begleitfischarten die Möglichkeit haben, dort, wo es technische Querbauwerke gibt, diese zu überwinden, vor allem dann, wenn sie in Oberläufen von Flüssen laichen. Da ist in der Vergangenheit, lange vor unserer Zeit, einiges an ökologischen Sünden – so mag ich es einmal nennen – passiert. Der Stör zum Beispiel, der in unseren Gewässern früher heimisch war, ist ausgerottet, weil er keine Möglichkeit mehr hat, seine wichtigen Laichziele zu erreichen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)
Zu schauen, dass man Fischpassierhilfen, Fischaufstiegshilfen baut, die wirklich dem letzten Stand der Technik entsprechen, die auch von den Fischen angenommen werden, was momentan nur zu etwa 50 Prozent der Fall ist, ist eine wichtige Herausforderung. Da wird es ein Handbuch seitens des Umweltministeriums geben, das auch immer den letzten Stand der Technik veröffentlichen wird. Das erscheint mir als sehr gute Regelung in diesem neuen Entwurf.
In diesem Zusammenhang ist es mir auch wichtig, dass dann, wenn die Bundesländer als Behörde Ausnahmen betreffend den Bau von Fischaufstiegshilfen gestatten, die Länder diese Ausnahmeregelungen binnen 14 Tagen an den Bund melden müssen. Das finde ich auch deswegen wichtig, weil der Bund so auch einen Überblick bekommt, was die Gründe für solche Ausnahmen sind, und dann auch fachlich dementsprechend darauf reagieren kann, was die Qualität von Fischaufstiegshilfen betrifft. Andererseits
haben wir dem Bund die Möglichkeit einer Amtsbeschwerde eingeräumt, wo ich denke, dass das auch wichtig ist, damit die Ausnahmebestimmungen nicht aufgrund einer Tatsache oder in einem bestimmten Bundesland ausufern.
In diesem Zusammenhang möchte ich einen Antrag einbringen der KollegInnen Schultes und Bayr zur Regierungsvorlage 1030 der Beilagen betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (1082 der Beilagen).
Dabei geht es um eine redaktionelle Änderung, weil etwas zweimal angeführt worden ist, was wir im Ausschuss beschlossen haben. Es soll aber natürlich nur in Ziffer 2 einmal vorkommen. Ich erläutere jetzt sinngemäß.
Das heißt dann: „2. In § 12a erhält der Abs. 3 die Absatzbezeichnung ...“
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Sehr geehrte Frau Kollegin! Entschuldigen Sie bitte, aber diesen Text müssen Sie leider verlesen.
Abgeordnete Petra Bayr (fortsetzend): Gut, dann erfreue ich Sie mit der wunderbaren Verlesung eines Gesetzestextes, was uns immer alle ganz besonders begeistert.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. Z 2 lautet:
„2. In § 12a erhält der Abs. 3 die Absatzbezeichnung „(4)“; folgender Abs. 3 wird eingefügt:
„(3) Der Stand der Technik ist bei allen Wasserbenutzungen sowie diesem Bundesgesetz unterliegenden Anlagen und Maßnahmen, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen sowie den auf diesem Bundesgesetz basierenden Verordnungen einzuhalten. Sofern der Antragsteller nachweist, dass im Einzelfall auf Grund besonderer Umstände mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand der Stand der Technik nicht eingehalten werden kann bzw. technisch nicht herstellbar ist, darf eine Bewilligung mit weniger strengen Regelungen dann erteilt werden, wenn dies im Hinblick auf die gegebenen wasserwirtschaftlichen Verhältnisse vorübergehend hingenommen werden kann. Eine solche Ausnahme ist kurz zu befristen und mit den gebotenen Vorkehrungen, Auflagen oder Nebenbestimmungen zu versehen. Dem Antrag sind die zu seiner Prüfung erforderlichen Unterlagen, insbesondere jene nach § 103 anzuschließen. Bescheide, mit denen ein Abweichen vom Stand der Technik gewährt worden ist, sind binnen zwei Wochen nach deren Rechtskraft unter Anschluss der Entscheidungsunterlagen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vorzulegen. Dieser kann gegen solche Bescheide Beschwerde an den“ Verfassungsgerichtshof „erheben. Die Beschwerdefrist beginnt mit dem Einlangen des Bescheides und der Unterlagen beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.““
2. Die Novellierungsanordnung „28. § 55g Abs. 1 Einleitungsteil und Z 1 lauten:“ entfällt.
*****
(Beifall bei der SPÖ.)
19.06
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Frau Kollegin! Nur für das Protokoll eine Richtigstellung: Ich nehme an, Sie haben nicht den Verfassungsgerichtshof, sondern den Verwaltungsgerichtshof gemeint. (Abg. Bayr: Ja, da haben Sie recht!) Gut, dann passt
das. Dann danke ich für die Einbringung dieses Antrages, der ausreichend unterstützt ist und somit als Abänderungsantrag mit in Verhandlung steht.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 1030 d.B. betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichts (1082 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
1. Z 2 lautet:
„2. In § 12a erhält der Abs. 3 die Absatzbezeichnung "(4)"; folgender Abs. 3 wird eingefügt:
„(3) Der Stand der Technik ist bei allen Wasserbenutzungen sowie diesem Bundesgesetz unterliegenden Anlagen und Maßnahmen, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen sowie den auf diesem Bundesgesetz basierenden Verordnungen einzuhalten. Sofern der Antragsteller nachweist, dass im Einzelfall auf Grund besonderer Umstände mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand der Stand der Technik nicht eingehalten werden kann bzw. technisch nicht herstellbar ist, darf eine Bewilligung mit weniger strengen Regelungen dann erteilt werden, wenn dies im Hinblick auf die gegebenen wasserwirtschaftlichen Verhältnisse vorübergehend hingenommen werden kann. Eine solche Ausnahme ist kurz zu befristen und mit den gebotenen Vorkehrungen, Auflagen oder Nebenbestimmungen zu versehen. Dem Antrag sind die zu seiner Prüfung erforderlichen Unterlagen, insbesondere jene nach § 103 anzuschließen. Bescheide, mit denen ein Abweichen vom Stand der Technik gewährt worden ist, sind binnen zwei Wochen nach deren Rechtskraft unter Anschluss der Entscheidungsunterlagen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vorzulegen. Dieser kann gegen solche Bescheide Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erheben. Die Beschwerdefrist beginnt mit dem Einlangen des Bescheides und der Unterlagen beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.“ “
2. Die Novellierungsanordnung „28. § 55g Abs. 1 Einleitungsteil und Z 1 lauten:“ entfällt.
Begründung:
Zu Z 1:
Durch die Novellierungsanordnung wird redaktionell klargestellt, dass entsprechend dem im Umweltausschuss beschlossenen Abänderungsantrag in § 12a zum einen Abs. 3 neu eingefügt und zum anderen der bisherige § 12a Abs. 3 WRG 1959 in der Fassung BGBl. Nr. 215, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2006, als Abs. 4 weiter gilt.
Zu Z 2:
Die Novellierungsanordnung Nr. 28 wurde im Gesetzesentwurf im Zuge der Einarbeitung des im Umweltausschuss beschlossenen Abänderungsantrags zweimal angeführt. Im Rahmen einer redaktionellen Klarstellung hat die erstangeführte Novellierungsanordnung Nr. 28 zu entfallen.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.07
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die letzte Sitzung des Umweltausschusses war wieder eine hervorragende schulische Bildung für jüngere Abgeordnete, wie man Anträge, die eigentlich vernünftig sind, vertagt. Mehr kann man dazu eigentlich nicht sagen.
Jetzt gibt es aktuell eine Studie von der BOKU, diese besagt, dass 70 Prozent der österreichischen Gewässer verbaut oder gestaut sind und maximal 33 Prozent der Gewässer als ökologisch gesund zu bezeichnen sind. Es gibt eine Bewertung der BOKU zwischen 1 und 5, und in dieser werden die österreichischen Gewässer mit 3,7 bewertet. Die BOKU weist in dieser Studie darauf hin, dass jeder weitere Ausbau der Wasserkraft uns immer weiter in Richtung Note 5 bringen. Was macht unsere Bundesregierung? Was sie macht, sind alles nur Lippenbekenntnisse.
Man könnte eine vernünftige Politik machen und sagen: Jetzt machen wir einmal wie in Deutschland ein anständiges Ökostrom-Gesetz und schauen, dass nicht mehr die Stromgesellschaften Millionengewinne machen, dass in Photovoltaikanlagen investiert wird, dass die Gewinne zu den Landwirten umgeschichtet werden! Aber nein, das wird absolut nicht gemacht. (Beifall beim BZÖ.)
Ein Beispiel: In Osttirol, einem Naturjuwel, das Osttirol zweifellos ist, will jetzt die TIWAG, die übrigens 2010 105 Millionen € Reingewinn gemacht hat, neun Flüsse verbauen. Dazu gibt es einen Bericht in der „Kleinen Zeitung“ von gestern, darin sind erwähnt: der Tauernbach, die Isel, die Schwarzach, der Debantbach. Das alles sind Naturjuwele. Die Isel ist der letzte Gletscherfluss der Ostalpen, der unberührt ist. Da will die TIWAG Kraftwerke bauen?!
Auf der anderen Seite kündigt sie an, dass die Strompreise heuer um mindestens 6 Prozent erhöht werden. Ja, bitte, da müssen wir einmal fordern: Runter mit den Strompreisen um 10 Prozent! Mit diesen 105 Millionen € können wir in ganz Tirol Photovoltaikanlagen bauen. Niemand braucht es, dass die TIWAG diese Gewinne macht! (Beifall beim BZÖ.)
Machen wir eine Politik mit Herz, Hirn und Hausverstand! (Abg. Obernosterer: So wie du!) So wie wir, ja! Schau dir den Tourismusverband Lienz an: Der ist überschuldet mit 3,8 Millionen €, wofür einzig und allein die ÖVP-Staatssekretärin Remler verantwortlich ist! Heute hat die Tiroler Landesregierung alle Zahlungen gestoppt und eingestellt – ohne dass der Schuldige gesucht wird! Das ist Politik in Tirol! (Zwischenruf des Abg. Eßl.)
Dazu kann ich dir nur sagen: Es ist auch richtig so! Genug gezahlt! Wir vom BZÖ sagen: Wir haben da mehr als genug gezahlt! (Beifall beim BZÖ.)
Und die Frau Staatssekretärin soll endlich einmal zur Verantwortung gezogen werden und sagen, was da wirklich passiert ist und wohin diese Millionen verschoben worden sind. (Beifall beim BZÖ.)
19.10
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.
19.10
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Von den Tiroler Bergen zurück zum Wasserrechtsgesetz. Mit dem heutigen Beschluss haben wir sicher einen Meilenstein in der österreichischen Wasserpolitik gesetzt, denn die Novelle ist eine sehr wichtige und setzt entscheidende Schwerpunkte.
Zum einen setzen wir die EU-Hochwasserrahmenrichtlinie um. Das bedeutet, dass wir einen besseren Schutz unserer Bevölkerung vor Hochwasser, vor Naturgefahren haben. Zum Zweiten setzen wir Maßnahmen für naturnahe Flüsse und Seen, was vor allem für kommende Generationen von Bedeutung ist. Wenn heute hier junge Menschen sitzen, dann möchte ich ihnen sagen, dass es ja auch darum geht, dass wir unsere einzigartige Natur, die Fluss- und Seenlandschaft auch für diese Generationen erhalten. Und dritter wichtiger Punkt ist eine Verwaltungsvereinfachung. Wir setzen auf weniger Verwaltung und damit auf eine modernere und effektivere Verwaltung.
Ich kann deshalb für die Wasserpolitik eine positive Bilanz ziehen, denn das Wasserrechtsgesetz ist Ergebnis intensiver Arbeit von insgesamt sechs Jahren, wo die Länder, die NGOs, die Fischereiverbände, die Wirtschaft, die Landwirtschaft, die Wasserversorger, letztendlich alle Stakeholder mit dabei waren – ein umfassendes Werk. Ich kenne kein Projekt in der Politik, das einem dermaßen starken Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren unterzogen wurde.
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan, den ich im Vorjahr unterzeichnet habe, ist insgesamt sechs Monate aufgelegen, und es konnten alle Staatsbürger ihre Einwendungen, ihre Stellungnahmen abgeben. Insgesamt hat es 400 Stellungnahmen gegeben, eben durch die Einbindung der Öffentlichkeit, weil das ein sehr transparentes System sein sollte –das war mein Anliegen –, sodass wir erstmals in der Wasserpolitik ein Planungspaket für den Schutz unserer Gewässer und damit auch unseres Wassers haben und vor allem einen Zeitplan bis zum Jahr 2027.
Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan wird ja in drei zeitliche Abschnitte eingeteilt: in die Periode bis zum Jahr 2015 und dann eben in die nächsten beiden Perioden bis 2027, wo wir Zug um Zug den ökologischen Zustand unserer Gewässer herstellen wollen.
Zur Klarstellung: Unsere Seen haben Trinkwasserqualität. Auch die chemische Qualität unserer Flüsse ist in Ordnung. Der ökologische Zustand ist bei zwei Dritteln unserer Gewässer schlecht. Das sagt ja nicht nur die BOKU, sondern das sagen auch andere Institutionen. Er ist deswegen schlecht, weil die Fischdurchgängigkeit aufgrund von Querbauwerken nicht gegeben ist, seien es Wasserkraftanlagen oder andere Querbauwerke, bis hin zu Hochwasserschutzeinrichtungen.
Daher ist es unser Ziel, dass wir in einem ersten Schritt einen Teil dieser Gewässer fischdurchgängig machen, indem bei Kraftwerken und ähnlichen Verbauten Fischaufstiegshilfen errichtet werden. Das kostet der öffentlichen Hand doch einiges. Ich habe ein Programm mit einem Volumen von 140 Millionen € aufgestellt, auf das sowohl die Gemeinden als auch die Energiewirtschaft zurückgreifen können, um Fischaufstiegshilfen zu realisieren. Zum Beispiel beim Kraftwerk Freudenau an der Donau wurde eine Riesenanlage, eine Fischaufstiegshilfe gebaut, damit eben der gute ökologische Zustand wiederhergestellt wird. Und darum geht es auch in diesem Fall.
Mit dem Beschluss des Wasserrechtsgesetzes haben wir die Projekte, die wir uns im Regierungsprogramm für die Wasserwirtschaft vorgenommen haben, abgearbeitet. Das ist eine sehr erfreuliche Sache. Sie sehen, dass wir intensiv und mit Hochdruck da arbeiten. Ich danke in diesem Zusammenhang auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lebensministeriums, meines Hauses, die intensiv daran gearbeitet haben, in all den Sektionen, die betroffen waren. Danke dafür.
Dank gebührt aber auch den Ländern, den NGOs, der E-Wirtschaft, allen beteiligten Institutionen für den konstruktiven Dialog und für die sachliche Zusammenarbeit.
Ein paar Punkte möchte ich erwähnen – als Erstes die Hochwasserrahmenrichtlinie. Damit haben wir eine neue Ära im Hochwasserschutz in Europa: Wir werden hinkünftig einheitliche Gefahrenzonen ausweisen, auf Basis von einheitlichen Hochwassergefahrenkarten. Das bedeutet, jeder Österreicher kann hinkünftig selber sehen, wieweit sein
Grund und Boden von Hochwasser betroffen ist. Und es haben die Planungsorgane, die Gemeinden, die örtliche Raumplanung, die Raumplanung der Länder, damit ein wichtiges Informationsportal, wo sie sehen können, wie die Hochwassersituation ist.
Wir werden sukzessive auch den Hochwasserschutz vorantreiben. Als es um die Budgetsanierung ging, habe ich den Bereich der Hochwasserschutzmittel nicht gekürzt, weil durch den Klimawandel zu erwarten ist, dass es verstärkt Hochwässer oder extreme Wetterereignisse geben wird. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Gemeinden und den Ländern in mehr Sicherheit investieren.
Der zweite Punkt: Wichtig ist diese Novelle des Wasserrechtsgesetzes auch deshalb, damit wir den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan umsetzen können. Wie gesagt, bis zum Jahr 2027. Es ist jetzt so, dass die Landeshauptleute die Möglichkeit bekommen, bei bestehenden Wasserkraftanlagen oder Querbauwerken Fischpassierbarkeits-, Fischaufstiegshilfen zu verordnen, damit wir fristgerecht auch die Vorgaben der Europäischen Union einhalten können. Da sind die Länder am Zug, das mit entsprechenden Verordnungen sicherzustellen.
Und der dritte Punkt sind Verwaltungsvereinfachungen. Das Wasserrechtsgesetz stammt aus dem Jahr 1959. Es hat seither diverse Novellen gegeben, und es war wichtig, dass wir Vereinfachungen mit dieser Novelle bewerkstelligen. Jetzt brauchen wir bei einer Effizienzsteigerung von Kraftwerksanlagen, also wenn es zum Beispiel zu einem Turbinentausch kommt, kein neuerliches Verfahren, sondern nur ein Anzeigeverfahren. Es hat schon einen Sinn – ohne einen Qualitätsverlust beim Natur- und Umweltschutz herbeizuführen und ohne die Bürgerrechte zu schmälern –kein zusätzliches aufwendiges Verfahren machen zu müssen, wenn es lediglich um einen Turbinentausch geht. Genauso gibt es ein vereinfachtes Verfahren bei Erdwärmegewinnungsanlagen.
Das alles soll dazu beitragen, die Energieautarkie Österreichs zu verwirklichen. Die heutige Situation in Nordafrika, die Revolution dort führt dazu, dass bei uns der Ölpreis steigt, und niemand kann sich dagegen wehren. Daher muss man raus aus dieser Abhängigkeit von Energieversorgung aus dem Ausland und eine Energieautarkie Österreichs erreichen. Das ist mein Plan für Österreich. (Abg. Mag. Brunner: Aber Sie bleiben in Euratom!) Niemand sagt, dass das einfach ist. Das sagt niemand! Nur: Sagen Sie mir eine Alternative, wie Sie zukünftig sicherstellen wollen, dass in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die österreichische Bevölkerung ausreichend Energie hat, wenn sie von Krisenregionen abhängig ist, wo sich plötzlich der Ölpreis verteuern kann und sich die Menschen dann die Energie nicht mehr leisten können.
Daher: Energieautarkie bedeutet nicht nur ein Mehr an erneuerbarer Energie wie im Wasserrechtsgesetz vorgesehen, Repowering, Turbinentausch, Erdwärmegewinnungsanlagen, sondern natürlich auch Energieeffizienz und Energieeinsparung.
Abschließend: Diese Novelle ist ein wichtiger Schritt zu einem gemeinsamen Naturgefahrenmanagement in Österreich und in Europa, um unsere Bevölkerung zu schützen. Sie ist ein wichtiger Schritt für eine effiziente und moderne Verwaltung und ist vor allem die Basis, um gesundes Wasser für kommende Generationen zu haben. Ich danke allen, die Positives dazu geleistet haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.18
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steindl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.18
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister hat die jetzt zur Debatte stehende Regie
rungsvorlage ausführlich dargelegt und die Einzelheiten der EU-Hochwasserrahmenrichtlinie hier genauestens beschrieben. Deswegen kann ich mich hier kurz fassen.
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass wir mit dieser Regierungsvorlage ein Gesetzeswerk schaffen, das aktiven Hochwasserschutz in entsprechender Weise ermöglicht. Auch der ökologische Zustand unserer Gewässer wird in Hinkunft besser sein aufgrund der verschiedenen Hilfen, die durch dieses neue Gesetz möglich sind. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.19
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich beziehe mich auf den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen, in dem es um die Informationspflicht der Trinkwasserversorger über die Trinkwasserqualität gegenüber den Bürgern geht.
Ich habe heute schon interessante Dinge gehört. So gut mit dem österreichischen Wasser, wie Sie meinen, schaut es ja nicht aus. Das ist eine Glorifizierung, denn es ist ganz klar: Wenn ich etwas messe und ich habe 20 Parameter, dann kann ich immer erfühlen, ob die gut oder schlecht sind, aber wenn ich davon ausgehe, dass es 200 oder 300 Pestizide und Fungizide oder sogar noch mehr gibt, dann muss ich ganz offen sagen, dann fehlt da eine ganze Menge.
Ich möchte jetzt noch etwas zum Nitrat- und Pestizidgehalt sagen. Ich habe auch vom Vorredner von der ÖVP gehört: Wasser ist ein Lebensmittel. Darauf ist eigentlich viel zu wenig eingegangen worden, darum möchte ich meine Ausführungen auch dahin gehend abändern.
Haben Sie an und für sich gewusst, dass zum Beispiel Spritzmittel meist in keiner Analyse aufscheinen? (Abg. Hornek: Das ist unrichtig, Herr Kollege!) Düngemittelrückstände eine Grauzone darstellen? Nitrate, Nitrite im Wasser entsprechend der Keimzahl mit Chlor behandelt werden? Dioxine als Futtermittel über die Gülle ins Grundwasser gelangen? Noch immer Saatbeizmittel, Kunstdünger, ungesicherte Mülldeponien, alte, verbleite Wasserleitungsrohre biologische und lebensfeindliche Bomben darstellen? (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Dies gilt aber auch, bitte, für überlange Rohrleitungen, wo Verkeimungen stattfinden. Sie können gerne zu mir kommen, und schauen Sie sich einmal Filteranlagen an, die mehr können als das, was geprüft wird. Aber vielleicht auch für die Jäger: Nur das Blei, das von der Jagd entsteht, ist vielleicht nicht so spannend, es ist aber auch noch genug. (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Doch was wird denn untersucht? – Nicht lachen! Die behördlichen Werte werden untersucht. Wenn ich etwas nur wenig untersuche – aber es gibt ja noch viel mehr. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es wird an und für sich nur noch die bakterielle oder chemische Untersuchung vorgenommen. (Abg. Eßl: Herr Kollege, wieso leben Sie noch?) Ich sage Ihnen, es wird zu wenig untersucht (Abg. Eßl: Wieso leben Sie noch?), denn Anthracen, Pestizide, Fungizide, Fluor – klingt das wirklich gut?
Oder der saure Regen: Gibt es den über den Industriestädten auch nicht? – Der saure Regen geht nieder, bitte schön, vermengt sich in der Erde, löst Bestandteile, und diese Bestandteile gehen ins Grundwasser. Noch nie etwas davon gehört? Von Aluminium, Fluor, Sulfat und dem ganzen Dreck, den wir fürsorglich selbst über die Äcker verteilen, über die Wiesen, und den manche vielleicht sogar auf ihren Grundstücken ablagern? (Beifall bei der FPÖ.)
Oder die Klärwerke: wieder ein tolles Thema! Bitte, der Klärschlamm wird ja so wunderbar auf die Äcker aufgebracht. Aber wissen Sie auch, dass Medikamentenrückstände nicht geklärt werden können? – Das heißt, diese Rückstände kommen über den Klärschlamm, kommen über die Pflanzen, kommen über die Tiere, kommen über die Speisen, kommen über die Menschen, sogar zu Ihren Kindern, über die wir heute Vormittag gesprochen haben. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hornek: ... steht das Wasser bis zum Hals! – Abg. Eßl: Wieso haben Sie dann überlebt bis jetzt? – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)
Weil ich auch das Wasser so behandle, wie es behandelt werden muss – das ist vielleicht einmal eine gute Aussage. Aber ich sage, und ich mache es kurz: Was hilft die beste Wasseruntersuchung, wenn viele Stoffe noch keine Namen haben, in keiner Analyse aufgeführt werden? Was wird da überhaupt untersucht? – Die meisten Krankheiten kommen durch das Wasser, das hat schon der alte Louis Pasteur festgestellt.
Aber ich zitiere Sie: „ein Lebensmittel Nummer 1“. Drei Viertel unserer Erde sind mit Wasser bedeckt, Pflanzen haben 20 bis 100 Prozent Wasseranteil, der Mensch besteht zu zwei Dritteln aus Wasser. Bitte, Wasser ist ein Lösungsmittel, und darum geht es! Wassermangel und mangelnde Wasserqualität sind die Ursachen für viele Krankheiten in der hochtechnisierten Welt. Das ist unsere Welt, über die jetzt wir alle wichtig und witzig lachen können.
Dann fragen Sie mich, warum die Menschen immer weniger Wasser trinken. Ja wer trinkt denn hier wirklich so viel Wasser? – Das kommt über die Industrie, über die PET-Flaschen, aber das ist kein gutes Wasser mehr. Lebensmittel ist das Wasser, und Lebensmittel Nummer 1 ist Wasser, aber es ist mehr als H2O. Lebendiges Wasser ist Energie- und Informationsträger zwischen den Organen. Es ist in den Zellen drinnen und außerhalb der Zellen.
Zum Abschluss noch zwei, drei Sätze: Blut besteht zu 55 Prozent aus Blutplasma, 90 Prozent sind Wasser. Das Gehirn, bitte, hat den größten Wassergehalt nach Wasser. (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wasser spielt im ganzen Organismus als ein korrespondierendes Element in und außerhalb der Zellen eine große Rolle. Und Wasser ist, wenn manche Damen und Herren sich anschauen, ein guter Ausgleich zwischen den Säuren und Basen. Schauen Sie sich einmal an, dann werden Sie merken, wie toll das ist! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage: Jedes Zuwiderhandeln gegen die erhöhte Wasserqualität ist ein Vergehen an der Bevölkerung, an der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und der heute viel zitierten Kinder! Goethe hat es viel kürzer formuliert, als ich es konnte: „Des Menschen Seele gleicht dem Wasser: Vom Himmel kommt es, zum Himmel steigt es, und wieder nieder zur Erde muss es, ewig wechselnd.“
Übrigens ein kleiner Zusatz noch, ein Zusatz für alle, die gegen die Wehrpflicht sind: Haben Sie sich eigentlich überlegt, dass libysche Terroristen oder sonst wer heute nicht mehr mit einer Panzerarmee zu kommen brauchen? – Drei, vier Leute genügen, um unsere teilweise ungesicherten Hochwasserbehälter zu verseuchen (Abg. Riepl: „Hochwasserbehälter“? – Heiterkeit), um Trinkwasserbehälter zu verseuchen. (Abg. Mag. Josef Auer: Hochquellwasser! – Weitere Zwischenrufe.) – Ja, natürlich! Denken Sie daran, woher das Wasser auch sonst noch kommt, wenn Sie es genau nehmen. Das ist die Geschichte.
Eine Forderung, bitte, zum Beispiel auch der südsteirischen Wasserbetreiber, weil hier so fröhlich gelacht wird: Sie wünschen sich von der Gewässeraufsicht noch mehr Kontrollen. Das wünschen sie sich, und zwar nicht jährlich, sondern auch unterjährig. Sie wünschen sich unabhängige Umweltberater in puncto Wasser.
Sie trinken das Wasser, Ihre Kinder trinken es und Ihre künftigen Generationen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Denken Sie einmal ein bisschen nach, es ist ja Ihr eigenes Leben! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
19.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.26
Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Dass heute die Wasserrechts-Novelle endlich beschlossen und auch umgesetzt wird – und das haben wir auch von unserem Herrn Minister vorhin schon gehört –, ist mit Sicherheit ein Gebot der Stunde und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Es gibt jetzt einen besser planbaren Hochwasserschutz und eine gute bundesgesetzliche Basis für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Dabei wird jedes Gewässer in Österreich nach dem Hochwasserrisiko bewertet, es werden davon Karten erstellt und auch entsprechende Managementpläne entwickelt. Wohnhäuser, Betriebsanlagen und öffentliche Einrichtungen werden keinem Hochwasserrisiko in diesen geförderten Räumen ausgesetzt. Schäden werden dadurch selbstverständlich vermieden und menschliches Leid – was auch sehr wichtig ist – verhindert.
Ein weiterer Aspekt hinsichtlich der Fischökologie wurde berücksichtigt: Verbesserte Aufstiegshilfen nach dem neuesten Stand der Technik müssen in allen Flüssen eine Fischpassage ermöglichen. Da derzeit 50 Prozent dieser Fischaufstiegshilfen nicht funktionieren, ist rasch ein Leitfaden für deren Funktionstüchtigkeit zu erstellen und auch umzusetzen. Der verpflichtende Bau von Fischaufstiegshilfen bei Neubauten ist ebenfalls ein wesentlicher Punkt, und ich denke, dass man den sehr wohl auch anführen muss.
Bei nicht gerechtfertigten Ausnahmegenehmigungen gibt es zukünftig die Möglichkeit einer Amtsbeschwerde seitens des Bundes. Ein wichtiges Anliegen der SPÖ wurde damit auch aufgegriffen.
Bei der letzten Verhandlungsrunde zu dieser Novelle durfte ich dabei sein. Ich möchte heute und hier die Gelegenheit nutzen, um mich im Namen der SPÖ bei unserer Umweltsprecherin Penny Bayr, die ja mit der Federführung betraut war, zu bedanken: Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Rädler.)
19.28
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.28
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Zu Beginn, Herr Bundesminister, sei noch einmal daran erinnert: Die EU-Hochwasserrahmenrichtlinie wäre bis 2009 umzusetzen gewesen. – So viel zu Ihrer Arbeitsweise, zur Geschwindigkeit, zur Effizienz der Umsetzung. (Abg. Rädler: ... jetzt das Wasser!)
Wir haben auch – das hat Kollegin Brunner schon klargelegt – einige durchaus positive Anmerkungen zu dieser Vorlage gemacht und sehen auch, dass in dem einen oder anderen Bereich, zum Beispiel Fischaufstiegshilfen beziehungsweise Sanierungsverpflichtungen, sehr wohl Schritte gesetzt wurden, die wir anerkennen. Aber – und dieses Aber ist nicht unwesentlich – es gibt einige offene Punkte, die es aus unserer Sicht einfach nicht ermöglichen, dass wir dem zustimmen. Um nur einen zu nennen: Auch die
Entnahme von Wasser für Bewässerungszwecke wurde völlig unbegründet ausgeweitet, von zehn auf zwölf Jahre. Das nur als Beispiel, gerade das ist ein sehr sensibler Punkt.
Sie haben heute hier in Ihrem Statement auch das Wort Klimaschutz in den Mund genommen. Sie haben berichtet, wie wichtig der Klimaschutz ist und dass auch Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen dieser Gesamtsicht einfließen sollen. Ja, genau das ist auch unsere Meinung – aber dann kann man nicht, gerade bei Bewässerung, die Fristen erstrecken und größere Zeiträume vorsehen!
Warum, Kollege Schultes? – Weil wir unter Umständen gravierende Grundwasserprobleme bekommen. Sie haben mir zwar im Ausschuss weismachen wollen, dass die Grundwasservorräte in Österreich zunehmen; ja, das war sehr interessant. Als ich Sie gefragt habe, wo denn das steht, wie diese Studien ausschauen und wo man das nachlesen kann, habe ich leider bis heute keine Antwort erhalten. Darauf bin ich sehr neugierig.
Die Frage ist also, wie das zusammengeht angesichts von Klimaveränderungen, die wir ganz einfach feststellen müssen, und auch von erhöhten Entnahmen von Wasser. Das kommt ebenfalls dazu, Wasserverbrauch ist ein Thema. Wir sind in Österreich gesegnet mit Wasser, das ist keine Frage – allerdings auch nicht in allen Gebieten –, aber wenn wir uns in Europa umschauen, ob es in Spanien oder Rumänien ist, dann sehen wir, dass es definitiv massive Probleme mit der Wasserversorgung gibt.
Da komme ich auf die entsprechende Vorlage des Kollegen Hofer betreffend Einhaltung der Trinkwasser-Informationspflicht noch einmal zu sprechen. Wir werden diesem Antrag zustimmen. Er ist völlig begründet, weil die BürgerInnen natürlich ein Interesse daran haben, zu wissen, welche Qualität ihr Wasser hat. Ist es in Ordnung? Gibt es eine Zunahme von Nitraten, ja oder nein? – Auch da wieder, Herr Bundesminister: Im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan, in dieser Analyse wird klar, daraus geht klar hervor, dass die Nitratwerte zunehmen. Zunehmen, meine Damen und Herren – und Sie sagen immer, es ist alles effizient, es funktioniert!
Ich nenne Ihnen jetzt ein praktisches Beispiel, und es wäre interessant, was Sie darauf antworten würden. Ein konkretes Problemgebiet ist seit Jahren das Leibnitzerfeld. Dort haben wir 38 Gemeinden, das betrifft 100 000 Kunden, das betrifft die Bezirke Graz-Umgebung, Leibnitz, Deutschlandsberg (der Redner betont die erste Silbe des Wortes) und Voitsberg. (Abg. Silhavy: Deutschlandsberg!) – Deutschlandsberg, danke!
Dort haben wir die Situation, dass infolge einer neuen, notwendigen Verordnung des Landes Steiermark aus dem Jahr 2007, die eine Verschärfung der Anwendungsbedingungen für Düngemittel gebracht hat, weil die Nitratwerte gestiegen waren – also eine völlig berechtigte Vorgangsweise –, die Landwirte jetzt Entschädigungszahlungen verlangen. Das heißt, sie sagen: Wir dürfen weniger düngen.
Das ist schon kurios! Wenn die gute landwirtschaftliche Praxis so aussieht (Abg. Mag. Gaßner: Vertragswasserschutz!), dass sozusagen Wasserverschmutzung ein Teil der Bewirtschaftung wird und, wenn man das einschränken will, Kollege Gaßner, dann die Bauern kommen und sagen: wir wollen dafür Geld – das kostet in dem Fall 400 000 € und soll den Konsumenten eine etwa 30-prozentige Steigerung bei Wasser bringen –, wenn das durchgeht, was da in der Steiermark passiert, dann wissen wir, was es für Gesamt-Österreich bedeutet, wenn das ein Präzedenzfall wird!
Da sind Sie, Herr Bundesminister, als Umweltminister ganz entschieden gefordert (Zwischenruf des Abg. Eßl), die gute landwirtschaftliche Praxis, Kollege Eßl, so auszurichten, dass das Grundwasser gesichert ist durch eine gute landwirtschaftliche Produktionsweise, die hochwertige Qualitätslebensmittel erzeugt und auch das Wasser gut sichert. Das wird eine Nagelprobe werden, auf die wir schon sehr gespannt sind! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
19.33
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hornek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.33
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn ich mich an die Rede des Kollegen Josef Riemer zurückerinnere, dann muss ich sagen: Prophylaktisches Fürchten vor dem hypergefährlichen H2O als summarische Betrachtung seiner Rede, das hat nur relativ wenig mit der Realität der Wasserversorgung und des Wassermanagements in Österreich zu tun. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Novelle wurde in konstruktiver Zusammenarbeit von Verantwortlichen auf Bundesebene, in den verschiedenen Bundesländern und mit Betroffenen entsprechend vorbereitet. Es hat einen konstruktiven Dialog gegeben, dafür bedanke ich mich beim Bundesminister und bei all seinen Mitarbeitern, die hier ihren Beitrag geleistet haben. Es handelt sich bei diesem Thema nicht nur um ein Lebensmittel, sondern um das Überlebensmittel schlechthin! Wasser ist auf unserem Kontinent in keinem Bereich wegzudenken.
Was mich in diesem Zusammenhang sehr freut, ist, dass man auch Lösungen gefunden hat, mit denen in Zukunft weniger Verwaltung im Zuge von Anzeigeverfahren verursacht wird. Ich bin sehr erfreut darüber, dass es im Bereich der Wasserkraft, zum Beispiel beim Turbinentausch, möglich ist, mit wesentlich weniger Aufwand durchzukommen. Es freut mich auch, dass damit Erdwärmekollektoren wesentlich einfacher umzusetzen sind.
Als ein Betroffener kann ich sagen – man glaubt es kaum, selbst wenn man an der europäischen Hauptwasserscheide lebt, wo man ja annehmen könnte, dass dort das Hochwasser kein Problem sein dürfte –, es war meine Heimatregion von zwei massiven Hochwässern betroffen. Damit gibt es ein wesentlich größeres Problembewusstsein nicht nur bei Entscheidungsträgern, sondern auch bei der gesamten betroffenen Bevölkerung. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Wasser entsprechend Zeit braucht, um abfließen zu können. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Wasser auch Raum braucht, um entsprechend rückgehalten werden zu können, um gerade in jenen Bereichen, die besiedelt sind, die Schäden in diesem Zusammenhang hintanzuhalten.
Wir haben damit eine Basis, dass wir auch gute Voraussetzungen im ökologischen Bereich haben, weil einfach im Zuge der Umsetzung des Ansatzes Naturnahe Flüsse eine generelle Verpflichtung für die Fischpassierbarkeit besteht. Und wir haben mit diesem Gesetzeswerk eine Basis gelegt, dass wir gesundes Wasser für die nächsten Generationen gemeinsam erarbeiten können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
19.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner – mit einer zweiten Wortmeldung –: Herr Abgeordneter Riemer. – Er ist jedoch nicht im Saal.
Daher kommt als nächster Redner Herr Abgeordneter Plessl an die Reihe. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.36
Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als Bürgermeister einer Gemeinde im Marchfeld sowie als regionaler Abgeordneter aus dem Weinviertel begrüße ich ausdrücklich die heute zur Beschlussfassung vorliegende Novelle des Wasserrechtsgesetzes. Gerade das Hochwasser 2002, am Kamp, oder das Hochwasser 2006, an Thaya und March, sind vielen Bürgerinnen und Bürgern noch in überaus schlechter Erinnerung.
Um aber wirklich effizient und möglichst umfassend Hochwasserschutz durchführen zu können, müssen wir einige Fragen abklären. Erstens einmal: Wo besteht die Gefahr? – Das heißt: eine Bewertung des Hochwasserrisikos sowie die Betrachtung von Gebieten mit potenziell signifikanten Hochwasserrisiken. Zweitens: Wer hat wie zu reagieren? – Das heißt: Erstellung von Hochwasserrisiko-Managementplänen, damit man notwendige Maßnahmen auch zeitgerecht umsetzt. Und drittens: Was ist notwendig, um die Gefahr eventuell schon im Vorfeld zu bannen? – Das heißt, im Bedarfsfall schnell zu reagieren, bauliche Maßnahmen zu setzen, dabei auch Prioritäten und finanzielle Möglichkeiten zu berücksichtigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sehe aber noch ein Problem auf die Gemeinden, den Bund und die Länder zukommen. Hier geht es um jene Flächen, die vielleicht schon gewidmet sind und jetzt als Hochwasserrisikoflächen ausgeworfen werden. Da müssen noch weitere Gespräche geführt werden, denn Folgendes ist abzuklären: Was passiert mit den bereits gewidmeten Bauflächen? Wie verhalten wir uns weiter, beziehungsweise wer ist für die Wertminderung verantwortlich? – Die Gemeinden stellen hier den Antrag auf Umwidmung, die Landesregierungen widmen um, und der Bund ist in seiner Verantwortung für die Definition der Hochwasserrisikoflächen. Diesbezüglich müssen wir noch weitere Gespräche führen, um eine Lösung zu finden.
Abschließend: Gestatten Sie mir in einem kurzen Rückblick auf den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan einige Anmerkungen. Es geht um jene Regionen – wie im Marchfeld –, in denen wir Probleme mit dem Grundwasserstand gehabt haben. Ich möchte daher hier dem Bund, dem Land und Herrn Minister Berlakovich recht herzlich danken für die Unterstützung bei der Bewältigung der Aufgaben für die Region Tullnerfeld, Seyring und Marchfeld. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.39
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.39
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine Berichtigung. Lassen Sie sich nicht von falschen Propheten täuschen! Österreich gehört zu den Ländern mit einem exzellenten Trinkwasser, Österreich ist berühmt dafür. Ich möchte daher diese Faschings-Büttenrede meines Kollegen von der FPÖ mit allem Nachdruck zurückweisen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Internationale Konzerne versuchen, das Trinkwasser in Österreich zu kaufen. Wir erleben hier einen Redebeitrag, wo einerseits begrifflich falsch argumentiert wird und andererseits eine Darstellung der Situation – im Bereich Trinkwasser und dessen Kontrolle – geliefert wird, die mit der Realität nicht übereinstimmt.
Kollege Riemer! Haben Sie jemals die Trinkwasser-Informationsverordnung gelesen? Haben Sie gelesen, nach welchen Parametern untersucht werden muss? – Nach mikrobiologischen Parametern genauso wie nach chemischen! Österreich kann auf sein Trinkwasser stolz sein.
Wir werden dieser Entschließung der freiheitlichen Fraktion nicht zustimmen, weil das Parlament keinen Auftrag an den Herrn Landwirtschaftsminister beschließen kann. Für die Trinkwasser-Informationsverordnung ist der Gesundheitsminister verantwortlich. Wenn man analysiert, dann geht es hier darum, die Eigenkontrollen der Betreiber durchzusetzen. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen diese Problematik im Gesundheitsausschuss zu diskutieren.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren, kurz zum Wasserrechtsgesetz. Herr Bundesminister, ich bedanke mich namens meiner Fraktion für Ihr Angebot, einen Arbeitskreis einzurichten, wo die noch offenen Probleme diskutiert werden, die die Länder und Gemeinden betreffen – nämlich was mit Grundstücken tatsächlich passiert, die jetzt im Bauland liegen und dann in einer sogenannten Gefahrenkarte aufscheinen und nicht mehr bebaut werden dürfen.
Ich halte es für notwendig, dass wir ein klares Signal an die Bevölkerung geben, wer für diesen Minderwert der Grundstücke haftet. Sie alle darf ich einladen, diesem Gesetz zuzustimmen. Ich halte es für ein exzellentes Gesetz dieser Bundesregierung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.42
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Auer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.42
Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte fortsetzen, wo mein Kollege Jacky Maier aufgehört hat. Zum Schluss der Reden möchte ich auf das Gesagte ein bisschen replizieren. Zum Kollegen Riemer hast du ja bereits gesagt, was du dir denkst und was sich in diesem Raum, glaube ich, viele denken. Ich als passionierter Wassertrinker hätte mich fast nicht mehr getraut, einen Schluck zu machen – mehr möchte ich dazu nicht sagen.
Zu meinem Kollegen aus Tirol, Herrn Kollegem Huber – ich sehe ihn momentan nicht, aber die Kollegen vom BZÖ werden ihm das sicher sagen –: Da kann ich drei Aussagen nicht so im Raum stehen lassen. Er hat gesagt: Wenn man sich die Ausschussdebatten und die Art, wie die Anträge behandelt werden, zu Gemüte führt, dann ist das ein Schulbeispiel dafür, wie man Anträge vertagt. – Das kann ich absolut nicht verstehen, weil ja bei diesem Tagesordnungspunkt jetzt drei Punkte behandelt werden, wobei zwei davon Anträge sind, die im Ausschuss abgelehnt wurden. Kollege Huber müsste mir seine Argumentation schon erklären.
Zu den TIWAG-Gewinnen, die angeblich niemand braucht: Ich kann das nicht nachvollziehen. Auch das Tiroler Landesbudget ist wesentlich darauf angewiesen, dass die vielen Millionen an Dividenden von der TIWAG in das Landesbudget fließen.
Und last but not least: Wir von der SPÖ – und da sehen wir uns in einem Boot mit dem Koalitionspartner – sind insgesamt sehr wohl für die Wasserkraft. Natürlich mit einem gewissen Aber, aber dazu haben wir ja einen gesetzlichen Rahmen, den einzuhalten wir natürlich angehalten sind. Das wäre es, was ich zu diesem Thema zu sagen hätte. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.44
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesen Tagesordnungspunkten gelangt Herr Abgeordneter Stauber zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.44
Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Viele Punkte, die ich erwähnen wollte, sind bereits angesprochen worden. Herr Minister! Ich habe es auch im Ausschuss schon gesagt: Ein großes Problem ist eben die Sache im Zusammenhang mit den neuen Gefahrenzonenplänen, die wir in den Gemeinden haben. Trotzdem sind sie positiv, weil sie ein wesentlicher Beitrag für die zukünftige Planung, die Raumordnung in den Gemeinden sind und für uns Gemeinden eine große Hilfe darstellen.
Ein Thema möchte ich trotzdem noch ansprechen. Wir alle sind stolz, dass wir sauberes, gesundes Trinkwasser bis in die letzten Regionen unserer Gemeinden hinbringen.
Da haben wir in den Gemeinden, in den ländlichen Regionen das Problem, dass dieses lange Leitungsnetz jetzt schön langsam in die Jahre kommt und wir nicht mehr so viele Investitionen in neue Erweiterungen des Netzes setzen müssen, sondern in die Sanierung dieser Anlagen – da müssen wir sehr viel Geld investieren.
Da hätte ich wirklich die Bitte und das Anliegen, dass auch die Sanierung dementsprechend gefördert wird, denn wir Gemeinden werden das alleine nicht schaffen. Wir können die Bürgerinnen und Bürger nicht noch zusätzlich mit Gebührenerhöhungen drangsalieren, das ist nicht möglich! Daher meine Bitte, Herr Minister: Helfen Sie den Gemeinden und letztendlich unseren Bürgerinnen und Bürgern auf diesem Sektor! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.45
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert wird, in 1082 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Ing. Schultes, Bayr, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Ziffern 2 und 28 bezieht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, kommen wir sogleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Ing. Schultes, Bayr, Kolleginnen und Kollegen.
Wer hiefür eintritt, den ersuche um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 1083 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 1084 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
9. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1384/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird (1085 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Brunner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.48
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Landwirtschaftsminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher! Altlastensanierung ist ein wichtiges Instrument, um eben Altlasten zu beseitigen, Deponien, die es in Österreich immer noch gibt. Es ist eine wichtige Maßnahme für den Umweltschutz, um unsere Umwelt zu sanieren.
Leider sind die Einnahmen, die aus den Altlastensanierungsbeiträgen kommen, sowohl von den Bundesländern als auch von der Wirtschaft, in den letzten Jahren rückläufig, sodass nicht ganz sichergestellt ist, wie hier die Zielsetzungen erreicht werden können. Umso umstrittener war die Situation schon bei der Budgeterstellung. Wir haben heftig kritisiert, dass es hier zu weiteren Einschränkungen gekommen ist, indem nämlich die Zweckwidmung der Altlastensanierungsbeiträge aufgehoben wurde und die Mittel, die hier hereinkommen, jetzt zum Teil in das allgemeine Budget des Landwirtschaftsministers fließen – und nicht mehr ausschließlich der Altlastensanierung zur Verfügung stehen.
Das sehen wir höchst kritisch, weil dadurch die Sanierung der Altlasten in Österreich quasi ins nächste Jahrhundert verschoben wurde und Altlasten, wie wir sie zum Beispiel in Wiener Neustadt haben, nicht zeitgerecht beseitigt werden können. Wir haben das schon vor der Budgeterstellung massiv kritisiert. Aber nicht nur wir, sehr viele, eigentlich alle Stellungnahmen, die es damals gegeben hat, waren negativ.
Auch von den Ländern ist dazu massive Kritik gekommen – auch von den Wirtschaftstreibenden, die diese Altlastenbeiträge zu zahlen haben –, dass eben diese Beiträge, die eigentlich für die Sanierung von Altlasten vorgesehen sind, jetzt irgendwo im Budget des Landwirtschaftsministers – versanden möchte ich nicht sagen, aber doch – untergehen. Und niemand weiß, was genau damit passiert, obwohl wir es in der Altlastensanierung sehr, sehr dringend brauchen würden.
Jetzt sind aber im Umweltausschuss über einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien noch weitere Ausnahmen hineingekommen, nämlich dass es auch bei Schlacken aus Stahlwerken beziehungsweise bei Abbruchmaterialien zu weiteren Ausnahmen kommt, das heißt, eine weitere Reduktion der Altlastensanierungsbeiträge – und dem können wir nicht zustimmen.
Da frage ich Sie, Herr Minister: Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Altlasten in Österreich entsprechend saniert werden – wenn Sie jetzt die Budgetmittel oder das Budget, das für Altlastensanierung zur Verfügung steht oder vorgesehen wäre, sukzessive reduzieren –? (Abg. Dr. Lichtenecker: Eine gute Frage!) Was glauben Sie, bis wann Sie das erfüllen können? Wir befürchten, dass das nicht erreicht werden kann (Abg. Dr. Lichtenecker: So ist es!) und dass diese Ziele, eben die Sanierung, auf den Sankt-Nimmerleins-Tag beziehungsweise und auf nächste Generationen vertagt wird. Dazu gibt es aus grüner Sicht sicher keine Zustimmung!
Abgesehen von den Altlasten gibt es im Umweltbereich noch viele andere Probleme. Eine gewisse Schieflage gibt es beispielsweise auch im Abfallbereich. Auch da würde ich mir sehr viel mehr Diskussion wünschen. Wir haben in Österreich, wie gesagt, einen Wildwuchs an Müllverbrennungsanlagen; wir haben einen gesetzeswidrigen Zustand, was die Mehrwegquoten angeht; wir haben Verpackungen ohne Ende, beim Plastiksackerlverbot geht nichts weiter.
Wir müssen also nicht nur bei der Altlastensanierung ansetzen, sondern generell in der Abfallpolitik in Österreich, weil Vermeidung hier leider nicht mehr an oberster Stelle steht. Da ist einiges zu tun.
Herr Minister, ich fordere ich Sie auf, in diesem Bereich Akzente zu setzen, denn da haben wir auf nationaler Ebene sehr wohl Möglichkeiten, sehr viel zu erreichen. Das würde ich mir wünschen. Ich vermisse das bisher leider schmerzlich. Im Übrigen bin ich nach wie vor der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
19.52
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.52
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Ich darf zuerst einmal einen Antrag zur Verlesung bringen. Ein redaktionelles Versehen wird korrigiert. (Abg. Dr. Lichtenecker: Schon wieder?!) – Ja, ich weiß auch nicht, woher das kommt. (Abg. Dr. Lichtenecker: Ein bisschen sauberer arbeiten!) – Hätte ich mir auch gedacht, ja.
Meine Damen und Herren, ich darf vorlesen – und lassen Sie mich bitte lesen, das ist ein lustiger Text. Genau aufpassen!
Abänderungsantrag
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Antrag 1384/A, in der Fassung 1085 der Beilagen XXIV. GP, wird wie folgt geändert:
1. Der Einleitungssatz lautet wie folgt:
„Das Altlastensanierungsgesetz, BGBl. Nr. 299/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, wird wie folgt geändert:“
2. Z 4 lautet:
„4. Dem Art. VII wird folgender Abs. 21 angefügt:
„(21) § 3 Abs. 1a und 3b und § 12 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2011 treten mit 1. April 2011 in Kraft.“
Begründung
Ein redaktionelles Versehen wird korrigiert.
*****
Meine Damen und Herren, wir diskutieren den ALSAG-Beitrag. Ich habe da einen Punkt dabei, der mir durchaus gefällt. Es ist auffällig, dass gerade dieser Punkt den Grü
nen nicht gefällt. Wir haben in vielen Gemeinden mit niedrigen Baugrundpreisen, also in Regionen, wo die Abwanderung ein Problem ist, verfallene, alte Häuser in den Ortskernen. Alte Häuser werden nicht gekauft, nicht mehr weggeräumt, es wird nicht mehr neu gebaut – weil sich viele schlichtweg die Kosten des Wegräumens nicht antun wollen (Abg. Mag. Brunner: Vielleicht liegt das an der verfehlten Bauordnungspolitik?!) und die Kosten der Deponierung der Restmengen beziehungsweise der ALSAG-Beiträge darauf ein zusätzliches Hindernis sind.
Wir können natürlich hier die grundsätzlichen Probleme der wirtschaftsschwachen Regionen nicht lösen, aber wenn wir den ALSAG-Beitrag nicht mehr einheben bei Gebäuden, die vor 1955 errichtet wurden, beziehungsweise für eben eine maximale Menge von 200 Tonnen – wenn alles andere, das verwertet werden konnte, auch verwertet wurde –, dann können wir zumindest ein Zeichen dafür setzen, dass wir dem unnötigen Baulandverbrauch in diesen Regionen einen Riegel vorschieben. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) – Danke.
Es geht schlichtweg darum, vorhandenes, aufgeschlossenes Bauland in den Ortskernen wieder an Menschen zu bringen, die dort wohnen wollen, die bauen wollen, damit wir uns ersparen, neue Baulandwidmungen, neue Erde, neuen Boden für Siedlungen zu verbrauchen. Das ist ein wesentlicher Aspekt dieses Gesetzes.
Der zweite Punkt, nämlich jener der Sanierung einer Rechtsunsicherheit mit Hochofenschlacken, ist ein wichtiger Punkt, der speziell für einzelne Betriebe wichtig ist und die ordnungsgemäße Verwendung im Straßenbau auch dementsprechend rechtlich absichert.
Meine Damen und Herren! Das sind zwei einfache Punkte, wichtige Regelungen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
19.56
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Josef Muchitsch Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 1384/A der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (1085 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Antrag 1384/A, in der Fassung 1085 der Beilagen XXIV. GP, wird wie folgt geändert:
1. Der Einleitungssatz lautet wie folgt:
„Das Altlastensanierungsgesetz, BGBl. Nr. 299/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, wird wie folgt geändert:“
2. Z 4 lautet:
„4. Dem Art. VII wird folgender Abs. 21 angefügt:
„(21) § 3 Abs. 1a und 3b und § 12 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2011 treten mit 1. April 2011 in Kraft.“
Begründung
Ein redaktionelles Versehen wird korrigiert.
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.56
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es geht um den Abänderungsantrag zum Altlastensanierungsgesetz. Die Vorrednerin und der Vorredner haben bereits inhaltlich einiges daraus berichtet. Tatsache ist, dass es um eine geordnete Verwendung von qualitätsgesicherter Stahlwerksschlacke geht, welche laut diesem Abänderungsantrag dann nicht mehr beitragspflichtig sein soll. Diese Unklarheit, diese Rechtsunsicherheit soll dementsprechend ausgeräumt werden, damit klare Verhältnisse bestehen.
Tatsache ist, es hat dazu natürlich einen Anlassfall gegeben. Es gibt in Österreich nur mehr ein Unternehmen, welches Bewehrungsstahl, den sogenannten Rippentorstahl erzeugt, und das ist die Marienhütte in Graz. Mit dieser Beitragspflicht hätte man – obwohl dies im Bereich des Straßenbaus bereits etabliert war, wo diese Schlacke eingebaut wurde – diesem Unternehmen, was die Unternehmensexistenz und die Arbeitsplätze betrifft, große Sorgen bereitet.
Das ist, wie gesagt, das einzige Unternehmen in Österreich, das Bewehrungsstahl erzeugt. Man hätte damit 350 Arbeitsplätze direkt in Graz und in der gesamten Unternehmensgruppe, mit den Zulieferern insgesamt 1 200 Arbeitsplätze gefährdet.
Ich möchte die Gelegenheit nützen, um mich hier bei den Klubobleuten der beiden Regierungsparteien zu bedanken, die bereit waren, in diesem Fall aktiv zu werden und diesen Abänderungsantrag zu unterstützen, auch bei den Experten in den beiden Klubs und bei all jenen Parteien, die heute hier diesem Abänderungsantrag zustimmen werden. Schade, dass die Grünen hier nicht mit dabei sind. Laut meinen Informationen hat es im Klub noch etwas anders ausgeschaut. (Abg. Mag. Brunner: Nein, ...!)
Tatsache ist, mit Ihrer Zustimmung heute sichern Sie nicht nur den Betriebsstandort in Graz, sondern auch die Existenz von Arbeitsplätzen, Einkommen und Kaufkraft. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.58
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.58
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich kann eigentlich beiden Argumentationen, sowohl jener des Herrn Muchitsch als auch jener des Herrn Schultes, einiges abgewinnen. Das war auch mit der Grund, warum wir diesem Antrag auch im Ausschuss unsere Zustimmung gegeben haben und das auch heute hier machen werden.
Aber in einem Punkt hat die Abgeordnete Brunner natürlich recht. Herr Bundesminister, ich hätte mir von Ihnen gewünscht, dass man sich mit dem Thema ALSAG einmal wirklich auseinandersetzt, denn Sie wissen ja, was die Aufhebung dieser Zweckwidmung, also dieser Gelder bedeutet. Ich befürchte, ebenso wie meine Vorrednerin, Abgeordnete Brunner, dass dadurch viele Baustellen, die noch angegangen werden müssten, nicht erledigt werden. Klar ist: Wenn Sie nur an die Sanierung der ehemali
gen Voest-Kokerei und an die Aluminiumschlackendeponie in Wiener Neustadt denken, wo wir einerseits von 150 Millionen in Linz reden und von 200 Millionen in Wiener Neustadt, und Sie das Geld aus diesem ALSAG-Fonds in der Zwischenzeit bereits abgezogen haben, dann ist zu befürchten, dass, wenn man in Zukunft solche Schäden beheben will, die Wirtschaft noch mehr zum Handkuss kommen wird, obwohl, wie Sie wissen, die Beitragszahlungen in den ALSAG im Prinzip grundsätzlich oder zum großen Teil von der Wirtschaft getragen werden. Und wenn jetzt noch zusätzlich andere Dinge bekannt werden könnten, wo Sanierungsbedarf vorherrscht, dann laufen wir natürlich Gefahr, dass die Wirtschaft, die in den letzten zwei Jahren von dieser Bundesregierung permanent zusätzlich belastet wurde, weiterhin belastet wird. Und das wäre dann schon abzulehnen.
Also, Herr Bundesminister, ich würde Sie schon ersuchen, sich einmal im Detail damit zu befassen, wie das mit dem ALSAG-Fonds weitergehen soll und wie solche Baustellen, die noch zu beheben sind, wobei vielleicht die eine oder andere noch neu dazukommt, in Zukunft von Ihnen bewerkstelligt werden können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.00
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.01
Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Altlastensanierung ist ein ganz wichtiger Teilaspekt eines nachhaltigen oder, besser gesagt, reparierenden Umweltschutzes und hängt auch sehr eng mit der Wassernutzung, mit dem Schutzgut Wasser zusammen.
Es ist bereits ausgeführt worden, dass der Altlastensanierungsfonds in seiner Beständigkeit und Dotierung durchaus in Gefahr ist, weil auch nicht alle Beiträge, die abgeliefert werden, entsprechend verwendet werden. Aber – und das ist, glaube ich, der Punkt – ALSAG-Beiträge sollte man für Abfall einheben und nicht für Dinge, die man wiederverwenden oder wiederverwerten kann.
Daher sind wir vom BZÖ der Meinung, dass die vorliegende Novelle durchaus Sinn macht, denn es geht um zwei Teilbereiche. Es geht einerseits um den sogenannten Bereich der Stahlwerkschlacken, die ja auch international, europaweit entsprechend wiederverwendet, wiederverwertet und technisch eingebaut werden, und es geht auf der anderen Seite auch um die Häuselbauer oder auch um private Bauherren, die bis zu 200 Tonnen – glaube ich, so war es genau – das nicht zahlen müssen beziehungsweise wo der Abgabenvorteil auch an den Bauherrn weitergegeben wird. Das macht grundsätzlich Sinn.
Ich möchte aber doch noch daran erinnern, dass es bei der Altlastensanierung in Österreich große Unterschiede gibt. Oberösterreich ist, was die Verdachtsflächen betrifft, absoluter Spitzenreiter. Das heißt aber nicht, dass Oberösterreich in der Vergangenheit mehr verschmutzt oder mehr abgelagert hat, ganz im Gegenteil, Oberösterreich ist ein Bundesland, das in die Richtung geht, sehr viel zu untersuchen, damals auch noch unter Umweltlandesrätin Ursula Haubner. Das heißt, dass das in anderen Ländern nachzuholen sein wird, und dann werden wir noch mehr Geld brauchen.
Daher meine Frage an Sie, Herr Umweltminister: Welche Mengen erwarten Sie noch in absehbarer Zeit, und wie sehen Sie das auch im Bundesländervergleich, was hier abzuarbeiten ist? Um welche Summen geht es dabei?
Zum Procedere selbst darf ich anmerken: Im Urantrag vom 22. Dezember steht drinnen, es handelt sich hierbei um eine legistische Korrektur. Ein Satz. Dann haben wir ei
nen Tag vor dem Umweltausschuss – der war am 23. – eine längere Fassung bekommen, die ich soeben erläutert habe, und gestern ist noch einmal etwas eingelangt, in dem es heißt, dass ein redaktionelles Versehen korrigiert wird.
Also ich bitte, in Zukunft bei den Vorbereitungen derartiger Vorlagen entsprechende Sorgfalt walten zu lassen, wobei das BZÖ heute zustimmen wird. (Beifall beim BZÖ.)
20.03
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grillitsch. 3 Minuten. – Bitte.
20.03
Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh darüber, dass es zu dieser Lösung kommt und dass hier bis auf die Grünen alle mitgehen, weil es darum geht, auch die Wettbewerbsfähigkeit für österreichische Betriebe sicherzustellen. Es geht letztlich um Arbeitsplätze, es geht um Einkommen, es geht um Wertschöpfung in der Region.
Wir wissen, dass diese anfallende Schlacke europaweit verwendet werden kann, zum Beispiel seit Jahrzehnten schon bei der Eisenschrott- oder bei der Betonstahlerzeugung. Daher bin ich froh, dass wir es durch diese ALSAG-Gesetzesnovelle ermöglichen, dass das, was wiederverwertet und recycelt werden kann, auch in Österreich verwertet werden kann, weil die gegenständliche Schlacke wirklich ausgezeichnete bautechnische Eigenschaften hat, in der Praxis als Baustoff verwendet und für Asphalt oder Tragschichten im Straßenbau eingesetzt wird. Genauso wird Schlacke als Zuschlagstoff für Beton verwendet, um die Druck- und Biegefestigkeit zu erhöhen.
Ich glaube, dass das wirklich sehr, sehr sinnvoll ist, weil wir damit auch eine Reihe von Vorteilen erzielen. Umwelttechnisch ist die Verwendung von Schlacken unbedenklich. Es waren wirklich die Oberösterreicher, die das bereits wissenschaftlich prüfen haben lassen und in einem UVP-Verfahren auch bestätigt bekommen haben. Für die oberösterreichische Stahlindustrie war das eine ganz, ganz wichtige Maßnahme. Ich gratuliere dazu allen, die daran in Oberösterreich beteiligt waren, weil das wahre ökosoziale Umweltpolitik ist, meine Damen und Herren. Sie beruht auf einer starken ökonomischen Säule, durch die die Menschen Arbeit haben, durch die die Menschen Einkommen erzielen können und wodurch letztlich auch die zwei weiteren Säulen leistbar sind, nämlich die ökologische und die soziale.
Herr Bundesminister, herzlichen Dank für diese Novelle! (Beifall bei der ÖVP.)
20.05
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt: Herr Abgeordneter Rädler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.05
Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollege Grillitsch hat jetzt eigentlich schon alles zum Thema Verwendung der Schlacke aus der Stahlproduktion beim Straßenbau ausgeführt. Nicht hingewiesen wurde auf die notwendige Qualitätskontrolle, die wir in diesem Bereich brauchen, auf die Dokumentationspflicht und dass dies bei den planerischen Vorhaben im Straßenbau schon eingerechnet wird.
Was aber mich als Bürgermeister besonders freut, ist, dass im Rahmen dieser Änderung des Altlastensanierungsgesetzes nunmehr auch die Möglichkeit besteht, dass für jene Gebäude, die vor dem Jahre 1955 in den Ortskernen in den ländlichen Gebieten gebaut wurden, die Entsorgung der Baurestmassen bei einem Abbruch beitragsfrei ist. Das belebt sicherlich die Ortskerne und hilft uns Bürgermeistern auch in der Raumordnungspolitik weiter, es spart uns Infrastrukturkosten.
Kollegin Brunner, ich weiß nicht, warum Sie lächeln, aber Sie haben wahrscheinlich kommunalpolitisch noch nie Verantwortung getragen (Abg. Mag. Brunner: Ich sitze heute noch in einem Gemeinderat!), denn dann wüssten Sie, welche Probleme Kinder heute haben, wenn sie diese Häuser übernehmen, neu bauen, welche Entsorgungskosten da auf sie zukommen.
Ich glaube, dass das eine gute Maßnahme für den ländlichen Raum, für die Infrastruktur, für die Gemeinden ist, die derzeit sowieso hoch belastet sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
20.07
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1085 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Grillitsch, Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf den Eintrag und die Ziffer 4 bezieht.
Da nur dieser eine Antrag vorliegt, kommen wir sogleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Grillitsch, Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen.
Bei Zustimmung bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2008 und 2009 (III-189/1065 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Becher. Eingestellte Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
20.08
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In drei Tagen feiern wir hier im Hohen Haus den sich am 8. März jährenden 100. Internationalen Frauentag. Einige der zentralen frauenpolitischen Forderungen wie das aktive und passive Frauenwahlrecht gibt es in Europa unterschiedlich lang, sind aber umgesetzt, andere Forderungen, wie zum Beispiel die Frage der Chancengleichheit in allen Lebensbereichen, warten noch immer auf eine Umsetzung.
Leider ist der Grundsatz „gleiches Einkommen für gleiche Arbeit“ noch immer keine Selbstverständlichkeit, wie dem Bericht des Rechnungshofes zu entnehmen ist. Und es ist äußerst unbefriedigend, dass es zwischen 1998 und 2009 trotz geringfügigen Anstieges der Fraueneinkommen in Summe zu keiner Verbesserung der relativen Ein
kommenssituation gekommen ist. Der Median der Bruttojahresfraueneinkommen liegt noch immer bei 60 Prozent der Männereinkommen. Der Einkommensnachteil der Frauen ist unterschiedlich je nach sozialer Stellung, nach Branchen und Berufsgruppen.
Beamtinnen verdienen 93 Prozent der mittleren Männereinkommen, bei den Vertragsbediensteten sind es nur mehr 77 Prozent. Äußerst bedenklich ist die Situation in der Privatwirtschaft, wo wir bei den weiblichen Angestellten gerade mal die Hälfte der Einkommen der männlichen Kollegen und bei den Arbeiterinnen gerade nur 44 Prozent der mittleren Männereinkommen haben. Wenn wir nur die Vollzeitbeschäftigten für den Vergleich heranziehen, so sind das 66 Prozent.
Fest steht jedenfalls, dass politischer Handlungsbedarf besteht und das bisherige „Konzept“ – unter Anführungszeichen –, wonach der Privatwirtschaftssektor selbst dafür sorgen wird, freiwillig zu einer Einkommensgerechtigkeit zu kommen, gescheitert ist. Daher ist es klar, dass zukünftig positive und negative normative Anreizsysteme beschlossen werden müssen und die Initiative der Frauenministerin, etwa im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes auch private Unternehmen zur Erstellung eines Einkommensberichtes zu verpflichten, zu begrüßen ist.
Höhere Einkommenstransparenz, verpflichtende Quoten dort, wo notwendig, werden auch in Österreich zu mehr Einkommensgerechtigkeit zwischen den Geschlechtern führen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
20.11
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schittenhelm. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.11
Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Meine sehr geehrten Herren Präsidenten! Hohes Haus! Zunächst einmal ein Dankeschön an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rechnungshof. Hier wurde wieder exzellente Arbeit geleistet, vor allem auch bei der Erstellung des Einkommensberichtes.
Dieser Einkommensbericht ist so wie auch der letzte, der ganz klar dokumentiert und aufzeigt, dass sich die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern nicht verringert haben, es ist sogar das Gegenteil der Fall. So wie die letzten Berichte zeigt auch dieser Bericht ganz klar auf, dass Frauen in vergleichbaren Beschäftigungsfeldern wesentlich weniger verdienen als Männer. Das ist ganz wichtig.
Es wurde schon von der Vorrednerin gesagt, dass hier natürlich die Teilzeit hineinschlägt, das ist ganz klar, aber dennoch gibt es auch bei Vollzeitbeschäftigung gravierende Unterschiede. Ich meine nur, dass wir uns hier eigentlich nicht einzig und allein über die Vollzeitbeschäftigung definieren können, sondern ganz klar fragen müssen: Wo habe ich denn durchgängige Berufszeiten? Wo habe ich ein durchgängiges Beschäftigungsfeld in ein und demselben Unternehmen und Betrieb? Denn wenn ich eine Unterbrechung habe – ob durch Familie oder Pflegearbeit oder Ausstieg aus gesundheitlichen Gründen, wie immer –, dann steige ich nicht wieder dort ein, wo ich vor drei, vier Jahren gehaltsmäßig ausgestiegen bin, und ich versäume natürlich auch die Biennalsprünge, die bei den Männern weiterlaufen und unweigerlich und klarerweise zu einer Erhöhung der Gehälter führen. Das darf man hier nicht ganz außer Acht lassen.
Ganz interessant sind bei diesem Bericht auch die Stundenverdienste. Ich habe mir das angeschaut, denn aus diesem Vergleich geht der Einkommensnachteil der Frauen in Bezug auf den Stundenverdienst für Führungskräfte und in Handwerksberufen ganz klar hervor, und er ist sehr, sehr groß. In diesem Bereich erzielen die Frauen nur 69 beziehungsweise 73 Prozent des Stundenverdienstes, des Stundenlohnes der Männer.
Ich möchte hier auch ein Beispiel geben. Der mittlere Bruttostundenverdienst bei Bürokräften, kaufmännischen Angestellten, also immer vergleichbare Arbeiten, für Frauen
beträgt 13,40 €, bei den Männern liegt dieser Stundenlohn bei 16,80 €. Das ist bei 40 Stunden ein Unterschied von 136 €. Das heißt, jede Woche habe ich eigentlich 136 € brutto weniger als Männer bei gleichwertiger Arbeit.
Meine Damen und Herren! Das ist nicht akzeptierbar! Das können wir in dieser Form nicht hinnehmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Daher hoffe ich sehr, dass die Maßnahmen mit der Einkommenstransparenz – heute, 1. März, ist das neue Gleichbehandlungsgesetz mit der Einkommenstransparenz in Kraft getreten – für Betriebe ab 1 000 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen doch auch dazu führen, dass es nicht nur mehr Transparenz gibt, sondern Sensibilisierung dahin gehend, auch wirklich darauf zu schauen, dass Frauen und Männer bei gleichwertiger Arbeit und bei gleicher Stundenanzahl auch eine entsprechende gleiche Entlohnung erhalten. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.
Ich bin auch zutiefst davon überzeugt, dass wir auch mit einer Frauenquote, zunächst einmal in staatsnahen Betrieben, sehr wohl dazu beitragen werden – ich hoffe, es folgen dann auch private Unternehmen mit einer Quote von 30 Prozent –, dass dann, wenn Frauen auch in Spitzenpositionen der Betriebe sind, sehr wohl ein anderes und vielleicht doch größeres Sensorium vorhanden sein wird, wenn es um die Löhne der Frauen in allen Unternehmensbereichen geht. Da erwarte ich mir schon sehr viel davon, wenn diese Regelung in Kraft tritt. (Beifall des Abg. Brosz.)
Ich bin sehr erfreut darüber, dass unser Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner das auch unterstützt und dieser Forderung, der Forderung von uns ÖVP-Frauen mit 30 Prozent, auch seine Unterstützung gegeben hat. Ich hoffe sehr, dass dies dann tatsächlich zu diesem Umbruch führen wird.
Erfolgreiche Unternehmen, meine Damen und Herren, das wissen wir, brauchen selbstverständlich die Kraft und die Intelligenz von Männern und Frauen, aber wir erwarten uns auch gleichen Lohn für Männer und Frauen in diesen Bereichen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.15
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartelgruber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.16
Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Sehr geehrte Präsidenten! Hohes Haus! Dieser vom Rechnungshof vorgelegte Bericht zeigt für die Jahre 2008 und 2009 deutlich, dass die Einkommensschere zwischen Gehältern von Männern und Frauen nach wie vor weit offen ist. Was für mich wirklich bedenklich ist, ist, dass die niedrigen Einkommen seit Ende der neunziger Jahre real abgenommen haben, während hohe Einkommen gestiegen sind. Vergleicht man aber die Gehälter der vollzeitbeschäftigten Frauen im öffentlichen Dienst mit jenen ihrer männlichen Kollegen, so stellt man fest, dass die weiblichen Vertragsbediensteten 92 Prozent der mittleren Einkommen ihrer männlichen Kollegen erhalten.
Der Bericht weist aber auch auf die größeren Einkommensdifferenzen von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft hin. In der Analyse der Einkommensschere sieht der Rechnungshof die Ursachen hauptsächlich in den unterschiedlichen Branchen. Hier gebe ich Ihnen absolut recht, Frauen arbeiten überproportional in Branchen, die niedriger bezahlt werden.
Dem schließt sich auch die Studie des Personalberaters Neumann International an. Und hier zitiere ich Conrad Pramböck von Neumann International, der meinte, dass es immer auf die Einzelfallbetrachtung ankommt und eine Pauschalbeantwortung grundsätzlich fehl am Platz ist.
So sagt Herr Pramböck in der „Tiroler Tageszeitung“ vom 19. Jänner 2011: „Um eine inhaltlich richtige Aussage über die Einkommen von Frauen und Männern zu treffen, reicht es nicht einmal, Äpfel mit Äpfeln zu vergleichen, sondern Granny Smith mit Granny Smith“.
Weiters führt er an, dass ein Großteil der Gehaltsunterschiede auf Teilzeitarbeit zurückzuführen ist – dies geht auch klar aus dem vorliegenden Rechnungshofbericht hervor –, ebenso, wie schon vorher erwähnt, dass Frauen vorwiegend in Branchen beschäftigt sind, die schlechter bezahlt sind.
Was mich aber überrascht hat, war die Tatsache, dass die großen Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen bei Rechtsanwälten und Ärzten liegen. Männer arbeiten laut diesem Bericht als Chirurgen, Frauen öfter als Kinderärzte, und Frauen widmen sich oft weniger intensiv ihren Kanzleien und Ordinationen als Männer. Das heißt, Frauen ist es demnach nach wie vor wichtiger, auch Zeit für ihre Familie zu haben.
Deshalb müssen unbedingt bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen werden. Dies wäre sicher ein guter Schritt, die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern zumindest teilweise zu schließen.
Außerdem: Um bessere Daten für die Ursachen der Einkommensschere zu ermitteln, wäre es richtig und wichtig, die Statistik Austria mehr Parameter überprüfen zu lassen. Nur so können wir Ursachenforschung betreiben und die richtigen Maßnahmen setzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.19
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schatz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.19
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zwei Problembereiche ansprechen, die in diesem Bericht offenkundig werden, zum einen die Tatsache, dass die Einkommensschere zwischen den hohen und den niedrigen Einkommen immer weiter auseinandergeht. Die Einkommenszuwächse bei den niedrigen Einkommensgruppen, also bei den Niedriglohnverdienern, sind einfach in den letzten Jahren in der Regel hinter der Inflationsrate zurückgeblieben.
Die Betroffenen haben also im gleichen Ausmaß gearbeitet und konnten trotzdem dafür, für den Lohn ihrer Arbeit, weniger erwerben. Das heißt, ihre Arbeit wurde sukzessive entwertet.
Dieses Phänomen ist aber nicht neu. Der Bericht bezieht sich auf Daten seit dem Jahr 1998, und es ist leider davon auszugehen, dass sich genau dieses Phänomen auch in den nächsten Jahren nicht ändern wird. Warum wird es sich nicht ändern? – Weil wir gerade jetzt wieder bei den Lohnabschlüssen in den Niedriglohnbranchen extrem schlanke Abschlüsse haben: 2 Prozent im Handel, 2 Prozent etwa bei den FriseurInnen.
Mit 2 Prozent haben sich die Gewerkschaften wieder einmal zufrieden gegeben. Das heißt, wir haben auf der einen Seite nur 2 Prozent Lohnsteigerungen. Und auf der anderen Seite? (Abg. Schopf: Der Handel hat mit 2,5 Prozent abgeschlossen!) – Was entnehmen wir heute den Medien zur aktuellen Inflationsrate? – Wir haben momentan eine Inflationsrate von 2,4 Prozent: 2 Prozent Lohnsteigerungen, 2,4 Prozent Inflation. Was bedeutet das? – Das bedeutet, der Reallohnverlust, der Wert der Löhne geht weiter zurück, und das trifft wieder einmal die Niedriglohnbezieher und ‑bezieherinnen.
Diese Teuerungen sind nicht im Segment der Luxusgüter, sondern – wenn Sie sich die Tabelle der Statistik Austria anschauen – wir haben im Bereich der Nahrungsmittel und
der alkoholfreien Getränke Preissteigerungen um die 2,6 Prozent, bei den Wohnungen eine Preissteigerung um 2,7 Prozent. Das heißt, auf der einen Seite haben Haushalte, die ohnehin ein niedriges Einkommen haben, Lohnzuwächse von nur 2 Prozent zu erwarten, und das sind auf der anderen Seite genau jene Haushalte, die fast ihre gesamten Ressourcen, manchmal ihre ganzen Ressourcen für Wohnung und Lebensmittel aufwenden müssen. Genau in diesen Bereichen haben wir Preissteigerungen, die deutlich über den Einkommenszuwächsen liegen werden.
Das bedeutet: Einkommensarme Haushalte in Österreich werden auch in diesem Jahr einmal mehr noch ärmer werden.
Bereits aktuell haben wir über 180 000 Menschen in diesem Land, die trotz Vollzeitarbeit arm sind. Und dass man von Teilzeitbeschäftigung in Österreich eigentlich nicht leben kann, das wissen wir auch alle.
Es ist also höchst an der Zeit, dass wir beziehungsweise Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, mit diesen Einkommensberichten, mit den Daten aus diesen Einkommensberichten auch tatsächlich arbeiten, dass Sie daraus Maßnahmen ableiten. (Beifall bei den Grünen.)
Wir Grüne sagen – und wir sagen das nicht erst jetzt, denn die Daten kennen wir alle schon seit Langem –: Es braucht endlich höhere Mindestlöhne! Die Sozialpartner schaffen es nicht, für existenzsichernde Mindestlöhne zu sorgen. Auch jetzt wieder, bei den letzten Lohnverhandlungen, konnte nicht garantiert werden, dass Menschen in Österreich für Vollzeitarbeit mindestens 1 300 € brutto verdienen.
Schauen wir uns die letzten Abschlüsse an. Was wurde erreicht? Im Handel –Mindestlohn: 1 244 €, Bäckereigewerbe: 1 030 €, FriseurInnen: 1 145 €, Werbung- und Marktkommunikation: 1 231 €, private Bildungseinrichtungen: 1 230 €, Systemgastronomie: 1 211 €. – Abschlüsse unter 1 300 € in diesem Jahr!
Wir Grüne sagen: Es braucht endlich ein Gesetz, das existenzsichernde Mindestlöhne garantiert und das auch eine jährliche Valorisierung impliziert. Das wäre eine längst überfällige Antwort auf das, was wir aus diesem Einkommensbericht wieder einmal herauslesen können.
Ich möchte aber noch einen zweiten Themenkreis ansprechen, den alle meine VorrednerInnen bereits erwähnt haben: Frauen verdienen in Österreich deutlich weniger als Männer, noch immer.
Es gibt dafür eine Vielzahl von Ursachen. Zum einen, weil Frauen eben gerade in den vorher von mir thematisierten Niedriglohnbereichen tätig sind, ihr Einkommen genau deshalb in den letzten Jahren auch an Wert verloren hat und weil es hauptsächlich Frauen sind, die in nicht existenzsichernder Teilzeitarbeit festsitzen. 87 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Das ist das eine.
Aber das andere ist der Skandal, dass Frauen in Österreich nach wie vor nicht davor geschützt sind, für gleiche Arbeit weniger zu verdienen als ihre männlichen Kollegen. Sie sind nicht davor geschützt! Dem Global Gender Gap Report des World Economic Forums ist zu entnehmen, dass von insgesamt 134 gerankten Ländern Österreich in Bezug auf gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit auf Platz 126 liegt. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das ist ja unglaublich!) Das heißt, weltweit gibt es 125 Länder, in denen Frauen gerechter für ihre Arbeit bezahlt werden als in Österreich. Das ist schon eine extreme Zumutung und auch ein Armutszeugnis der Regierungspolitik sämtlicher Regierungen in den letzten Jahren. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Meine Damen und Herren, in diesem Einkommensbericht wimmelt es nur so von Ungerechtigkeiten. Wir könnten jetzt Wetten abschließen, was aufgrund der Politik, die Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, machen, in den nächsten Jah
ren in den Einkommensberichten stehen wird. Aber ich fürchte, es wird sich nicht sehr viel ändern, denn Sie haben keinen offensiven Plan in Bezug auf Armutsbekämpfungspolitik, Sie haben keine wirksamen Pläne und die falschen Ansätze im Bereich der Mindestlohnpolitik, und Sie machen definitiv eine viel zu zahnlose Gleichstellungspolitik.
Danke für den Bericht, er hilft uns sehr in der Argumentation, aber leider gehe ich davon aus, dass die Regierung ihn wieder nicht als Basis für längst überfällige Maßnahmen in Richtung mehr Gerechtigkeit, auch in Bezug auf Einkommen auf dem Arbeitsmarkt, heranziehen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der ÖVP.)
20.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.26
Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Einkommensbericht zeigt vor allem eines: Er zeigt, dass es dieser Bundesregierung nicht, wie angekündigt, gelungen ist, für Einkommensgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen zu sorgen und die Einkommensgerechtigkeit für Frauen in Österreich zu verbessern.
Mit der Mindestsicherung, die eingeführt wurde, schauen die Gehälter und Löhne, die die Frauen bekommen, vergleichsweise noch schlechter aus.
Im Jahr 2009 hat Ihre Frauenministerin Heinisch-Hosek noch beruhigt, dass es ja ein Bekenntnis der gesamten Bundesregierung zur Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt gebe. Nun, wie schaut es damit aus? – Bis auf die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, die meines Erachtens eine misslungene war, und bis auf diverse Quotenforderungen gibt es bis dato keine brauchbaren Vorschläge, meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot und Schwarz.
Sie sollten sich – und ich spreche da auch noch einmal Sie von der roten Fraktion an – im Klaren darüber sein, dass Sie mit einer sozialistischen Frauenquote die reale Einkommenssituation der österreichischen Frauen nicht verbessern werden können. (Beifall beim BZÖ.)
Wir brauchen keine Frauenquote, sondern eine größere arbeitsmarktpolitische Trefferquote. (Beifall beim BZÖ.)
Ich werde Ihnen nun einige Beispiele nennen, was so eine Trefferquote wäre. Nämlich zum einen der gesetzliche Mindestlohn von 1 300 € brutto, echten 1 000 € netto. Kollegin Schatz hat es vorhin schon angesprochen. Das würde den Frauen helfen, die jetzt mit 40 Stunden Arbeit kaum mehr über die Runden kommen. Der Mindestlohn würde die Kaufkraft ankurbeln, und das würde auch der Wirtschaft nutzen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Zweitens die Kinderbetreuungsangebote – und ich spreche nicht von Einrichtungen, sondern von Angeboten, denn „Angebote“ impliziert mehreres. „Angebote“ impliziert den finanziellen Anreiz für Menschen, die ihre Kinder zu Hause betreuen möchten, selbst oder durch Angehörige, oder eben Krabbelstuben, Kindergärten, Tagesmütter und Nachmittagsbetreuung. Stattdessen wird bei Ihnen jetzt darüber philosophiert, wo Sie Quoten einführen wollen – in der Wirtschaft, in staatsnahen Betrieben. Sie sind sich darüber ja selbst nicht einig.
Diese Quoten werden nichts bringen. Vielleicht sollten Sie sich überlegen, oder die Regierung sich selbst dazu verpflichten zu überlegen, wie Sie den Frauen tatsächlich wei
terhelfen könnten, damit Frauen mehr verdienen, und auch, wie Sie den Unternehmen helfen könnten.
Ich möchte auch die Betriebskindergärten ansprechen. Zeigen Sie mir bei einem Betrieb, der einen Kindergarten einrichten möchte, welchen Paragraphendschungel dieser Betrieb durchforsten muss, damit er das machen kann. Hier kommt wieder das Stichwort „Verwaltungsreform“. Der Rechnungshof hat es nicht erst einmal, er hat es schon hunderte Male gefordert. Was passiert? – Sie machen nichts!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt den x-ten Bericht, der die gleiche Situation aufzeigt. Es tut sich nichts. Es ändert sich nichts.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass wir unseren Beitrag dazu leisten, dass Frauen in Österreich mehr verdienen, dass es zu mehr Gerechtigkeit kommt, und mit einer treffsicheren Politik wird der nächste Rechnungshofbericht diesbezüglich auch besser aussehen. Davon bin ich überzeugt. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
20.29
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.30
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Meine Herren Präsidenten! Hohes Haus! Der vorliegende Einkommensbericht zeigt eine umfassende Darstellung der Einkommen der österreichischen Bevölkerung.
Einige Faktoren betreffend das Jahr 2009 aus dem Bericht: 2,2 Millionen PensionistInnen mit einem mittleren Bruttojahreseinkommen von etwas mehr als 15 000 € stehen 3,9 Millionen unselbständig Erwerbstätige mit einem mittleren Bruttojahreseinkommen von etwas mehr als 23 600 € gegenüber.
Die niedrigsten Durchschnittseinkommen mit etwas mehr als 17 800 € brutto pro Jahr finden sich bei den Arbeitern, und die höchsten Durchschnittseinkommen von mehr als 47 800 € bei den Beamten.
Die statistischen Durchschnittseinkommen zeigen zwar eine positive Entwicklung, allerdings gibt es darunter auch viele Menschen, deren Einkommen gerade zur Deckung der elementarsten Bedürfnisse reicht. Daher sind wir gefordert, dass wir einem drohenden Abgleiten in die Armut entgegenwirken, dass wir mögliche Einflussfaktoren beseitigen. Es gibt deren mehrere. Ich darf auf zwei hinweisen: Bei der Kürzung der Zusatzpensionen, die durch teilweise hohe Verluste bei den Pensionskassen bewirkt wird, sind auch wir, wenn dieses Problem auch vielschichtig ist, gefordert, die Betroffenen zu unterstützen, damit sie nicht auch in Zukunft noch ohnmächtig zuschauen müssen, wie sie weitere Verluste erleiden.
Ein weiteres Beispiel ist der Alleinverdienerabsetzbetrag. Wenn es auch banal klingt, aber es gibt viele Menschen in unserem Land, die 30 €, 20 € im Monat weniger tatsächlich spüren. Daher darf ich dazu einladen, dass wir bei nächster Gelegenheit gemeinsam die Ausnahmeregelung derart gestalten, dass wir dieses Problem entspannen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
20.32
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
20.32
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Meine sehr geehrten Herren Präsidenten! Hohes Haus! Dieser Einkommensbericht ist wiederum sehr umfangreich und auch interessant; er stellt sehr gut die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen dar.
Mich hat wiederum sehr stark die Aussage irritiert, Arbeiterinnen erzielen 68 Prozent von den durchschnittlichen Männereinkommen, bei den Angestellten kommen die Frauen auf nur 66 Prozent.
Ich bin selbst Personalvertreter beim Roten Kreuz Oberösterreich, einem Betrieb mit 1 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 99 Prozent Angestellten, und mich hat es schon vor zwei Jahren interessiert, wie das eigentlich in meinem eigenen Betrieb ausschaut, wenn der Rechnungshof zu dem Ergebnis kommt, dass Frauen durchschnittlich nur 66 Prozent des Einkommens der Männer verdienen. Ich habe das mit meinen Kolleginnen und Kollegen genau analysiert, und ich konnte diese Unterschiede nicht in dieser Höhe und Anzahl feststellen. Für die gleiche Arbeit wird bei uns das Gleiche bezahlt – mit „bei uns“ meine ich das Rote Kreuz Oberösterreich. Wir haben, Gott sei Dank, ein dichtes Netz an Kollektivverträgen. Daher ist es eigentlich nicht möglich, dass für die gleiche Arbeit nicht das Gleiche bezahlt wird. Es ist eigentlich egal, ob das ein Mann oder eine Frau ist.
Wenn man aber genauer hinsieht, dann stimmt es, dass es Gründe gibt, die zu Unterschieden beim Einkommen zwischen Männern und Frauen führen können. Der Rechnungshof hat auch darauf hingewiesen, dass die „Teilzeitarbeit“ ein solcher Begriff ist. Ich mache der Statistik Austria überhaupt keine Vorwürfe. Es wurde uns berichtet, es wird der Jahresgehaltszettel für die Datenerhebung verwendet.
Ich bin der Meinung, wir sollten gemeinsam in diesem Hohen Haus darüber nachdenken, ob wir nicht eine exaktere Datenermittlung an den Tag legen sollten. Es sind zum Beispiel Mehrleistungspauschalen bei vielen Kollektivverträgen, vor allem im Angestelltenbereich – da geht es um 200 €, 240 €, 270 € pro Monat; zehn Stunden sind das zum Beispiel in unserem Kollektivvertrag pro Monat –, in diesem Jahreslohnzettel inkludiert. Eine Teilzeitkraft wird normal aufgerechnet auf eine Vollzeitbeschäftigung, wo natürlich diese Mehrleistung nicht zur Anwendung kommt. Daher habe ich von Haus aus diesen Unterschied, was diese Mehrleistungspauschale betrifft. Das ist für mich der erste Grund.
Der zweite Grund ist – und ich glaube, da sind wir alle gemeinsam gefordert, was Unterschiede bei Männern und Frauen anbelangt –: Wir haben bei den Karenzzeiten keine Anrechnung bei den Biennien. Eine Frau bleibt für die Kindererziehungszeiten eine gewisse Zeit zu Hause, nimmt also eine Karenzzeit – der Mann, der mit ihr gleichzeitig angestellt wurde, läuft im Gehaltsschema weiter. Das heißt, er genießt die Biennien. Die Frau bleibt drei, vier Jahre zu Hause und kommt nicht in den Genuss dieser Biennien. Das kann sie nie mehr aufholen. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt. (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber. – Abg. Dr. Rosenkranz: Warum haben Sie den Antrag abgelehnt?)
Der zweite Aspekt betrifft die Vordienstzeiten. Wenn zum Beispiel eine Frau den Beruf der Friseuse erlernt hat, sich dann einige Jahre der Kindererziehung widmet und dann als Altenfachbetreuerin wieder in einem anderen Unternehmen einsteigt, zum Beispiel im Alter von 35 oder 40 Jahren, dann werden ihr die Zeiten nicht angerechnet. Sie beginnt mit dem Lohn in der Stufe 1.
Diese Unterschiede können die Frauen nicht aufholen. Hier sollten wir gemeinsam einen Diskussionsprozess starten – das betrifft natürlich auch die Sozialpartner bei den KV-Verhandlungen –, wie wir diese Situation für unsere Frauen in den Betrieben verbessern können. (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber.)
Ich danke dem Rechnungshof abschließend für die umfangreiche Berichterstattung und wünsche mir eine Diskussion in diese Richtung, denn wenn man genau analysiert, dann kommen schon diese Punkte auch ans Tageslicht. (Beifall bei der ÖVP.)
20.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.36
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofs! Ich möchte mich mit einem ganz kleinen Kapitel dieses Einkommensberichtes beschäftigen, nämlich mit dem landwirtschaftlichen Einkommen. Wir haben uns im Ausschuss auch schon darüber unterhalten.
Sie, Herr Präsident, beziehungsweise Ihre Mitarbeiter stellen fest, dass die Einkommen in der Land- und Forstwirtschaft aufgrund der Pauschalierungen nicht umfassend erfasst werden können. Sie beziehen sich auf den Grünen Bericht und auf eine Stichprobe der Buch führenden Landwirte.
Ich habe mir den Grünen Bericht angeschaut: 2 222 Buch führende Landwirte sind dort drinnen als Grundlage – freiwillig, soweit ich informiert bin – von rund 180 000 Betrieben. Es ist mir nicht erklärlich, wie Sie da auf eine repräsentative Verteilung der Einkommen kommen können. (Zwischenbemerkung von Rechnungshofpräsident Dr. Moser.) – Darüber werden wir uns sicherlich noch einmal unterhalten können.
Die Pauschalierung ist das Interessante, denn es gibt überall steuerliche Pauschalierungen im Gewerbe. Allerdings gehen die steuerlichen Pauschalierungen dort von Umsätzen aus. In der Landwirtschaft geht die steuerliche Pauschalierung vom Einheitswert aus. Bis zum Jahr 2010 war die Grenze 65 000 € Einheitswert – darüber Buchführungspflicht, darunter Pauschalierung. 39 Prozent von diesem Einheitswert werden als Gewinn angenommen und versteuert, dann gibt es noch ein paar Abzüge, Sozialversicherung und so weiter. Also kaum jemand, der Einkommensteuer bezahlt. – Gut, ist so gewesen.
Was ich nicht verstehe und mit mir sehr viele andere auch nicht, ist die Tatsache, dass wir in sehr, sehr langwierigen Verhandlungen ein Budget verhandelt haben – und es war nicht leicht –, am 22. Dezember haben wir es beschlossen, und am 23. Dezember hat der Herr Finanzminister per Verordnung die Pauschalierungsgrenze von 65 000 € Einheitswert auf 100 000 € Einheitswert gestellt. Das heißt, 100 000 € Einheitswert bedeutet, 39 000 € würden versteuert. Wie viele Landwirte gibt es überhaupt, die 100 000 € erreichen, wenn im Grünen Bericht nur 2 222 Betriebe buchführungspflichtig sind?
Ich verstehe dieses Steuergeschenk zu Weihnachten wohl für die Klientel, aber nicht für die Allgemeinheit. Ich bin da beim Kollegen Kaipel: Es versteht auch kein Pensionist, dem der Alleinverdienerabsetzbetrag abgezogen wurde, es versteht auch keine Familie, die um einige 100 € weniger verdient, dass da plötzlich am 23. Dezember solche Steuergeschenke verteilt werden. (Zwischenrufe der Abgeordneten Ursula Haubner und Jakob Auer.) Wir sollten uns doch einmal darüber unterhalten, ob nicht hier mehr Gerechtigkeit gefragt wäre. (Beifall bei der SPÖ.)
20.39
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Jakob Auer. – Abg. Mag. Gaßner: Das ist ungerecht!)
20.40
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Auch ich darf mich dem Lob und dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes anschließen. Sie haben hier wieder einen kompakten, inhaltsvollen Bericht abgeliefert.
Dieser Bericht wird ja immer mit Spannung erwartet und findet natürlich österreichweit – natürlich auch in Tirol – seinen Niederschlag. Leider wird er medial nicht immer richtig dargestellt. Aufgrund der verzerrten Darstellung führt das dann zu Schlagzeilen, wie es hier bei uns zu sehen ist: „Tirol bei Löhnen ganz hinten“. (Der Redner zeigt eine Zeitung mit dieser Schlagzeile.) So eine Schlagzeile will und kann ich natürlich nicht stehen lassen.
Mein Kollege August Wöginger hat es angesprochen – und hier ist dem Rechnungshof kein Vorwurf zu machen –, Sie bekommen die Daten, die Materialien geliefert, aber die Berechnungsmethode ist natürlich zu hinterfragen, denn es wird hier keinerlei Gewichtung vorgenommen beziehungsweise Rücksicht darauf genommen, in welchem Bundesland wie viele Personen vollzeitbeschäftigt, teilzeitbeschäftigt, ganzjährig oder saisonal beschäftigt sind. Tirol ist natürlich aufgrund seiner wirtschaftlichen Struktur wirtschaftlich, gewerblich, touristisch anders aufgestellt als andere Bundesländer.
Der Präsident hat bei seinem Bericht im Ausschuss schon einen sehr interessanten Chart mit guten Zahlen dargelegt, den ich Ihnen nicht vorenthalten will. In Niederösterreich zum Beispiel liegt der Anteil von ganzjährig Vollzeitbeschäftigten bei 58 Prozent, während er in Tirol mit 48 Prozent bundesweit am niedrigsten liegt. Beim Beschäftigtenanteil in Niedriglohnbranchen, der in Niederösterreich bei nur 33 Prozent liegt, hat Tirol mit 43 Prozent den höchsten Anteil zu verzeichnen. Wenn man das umlegt auf den Jahreslohnzettel, dann ergibt das natürlich ein Ungleichgewicht und führt zu Diskussionen, die wir in Tirol leider zu führen haben, die aber nicht der Wirklichkeit entsprechen.
Hier will ich auch eine Statistik bringen, die ein ganz anderes Bild zeigt. Es gibt nämlich von den EU-Mitgliedstaaten eine Erhebung, die alljährlich durchgeführt wird, zu den Einkommens-, Armuts- und Lebensbedingungen, die sogenannte EU-SILC-Studie, die Ende Jänner, beinahe zeitgleich mit dem Einkommensbericht des Rechnungshofes, präsentiert wurde.
Zugrunde liegen hier die Daten von 2008/2009, und sie zeigen österreichweit einen Durchschnitt von 12 Prozent der Bevölkerung, die armutsgefährdet sind. Die Spitzenreiter sind Wien mit 17,1 Prozent und Kärnten mit 15,1 Prozent. Tirol liegt mit deutlichem Abstand – mit einem Anteil von nur 7,1 Prozent armutsgefährdeter Bevölkerung – an letzter Stelle. Auf Deutsch ausgedrückt: Die Gefahr, arm zu werden, ist in Tirol am geringsten.
Meine Anregung, wie auch die vom Kollegen August Wöginger, ist es, sich gemeinsam eine andere Berechnungsmethode, eine gerechtere, aussagekräftigere Durchrechnungsmethode zu überlegen. Hier ist natürlich der Gesetzgeber gefordert, nicht der Rechnungshof, und darüber sollten wir vielleicht alle gemeinsam nachdenken. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
20.43
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Rechnungshofpräsident Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.
20.43
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich einleitend bedanken für die positive Resonanz, die dieser Einkommensbericht gefunden hat, und auch darauf hinweisen, dass dieser Einkommensbericht der einzige Bericht ist, der dem Nationalrat, dem Bundesrat und auch den Landtagen zugemittelt wird.
Wie es von Abgeordnetem Lettenbichler richtig gesagt worden ist, gibt es bestimmte Vorgaben, über die der Rechnungshof eben nicht hinausgehen kann. Das heißt, es werden die Medianeinkommen dargestellt. Medianeinkommen heißt, dass die Einkom
men übereinandergeschichtet und in der Mitte durchgeschnitten werden, sodass 50 Prozent der Einkommen über diesem Median liegen und 50 Prozent der Einkommen darunter. Das heißt also gleichzeitig, dass die individuellen Einkommensverläufe dadurch nicht abgeleitet werden können.
Ich möchte aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass dieser Einkommensbericht in sehr kooperativer Art und Weise mit der Statistik Austria gemeinsam erstellt worden ist. Ich möchte daher auch unserem Partner, der Statistik Austria, und insbesondere Herrn Mag. Bauer danken, der sehr viel hineingebracht hat, dass eben auch im Zusammenwirken mit dem Rechnungshof dieser Einkommensbericht nunmehr verbessert worden ist. Er ist leserfreundlicher geworden, er beinhaltet neue Berechnungsverfahren. Er hat die Bundesländer transparenter dargestellt, auch in Blickrichtung einer sozialen Staffelung. Ebenso erfolgt eine verbesserte Darstellung des Beschäftigungsausmaßes und der Beschäftigungsdauer, um nur ein paar Punkte zu nennen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) – Danke.
Zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Wöginger, der in diesem Zusammenhang die Frauen- und Männereinkommen angesprochen und auch seinen Betrieb dargestellt hat, in dem er sich befindet. Er hat gesagt, er kann nicht richtig nachvollziehen, wie es zu diesen Unterschieden kommt. Er hat aber gleichzeitig in der Debatte sehr wohl ausgeführt, worauf es gründet, dass die Frauen in allen Bereichen weniger verdienen als die Männer.
Dabei muss man darauf hinweisen, dass eben bei Selbständigen oder auch bei Unselbständigen Frauen durchwegs weniger verdienen als Männer, wobei das verschiedenste Ursachen hat: Frauen sind eben in Niedriglohnbranchen sehr stark vertreten. Das heißt, sie arbeiten häufiger in Dienstleistungsbereichen und nicht im produzierenden Betrieb. Hinsichtlich der Stellung im Beruf sind sie überwiegend zu Hilfstätigkeiten eingesetzt und nicht zu führenden Tätigkeiten. Sie sind sehr stark in Teilzeitbeschäftigung eingesetzt. Das heißt, Teilzeitarbeit ist weiblich. 87 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen, und gleichzeitig sind 44 Prozent der erwerbstätigen Frauen teilzeitbeschäftigt, aber nur 6 Prozent der Männer.
Es gibt einige Ursachen, die als Erklärung dafür herangezogen werden können, dass Frauen weniger verdienen als Männer, aber gleichzeitig muss dabei erwähnt werden, dass auch vollzeitbeschäftigte Frauen wesentlich weniger verdienen als vollzeitbeschäftigte Männer, ein Umstand, der jedenfalls beseitigt gehört.
Ein Punkt, der – auch im Ausschuss – von Abgeordnetem Gaßner angesprochen worden ist, ist der Grüne Bericht. Da haben wir die Problematik, dass eben die Einkommensdaten nicht so sind, dass man individuelle Einkommensverläufe darstellen kann. Es ist der Grüne Bericht dargestellt, die Hauptausrichtung nach Produktionsgebiet, und gleichzeitig können von uns – mit der Statistik Austria – die nichtentlohnten Arbeitskräfteeinheiten ermittelt werden.
Dabei möchte ich erwähnen – was den Grünen Bericht betrifft –, dass die Darstellung auf Grundlage einer Stichprobe von Buch führenden Betrieben errechnet wird, wobei in diesem Fall Buch führende Betriebe nicht ident ist mit Buch führend. Es gibt in diesem Fall ein Testbetriebsnetz, das so aufgebaut ist – nach dem Grünen Bericht –, dass alle Größenklassen, Betriebsformen und Produktionsgebiete dargestellt werden. Gleichzeitig wird beispielsweise bei Buch führenden Betrieben das Einkommen herausgerechnet, da für sie andere Konten und Kriterien gelten als für die Steuer, sodass Aussagen über die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe möglich sind.
Das ist der Punkt, auf den man hinweisen muss. Wenn es also hiebei vermehrte Wünsche in Blickrichtung Darstellung auch der individuellen Einkommensverläufe der Menschen gibt, dann wäre eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Bestimmungen notwen
dig – das wurde auch von Herrn Abgeordnetem Lettenbichler angeführt –, damit der Rechnungshof dem Folge leisten kann.
In diesem Zusammenhang nochmals ein Danke den Mitarbeitern, Danke der Statistik Austria. Ich glaube, der Bericht ist gelungen, und er ist sehr aussagekräftig. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)
20.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-189 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/14 (III-196/1066 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.49
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Ich möchte aus diesem Bericht einen besonders wichtigen Bereich hervorheben. Es wurden nämlich die Prüfer geprüft durch eine Peer-Review. Der Rechnungshof wurde von Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland, Dänemark und der Schweiz sozusagen auf Herz und Nieren geprüft. Das ist meiner Meinung nach auch sehr wichtig im internationalen Austausch, um den österreichischen Rechnungshof entsprechend den internationalen Gegebenheiten und Bemühungen, die im Rahmen der INTOSAI stattfinden, zu kontrollieren.
Von Oktober 2009 bis Mai 2010 wurde, wie gesagt, auf Herz und Nieren geprüft. Es gab sehr viele Interviews und Befragungen, und im Dezember 2010 wurde dann der Bericht vorgelegt.
Konkrete Veränderungen, die sich aus dieser Peer-Review gestaltet haben, gibt es in sehr vielen Bereichen, und sehr viele Punkte wurden vom Rechnungshof auch schon umgesetzt und in die Wege geleitet. Zum Beispiel im Bereich der IT, im Bereich des Wissensmanagements, das ja ein sehr wichtiges Kernstück des Rechnungshofes ist, denn das Wissensmanagement kann nicht von Personen abhängen, sondern man muss schauen, dass in der Institution das Wissen um Vorgänge und bestimmte Abläufe vorhanden bleibt und weitergegeben wird. Auch in den Bereichen der Qualitätssicherung und der Kosten- und Leistungsrechnung wurden Veränderungen eingeleitet.
Ein Instrument konnte vom österreichischen Rechnungshof exportiert werden, das sogenannte Follow-up-Verfahren oder Nachfrageverfahren. Wir sehen das in unserer Arbeit ja auch als sehr wichtige Unterstützung, wenn eine Prüfung stattgefunden hat, dass dann in einigem Abstand noch einmal geschaut wird, ob Veränderungen sich ergeben haben, ob Veränderungen weitergebracht wurden oder ob noch Dinge offen sind.
Ich denke mir, der Peer-Review-Bericht ist ein wichtiger Beitrag dafür, dass wir im Zuge des Jubiläums, das wir im heurigen Jahr feiern, die Institution des Rechnungshofes auch von internationalen Stellen sehr positiv bewertet bekommen haben. (Beifall bei der SPÖ.)
20.51
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. 4 Minuten Redezeit. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Oh, das ist ja gar schön!)
20.51
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Wahrnehmungsbericht mit dem Kapitel Peer-Review stellt dem österreichischen Rechnungshof durchaus ein positives Zeugnis aus. Gratulation, Herr Präsident!
Das zeigt, glaube ich, dass der Vergleich den österreichischen Rechnungshof international von den Qualitätsstandards her auf eine hohe Ebene stellt. Die Länder, die ihn überprüft haben – Deutschland, Schweiz und Dänemark –, sind ja Vorbilder in verschiedensten Bereichen – nach Auskunft des Präsidenten –, wenn es um Rechnungshofprüfungen geht.
Ich glaube, durchaus positiv ist auch zu sehen, dass es gelungen ist, in den letzten Jahren im österreichischen Rechnungshof einen Reformprozess einzuleiten. Wir haben uns ja erst kürzlich davon überzeugen können. Der österreichische Rechnungshof ist sehr schlagkräftig strukturiert und insgesamt hinsichtlich der Effizienz sehr gut aufgestellt. Ich glaube, das ist wichtig, um Leistung und Qualität bieten zu können.
Diese internationale Einschau hat aber auch gezeigt, dass es durchaus Möglichkeiten für Verbesserungen gibt, nämlich wenn es darum geht, die Unabhängigkeit des Rechnungshofes, die Budgethoheit und die Vertretungsbefugnis für den Präsidenten sicherzustellen.
Es gibt insgesamt sechs Vorschläge. Es geht einerseits darum, rechtliche Grundlagen für einen Beratungsauftrag zu schaffen.
Ein weiterer Punkt ist folgender: Wir haben in Österreich eine Funktionsdauer von zwölf Jahren, die nicht verlängert wird, die Peer-Review hat aber auch aufgezeigt, dass es in Österreich möglich ist, einen Präsidenten ohne Gründe und auch bei ordnungsgemäßer Amtsausübung abzuberufen oder abzusetzen.
Wichtig ist auch die finanzielle Unabhängigkeit, und hier hat die internationale Prüfung gezeigt, dass das Finanzministerium durchaus Möglichkeiten hat, mitzusprechen. Es gibt den Wunsch, dass lediglich das Parlament eine Mitsprachemöglichkeit haben soll.
Bei der Vertretungsbefugnis, Herr Präsident, ist es, glaube ich, durchaus möglich, eine Regelung und einen Weg zu finden. Das sollte kein großes Hindernis darstellen.
Insgesamt wurde auch die interne Revision – sie wurde früher von allen Abteilungen gestellt – neu aufgestellt, mit vier Personen und einem Leiter.
In einem weiteren Punkt ist dargestellt, dass es auch Beschlussfassungen geben können sollte, wenn Berichte, so wie vorher, zur Kenntnis genommen werden.
Insgesamt, als Zusammenfassung zu diesem Wahrnehmungsbericht: Es ist klug und sinnvoll, von den Guten zu lernen. Man muss ja nicht alles selbst erfinden. Es ist wichtig und notwendig, Kontrollsysteme anzupassen, und der österreichische Rechnungshof, bei dem ja auch der Sitz des internationalen Rechnungshofes angesiedelt ist, ist dabei, glaube ich, federführend tätig. Wir haben schon gesagt, dass Dänemark weltweit führend bei Prüfungsstandards ist und dass die Schweiz ein hohes IT-Niveau aufweist. Deutschland hat einen Leitfaden erstellt.
Das zweite Kapitel: Nachfrageverfahren. Es ging darum, dass es 651 Empfehlungen des Rechnungshofes und 638 Antworten gegeben hat, nach dem Muster „umgesetzt“, „Umsetzung zugesagt“ und „Umsetzung offen“. Dabei konnte die Trefferquote gegenüber 2008 leicht gesteigert werden. Bei den Empfehlungen wurden 55,5 Prozent umgesetzt, in 30,5 Prozent der Fälle wurde die Umsetzung zugesagt, und in 14 Prozent ist die Umsetzung offen – also insgesamt durchaus eine Qualitätssteigerung. Aber man sollte noch mehr Verbindlichkeit einfordern, wenn es darum geht, Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen.
Ich glaube, die Arbeit geht dem Rechnungshof nicht aus. Ich hoffe, dass es uns in den nächsten Jahren möglich sein wird, die neue Herausforderung Gemeindeprüfungen hier im Wahrnehmungsbericht wiederzugeben, und dass der Rechnungshof diese Herausforderung schafft. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
20.55
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.56
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Dass unser Rechnungshof ausgezeichnete Arbeit leistet und eine hervorragende Qualität bietet, wissen wir – oder glaubten wir zu wissen. Jetzt wissen wir es wirklich, weil es durch die bereits angesprochene Peer-Review bewiesen ist, die dem österreichischen Rechnungshof ein hervorragendes Zeugnis ausstellt.
Wenn es die eine oder andere Empfehlung gibt, die die Peers ausgesprochen haben, dann sind das genau jene, die notwendig sind. Es wurde schon angesprochen: Die Unabhängigkeit des Rechnungshofes gilt es sicherzustellen. Ein meiner Meinung nach ganz besonders wichtiges Anliegen ist, dass Empfehlungen, die der Rechnungshof abgibt, nicht bloß zur Kenntnis genommen werden, sondern dass damit auch wirklich etwas passiert.
Im Nachfrageverfahren zeigt sich sehr deutlich, dass es zwar eine Steigerung hinsichtlich der umgesetzten Empfehlungen gibt, aber wir können nicht quantifizieren, ob es das richtige Maß ist, denn die wahren Einsparungspotenziale wurden ja nicht gehoben. Nach wie vor schlummert hier sehr viel Geld. Wenn man irgendwann einmal die alten Berichte hernimmt und nachliest, dann sieht man, dass viele der Empfehlungen, die niemals angegriffen wurden, auch niemals umgesetzt wurden. Das ist eigentlich verlorenes Potenzial; es ist schade darum. Es wird notwendig sein, da wirklich effizienter oder nachdrücklicher nachzustoßen, dass auch über Empfehlungen, die sozusagen schubladisiert werden, durch den zuständigen Bundesminister oder durch die Bundesregierung berichtet werden soll.
Herr Präsident Dr. Moser, wir haben jetzt einmal – um anzufangen, lästig zu sein – mittels einer Anfrage sämtliche offenen Empfehlungen hinterfragt. Schauen wir einmal, was da zurückkommt. Es geht einmal darum, diesen Diskussionsprozess in Gang zu bringen. Wir werden aber auch sehr strikt dranbleiben, denn ich glaube, da ist sehr viel Geld zu lukrieren. Das ist es in Wirklichkeit, wozu wir unseren Rechnungshof brauchen: um unsere Gebarung effizienter gestalten zu können.
Ein weiteres Kapitel in diesem Bericht beschäftigt sich mit der neuen Prüfkompetenz für die österreichischen Gemeinden, zumindest für einen geringeren – mittlerweile gewachsenen – Anteil davon. Ich komme aus der Steiermark, und das ist das Bundesland mit den wirtschaftlichen Gemeindesündern. Es bricht ja eine Reihe davon auf. Es ist nicht immer so, dass es Einzelpersonen sind, Verantwortungsträger in den Gemeinden, die sozusagen „Verbrechen“ – unter Anführungszeichen – begehen. Das möchte ich hier nicht sagen.
Ich glaube, dass es auch daran scheitert, dass es eine Art Vorkontrolle gibt. Es besteht zwar die Notwendigkeit, dass die Gemeindeaufsicht Vorprüfungen durchführt, aber meistens wird das mit einem Augenzwinkern gemacht: Wird schon passen, wenn ihr das gemacht habt. – Eine richtige Vorkontrolle gibt es nicht – in dem Sinne, dass man sich überlegt: Was machen wir, wenn die zugrunde liegenden Daten nicht so sind, wie sie berechnet wurden? Dann geht eigentlich alles schief. Was machen wir, wenn der Karren schief läuft? Wie sichern wir uns ab? – Also sozusagen ein vorgelagertes Risikomanagement. Das gehört meines Erachtens hier dazu, und in Wirklichkeit müsste eigentlich die Gemeindeaufsicht in dieser Form reformiert werden.
Auf der anderen Seite glaube ich, dass es hinsichtlich des Finanzausgleichs durchaus etwas anzudenken gibt, denn nicht alle Gemeinden oder Gemeindeoberhäupter sind so, dass sie mit dem Geld so umgehen, dass sie es zuerst ausgeben und dann eben schauen, dass sie es vom Landesfürsten wieder zurückbekommen. Es gibt welche, die sich wirklich Gedanken über die Gemeindegebarung machen, und eigentlich sollte man solche Gemeinden dann belohnen, indem man sagt: Denen kann man das Geld, das wir Bürger zahlen, wirklich anvertrauen, die wissen damit etwas anzufangen – im Gegensatz zu anderen, die wahnsinnig große wirtschaftliche Löcher aufreißen, nur weil sie glauben, sich in gewissen Projekten selbst verwirklichen zu müssen.
Da hoffe ich, dass Sie mit der jetzt ausgeweiteten Kompetenz zu den Gemeindeprüfungen Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse mit einbringen können. Ich glaube, das wird – jetzt sicher auf eher mittelfristige Zeit angedacht, aber trotzdem – das Ziel sein müssen, um in diesem Land auch bei den Gemeinden Ordnung zu schaffen. (Beifall bei der FPÖ.)
21.00
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.01
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Der Tätigkeitsbericht bietet immer wieder die Gelegenheit, ein paar interessante Einzelaspekte zu beleuchten, die sich dann durchaus über mehrere Jahre hinziehen. In diesem Fall ist aber tatsächlich etwas Einmaliges und Erstmaliges im Tätigkeitsbericht verankert. Das sollten Sie, auch wenn Sie nicht Mitglieder des Rechnungshofausschusses sind, vielleicht sogar kurz anschauen, eventuell sogar würdigen, nämlich den Umstand – es wurde ja schon kurz erwähnt –, dass in einem Peer-Review-Verfahren der österreichische Rechnungshof qualitativ von einer anderen kompetenten Stelle evaluiert wurde. Und siehe da, es ist dabei eigentlich nur Gutes herausgekommen. – Gratuliere!
Allerdings – und das richtet sich jetzt schon gar nicht mehr an den Rechnungshof – gibt es eine Reihe von Anmerkungen zur Systematik des Rechnungshofwesens in Österreich, wenn man so will, und diese Anregungen aus dem Peer-Review-Verfahren richten sich eigentlich an den Gesetzgeber, also an uns. Und jetzt stellt sich in Wirklichkeit die Frage, wo wir das weiter behandeln. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Der Rechnungshofausschuss ist natürlich eine Möglichkeit. Da haben wir schon damit begonnen, uns – allenfalls auf Fraktionsführerebene – wirklich zu überlegen, ob man das angeht oder ob man mit der jetzigen Praxis zufrieden ist, weil nämlich die Gefahr, die aus den Gesetzen heraus droht oder allenfalls dort schlummert, ja ohnehin nicht schlagend wird. Das ist das Einzige, was man sich in der Abwägung überlegen muss. Die Gefahrenpunkte wären – damit Sie es nur wissen – die, dass bei der Bestellung für das Amt des Rechnungshofpräsidenten für zwölf Jahre – wobei es zwar für sich ge
nommen eine gute Sache ist, dass das so lange ist, und ohne Wiederwahl inzwischen mit sechs Jahren, da weiß jeder, warum das gescheit ist – durchaus darauf geschaut wird, dass die Abberufung mit einfacher Mehrheit möglich ist.
Nicht, dass ich glaube, dass hier eine einfache Mehrheit bösartig gegen den Rechnungshofpräsidenten vorgehen will, aber wir haben schon erlebt, dass einfache Mehrheiten hier alles Mögliche anstellen und verhindern können, gerade wenn es um Kontrolle geht. Dass das sozusagen aktiv umschlägt, um irgendjemanden weiterzubringen, dafür haben wir tatsächlich keine Anlasspunkte. Allerdings und immerhin, dieser Verweis hat uns dazu gebracht zu schauen, wie es sonst ist, und natürlich macht das Sinn, wenn wir in dieser Position etwa mit Zweidrittelmehrheit oder mit qualifizierter, erhöhter Mehrheit die Abwahl überhaupt organisieren würden. Nicht, dass es vielleicht gar nicht geht, so etwas haben wir ja schon bei der Volksanwaltschaft gehabt, aber ein erhöhtes Quorum, wie eben öfter in solchen Zusammenhängen, wäre nötig.
Allerdings ist das in Wirklichkeit etwas, das wir diskutieren müssen, und siehe da, im Rechnungshofbericht können wir diese Thematik finden, aber gar nicht so sehr, weil uns der Rechnungshof etwas ausrichten will, sondern weil das das internationale Peer-Review-Verfahren schlicht und ergreifend als Feststellung ergeben hat.
Ähnlich sind ja die anderen Fragestellungen, die sich um die Durchschlagskraft des Rechnungshofes drehen – Klammer auf: und die vielleicht sogar Sorgen machen, Klammer zu. Dass es bei der Prüfbeauftragung des Rechnungshofes ja eigentlich zu beachten gilt, dass der Rechnungshof nicht so mit Arbeit zugedeckt wird, dass er sozusagen den eigenen Prüfungsplan nicht mehr verfolgen kann, das halte ich ja weniger für ein Problem, wenn es aus den gesetzgebenden und damit in Wirklichkeit aus den kontrollierenden Gremien der Exekutive, also Nationalrat, Landtag, selber kommt.
Aber es besteht ja auch die Möglichkeit, dass die Regierungen bis hin zu den Landesregierungen den Rechnungshof immer wieder mit Prüfaufträgen sozusagen erreichen können, und im schlimmsten Fall könnten sich ja alle absprechen – die „vereinigten Landesregierungen“ – und sagen: So, jetzt machen wir einen Haufen Prüfaufträge – rein theoretisch jedenfalls. Der Rechnungshof hat dann fast nichts anderes mehr zu tun, als irgendwelchen Auswüchsen der Landeshauptleutekonferenz hinterherzuhumpeln, wenn die gerade einen Clinch mit ihm haben. Nicht, dass es schon so weit gekommen wäre in Österreich, noch nicht einmal bei Erwin Pröll, aber theoretisch möglich wäre es. Das ist nicht uninteressant. Ich sage, ich bin ja auf die Idee noch gar nicht gekommen, aber man sieht schon, was das wert ist, wenn Leute sich die Systematik anschauen und sagen: Na ja, wie ist es denn in Österreich?
Also noch einmal: Der Rechnungshof ist super. Die Umgebungsbedingungen könnten wir zu des Rechnungshofes Gunsten und seiner noch stärkeren Unabhängigkeit hier selber noch in die Hand nehmen. Man sollte sich das in aller Ruhe anschauen, weil ja tatsächlich keine Gefahr in Verzug ist. Das will ich Ihnen ja nicht unterstellen.
Zwei, drei kleine Punkte, abgesehen von dieser Peer-Review, möchte ich jetzt allerdings noch erwähnen. Was ich Ihnen schon unterstelle, ist die Problematik in Sachen Parteifinanzen und Transparenz. Das ist auch immer ein Thema in diesen Berichten, wenn es darum geht, was der Rechnungshof denn sonst noch für Aufgaben hat. Da gibt es ja die skurrile Regelung über das Parteiengesetz, dass die Spendenlisten, so sie überhaupt gemacht werden und so krude sie im österreichischen Gesetz angedacht sind, dann beim Rechnungshofpräsidenten zu deponieren sind. Der Arme kommt damit in die Ziehung, und in Wirklichkeit darf er überhaupt nichts veröffentlichen. Es schaut so aus, als ob ohnehin alles quasi notariell beglaubigt wäre, und das Ganze darf nur dann herausgeholt werden, wenn die betreffende Partei selber sagt: Bitte herausholen! – Und das tut sie immer nur dann, wenn diese Liste gerade ihrer eigenen Partei als Schutz dient.
Aber es ist genau keine Transparenzbestimmung, vielmehr wird nur etwas suggeriert und eigentlich das Gegenteil davon gemacht, und der Rechnungshofpräsident wird auch noch in die Pflicht genommen, diese Liste, so sie denn überhaupt geschickt wird, einzusperren. Das ist ja alles nur mehr skurril, was wir da haben. (Beifall bei den Grünen.)
Das Parteiengesetz in Österreich ist schwer reformbedürftig. Wir sind, was die Transparenzbestimmungen betrifft, ein Entwicklungsland der Sonderklasse. In Europa sind wir die Letzten, die Allerletzten. Und jetzt passt es ja genau dazu, denn wer die APA am Wochenende verfolgt hat, weiß, die Betrugsbekämpfungsgruppe des Europarats GRECO wird in Österreich die nächste Evaluierungsrunde beschreiten, noch innerhalb der Halbjahresfrist. Dieses Mal haben sie die Parteiengesetze und die Finanzierungstransparenzbestimmungen auf dem Tableau, und es ist jetzt schon klar, dass das total im Argen liegt.
Es gibt ja auch schon schriftliche Hinweise im Europarat darauf, und da ist jetzt Schluss mit lustig. Wie gesagt, wir sind hinter allen Ländern, auch hinter Albanien. Ich habe es mir einmal angeschaut, auch die haben Transparenzbestimmungen. Also wir haben im Alphabet nicht weit gehen müssen, weil bereits bei Albanien klar war, die sind wesentlich besser als Österreich. Da muss etwas geschehen.
Ich schaue die Klubobleute an. Wir lassen uns nicht mehr damit abspeisen, dass die an sich guten Vorschläge der Bundesgeschäftsführer von fünf Parteien hier im Parlament verwabbern. Wir werden Druck machen, dass da etwas weitergeht. Das beginnt mit entsprechenden Verhandlungsterminen.
Es kann auch nicht sein, dass Sie Ihre Juristen hier hereinschicken, die überall erst einmal ein Problem erkennen, und anstatt dass die Probleme mit der Gesetzfindung und Gesetzschreibung, die es natürlich objektiverweise gibt, beseitigt werden, werden die Juristen dazu angestachelt, dass sie lauter Probleme finden, sodass am Schluss überhaupt nichts mehr weitergeht. – Genau umgekehrt soll es sein!
Wir werden darauf schauen, darauf können Sie sich verlassen! Ich sage Ihnen schon, das muss etwas wert sein! Wenn sich die Parteizentralen selber einmal auf irgendetwas verständigen, dann sollte man es im Parlament nicht blockieren. So kann es ja doch nicht sein. (Beifall bei den Grünen.)
21.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. – Bitte.
21.08
Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner haben schon vieles erwähnt. Ich brauche nicht alles noch einmal zu wiederholen.
Der österreichische Rechnungshof wurde vom dänischen, schweizerischen und deutschen Rechnungshof geprüft. Ihm wurde ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Ich möchte mich an dieser Stelle, auch seitens unserer Fraktion, beim Rechnungshof – bei Ihnen, Herr Präsident, und bei allen Ihren Mitarbeitern – sehr herzlich für die Arbeit und für das Engagement bedanken. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle von unserer Seite. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)
Dass dem Rechnungshof nicht immer der Stellenwert zukommt, der ihm eigentlich zusteht, das zeigt auch die heutige Debatte. Wir sind jetzt wieder beim letzten oder beim vorletzten Tagesordnungspunkt angelangt, wieder einmal kommt der Rechnungshofbericht erst am Ende der Tagesordnung an die Reihe. Wir haben das schon des Öfteren kritisiert. Ich mache das heute an dieser Stelle noch einmal, damit vielleicht künftig
einmal darauf Bedacht gelegt wird, dass die Rechnungshofberichte zu prominenter Zeit diskutiert werden – vielleicht einmal in der Fernsehsendezeit. Es geht ja hier auch um Steuergeld, und ich glaube, die Österreicherinnen und Österreicher haben das Recht, auch einmal am Beginn der Sitzung im Fernsehen eine Debatte zu den Rechnungshofberichten mitzuverfolgen. (Beifall beim BZÖ.)
Es gibt noch weitere Probleme, und es gibt immer weitere Verbesserungsmöglichkeiten. Ein Thema möchte ich hier auch noch ansprechen, das wir auch im Ausschuss diskutiert haben, nämlich dass der Rechnungshof, wenn er die Wirtschaftskammer Steiermark prüft, keine Möglichkeit hat, diesen Bericht zu veröffentlichen, weil er dazu nicht befähigt ist, das nicht darf. Das gehört unseres Erachtens geändert und abgeschafft.
Weiters möchte ich auch die Empfehlungen des Rechnungshofes ansprechen, und hier vor allem die Empfehlungen, die an die Ministerien gegeben wurden. Diese Empfehlungen werden schleppend bis gar nicht umgesetzt. Da sollten wir uns auch überlegen, vielleicht nach deutschem Vorbild diese Empfehlungen mittels Entschließungsanträgen zu untermauern, auf Initiative des Rechnungshofausschusses eben die Empfehlungen besser umzusetzen, damit wir hier noch eine zusätzliche Kontrolle haben, das Kontrollsystem verbessert wird und wir auch einen Garant dafür haben, dass die Empfehlungen umgesetzt werden.
Summa summarum noch einmal ein herzliches Dankeschön an den Rechnungshof, und auf weiterhin gute Zusammenarbeit. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Schenk reicht Rechnungshofpräsidenten Dr. Moser die Hand.)
21.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Prähauser zu Wort. – Bitte.
21.11
Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich habe mir aus dem Wahrnehmungsbericht nur eine Seite herausgepickt, die betrifft – wen wird es wundern – natürlich das Bundesheer, nämlich die Seite 121 über Kasernen- und Liegenschaftsverkäufe durch die SIVBEG.
Herr Präsident Moser, da fällt auf, dass der Rechnungshof als erstes natürlich einmal die Existenz der SIVBEG hinterfragt. Die Frage kommt ein bisschen spät, denn die SIVBEG ist 2005 unter Bundeskanzler Schüssel und Minister Grasser gegründet worden. Wenn man aber weiß, dass eine der ersten Tätigkeiten der Regierung Molterer/Gusenbauer 2006 war, aus der SIVBEG den vom Finanzministerium entsandten Plech herauszunehmen, dann sehe ich das schon sehr positiv, wenn ich die Geschichte bis heute rückverfolge.
Sie sorgen sich, und Sie geben an, dass Sie der Meinung wären, Geschäftsprophezeiungen werden nicht eintreten. Es werden bis 2008 nur 63 Geschäftsfelder abgewickelt, mit einem Erlös von 88 Millionen €. Bisher allerdings hat es sich natürlich weiterentwickelt: Es sind 89 Geschäftsfelder abgewickelt, Liegenschaften behandelt, 146 Millionen € erlöst worden. Natürlich wissen wir, dass gerade 2008 eine gravierende Verschlechterung bei den Immobilien stattgefunden hat. Ich bin deshalb schon sehr neugierig auf den nächsten Bericht, bei dem wir in der Lage sein werden, das alles neu zu bewerten. Ich glaube, dass wir natürlich aus heutiger Sicht ein bisschen schlauer geworden sind. Ob die SIVBEG notwendig war, weiß ich heute nicht. Allerdings darf ich sagen, die Geschäfte, wie sie jetzt begonnen haben zu laufen, kann man unterstützen. Aber letztendlich wird man sie am endgültigen Erfolg messen.
Die 1 Milliarde €, die Grasser für die Verwertung der Bundesheerliegenschaften in Aussicht gestellt hat, war – das wissen wir alle – wesentlich zu hoch gegriffen. Aber die
418 oder 450 Millionen €, die wir uns selber zum Ziel gesetzt haben, sollten wir natürlich erreichen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.13
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.
21.13
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit dem Kapitel Peer-Review.
Der Bundesrechnungshof Deutschland, die Eidgenössische Finanzkontrolle und die Rigsrevisionen Dänemark haben eine externe Qualitätskontrolle des österreichischen Rechnungshofes durchgeführt. Die Peers haben im Wesentlichen den Reformprozess des österreichischen Rechnungshofes bescheinigt und dem österreichischen Rechnungshof ein hohes Maß an Unabhängigkeit im Sinne der Maßstäbe des INTOSAI ausgestellt. Hohe Qualität wurde auch gegenüber dem Controlling, dem Wissensmanagement und der Professionalität des Personals bestätigt.
Insgesamt ist es ein sehr guter Bericht. Es wurden auch einige Empfehlungen ausgesprochen, die ja heute schon mehrfach angesprochen wurden. Ich erspare mir in Anbetracht der schon vorgeschrittenen Zeit, diese nochmals zu erwähnen, und darf dem Herrn Präsidenten zu diesem ausgezeichneten Bericht noch herzlich gratulieren und mich bei ihm bedanken. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
21.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Linder zu Wort. – Bitte.
21.14
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Erstens einmal herzlichen Glückwunsch zum guten Zeugnis der Fremdüberprüfung. Zum Zweiten freue ich mich riesig über die Ausweitung der Prüfkompetenz für die Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern, die von den Gemeinden jetzt geprüft werden. Das sind 37,6 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens der Gemeinden, 29 Prozent der Schulden, der Gesamtschulden der Gemeinden, aber leider nur 71 von 2 357 Gemeinden.
Ich würde mich freuen, wenn eine Ausweitung dieser Prüfkompetenz auf noch mehr Gemeinden erfolgen würde, nicht nur der Kontrolle willen, die sicherlich auch interessant ist, nämlich die überparteiliche freie Kontrolle, sondern auch deshalb, weil diese Prüfungen eine große Hilfe für uns Gemeinden sind. Zum einen schaffen Sie Transparenz bei den Gebühren für den Bürger, denn die Bürgermeister wissen, wie schlimm es ist, wenn Zeitungen beginnen, Gebühren zu vergleichen, denn da werden Äpfel mit Birnen vermischt und verglichen und wir leiden sehr darunter. Da würde ich mich über objektive Vergleichszahlen freuen. Zum anderen sind, glaube ich, Benchmark-Zahlen eine ganz wichtige Sache, weil sie einfach die Grundlage für Reformen sind.
Wenn wir heute wissen, dass wir allein in Österreich 880 Transferzahlungen im Bereich der Sozialleistungen haben – in Summe erfolgen 4 400 Transferzahlungen zwischen Gemeinden, Ländern und Bund –, so ist das, glaube ich, ein riesengroßes Potential. Da können wir Reformen setzen, da können wir modernisieren, da können wir abschlanken.
Wenn wir im Rahmen der Krankenanstaltenfinanzierung die Finanzströme vergleichen könnten, wenn wir beim Pflegefonds, der jetzt angeregt wird, heute schon hören, dass die Länder wieder jeder für sich selbst die Gelder verteilen wollen, so glaube ich, wäre
es für uns ganz wichtig, dass wir bessere Zahlen von mehr Gemeinden erhalten würden, um so wirklich vergleichbare Zahlen zu bekommen.
Deshalb fordere ich auf: Ermöglichen wir eine weitere Ausweitung der Prüfkompetenz, das Erarbeiten von österreichweiten neutralen Zahlen, damit wir so die Grundlagen für die Gemeindereformen bekommen können! (Beifall bei der FPÖ.)
21.17
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Sacher ist der Nächste, der zu Wort kommt. – Bitte.
21.17
Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Weil heute schon erwähnt worden ist, dass von den Empfehlungen des Rechnungshofes rund 55 Prozent umgesetzt worden sind, von den geprüften Organen, rund ein Drittel in Umsetzung sind, so muss ich sagen: Es bleiben immerhin aber noch 14, 15 Prozent, die nicht umgesetzt worden sind. Es ist daher ein richtiger Ansatz, dass hier auch eingefordert wird, darauf zu drängen, dass dieser Restbereich auch einer Lösung zugeführt wird.
Oft hat man den Eindruck, dass hier auch der Wille fehlt. Daher muss man wirklich betonen, dass es auch ein Anliegen des Parlaments sein muss, diese Vorgaben des Rechnungshofes zu erfüllen, dass sowohl in finanzieller Hinsicht Schaden für die öffentliche Hand vermieden werden kann als auch in menschlicher Hinsicht.
Ich möchte das an zwei Beispielen festmachen, wo durch die Umsetzung wirklich Schaden verhindert worden ist. Das war im humanen Bereich beim Vollzug des Pflegegeldes so. Es ist eine Tatsache, dass vor sechs bis sieben Jahren noch eine Wartezeit auf den Pflegegeldbescheid bei der Pensionsversicherungsanstalt von über drei bis vier Monaten gewesen ist, was viele betroffene Menschen also gar nicht mehr erleben konnten. Dass hier durch das Agieren des Rechnungshofes, aber auch durch den politischen Willen und den politischen Druck auf die Verantwortlichen eine deutliche Verbesserung eingetreten ist, ist für viele Betroffene wirklich ein humaner Akt. Wenn das jetzt, wie wir wissen, bei der Pflegegeldbescheiderstellung im Durchschnitt maximal bis zu zwei Monaten dauert, so ist das schon ein Fortschritt. Und unser Bundesminister Hundstorfer, der auch den politischen Willen zu diesen Verbesserungen wirklich unter Beweis stellt, wird auch in qualitativer Hinsicht hier Verbesserungen erzielen. Denken wir nur an die Verbesserung der Bescheiderstellung, der Begutachtung durch die Fachexperten, dass das nicht nur durch Mediziner in Zukunft gemacht werden soll, also durch eine Person, sondern im dualen Verfahren, durch zwei Personen.
Dass in finanzieller Hinsicht Schaden für die öffentliche Hand wiedergutgemacht wurde, beweist der Fall Austrian Research Center Seibersdorf. Als Niederösterreicher muss ich sagen: Das ist ein wirklich unrühmliches Andenken an handelnde blaue Manager, die das ARC in dieser Zeit der schwarz-blauen Regierung an den Rand des Ruins gebracht haben. Durch das Eintreten des neuen Managements wurden das Austrian Research Center saniert – und das nicht nur mit finanziellen Gewinnen, sehr geehrte Damen und Herren! (Abg. Mag. Stefan: Sie wissen ja nicht einmal, wie das heißt!) Sie haben allen Grund sich darüber aufzuregen, Sie waren nämlich die schuldigen Verantwortlichen!
Herzlichen Dank dem Rechnungshof, aber auch den politisch Verantwortlichen, dass diese Maßnahmen umgesetzt worden sind. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Jarolim – in Richtung FPÖ –: Das war schon eine sehr stümperhafte ...!)
21.20
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.
21.20
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenngleich ich persönlich eine sehr hohe Wertschätzung gegenüber dem Rechnungshof und natürlich auch Ihnen, Herr Präsident, habe, darf ich doch einen kleinen Aspekt aus diesem aktuellen Bericht etwas kritisch betrachten, weil, so meine ich, die darin behandelten Polizistinnen und Polizisten aus Wien wohl unter ihrem Wert geschlagen werden.
Konkret geht es um diesen, wie Sie meinen, verbesserungswürdigen Bereich der Außendienstpräsenz der Wiener Polizei und auch um die unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für Leitungs- und Administrativaufgaben.
Ich denke, die hier vorgelegten Zahlen sind rechnerisch und wahrscheinlich auch buchhalterisch durchaus nachvollziehbar. Vom sicherheitspolizeilichen Aspekt jedoch sind sie unter dem Ansatz des polizeilichen Wirkens wohl in dieser Form nicht so repräsentativ.
Wenn ich mir heute einen aktuelle Bericht einer Tageszeitung anschaue, worin steht, dass auf Grundlage dieses Rechnungshofberichtes die Polizei in Wien andenkt, die knapp 100 Polizeidienststellen, die wir in Wien haben, auf 14 Großdienststellen zu reduzieren, dann denke ich, dass das wohl der falsche Ansatz ist, die Sicherheitspolitik in Wien voranzutreiben und vor allem auch den sicherheitspolizeilichen Aspekt umzusetzen.
Ich denke nämlich, es ist nicht eine Frage, wie viele Standorte man zur Verfügung hat, sondern eine Frage des Personals und der zur Verfügung stehenden Logistik, die man einsetzen kann, um den Einsätzen gerecht zu werden und die Aufgabenerfüllung auch faktisch bewältigen zu können. (Beifall bei der FPÖ.)
Ähnliche Umsetzungsbeispiele aus den Ländern, wie wir sie aus dem Beginn dieser Polizeireform aus dem Jahre 2005 kennen, haben uns gezeigt, dass Dienststellenzusammenführungen und Polizeiverschmelzungen in Bereichen immer mit einem Personalabbau verbunden waren und es keinerlei Mehrwert sicherheitspolizeilicher Natur gab.
Wenn ich mir heute meinen Heimatbezirk Bruck an der Leitha anschaue und dort feststellen muss, dass von den zusammengelegten Dienststellen in der Nacht lediglich eine einzige Polizeistreife übriggeblieben ist, die einen Umkreis von 70 Kilometer betreut, dann möchte ich nicht der Zweite sein, der auf den Notruf und auf den Einsatz der Polizei angewiesen ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Bezüglich des angesprochenen überbordenden Verwaltungsaufwands bei den Polizisten gebe ich Ihnen teilweise recht, allerdings ist das ein organisatorisches Problem. Der Aufwand hängt auch mit der Polizeireform aus dem Jahr 2005 zusammen, die damals jene Verwaltungszuweisungen an die Polizeidienststellen herbeigebracht hat. Diese sind nunmehr dort zu erledigen, was vorher nicht der Fall war. Das schlägt sich natürlich auch auf die Außendienstpräsenz der Polizistinnen und Polizisten nieder, die ja durch diese zusätzlichen Verwaltungs- und administrativen Aufgaben an den Aufenthalt in den Dienststellen gebunden sind.
Zum Abschluss: Ich denke, mehr Personal und die ausreichende Logistik sind der richtige Zugang. Wie hoch der Bedarf ist, zeigt sich daran, dass im Jahr 2009 alleine vom Landespolizeikommando Wien rund 1,9 Millionen Überstunden geleistet wurden – natürlich von den dort dienstversehenden Polizistinnen und Polizisten. Das zeigt deutlich: Da ist enormer Personalbedarf. Mit der Sicherstellung dieses Personals, das dort fehlt, muss auch die logistische Ausstattung einhergehen.
Dann, so denke ich, werden wir wahrscheinlich in den nächsten Jahren einen wohlwollenderen Bericht von Ihnen erwarten können, und die Polizistinnen und Polizisten in
Wien, die trotz dieser tristen Voraussetzungen hervorragende Arbeit leisten, werden auch aufatmen können, weil es schließlich auch um ihr Renommee geht, wenn sie zu Einsätzen gerufen werden und diese dann aufgrund der Rahmenbedingungen zum Nachteil der Bevölkerung nicht wahrnehmen können.
Mehr Personal, mehr Logistik – das ist der Schlüssel für die Zukunft, nicht nur für unsere Polizisten, sondern auch zum Wohle der Bevölkerung! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Dr. Jarolim: Das hat dem Herrn Rechnungshofpräsidenten aber nicht gefallen!) – Der Herr Abgeordnete Jarolim macht jetzt bitte keinen Zwischenruf!
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-196 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/12 (III-187/1067 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schickhofer. – Bitte.
21.26
Abgeordneter Mag. Michael Schickhofer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn eine dringende Leseempfehlung für den EU-Finanzbericht aussprechen. Eine wichtige Erkenntnis daraus ist, dass es noch sehr, sehr viele Programme und Mittel gibt, die von den Regionen, in den Strukturbereichen, von Privaten, aber auch von Gemeinden abberufen werden können. Ich glaube, diese Chance sollten wir nützen, dass wir Mittel, die da sind, die noch da sind, die von der EU wieder zur Verfügung gestellt werden, wieder abholen.
Einschränken muss man die Leserempfehlung natürlich, was den landwirtschaftlichen Bereich betrifft. Da muss man die Bäuerinnen und Bauern loben. Da sind praktisch 100 Prozent der Mittel zu Beginn der Periode schon abberufen. Die Periode läuft ja von 2007 bis 2013.
Aber für sehr viele andere Lebensbereiche ist sehr kompakt zusammengefasst, wo es noch Chancen gibt, Gelder zu lukrieren, und diese Chancen sollte man nützen.
Ich glaube, ein zweiter wichtiger Punkt in der Darstellung ist, ein bisschen ein Gefühl für die Relationen des Geldes, das wir einsetzen und wieder zurückbekommen, zu erhalten. Wir leisten einen Nettobeitrag von 356 Millionen € an die Europäische Union. Das sind 0,6 Prozent des österreichischen Haushaltsumfanges und 0,3 Prozent des Umfanges des EU-Budgets. Also, ich glaube – gerade an die Kollegen der FPÖ gerichtet –, so tragisch und so Problem verursachend kann die Europäische Union nicht
sein, wenn man schaut, wie gering eigentlich die Relation des eingesetzten Kapitals zu dem ist, was uns die EU bringt, welch tolle Programme angeboten werden. Über das Friedensprojekt Europäische Union braucht man, so glaube ich, nicht weiter zu sprechen.
Ein Punkt wird noch angesprochen: Auch gegen Österreich ist ein Defizitverfahren eingeleitet worden, das mittlerweile ausgesetzt wurde. Wir waren im Jahr 2009 mit einer Wirtschaftskrise konfrontiert. Die Haushaltssalden aller Mitgliedstaaten waren negativ. Das Defizit ist von 2,3 auf 6,8 Prozent gestiegen, und auch der Verschuldensgrad von 61,6 Prozent auf 73,6 Prozent.
Österreich hat die richtigen Maßnahmen eingeleitet, ein Konsolidierungsprogramm umgesetzt, und wir sind jetzt einer von sechs Staaten, der von den 27 Staaten noch immer mit Tripple-A bewertet wird. Ich glaube, das ist vorbildlich und ganz, ganz wichtig. In diesem Sinne sollten wir weiterarbeiten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.
21.29
Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich werde mich bemühen, das Ganze kurz abzuhandeln. Der Rechnungshofbericht für nachhaltige Entwicklung fasst in diesem Fall die Empfehlung, die ich kurz zu Gehör bringen darf, zusammen.
„Die ‚Österreichische Strategie für Nachhaltige Entwicklung‘ wäre auch nach Beschluss der ‚Österreichischen Strategie Nachhaltige Entwicklung‘ als Instrument des Bundes beizubehalten und speziell in diese Richtung weiterzuentwickeln.“ (Beifall des Abg. Hörl.)
Nachhaltigkeit, geschätzte Damen und Herren, ist im ländlichen Raum, in der Landwirtschaft und speziell in der Forstwirtschaft eine Selbstverständlichkeit. Dort ist man sich dessen bewusst, was es bedeutet, schonend mit Ressourcen umzugehen und in Baumgenerationen Verantwortung zu tragen.
Gestatten Sie mir, ein einziges Beispiel aus dem „Österreichischen Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums“, das ich als sehr positiv empfinde, zu nennen. Es ist dies das Beispiel der Dorferneuerung in Niederösterreich. Es ist dies eine der positivsten Bürgerbewegungen, die es gibt: Eigenverantwortung, Eigenleistung, effizientester Umgang mit den Finanzmitteln – und das in Bezug auf unsere Lebensgrundlagen, die wir für die Zukunft brauchen.
Alles andere finden Sie in einem hervorragenden Bericht des Rechnungshofes. – Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)
21.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.
21.30
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Auch aus unserer Sicht einen herzlichen Dank für den EU-Finanzbericht 2009. Er ist eine sehr übersichtliche Darstellung über die EU-Finanzen, die Verwendung der EU-Mittel in Österreich, die Defizite und Schuldenstände der einzelnen EU-Mitgliedstaaten in den Jahren 2008 und 2009.
Das Ergebnis: Es gibt 27 EU-Staaten, davon sind 12 Nettozahler und 15 Nettoempfänger. Herr Schickhofer, wir zahlen noch immer viel zu viel in die EU, auch wenn Sie mei
nen, 356 Millionen € Nettobeitrag wäre nicht viel für Österreich. Ich werde es Ihnen auch noch beweisen, warum das anders ist. (Abg. Mag. Schickhofer: Immerhin um 200 Millionen weniger ...!)
Man könnte meinen, wenn man sich diesen Bericht zu Gemüte führt, dass alles paletti sei, meine Damen und Herren! Das ist aber nicht der Fall – leider nicht der Fall!
Ich war vorige Woche in Budapest bei einer Konferenz der EU. (Abg. Großruck: He!) Und zwar haben die Budget- und Finanzausschussobmänner getagt. Ich durfte im Auftrag des Parlaments in Ungarn vertreten sein. Die Ungarn haben dieses Meeting geleitet. Es waren natürlich auch einige EU-Mandatare vor Ort.
Damit möchte ich schon beginnen: Die EU-Mandatare vergessen, wenn sie in Brüssel im Parlament sitzen, von wem sie gewählt sind. Sonst könnte es nicht sein, dass sie in Zeiten wie diesen, wo es allen bezüglich der Finanzen sehr schlecht geht und die Schuldenstände gewaltig hoch sind, wieder mehr Geld für die EU fordern, dass sie zum Teil Steuerhoheiten einfordern, dass sie sich die Finanztransaktionssteuer wünschen, eigene Steuern möchten und sich für Großprojekte wie „Europa 2020“ Sonderbudgets vorstellen.
Die Stimmung dort war so, dass von den nationalen Abgeordneten sehr viel Kritik gekommen ist, Misstrauen gewesen ist. Jedes Land hat eigene Wünsche, und ich habe das Gefühl gehabt, so richtig mitarbeiten will man eigentlich bei den Projekten nicht.
Der bayerische Finanzminister hat das als Nettozahler ganz klar gesagt. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Ich kann das nur unterstreichen: Nicht mehr Geld in diesen Zeiten, maximal gleiche Mittel für die EU! Wenn Gelder gebraucht werden, um Großprojekte zu finanzieren, dann durch Umschichtungen. Er hat unmissverständlich auch gesagt: Die starken Staaten darf man in Zeiten wie diesen nicht schwächen!
Zum Großprojekt „Europa 2020“: Da hatte ich den Eindruck, dass die vorhandenen, vor Ort befindlichen Abgeordneten gar nicht wussten, was damit gemeint ist, und so wie bei der Lissabon-Strategie wieder ein Bauchfleck droht und viel Steuergeld in den Sand gesetzt wird. Ich vergleiche das immer mit einer Firma, wenn eine Holding besteht und die operativen Firmen nicht erfahren, was die Holding für Strategien ausheckt.
Die Ungarn haben sich große Mühe gegeben. Die Stimmung war trotzdem am Boden, und man redete aneinander vorbei. Ich konnte erfahren, dass bei den letzten Finanzverhandlungen 38 Konditionsausnahmen gewährt wurden, sonst hätte man die Finanzverhandlungen nicht positiv abgeschlossen. Nur Österreich hat leider keine Ausnahmen ausgehandelt. (Abg. Dr. Schüssel: Das ist ein vollkommener Blödsinn!)
Die Geldflüsse – damit bin ich wieder beim Rechnungshof; das wurde von den Abgeordneten dort auch gesagt – werden ungenau kontrolliert oder gar nicht kontrolliert, und sie vermissen einheitliche EU-Regeln. Das Ganze ist ein riesiges Kommunikationsproblem zwischen der EU-Führungsetage und den EU-Mitgliedsländern.
Was mich am meisten gewundert und irgendwie verunsichert hat, ist die Ratlosigkeit der EU gegenüber den Problemen der brustschwachen Staatsanleihen. Da hat der Herr Professor Lamfalussy gesagt, die Finanzkrise ist bei Weitem nicht ausgestanden, und diese brustschwachen Staatsanleihen sind unser großes Problem. Die müssen in irgendeiner Form abgearbeitet werden, aber die EU ist ratlos.
Eine letzte Bemerkung: Solange der Luxus besteht, dass einmal im Monat das gesamte EU-Parlament einmal in Brüssel und einmal in Straßburg tagt und mit viel, viel Geld hin und her gefahren wird, so lange dürfen wir einer Erweiterung der EU-Gelder nicht zustimmen. Wir sind dafür, dass wir die EU mit weniger Geld unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
21.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. Herr Abgeordneter, ich stelle die Uhr auf 4 Minuten. Das ist die Gesamtrestredezeit, die Sie haben. – Bitte.
21.36
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Bezüglich des EU-Finanzberichts möchte ich wieder Lob an den Rechnungshof für die Darstellung und für die Schlüsse, die man daraus ziehen kann, aussprechen. Es ist eine gute Unterlage für alle hier im Haus und darüber hinaus – sie sind auch öffentlich zugänglich.
In der Sache selbst wollte ich bei meinem Vorredner anknüpfen. Ich meine, so viel geht in der Verwaltungsreform in Österreich auch nicht weiter, als dass wir da vielleicht allzu große Töne spucken sollten. Ich glaube, gemessen an den Aufgabenstellungen ist die EU in dem Fall gar nicht einmal so schlecht aufgestellt.
Was wir wirklich genau anschauen sollten, ist, wie die diversen Programme der EU abgewickelt werden. Das hat natürlich ein enormes Missbrauchspotenzial, da brauchen wir überhaupt nicht schönzufärben. Da gehört auch anständig hinterhergeforscht. Jetzt gibt es ja auf EU-Ebene die eigene Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF. Es gibt aber auch den Europäischen Rechnungshof, der ja zunehmend mit den nationalen Rechnungshöfen seine Arbeit macht. Aber wir wissen schon, dass in Wirklichkeit die Probleme bei der Mittelverwendung und der mangelnden Effizienz woanders liegen als in Österreich – oder zumindest nicht primär –, wenn es um EU-Gelder geht.
Zur Steuerdebatte – weil das ja das einzig verbliebene Thema ist – oder bezüglich der EU-Finanzierung ein letztes Argument: Ob jetzt insgesamt die Steuerquoten steigen sollen oder nicht, ist ja wohl die Frage. Da kann man dieser oder jener Meinung sein, je nach ideologischem Geschmack. Aber dass auch die EU selbst welche einheben könnte, ist nicht von vornherein des Teufels – nicht einmal für die FPÖ-Fraktion, Kollege Gradauer! Ich erinnere Sie daran, dass wir ja, was die Finanztransaktionssteuer betrifft – mittlerweile haben Sie offensichtlich auch eine andere Meinung –, schon einmal eine Fünf-Parteien-Einigung gehabt haben. (Abg. Strache: Immer auf nationaler Ebene!) – Ja, aber eine Finanztransaktionssteuer auf nationaler Ebene, Herr Kollege Strache, was ist das? – Eine Börseumsatzsteuer, etwas anderes wird ja das ... (Abg. Strache: Immer Einnahmen für Nationalstaaten!) – Okay, dann wollen Sie die Einnahmen auf die Nationalstaaten herunterholen!
Da sage ich – da sind wir ohnehin genau beim Argument –, es ist auch möglich, zu sagen, dass die Beitragszahlungen von den einzelnen Ländern an die EU um das geringer werden, wenn wir denn schon eine Steuer haben, die ja praktisch nur EU-weit oder jedenfalls im Euro-Raum Sinn macht. Das war ja genau das Argument auch für Sie gewesen: Das kann man auch so organisieren, ohne dass die Steuerquote steigt. – Sei es drum.
Wesentlich ist schon – so glaube ich –, dass es ein paar Titel gibt – und da weiß ich nicht, welcher Meinungen die Fraktionen jeweils sind –, die wir aus Lenkungsgründen einsetzen sollen – gar nicht so sehr, weil es darum geht, dass man mehr Geld einnehmen muss, aber wenn dann schon eines hereinkommt, dann kann man ja schauen, was man damit macht. Das wäre einerseits zur Stabilisierung der Finanzmärkte – das wäre eben diese Finanztransaktionssteuer –, aber durchaus auch im ökologischen Bereich. Dass nämlich alles mit der Mineralölsteuer ziemlich belastet ist, wie Sie ja gerade immer monieren, nur der Flugverkehr genau nicht, versteht ja nun wirklich niemand.
Deshalb muss die Steuerquote nicht steigen, wenn man anderswo runtergeht. Ich glaube, gerade den Formen der Verbrennung von fossilen Rohstoffen sollte da besonderes Augenmerk geschenkt werden. Dann hätte man auch EU-Einnahmen, die man je nach
Gusto entsprechend verteilen könnte. Ich würde das ein bisschen entspannter sehen, denn selbst jene, die die Steuerquote nicht höher haben wollen, könnten damit leben.
Faktum ist, dass es vernünftig ist, bestimmte Steuern so auszugestalten, dass sie in ganz Europa ihre Wirkung entfalten. Sonst wird es sie nie geben und wir würden auf die entsprechenden vernünftigen Lenkungseffekte und auch auf die Einnahmeneffekte verzichten. Dagegen muss man nicht immer polemisieren. Man kann auch einmal sagen: Okay, das ist g’scheit, machen wir das so und gehen wir mit anderen Steuern runter! (Beifall bei den Grünen.)
21.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Ing. Lugar gelangt nun zu Wort. – Bitte.
21.40
Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Ich möchte auf die österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung, die der Rechnungshof beleuchtet hat, etwas näher eingehen. Es steht in diesem Bericht, dass die österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung speziell weiterzuentwickeln wäre. – Das ist ein Hilfsausdruck, zu sagen, sie gehört weiterentwickelt, denn es ist praktisch noch nichts entwickelt worden. Diese Strategie ist in etwa zehn Jahre alt, und so ziemlich alle Problemfelder, die wir haben – von der Bildung bis zur demografischen Entwicklung, Wohlstandskrankheiten, Klimawandel und speziell die Verschuldenslage –, wurden schon vor zehn Jahren angesprochen. Wenn man sich jetzt anschaut, was tatsächlich geschehen ist, dann ist das wirklich ein Hilfsausdruck, zu sagen, dass die Strategie beibehalten und noch weiterentwickelt werden soll, denn letztlich ist überhaupt nichts geschehen in all diesen Bereichen.
Wenn wir schon von Nachhaltigkeit sprechen, wenn wir schon von der Verantwortung gegenüber unseren Kindern und der nachfolgenden Generation sprechen, wenn wir also von Generationengerechtigkeit sprechen, dann frage ich mich wirklich, wie unsere Jugendlichen überhaupt noch stillhalten können angesichts der Probleme, die wir ihnen hinterlassen. Denken wir nur an den Klimawandel! Es werden letztlich die Jugendlichen sein, die die Probleme, die durch den Klimawandel entstehen, ausbaden werden.
Oder die Tatsache, dass immer noch kerngesunde Menschen mit 52 Jahren in Pension gehen: Auch das werden eines Tages unsere Kinder bezahlen müssen.
Oder: Wohlstandserkrankungen nehmen epidemisch zu. Ich nenne nur ein Beispiel: Diabetes 2, eine Wohlstandserkrankung, nimmt in dem Maße zu, dass sogar Kinder schon Altersdiabetes entwickeln. Wir werden in 20, 30 Jahren eine halbe Million Diabetiker in diesem Land haben, Tendenz noch weiter steigend.
Oder schauen wir uns die Verschuldenslage an. Es war ein Abgeordneter von der ÖVP hier am Rednerpult und hat davon gesprochen, dass wir auf Konsolidierungskurs sind. Er hat im gleichen Atemzug gesagt, dass die Verschuldung von 60 Prozent auf 73 Prozent Verschuldung gewachsen ist. Also wo ist da eine Konsolidierung? Wir schaffen es ja immer noch nicht, nicht einmal in guten Zeiten, Überschüsse zu produzieren, geschweige denn in schlechten Zeiten.
Das heißt, in all diesen Bereichen
hinterlassen wir unseren Kindern eine riesengro-
ße Baustelle, die sie letztlich irgendwann einmal abtragen müssen. (Zwischenruf
des Abg. Großruck.)
Was tun wir jetzt? Ich frage mich wirklich, warum die Jugendlichen nicht schon revoltieren. Normalerweise müssten sie, so wie wir uns hier gebärden, längst schon revoltieren und uns einmal zur Rede stellen, was das soll. Was soll das, dass wir ihnen Baustellen über Baustellen hinterlassen?
Ich bin kein Hellseher, aber eines kann ich versprechen: Unseren Kindern wird es einmal schlechter gehen als uns, und es stellt sich die Frage: Wollen wir das wirklich? – Noch ist Zeit, gegenzusteuern. Ich bin wirklich froh, dass Herr Dr. Moser vom Rechnungshof immer wieder mahnt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es werden ihm von allen immer wieder Rosen gestreut, von der SPÖ, von der ÖVP, und auch ich bedanke mich recht herzlich bei ihm, dass er dieser Mahner in der Wüste ist. Ich hoffe wirklich inständig, dass wir den Turn-around noch schaffen, denn wenn wir so weitertun, dann sieht es nicht gut aus.
Deshalb, Herr Rechnungshofpräsident Moser, bedanke ich mich recht herzlich bei Ihnen, und ich bitte Sie, weiterhin den Finger auf die Wunde zu legen, im Interesse unserer Kinder und auch in unserem Interesse, denn wir werden irgendwann einmal davon abhängig sein, dass unsere Kinder unsere Pensionen zahlen, und dann müssen sie auch in der Lage dazu sein. Deshalb, Herr Präsident, bitte ich Sie: Geben Sie nicht auf!
An die Adresse von SPÖ und ÖVP gerichtet: Sie sollten das einmal ein bisschen ernst nehmen, was Ihnen der Herr Präsident sagt, und nicht immer wieder nur Rosen streuen und hinten nach nichts umsetzen. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
21.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Schönpass gelangt nun zu Wort. – Bitte.
21.45
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof hat eine umfassende Überprüfung zum Kapitel Nachhaltige Entwicklung in Österreich für die Jahre 2006 bis 2009 durchgeführt. Die Ergebnisse und Empfehlungen des Rechnungshofberichtes wurden in zwei Ausschusssitzungen ausführlich diskutiert. Übrigens: Der Begriff „Nachhaltige Entwicklung“ bedeutet eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entsprechen soll, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.
Grundsätzlich bekennen sich sowohl Bund als auch Länder zur Nachhaltigen Entwicklung. Vor allem auf Länderebene fehlen jedoch Nachhaltigkeitsstrategien, der Bund hat diese bereits.
Hinsichtlich der Finanzierung zukünftiger lokaler Agenda-21-Maßnahmen empfiehlt der Rechnungshof, diese besser zu vernetzen; so zum Beispiel Dorferneuerung – LEADER – Agenda 21.
Ebenfalls wäre ein passendes Indikatorensystem festzulegen.
Ich hoffe, dass den Empfehlungen des Rechnungshofes auch nachgekommen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.47
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte. (Abg. Großruck: Restredezeit: eine halbe Stunde! – Abg. Singer – auf dem Weg zum Rednerpult –: Danke!)
21.47
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Nachhaltigkeit ist aus meiner Sicht ein wesentlicher Punkt unseres politischen Handelns. Der Bund hat, auch gemeinsam mit den Ländern, in den vergangenen zehn Jahren Strategien zur Umsetzung einer Nachhaltigen Entwicklung erarbeitet und beschlossen.
Es ist erfreulich, wenn der Rechnungshof in seinem Bericht die österreichische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung als wichtiges Planungsinstrument darstellt. Auch die Anmerkung, die „Österreichische Strategie Nachhaltige Entwicklung“ sei ein Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, ist eine positive Beurteilung durch den Rechnungshof.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Messung der erfolgreichen Umsetzung der angesprochenen Strategien wurden Indikatoren festgestellt. Im Vergleich mit jenen 24 EU-Staaten, die Nachhaltigkeitsstrategien entwickelt haben, konnte Österreich im Jahr 2007 die höchste Übereinstimmung mit den EU-Indikatoren vorweisen. – Auch ein positiver Befund des Rechnungshofes. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Allerdings wurde auch festgestellt, dass solche Indikatorensysteme bei den Ländern fehlen; Kollegin Schönpass hat bereits darauf hingewiesen. Der Rechnungshof empfiehlt daher eine regionale Darstellung der Indikatoren zur besseren Vergleichbarkeit sowie im Vorhinein die Durchführung einer flächendeckenden Folgeabschätzung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Als Bürgermeister darf ich festhalten, dass es Programme gibt, die die Nachhaltigkeit bis auf die Gemeindeebene wirken lassen. Die Dorferneuerung wurde bereits vom Kollegen Hornek angesprochen, und ich darf aus meiner Sicht auf das wichtige Instrument der Agenda 21 hinweisen. Die Agenda 21 zielt auf die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität in den Gemeinden für gegenwärtige und künftige Generationen ab. Die Langfristigkeit der Maßnahmen, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die Praxisnähe, die Überschaubarkeit, die Umsetzungsschritte, die Selbstorganisation und die Ganzheitlichkeit sind die besonderen Merkmale des Agenda-21-Prozesses. – Aus meiner Sicht, sehr geehrte Damen und Herren, ein wesentliches Instrument, um die Nachhaltigkeit auch auf Gemeindeebene umsetzen zu können; übrigens auch ein Programm, das über Leader aus EU-Mitteln kofinanziert wird – auch eine Chance, EU-Mittel abzuholen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
21.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Kräuter gelangt nun zu Wort. – Bitte.
21.50
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Noch einige Sätze zur Nachhaltigkeit. Die Definition ist klar, wurde mehrfach erläutert, ich möchte nur schnell zu einem ganz praktischen Beispiel kommen, einem Klassiker: Gewässerschutz, Fließgewässer. In den sechziger Jahren ist da wahnsinnig viel Unsinn passiert. Man hat begradigt, verbaut, jetzt muss man kostspielig wieder rückbauen. Man ist aber aus Schaden nicht klug geworden, denn der Boom, was die Kleinwasserkraftwerke betrifft, ist ja kaum zu fassen. Hunderte Projekte sind geplant: mit minimalem Energiegewinn, aber gewaltiger Naturzerstörung.
Das ist keine Nachhaltigkeit. Zerstörte Gewässer, vernichtete Tier- und Pflanzenwelt, irreparable Schäden in der Natur – die Folgen sind dramatisch für die Umwelt, aber auch für den Tourismus. Es gibt kaum einen Prospekt mit einer Österreich-Werbung, der nicht eine schöne unberührte Flusslandschaft aufzeigt, Kollege Grillitsch.
Der Zustand der Instrumente ist tatsächlich ein jämmerlicher. Das ist schon bezeichnend. Der Herr Umweltminister sollte sich doch diesen Dingen widmen und die Rechnungshofempfehlungen beherzigen, damit man einmal eine begriffliche Klarheit zustande bringt. Es sollte einmal evaluiert werden, was bisher überhaupt geschehen ist, und ein System entwickelt werden. Schade, dass der Umweltminister diese Dinge nicht nützt, nicht wahrnimmt, dass er die Empfehlungen des Rechnungshofes nicht ernst nimmt. (Beifall bei der SPÖ.)
21.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort. – Bitte.
21.51
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sie haben sicherlich bemerkt, dass auf der heutigen Tagesordnung drei neue Produkte des Rechnungshofes stehen. Zum einen liegt der Einkommensbericht vor, der wesentlich leistungsfreundlicher, leserfreundlicher geworden ist. Er beinhaltet neue Tabellen, eine CD, einen statistischen Annex, damit der Betrachter, der Leser, das für seine Arbeit weiterverwenden kann. Des Weiteren gibt es nunmehr einen EU-Finanzbericht, der auch eine Serviceleistung für Nationalrat und Landtage ist, und zudem einen Tätigkeitsbericht, der darstellt, wie die Tätigkeit des Rechnungshofes im vorigen Jahr gewesen ist.
Gestatten Sie mir, weil auch lange über den Peer-Review-Bericht gesprochen worden ist, dass ich mich bei den Mitarbeitern des Rechnungshofes sehr herzlich bedanke. Der Rechnungshof ist neu geworden in den letzten Jahren. Wir haben eine Qualitäts- und Qualifizierungsoffensive gestartet, 40 Projekte im Rechnungshof entwickelt, im Zusammenwirken mit den Mitarbeitern. Das hat dazu geführt, dass wir von allen drei Peer Reviewer in die Champions League der Rechnungshöfe gehoben worden sind; sicherlich eine gute Leistung der Mitarbeiter. Die Mitarbeiter wollen zeigen, dass ihnen die Arbeit für die Allgemeinheit und auch für den Nationalrat und für die gesetzgebenden Körperschaften wichtig ist. Dafür möchte ich mich bei den Mitarbeitern des Rechnungshofes auf das Herzlichste bedanken. (Allgemeiner Beifall.)
Ich möchte auch erwähnen, nachdem nunmehr die Leistung des Rechnungshofes beurteilt worden ist, dass der Rechnungshof in die Jahre gekommen ist. Das heißt, er ist 250 Jahre alt. Wir feiern heuer das 250-jährige Bestehen des Rechnungshofes, und ich darf Sie schon jetzt zu den entsprechenden Aktivitäten des Rechnungshofes einladen. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch bei der Frau Präsidentin bedanken, die zugesagt hat, dass eine diesbezügliche Ausstellung hier in diesem Haus stattfinden kann. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es eine Festschrift aus Anlass des 250-jährigen Bestehens geben wird und dass darüber hinaus auch in den Landtagen diesbezügliche Wanderausstellungen durchgeführt werden. Auch werden wir versuchen, verstärkt in Richtung Bevölkerung, in Richtung Schulen zu gehen. Aus diesem Grunde bedanke ich mich auch dafür, dass der Rechnungshof auch bei der Demokratiewerkstatt mitwirken kann.
Ich kann sagen, 250 Jahre haben gezeigt: Kontrolle zahlt sich aus. Es hat sich im Rahmen des Nachfrageverfahrens gezeigt, dass der Umsetzungsstand an und für sich ein sehr hoher ist, aber gerade in jenen Bereichen, wo Effizienzsteigerungspotenziale möglich sind, wo Einsparungen möglich sind, hapert es noch, zumal dort das Zusammenwirken mehrerer beziehungsweise Kompetenzänderungen erforderlich sind. Ich darf Sie daher ersuchen, dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Kompetenzänderungen beziehungsweise Synergien genutzt werden können, um die Nachhaltigkeit, die im Rahmen der Debatte angesprochen worden ist, auch tatsächlich zur Umsetzung zu bringen.
Nochmals herzlichen Dank für die Anerkennung der Arbeit. Ich bedanke mich bei Ihnen sehr herzlich für die Berichte, die von Ihnen immer wieder eindringlich diskutiert werden, sowohl im Ausschuss als auch im Plenum. Ich kann nur sagen, die Arbeit in Österreich im Zusammenwirken mit dem Parlament ist hervorragend. Dafür bedanke ich mich bei Ihnen, denn das zeigt, dass sich die Arbeit auszahlt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ, SPÖ, ÖVP und BZÖ.)
21.54
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort wird keines verlangt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-187 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahmen eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung unzulässiger Einflussnahmen im Bereich des Finanzministeriums,
über den Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur näheren Untersuchung der Rolle und Verwicklung des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser in der beziehungsweise die BUWOG-Affäre sowie
über den Antrag der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur näheren Untersuchung der Rolle und Verwicklung des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser in der beziehungsweise die BUWOG-Affäre sowie des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler, ehemaliger Vorstand der Österreichischen Bundesliga, und des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser bezüglich Förderungen der Bundesliga durch die Republik Österreich.
Entsprechend der Vereinbarung der Fraktionen werden zunächst die Antragsteller in der soeben erwähnten Reihenfolge die Anträge begründen, die daran anschließende Debatte wird unter einem durchgeführt.
Die Anträge wurden inzwischen auch an alle Abgeordneten verteilt.
Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Moser, Kogler, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 GOG auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung unzulässiger Einflussnahmen im Bereich des Finanzministeriums
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis: 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 Grüne, 1 BZÖ einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Untersuchung aufklärungsbedürftiger Vorgänge während bzw. in möglichem Zusammenhang mit der Amtszeit des ehemaligen Bundesministers für Finanzen, Karl Heinz Grasser:
Privatisierung von BUWOG, Dorotheum und Bundesverlag
steuerliche Behandlung der privaten Homepage sowie von Auftrittshonoraren (Vorträge, „Roadshows“) des damaligen Finanzministers Grasser
fragwürdige Einmietungen von Bundesinstitutionen (Übersiedlung von Gerichten in den „Justiztower“ Marxergasse und Finanz- und Zollämtern in den „Terminal-Tower“ Linz)
versuchte Einflussnahme Grassers auf die Novellierung des Glücksspielgesetzes
Klärung, inwieweit die Abwicklung fragwürdiger Geldtransfers über ausländische Konten und Briefkastenfirmen sowie diverse Stiftungskonstruktionen dazu diente, Geldflüsse an Grasser zu verschleiern, die ihre Grundlage in Malversationen während seiner Amtszeit hatten (z. B. infolge von Privatisierungen, Einmietungen etc.), auch wenn die konkreten Geldflüsse erst nach Beendigung seiner Amtszeit erfolgten.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien für Finanzen und Justiz sowie von Akten der Finanz- und Justizbehörden sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.
Begründung:
Seit der BUWOG-Affäre verdichten sich die Verdachtsmomente, wonach im Wirkungsbereich des damaligen Finanzministers Mag. Karl Heinz Grasser persönliche Interessen über die Interessen der Republik Österreich gestellt wurden, sei es bei Gesetzesvorschlägen, Privatisierungen, Einmietungen, Beraterverträgen, Finanzmarktaufsicht, Einrichtung von Stiftungen,
Mittlerweile ergeben Einzelheiten, die im Rahmen verschiedener Strafverfahren öffentlich wurden, eine derartige Verdichtung der Verdachtsmomente gegen den ehemaligen Finanzminister, dass eine lückenlose Klärung der Vorgänge und der politischen Verantwortung durch den Nationalrat unumgänglich ist:
Detail-Informationen über die nötige Bietersumme (zum Erwerb der BUWOG u. a. Wohnbaugesellschaften durch die Immofinanz) von Walter Meischberger, die dieser enge Freund von Grasser nur aus dem engsten persönlichen Umfeld oder vom Minister selbst bekommen konnte;
Aussagen von Michael Ramprecht und Sitzungsprotokolle der Vergabekommission;
zwei Meischberger-Konten von bei der Hypo Invest Bank in Liechtenstein (eines davon auf „Natalie“) mit Geldern aus der BUWOG-Provision;
im „Ramprecht-Prozess“ zugegebene Fehlüberweisung;
geleugnete Anweisung zur Bevorzugung von Lehman trotz Aktenvermerk-Feststellung der BUWOG-Vergabekommission;
von Meischberger vermittelter Luxusurlaub ( 6 Nächte für 4.600.- Euro) auf den Seychellen acht Wochen vor Verkauf der BUWOG;
Tonbandprotokolle über abgehörte Gespräche, in denen nachträglich krampfhaft versucht wurde, Erklärungen für erhaltene Provisionszahlungen zu konstruieren
Involvierung in die Causa Hypo-Alpe Adria: Zeichnung von Hypo-Genussscheinen;
fragwürdige Geldtransfers über ausländische Briefkastenfirmen und Stiftungskonstruktionen
Bereits der Rechungshof stellte in seinen Berichten Ungereimtheiten fest. Sein ehemaliger Präsident, Dr. Franz Fiedler, forderte nun angesichts der neuen Faktenlage einen Untersuchungsausschuss. Zeugenaussagen erhärten diese Forderung.
Dort, wo der Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlungen besteht, sind bereits gerichtliche Vorerhebungen eingeleitet. Davon unabhängig ist die politische Verantwortung zu klären. Diese Aufgabe kommt nach der Bundesverfassung dem Nationalrat zu.
Gemäß § 33 GOG verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer kurzen Debatte.
*****
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
mit Debatte (Verlangen)
§ 33 Abs 1 iVm § 33 Abs 2 GOG-NR
der Abgeordneten Josef Bucher, Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Untersuchung der Rolle und Verwicklung des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser in der bzw. die BUWOG-Affäre
Gegenstand der Untersuchung
Untersuchung der Affäre rund um die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen der Bauen und Wohnen GmbH (BUWOG) durch den damaligen österreichischen Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser, wobei im Besonderen die Rolle Grassers hinsichtlich der Provisionszahlungen an seine Bekannten, den PR-Berater Peter Hochegger und den Lobbyisten Walter Meischberger zu untersuchen ist. Insbesondere ist zu untersuchen, ob Mag. Karl-Heinz Grasser Insiderinformationen zu Unrecht weiterleitete. Vor allem sind auch mögliche Verwicklungen der ÖVP zu ergründen bzw. ist überprüfen, ob durch den Verkauf die Republik geschädigt bzw. Dritte zu Unrecht begünstigt wurden.
Untersuchungsauftrag
Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Finanzen sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.
Begründung
Nicht zuletzt aufgrund der damaligen Funktion Grassers als Finanzminister der Republik Österreich erscheint die Causa BUWOG als dringend aufklärungswürdig, um den Ruf des Rechtsstaates Österreich und sogar den Ruf des Wirtschaftsstandortes Österreich nicht dauerhaft zu schädigen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit der Justiz scheint aufgrund der schleppenden Ermittlungen so gut wie aufgebraucht und der Eindruck von Klassenjustiz bzw. regelmäßigen Bevorteilungen von Besserverdienern und Regierungspolitikern hält sich hartnäckig. Eine öffentliche Diskussion darüber ist mittlerweile entbrannt.
Insgesamt erscheinen allein weitreichende Untersuchungen mit dem Ziel schonungsloser Aufklärung durch die gewählten Volksvertreter in Abgrenzung zu Untersuchungen
durch regierungsgefärbte Institutionen notwendig, um endlich den Schutzschild des Parteiproporzes aufzubrechen und den Fall abschließend aufzuklären.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Zur Untersuchung der Affäre rund um die
Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen der Bauen und Wohnen GmbH
(BUWOG) durch den damaligen österreichischen Finanzminister Mag.
Karl-Heinz Grasser, wobei im Besonderen die Rolle Grassers hinsichtlich
der Provisionszahlungen an seine Bekannten, den PR-Berater Peter Hochegger
und den Lobbyisten Walter Meischberger bzw. die Frage, ob Karl-Heinz Grasser
Insiderinformationen zu Unrecht weiterleitete sowie mögliche Verwicklungen
der ÖVP bzw. die Frage, ob durch den Verkauf die Republik geschädigt
bzw. Dritte zu Unrecht begünstigt wurden, von maßgeblichem Interesse
sind, wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 16
Abgeordneten im Verhältnis 5 SPÖ 5 ÖVP
3 FPÖ 2 Grüne 1 BZÖ besteht.“
Verlangen
Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen weiters gemäß § 33 Abs 2 GOG-NR über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.
*****
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
mit Debatte (Verlangen)
§ 33 Abs 1 iVm § 33 Abs 2 GOG-NR
des Abgeordneten Podgorschek, Rosenkranz und Kollegen
betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Untersuchung der Rolle und Verwicklung des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser in der bzw. die BUWOG-Affäre sowie des Abgeordneten zum Nationalrat Peter Westenthaler, ehemaliger Vorstand der Österreichischen Bundesliga und des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser bezüglich Förderungen der Bundesliga durch die Republik Österreich
Gegenstand der Untersuchung
Untersuchung der Affäre rund um die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen der Bauen und Wohnen GmbH (BUWOG) durch den damaligen österreichischen Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser, wobei im Besonderen die Rolle Grassers hinsichtlich der Provisionszahlungen an seine Bekannten, den PR-Berater Peter Hochegger und den Lobbyisten Walter Meischberger zu untersuchen ist. Insbesondere ist zu untersuchen, ob Mag. Karl-Heinz Grasser Insiderinformationen zu Unrecht weiterleitete. Vor allem sind auch mögliche Verwicklungen der ÖVP zu ergründen bzw. ist überprüfen, ob durch den Verkauf die Republik geschädigt bzw. Dritte zu Unrecht begünstigt wurden.
Am 3. Dezember 2003 beschloss der Nationalrat den Bundesligavereinen eine Million Euro zur Nachwuchsförderung zukommen zu lassen; mit diesem Geld wurde vermutlich aber eine Finanzschuld der Bundesliga getilgt. Abgeordneter zum Nationalrat Peter Westenthaler war zu diesem Zeitpunkt Vorstand der Fußball - Bundesliga, Mag. Karl-
Heinz Grasser Finanzminister. Verschiedene Umstände deuten darauf hin, dass Grasser von eventuell zweckwidrigen Verwendungen der Förderungen gewußt haben könnte und eine entsprechende Vereinbarung zwischen Westenthaler und Grasser getroffen wurde. In diesem Zusammenhang ist zu überprüfen, ob Westenthaler bei Grasser im Sinne der Bundesliga interveniert hatte, ob Westenthaler und Grasser von einer eventuell zweckwidrigen Förderungsverwendung wussten und in welcher Form Westenthaler, Grasser und andere Personen in die Causa verstrickt sind.
Untersuchungsauftrag
Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente, insbesondere durch die Vorlage von Akten des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport und des Bundesministeriums für Finanzen sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.
Begründung
Nicht zuletzt aufgrund der damaligen Funktion Grassers als Finanzminister der Republik Österreich erscheint die Causa BUWOG aber auch die möglicherweise zweckwidrige Verwendung von staatlichen Fördergeldern durch die Österreichische Fußball Bundesliga als dringend aufklärungswürdig, um den Ruf des Rechtsstaates Österreich und sogar den Ruf des Wirtschaftsstandortes Österreich nicht dauerhaft zu schädigen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit der Justiz scheint aufgrund der schleppenden Ermittlungen so gut wie aufgebraucht und der Eindruck von Klassenjustiz bzw. regelmäßigen Bevorteilungen von Besserverdienern und Regierungspolitikern hält sich hartnäckig. Eine öffentliche Diskussion darüber ist mittlerweile entbrannt. Im Fall der Fördergeldvergabe an die Österreichische Bundesliga erscheint das Verhalten höchster Exekutivorgane der Republik und deren mögliches Zusammenwirken mit Vertretern der Bundesliga abseits gesetzlicher Vorgaben aufklärungswürdig.
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Zur Untersuchung der Affäre rund um die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen der Bauen und Wohnen GmbH (BUWOG) durch den damaligen österreichischen Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser, wobei im Besonderen die Rolle Grassers hinsichtlich der Provisionszahlungen an seine Bekannten, den PR-Berater Peter Hochegger und den Lobbyisten Walter Meischberger bzw. die Frage, ob Karl-Heinz Grasser Insiderinformationen zu Unrecht weiterleitete sowie mögliche Verwicklungen der ÖVP bzw. die Frage, ob durch den Verkauf die Republik geschädigt bzw. Dritte zu Unrecht begünstigt wurden, von maßgeblichem Interesse sind, sowie zur Untersuchung der Frage, ob Fördergelder der Republik Österreich für die Österreichische Fußball Bundesliga zweckwidrig verwendet wurden und ob es dabei zu ungesetzmäßigen Absprachen insbesondere zwischen dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und dem damaligen Bundesligavorstand Peter Westenthaler kam, wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 16 Abgeordneten im Verhältnis 5 SPÖ 5 ÖVP 3 FPÖ 2 Grüne 1 BZÖ besteht.“
Verlangen
Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen weiters gemäß § 33 Abs 2 GOG-NR über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.
Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten. Den Erstrednern steht zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung sollten 10 Minuten nicht übersteigen.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. Ich stelle die Uhr auf 10 Minuten. – Bitte.
21.57
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Schlawiener“ – mit langem i – titelt die „Süddeutsche Zeitung“ heute und widmet unserem werten ehemaligen Finanzminister eine ganze Seite. Wir sind nicht zum ersten Mal mit dieser Causa in der Berichterstattung internationaler Medien, und es wird sicherlich nicht das letzte Mal sein. Was wir aber mit dieser Berichterstattung auf internationaler Ebene – ich will ja gar nicht reden von „Financial Times“, ich will gar nicht reden von „Spiegel“ oder „Stern“, sondern nur auf dieses Beispiel aus unserem Nachbarstaat hinweisen –, was wir mit dieser Berichterstattung an politischem Scheinwerferlicht nach Österreich bringen, das ist wirklich schämenswert. Das ist skandalös, weil jedes Mal in den internationalen Medien deutlich wird, dass wir in Österreich uns dagegen wehren – nämlich Sie von der ÖVP und Sie von der SPÖ –, endlich politische Klarheit zu schaffen, aufzuklären, zu analysieren, das System Grasser und seine Freunderlwirtschaft auch wirklich einer politischen Nachkontrolle zu unterwerfen. Die begleitende Kontrolle haben Sie sowieso verweigert.
So geht es nicht mehr weiter. Sie werden doch nicht riskieren, dass Sie international ständig heruntergemacht werden mit Ihren sozusagen prädemokratischen Vorgangsweisen. Ich sage extra „prädemokratischen Vorgangsweisen“, denn gehen Sie einmal nach Berlin, schauen Sie auch einmal nach Brüssel – ich habe das letzte Woche gemacht –, dort sind diese Themen wirklich in aller Munde. Unterhalten Sie sich dann auch über die Instrumente, die den dortigen Parlamenten zur Verfügung stehen, wenn es darum geht, aufzuklären und oppositionelle Kontrolle zu üben!
Kollege Gaßner ist mein Zeuge. Ich habe viele Kolleginnen und Kollegen auch in der SPÖ – ich sage nicht nur SPD –, die schon längst darauf drängen, dass untersucht wird. Ich brauche gar nicht lang zu zitieren. Kollege Kräuter: Es wird noch vor dem Sommer untersucht. Kollege Jarolim: Es soll noch vor dem Sommer untersucht werden. – Jetzt haben wir schon März, das ist doch schon „vor dem Sommer“. Also wir könnten jetzt wirklich zur Beschlussfassung übergehen. Wir brauchen ohnehin noch längere Zeit, um uns klar zu werden über das Prozedere, über den Ablauf Termine, über den Ablauf: Wer wird geladen?, über den Ablauf: Wie ist die Vorsitzführung?, Wie ist die Zeugenbeschaffung?, Wie ist das Aktenmaterial? Das kostet ohnehin alles Zeit.
Darum: Wenn es vor dem Sommer sein soll, warum nicht jetzt schon den Vorlauf? Denken Sie vor allem daran – ich habe sogar die Geschäftsordnung vom Deutschen Bundestag mit; es gibt ja Ergebnisse von österreichisch-deutschen Freundschaftsgruppentreffen –: Es ist eine Grundausstattung im Deutschen Bundestag!
Eine Delegation österreichischer Abgeordneter war ja auch schon in Berlin und hat sich, auch was Untersuchungsausschussrechte anlangt, vor Ort gründlich über diese Mechanismen informieren lassen.
Auch der Vizepräsident des Deutschen Bundestages hat gesagt, ja selbstverständlich ist es bei ihnen üblich, Untersuchungsausschüsse einzusetzen – Minderheitsrecht –, mindestens drei pro Legislaturperiode, weil es einfach um die Kontrolle der Regierungsarbeit geht.
Ich brauche ja die Bedeutung der Kontrolle im Fall Grasser gar nicht zu erklären. Sie müssen sich ja wirklich nur noch einmal die letzte Medienberichterstattung vor das geistige Auge holen und Revue passieren lassen.
Ich möchte Ihr Gedächtnis nur kurz mit einer kleinen Grafik auffrischen. (Die Rednerin hält die Kopie einer Graphik aus der Zeitschrift „FORMAT“ mit dem Titel „Skandal-Organigramm“ in die Höhe.)
Schauen Sie sich dieses Skandal-Organigramm aus dem „FORMAT“ von vor 14 Tagen an! (Abg. Kopf: Das „FORMAT“ bekommt aber kein Antragsrecht für einen Untersuchungsausschuss!) Die ganze Verflechtungsgeschichte dieser Grasser-Firmen, dieser Hochegger-Firmen, dieser Beratungsgelder, dieser Provisionsgelder. – Ja wozu denn das Ganze? Wozu das Ganze? – Hier gehört aufgeklärt!
Herr Kollege Kopf, erklären Sie mir einmal, warum es notwendig ist, so komplizierte Firmengeflechte zu machen, wenn es nicht darum geht, etwas zu verschleiern! Wir sollten deswegen schnell ans Werk gehen. (Abg. Kopf: Was hat das mit der Politik zu tun?) – Genau diese Frage möchte ich ja schon lange beantworten. (Abg. Kopf: Was? Was?) Ja, ganz eindeutig. (Abg. Kopf: Ein Firmengeflecht!) Es sind Gelder geflossen. Sie wissen selber, es war eine politische Beschlussfassung, die Bundeswohnbaugesellschaften zu verkaufen (Abg. Kopf: Ahh!) – eine politische Frage, eine politische Entscheidung! (Abg. Kopf: Und was hat das mit dem Firmengeflecht zu tun?)
Sie wissen ganz genau, dass Provisionsgelder von fast 10 Millionen € geflossen sind. Es ist eine politische Frage, Herr Kollege Kopf, und jetzt sage ich Ihnen gerne, dass sich die Zeugenaussagen Hochegger/Meischberger um eine Firma Mandarin verfestigen, und diese Firma Mandarin ist auch in diesem Firmengeflecht.
Das ist meine ganz klare Antwort auf Ihre sehr einfache Frage, und die eigentliche Antwort auf Ihre Frage heißt, gerade deshalb brauchen wir den Untersuchungsausschuss; nicht nur, weil es aufzuklären gilt, nicht nur, weil Sie auch gesagt haben, es wird einen Untersuchungsausschuss geben, sondern auch deshalb, weil ja die Justiz völlig überfordert ist. (Abg. Kopf: Aber irgendwas behaupten ...!)
Ich nehme nämlich Ihr zweites Argument gleich vorweg. Sie sagen immer, zuerst die Justiz und dann das Parlament. Ich sage Ihnen, das Parlament hat parallel untersucht (Abg. Dr. Stummvoll: Sie wollen Richter spielen!) bei BAWAG, das Parlament hat parallel untersucht bei Noricum, das Parlament hat parallel untersucht bei Lucona. – Warum denn jetzt nicht?!
Denken Sie allein an die Kapazität der Justiz – ich wiederhole das, mit neuen Tatsachen untermauert! Die Engpässe sind eigentlich schon ein halber Justizskandal. Wir brauchen ja schon wieder einen zweiten Untersuchungsausschuss, um die Vorgangsweise der Justiz zu klären. Ich sage es Ihnen noch einmal, mit Zeitungsartikeln untermauert: 40 Staatsanwälte für die Korruptionsstaatsanwaltschaft waren versprochen, jetzt sind es sieben. Die pfeifen, einfach gesprochen, aus dem letzten Loch angesichts der Konvolute, die es zu untersuchen und aufzuarbeiten gilt.
Und Sie machen wieder nichts, außer dass Frau Bandion-Ortner verspricht, es wird vielleicht jetzt einmal 21 Stellen geben. Nur, diese Planstellen sind Sie uns ja bereits seit der StPO-Reform schuldig. Darum mein weiterer Zirkel: Es ist dringend notwendig, diesen Untersuchungsausschuss bald einzusetzen. Die Justiz braucht ihn genauso wie die politische Hygiene, wie unser internationaler Ruf, unsere Reputation in Mitteleuropa.
Ich kann das ja weiter fortführen. Der Herr Finanzminister antwortet auf meine parlamentarischen Anfragen – ein schlichtes Kontrollinstrument. Es geht ja um den Schaden, um die nachhaltige Schädigung der Republik mit Einnahmenentfällen in Millionenhöhe, zweistellige Beträge. Ich habe jetzt gerade wieder neue Anfragebeantwortungen
von Mitterlehner erhalten: Allein die Monatsmiete von Finanzämtern, die jetzt bei Privaten eingemietet sind – System Plech – und nicht bei der Bundesimmobiliengesellschaft, Eigentum der Republik, machen 300 000, 400 000 € pro Monat aus. Das habe ich von Mitterlehner erfahren.
Aber das ist ja nicht untersuchenswert, wie es so weit kommen konnte, dass es diesen monatlichen Kapitalabfluss in Richtung private Taschen gibt. Nein, da wird blockiert, da schaut man halt ein bisschen bös und beleidigt wie der Herr Klubobmann Kopf. Nein, da versinkt man in sich, vielleicht sogar aus Wut oder aus Angst, ich weiß ja nicht, die Interpretationsspielräume sind ja groß.
Und der Herr Finanzminister sagt: „Wegen der derzeit laufenden gerichtlichen Untersuchungen wird seitens des Bundesministeriums für Finanzen zu den in der Anfrage angestellten Spekulationen nicht Stellung genommen, wofür ich um Verständnis ersuche.“ – Bitte, unser Verständnis ist enden wollend! (Abg. Kopf: Das ist aber Ihr Problem!)
Wir brauchen einen Untersuchungsausschuss, denn mit solchen Antworten kann man sich ja wirklich nur mehr international genieren und national vor Scham erröten. Oder wenn Sie die Frau Ministerin dazu fragen – normale parlamentarische Kontrolle –, dann antwortet sie Ihnen natürlich: laufendes Verfahren und so weiter. Zur Untersuchungshaft ist ja alles sozusagen nicht notwendig, weil man ja ohne Untersuchungshaft viel mehr erfährt. Teilweise stimmt es ja auch, weil die Telefonprotokolle ja einige Auskunft geben.
Zum Schluss noch, meine Damen und Herren: Es gibt ja auch eine – wie soll man denn sagen? – große Empörung bei den Menschen vor Ort. Wenn es Sie schon nicht stört, dass demokratiepolitische Normen mit Füßen getreten werden, dass Kontrollmechanismen nicht wahrgenommen werden, dass wir nach wie vor als Parlament von den Regierungsfraktionen nicht ernst genommen werden, wie können Sie dann hinnehmen, dass die Wut den Leuten in der Bevölkerung eigentlich schon bis hierher steht?
Lesen Sie nur nach im „WirtschaftsBlatt“ – verschiedenste Fragen an den Herrn Minister. Ich habe ja selber noch im Ohr, dass der Herr Exminister Grasser gesagt hat, er möchte erstens sobald wie möglich Aussagen und zweitens auch sobald wie möglich einen Untersuchungsausschuss. – Ja, warum machen wir ihn denn nicht?! (Abg. Kopf: Den kann sich nicht jeder bestellen bei uns! – Ruf bei der SPÖ: Der war gut!) – Ja, das weiß ich, weil Sie ja die Blockierer schlechthin sind.
Ich sage es jetzt ganz zum Schluss: Es gibt einen klaren Grund, warum Sie blockieren wollen, weil nämlich mit jeder Woche – Sie können dem kommenden Freitag schon mit Freude entgegenharren – eine neue entlarvende Tatsache offensichtlich wird. Wenn Sie klug wären, würden Sie früher untersuchen, weil sich dann in der Zwischenzeit nicht so viel Skandalmaterial anhäufen wird. Je länger Sie blockieren, desto mehr an skandalösen Verhaltensweisen kommt an die Öffentlichkeit, und sie werden mit der Aufklärung gar nicht mehr zurechtkommen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.)
22.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler, ebenfalls als Antragsteller. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.
22.07
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Was ist seit der letzten Debatte über die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses passiert, die wir am 20. Jänner dieses Jahres hier im Plenum geführt haben? Seit dem 20. Jänner wissen wir aus der „Pressestunde“ mit dem früheren ÖVP-Klubobmann Andreas
Khol, dass Karl-Heinz Grasser, der ehemalige ÖVP-Finanzminister, die Zukunftshoffnung der ÖVP war und beinahe Parteichef geworden wäre.
Khol heftet sich den Orden an die Brust und sagt, er hat das gegen den Widerstand des Erwin Pröll verhindert. – Das ist nicht von mir erfunden, das habt ihr wahrscheinlich alle gesehen. Ja, das war so. Und dann, ein paar Tage später, kommt der jetzige Vizekanzler und Finanzminister und sagt, mit Karl-Heinz Grasser hat die ÖVP überhaupt nichts mehr zu tun.
Wie hat er gesagt? – Alles hat der Herr Grasser selbst zu verantworten. Die politisch unappetitliche Suppe werden die ÖVP und er nicht auslöffeln. Also wenn es eine politisch unappetitliche Suppe gibt, die die ÖVP einmal nicht mehr auslöffeln will, dann ist die Zeit reif für einen Untersuchungsausschuss, würde man meinen. Ich hoffe, dass Sie daher zustimmen werden. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Mag. Kogler: Ja!)
Beim ÖVP-Generalsekretär geht es ja noch weiter: Der sagt sogar, er kann das Gesicht des ehemaligen Shootingstars und der ehemaligen Zukunftshoffnung der ÖVP Karl-Heinz Grasser nicht einmal mehr sehen. (Abg. Bucher: Der schönste Finanzminister aller Zeiten!) Er kann es nicht mehr sehen. (Ruf bei der SPÖ: Wer hat das gesagt?) – Kaltenegger. Der tut so, als ob er sozusagen irgendeine Magenhebe erlebt, wenn er Grasser sieht.
Aber, meine Damen und Herren – ich wiederhole nicht, was ich am 20. Jänner gesagt habe –, in einem Punkt hat die Kollegin Moser mit absoluter Sicherheit recht: Der Fall Grasser entwickelt sich immer mehr auch zu einem Justizskandal. Ich will Ihnen das nur anhand eines Beispiels zeigen. – Es gibt Dutzende Beispiele; dafür reicht meine Redezeit aber nicht aus, sondern dazu brauchen wir wirklich einen Untersuchungsausschuss. Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen, wie unterschiedlich die Justiz vorgeht.
Ich habe hier den Haftantrag beziehungsweise die Anordnung der Festnahme, der Verhaftung des Karl Kröll. Er dürfte dir, Kollege Bartenstein, ein Begriff sein; er hat ja bei dir den Garten gerichtet. Karl Kröll ist der Bruder des unter mysteriösen Umständen verstorbenen, tot aufgefundenen Oberst Kröll, der im Kampusch-Fall ermittelt hat. Wissen Sie, was der Haftgrund ist, meine Damen und Herren? Nur damit Sie wissen, wie weit es in der Justiz gekommen ist, seit kein Untersuchungsrichter mehr da ist.
Haftgrund ist – ich zitiere –:
Dass Kröll den Vorsatz hatte, sich dadurch unrechtmäßig bereichern zu wollen, und dabei die Absicht hatte, andere zu schädigen, indem er Daten aus dem Kampusch-Akt an den Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz weitergeben will. – Zitatende.
Das ist der Haftgrund; ich habe das Dokument hier. (Abg. Mayerhofer: Und die Gewinnabsicht hat man nicht ...!) – Die Gewinnabsicht besteht auch noch darin, dass er Geldsorgen hätte – was überhaupt nicht gestimmt hat; das ist also rufschädigend – und dass er die Informationen wahrscheinlich neben dem Peter Pilz, der bekanntermaßen laut Staatsanwaltschaft sehr viel für Informationen zahlt, auch noch an die Zeitungen weitergeben will.
Meine Damen und Herren, mir ist nicht zum Lachen zumute. Anstatt dass in diesem Lande aufgeklärt wird, was sich tatsächlich rund um den Fall – jetzt ist der Kollege Amon nicht da – Kampusch wirklich ereignet hat, geschieht so etwas! Aber das werden wir uns jetzt noch anschauen müssen, weil die Kampusch hat ja noch die Chuzpe, jetzt die Republik zu klagen. Ich habe mich über diese Ankündigung des Kollegen Ganzger gefreut, weil er jetzt die Republik tatsächlich zwingt, diesen Fall noch einmal aufzuklären. Danke, Herr Kollege Ganzger, dass Sie diese Klage einbringen, weil jetzt muss die Republik Farbe bekennen! – Das ist aber ein anderes Kapitel.
Aber in Österreich wird man verhaftet, wenn man im Verdacht steht, aufgrund eines Spitzelprotokolls eines namhaften Beamten des Innenministeriums – ÖVP –, sich an einen Abgeordneten, und zwar egal an welchen Abgeordneten, wenden zu wollen und ihm Informationen zukommen zu lassen. Ich habe das hier schwarz auf weiß – ich habe das das letzte Mal noch nicht dabeigehabt; jetzt habe ich es –, wobei man dem Kollegen Pilz noch unterstellt, dass er dafür bezahlt hätte. Das wird sich der Pilz mit der Staatsanwältin selber ausmachen müssen.
Meine Damen und Herren, das ist der Unterschied zum ehemaligen Finanzminister! Der Herr Kröll ist natürlich nicht ehemaliger Finanzminister, sondern nur ein Gärtner. Er hat zwar den Garten vom Kollegen Bartenstein gemacht, aber er ist nur ein Gärtner.
Der Gärtner war’s, daher wird er verhaftet, während aber der Herr Finanzminister außer Dienst, die ehemalige Zukunftshoffnung der Österreichischen Volkspartei, sich darauf verlassen kann, dass er sich sogar abgehörtermaßen mit Meischberger verabreden kann, Meischberger sich mit Plech verabreden kann, was bei jedem anderen sofort wegen Verabredungsgefahr und Verdunkelungsgefahr zu einer Verhaftung geführt hätte und er sofort in Untersuchungshaft landen würde.
Bei Grasser wird weder der Herr Meischberger noch der Herr Hochegger noch der Herr Plech auch nur in die Nähe einer Untersuchungshaft gebracht, meine Damen und Herren. Deswegen hat die Kollegin Moser recht, wenn sie sagt, dieser Fall ist in Wirklichkeit bereits ein Justizskandal. Mich, meine Damen und Herren, wundert in dieser Justiz überhaupt nichts mehr. (Beifall bei BZÖ, Grünen und FPÖ.)
Mich wundert überhaupt nichts mehr, nicht nur, weil ich meine eigenen Erfahrungen mit einer Staatsanwaltschaft mache, die glaubt, politisieren zu können, sondern weil – und ich sage Ihnen das in aller Form – die verunglückte Strafprozessnovelle, die der Minister Böhmdorfer gemacht hat, unbedingt rückgängig gemacht werden muss. (Beifall bei BZÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Der Untersuchungsrichter – Kollege Jarolim, ich hoffe, dass wir uns wirklich bald einmal finden – muss wieder eingeführt werden. Die Staatsanwälte bedürfen der Kontrolle durch eine unabhängige Rechtsprechungsinstanz, und sie brauchen dazu noch eine parlamentarische Kontrolle, und zwar alleine deswegen, weil nur anhand dieses Beispiels Kröll klar wird, wie Sondereinheiten aus dem Innenministerium gemeinsam selbständig völlig abseits des Gesetzes gegen Bürger arbeiten, die versuchen, Aufklärung zu leisten, und da die Staatsanwaltschaft noch mitspielt, meine Damen und Herren! (Abg. Bucher: Selbständig arbeiten!)
Wissen Sie, vor einigen Wochen, auch wieder am 20. Jänner, ist Folgendes passiert: Vor dem 20. Jänner hätte mir wahrscheinlich auch kein Journalist geglaubt, aber seit der Herausgeber einer Zeitung selber Opfer einer Abhörmaßnahme wurde, wo danach ein namhafter Beamter des Innenministeriums bei ihm anruft und sagt: Reden wir nimmer drüber, das war a b’soffene G’schicht!, seitdem wissen auch die Journalisten, was es in dem Land geschlagen hat. (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja unglaublich! Bei uns werden immer die Aufdecker untersucht! Nicht die Missstände, die Aufdecker!)
Das war Herr Dr. Fellner, der ein vertrauliches Gespräch im Zusammenhang mit einer absurden Behauptung über den Tod von Peter Alexander führt. Er kriegt dann einen Anruf, im Zuge dessen er vorgeladen wird und in dem auf dieses Gespräch, das er nur mit einer deutschen Journalistin geführt hat, Bezug genommen wird, er soll sich dazu äußern, ob er Aussagen über die Umstände des Todes von Peter Alexander machen kann.
Da hat es auch dem Herrn Fellner einmal gereicht. Da ist auch er einmal draufgekommen, dass man in diesem Land ohne jede Bewilligung mit den Maßnahmen, die man der Polizei zur Hand gegeben hat, mit den Sondereinheiten, die unter Ernst Strasser eingerichtet wurden, gegen jeden Missliebigen, auch gegen Journalisten und He
rausgeber, vorgeht, meine Damen und Herren. Deswegen braucht es in Permanenz eine Kontrolle der Justiz auch im Parlament, meine Damen und Herren, Hohes Haus – unabhängig von diesem Untersuchungsausschuss. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten von Grünen und FPÖ.)
Ich sage Ihnen im Hinblick auf die nächste Plenarsitzung hinsichtlich der ÖVP voraus –ich weiß, die SPÖ würde ja gerne zustimmen, sie kann nur nicht, aus Koalitionsdisziplin; ich habe sogar ein paar Meter Verständnis dafür –, die nächsten Distanzierungsrituale werden kommen, und Sie werden früher oder später diesen Untersuchungsausschuss einrichten müssen. (Abg. Mag. Kogler: Schauen wir uns das heutige Ergebnis einmal an!)
Jetzt distanziert sich Pröll – wer weiß, wie lange er noch Parteichef ist, das ist ein anderes Kapitel –, jetzt distanziert sich Kaltenegger, in Bälde wird sich nicht nur der Herr Khol distanzieren, sondern auch der Herr Kopf und der Rest seiner Fraktion, und dann werden wir darüber reden können, wann wir endlich einen Untersuchungsausschuss bekommen, denn gerade weil die Justiz versagt, wird es notwendig sein, mit einer begleitenden parlamentarischen Untersuchungskontrolle dafür zu sorgen, dass der Justiz Beine gemacht werden. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und FPÖ.)
22.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz als Antragsteller zu Wort. 10 Minuten. – Bitte.
22.16
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Zunächst zeigt die Tatsache, dass drei Parteien im Haus, die insgesamt ein wenig mehr als 40 Prozent der Mandate halten, einen Untersuchungsausschuss möchten, eigentlich ganz klar, wo die Reform im Haus erfolgen muss und dass kein Stillstand angesagt ist, wenn es darum geht, einen Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht hier in diesem Hause zu etablieren. Da ist ebenfalls kein Verzug möglich. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von Grünen und BZÖ. – Abg. Dr. Pirklhuber: Richtig!)
Heute haben wir uns mit dem Altlastensanierungsgesetz auseinandergesetzt. Jetzt geht es um politische Altlasten, die ebenfalls aufgearbeitet gehören. Wir haben über das Seilbahngesetz gesprochen. – Aus der Seilbahn steigt manchmal, wenn sie oben ist, eine Seilschaft aus, um noch andere Höhen zu erklimmen. – Es geht hier tatsächlich auch um Seilschaften, die in Österreich im staatsnahen Bereich tätig waren.
Herr Außenminister Spindelegger hat zu Beginn gesagt, dass wir so stolz sind, dass wir in Laxenburg unter Eröffnung der UNO die Antikorruptionsakademie bekommen haben. Vielleicht ist der Standort nicht ganz unbedacht gewählt worden. Vielleicht haben wir mit Laxenburg in Österreich Palermo schon lang aus dem Rennen gestochen.
Es fragen sich immer mehr Menschen in Österreich Folgendes: In Deutschland gibt es einen Minister, der keine Fußnoten hat, und bei uns gibt es welche, die keine Fußfesseln oder andere Methoden haben. – Mit den Füßen hat es jedenfalls etwas zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir werden in dieser unappetitlichen Sache laufend mit Brosamen gefüttert, die über die Medien kommen, die an die Öffentlichkeit gelangen, die zum Teil sogar Eingang in Kabaretts finden, aber es ist nicht zum Lachen, wenn diese Telefonprotokolle aufgelistet werden. Diese Brosamen entwickeln sich zu gehörigen Brocken, manchmal sogar zu unangenehmen Suppen, die wir nicht mehr auslöffeln möchten.
Tatsache ist, immer mehr Österreicherinnen und Österreichern bleibt das alles im Hals stecken, und es kommt zu Reaktionen – vom Husten bis zur Magenhebe, wie Herr Kollege Stadler bemerkt hat.
Es heißt immer wieder – vor allem vonseiten der SPÖ, und diese Argumentation ist nicht neu –, man müsse die unabhängige Justiz arbeiten lassen. Gut, das ist ein Grundsatz, aber wenn die unabhängige Justiz auch aus bereits aufgezeigten Gründen nicht mehr im Ruf steht, rasch und unabhängig zu prüfen, dann ist es an der Zeit, ein selbstbewusstes Parlament einzuschalten, denn das erwarten auch unsere Bürger. (Abg. Dr. Moser: Das Ansehen der Politik ...!)
Die Bürger erwarten sich in dieser Zeit dort, wo das Ansehen der Politik durch solche Vorfälle leidet, eine Aufklärung, und die können nur wir leisten. Wenn wir dann noch in den Telefonprotokollen hören und lesen, dass der eine dem anderen am Telefon sagt: Ich kenn’ da einen Staatspolizisten mit 5 000 €, der kann zum Staatsanwalt soundso, das ist der, der gut mit der Aufsicht vom Staatsanwalt soundso kann und Ähnliches, und dann erfolgt sogar noch die Reaktion, dass es so etwas in Österreich gibt, dass man in so einem korrupten Staat überhaupt leben kann, dann muss man auch fragen, wo denn diese Staatsanwaltschaft jetzt kontrolliert wird.
Wir wollen wirklich wissen, wer denn diese Personen sind, die angesprochen wurden. Oder handelt es sich in diesen Tagebucheintragungen, wenn es um die Millionen geht, die aus Libyen oder aus dem Irak in gewisse Hände geflossen sind, vielleicht bereits um eine Verteidigungsstrategie, dass man ein Gerüst bauen möchte, dass man sich vielleicht als unzurechnungsfähig darstellen möchte, wenn man das behauptet? – Ich weiß es nicht, aber viele Bürger wissen es auch nicht. Und ich als Parlamentarier, als gewählter Mandatar kann nicht vor meine Bürger hintreten, wenn sie mich fragen, was da los ist, und ich sage, ich weiß es nicht, ich weiß nicht mehr als das, was die Zeitung weiß. Und wenn ich mehr herauskriegen möchte, dann werde ich durch eine Mehrheit in diesem Haus daran gehindert. – Das kann einfach nicht auf Dauer die Methode sein! (Beifall bei der FPÖ.)
Ein Untersuchungsausschuss hat jetzt begleitend die Vorfälle aufzuarbeiten. Es geht nicht nur darum, was jetzt alles strafrechtlich relevant ist, sondern es geht auch darum, mit welchem Anstand Politiker hier in Österreich, wenn es um Provisionszahlungen und Ähnliches geht, arbeiten. Darum haben wir selbstverständlich auch diesen Antrag eingebracht, der inhaltlich gleichlautend ist, aber wir haben ihn erweitert, denn in den letzten Tagen ist ja noch etwas anderes dazu gekommen.
Es geht um die Frage des Sponsorings der Bundesliga mit nicht korrekten Spendenabrechnungen. Auch da wollen wir Aufklärung darüber haben, was mit Steuergeld passiert ist. Das ist mit Abstand eines der vornehmsten Interessen eines selbstbewussten Parlaments. Sie haben die Chance, mit einem Beschluss zu einem dieser Anträge, je nachdem, welchen Sie lieber haben – am besten zu allen –, dafür zu sorgen, dass eine Aufklärung erfolgt. Das ist das, was die Bevölkerung von uns, von Ihnen verlangt. Wir sollten es ihr geben, und zwar rasch. (Beifall bei der FPÖ.)
22.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt jeweils 5 Minuten.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte. (Abg. Bucher – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Kräuter –: Der Aufdecker oder Zudecker! Jetzt haben Sie eine Chance!)
22.21
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ein bisschen ein Déjà-vu-Erlebnis zu später Stunde ist uns heute schon wieder durch drei Anträge beschert. Noch einmal zur Klarheit: Die SPÖ ist für eine parlamentarische Untersuchung des Systems Grassers (Abg. Brosz: Bravo! ...!), aber die Voraussetzungen müssen passen. Und solange die Hauptpersonen ein Entschla
gungsrecht haben, ist das Ganze sinnlos. (Abg. Bucher: Der Grasser entschlägt sich nicht! Der würde gerne kommen!)
Insofern, Herr Bucher, gibt es eine Neuerung zur letzten Debatte am 20. Jänner, nämlich eine eindrucksvolle Bestätigung, wie so ein Entschlagungsrecht eigentlich funktioniert. Blenden wir zurück! „Grasser will Untersuchungsausschuss“, so hat es in der „Zeit im Bild“ am 3. Mai 2010 gelautet.
Ich würde es wirklich begrüßen, wenn es in dieser Frage einen Untersuchungsausschuss geben würde, bemerkte Grasser am 3. Mai. – Zitatende. (Abg. Bucher: Was haltet Sie ab?)
Und vorige Woche, Herr Bucher, Jubel von Ihnen. Sie jubeln, weil Grasser beim Hypo-Untersuchungsausschuss erscheint und sagen: Das zeigt, dass der Untersuchungsausschuss hier ein Gebot der Stunde ist und das Argument von Kräuter, Grasser würde sich aufgrund des laufenden Rechtsverfahrens der Aussage entschlagen, ist damit in sich zusammengebrochen. (Abg. Bucher: Genau!)
Eine Mischung aus Naivität und Populismus, denn es ist logisch, dass der dritte Akt kommt. 23. Februar, Klagenfurt: Grasser beruft sich auf sein Entschlagungsrecht und sagt natürlich keinen Ton zu dem Mail Meischberger, wo es um den Genussschein geht, zu Tilo Berlin oder zum Kredit mit der Schwiegermutter. (Abg. Bucher: Sie wollen doch die BUWOG aufklären! Oder die Hypo?! Sie sollten schon wissen, was Sie wollen!) Und er begründet das sogar, Herr Bucher. Er sagt, sein Schweigerecht dazu leitet er von den zahlreichen Ermittlungsverfahren ab, die er auflistet: BUWOG-Verfahren, AvW-Verfahren, Verdacht der falschen Zeugenaussage und so weiter.
Das, was er gemacht hat, nämlich eine Breitseite gegen den Finanzministers, das hat er sich nicht verkneifen können. Ich hoffe, das ist im Notizblock der ÖVP entsprechend notiert. (Abg. Bucher: Wissen Sie überhaupt, was Sie wollen? Das wäre schon einmal wichtig!)
Und dann kommt es zum vierten Akt, Herr Bucher. Da bin ich noch einmal bei Ihnen, und ehrlich gesagt, das ist nicht mehr naiv populistisch, das ist schon unredlich, denn Sie sagen: Endlich dem Ausschuss zustimmen, denn – das ist O-Ton von Ihnen – der ehemalige Finanzminister ist auch vor dem Kärntner Hypo-Untersuchungsausschuss erschienen und hat ausgesagt. (Abg. Mag. Kogler: In bestimmten Fragen!)
Herr Bucher, Sie lesen doch auch APA-Meldungen. Grasser hat nicht ausgesagt bei den entscheidenden Punkten, und Sie behaupten das Gegenteil. Aber es ist uns ja klar, worum es geht. Sie wollen natürlich auch vom Kärntner Landesvize ablenken, der da gesagt hat (der Redner hält einen Zeitungsartikel in die Höhe, auf dem ein Foto von Dipl.-Ing. Uwe Scheuch zu sehen ist): Ich tät’ mir halt wünschen, dass auch ein bisschen was für die positive Zukunft des BZÖ überbleibt. (Zwischenrufe beim BZÖ.)
Ich weiß schon, dass er inzwischen den anderen gehört. (Abg. Bucher: Sie wissen das nicht! Sie wissen einen Dreck!) Sie haben aber den Westenthaler, der ist heute schon bei einem Fußballmatch, der ist nicht mehr erkennbar hier herinnen. Also Sie haben allen Grund, hier etwas vorzuspiegeln, was nicht den Realitäten entspricht. Denn dass Grasser beim Hypo-Ausschuss ausgesagt hat, das können Sie niemandem ernsthaft weismachen. (Abg. Bucher: Sie haben das nicht ernsthaft mitverfolgt im Ausschuss!)
Das Prüfverlangen der Grünen, Frau Kollegin Moser, das ist eine gute Sache, was das Dorotheum betrifft. Sie haben ja ein Verlangen an den Rechnungshof gestellt. Schritt für Schritt, wir kommen schon ans Ziel!
Zu den Mängeln im Justizbereich hat Kollege Jarolim, glaube ich, in aller Deutlichkeit in der vergangenen Woche das gesagt, was zu sagen ist. Da brauchen wir nicht viel hinzuzufügen, aber es gibt trotzdem auch noch eine Steigerung zur letzten Diskussion im
Jänner. Letztes Mal waren es zwei Anträge, dieses Mal sind es gleich drei. Und ehrlich gesagt, das Thema reicht jetzt von Fußball über BUWOG bis zum Glücksspiel. Jetzt muss man sich das einmal in der Realität vorstellen, alleine die Geschäftsordnungsdiskussionen, um das Thema zu fassen. Ja, wie soll denn das überhaupt funktionieren mit Dokumente anfordern, mit Zeugenlisten entwickeln? (Abg. Petzner: Müssen Sie ein bisschen was arbeiten!)
Daher mein Vorschlag: Wir – alle fünf Fraktionen – sollten einmal in aller Ruhe diskutieren und schauen, wie wir das Thema kompakt fassen können und ein Prüfprogramm entwickeln können. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das, glaube ich, ist etwas, was Sinn macht. Das sollte man machen, aber nicht hunderte Zeugen und 50 verschiedene Themen fassen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Zeugen sind uninteressante ...! – Zwischenrufe der Abgeordneten Petzner und Bucher.)
Grasser als Beschuldigter mit dem Entschlagungsrecht – der lacht sich ja krumm, meine Damen und Herren, wenn drei verschiedene Anträge mit 50 verschiedenen Themen ins Haus kommen! Die Zeit ist dann reif für einen Untersuchungsausschuss, wenn es dieses Entschlagungsrecht nicht mehr gibt. Und ich bin mir ganz sicher, dieser Untersuchungsausschuss wird kommen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Bucher: Am Aschermittwoch ist der Fasching vorbei!)
22.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
22.26
Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Petzner, Ihr Zwischenruf war ja jetzt wirklich entbehrlich: Dann müssen Sie halt einmal was arbeiten! – Ich habe Sie in keinem der letzten vier Untersuchungsausschüsse gesehen. Offensichtlich (Abg. Petzner: Da war ich noch nicht im Parlament!) – na, das stimmt aber nicht, wir haben schon zwei gehabt, da waren Sie im Parlament – sind Sie zu faul für einen Untersuchungsausschuss, aber einsetzen wollen Sie einen. Das ist auch nicht in Ordnung. (Beifall bei der ÖVP.)
Im Übrigen muss ich zu dieser ständigen Kindesweglegung sagen: Der Herr Kollege Scheuch aus Kärnten gehört nicht mehr dem BZÖ, er gehört aber wahrscheinlich auch nicht der FPÖ. Auch die Kollegen, um die es heute geht, Grasser, Meischberger und Co, gehören Ihnen nicht mehr, obwohl Sie in Wahrheit früher mit ihnen befreundet waren?! Ihre Freunderlwirtschaft und Seilschaften, die Sie mit diesen Herrschaften gehabt haben, haben Sie auch schon vergessen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Pendl: Unerhört!)
Das heißt für uns – und da kann ich mich dem Kollegen Kräuter anschließen; er hat gefragt, ob ich auf meinem Notizzettel gewisse Dinge notiert habe –: Wir stehen – erstens – dazu, die Justiz soll ermitteln. (Abg. Mag. Stefan: Wir haben kein Problem mit der Aufklärung! Wir haben nichts zu verbergen! – Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Die Verfahren sollen geführt werden, und es soll ganz einfach seitens der Justiz eine Entscheidung getroffen werden. Es müssen hier strafrechtliche Tatbestände geklärt werden. (Abg. Dr. Moser: Geben Sie ihr mehr Staatsanwälte! – Abg. Mag. Kogler: ... das Problem, nicht die Lösung!)
Das ist einmal das Erste, denn jeder, der hier im Haus in den letzten Jahren schon einmal in einem Untersuchungsausschuss gesessen ist, weiß ganz genau, dass das Entschlagungsrecht der Auskunftspersonen immer das zündende Argument war. Wir hatten Auskunftspersonen – und Sie waren selber im Untersuchungsausschuss –, wo sich jeder Zweite der Aussage entschlagen hat, weil er gesagt hat, er ist in einem laufenden Verfahren. (Abg. Neubauer: ... waren die geschwärzten Akten!) Bevor die Justiz nicht
entschieden hat, hat ein Untersuchungsausschuss überhaupt keinen Sinn. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neubauer: Das stimmt ja nicht!)
Das sagt nicht aus, dass wir uns grundsätzlich gegen einen Untersuchungsausschuss aussprechen, aber wir haben die Erfahrungen der letzten Jahre sehr wohl gemacht und einiges miterlebt. Ich kann mich an Politshows erinnern, wo Abgeordnete der Opposition Auskunftspersonen befragt haben, als wären sie vor Gericht oder vor einem Tribunal. Wir haben Abgeordnete der Oppositionsparteien erlebt, die vertrauliche Protokolle und vertrauliche Unterlagen an die Medien gespielt haben. Da war der Ausschuss noch nicht einmal aus, wurde schon der erste Journalist mit Unterlagen gefüttert. Also ich meine, als Politshow muss man einen Untersuchungsausschuss überhaupt nicht benutzen.
40 Prozent der Abgeordneten, hat der Kollege Rosenkranz gesagt, haben hier einen Untersuchungsausschuss gefordert. Ehrlich gestanden, es sind drei Anträge, es sind drei unterschiedliche Anträge. Wenn sich die Opposition so einig ist in der Beantragung der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, dann hätte sie sich wenigstens auf einen gemeinsamen Text und auf einen gemeinsamen Untersuchungsgegenstand einigen können (ironische Heiterkeit bei der FPÖ – Abg. Dr. Rosenkranz: Beim nächsten Mal ...!), denn dann hätte man gesagt: Okay, es ist Ihnen ein Anliegen, aber Kraut und Rüben in Untersuchungsausschussanträgen zu vermischen, das ist ja wirklich nicht das, was wir wollen und brauchen können. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wie gesagt, letztlich (Abg. Brosz: .. stimmen zu!?) – Nein, ich habe es erläutert: Zuerst soll die Justiz ermitteln – und dann wird die politische Verantwortung in einem Untersuchungsausschuss geklärt. (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja überhaupt nichts!) Das ist die richtige Reihenfolge. Und wir brauchen überhaupt keine Parallelermittlungen, denn dann führt es genau zu nichts, wie die letzten Untersuchungsausschüsse in diesem Haus gezeigt haben. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wir haben heute schon vom Herrn Kollegen Stadler über die Affäre Kampusch und viele andere Dinge gehört. Ich kann mich noch gut erinnern, ich bin selbst in diesem Untersuchungsausschuss zu dieser ganzen Innenministeriumsgeschichte gewesen. Die meisten haben sich entschlagen, die anderen haben überhaupt gesagt, sie haben keine Zeit, sind auf Urlaub oder sonst irgendetwas. (Abg. Dr. Rosenkranz: Und dann sind die Ausschüsse abgedreht worden! Frau Tamandl, Sie kriegen den „goldenen Schalter“!) Es war ganz einfach: Bevor die Justiz nicht zu Ende ermittelt hatte, konnte man ganz einfach diesen Untersuchungsausschuss komplett vergessen – und das wollen wir nicht. Wir stehen für eine Politshow nicht zur Verfügung!
Wir wollen Aufklärung dort, wo Aufklärung notwendig ist. Und nach einer Entscheidung durch die Justiz wird man sehen. Wir verschließen uns sicher keinem Untersuchungsausschuss, denn wir wollen weder vertuschen noch verschleiern. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Mühsam!)
22.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Podgorschek gelangt nun zu Wort. – Bitte.
22.31
Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann werden das nächste Mal die Regierungsfraktionen zustimmen, wenn die Opposition einen gemeinsamen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stellen wird.
Abgesehen davon, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es immer wieder interessant, dass sich von Plenarsitzung zu Plenarsitzung immer wieder etwas Neues ergibt. Der Herr Abgeordnete Kräuter hat gesagt: Mittlerweile ist der Umfang schon so
groß, dass es ja schon fast nicht mehr möglich ist, einen Untersuchungsausschuss durchzuführen. – Das ist auch eine Methode: Man verzögert und man verzögert das Ganze so lange, bis einfach der Umfang zu groß ist.
Nur ein Nebensatz: Ich habe persönlich kein Problem damit, wenn auch die Causa Scheuch untersucht werden würde, denn wenn der Herr Scheuch, wie er immer behauptet, eine reine Weste hat, dann kann das auch kein Problem sein. Genauso wie der Herr Ex-Finanzminister Grasser immer sagt, er habe eine weiße Weste, und daher habe er auch nichts gegen einen Untersuchungsausschuss. Und daher verstehe ich nicht, warum sich die Regierungsparteien immer gegen einen Untersuchungsausschuss wehren. (Ruf bei der FPÖ – in Richtung SPÖ und ÖVP –: Wovor haben Sie Angst?)
Wovor haben Sie nämlich wirklich Angst? Was könnte dabei herauskommen? – Das Einzige, was sich jetzt geändert hat beziehungsweise was unterschiedlich ist von unserem Antrag zum Antrag zum Beispiel des BZÖ, ist, wenn Sie die Anträge genauer gelesen haben, unser Antrag ist im ersten Teil völlig identisch mit dem des BZÖ. Nicht weil wir keine Ideen gehabt hätten, eigene Anträge zu stellen, sondern damit wollten wir dokumentieren, dass wir selbstverständlich auch hinter diesem Antrag stehen.
Das Einzige, was wir natürlich noch ergänzt haben, sind die Vorkommnisse, die sich im Laufe der letzten Wochen über die Bundesliga herausgestellt haben, worin auch der BZÖ-Abgeordnete Westenthaler unter Umständen involviert ist. Immerhin hat das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung in der Bundesliga und beim ÖFB eine Untersuchung durchgeführt. (Abg. Dr. Jarolim: Da hat er schon recht!)
Immerhin eineinhalb Stunden waren sie dort, und es wird ja unterstellt, dass unter Umständen mit Geld, das für die Jugendförderung gedacht war, Schulden der Bundesliga abgedeckt worden wären. Der „Kurier“ hat ja zum Beispiel ganz klare Fragen hiezu gestellt. Da gibt es Protokolle der Bundesliga, interne Protokolle:
„ ... er habe den Deal mit der Finanz dank persönlicher Gespräche mit dem Finanzminister“ – Anmerkung: das war der damalige ÖVP-Minister Grasser – „erreicht. Heute dementiert er: Alles sei nur auf Beamtenebene abgelaufen ...“
Das zweite Mal stellt der „Kurier“ fest:
„Die vom Nationalrat bewilligte Förder-Million sei von der Bundesliga als Jugendförderung vorgesehen gewesen. Tatsache ist“ – und das ist mittlerweile unumstritten –„: Das Geld diente laut eindeutigen internen Unterlagen zur Zahlung der Finanzschuld.
Westenthaler behauptet, die Fußball-Bundesliga sei damals zahlungsunfähig gewesen, er habe sie vor dem Konkurs retten müssen. Die Wahrheit ist: Die Bundesliga verfügte über ein Wertpapier-Vermögen in Millionenhöhe und hätte aus diesem Guthaben die Finanzschuld begleichen können.
Westenthaler behauptet weiters, er sei für die Finanzen der Bundesliga gar nicht zuständig gewesen. Tatsache ist, dass er für den Deal alleinverantwortlich war.“
Sein Co-Geschäftsführer hat sich nämlich auch später von ihm und dieser Vorgangsweise distanziert.
Ich will jetzt gar nicht mehr so weit in diese Sache hineingehen, aber eines ist jedenfalls klar: Wir werden auch das nächste Mal, wenn wir wieder über eine Einsetzung eines Untersuchungsausschusses diskutieren, neue Aspekte auf den Tisch bekommen. Es wird wieder behauptet werden, dass die Sache zu groß sei, dass es zu umfangreich sei und dass wir nicht mehr im Stande seien, einen Untersuchungsausschuss durchzuführen. Aber selbstverständlich! Und ich werde mich persönlich dafür einsetzen, sehr geehrte Damen und Herren, dass es vielleicht das nächste Mal gelingt, dass alle drei Oppositionsparteien einen gemeinsamen Antrag stellen. Dann schaue ich mir an, ob ÖVP und SPÖ zustimmen werden! (Beifall bei der FPÖ.)
22.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler gelangt nun zu Wort. – Bitte.
22.35
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, Kollege Stadler hat es ja erwähnt und zitiert. So wird es nicht weitergehen – bei aller Freundschaft, die ja sonst zwischendurch in anderen politischen Fragen herrscht. Meine Herren und Damen von der ÖVP! Da wird doch verkündet, dass eine politische Suppe schon so unappetitlich ist, dass sie ein amtierender Vizekanzler und Parteichef nicht auslöffeln will. Es stehen also am Tisch der Republik Suppen herum, die so grauslich sind, die nicht ausgelöffelt werden wollen und sollen – oder was? Ja und? Was tun wir dann? Die gammelt weiter vor sich hin. Das ist uns alles wurscht?!
Alleine diese Aussage ist ja für sich schon eine Begründung für einen Untersuchungsauftrag. Na logisch, und einen Untersuchungsausschuss gleich noch dazu. Das geht sich ja nicht aus. Und wenn der zugehörige Generalsekretär noch assistiert und sagt, er kann das Gesicht – nämlich das vom Grasser – schon gar nicht mehr sehen – ja, dem Manne kann geholfen werden! (Beifall bei Grünen und FPÖ. – Heiterkeit bei der ÖVP.)
Es muss auch etwas getan werden und es muss auch nachgeholfen werden, tatsächlich nämlich. So kann es nicht weitergehen. Und in Wahrheit geht ja diese ganze Argumentiererei mittlerweile – und notgedrungenerweise auch vom Kollegen Kräuter – völlig ins Leere. Man kann das schon grundsätzlich debattieren mit: wenn die Justiz ermittelt und parallel das Parlament, aber mittlerweile hat sich das ja schon wesentlich weitergedreht. Mindestens 117 Gründe sprechen dafür, warum das Parlament schon längst tätig werden sollte.
Erstens – ich erinnere Sie daran –: Ohne Parlament und die zugehörigen Ausschüsse – darauf sollten wir sogar stolz sein da herinnen – hätte diese Causa ja gar nicht einmal den Schwung und die materielle Schubmasse bekommen. Es war ein Unterausschuss des Rechnungshofausschusses, der allerdings schon eine Zeit lang her ist, der zuerst diese ganzen BUWOG-Geschichten relativ zeitnah auf den Punkt gebracht hat. Aber es waren halt ein paar Missing Links, das Puzzle konnte ja mit den Möglichkeiten, die dieser Unterausschuss hat – deshalb sollte auch der U-Ausschuss im Übrigen ein Minderheitenrecht werden, by the way –, nicht zusammengesetzt werden. Er hat das alles sozusagen nicht verlinken können in diesem Zusammenhang. Es waren aber, was Plech betrifft, was Grasser betrifft, wesentliche Dinge da.
Und in der Folge war es der Rechnungshof, ein Organ des Nationalrats, mit Beauftragung des Nationalrats, der das im Wesentlichen geliefert hat, als die Staatsanwaltschaft endlich beginnen musste, da sie überhaupt einmal Material gehabt hat. Das war nicht die Staatsanwaltschaft von sich aus oder die Justiz. Überhaupt nicht! Die haben lang genug zugeschaut. Der Rechnungshofbericht alleine hätte ausreichen müssen, dass etwas passiert. Nichts ist passiert! Aber wir und andere haben nicht locker gelassen, und dann – leider, muss man wohl sagen –, erst durch einen Zufallstreffer, weil es die Finanzkrise gegeben hat und weil es Immofinanz und Immoeast zerlegt hat, sind bestimmte Kontobewegungen aufgetaucht. Das war so ein Nebenfang sozusagen, also es war gar nicht der Hauptfisch, ein Nebenfang war es. Und plötzlich hat man gesehen: Wofür kassieren die überhaupt? Und endlich muss die Justiz etwas tun. Wofür kassieren sie? „Wo war mei’ Leistung?“
Das ist tragisch, das ist ja wirklich tragisch. Das klingt so witzig, aber es ist wirklich tragisch, dass das so lange braucht, bis sich irgendetwas einmal in Bewegung setzt. Das müsste schon längst ein Grund sein, dass wir hier einen Untersuchungsausschuss machen, nämlich um diese ganzen Netzwerke und diese ganzen Seilschaften noch einmal „aufzublattln“ und wenigstens ein paar – ich sage ja schon lange nicht mehr alle; da
braucht sich nicht jeder fürchten, falls noch jemand da ist – kleine und große Skandale rund um Grasser aufzudecken. Aber ein paar zentrale Vorgänge wären zu prüfen, damit dieser Hygienisierungsakt für die Republik geleistet wird – und den hat dieses Parlament zu leisten.
Da sollten Sie nicht länger quer im Stall stehen, sondern den Weg freigeben, weil es nämlich Ihre Aufgabe als Parlamentarier ist, dafür zu sorgen, dass die Regierung dort kontrolliert wird, wo der Vizekanzler schon sagt, es ist politisch alles so unappetitlich (Abg. Mag. Stadler: „Unappetitliche Suppe“!), und das nicht blockieren. Sie missbrauchen in Wahrheit Ihr Mandat, weil Sie längst schon genau wissen, dass das Parlament untersuchen könnte und sollte. (Beifall bei den Grünen.)
Und es muss, und es wird auch kommen! Das Parlament muss weitertun, weil nicht gewährleistet ist, dass eine Justiz, die sechs Jahre lang weggeschaut hat, das weitertreibt. Jetzt allerdings, muss ich zugeben, jetzt haben wir schon den Eindruck, dass was weitergeht, weil es sich die Justiz im Übrigen auch gar nicht mehr anders leisten kann bei dem, was da heraus gesickert ist. Es ist doch so offenkundig, wer sich hier zu welchem Zweck abspricht! Da brauche ich kein besonderer Jurist zu sein, dass da etwas weitergeht. Allerdings: Es ist nicht alles strafrechtlich relevant, was dort passiert ist. Überhaupt nicht. Viel interessanter ist ja ohnehin, wie solche Biotope entstehen können, Geflechte zwischen Wirtschaft und politischen Einflussträgern, die es immer wieder schaffen, der Republik und dem Steuerzahler Millionen unterm Hintern weg zu klauen. Und Sie wollen zuschauen. – So wird das nicht weitergehen!
Frau Präsidentin, es wird in jeder folgenden Plenarsitzung diese Untersuchungsausschussanträge geben, denn wenn Sie nicht hören wollen, werden Sie fühlen und nachsitzen. Die Argumente sind jedes Mal richtig und werden immer richtiger. (Beifall bei den Grünen.)
22.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Stadler ist als Nächster zu Wort gemeldet. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
22.41
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Kollege Kräuter hat Angst vor den Aktenbergen, die da kommen. Aktenberge kommen, die Statik des Hauses ist in Gefahr! Der Untersuchungsausschuss kommt erst nach dem Parlamentsumbau. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Nein? Da haben wir noch Glück gehabt! Vielleicht erleben wir es noch vor dem Parlamentsumbau. Also das hat mich nicht wirklich überzeugt. Komm hier heraus und sag schlicht und einfach, der Koalitionspartner will es nicht, ihr wollt es, aber er will es nicht. Das ist ehrlich, und jeder weiß, dass es so ist.
Aber nun zur ÖVP. Frau Kollegin Tamandl wurde ja vorher vom Abgeordneten Schüssel gebrieft, denn er war ja einer jener Leute, die den Untersuchungsausschuss abgedreht haben, also es um Mobiltel-Bulgarien ging. Abgedreht! Sie (in Richtung ÖVP) haben jeweils abgedreht, meine Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss hat schon etwas zu Tage gefördert, nämlich zu viel! (Beifall beim BZÖ.)
Es hat Ihnen eben nicht gepasst, weil man dort sehr effektiv war. Und kommen Sie mir jetzt nicht mit der Zeugenbefragung daher! Bei einem Staatsanwalt – der übrigens die Bürger ganz anders befragt – hätte ich nicht den Eindruck gehabt, dass der zugegeben hätte, dass er ein dickes Aktenkonvolut des Herrn Bundesministers Strasser im Akt übersehen hat, bis der Fall verjährt war – zufällig natürlich einer von Ihnen, Personalvertreter der ÖVP.
Also, meine Damen und Herren: Wir haben es aufgedeckt – und Sie haben es abgedreht! Das ist in der Unterschied. Sagt nicht, wir hätten nichts herausgebracht! Sie haben es abgedreht, immer dann, wenn es für Sie brenzlig wurde. Das ist der Hinter
grund. Und ich würde liebend gern wissen, was der Herr Hochegger mit Ihnen alles zu tun hatte. Sie wissen das ganz genau! Der Hochegger ist bei Ihnen genauso aus und ein gegangen wie beim Grasser, bei Ihrer Zukunftshoffnung.
Und bitte, Frau Kollegin Tamandl, Sie wissen offensichtlich wirklich nicht, mit wem der Herr Scheuch jagen geht. Fragen Sie doch einmal Ihren Vizekanzler und Parteichef, meine Damen und Herren, seinen Studienkollegen, der permanent bei ihm unten am „Sternhof“ ist in Oberkärnten. Fragen Sie einmal – wir erfahren es ja bei jeder Gelegenheit. Kärnten ist ein Dorf, da erfährt man alles! Aber Sie wissen es offensichtlich nicht, wo Ihr eigener Vizekanzler Josef Pröll jagen geht! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber natürlich! Was glauben Sie, warum sie sich beinahe um den Hals fallen, wenn sie sich am Jägerball treffen? – Weil sie uralte Spezln sind, meine Damen und Herren!
Das hat Ihnen der Herr Schüssel offensichtlich vorher nicht gesagt. Briefen Sie in Zukunft die Kollegin Tamandl besser! Meine Damen und Herren, Ihr Kollege Scheuch, Ihr Freund Scheuch ist es! Wir haben da kein Problem damit. (Beifall beim BZÖ.)
„Polit-Show“, dass ich nicht lache, meine Damen und Herren! Wenn wir es im Ausschuss nicht verstanden hätten, tatsächlich zu Ergebnissen zu kommen, dann hätten Sie ihn nicht abdrehen müssen. Wenn es nur eine Politshow gewesen wäre, dann hätten Sie kein Problem damit gehabt.
Und dann kommt die Kollegin Tamandl und sagt, Sie würden zustimmen, wenn die Opposition einen gemeinsamen Text fände. Dann hätte sie gemerkt, dass wir es ernst meinen. (Abg. Tamandl: Das stimmt doch nicht!) – Oh, jetzt kommt ein Zwischenruf! – Bitte, Sie sind am Wort. – Nein? Wieder kein Zwischenruf! Herr Kollege Schüssel, besser briefen. Sie kann nicht einmal einen Zwischenruf liefern, wenn es darauf ankommt. (Heiterkeit beim BZÖ.)
Also immer dann, wenn es für die Schwarzen heiß wurde, hat man den Ausschuss abgedreht, und es ist leider so, dass Sie (in Richtung SPÖ) jeweils mitgespielt haben. Das fliegt Ihnen irgendwann einmal leider auch um die Ohren. Aber die Schwarzen haben hier natürlich schwergewichtig zuzudecken, weil ihre Zukunftshoffnung Grasser jetzt natürlich so zerzaust wird, dass nicht einmal mehr der Kaltenegger ihn sehen kann. (Zwischenruf beim BZÖ.) – Da hast du recht, dem kann man wirklich abhelfen. Wenn wir ihn im Untersuchungsausschuss haben, dann ist es egal, ob er redet oder nicht, denn, Frau Kollegin Tamandl, wir werden noch ganz andere Zeugen haben. Und andere Zeugen haben auch in früheren Untersuchungsausschüssen gesprochen – mehr, als Ihnen lieb war. Ob der Grasser dort redet oder nicht, ist nicht interessant. Interessant ist, ob die anderen Auskunftspersonen dort reden. Und die werden reden, meine Damen und Herren, wenn das Parlament seine Untersuchungsaufgabe ernst nimmt! (Beifall beim BZÖ.)
Abschließend noch ein Wort zur Bundesliga. Wissen Sie: Uns ist das völlig egal, ob man die Bundesliga mit untersucht. In einem Fall, wo die Finanzschuld bereits bezahlt wird und dann erst die Förderung kommt, habe ich kein Problem damit. Ob es etwas bringt, ist etwas anderes. Ich bin auch der Meinung, man sollte sich auf wenige Dinge konzentrieren, und diese wenigen Dinge spielen sich schon hier ab. Aber machen wir das ruhig, ich habe kein Problem damit. Wir sind immer für Untersuchungsausschüsse, ganz im Gegenteil: Wir sind dafür, dass dieses Untersuchungsausschussinstrument sehr viel stärker für die Opposition nutzbar gemacht wird – und nicht von der ÖVP dauernd abgedreht werden kann. (Beifall beim BZÖ.)
22.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Moser, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Ferner lasse ich über den Antrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Schließlich lasse ich über den Antrag der Abgeordneten Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abstimmen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1427/A(E) bis 1463/A(E) eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 7767/J bis 7820/J eingelangt.
Verlangen im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 1428/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof, und zwar betreffend Vornahme einer Überprüfung der Privatisierung der Dorotheum GmbH, ein Verlangen von 20 Abgeordneten im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde. Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist diese Gebarungsprüfung auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22.48 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 22.47 Uhr
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