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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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216. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Freitag, 5., und Samstag, 6. Juli 2013

 

 


Stenographisches Protokoll

216. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode

Freitag, 5., und Samstag, 6. Juli 2013

Dauer der Sitzung

Freitag, 5. Juli 2013: 9.06 – 24.00 Uhr

Samstag, 6. Juli 2013: 0.00 – 1.55 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankeninterventions- und –restrukturie­rungs­gesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarktauf­sichtsbehörden­gesetz geändert werden

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanz­sicher­heiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfonds­ge­setz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassen­gesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zah­lungs­dienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapier­aufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert wer­den und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird

4. Punkt: Bericht über die Bürgerinitiative (55/BI) betreffend allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Investmentfondsgesetz 2011 geändert werden

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanz­strafgesetz-Novelle 2013 – FinStrG-Novelle 2013)

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katas­trophenfondsgesetz 1996 geändert werden

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird


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9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschä­digungsgesetz ČSSR und das Verteilungsgesetz Bulgarien geändert werden

10. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird

12. Punkt: Bericht betreffend Zehnten Umweltkontrollbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

13. Punkt: Bericht über den Antrag 2359/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Güllebehälter und Gülleausbringung

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das AWG 2002 geändert wird (AWG-Novelle Verpackung)

15. Punkt: Bericht über den Antrag 219/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Befreiung von Betrieben vom Andienungs­zwang

16. Punkt: Bericht über den Antrag 2361/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

17. Punkt: Bericht über den Antrag 2354/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Werner Neubauer, Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung für Temelίn sowie Weiterentwicklung von Euratom

18. Punkt: Bericht über den Antrag 2197/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung für Temelίn sowie Weiterentwicklung von EURATOM zu einem europäischen Atomausstiegsprogramm

19. Punkt: Bericht über den Antrag 2133/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Vertragsverletzungsverfahren gegen Temelίn jetzt!

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 und das Weingesetz 2009 geändert werden

21. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW)

22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Holzhandelsüberwachungsgesetz erlassen und das BFW-Gesetz geändert wird

23. Punkt: Bericht über den Antrag 2298/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend: EU-Holzverordnung (EU) Nr. 995/2010


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24. Punkt: Bericht über den Antrag 2370/A der Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird

25. Punkt: Bericht über den Antrag 1113/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Neonicotinoid-gebeiztem Mais-Saat­gut

26. Punkt: Bericht über den Antrag 1109/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Bienen schädigenden Saatgutbeiz­mitteln

27. Punkt: Bericht über den Antrag 1414/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maß­nahme gegen das Bienensterben sowie über den

Antrag 2081/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Bienen im Rahmen des Maisanbaus in Österreich

28. Punkt: Bericht über den Antrag 1538/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Zulassungsstopp und neuerliche Risiko­bewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat

29. Punkt: Bericht über den Antrag 1602/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Glyphosat und POEA (polyethoxyliertes Tallowamin)

30. Punkt: Bericht über den Antrag 1931/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos

31. Punkt: Bericht über den Antrag 1415/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolf­gang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nationaler Aktionsplan Pflan­zenschutzmittel (NAP)

32. Punkt: Bericht über den Antrag 2282/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung des Sachkundenachweises

33. Punkt: Bericht über den Antrag 2289/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend sofortiges Verbot von Neonicotinoid-Insektiziden zum besseren Schutz der Bienen und der Umwelt

34. Punkt: Bericht über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. November 2009, 53/E, XXIV. GP

35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafregister­gesetz 1968 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Strafprozessrechts­ände­rungsgesetz 2013)

36. Punkt: Strafrechtsübereinkommen über Korruption

37. Punkt: Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption

38. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Adoptionsrechts-Änderungs­gesetz 2013 – AdRÄG 2013)

39. Punkt: Bericht über den Antrag 2217/A der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allge-


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meine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Eingetragene Partnerschafts-Gesetz (EPG) geändert werden

40. Punkt: Bericht über den Antrag 1521/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung Adoptionsverbot im Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EPG)

41. Punkt: Bericht über den Antrag 2369/A der Abgeordneten Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, sowie über den

Antrag 17/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB) geändert wird

42. Punkt: Bundesgesetz, mit dem zum internationalen Rechtsschutz Erwachsener das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das IPR-Gesetz und das Gerichtsgebüh­rengesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Gesetz – ErwSchG)

43. Punkt: Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen

44. Punkt: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

45. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Bauträger­vertrags­gesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechts­anwaltsprüfungsgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 – BRÄG 2013)

46. Punkt: Bericht über den Antrag 2338/A der Abgeordneten Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2013 – Urh-Nov 2013)

47. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusam­menarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2013)

48. Punkt: Bericht über den Antrag 275/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschließung von Staatsverträgen zur Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland

49. Punkt: Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

50. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

51. Punkt: Bericht über den Antrag 2312/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Deutsch als Wissenschaftssprache stärken“

52. Punkt: Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung

53. Punkt: Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 2304/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichten­bauer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit


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dem die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geän­dert wird

54. Punkt: Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den An­trag 2305/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird, sowie über den

Antrag 1623/A der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird

55. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher

56. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher

57. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner

58. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner

59. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Johann Rädler

60. Punkt: Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser

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Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht des Abgeordneten Stefan Prähauser ............................................. 32

Angelobung des Abgeordneten Mag. Johann Maier .................................................. 32

Beschluss auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2012/2013 der XXIV. Ge­setzgebungsperiode des Nationalrates mit 15. Juli 2013 ..................................................................................... 363

Schlussansprache der Präsidentin Mag. Barbara Prammer ................................ 364

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 32

Ordnungsrufe ......................................................................................................  191, 258

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen, dem Verfas­sungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 700/A(E) der Abge­ordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Walter Rosenkranz, Herbert Scheibner, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend


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Unterausschuss des Verfassungsausschusses „Verwaltungsreform“ gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 8. September 2013 zu setzen ................................... 64

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 64

Redner/Rednerinnen:

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 203

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 206

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................ ... 207

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 208

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 210

Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer ................................................................... ... 211

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 212

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 214

Antrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kollegin und Kollegen,

dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über die Anträge

393/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung eines Maßnahmenpaketes für freiwillige Helferinnen und Helfer,

898/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Unterstützung von Menschen mit Behinderungen aufgrund von Diskriminierung,

1152/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesrahmengesetz zur einheitlichen Regelung über die sozialversiche­rungsrechtliche Absicherung von behinderten Menschen in der Beschäftigungs­therapie und

1325/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Erweiterung der Aufgaben der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung,

dem Außenpolitischer Ausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

1548/A(E) der Abgeordneten Hermann Krist, Hermann Gahr, Dr. Alexander Van der Bellen, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umwidmung und Umgestaltung der Südtiroler faschistischen Relikte in Mahnmäler,

1712/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Unterstützung der deutschen Sprachinseln in Oberitalien durch Gewähr­leistung des Zugangs zu österreichischen Medien und die Ermöglichung eines deutschsprachigen Unterrichts,

1903/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung des verpflichtenden Erlernens und Absingens der italienischen Hymne an Südtiroler Schulen und

2015/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Integrierung der Schutzmachtfunktion für Südtirol in die österreichische Verfassung,

dem Bautenausschuss zur Berichterstattung über den Antrag

2358/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend BZÖ-Wohn(rechts)paket,


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dem Familienausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

1605/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Umgestaltung des FLAF zu einem ausgegliederten Jugend- und Familien­zen­trum,

1924/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend zeitgemäße Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Jugend-Pass,

2056/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend bundesweite Ausweitung der Jugendmobilität,

2141/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen und

2142/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Reform des Kinderbetreuungsgeldes,

dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

158/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beseitigung der Pensionsprivilegien in der Oesterreichischen Nationalbank und Kürzung der bald über 2 Milliarden € schweren OeNB-Pensionsreserve,

550/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau,

589/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine kurzfristige deutliche Steuerentlastung und eine mittelfristige umfassende Steuerreform im Sinne des BZÖ-Flat-Tax-Steuermodells,

1464/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Ungleichbehandlung bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für die Kinderbetreuung,

1708/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Genug gezahlt!“ für überhöhte Gebühren,

1814/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bewerbung des Ankaufs von österreichischen Staatsanleihen durch die Österreicherinnen und Österreicher und

1866/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung der Zweckbindung für Wohnbaufördermittel der Länder,

dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie zur Bericht­erstattung über die Anträge

556/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungs­reform und zum Bürokratieabbau,

642/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Erhöhung der Mittel für den FWF und die FFG,

940/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Staffelung der Forschungsprämie zugunsten von KMU,


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1005/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachhaltige Finanzierung der Grundlagenforschung an den Univer­sitäten,

1382/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Forschungsförderungsrichtlinien an die tatsächlichen Gegeben­heiten von kleinen und mittleren Unternehmen,

1583/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Open Data für Österreich und

2132/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der F&E-Mittel zur Sicherstellung einer 3%-igen F&E-Quote,

dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

1772/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Einbettung der Kinderhospizbewegung in das österreichische Gesundheits­system,

2135/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung eines Gesundheitsbonus und

2247/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Abschaf­fung des Krankenhaus-Selbstbehaltes für Kinder,

dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über die Anträge

559/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungs­reform und zum Bürokratieabbau,

769/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend beschränkten Zugang zu Post-Schlüsseln,

1161/A(E) der Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Burka-Verbot in Österreich und

1405/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostentragung von „schuldhaft verursachten“ Polizeieinsätzen,

dem Justizausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

1010/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwertung illegal beschaffter Daten durch die Republik Österreich,

1390/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ausdrückliche Regelung im Aktiengesetz, die notwendige Qualifikationen für (künftige) Vorstandsmitglieder vorschreibt, und

1610/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformbedarf im österreichischen Scheidungsrecht,

dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Berichterstattung über die Anträge

466/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend GVO-freie Fütterung als Kriterium für das AMA-Gütesiegel,


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1052/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend am Telefon geschlossene Verträge,

1276/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausdehnung des Rücktrittsrechts auf Leasing- und Hypothekarkredite,

1508/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend kostenpflichtige Service-Hotlines und

2131/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg aus der Produktionsstrategie „geplante Obsoleszenz“,

dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über die Anträge

1335/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Deckelung der Agrar-Subventionen auf maximal 25 000 € für Großbetriebe,

1538/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend sofortigen Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzen­schutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat,

1717/A der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 und das Agrarverfahrensgesetz geändert werden,

1720/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Klärung der Eigentumsverhältnisse an agrargemeinschaftlichen Liegen­schaften durch den Bund,

1885/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend keine Nahrungsmittel in den Tank,

1920/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Beendigung des Rückforderungsskandals zulasten öster­reichi­scher Bauern aufgrund von Almflächen-Neuberechnungen,

1931/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend sofortigen Zulassungstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzen­schutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos,

2222/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Lebensmittelskandale und

2277/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kollegin und Kollegen betreffend Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Österreich aufgrund der geplanten EU-Saatgutverordnung,

dem Ausschuss für Menschenrechte zur Berichterstattung über die Anträge

1073/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufarbeitung der Verbrechen wider die Menschlichkeit in Slowenien und

2103/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Entschließung 1487/2007 des slowakischen Nationalrats über die Unan­greif­barkeit der Beneš-Dekrete,

dem Umweltausschuss zur Berichterstattung über den Antrag


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1681/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zur Klimastrategie,

dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

300/A der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Landes­lehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Nachhilfeunterrichtsgesetz),

601/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesrahmengesetz zur einheitlichen Regelung von Ausbildung, Berufs­definition und Besoldung von Tageseltern,

526/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Schulreform- und Konjunkturpaket gegen die bildungspolitische Verarmung Österreichs

554/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau,

630/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Schulgesundheitsprogramm,

1039/A der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über das Privat­schulwesen (Privatschulgesetz) geändert wird,

1141/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Reform der Schulverwaltung,

1229/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Herauslösung von Bewegungserziehung und Sport aus der Schulautonomie,

1655/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung von Schulsprengeln in Österreich,

2077/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Berufsverbot für rechtskräftig verurteilte Pädagoginnen und Pädagogen wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung von Unmündigen und Minderjährigen und

2295/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend standort­bezogenes Sprachförderungskonzept,

dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

453/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rundfunkgebühren-Reformpaket,

455/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird,

456/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung von Doppelgleisigkeiten bei der Kontrolle der österreichischen Finanz­gebarung mittels Integration der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof,


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459/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz geändert wird,

460/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshof­gesetz geändert werden,

632/A(E) der Abgeordneten Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Neuregelung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter,

657/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idgF, geändert wird,

767/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, und ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird,

740/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines Entschädigungsfonds nach österreichischem Muster in den Heimatstaaten der in Österreich aufgenommenen Heimatvertriebenen und ihrer Nachkommen,

944/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kürzung aller Parteienförderungen,

1177/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung des Kammerstaates und Reform des Sozialsystems,

1230/A der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (Generationengerechtigkeits-Novelle),

1688/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Mitsprache und direkte Demokratie durch „Internet-Volksbegehren“,

1897/A der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Verschiebung der Kompetenz für Jugendschutz das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird,

1813/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entstaatlichung des ORF,

1826/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umgestaltung des Parteiengesetzes zur Verhinderung von Korruption und Machtmissbrauch,

1906/A(E) der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Erfüllung des Staatsvertrages von Wien,

1963/A(E) der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Österreich neu bauen – umfassende Staats- und Parlamentsreform, und

2163/A der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Grundgültigkeitsdauer von Gesetzen (Grundgültigkeits­dauer-Gesetz – GGG),


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 12

dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

391/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit an schallgeschützten Autobahn­strecken,

392/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung von Handydiebstählen,

394/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer 6-Monats-Vignette,

633/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht,

2164/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine neuen Belastungen der Autofahrer durch eine Vignetten­preiserhöhung,

2167/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserte Sicherheitsbestimmungen bei der Kinderbeförderung in Omnibussen,

2245/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kollegin und Kollegen betreffend Mitbenützung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge und

2364/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kollegin und Kollegen betreffend lückenlose Aufklärung der Ursache der Donau-Überschwemmungen aufgrund von Schleusenanlagen durch eine unabhängige internationale Exper­ten­kommission,

dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zur Berichterstattung über die Anträge

364/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Masterplan für ein energieautarkes Österreich,

1466/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktionspaket zur Spritpreissenkung,

1549/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend 10-Punkte-Programm zur Stärkung der mittelständischen Wirtschaft – Genug gezahlt!,

1729/A(E) der Abgeordneten Ernest Windholz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Abschaffung der Mehrfachmitgliedschaften in den Fachgruppen (Fachver­bänden) der Wirtschaftskammern und

2101/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Ing. Norbert Hofer, Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stromnetzanpas­sung für die Energiewende sowie

dem Wissenschaftsausschuss zur Berichterstattung über die Anträge

1608/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „UNI-Bonus“ und „Uni-Card“ – Akutprogramm für die Universitäten und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 13

1999/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend 7 Punkte für den Universitätsstandort Österreich

gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung jeweils eine Frist bis 8. September 2013 zu setzen – Ablehnung      64, 360

Antrag der Abgeordneten Stefan Petzner, Kollegin und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Notverstaatlichung von Hypo Alpe-Adria-Bank, Kommunalkredit Austria AG und Österreichischer Volksbanken AG (ÖVAG) gemäß § 33 Abs.1 der Geschäftsordnung   ............................................................................................................................. 361

Bekanntgabe ................................................................................................................... 64

Ablehnung des Antrages ........................................................................................... ... 363

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 65

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 152

Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Außenpolitischen Ausschuss, den Bautenausschuss, den Familienausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie, den Geschäftsordnungsausschuss, den Gesund­heits­ausschuss, den Gleichbehandlungsausschuss, den Ausschuss für innere Angelegenheiten, den Justizausschuss, den Ausschuss für Konsumentenschutz, den Kulturausschuss, den Landesverteidigungsausschuss, den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, den Ausschuss für Menschenrechte, den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, den Rechnungshofausschuss, den Aus­schuss für Sportangelegenheiten, den Tourismusausschuss, den Umweltaus­schuss, den Unterrichtsausschuss, den Unvereinbarkeitsausschuss, den Verfas­sungs­ausschuss, den Verkehrsausschuss, den Volksanwaltschaftsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie sowie den Wissenschaftsausschuss gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung zu beauftragen, ihre Arbeiten während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen – Ablehnung .................................  363, 364

Fragestunde (33.)

Finanzen ........................................................................................................................ 32

Kai Jan Krainer (237/M); Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Gerhard Huber, Mag. Werner Kogler, Mag. Roman Haider

Jakob Auer (234/M); Mag. Rainer Widmann, Mag. Bruno Rossmann, Maximilian Linder, Petra Bayr

Elmar Podgorschek (240/M); Michael Ehmann, Konrad Steindl, Mag. Rainer Widmann, Dr. Ruperta Lichtenecker

Mag. Werner Kogler (236/M); Josef Jury, Mag. Christine Lapp, MA, Ing. Franz Windisch, Stefan Petzner

Josef Bucher (239/M); Mag. Bruno Rossmann, Ing. Christian Höbart, Franz Kirchgatterer, Gabriele Tamandl

Ing. Robert Lugar (241/M); Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Stefan Petzner, Mag. Werner Kogler, Maximilian Linder, Mag. Elisabeth Grossmann


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 14

Wilhelm Haberzettl (238/M); Peter Haubner, Gerald Grosz, Dr. Ruperta Lichten­ecker, Elmar Podgorschek

Ridi Maria Steibl (235/M); Ursula Haubner, Mag. Daniela Musiol, Anneliese Kitzmüller, Mag. Andrea Kuntzl, Martina Schenk

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 63

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den US-Totalangriff auf die Privatsphäre des „Angriffs­ziels“ Europa (15430/J) ................. 152

Begründung: Heinz-Christian Strache ....................................................................... 156

Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................. 162

Debatte:

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................. 164

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 166

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 169

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................. 171

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 173

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 176

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 177

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 183

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................ ... 185

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 187

Werner Amon, MBA (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 190

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 190

Mag. Christine Lapp, MA ....................................................................................... ... 193

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ... 194

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 195

Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 197

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 199

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 200

Hans-Jörg Jenewein ............................................................................................... ... 201

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährung politischen Asyls für Edward Joseph Snowden – Ablehnung .........  181, 202

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2360 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankeninterventions- und ‑restrukturierungsgesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehörden­gesetz geändert werden (2513 d.B.) ........................... 65

Redner/Rednerinnen:

Maximilian Linder ................................................................................................... ..... 65

Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ..... 66

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 67

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 70

Josef Bucher ..........................................................................................................  71, 86

Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ..................................................................... 73


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 15

Ing. Robert Lugar ..................................................................................................  75, 84

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 78

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ..... 79

Stefan Petzner ......................................................................................................... ..... 81

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 85

Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bun­desministerin für Finanzen gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungs­gesetzes – Ablehnung ....................................................  84, 88

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 87

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2438 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanzsicherheiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Invest­mentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapierauf­sichts­gesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versiche­rungsaufsichtsgesetz geändert werden (2514 d.B.) ......................................................................................................... 88

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2401 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Im­mobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuer­gesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuer­ge­setz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird (2516 d.B.) ................................................. 88

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Bürgerinitiative (55/BI) betreffend allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung (2517 d.B.) ............................................................................ 88

Redner/Rednerinnen:

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ..... 89

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ..... 90

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ..... 92

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 96

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 97

Konrad Steindl ........................................................................................................ ..... 98

Ing. Robert Lugar ..............................................................................................  108, 113

Petra Bayr ................................................................................................................... 110

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 111

Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 112

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 113

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 115

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kollegin­nen und Kollegen betreffend: Finanzierung von lokalen Projekten durch partizi­pative BürgerInnenbeteiligung kostengünstig, einfach und rechtssicher ermög­lichen – Ablehnung .................................................................  94, 117


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 16

Entschließungsantrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding – Annahme (E 329) ......................................  100, 117

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2514 und 2516 d.B. ..................................... 115

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2517 d.B. ................................................... 117

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2399 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Investment­fondsgesetz 2011 geändert werden (2515 d.B.)             ............................................................................................................................. 117

6. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2405 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 – FinStrG-Novelle 2013) (2518 d.B.)     ............................................................................................................................. 117

7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2440 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastro­phen­fondsgesetz 1996 geändert werden (2519 d.B.)         ............................................................................................................................. 117

8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2409 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (2520 d.B.) ....................................... 117

9. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2437 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschädigungs­ge­setz ČSSR und das Verteilungsgesetz Bulgarien geändert werden (2521 d.B.) ........................................................................................ 117

10. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2362 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Noten­wechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zuge­hörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppel­besteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde (2522 d.B.) ............... 118

Redner/Rednerinnen:

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 118

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 119

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 120

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 121

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 122

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 124

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 124

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 125

Michael Ehmann ..................................................................................................... ... 126

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 127

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 128

Annahme der fünf Gesetzentwürfe in 2515, 2518, 2519, 2520 und 2521 d.B. ............ 131

Genehmigung des Staatsvertrages in 2522 d.B. ......................................................... 132

11. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2439 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staats­schuldenausschusses geändert wird (2475 d.B.)     ............................................................................................................................. 133


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 17

Redner/Rednerinnen:

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 133

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 136

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 137

Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................ ... 140

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 142

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 144

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 145

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 145

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 146

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 147

Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ................................................................... 147

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 231

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Umweltausschusses betreffend Zehnten Umweltkontroll­bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft (III-426 /2486 d.B.) ...... 148

13. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2359/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Güllebehälter und Gülleausbringung (2490 d.B.) .................................................................................................................... 148

Redner/Rednerinnen:

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 148

Peter Stauber .......................................................................................................... ... 149

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 150

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 214

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 216

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 216

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 217

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 218

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 219

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 220

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 221

Kenntnisnahme des Berichtes III-426 d.B. ................................................................... 221

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2490 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Güllebehälter und Gülleausbringung (E 330) ............................................................... 222

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (2408 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das AWG 2002 geändert wird (AWG-Novelle Verpackung) (2487 d.B.) ...................... 222

15. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 219/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Befreiung von Betrieben vom Andienungszwang (2488 d.B.)   ............................................................................................................................. 222

Redner/Rednerinnen:

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 222

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 223

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 224

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 226


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 18

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 227

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 228

Andrea Gessl-Ranftl ............................................................................................... ... 230

Annahme des Gesetzentwurfes in 2487 d.B. .............................................................. 230

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2488 d.B. ................................................... 231

Gemeinsame Beratung über

16. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2361/A der Ab­geordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (2489 d.B.) ............................................................................................. 232

17. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2354/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Werner Neubauer, Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung für Temelίn sowie Weiterentwicklung von Euratom (2491 d.B.) .................................................................................................................... 232

18. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2197/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung für Temelίn sowie Weiterentwicklung von EURATOM zu einem europäischen Atomausstiegs­programm (2492 d.B.) .................................................................................................. 232

19. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2133/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Vertragsverletzungsverfahren gegen Temelίn jetzt! (2493 d.B.) .................................................................................................................... 232

Redner/Rednerinnen:

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 232

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ... 233

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 235

Rudolf Plessl ............................................................................................................... 236

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................... 236

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 238

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 239

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 240

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 242

Mag. Michael Hammer ........................................................................................... ... 243

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 243

Annahme des Gesetzentwurfes in 2489 d.B. .............................................................. 244

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2491 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Geneh­migung für Temelίn sowie Weiterentwicklung von EURATOM (E 331) .......................................................................................................................... 244

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 2492 und 2493 d.B. .......................... 245

20. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (2015 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 und das Weingesetz 2009 geändert werden (2114 d.B.)           ............................................................................................................................. 245

Redner/Rednerinnen:

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 245

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 246


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 19

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 247

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 248

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 249

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 251

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 252

Josef A. Riemer ...................................................................................................... ... 253

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 256

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 257

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung des Gleichenberger Abkommens und Siche­rung der Rechte von Doppelbesitzern – Ablehnung  255, 259

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 258

Gemeinsame Beratung über

21. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regie­rungsvorlage (2441 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird (Verwaltungsgerichts­barkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW) (2525 d.B.) ................. 259

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (2442 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Holzhandelsüber­wachungs­gesetz erlassen und das BFW-Gesetz geändert wird (2526 d.B.) .................................................................................................................... 259

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 2298/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend: EU-Holzverordnung (EU) Nr. 995/2010 (2527 d.B.) .................................................................................................................... 259

Redner/Rednerinnen:

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 259

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 260

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 261

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 261

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 262

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 263

Stefan Markowitz .................................................................................................... ... 264

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 265

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 266

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 267

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 267

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2525 und 2526 d.B. ..................................... 268

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2527 d.B. ................................................... 268

Gemeinsame Beratung über

24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 2370/A der Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird (2576 d.B.)         ............................................................................................................................. 268

25. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1113/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Neonicotinoid-gebeiztem Mais-Saatgut (2528 d.B.) .............................................................................................. 268


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 20

26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1109/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Bienen schädigenden Saatgutbeizmitteln (2529 d.B.) ..................................................................................... 268

27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1414/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienensterben sowie über den

Antrag 2081/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Schutz der Bienen im Rahmen des Maisanbaus in Österreich (2530 d.B.) ............... 269

28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1538/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat (2531 d.B.)                269

29. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1602/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Verbot von Glyphosat und POEA (polyethoxyliertes Tallowamin) (2532 d.B.) ............................................ ... 269

30. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1931/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos (2533 d.B.)           ............................................................................................................................. 269

31. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1415/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (NAP) (2534 d.B.) ...................................................................... 269

32. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 2282/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vereinheitlichung des Sachkundenachweises (2535 d.B.) ............................................................................. 269

33. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 2289/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend sofortiges Verbot von Neonicotinoid-Insektiziden zum besseren Schutz der Bienen und der Umwelt (2536 d.B.) .................................. 269

Redner/Rednerinnen:

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 270

Ing. Franz Windisch ................................................................................................ ... 272

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 273

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 274

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 275

Peter Mayer ............................................................................................................. ... 277

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................ ... 277

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 279

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 279

Josef A. Riemer ...................................................................................................... ... 280

Fritz Grillitsch .......................................................................................................... ... 281

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 282

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 282

Walter Schopf .......................................................................................................... ... 283


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 21

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 283

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 284

Annahme des Gesetzentwurfes in 2576 d.B. .............................................................. 286

Kenntnisnahme der acht Ausschussberichte 2528, 2529, 2531, 2532, 2533, 2534, 2535 und 2536 d.B.              ............................................................................................................................. 286

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2530 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienen­sterben (E 332) ............................................................................... 286

Gemeinsame Beratung über

34. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Straf­pro­zessreform aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. November 2009, 53/E, XXIV. GP (III-272/2456 d.B.) .................. 287

35. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2402 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafregister­ge­setz 1968 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Strafprozess­rechts­änderungsgesetz 2013) (2457 d.B.) ............................... 287

36. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2364 d.B.): Strafrechtsübereinkommen über Korruption (2467 d.B.) ............................................. 287

37. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2365 d.B.): Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption (2468 d.B.) ............................................. 287

Redner/Rednerinnen:

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 287

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 288

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 289

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 289

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 292

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 293

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 293

Hannes Fazekas .......................................................................................................... 296

Otto Pendl ................................................................................................................... 297

Christian Lausch ........................................................................................................ 298

Kenntnisnahme des Berichtes III-272 d.B. ............................................................... ... 299

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 2456 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Schlussfolgerungen aus den Beratungen des zur Vorbe­handlung des Berichts der Bundesministerin für Justiz betreffend die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. November 2009, 53/E, XXIV. GP (III-272 d.B.), und des Antrags 150/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung des Untersuchungsrich­ters eingesetzten Unterausschusses des Justizausschusses (E 333) .......................................................................................................................... 299

Annahme des Gesetzentwurfes in 2457 d.B. .............................................................. 300

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 2467 und 2468 d.B. ................................ 300


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 22

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 4 B-VG hinsichtlich 2467 und 2468 d.B.                   300

Gemeinsame Beratung über

38. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2403 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Adoptionsrechts-Ände­rungs­gesetz 2013 – AdRÄG 2013) (2458 d.B.) ...................... 300

39. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2217/A der Abgeord­neten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Eingetragene Partnerschafts-Gesetz (EPG) geändert werden (2459 d.B.)           ............................................................................................................................. 300

40. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1521/A(E) der Abge­ordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung Adoptionsverbot im Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EPG) (2460 d.B.) .................................................................................. 300

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 301

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 302

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 303

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 304

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 305

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 306

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 307

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 308

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 309

Annahme des Gesetzentwurfes in 2458 d.B. .............................................................. 310

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 2459 und 2460 d.B. .......................... 310

41. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2369/A der Abgeord­neten Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, sowie über den

Antrag 17/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB) geändert wird (2575 d.B.) .............................. 311

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 311

Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 312

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 314

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 315

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 316

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 317

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 317

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 318

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 318

Gemeinsame Beratung über


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 23

42. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2404 d.B.): Bundesgesetz, mit dem zum internationalen Rechtsschutz Erwachsener das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das IPR-Gesetz und das Gerichts­gebüh­rengesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Gesetz – ErwSchG) (2461 d.B.) .................................................................................................................... 319

43. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2448 d.B.): Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (2462 d.B.) .......................................... 319

44. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2449 d.B.): Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (2469 d.B.)         ............................................................................................................................. 319

45. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2378 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Bauträgervertrags­gesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetscher­gesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 – BRÄG 2013) (2463 d.B.) ..................................................... 319

Redner/Rednerinnen:

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 320

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 321

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 322

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 323

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 323

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 324

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 2461 und 2463 d.B. ..................................... 324

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 2462 und 2469 d.B. ................................ 324

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 2462 und 2469 d.B.                          324

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 4 B-VG hinsichtlich 2469 d.B.                        325

46. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2338/A der Abge­ordneten Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz geändert werden (Urheberrechts-No­velle 2013 – Urh-Nov 2013) (2464 d.B.) ....................................................................... 325

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 325

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ............................................................................... ... 326

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 326

Mag. Karin Greiner ................................................................................................. ... 327

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 328

Bundesministerin Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................. ... 328

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 329

Gemeinsame Beratung über


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 24

47. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2379 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2013) (2465 d.B.) ................. 329

Berichterstatterin: Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ..................................................... 330

48. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 275/A(E) der Abge­ordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschließung von Staatsverträgen zur Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland (2466 d.B.) ..................................... 330

Redner/Rednerinnen:

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 330

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 331

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 331

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 331

Annahme des Gesetzentwurfes in 2465 d.B. .............................................................. 332

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2466 d.B..................................................... 332

49. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2447 d.B.): Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (2470 d.B.) ........................................................................ 332

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 332

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 333

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 333

Genehmigung des Staatsvertrages in 2470 d.B. ......................................................... 333

Gemeinsame Beratung über

50. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2435 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (2452 d.B.) ................................ 333

51. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2312/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Deutsch als Wissenschaftssprache stärken“ (2454 d.B.) ....................................................................................................................................... 333

Redner/Rednerinnen:

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 334

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .................................................................... ... 334

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 335

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 337

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 337

Bundesminister Dr. Karlheinz Töchterle ............................................................. ... 338

Anna Franz .............................................................................................................. ... 339

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 342

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 343

Mag. Dr. Martin Graf ............................................................................................... ... 344

Annahme des Gesetzentwurfes in 2452 d.B. .............................................................. 347

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 2454 d.B. ................................................... 347


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 25

52. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2304 d.B.): Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung (2453 d.B.)              ............................................................................................................................. 348

Redner/Rednerinnen:

Mag. Silvia Grünberger .......................................................................................... ... 348

Harry Rudolf Buchmayr ......................................................................................... ... 348

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 349

Genehmigung des Staatsvertrages in 2453 d.B. ......................................................... 349

53. Punkt: Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 2304/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsord­nungs­gesetz 1975) geändert wird (2494 d.B.) ............................................................. 349

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 349

54. Punkt: Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 2305/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird, sowie über den

Antrag 1623/A der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (2495 d.B.) ................... 349

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 350

55. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landes­gerichtes Klagenfurt (19 Hv 24/13i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher (2577 d.B.) .................................................................................................................... 350

Redner:

Gerald Grosz ............................................................................................................... 350

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 352

56. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landes­gerichtes Klagenfurt (19 Hv 23/13t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher (2578 d.B.) .................................................................................................................... 352

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 352

57. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Lan­desgerichtes Klagenfurt (19 Hv 24/13i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner (2579 d.B.) .................................................................................................................... 352

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 353

58. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Lan­desgerichtes Klagenfurt (19 Hv 23/13t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner (2580 d.B.) .................................................................................................................... 353

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 353


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 26

59. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staats­anwaltschaft Wiener Neustadt (11 ST 32/13p) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Johann Rädler (2581 d.B.) ........................................................................................................ 353

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 353

60. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landes­gerichtes für Strafsachen Wien (92 HV 52/13k) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser (2582 d.B.) .................................................................................... 354

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 354

Eingebracht wurden

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 63

Bürgerinitiative betreffend „Saatgutrichtlinie – Nein Danke“ (Ordnungsnum­mer 68)

Antrag der Abgeordneten

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend erhöhten Anspruch auf Pflegefreistellung ohne Altersbeschränkung für jene Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird (2375/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den US-Totalangriff auf die Privatsphäre des „Angriffsziels“ Europa (15430/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Verkehrsunfälle durch Tiere (Wild, etc.) in den Jahren 2011 und 2012“ (15431/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Insolvenz: Abgabenrückstände & Steuerschulden: Forderungsanmeldun­gen – Abschreibungen (2009–2012)“ (15432/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Scalping (Marktmanipulation) und Insiderhandel“ (15433/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend: NSA in österreichischen Kasernen? (15434/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Causa K. 3 (15435/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Spionagetätigkeit der NSA in Österreich und in österreichischen Auslandsbehörden (15436/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Cyberangriff auf Atomkraftwerk (15437/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Spionagetätigkeit der NSA in Österreich (15438/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend Swap-Affäre und Finanzverfassung (15439/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 27

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Kosten für Innenstadtbüros von Wiener gemeinnützigen Bauträgern (15440/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend widersprüchliche Angaben zum gemeinnützigen Wohnbau (15441/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungen gegen den ehemaligen jugoslawischen Ex-Geheimdienstchef beziehungsweise den jugoslawischen Geheimdienst UDBA und dessen Unterorgani­sationen (15442/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Ermittlungen gegen den ehemaligen jugoslawischen Ex-Geheimdienstchef beziehungsweise den jugoslawischen Geheimdienst UDBA und dessen Unterorgani­sationen (15443/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Vorwort des Klubobmannes Kopf im Bericht zur Reform des Wehrdienstes (15444/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend A 5 Nord/Weinviertel Autobahn (15445/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Weinviertler Schnellstraße S 3 (15446/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausnahme von der Entrichtung der zeitab­hängigen Maut (Vignette) und den Abschnitt auf der A 12 zwischen „Staatsgrenze bei Kufstein“ und „Kufstein Nord“ (15447/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­vertei­digung und Sport betreffend Reform des Wehrdienstes – Reduktion der Funktions­soldaten (15448/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylstatus für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene (15449/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung und Sport betreffend Reform des Wehrdienstes – Modulares Ausbildungs­system (15450/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Umbau des Bundesschullandheims Tandalier in Radstadt (15451/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Interventionen des Parlaments, um die parlamentarische Diplomatie einzelner Abgeordneter zu behindern (15452/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Zwangslandung des bolivianischen Präsidenten Evo Morales in Wien (15453/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Funktionsweise des unabhängigen Expertenrats für Integration (15454/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 28

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Außenstellen von Bezirksgerichten (15455/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Spanische Hof­reitschule (15456/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Gehaltsfortzahlung für Bandion Ortner trotz Freistellung (15457/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Mitgliedsbeiträge aus dem Schulbudget (15458/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Direkte Demokratie und Bürgerkarte (15459/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Direkte Demokratie und Bürger­karte (15460/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Burgenland im ersten Halbjahr 2013 (15461/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Niederöster­reich im ersten Halbjahr 2013 (15462/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Wien im ersten Halbjahr 2013 (15463/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Oberöster­reich im ersten Halbjahr 2013 (15464/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Tirol im ersten Halbjahr 2013 (15465/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Steiermark im ersten Halbjahr 2013 (15466/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Salzburg im ersten Halbjahr 2013 (15467/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Kärnten im ersten Halbjahr 2013 (15468/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die in Grundversorgung befindlichen Fremden im Bundesland Vorarlberg im ersten Halbjahr 2013 (15469/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 29

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen – Kursgewinnsteuer Neu“ (15470/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheit bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fußballmeister­schaftsspielen – in Österreich (Saison 2012/2013)“ (15471/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Taxigewerbe in Österreich – Entwicklung in den Jahren 2010, 2011 und 2012“ (15472/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Taxigewerbe in Österreich – Wirtschaftliche Situation“ (15473/J)

Harry Rudolf Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Finanzen betreffend „Rückversteuerung von deutschen Renten in Österreich“ (15474/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die indirekten Landnutzungs­änderungen der Produktion von Agro-Treibstoffen (15475/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Einführung des fünften Strafdeliktes Aggression vor dem Internationalen Strafgerichtshof (15476/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Serbische Sprache: Sprachunterricht an Österreichs Schulen“ (15477/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Taxigewerbe – Raubüberfälle und sonstige Sicherheitsfragen“ (15478/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Positionierung in der „ICPD beyond 2014“-Debatte (15479/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Wiederaufnahmeverfahren in Österreich in den Jahren 2002 bis 2012“ (15480/J)

Erich Tadler, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Luftverkehr-Lärmimmissionsschutz­verordnung (15481/J)

Erich Tadler, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung (15482/J)

Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Wirtschaft & Financial Education in den Schulen (15483/J)

Christine Marek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Initiativen zur Leseförderung durch das BMUKK (15484/J)

Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Umsetzung Regierungsprogramm medizinische Kinderrehabilitation (15485/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 30

Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung (15486/J)

Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Versäumnisse der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie in Hinblick auf eine zukunftsorientierte Bahn­politik (15487/J)

Johann Höfinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Pilotprojekte zur Vorbereitung des Berufsheeres (15488/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Feste Hindernisse im Pferdesport“ (15489/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Herstellung, Lagerung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln (15490/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Tierquälerei (15491/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Lebensmittelkontrollen in Speisewagen (15492/J)

Stefan Markowitz, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend SV-Beitragsprüfung bei Transportunternehmen (15493/J)

Sigisbert Dolinschek, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Beschäftigungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in verschiedenen Einrichtungen (15494/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Treibjagden: Verletzte und tote Jäger 2012“ (15495/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Hassparolen und Gewaltaufrufe im Internet – Verhetzung (§ 283 StGB) 2012“ (15496/J)

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Ergebnisse der Kontext­erhebun­gen zur Bildungsstandard-Untersuchung 2012 (15497/J)

August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Vollziehung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (15498/J)

August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Vollziehung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (15499/J)

Fritz Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Einsatz von Präsenzdienern bei der Airpower 2013 (15500/J)

Mag. Rainer Widmann, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Chaos bei der Vergabe der Photovoltaik-Fördermittel am 1. Jänner 2013 (15501/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 31

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (14376/AB zu 14717/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (14377/AB zu 14977/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (14378/AB zu 15088/J)

 


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 32

09.05.40 Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen, und eröffne die Sitzung.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Kuzdas, Großruck, Kickl, Kunasek, Mayerhofer, Mag. Unterreiner, Dr. Winter, Zanger, Mag. Jarmer, Mag. Schatz, Tadler, Schittenhelm und Mag. Brunner.

09.06.05 Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Herr Abgeordneter Stefan Prähauser auf sein Mandat verzichtet hat und an seiner Stelle Herr Mag. Johann Maier in den Nationalrat berufen wurde.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und der Genannte im Haus anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird der Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich darf die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Binder-Maier, um die Verlesung der Gelöbnisformel bitten.

 


9.06.45

Schriftführerin Gabriele Binder-Maier: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 


Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Ich gelobe.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich begrüße den Herrn Abgeordneten herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

*****

Ich gebe bekannt, dass die Sitzung auf ORF 2 bis 13 Uhr und auf ORF III in voller Länge live übertragen wird.

09.07.21 Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Meine Damen und Herren, Sie kennen die Regeln: Die Damen und Herren Abge­ordneten stellen ihre Fragen von den beiden Rednerpulten im Halbrund. Sie haben jeweils 1 Minute Zeit. Die Frau Bundesministerin hat zur Beantwortung der Hauptfrage 2 Minuten, zur Beantwortung der Zusatzfragen 1 Minute Zeit. Ich werde jeweils knapp vor Ablauf der Zeit mit dem Glockenzeichen darauf hinweisen.

Die in der heutigen Fragestunde zum Aufruf gelangenden Anfragen sind an Frau Bundesministerin Dr. Fekter gerichtet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 33

Bundesministerium für Finanzen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich ersuche Herrn Abgeordneten Krainer um die Formulierung der 1. Anfrage, 237/M. – Bitte.

 


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Guten Morgen, Frau Finanzministerin! Die Bankenrettung hat in Österreich schon mehrere Milliarden Euro gekostet. Durch die Bankenabgabe ist aber nur ein Bruchteil des Geldes bisher hereingekommen. In den meisten europäischen Ländern zahlt die breite Masse die Rettung der Banken; das halte ich für ungerecht. In Österreich haben wir die Bankenabgabe. Ein Teil davon ist aber nur befristet, und die SPÖ hat vorgeschlagen, dass diese Befristung aufgehoben wird und dass diese Bankenabgabe so lange bezahlt wird, bis die Kosten für die Bankenrettung auch hereingebracht sind.

Daher meine Frage an Sie:

237/M

„Werden Sie sich für die Verlängerung des Zuschlages zur Bankenabgabe einsetzen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Dass der Finanz­sektor selbst dazu beitragen muss, dass der Finanzmarkt stabil gehalten wird, ist unbestritten. Darüber gibt es Konsens.

Die derzeitige Bankenabgabe ist unbefristet und bringt in etwa 600 Millionen € ein. Wir haben dann einen Zuschlag auf diese Bankenabgabe, der um die 120 Millionen € in einen zweckgewidmeten Fonds zur Stabilisierung des Finanzmarktes einbringt, be­schlossen, und dieser Fonds wird bis 2017 dotiert.

Vor 14 Tagen haben aber die ECOFIN-Minister in Europa auch eine Banken­abwicklungsrichtlinie vorbereitet, gemäß der dann der Banksektor selbst einen Fonds in einer Höhe von mehreren Milliarden aufbauen muss, um diese Abwicklungen bewerkstelligen zu können.

Wenn also diese Richtlinie umgesetzt wird, wird es diesbezüglich zu einer unbe­fristeten Bankenabgabe kommen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Krainer.

 


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Apropos Ungerechtigkeiten: In Österreich ist es ja auch so, dass, wenn man sich die Verteilung des Kuchens, der in Österreich gebacken wird, das heißt die Verteilung von Einkommen in Österreich ansieht, zirka 60 Prozent jene bekommen, die arbeiten, und 40 Prozent sind Kapital- und Ver­mögenseinkommen.

Wenn es aber um die Rechnung geht, also um die Steuern, so zahlen jene, die 60 Prozent bekommen, also die Arbeitnehmer, fast 85 Prozent oder mehr als 85 Pro­zent der Steuern und Abgaben, die Bezieher von Kapital- und Vermögens­einkommen, die 40 Prozent vom Kuchen bekommen, zahlen aber nicht einmal 15 Pro­zent der Steuern.

Das halten wir für ungerecht. Die SPÖ hat vorgeschlagen, Steuern und Abgaben auf Arbeit zu senken und dafür Steuern auf Vermögen und Kapital zu erhöhen.

Werden Sie sich auch dafür einsetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 34

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir haben in Österreich bereits alle Erträge aus Vermögen besteuert: mit der Sparbuchsteuer, mit der Wertpapiersteuer, mit der Immobiliensteuer, mit der Grundsteuer; sogar die Erträge aus Grund und Boden, die die Landwirtschaft erwirtschaftet, sind besteuert, und die Erträge vom Betriebsvermögen werden durch die Körperschaftsteuer besteuert. Das heißt, alle Zuwächse und Erträge haben wir schon besteuert. Und eine Substanz­besteuerung, wo man an der Substanz knabbert – da bin ich dagegen!

Denn: Wenn man Betriebsanlagevermögen beispielsweise besteuert, wird nicht mehr investiert, das kostet Arbeitsplätze, und das ist kontraproduktiv.

Aber die Belastung von Arbeit durch Steuern ist im Verhältnis bei uns hoch, und da müssen wir uns überlegen, wie wir das senken können – beispielsweise durch Mitarbeiterbeteiligung, die steuerlich begünstigt ist, oder beispielsweise durch einen Freibetrag von 7 000 € pro Kind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti.

 


Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Guten Morgen, Frau Bundes­ministerin! Sie haben bei der Beantwortung der ersten Frage gesagt, Österreich bekommt ungefähr 600 Millionen € durch die Bankensteuer. In Deutschland beläuft sich dieser Betrag auf etwa 500 Millionen €. Nun ist Deutschland zehnmal so groß wie Österreich. Das heißt, in Österreich wird durch diese Bankensteuer das Sechs- bis Siebenfache von den Banken aufgebracht. Sie haben auch gesagt, dass es auf europäischer Ebene angedacht ist, einen Bankenrettungsfonds zu errichten.

Jetzt meine Frage an Sie, Frau Bundesministerin: Wie sieht die österreichische Bankenabgabe nicht nur im europäischen, sondern auch im internationalen Vergleich aus?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir haben eine überproportional hohe Bankenabgabe, das heißt, die Banken tragen zum Steuertopf sehr viel bei – und werden noch weiter beitragen müssen, wenn es diesen Abwick­lungsfonds gibt. Derzeit ist nur ein geringer Teil der Bankenabgabe für die Finanz­marktstabilität. zweckgebunden Wir werden wahrscheinlich in Zukunft auch den großen Brocken nicht ins Budget fließen lassen können, sondern in diesen Fonds, den wir über zehn Jahre hinweg aufbauen müssen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Huber.

 


Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Guten Morgen, Frau Präsident! Frau Bundes­minister, gestern haben Sie das Land Kärnten angeprangert, weil es für die Hypo Alpe-Adria Bank Haftungen in Höhe von 20 Milliarden € eingegangen ist. Jetzt ist es so: Die Hypo Alpe-Adria Bank hat eine Bilanzsumme von rund 40 Milliarden €, die Hypo Tirol Bank hat im Vergleich dazu 900 Millionen €. Das Land Tirol haftet mit 6,9 Milliarden €.

Was machen Sie, damit das Land Tirol diese Haftungen im Sinne Ihrer gestrigen großen Reden sofort zurückfährt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Die Bilanzsumme der Hypo Alpe-Adria konnten wir Gott sei Dank bereits reduzieren, auch die Haftungen des Landes Kärnten konnten wir reduzieren. Es waren ursprünglich 20 Milliarden € und sind jetzt nur mehr 14 Milliarden €. Das heißt, wir haben über die letzten Jahre sukzes­sive die Bank stabilisiert.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 35

Die Haftungen, die Kärnten eingegangen ist, muss man auch im Verhältnis zum Budget sehen, das das Land Kärnten hat. Und dieses Verhältnis war ein Vielfaches, fast das Zehnfache, während es in Tirol nur das Dreifache ist.

Ich habe durch ein Haftungsobergrenzengesetz auf Bundesebene Vorsorge getroffen, aber auch alle Länder müssen ein Haftungsobergrenzengesetz beschließen, damit eben so etwas, wie es in Kärnten unter Haider vorgekommen ist, nicht mehr passieren kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Kogler.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Bundesministerin! Die Ursprungs­frage hat sich ja eigentlich auf Steuern und Bankenabgaben bezogen. Meines Erachtens haben Sie zur Bankenabgabe ausreichend Stellung bezogen. Allerdings hat Herr Abgeordneter Krainer die Problematik der auseinanderdriftenden Steuerbelastung von Arbeitseinkommen und sogenannten Vermögensabgaben hinzugefügt. (Abg. Huber richtet einen längeren Zuruf an den soeben den Saal verlassenden Abg. Hörl.) – Geh, Herr Kollege! – Herr Kollege, es ist erst 9 Uhr!

Jedenfalls würde ich hier nachfragen wollen, was bei einer Erbschaftssteuer so schlecht sein soll, wenn Freibeträge bis 500 000 € kreiert werden. Das heißt, dass jemand, der 1,5 Millionen € erbt – und das ist ja dann nun wirklich kein Armer –, dann für die darüber liegende Million € Steuer zahlt, etwa 25 Prozent; das wären dann 250 000 € von 1,5 Millionen €. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Sie stellen sich immer dagegen mit dem Argument, dass der kleine Häuselbauer erwischt werden würde. Ich kenne kein Modell in Österreich, das das vorsieht.

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, die Minute ist abgelaufen. Die Frage ist ohnedies am Anfang formuliert worden.

Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ich kenne schon ein Modell, das vorsieht, dass der Häuselbauer betroffen ist. Das hat die Gewerkschaft vorgelegt, nämlich: bis 150 000 €. (Abg. Riepl: Das stimmt ja überhaupt nicht! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das heißt: Wehret den Anfängen! Man will hier den Menschen das wegnehmen, was sie sich geschaffen haben und an ihre Kinder weitergeben wollen. (Weitere Zwischen­rufe bei der SPÖ.) Dagegen bin ich striktest.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Haider.

 


Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Bundesminister! Ein Hauptkritikpunkt an der Bankenabgabe ist ja, dass sie keine Bankenabgabe, sondern vielmehr eine Bankkundenabgabe sei. Dass die SPÖ als Steuererhöhungspartei das billigend in Kauf nimmt, hat ja der Kollege Krainer gerade ganz eindrucksvoll bestätigt.

Können Sie als Finanzministerin, kann diese Bundesregierung garantieren, dass die Banken diese Bankenabgabe nicht auf ihre Kunden überwälzen? Und wenn ja: Wie?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Der Finanzsektor muss zur Stabilität des Finanzsektors beitragen. Das heißt, es kann nicht so sein, dass die Gewinne über die Jahre von den Banken selber verwaltet werden und dass dann, wenn es marode Banken gibt, der Steuerzahler zahlen muss. Daher müssen die Ge-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 36

schäfte so geführt werden, dass der Bankensektor selbst zur Stabilität beiträgt. Da hilft die Bankenabgabe.

Zugegeben, sie ist in Österreich sehr, sehr hoch. Da muss man auch darauf achten, dass es im Wettbewerb nicht zu Verzerrungen kommt. Und vor allem: Wenn aufgrund von EU-Richtlinien ein Fonds zur Abwicklung aufgebaut werden muss, kann man hier nicht draufdoppeln, sondern man wird die Bankenabgabe dafür hernehmen müssen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 234/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Auer. – Bitte.

 


Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Bundesminister! Österreich hat die Wirt­schafts­krise der Jahre 2008, 2009, 2010 im europäischen oder internationalen Ver­gleich hervorragend bewältigt – durch kluges Investieren auf der einen und Sparen auf der anderen Seite. Wir haben im Budgetpfad gewisse Vorgaben, dass ab 2016 ausge­glichen budgetiert werden kann. Und jetzt ist einerseits aufgrund der krisenhaften Situation und andererseits aufgrund der Problematik durch die Hochwasserschäden ein neues Konjunkturpaket notwendig.

Daher meine Frage:

234/M

„Ist aufgrund der von der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturmaßnahmen die Einhaltung des Budgetpfades bis 2016 weiterhin gewährleistet?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir haben einen Budgetpfad, der auf der Schuldenbremse und auf einem Stabilitätspakt mit den Län­dern fußt. Und die Länder haben sehr sorgsam gewirtschaftet, haben mir im Vorjahr ein Nulldefizit übergeben (Abg. Mag. Gaßner: Die Gemeinden waren das!), obwohl sie noch Defizit hätten machen können. (Abg. Mag. Gaßner: Das waren die Gemein­den!) – Auch die Gemeinden, richtig. – Das heißt, sie waren wesentlich sorgsamer, als die Unkenrufe in den Medien es vorausgesagt hatten.

Diesen Pfad werden wir nicht verlassen. Wir wollen aber der Konjunkturdelle ein bisschen einen Anschub geben. Und wir haben sorgsam budgetiert: Es gibt in den Ressorts Reserven, es gibt in den Ressorts Rücklagen. Wir nehmen auch Privati­sie­rungserlöse, die hereinkommen, für diesen Budgetpfad. Und wir werden keine neuen Schulden aufnehmen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Auer.

 


Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Bundesminister, welche konkreten Maßnah­men wurden beziehungsweise werden gesetzt, und wie werden sich diese auf die Wirtschaft – und damit meine ich auch Landwirtschaft – und Beschäftigung auswirken?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Im Grunde genommen sind es drei Schwerpunkte.

Der erste Schwerpunkt ist leistbares Wohnen. Wir brauchen mehr Wohnungsneubau.

Der zweite Schwerpunkt ist der gesamte Hochwasserschutz, die Aufräumarbeiten, aber auch die präventiven Bauten, damit in Zukunft möglichst vermieden wird, dass Häuser überflutet werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 37

Das Dritte sind dann jene Maßnahmen, die in den Ressorts helfen, dass investiert wird. Dazu gehört beispielsweise Infrastruktur für die Pflege, aber auch Infrastruktur für Kindergärten. Im Wohnbau nehmen wir Geld in die Hand und geben einen einmaligen Zweckzuschuss an die Länder, damit mehr Wohnungen gebaut werden.

Beim Wassersiedlungsbau haben wir Geld durch den Fonds lukriert. Wir haben aber auch im Katastrophenbereich, im Katastrophenfonds ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt, damit jetzt rasch Projekte vorgezogen werden können, damit der Hochwas­serschutz in Österreich schneller ausgebaut wird als ursprünglich geplant.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Widmann.

 


Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Bundesminister, man sagt, das Budget ist die in Zahlen gegossene Politik. Das gilt auch für den Bundesfinanzrahmen. Die Frage ist, ob dieser Bundesfinanzrahmen in Wirklichkeit nicht wertloses Altpapier ist. Viele Voraussetzungen, die Sie angenommen haben, werden so nicht eintreten. Ich erinnere daran, dass es keine Finanztransaktionssteuer geben wird. Ich erinnere daran, dass Sie die Bankenrettung, die Sie ja selbst auch zum großen Teil verkorkst haben, wobei Sie jetzt versuchen, Jörg Haider die Schuld zu geben, viel zu gering eingepreist haben, und ich erinnere an die Euro-Rettung, was ein Fass ohne Boden wird, um bei Ihrer Diktion zu bleiben.

Frau Minister, ist es in diesem Zusammenhang nicht unseriös, wenn Sie hier von Budgetkonsolidierung und Einhaltung des Budgetpfades sprechen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ihre Unkenrufe kenne ich schon, und das seit geraumer Zeit. Jedes Mal haben wir bewiesen, dass wir die Budgets besser abgeschlossen haben als geplant. Im Vorjahr hatten wir 2,6 Prozent Defizit, obwohl 3 Prozent geplant gewesen sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt, wir haben sorgsam budgetiert, wir konnten die Vorgaben immer einhalten und Sie sind eines Besseren belehrt worden.

Erinnern Sie sich an die Unkenrufe, als ich aufgrund des Abkommens mit der Schweiz etwas eingepreist habe, und ich habe es dann binnen Wochen auch nach Hause gebracht. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist richtig, dass einige Maßnahmen nicht so greifen, wie wir uns das wünschen. Dafür laufen aber andere Dinge besser. Wir bekommen beispielsweise 1,2 Milliarden Partizipationskapital von der Erste Bank, einer sehr stabilen Bank, zurück. Das wird uns im Budget natürlich helfen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Rossmann.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ein Konjunkturpaket hat bekanntlich den Zweck, die Gesamtnachfrage in einer Rezession durch Ausweitung der öffentlichen Nachfrage zu vergrößern, das heißt also durch frisches Geld, das heißt also Gelder, die Staatsschulden und Defizite erhöhen.

Nun zur Frage: Halten Sie daher Ihr Konjunkturpaket, von dem Sie behaupten, dass es zu keiner Schuldenerhöhung führt, tatsächlich für ein Konjunkturpaket, oder ist es nicht vielmehr ein wahlkampfbedingtes Luftpaket?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 38

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ich teile Ihre Philosophie der Schuldenmacherei nicht (Beifall bei der ÖVP), sondern man muss klug handeln, investiv agieren, damit Investitionen angeregt werden, ohne dass man neue Schulden macht.

Wenn beispielsweise Privatisierungserlöse für einen Impuls im Wohnbau heran­gezogen werden, dann brauche ich nicht das Defizit zu erhöhen und dann brauche ich nicht neue Schulden zu machen. Das nehmen Sie aber einfach nicht zur Kenntnis. Ich muss Ihnen leider sagen, dass Sie diesbezüglich auf dem falschen Dampfer sind. (Abg. Mag. Rossmann: Das glaube ich nicht!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Linder.

 


Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Finanzminister, Sie haben heute be­tont, dass Sie den Budgetpfad bis 2016 einhalten wollen. Wir hören auch von allen Parteien immer wieder, wie wichtig der ländliche Raum ist. Jetzt ist nach dem bestehenden Finanzausgleichsgesetz eine eklatante Ungleichbehandlung der Bürger von Land und Stadt vorhanden. So ist der Bürger im Zuge der Ertragsanteileverteilung auf dem Land 700 € wert, der Bürger in der Stadt rund 1 250 €.

Wie wollen Sie bei den Finanzausgleichsverhandlungen 2014 sicherstellen, dass in Zukunft der Bürger auf dem Land gleich viel wert ist wie der Bürger in der Stadt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Der Finanzaus­gleich gilt noch bis Ende 2014. Ich habe aber bereits mit den Reformgesprächen diesbezüglich begonnen. Die Wünsche der Partner im Finanzausgleich – Gemeinden, Städte, Länder und Bund – sind aber diametral entgegengesetzt.

Ich teile Ihre Ansicht, dass man den ländlichen Raum stärken muss und dass die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten bleiben muss. Wir werden schauen, wie wir hier bei den Verhandlungen nicht bloß an den bestehenden Schrauben drehen, sondern vielleicht ganz neue Reformansätze diesbezüglich einbringen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben mehrere Vereinbarungen mit den Partnern außerhalb des Finanzaus­gleiches. Denken Sie beispielsweise an die Nachmittagsbetreuung, denken Sie beispielsweise an den Kindergarten, wo der Bund unterstützend tätig ist, und auch das kommt dem ländlichen Raum zugute. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Bayr.

 


Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Versuche der SPÖ, einen kleinen Beitrag zu einer gerechteren Welt dadurch zu erreichen, dass die Mittel für die bilaterale gestaltbare Entwicklungszusammenarbeit im aktuellen Bundesfinanz­rahmen aufgestockt werden, sind leider am hinhaltenden Widerstand gescheitert. Durch Umschichtungen sowohl im Außenministerium als auch vor allem durch Auf­lösung eines Teils der Rücklagen, mittlerweile von 116 Millionen €, wäre das aber relativ einfach möglich gewesen.

Bundeskanzler Faymann hat uns zuletzt sogar den Vorschlag gemacht, 5 Millionen € von SPÖ geführten Ressorts ins BMeiA für bilaterale gestaltbare EZA umzuschichten. Es ist vor Wochen ein dementsprechender Vorschlag übergeben worden. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Meine Frage ist: Wer oder was verhindert das? – Es wird von der ÖVP geprüft. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Und damit wir über dasselbe


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 39

sprechen: Es geht um die bilaterale gestaltbare EZA, um 85 Millionen für die ADA und nicht um Mittel für internationale Finanzinstitutionen ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, die Minute ist zu Ende.

Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir geben für die Entwicklungshilfe in den internationalen Finanzinstitutionen dreistellige Millionen­beträge aus, und hier haben wir einen relativ großen exponentiellen Anstieg. Es wurde noch nie so viel Geld in die Entwicklungshilfe gesteckt wie derzeit.

Es ist aber richtig, dass gewisse bilaterale Projekte ins Stocken geraten sind. Ich selber habe beispielsweise in meinem Haus nicht zugelassen, dass wir für die bilaterale Entwicklungshilfe Geld in Offshore-Konstruktionen stecken. Ich möchte nicht, dass Geld beispielsweise auf die Cayman Islands oder nach Mauritius verschachtelt wird. Dort haben wir dann keinen Überblick mehr, was mit diesem Geld geschieht. Daher habe ich einige dieser Gelder nicht freigegeben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 240/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Podgorschek. – Bitte.

 


Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesminister! Das jüngst beschlossene Konjunkturpaket wird durchaus auch kritisch betrachtet, auch von Ihnen nahestehenden Wirtschaftswissenschaftern, die ja behaupten, dass es im Grun­de genommen nichts anderes als das Vorziehen von Investitionen ist beziehungs­weise dass sich das Ganze großteils erst 2014 auswirken wird. Es gibt sogar Stimmen, die behaupten, dass es nur ein symbolischer Akt und alter Wein in neuen Schläuchen ist.

Daher meine Frage:

240/M

„Welche Belastungen für die Bürger wie insbesondere die Erhöhung von Steuern und Abgaben wird es zur Finanzierung des kürzlich beschlossenen 1,6-Milliarden-Konjun­kturpakets geben?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Es wird keinerlei zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger geben. Ganz im Gegenteil: Mit unserem Konjunkturpaket stellen wir den Menschen in Österreich mehr leistbaren Wohnraum zur Verfügung und schützen sie vor künftigen Hochwässern, denn das hat in unserem Konjunkturpaket Priorität. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Podgorschek.

 


Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Frau Bundesminister, ich nehme Ihre Worte gerne zur Kenntnis, aber ich kann mich erinnern, beim letzten Konjunkturpaket sind die Beschlüsse von Loipersdorf mit massiven Belastungen, zum Beispiel auch für die Familien herausgekommen.

Meine Frage: Werden Sie, um dem Konjunkturpaket Nachhaltigkeit zu verleihen, Maß­nahmen setzen, die langfristig die Wirtschaft ankurbeln, wie zum Beispiel die Ein­führung eines Investitionsfreibetrages?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 40

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Im Hinblick auf die investiven Maßnahmen, die wir derzeit setzen, haben wir Geld aufgestellt, das sofort wirkt. Ein Investitionsfreibetrag, der bei der Bilanz 2013, die erst im nächsten Jahr er­stellt wird, zu wirken beginnt, ist nicht prioritär gewesen, er wäre auch mit der Sozial­demokratie nicht umsetzbar gewesen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ehmann.

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, in Österreich verdienen wir auf unterschiedliche Art unser Geld. Der wesentliche Unterschied liegt neben der Berufswahl in der Höhe von Steuern und Abgaben. Verdiene ich mit normalem Einkommen 100 €, zahle ich über 40 € an Steuern, das ist zu hoch. Bei Einkommen aus Vermögen zahle ich, wenn überhaupt, gerade einmal die Hälfte, etwa 20 €, das ist zu niedrig.

Die SPÖ fordert daher eine Senkung der Steuern auf Arbeit, weil diese zu hoch sind, und eine Erhöhung der Steuern auf Vermögen, weil sie zu niedrig sind.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, was tun Sie, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ihre Ausführungen sind so nicht richtig, denn die Kapitalerträge werden mit 25 Prozent besteuert ohne jegliche Werbungskosten, Ausgabenberücksichtigung oder sonstige steuerliche Er­leichterung, während wir im Lohnsteuerbereich und im Einkommensteuerbereich zwar einen höheren Steuersatz haben, aber 560 Ausnahmen. Daher kommt die effektive Belastung ziemlich nahe an das heran, was bei der Kapitalertragsteuer auch verlangt wird.

Es ist aber richtig, dass der Faktor Arbeit – auch durch die Abgaben im Sozial­bereich – hoch belastet ist. Daher ist es auch in meinem Interesse, dass man die Arbeitsbelastung senkt. Einerseits gehört der hohe Eingangssteuersatz gesenkt, an­derer­seits aber auch der Spitzensteuersatz, der bereits bei 60 000 € greift. Das ist die deftigste Reichensteuer, die in ganz Europa verlangt wird. Auch das müssen wir für den Mittelstand verbessern. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Steindl.

 


Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Guten Morgen, Frau Finanzminister! Warum braucht Österreich konjunkturelle Maßnahmen? Und wie viele Arbeitsplätze werden diese Maßnahmen sichern beziehungsweise schaffen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir haben derzeit eine leichte Flaute in der Konjunktur, wir sind zwar noch immer besser dran als alle rund um uns, aber die Prognose von 0,4, 0,6 Prozent ist nicht berauschend. Das heißt, wir müssen schauen, dass wir Arbeitsplätze bekommen, dass investiert wird, dass die Menschen in Österreich Arbeit haben, denn das beflügelt die Konjunktur, das beflügelt die Wirtschaft. Dann kommen auch Steuern herein, und wir können politisch gestalten. Ich gehe davon aus, dass das Konjunkturpaket im Hinblick auf die Arbeitsplätze Tausende Arbeitsplätze sichern und um die 1 500 neue schaffen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 41

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Widmann.

 


Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Minister! Die Institute IHS und Wifo sehen das genau gegenteilig. Das Konjunkturpaketerl, das Sie geschnürt haben, wird vorwiegend von altem Geld bestimmt, das Sie neu verpackt haben, ein soge­nannter Marketingschmäh dieser Bundesregierung – unbenommen dessen, dass die Gelder für Wohnbau und Hochwasserschutz richtig eingesetzt sind, aber sie sind nicht neu. Gescheiter wäre es gewesen, eine ordentliche Steuerentlastung in Form einer Steuerreform zu machen, von entsprechenden Verwaltungsreformen, damit man das gegenfinanzieren kann. (Abg. Krainer: Haben wir gemacht! Sie haben dagegen gestimmt!) – Das haben Sie nicht gemacht, Herr Kollege von der SPÖ. Sie sind die Steuererhöhungspartei.

Daher meine Frage: Teilen Sie die Meinung der beiden führenden Wirtschafts­for­schungsinstitute IHS und Wifo, dass das Konjunktur-Paketscherl auf fünf Jahre gerechnet in Wirklichkeit nichts bringt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sie dürften die Analysen der Wirtschaftsforscher nicht genau gelesen haben. Der Präsident des Wifo Dr. Aiginger hat uns ja empfohlen, im Wohnbau einen Schwerpunkt zu setzen. Und dass man Projekte für den Hochwasserschutz vorziehen soll, auch das haben die Forscher sehr begrüßt. Und die Forscher sowohl beim IHS als auch beim Wifo haben uns den Auftrag erteilt, keine neuen Schulden zu machen. Also Ihre Interpretation ist sehr kühn. Ganz im Gegenteil, wir sind von den Instituten für dieses Paket gelobt worden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker.

 


Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Ministerin! Für eine gute Entwicklung der Wirtschaft braucht es gute Rahmenbedingungen für die Unternehmun­gen, dazu gehört auch die Sicherung der Finanzierung. Diese ist in Österreich in der Zwischenzeit sehr mangelhaft, wie wir zum Beispiel bei der Firma GEA, Staudinger, sehen. Heute werden aller Wahrscheinlichkeit nach zwei Vorlagen beschlossen wer­den, die jetzt genau diese Entwicklung, die Finanzierungsmodelle in dieser Form nicht wirklich stärken.

Frau Ministerin, was tun Sie, um die Finanzierungssituation für die Unternehmungen zu stärken und innovative Finanzierungsmodelle durch Bürgerinnen und Bürger zu fördern?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir achten gemeinsam mit der Notenbank ganz genau darauf, dass in Österreich keine Kredit­klemme entsteht und dass ausreichend Liquidität für die reale Wirtschaft vorhanden ist. Es ist aber richtig, dass Österreich bezüglich der Privatmittel und Privatfinanzierungen Aufholbedarf hat. Da muss man aber schon aufpassen, dass hier nicht ein Regelwerk entsteht, wodurch womöglich eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern zu Schaden kommt.

Das heißt, es muss gewährleistet sein, dass die Bürger transparent wissen, wem sie ihr Geld geben und wofür sie das Geld geben. Beispielsweise müssen diese Unter­nehmun­gen auch regelmäßig eine geprüfte Bilanz vorlegen. Nur Geld einsammeln wird nicht gehen, denn daraus entstehen Pyramidenspiele, und das müssen wir verhindern.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 42

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 236/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Mag. Kogler. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Bundesminister, ich glaube, wir sind übereingekommen, beziehungsweise werden wir kaum Expertinnen und Experten finden, die uns etwas anderes sagen werden, dass wir mit den 700 Millionen, die nun einmal für Kapitalzuschüsse für die leidige Causa Hypo Alpe-Adria im Budget in der Untergruppe 46 heuer schon veranschlagt sind, für dieses Jahr nicht das Auslangen finden werden. Mir geht es jetzt nur um die budgetgetreue Darstellung und um sonst gar nichts.

In diesem Zusammenhang haben Sie gestern erst die Aussage getätigt, dass hier ohnehin Rücklagen vorhanden wären, mit denen wir das decken könnten. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das mit Sicherheit Artikel 51 Abs. 8 widerspricht, hier eine möglichst wahrheitsgetreue Budgetdarstellung zu machen.

Meine Frage lautet daher:

236/M

„Wie stellen Sie sicher, dass angesichts der drohenden Milliardenausgaben für die Hypo Alpe-Adria die Ausgaben im Bundesfinanzgesetz 2013 sowie im Bundesfinanz­rahmengesetz 2014–2017 eingehalten werden?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Im Budget bilden wir jene Beträge ab, von denen wir gesichert wissen, dass sie so gebraucht werden, und nicht irgendwelche hypothetischen Vermutungen. Das heißt, die 700 Millionen sind in das Budget eingestellt worden, weil sie aufgrund eines JRAD-Bescheides aufgestellt worden sind. Wir haben derzeit noch keine Halbjahresbilanz. Daher wissen wir nicht, wie hoch der Kapitalbedarf daraus sein wird, ob die 700 Millionen ausreichen werden. – Ich gehe davon aus, ja. (Unruhe im Sitzungssaal.)

Wir haben weiters einen Restrukturierungsplan vorgelegt, der von der Kommission erst bewilligt werden muss. Anhand der Auflagen, die wir von dort dann bekommen, können wir erst ermitteln, welche Gelder in welchem Zeitraum für welches Budget gebraucht werden. Daher ist es im Hinblick auf die Budgetwahrheit korrekt, wenn man so vorgeht, dass man sich an die Bescheide hält und nicht an Mutmaßungen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, darf ich bitten, den Geräuschpegel etwas zu senken. Es ist ein großes Gemurmel hier im Saal.

Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Kogler.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Mir scheint, es ist immer so, wenn es um die Hypo Alpe-Adria geht. Jetzt geht es aber, ehrlich gesagt, nur um die wahr­heitsgetreue Darstellung im Budget. Unsere Fraktion ist hier gänzlich anderer Auffas­sung. Frau Bundesministerin, was Sie sagen, würde ja bedeuten, dass wir überhaupt keine Ahnung haben – das werden Sie ja von sich nicht behaupten –, was dieses „Fass ohne Boden“ – Zitat von Ihnen – noch kosten wird. Und jetzt ist es ja genau mit dem Weg, den Sie offensichtlich einschlagen, nämlich keine Abwicklungsbank vorzu­sehen, so, dass wir genau aus diesem Grund kurzfristig wesentlich höhere Kapital­zuschüsse haben.

Ich kann Ihnen sagen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), wir wer­den es heuer nicht bei der Halbjahresbilanz belassen, sondern bei der Ganzjahres-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 43

bilanz noch viel mehr Geld vorsehen müssen. Das ist nicht eingestellt. Und für die Jahre 

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie haben die Frage zu formulieren, sonst geht Ihnen die Zeit aus! – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ich bin ja gerade dabei, die Frage zu formulieren. Ich habe gesagt, für 2013 stimmt es schon nicht – und für die Jahre 2014 bis 2017 erst recht nicht. Sie können uns hier nicht erklären, dass das nichts mehr kostet.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Genau dieselben Vorwürfe haben Sie mir voriges Jahr gemacht. Sie haben da immer von 3,5 Milliar­den € geredet und gesagt: Das müsste man, das müsste man! Tatsächlich haben wir voriges Jahr aber nur die Haftung für eine Anleihe übernommen und 500 Millionen € im Hinblick auf die Rekapitalisierung eingestellt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann.)

Das heißt, diese apokalyptischen Zahlen, Herr Kogler, sind kontraproduktiv. Ich als Finanzministerin halte mich an das, was tatsächlich gebraucht wird. Wir wissen heute noch nicht, wie der Bescheid der Kommission ausschauen wird, wie die Verkaufserlöse in Südosteuropa sein werden. Sie können mir auch nicht sagen, wie viel wir von den Banken, die wir in Südosteuropa verkaufen wollen, erlösen werden, und daher ist es nicht gerechtfertigt, hier mit sehr hohen negativen Zahlen zu jonglieren und alle zu verunsichern. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei den Grünen. – Abg. Rädler: Das bleibt uns eh überlassen, oder? – Ruf bei den Grünen:  Budget­wahrheit !)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Jury.

 


Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Guten Morgen, Frau Minister! Dieses Fass ohne Boden, die Hypo Alpe-Adria, haben uns ja die Bayern durch ihre Expansionspolitik – von 20 Milliarden Bilanzsumme auf über 40 Milliarden – eingebrockt.

Jetzt, Frau Minister, zu den anderen Fässern ohne Boden in der Republik: zur Bawag, zur Volksbank und zur Kommunalkredit. Sie reden immer wieder von „apo­kalyp­tischen Zahlen“.

Frau Minister, was werden Sie tun, was werden Sie vor allem nicht parteipolitisch be­dingt tun, dass wir die 200 Milliarden aushaftenden Kredite unserer Bankinstitute (Zwischenruf des Abg. Hörl), die im Osten damit behaftet sind, auch wieder lukrieren können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir sind in der erfreulichen Situation, dass die Erste Bank das Partizipationskapital vorzeitig zurück­zahlt; 600 Millionen wären für heuer eingestellt, 600 Millionen für nächstes Jahr, und wir bekommen jetzt bereits 1,2 Milliarden. Es hat auch die Bawag ihr Partizipations­kapital teilweise zurückgezahlt, und wir haben die Volksbanken stabilisieren können.

Im Hinblick auf die Kommunalkredit haben wir das Neugeschäft eingestellt. Damit können wir die bestehende Kommunalkredit sukzessive in ihrem langfristigen Portfolio begleiten, ohne dass weiterer Schaden entsteht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Lapp.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 44

Abgeordnete Mag. Christine Lapp, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin! Falls wir im Rahmen des Budgetfinanzrahmens zusätzliche Einnahmen brauchen und diese für das Budget notwendig sind, ist ja aus unserer Sicht, aus sozialdemokratischer Sicht, die Beteiligung je nach der wirtschaftlichen und finanziellen Kraft denkbar, dass also jene, die große Vermögen haben, einen größeren Anteil leisten.

Vonseiten der ÖVP kommt da immer wieder die Forderung nach der Erhöhung der Mehr­wertsteuer aufs Tapet, was für sehr viele Bevölkerungsteile ganz enorme Beein­trächtigungen bringen würde, da Dinge des alltäglichen Lebens dann viel mehr kosten würden. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Können Sie das ausschließen, Frau Ministerin, oder wie stehen Sie dazu?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Liebe Frau Abge­ordnete, Sie erzählen hier die Unwahrheit (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP – Zwi­schenrufe bei der SPÖ), und zwar wenn Sie behaupten, von der ÖVP käme eine Mehrwertsteuererhöhungsfantasie. Steuererhöhungsfantasien kenne ich nur von der SPÖ, nicht von der ÖVP (Beifall bei der ÖVP) – und schon gar keine Mehrwert­steuer­erhöhung. (Zwischenrufe des Abg. Krainer und weiterer Abgeordneter der SPÖ.)

Ich kann ausschließen, dass die ÖVP an Steuererhöhungen denkt. Die ÖVP denkt vielmehr an eine Steuerbremse (Zwischenruf bei der FPÖ), an eine Abgabenbremse, und nicht an Steuererhöhungen. (Beifall bei der ÖVP. – Rufe:  wie bei der Mineral­ölsteuer, oder? Wie lang hören wir das? – Abg. Krainer:  Unverschämtheit! – Weitere Zwischenrufe.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ing. Windisch.

 


Abgeordneter Ing. Franz Windisch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Finanzminister! Im Jahre 2008 wurde hier in diesem Haus das Finanzmarktstabilisierungsgesetz ein­stim­mig beschlossen, damit Stützungsmaßnahmen für die heimischen Banken ermöglicht werden. (Abg. Krainer: Eine Unverschämtheit ist das, hier die Unwahrheit zu sagen, eine Abgeordnete zu beleidigen! Unerhört! – Ruf bei der ÖVP:  sei ruhig! – Weitere Zwischenrufe.)

Die Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria erfolgte dann im Dezember 2009 zum Schutz der österreichischen Steuerzahler und der Volkswirtschaft; bei einem Scheitern wären nämlich sofort 20 Milliarden € Haftungen aufseiten Kärntens schlagend geworden. Die Grünen fordern nun die Schaffung einer Bad-Bank-Lösung, was die Verluste für die Steuerzahler maximieren würde, weil die Verluste aus dieser herauszuschälen wären. Sie sprechen von klugen Lösungen im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, dass die Staatsschulden und das Defizit nicht explodieren. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen. – Zwischenruf bei den Grünen.)

Meine Frage diesbezüglich lautet: In welcher Höhe konnten in den vergangenen Jahren Risiken der Bank abgebaut werden und somit das Risiko negativer Aus­wirkungen hinsichtlich des Budgets reduziert werden? (Abg. Petzner: Die Frage hat Fekter !)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Alle Experten sagen uns, dass es zu einem massiven Schaden für die Steuerzahler geworden wäre, hätten wir vor zwei Jahren eine Bad Bank gegründet. Ich habe einen besseren Weg eingeschlagen, nämlich die Zeit genützt.


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Die Bank konnte inzwischen ein Drittel ihrer maroden Assets abbauen, die Haftungen von Kärnten konnten um ein Drittel reduziert werden (Zwischenruf des Abg. Petzner); sie haben damals 20 Milliarden betragen, jetzt sind es nur mehr 14 Milliarden. (Zwi­schenruf des Abg. Krainer.) Das hat dazu geführt, dass der Schaden, den der Steuer­zahler hat, auch wesentlich geringer geworden ist. (Ruf bei der FPÖ:  verursacht!)

Bei den Restrukturierungsmaßnahmen werden wir nun einen Pfad einschlagen (Präsi­dentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), der möglichst steuerzahlerschonend vorgeht, mit Verwertungsgesellschaften beispielsweise. Wenn wir Immobilien verwer­ten, braucht es nicht zwangsläufig eine Bank, wenn wir langfristig Leasingverträge auslaufen lassen, braucht es auch nicht zwangsläufig eine Bad Bank.

Bei der Bad Bank wären dem Steuerzahler die gesamten negativen, verlustbringenden Assets umgehängt worden. Die hätten sich nicht in Luft aufgelöst, sondern der Steuerzahler hätte dafür aufkommen müssen (Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann) – das sagt ja Herr Kogler nicht dazu. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: so böse angeschaut haben!  von der ÖVP gewesen! – Zwischenruf des Abg. Brosz.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Petzner.

 


Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Finanzminister, zu dieser Bad Bank und diesen klugen Lösungen, die Sie ansprechen – ob man jetzt über eine Bad Bank dis­kutiert oder über die klugen Lösungen, die Sie skizziert haben, mit einer Fondslösung oder was auch immer –: Tatsache ist, dass durch zwei Absätze im Kaufvertrag, den Herr Pröll abgeschlossen hat, geregelt ist (Abg. Grillitsch: Frage, Herr Petzner! Wo ist die Frage?), dass es bei allen diesen Maßnahmen zum Ersten die Zustimmung der Bayerischen Landesbank braucht und dass zum Zweiten eine solche Maßnahme auto­matisch zur Folge hätte (Abg. Grillitsch:  keine Wortmeldung, sondern eine Frage!), dass die Bayerische Landesbank 2,6 Milliarden € des österreichischen Steuerzahlers ausbezahlt bekommen muss. Das hat Ihr Vorgänger Pröll verhandelt. – Herzlichen Dank dafür!, sagen die Steuerzahler.

Ist diese Information, dass das im Kaufvertrag so geregelt ist, korrekt (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), und ist es korrekt, dass Sie Georg Krakow bereits beauftragt haben (Abg. Grillitsch: Frage!), mit den bayrischen Politikern und der BayernLB eine Lösung im Hintergrund zu verhandeln? Ich ersuche Sie um wahr­heitsgemäße Beantwortung, Frau Finanzminister. (Beifall bei Abgeordneten des BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Herr Abgeordneter Petzner, ich antworte auch hier im Hohen Haus immer wahrheitsgemäß. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Na ja! Die einen sagen so, die anderen sagen so! – Ruf bei der ÖVP:  die einen haben recht! – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.) Sie sind nämlich immun, Sie können alle Vorwürfe erheben. Ich bin nicht immun, ich muss hier wahrheitsgemäß aussagen. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)

Im Hinblick auf die Zustimmungsrechte der Landesbank: Es ist richtig, dass die Landesbank Zustimmungsrechte für gewisse Geschäfte hat, nicht für alle. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Im Hinblick auf den Restrukturierungsplan haben wir die Kommission darauf aufmerksam gemacht, dass wir die Restrukturierungsvorgaben, die wir von der Kommission bekommen, nur dann umsetzen können, wenn es Zustimmung bei den Bayern findet, da gemeinsam vorzugehen. Wir wollen ja die Bayern auch nicht aus der Pflicht entlassen, ganz im Gegenteil. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg.


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Dr. Rosenkranz.) Wir haben ja dafür gesorgt, dass das Kapital, das sie in der Bank haben, nicht zurückgezahlt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 239/M. Das ist jene des Herrn Klubobmannes Bucher. – Bitte. (Abg. Grosz: Wie wäre es einmal mit Frage beantworten, Frau Minister?)

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister, mittler­weile sind Ihre Kommentare ja nur mehr skurril, bestenfalls lustig.

Weniger lustig ist es, wenn Sie vom Rednerpult aus behaupten, der Wahrheit verpflich­tet zu sein, und gleichzeitig sagen, dass Sie – wie haben Sie gerade gesagt? – sich für eine Steuerbremse einsetzen. – Da haben Ihre Bremsen aber versagt, bei der Mineral­ölsteuererhöhung, das muss ich Ihnen sagen. – So viel zu Ihrer Wahrheit.

Ich habe mir jetzt Folgendes angeschaut – weil Sie auch immer wieder von sich be­haupten, die Schuldenentwicklung in den Griff bekommen zu wollen –: Alleine in den Jahren 2008 bis 2013 haben sich die Schulden von 180 auf 231 Milliarden € erhöht. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Das ist eine eklatante Erhöhung um 51 Milliarden € zulasten der nächsten Generationen.

Ist das eine Schuldenbremse, Frau Finanzministerin? (Abg. Dr. Rosenkranz: Wer bremst, verliert!)

Meine Frage lautet:

239/M

„Halten Sie es für sozial, zukünftige Generationen zu belasten, damit Pleitebanken und Pleitestaaten gerettet werden?“

(Beifall beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir haben gemeinsam hier im Hohen Haus – ich war schon da, und Sie waren auch dabei (Abg. Bucher: Reden Sie sich nicht auf das aus!) – am 24. September, vier Tage vor der Wahl, ein Wünsch-dir-was-Paket beschlossen, das diese Schulden in die Höhe ge­trieben hat. (Zwischenruf bei der FPÖ. – Abg. Bucher:  51 Milliarden! – Abg. Vilimsky: Das ist ja eine Provokation, bitte!)

Alle Fraktionen waren dabei – alle! –, da kann sich niemand absentieren! Es gab eine Krise, und wir haben gegengesteuert. Wir haben damit die Arbeitsplätze in Österreich erhalten können, und es geht uns wirtschaftlich besser als allen rund um uns. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Politik war also richtig. Dass wir dann aber schauen müssen, dass wir das wieder in den Griff bekommen, was wir an Geld ausgegeben haben, hat zum Stabili­tätspakt geführt, hat zur Schuldenbremse geführt, und ich achte darauf, dass das eingehalten wird. (Zwischenruf beim BZÖ.)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, natürlich dürfen in Zukunft für die Bankenrettungen nicht die Steuerzahler weiter zur Kasse gebeten werden. (Abg. Grosz: Weil sie schon !) Ich habe heute schon mehrmals erwähnt, dass da ein Fonds aufgebaut werden soll, gemäß einer EU-Richtlinie – der Bankensektor selber trägt dazu bei, diesen Fonds aufzubauen –, und von dort wird dann die Bankenabwicklung oder die Bankenhilfe gespeist und nicht mehr vom Steuerzahler. Es ist unser Ziel – sowohl europäisch als auch hier in Österreich –, es abzukoppeln, dass nicht automatisch der


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Steuerzahler zur Kasse gebeten wird, wenn der Finanzsektor in Schwierigkeiten gerät. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Klubobmann Bucher.

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Richtig ist, dass in erster Linie der Steuerzahler das alles ausbaden muss, was Sie ihm eingebrockt haben. Sie können in keiner Weise den Anspruch stellen, Anwalt der Steuerzahler in Österreich zu sein (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ), denn Sie verschlimmern von Tag zu Tag die Situation der österreichischen Steuerzahler. (Ruf bei der ÖVP: Lei-Lei!) Dafür sind einzig und allein Sie als Finanzministerin verantwortlich und zuständig. (Abg. Dr. Stummvoll: Die Gesetze beschließt das Parlament! – Abg. Rädler:  Frage!)

Wenn Sie schon sehen, dass sich der Schuldenberg laufend erhöht, sich die Steuer­belastung auf einem Höchststand befindet, warum gehen Sie nicht in die Strukturen rein (Abg. Dr. Stummvoll: Die Steuergesetze beschließt das Parlament!), verändern in Österreich endlich einmal im Bereich der Verwaltung, der Bürokratie etwas, um dort die Einsparungspotenziale zu heben, um diesem ganzen Schulden-, Verschwendungs­wahn, den Sie betreiben, den Kampf anzusagen? (Beifall beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Bucher, da treffen wir uns! (Abg. Bucher: Schon wieder lustig!) Einen 27-Milliarden-Konsolidierungspfad hat dieses Hohe Haus hier mit den Fraktionen der Regierung beschlossen. (Abg. Bucher: lustig ist das!) Sie waren da nicht dabei. Wir haben die Strukturen verändert, wir haben hier Reformen angesetzt (Abg. Bucher: Sonst würde der Schuldenstand nicht so steigen!) – sowohl im Gesundheitsbereich als auch bei den Frühpensionisten, im Hinblick auf die Verwaltung (Abg. Bucher: Den Kleinen haben Sie es genommen, den Großen haben Sie es gegeben!) als auch bei den Maßnahmen, die dieses Geld einsparen. Wir haben einen 27-Milliarden-Konsolidierungspfad, damit wir zum Nulldefizit kommen. (Abg. Bucher: Der Schuldenstand steigt!)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich respektiere den Souverän hier im Hohen Haus (Ruf beim BZÖ: Na hoffentlich!), ich war ja selber lange genug Parlamentarierin. Gesetze werden hier beschlossen, das heißt, sowohl die Ausgabensenkungsgesetze als auch die Abgabenerhöhungsgesetze. (Abg. Bucher: Kommen nicht von Ihnen?!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Rossmann.

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Finanzministerin, nach einer Studie der Europäischen Zentralbank gehört Österreich neben der Bundesrepublik Deutschland zu den Staaten mit der ungleichsten Vermögensverteilung.

Halten Sie es daher für sozial, dass Österreich keine nennenswerten Immobilien­steuern und überhaupt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer einhebt, obwohl – nach den Ergebnissen der Studie der Oesterreichischen Nationalbank – lediglich 5 Prozent der Haushalte über 45 Prozent des gesamten Vermögens verfügen und obwohl vermögensbezogene Steuern nachweislich – Empfehlung der Europäischen Kommission und des Rates; haben Sie selbst beschlossen – zu den wachstums­unschädlichsten Steuern gehören und sich daher bestens zu einer Entlastung des Faktors Arbeit, insbesondere für niedrige Einkommen, eignen? (Ruf bei der ÖVP: ... Frage!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 48

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Österreich hat nicht das Problem, zu wenige Steuern einzuheben; ganz im Gegenteil: Österreich ist ein Hochsteuerland. (Abg. Krainer: Für wen? Für wen?) Wir schröpfen die Menschen schon ziemlich stark, daher müssen wir darüber nach­den­ken, wie wir die Steuern senken können – und sollen nicht ständig neue Steuererhö­hungsfantasien wälzen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Rossmann: Haben Sie mir überhaupt zugehört?)

Im Grunde genommen denken viele hier nur über Steuererhöhungen nach und viel zu wenig über Steuersenkungen. Wir müssen die, die belastet sind, entlasten (Zwischen­ruf bei der FPÖ) und sollen nicht ständig darüber nachdenken, wie wir den Menschen neue Belastungen aufbürden können. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Rossmann:  Entlastung des Faktors Arbeit gesprochen! – Ruf bei der SPÖ:  keine Antwort!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Ing. Höbart.

 


Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Frau Präsidentin! Ich möchte jetzt das Thema Jugend ansprechen. Wir erleben schwierige Zeiten für die Jugend in ganz Europa. Wir wissen, es gibt Massenarbeitslosigkeit. In Österreich ist es zwar besser, aber auch nicht gerade rosig: 10 Prozent plus Jugendarbeitslosigkeit, uns fehlen Ausbildungs- und Bildungsoffensiven. Fehlanzeige bei dieser Bundesregierung: Man kann sich über keine einzige Schulreform einigen. Wir erleben auch Kriminalitäts­wel­len, vor allem von ausländischen Jugendlichen über ganz Europa hinweg; Stockholm hat gebrannt, Pariser Vororte brennen.

Meine Frage an Sie, Frau Finanzministerin, lautet: Welche konkreten Maßnahmen wer­den Sie als Finanzministerin mit Ihren Ressortkollegen unterstützen, um die Jugend­arbeitslosigkeit und die Kriminalität in Grenzen zu halten, einzudämmen, und welche finanziellen Mittel werden Sie da einsetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Die Jugendarbeits­losigkeit ist in Europa derzeit das größte Problem, und dem wollen wir prioritär wirklich ein Augenmerk schenken. Es ist eine verlorene Generation, wenn Jugendliche über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind. Das geht ihnen ja dann auch später in den sozialen Netzen, beim einbezahlten Geld ab. Das heißt, der Jugendarbeitslosigkeit ist nicht nur in Österreich, sondern insbesondere in Europa wirklich – auch im Hinblick auf Geld und Maßnahmen – ein Augenmerk zu schenken.

Wir haben das duale Ausbildungssystem, das hilft, dass die Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen in Österreich sehr gering ist. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Wir haben auch die berufsbildenden höheren Schulen, die die jungen Leute vor­bereiten. Wir haben große Geldmittel in der aktiven Arbeitsmarktpolitik, mit denen wir jene Jugendlichen, die weder in einem dualen System noch in der Schule sind, im Arbeitsmarkt unterstützen können. Und wir sagen in Europa, dass unsere guten Modelle Best Practice sein könnten – auch für Griechenland, auch für Spanien. Da ist die ganze Bundesregierung gefordert, weil wir natürlich die Zukunft der Jungen als Chance sehen und nicht als Bürde. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Kirch­gatterer.

 


Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Bundesministerin, in aller Öffentlich­keit wirbt die Industriellenvereinigung für die Erhöhung der Mehrwertsteuer; in allen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 49

Publikationen, im Internet, überall ist das zu sehen und zu lesen. Auch prominente ÖVP-Politiker aus den Bundesländern, zum Beispiel der Grazer Bürgermeister oder der Klubobmann der ÖVP Steiermark, fordern die Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Was werden Sie diesen Parteifreunden sagen? (Beifall und Zwischenrufe bei Abge­ordneten der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Also die Indus­triellenvereinigung ist keine Vorfeldorganisation der ÖVP (Ah-Rufe bei SPÖ und BZÖ), und ich habe Herrn Präsidenten Kapsch schon meine Meinung dazu gesagt (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Rosenkranz), nämlich: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zulasten der Kaufkraft der Menschen, treibt die Inflation an; eine treibende Inflation wirkt sich auch im Staatshaushalt aus (Zwischenruf des Abg. Haberzettl), und daher befürworte ich eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht.

Tipps von Personen, die in der Steuerfrage nicht wirklich jene sind, von denen ich mich beraten lasse, muss ich zurückweisen.

Eine Mehrwertsteuererhöhung ist im Hinblick auf Kaufkraft, auf Investitionen, auf Inflationsanheizung und damit auch auf den Staatshaushalt nicht wirklich sinnvoll, weil mit einer Inflationsanheizung habe ich dann höhere Lohnabschlüsse, höhere Pen­sionsabschlüsse, höhere Beamtenabschlüsse (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), und das frisst dann den Ertrag, der durch eine Erhöhung käme, sofort wieder weg. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Tamandl.

 


Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Frau Bundesministerin, als Mitglied der Währungsunion wollen wir, dass unsere Währung stabil bleibt. Das ist wichtig für die Sicherung der österreichischen Arbeitsplätze und Pensionen. Aber diese notwendig gewordenen Rettungsmaßnahmen bedingen eine Änderung des europäischen Krisen­managements. Frau Bundesministerin, meine Frage lautet daher:

Sind künftige Generationen nun besser gerüstet und vorbereitet, um Problemen wie jenen, die wir gerade haben, die durch diese Finanzkrise ausgelöst wurden, etwas entgegenzusetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ja, Frau Abge­ordnete, wir sind wesentlich besser aufgestellt (Ruf: Vorlage!) und wir können die Krisen, die uns ja ständig begleiten, wesentlich besser managen. Wir haben dafür neue Institutionen geschaffen, die dieses Krisenmanagement begleiten – denken Sie an den ESM oder denken Sie an die EFSF.

Weiters haben wir den Finanzinstituten Regularien auferlegt, beispielsweise müssen sich nämlich die Banken durch Basel III durch höhere Kapitalbeiträge selber stärken.

Darüber hinaus haben wir jetzt ein gemeinsames Aufsichtskonstrukt geschaffen, damit die Banken kontrolliert werden – unter den gleichen Bedingungen, den gleichen Stan­dards. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Und vor allem wol­len wir auch weiter diesen Abwicklungsfonds gründen, dass, wenn Krisen im Banken­sektor vorkommen, nicht mehr der Steuerzahler zahlen muss, sondern der Finanzsektor selbst etwas dazu beiträgt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 241/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 50

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! In unserem Wirtschaftssystem leben die Banken und die Politik in einer Art Symbiose: beide profitieren voneinander. Auf der einen Seite ermöglichen die Banken den Politikern, auf Pump zu leben und Wirtschaftspolitik auf Pump zu machen, auf der anderen Seite ermöglicht die Politik den Banken, praktisch unbegrenzt Profit zu machen, und das Ganze noch auf Kosten der Steuerzahler.

Wie bewerten Sie diese gegenseitige Abhängigkeit und die Risken, die dadurch entstehen? Die Hypo ist ja nur ein Sinnbild dessen, was hier passiert ist, wenn eben diese Symbiose wirkt und wenn die Politik auf die Banken Einfluss nimmt und umgekehrt.

Deshalb lautet meine Frage:

241/M

„Heribert Liaunigg hat als Chef-Sanierer Österreichs mit seiner Aussage zum Hypo-Skandal für Aufsehen gesorgt. – Wie bewerten Sie in diesem Kontext eine Trennung der beiden Sektoren Bank und Politik in Österreich?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Das Betreiben von Banken ist grundsätzlich eine private Angelegenheit und soll von privater Wirtschafts­kraft getragen sein.

Ich halte es auch für notwendig, dass wir eine Trennung – nämlich hier Banksektor und dort Steuerzahler – zustande bringen, damit, wenn ein Institut in Schwierigkeiten gerät, nicht zwangsläufig der Steuerzahler herangezogen wird. Aus diesem Grund wird noch heute hier im Hohen Haus dieses Bankenrestrukturierungsgesetz beschlossen, und auf europäischer Ebene arbeiten wir intensiv daran, dass bei einer Abwicklung einer Bank, also einer Insolvenz einer Bank, nicht mehr der Steuerzahler zahlen muss, sondern der Sektor selbst einen Fonds aufbaut, der dann dafür herhält.

Warum ist das aber derzeit noch immer verknüpft? – Weil natürlich der Staat auch die Einlagen der Sparerinnen und Sparer schützt, und zu dieser Einlagensicherung beken­ne ich mich. Es soll auch in Zukunft bei einer Bankenpleite der Sparer beziehungs­weise sollen die Spargelder geschützt bleiben. Wir haben da einen Deckel mit 100 000 € pro Person und Institut. Ich glaube, das ist gerechtfertigt. – Und wir beken­nen uns dazu, dass dann, wenn der Sektor nicht mehr in der Lage ist, die Sparer zu schützen, der Steuerzahler mit einspringt.

Es gilt aber, pro futuro die Trennung zwischen Bankensektor und Steuerzahler suk­zessive aufzubauen, damit es, wenn Banken in Schwierigkeiten kommen, nicht mehr notwendig ist, dass sie zuallererst beim Staat anstehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Klubobmann Ing. Lugar.

 


Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Wenn ich Ihre Antwort richtig verstehe, dann verurteilen Sie also die aus meiner Sicht fast schon rechtwidrige Vor­gehens­weise der BayernLB, indem sie der Hypo Geld entzogen – fast 2 Milliarden € – und damit den österreichischen Steuerzahler und auch den Finanzminister erpresst hat, die Bank notzuverstaatlichen, was uns jetzt wahrscheinlich 9 Milliarden kosten wird. Das heißt, wenn ich das richtig verstehe, verurteilen Sie solche Vorgehens­weisen. Meine Frage dazu lautet:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 51

Wie werden Sie jetzt in dieser Sache weiter vorgehen, da ja dieser Erpres­sungs­versuch auch evident und belegt ist und der Herr Finanzminister Pröll, Ihr Vorgänger, sich zum Schaden der Steuerzahler von der BayernLB erpressen ließ? Und wenn Sie tatsächlich diesen Schutzwall aufbauen wollen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), dann müssen Sie hier entsprechende Maßnahmen setzen. Welche Maßnahmen werden Sie also in diese Richtung setzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sie genießen hier Immunität, daher können Sie ungestraft derartige Verleumdungen über die Medien ver­breiten. (Abg. Brosz: Das ist ein strafrechtlicher Vorwurf!) Eine Erpressung ist eine Verleumdung. – Diesen Vorwurf hat er erhoben und den weise ich auf das Allerent­schiedenste zurück. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Geh in Deckung, die schießen gleich!)

Es war notwendig, die Hypo zu verstaatlichen. Das Schlamassel hat uns das System Haider eingebrockt mit 20 Milliarden € an Haftungen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Diese 20 Milliarden € wären schlagartig über das Land Kärnten hereingebrochen, und das Land Kärnten hätte diese 20 Milliarden € niemals schultern können. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Man hätte die Krankenschwestern nicht mehr bezahlen können, man hätte die Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr bezahlen können, man hätte die Straßenmeistereien nicht mehr bezahlen können. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Diesen Schuldenberg hätte dann der Bund schultern müssen, und daher mussten wir im Jahr 2009 so handeln. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Petzner: Sie sagen schon wieder nicht die Wahrheit!)

Ihr vom BZÖ oder jetzt vom Team Stronach, ihr betreibt Kindesweglegung. Wir haben uns der Situation angenommen, damit hier kein Schaden für die Steuerzahler entsteht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Petzner. – Abg. Grosz: Jetzt schießen sie gleich!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte. (Abg. Mag. Kogler: Können Sie die ÖVP bitte beruhigen?) – Moment, da stimmt die Liste nicht!

Die nächste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte. (Abg. Mag. Kogler – das Rednerpult verlassend –: Entschuldigung, tut mir leid!)

 


Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin, Sie haben schon angesprochen, dass Sie sich auf europäischer Ebene intensiv mit Ihren Kollegen der anderen Mitgliedstaaten zusammensetzen, um eine Trennung der Banken und der Staaten zu forcieren.

Welche konkreten Schritte sehen Sie jetzt, um genau das umzusetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte. (Abg. Grosz: Das ist eine der Ihren! Vorsicht, nicht anschreien! – Zwischenruf des Abg. Brosz.)

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Zuallererst haben wir die Schuldenberge in den Euro-Ländern in den Griff zu bekommen, weswegen wir überall Schuldenbremsen eingeführt und die Länder sich sukzessive auf einen Kon­solidierungspfad begeben haben. Das wird von der Kommission kontrolliert, und jene, die sich nicht daran halten, werden auch sanktioniert.

Wir haben zweitens derzeit die Banken-Union im Aufbau, das heißt, einen gemein­samen Kontrollmechanismus, der die großen Banken durch die Europäische Zentral­bank kontrollieren lässt, und einen gemeinsamen Abwicklungsmechanismus, das heißt, in den Nationalstaaten muss ein Fonds aufgebaut werden, damit Banken auch


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abgewickelt werden können, ohne dass man den Steuerzahler dazu braucht. (Prä­sidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Drittens soll es natürlich auch ein Regime geben, das für alle gleichermaßen gilt, aber in den Nationalstaaten aufgebaut wird, für die Spareinlagen. Ich will die öster­reichischen Spareinlagen mit einem österreichischen Instrument sichern. Ich will da keine Vergemeinschaftung! Das kleine Österreich wäre zu klein, um beispielsweise die italienischen Spareinlagen zu sichern.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Petzner.

 


Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Bundesminister! (Abg. Grosz: Jetzt geht es gleich wieder los!) Tatsache ist, dass Sie auf Kosten des österreichischen Steuer­zahlers die Kriminalisierung der Hypo von 2009 bis 2013 betrieben und damit einen massiven Schaden für die Bank, für die Mitarbeiter und den Steuerzahler angerichtet haben.

Können Sie, Frau Minister Fekter, im Zusammenhang mit den Kosten für die CSI Hypo, die Sie ja teilweise auch auf die Bank übergewälzt haben, um die Auskunftspflicht hier im Parlament zu umgehen, garantieren, dass es für sämtliche dieser Kosten­über­wälzungen – diese Kosten wurden ja, wie gesagt, in Ihrem Auftrag auf die Bank übergewälzt – durch die zuständigen Gremien der Bank – ich nenne hier den Vorstand und den Aufsichtsrat – die entsprechenden notwendigen Beschlüsse (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) nach den Bestimmungen des Bankwesen­gesetzes und des Aktiengesetzes gibt? Ich verweise dazu auf folgende zahlreiche ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie können nicht mehr auf etwas verweisen, weil die Zeit aus ist! Die Frage haben Sie bereits formuliert.

Frau Bundesministerin, bitte. (Abg. Petzner: ... hier Stellung nehmen!)

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Herr Petzner, nach der Verstaatlichung, nach der Notverstaatlichung im Jahr 2009 trat zutage, dass mehrere Tatbestände in der Hypo auf kriminelles Verhalten hingewiesen haben. Es war daher notwendig, das auch aufzuarbeiten.

Die Verurteilungen, die dann im Anschluss auch passiert sind – erst vorgestern hat der Oberste Gerichtshof Haftstrafen der früheren Bankmanager bestätigt –, zeigen ja, dass hier auch kriminelles Handeln passiert ist. (Abg. Petzner: Das war nicht die Frage!) Im Hinblick auf diese Aufarbeitung hat die betreffende CSI-Gruppe eine Fülle von An­zeigen bei der Staatsanwaltschaft getätigt, die derzeit noch in Bearbeitung sind, und ich gehe davon aus, dass es auch noch mehrere Verurteilungen geben wird. (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Im Hinblick auf das Handeln der Organe muss ich sagen, dass die Organe – Auf­sichtsrat und Vorstände – natürlich in ihrem eigenen Wirkungsbereich handeln, und da müssen Sie dort nachfragen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Petzner: Das werden wir machen! Da werden Sie ein Problem haben!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Kogler.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Es wurde hier unter dem Gejohle von ÖVP-Abgeordneten gegenüber dem Abgeordneten Lugar der Vor­wurf der Verleumdung erhoben. Ich wollte die Frage, die Kollege Lugar insinuiert hat, nur verstärken, aber dem zuvorstellen, dass eines ja schon sehr beachtlich ist: Es ist zwar natürlich richtig, dass es sich ursprünglich um einen blauen Milliardenskandal in


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Kärnten gehandelt hat, aber es muss immer noch die Frage zulässig sein, was nachher passiert ist. (Beifall bei den Grünen.)

Ich mache die ÖVP-Abgeordneten darauf aufmerksam, dass es die ÖVP ist – in Einigkeit mit der SPÖ –, die verhindert, dass jener Josef Pröll im Parlament überhaupt zum Rechnungshofbericht aussagt. Die Vertuschung geht ja weiter! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen. – He-Rufe bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Kogler, halt dich zurück!)

Ich frage Sie, wie Sie einen Vertrag, wo alles zum Nachteil der Republik Österreich gemacht wurde, im Nachhinein rechtfertigen, und welche Schritte Ihr Haus gesetzt hat, um den Schaden wenigstens zu minimieren. (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Gibt es bei Ihnen Untersuchungen, die das Vorgehen von damals überhaupt einmal durchleuchtet haben? (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Die Notverstaat­lichung der Hypo war notwendig, weil das Land Kärnten in unverantwortlicher Weise 20 Milliarden € an Haftungen angesammelt hatte, die sofort schlagend geworden wären, wenn die Bank in Konkurs geschickt worden wäre. Und diese Haftungen des Landes Kärnten haben Österreich in die Ziehung gebracht, nicht die Bayern! Den Bayern war die Haftung von Kärnten egal, aber uns hat das nicht egal sein können, weil es ja auf den Bund zurückgeschlagen hätte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosen­kranz.)

Zweitens, was ist dann passiert? – Herr Kollege Kogler, die Bank hat inzwischen ein Drittel der negativen Assets abgebaut. Es ist die Bilanzsumme von 21 Milliarden € auf 24 Milliarden € reduziert worden. (Abg. Petzner: Von 21 auf 24 reduziert? – Abg. Ing. Westenthaler: Von 21 auf 24 reduziert? Das ist eine Rechnung!)

Das heißt, damit ist auch der Schaden reduziert worden. Die Haftung des Landes Kärnten wurde von 20 Milliarden € auf 14 Milliarden € reduziert, und damit ist auch das Risiko reduziert worden. (Abg. Ing. Westenthaler: Von 21 auf 24 wird nicht reduziert!) Man hat das Risikomanagement in der Bank State of the Art neu aufgebaut und hat dann auch die einzelnen Töchter in Südosteuropa zu verkaufsfähigen Einheiten rekon­stru­iert. Und damit werden wir jetzt anhand des Rekonstruierungsplans weiter fortfahren.

Es ist nicht gerechtfertigt, an meinen Vorgänger permanent diese Verleumdungs­vorwürfe zu richten. Er kann sich nicht wehren. (Abg. Mag. Kogler: Er sagt ja auch nicht aus!) Er wird sich auch nicht wehren, aber Sie als Abgeordneter sind immun und können hier alle Vorwürfe unter Straflosigkeit bringen. (He-Ruf des Abg. Ing. Westen­thaler.) Das ist unsachlich, Herr Kogler. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Linder.

 


Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Finanzminister, Sie können noch so lautstark schreien, wenn Sie versuchen, die Tatsachen zu verdrehen; mittlerweile wissen die Bürger, dass die Sinnhaftigkeit der Notverstaatlichung sehr wohl infrage gestellt ist.

Zum Zweiten: Wenn Sie behaupten, die Haftungen sind aufgrund Ihrer Maßnahmen gefallen, dann ist das die zweite Unwahrheit. – Die Haftungen fallen permanent und sie sind mit 2018 ausgelaufen. Für mich stellt sich aber folgende Frage.


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Es sind Ihnen in letzter Zeit die zwei wirklichen Chefs der Bank abhandengekommen. Der Aufsichtsrat Johannes Ditz hat gekündigt, und in weiterer Folge ist Gottwald Kranebitter als Chef der Bank gegangen und hat Sie nicht einmal informiert. (Prä­sidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Beide haben wirklich belastende Aussagen zu Ihrer Arbeit gemacht. Sie haben sich dazu öffentlich nicht geäußert.

Sagen Sie bitte heute etwas zum Abgang dieser zwei Herren; sagen Sie, warum die gegangen sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ich habe bereits im April die erfahrenen Banker Dr. Liebscher und Wala in den Aufsichtsrat gegeben, um die Bank zu unterstützen, damit die Organe dort beim schwierigen Vorhaben der Restrukturierung unterstützt werden. (Abg. Dr. Rosenkranz: ... Bundesland Kärnten Haftungen übernommen hat!) Trotz der Entscheidungen des Herrn Dr. Ditz war aber bereits dafür vorgesorgt – vorher schon –, dass ein reibungsloser Übergang möglich ist. (Abg. Dr. Rosenkranz: Mittlerweile können ja die Abgeordneten die Frau Minister doubeln!)

Auch jetzt ist die Bank handlungsfähig. Wir haben zwei Vorstände in der Bank. Der eine hat bereits (Abg. Linder: Ich wollte wissen, warum er gegangen ist! – Abg. Ing. Westenthaler: Die Frage war, warum er gegangen ist! – Weitere Rufe: Warum ist er gegangen?)

Herr Kranebitter hat mir bereits vor längerer Zeit Folgendes gesagt: Er hatte ursprüng­lich vor, als Übergangsregelung drei Jahre zu bleiben und hat jetzt aus freien Stücken den Rückzug angetreten. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein lange geplanter Abgang! Die Karriereplanung des Herrn Kranebitter!)

Ich bin überzeugt davon, dass im Aufsichtsrat, dem inzwischen auch Ludwig Scharin­ger angehört, jetzt genug Bank-Know-how vorhanden ist, um den Restrukturierungsplan weiter voranzutreiben. Und Sie werden mit Sicherheit eine gute Nachfolge für Herrn Kranebitter vorfinden. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf: Ja, die ganze Raiffeisen-Gruppe ist schon wieder drinnen!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Die Raiffeisenbanken Österreichs haben von 2006 bis 2008 fast 2 Milliarden € Gewinn gemacht, dafür aber nicht einmal 20 Millionen € an Steuern gezahlt, also gerade einmal 1 Prozent. (Abg. Krainer: Richtig, bravo!) Jeder Friseur, jede Tischlerin, jedes kleine Unternehmen muss 25 Prozent zahlen. Das ist ungerecht, und daher will die SPÖ Steuerprivilegien und Steuerschlupflöcher wie die Gruppenbesteuerung endlich abschaffen, damit alle Unternehmen gleich behandelt werden.

Wie stehen Sie dazu, Frau Ministerin? (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte. (Abg. Dr. Rosen­kranz: Das Land Kärnten hat 20 Milliarden € an Haftungen übernommen!)

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ihre Aussagen zu Raiffeisen sind falsch, denn allein durch die Bankenabgabe bekommen wir von Raiff­eisen dreistellige Millionenbeträge. (Abg. Krainer: Unglaublich! – Weitere Zwischen­rufe bei der SPÖ.)


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Zur Gruppenbesteuerung: Die Gruppenbesteuerung ist ein Erfolgsmodell. 14 000 Be­triebe sind gruppenbesteuert. 1 400 000 Menschen arbeiten in gruppenbesteuerten Betrieben. Das sichert den Standort, das sichert Arbeitsplätze.

Wenn Sie einen Angriff auf diese Arbeitsplätze planen, dann sagen Sie den Arbeit­neh­merinnen und Arbeitnehmern in diesen Betrieben (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner), dass Sie die Betriebe schwächen wollen, dass Sie die Betriebe unter Umständen aus Österreich vertreiben wollen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Stefan.) Die Gruppenbesteuerung ist ein Standortvorteil, den ich als Finanzministerin behalten möchte (Zwischenruf des Abg. Öllinger), denn nur durch die Arbeitsplätze haben wir hier Wohlstand, und nicht durch die Neiddebatte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Können Sie nicht die Frage beantworten? – Abg. Ing. Westenthaler: Ich bin dafür, dass die Frau Bundesminister eine eigene Sendung bekommt!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 238/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Haberzettl. – Bitte.

 


Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Bundesministerin! Einer der Schwachpunkte im geltenden Steuerrecht der Republik Österreich ist eigentlich die Ungerechtigkeit schlechthin. So werden Einkommen aus Kapital und Vermögen bei Weitem nicht im gleichen Maße behandelt wie Arbeitseinkommen.

Was gedenken Sie in nächster Zeit zu tun, um Gerechtigkeit herzustellen?

*****

Die schriftlich eingereichte Anfrage, 238/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche Schritte werden Sie setzen, damit Einkommen aus Kapital und Vermögen in gleichem Maß mit Steuern und Abgaben belegt werden wie Arbeitseinkommen?“

*****

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Es ist richtig, dass die Arbeitseinkommen durch einen sehr hohen Eingangssteuersatz belastet sind, 36 Prozent. Das ist in der gesamten Europäischen Union einer der höchsten Sätze. Mit diesem Eingangssteuersatz liegen wir, glaube ich, an zweiter Stelle.

Im Gegensatz dazu zahlen 2 700 000 Erwerbseinkommensbezieher keine Steuer. (Abg. Krainer: Falsch!) Das sind zum Teil die niedrigen Einkommen – dazu bekenne ich mich –, aber das sind auch jene, die unter Umständen von den vielen Ausnahmen in unserem Steuersystem lukrativ profitieren. Daher meine Ansage: Wir müssen den Eingangssteuersatz senken.

Wir belasten zudem den Mittelstand überproportional. Das heißt, der Mittelstand trägt den ganzen Rucksack der Umverteilung. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir sind Welt­meister beim Umverteilen, kein anderes Land verteilt so viel von den Steuerzahlenden zu den Empfangenden, und diese Umverteilung wird immer wieder zu einem Ziegel­stein im Rucksack des Mittelstandes.

Daher ist es mir ein Anliegen, den Mittelstand zu entlasten. (Abg. Riepl: Die Millionäre leben im Paradies! – Abg. Mag. Rossmann: Schutzpatronin der Millionäre!) – Nein, nicht die Millionäre. Ich bekenne mich auch dazu, dass diejenigen, die mehr leisten können, auch mehr leisten müssen. Dazu bekenne ich mich. Aber wir haben bereits die


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deftigste Reichensteuer überhaupt, nämlich mit dem Solidarbeitrag 50 Prozent. Auch das gibt es in ganz Europa nicht, außer in Frankreich, und aus Frankreich laufen derzeit die Menschen davon.

Ich möchte die guten Steuerzahler in Österreich behalten, die Arbeitsplätze in Öster­reich behalten. Sie sollen hier in Österreich Steuern zahlen und nicht durch die Neiddebatte vertrieben werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Haberzettl.

 


Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Frau Bundesministerin! Ein hehres Ziel, aber Tatsache ist doch, dass einerseits in diesem Jahr allein die Arbeiterkammer Niederösterreich über 12 Millionen Steuerleistung an die Steuerzahler zurückbeantragt hat. Das bedeutet ja, dass das System an sich sehr ungerecht und schwierig ist. Zweitens, glaube ich, kann man dieses Problem nicht lösen, ohne die Transfer­leistungen schlechthin mitzudiskutieren.

Das sind genau die Lösungsansätze, die wir brauchen, um hier Gerechtigkeit zu finden. Wir verteilen ja im Augenblick von unten nach oben. – Das ist doch der völlig falsche Ansatz!

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Herr Abgeordneter, es ist richtig, unser Steuersystem hat gravierende Schwächen, weil die Steuerlast bei einer Gruppe, nämlich dem Mittelstand, abgeladen wird und gleichzeitig die Arbeit insgesamt exorbitant belastet ist auch durch die Sozialabgaben, die sich ausschließlich an der Arbeit orientieren und von dort eingehoben werden.

Man müsste daher den Faktor Arbeit weiter entlasten. Man könnte beispielsweise Lohnnebenkosten senken. Die Arbeitslosenversicherung beispielsweise ist in Öster­reich wesentlich höher als in Deutschland unter gleichen Bedingungen. Da könnte man ansetzen. Aber auch andere Lohnnebenkosten könnte man senken, um die Arbeit weniger zu belasten. (Abg. Dr. Jarolim: Bitte bei der Wahrheit bleiben!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Haubner. (Abg. Grosz – in Richtung ÖVP –: Das ist ein eigener, da brauchen Sie nicht schreien!)

 


Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin! Österreich ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Die SPÖ und die Gewerkschaften fordern permanent neue Steuern. Österreich ist aber schon ein Hochsteuerland, wir wissen das, sodass wir natürlich schon auf die Leistungskraft unserer Betriebe achten müssen. Als unternehmerisch denkende Finanzministerin wissen Sie sicher, wo wir hier ansetzen müssen.

In welchen Bereichen erachten Sie konkret steuerliche Entlastungsmaßnahmen als notwendig?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir müssen immer wieder danach trachten und uns aktiv bemühen, dass die Standortqualität in Österreich erhalten bleibt, weil das Arbeitsplätze bedeutet. Arbeitsplätze werden nicht durch Plakate von Politikern geschaffen, Arbeitsplätze werden durch die Wirtschaft geschaf­fen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gradauer.)

Daher müssen wir dafür Sorge tragen, dass das Umfeld so gestaltet ist, dass in Österreich investiert wird, dass die Arbeitsplätze, die wir schon haben, erhalten bleiben


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und wir aber neue dazugewinnen. Wir dürfen nichts tun, das das Wachstum dämpft, das in Wirklichkeit die Investitionen hemmt, das die Kaufkraft schwächt. Das heißt, das Umfeld, die Standortqualität müssen bleiben.

Die wahrscheinlich schärfste Kritik, die unsere Betriebe an der Politik üben, ist die Bürokratie. Wir müssen uns bemühen, durch Bürokratieabbau die Betriebe sukzessive zu entfesseln. Darum werden wir uns mit Sicherheit weiter bemühen. Es ist ja schon einiges geschehen, in der Gewerbeordnung beispielsweise oder auch mit dem Unternehmens­serviceportal, der digitalen Möglichkeit, dem E-Government, damit die Unternehmen es leichter haben, mit den Staatsstellen zu kommunizieren, aber wir müssen die Bürokratie weiter abbauen. Darüber hinaus müssen wir den Unternehmen auch die Möglichkeit für Investitionen lassen, dass sie Eigenkapital aufbauen können und wir ihnen nicht durch schlechte Steuergesetze die Luft abschnüren. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Grosz.

 


Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Künftige Frau Ex-Ministerin! Die Erfahrung lehrt uns, dass es die Österreichische Volkspartei – mit Ihnen, mit Ihrem Vorgänger Wilhelm Molterer, mit Ihrem Vorgänger Josef Pröll – war, die die Wirtschaft, die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in diesem Land exorbitant belastet hat. Sie als selbsternannte Steuersenkungspartei haben die Steuern in den letzten Jahren erhöht, die Beiträge, die Mineralölsteuer. Ihre Worte heute sind daher einmal mehr Schall und Rauch.

Bei Ihrem Amtsantritt hat sich das noch anders angehört. Damals haben Sie selbst das BZÖ-Modell, das Fair-Tax-Modell als Ihr eigenes Modell angekündigt. Mittlerweile hören wir von diesem Modell auch nichts mehr. (Rufe bei der ÖVP: Frage! Frage!)

Ich frage Sie: Welches alternative Modell für eine umfassende Steuerreform werden Sie vorlegen, damit Österreich endlich von diesen exorbitanten Steuern entlastet wird? (Beifall beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sepp Pröll hat im Jahr 2009 eine Steuersenkung in der Größenordnung von 3,5 Milliarden € umgesetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir vom Finanzressort haben daran mitgearbeitet, dass das Hohe Haus eine Pendler­pauschale neu, einen Pendler-Euro umsetzen konnte. Damit haben wir die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer gravierend entlastet. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Und die Mineralölsteuer habt ihr erhöht!)

Herr Grosz, ich weiß es nicht, Sie waren hier im Hohen Haus vertreten, haben aber wahrscheinlich nicht mitbekommen, was wir an Entlastungen wirklich zustande ge­bracht haben. Wir haben ein Konsolidierungspaket geschnürt, um in Zukunft keine neuen Schulden mehr aufnehmen zu müssen. (Abg. Grosz: Für Griechenland, für den ESM haben Sie neue Schulden aufgenommen!) Wir wollen ein Nulldefizit haben, denn das stabilisiert am besten.

Herr Grosz! Es geht den Österreicherinnen und Österreichern gut (Abg. Bucher: Exzellent!), besser als den anderen rund um uns herum. Wir bemühen uns, dass das so bleibt und der Wohlstand weiter ausgebaut wird. Das Wirtschaftswachstum ist momentan nicht berauschend, daher haben wir ein Konjunkturpaket geschnürt.

Wir bemühen uns auch, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Ich habe zwei Vorschläge gemacht, zum einen die Mitarbeiterbeteiligung, das motiviert die Mit­arbeiter, steuerschonend von den Gewinnen zu profitieren, und andererseits die Kin-


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der­erziehung zu belohnen durch einen Steuerfreibetrag von 7 000 € pro Kind. (Abg. Mag. Rossmann: Und wie finanzieren Sie das?) Das hilft den Familien, das hilft jenen, die die nächste Generation aufziehen, denn die nächste Generation zahlt ja dann in die Sozialnetze ein (Abg. Ing. Höbart: Tatsächlich?!), die unseren Wohlstand im Alter bedeuten. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Die Sonntagsrede der Frau Finanzministerin!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker.

 


Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ein wesentlicher Beitrag zu einer faireren und ökologischeren Gestaltung des Steuer­systems wäre eine aufkommensneutrale ökologische soziale Steuerreform mit einer doppelten Dividende, einerseits Entlastung des Faktors Arbeit und Schaffung von notwendigen Arbeitsplätzen und andererseits natürlich Schutz der Umwelt.

Frau Ministerin, warum haben Sie bis zum heutigen Tag keinen einzigen Schritt hin zu einer Umsetzung einer aufkommensneutralen ökologischen und sozialen Steuerreform gesetzt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Mein Vorgänger Sepp Pröll ist die Ökologisierung des Steuersystems angegangen. Wir haben in diesem Zusammenhang mehrere Maßnahmen gesetzt. Wir haben beispielsweise ge­wisse Brennstoffe nicht mehr begünstigt. Das haben die Bauern schmerzlich zu spüren bekommen, weil wir den Agrardiesel für die Bauern nicht mehr subventionieren. Natür­lich haben es auch die Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Mineralölsteuer gespürt.

Wir haben die Energieabgaben für manche Betriebe, insbesondere in der Tourismus­branche, nicht mehr zugelassen. Das heißt, wir wollen mehr sachgerechte Besteue­rung im ökologischen Bereich. Ich bekenne mich dazu.

Es ist richtig, dass man eine Ökologisierung behutsam, sukzessive im Steuersystem machen kann – nicht ad hoc, nicht auf einmal, nicht mehr über die Mineralölsteuer, hier haben wir die Grenze erreicht, aber es gibt im Vergleich zu anderen Ländern sehr wohl Dinge, die wir in Österreich nicht kennen. Ich möchte aber keine zusätzliche Abgabe haben, sondern – wie Sie schon erwähnt haben – es muss eher zu einer Steuer­senkung kommen. Ich kann mir einen Dreh in Richtung Ökologisierung durchaus vorstellen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Podgorschek.

 


Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Frau Bundesminister, ich gebe Ihnen vollkommen recht, der Faktor Arbeit ist zu hoch besteuert. Wir haben schon des Öfteren im Finanzausschuss darüber diskutiert, und auch die EU hat das schon erkannt und uns entsprechend darauf aufmerksam gemacht. Der Mittelstand ist im Moment am stärksten belastet, auch darin gebe ich Ihnen recht.

Ich sehe in der Vermögensteuer beziehungsweise Erhöhung einer Vermögensteuer ebenso keine Alternative, aber es müssen jetzt natürlich nach Worten auch einmal Taten folgen, daher meine Frage: Wie wollen Sie die von Ihnen bereits geforderte Entlastung des Faktors Arbeit finanzieren, wenn Sie eine zusätzliche Besteuerung der Einkommen aus Kapital und Vermögen ablehnen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 



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Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir müssen die Mängel in unserem Steuersystem strukturell angehen. Der Faktor Arbeit ist von der Steuer her zu einem Drittel und zu zwei Dritteln durch Sozialabgaben belastet, weil die Sozialabgaben ausschließlich auf die Arbeit gerechnet werden und keine zusätzlichen Möglichkeiten öffnen. Wir haben einen zu hohen Eingangssteuersatz. Wir haben eine starke Progression für den Mittelstand. Wir kommen mit der Reichensteuer schon relativ rasch im Mittelstand an die Höchstgrenze. 50 Prozent müssen die Besserver­dienenden bezahlen, bekommen aber keinerlei Transferleistungen mehr. Das heißt, hier muss man strukturell etwas tun.

Entlasten möchte ich aber die Familien. Das heißt, bei den Familien denke ich an eine tatsächliche Entlastung. Wie finanziert man so etwas? – Durch Strukturreformen und nicht durch Draufdoppeln mit neuen Steuern. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 235/M, das ist jene der Frau Abgeordneten Steibl. – Bitte.

 


Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Frau Bundesministerin! Das Thema Familie wurde schon angesprochen. Wir von der Österreichischen Volkspartei wollen Familien in ihrem Alltag bestmöglich unterstützen, daher müssen die Lebensrealitäten der Familien eine stärkere Berücksichtigung auch im Steuersystem finden.

Konkret meine Frage:

235/M

„Welche steuerlichen Maßnahmen überlegen Sie, um die Familien zu stärken?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir kennen für die Familien in Österreich ein gut designtes Transfermodell. Das heißt, wir zahlen den Familien Familienbeihilfe, Karenzgeld et cetera. Zusätzlich zu den Transfers kennen wir Infrastrukturhilfen. Das heißt, wir sorgen für Kindergärten, Ganztagesbetreuung, Schulen et cetera. Wir haben aber nicht, was andere Länder zusätzlich zu den Trans­fers, zusätzlich zu der Infrastruktur haben, nämlich eine steuerliche Berücksichtigung der Aufgabe der Kindererziehung. Eltern, die sich bereit erklären, Kinder zu erziehen, haben daraus keinen steuerlichen Vorteil.

Wenn man vergleicht, so haben ein Single, der keine Kinder hat, und ein Vater, der für drei Kinder zu sorgen hat, denselben Steuersatz, und das ist ungerecht. Das ist unfair. Andere Länder haben bessere Modelle. Deutschland beispielsweise kennt einen Freibetrag von 7 000 € pro Kind. Daran orientiere ich mich, das möchte ich umsetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Steibl.

 


Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Frau Bundesministerin, Sie haben schon einige Projekte für die Familienpolitik angesprochen, aber noch einmal, um zu kon­kretisieren, weil viel Gutes geschehen ist, und darüber sollte man reden: Welche steuer­lichen Maßnahmen im Familienbereich wurden bisher umgesetzt, wenn auch nicht unbedingt in Ihrem Ressort, aber es geht ja um Gelder aus den Steuer­ein­nahmen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Im Jahre 2009 wurde im Zusammenhang mit dem Paket, das damals geschnürt wurde, eine der größten Familienentlastungen erzielt, nämlich 510 Millionen €.


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Der Kinderabsetzbetrag wurde von 50,90 € auf 58,40 € angehoben. Er beträgt nun 700 € statt 610 €.

Der Unterhaltsabsetzbetrag wurde erhöht.

Ein Kinderfreibetrag von 220 € pro Jahr und Kind, bei Geltendmachung von einem Elternteil von 132 € pro Jahr, wurde festgelegt.

Kinderbetreuungskosten – und das möchte ich besonders deutlich erwähnen, weil gerade Ferien sind –: Für Kinder bis zu einem Alter von zehn Jahren können die Eltern einen Betrag von 2 300 € pro Kind steuerlich absetzen.

Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten: Auch die Verpflegungskosten und das Bastelgeld im Hinblick auf die Ganztagesbetreuung, aber auch Kosten für Ferienlager, Ferienbetreuung, sämtliche Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten, auch für den Bus zum und vom Ferienlager, können berücksichtigt werden.

Das war eine der ersten Maßnahmen, die ich gesetzt habe, indem ich den Erlass familienfreundlich abgeändert habe. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steibl: Da kann man nur gratulieren! Danke!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Haubner.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Bundesministerin, ich gebe Ihnen recht, dass wir derzeit, was die Familien betrifft, ein ungerechtes Steuersystem haben. Ihre Ausführungen jetzt, was im Rahmen der steuerlichen Absetzbarkeit abgesetzt werden kann, zeigen auch, wie komplex und kompliziert das Ganze ist.

Das BZÖ hat ein Modell, das Modell Fair-Tax, entwickelt, und darin vorgesehen ist ein Kinderabsetzbetrag, ein Kindersteuerfreibetrag von 9 000 €. Sie haben jetzt gesagt, Sie überlegen, analog dem Modell in Deutschland in der nächsten Zeit einen Freibetrag von 7 000 € umzusetzen.

Meine Frage jetzt ganz konkret: Ist diese Ankündigung eines Steuerfreibetrages für Familien in der Höhe von 7 000 € wieder nur eine Ankündigung, ein Wahlzuckerl, oder können Sie hier und jetzt versprechen, dass Sie, wenn die ÖVP in Regierungs­verhand­lungen tritt, darauf bestehen werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Derzeit sind wir im Konsolidierungspfad, und wir erarbeiten uns die entsprechenden Spielräume, damit wir uns so etwas dann leisten können, wenn wir ein Nulldefizit haben, wenn wir die Strukturreformen durchgezogen haben, wenn wir uns sozusagen den Spielraum für unsere Kinder erarbeitet haben.

Sie können versichert sein, dass wir, wenn die ÖVP bei den Koalitionsverhandlungen mit am Tisch sitzt – und ich gehe davon aus, dass wir federführend am Tisch sitzen werden (Abg. Mag. Steinhauser: Als Schriftführerin federführend!) –, das dann hineinverhandeln.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Musiol.

 


Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Ministerin! In Österreich sind 250 000 Kinder und Jugendliche von Armut betroffen. Diese Regierung, der Sie angehören, ÖVP/SPÖ, hat mit dem sogenannten Familienentlastungspaket 2009, das Sie auch schon erwähnt haben, nur gut und besser verdienende Familien entlastet.


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Wie können Sie es als Ministerin der ÖVP, der angeblichen Familienpartei (Abg. Steibl: Nicht „angeblich“, wir sind es!) verantworten, dass Ihre Politik nur den reichen Familien zugutekommt, während immer noch 250 000 Kinder und Jugendliche in Österreich von Armut betroffen sind?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Unsere Politik, die wir jetzt schon relativ lange mitbegleiten, hat dazu geführt, dass wir Umverteilungs­weltmeister sind. Das heißt, in keinem anderen Land der Welt wird so viel Geld von den Steuerzahlern zu jenen gegeben, die empfangen, und dazu gehören auch jene Kinder, die in ärmeren Verhältnissen aufwachsen. Wir unterstützen sie durch die Mindestsicherung, wir unterstützen sie durch Nachmittagsbetreuung, wir unterstützen sie auch dadurch, dass das Kindergartenjahr gratis geworden ist, dass die Schulbil­dung in Österreich keine hohen Extrakosten für die Familien verursacht. Wir unter­stützen in Millionenhöhe. Diese Kinder sind auch mir ein Anliegen, und ich bekenne mich dazu, dass man die Schwächeren der Gesellschaft im Wohlstand mitnimmt. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Kitz­müller.

 


Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Frau Minister, ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass Sie heute vielleicht doch noch eine Frage beantworten werden.

Wenn Sie davon sprechen, dass wir jene entlasten sollen, die belastet werden, dann kommen wir natürlich zu den Familien, die am meisten belastet sind, wo es keine Valorisierungen gibt und auch, wie wir hören, keine angedacht sind.

Sie sprechen von einem gerechten Steuermodell für Familien. Es gibt in Frankreich ein gerechtes Steuermodell. Wir Freiheitliche haben Ihnen ein gerechtes Steuermodell für ein Pro-Kopf-Einkommen zur Entlastung der Familien vorgestellt.

Wie gehen Sie, wenn Sie dabei sein werden, in Verhandlungen hinein? Was wollen Sie für die Familien tatsächlich tun, denn ein Flickwerk mit Pauschalen und Zuwendungen rettet die Familien nicht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Da Sie das fran­zösische Modell angesprochen haben: Es ist richtig, Frankreich kennt auch eine große steuerliche Entlastung, insbesondere für Mehrkindfamilien. Aber Frankreich ist nur ein Beispiel, denn auch Deutschland, Dänemark, Holland, Schweden, all jene Länder, mit denen wir uns normalerweise vergleichen, entlasten die Familien über Steuerfrei­beträge und steuerliche Möglichkeiten – zusätzlich zu den Transferleistungen und zu der Infrastruktur, die für die Kinder angeboten werden. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Ich habe schon erwähnt, dass ich glaube, dass der Mittelstand, der sich um die Kindererziehung kümmert (Zwischenruf des Abg. Linder), dass die Familien, die die Kinder großziehen, und Kinder kosten viel Geld, eine steuerliche Erleichterung gegenüber jenen, die Singles sind und diese Kosten nicht haben, brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl.

 


Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Bundesministerin! Die finanzielle Unterstützung, finanzielle Entlastung von Familien ist der SPÖ ein großes Anliegen.


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Sie fordern, wie Sie vorhin schon dargelegt haben, einen Steuerfreibetrag von 7 000 €, was eine Maßnahme ist, die sehr viel kosten würde – sie würde 5 Milliarden € kosten –, aber wirklich davon profitieren würde nur eine sehr kleine Schicht von sehr, sehr gut Verdienenden. (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)

Wir von der SPÖ finden das ungerecht, Frau Bundesministerin. Wir wollen Maß­nahmen, die für alle Familien das Leben mit Kindern leistbar machen, zum Beispiel kostengünstige Kinderbetreuungseinrichtungen, idealerweise – wie in Wien – Gratis­kindergärten.

Die Frage an Sie ist: Warum bevorzugen Sie, noch dazu als christlich-soziale Politi­kerin, die ungerechteren Maßnahmen, die dem Mittelstand gar nicht nützen? (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ich habe gerade sehr viel Geld für die Kinderbetreuung locker gemacht. Und obwohl das eigentlich eine kommunale Angelegenheit ist, habe ich den Gemeinden dadurch geholfen, dass wir zusätzliches Geld für die Kinder  (Rufe bei der SPÖ: Nicht Sie!) – Die Steuer­zahlerinnen und Steuerzahler, denn ich verwalte dieses Geld ja nur treuhänderisch. Ich maße mir nicht an, dass das ich bin. Aber ich habe entschieden, dass dieses Steuergeld für die Infrastruktur Kindergärten zur Verfügung gestellt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben Jahre und Jahrzehnte hindurch die niedrigen Einkommen so aufgerüstet, dass wir in Österreich die beste Umverteilung weltweit haben (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter), und wir haben dabei den Mittelstand vernachlässigt, der all das zahlt. Und ich möchte endlich einmal die Zahler entlasten und nicht neue Empfängermodelle kreieren. (Beifall bei der ÖVP. – Bravoruf des Abg. Amon.)

Es muss der Mittelstand entlastet werden, der ständig neue Steine in den Rucksack bekommt, mit denen wir umverteilen. Beim Umverteilen sind wir schon Weltmeister, ich möchte jetzt einmal bei der Entlastung des Mittelstandes Weltmeister werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schenk. (Abg. Mag. Gaßner: Wer ist denn der Mittelstand? – Bundesministerin Dr. Fekter: Jeder, der Einkommensteuer zahlt!)

 


Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Ministerin, wie bewerten Sie das Modell der Familienbesteuerung, dass Familien mit Kindern entlastet werden, vor allem unter dem Aspekt, dass das auch in Österreich eingeführt wird? Ihr Parteivorsitzender und Vizekanzler hat ja einmal darüber nachgedacht.

Was ist Ihre Meinung hiezu?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ich glaube, dass inzwischen alle erkannt haben, dass wir die Familien im Hinblick auf ihre Steuerbelas­tung zu wenig entlasten. Das heißt, wir geben zwar viel Geld als Transferleistungen aus – diese kommen all jenen zugute, die keine Steuer zahlen, die bekommen diese Transferleistungen, um ihnen zu helfen, Familien, um Wohlstand zu ermöglichen –, aber der Mittelstand fällt beispielsweise bei den Stipendien heraus, fällt bei den Be­güns­tigungen heraus, hat keine Erleichterung bei der ORF-Gebühr, bei der Rezept­gebühr, bei den Dingen, die in Wirklichkeit aber den Ärmeren sehr wohl zugute­kommen. (Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.)


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Daher belasten wir den Mittelstand drei Mal: einmal mit der hohen Progression und Steuerlast; einmal, weil er gewisse Transferleistungen gar nicht mehr bekommt, weil es beispielsweise aufgrund eines Einkommens ab 2 200 € halt kein Stipendium mehr für das Kind gibt; und einmal, weil es gewisse Steuern gibt, die eben nur der Mittelstand zahlt.

Es ist höchst an der Zeit, an die Familien zu denken und ihnen eine Steuer­erleichterung zukommen zu lassen (Abg. Neubauer: Warum tun Sie es dann nicht?), damit das Geld den Kindern zugutekommt und es nicht die Finanzministerin absaugt.

Ich werde es dann machen, wenn wir den Spielraum haben. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Dann ist es zu spät! – Ruf bei der FPÖ: Also nie!) Durch den konsequenten Konsolidierungspfad wird, glaube ich, im Jahr 2015 in etwa absehbar sein, dass wir dann dieses Modell umsetzen können. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke, Frau Bundesministerin. (Lang anhaltender Beifall bei der ÖVP.)

Es sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt. Ich erkläre die Fragestunde damit für beendet.

10.46.48 Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 14376/AB bis 14378/AB.

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative Nr. 68 betreffend „Saatgutrichtlinie – Nein Danke“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 2373/A(E) der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Verbesserung der sozialversicherungsrechtlichen Lage von Menschen mit Behinderung;

Justizausschuss:

Antrag 2372/A(E) der Abgeordneten Martina Schenk und Kollegen betreffend Anti-Mobbing-Gesetz;


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Kulturausschuss:

Antrag 2374/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Errichtung einer Stadtbibliothek in Klagenfurt.

*****

10.47.17Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der freiheitliche Parlamentsklub hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 15430/J der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den US-Totalangriff auf die Privatsphäre des „Angriffsziels“ Europa dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden.

10.47.45Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass Herr Klubobmann Bucher beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 700/A(E) der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Molterer, Dr. Rosenkranz, Scheibner, Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterausschuss des Verfassungsausschusses „Verwaltungsreform“ eine Frist bis 8. September 2013 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durch­zuführen.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden und daran anschließend die Abstimmung darüber.

*****

Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass die  Abgeordneten Scheibner, Kollegin und Kollegen insgesamt 100 Fristsetzungsanträge eingebracht haben, die jeweils eine Frist zur Berichterstattung bis zum 8. September 2013 vorsehen.

Hinsichtlich der einzelnen Anträge verweise ich auf die Kopien der Fristsetzungs­an­träge, die im Saal verteilt werden. Somit erübrigt sich eine Verlesung an dieser Stelle. (siehe S. 354)

Die gegenständlichen Anträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung einzeln in der Reihenfolge ihrer Beantragung zur Abstimmung gebracht.

10.49.12 Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Petzner, Kollegin und Kollegen haben gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Unter-


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suchungsausschuss betreffend Notverstaatlichung von Hypo Alpe-Adria-Bank, Kom­munal­kredit Austria AG und Österreichischer Volksbanken AG (ÖVAG) einzusetzen.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung findet die Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 4, 5 bis 10, 12 und 13, 14 und 15, 16 bis 19, 21 bis 23, 24 bis 33, 34 bis 37, 38 bis 40, 42 bis 45, 47 und 48 sowie 50 und 51 der Tagesordnung jeweils zusam­menzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkon­ferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8,5 „Wiener Stunden“ vereinbart. Entsprechend der vorläufigen Neuverteilung der Redezeit innerhalb einer „Wiener Stunde“ ergeben sich für diese 8,5 „Wiener Stunden“ folgende Redezeiten: SPÖ und ÖVP je 119 Minuten, FPÖ 106 Minuten, Grüne 94 Minuten, BZÖ 81 Minuten sowie STRONACH 68 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.50.501. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2360 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (2513 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


10.51.16

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Sehr geehrte KollegInnen im Plenum! Sehr geehrte Damen und Herren vor dem Fernseher! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Ab­wickeln von Banken, die in Probleme geraten sind, besser geregelt und besser in den Griff bekommen werden.

Ziel des Gesetzes ist es, dass keine öffentlichen Mittel für die Stabilisierung von Banken verwendet werden.

Weiters soll es ermöglicht werden, dass die Bankenaufsicht früher in das Bankge­schehen eingreifen kann, wenn eine Bank Probleme bekommt. Erreicht werden soll das dadurch, dass eine präventive Krisenplanung durch die Banken und durch die


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Bankenaufsicht gemacht wird. Es sollen Sanierungspläne und Abwicklungspläne erstellt werden und früh Interventionsmaßnahmen ergriffen werden können.

Es soll ein Plan erstellt werden, wie man sich mit Krisenszenarien auseinandersetzt, wenn eine Bank Probleme hat. Es sollen Lösungsansätze erarbeitet werden. Diese Pläne und Konzepte müssen jährlich an die Finanzmarktaufsicht übermittelt werden. Die Oesterreichische Nationalbank soll bei der Prüfung dieser Pläne als Gutachter eingebunden werden.

Wir Freiheitlichen befürchten, dass dieser Gesetzentwurf ein rein theoretischer ist, dass das Gesetz in der Praxis nicht umzusetzen ist. (Abg. Mag. Ikrath: Warum fürchtet ihr das? Das verstehe ich jetzt nicht!) Es sind keine Sanktionen vorgesehen, wenn die Pläne nicht realistisch erstellt werden, wenn die Pläne in der Praxis nicht funktionieren. Es gibt keinerlei Maßnahmen, wie man die Banken zur Rechenschaft ziehen kann, wie man die Banken verantwortlich machen kann. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.)

Finanzmarktaufsicht und Oesterreichische Nationalbank als Gutachter: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, wie hilflos oder wie unwissend sie sind. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Ikrath: Deswegen macht man ja das Gesetz, Herr Kollege!)

Gehen wir zurück zur Hypo Alpe-Adria. Die Oesterreichische Nationalbank hat noch im Herbst 2008 der Hypo ein bestes Zeugnis ausgestellt, hat den Ausblick für 2009 auf Gewinn-Erwartung gestellt und gesagt: Die Bank ist bestens aufgestellt und sie funktioniert! (Abg. Mag. Ikrath: Kollege, das ist eine Themaverfehlung! – Abg. Strache: Was für Aufsichtsorgane waren das?)

2009 hat man plötzlich erkannt, dass die Bank pleite ist und nichts funktioniert! Wenn man nicht in der Lage ist, im Herbst 2008 zu erkennen, dass die Bank auf dem falschen Weg ist, dann, glaube ich, hat die OeNB genauso wie die Finanzmarktaufsicht keine Berechtigung, diesbezügliche Konzepte zu prüfen! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir von den Freiheitlichen sind überzeugt davon, dass dieses Gesetz außer Büro­kratie, außer Verwaltungsaufwand nichts bewirken kann. Deshalb fordern wir eine Konkursordnung für Banken, damit im Ernstfall eine geregelte Abwicklung der Banken über die Bühne gehen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Republik, der Staat kann dann noch immer entscheiden, dass man einer Bank, wenn es notwendig ist und wenn man glaubt, dass es sich um eine systemrelevante Bank handelt, hilft, aber der Staat hätte damit ein Druckmittel gegen die Banken in der Hand.

Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf ist es leider so, dass die Banken weiterhin den Staat unter Druck setzen können, was sie auch tun werden. Sie werden immer wieder mit dem Argument kommen: Ihr könnt eh nichts machen, denn ihr könnt uns nicht pleitegehen lassen!

Deshalb fordern wir eine Konkursordnung, die in absehbarer Zeit umgesetzt wird. Dann, glauben wir, wird der Staat – und damit der Steuerzahler – in Zukunft nicht wieder in die Haftung kommen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Krainer: Der Kollege hat das Gesetz nicht verstanden!)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.55.55

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Die Herren Staatssekretäre! Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt doch etwas


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fassungslos, weil ich glaube, dass mein Vorredner, den ich gewöhnlich auf Grund seiner ausgeprägten Kompetenz sehr schätze, das Gesetz entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hat. Eben genau seiner Kritik, dass wir der Aufsicht bisher zu wenig Möglichkeiten gegeben haben, rechtzeitig einzugreifen, wenn eine Bank in Schieflage gerät, tragen wir in diesem Gesetz Rechnung, um so zu verhindern, dass die Bank zu einem Insolvenzfall werden kann. Diese Kritik war daher in der Vergangenheit berechtigt, ist es aber nicht für diesen Gesetzentwurf.

Gerade mit diesem Gesetz werden wir künftig der Finanzmarktaufsicht eine soge­nannte Early Intervention ermöglichen. Das heißt, wenn gewisse, individuell für die einzelne Bank definierte Auslösungsereignisse gegeben sind, sprich, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt, dann wird die Aufsicht die Möglichkeit haben, einzugreifen. Das ist ein Instrument, das sie jetzt nicht hat. – Erstens.

Zweitens müssen die Banken sogenannte Sanierungspläne und Abwicklungspläne erstellen, die es der Aufsicht ermöglichen, sehr gezielt zu intervenieren und eine Sanie­rung herbeizuführen. Wir wollen ja vermeiden, dass Banken überhaupt in eine Situation kommen, durch die dann der Staatshaushalt und der Steuerzahler belastet werden. (Abg. Strache: Das ist bis dato exzellent gelungen bei der Volksbank, bei der Kommunalkredit!)

Ich möchte dem Finanzministerium ausdrücklich dafür Anerkennung zollen, dass es diese unerfreulichen Erfahrungswerte jetzt konsequent umsetzt, um damit in Zukunft solche Belastungen zu vermeiden. Und ich bin ja nicht bekannt dafür, dass ich dem Finanzministerium sehr freizügig Lob spende, aber in diesem Fall ist es angebracht und angemessen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Zudem möchte ich betonen, dass diesmal das Proportionalitätsprinzip tatsächlich berücksichtigt wird. Und das vermisse ich auch bei meinen Kollegen. Könnten wir ein Mal anerkennen in diesem Hohen Haus, dass es sehr unterschiedliche Geschäfts­modelle von Banken gibt? Ich möchte einmal erleben, dass die Sparkasse in Poysdorf das Finanzministerium oder die Regierung erpressen kann. Das ist doch völliger Unsinn! (Zwischenruf bei den Grünen.)

Wir müssen doch dankbar sein, dass es in Österreich zum Glück eine große Zahl kleiner Kassen gibt, die in keiner Weise zu erpressen vermögen, sondern die Real­wirtschaft zuverlässig finanzieren und damit auch Wachstum und Beschäftigung finan­zieren.

Abschließend: Ich bin dafür dankbar, dass das Finanzministerium gerade für diese kleinen Banken der Aufsicht die Möglichkeit von Ausnahmen einräumt und bei Gruppenbildung Sanierungs- und Abwicklungspläne nur auf Gruppenebene erstellt werden müssen.

Es ist dies ein gutes, ein notwendiges Gesetz. Die Insolvenzordnung werden wir dann gestalten, wenn die europäischen Vorgaben da sind, weil es sinnvoll ist, das alles auf einmal aus einem Guss zu tun. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


10.59.17

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Meine Herren Staatssekretäre! Bankeninsolvenzrecht war ursprünglich ange­sagt – genau das ist es nicht geworden. Ich werde kurz darauf eingehen und in der Folge – Sie haben es nicht anders gewollt – genau vor dem Hintergrund des hier vorliegenden Gesetzes die Causa Hypo Alpe-Adria beleuchten, so ein bisschen zum


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Mitschreiben, zumal das die Chance bietet, dass der eine oder andere ÖVP-Abgeordnete das dann einmal in der richtigen Reihenfolge parat hat.

Dieses Gesetz löst nicht ein, was voriges Jahr ursprünglich ausgerufen wurde. Es hat mit einem echten Bankeninsolvenzrecht nichts zu tun, weil der entscheidende Punkt – was geschieht am Schluss wirklich, wenn es doch schiefgeht? – gar nicht geregelt ist. (Abg. Dr. Rosenkranz: Da warten wir auf eine Lösung!) Es wird zwar, wie behauptet, ein Testament für die Bank verlangt, aber wer dann am Schluss wofür genau zuständig ist, ist überhaupt nicht klar. Mag sein, dass das besser ist als nichts  das ist auch so , aber wir sind weit von dem Punkt entfernt, an dem wir sein sollten.

Im Übrigen gibt es in diesem Zusammenhang noch eine weitere betrübliche Nachricht, nämlich dass die Europäische Union die ganze Sache mit dem letzten Einigungs­versuch auf 2018 verschoben hat. Also wenn das die Perspektive ist, dass wir so lange warten müssen, bis wieder mehr weitergeht, na dann gute Nacht! Die Hypo hat uns auch schon was weiß ich wie viele Milliarden zusätzlich gekostet, und was wird denn in Europa passieren? Bis 2018 haben die, die, auch wenn sie vorher Schurken waren, nicht ganz hirnverbrannt sind, ja längst ihr letztes Milliardenschäfchen ins Trockene gebracht. Ab 2018 haben wir dann ein Regelwerk – also zu einer Zeit, von der Sie behaupten, dass dann sowieso schon alles viel besser ist.

Wir haben also im Prinzip wieder folgende Situation: Dann, wenn man etwas gebraucht hätte, war es nicht da, und dann, wenn man es angeblich eh nicht mehr braucht, hätten Sie etwas parat. Das passt hinten und vorne nicht zusammen, es wundert einen aber auch nicht mehr! (Abg. Mag. Ikrath: Das versteh’ ich aber nicht!)

Vor diesem Hintergrund müssen wir uns noch einmal mit den österreichischen Ban­kenproblemen beschäftigen. Mit dem Gesetzentwurf, der hier vorliegt, hätten wir die Malaise in der Kommunalkredit und in der Hypo Alpe-Adria vermutlich nicht bekämpfen können. (Abg. Mag. Ikrath: Doch!) Da hätten die Testamente schreiben können, so viele sie wollen.

Alleine wenn man die Historie betrachtet! Ich komme einmal zum ersten Punkt, der bis jetzt völlig untergegangen ist. Sie behaupten im Zusammenhang mit der Hypo Alpe-Adria, wie toll jetzt alles ist und wer nicht aller der Frau Finanzministerin assistiert – die Task Force, unsere ganzen wunderbaren Player auf diesem Gebiet. (Abg. Mag. Ikrath: Wir hätten einen eigenen ...!) Nein, Herr Kollege Ikrath! Wir haben da ja persönlich keinen Konflikt, also sollten wir es auch dabei belassen. Ich scheue mich auch nicht davor, Namen zu nennen. Frau Bundesministerin, es war ja eh nicht Ihre Idee. Sie sind in der Causa Hypo Alpe-Adria ohnehin schon entmachtet. Auf der anderen Seite wundere ich mich, warum man Sie dann diesen Text noch sprechen lässt, obwohl alle schon etwas anderes wollen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Es stimmt ja überhaupt nicht, was Sie sagen, nämlich dass alle Expertinnen und Experten genau den Weg, der beschritten wurde, für richtig halten, und schon gar nicht das Management. Es ist genau umgekehrt! Nennen Sie mir eine Expertin oder einen Experten, die oder der sagt, das, was bis jetzt geschehen ist, ist genau richtig. Alle Kommentatoren – aber lassen wir die weg, die sind ja vielleicht selber parteiisch in der Beobachtung! –, jedenfalls aber die ExpertInnen und mit Sicherheit die Bankorgane haben Ihnen längst den Rücken zugekehrt. In Wirklichkeit müssten sie sich ja organisieren und in die Richtung von jenen aufstellen, die in der Bundesregierung das Heft in der Hand haben. Die suche ich allerdings auch noch, Herr Staatssekretär Schieder.

Aus meiner Sicht ist es ja so, dass längst auch andere Verantwortung hätten über­nehmen müssen. Der Herr Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler stellen sich nach dem jüngsten Ministerrat hin und sagen in dieser Causa – beim größten Finanzloch der


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Republik! –, da hat die Frau Finanzministerin die Zahlen noch nicht parat – by the way, Zitat Bundeskanzler. Die Zahlen nicht parat?! Okay, aber ein Budget haben wir. Und der Herr Vizekanzler murmelt irgendetwas Ähnliches hinterher. So wird in dieser Republik Verantwortung übernommen, wenn es um eine solch gravierende Causa geht! (Beifall bei den Grünen.)

Aber eine Task Force hat man eingerichtet! Na schauen wir uns die Task Force an: Die Notenbank, die FMA, die Finanzprokuratur – ich weiß gar nicht, ob die noch dabei ist oder ob die nicht mittlerweile schon entmündigt ist – und weitere und weitere. Das ist offensichtlich so in diesem Land, dass man im Bankwesen kaum jemanden findet, der nicht irgendwann einmal bei Raiffeisen angestreift hat oder wenigstens am Rand dabei war. Meistens sind sie aber eh mittendrin gewesen und nicht nur dabei. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Der Herr Liebscher  wunderbar, die Notenbank! Jetzt ist Herr Liebscher der Auf­sichtsratsvorsitzende in der Hypo Alpe-Adria und ist außerdem Leiter der Task Force. Der Herr Liebscher war die längste Zeit Notenbankchef, als in Kärnten – jetzt nickt zwar Herr Kollege Petzner, das war aber die Zeit, von der er nicht so gerne hört – vor 2008 die ärgsten Umstände geherrscht haben, was diese Bank betrifft. (Abg. Petzner macht eine zustimmende Geste.) Das war ein Pyramidenspiel der Sonderklasse! Wie auch immer, aber wo war denn da die Notenbank, um als einer der Hauptkontrolleure der Bankenlandschaft einzuschreiten? Und die gleichen Leute sollen jetzt sanieren und bilden die Task Force?!

Wo war denn die FMA, die von Schwarz-Blau zusätzlich zur Notenbank gegründet worden ist? Die haben beide fünf Jahre nichts zusammengebracht, weil sie sich gegenseitig auf die Zehen gestiegen sind. Aber Hauptsache, wir haben ein paar hundert schwarz-blaue Posten geschaffen! So war es doch die „berühmte“ Aufsicht!

Was haben denn die in der Zeit, als das alles passiert ist, geleistet? Und die sollen das jetzt sanieren?  Na super, na gratuliere!

Das ist komplett unglaubwürdig. Was glaubwürdig wäre – und jetzt kommen wir zum nächsten Punkt –: Sie werfen immer der Opposition vor, sie würde Wahlkampf be­treiben, doch es ist genau umgekehrt! Aus wahlkampfmotivierten Gründen verschieben Sie jede Lösung auf nach der Wahl. Es behauptet ja niemand, dass er die Weisheit mit dem Löffel gefressen hat. Es geht ja nur darum, die besten Abwicklungsszenarien zu konstruieren. Dem Nationalrat sind diese aber noch nicht mitgeteilt worden.

Ich hätte auch dafür Verständnis, dass man nicht jedes Detail hier ausbreitet, weil das ja den Verhandlungserfolg und den Verkaufserfolg beeinflussen könnte, aber dass bei all dem, was bisher geschehen ist, kein Vertrauen mehr in die Vorgangsweise der Regierung existiert, das müssen Sie schon zur Kenntnis nehmen und akzeptieren!

Da das heute in der Fragestunde schon wieder mit einem Verleumdungsvorwurf quit­tiert worden ist: Da gehört genauso die Frage nach der vermutlichen oder tatsächlichen Erpressbarkeit der österreichischen Bundesregierung, mindestens aber des ehe­maligen Finanzministers Pröll – Ihres Vorgängers – dazu, vor dem Hintergrund, dass offenkundig, wenn man heute die Verträge anschaut, alles zum Nachteil der Republik Österreich und zum Vorteil der BayernLB und der Bayern gemacht wurde. (Abg. Krainer: Das ist ein Blödsinn!) Nein, das ist kein Blödsinn, das ist so.

Ob das wirklich so notwendig gewesen wäre, ist die nächste Frage. Wir haben ja gestern ganz klar dargestellt, dass ein gewisses Verständnis da ist, wenn die Euro­päische Union so einen Druck macht – diesen Aspekt hat ja die Frau Finanzministerin als einen der wenigen überhaupt in der Replik auf diese Debatte eingebracht –, das war sicher richtig, aber wenn es so ist, dann stellt sich schon die Frage: Wenn sich von


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der EZB über die Kommission und so weiter alle draufknien, warum geht dann gerade die österreichische Bundesregierung ein, während sich die Bayern – und Kollege Petzner hat da gestern mit Sicherheit etwas zur Wahrheitsfindung beigetragen – zum Schluss auf die Schenkel geklopft haben, wie billig sie da davongekommen sind?

Und jetzt soll das Ganze hier im Haus nicht untersucht werden? Das geht alles nicht mehr! Deshalb werden wir auch einen Antrag stellen, dass der Rechnungshof­aus­schuss, in dem das nämlich vorliegt und aufliegt, über den Sommer arbeiten kann, um das aufzuklären. (Beifall bei Grünen und BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Sie wollen mit Gewalt den Herrn Vizekanzler vor einer Aussage schützen. Da geht es ja nicht einmal um einen Untersuchungsausschuss! Wir werden Ihnen das aber nicht durchgehen lassen.

Im Übrigen hat das die „Süddeutsche Zeitung“, die ja eigentlich ein sehr vernünftiges Organ ist, wie wir wahrscheinlich übereinstimmend befinden, erst am 3. Juli genau so kommentiert: Was für ein Glück und was für eine Geschicklichkeit die Bayern bei diesen Verhandlungen gehabt haben, von denen ich hier gesprochen habe, und wie ungeschickt die Mitarbeiter und die Minister des Herrn Bundeskanzler Faymann vorgegangen sind. Das können Sie überall anschauen und nachlesen – allein, Sie wollen es nicht wahrhaben.

Das hat natürlich damit zu tun, dass hier kein Vertrauen in die Zukunft existiert. Sie wollen die Budgetlüge fortsetzen, Sie wollen weiter so tun, als ob das alles nichts kostet. Alles nach der Wahl. Diese ganzen kosmetischen Aktionen könnten uns ja auch noch wurscht sein, aber sie haben dazu geführt, Frau Bundesministerin, dass das Versteckspiel, das So-tun-als-ob-eh-alles-viel-besser-Wäre zusätzlich Millionen, wenn nicht gar Milliarden kostet, weil es genau darum geht, dass es Kapitalvorschriften und andere Abwicklungsszenarien zu nutzen gilt, die besser sind. (Abg. Mag. Ikrath: Zum Gesetz, bitte!)

Aber Sie verweigern ja hier jede Auskunft, schummeln beim Budget und wollen sich so über die Wahlen retten. Das ist Wahlkampf, und das ist ein Milliardenschaden, der zusätzlich verursacht wird. (Abg. Mag. Ikrath: Ein Wort zum Gesetz!) Dann lassen Sie aber die Opposition „ang’lahnt“! (Beifall bei den Grünen. Abg. Mag. Ikrath: Herr Kollege Kogler, kein Wort zum Gesetz! Abg. Mag. Kogler das Rednerpult verlassend : Oja, die ersten zwei Sätze!)

11.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


11.09.12

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kogler, Sie haben schon recht, wenn Sie sagen, dass die Finanzmarktaufsicht bis 2006 nicht gut funktioniert hat, aber sagen Sie dann auch gleich dazu, dass wir 2008 die gesamte Art und Weise, wie die Finanzmarktaufsicht in Österreich funktioniert, verändert haben und dass wir heute mit Stolz sagen können, dass wir sie erfolgreich reformiert haben und wir eine gut funktionierende Aufsicht haben.

Das erleben Sie ja auch selber, weil Sie ja selber, zwei-, drei-, viermal im Jahr gemein­sam mit allen andere Fraktionen hinsichtlich der Finanzmarktaufsicht Gespräche führen und Analysen vornehmen. Da haben wir alle gemerkt, dass die Finanzmarkt­aufsicht heute – im Gegensatz zu den Gegebenheiten in der zu Recht kritisierten Zeit – sehr gut funktioniert.

Bezüglich des Bankeninsolvenzrechtes ist es so, dass wir heute in Wirklichkeit erst den ersten Teil beschließen. Der zweite Teil fehlt, das stimmt. Herr Kollege Kogler hat


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moniert, wieso man da auf die europäische Ebene wartet. Es ist nun einmal so, dass Banken, vor allem die großen, um die es geht, nicht in einem Land tätig sind, sondern in zwei, drei, vier, fünf oder zehn Ländern. Da ist es vernünftig, dass es in der Euro­päischen Union eine Aufsicht gibt, eine Regulierung für alle Banken, eine Kontrolle für die Banken, weil es auch einen Markt gibt, und dass man natürlich nicht 27 ver­schiedene Regeln hat, nicht 27 verschieden Aufsichten, die immer nur einen kleinen Teil der Bank sehen.

Wir brauchen hier eine europäische Lösung, und es stimmt, dass das manchmal auf europäischer Ebene nicht so schnell geht, wie wir alle wollen. Es ist aber trotzdem richtig, einheitliche europäische Regeln zu schaffen, gerade was Banken betrifft, weil die nun einmal nicht in einem Land tätig sind, sondern manchmal in zehn verschie­denen Ländern – und zehn verschiedene Konkursordnungen für ein und dieselbe Bank wäre ja in Wirklichkeit absurd. Mir wäre es auch lieber, wenn wir bereits heute das komplette Paket beschließen könnten, aber trotzdem ist es der richtige Weg, eine europäische Lösung zu suchen.

Was kommt heute? – Dass Banken, wie bereits gesagt wurde, quasi vorbereiten müssen, was geschieht, wenn es ihnen wirtschaftlich schlecht geht: Welche Teile sind jedenfalls zu – unter Anführungszeichen – „retten“, weil da Einlagen drinnen sind, was sind die gesunden Teile und wo sind die risikobehafteten Teile?

Der zweite Schritt, der fehlt, ist, dass am Ende nicht der Staat zahlt, sondern die­jenigen, die der Bank Geld geborgt haben, die Anleihen gezeichnet haben, indem diese Anleihen in Eigenkapital umgewandelt werden. (Abg. Mag. Kogler: Aber das ist in dem Gesetz ja alles nicht geregelt!) – Aber die Vorbereitungen dazu stehen in diesem Gesetz! Ich sage ja ausdrücklich: Der zweite Schritt ist das, was noch fehlt: dass die Schuld dessen, der einer Bank Geld borgt, quasi in Stimmrechtskapital, in Kapital der Bank umgewandelt wird und damit die Bank ausreichend kapitalisiert ist. Dann hätten wir nicht die Probleme, die wir bei der Hypo hatten.

Bei der Hypo wäre es bereits wunderbar gewesen, wenn in den Anleihen nicht nur gestanden wäre, dass das Land Kärnten haftet, was ja zur Notverstaatlichung geführt hat, sondern wenn gleich dringestanden wäre: Im Konkursfall zahlt dir das nicht Kärnten, sondern dann hast du halt Eigenkapital an der Bank. Dann hätten wir diese Probleme heute nicht, und dann hätten wir auch die Notverstaatlichung nicht gebraucht. Insofern ist das ein weiterer Schritt – einer von vielen, vielen Schritten –, um aus der Krise die richtigen Lehren zu ziehen. Dieser Gesetzentwurf hat jedenfalls die Zustimmung der Sozialdemokratie.  Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.12


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


11.12.48

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein weiterer Schritt, das ist schon richtig. Wir haben im Jahr 2009 einige Banken in Schieflage gesehen, 2008 ein Bankenrettungspaket beschlossen – Frau Finanzminis­terin, jawohl, mit Zustimmung aller im Parlament vertretenen Parteien. Damals befand sich die Finanzmarktkrise auf ihrem Höhepunkt, und alle Parteien haben sich in ihrer Verantwortung dazu bekannt, den Banken zu helfen, weil sie nun einmal das Geldwirtschaftssystem einer modernen Volkswirtschaft darstellen.

Frau Finanzministerin, was Sie bei dieser Erklärung aber immer wieder unterschlagen, ist, dass wir damals auch Auflagen gemacht haben, dass wir bei den Verhandlungen mit dem damaligen Finanzminister Molterer gesagt haben, dass wir eine Beauf­sich­tigung durch den Rechnungshof haben wollen und dass wir schnellstens auch ein


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Insolvenzrecht für die Banken brauchen, weil es nicht für alle Zukunft so sein darf, dass der Steuerzahler für marode Banken aufkommen muss. (Beifall beim BZÖ.)

Damals wurde uns das versprochen, im Jahr 2008. Heute, fünf Jahre danach – fünf Jahre danach! – kommen Sie erstmals mit etwas daher, das einem Konkursrecht ähnlich wäre, obwohl es im Detail kein Konkursrecht ist, sondern maximal eine realistische Risikoeinschätzung für Banken, die sich in Schieflage befinden.

Aber, Frau Finanzministerin, ich frage Sie: Wenn jetzt die Banken zukünftig eruieren müssen, ob sie eine Schieflage haben oder nicht, und Krisenpläne in ihrem eigenen Institut schaffen und finanzieren müssen, was haben dann die Finanzmarktaufsicht und die Oesterreichische Nationalbank bisher gemacht? War es nicht die Aufgabe der Finanzmarktaufsicht, in den Bankensektor hineinzuschauen, ob sich nicht dort oder da eine Schieflage findet? Was werden die in Zukunft machen?

Sie machen nichts anderes, als die eigentlichen Kernaufgaben der Finanzmarktaufsicht jetzt den Banken zu übertragen. Das haben in Zukunft die Banken zu machen und auch zu finanzieren, und die werden diese Kosten weiter auf die Bankkunden abwälzen, die das in Zukunft finanzieren werden, denn die Finanzmarktaufsicht be­kommt ja in Zukunft keinen Cent und keinen Mitarbeiter mehr. Das sind effektive Kostenbelastungen für die Banken und somit Kostenbelastungen für Bankkunden. Der Bankkunde wird in Zukunft dafür zahlen müssen.

Nach fünf Jahren haben Sie das erste Mal etwas in diese Richtung unternommen. Der nächste Schritt wartet schon auf uns, und zwar die Bankenunion innerhalb der Euro-Zone. Bankenunion heißt, dass es eine Vereinigung aller Banken geben wird. (Abg. Krainer: Das ist ein Blödsinn! Na so ein Blödsinn!) – Natürlich! Jetzt komme ich in die Verlegenheit, den Raiffeisenboss Rothensteiner in den Zeugenstand zu rufen, der gesagt hat: Eine Bankenunion heißt, dass der österreichische Einlagenbesitzer – also der Bankkunde –, der am Konto etwas hat, dafür haftet, wenn im Süden Europas eine Bank pleitegeht. – Großartig, Frau Finanzministerin, großartig!

Wenn Sie das unterstützen, dass die österreichischen Bankkunden, die ein Sparbuch haben, jetzt in Zukunft dafür haften müssen, wenn in Spanien eine Bank pleitegeht, dann frage ich Sie: Wie kommt der österreichische Bankkunde, der überhaupt nichts dafürkann, dazu, für marode Banken aufzukommen? (Beifall beim BZÖ. Abg. Mag. Ikrath: Das ist ein Blödsinn! ... !) – Das ist die Situation. Rothensteiner im Originalton lesen, meine lieben Freunde! Er hat das schon vor einiger Zeit gesagt. Wir halten überhaupt nichts davon, dass eine Bankenunion geschaffen wird und unsere Spareinlagen für das Auffangen maroder Banken zur Verfügung gestellt werden sollen. (Abg. Mag. Ikrath: Dagegen hat sich ja die Bundesregierung gerade ausgesprochen!)

Das passt haargenau in das Konzept von Ihnen, Frau Finanzministerin, das Bank­geheimnis abzuschaffen, denn dann sind wir genau bei dem, was diese Bankenunion will: Sie will wissen, wer in Österreich wie viel am Konto stehen hat, damit sie wieder kraftvoll zubeißen können, die Bankhaie, bei denen Sie in letzter Zeit auf Kosten der Steuerzahler die Zähne haben richten lassen. Das ist genau das Konzept, warum wir dieses Bankgeheimnis jetzt opfern müssen: damit man weiß, wie viel sich auf den Konten befindet.

Am kleinen Fallbeispiel Zypern hat man gesehen, was für ein Konzept und was für ein System da dahintersteckt. Zypern war sozusagen ein Exerzierfeld. Da hat man gesehen, wie die Banken eigentlich vorgehen würden, hätte es nicht unter allen europäischen Mitgliedsländern einen kollektiven Aufschrei gegeben, dass man nicht den kleinen Sparbuchbesitzer dafür zur Verantwortung ziehen kann, dass die Banken Milliardenpleiten hingelegt haben.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren, das einzige wirkungsvolle Rezept kann nur das Trennbankensystem sein. Wir sind mit diesem Trennbankensystem jahrelang gut gefahren, im Rahmen dessen wir eben die Spielbanken aus den großen Konzernen herausschälen und sie von den Geschäftsbanken trennen. Die Geschäftsbanken haben im Grunde eine gesunde Struktur, das sind in der Regel jene Banken, mit denen wir in Österreich zu tun haben, von denen wir noch Kredite bekommen. Das sind die guten Banken, und zu denen stehen wir auch, Kollege Ikrath! Wofür wir uns aber nicht einsetzen wollen, sind die Spielbanken, jene Banken, die in die Casinos gehen und für die der Steuerzahler haftet. (Beifall beim BZÖ.)

Für solche Bankmodelle darf es in unserem Banken- und Finanzsystem keinen Platz geben, und das muss man endlich einmal begreifen. Natürlich wehren sich die großen Konzernchefs dagegen, diese Trennung vorzunehmen. Ich gebe auch zu, dass es schwierig ist, diese Trennung zu vollziehen, aber wenn wir sie nicht vornehmen und nicht endlich zu diesem Trennbankensystem kommen, dann wird der Finanzmarkt in Zukunft weder in Österreich noch auf europäischer Ebene funktionieren. (Beifall beim BZÖ.)

11.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Mag. Schieder zu Wort. – Bitte.

 


11.20.01

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das, was jetzt auf der Tagesordnung steht, und auch die nächsten Tagesordnungspunkte stellen in Summe ein sehr gewaltiges Regulierungspaket dar, eine Fülle von ver­schiedenen Detailmaßnahmen, mit denen versucht wird, den entfesselten Finanz­märkten wieder vernünftige Regeln zu geben.

Dazu gehören die Regulierung von Hedgefondsmanagern, was später noch diskutiert und beschlossen wird, mehr Eigenkapital für in diesem Fall die österreichischen Ban­ken – aber über Basel III wird das quasi weltweit so festgelegt –, neue Corporate-Governance-Regeln für die Banken und die Bankdirektoren und auch ein neuer Rahmen für die makroprudenzielle Aufsicht. Besonderer Eckpunkt dieses gesamten Pakets ist das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz oder vulgo, wie es im Volksmund bezeichnet wird, Bankeninsolvenzrecht, das, was wir jetzt hier diskutieren.

Es ist das ein fundamentaler Schritt in der österreichischen Rechts- und Finanz­geschichte, weil erstmals ein Rechtsrahmen dafür festgelegt wird, dass es in Zukunft, das, was wir in der Krise so schmerzhaft verspürt haben, nämlich dass Banken too big to fail sind, dass man nicht weiß, wie man damit umgehen soll, mit den Risken, den systemischen Risken, den Auswirkungen auf den Finanzmarkt, auf die anderen Insti­tute, auf die Leute, die dort Kredite haben, die Unternehmen, und alle diese Fragen, dass es also in Zukunft nicht immer der Steuerzahler ist, der automatisch einspringen muss.

Es geht darum, einen Schnitt zu machen, dass eine Schieflage in einem Bankinstitut nicht automatisch dazu führt, dass der Staat, wenn man es so will, mit dem Rücken zur Wand steht und sagt, aus Überlegungen der volkswirtschaftlichen Stabilität und an­deren kann ich nichts anderes tun. Deswegen haben wir nach einem Rechtsinstrument gesucht, wie man damit umgehen kann. Das Trennbankensystem ist eines, das dis­kutiert worden ist. Man muss sich aber die österreichische Bankenrealität anschauen, Österreichs Banken sind keine Investmentbanken. (Abg. Bucher: Zum Teil schon!) Und man könnte als Gegenargument sogar anführen: Lehman war eine reine Invest-


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mentbank, ganz klassisch nach Trennbankensystem organisiert, und ist pleitegegan­gen. Eine globale Finanzkrise ist entstanden. Das muss man auch sehen.

Daher muss man nach Antworten suchen, die sich nicht so trivial einfach an einem Schlagwort orientieren, sondern die uns Lösungsinstrumente in die Hand geben: Was tun wir, wenn – und da gibt es zwei Fragestellungen – erstens ein Institut in Schieflage gerät? Deshalb Restrukturierungspläne. Das heißt, dass Banken vorher festlegen müs­sen, was in einzelnen vorher definierten Fällen – weniger Eigenkapital, Geschäftsfelder brechen weg, und, und, und – zu tun ist oder getan werden kann, damit die Aufsicht dann, wenn der Fall eintritt, einen vorher genehmigten Plan hernehmen und sagen kann: Setz bitte Punkt A, B, C aus diesem Plan um!

Und als zweite Frage geht es darum, ein „Testament“ zu erstellen (Abg. Bucher: Der Haupterbe ist der Steuerzahler!), festzulegen, was mit einem Institut passiert, wenn es pleitegeht, wenn es droht pleitezugehen, sodass die Aufsicht, das Finanzministerium, die Öffentlichkeit und die Bank selbst wissen: Welches Risiko steckt drinnen? Was müssen wir jetzt tun, damit eben nicht die Gesellschaft wieder zahlen muss, sondern die Bank selbst?

Diese Pläne, die zu erstellen sind, dieses „Testament“, das Banken vorher zu erstellen haben, sind jährlich zu aktualisieren, sind von der Finanzmarktaufsicht auch zu ge­nehmigen – jedes Jahr aufs Neue. Die Finanzmarktaufsicht kann auch, wenn sie mit dem Plan unzufrieden ist und er Lücken aufweist, Verbesserungsaufträge geben, sodass hier ein vernünftiges System vorliegt. Und es sind auch – und das halte ich auch für sehr, sehr wichtig und notwendig – Gruppenpläne zu erstellen, sodass kleine Finanzinstitute, die Teil einer großen Gruppe sind, auch dort diese Lösungen erfahren. Was noch viel besser ist, denn dann kümmert sich die Gruppe um die Lösung des Problems und nicht der Steuerzahler oder die Aufsicht.

Darum geht es und darum geht es auch in Zukunft, dass nicht immer wieder der Steuerzahler geradestehen muss, wenn etwas passiert.

Jetzt könnte man sich die Frage stellen: Was hätte das, was da jetzt vorliegt, verän­dert, wenn wir das schon zu Beginn der Krise gehabt hätten? Und da muss ich sagen: Strategisch hätten wir den Fall Hypo anders beantworten können, mit Ausnahme der Frage der Haftungen. Zweitens hätten wir die Frage Volksbanken und die Frage Kom­munalkredit auch anders beantworten können, nämlich durch frühzeitige Intervention der Finanzmarktaufsicht, die nicht gleich einen Bank Run ausgelöst hätte. Sie hätte höchstwahrscheinlich schon früher eingreifen können.

Ich gebe aber auch zu, es ist nicht die gesamte Geschichte Bankenunion. Es gibt auch den europäischen Teil zur Bankenunion. Und da geht es darum, Bail-in-Instrumente zu definieren und auch einen Abwicklungsfonds zu speisen und letztlich dann auch noch in einem zweiten Schritt einen Einlagensicherungsfonds europaweit zu speisen. Und da haben wir uns bewusst dafür entschieden, da keinen österreichischen Alleingang zu machen, so wie bei den „Testamenten“ und beim Insolvenzrecht, sondern auf die euro­päische Einigung zu warten. Aus zwei Gründen: erstens, weil sie schon angestanden ist. Wie Sie wissen, hat der ECOFIN in den letzten Wochen ja hier die Beschlüsse gefasst. Jetzt ist noch mit dem Europäischen Parlament die Einigung zu suchen, und ich rechne damit, dass in diesem Jahr noch der Beschluss in dieser Frage steht.

Aber zweitens auch, weil es darum geht, europaweite marktkonforme Lösungen zu finden. Es macht keinen Sinn, wenn Österreich eine andere Regelung hat als Deutsch­land und Tschechien und wir Banken haben, die auf all diesen Märkten aktiv sind, weil das natürlich auch Kapitalkosten sind. Und da wird Europa genau diese Vorschläge in der Zukunft bringen.


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Österreich hat sich da auf der sehr strikten Seite eingebracht, gemeinsam mit Deutsch­land und anderen Ländern, die da sehr strikte und klare, nachvollziehbare Regelungen für die Bankenunion vorsehen.

Daher zusammenfassend: Ich bin sehr froh darüber, dass es gelungen ist, noch am letzten Tag quasi der normalen Sitzungstätigkeit dieser Legislaturperiode dieses wich­tige Instrument zu beschließen. Wir haben sehr lange diskutiert, wir haben auch sehr lange überlegt, wir haben auch sehr lange daran gearbeitet, weil es auch Neuland war, das betreten werden musste. Aber es ist ein wichtiges Instrument, das auch zeigt – und das ist, glaube ich, das, was man unterstreichen muss –, dass wir auch die Lehren aus der Krise gezogen haben, indem wir die Gesetze dort verbessern, wo es not­wendig ist, oder auch neue Gesetze schaffen, wo wir sie brauchen, damit wir in Zukunft, wenn wieder etwas schiefläuft, nicht mehr mit dem Rücken zur Wand stehen, sondern rechtzeitig agieren können.

In diesem Sinne halte ich das für ein sehr, sehr gutes Gesetz, das auch mehr Unabhängigkeit der Politik und der Regierung von den Fehlern auf den Finanzmärkten schafft. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


11.26.40

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich beginne meine Rede einmal mit etwas Positivem aus der Sicht der Regierungs­fraktionen. Selbstverständlich ist das ein guter erster Schritt, hier Maßnahmen zu setzen, um genau das zu verhindern, was wir jetzt bei der Hypo und bei vielen anderen Problemfeldern sehen. Und deshalb, wie gesagt, ein guter erster Schritt, wir werden das selbstverständlich unterstützen.

Ich möchte hier aber auch noch einmal grundsätzlich über gewisse Dinge sprechen.

In der heutigen Fragestunde hat man erlebt, wie sich die Frau Finanzministerin beharrlich geweigert hat, auf Fragen zu antworten (Abg. Petzner: Das ist richtig! – Abg. Dr. Rosenkranz: Es heißt ja auch Fragestunde und nicht Antwortstunde!), wie die Frau Finanzministerin auf gute, sachliche, auch gut vorgetragene Fragen, auch von Herrn Kogler und von anderen, einfach immer mit den gleichen Stehsätzen geantwortet hat und in keiner Weise darauf eingegangen ist, was hier gefragt wurde. (Abg. Dr. Rosenkranz: Hat er jetzt gesagt „Stehsätze“ oder „Schmähsätze?)

Das waren keine untergriffigen Fragen, das waren auch keine polemischen Fragen, sondern ganz sachliche Fragen, die einfach zu beantworten gewesen wären. Und Sie verweigern das. Sie verweigern das ganz beharrlich. (Beifall beim Team Stronach.) Und da frage ich mich, was eine Fragestunde bewirken soll, wenn Sie sich beharrlich weigern, Fragen zu beantworten. Und auch jetzt wieder.

Das Verhalten des Herrn Schieder sagt ja auch einiges. Herr Schieder hat sich nämlich vor meiner Rede zu Wort gemeldet. Wir sind immerhin die sechste Fraktion in diesem Haus. Und wenn Herrn Schieder auch unsere Fragen interessieren würden, dann hätte er sich nach mir gemeldet, um auch zu hören, welche Fragen wir haben. (Beifall beim Team Stronach.)

Aber da er gar nicht bereit ist, genauso wie Sie, Frau Minister, auf unsere Fragen zu antworten, ist es komplett egal, wann Sie sich melden. Sie haben Ihre mitgebrachten Antworten parat und antworten einfach so, wie es Ihnen aufgeschrieben wurde oder wie Sie es selbst aufgeschrieben haben. (Abg. Petzner: Weil er keine Ahnung hat, muss er sich alles aufschreiben lassen!) Es geht Ihnen überhaupt nicht darum, uns Rede und Antwort zu stehen. Und genau das ist das Bedauerliche, denn letztlich


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hätten Sie die Aufgabe, uns Rede und Antwort zu stehen. Das wäre Ihre Aufgabe. (Abg. Dr. Stummvoll: Sie haben es nicht verstanden, Herr Kollege!) Das wäre Ihre Aufgabe gewesen, Frau Minister und Herr Staatssekretär! Und Sie verweigern das!

Genau das ist der Punkt, den ich Ihnen hier ankreide, denn letztlich missachten Sie das gesamte Parlament und wollen hier zudecken anstatt aufdecken. (Abg. Neubauer: Warum verweigert denn der Herr Stronach die Fernsehdiskussion?)

Da es um Insolvenzen geht, müssen wir die Hypo noch einmal besprechen, und ich werde das heute noch öfter machen, bis ich von Ihnen eine Antwort bekomme. (Abg. Mag. Ikrath: Die Antwort wurde schon dreimal gegeben! Zuhören, Herr Lugar!) Und die Frage, auf die ich eine Antwort von Ihnen haben will, ist: Warum hat Herr Pröll es zugelassen, dass die Republik Österreich und der Steuerzahler erpresst werden? Warum hat er das zugelassen? Warum hat er zugelassen, dass die BayernLB fast 2 Milliarden aus der Hypo abzieht und sie damit in Schieflage bringt?

Natürlich ist es so, dass die Hypo vorher schon ziemlich, sage ich einmal, schlecht beieinander war. Keine Frage. Auch schon damals beim Verkauf waren, wenn man das genau betrachtet, Risken vorhanden. (Abg. Mag. Ikrath: Wir haben doch jetzt hier keine Hypo-Debatte!) Aber die Bayern haben dann die Bilanzsumme fast verdoppelt, die Bayern haben die Direktive ausgegeben, die auch schriftlich belegt ist: Wachsen um jeden Preis!, und die Bayern haben dann das eigene Institut, nachdem sie gemerkt haben, dass es nicht zu retten ist, mit Druck, mit einer aus meiner Sicht wider­rechtlichen Vorgehensweise den österreichischen Steuerzahlern umgehängt. (Abg. Dr. Rosenkranz: Sagen Sie nicht immer „die Bayern“! Sagen Sie „die CSU“! Was können denn die Bayern dafür?!) Herr Finanzminister Pröll hat da zugeschaut und das alles auch noch unterstützt, hat noch zusätzlich in die Verträge alle möglichen Rechte für die Bayern hineinreklamieren lassen!

All das sind Fragen, die wir aufgeklärt haben wollen. Und ich verstehe jetzt wirklich nicht, warum Sie, Frau Ministerin, nicht einfach sagen: Ja, es gibt hier offene Fragen! Diese offenen Fragen werden permanent von vier Fraktionen hier im Hohen Haus gestellt. Und anstatt sie zu beantworten, was machen Sie? – Sie erzählen immer die gleichen Märchen: Wenn damals der Steuerzahler nicht eingesprungen wäre, dann wären sofort die Haftungen schlagend geworden! (Abg. Mag. Ikrath: Die Fragen sind schon viermal beantwortet worden, aber man muss die Antworten verstehen! Zuhören, zuhören – und dann eingestehen, dass es so ist!)

Herr Ikrath, ich würde Sie wirklich bitten, Ihre Zwischenrufe nicht ununterbrochen zu machen. (Abg. Mag. Ikrath: Ich bin verzweifelt!) Wenn Sie etwas Vernünftiges zu sagen haben, kommen Sie heraus, sprechen Sie zu uns, und lassen Sie jetzt bitte mich sprechen! (Beifall beim Team Stronach.)

Wie gesagt: Frau Finanzministerin, geben Sie uns Antwort und klären Sie uns auf, was damals passiert ist! Ich glaube, dass das auch im Lichte dessen ist, was wir heute beschließen. Mit dem, was wir heute beschließen, wollen wir ja die Dinge in Zukunft besser machen. Wir wollen ja verhindern, dass in Zukunft diese Probleme entstehen, die entstanden sind, auch in anderen Ländern, in Zypern und wie sie alle heißen. Das heißt, die Banken in Europa haben ein großes Problem. Die Banken sind unkontrolliert. Und dieses Gesetz ist ein guter erster Schritt, um eben mehr Kontrolle hineinzubringen und auch eine Abwicklung im Schadensfall zu regeln.

Was wir jetzt von Ihnen wollen, ist, dass Sie sagen: Ja, es hat Probleme gegeben. Wir haben jetzt, je nach Berechnungen – ich glaube, Herr Schieder hat einmal 7 Milliarden genannt, oder war es der Herr Bundeskanzler? –, 7 Milliarden, für die der Steuerzahler aufkommen muss. Ich glaube, aus Ihrem Ministerium kommt die Zahl von 9 Milliarden, die das Ganze kosten wird. Das sind in etwa drei große Steuererhöhungen – nur dass


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man ein Gefühl dafür bekommt. Und da wollen wir Transparenz, und auch die Bürger wollen Transparenz.

Wenn Sie nicht dazu bereit sind, hier zu antworten, dann gibt es nur zwei Möglich­keiten: Entweder haben Sie keine Möglichkeit, hier Aufklärung zu machen – das glaube ich nicht. Die Beamten in Ihrem Ministerium sind ja noch die Gleichen wie damals unter Pröll. Das sind ja noch die gleichen Beamten. Das heißt, Sie könnten sehr wohl, wenn Sie einfach nur Ihre eigenen Leute fragen, herausfinden, was damals schiefgelaufen ist.

Oder, die zweite Variante: Sie wissen, was damals schiefgelaufen ist, und Sie wollen nicht vor der Wahl, dass ein ehemaliger Finanzminister der ÖVP hier sozusagen ins Licht des Scheinwerfers geführt wird, um zu fragen, ob er alles richtig gemacht hat. Ich bin der Letzte, der jemanden verurteilt, wenn er Fehler gemacht hat. Aber ich bin der Erste, der jemanden verurteilt, der Fehler macht und sie zudeckt. Und das ist genau der Punkt: Sie wollen zudecken! (Beifall beim Team Stronach.)

Mir geht es nicht darum, Herrn Pröll hier am Zeug zu flicken. Mir geht es darum, aufzudecken, wer Fehler gemacht hat, und nicht, denjenigen an den Pranger zu stellen, sondern darum, für die Zukunft Lehren zu ziehen, denn darum geht es ja. Es geht ja darum – und ich glaube, das ist auch das Ziel des heutigen Gesetzes, das wir beschließen –: Wir wollen in der Zukunft die Dinge besser machen. Deshalb müssen wir wissen: Was hat Pröll falsch gemacht? Wo sind die Verantwortlichen? Was hat die BayernLB dazu beigetragen, dass jetzt der Steuerzahler mit 7 Milliarden, laut Bundeskanzler, oder 9 Milliarden, laut Ihrem Ministerium, in die Haftung kommt? Das sind die zentralen Fragen.

Wenn Sie heute – ich weiß nicht, ob Sie heute dazu Stellung nehmen, denn das haben Sie ja bisher auch nicht getan – dazu Stellung nehmen und wieder erzählen, es ist ja um die Haftung gegangen und die Haftung wäre sofort schlagend geworden, hätten Sie nicht notverstaatlicht, kann ich Ihnen nur eines sagen: Wenn eine Bank in Schieflage ist, weil sie faule Kredite ausgegeben hat, dann ist dieser faule Kredit, wenn er einmal faul ist, das heißt, wenn ihn keiner zurückzahlt, weil kein Asset da ist, weil kein Wert da ist, faul und bleibt faul.

Egal, wann Sie eine Bad Bank machen, wann Sie notverstaatlichen, ob Sie überhaupt notverstaatlichen: Der Schaden ist in dem Moment angerichtet, in dem die Bank jemandem einen Kredit gibt und diesen Kredit nicht zurückbezahlt bekommt. In dem Moment ist der Schaden angerichtet. Und dieser Schaden ist in den Jahren 2005, 2006, 2007 bis zur Notverstaatlichung angerichtet worden, aber nicht nachher! (Beifall beim Team Stronach.)

Das heißt, die Notverstaatlichung hat am Schaden in keiner Weise irgendetwas geändert. Die Frage ist nur, wer jetzt für diesen Schaden aufkommt. Und diesbezüglich hat Herr Pröll eine Entscheidung getroffen, und diese Entscheidung hat geheißen: Dieser Schaden – der ja schon angerichtet war – soll vom Steuerzahler bezahlt werden! Diese Entscheidung hat er getroffen, und wir wollen wissen, ob diese Entscheidung gut war. Nicht mehr wollen wir von Ihnen wissen! Und wenn Sie uns keine Auskunft geben, werde ich die gleiche Frage immer und immer wieder hier stellen, so lange, bis Sie bereit sind, das zu tun, was in Ihrer Verantwortung und ihrer Pflicht liegt: uns endlich Auskunft zu geben! (Beifall beim Team Stronach.)

11.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 



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11.35.21

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Meine Dame und meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Das, was Sie uns heute hier vorgelegt haben, ist ja wohl ein kleines Schrittchen in die richtige Richtung. Das gestehe ich durchaus zu. (Abg. Mag. Ikrath: Ein großer Schritt!) – Nein, das ist kein großer Schritt! Erstens kommt dieser Schritt fünf Jahre nach Lehman Brothers! Damit beginnt es schon einmal, und das ist schon der eigentliche Skandal, Herr Ikrath! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Bucher.)

Fünf Jahre nach Lehman Brothers bequemt sich diese Regierung, eine Vorlage vorzulegen, die erstmals versucht, den Steuerzahler in der Bankenlandschaft zu entlasten – das erste Mal! Aber sie bleibt dabei, Herr Kollege Ikrath, auf halbem Wege stehen (Abg. Mag. Kogler: Auf einem Drittel des Weges!), denn das entscheidende Instrument, nämlich das Bail-in-Instrument, das heißt die Haftungskaskade, wer wann im Falle einer Bankenpleite zu haften hat, wird nicht geregelt, das wird verschoben auf die Zukunft. Im Übrigen auch durch die Einigung auf der europäischen Ebene – ich komme gleich dazu – verschoben bis in das Jahr 2018! Das heißt, zehn Jahre nach Lehman Brothers werden wir voraussichtlich in Europa und in Österreich ein Banken-Insolvenzrecht haben, das möglicherweise – ich sage „möglicherweise“ – diesen Namen verdient.

Warum sage ich „möglicherweise“? – „Möglicherweise“ sage ich deshalb, weil die Einigung im ECOFIN-Rat, die jetzt erzielt wurde, derart viele Hintertürl offen lässt, was nur darauf hinweist, wer sich hier wieder einmal durchgesetzt hat: die Finanzlobbys! Das ist doch ganz eindeutig!

Es ist ja nicht so, dass hier ein einheitliches Banken-Insolvenzrecht geschaffen wird; davon ist man ja weit entfernt. Es wird ja Ausnahmen in den Mitgliedstaaten geben. Wir werden ja sehen, was die Kommission vorlegt. Ja wenn es Ausnahmen gibt, wo ist dann die Einheitlichkeit? Die Abwicklungsfonds, ursprünglich geplant als ein einheit­licher Fonds auf europäischer Ebene, sind jetzt nationale Fonds. Und diese nationalen Abwicklungsfonds sollen sogar zusammengelegt werden können mit den Einlagen­sicherungsfonds. Das halte ich überhaupt für einen Wahnsinn! Und es wird auch nationale Abwicklungsbehörden geben und keine einheitliche europäische Abwick­lungs­behörde.

Also wo bleibt denn da die einheitliche Lösung? Und wo bleibt denn bei dem Gesetz, das Sie heute vorgelegt haben, das Ziel des Schutzes der Steuerzahler? – Das muss ich Sie wirklich fragen, Frau Finanzministerin, Herr Staatssekretär!

Also wenn Sie von großen Schritten sprechen, im Zusammenhang mit der Einigung auf europäischer Ebene haben Sie sogar von einem historischen Schritt gesprochen, muss ich sagen, diesen historischen Schritt kann ich nicht erkennen, denn die Steuerzahler werden weiterhin belastet werden, bis 2018. Und bis dahin wird der Großteil dessen, was da zu bereinigen ist, auf Kosten der Steuerzahler bereinigt worden sein. Das wird auch für die Hypo Alpe-Adria gelten.

Frau Finanzministerin, wenn Sie uns heute großartig erzählen, dass die 20 Milliarden Haftungen, die im Falle einer nicht stattfindenden Notverstaatlichung auf einen Schlag schlagend geworden wären – was im Übrigen ein Unfug ist – jetzt auf 14 Milliarden € reduziert worden sind, und wenn gleichzeitig die Haftungen des Bundes um 1,8 Mil­liarden € gestiegen sind, dann heißt das, wir haben Haftungen von 15,8 Mil­liarden €. Und das hat den Steuerzahler bis heute aber schon 3 Milliarden € gekostet! Wenn wir das jetzt herunterrechnen und die Haftungen in einer Milchbubenrechnung auf null heruntersetzen, dann kommen wir auf 10 Milliarden € Kosten für die Hypo Alpe-Adria.


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Und dieses Gesetz nennen Sie einen großen Fortschritt!? – Ich nenne das ein Gesetz, das auf halbem Wege stehen geblieben ist, das keine klaren Ziele formuliert und dem entscheidende Teile für eine solide Grundlage fehlen, nämlich erstens ein geordnetes Abwicklungsverfahren zur Stärkung der Finanzmarktstabilität und das Vertrauen in die Banken und zweitens eine Haftungskaskade bei Eigentümern und Gläubigern zum Schutz der Steuerzahler.

Aufräumen bitte im Bankenbereich, aber richtig und rasch! – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

11.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


11.40.30

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Ich fange einmal mit dem Formalen an und bringe den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zum Artikel 1 (Zitierungsfolgen im Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz) und zum Artikel 2 (Änderung des Bankwesengesetzes, Präzisierungen der Zitierung) ein.

Zur inhaltlichen Diskussion – zuerst einmal das Formale –: Herr Klubobmann Lugar, vielleicht hat sich Staatssekretär Schieder präzise gemeldet nach der ersten Runde der in diesem Parlament gewählten Fraktionen und der Präsident hat es richtig eingeteilt, dass eine Fraktion, die nachher entstanden ist und nie gewählt wurde, vielleicht nachher zu Wort kommt.

Das passt übrigens zum zweiten Teil von Ihnen, Herr Klubobmann: Wenn Ihre These stimmen würde, dass die Bayern Österreich erpresst haben, dann können Sie nicht den Erpressten fragen, warum er sich hat erpressen lassen, sondern Sie müssen den Erpresser fragen. Aber vielleicht kann sich Frank Stronach im Bayrischen Landtag auch einen Klub kaufen, dann können Sie ja dort diese Frage einbringen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Ing. Lugar.)

Mein Gott na, er ist ja ein halbes Jahr in Kanada, vielleicht ist Bayern auch einmal dabei!

Ich komme jetzt zu dem eigentlichen Thema. Kollege Rossmann hat die Zeitdauer kritisiert. Ich teile die Unzufriedenheit mit der Geschwindigkeit. Ich darf daran erinnern, dass es bei der letzten großen Weltwirtschafts- und Finanzkrise, die Ende der zwan­ziger Jahre ausgebrochen ist und die dreißiger Jahre währte, bis 1944 gedauert hat, bis in Bretton Woods die notwendigen Neuordnungen vorgenommen worden sind. Da war ein Weltkrieg dazwischen. Aber offensichtlich gelingt es vor allem demokratischen Staaten, wie es die USA und Großbritannien sind, auch nicht so rasch, diese Dinge umzusetzen.

Hier wird auf diesem langen Weg des Wiedereinfangens, der Regulierung ein richtiger Schritt gesetzt. Ich möchte auch erklären, warum es der richtige und wichtige Schritt ist.

Was hat denn diese Wochenendnotlagen immer bewirkt bei den Sanierungspaketen oder Notverstaatlichungen, dass am Sonntag in der Nacht oder am Montag in der Früh die Entscheidung fallen musste? – Weil das Mittel, das die Aufsicht bisher hatte, nichts anderes war, als dann, wenn es schiefgeht, einen Verwalter einzusetzen und die Bank in der Früh quasi zuzusperren. Und damit war das Problem da, dass man nur das Fall­beil hat, das zum Operieren für einen Pflegebedürftigen nicht das richtige Instrument ist.


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Wir schaffen hier präventiv mit dem BIRG die Möglichkeit, dass, wenn Pflegebedarf besteht, die FMA anhand des Plans für die Gesunderhaltung prophylaktisch und mit geringeren Mitteln, die nicht zum Zusammenbruch führen, eingreifen kann.

Zweitens: Mit dem laufend aktuell zu haltenden „Testament“ zwingt man, den Ge­schäftsumfang im richtigen Ausmaß wahrzunehmen – darauf haben einige Vorredner schon hingewiesen –, denn gerade bei der Hypo hätte man gesehen, dass das, was Kulterer, Striedinger & Co am Balkan an Expansionskurs veranstaltet haben, nicht haltbar ist für den Fall, dass es aufgefangen werden muss. Und das hätte die Aufsicht in die Lage versetzt, zu sagen: Freunde, der Plan umschließt aber dann die Zahlung von Kärnten! Und selbst Jörg Haider wäre es dann schwergefallen, zu erklären, wie er für das Balkanengagement 12 Milliarden € oder 14 Milliarden € in der Lage ist aufzustellen.

Allein die Diskussion darüber hätte uns wahrscheinlich hier und heute und vor allem den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Milliarden erspart. In diesem Sinne über­legen Sie, ob Sie dagegen stimmen.

Das ist ein gutes Gesetz in die richtige Richtung, und es ist auch vernünftig, dass man beim Insolvenzrecht auf die europäische Einigung wartet. Ich danke jedenfalls dafür, dass das noch funktioniert hat. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.45


Präsident Fritz Neugebauer: Der in seinen Grundzügen erläuterte Abänderungs­antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz geändert werden (2360 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (2513 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Art. 1 (Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz) wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird der Verweis „Finanzholdinggesellschaften gemäß § 2 Z 25 bis 25b BWG“ durch den Verweis „Finanzholdinggesellschaften gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 20, 30 und 31 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kredit­institute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1“ ersetzt.

2. In § 3 Z 2 wird der Verweis „Mutterunternehmen gemäß Art. 4 Abs. 60 der Ver­ordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Mutterunternehmen gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 15 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

3. In § 3 Z 3 wird der Verweis „Tochterunternehmen gemäß Art. 4 Abs. 61 der Ver­ordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Tochterunternehmen gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

4. In § 3 Z 4 wird der Verweis „institutionelles Sicherungssystem gemäß Art. 108 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „institutionelles Siche­rungs­system gemäß Art. 113 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 81

5. In § 3 Z 5 wird der Verweis „Zweigstelle gemäß Art. 4 Abs. 16 der Verordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Zweigstelle gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 17 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

Art. 2 (Änderung des Bankwesengesetzes) wird wie folgt geändert:

1. In § 71a Abs 1 wird der Verweise „Verordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

2. In § 71a Abs 2 Z 1 wird der Verweis „Art. 87 Abs. 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Art. 92 Abs. 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

3. In § 71a Abs 2 Z 2 wird der Verweis „Art. 87 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Art. 92 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

Begründung

Zu Art. 1 (Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz):

Zu Z 1 bis 5: Hiermit werden nach erfolgter Veröffentlichung des entsprechenden EU-Rechtsaktes im Amtsblatt der EU die Verweise angepasst. Die Anpassung ist notwendig, weil sich nach Beschlussfassung des Europäischen Parlaments in der sprachjuristischen Behandlung die Nummerierungen geändert haben.

In Z 1 wird weiters im Verweis auf die CRR das Zitat auf den Langtitel der EU-Verordnung ergänzt, da es sich an dieser Stelle um den ersten Verweis im BIRG auf diesen Rechtsakt handelt.

Zu Art. 2 (Änderung des Bankwesengesetzes):

Zu Z 1 bis 3: Hiermit werden nach erfolgter Veröffentlichung des entsprechenden EU-Rechtsaktes im Amtsblatt der EU die Verweise angepasst. Die Anpassung ist notwendig, weil sich nach Beschlussfassung des Europäischen Parlaments in der sprachjuristischen Behandlung die Nummerierungen geändert haben.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte, Herr Kollege.


11.45.16

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anschließend an die Vorredner: Die grundsätzliche Intention, die hier in Sachen Bankensanierung verfolgt wird, ist ja richtig. Staatssekretär Schieder hat auch richtig angemerkt, dass hier natürlich auch sehr viel von Entscheidungen auf europäischer Ebene abhängt, wo ja auch Schritte in diese Richtung unternommen werden, meine Damen und Herren.

Ich muss aber schon die Frage stellen, weil ich das kritisch sehe: Wer soll diese Sanierungs- und Abwicklungspläne für die Banken überwachen und genehmigen? – Meiner Meinung nach wird hier nämlich im wahrsten Sinne des Wortes der Bock zum Gärtner gemacht, denn wenn die Kontrolle und die Genehmigung dieser Sanierungs- und Abwicklungspläne einerseits bei der Nationalbank und andererseits bei der Finanzmarktaufsicht liegen sollen, dann muss man sich auch die Arbeit dieser zwei Institutionen in den vergangenen Jahren anschauen, und diese Beurteilung fällt meiner Meinung nach nicht sehr positiv aus.


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Nehmen wir das Beispiel Hypo Alpe-Adria her. Tatsache ist, meine Damen und Herren, dass seit dem Jahr 2005 und den SWAP-Verlusten, die im Jahr 2005 passiert sind, halbjährliche Prüfungen der Finanzmarktaufsicht in dieser Bank stattgefunden haben. Halbjährlich sind dort die Kohorten der Finanzmarktaufsicht einmarschiert, haben die Bank auf den Kopf gestellt, alles durchsucht und haben immer grünes Licht gegeben und gesagt: Alles ist wunderbar und passt! Und genau diese Institutionen, die alles verpasst haben, die nichts gefunden haben, sollen jetzt dafür sorgen – vorsorglich –, dass eine Schieflage einer Bank verhindert wird. Also mein Vertrauen in diese Institutionen ist da sehr, sehr beschränkt. Ich habe die Befürchtung, dass die nicht wirklich sehr erfolgreich arbeiten werden. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Das Gleiche ist bei der Oesterreichischen Nationalbank der Fall: Die Oesterreichische Nationalbank hat im Jahr 2007 beim Verkauf auch die Hypo geprüft und gesagt: Alles ist wunderbar, passt! Im Dezember 2008 gab es eine neuerliche Prüfung durch die Nationalbank, und wieder gab es ein positives Testat: Hypo not distressed! So lautete das Berichtsergebnis der Oesterreichischen Nationalbank.

Ein Jahr später war das ganze Institut pleite. Wie kann so etwas passieren? – Da hat die Aufsicht komplett versagt, meine Damen und Herren: die Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht! Daher wird der Bock zum Gärtner gemacht. Und man muss das sehr, sehr vorsichtig beurteilen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

Nächster Punkt: Jede Bank hat in den Aufsichtsgremien einen Staatskommissär sitzen (Abg. Mag. Kogler: Richtig!), vom Finanzministerium eingesetzt, der überall dabei ist, der regelmäßig Bericht erstattet. Was haben diese Staatskommissäre gemacht? Wo sind die gewesen? (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Die werden mit Steuer­geld dafür bezahlt, dort zu sitzen und die Interessen des Steuerzahlers und der Re­publik zu vertreten, und trotzdem haben wir drei Notverstaatlichungen und drei Banken in der Pleite und Milliardenkosten für die Steuerzahler. Ein Totalversagen der Aufsicht, ein Totalversagen des Finanzministeriums und ein Totalversagen der Staatskom­missäre liegen hier auf dem Tisch, meine Damen und Herren! Das ist die Wahrheit, die man zur Kenntnis nehmen muss! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Und wenn Herr Staatssekretär Schieder sagt: Diese verpflichtenden Sanierungs- und Abwicklungspläne müssen jährlich vorgelegt werden und werden dann geprüft!, dann verweise ich darauf, dass wir auch jetzt schon gesetzliche Bestimmungen haben, wonach jede Bank jährlich an die Finanzmarktaufsicht den Businessplan für das kommende Jahr komplett vorlegen muss und genehmigen muss. (Staatssekretär Mag. Schieder: Das ist ja etwas ganz anderes!)

Das ist überhaupt nichts anderes, denn dort muss man auch genau die Geschäfte, die man macht, auflisten. Ist alles geschehen, trotzdem sind drei Banken notverstaatlicht worden. Also bei der Aufsicht und bei der Kontrolle haben wir wirklich ein Problem, und daher sind berechtigte Zweifel angebracht, meine Damen und Herren, ob da die richtigen Kontroll- und Prüfungsinstanzen ausgewählt wurden, um solche Pleiten in Zukunft verhindern zu können. (Abg. Dr. Jarolim: Ohne Haider ginge es dem Land wesentlich besser! Das muss man einmal zur Kenntnis nehmen!) Jaja.

Abschließend darf ich noch Folgendes zu diesen drei Notverstaatlichungen anmerken: Wir müssen hier feststellen, meine Damen und Herren, dass bei allen drei Notver­staatlichungen – bei der Hypo, bei der Kommunalkredit und bei der ÖVAG – nicht nur die Kontrolle versagt hat, sondern auch die Dame, die hinter mir sitzt, und zwar bei der Sanierung dieser drei notverstaatlichten Banken.

Tatsache ist – das belegen die Zahlen –, dass Finanzministerin Maria Fekter und ihr Ministerium bei allen drei Notverstaatlichungen, bei allen drei Sanierungen und Ab­wick-


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lungen kläglichst versagt und einen Milliardenschaden für den österreichischen Steuer­zahler angerichtet haben, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Diese Frau (in Richtung Bundesministerin Dr. Fekter zeigend) ist die teuerste Finanz­ministerin in der Geschichte der Zweiten Republik! Kein anderer Finanzminister vor ihr hat derart viel Steuergeld versenkt und verpulvert und keiner hat so versagt wie diese Frau! (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter.)

Es ist inakzeptabel, Frau Finanzminister, dass Sie weiter in diesem Amt verbleiben, denn Sie können mit Steuergeld nicht umgehen! Sie haben kein diplomatisches Ge­schick! Sie führen sich in Brüssel so auf, dass sich jeder Österreicher für Ihre Aus­sagen, die Sie dort treffen, schämen muss. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Frau Finanzminister Fekter, Sie schaden dem Ansehen dieses Landes. Sie schaden dem Steuerzahler. Und Sie schaden dem Wirtschafts- und Bankenstandort Österreich. (Abg. Mag. Kogler: Richtig!)

Ich verweise auf die Briefe, die wir gestern schon vorgelesen haben. Ich habe den Brief von Herrn Ditz vorliegen, den er an Sie persönlich geschrieben hat. Darin wirft er Ihnen persönlich vor, dass Sie mit Ihrem Verhalten die Verkaufsverhandlungen beim Verkauf der Österreich-Tochter gestört haben. Er hat in einem Interview auch gesagt, dass allein Ihre Aussage, die Hypo sei ein Fass ohne Boden, den Verkaufspreis bei der Österreich-Tochter um 30 Millionen € reduziert hat.

Das heißt, allein bei diesem Verkauf haben Sie mit einer Aussage – mit einer einzigen! – den österreichischen Steuerzahler über 40 Millionen € gekostet! Das ist Ihre Bilanz, Frau Finanzminister, die Sie jetzt zum Schluss dieser Regierungsperiode vorlegen!

Und auch bei allen anderen notverstaatlichten Banken haben wir die gleiche Situation, sodass wir in Summe auf Schäden in Milliardenhöhe kommen, die Sie angerichtet haben, Frau Finanzministerin Fekter. Daher appelliere ich an die Abgeordneten dieses Hohen Hauses, dafür zu sorgen, dass wir diese Finanzministerin ihres Amtes entheben und in die Wüste schicken. Es hat sich „ausgefektert“, Frau Finanzminister! (Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Finanzen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für Finanzen wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch aus­drückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

(Beifall beim BZÖ.)

Sie kennen sich in der Sache nicht aus, Frau Finanzminister! Sie sind unfähig, das Finanzministerium zu führen. Sie haben schlichtweg Ihr Mundwerk nicht im Griff. (Abg. Grillitsch: He! He! He! – Abg. Steibl: Das ist unerhört! – Weitere anhaltende Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) Sie wissen nicht, wie man sich auf internationaler Ebene benimmt. Sie schaden den Interessen der Republik Österreich. Sie schaden dem Steuerzahler.


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Daher: Treten Sie zurück! Dann habe ich noch ein klein wenig Hoffnung, dass wir bei diesen drei notverstaatlichten Banken doch noch ein Stück weiterkommen, dass wir Steuergeld retten und dass Ihr Nachfolger es besser macht als Sie. Die Latte liegt nicht besonders hoch, denn viel schlechter, viel peinlicher und viel unfähiger als Sie kann man fast gar nicht sein. (Beifall beim BZÖ.)

11.53


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege, ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Verballhornung von Namen hier nicht zum Sprachgebrauch gehört. (Beifall bei der ÖVP.)

Über den eingebrachten Antrag wird dann abgestimmt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Misstrauensantrag

gem. § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Versagen des Ver­trauens gegenüber der Bundesministerin für Finanzen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2360 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz geändert werden (2513 d.B.) in der 216. Sitzung des Nationalrates am 5. Juli 2013

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für Finanzen wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch aus­drück­liche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

11.54.19

 


Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! So sehr ich den inhaltlich fachlichen Beitrag vom Herrn Petzner schätze, so sehr ist es auch ein Bärendienst, den er uns hier erwiesen hat, indem er auf eine aus meiner Sicht sehr unflätige Art und Weise hier Argumente vorbringt. Ich glaube nicht, dass das der Sache dienlich ist, denn letztlich wollen, glaube ich, die Oppositionsparteien alle das Gleiche. Nämlich: Sie wollen einfach nur Transparenz und Aufklärung über die Vorgänge, die hier passiert sind. (Beifall beim Team Stronach.)

Die Frage der Schuldigkeit kann man ja dann hintennach immer noch stellen, wenn man einmal weiß, was überhaupt passiert ist. Genau das bleibt ja die Regierung schuldig – und vor allem auch die Frau Finanzministerin!

Jetzt bin ich froh, dass der Herr Bundeskanzler gekommen ist. Ist er schon wieder gegangen? – Vielleicht schafft es der Herr Bundeskanzler, die Frau Finanzministerin


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davon zu überzeugen, dass es jetzt einmal notwendig ist, hier Transparenz an den Tag zu legen und einmal aufzuklären, was damals wirklich passiert ist.

Wenn der Herr Matznetter hier herausgeht und sagt, dass an der Erpressung der BayernLB gegenüber dem österreichischen Steuerzahler der Erpresser die Schuld trägt und nicht der Erpresste, nämlich der damalige Finanzminister Pröll, dann kann ich nur eines sagen: Bei einer Erpressung sind immer beide schuld! Der, der erpresst, trägt die Hauptschuld, keine Frage, aber der, der sich erpressen lässt, aus welchem Grund auch immer, trägt auch mit eine Schuld, denn letztlich lässt man sich nicht erpressen und schon gar nicht, wenn man die Rechnung nicht selbst bezahlt.

Der Herr Pröll hat damals die Rechnung nicht selbst bezahlt! Er hat im Hintergrund den Steuerzahler gehabt und hat ihm jetzt – je nach Berechnung: Faymann: 7 Mil­liarden; Fekter: 9 Milliarden – ein Desaster hinterlassen. Und da kann er sich nicht herausreden und einfach sagen: Ich wurde ja erpresst, ich kann nichts dafür, die anderen sind die Bösen!

Und wenn Sie, Herr Matznetter, hier Frank Stronach angreifen in einer Art und Weise, die nicht nachvollziehbar ist, dann frage ich mich wirklich, ob Sie verstanden haben, was hier passiert ist. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Ich werde mich heute immer wieder zu Wort melden, auch wenn Ihnen das überhaupt nicht gefällt – so lange, bis die Frau Finanzministerin heute hier Rede und Antwort steht (Beifall beim Team Stronach), so lange, bis sie uns heute hier sagt, was damals passiert ist, warum sich Pröll hat erpressen lassen, warum der Steuerzahler jetzt 7 bis 9 Milliarden zu zahlen hat und was Sie zu tun gedenkt, um den Schaden möglichst gering zu halten.

Das werde ich heute noch einige Male fragen! Und wenn Sie keine Antwort gibt, können wir das Spiel bis Mitternacht spielen. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

11.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


11.56.54

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Frau Finanzministerin! Ge­schätzte Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon gestern bei der Dringlichen Anfrage ausgeführt, dass wir vor der Situation stehen oder der ehemalige Finanzminister Josef Pröll schon vor der Situation stand, dass der leider verstorbene Petzner-Freund Jörg Haider als damaliger Landeshaupt­mann von Kärnten verantwortlich ist dafür, dass den Bayern, der BayernLB die Hypo Alpe Adria zu einem guten Preis verkauft wurde, aber das Land Kärnten die Haftungen in Höhe von 20 Milliarden € behalten hat – etwas das kein vernünftiger Kaufmann auf dieser Welt wohl tun würde!

Und selbst wenn die Behauptung stimmt, dass die Kärntner Hypo oder die Hypo Alpe Adria zu diesem Zeitpunkt noch gesund gewesen sei, muss man geradezu verrückt gewesen sein, diese Haftungen zu behalten, weil das natürlich für die Bayern ein Freibrief war, mit dieser Bank was auch immer zu machen, denn letzten Endes haften ja die Kärntner und mangels Geld in Kärnten dann wohl letzten Endes alle Öster­reicherinnen und Österreicher für all das, was nachher der neue Eigentümer mit dieser Bank macht. Eine völlig irrwitzige und verrückte Aktion, die da abgelaufen ist! (Beifall bei der ÖVP.)

Dann tritt tatsächlich der Fall ein, dass die Bank kurz vor der Insolvenz steht. Die Bayern oder die neuen Eigentümer haften natürlich nur mit ihrem Kapital, das im Unternehmen ist, und mit keinem Euro mehr, und damit hat natürlich die Riesengefahr bestanden für Kärnten, dann für Österreich und damit für die Steuerzahlerinnen und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 86

Steuerzahler in diesem Land, dass diese 20 Milliarden Haftung schlagend werden und voll auf unser Budget und auf unsere Steuerzahler durchschlagen.

Da bestand Handlungsbedarf. Und Josef Pröll ist gar nichts anderes übriggeblieben, als das zu tun, was er in Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern getan hat. (Abg. Mag. Kogler: Geh bitte!)

Aber, Herr Petzner, Sie können es noch so oft wiederholen, diese Verantwortung trifft Jörg Haider und seine Landesregierung – und sonst niemanden! (Abg. Petzner –dazwischenrufend – zeigt auf ein Schriftstück, das er in die Höhe hält.) Sie können noch so oft rufen „Haltet den Dieb!“, Sie werden davon nicht ablenken können! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich bin ganz beim Kollegen Lugar, wenn er sagt: Sie erweisen uns allen hier keinen guten Dienst und dem Land schon gar nicht!, denn wir sind jetzt in der verdammt schwierigen Situation, dass insbesondere die Finanzministerin, unterstützt von den beiden Koalitionsparteien hier im Hohen Haus, die schwierige Aufgabe hat, zu retten, was zu retten ist. (Abg. Mag. Kogler: Das tun Sie ja nicht!) Diese Bank muss redimen­sioniert werden, muss abgewickelt werden. Es müssen all die Risiken, die da sind  ja, was heißt Risiken?! , viele dieser toten Geschäfte liquidiert werden, aber natürlich nicht in Panikaktionen, sondern in überlegter Art und Weise, um den Schaden für die Österreicherinnen und Österreicher so gering wie möglich zu halten. (Abg. Mag. Kogler: Seit drei Jahren  die ÖVP schon!)

Das ist die Verantwortung, die derzeit die Finanzministerin Fekter wahrnimmt! Und jeder unqualifizierte Zwischenruf (Abg. Ing. Westenthaler:  Finanzministerin, nehme ich an!) und jeder öffentliche Angriff  eine Auseinandersetzung mit der Sache: selbstverständlich, warum nicht , aber jeder unqualifizierte Angriff, jede öffentliche Diskussion mit solchen Halbwahrheiten schadet uns bei dieser ganz schwierigen Auf­gabe der Abwicklung und schadet letzten Endes den Steuerzahlerinnen und Steuer­zahlern in Österreich. Nehmen Sie das einmal zur Kenntnis, Herr Petzner! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Und ein Letztes: Die unflätige Art und Weise, wie Sie hier gerade vom Rednerpult aus mit der Finanzministerin gesprochen haben, spottet wirklich jeder Beschreibung. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Das ist in einer Art und Weise unanständig, wie das in diesem Hohen Haus nichts verloren hat  ja, nicht nur in diesem Hohen Haus, sondern generell in zwischenmenschlichen Beziehungen nichts verloren hat. Sie sollten sich wirklich schämen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Team Stronach.)

Meine Damen und Herren! Diese Finanzministerin hat eine ganz, ganz schwierige Aufgabe zu bewältigen, die von Ihren Freunden in Kärnten eingebrockt worden ist. (Zwischenrufe der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Petzner.) Und sie verdient nicht unser Misstrauen, sondern sie verdient unser aller Unterstützung bei dieser schweren Aufgabe! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Kogler: Seit drei Jahren beschwört die ÖVP dieses Problem, anstatt es zu lösen!)

12.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


12.01.56

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Das erleben wir immer wieder, meine sehr geehr­ten Damen und Herren, dass die ÖVP dann, wenn es Angriffe auf sie gibt, immer weinerlich kontert, weinerlich wird. (Beifall beim BZÖ. Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist die ÖVP: einst eine staatstragende Partei, die jetzt heruntergekommen ist! Da sieht jetzt ganz Österreich zu. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)


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Wenn Sie sagen, dass die Haftungen in Kärnten ausschließlich unter Landeshaupt­mann Jörg Haider eingegangen worden sind, dann betreiben Sie hier Geschichts­fälschung. (Beifall beim BZÖ. Abg. Kopf: Sie haben die Bank verkauft!) Acht Jahre lang war in Kärnten ein ÖVP-Landeshauptmann Zernatto verantwortlich, vor ihm ein Ambrozy. Da ist dieser Haftungswahn entstanden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Jörg Haider hatte in Kärnten niemals die absolute Mehrheit. Er brauchte immer, um die Beschlüsse im Landtag zu erwirken, eine ÖVP oder eine SPÖ dazu. (Abg. Kopf: Aber Sie haben  verkauft!) Sie sind mindestens mitschuldig an der ganzen Entwicklung in Kärnten! Betreiben Sie jetzt nicht eine Kindesweglegung! Das ist ja unerhört! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. Zwischenrufe bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

Wenn es einmal darum geht, die Frau Finanzministerin Fekter zur Verantwortung zu ziehen, dann kommen Sie sofort heraus, um die Frau Fekter zu verteidigen. (Abg. Krainer: Was sind Sie? Hauptschuldig!) Wir müssen immer einiges einstecken, wenn es darum geht, Kritik von der Regierungsbank aus zu ertragen, so wie gestern, Herr Kollege Kopf. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Da sind Sie dann immer undifferen­ziert. Uns umzuhängen, dass die Opposition dieses Hypo-Desaster zu schultern hat, ist ja wohl die größte Unterstellung, die es gibt. (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es! Sie waren es! Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich halte mich im Zaum, Herr Kollege Kopf, aber es war die Frau Fekter, die von einem „Fass ohne Boden“ gesprochen hat, und das in Ihrer Verantwortung als Eigentümer­vertreterin  und das kriegt sie nicht mehr los! Das ist ganz allein ihr Verschulden! (Beifall beim BZÖ.)

Das alleine, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Fass-ohne-Boden-Kom­mentieren der Hypo hat den Steuerzahler 30 Millionen € gekostet – und ich spreche nicht von den unzähligen Milliarden, die jetzt die nächsten Generationen werden schul­tern müssen, die noch gar nicht auf der Welt sind. (Abg. Ing. Westenthaler: So ist es!) Ziehen Sie die Finanzministerin endlich ab, dann haben wir eine Ruhe und dann wird es mit Österreich wieder bergauf gehen! (Anhaltender Beifall beim BZÖ. Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

12.04

12.04.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen, zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2513 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 und Artikel 2 bezieht.

Wer diesen Abänderungen beitritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich komme zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die ihre Zustimmung dazu geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 88

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die auch in dritter Lesung den vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Finanzen gemäß Artikel 74 Abs. 1 B-VG.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen gegenständlichen Misstrauens­antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung.  Der Antrag findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.

12.06.182. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2438 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börse­gesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanz­sicher­heiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investment­fondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichts­gesetz geändert werden (2514 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2401 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpa­pier­auf­sichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird (2516 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Bürgerinitiative (55/BI) betreffend allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung (2517 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 2 bis 4 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte, Herr Kollege.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 89

12.07.25

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Diese Vorlagen beinhalten im Wesentlichen EU-Richtlinien, die im weitläufigen Sinn als Basel III bezeichnet werden; und im Grunde genommen setzt sich ja diese Diskussion, die wir jetzt beim letzten Tagesordnungspunkt geführt haben, fort.

Das Problem, das wir einfach haben, und das wurde vielleicht immer wieder zu wenig angesprochen, ist: Wir haben einen überbordenden Bankensektor. Wir können das drehen und wenden, wie wir wollen, wir müssen diesen Markt bereinigen! Wir haben eine zu hohe Dichte, was vor allem auch zum Teil auf das Ostengagement mit exor­bitanten Geschäften zurückzuführen ist, die einfach zum Teil nicht mehr beherrschbar waren. Wir brauchen eine Restrukturierung und vor allem eine Neuaufteilung des österreichischen Bankensektors – auch wenn man teilweise noch den Kopf in den Sand steckt, aber in Wirklichkeit werden wir vor diesem Problem nicht davonlaufen können.

Eine permanente Rettung verlagert im Prinzip das Problem nur in die Zukunft und zu den nächsten Generationen. Es wurde auch bei der vorhergehenden Debatte ja schon angesprochen oder laufend diskutiert: Wir brauchen eine vernünftige Bankenkonkurs­ordnung, dass man Banken abwickeln kann. Das Gesetz, das vorher beschlossen wurde, mag vielleicht dort oder da in die richtige Richtung gehen, aber es steht derzeit nur am halben Weg. Und solange da auf EU-Ebene nichts Konkretes vorliegt, hat es auch wenig Sinn, dass wir da zustimmen.

Wir haben seit 2008 eine Krise, und bis 2008 hat die Finanzmarktaufsicht im Grunde genommen nichts erreicht und nichts getan. Das Einzige, was wir von der Politik gehört haben, wenn Banken in eine Krise geschlittert sind, war, diese seien too big to fail oder systemrelevant, und damit wurde jegliche Diskussion abgewürgt. In Wirklichkeit ist das, was in den letzten Jahren geschehen ist, nichts anderes als eine staatliche Banken­wirtschaft, die sich eigentlich eklatant unterscheidet von der sonstigen Realwirtschaft.

Wir haben ja jetzt erlebt, wie rasch Konkurse abgewickelt werden beziehungsweise Firmen aus der Realwirtschaft in Konkurs geschickt werden. Bei den Banken wird ewig nachgeschossen.

Die ganze Problematik der Hypo Alpe-Adria oder der Kommunalkredit stellt ein schlechtes Zeugnis sowohl für das Management als auch für die Abwicklung des Staates dar. Und auch bei meinem letzten Rückblick auf die Hypo Alpe-Adria konnte ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Frau Finanzministerin auf Kosten der Steuerzahler wirklich nichts zu teuer ist, um diese Hypo Alpe-Adria als blau-orangenes Gedächtnisfeuer am Brennen zu halten. Das heißt nichts anderes, als dass da billige Parteipolitik auf Kosten des Landes Kärnten in diesem Fall und auf Kosten der Hypo Alpe-Adria gemacht wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Nach wie vor werden statt Eigentümer und Gläubiger die Steuerzahler zur Kasse ge­beten. Und auch betreffend diese Forderung, die schon 2000 von meinem Vorgänger immer wieder aufgestellt wurde, dass man eine Bankentrennung einführen soll in Retail- und Investmentbanken, da sehe ich keinen Ansatz, auch in Basel III nicht; denn ich glaube, auch wenn das Argument kommt, Lehman Brothers war eine reine Invest­mentbank. Auch die österreichischen Banken haben in den letzten Jahren zu sehr auf Investment gesetzt und weniger auf die Realwirtschaft. Nicht umsonst haben wir jetzt auf einmal Kreditklemmen.

Warum haben wir diese Kreditklemmen?  Da die Zinsen sehr niedrig sind. Die Banken verdienen nichts mehr durch das normale Kreditgeschäft und müssen auf andere Geschäfte ausweichen. Das ist mitunter auch ein Grund, warum wir in diesem Dilemma stecken.


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Was den Abänderungsantrag über alternative Finanzierungsformen anbelangt, können wir das nur begrüßen. Wir müssen schauen, dass wir aus dieser Kreditklemme heraus­kommen. Wir werden auch in zweiter Lesung zustimmen, wenn wir auch im Endeffekt dem Gesetz nicht zustimmen können, da es eben ein Abänderungsantrag ist und kein eigener Gesetzentwurf.

Abschließend möchte ich eines noch ganz klar kundtun: Der Krebsschaden des österreichischen Bankwesens ist die Verhaberung der Banken mit der Politik. Es gibt keine klare Trennung von Aufsicht, Politik und Banken. Und der Aufsichtsrat der Hypo Alpe-Adria, der jetzt wieder besetzt worden ist, zeigt das ganz deutlich.

Abschließend möchte ich wiederum meine Forderung aufstellen: Wir brauchen dringend einen Untersuchungsausschuss, damit all diese Vorgänge aufgeklärt werden, damit man endlich einmal klar auf dem Tisch hat, wer wirklich Schuld an dieser Misere hat – denn es kann nicht sein, dass wir uns in der nächsten Legislaturperiode wie­derum immer gegenseitig vorwerfen, wer Schuld hat. Es muss aufgeklärt werden, und auch ein Ex-Vizekanzler Pröll muss dann letzten Endes zur Verantwortung gezogen werden! (Beifall bei der FPÖ.)

12.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


12.13.16

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Finanz­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute ein sehr umfang­reiches – Staatssekretär Schieder hat es gesagt – Bankenregulierungspaket, das liegt auf dem Tisch. Darunter ist auch eine Novelle zum Bankwesengesetz – der Vorredner hat es gesagt – unter dem Stichwort Basel III. Das ist eine in den letzten zwei, drei Jahren intensiv diskutierte Materie, mit vielen Verhandlungen, viel Gehirnschmalz erstellt, nach bestem Wissen und Gewissen, auf verschiedensten Ebenen: auf der europäischen Ebene, im Trilog zwischen Europäischem Parlament, Europäischer Kom­mission und Europäischem Rat. In Österreich gab es sehr viele Gespräche, sehr viele Verhandlungen.

Meine Damen und Herren, Kernpunkt sind ganz einfach schärfere und klarere Eigen­kapital- und Liquiditätsvorschriften für die Banken. Mit welcher Zielsetzung? – Mit der Zielsetzung, die Finanzmarktstabilität zu erhöhen, die Resistenz vor Krisen ebenfalls zu erhöhen und das Risiko für den Steuerzahler möglichst zu minimieren.

Das Problem war allerdings – das muss man auch ganz offen sagen –, dass die Grund­konzeption eigentlich auf große, internationale Banken, die primär im Invest­mentbanking tätig waren, abgestellt war. Das heißt, es war die große Aufgabe, wie man den an sich richtigen Grundgedanken so verändern kann, dass er in die Struktur unserer Bankenlandschaft und in unsere Geschäftsmodelle passt, meine Damen und Herren. Wir haben wiederholt gehört, wir haben nicht die großen Investmentbanken. Wir haben Banken, die die Realwirtschaft finanzieren, meine Damen und Herren, Banken, die der Blutkreislauf unserer Wirtschaft sind, ohne den wir keine florierende Wirtschaft haben könnten.

Und da möchte ich auch eines sagen, da die Banken in letzter Zeit von gewissen politischen Gruppen als Feindbild aufgebaut wurden, meine Damen und Herren: Wir haben in Österreich über 800 Banken mit 75 000 Mitarbeitern. Drei von diesen 800 Banken haben die Eigentümerfunktion des Staates verlangt – drei von 800! Und diese 75 000 Mitarbeiter in den Banken (Zwischenruf des Abg. Krainer:  Top 10!) arbeiten täglich nach bestem Wissen und Gewissen. Und wir lassen nicht zu, dass hier generell


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 91

ein Banken-Bashing betrieben wird und die Banken hier verteufelt werden. Vergessen wir nicht, ohne Banken kann es keine funktionierende Wirtschaft geben, meine Damen und Herren! (Abg. Jakob Auer: So ist es!)

Und ich gebe gerne zu, dass wir auch ergänzende Finanzierungsformen brauchen, die zunehmend in Erscheinung treten. Wir haben heute diese Bürgerinitiative Crowdfun­ding auch unter diesem Punkt auf der Tagesordnung. Wir werden hier einen ganz kleinen Schritt setzen, nämlich die Prospektpflichtgrenze von 100 000 € auf 250 000 € zu erhöhen. Aber das wird zweifellos ein Thema sein. Die ganze Frage der Mittel­standsfinanzierung ist nicht nur eine Herausforderung für die Banken selbst, für die Kreditinstitute, sondern auch zweifellos eine Herausforderung für die nächste Bundes­regierung, denn wir haben einen Mittelstand, der schon zunehmend klagt: Bitte, wir tun uns mit der Kreditgewährung schwer!

Daher: einerseits dieses ergänzende Instrument, andererseits aber die Herausfor­derung an die Banken. Es gab gestern mit den Chefs der drei größten Banken, nämlich Raiffeisen, Erste und Bank Austria, Interviews, wo alle drei gesagt haben: Wir sind uns der Herausforderung bewusst, wir müssen unseren Beitrag zur Finanzierung der Wirtschaft leisten!

Meine Damen und Herren, ich habe es schon einmal gesagt: Ganz Europa lechzt nach Wirtschaftswachstum. Wir haben in Österreich Wachstumspotenziale, aber wir haben zwei große Wachstumsbremsen.

Die eine Wachstumsbremse ist der Zugang, vor allem der KMU, zur Finanzierung – daher auch bitte die Herausforderung für die Banken und das Instrument Crowd­funding.

Die zweite große Wachstumsbremse ist der Facharbeitermangel, meine Damen und Herren.

Das heißt: Wir haben Wachstumspotenziale, die wir nützen könnten, wenn wir diese Bremsen beseitigen würden, die Bremsen bei der Finanzierung und auch die Bremsen beim Fachkräftemangel. Das ist aus meiner Sicht zweifellos eine der ganz großen Herausforderungen für die nächste Legislaturperiode.

Wenn ich vergleiche, was ursprünglich auf dem Tisch lag und was wir heute be­schließen, welche Veränderung es auf europäischer Ebene, auf Regierungsebene und hier im Parlament noch gegeben hat, dann muss ich wirklich sagen: Es ist hier wirklich gelungen, etwas zu verhindern, was ursprünglich ein unglaubliches Bürokratiemonster war und dazu geführt hätte, dass die Mitarbeiter unserer Banken primär mit Bürokratie und nicht mehr mit Kundengeschäften bedient gewesen wären.

Aber ich kann sagen, es ist gelungen, auf europäischer Ebene – Othmar Karas muss ich da erwähnen, denn er hat in diesem schwierigen Trilog zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission viel getan – wirklich die Interessen unserer Klein- und Mittelbetriebe entsprechend zu vertreten, vor allem die Möglichkeit zu schaffen, dass die Klein- und Mittelbetriebe günstiger aussteigen, als das ursprünglich vorgesehen war. Das gilt auch für die Regierungsebene, aber auch für das Parlament.

Ich bedanke mich bei meinen Kollegen im Finanzausschuss. Wir haben hier, glaube ich, wirklich eine Reihe von Abänderungen durchgeführt, die dieses Instrument von Basel III auch für unsere Bankenlandschaft, für die Struktur unserer Kreditinstitute und letztlich für unsere Geschäftsmodelle in Österreich verträglich machen. Ich glaube, man wird damit leben können – zweifellos eine große Herausforderung für die Banken, aber im Interesse der Finanzmarktstabilität und im Interesse der möglichen Schonung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 92

des Steuerzahlers bei Krisen einfach notwendig. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

12.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker. – Bitte.

 


12.18.20

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Wir behandeln heute unter dem Tagesord­nungspunkt 4 die Bürgerinitiative Nr. 55 zum Thema „allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung“, und im Zuge dessen möchte ich recht herzlich auf der Galerie den Initiator Heini Staudinger und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter hier bei uns im Parlament begrüßen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Widmann.)

Was ist der Hintergrund dieser Initiative? – Ein Unternehmen, die Waldviertler Schuh­werkstätte, wollte 2003 expandieren und ist von der Hausbank im Stich gelassen worden. Also hat man sich das Geld von den KundInnen, von MitarbeiterInnen, von Freunden geborgt, die überzeugt waren, dass das ein gutes Produkt und gutes Unter­nehmen ist, und die natürlich auch die notwendigen Arbeitsplätze in der Region unterstützen wollten.

Das ist eine lange Zeit gut gegangen. Das Unternehmen floriert, inzwischen sind es mehr als 210 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – eine Erfolgsgeschichte in einer Region, die dringend die Arbeitsplätze braucht. Aber da gibt es auch noch das Bankwesen­gesetz und das Kapitalmarktgesetz. Und da hat man dann seitens der Finanzmarkt­aufsicht befunden, das wären doch irgendwie illegale Bankgeschäfte, wenn man sich das Geld auf diese direkte Weise borgt. Und die Schwierigkeiten haben begonnen.

Ich finde diese Initiative unglaublich wichtig, denn sie hat dieses Thema ins Rollen gebracht – und das ist wichtig –, und das ist ja beileibe kein Einzelfall. Wir haben dieselben Probleme bei Energiewendeprojekten, Stichworte: Gemeinde Randegg in Niederösterreich oder HELIOS in Oberösterreich. Wir haben dies bei anderen Unter­nehmungen. Und wir haben das natürlich auch bei NGOs, wie beispielsweise „Jugend Eine Welt“.

Alle, die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger genießen und sich Geld borgen konnten, haben auf einmal Probleme. Also geht man daran: Wie kann man denn das lösen? Wir wissen, die Kreditklemme ist längst angekommen. Sie wird sich weiter verschärfen. Das zeigen auch Studien seitens der Oesterreichischen Nationalbank. Und besser als die Studien ist das direkte Gespräch mit den Unternehmen, den Start-ups und den NGOs. Da muss gehandelt werden, wir müssen Initiativen setzen. Und das ist auch gut und wichtig so.

Nun zu den kleinen und mittelständischen Unternehmungen: Vergessen wir nicht, in Zeiten, in denen die Arbeitslosigkeit immer weiter ansteigt, sind sie die zentrale Stütze in der österreichischen Volkswirtschaft! 67 Prozent der Arbeitsplätze werden genau von diesen Unternehmungen getragen. Und ich verstehe die Betroffenheit im Wald­viertel – ich selber komme aus dem Mühlviertel – und weiß, wie wichtig jeder Arbeits­platz in der Region direkt ist.

Insofern ist es toll, wenn sich die Initiativen finden und in den verschiedensten Re­gionen genau diese Unternehmungen auch unterstützen. Dazu gekommen ist, dass in dieser Krise viele Bürgerinnen und Bürger auch das Vertrauen in verschiedene Anlage­formen und in die Banken verloren haben und diesbezüglich natürlich auch sehr gerne in Unternehmen investieren, von denen sie überzeugt sind, dass die ein gutes Produkt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 93

haben, dass verantwortungsbewusst gehandelt und gearbeitet wird, natürlich auch, dass ihr Geld in Projekte fließt, die ihren Werten und Vorstellungen entsprechen.

Also ist das eine gute Geschichte: Die einen haben das Geld, nämlich die Bürgerinnen und Bürger, die anderen brauchen das Geld. Es gilt also Wege zu finden, wie denn rechtssicher und kostengünstig veranlagt werden kann.

Das Ganze ist jetzt nicht eine technische Diskussion zwischen Bankwesengesetz und Kapitalmarktgesetz und europäischer Richtlinie. Überhaupt nicht! Das Ganze ist zentral eine Diskussion im Spannungsfeld zwischen eigenverantwortlichem Handeln und natürlich auch dem Anlegerschutz.

Zum Anlegerschutz sei eines gesagt: Wir haben seit Wochen, seit Monaten über das Thema Prospektpflicht diskutiert und darüber, ab wann denn bei einer Anlage die Prospektpflicht tragend werden muss. Prospekte zu erstellen, ist eine sehr, sehr teure Angelegenheit. Dass die Prospektpflicht nicht unbedingt direkt die Anleger schützen muss, sehen wir jetzt beispielsweise bei der ALPINE-Pleite. Die Anleger, die in diese Anleihen investiert haben, haben jetzt ein veritables Problem. (Abg. Dr. Matznetter: Das Gegenteil! Die haben die Chance !)

Lieber Christoph Matznetter, schau einmal, wie viel an Geld diese Anleger dann tatsächlich sehen werden! Selbstverständlich geht es auch darum, Modelle zu finden, wo das transparent ist, wo die Dinge des Unternehmens klar auf dem Tisch liegen und auch Sicherheit besteht. Das ist überhaupt keine Frage; wenn BürgerInnen Geld in Projekte, in Unternehmen geben, dann geht es ganz zentral um drei wichtige Bereiche: Es geht um Verantwortung, es geht um Vertrauen und es geht um Verbundenheit.

Dass der volkswirtschaftliche Nutzen ganz groß ist, das ist ja völlig offensichtlich. Die Finanzierung sichert die Unternehmungen und schafft Arbeitsplätze. Das muss doch in unser aller Interesse sein, und es ist durchaus eine Demokratisierung der Finan­zierung. Letztendlich ist es der direkte Weg: Man braucht in dieser Form die Banken nicht! Und nicht zu vergessen: Das entlastet die öffentliche Hand. Man braucht keine Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Auch das ist wichtig! Also Ziel ist es, ent­sprechende Modelle zu entwickeln, um eben die direkte Finanzierung von Unternehmungen, Energiewendeprojekten, sozialen Projekten einfach rechtssicher und kostengünstig zu machen.

Jetzt haben wir mit dieser Gesetzesvorlage die Bürgerinitiative. Dazu haben wir viele Diskussionen geführt. Der Grüne Parlamentsklub hat im Februar eine Enquete abge­halten. Die Folge davon waren zahlreiche – fünf in jedem Fall – Diskussionen mit allen Parteien an einem Tisch. Gefühlt waren es mindestens zehn Diskussionen. Das Ergeb­nis, das jetzt auf dem Tisch liegt, ist zu unserem großen Bedauern ein sehr mageres. Wenn ich die Frage, ob das Glas halb voll oder halb leer ist, hernehme, dann kann ich sagen: Das, was jetzt auf dem Tisch liegt, kann man folgendermaßen bezeichnen: Der Boden ist vielleicht bedeckt, aber mehr ist es nicht!

Daher bringen wir von der grünen Parlamentsfraktion einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Lichtenecker, Kogler, Rossmann ein, genau zu diesem Thema „Inno­vative BürgerInnen-Finanzierungsmodelle“, wo es im Kern darum geht, dass die Prospektpflicht auf 3 Millionen € angehoben wird, plus dem, dass jeder Anleger maximal 20 000 € zur Veranlagung bringen kann. Das ist bei uns auch mit dem Anlegerschutz kombiniert.

Selbstverständlich wollen wir weiterhin entsprechende Modelle, die die Energiewende­projekte vorantreiben, die es den Gemeinden ermöglichen, zu investieren, und natürlich auch den gemeinnützigen Organisationen einen neuen Spielraum für Dar­lehen geben. Der entsprechende Antrag liegt Ihnen vor.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 94

Abschließend, meine Damen und Herren: Wir laden alle Abgeordneten, insbesondere jene der beiden Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP, heute ein, hier ein klares Signal für die kleinen und mittelständischen Unternehmungen zu geben – ein klares Signal, dass ihnen die Arbeitsplätze wichtig sind, und ein klares Signal für selbstbestimmtes Handeln der Bürgerinnen und Bürger, denn so kann man Finanzierung gut ermög­lichen.

Stimmen Sie heute unserem Antrag zu! (Beifall bei den Grünen.)

12.27


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag wurde in seinen Grundzügen erläutert und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Werner Kogler; Bruno Rossmann, Freun­dinnen und Freunde betreffend Finanzierung von lokalen Projekten durch partizipative BürgerInnenbeteiligung kostengünstig, einfach und rechtssicher ermöglichen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 3 – Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2401 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investment­fonds Manager-Gesetz – AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betrieb­liche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfonds­gesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichts­behör­dengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkom­men­steuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaft­steu­er­gesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird (2516 d.B.)

Begründung

Es war in den letzten Jahren immer schwieriger für neu gegründete, aber auch für etablierte Unternehmen Kredite von Banken zu bekommen, und durch die Wirt­schaftskrise verschärfte sich die Situation nochmals. Der aktuelle Kreditbericht der OeNB zeigt, dass "von August 2012 bis zum letztverfügbaren Monat April 2013 die Jahreswachstumsrate der Unternehmenskredite von 3,4 % auf nunmehr 0,8 % zurückging". Laut OeNB berichten KMUs in aktuellen Umfragen auch "von einer weiteren Verringerung der Verfügbarkeit von Bankkrediten." Diese Kreditklemme - so die einhellige Meinung von ExpertInnen - wird auch in den nächsten Jahren weiterhin bestehen. Es sind daher immer mehr Unternehmen, vor allem JungunternehmerInnen, Start-Ups und KMUs, auf der Suche nach innovativen Finanzierungsmodellen, wie etwa crowdfunding. Sie wollen unabhängig von Bankkrediten, notwendige Investitionen tätigen und damit neue Arbeitsplätze schaffen.

Energiewendeprojekte haben derzeit auch mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen. Um eine klimaverträgliche und sichere Energieversorgung zu unterstützen, setzen immer mehr BürgerInnen den Schritt direkt in Energiewende-Projekte zu investieren.

Im Zuge der Bankenkrise haben aber auch viele BürgerInnen das Vertrauen in tra­ditionelle Veranlagungsprodukte verloren. Sie suchen nach sinnvollen Investitions­alternativen jenseits des etablierten Finanz- und Kapitalmarkts. Sie wollen sicher sein, dass ihr Geld in Unternehmen, Energiewendeprojekte und soziale Projekte fließt, die


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ihren Werten und Vorstellungen entsprechen. Vertrauen, Verantwortung und Verbun­denheit sind dabei tragende Säulen bei der Investitionsentscheidung.

Diese Arten der BürgerInnenbeteiligungsmodelle und crowdfunding-Initiativen stoßen aber heute sehr schnell an die Grenzen der derzeit geltenden Gesetze. Wir wollen daher die Regeln so ändern, dass alternative innovative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnenbeteiligung jenseits der traditionellen Banken einfach, rechtssicher und kostengünstig in Österreich möglich werden.

Davon würde die Regionalwirtschaft, die Energiewende, soziale Projekte aber auch kreative und junge Start-Ups mit guten Ideen und Österreich insgesamt profitieren. BürgerInnen sind - wenn sie klar und deutlich über das bestehende Risiko der Anlage informiert werden -in der Lage, über die Art der Anlage ihres Geldes selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu entscheiden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der alternative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnenbeteiligung unter Berück­sichtigung des Anlegerschutzes administrativ einfach, kostengünstig und rechtssicher für alle Beteiligten ermöglicht.

Dieser Gesetzesentwurf soll insbesondere bewirken, dass

es auch für BürgerInnen möglich ist, sich administrativ einfach, kostengünstig und rechtssicher finanziell bei innovativen oder sozialen Projekten, Energiewendeprojekten und Unternehmen der Region zu engagieren.

die Realisierung von Energiewendeprojekten in Gemeinden mit direkter Beteiligung der BürgerInnen administrativ einfach und billig möglich wird.

sich gemeinnützige Organisationen, die geprüft und vertrauenswürdig sind, direkt Geld bei BürgerInnen zur Realisierung ihrer Projekte ausleihen dürfen.

Genossenschaften und Revisionsverbände auch administrativ einfach und kosten­günstig gegründet werden können und von denselben Vorteilen wie bereits bestehende Genossenschaften profitieren können.

Unternehmen in der Region einfacher Geld direkt bei BürgerInnen ausborgen können, wenn sie auf der anderen Seite fundierte Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens bereitstellen (geprüfter Jahresbericht/prospektähnliches Dokument bis 3 Millionen Euro Emissionsvolumen und erst ab 3 Millionen Euro Prospektpflicht) und über ihre weiteren Pläne in regelmäßigen Abständen verbindlich informieren und die Zeichnung pro Person z.B. auf 20.000 Euro pro Person beschränkt ist.

Österreich attraktiv für crowdfunding – Plattformen zur Finanzierung von innovativen Start Ups – wird, sodass echte Schwarmfinanzierungen z.B. mit öffentlichen Ange­boten und einer Einlagenhöhe pro Person von 1.000 Euro administrativ einfach ermög­licht werden und so brachliegendes Kapital in kreative Ideen fließen kann.


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das Angebot und der öffentliche Vertrieb aller alternativen (Mikro)-Finanzierungsformen nur direkt durch den Schuldner/Emittenten erlaubt ist."

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


12.27.25

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Besucher auf der Galerie! Es gibt zu diesem Tagesordnungspunkt drei Punkte, die wir behandeln. Der erste ist die Umsetzung von Basel III. Im Kern geht es darum, dass Banken mehr Eigenkapital erhalten müssen, einen Risikopuffer erhalten müssen, dass sie, wenn eine Bank in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt, weil eine Wirtschaftskrise besteht, keine Probleme bekommen oder die Probleme zumindest erst später bekommen, als das jetzt der Fall war, das heißt, es geht um eine höhere Sicherheit im Finanzsystem.

Der zweite Bereich ist das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz. Damit setzen wir eine Richtlinie auf europäischer Ebene um, die wahrscheinlich auch ein bisschen besser ausfallen hätte können, aber im Wesentlichen geht es darum, dass alle heute nicht regulierten Finanzprodukte einer Regulierung unterworfen werden, wo klar drin­steht, was sie dürfen, was sie nicht dürfen und an welche Anleger was verkauft werden darf, welche Produkte mit welcher Risikoklasse an Privatanleger verkauft werden dürfen oder nur an professionelle Anleger.

Der dritte Punkt, den wir heute behandeln, ist die Frage Crowdfunding im weitesten Sinne. Da ist es so, dass wir von den Regierungsparteien etwas wesentlich Besseres vorlegen, als die Grünen hier vorgelegt haben. Die Grünen schlagen vor, quasi bis 3 Millionen € gibt es halt keinen Anlegerschutz mehr, ist egal. (Abg. Dr. Lichtenecker: Stimmt ja nicht!)

Das, was wir vorschlagen, ist, dass wir auf derselben Basis wie die Grünen, auf einer Entschließungsantragsbasis, sagen, wir wollen die Kosten für den Anlegerschutz für die Gemeinden, für die NGOs, für die KMUs gegen null halten, aber wir wollen nichts vom Anlegerschutz verlieren. Das ist schon ein wesentlich vernünftigerer Weg, denn Sie haben nicht zu Unrecht kritisiert, dass, wenn jemand kleinere Beträge – 300 000, 400 000, 500 000 € – aufnimmt, die Kosten des Anlegerschutzes heute zu hoch sind.

Unser Modell ist ja, dass wir die Kosten, gerade bei diesen kleineren Finanzierungen für die NGO, für das KMU auf null senken, indem Gemeindeaufsicht, aws oder andere Institutionen Prüfaufgaben übernehmen, nämlich die Prüfung des Prospekts über­nehmen und wir damit den gleichen Anlegerschutz haben wie heute, aber nicht die Kosten.

Ihr Vorschlag sagt ja, wir verzichten auf den Anlegerschutz und damit auch auf die Kosten. (Abg. Mag. Kogler: Stimmt ja nicht! Fantasie!) Das ist etwas, wo wir Sozial­demokraten nicht mitgehen wollen, dass wir sagen, wir brauchen keinen Anleger­schutz. Aber das, was wir schon wollen, ist, derartige Projekte zu ermöglichen, indem wir diese Kosten, die es heute teilweise gibt, reduzieren. Insofern glaube ich, dass wir hier eine vernünftige Lösung haben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 97

12.30.34

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs etwas sagen, weil wir in der Früh ein paar Anrufe hatten. Da haben uns ein paar Leute angerufen, die den Beginn der Plenarsitzung gesehen haben. Die haben uns gefragt: Wie kann es eigent­lich sein, dass am formell letzten Tag eines Nationalratsplenums vor der Wahl ein neuer Abgeordneter angelobt werden kann? – Die SPÖ hat das heute zustande gebracht. Das war, glaube ich, in der Geschichte bisher noch nicht der Fall.

Ich habe mir das ein bisschen angeschaut. In der Naturwissenschaft, in der Biologie gibt es den Begriff „Ephemeroptera“ – „ephemeros“: „eintägig“; „pteron“: „Flügel“ –, das sind die Eintagsfliegen.

Und die SPÖ hat es heute geschafft, einen neuen Politikertypus zu gebären, nämlich den „Ephemero-Politiker“, den „Eintagspolitiker“, und zwar mit dem Herrn Maier. Der Herr Maier, das müssen Sie sich vorstellen: Das wäre jetzt an sich recht lustig, aber – und weil sie gerade gähnt, die Frau Kollegin – es ist ein ernster Kern dahinter, denn das, was die Menschen überhaupt nicht verstehen, ist diese Art von Arbeitsplatzpolitik, die ihr offenbar so versteht, dass ein Abgeordneter für einen allerletzten Tag des Plenums angelobt wird, dafür vier Monate Gehalt abcasht, drei Monate Gehaltsfort­zahlung und aliquotes Urlaubsgeld. Das ist wirklich unglaublich, was ihr euch da heute geleistet habt! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Dieser Politiker, nämlich der Herr Maier, ist angelobt worden und wurde nicht mehr im Saal gesehen. Der ist weg! Der ist gar nicht mehr da. Er ist auch nicht auf der Rednerliste. Das ist ja eine Verhöhnung sondergleichen, muss ich wirklich sagen.

Aber eines ist jetzt völlig klar. Euer Wahlspruch auf den Plakaten bekommt eine völlig neue Bedeutung: „Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz.“ – Der bekommt eine völlig neue Bedeutung (Heiterkeit und Beifall bei BZÖ und FPÖ), nämlich für das Abcashen von Mandataren, die nichts leisten, die einen Tag hier herinnen sitzen und 50 000 € abcashen. Dieser „Eintagsmandatar“ wird 50 000 € dafür abcashen, dass er vielleicht ein paar Minuten heute hier herinnen gesessen ist. Schämen Sie sich dafür! Das ist wirklich unglaublich. Das muss man wirklich sagen. (Abg. Riepl: Wie ist das mit denen, die euch davongerannt sind?! Die sind euch alle davongerannt!)

Jetzt zur Vorlage selber. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Basel III wird heute beschlossen, in Wirklichkeit eine Fortsetzung von Basel II. Es hat schon damals bei Basel II eine dramatische Reduktion der Kreditmittel für die Wirtschaft gegeben. Die Wirtschaftskrise wurde dadurch noch verstärkt. Ich befürchte, auch Basel III wird Ähnliches mit sich bringen, wird auch Ähnliches als Ergebnis haben, nämlich eine weitere Verschärfung am Kreditmarkt.

Und dann kommen – das ist ja auch heute auf der Tagesordnung – Bürger, innovative Menschen mit einer Bürgerinitiative des Herrn Staudinger, Bürgerinitiative Nr. 55, und wollen nichts anderes, als dass in einer Zeit, in der die Menschen immer weniger Vertrauen in die Banken und ins Geldwesen haben, in einer Zeit, in der die mittelständische und kleine Wirtschaft keine Kredite mehr bekommt, mit innovativen Modellen Projekte finanziert werden, wo private Menschen ihr privates Geld in private Unternehmungen, in Kleinunternehmungen und mittlere Unternehmungen investieren.

Da kommt dann die SPÖ daher und sagt: Nein, das gefällt uns nicht. Oder es kommt die ÖVP in Person der Frau Finanzministerin daher. Und da ist sie plötzlich da, die Finanzmarktaufsicht. Da kommt sie, da ist sie schnell. Bei den großen Banken wird weggeschaut, wird nichts gemacht, wird versagt. Bei den kleineren und mittleren Unternehmungen, wenn sich innovative Bürger zusammentun (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ), da kommt die Finanzmarktaufsicht daher und reitet gegen


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diese Unternehmer, gegen innovative Bürger, reitet dagegen mit Verwaltungsver­fah­ren, weil das kein gewerbliches Einlagengeschäft sei. – Es hat auch niemand behaup­tet, dass es das ist.

Da tut sich zum Beispiel ein Schuherzeuger mit Menschen zusammen, die investieren, damit er Schuhe erzeugen kann. Oder – ein anderes Beispiel, das ich im Ausschuss genannt habe –: Wenn ein Bäcker einen neuen Ofen kauft, und er findet dafür Mitbürger, die in diesen mitinvestieren, dann ist die Finanzmarktaufsicht da; denn das ist ein illegales Einlagengeschäft, wenn ich dem Bäcker einen neuen Ofen kaufe. So schaut es im Moment in dieser Republik aus.

Das hat nichts mit einer Wirtschaftspartei ÖVP zu tun, was vorhin gesagt worden ist. Da belastet ihr ganz bewusst die kleine und mittelständische Wirtschaft, die ohnehin schon unter einer Kreditklemme stöhnt, die ohnehin kaum mehr Kredite bekommt, die wirklich massiv unter der Krise leidet – und nicht einmal die Alternativen, nicht einmal die innovativen Projekte lasst ihr zu. Das hat mit einer Wirtschaftspartei ÖVP nichts zu tun. Da habt ihr in Wirklichkeit abgedankt. (Beifall beim BZÖ.)

Ihr verfolgt diese Leute noch. Ihr bestraft sie auch noch. Wir sind da ganz anderer Meinung. Wir sind der Meinung, dass es möglich sein muss, wenn sich Privatpersonen beteiligen wollen, dass dies auch möglich gemacht wird und dass nicht einfach nur Prospektkosten und -pflicht verändert werden. Freie Bürger mit Selbstverantwortung, mit Eigenständigkeit, mit Eigenverantwortung sollen das natürlich leisten können, wenn sie sich entsprechend engagieren wollen. Wir sind daher für die größtmögliche Freiheit und Eigenständigkeit, treten auch dafür ein und unterstützen auch diese Bürger­initi­ative.

Das ist heute kein Ruhmesblatt, was die ÖVP hier gemeinsam mit dem Finanz­minis­terium und der Finanzmarktaufsicht leistet. Das ist das Gegenteil von freier Marktwirt­schaft, das ist das Gegenteil von freiem Unternehmertum, und da wird das BZÖ immer dagegen sein. (Beifall beim BZÖ.)

12.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


12.36.06

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit der Umsetzung der CRD IV-Richtlinie, Basel III, die Fassung der Europäischen Union bringen wir in österreichisches Recht. Wie gesagt, die österreichischen Banken und Kreditinstitute sollen damit krisenfester gemacht werden, sollen sich entsprechend mehr Kapitalpuffer aneignen und vor allem soll die Aufsicht dadurch auch verstärkt und verbessert werden.

Was Günter Stummvoll vorhin ausgeführt hat, ist der Umstand, dass diese Richtlinien für sehr, sehr große Institute und Banken geschaffen sind und die Situation vor allem für die klein- und mittelständischen Banken in Österreich, vor allem für die Primärban­ken doch eine bestimmte Herausforderung darstellt, gerade was die Aufbringung der liquiden Mittel, der Liquiditätsreserven und so weiter anbelangt. Aber wir werden sehen, wie das dann vor sich geht, und ich bin überzeugt davon, dass auch dafür noch Möglichkeiten geschaffen werden.

Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, habe ich noch einige Anträge einzubringen. Die Anträge wurden verteilt. Daher werde ich diese nur in ihren Grund­zügen erläutern.


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Ich beginne mit einem Entschließungsantrag der Abgeordneten Jan Krainer, Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding. Es wurde ja heute schon mehrfach darüber gesprochen.

 


Präsident Fritz Neugebauer: Entschuldigung, Herr Kollege. Dieser eine Antrag ist zu verlesen. Das sind nur wenige Zeilen. Die beiden anderen sind verteilt worden. Aber der soeben genannte Antrag betreffend Crowdfunding wäre zu verlesen. (Abg. Dr. Lichtenecker: Leseübung!)

 


Abgeordneter Konrad Steindl (fortsetzend): Ach so!

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jan Krainer, Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding

eingebracht im Zuge der Beratungen zur Regierungsvorlage (2401 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Invest­mentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapierauf­sichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (2516 der Beilagen)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Jetzt geht es auf Seite 2 weiter mit: „Der Nationalrat wolle beschließen“. – Bitte. (Heiterkeit. – Abg. Dr. Lichtenecker: Gott sei Dank haben wir einen Präsidenten!)

 


Abgeordneter Konrad Steindl (fortsetzend): Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine unabhängige Stelle (bei KMUs z.b. AWS, bei Gemeinden z.B. die Gemeindeaufsicht) selbst Prüfaufgaben übernehmen kann bzw. ob bestehende Prüfinstanzen im Sinne des Anlegerschutzes ausreichend sind (z.B. Spendenabsetzbarkeitsregelungen bei NGOs), um für kleinere und mittlere Finanzierungserfordernisse bis ca. 750.000 € die verhältnismäßig hohen Prospekterstellungs- und prüfungskosten zu reduzieren. Dabei soll die Haftungs­prob­lematik berücksichtigt werden.

Die Regierung wird weiters aufgefordert, sich auf europäischer Ebene aktiv für die rasche Schaffung eines Rechtsrahmens für Crowdfinancing Plattformen unter Berück­sichtigung eines effektiven Anlegerschutzes (funktionierende Aufsicht, größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit) einzusetzen. Dabei sollen die Möglichkeiten von Einzelanlagebeschränkungen als auch klare Warnhinweise (Hochrisikofinanzierung) geprüft werden.“

*****

So, das war der erste.

Der zweite Antrag, der Abänderungsantrag zu Crowdfunding, wieder eingebracht von Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen. Diesen kann ich aber jetzt, so wie gesagt, in den Grundzügen erläutern. Hier werden einige Verhältnis­mäßigkeiten geändert: Die Einschuss- und Nachschusszahlungen im Zusammenhang mit außerbörslichen Zins- und Währungstermingeschäften dürfen 30 vH des Fonds­vermögens nicht überschreiten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 100

In § 48 Abs. 7 Z 7 wird die Wortgruppe „nicht höher als 25 vH des Nettoinventarwerts“ durch die Wortgruppe „nicht höher als 35 vH des Nettoinventarwerts“ ersetzt.

In § 48 Abs. 7 Z 8 wird „Umrechnung der 25%-Grenze“ durch „Umrechnung der 35 vH-Grenze“ ersetzt.

Und auch wichtig ist, dass nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt wird: In § 3 Abs. 1 Z 10 wird der Betrag „100 000 Euro“ durch den Betrag „250 000 Euro“ ersetzt.

*****

Dann bringe ich noch einen Abänderungsantrag von Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen ein, und zwar zu Basel III. Dieser wurde auch verteilt. Er beschäftigt sich damit, dass die entsprechenden genauen Richtlinien seitens der Europäischen Kommission vorliegen, und hier wird mit diesem Abänderungsantrag diesen genauen Richtlinien Rechnung getragen. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.42


Präsident Fritz Neugebauer: Die beiden erläuterten Abänderungsanträge und der verlesene Entschließungsantrag sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Ver­handlung.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jan Krainer, Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Crowdfunding

eingebracht im Zuge der Beratungen zur Regierungsvorlage (2401 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager – Gesetz - AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapierauf­sichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (2516 der Beilagen)

In den letzten Monaten findet eine breite Diskussion über die Möglichkeiten von kleinen- und mittleren Unternehmen (v.a. mit starkem regionalen Bezug), Spezial­finanzierungen von NGOs und von Projekten von Gemeinden (z.B. "BürgerInnen­solarkraftwerke") statt.

Dabei zeigt sich, dass alternative Finanzierungsformen für die oben genannten Bereiche wichtig aber heute teilweise nicht möglich bzw. mit sehr hohen Aufwand verbunden sind.

Gleichzeitig gibt es eine Reihe von internetbasierten Plattformen die im weitesten Sinne Crowdfunding betreiben (in erster Linie spenden- bzw. rewardbasiert bzw. Vermittlung von nachrangigen Darlehen). 2012 wurden auf diese Weise weltweit 2,7 Mrd $ Anlegergelder angesprochen. Allgemein wird dies als rasch wachsender Markt gesehen, auch weil start-ups und rasch wachsende, innovative Unternehmen oft mit einem erschwerten Zugang zu Finanzierungen konfrontiert sind. Für echtes Crowdfinancing fehlen bis dato die rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf Grund der


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Zahlungs- und Kapitalverkehrsfreiheit in der EU können Anleger und Unternehmen auch grenzüberschreitend Kapital anlegen bzw. ansprechen.

Im Interesse des Anlegerschutzes und der kapitalsuchenden Unternehmen, aber auch der Crowdfunding-Plattformen sollte daher auf europäischer Ebene ein adäquater Rahmen für Crowdfunding geschaffen werden. Damit würden auch Beschränkungen im Binnenmarkt, die durch unterschiedliche nationale Regelungen entstehen können, beseitigt.

Darüber hinaus zeigte die Finanzkrise 2008 sowie tausende Geschädigte deutlich, wie wichtig strenge Regeln und Aufsicht am Finanzmarkt sind, um wirtschaftliche Stabilität, Wachstum und Arbeitsplätze zu sichern und wie wichtig ein ausreichender Konsumen­tenschutz zum Schutz von Anlegern ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine unabhängige Stelle (bei KMUs z.b. AWS, bei Gemeinden z.B. die Gemeindeaufsicht) selbst Prüfaufgaben über-nehmen kann bzw. ob bestehende Prüfinstanzen im Sinne des Anlegerschutzes ausreichend sind (z.B. Spendenabsetzbarkeitsregelungen bei NGOs), um für kleinere und mittlere Finanzierungserfordernisse bis ca. 750.000 € die verhältnismäßig hohen Prospekterstellungs- und prüfungskosten zu reduzieren. Dabei soll die Haftungs­proble­matik berücksichtigt werden.

Die Regierung wird weiters aufgefordert sich auf europäischer Ebene aktiv für die rasche Schaffung eines Rechtsrahmens für Crowdfinancing Plattformen unter Berück­sichtigung eines effektiven Anlegerschutzes (funktionierende Aufsicht, größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit) einzusetzen. Dabei sollen die Möglichkeiten von Einzelanlagebeschränkungen als auch klare Warnhinweise (Hochrisikofinanzierung) geprüft werden.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Alternative Invest­mentfonds Manager – Gesetz AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfonds­gesetz 2011, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktauf­sichtsbehör­dengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkom­men­steuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuer­ge­setz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird (2401 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (2516 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Artikel 1 (Alternative Investmentfonds Manager – Gesetz) wird wie folgt geändert:

1. § 27 Abs. 2 Z 3 lautet:


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„3. die in Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2012/30/EU bezeichneten Angaben über den Erwerb eigener Aktien.“

2. In § 36 Abs. 8 wird der Verweis „Abs. 14 der Richtlinie 2011/61/EU“ durch den Verweis „Art. 35 Abs. 14 der Richtlinie 2011/61/EU“ und die Wortfolge „als zuständigen Behörde“ durch die Wortfolge „als zuständige Behörde“ ersetzt.

3. In § 46 Abs. 6 wird der Verweis „Abs. 14 der Richtlinie 2011/61/EU“ durch den Verweis „Art. 40 Abs. 14 der Richtlinie 2011/61/EU“ ersetzt.

4. § 48 Abs. 7 Z 1 lit. a lautet:

„a) außerbörslichen Zins- und Währungstermingeschäften, sofern diese nicht zur Absicherung des Fondsvermögens abgeschlossen werden, in einem Ausmaß, sodass die Einschuss- und Nachschusszahlungen im Zusammenhang mit solchen außer­börslichen Zins- und Währungstermingeschäften 30 vH des Fondsvermögens nicht überschreiten dürfen;“

5. In § 48 Abs. 7 Z 7 wird die Wortgruppe „nicht höher als 25 vH des Netto­inven­tarwerts“ durch die Wortgruppe „nicht höher als 35 vH des Nettoinventarwerts“ ersetzt.

6. In § 48 Abs. 7 Z 8 wird die Wortgruppe „Umrechnung der 25%-Grenze“ durch die Wortgruppe „Umrechnung der 35 vH-Grenze“ ersetzt.

Artikel 9 (Änderung des Kapitalmarktgesetzes) wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

„1a. In § 3 Abs. 1 Z 10 wird der Betrag „100 000 Euro“ durch den Betrag „250 000 Euro“ ersetzt.“

Begründung

Zu Art. 1 § 27 Abs. 2 Z 3, § 36 Abs. 8 und § 46 Abs. 6:

Beseitigung von Redaktionsversehen.

Zu Art. 1 § 48 Abs. 7 Z 1, 7 und 8:

Hinsichtlich der Kriterien, die Managed-Futures-Fonds erfüllen müssen, um für den Vertrieb an Privatkunden geeignet zu sein, werden noch Klarstellungen vorgenommen sowie der Schwellenwert für Risikobegrenzung bei Hebelfinanzierung erhöht.

Zu Art. 9 § 3 Abs. 1 Z 10:

Österreich hat bei der Umsetzung der Prospektrichtlinie von den Ausnahmemög­lich­keiten nach der Höhe des öffentlichen Angebots bisher keinen Gebrauch gemacht und die EU-rechtlich niedrigstmögliche Untergrenze angesetzt. Angesichts der Vielfalt von Finanzierungsbedürfnissen soll diese Schwelle auf 250 000 Euro erhöht werden.

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanz­konglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanz­markt­stabilitätsgesetz, das Finanzsicherheiten-Gesetz, das Immobilien-Investment-


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fonds­gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das National­bankgesetz 1984, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wert­papieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versiche­rungsaufsichtsgesetz geändert werden (2438 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (2514 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Art. 1 lautet:

„Artikel 1

Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 338, und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichts­anforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1, sowie der Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsich­tigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats, ABl. Nr. L 326 vom 8.12.2011 S. 113“

2. In Art. 2, Z 80 lauten § 21a Abs. 4 dritter und vierter Satz:

„Ist das Kreditinstitut nicht in der Lage, den rechtmäßigen Zustand in angemessener Frist wiederherzu-stellen, hat die FMA die Bewilligung eines internen Ansatzes zu widerrufen, wenn dies angemessen und wirksam ist, um den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen. Bei wesentlichen Mängeln kann die FMA dem Kreditinstitut höhere Multiplikatoren oder Eigenkapitalzuschläge gemäß § 70 Abs. 4a vorschreiben oder die Bewilligung eines internen Ansatzes widerrufen, oder auf jene Anwendungsbereiche begrenzen, in denen ein rechtmäßiger Zustand besteht oder innerhalb angemessener Frist wiederhergestellt werden kann.“

3. In Art. 2, Z 80 lautet § 21a Abs. 5:

„(5) Sind bei einem Institut, das einen internen Ansatz für das Marktrisiko verwendet, die gemäß Art. 366 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgestellten Überschreitungen so zahlreich, dass der interne Ansatz nicht oder nicht mehr präzise genug ist, hat die FMA wirksame und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, damit das Institut eine rasche Verbesserung des internen Ansatzes vornimmt oder die Bewilligung zu widerrufen.“

4. In Art. 2, Z 104 lautet § 30c Abs. 1:

„§ 30c. (1) Die Freistellung von gruppenangehörigen Kreditinstituten und Wertpapier­firmen und von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, die institutsbezogenen Sicherungssystemen (Art. 113 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013) angehören, gemäß Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und die Überwachung als Liquiditäts­untergruppe bedarf der Bewilligung der FMA.“

5. In Art. 2 lautet Z 172:

„172. § 73a lautet:

„§ 73a. Die FMA kann nach Anhörung der Oesterreichischen Nationalbank durch Verordnung vor-schreiben, dass die Anzeigen, Übermittlungen, Unterrichtungen, das Zur-Kenntnis-Bringen und das Vor-legen gemäß § 9 Abs. 5, § 10 Abs. 2, 5 und 6, § 11


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Abs. 3 letzter Satz, § 13 Abs. 3, § 20 Abs. 3, § 25 Abs. 8 Z 9, § 28a Abs. 4, § 63 Abs. 1, § 70a Abs. 5, § 73 Abs. 1 Z 1 bis 17, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 4a, Abs. 5 und Abs. 7 und § 93a Abs. 8, gemäß § 2 Abs. 2 der Mündelsicherheitsverordnung, BGBl. Nr. 650/1993 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 219/2003 sowie gemäß Art. 143 Abs. 4, Art. 312 Abs. 1 und 3, Art. 363 Abs. 3, Art. 366 Abs. 5 und Art. 396 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen sowie bestimmten Gliederungen, technischen Mindestanforderungen und Übermittlungsmodalitäten zu entsprechen haben. Die FMA hat sich dabei an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu orientieren und dafür zu sorgen, dass die jederzeitige elektronische Verfügbarkeit der Daten für die FMA und die OeNB gewährleistet bleibt und Aufsichtsinteressen nicht beeinträchtigt werden. Weiters kann die FMA in dieser Verordnung Bankprüfern für Bescheinigungen und Berichte gemäß § 63 Abs. 1c und § 63 Abs. 3 eine fakultative Teilnahme an dem elektronischen System der Übermittlung gemäß dem ersten Satz ermöglichen. Die FMA hat geeignete Vorkehrungen dafür zu treffen, dass sich die Meldepflichtigen oder gegebenenfalls ihre Einbringungsverantwortlichen während eines angemessenen Zeitraums im System über die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen oder ihren Einbringungsverantwortlichen erstatteten Meldedaten vergewissern können.““

6. In Art. 2 lautet Z 214:

„214. § 98 Abs. 1 lautet:

„§ 98. (1) Wer Bankgeschäfte gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ohne die erforderliche Berechtigung betreibt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 5 Millionen Euro oder bis zu dem Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens, soweit sich dieser beziffern lässt, zu bestrafen.““

7. In Art. 2 lautet Z 218:

„218. § 98 Abs. 5 lautet:

„(5) Wer als Verantwortlicher (§ 9 VStG) eines Kreditinstitutes

1. zulässt, dass das Kreditinstitut wiederholt oder kontinuierlich nicht über liquide Aktiva gemäß Art. 412 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verfügt;

2. Forderungen eingeht, die über die in Art. 395 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Obergrenzen hinausgehen;

3. entgegen den Vorschriften des § 24 Zahlungen an Inhaber von Instrumenten leistet, die Teil der Eigenmittel des Kreditinstitutes sind, oder wenn solche Zahlungen gemäß den Art. 28, 51 oder 52 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 an Inhaber von Eigen­mittelinstrumenten nicht zulässig sind;

4. die Pflichten des § 39 oder einer aufgrund § 39 Abs. 4 erlassenen Verordnung der FMA verletzt;

5. die Konzessionserteilung nach § 4 Abs. 1 durch unrichtige Angaben oder durch täuschende Handlungen herbeigeführt oder anderweitig erschlichen hat,

begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit Geldstrafe bis zu 5 Millionen Euro oder bis zu dem Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens, soweit sich dieser beziffern lässt, zu bestrafen.““

8. In Art. 2 entfällt in der Z 222 in § 99d Abs. 3 der Ausdruck „(Verfassungs­bestimmung)“.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 105

9. In Art. 2, Z 228 wird in § 103q Z 2, 14 und 18 lit. b die Wortgruppe „in der Fassung des“ jeweils durch die Wortgruppe „in der Fassung vor dem“ ersetzt.

10. In Art. 2, Z 228 lautet § 103q Z 6:

„6. (zu § 2 Z 42): Das Verfahren zur Einstufung als bedeutendes Tochterunternehmen, das auf Basis von § 26a Abs. 5 in der Fassung vor dem BGBl. I Nr. xx/201X abgewickelt wurde, ist nicht zu wiederholen. Bescheide, die auf Grundlage von § 26a Abs. 5 in der Fassung vor dem BGBl. I Nr. xx/2013 erlassen wurden, gelten als Bescheide auf Basis der Rechtsgrundlage des § 2 Z 42 in der Fassung des BGBl. I Nr. xx/2013 Bei einer neuerlichen Absprache über diesen Bescheid sind die Kriterien des § 2 Z 42 heranzuziehen.“

11. In Art. 2, Z 228 wird in § 103q Z 17 das Datum „31. Juni 2014“ durch das Datum „30. Juni 2014“ ersetzt.

12. In Art. 2, Z 228 lautet § 103q Z 19:

„19. (zu Z 8a und 8b der Anlage zu § 39b): Z 8a und 8b der Anlage zu § 39b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2013 sind erstmals auf Vergütungen anzuwenden, welche für Leistungen gewährt werden, die nach dem 31. Dezember 2013 erbracht werden.“

13. In Art. 2, Z 229 lautet § 105 Abs. 5:

„(5) Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Richtlinie 2013/36/EU oder auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verwiesen wird, so ist, sofern nichts anderes angeordnet ist, die folgende Fassung anzuwenden:

1. Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 338.

2. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013, S. 1.“

14. In Art. 2, Z 230 lautet § 105 Abs. 10:

„(10) Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 verwiesen wird, so ist, sofern nichts Anderes angeordnet ist, die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, ABl. Nr. L 201 vom 27.7.2012 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Auf­sichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1, anzuwenden.“

15. In Art. 2 entfällt in der Z 231 in § 107 Abs. 81 der Ausdruck „(Verfassungs­bestimmung)“.

16. In Art. 2, Z 243 lauten Z 7 und 8 der Anlage 2 zu Artikel I § 43, Teil 1 Passiva:

„7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“

17. In Art. 2, Z 245 wird in Z 4 der Anlage 2 zu Artikel I § 43, Teil 1 Passiva Posten unter der Bilanz der Verweis „Teil 2 Titel Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. xx/2013“ durch den Verweis „Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

18. In Art. 4 lautet Z 19:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 106

„19. § 83 Abs. 5 lautet:

„(5) Die Pflichten der Emittenten von Aktien gemäß Abs. 1 bis 3 sind auch auf die Emittenten von Partizipationsscheinen gemäß § 23 Abs. 4 in der Fassung vor dem BGBl. I Nr. xx/2013, die § 26a BWG und § 73c Abs. 1 VAG erfüllen, sowie auf die Emittenten von Wertpapieren über Genussrechte gemäß § 174 AktG anzuwenden.““

19. In Art. 4, Z 20 lauten § 101a Abs. 4 und 5:

„(4) Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Richtlinie 2013/36/EU verwiesen wird, so ist, sofern nichts Anderes angeordnet ist, die Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 338, anzuwenden.

(5) Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verwiesen wird, so ist, sofern nichts Anderes angeordnet ist, die Fassung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1, anzuwenden.“

20. In Art. 4, Z 22 lauten Z 6 und 6a der Anlage zu § 88 Abs. 2, Zwischen­berichtsschema für Kreditinstitute Passiva:

„6. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

6a. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“

21. In Art. 5, Z 9 lauten § 37 Abs. 2 Z 2 und 7:

„2. Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 338;

7. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1;“

22. In Art. 6, Z 1 lautet § 2 Z 1 lit. a:

„a) ein Kreditinstitut gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Ände­rung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1, sowie“

23. In Art. 7 lautet Z 10a:

„10a. Nach § 26c wird folgender § 26d angefügt:

„§ 26d. Abweichend von § 22 Abs. 5 behalten Bestellungen von verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs. 2 VStG, die bis zum 31. Dezember 2013 erfolgt sind, ihre Rechtswirksamkeit. Unbeschadet der Rechtswirksamkeit der Bestellung haben Kreditinstitute in diesen Fällen jedoch die Namen sowie die Nachweise der Zustimmung der Bestellten der FMA bis zum 31. März 2014 schriftlich mitzuteilen.““

24. In Art. 7, Z 11 lautet § 28 Abs. 25:

„(25) §§ 13 bis 13b samt Überschriften, § 14 Abs. 4, § 16 Abs. 2a, § 18 Abs. 1 und 2, § 22 Abs. 5, § 22b Abs. 1, § 22c Abs. 1, § 22d Abs. 1 und § 26d in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 107

25. In Art. 9, Z 1 lautet § 2 Abs. 1 Z 2:

„2. übergeordnete Finanzmarkteinrichtungen, das sind Zentralbanken, die Europäische Zentralbank, die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, multilaterale Entwick­lungsbanken gemäß Art. 117 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichts­anforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Ver­ordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1, der internationale Währungsfonds und die Europäische Investitionsbank;“

26. In Art. 11, Z 16 lautet § 196 Abs. 2 Z 17:

„17. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1.“

27. In Art. 16, Z 12 wird in § 4a Abs. 1 nach der Wortgruppe „Eine Wert­papier­firmengruppe liegt vor, wenn“ die Wortgruppe „keine Kreditinstitutsgruppe vorliegt und“ eingefügt und in § 4a Abs. 2 Z 2 die Wortgruppe „das seinen“ durch die Wortgruppe „die ihren“ ersetzt.

28. In Art. 17, Z 15 lautet § 76 Abs. 2 Z 2:

„2. Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 338;“

29. In Art. 17, Z 16 lautet § 76 Abs. 2 Z 8:

„8. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1;“

30. In den Art. 2 bis 6, 8 bis 12 und 14 bis 19 werden die Verweise „Verordnung (EU) Nr. xxx/2013“, „Verordnung (EU) Nr. xx/2013“, „Verordnung (EU) Nr. 2013/xx/EU“, „Verordnung (EU) 2013“ oder „Verordnung (EU) Nr. XX/2013“ jeweils durch den Verweis „Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

31. In den Art. 2, 4 bis 7, 9, 11, 16 und 17 werden die Verweise „Richtlinie 2013/xx/EU“, „Richtlinie 2013/xx/EU“, „Richtlinie 2013/XX/EU“ oder „Richtlinie 2013/XX/EU“ jeweils durch den Verweis „Richtlinie 2013/36/EU“ ersetzt.

Begründung

Zu Z 1, 13, 14, 16 bis 22, 25, 26 und 28 bis 31: Hiermit werden nach erfolgter Veröffentlichung der entsprechenden EU-Rechtsakte im Amtsblatt der EU die Verweise in den nationalen Gesetzen angepasst.

Zu Z 2 und 3: In § 21a Abs. 4 wird eine sprachliche Ergänzung vorgenommen, um die Sinnhaftigkeit der Bestimmung sicherzustellen und ein Redaktionsversehen entfernt. In § 21a Abs. 5 wird eine redaktionelle Änderung (durchgehend einheitliche Terminologie) vorgenommen.

Zu Z 4, 5 und 9 bis 12: Hiermit werden redaktionelle Fehler (Tipp- und Verweisfehler, Wiedereinfügung eines Satzteiles in § 73a) beseitigt.

Zu Z 6 bis 8 und 15: Aufgrund des Beschlusses der Regierungsvorlage mit einfacher Mehrheit waren die Formulierungen entsprechend anzupassen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 108

Zu Z 23 und 24: Da § 26c bereits durch eine andere Gesetzesnovelle (AIFMG) belegt wird, war auf § 26d auszubessern und die entsprechende Inkrafttretensbestimmung anzupassen.

Zu Z 27: Klarstellung, dass eine Wertpapierfirmengruppe nur dann vorliegt, wenn keine Kreditinstituts-gruppe (§ 30 BWG) vorliegt.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


12.42.21

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Schieder, wie Sie schon richtig gesagt haben, Sie haben sich jetzt nicht vor mir gemeldet. Das freut mich sehr. Ich werde dann einige Fragen an Sie stellen. Ich bin gespannt, ob Sie die dann auch beantworten werden. (Abg. Krainer: Das ist keine Fragestunde! Das ist eine Debatte!)

Jetzt zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt, der Basel III betrifft. Aus meiner Sicht ist es nicht notwendig, dass wir Basel III jetzt überhastet umsetzen. Warum? – Weil Basel III an und für sich zu einer Zeit erdacht wurde, als diese Wirtschaftskrise noch nicht absehbar war, und wir wissen, dass die strengeren Auflagen gerade für Kleinbetriebe und auch mittlere Betriebe riesige Probleme erzeugen können und werden. Jeder, der einen Betrieb hat und schon einmal bei seiner Bank vorgesprochen hat, weiß, dass Basel III gerade in der jetzigen Situation sehr kontraproduktiv wirken kann und auch wirken wird.

Einen Punkt vielleicht noch zum Crowdfunding: Es gibt hier Bestrebungen, das Risiko beim Crowdfunding zu minimieren. Es gibt zweitens Bestrebungen, den Banken möglichst das Geschäft zu überlassen. Ich glaube, beides ist falsch. Zuerst einmal: Wenn sich jemand bereit erklärt, zu investieren, wenn sich jemand dazu bereit erklärt, jemandem einen Kredit zu geben, dann ist das ja in Österreich legal – außer man gibt zwei Leuten einen Kredit, dann ist das sozusagen, unter Anführungszeichen, schon ein „Bankgeschäft“. Hier sieht man, dass die Regierung hauptsächlich den Banken die Mauer macht und es Ihnen überhaupt nicht darum geht, ob jemand in aussichtsreiche Projekte eines anderen investiert und dann auch einen Vorteil daraus hat – das ist ja auch legitim. Sie wollen den Banken das Geschäft möglichst nicht versauen, möglichst hier das Geschäft erhalten, und deshalb wehren Sie sich auch mit Händen und Füßen dagegen.

Was das Risiko betrifft – ich glaube, ist es notwendig, das im Kopf zu behalten –: Wenn jemand investiert und das Geld nicht auf ein Sparbuch gibt oder nicht in Aktien investiert oder in eine Anleihe, zum Beispiel in eine Staatsanleihe, oder Sonstiges, sondern wenn er ganz bewusst – Stichwort Venture Capital – in Risiko-, Wagnis­kapital geht, um eben ein innovatives Unternehmenskonzept zu unterstützen, dann weiß er ja letztlich auch, dass er ein Risiko eingeht.

Das abfedern zu wollen, halte ich für einen Fehler. Das ist sozusagen genau wider die Natur dieses Geschäftes, denn wenn jemand ein Risiko eingeht, um einen höheren Ertrag zu haben, dann soll er dieses Risiko auch tragen. Da müssen wir nichts tun, um das abzufedern, denn wir tun es ja in anderen Bereichen auch nicht. Wenn sich jemand Derivate kauft und damit auf die Nase fällt, wird er ja auch nicht dem­entsprechend geschützt. (Beifall beim Team Stronach.)

Jetzt komme ich wieder auf den Punkt, den wir vorher besprochen haben, weil es gerade so gut dazupasst. Frau Ministerin! Ich habe es Ihnen und auch dem Herrn


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 109

Staatssekretär ja schon angekündigt: Ich werde so lange hier Fragen stellen, bis wir von Ihnen Antworten bekommen. Ich weiß nicht, wer es länger durchhält, Sie oder ich, aber ich werde es auf jeden Fall sehr lange durchhalten, und deshalb stelle ich wieder die gleichen Fragen.

Erstens: Hat Josef Pröll damals richtig gehandelt (Bundesministerin Dr. Fekter: Ja!), als er diese, wie Sie es nennen, „Notverstaatlichung“ gemacht hat? Warum hat er so schlecht verhandelt? Warum sind alle Punkte im Vertrag zum Nachteil Österreichs?

Die nächste Frage können Sie auch gleich beantworten – die erste haben Sie ja schon beantwortet –: Warum hat man sich erpressen lassen? Warum hat man nicht auf den Umstand hingewiesen, dass die Bayern LB fast 2 Milliarden € aus der Hypo abgezogen hat und sie damit in Schieflage gebracht hat?

Warum hat Herr Pröll hier die Mauer gemacht oder sich erpressen lassen? Was waren die Hintergründe? Das ist ja immer wichtig, denn: Wenn jemand erpresst wird, dann ist es klar von demjenigen, der erpresst, warum er das macht, aber wenn sich jemand erpressen lässt, stellt sich die Frage, warum er sich erpressen lässt. Vielleicht können Sie dazu Antwort geben.

Dann ist auch noch wichtig zu wissen, warum Sie sich partout weigern, erstens Auskunft zu geben und zweitens hier Transparenz zuzulassen. Es wäre überhaupt kein Problem, wenn Sie sagen würden: Schauen wir uns das an! Das ist eine riesige Baustelle, die hier hinterlassen wurde. Je nach Berechnungen sind es 7 bis 9 Milliar­den €. – Warum wollen Sie nicht wissen, was da schiefgelaufen ist? Warum wollen Sie das nicht wissen? Können Sie mir das heute beantworten, oder vielleicht der Herr Schieder, wenn er jetzt gleich nach mir spricht? Herr Schieder, können Sie mir das beantworten? (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Mag. Schieder.)

Warum wollen Sie nicht wissen, warum bis zu 10 Milliarden € an Kosten für den österreichischen Steuerzahler verursacht wurden? Warum wollen Sie nicht wissen, warum das so gekommen ist und wer da jetzt schuld daran ist? Da geht es nicht darum, dass die Hypo Misswirtschaft betrieben hat. Das ist alles gekauft, alles aner­kannt. Ich bin ja der Letzte, der sich da vor den Herrn Haider, oder wie sie alle geheißen haben, stellt und sagt, da ist alles mit rechten Dingen zugegangen – mit­nichten!

Selbstverständlich wurde da viel in den Sand gesetzt. Aber keiner von Ihnen hat die Rolle der Bayern LB angesprochen, die ja die Bilanzsumme fast verdoppelt hat. Keiner von Ihnen! Oder diese 2 Milliarden €, die abgezogen wurden – auch die wurden von Ihnen nie angesprochen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.)

Warum wird das nicht angesprochen? Warum stellen Sie sich heute und auch sonst immer wieder her und sagen immer wieder gebetsmühlenartig: Ja, die Hypo wurde von Kärnten und den Verantwortlichen vor Ort verhunzt. – Die zwei Jahre des Eigentums der Bayern LB werden von Ihnen niemals angesprochen, auch nicht von den anderen Parteien in der Regierung. Warum machen Sie das? Ich verstehe es nicht – noch dazu, wo uns ja die österreichischen Steuerzahler näher sein sollten als die bayerischen Steuerzahler. Warum machen Sie das? Können Sie mir das heute hier erklären? Wenn Sie es nicht können, dann werde ich Sie wieder fragen.

Eine Frage noch zum Schluss: Wir haben heute gerade in „NEWS“ gelesen, dass Herr Stepic von Raiffeisen mit 26 Millionen € von der Hypo spekuliert hat – und das bis heute schuldig geblieben ist. Können Sie mir das erklären?

Wenn Sie das nicht können, werde ich Sie auch das heute noch ein paarmal fragen. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

12.48



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 110

Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


12.48.41

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade in der sozialpolitisch, entwicklungspolitisch, umweltpolitisch inter­essierten Zivilgesellschaft ist es immer mehr en vogue, nicht im mildtätigen Sinn für Projekte und Organisationen zu spenden, sondern immer mehr Leute wollen inves­tieren, um auch quasi zu transportieren: Wie vertrauen in das, was da an Projekten umgesetzt wird, und wir vertrauen dem auch größere Geldsummen an als solche, die wir „nur“ spenden würden. – Leute, die das tun, haben oft gar keine Gewinnabsichten. Da geht es wirklich nur darum, dass sie einfach Gutes unterstützen wollen, Sinnvolles ermöglichen wollen.

Gleichzeitig passiert es auch, dass immer wieder NGOs untereinander Geld borgen. Wenn die NGO A zum Beispiel momentan nicht liquid ist und die EU-Fördergelder erst in zwei Monaten kommen, borgt die NGO B der NGO A Geld, damit diese Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge zahlen kann. All das, das Borgen von Geldern zwecks Liquidität, das quasi Investieren in Projekte auf langfristige Sicht, zum Teil auch ohne Gewinnabsichten, ist momentan in einem rechtlichen Graubereich.

Es geht uns mit dem vom Kollegen Steindl eingebrachten Entschließungsantrag und dem Abänderungsantrag darum, einen Schritt in die Richtung zu gehen, dass sowohl für NGOs diese neue Form, andere Form der Finanzierung, der Zwischenfinanzierung, was auch immer, legal wird, möglich wird, dass es für KMUs, wie die vom Herrn Staudinger und von anderen, möglich ist, aus der Kreditklemme zu kommen, Gelder von Kunden, von Kundinnen – es ist geschildert worden – lukrieren zu können, inves­tieren zu können, aber auch dass es für Gemeinden möglich ist, zu Geld zu kommen, um ihre kommunalen Projekte umzusetzen.

Was wir mit einer Lösung, mit einer sinnvollen, zukunftsfähigen Lösung versuchen müssen, ist einerseits Flexibilität in der Finanzierung, aber andererseits auch gleich­zeitig Konsumentenschutz zu gewährleisten, vorzusorgen, dass eine Rechtssicherheit für jene besteht, die ihr Geld hergeben, und dass in bestimmten Fällen nicht unbedingt die großen, schwierigen und sperrigen Regeln gelten müssen, die momentan für Banken und für Kreditinstitute gelten.

Ich denke, dass es wichtig ist, auf europäischer Ebene ebenfalls zu Lösungen zu kommen, und zwar zu solchen, die einerseits einen Rechtsrahmen vorgeben für eine wirkliche, verantwortungsvolle, nachvollziehbare Aufsicht, die es schaffen, Transparenz bei Geldflüssen, bei Investitionsmöglichkeiten zu gewährleisten, aber die natürlich auch inhaltliche und fiskalische Nachvollziehbarkeit von Geldflüssen ermöglichen. Gleich­zeitig soll rechtlich zweifelsfrei sein, dass es eine ganz klare Trennung zwischen kleinen, mittleren Finanzierungen gibt, wie eben Crowdfunding, und hochriskanten Finanz­geschäften, wo den Anlegern und Anlegerinnen natürlich immer klar sein muss, was sie gerade tun, wohin sie gerade investieren, und für sie nachvollziehbar sein muss, was die Risken sind, die sie eingehen.

Ich meine, wenn wir da einen großen, aber doch inhaltlich behutsamen Schritt vorwärts gehen, dann ist das durchaus eine Win-win-Situation, sowohl für die Organisationen, die kleinen Firmen, aber auch die Gemeinden, die Finanzierungen suchen, als auch für jene Leute, die auf neue Art investieren wollen, sei es mit oder ohne Gewinnabsicht. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ.)

12.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 111

12.52.04

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Ich muss dem Herrn Stronach heute einmal wirklich recht geben. Er hat sich offenbar wirklich – Zitat Stronach – nur Leute mit „einigermaßen Charakter“ genommen (Heiterkeit bei BZÖ und FPÖ), denn wenn man sich hier ans Rednerpult herausstellt und über Jörg Haider schimpft, obwohl man ihm das Mandat verdankt, dann bestätigt das genau das Zitat von Frank Stronach. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Jury.)

Das, was heute dem Jörg Haider widerfahren ist seitens des Kollegen Lugar, das wird dem Kollegen Stronach offenbar auch noch widerfahren.

Aber jetzt zum Thema Crowdfunding. Das war für uns immer ein wichtiges Thema, weil wir auch gesagt haben, wenn wir die Regionen stärken wollen, wenn wir haben wollen, dass das Geld in der Region für ganz konkrete Projekte verwendet wird, dann muss man sich auch über diese Finanzierungsformen Gedanken machen und das entsprechend umsetzen. Wir wissen, dass gerade EPUs, aber auch KMUs zunehmend in der freien Finanzwirtschaft kein Geld bekommen. Das hängt letztlich auch mit Basel III zusammen, weil eben die Eigenkapitalausstattung steigen wird. Damit werden auch die Kosten für Kredite steigen und es wird immer schwieriger, dass kleine Betriebe entsprechendes Kapital bekommen, ohne entsprechende Auflagen zu haben und Rücklagen bilden zu müssen.

Wir wollen daher, dass das Geld in der Region bleibt für Sozialprojekte, für ökologische Projekte oder, wie der Unternehmer Staudinger es vorgezeigt hat, für ganz konkrete Unternehmen, für eine Schuhfabrik, wo die Menschen wieder Arbeit in der Region erhalten. Das ist richtig und das sollte man unterstützen.

Aber was macht diese Bundesregierung? – Sie versteckt sich hinter dem Konsumen­tenschutz, gerade die SPÖ. Der Konsumentenschutz – ja, er ist wichtig, das kann man auch regeln, aber der Konsumentenschutz muss nicht unbedingt teuer sein. Es muss möglich sein, dass man bis zu bestimmten Beträgen frei investieren kann, dass man sagen kann, man nimmt das Geld und investiert vor Ort in den Bäcker, in den Schuhmacher, in einen Betrieb, in einen Malerbetrieb und man weiß, was damit passiert. Da hat man eben ein gewisses Risiko.

Was ist denn mit dem Konsumentenschutz bei den Sparbüchern? Was ist dort? Da bekommen die Menschen inzwischen deutlich weniger Zinsen, als die Inflation wegfrisst. Es ist so. Das ist ein Minusgeschäft. Wo war der Konsumentenschutz – ich erinnere daran – in Zypern bei den Sparbüchern? – Na, weg war der Konsumen­tenschutz! Daher muss man den Menschen die Möglichkeit geben, nicht alles den Banken zukommen zu lassen. In vielen Bereichen leisten sie gute Arbeit, vor allem kleine, kommunale Banken – das sage ich ganz bewusst –, aber es muss auch weitere, andere Formen der Finanzierung geben. Das Crowdfunding ist so eine Finan­zierung.

Wenn die FMA nur damit beschäftigt ist, erfolgreiche Unternehmer zu drangsalieren, vor den Kadi zu zerren, ihnen Schwierigkeiten zu machen, dann ist das kein Lösungsansatz, dann hat man das Problem offenbar nicht verstanden. Da kann man sich nicht verstecken, indem man sagt, es gibt ja ohnehin die Möglichkeit von stillen Beteiligungen, von Genussscheinen oder von Genossenschaften. Darum geht es nicht. Es geht um den direkten Mitteleinsatz für Menschen vor Ort in einen Betrieb, den wir sichergestellt wissen wollen. Sie wissen, wie wichtig die Versorgung mit Eigen-und Fremdkapital ist.

In Wirklichkeit versteckt man sich seitens der SPÖ hinter dem Konsumentenschutz, um Eigeninitiative zu verhindern, man macht sich für Banken und Konzerne stark. – Das ist Ihre Politik.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 112

Weiters haben wir in Österreich eine sogenannte Wirtschaftspartei, die vorgibt, für die Unternehmer da zu sein, aber in Wirklichkeit eine reine Beamten- und Bankenpartei Österreichs – die neue „ÖBB“ – ist. Was da herauskommt, das wissen wir. Darauf können wir verzichten. Wir wollen Wettbewerb haben. Wir wollen Eigenkapital haben für die Unternehmer aus der Region. Und das muss machbar und möglich sein. (Beifall beim BZÖ.)

12.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.

 


12.55.43

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Frau Finanz­minis­terin! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Es ist von meinen Vorrednern zur Gesetzesmaterie schon viel angemerkt worden; ich möchte noch ein paar Schlaglichter hinzusetzen.

Basel III war eine Regulierung für die systemischen Banken. Diese hat das Basel-Komitee vor dem Hintergrund der Krise 2008/2009 konzipiert, und es war auch der Versuch, das „Too big to fail“ in den Griff zu bekommen.

In der Folge aber war die Umsetzung nach Europa durch einen Geburtsfehler gekenn­zeichnet, und zwar einen gravierenden: Statt die Anwendung auf die systemrelevanten Banken zu begrenzen, hat man Basel III auf alle Banken erstreckt. Das ist absurd. Es soll mir jemand erklären, wieso ein und dieselben Regulierungsgrundsätze für eine Hongkong-Shanghai-Bank mit ihrem riesigen Investmentbankenanteil, der enormes Risiko aufbaut, das Risiko, das auch die Finanzkrise ausgelöst hat, und für eine Volksbank in Hollabrunn sinnvoll sind. Was haben die gemein? Wenn ich alles über einen Regulierungskamm schere, dann ist es für die, die wirklich Risikoproduzenten sind, viel zu wenig und für die anderen ein Overkill. Das ist das extreme Problem von CRD IV/CRR, ein Problem, für das nicht Österreich, nicht das Finanzministerium verantwortlich ist, sondern die Europäische Kommission, die der Betreiber war.

Wir verdanken es dem Europäischen Parlament – und da wieder insbesondere dem Berichterstatter Othmar Karas –, dass durch diesen falschen Regulierungsansatz die dezentralen Sektoren mit den kleinen Kassen, die die Stärke unserer Volkswirtschaft in der Partnerschaft mit den kleinen und mittleren Unternehmen darstellen und Wachstum und Beschäftigung finanzieren, nicht jetzt schon in ihrem Bestand gefährdet sind.

Ich möchte dem Finanzministerium zugestehen und danken: Soweit wir nationalen Spielraum und Gestaltungsraum hatten, wurden die CRD IV und CRR unter Berück­sichtigung unserer Strukturen bestmöglich umgesetzt.

Abschließend zum Crowdfunding: Ich bin für ergänzende Formen der Finanzierung. Dies auch deshalb, weil ich davon ausgehe, dass Basel III die Finanzierungsfähigkeit der „boring banks“ aufgrund der engen Zwangsjacke, die diesem biederen Geschäfts­modell, das die Realwirtschaft finanziert, angelegt wird, reduziert. Ich bin ebenso der Meinung, im Gegensatz zu manchen VertreterInnen unseres Regierungspartners, dass die Eigenverantwortung der Menschen gestärkt werden muss. Ich würde gerne mehr Freiheit anstelle von noch mehr Sicherheit verwirklicht sehen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Matznetter.)

12.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 113

12.58.59

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Die unpassenden Worte des Herrn Kollegen Widmann haben mich jetzt ermutigt, noch einmal ans Rednerpult zu schreiten.

Es hat ja in meinem Leben viele Politiker gegeben, die mich beeindruckt haben. Bruno Kreisky ist hier zu nennen, der mir in frühen Jahren schon die Begeisterung für Politik sozusagen mitgegeben hat, und trotzdem ist nicht alles, was Bruno Kreisky getan hat, im positiven Licht zu sehen. Ich sage immer: Wo viel Licht ist, ist auch viel Schatten. – Auch für Wolfgang Schüssel habe ich über weite Strecken Bewunderung empfunden. Und das war auch gut so. Er hat viele gute Dinge getan, leider auch viele negative Dinge; auch darüber muss man sprechen.

Genauso, wie natürlich auch Jörg Haider auf meinem Lebensweg eine Rolle gespielt hat: Auch da waren aus meiner Sicht viele positive Dinge – auch wenn Sie das nicht so sehen –, aber natürlich auch viel Schatten. Und auch darüber muss man reden. (Abg. Mag. Widmann: Und bei Stronach?)

Diese undifferenzierte Haltung, die Sie an den Tag legen, Herr Widmann – alles begnadigen, alles zudecken und ja nicht darüber sprechen, was gut und was schlecht war –, genau das Gleiche macht ja die Finanzministerin jetzt auch, wenn sie Herrn Pröll hier sozusagen Generalamnestie gibt, ihn generell freispricht. Letztlich deckt sie damit zu. Was ich will, ist Aufklärung und Transparenz! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich stehe überhaupt nicht an, wenn jemand etwas macht, das nicht in Ordnung ist, dass ich mich auch hierher stelle und das sage, weil ich glaube, dass die Bürger sich das auch verdient haben. Es gibt niemanden auf dieser Welt, der keine Fehler macht, niemanden! Es geht um das ehrliche und aufrichtige Bemühen. Da gibt es von Herrn Schüssel bis zu Herrn Haider, und auch Kreisky und viele andere Politiker, zum Beispiel auch Van der Bellen von den Grünen: Bei all jenen und bei vielen anderen habe ich ein ehrliches Bemühen entdeckt. Aber das heißt nicht, dass sie keine Fehler machen.

Wenn ich mich hierher stelle und sage, es gibt auch Schatten, dann können Sie mir nicht vorwerfen, dass ich jemanden verunglimpfe. Denn letztlich ist das Ihr Spezial­gebiet, nicht meines! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

13.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


13.01.15

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Herr Staatssekretär! Es ist ja interessant, was hier alles an Beiträgen zur Sache kommt nach der Fraktion „Wessen Brot ich gerade esse, dessen Musik ich gerade spiele“ – ist auch eine Form, wie man das durchführen kann. Wir haben hier nur inhaltliche Dinge zu tun als gesetzgebende Körperschaft, und da gibt es einen einzigen Auftraggeber: Das sind Wählerin und Wähler, und nicht jemand, der in Kanada, Zug oder woanders ist. Das sollten Sie sich überlegen, bevor Sie es hier so deutlich aussprechen! (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Aber zurück zu unserem Thema: Basel III ist genauso ein Zielkonflikt, in dem nicht nur wir, sondern auch der europäische Gesetzgeber in der Umsetzung stehen. Einerseits wissen wir aus der Finanzkrise heraus: Wir müssen die Regeln herstellen. Es kann nicht sein, dass die europäischen Banken zum Problemfall der Budgets werden und die Sparer drohen, ihrer Spareinlagen verlustig zu gehen. Es ist daher so, dass wir neue Regeln, mehr Eigenkapital, strengere Auflagen, bessere Risikoüberwachung,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 114

alles das brauchen. Gleichzeitig bräuchten wir aber mehr Kredite gerade für die kleineren und mittleren Unternehmen. Das ist ein Spannungsfeld, in dem man es lösen muss.

Wir versuchen, in der Umsetzung beides zu machen. Klar ist, ein Zielkonflikt wie dieser ist schwer allein zu lösen. Aber ich glaube, dass es ein richtiger Weg ist, und daher werde ich dem Gesetz auch meine Zustimmung geben – obwohl ich schon bei Basel II, das ja mit Basel III nur fortgesetzt wird, einen grundsätzlich-systematischen Einwand habe: Banken atomisieren ihr Risiko, weil sie damit eine wichtige Funktion nicht mehr ausüben können, nämlich eine Glättung des Risikos, indem sie Fristen und Risiko unterschiedlicher Qualität bündeln und mit der Bündelung eine wichtige stabilisierende Funktion wahrnehmen können.

Ich bin damit gleich beim zweiten Thema: Crowdfunding. Auch dort haben wir einen Zielkonflikt. Einerseits gibt es sehr viele – Herr Staudinger hat ja bewiesen, wie viele er gefunden hat –, die bereit sind, bar ohne jeder Frage nach Risiko und Information in gutem Glauben Geld herzugeben. Es gibt Unternehmen, die es gut brauchen könnten. Auf der anderen Seite steht aber, dass es einen guten Grund dafür gibt, dass mittlerweile in allen zivilisierten Ländern Bankgeschäfte nur im strengen Regelungs­rahmen ausgeübt werden dürfen, dass nicht jeder eine kleine Bank aufmachen kann.

Genau dort müssen wir ansetzen. Es kann nicht sein, dass es das Sparbuch beim Bäcker, beim Schuster oder auch nur beim Schuhproduzenten gibt. Warum? – Zum beiderseitigen Schutz: der Sparer, die dort keinerlei Anlegerschutz haben, keinerlei Überwachung und Kontrolle haben; aber auch derer, die es entgegennehmen! Denn was macht der kleine, ich sage jetzt nicht Schuhproduzent, sondern Bäcker, wenn das Gerücht aufkommt: Ich weiß nicht, ob das Geld sicher ist? – Dann stehen nämlich alle vor der Tür und wollen das Geld haben. Und dann passiert dort das, was wir verhindern wollen: Der ist nämlich pleite, selbst wenn er gar nicht pleite ist!

In diesem Sinne müssen wir vorsichtig vorgehen, kein Einlagengeschäft in den Bereich geben! Aber wir machen heute einen ersten Schritt, indem wir die 100 000 bei der Prospektpflicht auf 250 000 € erweitern.

Nur eine Berichtigung – Frau Kollegin Lichtenecker ist ja da –: Die einzige Chance der Alpine-Anleger von der Anleihe vom Mai 2012 ist nicht die Konkursmasse, sondern es ist die Chance, dass in diesem Prospekt ein Fehler drinnen ist. Wenn dort etwas unrichtig, unzureichend oder falsch berichtet wurde, dann hat der Anleger die Chance, den Prospektkontrollor in Haftung zu nehmen.

Deswegen ist das Argument genau das falsche, denn es ist ein Schutz. 3 Millionen freizugeben, ist verrückt! Ich sage es, wie es ist. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichten­ecker.) Im Wahlkampf sind leider auch die Grünen, die sonst sehr sachlich sind, in einer Art Wahlkampfmodus. Das Modell Waldviertel ist damit nicht lösbar; es wäre nicht einmal mit dem Entschließer lösbar.

Dabei gratuliere ich übrigens dem Unternehmer: Meinen Applaus haben Sie! In einer nichtigen Sache mit einer kleinen Verwaltungsstrafe so viel Werbung zu machen – und ich hoffe, dass auch Ihre Umsätze gestiegen sind, ich wünsche es Ihnen –, ist einfach super.

Aber trotzdem, wenn Sie das nächste Mal 3 Millionen aufnehmen – legen Sie eine Anleihe auf, Herr Staudinger! Geben Sie einen Prospekt vor, berichten Sie ad hoc, wenn etwas ist, legen Sie testierte Bilanzen vor, dann hat das alles seine Ordent­lichkeit! Alle anderen machen es so – tun Sie es auch! (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.) Bei 3 Millionen, wenn Sie wollen, kann ich Ihnen Leute nennen, kann man das zu günstigen Kosten machen. Das ist meine Empfehlung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 115

Aber die Strafen der FMA sind so niedrig, dass das wahrscheinlich der billigere Weg ist. Ich wünsche Ihnen und Ihren Anlegern, dass es niemals ein Problem geben wird. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.06.44

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Der letzte Redebeitrag des Kollegen Matznetter hat mich jetzt wirklich veranlasst, mich in letzter Sekunde noch einmal zu Wort zu melden. Es ist ja wirklich eine ganz besondere Chuzpe – und da verbeiße ich mir jetzt ein viel schlimmeres Wort –, sich hierher zu stellen und dem Herrn Staudinger auch noch zu gratulieren!

Wofür denn bitte? Von der SPÖ eine Gratulation dafür, dass wir hier eine Diskussion über Crowdfunding haben, wo Crowdfunding hier gar nicht beschlossen wird? Warum wird Crowdfunding hier gar nicht beschlossen oder überhaupt ermöglicht? – Weil genau die SPÖ es ist, die hier in zahllosen Verhandlungen nur blockiert hat, und zwar blockiert hat am Gängelband der Arbeiterkammer! Wenn die Arbeiterkammer nicht will, dann stehen bei der SPÖ die Räder still. So schaut es nämlich aus hier in diesem Land.

Bezeichnend ist auch – Kollege Stummvoll nickt schon –, dass genau der Chef-Verhandler zu diesem Thema, der Kollege Stummvoll, hier nicht einmal den Antrag eingebracht hat. Was heute hier vorliegt, sollte ja wirklich nicht einmal den Namen Minimalversion bekommen! Das ist gar nichts, was heute hier vorliegt – und das alles nur, weil die SPÖ blockiert, auf Geheiß der Arbeiterkammer!

Das muss hier auch einmal klar und deutlich gesagt werden. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

13.08

13.08.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme. (Abg. Krainer – in Richtung FPÖ –: ... nicht bei den Verhandlungen dabei war und wie der Blinde von der Farbe redet!)

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassen­gesetz, das Börsegesetz und weitere Gesetze geändert werden, in 2514 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich lasse zunächst über den oben erwähnten Abänderungsantrag und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 116

Die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 bis 12 sowie 14 bis 19 eingebracht, der unter anderem den Wegfall des Verfassungsranges sämtlicher Verfassungsbestimmungen des Gesetzentwurfes zum Inhalt hat.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Abg. Krainer: Eine Zweidrittelmehrheit wäre sich nicht ausgegangen! Bei der Opposition! – Weitere Zwischenrufe.)

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigen­vorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz und weitere Gesetze geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird, in 2516 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Werner Kogler vor.

Ich lasse zunächst über die von dem erwähnten Zusatzantrag sowie dem Verlangen auf getrennte Abstimmung, sodann über die von dem Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Wir gelangen zunächst zur getrennten Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeord­neten Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einfügung einer neuen Z 1a in Artikel 9.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen, haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf das Alternative Invest­mentfonds Manager-Gesetz bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 117

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Finanzierung von lokalen Projekten durch partizipative Bürgerbeteiligung kostengünstig, einfach und rechtssicher ermöglichen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Krainer, Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 329.)

Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Finanz­ausschusses, seinen Bericht 2517 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

13.13.415. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2399 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Investmentfonds­gesetz 2011 geändert werden (2515 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2405 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 – FinStrG-Novelle 2013) (2518 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2440 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfonds­gesetz 1996 geändert werden (2519 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2409 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (2520 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2437 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschädigungsgesetz ČSSR und das Verteilungsgesetz Bulgarien geändert werden (2521 d.B.)


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10. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (2362 d.B.): Abkom­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde (2522 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zu den Punkten 5 bis 10 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Haider. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.14.02

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Mein Herr auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Sechs Tagesordnungspunkte gemeinsam abgehan­delt – ich werde versuchen, in 4 Minuten jeden einzelnen entsprechend zu würdigen. Den Punkten 5 und 10 werden wir nicht zustimmen, den anderen Punkten, 6, 7, 8 und 9, werden wir unsere Zustimmung geben.

Tagesordnungspunkt 5, prämiengestützte Zukunftsvorsorge: Da sollte es durch die Änderung eine Attraktivierung geben. Die sehen wir nicht. Über eineinhalb Millionen Österreicher haben sich ja damals für diese prämiengestützte Zukunftsvorsorge ent­schieden. Voriges Jahr wurde, nachdem 2008 der Wert dieser Zukunftsvorsorgen ins Bodenlose gestürzt ist, von dieser Regierung auch noch der staatliche Zuschuss halbiert. Wir sehen hier überhaupt keine Verbesserung – kein Grund für uns, hier zuzustimmen.

Zustimmen werden wir auf jeden Fall bei TOP 9. Da geht es um weitere Anpassungen aufgrund der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Auch den TOP 8, Kompetenzausweitung für die Buchhaltungsagentur des Bundes, die jetzt auch bei ausgegliederten Rechtsträgern und Ländern, Städten und Gemeinden Leistungen erbringen darf, finden wir gut. Das ist sinnvoll.

Tagesordnungspunkt 6, Änderungen im Finanzstrafrecht: Es wird jetzt möglich sein, neben Haft- und Geldstrafen auch gemeinnützige Arbeit als Strafe für Verurteilte anzusetzen. Das findet unsere Zustimmung, das ist klug.

Ein bisschen differenzierter sehen wir den Tagesordnungspunkt 7. Dieser ist ja an sich schon ein Sammelsurium von unterschiedlichsten Beschlüssen. Bei dem einen geht es darum, dass die Einmalzahlung, die Österreich von Liechtenstein zur Abgeltung der Steuerpflicht für in Liechtenstein veranlagte Schwarzgelder erwartet, auch auf die Länder und Gemeinden umgelegt werden soll, und zwar im Schlüssel: zwei Drittel Bund, ein Drittel Länder und Gemeinden. Wenn wir auch das Abkommen mit Liechtenstein nicht gutheißen: Falls Geld kommen wird – wir rechnen ohnehin nicht damit –, dann soll es natürlich auch den Gemeinden zugutekommen. Daher werden wir trotzdem zustimmen.

Weiters geht es im Tagesordnungspunkt 7 darum, dass bei den Rücklagen des Katastrophenfonds, wenn schon Rücklagen da sind, das Geld nicht auf Konten liegen bleibt, die nur Kosten verursachen. Also auf den Gedanken wäre ja das berühmte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 119

Milchmädchen auch gekommen: Wenn ich auf der einen Seite Geld habe, dann brauche ich auf der anderen Seite nicht auch noch Kredite aufzunehmen. Ich gratuliere der Regierung zu dieser bahnbrechenden Erkenntnis. Ich hoffe, Sie sind allein draufgekommen und haben nicht irgendwelche parteinahen Berater damit beauftragt und entsprechend honoriert.

Der nächste Punkt betrifft die Verteilung von Ertragsanteilen und Finanzzuweisungen an Gemeinden, wenn es Gemeindezusammenlegungen oder -fusionen gegeben hat. Dass da neu aufgeteilt wird, ist klar, das findet unsere Zustimmung.

Dass die Steiermark für die Katastrophenschäden aus dem Jahr 2012 jetzt 16,7 Mil­lionen € aus dem Katastrophenfonds erhalten soll, findet auch unsere Zustimmung.

Ganz besonders freue ich mich darüber, dass es jetzt endlich gelungen ist, auch für die Feuerwehren ein Mindestvolumen aus der Feuerschutzsteuer und aus dem Katastro­phenfonds von 95 Millionen € ab heuer zu vereinbaren. Das Geld wird ausschließlich zur Beschaffung von Einsatzgeräten verwendet. Zusätzlich gäbe es noch eine ganze Menge sinnvoller Maßnahmen. Gerade die Katastrophe des letzten Monats, die Flutkatastrophe, hat ja auch gezeigt, welche sinnvollen Maßnahmen es gäbe, Feuer­wehren besser zu unterstützen, eventuell zum Beispiel auch eine Mehrwertsteuer­vergütung für die Anschaffung von Neugerät, was ja durchaus sinnvoll ist.

Ich appelliere an die Bundesregierung, diese zusätzlichen Vorschläge auch noch umzusetzen. Wenn Sie es nicht tun, dann werden es wir Freiheitliche im Herbst machen, mit einem Bundeskanzler Heinz-Christian Strache! (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

13.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Ab­geordnete Tamandl. 2 Minuten sind eingestellt. – Bitte. (Abg. Krainer: Fürs Protokoll: Es sind jetzt zwei Grüne hier herinnen, nicht keiner!)

 


13.18.42

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Haider, das glauben Sie ja wohl selber nicht! Ihre Fraktion ist nicht einmal anwesend, denn die glaubt das auch nicht (Abg. Mag. Haider: Sie glauben gar nicht, was ich alles glaube!), dass der Herr Strache jemals in der Republik Bundeskanzler wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier sechs Materien, sechs Tagesordnungspunkte zusammengefasst. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist richtig, es sind viele Punkte, die nicht allzu großartige Emotionen hervorrufen. Ich möchte ein paar herausgreifen.

Das eine ist die Änderung des Finanzstrafgesetzes. Mein Vorredner hat es ange­sprochen. Es gibt nun auch die Möglichkeit der Erbringung einer gemeinnützigen Leistung, natürlich mit einer Bewährungshilfe. 200 Fälle werden im ersten Jahr er­wartet. Ich glaube, das ist für solche Zwecke sicherlich eine gute Sache.

Aber es wird auch reformiert und eine EU-Richtlinie umgesetzt, was beispielsweise die Übersetzungen bei Finanzstrafbehörden betrifft. Es wird auch die Gebärdensprache geben. Das findet unsere Zustimmung, denn das ist auch ein sehr wichtiger Punkt.

Wir haben im Jahre 2009 das Finanzstrafgesetz verschärft. Durch diese Anpassung gibt es jetzt wieder eine Verbesserung beziehungsweise auch die Möglichkeit der Fahndung. Denn es nützt uns ja nichts, wenn wir zwar wissen, dass jemand eigentlich schuldig ist, wir aber keine Fahndung machen können. Auch das regeln wir heute neu.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 120

Ich möchte noch zu einem Punkt im Einkommensteuergesetz kommen. Es geht um die Erhöhung des steuerfreien Zuschusses für Kinderbetreuung, der vom Chef, von Unternehmen an ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pro Jahr und pro Kind steuerfrei ausgegeben werden kann. Dieser Betrag wird von 500 auf 1 000 € erhöht. Das ist eine sehr gute Sache und ein weiterer Schritt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch zur Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Noch ganz kurz zum Schluss: Auch der Freibetrag im Körperschaftssteuergesetz für gemeinnützige Körperschaften – im Regelfall sind das Vereine –, der vor der Euro-Einführung bei 100 000 Schilling lag und nur in Euro umgerechnet wurde, wird jetzt auf 10 000 € erhöht.

Im Großen und Ganzen sind das keine spektakulären Änderungen, die natürlich unsere Zustimmung finden. (Beifall bei der ÖVP.)

13.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.21.36

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte vor allem zur Novelle zur Zukunftsvorsorge sprechen, denn mit diesem Versuch, mit dieser Novelle soll die Zukunftsvorsorge wohl attraktiver gemacht werden.

Allerdings stelle ich mir erstens die Frage, ob das gelingt, und zweitens, ob das überhaupt sinnvoll ist. Und zwar vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Finanz­krise wohl vielen Menschen die Augen geöffnet hat, dass Vorsorge über die zweite, aber auch über die dritte Säule der Pensionsvorsorge nicht etwas ist, was man der Veranlagung auf den Finanzmärkten überantworten kann, weil es sehr leicht passieren kann – und das ist vielen Menschen passiert –, dass unter dem Strich eben sehr wenig herauskommt. So ist es auch kein Wunder, dass es bei den 1,6 Millionen Verträgen, die es im Rahmen der Zukunftsvorsorge gibt, 400 000 Menschen mit Verträgen gibt, die eigentlich aussteigen wollen. Sie haben diese Verträge ruhend gestellt.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie mit den Reformvorhaben, die in dieser Novelle enthalten sind, die Zahl der Verträge von 1,6 Millionen auf 2 Millionen gesteigert werden soll. Denn so attraktiv ist das alles nicht, was da drinnen ist. Es wird zwar jetzt ein zweistufiges Lebenszyklusmodell geschaffen, bei dem das verändert wird, was vor drei Jahren geändert worden ist.

Zum Zweiten können jetzt 40 Prozent frei veranlagt werden. Na ja, schön und gut, aber wie veranlagt werden? Und wenn man sich die Veranlagungsperformance der letzten Jahre anschaut, muss man sagen, dass sie katastrophal gewesen ist – sie war nämlich negativ.

Man muss sich vor Augen halten, dass ja der Staat in Form von Prämien trotzdem erhebliche Mittel für diese Zukunftsvorsorge zur Verfügung stellt. 2011 – ich habe mir das gestern noch einmal im Förderungsbericht angeschaut – waren das 84 Millionen €. Das ist ja nicht Nichts! Ganz abgesehen davon, dass das nur etwas für jene ist, die sich das überhaupt leisten können, denn nicht jeder kann sich dieses Modell der Zukunftsvorsorge überhaupt leisten.

Da mein Vertrauen und unser Vertrauen bei den Grünen endendwollend ist, auch das Vertrauen der Menschen in die Zukunftsvorsorge endendwollend ist und dafür erheb­liche Mittel aufgewendet werden, vertrete ich eher die Ansicht, dass man diese Zukunftsvorsorge überhaupt auslaufen lassen soll, zumindest die steuerliche Förde­rung. Wenn jemand eine Zukunftsvorsorge ohne steuerliche Förderung haben will,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 121

dann soll er sie machen. Aber warum soll der Staat dafür Geld zur Verfügung stellen? (Abg. Krainer: Unsere Ansicht!)

Man muss sich ja vor Augen halten – und da erinnere ich mich zurück an die parla­mentarische Anfrage, die ich 2008 gestellt habe –, wie viele steuerliche Mittel für die zweite und dritte Säule aufgewendet werden, und das waren damals um die 600 Millionen €. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Da kann man sich vorstellen, was man mit diesen 600 Millionen € an alternativen Verwendungsmöglichkeiten hätte. (Abg. Dr. Bartenstein: Wie viele Steuermittel wenden wir denn für die erste Säule auf?)

Daher würde ich dafür plädieren, aus dieser zweiten und dritten Säule tunlichst auszusteigen und, Herr Kollege Bartenstein, die erste Säule so zu stärken, dass jeder eine Pension hat, von der er am Ende des Tages auch leben kann. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

13.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.25.35

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte ein paar wenige Sätze zur Zukunftsvorsorge verlieren und darf im Wesentlichen meinen Vorredner unterstützen.

Das Produkt ist im Jahre 2003 durch Blau-Schwarz eingeführt worden, und jetzt wird der Versuch unternommen, dass in Zukunft diese Vorsorge attraktiver werden soll – im Wesentlich dadurch, dass der Anbieter zu mehr Transparenz verpflichtet und dass die Aktienquote verändert wird, die aber künftig immer noch für unter 50-Jährige bei 60 Prozent und für die über 50-Jährigen bei bis zu 50 Prozent liegen kann. Und wenn es früher notwendig war, 100 Prozent der Aktien im europäischen Wirtschaftsraum zu veranlagen, so werden das künftig nur mehr 60 Prozent sein. Das ist durchaus eine Maßnahme, die möglicherweise einen höheren Ertrag erbringen kann.

Das Risiko bleibt aber jedenfalls sehr, sehr hoch. Da wir die Politik derer, die damit umgehen, aus der Vergangenheit kennen, wissen wir, dass für all jene, die das Produkt haben, das Risiko auch hoch bleiben wird, wenngleich es über die Steuerfreiheit ver­kauft wird.

Das Produkt wird also keiner Versicherungssteuer unterzogen, es gibt keine KESt, bei der Auszahlung gibt es keine Besteuerung, es gibt auch Kapitalgarantie dazu. Allerdings ist die Performance, wenn man auch die Inflation berücksichtigt, eine sehr bescheidene. Und das Produkt ist auch insofern teuer, weil 20 Prozent des Kapitals irgendwo für Vertrieb, Werbung und für jene, die die Produkte verkaufen, ver­schwinden. Es ist ein Produkt, das sicher gut ist für die Anbieter, aber weniger gut für die Kunden. Und ich denke, das soll nicht Intention der Zukunftsvorsorge sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Da ich nach nunmehr 20 Jahren dem nächsten Nationalrat nicht mehr angehören werde, erlauben Sie mir auch noch dazu ein paar abschließende Bemerkungen. Es soll keine Bilanz sein. Es gibt auch kein weinendes und kein lachendes Auge. Ich werde das Haus mit zwei offenen Augen verlassen, die mich viele Eindrücke von Innen und Außen mitnehmen lassen. Eindrücke, die mich zweifellos auch klüger gemacht haben, aber auch Eindrücke, die mich vorsichtiger und manchmal auch nachdenklicher gemacht haben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 122

Sie werden weiterhin mit dem Problem „Politik und Image“ konfrontiert sein. Ich denke, es wird gut sein, wenn dieses Problem von Ihnen gelöst wird, und die Lösung ist zweifellos eine Funktion der Beziehung zwischen Wähler und Politik. Der Wähler erwartet zu Recht, dass er vom Volksvertreter vertreten wird. Er setzt auch das Parlament zusammen und erwartet, dass seine Entscheidung akzeptiert wird, und er erwartet auch, dass alle gemeinsam hier möglichst Gutes für das Land und für die Leute leisten.

Ich glaube auch aus vielen Gesprächen zu wissen, dass die Menschen keinen ideologischen Wettstreit wollen. Die Menschen sehen in der Politik ein Regulativ zu Fehlentwicklungen, die es in der Vergangenheit gegeben hat, die es aber auch in Zukunft geben wird, und das zweifellos in alle Richtungen. Daher wird es auch notwendig sein, dass einmal der eine, dann der andere über seinen Schatten springen wird.

Daher wünsche ich Ihnen, meine Damen und Herren, den Willen und die Kraft dazu, und ich wünsche all jenen, die außerhalb dieses Hauses sind, den Glauben daran. Ich bin überzeugt davon, dass die Menschen ein feines Sensorium haben und dass sie, wenn sie es auch nicht besser wissen, aber zumindest sehr genau spüren, ob etwas in Ordnung ist oder nicht.

Ganz zum Schluss möchte ich noch ein paar Worte des Dankes sagen. Ich möchte mich bedanken bei doch vielen tausend Frauen und Männern, die mich 20 Jahre hindurch sozusagen ins Parlament getragen haben, auch mit Vorzugsmandaten.

Ich möchte mich bedanken bei all jenen, mit denen mich nette Erinnerungen verbinden, hier im Haus und auch außerhalb, auch im Wahlkreis, und möchte mich auch bedanken bei denen, die in der Vergangenheit immer verzichten mussten. Das wird sich in Zukunft ändern, ich freue mich darauf. Ich darf mich für Ihre Freundschaft recht herzlich bedanken und wünsche Ihnen alles Gute. (Allgemeiner Beifall.)

13.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.31.01

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ja, man muss durchaus zugestehen, dass diese Pensionssäule, die betriebliche Vorsorge, tatsächlich keine Erfolgsstory ist – das ist unbestritten –, weil sie nämlich nicht nur in der Zeit der Finanzkrise und der Wirtschaftskrise, sondern leider auch schon davor, also vor dem Jahr 2008, keine Erfolgsstory war. Man muss aber auch zurückblenden und sagen, dass wir zu dem Zeitpunkt, als die Verträge zu einem großen Teil abgeschlossen worden sind, Hochzinsniveau und eine völlig andere Situation hatten. Dann ist halt die Krise gekommen, das konnte man nicht vorhersehen, wie Sie von der Regierung es ja auch immer wieder betonen, und so ist es auch dort passiert.

Natürlich ist das keine Erfolgsstory. Aber auf der anderen Seite das jetzt alles über Bord zu werfen und zu sagen, wir stoppen die staatliche Unterstützung dafür überhaupt, geht ja auch nicht, denn die Verträge muss man einhalten, da gibt es ja einen Vertrauensgrundsatz, und ein Vertrag wird ja  (Abg. Mag. Rossmann: Geh, hör mir auf, die Prämien wurden auch halbiert im letzten Jahr!) – Ja, völlig richtig, auch das ist richtig. Aber ich glaube, dass es nicht der richtige Weg ist, jetzt die Nerven zu verlieren und alles über Bord zu werfen. Obwohl man zugeben muss, dass es hier wirklich zu Verlusten gekommen ist, die schmerzlich sind und auch nicht absehbar waren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 123

Deswegen finden wir, dass diese paar Schritte, die heute zu einer Attraktivierung der Zukunftsvorsorge beschlossen werden sollen, unterstützenswert sind. Und wir werden sie daher auch mitbeschließen.

Zu TOP 6 gibt es ebenfalls Zustimmung von uns. Ich halte es zumindest bis zu einem gewissen Grad für in Ordnung, dass man künftig bei Finanzstrafdelikten auch gemeinnützige Leistung statt Haft verhängen kann.

Bei TOP 7 gibt es auch nichts dagegen einzuwenden, dass es mehr Geld für die Feuerwehren – wunderbar –, Katastrophenschutz, Katastrophenhilfe gibt. Als Wahl­steirer gefällt mir natürlich besonders, dass jetzt endlich auch die Steiermark zu ihrem Geld kommt.

Auf der anderen Seite ist diese Einmalzahlung aus Liechtenstein noch nicht da, die nun sozusagen als Bundesabgabe in den Finanzausgleich eingearbeitet werden soll. Daher ist das wieder etwas, von dem man sagen kann, man weiß gar nicht, worum es sich handelt: Kommt sie? Wenn ja, wie viel ist das? Daher ist das ein bisschen ungewiss, aber der Sinn ist sicherlich da, und wenn da einiges zustande kommt, dann ist das auch zu unterstützen.

Bei TOP 8 sind wir sehr, sehr kritisch, was diese Buchhaltungsagentur anbelangt, weil das einfach horrende Kosten verursacht. Im Vergleich zu anderen Dienstleistern, die so etwas anbieten, sind hier die Kosten für die sogenannte Buchhaltungszeile, also für diese Umsetzung, enorm. Das heißt, irgendwie hat das eher den Geruch einer Quersubvention als von einer Geschichte, die mit realen Kosten zu tun hat. Wir sind ja der ganzen Konstruktion schon immer kritisch gegenübergestanden, daher werden wir das auch ablehnen.

Interessant ist auch TOP 9. Ich habe mir schon erlaubt, im Ausschuss nachzufragen, weil da die gesetzliche Wiedereinrichtung einer Behörde auf der Tagesordnung steht, die jetzt auch formell zum Beispiel die Besatzungsschäden gegenüber der ČSSR aufarbeiten soll. Ich habe im Ausschuss schon gesagt, ich habe nichts gegen Restitutionszahlungen, Entschädigungszahlungen – die haben wir ja auch selbst mit beschlossen –, nur man muss sich dann schon auch die Frage stellen, was 70 Jahre danach in so einer Behörde eigentlich noch unter Besatzungsschäden subsummiert werden kann beziehungsweise was rechtfertigen kann, dass so eine Behörde wieder­errichtet wird, und ob es nicht besser wäre, hier ein für alle Mal mit den zuständigen Behörden einen Schlussstrich zu ziehen.

Im Ausschuss konnte man mir die Zahlen nicht nennen. Dankenswerterweise hat das Finanzministerium nachgeliefert, um wie viele Fälle es sich jetzt eigentlich im Bereich des Entschädigungsgesetzes gegenüber der ČSSR – so heißt das heute interes­santerweise immer noch; die ČSSR gibt es ja schon lange nicht mehr, aber es ist noch immer das Entschädigungsgesetz ČSSR – noch handelt. Und da hat es bei der Bundesentschädigungskommission seit 2003 eigentlich eine sehr überschaubare Zahl an Fällen gegeben. Ich nenne die letzten Jahre: 2009 gab es 14, 2010 gab es zwölf, 2011 gab es 13 Fälle, und 2012 hat es noch einen Fall gegeben. Heuer, im Jahr 2013, waren es bisher vier Fälle.

Es stellt sich wirklich die Frage, ob das eine ganze Behörde, eine Infrastruktur, eine Verwaltung rechtfertigt und ob es nicht gescheiter wäre, sich mit den zuständigen Herren zusammenzusetzen und hier ein für alle Mal einen Schlussstrich zu ziehen. Ich glaube, das wäre vernünftiger, dann braucht man diese Behörde auch nicht extra wieder einrichten und dann wäre allen Genüge getan. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

13.35

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 124

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. 2 Minuten. – Bitte.

 


13.36.00

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich will den Tagesordnungspunkt 7 kommentieren. Das ist der Tagesordnungspunkt, mit dem Änderungen im Finanzausgleich festgelegt wer­den. Wir wissen ja, dass der Finanzausgleich die glückliche Aufgabe hat, die Gelder, die der Bund einnimmt, den Ländern und den Gemeinden zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Ausgaben decken können. Und wir haben in diesem Finanzausgleich auch die Finanzierung festgelegt.

Die Gelder, die zum Beispiel aus dem Übereinkommen mit der Schweiz herein­kommen, werden jetzt ähnlich wie die Gelder eingesetzt, die in Zukunft aus Liechtenstein hereinkommen. Man hat an diesem Abkommen Maßstab genommen, und es ist schon toll, dass es erstens unserer Finanzministerin gelungen ist, diese Abkommen zu schließen, und dass zweitens diese Gelder jetzt vereinbarungsgemäß auch anteilig den Ländern und den Gemeinden zukommen.

Der Finanzausgleich wird vom Bund eingehoben, genauso wie zum Beispiel die Feuerschutzsteuer, die den Ländern gehört, aber vom Bund eingehoben wird. Aus dieser Feuerschutzsteuer werden die Gelder für die Feuerwehren von den Ländern ausgezahlt. Das ist leider nicht genug. Jetzt gibt es noch einen Fixanteil aus dem Katastrophenfonds, 8,89 Prozent. Der Fonds hat schwankende Einnahmen, was für die Feuerwehren unangenehm ist. Deshalb beschließen wir heute, dass die Feuerwehren insgesamt mindestens – egal woher – 95 Millionen € aus dem Katastrophenfonds bekommen werden, damit ihre technischen Geräte angekauft werden können.

Wenn man weiß, was die Menschen, die sich dafür ehrenamtlich zur Verfügung stellen, alles leisten – und gerade in der letzten Zeit auch von allen wieder bemerkt –, dann muss man sagen, es ist die Mindestvoraussetzung, dass die technische Ausstattung stimmt, dass dafür das Geld da ist. Und ich bin sehr froh und begrüße es, dass die Mittel für die Feuerwehren erhöht worden sind.

Ehrenamt, das ist Begeisterung, das ist aber auch Ausbildung, die Fähigkeit, wirklich zu helfen, und das sind Menschen, die sich mit voller Kraft dafür einsetzen, quer durch ganz Österreich. An dieser Stelle möchte ich all denen, deren Hilfe wir in letzter Zeit so sehr geschätzt haben und die uns wirklich selbstlos geholfen haben, ein großes Dankeschön sagen: Ihre Leistung ist unbezahlbar, aber Respekt und Wertschätzung muss all diesen Menschen auf jeden Fall gezollt werden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.38.42

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich werde mich angesichts der Zeit – ich habe ausgerechnet, es wird heute 3 Uhr früh werden – sehr kurz fassen.

Wir haben im Finanzstrafrecht einige bedeutende Änderungen durchzuführen. Das eine ist, dass nunmehr bei Befragungen – eine Selbstverständlichkeit – in verbes­ser­tem Ausmaß Dolmetscher beigezogen werden sollen. Es gibt zukünftig auch gemein­nützige Leistungen als Reaktionsform bei finanzstrafrechtlichen Delikten, und es soll auch eine neue Form der Bestrafung geben. Wir haben hier ja eher als Normfall die Fußfessel. Allerdings geht es jetzt in die umgekehrte Richtung. Der Spruchsenat soll


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 125

auch die Möglichkeit haben, die Fußfessel dann nicht einzusetzen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass eine solche Anhaltung nicht genügen werde, um den Bestraften von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.

Meine Damen und Herren, das ist jetzt natürlich eine Art Contrarius actus – das hat sich auch aus der Diskussion ergeben – zu der vom damaligen Finanzminister Grasser verfügten Verkürzung der Verjährungsfristen – eine Unverfrorenheit, die betroffen macht. Wir wissen ja, dass damals auf sein Betreiben, auch gegen den Willen des Koalitionspartners, die Verjährungsfristen für Finanzstrafverfahren von zehn auf sieben Jahre verkürzt wurden.

Wenn man die Geschichte des vormaligen Finanzministers kennt und all das, was sich in der Folge dann herausgestellt hat, dann weiß man, dass das etwa an Italien unter Berlusconi erinnert, was allerdings mit einer geordneten Rechtskultur nach unserem Dafürhalten nichts zu tun hat. Daher gibt es hier mit dieser Neuregelung einen kleinen Ausgleich. Es kann also nicht nur die Fußfessel, sondern auch normaler Knast zur Anwendung kommen.

Meine Damen und Herren, ganz kurz in diesem Zusammenhang: Wir wissen, dass die Grasser-Ermittlungen immer wieder dadurch zum Stillstand kommen, dass mit aller Vehemenz Einsprüche erhoben und Maßnahmen gesetzt werden, um zu verhindern, dass Einsicht in die Akten genommen wird. Es gibt in Liechtenstein jede Menge Akten. Da ist die österreichische Justiz schon etwas weiter vorgedrungen. Es gibt auch in der Schweiz entsprechende Akten. Dort spielt sich aber derzeit auch innerhalb des Landes ein heftiges Duell ab, ob diese Akten zum Zweck der Rechtsverfolgung an Österreich weitergegeben werden dürfen und können.

Wir haben internationale Vereinbarungen abgeschlossen, denen zufolge das jedenfalls notwendig wäre. Ich denke, dass da wirklich ein sogenannter nationaler Schulter­schluss notwendig ist, um die Herausgabe der Akten zu erwirken, und wir uns nicht gefallen lassen dürfen, dass unsere Ermittlungen behindert oder sogar verhindert werden. Ich darf also den Herrn Außenminister herzlich ersuchen, den Schweizer Botschafter zu sich zu holen und dazu beizutragen, dass die Akten entfesselt werden und die Wahrheit ans Tageslicht kommt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Rosenkranz: Die einen wollen die Wirtschaft entfesseln und die anderen die Akten!)

13.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.41.56

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte Stellung zur Änderung des Katastrophenfondsgesetzes be­ziehen. Wir helfen mit dieser Gesetzesänderung der Steiermark, die Hochwasser­schä­den 2012 endgültig zu bewältigen. Es geht in diesem Gesetz um die Rück­lagen­gebarung. Es ist ja so, dass nicht durch Zahlungen in Anspruch genommene Mittel des Katastrophenfonds einer Rücklage zuzuführen sind, und die wird mit insgesamt 30 Mil­lionen € begrenzt.

Ein wichtiger Punkt ist auch noch, dass wir den Feuerwehren entsprechend Sicherheit gewähren. Es ist so, dass den Feuerwehren für die Beschaffung von Einsatzgeräten aus der Feuerschutzsteuer oder aus Anteilen an der Einkommens- und Körper­schaftssteuer ein Betrag überwiesen wird. Mit diesem Gesetz legen wir diesen Betrag auf 95 Millionen € fest. Das stellt meiner Meinung nach durchaus eine gewisse Sicher-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 126

heit her und ist auch wichtig, da es auf die Einsatzbereitschaft dieser Organisationen im Schadensfall ankommt.

Gerade die letzten Wochen haben gezeigt, wie wichtig das ist. Es gab unzählige freiwillige Helfer, denen wir zu danken haben. Wir verfügen jedoch auch über professionelle Einsatzorganisationen, und die müssen wir entsprechend unterstützen.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass wir für Schäden, die nicht abgedeckt werden, den Katastrophenfonds zur Verfügung haben. Es ist dies eine sehr, sehr gute Einrichtung, und es sind jährlich doch immerhin über 300 Millionen €, die da zur Verfügung stehen.

Wenn wir diese Änderungen jetzt beschließen, schaffen wir damit Sicherheit. Es ist ein gutes Gesetz, und ich bitte um die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir haben jetzt noch zwei Redner. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir auch ein Anwesenheitsquorum brauchen, damit eine Zustim­mung erfolgen kann.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ehmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbe­schrän­kung. – Bitte.

 


13.44.21

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Ich darf zu Beginn den aufliegen­den Abänderungsantrag der Abgeordneten Krainer, Haubner, Kolleginnen und Kolle­gen einbringen zur Regierungsvorlage 2440 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird.

Ganz kurz zu den wesentlichen Inhalten des Abänderungsantrages: Zum einen geht es um die Dotierung des Hochwasser- beziehungsweise Katastrophenfonds, die allein durch die verheerenden Hochwasser im Juni 2013 notwendig geworden ist. Hochwas­serschutzeinrichtungen, Wildbachverbauungen und Lawinenverbauungen sind schwer beschädigt worden, was zu Sofort- und Folgemaßnahmen geführt hat. Zu diesem Mehrbedarf kommen noch zusätzlich die Kosten der Überschwemmungen und Muren in der Steiermark im Vorjahr – 2012 – hinzu. Sie erinnern sich an die schwer getrof­fenen Gemeinden St. Lorenzen und Trieben in der Steiermark.

Da der Mehrbedarf aus dem Katastrophenfonds, den reservierten Mitteln nicht zur Gänze abgedeckt werden kann, gilt es, einmalig für das Jahr 2013 47,5 Millionen € bereitzustellen beziehungsweise den Fonds um diesen Betrag aufzustocken.

Es freut mich besonders – es wurde heute schon angesprochen –, dass die Steiermark damit endlich zu ihren notwendigen 16,7 Millionen € kommt, die eben für die durch Hochwasser und Muren im Vorjahr schwer getroffenen Gemeinden notwendig sind.

Im zweiten Teil geht es um einen Zweckzuschuss zur Wohnbauförderung. Der Bedarf an leistbarem Wohnraum ist enorm gestiegen. So hat es zum Beispiel in Graz, wo ich herkomme, in diesem Bereich in den letzten zehn Jahren ein Wachstum von in etwa 17 Prozent gegeben. Das heißt, 39 000 Menschen sind in Graz dazugekommen, und die Preise am freien Wohnungsmarkt für Miete und Eigentum sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Sie alle wissen das. Die Wohnbauoffensive des Bundes soll endlich einen Anreiz geben und zusätzlich die Länder unterstützen, um mehr Mittel einzusetzen beziehungsweise die Wohnbauförderung entsprechend aufzustocken.

Mit dem vorgeschlagenen Zweckzuschuss im Finanzausgleichsgesetz 2008 ermöglicht der Bund nun die Förderung für den öffentlichen Wohnbau mit Mitteln bis zu 276 Mil-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 127

lionen € aus dem allgemeinen Haushalt. Das heißt, es könnten über die laufenden Wohnprogramme hinaus zirka 14 000 leistbare Wohneinheiten entstehen, die wir dringendst benötigen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Ehmann! Sie haben zwar den Antrag begründet, aber es ist leider in der Geschäftsordnung vorgesehen, dass er bei der Einbringung vorgelesen werden muss, und das haben Sie nicht gemacht. Macht das Frau Kollegin Kuntzl noch? (Abg. Mag. Kuntzl: Nein!) – Nein. Machen Sie dann noch eine zweite Wortmeldung, nehme ich an, oder? – Gut.

Dann erteile ich zunächst einmal Frau Abgeordneter Kuntzl das Wort. – Bitte.

 


13.47.57

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Abänderungsantrag der Kollegen Krainer und Haubner ein zur Regierungsvorlage 2440 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden.

Liegt der Antrag auf? – Ja, er liegt schriftlich auf, höre ich.

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nein, er liegt eben nicht schriftlich auf und ist auch nicht verteilt worden, da das nicht gewünscht war beziehungsweise nicht mitgeteilt wurde. Daher muss man leider diesen doch langen Text der Einfachheit halber vorlesen. – Ich bitte darum, denn sonst kann dieses gute Gesetz nicht beschlossen werden.

 


Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (fortsetzend): Ich möchte Ihnen diese Leseübung eigentlich ersparen (Abg. Dr. Bartenstein bietet der Rednerin seine Lesebrille an, die diese ablehnt; dann bringt ihr ein Klubmitarbeiter eine Brille) – das ist jetzt die falsche Brille! –, denn das ist ein eineinhalbseitiger Antrag. Vielleicht können wir das anders lösen, als dass ich den Antrag vorlese.

Ich würde meinen Klub bitten, dass wir das anders lösen, als dass ich da dem Plenum, da wir ohnehin bis 2 Uhr früh hier sitzen werden, eineinhalb Seiten vorlese. (Allge­meiner Beifall.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich darf noch einmal festhalten, dass der Antrag laut Geschäftsordnung nicht eingebracht ist, wenn er nicht vorgetragen wird, und in der inzwischen verstrichenen Zeit hätten wir ihn wahrscheinlich auch schon vorgelesen gehabt. Frau Abgeordnete, Sie sind die letzte Rednerin; es wird sich also nicht mehr ausgehen, den rechtzeitig zu verteilen. Ich darf Sie daher bitten.

Bitte, setzen Sie fort!

 


Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (fortsetzend): Eigentlich wollte ich ja zur Zukunftsvorsorge etwas sagen, die wir heute korrigieren (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ), die ja eigentlich ein prämienbegünstigtes Aktiensparen ist. Wenn ich daran erinnern darf – das wäre mir nämlich noch ein Anliegen gewesen –, so ist das ein Prestigeprojekt aus der Schüssel-Grasser-Ära, das wir heute korrigieren. Heute ist auch eingestanden worden, dass das kein Erfolgsmodell geworden ist.

Die Eckpunkte der Korrektur sind dargestellt. Ich erspare Ihnen, die jetzt noch einmal zu referieren. Es ist zu hoffen, dass die größere Transparenz und Information, vor allem die größere Flexibilität dazu führen, dass es im Sinne der Anleger zu einer Verbreiterung der Risikostreuung kommen wird und nicht ausschließlich zu einer risikoreicheren Ertragsmaximierung, was nicht im Sinne der heute vorgenommenen Änderung wäre.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 128

Betonen möchte ich auch noch, dass das natürlich weiterhin eine riskante Form der Zukunftsvorsorge bleibt und dass aus Sicht der Sozialdemokratie weiterhin gilt, im Sinne einer sinnvollen Zukunftsvorsorge die politische Kraftanstrengung dahingehend zu kanalisieren, die erste Säule der Alterssicherung abzusichern, und zwar in Richtung Absicherung von existenzsichernden Pensionen für breite Bevölkerungsschichten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zweite Wortmeldung: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


13.51.33

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hohes Haus! Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regie­rungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden (2440 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (2519 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Artikel 1 wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

1a. In § 9 Abs. 2 wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

„2a von den Ertragsanteilen des Bundes an der Körperschaftsteuer im Jahr 2013 weitere 47,5 Millionen Euro für Zwecke des Katastrophenfonds zur Finanzierung von Maßnahmen gemäß § 3 Z 4 des Katastrophenfondsgesetzes 1996;“

2. In Artikel 1 wird nach der Z 9 folgende Z 9a eingefügt:

9a. Nach § 23 Abs. 4b wird folgender Abs. 4c eingefügt:

„(4c) Der Bund gewährt den Ländern zum Zwecke der Finanzierung der Förderung des Wohnbaues unter folgenden Voraussetzungen einen einmaligen Zweckzuschuss von bis zu 276 Millionen Euro:

1. Anspruch auf einen Zweckzuschuss haben Länder, die im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2014

a) sowohl höhere Ausgaben für Darlehen, Annuitäten- und Zinsenzuschüsse und sonstige verlorene Zuschüsse ohne Wohnbeihilfe für Förderungen für den Neubau

b) als auch für eine höhere Anzahl von geförderten Neubauwohnungen (ohne Wohnheime) als im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2011 zusichern.

2. Förderzusicherungen in den Jahren 2013 bis 2014 zu Bauten, die nach dem Jahr 2019 fertiggestellt werden, werden in die Ermittlung des Anspruches nicht einbezogen.

3. Voraussetzung für die Gewährung des Zweckzuschusses ist, dass im Mehrge­schoß­bau zumindest 10 % der zugesicherten Wohnungen sowie der Zugang zu den gemeinschaftlichen Flächen den Anforderungen der ÖNORM B 1600 über barriere­freies Bauen entspricht.

4. Der Zuschuss des Bundes beträgt 50 % der den Durchschnitt der Vergleichsjahre übersteigenden Ausgaben im Sinne der Z 1 in den Jahren 2013 und 2014, höchstens jedoch 20 000 Euro je zusätzlich zugesagter Neubauförderung einer Wohneinheit (ohne Wohnheime).


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 129

5. Der Zweckzuschuss je Land ist mit folgendem Anteil an den zur Verfügung stehen­den Mitteln begrenzt:

Burgenland 2,88%

Kärnten 6,43%

Niederösterreich 16,84%

Oberösterreich 16,04%

Salzburg 6,32%

Steiermark 13,38%

Tirol 7,80%

Vorarlberg 4,24%

Wien 26,07%

6. Zuschüsse für Zusicherungen zu Bauten, die nicht errichtet oder nicht bis zum Ende des Jahres 2019 fertiggestellt werden, sind an den Bund zurückzuzahlen und verbleiben beim Bund.

7. Anträge auf Gewährung eines Zweckzuschusses sind von den Ländern bis spä­testens 30. September 2015 dem Bundesminister für Finanzen zu übermitteln. Der Bund hat den Zweckzuschuss bis spätestens 31. Dezember 2015 zu überweisen.

8. Die näheren Grundsätze über die Abwicklung hat der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler nach Anhörung der Länder festzulegen.“

*****

Der Antrag ist allen Klubs bereits vor längerer Zeit zugegangen und bekannt. Inhaltlich erläutert wurde er ja bereits von Kolleginnen beziehungsweise Kollegen. Ich würde ersuchen, dass man solche Anträge der Einfachheit halber, wenn es die Geschäfts­ordnung verlangt, kopiert. Dann ersparen wir uns das Vorlesen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dolinschek: Ich habe nichts verstanden!)

13.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regie­rungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden (2440 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (2519 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. In Artikel 1 wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

1a. In § 9 Abs. 2 wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

„2a von den Ertragsanteilen des Bundes an der Körperschaftsteuer im Jahr 2013 weitere 47,5 Millionen Euro für Zwecke des Katastrophenfonds zur Finanzierung von Maßnahmen gemäß § 3 Z 4 des Katastrophenfondsgesetzes 1996;“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 130

2. In Artikel 1 wird nach der Z 9 folgende Z 9a eingefügt:

9a. Nach § 23 Abs. 4b wird folgender Abs. 4c eingefügt:

„(4c) Der Bund gewährt den Ländern zum Zwecke der Finanzierung der Förderung des Wohnbaues unter folgenden Voraussetzungen einen einmaligen Zweckzuschuss von bis zu 276 Millionen Euro:

1. Anspruch auf einen Zweckzuschuss haben Länder, die im Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2014

a) sowohl höhere Ausgaben für Darlehen, Annuitäten- und Zinsenzuschüsse und sonstige verlorene Zuschüsse ohne Wohnbeihilfe für Förderungen für den Neubau

b) als auch für eine höhere Anzahl von geförderten Neubauwohnungen (ohne Wohn­heime) als im Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2011 zusichern.

2. Förderzusicherungen in den Jahren 2013 bis 2014 zu Bauten, die nach dem Jahr 2019 fertiggestellt werden, werden in die Ermittlung des Anspruches nicht einbezogen.

3. Voraussetzung für die Gewährung des Zweckzuschusses ist, dass im Mehrge­schoßbau zumindest 10 % der zugesicherten Wohnungen sowie der Zugang zu den gemeinschaftlichen Flächen den Anforderungen der ÖNORM B 1600 über barriere­freies Bauen entspricht.

4. Der Zuschuss des Bundes beträgt 50 % der den Durchschnitt der Vergleichsjahre übersteigenden Ausgaben im Sinne der Z 1 in den Jahren 2013 und 2014, höchstens jedoch 20 000 Euro je zusätzlich zugesagter Neubauförderung einer Wohneinheit (ohne Wohnheime).

5. Der Zweckzuschuss je Land ist mit folgendem Anteil an den zur Verfügung stehenden Mitteln begrenzt:

Burgenland 2,88%

Kärnten 6,43%

Niederösterreich 16,84%

Oberösterreich 16,04%

Salzburg 6,32%

Steiermark 13,38%

Tirol 7,80%

Vorarlberg 4,24%

Wien 26,07%

6. Zuschüsse für Zusicherungen zu Bauten, die nicht errichtet oder nicht bis zum Ende des Jahres 2019 fertiggestellt werden, sind an den Bund zurückzuzahlen und ver­bleiben beim Bund.

7. Anträge auf Gewährung eines Zweckzuschusses sind von den Ländern bis spätestens 30. September 2015 dem Bundesminister für Finanzen zu übermitteln. Der Bund hat den Zweckzuschuss bis spätestens 31. Dezember 2015 zu überweisen.

8. Die näheren Grundsätze über die Abwicklung hat der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler nach Anhörung der Länder festzulegen.“

Erläuterung

Zur Änderung des § 9 Abs. 2 FAG 2008 (Dotierung des Katastrophenfonds):


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 131

Durch das Hochwasser des Juni 2013 wurden Hochwasserschutzeinrichtungen im Vollzugsbereich des BMLFUW und des BMVIT sowie der Wildbach- und Lawinen­verbauung (WLV) beschädigt, die zu unabdingbaren Sofort- und -folgemaßnahmen geführt haben. Dieser Mehrbedarf tritt zu dem bereits bekannten als Folge der Über­schwemmungen und Muren in der Steiermark im Sommer des Jahres 2012.

Da dieser Mehrbedarf mit den im Katastrophenfonds für vorbeugende Maßnahmen reservierten Mittel – es sind dies gemäß § 3 Z 4 KatFG 73,27 % der Einnahmen – nicht zur Gänze abgedeckt werden kann, sollen die Mittel des Katastrophenfonds im Jahr 2013 einmalig um 47,5 Mio. Euro für vorbeugende Maßnahmen aufgestockt werden.

Zur Änderung des § 23 FAG 2008 (Zweckzuschuss für Wohnbauförderung):

Die Bevölkerung und damit der Bedarf an leistbaren Wohnungen sind in den letzten Jahren vor allem in Ballungszentren stark angestiegen. So ist in den letzten zehn Jahren die Bevölkerung in Wien um 181.000 Menschen oder +12 % gewachsen, in Graz um 39.000 oder 17 % und in Wien-Umgebung um 13.000 oder 13 %. Gleichzeitig wurde in den letzten Jahren in vielen Bundesländern der geförderte Wohnbau redu­ziert. Auf dem freien Wohnungsmarkt, sind die Preise für Wohnen – in Miete ebenso wie im Eigentum – in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Die Wohnbauoffensive des Bundes gibt den Ländern einen Anreiz die Mittel der Wohnbauförderung voll einzusetzen und aufzustocken. Mit dem vorgeschlagenen neuen Zweckzuschuss im Finanzausgleichsgesetz 2008 sollen die Bundesländer bei der erforderlichen Schaffung von zusätzlichem Wohnraum unterstützt werden, indem der Bund zur Förderung des öffentlichen Wohnbaus bis zu 276 Mio. Euro aus den zu erwartenden Erträgen der Frequenzversteigerung der Digitalen Dividende aus dem allgemeinen Haushalt zusätzlich zur Verfügung stellt. Wenn die Bundesländer mehr Wohnungen bauen als im Durchschnitt der letzten Jahre, können die Bundesländer diese Mittel abrufen. Durch die Wohnbauoffensive können über die laufenden Wohnbauprogramme hinaus bis zu 14.000 zusätzliche Wohneinheiten entstehen.

*****

13.54.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz und das Investmentfondsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2399 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 samt Titel und Eingang in 2405 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 132

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz und das Katastrophenfonds­gesetz geändert werden, in 2440 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Peter Haubner, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Peter Haubner, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung neuer Ziffern 1a und 9a in Artikel 1 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist auch einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 2409 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschädigungsgesetz ČSSR und das Verteilungsgesetz Bulgarien geändert werden, samt Titel und Eingang in 2437 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 133

Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde, in 2362 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1. Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

14.00.0211. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2439 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschulden­ausschusses geändert wird (2475 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gradauer. 4 Minuten Redezeit sind wunsch­gemäß eingestellt. – Bitte.

 


14.00.20

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! – Lieber Martin Graf, ich freue mich, dass du heute, bei der letzten Sitzung, mein Präsident bist. Danke vielmals! (Beifall bei der FPÖ.) – Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus!

Zunächst einmal geht es um den Fiskalrat. Auf Geheiß der EU ist ein neues Gremium nötig, ein sogenannter Fiskalrat, und dieser Fiskalrat soll Empfehlungen zu den Budgetzielen abgeben. – So weit, so gut. Positiv daran ist, dass es kein neues, sprich teures, Gremium dafür gibt, sondern dass der Staatsschuldenausschuss in „Fiskalrat“ umbenannt wird. Das ist sehr positiv.

Negativ ist – das verstehe ich überhaupt nicht –, dass in den Fiskalrat sechs Experten der Regierung gewählt werden und kein einziger Experte der im Nationalrat vertre­tenen Parteien darin vertreten ist.

Deshalb stellen wir folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 7 lautet:

7. § 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Mitglieder des Fiskalrates müssen anerkannte Experten im Bereich des Finanz- und Budgetwesens sein und sind weisungsfrei. Sie dürfen weder von der entsendenden Stelle noch von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegen­nehmen. Es entsenden in diesen Rat

1. die Bundesregierung sechs Mitglieder,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 134

2. die Wirtschaftskammer Österreich im Einvernehmen mit der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern drei Mitglieder,

3. die Bundesarbeitskammer drei Mitglieder,

4. der Österreichische Gemeindebund, der Österreichische Städtebund und die Lan­des­hauptleutekonferenz je ein Mitglied, die jedoch kein Stimmrecht haben,

5. die im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien je ein Mitglied.“

*****

So weit zum Abänderungsantrag in dieser Sache. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Das ist heute meine wahrscheinlich letzte Rede hier im Plenum. Es sind sieben interessante Jahre vergangen, in denen ich hier sein durfte. Ich scheide freiwillig als Abgeordneter aus und mache Platz für die Jugend. Mein Nachfolger sollte, sofern er gewählt wird – aber daran besteht ja kein Zweifel –, Herr Mag. Philipp Schrangl werden. Er ist Jurist, 28 Jahre alt, und das ist gut so. Verjüngung ist gut. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man so wie ich aus der Privatwirtschaft kommt, dann hat man so seine liebe Not mit der Finanzpolitik in Österreich – denn ein erfolgreiches Unternehmen hätte die Finanzen im Griff, und es würde sich niemals so verschulden, wie dies derzeit in Österreich passiert und passiert ist. Jeder Haushalt weiß genau, dass man nie mehr ausgeben sollte, als man einnimmt.

Zwischen den Jahren 2006 – als ich angefangen habe – und 2013 ist unter rot-schwar­zer Regierung die Schuldenlast Österreichs explodiert: von 162 Milliarden € auf 232 Milliarden €. Das entspricht einer Steigerung von 43 Prozent. Österreich wird bedroht von 68 Milliarden € an Haftungen für den ESM, wird bedroht von Pleite-Eurostaaten und von maroden Banken. Und wir haben leider im Normalgeschäft über 125 Milliarden € an Haftungen übernommen.

Ein ordentlicher Kaufmann, meine Damen und Herren, kann bei dieser Finanzlage sicherlich nicht ruhig schlafen, und ich tue es auch nicht. Mich macht diese Situation krank, denn ein Betrieb mit derartiger Überschuldung würde längst Pleite machen.

Die Bundesregierung und die Koalition haben damit anscheinend kein Problem. Wir sind sowieso die Besten, heißt es immer, die Besten in Europa. Wir verschließen die Augen vor dem drohenden Finanzdesaster, das auf uns zukommt. Keine der von allen Experten wiederholt geforderten nachhaltigen Reformen ist erfolgt – wir haben das gestern und heute auch schon besprochen –: Verwaltung, Bürokratie, Staatsschulden, Förderwesen, Pensionen, Steuern, Gesundheit, Bildung. Hier gibt es Reserven von 10 Milliarden €, die eingespart werden könnten. Es gibt keine neuen Strategien, was die EU-Politik betrifft – nein, selbstzerstörendes Festhalten an der falschen EU-Politik ist an der Tagesordnung.

Meine Damen und Herren! Für viele Politiker dieser SP-VP-Koalition müsste es einen „Knüppel-aus-dem-Sack“ geben, damit endlich das beidhändige Hinausschmeißen von Steuergeld gestoppt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Finanzminister Dr. Fekter bräuchte einen Goldesel, einen „Esel-streck-Dich“, der dafür sorgt, dass diese Staatsschulden beherrschbar werden. Im Augenblick ist für diese Regierung der Steuerzahler dieser „Esel-streck-Dich“.

Aus meiner Sicht und aus Sicht der Freiheitlichen müsste es heißen: Staatsfinanzen sanieren, Abgabenquote runter, eine Schuldenbremse nach dem Vorbild jener der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 135

Schweiz! Unser Geld für unsere Leute! Mittelstand, KMU stärken! Und: Weniger EU, mehr Österreich! – Das wäre auf der Tagesordnung. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, zwischenmenschlich hat alles gepasst. Es gab keine Differenzen persönlicher Art, keinen Streit. Ich habe mich auch an keinen Hand­greiflichkeiten beteiligt. (Heiterkeit. – Abg. Weninger: Als Einziger, oder was?)

Die Arbeit in den Ausschüssen hat mir rundum sehr viel Spaß gemacht. Mir war die Arbeit in den Ausschüssen immer lieber, als hier beim Politiktheater im Plenum mitzumachen. (Ruf: Hallo!) Wir haben leider Gottes – Heinz, du weißt es – das Spekulationsverbot nicht mehr hingekriegt. Das wird aber eine Aufgabe in der nächsten GP sein.

Ich möchte den Mitgliedern in den Ausschüssen, in denen ich vertreten war – Budget, Finanzen, Wirtschaft, Rechnungshof –, für die ausgezeichnete Zusammenarbeit herz­lich danken. Respekt den Obmännern Auer, Stummvoll, Steindl und Kogler für die umsichtige Leitung dieser Ausschüsse.

Volles Lob allen Bediensteten des Parlaments, der Parlamentsdirektion! Ich muss sagen – ich habe da schon ein bisschen Erfahrung in dieser Richtung –, da wird professionell und kompetent gearbeitet. (Allgemeiner Beifall.)

Ein Danke meinen Freunden vom Klub! Von Heinz zu Heinz – also von Heinz Strache zu Heinz Hackl –: Ich danke euch für die Freundschaft! Den Referenten und parlamentarischen Mitarbeitern – Georgia – danke ich für die Zusammenarbeit. Ihnen alles Gute, meine Damen und Herren, beste Gesundheit und viel Erfolg! – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

14.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2439 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschulden­ausschus­ses geändert wird (2475 d.B.):

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 7 lautet:

7. § 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Mitglieder des Fiskalrates müssen anerkannte Experten im Bereich des Finanz- und Budgetwesens sein und sind weisungsfrei. Sie dürfen weder von der entsendenden Stelle noch von anderen Stellen Weisungen einholen oder entgegen­nehmen. Es entsenden in diesen Rat

1. die Bundesregierung sechs Mitglieder,

2. die Wirtschaftskammer Österreich im Einvernehmen mit der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern drei Mitglieder,

3. die Bundesarbeitskammer drei Mitglieder,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 136

4. der Österreichische Gemeindebund, der Österreichische Städtebund und die Landeshauptleutekonferenz je ein Mitglied, die jedoch kein Stimmrecht haben,

5. die im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien je ein Mitglied.“

Begründung

Laut Regierungsvorlage ist vorgesehen, dass die Mitglieder des Fiskalrates von der Bundesregierung (sechs Mitglieder), der Wirtschaftskammer Österreich im Einverneh­men mit der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern (drei Mitglieder), der Bundesarbeitskammer (drei Mitglieder) sowie dem Österreichischen Gemeindebund, dem Österreichischen Städtebund und der Landeshauptleutekonferenz (je ein Mitglied, jedoch ohne Stimmrecht) entsandt werden.

Zusätzlich sollen auch alle im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien je einen Experten nominieren dürfen.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.10.01

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Finanz­ministerin! Hohes Haus! Ich möchte zunächst auf meinen Vorredner eingehen, auf Herrn Alois Gradauer. Lieber Alois, ich möchte mich als Obmann des Finanz­ausschusses bei dir gleichfalls bedanken. Du warst einer jener, die dazu beigetragen haben, dass wir im Finanzausschuss immer ein sachlich sehr konstruktives Klima hatten. Die Zusammenarbeit mit dir war immer menschlich sympathisch und sachlich sehr konstruktiv, und ich bedanke mich ausdrücklich bei dir für alle deine Beiträge. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

Ich habe mich auch immer bemüht, ein solches Klima zu erzeugen, und der Alois war einer derjenigen, die das voll mitgetragen haben. Wie gesagt, es ist eine Freude gewesen, mit dir zusammenzuarbeiten. Wobei wir ja einen gemeinsamen Termin noch haben werden, im September dann. Und dazu kann ich gleich sagen: Ich könnte ja heute eigentlich auch eine Abschiedsrede halten, weil ich auch im September nicht mehr kandidiere; aber ich gehe davon aus, dass wir im September noch die eine oder andere Sitzung haben werden, und hebe meine Abschiedsrede insofern ein bisschen auf.

Zum heutigen Thema sage ich nur eines: Das, was auf Fachchinesisch unter dem Schlagwort „Twopack“ in der EU herumgegeistert ist, setzen wir jetzt innerstaatlich um. Es geht dabei um eine Intensivierung der Haushaltsüberwachung der Mitglied­staaten der Euro-Zone. Ich glaube, das ist notwendig und richtig. Wenn man eine gemeinsame Währung hat, dann muss auch die Haushaltspolitik entsprechend koordiniert und abgestimmt sein. Und das, was hier geschieht, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Stärkung der Finanzmarktstabilität und Stärkung auch der Euro-Zone, insgesamt ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung eines stabilen Euro. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 137

14.11.40

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Aufgrund des „Twopack“ soll ja der Staatsschuldenausschuss in den Fiskalrat umgewandelt werden. Ich kenne diesen Ausschuss seit 30 Jahren. Bis 2006 saß ich dort im Ausschuss selbst, seither sitze ich als Experte im Arbeitsausschuss. Ich kann diese Entscheidung sehr begrüßen und begrüße prinzipiell, auch aufgrund meiner Erfahrung, dass jene Mitglieder, die jetzt dem Ausschuss angehören werden, weisungsfrei sein werden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, aber er muss gelebt werden. In diesem Sinne ist es auch zu begrüßen, dass die Periode von vier auf sechs Jahre verlängert wird.

Der neu zu gründende Fiskalrat erhält neue Aufgaben, grundlegend neue Aufgaben, nämlich die Abgabe von Empfehlungen zu mittelfristigen Budgetzielen, die Abgabe von Empfehlungen im Hinblick auf den budgetären Anpassungspfad und die Beobachtung der Einhaltung der zahlreichen Fiskalregeln. Ich weiß es nicht: Sind es neun Fiskalregeln oder so? – Unüberschaubar, sehr komplex.

Diese Regierungsvorlage ist im Prinzip in Ordnung, aber mir ist sie zu wenig weitgehend. Daher bringe ich einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Kogler, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen ein, den ich im Folgenden in den Grundzügen erläutern werde.

Erstens wollen wir – das haben wir ja im Ausschuss diskutiert –, dass der Budgetdienst des Hauses mit beratender Stimme in diesen Ausschuss mit einbezogen wird, sowohl in den Ausschuss selbst als auch in seine potenziellen Arbeitsausschüsse. Das ist in diesem Abänderungsantrag festgehalten. Darüber hinaus bin ich aber auch der Ansicht, dass mit beratender Stimme Expertinnen und Experten von jenen Wirtschafts­forschungsinstituten vertreten sein sollen, die Wirtschaftsprognosen erstellen.

Warum ist das so wichtig? – Das ist deshalb wichtig, weil die neuen Aufgaben, die dieser Fiskalrat hat, jetzt die ausreichenden Informationen brauchen, auch im Hinblick auf Schätzungen über Budgetprognosen, strukturelle Defizite und dergleichen mehr, die eben von den Wirtschaftsforschungsinstituten, die auch Prognosen erstellen, tatsächlich gemacht werden. Und daher, glaube ich, macht es Sinn, dass jene For­schungsinstitute mit beratender Stimme sowohl im Ausschuss selbst als auch in seinen Arbeitsausschüssen vertreten sein sollen.

Ein zweiter wichtiger Punkt, und auch darüber haben wir im Ausschuss diskutiert, ist die Frage der Informationen, die an den Ausschuss gelangen sollen. Es ist dafür Vorsorge zu treffen, dass dem Fiskalrat ein dem Aufgabenspektrum, das er nunmehr hat, angemessener Zugang zu den erforderlichen Informationen gewährleistet wird. Und ich spreche hier aus Erfahrung, weil ich weiß, wie schwierig es für das Sekretariat des Ausschusses schon jetzt ist, an die erforderlichen Informationen seitens der relevanten Stellen heranzukommen. Das sind insbesondere Bund, Länder, Gemein­den, aber auch Statistik Austria.

Daher habe ich in diesen Abänderungsantrag auch eine Passage hineingenommen, die nicht nur einen angemessenen Zugang zu Informationen fordert, sondern darüber hinaus auch präzisiert, in welchen Bereichen der Informationsfluss verstärkt werden muss und wer die relevanten Ansprechpartner sind, die hier zur Mithilfe verpflichtet werden sollen, damit dieser neu zu gründende Ausschuss seine Aufgaben überhaupt sinnvoll erfüllen kann.

Da geht es darum, dass ohne Detailinformationen eine seriöse Abschätzung dieser vielen Fiskalregeln überhaupt nicht möglich ist. Das gilt einmal im Hinblick auf die Qualität der Daten, die zur Verfügung gestellt werden, das gilt aber auch im Hinblick auf die Prognosen, auf die Wirtschaftsprognosen, und das gilt auch im Hinblick auf die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 138

Schätzmethoden, insbesondere im Hinblick auf die Schätzmethoden zu den struk­turellen Budgetdefiziten, die ja gewissermaßen in den Fokus dieser Budgetregeln gestellt werden.

Wer weiß, dass die Prognosen über strukturelle Defizite für ein und denselben Zeit­punkt, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt, zu ganz unterschiedlichen Ergeb­nissen führen können, der weiß, wie wichtig es ist, dass diesem Ausschuss diese Informationen zur Verfügung gestellt werden. Und auch daher ist es wichtig, dass die beiden Forschungsinstitute, die Wirtschaftsprognosen erstellen und die auch Progno­sen über strukturelle Defizite erstellen, mit in diesen Ausschuss einbezogen werden.

Dasselbe gilt aber auch für vorläufige Budgetdaten. Man muss sich ja vor Augen halten, dass wir beispielsweise – ich sage Ihnen nur ein Beispiel – die endgültigen Daten für die Gemeinden für das Jahr 2012 erst mit der budgetären Notifikation im März 2014 erhalten. Daher brauchen wir von den relevanten Stellen – und das ist Statistik Austria – die vorläufigen budgetären Daten. Und aus meiner Erfahrung weiß ich, dass nicht nur Statistik Austria, sondern auch der Bund, aber auch die Länder und Gemeinden mit der Zurverfügungstellung von Informationen äußerst – wie soll ich das jetzt formulieren? – zurückhaltend sind. Das ist noch nobel formuliert. Wenn man so will, kann man auch sagen: Na ja, was gehen euch bestimmte Dinge an?

Aber da komme ich wieder zurück auf jene Grundsätze, die in der Verfassung verankert sind – Artikel 51 Abs. 8 wurde ja heute schon einmal erwähnt –, nämlich unter anderem der Grundsatz der Transparenz. Und wenn all das nicht erfüllt wird, dann wird dieser unabhängige Fiskalrat sein neues Aufgabenspektrum, das ihm mit auf den Weg gegeben wurde, nicht erfüllen können. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. 3 Minuten Redezeit sind vorgesehen.

Bevor ich ihm das Wort erteile, halte ich noch fest, dass der in den Grundzügen erläuterte Abänderungsantrag ausreichend unterstützt vorliegt und gemäß § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz bereits an die Abgeordneten verteilt wurde, da er sehr umfangreich ist. Er steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (2439 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschulden-ausschusses geändert wird (2475 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

die Regierungsvorlage (2439 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird (2475 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. Nach der Z 9 werden folgende Z 9a. und 9b. eingefügt:

"9a. In § 1 Abs. 9 wird folgender Satz angefügt:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 139

"Der Budgetdienst des Parlaments sowie die mit der Erstellung von Konjunktur­prognosen befassten Wirtschaftsforschungsinstitute sind berechtigt, mit je einem Vertreter an jeder Sitzung des Fiskalrates mit beratender Stimme teilzunehmen."

"9b. § 1 Abs. 10 lautet:

"Zu den Sitzungen des Fiskalrates sind sämtliche Mitglieder, je ein Vertreter der Österreichischen Nationalbank, des Budgetdienstes des Parlaments und der mit der Erstellung von Konjunkturprognosen befassten Wirtschaftsforschungsinstitute unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.""

2. Nach der Z 10 werden folgende Z 10a. und 10b. eingefügt:

"10a. In §1 Abs.15 wird nach dem 3. Satz folgender 4. Satz eingefügt:

"Weiters gehören den Unterausschüssen ein vom Budgetdienst des Parlaments sowie ein von den mit der Erstellung von Konjunkturprognosen befassten Wirtschafts­for­schungsinstituten benannter Vertreter mit beratender Stimme an.""

"10b. Nach § 1 Abs. 15 wird folgender Abs. 15a eingefügt:

"(15a) Dem Fiskalrat ist ein dem Aufgabenspektrum gemäß § 1 Abs. 1 angemessener Zugang zu den erforderlichen Informationen von allen staatlichen Organisations­einheiten im Sinne des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrech­nung (ESVG) sowie von Statistik Austria zu gewähren. Die Datenlieferungen erfolgen aus Gründen der Effizienz in elektronisch zu verarbeitender Form. Die zur Beurteilung der dem Fiskalrat übertragenen Aufgaben erfordern insbesondere:

1. Detailinformationen zu den Annahmen und Schätzmethoden der Prognosen, den diskretionären Maßnahmen durch das Bundesministerium für Finanzen, die Länder und Gemeinden sowie zu den umfangreichen ESVG-Bereinigungen der Budgetdaten und diesbezüglichen Revisionen durch Statistik Austria;

2. Vorabinformationen über vorläufige Budgetdaten der Bundes-, Landes- und Gemein­deebene durch die Statistik Austria;

3. einen Informationsaustausch mit Statistik Austria über die Ermittlung der Haushalts­ergebnisse gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 sowie die Berechnungen über deren Einhaltung.""

Begründung

Analog zur Oesterreichischen Nationalbank nehmen der parlamentarische Budget­dienst und die mit der Erstellung von Konjunkturprognosen befassten Wirtschafts­forschungsinstitute WIFO und IHS an jeder Sitzung des Fiskalrates sowie seiner Unterausschüsse mit beratender Stimme teil.

Die im "Twopack" von der EU vorgegebenen Aufgaben wird der Fiskalrat nur dann erfüllen können, wenn ihm, wie Artikel 2 Abs 1 VO (EU)473/2013 festgelegt, "ein zur Erfüllung [seines] Auftrags angemessener Zugang zu Informationen" zur Verfügung gestellt wird. Nur durch einen umfassenden Informationszugang des Fiskalrates und eine rezente Datenlieferung können Fehlentwicklungen und Missverständnisse vermieden werden. Ohne Detailinformationen ist eine seriöse Evaluierung der Qualität der empirischen Informationen nicht möglich. Das gilt auch in Bezug auf Vorweg­informationen über vorläufige Budgetdaten, insbesondere der Länder- und Gemeinde­ebene. Rechnungsabschlussdaten der Länder und Gemeinden auf ESVG-Basis wer­den von Statistik Austria mit einer Verzögerung von etwa 2 Jahren publiziert. So wird die budgetäre Notifikation Ende März 2014 für die gesamte Landes- und Gemein­deebene erstmals endgültige Werte des Jahres 2012 enthalten. Über ESVG-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 140

Detaildaten verfügen nicht die Gebietskörperschaften sondern Statistik Austria. Ein rezenter Informationsaustausch mit dem Fiskalrat ist auch insofern geboten, als gemäß  § 1 Abs 1 Z 6 lit d die Budgetlage der öffentlichen  Haushalte im Sinne des ESVG laufend "im Hinblick auf Umstände zur Aktivierung des Korrekturmechanismus oder Beendigung des Korrekturmechanismus zu beobachten ist".

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

 


14.18.37

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen zum aktuellen Tagesordnungspunkt einbringen. Der Herr Präsident hat schon eingeführt in diese Geschichte. Es geht um Ziffer 2, Ziffer 4 und Ziffer 5 – es ist auch schon in der Diskussion erwähnt worden.

Es wird einerseits der Budgetdienst des Hauses in diesen neuen Fiskalrat mit integriert, somit ist auch er dort dabei. Das ist, glaube ich, eine wichtige Aufwertung für den Parlamentarismus in unserem Land.

Es gibt bei Ziffer 4 eine Genderbestimmung, die wir getroffen haben.

Und in Ziffer 5 gibt es dann eben die Verpflichtung der Statistik Austria, mit seriösen Daten, aber auch die Verpflichtung der Gebietskörperschaften, mit Daten für den Fiskalrat herauszurücken und diese dort auch vorzulegen, damit die entsprechenden Maßnahmen im entsprechenden Ausmaß auch definiert und entschieden werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin heute das letzte Mal hier und bringe einen Abänderungsantrag ein. Auch ich werde also ausscheiden. Es wird heute auch mein letzter Auftritt hier sein. Ich werde nach rund 23 Jahren dieses Haus verlassen und werde mich künftig verstärkt Innovations- und Technologiefragen zuwenden – Projekte sind bereits in den Startlöchern –, und ich freue mich schon sehr darauf, diese neuen Tätigkeiten in Zukunft auszuüben. Ich freue mich aber auch darauf, dass ich endlich wieder eine Privatperson werde, und würde sagen: Es war eine sehr spannende, interessante Zeit. Ich bereue nicht, hier gewesen zu sein.

Ich möchte mich bei Ihnen allen, bei allen Kolleginnen und Kollegen fraktionsüber­greifend sehr herzlich bedanken, weil ich glaube, dass die Zusammenarbeit in den Ausschüssen ein wesentlich sachlicheres Bild bietet, als die Medien manchmal über uns Parlamentarier hier transportieren. Ich glaube, dass die Zusammenarbeit sehr gut ist, sehr konstruktiv ist. Man ist nicht immer einer Meinung, aber das macht ja nichts. Das ist so. Wir sind unterschiedliche Fraktionen. Und daher herzlichen Dank an alle, mit denen ich in dieser Zeit hier zusammengearbeitet habe.

Ich möchte mich aber auch bedanken bei den vielen externen Experten, die uns in den letzten Jahren bei der Erstellung fraktioneller Entwicklungspapiere immer wieder unterstützt haben. Aber auch ein herzlicher Dank an die Kolleginnen und Kollegen aus dem Parlament, aus der Parlamentsdirektion, aus dem Klub und auch an die Expertinnen und Experten aus den Ministerien.

Ich glaube, dass die österreichische Demokratie eine starke ist, dass sie es wert ist, sich dafür eine Zeit lang zu engagieren, und dass es eine wirklich hochwertige politische Arbeit ist, die hier letztendlich verrichtet wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 141

Wie gesagt, ich wünsche Ihnen allen alles Gute. Meiner SPÖ wünsche ich natürlich bei den nächsten Wahlen einen sehr schönen Wahlerfolg.

In diesem Sinne ein herzliches Dankeschön. Auf Wiedersehen! (Allgemeiner Beifall.)

14.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben in seinen Grundzügen erläuterte Antrag ist ebenfalls sehr umfangreich und wird gerade gemäß § 58 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt. Er ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird (2439 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (2475 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Die Z 10 wird auf Z 12 und die Z 11 auf Z 15 um nummeriert.

2. Nach der Z 9 werden folgende Z 10 und 11 eingefügt:

„10. § 1 Abs. 9 2. Satz lautet:

„Die Oesterreichische Nationalbank und der Budgetdienst des Parlaments sind berechtigt, an jeder Sitzung des Fiskalrates mit beratender Stimme teilzunehmen.““

11. § 1 Abs. 10 lautet: 

„(10)Zu den Sitzungen des Fiskalrates sind sämtliche Mitglieder, die Oesterreichische Nationalbank und der Budgetdienst des Parlaments unter Angabe der Tagesordnung einzuladen.““

3. Nach der Z 12 werden folgende Z 13 und 14 eingefügt:

„13. In § 1 Abs. 15 wird nach dem dritten Satz folgender Satz eingefügt:

„Weiters gehört den Unterausschüssen ein vom Budgetdienst des Parlaments benannter Vertreter mit beratender Stimme an.“

14. Nach § 1 Abs 15 wird folgender Abs. 15a eingefügt:

„(15a) Anfragen des Fiskalrats zur Erfüllung der Aufgaben gemäß § 1 sind von den Gebietskörperschaften in angemesserener Frist zu beantworten. Statistik Austria stellt Daten über die Gebarung der Gebietskörperschaften und die Berichte über die Haus­haltesergebnisse gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 elektronisch und auf Anfrage zur Verfügung.““

4. Nach Z 14 wird folgende Z 14a eingefügt:

„14a. Nach § 1 wird § 1a eingefügt:

§ 1a. Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechts­spezifische Form zu verwenden.““

5. In Z 15 lautet in § 2 Abs. 4 der erste Satz:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 142

„§ 1 Abs. 1 Z 6 bis 8, Abs. 2, 5, 6, 9 bis 11 und 15a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2013, treten mit 1. November 2013 in Kraft.““

Begründung

Zu Z 2 und 3:

Der Budgetdienst des Parlaments ist entsprechend seiner Aufgabe der Unterstützung des Nationalrates bei der Beratung, Beschlussfassung und Kontrolle der Haus­haltsführung zur Teilnahme an den Sitzungen des Fiskalrates mit beratender Stimme berechtigt.

Zu Z 4:

Hierbei handelt es ich um die Genderbestimmung.

Zu Z 5:

Der Fiskalrat benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben u.a. die Daten, welche im Rahmen des österreichischen Stabilitätspakts von Statistik Austria aufbereitet werden (z.B. Planungsdaten). Des weiteren soll der Fiskalrat aber auch die Möglichkeit haben, spezifische Fragen an die Gebietskörperschaften zu richten, wenn z.B. auf EU-Ebene spezifische Analysen angefordert werden, oder wenn der Fiskalrat selbst spezifische Untersuchungen in Zusammenhang mit seinen Aufgaben anstellen möchte.   Die Statistik Austria wird verpflichtet die Daten, die der Fiskalrat zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, diesem auch zu liefern. Von einer gesonderten Informations­verpflichtung aller dem Sektor Staat angehörigen öffentlichen Einheiten wird abgesehen, da diese von Statistik Austria ohnedies im Rahmen der amtlichen Statistik und dem Österreichischen Stabilitätspakt erfasst und ausgewertet werden und somit dem Fiskalrat zur Verfügung stehen und Doppelbelastungen vermieden werden sollen.  Im Artikel 17 des Österreichischen Stabilitätspakt 2012, BGBl. I 30/2013,  der eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG ist, gibt es eine detaillierte Vereinbarung zwischen den Finanzausgleichspartnern über zu meldende Daten und Informationen. Diese sind bereits an die aktuellen EU-Erfordernisse ausgerichtet und können daher für die Zwecke des Fiskalrats verwendet werden. Ebenso muss der Fiskalrat auch die Einhaltung bestimmter Vereinbarungen des  österreichischen Stabilitätspakts prüfen, wie z.B. die Werte in den Kontrollkonten gemäß Artikel 7, weshalb der Verweis auf den Österreichischen Stabilitätspakt zweckmäßig ist. Die Formulierung folgt dem informellen Vorschlag des Staatsschuldenausschusses, ist also praxisnahe.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Damit sich niemand wundert, wenn ich dann nicht zur Abstimmung einläute: Es sind umfangreiche Abänderungsanträge gekommen, und eine kurze Sitzungsunterbrechung nach dieser Debatte würde nicht ausreichen, sodass ich die Abstimmung über TOP 11 verlege und diese nach der Abstimmung über TOP 14 und 15 durchgeführt wird.

Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Widmann zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.23.23

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Kurt! Alles Gute wünsche ich dir. Das mit der SPÖ bei den Wahlen im Herbst wird vielleicht nicht ganz so klappen, denn da habt ihr ein bisschen zu viel angestellt, auch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 143

bei den Arbeitern, bei den Häuslbauern, bei den Wohnungssuchenden, bei den Jugendlichen, bei der Bildung. Das werden wir diskutieren.

Aber zum Gesetz selbst. Das Gesetz an sich sieht ja nur die Umsetzung einer EU-Richtlinie vor, weil man das Vertrauen der Bevölkerung erhöhen will und weil man auch die Haushaltspläne entsprechend überwachen und schauen will, ob sie eingehalten werden.

Und natürlich soll dieser Fiskalrat auch Empfehlungen abgeben. Dagegen ist ja nichts einzuwenden. Das wäre ja richtig und gut, aber wenn man darauf schaut, wie er zusammengesetzt wird, dann kommt einem das Schaudern. Es ist nämlich in Wahrheit ein einzigartiges Proporzgesetz. Denn wenn man da nachsieht – das sollten Experten sein –, dann steht da im § 1 Abs. 2 Folgendes drinnen:

Also erstens einmal kommen sechs Mitglieder von der Bundesregierung. Schwer zu erraten, welche das sein werden: drei Rote, drei Schwarze.

Dann geht es weiter, Punkt 2: Die Wirtschaftskammer wird im Einvernehmen mit der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern auch drei Mitglieder entsenden. – Naja, das werden wahrscheinlich, denke ich einmal, nach altem Brauch in Österreich drei Schwarze sein.

Und dann geht es wieder weiter: Weitere drei Mitglieder wird die Bundesarbeitskammer entsenden. Und das werden wahrscheinlich, schwer zu erraten, drei Rote sein.

Dann kommen noch ein paar Mitglieder dazu, die allerdings kein Stimmrecht haben.

In Wahrheit ist es ein Gremium mit Beschlussfassungskompetenz 6 : 6. Sechs Schwarze, sechs Rote überwachen das Budget. Hervorragend! Da machen wir den Bock zum Gärtner. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das wird so nicht funktionieren.

Daher haben auch wir verlangt, dass das Parlament verstärkt eingebunden wird. Ich begrüße auch die entsprechenden Abänderungsanträge seitens der FPÖ und der Grünen. Auch wir haben verlangt, dass etwa der Budgetdienst entsprechend bedacht wird, weil er ja auch für das Parlament immer aktiv ist und uns sehr gut berät.

Natürlich wäre es mehr als notwendig, alle im Parlament vertretenen Parteien hier mit einzubinden. Das ist ja selbstverständlich, dass, wenn man ein Budget beschließt und das überwacht werden soll, nicht derjenige überwacht, der das zu exekutieren hat, sondern derjenige, der es beschlossen hat. Und da ist leider Gottes von den Parlamentsparteien niemand vertreten – außer nach Gutdünken irgendwie über ein Hintertürl, aber nicht laut Gesetz selbst. Aber das sei unbenommen.

Was mich dann auch noch ärgert, ist Folgendes – und das erinnert mich fast schon an die EU-Volksabstimmung, wo man die Menschen draußen in vielen Bereichen für dumm und blöd verkauft hat –: Im § 1 Abs. 1 werden als Aufgaben genannt – das ist noch gar nicht gesagt worden –:

„Mitwirkung bei der öffentlichen Meinungsbildung im Zusammenhang mit den Aufgaben des Fiskalrates sowie Durchführung informativer Veranstaltungen.“

Da frage ich mich: Na was heißt denn das? – Sie haben sich hier ein Selbst­beweihräucherungsgremium geschaffen, um Ihre Budgetpolitik in Zukunft öffentlich abfeiern zu lassen. Das ist der Sukkus von dem. Und man kann daher mit Recht sagen: Das ist ein Proporzgesetz. Der Sinn und Zweck sind in Wahrheit verfälscht worden. Daher ist dies auch abzulehnen. (Beifall beim BZÖ.)

14.26



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 144

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.26.36

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Selbstverständlich ist es gut, wenn es jetzt in den Mitgliedsländern nationale Stellen gibt, die eben darauf schauen, dass die fiskalischen Maßnahmen beziehungsweise die Konvergenzkriterien, die es ja schon gibt, auch eingehalten werden.

Ich frage mich nur, wofür wir das in Österreich brauchen, da wir ja ohnehin relativ, sage ich jetzt einmal, stabile Verhältnisse haben. Es wäre für Länder wie Griechenland natürlich wichtiger – auch dort wird es kommen. Die Frage ist halt, was es dort bringt. Denn wenn man sich Griechenland und die strengen Auflagen der Troika und der EU und des Währungsraums ansieht und feststellt, dass in den letzten Jahren überhaupt nichts geschehen ist, dass dort keinerlei Reformen stattgefunden haben, dass dort das gesamte Finanzwesen immer noch im Argen liegt, dass die Korruption nicht bekämpft wurde, dass generell überhaupt nicht an den Hausaufgaben gearbeitet wurde – man hat letztlich nichts anderes getan als die Bevölkerung belastet im Sinne von Kürzungen bei Pensionen, im Sinne von Lohnkürzungen und hat versucht, über diesen Weg etwas zu erreichen –, dann frage ich mich, was so ein Fiskalrat oder wie er heißen soll, in einem Land, das anscheinend unfähig oder unwillig ist, etwas zu tun, etwas Positives beizutragen, um wieder auf die Beine zu kommen, bewirken kann, noch dazu wo es ein nationaler Rat ist und dieser auch national beschickt wird.

Das gleiche Problem stellt sich hier in Österreich, wenn so ein Rat letztlich davon abhängt beziehungsweise darauf angewiesen ist, ob die Regierung sich bewegt, ob die Regierung endlich die Hausaufgaben machen will und ob die Regierung bereit ist, etwas zu tun, was sie in der Vergangenheit immer wieder getan hat, nämlich davon abzugehen, Schulden zu machen. Die Frage ist, ob Sie von dieser Droge Schulden runterkommen und in der Realwirtschaft endlich Wohlstand schaffen und nicht mit neuen Schulden.

Wenn man sich die puren Zahlen anschaut, dann sieht man, dass wir in den letzten Jahrzehnten für einen Euro Wirtschaftswachstum drei Euro an Schulden aufgewendet haben. Das muss man sich einmal vorstellen. Das heißt, für einen einzigen Euro Wachstum drei Euro zusätzliche Schulden. Und dass dieser Weg nicht funktionieren kann, muss jedem klar sein, anscheinend unserer Bundesregierung noch nicht. Es mag schon sein  (Abg. Mag. Kogler: Das geht sich mathematisch gar nicht aus!) Natürlich geht sich das aus. Rechnen Sie es nach!

Natürlich kann es sein, dass unsere Bundesregierung nicht die Bereitschaft hat, irgend­etwas zu ändern. Na selbstverständlich. Natürlich ist es angenehm, einfach mehr Schulden zu machen, immer mehr Schulden anzuhäufen und den Wähler damit einzukaufen, denn nichts anderes tut die Regierung ja.

Die Regierung borgt sich beim Wähler das Geld aus, macht Schulden, denn das ist nichts anderes als ein Kredit auf die Zukunft, und segnet die Bevölkerung mit Dingen, die sie ohnehin nicht braucht, und kauft sich damit die Zustimmung. Das ist ja das Problem. Und diese Droge Schulden hat nicht nur unsere Regierungen sehr ausgiebig konsumiert, sondern auch andere Regierungen machen das. Aber deshalb wird es nicht besser. Es wird ja nicht deshalb besser, nur weil es andere genauso machen.

Da wir ja heute über Budgets und über fiskalische Transparenz sprechen, muss ich Sie noch einmal darauf hinweisen, dass Sie uns zur Causa Hypo noch immer die aktuellen Zahlen schuldig sind. Sie sind uns immer noch die Auskunft schuldig, wann Sie endlich für Transparenz sorgen werden. Sie sind uns auch immer noch die Auskunft schuldig,


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wer jetzt letztlich die Verantwortung dafür trägt, dass der Steuerzahler zwischen 7 Milliarden und 9 Milliarden € aufgrund dieser Hypo-Pleite extra zahlen muss.

Vielleicht ergreifen Sie jetzt – vorhin haben Sie es nicht getan – die Gelegenheit, hier endlich für Transparenz zu sorgen. Ich glaube, die Bürger haben es sich verdient. (Beifall beim Team Stronach.)

14.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.30.40

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde von meinen Vorrednern zur Einsetzung des nun vorgeschriebenen Fiskalrates schon einiges gesagt. Ich finde es gut, dass die im Parlament vertretenen Parteien nicht Mitglieder dieses Fiskalrates sind – im Gegensatz zu einigen von der Opposition oder speziell des Kollegen Gradauer, der das vorher gesagt hat –, weil wir es sind, die die Beschlüsse fassen. Selbst wenn sie den Regierungsvorlagen nicht zustimmen, bringen Oppositionsparteien ja viele Anträge hier ein, denen wir nicht zustimmen, von denen manche das Budget aber überbordend belasten würden.

Natürlich wäre es in den vergangenen Jahren von Vorteil gewesen, hätten die Krisen­länder ihre Haushalte besser kontrolliert, besser im Griff gehabt und ihre Haus­aufgaben gemacht. Aber wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen – und es war auch unsere Linie in der Europäischen Union, in der Währungsunion – und eben auch diesen Fiskalrat einführen und somit von Experten unseren Budgetpfad, unsere Haushaltsdisziplin kontrollieren lassen, sage ich jetzt einmal.

Wir sind sehr wohl darauf bedacht, dass wir unsere Haushaltsziele, unseren Konsoli­dierungspfad einhalten. Deshalb glaube ich, dass es alles in allem gut ist – das zu unserem Abänderungsantrag –, wenn der Budgetdienst des Parlaments nun auch mit beratender Stimme dabei ist. In diesem Sinne meine ich, dass wir Parlamentarier mit dem Budgetdienst im Parlament unter Führung von Herrn Dr. Berger sehr zufrieden sein können. Es werden gute Unterlagen geliefert, und die Informationen, die wir Abgeordnete bekommen, helfen uns bei unserer Arbeit und führen zu besseren Ergebnissen.

Den Kollegen Gartlehner und Gradauer, die ausscheiden werden – wir sind ja Jakob Auer als Stellvertreter zur Seite gestanden sind –, wünsche ich alles Gute, viel Erfolg und viel Glück für eure weiteren Aufgaben in der Zukunft. Es war eine schöne Zeit, als wir oft bis nachts, wenn der Herr Kogler ohne Kaffee und ohne Wasser bis spät in der Nacht im Budgetausschuss gesprochen hat, miteinander eine gewisse Solidarität mit und auch gegen den Herrn Kogler gezeigt haben. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steindl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.33.33

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zum „Two Pack“ ist eigentlich schon alles gesagt worden. Es soll eine europäische Initiative sein, damit die Nationalstaaten ihre Haushalte entsprechend einhalten, um wieder mehr Vertrauen in die Eurozone zu bringen. Ich bin fest davon überzeugt, dass der österreichische Staatsschuldenausschuss beziehungsweise der jetzige Fiskalrat diese Aufgabe auch bestens bewältigen kann.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 146

Meine Damen und Herren! Nach elf Jahren ist es auch für mich an der Zeit, von diesem Haus Abschied zu nehmen. Es war für mich eine wirklich faszinierende Aufgabe, hier mitwirken zu dürfen. Im Besonderen habe ich mich darum bemüht, sach­orientiert und verantwortungsvoll zu arbeiten.

Ich möchte mich abschließend bei all jenen bedanken, die mich dabei unterstützt haben, in erster Linie auch bei meinem Klub stellvertretend bei Karlheinz Kopf, unserem Klubobmann, sowie bei meinen Fraktionssprechern im Wirtschaftsausschuss, ebenso bei Christoph Matznetter – dieser ist gerade nicht da –, der mich in besonderer Weise immer konstruktiv bei verschiedensten Anliegen unterstützt hat, aber auch bei unseren parlamentarischen Mitarbeitern, bei den Mitarbeitern des Klubs, im Beson­deren bei Andy Samonig, aber auch bei den Mitarbeitern der Parlaments­direktion.

Ich wünsche Ihnen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, für die vielen Herausforderungen, die auf Sie warten, viel Erfolg und verabschiede mich mit einem aufrichtigen „Glückauf!“ (Allgemeiner Beifall.)

14.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungs­punkt ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.35.41

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie mein Vorredner Konrad Steindl bereits ausgeführt hat, ist zur Sache von den Rednern der einzelnen Fraktionen alles gesagt worden.

Es ist bekannt, dass gemäß EU-Verordnung bis zum 31. Oktober dieses Jahres eine unabhängige Stelle zur nationalen Überwachung der internationalen Vorgaben an die Fiskalpolitik einzurichten ist. In Zukunft wird diese Einrichtung statt Staatsschulden­ausschusses Fiskalrat heißen. Das ist in Ordnung.

Wichtig ist – das sei zur Sache selbst gesagt –, dass wir den Budgetdienst des Parlaments haben. Dieser ist für uns Abgeordnete eine ganz wichtige Einrichtung. Und wir dürfen uns beim Budgetdienst für seine hervorragende Arbeit wirklich ausdrücklich bedanken. Dieser Budgetdienst wird in Zukunft berechtigt sein, an den Sitzungen des Fiskalrates mit beratender Stimme teilzunehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte aber die Chance nützen und mich mit Genehmigung des Präsidenten, da aus dem Budgetausschuss zwei Kollegen, nämlich zwei stellvertretende Vorsitzende, der Kollege Gradauer und der Kollege Gartlehner, ausscheiden, persönlich und im Namen meiner Fraktion sowohl bei Alois Gradauer als auch bei Kurt Gartlehner ausdrücklich für die hervorragende Zusammen­arbeit bedanken. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es war eine angenehme Zusammenarbeit über all die Jahre hinweg. Für beide gilt: Sie haben das gesagt, was sie getan haben, und das getan, was sie gesagt haben. Man konnte sich darauf verlassen, dass etwas, was man vereinbart hat, auch gegolten hat. Daher Respekt, Anerkennung und viel Freude auch in Zukunft. Lieber Alois Gradauer, auch dir ein besonderes Danke. Ich würde das gerne auch dem Kurt Gartlehner per­sönlich sagen, weil es eine besondere Freude war, mit beiden zusammenzuarbeiten.

Ich möchte es nicht verabsäumen, auch einem exzellenten Mann aus der eigenen Fraktion, dem Konrad Steindl, ein besonderes Dankeschön zu sagen und Aner­kennung zu zollen. Kollege Steindl wird ja in wirtschaftspolitischen Fragen in Zukunft an besonderer Stelle in Salzburg Verantwortung tragen. Er war nie jemand, der auf dem Feld des Applauses zu finden war, sondern auf dem Feld der Arbeit und dort, wo es um exzellente Analysen und entsprechendes Wissen gegangen ist.


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Lieber Konrad, ein herzliches Dankeschön! (Allgemeiner Beifall.)

14.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Weiters zu Wort gemeldet ist noch Herr Abge­ordneter Mag. Kogler. 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 


14.38.33

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Es geht im Wesentlichen in meinen Ausführungen jetzt nicht um die Tagesordnungspunkte, sondern um die selbst ge­wählten Abschiedsreden mittlerweile einiger Kollegen. Gerade unter diesem Tages­ordnungspunkt verabschiedeten sich einige, zumindest auch der Kollege Gradauer, vorher auch schon der Kollege Kaipel und andere.

Jetzt könnte man sich vielleicht wundern, dass wir etwas sagen, obwohl Kollege Gradauer der freiheitlichen Fraktion angehört. Aber als Vorsitzender des Rechnungs­hofausschusses – auch wenn das ein anderer Tagesordnungspunkt ist – stehe ich nicht an, mich auch für die Zusammenarbeit zu bedanken, zumal wir in diesem Ausschuss oppositionsbedingt ja den Stil gepflogen haben, dass dort die einzelnen Abgeordneten aus der Natur der Sache ergebend mehr Bewegungsmöglichkeiten gehabt haben als in anderen Ausschüssen.

Und man sieht, speziell im Rechnungshofausschuss, welche Talente in Abgeordneten schlummern, auch in Abgeordneten von den Regierungsparteien. (Heiterkeit und Beifall bei Grünen, ÖVP und FPÖ.)

14.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Mag. Schieder. – Bitte.

 


14.39.36

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrte Damen und Herren! Da sich jetzt inhaltlich wahrlich wirklich nichts mehr sagen lässt, werde auch ich diesen Impuls unterdrücken.

Ich weiß nicht, ob es geschäftsordnungsmäßig überhaupt gedeckt ist, aber ich glaube, positive Worte sind immer erlaubt, auch von der Regierungsbank aus. Auch ich möchte mich bei allen ausscheidenden Mandatarinnen und Mandataren – aus Sicht der Regierung und des Finanzministeriums vor allem von jenen aus dem Finanz- und Budgetausschuss – ganz herzlich bedanken, weil es uns immer gelungen ist, in den Ausschüssen selbst, im Finanzausschuss und auch im Budgetausschuss, ein sehr sachliches Arbeitsklima zu haben, obwohl die Finanz- und Wirtschaftspolitik – an sich schon und in den letzten Jahren überhaupt – eine der am härtesten umkämpfte ist. In diesem Sinne: Allen Herren ein herzliches Danke!

Besonders bedanken möchte ich mich aber auch beim Vorsitzenden des Finanz­ausschusses, bei Günter Stummvoll, der ja wirklich hervorragende Arbeit geleistet hat und leider in der nächsten Legislaturperiode nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

Ich wünsche Ihnen allen alles Gute auf Ihrem Weg und herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

14.40

14.40.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Ich bin jetzt so oft gefragt worden, ob ich die Erlaubnis erteile, dass jemand gelobt werden darf. – Ich erteile die Erlaubnis. (Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und Team Stronach.)

Ich schließe die Debatte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 148

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da umfangreiche kurzfristig eingebrachte Abänderungs- beziehungsweise Zusatz­anträge vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich, wie bereits angekündigt, die Abstimmung über TOP 11 bis nach der Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 14 und 15.

14.41.3612. Punkt

Bericht des Umweltausschusses betreffend Zehnten Umweltkontrollbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (III-426/2486 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2359/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Güllebehälter und Gülleausbringung (2490 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 12 und 13, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Jannach. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.42.22

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der nächste Tagesordnungspunkt behandelt den Zehnten Umweltkontrollbericht, veröffent­licht vom Umweltbundesamt; das ist ein umfassendes Nachschlagewerk. Heute um 13 Uhr haben wir eine Presseaussendung über den Umweltkontrollbericht erhalten. Er liest sich ja sehr angenehm – hauptsächlich ministeriale Stellungnahmen, wie gut alles sei.

Wir Freiheitlichen glauben auch, dass Österreich in den letzten 30, 40 Jahren im Umweltschutzbereich zweifellos gute Arbeit geleistet hat. Es hat sich sehr, sehr vieles zum Positiven gewendet – Abwasserentsorgung, Seenqualität, da gibt es gar nichts zu bemäkeln –, aber trotzdem ist es so, dass hier sehr, sehr viele Empfehlungen zu allen Bereichen im Umweltschutz veröffentlicht worden sind. Wenn man es positiv sieht, dann sagt man, das sind Empfehlungen für diese Bereiche. Es könnte aber auch als Kritik am Ministerium interpretiert werden, dass viele Dinge eben doch noch nicht erledigt worden sind. Und das zieht sich wie ein roter Faden durch.

Es gibt eben diese Empfehlungen für alle verschiedenen Bereiche. Ich möchte – weil es sehr viele sind – nur kurz auf einige eingehen:

Wir haben zum Beispiel beim Grundwasser noch immer Probleme. Da wurden bei 22 Prozent der Messstellen die Qualitätsziele nicht erreicht. Korneuburg ist hier drinnen nur einmal kurz erwähnt. Bei Luft, Verkehr und Feinstaub haben wir zweifellos noch immer große Probleme und Nachholbedarf. Wir teilen bezüglich Klimaschutz das, was Sie, Herr Minister, heute in der Presseaussendung veröffentlicht haben, nicht.

Meiner Ansicht nach haben wir im Klimaschutz in den letzten Jahren viel zu wenig weitergebracht. Ich glaube auch nicht, dass das neue Klimaschutzgesetz dazu führen wird, dass wir maßgebliche Veränderungen erreichen werden. Wir haben immer kritisiert, dass es keine rechtlich verbindliche Handhabe gibt, um die Klimaschutzziele


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zu erreichen. Sie sind gezwungen, mit den Bundesländern zu verhandeln, und das gestaltet sich in der Praxis sehr schwierig.

Einen Punkt möchte ich noch erwähnen, das ist die Raumplanung: Auch da haben wir ein großes Problem, gerade in Anbetracht der Hochwassersituation und – wenn man so will – der Flutkatastrophe. Wir haben eine Bodenversiegelung, das heißt, as­phaltierte Flächen, im Ausmaß von 4,3 Hektar pro Tag. Die Raumplanung müsste so gestaltet werden, dass wir mehr Rücksicht darauf nehmen, ob wir Überflutungsgebiete für solche Katastrophen schaffen, in der Bebauung etwas restriktiver vorgehen und in den roten Zonen etwas vorsichtiger arbeiten.

Das größte Problem trifft Sie, Herr Bundesminister, als Minister für Landwirtschaft und für Umweltschutz, und diese Empfehlung fehlt uns in diesem Umweltkontrollbericht – den wir nicht inhaltlich ablehnen; wir lehnen ihn aber ab, weil viele Dinge einfach nicht erledigt sind. Die wichtigste Empfehlung fehlt, nämlich die Empfehlung, dass der Herr Landwirtschaftsminister das Umweltressort abgibt. Wir sehen einen massiven Interessenkonflikt zwischen dem Landwirtschaftsministerium und dem Umweltminis­terium. Frau Abgeordnete Brunner verlangt das ja schon seit vier, fünf Jahren, seit sie hier heraußen spricht.

Unserer Ansicht nach ist es absolut notwendig, die Umweltagenden in ein eigen­ständiges Ministerium zu geben. Das ist absolut vorrangig. (Beifall bei FPÖ und Grünen. – Abg. Grillitsch:  eigentumsfeindliche Positionen vom Jannach!)

Wir haben ja – gerade wenn wir kurz die Bienendebatte beleuchten; dazu kommen wir dann auch noch – die Interessenkonflikte zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz gesehen. Umweltschutz ist eine übergeordnete Maßnahme, eine viele Materien umfas­sende Maßnahme, und da geraten Sie, Herr Landwirtschaftsminister, in einen groben Interessenkonflikt. Sie haben meiner Ansicht nach den Umweltschutzbereich sträflich vernachlässigt. Sie waren eingedeckt mit der Landwirtschaftspolitik; ich erinnere nur an die Almflächendigitalisierung, an die Rechnungshofberichte.

Wir denken, es ist sinnvoll, in einer zukünftigen Gesetzgebungsperiode, nämlich bereits in der nächsten, das Umweltministerium als eigenständiges Ministerium zu führen (Beifall bei der FPÖ) – und diese Empfehlung geht uns hier ab. Wir erwarten uns da eine Trennung, eine Zusammenlegung allenfalls mit dem Gesundheits­ministerium; besser wäre es aber, es komplett eigenständig zu machen, damit der Umweltminister, der später dann immer noch mit allen Bereichen verhandeln muss, eine wirklich glaubwürdige und konsequente Umweltschutz- und Klimaschutzpolitik betreiben kann. Da wird von uns eine Trennung gefordert. Und die wünschen wir uns für die nächste Gesetzgebungsperiode. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hörl. (Rufe: Der ist nicht da! – Der Nächste bitte!)

Kollege Hörl ist nicht anwesend; dann kommt der nächste Pro-Redner an die Reihe, das ist Herr Abgeordneter Stauber. – Bitte. (Abg. Dr. Moser: Na, na, ich bin gemeldet!)

 


14.47.27

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf heute die letzte Rede hier im Hohen Haus halten und zu einem Thema sprechen, das mir auch als Bürgermeister ganz besonders am Herzen liegt und immer am Herzen gelegen ist: Umwelt, Gemeinden, regionale Entwicklung, all diese Dinge.

Wir haben hier einen wirklich interessanten und kompetenten Umweltbericht vorliegen, und ich darf meine besondere Anerkennung und meinen Dank den Autorinnen und


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Autoren dieses Zehnten Umweltberichtes aussprechen, denn sie haben auch diesmal wieder ein wirklich tolles Werk für uns erstellt. Es sind sehr viele – oder fast alle – Sparten der Umwelt und unseres täglichen Lebens darin enthalten. Ich würde mir nur wünschen, dass man viele dieser Empfehlungen, die darin enthalten sind, auch in die Realität umsetzen könnte. Ich weiß schon, dass das nicht so einfach ist, wie es manchmal aussieht, aber es wäre trotzdem sehr, sehr wünschenswert.

Zum Thema nur ganz kurz eine Bemerkung: Was mir auch sehr am Herzen liegt, ist der Punkt Gülleausbringung und Güllebehälter; das ist hier auch dezidiert angeführt. Es gibt einen Antrag in diese Richtung; vor allem wir vonseiten der SPÖ haben es forciert, diesen Antrag zu formulieren und auszuverhandeln. Es war mir, es war uns sehr wichtig, endlich auf die im Zusammenhang mit nicht abgedeckten Güllegruben beziehungsweise Güllebehältern stehende Feinstaubbelastung zu reagieren. Es ist sehr wichtig, dass da auch Fördermaßnahmen beschlossen werden, um dieses Prob­lem in den Griff zu bekommen.

Als Bürgermeister einer Stadt, die überhaupt im ländlichen Raum situiert ist, wird man natürlich immer wieder konfrontiert mit den Problemen, die zwischen den Ausbringern von Gülle oder Jauche und den Bewohnern in den Wohngebieten entstehen. Da kommt es einfach immer wieder zu Konflikten wegen der Geruchsbelästigung, und da wäre es wirklich sehr wünschenswert, wenn man eine Regelung finden könnte, dass im unmittelbaren Bereich von Siedlungen die Ausbringung von Gülle eingeschränkt oder überhaupt verboten wird. Vielleicht kann man auch da einen Kompromiss finden.

Alles in allem darf auch ich mich für diese sieben Jahre in diesem Haus sehr herzlich bedanken. Es war sehr spannend, sehr interessant. Ich habe hier viele neue Freunde und Bekannte gewinnen und interessante Persönlichkeiten kennenlernen dürfen. Es war auch zu sehen, wie Theorie und Praxis in der Politik teilweise auseinanderklaffen – oder dort und da vielleicht doch zusammenkommen. Als Bürgermeister, wenn man im täglichen Leben mit den kleinsten Problemen der Mitmenschen zu tun hat, schaut das halt manchmal anders aus als hier, wo doch sehr viel auch von ideellen Vorstellungen ausgegangen wird.

Ich darf nur um eines bitten: Vergesst die ländlichen Regionen nicht! Vergesst die kleinen Gemeinden in Zukunft nicht! Sie sind die wichtigsten Zellen in unserem schönen Heimatland Österreich.

Ich wünsche euch allen alles Gute, und ich hoffe, dass ich vielleicht den einen oder anderen Kollegen oder die eine oder andere Kollegin einmal bei uns im wunder­schönen Lavanttal in Kärnten, in meiner Heimatgemeinde St. Andrä begrüßen kann. – Danke schön. Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)

14.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.51.19

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren hier im Saal und vielleicht auch zu Hause! Der Umweltkontroll­bericht – immerhin der zehnte, alle drei Jahre wird er vorgelegt – ist eine Bilanz Ihrer Umweltpolitik, Herr Minister, und so etwas wie ein ökologischer Rechnungshofbericht. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Der Bericht stellt Ihnen leider in seinen einzelnen Kapiteln nicht gerade – ich bin ja vorsichtig – ein gutes Zeugnis aus; ich könnte sogar sagen: ein vergleichsweise schlechtes Zeugnis. (Beifall des Abg. Huber.)

Wenn ich mir auf der anderen Seite zum Beispiel die „Zeugnisverteilung für die Regierung“ anschaue – in den Bundesländerzeitungen ist das heute zu lesen (die


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Rednerin hält eine Ausgabe der „Oberösterreichischen Nachrichten“ in die Höhe) –, tut es mir fast leid, Herr Minister, aber so ist es halt; ich lese es nur vor: 4,8 – also fast Nichtgenügend für Ihre Tätigkeit.

Das sind Zahlen und Daten, die eine Art Bilanz Ihrer Regierungstätigkeit drastisch veranschaulichen, aber ich möchte sachlich Revue passieren lassen, was alles Sie gemacht oder nicht gemacht haben. Gehen wir es systematisch durch:

Im Wasserbereich: Zwei Drittel aller Flüsse verfehlen den guten ökologischen Zustand, sind also drunter. Zwei Drittel! Herr Minister! Gibt es eine strategische Planung für den ökologisch verträglichen Wasserbau? Ich glaube, das haben Sie im Wasserbereich verabsäumt.

Konkretes Beispiel: Sie waren glücklicherweise auf der richtigen Seite im Bereich der Schwarzen Sulm. Die Schwarze Sulm ist ein Flussjuwel von europäischer Dimension. Es existiert ein rechtswidriger Bescheid in der Steiermark, der aber noch immer gültig ist. (Abg. Amon: Ein rechtsgültiger Bescheid!) – Er ist noch immer gültig, aber er ist rechtswidrig. (Abg. Amon: Das behaupten Sie!) – Na, sachlich rechtswidrig; ich habe mich extra erkundigt. Wir können uns das ja gerne wieder einmal gemeinsam anschauen. Fahren wir in die Steiermark, Herr Kollege! Das ist ein Flussjuwel, für das wir eintreten sollten, und, Herr Minister, wir sind auch dafür, dass Sie sich dafür starkmachen. (Abg. Mag. Kogler: Komplett rechtswidrig! Korrupte Behörden! – Zwischen­ruf des Abg. Neugebauer. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Kommen wir zum nächsten Kapitel, zur Luft! Da, Herr Minister, ist die Bilanz im Um­weltkontrollbericht wirklich vernichtend: Wir haben Höchstmengen bei Stickstoffoxid-Emissionen, teilweise 40 Prozent Überschreitungen. (Abg. Mag. Kogler – in Richtung ÖVP –: Das ist durch und durch rechtswidrig!) Wir sind mit Luxemburg gemeinsam Schlusslicht – Schlusslicht! – bei der Luftreinhaltepolitik, was NOx anlangt.

Das Hauptproblem: Feinstaubbelastung im Verkehrssektor. EU-Vertragsverletzungs­verfahren sind anhängig. (Abg. Mag. Kogler – in Richtung ÖVP –: Das Land Steiermark hat ja selbst !) Es wird immer wieder – das kenne ich seit mindestens elf, zwölf, wenn nicht seit 13 Jahren – im Umweltkontrollbericht darauf hingewiesen, dass die Einführung von Umweltzonen erforderlich ist und dass wir – ich sage es deutlich – wirksame Parkraumbewirtschaftung einführen sollen.

Das ist eine Empfehlung des Umweltkontrollberichtes. – Und was machen Sie, Herr Minister? Ich habe es Ihnen ohnehin im Ausschuss auch gesagt: Als Umweltminister und als Spitzenkandidat – im ORF ist das nachzulesen – „will sich Berlakovich nicht nur für leistbares Wohnen einsetzen, sondern auch gegen das Parkpickerl der rot-grünen Stadtregierung in Wien ankämpfen.“

Der Herr Umweltminister kämpft an gegen wirksame Parkraumbewirtschaftung! Mir ist schon klar, dass die Pendler andere Möglichkeiten und Park-and-ride-Garagen bekommen müssen, das ist also ein geschlossenes Programmfeld für Wien. Es muss aber jetzt endlich einmal akzeptiert werden, dass die Parkraumbewirtschaftung ein wesentlicher Faktor ist, damit wir endlich die EU-Ziele einhalten können, die EU-Feinstaub-Richtlinie und die NOx-Richtlinie. (Unruhe im Sitzungssaal.)

Gehen wir weiter zum nächsten Kapitel, denn die Zeit läuft! Wir haben ja auch das große Feld des Klimaschutzes. Auch da attestiert dieser Umweltkontrollbericht, dass Ihre Arbeit leider nicht erfolgreich war. Wir sind EU-Schlusslicht bei der Bekämpfung der Treibhausgase gemessen an den Reduktionszielen. Das ist wirklich sehr, sehr bedauerlich angesichts der Entwicklung, die wir ja ständig merken.

Wie schaut es beim Naturschutz aus, Herr Minister? – In all jenen Gebieten, in denen Österreich praktisch Natura-2000-Zonen hätte vorschlagen sollen, sind wir wieder im


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Rückstand. Das betrifft ungefähr 200 Gebiete in fast allen Bundesländern; die sind sozusagen in der Warteschleife, es geht nichts weiter. Es steht uns leider auch da ein Vertragsverletzungsverfahren wegen säumiger Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ins Haus. – Leider!

Bei der Energie sind wir einen Schritt weitergekommen – das ist positiv, Herr Minister –: Importstopp für Atomstrom beziehungsweise Verbot; Green Jobs, erneuerbare Ener­gien, Gebäudesanierungen wären ja noch in größerem Umfang möglich.

Beim Lärm schaut es schlecht aus: Vier von zehn ÖsterreicherInnen sind durch Lärm belastet. Wir haben nur Lärmkarten; wir haben noch keine Aktionspläne, und Lärm­schutzgesetz gibt es auch keines. – Leider: Minus, Herr Minister!

Betreffend Tourismus gibt es ein Schmankerl von Herrn Kollegen Rädler. Er hat mir gesagt, mein Antrag habe sich erledigt, weil all das, was der Bericht im Jahr 2010 vorgeschlagen hat, im Jahr 2013 erledigt sei. Aber – lesen Sie es nach! –: Wortidentisch stehen in diesem Umweltkontrollbericht wieder die Empfehlungen von 2010 drinnen.

Ich muss beim Verkehr noch einmal kurz darauf hinweisen, dass da die Kosten­wahrheit fehlt, dass Sie sich zu wenig dafür einsetzen, dass Großprojekte bekämpft werden, und sich zu wenig dafür einsetzen, dass im städtischen Bereich die Parkraum­bewirtschaftung sich etwas weiter ausdehnt.

Bei der Raumplanung – das ist mein Schlusssatz – haben wir auch wieder einen großen Negativeffekt: Die Versiegelung ist praktisch angestiegen, Bau- und Verkehrs­flächen sind zwischen 2009 und 2012 um 10 Prozent gestiegen.

Herr Minister Berlakovich – es tut mir leid –, das Grußwort von Pennälertag kennen Sie wahrscheinlich, das wird mein Kollege Pirklhuber noch erwähnen. Ich wünsche Ihnen jedenfalls ein gutes weiteres Leben im Burgenland. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster wäre Herr Abgeordneter Huber zu Wort gemeldet, aber es sind nur mehr 2 Minuten bis zur Debatte der Dringlichen. (Abg. Huber: Machen wir Pause!) – Okay, dann unterbreche ich die Sitzung bis 15 Uhr, bis zum Aufruf der Dringlichen Anfrage. (Abg. Mag. Kogler: Die Schwarze Sulm und das Verhalten der Behörden sind ein Fall für die Korruptionsstaatsanwaltschaft!)

*****

14.58.10 (Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (den Vorsitz übernehmend): Meine Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und unterbreche gleichzeitig die Verhandlungen über die Punkte 12 und 13 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung stattfinden kann.

15.00.26 Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den US-Totalangriff auf die Privatsphäre des „Angriffs­ziels“ Europa (15430/J)

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 15430/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Eines hat die NSA genau vorausgesehen - die Richtung, aus der ihr die größte Gefahr droht. In den Unterlagen, die jetzt erstmals ans Licht kommen, bezeichnet sie Terroristen und Hacker als die größten Gefahren. Noch bedrohlicher sei es, heißt es da, wenn ein Insider auspacken sollte. Einer wie Edward Joseph Snowden.“

(Aus: „Der Spiegel“: „Angriff aus Amerika“, Nr. 27/2013 Seite 78-82)

Das Ausmaß des Spionage-Angriff aus den USA auf Europa scheint noch nicht komplett ans Licht der Öffentlichkeit gekommen zu sein, doch eines ist jetzt schon klar: Der Umfang der Spionage-Aktivitäten der Amerikaner in Europa ist ungeheuerlich groß und zerstört jegliches Vertrauen in die angeblich freundschaftlichen Beziehungen zwischen Europa und den USA.

Erschreckend ist die Wortwahl, die sich in einem internen Papier des amerikanischen Abhörgeheimdienstes „National Security Agency“, kurz NSA wiederfindet. Dort heißt es unverhohlen, die Europäer seien ein „Angriffsziel“ - die simple Rechtfertigung für das, was in den letzten Wochen dank des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden an die Öffentlichkeit geraten ist: Der wohl größte Abhör- und Spionageskandal aller Zeiten.

Vor der unregulierten Spionagewut der USA scheint niemand sicher - nur wenige Staaten, wie Kanada oder Großbritannien sind von derartigen Aktivitäten ausge­nommen. Vor allem Europa - und da im speziellen Deutschland - ist das Hauptziel des „Cyberwar“, der hier offensichtlich tagtäglich von Washington aus geführt wird.

Dabei ist die Reaktion der Regierungen der angegriffenen Länder interessant. Gespielte, oder auch echte Empörung sieht man an allen Ecken, die Wahr­scheinlichkeit, dass man in europäischen Regierungskreisen zumindest in Ansätzen von den US-Spionageaktivitäten wusste, und nichts dagegen unternahm, ist groß.

Auch wenn die Politik leugnet, von den Vorgängen überhaupt nichts gewusst zu haben, deuten insbesondere Aussagen von führenden Nachrichtendienst-Experten darauf hin, dass dem zumindest teilweise so war. Ein Beispiel dafür lieferte Gert Polli, der ehemalige Chef des österreichischen Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, als er unlängst in einem ORF-Interview feststellte, dass es immer wieder Anfragen von US-Nachrichtendiensten gab, bei Spionageaktivitäten zu kooperieren.

Polli stellte im O-Ton fest, dass „Nachrichtendienste nichts machen, auch nur einen Schritt, der nicht politische akkordiert ist. Das gilt für Österreich, das gilt für Russland, das gilt für die USA und das gilt für Deutschland.“ (ZiB2, am 17. Juni 2013)

Ob des Umstandes aber, dass der große Umfang des Spionage-Angriffs aus den USA in dieser Dimension tatsächlich allen neu sein dürfte, wie beispielsweise der Fakt, dass EU-Ratssitzungen von der NSA belauscht wurden, fallen die Reaktionen sehr zurückhaltend aus - auch in Österreich.

In den USA selbst versucht Präsident Obama zu beschwichtigen, und meinte im O-Ton: „Spionage unter Freunden ist nichts außergewöhnliches“. Man stelle sich vor, europäische Geheimdienste hätten in Washington Regierungssitzungen abgehört, oder


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chinesische Staatseinrichtungen würden im großen Stil Kommunikationsdaten aus den USA sammeln.

Es ist in diesem Zusammenhang beschämend, wie unterwürfig sich die meisten EU-Mitgliedsstaaten gegenüber den USA verhalten. Deutlich zu sehen war das, als Portugal, Spanien und Frankreich im vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem wahren Täter, den USA nämlich, dem bolivianischen Präsidenten Evo Morales den Überflug verwehrt hatten, weil der falsche Verdacht bestand, Edward Snowden, Staatsfeind Nr. 1 der USA, würde sich an Bord der Maschine befunden haben.

Mindestens ebenso beschämend ist es, wie sich die EU-Mitgliedsstaaten gegenüber dem Asyl-Gesuch Snowdens verhalten - ein Asyl-Gesuch, welches in der Sache völlig legitim ist und nach den bestehenden Rechtsordnungen auch zur sofortigen Gewähr von politischem Asyl für Snowden führen müsste, so die Formalismen erfüllt werden. Der Eiertanz, den hier Spitzenrepräsentanten von europäischen Regierungen vollziehen, deutet ebenfalls darauf hin, dass man nicht wirklich gewillt ist, in der Sache gegenüber den USA hart aufzutreten.

Denn politisches Asyl für Snowden, der nicht Hochverrat begangen hat, sondern gröbste Vergehen gegen das Völkerrecht durch die USA aufgezeigt hat, würde ebendiesen USA deutlich machen, dass ein solcher Umgang mit Partnern inakzeptabel ist.

Das mindeste, was man von den Regierungschefs europäischer Staaten verlangen muss, ist, von den Vereinigten Staaten und ihrem Präsidenten umgehend unter An­drohung von entsprechenden Konsequenzen die volle Aufklärung darüber einzufor­dern, welche konkreten Verfehlungen geschehen, sind, welche konkreten Abhörmaß­nahmen ergriffen wurden und welche Überwachungsmechanismen vorgenommen wurden, und ob gar noch solche in Durchführung befindlich sind.

Sollte diese Aufklärung durch die USA nicht schnellst möglich in vollem Umfang geschehen, müsste man umgehend sämtliche Datenaustausch-Verträge zwischen der EU, ihren Mitgliedsstaaten und den USA kündigen und die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TAFTA sofort abbrechen.

Zur Haltung Österreichs in diesem Skandal und dem durch Snowden gestellten Asyl-Gesuch ist dabei festzuhalten: Zum einen muss auch das offizielle Österreich von den USA volle Aufklärung einfordern, entsprechende Konsequenzen androhen und gegebenenfalls auch in die Tat umsetzen, zum anderen ist Edward Snowden - so er es wünscht - umgehend politisches Asyl zu gewähren - die österreichische Rechtsord­nung ist in diesem Fall eindeutig und klar, die Voraussetzungen für ein solches sind gegeben.

Anstatt sich auf Formalismen auszureden, wie das die ÖVP-Innenministerin macht, wäre beispielsweise der Kanzler dazu aufgefordert, Snowden die Hochachtung der Republik auszusprechen und ihm Schutz anzubieten. Dieser Mann - Edward Snowden - ist ein Held, es gebührt ihm Dank für seinen Mut, unter Aufopferung seiner eigenen, persönlichen Sicherheit hunderten Millionen Europäern die Augen darüber geöffnet zu haben, welchem Totalangriff durch die USA auf ihre Privatsphäre, auf ihre Wirtschaftsgeheimnisse und auch ihre politischen Geheimnisse sie ausgesetzt sind.

In diesem Zusammenhang ist auch zu hinterfragen, warum zwei US-amerikanische Staatsbürger am Fliegerhorst in Zeltweg stationiert sind - es ist naheliegend, dass es auch hier einen Zusammenhang mit den US-Spionageaktivitäten gibt.

Angesichts der aktuellen, unterwürfigen und übervorsichtigen Reaktionen der öster­reichischen Bundesregierung, aber auch der Europäischen Union ist allerdings zu befürchten, dass man sich das unerhörte Vorgehen der USA weiterhin gefallen lassen


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wird - und einen Cyberwar duldet, der grundlegende Menschenrechte, aber auch wesentliche Elemente unserer demokratischen Grundordnung in Frage stellt.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler folgende

Dringliche Anfrage

1.) Herr Bundeskanzler, werden Sie sich auf Ebene der Europäischen Union - insbesondere im Europäischen Rat - dafür einsetzen, dass die EU von den USA eine umgehende und vollständige Aufklärung über alle Spionagemaßnahmen gegen die Europäische Union selbst, sowie gegen europäische Staaten und deren Bürger sowie Wirtschaftsunternehmen, einfordert?

a. Wenn ja, in welcher Form?

b. Wenn nein, warum nicht?

2.) Wie bewerten Sie den Spionageangriff aus den USA und die Tatsache, dass in NSA-internen Papieren vom „Angriffsziel Europa“ die Rede ist, sowie die Einteilung von US-Partnerstaaten in erst-, zweit-, und drittklassige "Freunde"?

3.) Teilen Sie die Aussage des US-Präsidenten Barack Obama, unter Freunden sei „Spionage nichts Außergewöhnliches“?

a. Wenn ja, warum?

b. Wenn nein, warum nicht?

4.) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass seitens der EU alle Abkommen mit den USA über einen Datenaustausch umgehend gekündigt werden und der Datenaustausch sofort gestoppt wird?

a. Wenn nein, warum nicht?

5.) Halten Sie es für angemessen, die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TAFTA sofort auszusetzen und den USA bei ungenügender Aufklärung des Spionage-Angriffs auf Europa seitens der EU überhaupt einen Abbruch der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TAFTA anzudrohen?

a. Wenn nein, warum nicht?

6.) Welche Institutionen der Europäischen Union wurden Opfer US-amerikanischer Spionageaktivitäten?

7.) Auf welche politische Projekte oder Aktivitäten hatten die Spionageaktivitäten Einfluss, bzw. zielten diese ab?

8.) Welcher konkrete Schaden ist dadurch der Europäischen Union und/oder Öster-reich entstanden?

9.) Welche Schritte planen Sie, bzw. die Bundesregierung in dieser Sache, um die Interessen der Republik Österreich und ihrer Bürger zu wahren?

10.) Haben Sie oder andere offizielle Repräsentanten im Namen der Republik Österreich von den USA bereits die volle und umgehende Aufklärung über die Spionageangriffe verlangt?

a. Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Inhalt?

b. Wenn ja, wer oder was (z.B. Privatpersonen, politische Einrichtungen etc.) wurde in Österreich zum Ziel von US-Spionageangriffen?

c. Wenn nein, warum nicht?


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11.) Ziehen Sie eine sofortige Kündigung sämtlicher bilateraler Datenaustausch-Abkommen zwischen der Republik Österreich und den USA, bzw. den sofortigen Stopp von Datenaustausch mit den USA in Erwägung?

a. Wenn nein, warum nicht?

12.) Welche Schritte werden Sie, bzw. die Bundesregierung setzen, um die öster­reichische Öffentlichkeit in größtmöglichem Ausmaß über Aktivitäten US-amerikani­scher Nachrichtendienste auf österreichischem Boden zu informieren?

13.) Welche Schritte werden Sie, bzw. die Bundesregierung unternehmen, um österreichische Opfer von US-amerikanischer Überwachung über diese in Kenntnis zu setzen?

14.) Welche Maßnahmen werden Sie, bzw. die Bundesregierung ergreifen, um Wirt­schafts­betrieben für den Fall, dass diese Opfer US-amerikanischer Betriebsspionage geworden sind, bei etwaigen rechtlichen Schritten wie Schadensersatzforderungen beizustehen?

15.) Welche Maßnahmen werden Sie und die Bundesregierung setzen, um künftig US-amerikanische Spionage und Überwachung gegen österreichische Staatsbürger, Firmen oder auch politische Einrichtungen zu verhindern?

16.) Welche Schritte werden Sie und die Bundesregierung als offizielle Repräsentanten der Republik Österreich setzen, um Edward Snowden, dem zweifelsohne ob der Aufopferung seiner persönlichen Sicherheit zur Aufklärung zutiefst völkerrechtswidriger Angriffe der USA auf angebliche Partner Dank und Anerkennung auszusprechen ist, dabei zu unterstützen, damit einer schnellen Asyl-Gewährung in Österreich nichts entgegensteht?

17.) Welche Schritte werden Sie auf europäischer Ebene unternehmen, um das unter vorauseilendem Gehorsam gegenüber den USA durch Frankreich, Spanien und Portugal erteilte Überflugverbot gegen den bolivianischen Präsidenten Evo Morales zu verurteilen, sowie jene Staaten, die in Form einer „Täter/Opfer-Umkehr“ nicht das „Opfer“ Snowden, sondern den „Täter“ USA unterstützen, deutlich zu machen, nicht gegen europäische Interessen auftreten zu dürfen?

18.) Gibt es zwischen dem aktuellen Spionageskandal und der Stationierung von zwei US-Amerikanern im Fliegerhorst Zeltweg einen Zusammenhang, zumal öffentlich die Sorge ausgesprochen wurde, dass unsere Eurofighter ohne technische Freigabe durch die USA nicht einsatzfähig sind?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Klubobmann Karl-Heinz Strache als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage das Wort. (Abg. Grosz: „Karl-Heinz“? Das sollten Sie schon wissen!) Die Redezeit darf entsprechend der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


15.00.55

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Herr Staatssekretär! Bitte keine Spitzverhunzung meines Namens: Ich heiße Heinz-Christian und nicht Karl-Heinz – das nur zur Korrektur.

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann, es tut mir leid! Das ist mir selbst nicht einmal aufgefallen. – Bitte.

 


Abgeordneter Heinz-Christian Strache (fortsetzend): Ich korrigiere das nur der Ordnung halber.

Die heutige Dringliche befasst sich mit einem sehr, sehr ernsten Thema, denn – ich sage das bewusst – was hier die letzten Tage zutage getreten ist, das ist mehr als ernst zu nehmen. Unsere Freiheit wird im wahrsten Sinne des Wortes aufs Spiel gesetzt, und wir haben hier völlige Aufklärung zu verlangen.

Statt Kaltem Krieg gibt es jetzt offenbar Cyberwar, und es gibt einen amerikanischen geheimdienstlichen Totalangriff auf die Privatsphäre der Bürger, über das Völkerrecht hinweg, mit dem man also das Völkerrecht bricht, bereit ist, Grund- und Freiheitsrechte der Bürger zu brechen, und als Angriffsziel selbst – in der eigenen Definition in Berichten der amerikanischen Geheimdienste – ist letztlich auch Europa definiert.

Ich sage, das lässt einem nicht nur den Atem stocken, sondern auch stoppen, wenn man sich das vor Augen führt, was hier an Mechanismen zutage getreten ist, wo Geheimdienste und große Internetfirmen miteinander koalieren, um zu versuchen, strategische weltweite Überwachung, Manipulation, Kontrolle im Sinne eines gläsernen Menschen gegenüber den Bürgern sicherzustellen und auch zu leben. Das ist das, was jetzt zutage getreten ist.

Ich sage, es ist mehr als ein Geheimdienstskandal, was hier zutage getreten ist. Das ist ein Verrat an unseren Grund- und Freiheitsrechten und letztlich auch ein Bruch des Völkerrechts, den man schärfstens verurteilen muss (Beifall bei FPÖ und Grünen), wo man offensichtlich vorhat, eine Daten- und Internet-Diktatur zu errichten – anders kann man das gar nicht bezeichnen –, wo weltweite Rasterüberwachung und Kontrollmechanismen aufgebaut werden, abseits aller gesetzlichen Definitionen.

Und ich erinnere daran, dass wir – und zwar die Opposition dieses Hauses geschlos­sen – im Jahr 2012 die Debatte zum Datenaustauschabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika hatten, und damals haben wir Freiheitliche auch sehr deutlich dagegen Stellung bezogen und uns vehement dagegen gewehrt, diesen Daten­austausch vorzunehmen und den Amerikanern die Daten unserer Bürger zu über­geben, weil natürlich damit Missbrauch zu befürchten war. Dieser Missbrauch ist jetzt offenkundig geworden und zutage getreten. In der Debatte damals hat ja zumindest die SPÖ zugegeben, dass es mehr oder weniger auch Erpressung vonseiten der Amerikaner gegeben hat, einen Druckaufbau für dieses Datenaustauschabkommen.

Ich sage, was wir da jetzt beinahe jeden Tag aufs Neue an schockierenden Details erfahren, das lässt einem, wie gesagt, den Atem stocken, und man kann davon ausgehen, dass es sich um den größten Überwachungs- und Spionageskandal seit Ende des Zweiten Weltkrieges handelt und dass man offensichtlich einem regelrechten digitalen Spionagekrieg ausgesetzt ist. Dabei muss man aber auch erwarten, dass die österreichischen Regierungsvertreter natürlich auch entsprechend reagieren und selbstverständlich auch die Europäische Union entsprechend reagiert, indem man dann nicht einfach solche unglaublichen Missstände duckmäuserisch und kriecherisch und devot hinnimmt und versucht, zur Tagesordnung überzugehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist ja eine absurde Ironie der Geschichte, die man sich vor Augen halten muss: Der Aufdecker dieser ungeheuerlichen Machenschaften, Edward Snowden, muss über China nach Russland fliehen, wo er sich ja gerade im Transitbereich des Flughafens befindet – und das deshalb, weil er vor dem Friedensnobelpreisträger Obama fliehen muss und von diesem letztlich verfolgt wird. Das ist eine Ironie der Realität, anders


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kann man das gar nicht bezeichnen, wo man vielleicht auch in Erinnerung rufen muss, dass wir in Europa in der Geschichte ja auch in mehrfachen Bereichen totalitäre Mechanismen erlebt haben, aus denen dann zum Glück auch Freiheitsbewegungen entstanden sind, wie – unter anderem – die 1848er-Freiheitsbewegung, als es zu einer bürgerlichen Freiheitsrevolution gekommen ist und damals auch viele Revolutionäre flüchten mussten, damals auch Europa verlassen haben und von Europa nach Amerika geflüchtet sind, um dort im Land der Freiheit Schutz zu suchen, den Sie auch erhalten haben.

Umgekehrt ist es offensichtlich in der heutigen Realität so, dass Menschen aus den USA zu uns nach Europa flüchten, aber dann, wenn sie – in diesem Fall berech­tigterweise! – um Asyl ansuchen – das ist nicht irgendein Asylbetrüger oder jemand, der das Asyl missbraucht oder ein Wirtschaftsflüchtling, den man, wie man in der Realität sieht, sowieso gerne bei uns im Land aufnimmt, nein, das ist einer, der im wahrsten Sinne des Wortes Rechtsanspruch auf Asyl hat, weil er politisch verfolgt wird, und dem wir das auch gewähren sollten –, genau dort nichts passiert.

Da werden alle möglichen Argumente gesucht und kreiert, warum man ihm kein Asyl geben kann – beispielsweise weil er physisch gar nicht im Lande ist. Nur wie soll der Herr Edward Snowden überhaupt physisch vom Flughafen Moskau wegkommen? – Das ist legal schwer möglich, wenn ihm die Amerikaner bereits seinen Pass entzogen haben und das auch an alle internationalen Flughäfen, an alle Behörden gemeldet wurde und er natürlich legal gar keinen Flieger mehr betreten kann.

Das heißt, natürlich muss man im Sinne dieser Verantwortung gegenüber den Bürgerrechten, die gerade wir als neutraler Staat Österreich haben, so einen Antrag, den er ja gestellt, und den Wunsch, den er geäußert hat, ernst nehmen und auch entsprechend ehrlich und korrekt abhandeln. Ich sage, wir als neutrales Land sollten ihm diesen Schutz gewähren und letztlich auch sicherstellen, dass Edward Snowden bei uns Asyl erhält. (Beifall bei der FPÖ.)

Was offensichtlich geworden ist, ist, dass der amerikanische Weltpolizist auf alle Fälle Kontrolle braucht. Wenn man so etwas heute in einem Roman oder Spielfilm sehen würde, was die letzten Tage in der Realität augenscheinlich geworden ist, dann hätte man wahrscheinlich dem Autor oder dem Regisseur vorgeworfen, dass das unrealistische Handlungen sind, aus der Hollywood-Industrie stammend, und das alles nur Fiktion ist – aber das, was der amerikanische Geheimdienst in seinem PRISM-Projekt lebt, das ist etwas, was an einen futuristischen Thriller erinnert und letztlich Realität geworden ist.

Das ist ein Überwachungsprojekt, das es der NSA, aber auch dem FBI ermöglicht, unter dem Deckmantel der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung offensichtlich jeden Bürger dieser Welt – und vor allen Dingen Europas – zu bespitzeln, zu über­wachen, wo es keinerlei Briefgeheimnis mehr gibt, keinerlei Privatsphäre mehr gibt und wir als Österreicher und Europäer bei diesem Wahnsinn noch mitspielen, wo Bürgerrechte, Freiheitsrechte und auch das Völkerrecht mit Füßen getreten werden.

Da erwarte ich mir eine andere Position der Regierungsverantwortlichen hier in Österreich. Da erwarte ich mir natürlich neben dem Herbeizitieren des amerikanischen Botschafters auch die Einsetzung eines Sicherheitsrates, und da erwarte ich mir auch, dass die Amerikaner natürlich nicht nur entsprechend kritisiert werden, sondern dass sie auch aufgefordert werden, alles so rasch wie möglich auf den Tisch zu legen. Und solange das noch nicht passiert ist haben wir auch entsprechende Schritte zu setzen, beispielsweise indem wir den automatischen Datenaustausch sofort außer Kraft setzen. (Beifall bei der FPÖ.) – Das wäre einmal der erste wesentliche und notwendige Schritt.


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Ein weiterer Schritt wäre natürlich, die TAFTA-Verhandlungen über die Freihandels­zone auszusetzen, die ja gerade am Beginn stehen und wo wir jetzt wissen, dass da offensichtlich abgehört wurde, dass Konferenzen europäischer Politiker abgehört wurden (Ruf bei der FPÖ: Unerhört!), dass Wanzen gesetzt wurden, um im Sinne der Spionage gegenüber Freunden – aber darauf wird man dann noch zu sprechen kommen, wie der Herr Obama das zum Ausdruck gebracht hat – offenbar einen Infor­mationsvorsprung zu haben und zu wissen, welche Position die Europäer einnehmen wollen, um sich auch rechtzeitig entsprechend darauf einstellen zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

Ja bitte, was sind denn das für unfassbare Mechanismen, wo dann offenbar das offizielle Amerika auch noch mit einer Unverfrorenheit hergeht und in dem Fall Präsident Obama, angesprochen auf diesen Skandal, das mit dem Satz quittiert, dass – und ich zitiere – „Spionage unter Freunden ,nichts Außergewöhnliches‘ sei“.

Wenn das nichts Außergewöhnliches ist, dann möchte ich wissen, wie die Amerikaner reagieren würden, wenn irgendein europäischer Geheimdienst Regierungseinrich­tungen oder auch andere Bereiche und Politiker in Washington in der Form, in der Art und Weise abhören würde und man draufkäme oder so jemanden erwischen würde. Ich möchte nicht wissen, was dann mit solchen Herrschaften passiert – von Guantanamo angefangen vielleicht über die legale Folter, die dort rechtlich möglich ist, vielleicht bis hin zur Todesstrafe –, was da alles angedroht wäre, wenn solche Mechanismen bekannt werden würden.

Aber bei uns versucht man, so ein Verhalten noch als freundschaftlich zu bewerten und dafür irgendwo sozusagen Verständnis einzufordern, weil das unter Freunden eigentlich nichts Böses sein soll. Ich kann nur sagen, das sind wirklich ganz, ganz unglaubliche Methoden, wo der amerikanische Geheimdienst und Polizeiorgani­sationen weltweit einen Zugriff auf alle Daten der Bürger, auf Hunderte Millionen Internetnutzer offensichtlich sehr gezielt sichergestellt hat. Und in einem NSA-Papier heißt es dann auch noch, dass die Europäer eben Angriffsziel sind – nicht Freunde, sondern Angriffsziel! Offenherzig und direkt, wie in einem Bericht zu lesen ist.

Die USA beschuldigen immer wieder – und wahrscheinlich auch zu Recht – China, aber auch andere Mächte der digitalen Wirtschaftsspionage – ja, es wird mit einer ziemlichen Sicherheit auch dort diese Probleme geben, und auch das müssen wir selbstverständlich im Auge behalten und uns auch gegen solche Mechanismen zur Wehr setzen –, aber man installiert gleichzeitig, während man China und andere beschuldigt, selbst ein gigantisches, weltumspannendes System der Wirtschafts­spionage, wo man offensichtlich jetzt auf dem Tisch liegen hat, dass Europa auch aufgrund dieser offenkundig gelebten Wirtschaftsspionage wahrscheinlich Zigmilliarden Schäden entstanden sind. Da kann man doch nicht zur Tagesordnung übergehen!

Und ich frage mich, was da bei der europäischen Politik und auch bei den Verant­wortungsträgern der Europäischen Union bis hin zu Ashton los ist, wie man damit umgeht. Ja, nehmen die sich überhaupt selbst noch ernst? (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Haben die irgendein Rückgrat, irgendeinen Charakter? Verstehen die noch irgendwie, was es heißt, Bürgerrechte zu verteidigen und endlich einmal nicht zu buckeln und sich nicht devot gegenüber den Amerikanern alles gefallen zu lassen? (Beifall bei der FPÖ.) Das kann es ja nicht geben!

Welche Schäden dadurch der europäischen Industrie zugefügt worden sind und welche unrechtmäßigen Vorteile für die amerikanische Wirtschaft da wahrscheinlich auch entstanden sind, das kann man nur erahnen, aber das wird sich wahrscheinlich in zweistelligen Milliardenbeträgen wiederfinden.


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Natürlich entzaubert diese ganze Affäre auch den amerikanischen Präsidenten, dem man den Friedensnobelpreis gegeben hat. Also ich meine, spätestens jetzt sollte er darüber nachdenken, ob er den in der Form auch verdient, denn ich glaube, dass ein Friedensnobelpreis eher Edward Snowden zusteht, bei dem Mut, den er da gelebt hat (Beifall bei der FPÖ), solche Missstände in den USA, aber auch außerhalb der USA aufzuzeigen – und dazu gehört sehr, sehr viel Mut.

Snowden hat ja auch von den Russen durchaus das Angebot bekommen, den Asylstatus zu erhalten, wenn er sich bereit erklärt, keine weiteren Aufdeckungen des Skandals mehr zu leben. Er hat das abgelehnt! Auch das zeigt, welchen Charakter dieser Herr hat: Er ist offensichtlich wirklich ein aus Überzeugung Getriebener, damit sich solche Entwicklungen, Zustände und Missstände nicht fortsetzen können. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Und das ist ihm doppelt hoch anzurechnen, weil er damit letztlich vielleicht wirklich dazu beiträgt, zum konkreten Frieden und zur Freiheit der Menschen in dieser Welt etwas beizutragen. Und genau das ist vorbildhaft.

Wie sieht die Bilanz eines amerikanischen Präsidenten, der den Friedensnobelpreis erhalten hat, letztlich aus? – Wir haben in Afghanistan, im Irak weiterhin Situationen, wo man nicht von nachhaltigem Frieden und Friedensschaffung reden kann. Es herrscht weiter nackte Gewalt. Im gesamten Nahen Osten gibt es eine Instabilität. Guantanamo ist nach wie vor in Betrieb. Die Atomwaffen wurden bis heute nicht abgebaut.

Es gibt heute eine Rechtssituation in den USA, wo man nur erschrecken kann, wenn man sich das näher ansieht, was dort für Datenschutzgegebenheiten vorhanden sind – nämlich im Wesentlichen realpolitisch kaum welche, weil die Bürger dort überhaupt keinen Datenschutz erleben, aber unser Datenschutz wurde im Jahr 2012 im wahrsten Sinne des Wortes im Interesse der Amerikaner gegen die Stimmen der Opposition hier geopfert, wie man jetzt sieht.

Und es gibt Entwicklungen, wo man im Bereich der Prävention offensichtlich jeden Bürger unter Terrorismusverdacht festnehmen kann, wegsperren kann, ohne Gerichts­barkeit und abseits der Gerichtsbarkeit. – Das sind Dimensionen und Entwicklungen, die einem wirklich Angst machen, wenn man das einmal ehrlich und kritisch hinterfragt.

Ich sage, das erinnert natürlich alles an ein Modell des gläsernen Menschen à la Big Brother – George Orwell is watching you –, wo man den Eindruck hat, dass der amerikanische Präsident nach dem Motto „Big Barack is watching you“ agiert. (Ruf bei der SPÖ: Big Brother!) Und wenn Obama im letzten und auch im vorletzten Wahlkampf gesagt und ausgerufen hat: Yes we can!, so muss man das heute eigentlich umtexten und sagen: Yes we scan! – Das ist offenbar seine neue Ausrichtung der Politik. (Beifall bei der FPÖ.) Aber da ist der Lack ab, wenn man nicht bereit ist, diese Fehler einzugestehen, nicht bereit ist, sie offenzulegen und nicht bereit ist, diese auch abzustellen. – Und genau darum geht es.

Da haben jetzt auch wir alle eine Verantwortung, und genau diese Verantwortung fordern wir heute auch mit dieser Dringlichen Anfrage ein, weil es natürlich so, in der Art und Weise, nicht weitergehen kann. Das Image der USA ist da natürlich ent­sprechend ramponiert.

Was mich aber wirklich schockiert, sind die windelweichen Reaktionen einerseits der österreichischen Politik, aber vor allen Dingen auch der Europäischen Union, wo die Staatschefs Europas und letztlich insbesondere auch die österreichische Bundes­regierung in einer Art und Weise agieren, als wäre das ein Kavaliersdelikt und kein eklatanter Verstoß gegen das Völker-, Bürger- und Menschenrecht. Es ist definitiv eine Schande, wie devot und kriecherisch man sich hier verhält, wo es um solche Grundrechte geht.


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Vor wenigen Tagen haben wir dann sogar erleben müssen, dass auf Intervention der Amerikaner Druck auf Staatschefs, auf Regierungen in Europa – wie in dem Fall Portugal, Spanien und Frankreich – ausgeübt wird und Druck aufgebaut worden ist, dem bolivianischen Präsidenten Morales eine Überfluggenehmigung nicht zu erteilen beziehungsweise zu kappen, sodass dieser dann in Österreich, wenn man so will, aus „technischen Gründen“, wie man hört, weil die Benzinanzeige defekt gewesen sein soll, landen musste und hier in Österreich dann stundenlang festgehalten wurde oder warten musste, bis er eine Weiterfluggenehmigung erhalten hat – denn die hat man ihm, wie man hört, offensichtlich verweigert, so lange er nicht zugestimmt hat, dass sein Flugzeug kontrolliert werden kann, da man darin Edward Snowden vermutet hat. – Präsident Morales hat dann, wie man hört, dieser Durchsuchung zugestimmt.

Aber auch das zeigt wiederum, wie da offensichtlich Druck aufgebaut wird und man sich nicht gegen solche Druckaufbauentwicklungen wehrt. (Beifall bei der FPÖ.) So etwas ist ungeheuerlich: dass einem bolivianischen Präsidenten so etwas überhaupt passiert, und dass man dann versucht, auch noch Zugriff auf sein Hoheitsgebiet – das Flugzeug – zu bekommen und eine Durchsuchung, milde gesagt, zu erpressen oder zu erzwingen.

Das ist eine unglaubliche Entwicklung, wo heute Edward Snowden als Aufdecker dieses Spionage- und Abhörskandals internationaler Dimension natürlich als Staats­feind Nummer eins der USA hingestellt und auch so bezeichnet wird. Aber es kann doch nicht sein, dass man einem Präsidenten eines souveränen Staates dann in der Art und Weise begegnet, wie das der Fall gewesen ist, indem man ihn nämlich offensichtlich wie einen dahergelaufenen Kriminellen abfertigt und beginnt, ihn über europäischem Unionsgebiet wie eine unerwünschte Person zu behandeln.

Kein Wunder, dass es da einen großen Aufschrei und große Empörung nicht nur in Bolivien, sondern in ganz Südamerika gab, denn so kann man mit einem Präsidenten eines Landes natürlich nicht umgehen. Natürlich wird da eine Entschuldigung nicht ausreichen; da wird schon mehr notwendig sein, um das wieder gutzumachen.

Präsident Morales hat gestern die Europäische Union und die Europäer als Handlanger der USA bezeichnet, natürlich auch, weil er das in der Form miterleben musste. In Anbetracht dieses verheerenden Affronts, der da dem bolivianischen Präsidenten wiederfahren ist, kann man ihm nur schwer widersprechen und ihm sagen, doch ein anderes Bild von den Verhaltensmustern der Europäischen Union zu haben.

Die bedeutende italienische Tageszeitung „La Repubblica“ hat gestern sehr richtig geschrieben, um Edward Snowden festzunehmen, seien die USA und ihre Verbün­deten offensichtlich zu allem bereit, auch dazu, die Regeln, auch Völkerrecht, auch Grundrechte, auch Bürgerrechte, zu brechen, was ja auch geschehen ist, als die Flugbehörden von Italien, Frankreich und Portugal den Flug des bolivianischen Präsidenten unterbrochen haben. Mit einer Aktion ohnegleichen ist der Präsident letztlich in Wien zu einer Notlandung gezwungen worden. Alles andere kann man nicht wegleugnen und wegreden.

Es ist daher auch wichtig, dass Generalsekretär Harald Vilimsky vor zwei Tagen ein weiteres Detail Österreich betreffend aufgezeigt hat, nämlich dass sich zwei Amerikaner, offensichtlich auch Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes, im Fliegerhorst Zeltweg aufhalten, mit eigener Büroeinrichtung. Es liegt offenkundig auf dem Tisch, dass ohne diese zwei Herrschaften der Flugbetrieb des Eurofighter gar nicht möglich ist, dass von ihnen immer wieder und regelmäßig Codes sichergestellt werden und dass das Fluggerät nur so lange flugfähig ist, solange es ihnen passt, wenn es ihnen nicht mehr passt, hat das Fluggerät auch keine Flugfähigkeit mehr.


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Das muss man auch einmal hinterfragen, ob solche Mechanismen überhaupt aufrechtzuerhalten sind und wie wir damit umgehen. Ich sage, das ist eines neutralen Landes nicht würdig. Wir müssen alles tun, um solche Entwicklungen in Zukunft abzustellen – das ist die Erwartungshaltung der Österreicher gegenüber der Regie­rung – und auch Schutz für Edward Snowden durch Gewährung von Asyl in Österreich sicherzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 20 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


15.21.43

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Sehr verehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Frage 1, die vor allem die Maßnahmen auf europäischer Ebene im Rahmen der Europäischen Union anspricht, ist zu sagen, dass ich und die gesamte Bundes­regierung, dass wir uns selbstverständlich für eine umfassende Aufklärung einsetzen werden. Wir gehen auch davon aus, dass diese Themen in den jeweils zuständigen Fachministerräten ausführlich diskutiert und beraten werden.

Die Versachlichung der Diskussion einerseits, aber auch die notwendige Einigung auf eine gemeinsame politische und europäische Vorgangsweise stehen dabei im Vorder­grund. Ich bin davon überzeugt, dass die Haltung der Verantwortlichen in den Ländern der Europäischen Union identisch ist und daher auch eine gemeinsame entschlossene Vorgangsweise notwendig ist.

Zu den Fragen 2 und 3, die die Bewertung der Situation betreffen:

Ich erwarte mir so wie Sie auch, verehrte Abgeordnete, eine vollständige und rasche Aufklärung durch die US-Behörden. Wir brauchen und erwarten Transparenz seitens der USA, um verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Im Interesse der Vereinigten Staaten ist es auch, die Fragen, die wir gestellt haben, zu beantworten. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so sind diese Vorgänge als völlig inakzeptabel zu bewerten und daher auch unverzüglich abzustellen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

Zu den Fragen 4, 9 und 11, die die Kündigung von Datenaustausch-Abkommen betreffen:

Die entsprechenden Abkommen haben den Zweck, den Datenaustausch auf eine rechtsstaatliche Basis zu stellen und auch die Rechte betroffener Personen zu sichern. Eine Aufkündigung dieser Abkommen wäre daher unserer Meinung nach nicht zweckmäßig.

Beim letzten Rat für Justiz und Inneres wurde die Einsetzung einer EU- und US-Expertengruppe vereinbart, die insbesondere klären soll, wie mit den Daten betroffener EU-Bürger umgegangen wurde. Eine Sitzung, an der Vertreter der EU und der Mitglied­staaten teilnehmen, soll am 8. Juli stattfinden.

Wir prüfen, inwieweit österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Unter­nehmen durch die genannten Aktivitäten betroffen waren oder möglicherweise noch betroffen sind. Auf Basis der Ergebnisse werden unverzüglich geeignete Maßnahmen in der Bundesregierung beraten werden müssen und mit unseren Partnern in der EU, wie bereits erwähnt, in enger Abstimmung festzulegen sein, um eine gemeinschaftliche Vorgangsweise zu gewährleisten.

Zur Frage 5, die das Freihandelsabkommen betrifft:


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Ein derartiges Abkommen ist aus meiner Sicht danach zu überprüfen und zu beurteilen, ob es tatsächlich Arbeitsplätze in Österreich und Europa schafft und sichert und wie es mit den Vorteilen für Konsumentinnen und Konsumenten aussieht.

Ich sehe völlig unabhängig dieser Vorfälle einige offene Fragen zum Freihandels­abkommen, insbesondere wenn es darum geht, dass wir die europäischen Standards im Lebensmittelrecht nicht übernehmen wollen. Wenn wir die österreichische Einstellung etwa zu gentechnischen Produkten, die wir nicht wollen, zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln und auch die zum Teil gemeinsam festgelegten europä­ischen Standards aufrechterhalten wollen, dürfen die natürlich keinesfalls durch ein Freihandelsabkommen gefährdet sein. Es sind eine Reihe von umweltpolitischen, aber auch sozialpolitischen Fragen im Zusammenhang mit diesem Freihandelsabkommen sowie dessen Vor- und Nachteile zu prüfen.

Zu den Fragen 6 bis 8, 10, 12 und 13, die die Institutionen, die Schäden und die ebenfalls von mir schon mehrfach angesprochene Aufklärung betreffen:

Das Außenministerium nahm unmittelbar nach Bekanntwerden des sogenannten PRISM-Programms Kontakt mit der US-Botschaft in Wien auf und forderte Infor­mationen zu diesem Programm und zu möglichen Abhörmaßnahmen in Österreich ein.

Da immer weitere Elemente dieses Programms insbesondere betreffend Abhören von EU-Einrichtungen und von Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten über die Medien bekannt geworden waren, wurde der US-Botschafter William Eacho am 1. Juli ins Außenministerium vorgeladen, wo er zu einem 30-minütigen Gespräch mit dem Herrn Vizekanzler zusammentraf. In diesem Gespräch wiederholte der Vizekanzler die österreichischen Forderungen nach rascher Information und voller Aufklärung durch die Vereinigten Staaten.

In diesem Zusammenhang verwies der Vizekanzler auch auf den vom Innen­ministerium erstellten Fragenkatalog zum NSA-Überwachungsprogramm und erinnerte daran, dass die US-Antworten, ob personenbezogene Daten österreichischer Staats­bürger oder Unternehmen erhoben wurden, noch ausständig sind. Botschafter Eacho sagte zu, bei den zuständigen Stellen in Washington neuerlich auf die österreichischen Anliegen hinzuweisen.

Zu den Fragen 14 und 15, die rechtliche Schritte betreffen:

Die zuständigen Behörden und Dienste werden selbstverständlich betroffene Unter­nehmen bei der Absicherung ihrer Systeme und der Implementierung von Sicherheits­vorschriften unterstützen und ihnen auch Unterstützung bei der Verfolgung von Rechtsansprüchen auf konsularischem Wege zukommen lassen.

Zur Frage 16:

Das österreichische Asylverfahren ist rechtsstaatlich ausgestaltet und schreibt, wie Sie wissen, den zuständigen Behörden und Gerichten vor, dass jeder Fall einzeln geprüft wird. Die Gewährung von Asyl ohne vorherige Prüfung des Falles wäre somit aus unserer Sicht ein klarer Verstoß gegen das bestehende österreichische Recht.

Zur Frage 17, Überflugsverbot:

Die Gewährung von Überflugsrechten fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Einzelstaaten und ist bilateral daher auf diplomatischem Weg zu klären. Ich möchte aber betonen, dass die zuständigen Stellen in Österreich – damit gemeint ist in erster Linie das Außenministerium, aber auch die Austro Control – rasch und professionell reagiert haben, als vom Flugzeug des bolivianischen Präsidenten um Landeerlaubnis angesucht wurde.


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Zur Frage 18:

Die Verbindung zum Fliegerhorst betreffend, die Sie, Herr Strache, in Ihren Ausfüh­run­gen angesprochen haben, möchte ich nur mitteilen, dass mir das Verteidigungsminis­terium die Auskunft erteilt hat, dass da keinerlei Zusammenhang besteht. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf. Die Gesamtredezeit pro Fraktion beträgt 25 Minuten.

Herr Abgeordneter Dr. Hübner gelangt zu Wort. – Bitte.

 


15.29.43

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Regierungsmitglieder! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Das Einzige, das ich an Ihrer Rede nicht verstehe, ist der tosende Applaus von der SPÖ. Das kann ich mir nur durch den ersten Satz Ihrer Antwort erklären. Sie haben nämlich die erste Frage damit beantwortet, dass Sie diese Themen in den zuständigen Gremien ausführlich erörtern werden. Das mag einigen Leuten bekannt vorkommen, das hören wir immer im ORF nach Wahlniederlagen, da heißt es dann immer: Was werden Sie tun? – Wir werden es in den Gremien ausführlich erörtern. (Beifall bei der FPÖ.)

So in etwa hat sich die gesamte Stellungnahme des Bundeskanzlers angehört: nur nichts sagen, allgemein ausweichen. (Abg. Krainer: Das hat die FPK gesagt!) – Was ist, Kollege? (Abg. Krainer: Das hat die FPK gesagt, das mit den Parteigremien!) – Ich glaube, damit kennen Sie sich besser aus. Ich habe in den letzten Jahren die Interviews nach Bekanntwerden der Wahlergebnisse verfolgt und habe, ich würde sagen, im Schnitt pro Wahlergebnis vier bis fünf SPÖ-Sager vernommen, dass man die Gremien befassen und eine Aussage erst dann treffen werde, wenn die zuständigen Gremien erörtert haben.

Gut, aber Ihre zuständigen Gremien müssen schon lange erörtern, denn die Ge­schich­ten Snowden, PRISM liegen ja schon seit einem Monat auf dem Tisch, schon seit über vier Wochen. Also ich weiß nicht, was diese Gremien erörtern werden oder wann diese Gremien zusammentreten, ob das noch heuer sein wird oder 2014 oder in der übernächsten Legislaturperiode. Aber Sie befinden sich wenigstens in gutem Konsens, in harmonischer Schwingung mit den europäischen Partnern, das muss ich zugeben.

Ich muss auch sagen, Sie sind zumindest präsent, die SPÖ ist heute wenigstens präsent. Ich muss Ihrer Fraktion ein Kompliment machen, der Herr Minister ist schon weg, aber Verteidigungsminister Klug ist da, Minister Hundstorfer habe ich gesehen, und auch der Bundeskanzler ist da. Die ÖVP hat nur die Justizministerin geschickt, die damit am wenigsten zu tun hat. Bei allem Respekt, Frau Dr. Karl ist mir wert und wichtig, ein wichtiges Regierungsmitglied, aber trotzdem, zu dieser Materie uns nur die Justizministerin zu schicken, die in keinem einzelnen Punkt davon betroffen ist, ist ein bisschen wenig. (Abg. Amon: Dann überlegt euch, an wen ihr die Dringliche richtet!)

Dass der Außenminister und Vizekanzler es nicht der Mühe wert findet, irgendetwas dazu zu sagen, passt aber gut zum gesamten Bild. (Rufe bei SPÖ und ÖVP: Zur Sache! – Abg. Dr. Wittmann: Falsche Rede!) Ich glaube, es ist ja nicht ganz unbedeutend für den Außenminister und Vizekanzler, was hier abgeht, wenn der angeblich gute Freund, wenn der nette Botschafter ihn so behandelt. Der Herr Bundeskanzler hat uns heute ja ganz nett gesagt, wie die Amerikaner darauf reagiert haben. Über Urgenz hat der Botschafter mitgeteilt, er werde in Amerika noch einmal


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anfragen. (Abg. Dr. Wittmann: Falsche Rede!) Damit ist die Bundesregierung offenbar zufrieden.

Das ist insoweit nett, als ja der amerikanische Präsident schon selbst gesagt hat, es gebe für Amerika überhaupt nichts zu bedecken, zu entschuldigen, aufzudecken, was sie gemacht haben – Heinz-Christian hat es schon gesagt –, sei „Spionage unter Freunden“. Das scheint in Amerika so üblich zu sein – aber natürlich nur in eine Richtung! Es ist nicht so, dass die Amerikaner das als einen Akt der Freundschaft sehen, wenn man bei ihnen spioniert.

Ich darf nur an die Affäre Jonathan Pollard erinnern, die schon 15 Jahre zurückliegt. Pollard war ein Spion des besten Freundes der Amerikaner, er war ein Israeli, der im amerikanischen Außenministerium und im Senat gesessen ist und direkt Informationen nach Israel gebracht hat. Es gibt einen guten Austausch, sie sind gute Freunde, trotzdem hat Jonathan Pollard das hinter dem Rücken der Amerikaner gemacht.

Diese „Spionage unter Freunden“ hat dazu geführt, dass Jonathan Pollard in Amerika zu 99 Jahren Haft mit frühester Begnadigungsmöglichkeit nach, wie ich glaube, 79 Jahren verurteilt worden ist. Unter „Freunden“! (Abg. Dr. Wittmann: Schwache Rede!)

Pollard ist dann nach ein paar Jahren freigekommen, weil die Beziehungen mit Israel sehr eng sind, weil das wirklich gute Freunde sind, aber das ist in Amerika nicht immer dasselbe. (Abg. Riepl: Was wollen Sie eigentlich sagen? – Abg. Dr. Wittmann: Schwache Rede, sehr schwache Rede!)

Aber was passiert bei uns? Haben Sie von irgendeinem europäischen Staat gehört, dass er Strafverfolgung gegen die Verantwortlichen verlangt? Haben Sie von irgendjemandem gehört, dass die Staatsanwaltschaft und die Verfolgungsbehörden Schritte eingeleitet haben gegen unbekannte Täter? Solch ein Spionagewerk funktioniert nicht nur von jenseits des Ozeans aus, dafür müssen Dutzende, Hunderte Mitarbeiter in Europa sitzen und mitmachen. Das kann man nicht von der Ferne über den Satelliten steuern. Haben Sie irgendetwas gehört? – Ich habe in keinem einzigen Staat etwas gehört, in Österreich schon überhaupt nicht.

Das kommt mir fast so vor, wenn ich jetzt in die Reihen der ÖVP schaue und die Zufriedenheit in den Gesichtern sehe, wie nach den Karlsbader Beschlüssen von 1819; ich weiß nicht, ob Sie sich noch erinnern können. Das waren die Demagogen-Gesetze, das war der Beginn des Biedermeier.

Metternich hat damals den Deutschen Bund nach Karlsbad eingeladen, und man hat gegen die Volksverhetzer, wie sie damals geheißen haben – heute sind das die Terroristen, die Volksverhetzer –, Gesetze erlassen, die unter anderem eine vollständige und lückenlose Überwachung des Briefverkehrs vorgesehen haben. Jedes Briefstück musste gelesen, registriert und in seinem wesentlichen Inhalt zusammen­gefasst werden, und es musste auch nach, wie man heute sagen würde, Codewords untersucht werden. Man hat einige Worte angeführt, und wenn man eines davon verwendet hat, dann ist man registriert und vorgeladen worden. (Abg. Klikovits: Wirklich schade, dass Sie das nicht ernst nehmen! – Abg. Dr. Wittmann: Eine Kaffeehausplauderei!)

Damals hat der Bürger – so à la ÖVP – reagiert, er hat das Biedermeier begonnen und gesagt: Na ja, ich bin ja kein Volksverhetzer, mir macht es ja nichts, bei mir kann man alles lesen, aber die anderen, die sich dagegen wehren – so wie Herr Snowden heute oder Herr Assange –, haben halt Pech gehabt. Warum machen sie denn das? Man hätte ja auch ruhig sein können, man hätte nach Hawaii auf Urlaub fahren und mit der Freundin baden gehen können. – So weit sind wir heute.


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Heute gibt es kein Briefgeheimnis mehr, dass man versucht, den Kleber über dem heißen Lufterl zu lösen. Heute gibt es die Möglichkeit zu hacken, heute gibt es die Möglichkeit, Spionagesoftware einzuschleusen, heute gibt es die Möglichkeit zu verwanzen, heute gibt es die Möglichkeit, die großen Internetprovider – Facebook, Twitter, Google – zum totalen Informationsaustausch zu zwingen.

Heute gäbe es die Möglichkeit in den europäischen Rechtsstaaten, das abzustellen. Man tut es aber nicht. Das Einzige, das man tut: Man hilft den Amerikanern noch, den Übeltäter zu fangen, denn dieser Mann, der für Europa so viel gemacht hat wie seit Jahrzehnten kein anderer Amerikaner, der nämlich aufgezeigt hat, was sich da abgespielt hat, ist die größte Peinlichkeit für die europäischen Staaten. Am liebsten würden sie ihn vom Erdboden verschlucken lassen. Man kann nicht sagen, er ist ein Böser, er gehört ausgeliefert, aber man würde ihn so schnell wie möglich in Amerika zurückhaben wollen und ihn dort zu 99 Jahren Haft oder noch mehr verurteilen oder in Guantánamo versenken oder sonst irgendetwas.

Trotz all dieser Sonntagsreden, die wir heute hören, frage ich: Was hat man ge­macht? – Bei erster Gelegenheit hat man voll mit den Amerikanern kooperiert und über Ersuchen der amerikanischen Geheimdienststellen das Flugzeug des Herrn Morales festgehalten und ihm klargemacht, dass, wenn er der Durchsuchung nicht zustimmt, das Flugzeug nicht mehr abfliegt. Die europäischen Staaten haben den Flugraum gesperrt, die Franzosen, die Spanier, die Portugiesen. Die Franzosen haben sich dann 17 Stunden später entschuldigt, als alles vorbei war. So sieht es aus.

Nicht nur keine Verfolgung, nicht nur kein Zur-Verantwortung-Ziehen, nicht nur keine Verurteilung, sondern weiter Kollaboration mit dem Täter – das ist eine Schändlichkeit und eine Feigheit und eine Nichtbeachtung und Nichtvertretung der Rechte der eigenen Bürger, und das raubt einem fast den Atem! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Dr. Cap gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Eigentlich sollte man fragen, ob man diese Veran­staltung fortsetzen soll!)

 


15.37.21

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Kollege Hübner, ich weiß jetzt nicht, was bei dieser Ihrer „Montagsrede“ die Botschaft war! Was wollten Sie uns eigentlich sagen? (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Ich habe mich jetzt echt minutenlang bemüht, herauszufinden, was Sie uns eigentlich sagen wollen. Sie haben sich zu einem Teil verplaudert, der zweite Teil war kaum hörbar, weil Sie nicht ins Mikrofon gesprochen haben, und der dritte Teil war dann eine Montags- und keine Sonntagsrede. Aber gut, Sie werden sich etwas dabei gedacht haben, dass Sie das so angelegt haben.

Worum es in dieser Sache geht, ist eigentlich eine ziemlich ernste Angelegenheit. Viele Bürgerinnen und Bürger, die heute zusehen und auch zuhören, werden sich die Frage stellen, ob auch sie einmal betroffen sein können, plötzlich in irgendeinem Filter hängenbleiben, die da kreiert wurden mit den neuen technischen Möglichkeiten (Abg. Strache: Sie sind betroffen!), und sich dann plötzlich wiederfinden in irgendeiner Kartei, um das jetzt verständlich zu übersetzen. (Abg. Strache: Sie sind betroffen, Herr Cap!) Sie werden sich die Frage stellen, was man dagegen machen kann.

In einer Dringlichen Anfrage sollte man eigentlich die Frage, was man dagegen machen kann, beantworten. (Abg. Strache: Datenaustausch kappen!) Diese Frage ist von den beiden Vorrednern nicht gestellt worden. (Abg. Strache: Hören Sie einmal zu!) Daher wäre es besser gewesen, Sie hätten keine Dringliche gemacht, denn eine Dring-


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liche, um uns nichts zu sagen, hat keinen Sinn, ehrlich gesagt. – Das zur Einleitung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was mich wundert, ist, wieso der britische Geheimdienst nicht erwähnt wird, irgendwie ist der ausgespart. Haben Sie ein Kooperationsverhältnis mit ihm oder sonst etwas? Es wird immer nur der amerikanische Geheimdienst angeführt. Ich weiß schon, all das ist keine Versammlung von Engerln. Auch in Russland sind es keine Engerl, wenn es um dieses Thema geht, in China sind es keine Engerl, und überhaupt sind nirgendwo Engerl zu finden bei dieser Thematik. Aber Sie suchen sich eine einzige Gruppe aus. Ich weiß schon, NSA bietet Grund genug, lang und ausgiebig darüber zu reden.

Mich wundert noch eine zweite Sache. Sie sind doch immer die Partei, die über Ordnung, Terrorbekämpfung und so weiter spricht. – Ganz vom Tisch zu wischen ist es nicht, dass man eine vernünftige, den Gesetzen entsprechende Datenarbeit verrichtet, um den Terror wirklich optimal bekämpfen zu können. Das wundert mich, dass Sie darüber nicht sprechen. Das kommt bei Ihnen nicht vor. (Abg. Strache: Unsere Sicht ist das nicht!) Ich habe Sie aber früher oft sagen gehört, verbessern wird doch die Möglichkeiten der Polizei, der Exekutive, verbessern wir die Möglichkeiten in Bezug auf Internet, Cybercrime, und so weiter, und so weiter. Das ist alles vorgekommen. – Heute nicht, heute war das alles weg! Heute haben Sie sich ausschließlich auf diese zwei teilweise nicht verständlichen Themen konzentriert. Das wundert mich etwas.

Eines muss ich sagen: Ja, ich bin schon daran interessiert, dass es diese Terror­bekämpfung gibt, aber im Rahmen des Rechtsstaates, im Rahmen der Menschrechte, im Rahmen des Datenschutzes, das ist entscheidend. Und das ist auch die Frage, die es jetzt zu verhandeln gilt.

Ich meine, die werden sich nicht fürchten. „Hübner, Strache allein gegen Obama“, das ist ein Film, der nicht abendfüllend ist, das sage ich Ihnen. Das wird zu wenig sein. Da wird man mit Vorschlägen kommen müssen. (Abg. Strache: , der bei dem Wahnsinn zusieht! Dafür hat der Bürger kein Verständnis!)

Und da sieht man aber auch den Vorteil der Mitgliedschaft in der Europäischen Union, die sehr wohl über Datenschutz, Datenaustausch, die sehr wohl über diese Frage jetzt verhandeln kann, inklusive, von mir aus, auch des Freihandelsabkommens, und ein Partner ist, der dafür sorgen muss, dass das gegenüber den USA – aber ich sage gleich dazu: auch global und weltweit – geregelt wird. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Sie haben die falsche Rede mit, Kollege Cap!) Denn, ehrlich gesagt, ich habe nichts davon, wenn man das mit den Amerikanern regelt, gleichzeitig aber zwei andere Geheimdienste irgendwo drinnen sind und mithören. Davon habe ich auch nichts. (Abg. Jenewein: Also machen wir gar nichts, das ist dann die österreichische Lösung!) Ich möchte das generell geregelt haben. Das ist mein Anliegen.

In der „Zeit“ findet sich ein interessantes Gespräch mit einem ehemaligen Koordinator in London, der in der Regierung die Geheimdienstarbeit des britischen Geheimdienstes zu koordinieren hatte und der selbst Ex-Chef des britischen Geheimdienstes ist. Er wurde befragt, und da ist folgender Passus zu lesen:

„Die Zeit“ fragt: „Aber wie ist das mit den Wanzen in EU-Behörden? ,Nun ja‘, antwortet“ der Ex-Chef, „,Spionage-Operationen gegen traditionelle Ziele wie Botschaften sind natürlich eine ganz andere Sache.‘“ – „Traditionelle Ziele“, man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen.

Und weiter: „Das heißt, die Angelsachsen spionieren ihre Nato-Partner aus?“ – Das fragt „Die Zeit“. – Und die Antwort darauf: „,Wenn wir wissen wollen, was unsere EU- und Nato-Partner denken, dann rufen wir sie an.‘“ – Der Mann hat Humor.


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Es geht nämlich nicht darum, ob man jemanden anruft, sondern darum, dass er eine Antwort darauf gibt, wie da wirklich die Praxis ist. Und das hat der Herr Bundeskanzler vorhin bei der Beantwortung der vielen Punkte auch angesprochen (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Der hat überhaupt nichts beantwortet!): Ja, wenn es stimmt – und es scheint zu stimmen –, dass all das – EU-Behörden, Botschaften, Regierungsbesprechungen, Besprechungen vor Verhandlungen – abgehört wird, um sich Vorteile für den Verhandlungsprozess zu verschaffen, dann ist entschieden dagegen vorzugehen. Oder wenn es um Wirtschaftsspionage geht – das ist aber etwas, das man noch gesondert behandeln muss. Das geht ja über die Frage betreffend die 500 Millionen Daten, die da im Monat gesammelt wurden und wo man neue technische Möglichkeiten hat, diese zu filtern, um damit etwas anfangen zu können, hinaus. Das alles sollte nach rechtsstaatlichen Prinzipen ablaufen.

Daneben gibt es noch diese traditionelle Arbeit mit den traditionellen Zielen – vielleicht auch noch technisch verfeinert und verbessert, damit man noch mehr Vorsprung hat, noch mehr die Auseinandersetzung führen kann. Das sind Dinge, die man global regeln muss. Das sind Dinge, bei denen die EU gefordert sein wird. Sie hat auch die Möglichkeit dazu und wird das auch tun. Im Europäischen Parlament gibt es diese Diskussion. Das geht aber weit über den blauen Schrebergarten hinaus. (Abg. Strache: Und deshalb müssen wir Sie zur Ordnung rufen, denn von Ihnen kann man sonst nichts erwarten!)

Das wollte ich sagen, denn das, was heute hier geboten wurde, war mir ein bisschen zu wenig. Ich hatte mir heute wirklich mehr erwartet. Vielleicht habe ich hin und wieder Illusionen, aber ich hatte mir wirklich mehr erwartet.

Ich meine, die Vorgangsweise, die jetzt hier seitens der österreichischen Regierung gewählt wurde, die in der Europäischen Union gewählt wird, ist die richtige. Fragenkataloge – da müssen Antworten her! Und dann müssen Abkommen her und muss das abgestellt werden – aber, wie gesagt: gleich generell, zur Sicherheit des Bürgers und der Bürgerin!

Jetzt komme ich zu dem, was ich am Anfang gesagt habe. Es werden sich ja manche, die heute zusehen, die Frage stellen, was geschieht, wenn sie mit dem Handy telefonieren oder vom Festnetz aus telefonieren oder irgendwelche Mails verschicken und so weiter. Es gibt in den USA intern allein Milliarden Mails, die da anscheinend nach einem bestimmten System durch diese Filter laufen, dann, wenn irgendetwas übrig bleibt, noch einmal irgendetwas durchlaufen, mit denen man dann irgendetwas anfängt. Ich hoffe, all dies geschieht im Rahmen der Gesetze, des Datenschutzes und des Rechtsstaates. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das kann nicht im Rahmen des Datenschutzes sein! – Abg. Strache: Wie geht das im gesetzlichen Rahmen? Da gibt es keinen gesetzlichen Rahmen!) – Ich hoffe es. Ich bin kein amerikanischer Richter, ich kann das jetzt nicht sagen, aber ich gehe davon aus, dass die dazu verpflichtet sind, das so zu machen. Und ich bin auch daran interessiert, dass das so geschieht.

Und wenn wir schon von einem Weltdorf sprechen und von einer globalen Vernetzung, dann, muss ich sagen, hat Österreich als Land genauso wie die Europäische Union und wie alle anderen Länder auch das Recht, von den Ländern und den Supermächten, die die Möglichkeit haben, all das zu machen – theoretisch; nicht alles, was man tun kann, darf man und soll man tun –, Abkommen einzufordern, mit denen dieser Entwicklung entgegengewirkt werden kann, und das ist entscheidend. Diesen Weg beschreitet die Bundesregierung, und das erwarte ich mir auch von der Europäischen Union im Interesse der österreichischen Bürgerinnen und Bürger, die sich auch in Zukunft sicher fühlen sollen. Und das fordern wir.


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Wir geben Antworten – Sie haben noch die Chance dazu, vielleicht schafft es einer Ihrer Redner doch noch. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Jenewein.)

15.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte. (Abg. Heinzl: Das war gut! – Abg. Amon – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das war in Ansätzen wirklich ausgezeichnet!)

 


15.45.00

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Ich habe mir zuerst die Frage gestellt, was die FPÖ mit der heutigen Dringlichen Anfrage bezweckt.

„An den Herrn Bundeskanzler“, steht auf Ihrer Dringlichen Anfrage. – Ich erinnere mich daran, dass gestern irgendwann in der Nacht im deutschen Fernsehen in der Sendung „Anne Will“ der Oppositionsführer von der SPD in der Bundesrepublik Deutschland versucht hat, Bundeskanzlerin Merkel zu unterstellen, sie wäre da gleichsam involviert und hätte etwas davon gewusst. Und anscheinend zielt die Opposition hier auf eine ähnliche Vorgangsweise ab, nur dass der Bundeskanzler in Österreich ein Sozialdemokrat ist. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Ich halte es in beiden Fällen für wirklich absurd, Herr Strache (Beifall bei der ÖVP – Zwischenruf des Abg. Strache), dass da so subkutan unterstellt wird, es wäre auch nur irgendeiner europäischen Regierung recht, dass Ratssitzungen abgehört werden, oder es wäre irgendeiner europäischen Regierung recht, dass die Daten ihrer eigenen Bürger für US-amerikanische Zwecke ausspioniert werden. (Abg. Strache: Deshalb habt ihr das 2012 trotz aller Bedenken übergeben!) Das, Herr Strache, ist wirklich absurd und in aller Deutlichkeit zurückzuweisen! (Beifall bei der ÖVP.)

Weil Sie, Herr Kollege Strache, verschiedene Mitglieder der Bundesregierung auf der Regierungsbank vermissen: Wir haben in den letzten drei Tagen in den zuständigen Unterausschüssen ... (Abg. Strache: Verwechseln Sie mich nicht mit Herrn Hübner!) – Aber die Verantwortung für Ihre Partei werden Sie ja wohl noch übernehmen, Herr Kollege Strache. (Abg. Strache: Aber Sie sagen, ich! Verwechseln Sie nicht mich mit Herrn Hübner! Herr Hübner hat den Herrn Außenminister vermisst, nicht ich!) Das kann man schon erwarten. Ja, Sie als Partei spreche ich an. Sie als Partei, Herr Klubob­mann, habe ich angesprochen.

Sie haben hier Regierungsmitglieder vermisst, die sich in den letzten drei Tagen im zuständigen Unterausschuss (Abg. Strache: Ich vermisse den Außenminister gar nicht, glauben Sie mir das! Den vermisse ich nicht, und der fehlt mir nicht!) im Hinblick auf die Arbeit der militärischen Nachrichtendienste und die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung all Ihren Fragen gestellt haben. All Ihre Fragen sind beantwortet worden. Hier geben Sie ja zum Teil Behauptungen wider besseres Wissen wieder, und das ist inakzeptabel, Herr Strache! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Zum Beispiel welche, Herr Amon? Welche Unwahrheiten?)

Wir können gerne dann  (Abg. Jenewein: Jetzt sofort! – Abg. Strache: Sagen Sie mir bitte, welche Unwahrheiten!) – Herr Kollege Strache, ich habe da alles Mögliche mitgeschrieben (Abg. Strache: Sie wissen nichts!), aber mir ist meine Redezeit zu schade, Herr Kollege Strache (Abg. Strache: Na schauen Sie, weil es keine gibt! Lauter Floskeln!), als dass ich auf all Ihre Zwischenrufe eingehe. Seien Sie nicht so nervös, sondern hören Sie zu! (Abg. Jenewein: Wo ist die Unwahrheit, Herr Amon?)

Die österreichische Bundesregierung hat höchst korrekt auf die Vorfälle reagiert. Der Außenminister hat den amerikanischen Botschafter zu sich gebeten, die Innen-


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ministerin hat in Abstimmung mit ihrem deutschen Amtskollegen einen Fragenkatalog entworfen, dieser wurde adaptiert, wurde den österreichischen Umständen angepasst und der amerikanischen Botschaft übergeben. Wir harren der Antworten. (Zwischenruf des Abg. Grosz. – Abg. Strache: Eine Untersuchung des Präsidenten-Flugzeuges Morales!)

Herr Kollege Strache, danke, dass Sie das aufwerfen. (Abg. Jenewein: Ihnen fällt ja nichts ein!) Österreich hat dem bolivianischen Präsidenten selbstverständlich erlaubt, in Wien zu landen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Der bolivianische Präsident ebenso wie der Pilot des Flugzeuges, vielleicht nicht ganz so bedeutend, beide haben einer freiwilligen Nachschau zugestimmt, und das war für alle Beteiligten sinnvoll, Herr Kollege Strache, denn damit ist erst sichtbar geworden, wie absurd diese Flugverbote waren. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Es ist unseren Behörden und unseren Ministern dafür zu danken, dass sie da völlig korrekt und richtig agiert haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Grosz: War es nicht eher so, dass die Amerikaner gesagt haben: Schauen Sie nach!?)

Ich möchte mir gerne die Gerüchte ausmalen, eigentlich möchte ich sie mir gar nicht ausmalen, die es gegeben hätte, hätte diese freiwillige Nachschau in der Maschine nicht stattgefunden. Da wären Unterstellungen unterwegs gewesen! Wahrscheinlich würde dann auch schon das Gerücht laufen, dass sich Herr Snowden bereits in Österreich befindet, denn das hört man ja da und dort auf den Gängen. (Abg. Strache: In einer Stunde Pressekonferenz bei uns im Klub!) Es ist schon einigermaßen inter-essant, welche Blüten das treibt.

All Ihre Argumente, Herr Strache, mit den unglaublichen auch anti-amerikanischen Stereotypen (Abg. Strache: Aber hören Sie doch auf, Sie verteidigen Völkerrechts- und Bürgerrechtsbrüche!), sind, muss ich Ihnen sagen, insofern unangebracht, als die Vorgänge, die passiert sind, natürlich rechtlich zu untersuchen sind (Abg. Strache: Das ist doch Unsinn, was Sie da verzapfen!), und zwar zuallererst auf amerikanischem Boden, dann natürlich in den europäischen Ländern, wo es im Moment Verdachts-momente gibt. Es gibt ja noch keine Beweise. Und dann sind natürlich auch ent­sprechende rechtliche Schritte zu setzen. Das ist ja überhaupt keine Frage.

Dass es die Beziehungen zu den USA einigermaßen stark belastet, wenn so etwas unter Partnern passiert, ist auch klar. Das ist inakzeptabel! Da ist ja auch niemand anderer Meinung! (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Aber eines hat diese ganze Aktion auch gezeigt, Herr Kollege Strache: Genau die anti-europäischen Zwischen-töne, die da auch immer kommen, sind gerade in diesem Zusammenhang völlig unan-gebracht.

Herr Dr. Cap hat davon gesprochen, dass es eigentlich gut wäre, wenn es eine weltweite Regelung für Geheimdienste gäbe. Das ist ein vielleicht zu optimistischer Ansatz, aber ein guter Ansatz. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.) Aber es wäre schon schön, wenn es uns gelänge, für diesen Bereich europäische Richtlinien zu schaffen, dass sich Europa da hinsichtlich der Vorgangsweise einig ist, damit nicht die einzelnen Dienste jeweils in den anderen Ländern Aktionen setzen können, die sie aufgrund nationalstaatlicher Gesetze nicht setzen dürften. Das wäre schon ein großer Fortschritt. (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt, wir brauchen mehr Europa, Herr Kollege Strache, und nicht weniger Europa! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Noch mehr von diesem schwachen Europa? Das ist eine gefährliche Drohung!)

15.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 171

15.51.48

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich glaube, wir alle sind sehr stolz auf eine Errungenschaft, die es seit 60 Jahren gibt und die sich Menschenrechtskonvention nennt, auf Grundrechte, Freiheitsrechte, BürgerInnenrechte. Das ist etwas, auf das man als europäische und österreichische Bürgerinnen und Bürger zu Recht stolz sein kann. Diese Rechte sind für mich die Basis von Demokratie und Freiheit in Europa.

Das, was passiert ist und bereits bekannt geworden ist, übersteigt meine persönliche Vorstellungskraft bei Weitem. Es war, glaube ich, bekannt, dass die US-Geheimdienste exzessiv Daten sammeln, aber dass große IT-Konzerne wie Microsoft, Apple, Yahoo, Facebook solche Daten in einer unglaublichen Menge zur Verfügung stellen, ist erschreckend. Man kann sich bei keinem privaten Foto, bei keinem privaten E-Mail, bei keinem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis, das über Internet kommuniziert wird, bei keinem Chat sicher sein, dass einem niemand über die Schulter blickt, das abspeichert und ausspioniert.

Mich hat dieses Ausmaß extrem erschüttert. Das geht an die Grundfesten unserer demokratischen Rechte in Europa. George Orwell hätte sich das damals, als er den Roman geschrieben hat, „1984“, sicher nicht vorstellen können.

Umso bemerkenswerter war jetzt für mich die Tonalität und die fehlende Emotionalität Ihrer Rede, Herr Bundeskanzler. Das war ungefähr so, als hätte man die Weinstatistik des letzten Jahres als Nichtalkoholiker vorgelesen, sage ich jetzt etwas unhöflich. Hier in dieser Frage keine Emotionalität zu verspüren, verstehe ich nicht. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Ich möchte wissen: Geht Ihnen das, was da passiert ist, nicht unglaublich auf die Nerven?

Es geht um die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern. Es geht um das Grundrecht auf Privat- und Familienleben. Das ist uns Grünen sehr, sehr wichtig, schon seit es uns gibt (Abg. Amon: Das merkt man bei Herrn Pilz immer!), und mir persönlich ist es auch sehr, sehr wichtig. Ich glaube, es gibt hier sehr viele Menschen, denen das persönlich sehr wichtig ist: Recht auf Privat- und Familienleben.

Es geht um die Rechte von Unternehmen, von kleinen Unternehmen, die von großen ausspioniert werden können, um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, und es geht auch um die Rechte der Politik.

Präsident Schulz hat das sehr exakt und gut ausgedrückt: Im Europaparlament werden keine Terroranschläge geplant.

Ich hätte mir von der österreichischen Bundesregierung da eine sehr viel schärfere Vorgangsweise und auch einen schärferen Ton in der Sache erwartet. (Beifall bei Grünen und FPÖ sowie des Abg. Markowitz.)

Mehrere Tausend Berichte wurden mittlerweile vom Geheimdienst auf Basis dieser Datenauswertung erstellt. Ich frage mich: Was geschieht in den USA mit all diesen Daten und mit all diesen Berichten? Für welche Strategien, für welche Politik wird das verwendet? Was geschieht damit eigentlich?

Mich hätte auch das Ergebnis des Gesprächs mit dem amerikanischen Botschafter sehr interessiert. Was sind denn jetzt wirklich die Konsequenzen? – Ich habe jetzt gehört, dass ein Fragenkatalog übermittelt und ausgearbeitet wurde. Man fordert Aufklä­rung – aber man muss auch Konsequenzen fordern. Dieser Grundrechtsverstoß, der da am laufenden Band stattfindet, muss abgestellt werden! Systematische Be-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 172

spitze­lung und Überwachung gehören aus meiner Sicht abgestellt. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Für mich ist Edward Snowden ein bemerkenswerter junger Mensch, der persönlich sehr viel riskiert haben muss. Ich weiß nicht, was ihm in den USA tatsächlich droht, aber lebenslange Haft ist wahrscheinlich das Mindeste. Er hat persönlich sehr viel aufs Spiel gesetzt, um unsere Rechte, unsere Rechte als Europäerinnen und Europäer, als Österreicherinnen und Österreicher, zu schützen und zu verteidigen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Und dann hören wir von dieser Bundesregierung bürokratische Argumente. (Zwischen­ruf des Abg. Strache.) Es hat solch einen Fall noch nie gegeben. Es ist auch bemer­kenswert, dass sich die FPÖ das erste Mal in ihrer Geschichte für einen Asylwerber einsetzt, der im Übrigen kein gültiges Reisedokument hat. Aber immerhin. (Neuerlicher Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Aber dass man hier nach dem Florianiprinzip vorgeht und sagt: Das müssen die Behörden entscheiden, wir sind ein Rechtsstaat!? – Ja, selbstverständlich sind wir ein Rechtsstaat. Aber spätestens seit der offensichtlich von den USA – auf welche Art auch immer – erzwungenen Sperre des Luftraums von Spanien muss klar sein, dass es sich da ganz eindeutig um politische Verfolgung handelt. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

In diesem Fall hier nicht Asyl anzubieten, einen Schritt zu setzen, ist für mich unver­ständlich – außer Grundrechte und Datenschutz sind einem eigentlich egal.

Ich hätte mir auch von der Europäischen Union schärfere Schritte gewünscht. Dass man das Freihandelsabkommen mit den USA jetzt nicht weiter verhandeln kann, ist, glaube ich, offensichtlich. Dass die europäischen Grundrechte, VerbraucherIn­nen­rechte, der Datenschutz, dass die Wirtschaftsinteressen geopfert werden, dieses Signal halte ich für absolut fatal!

Ich fordere Sie hiermit auf, sich auf europäischer Ebene auch dafür starkzumachen, dass das Freihandelsabkommen nicht weiter verhandelt wird! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Spätestens jetzt wissen wir auch, dass wir auch in Österreich bessere rechtliche Bedingungen für sogenannte Whistleblower, also für Menschen, die Missstände, Gesetzesverletzungen aus Politik, aus Verwaltung, aus Unternehmen melden und darüber informieren und damit unsere Rechte schützen, brauchen. Und dafür haben wir auch einen hervorragenden Vorschlag, der jederzeit Gesetz werden kann.

Eines interessiert mich aber auch noch, und das möchte ich Sie zum Abschluss schon fragen: Seit wann weiß eigentlich die österreichische Bundesregierung, wissen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung von diesem sogenannten PRISM-Programm? Wann wurden Sie tatsächlich darüber informiert? Und können Sie tatsächlich ausschließen, dass es eine Zusammenarbeit auch mit österreichischen Behörden bei diesem Datenklau gibt, dass unter Umständen auch österreichische Behörden da involviert sind? Das hätte ich sehr gerne gewusst. Sie werden es uns heute wahrscheinlich nicht verraten, wir werden es aber parlamentarisch abfragen. Wenn, dann bin ich auf das Höchste schockiert. Ich hoffe, dass das nicht der Fall ist, und ich möchte von Ihnen hier gerne eine präzise, detaillierte Auskunft, seit wann Sie von diesen Praktiken wissen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Abschließend: Herr Bundeskanzler, ich weiß, es ist Sommer, und Sie werden wahr­scheinlich auch wohlverdiente Urlaubswochen genießen, aber es kann Ihnen nicht erspart werden: Sie als Bundeskanzler müssen auf der europäischen Ebene auch die Praktiken von Großbritannien ansprechen und dagegen auf das Schärfste protestieren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 173

Denn wenn wir so weit kommen, dass sogar Mitgliedsländer die europäischen Grundrechte mit Füßen treten und dass es hier keine Konsequenzen gibt, ist der Urlaub für Sie leider abgesagt, es tut mir leid. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Scheibner gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Pendl. – Abg. Scheibner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich hoffe, Kollege Pendl, ich werde mein Bestes dazu tun!)

 


15.58.18

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Ganz habe ich das jetzt nicht verstanden, nämlich Ihre Reaktion auf die Dringliche Anfrage der Freiheitlichen, denn das war das 08/15-Programm: Wenn eine Initiative der Opposition kommt, sagt man einmal zwei Dinge: Eigentlich ist all das nicht wirklich notwendig und warum man sich darüber aufregt, und – Zitat Josef Cap, die Vierzigste –: Warum bringt die Opposition keine Vorschläge? – Das haben wir heute auch wieder gehört.

Herr Bundkanzler, es ist ja gut, wenn man emotionslos ist, aber ein bisschen hätte uns schon interessiert, wie denn Österreich im Rahmen der Europäischen Union dafür sorgen wird, dass es hier klare Maßnahmen gibt, klare europäische Maßnahmen in Reaktion auf die mehr oder weniger überraschend bekannt gewordenen Vorfälle, aber auch, was man dagegen tut, lieber Kollege Darabos!

Ich gebe Ihnen schon recht, es ist bei dieser Kritik auch ein bisschen Pharisäertum dabei, denn es geht auch – und das sollte man auch einmal offen darstellen; dafür eignet sich vielleicht solch eine Parlamentsdebatte nur bedingt, aber es wäre schon spannend, das einmal darzustellen – um das Spannungsverhältnis zwischen den Sicher­heitsinteressen der westlichen Welt und auch uns und natürlich dem berechtigten Interesse auf Datenschutz und dem Schutz vor Missbrauch der Infor­mationsverwaltung. Es geht aber eben auch um Sicherheit. Das wurde ein bisschen zu wenig beleuchtet, das sollte man nicht so wegschieben.

Wie sonst, als dass man flächendeckend Daten erfasst und ausarbeitet, kann man etwa einen Terroranschlag verhindern, den bisher unverdächtige Menschen planen? (Abg. Strache: Es ist bis dato noch kein einziger verhindert worden!) Wir wissen schon auch, dass die Verhinderung eines Terroranschlags einige Tausend Menschenleben retten kann. Das ist das eine, und das sollte man schon auch sagen.

Auf der anderen Seite ist es natürlich absolut überschießend, wenn amerikanische Nachrichtendienste und auch Nachrichtendienste eines europäischen Landes wie Großbritannien wahllos kreuz und quer Informationen einholen – auch über eigene Institutionen, nämlich die der Europäischen Union, über Staaten, über Politiker aus diesen Staaten.

Herr Bundeskanzler, ich weiß nicht, ob Sie verdächtigt werden, irgendwelche Terror­anschläge zu verüben. Das wäre vielleicht doch etwas überschießend. (Abg. Dr. Rosenkranz: Oh ja, wahrscheinlich! – Abg. Grosz: Er ist ein Schreibtischterrorist! Seine Waffe ist der Kugelschreiber!) Da holt man flächendeckend Informationen ein und tut dann so, als ob das das Selbstverständlichste auf der Welt wäre. (Abg. Grosz: Er wirft mit dem Briefbeschwerer!)

Ein bisschen Schadenfreude sei auch angebracht, denn ich kann mich noch gut an den Hype um Obama erinnern. „Yes we can!“, haben wir auch hier im Hohen Haus gehört. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Hurra, jetzt mit Obama gibt es endlich Demokratie und Menschenrechte in den Vereinigten Staaten! Jetzt ist man kleinlaut. So schlimm, glaube ich, war es überhaupt noch nie, wie jetzt unter Herrn Obama.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 174

Ich wünsche mir eine Initiative. Herr Staatssekretär! Sie sind ja immer sehr aktiv. Dieser Herr Obama soll einmal den Friedensnobelpreis zurückgeben, nicht nur wegen dieser Affäre, sondern auch deshalb, weil er Waffen an Terroristen im Nahen Osten liefert. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Das haben wir ja auch immer wieder kritisiert.

Wir haben ja auch noch die Europäische Union. Kollege Cap hat ja gesagt: Gott sei Dank sind wir in der Europäischen Union, denn jetzt können wir etwas tun.

Da gäbe es eine sehr charmante Dame, nämlich Frau Ashton. Frau Ashton ist die – wie heißt das? – Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außenpolitik. . Ich glaube, den Namen merkt man sich leider nicht. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die Ashton, oder? – Ruf bei der ÖVP: Das muss man nicht wissen, das ist Allgemeinbildung! – Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) – Wie? Aha. Bad English ist, wie wir wissen, auch auf der Regierungsbank ab und zu einmal die Umgangssprache.

Aber es ist ja wirklich etwas Ernstes, dass diese Dame, die die Europäische Union nach außen vertritt, überhaupt nichts zu diesem Skandal sagt. Sie sagt überhaupt nichts. Sie wurde von Journalisten befragt, und da hat sie gesagt: Das ist Sache der Nationalstaaten. Sie habe zwar eine persönliche Meinung, aber die sage sie nicht. (Abg. Dr. Rosenkranz: Wenn sie etwas sagt, kann es sein, dass sie abgehört wird!)

Meine Damen und Herren, was soll so eine EU-Außenpolitik mit solchen Funktio­nären? – Wir wissen, dass es im Außenpolitischen Dienst der Europäischen Union 4 000 Beamte gibt. Bitte zusperren! (Beifall bei BZÖ, FPÖ und Grünen.)

Herr Bundeskanzler, wir brauchen eine Initiative zum Zusperren, denn das können wir auch. Das können wir alle. Da braucht man nur den Portier hinzustellen, der sagt, dass er eine persönliche Meinung hat, die er nicht sagt, und dass er für sonst nichts zuständig ist. Da brauchen wir nicht diese hoch bezahlten Funktionäre.

Ich sage Ihnen, ich bedauere das. In Wirklichkeit wäre eine aktive Europäische Union auch in diesem Bereich der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten die einzige Antwort auf diese Problematik. Da haben Sie schon recht. Das müsste gemeinschaftlich organisiert sein, auch mit den entsprechenden rechtlichen Schranken.

Derzeit ist es ja so, dass die Amerikaner weltweit die Einzigen sind, die überhaupt über diese Kapazitäten verfügen. Schauen wir uns doch die Statistiken an: Es gibt weltweit etwa 1 000 Satelliten. Die Hälfte dieser Satelliten haben die Vereinigten Staaten in Betrieb, 240 davon rein für militärische Zwecke. In Europa hat Deutschland sieben, Frankreich zehn, Italien sechs, Großbritannien acht. Österreich hat einen Satelliten der Technischen Universität, aber natürlich nicht für militärische Zwecke.

Amerika hat also fast 500 Satelliten, Europa einen Bruchteil davon. Da brauchen wir uns nicht zu wundern, dass wir völlig hinten nachtreiben und überhaupt keine Möglichkeit haben, dem etwas entgegenzusetzen. Dass Großbritannien nicht zum Ziel dieser Untersuchungen geworden ist, zeigt ja, dass die Briten als Einzige auch etwas auszutauschen haben. Da wäre die Europäische Union gefordert.

Ein Beispiel ist auch das GPS-System. Das ist für uns alle selbstverständlich, fast jeder hat es im Auto, die Flugzeuge fliegen mit diesem GPS-System. Das steht zu 100 Prozent unter der Schirmherrschaft der Vereinigten Staaten. Ich sage Ihnen, niemand erfasst, was das dieser Nation an Macht bringt.

Was glauben Sie, was es für den weltweiten Flugverkehr bedeutet, wenn diese GPS-Daten nur um 10 Prozent manipuliert werden? – Das würde nicht nur bedeuten, dass Kollege Grillitsch – weil er so lacht – den Weg zum nächsten Wirtshausbesuch oder zur nächsten Versammlung nicht richtig findet. Das wäre ja noch nicht so tragisch. (Abg. Grosz: Er ist ein großer Wirtshausgeher!) Das internationale Verkehrswesen


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würde zusammenbrechen. So eine Manipulation der GPS-Daten um 10 Prozent ist jederzeit möglich.

Was ist die Reaktion Europas, der starken Europäischen Union, darauf? – Das Projekt Galileo, also ein eigenes Ortungssystem mit Satelliten für Europa. Jahrelang wurde über die Finanzierung gestritten. (Abg. Pendl: Da muss einmal das Funksystem !) – Hör auf, Otto!

Dann hat man ein paar Testsatelliten ins All geschossen. Derzeit gibt es vier, die Daten funken. 28 bis 30 bräuchte man, damit man wirklich sagen kann, dass das ein Global Positioning System und eine echte Alternative ist, die Unabhängigkeit gegenüber den USA bedeutet. Das werden wir wahrscheinlich in den nächsten zehn Jahren nicht zusammenbringen.

Es gibt also Jahre und Jahrzehnte Streit innerhalb der Europäischen Union. Da geht es nicht um zig Milliarden, sondern um 5 Milliarden € geplante Projektkosten, die nicht zusammenzubringen sind, weil man sich ganz einfach innerhalb dieser Union nicht einigen kann. Das ist die Problematik.

Wir reden über die Glühbirnen und über die Paradeiser, die man nicht mehr anbauen darf, weil diese Horden an Beamten in der Europäischen Union das so sehen und es für wichtig erachten. Aber zu diesen wichtigen Bereichen hat Europa keine Antwort. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist aber auch wichtig!) – Die Paradeiser sind auch wichtig, die Glühbirnen sind auch wichtig, aber jeweils falsche Entscheidungen der Europäischen Union. Wir wollen richtige Entscheidungen.

Wichtige Aufgaben für Europa wären auch die Sicherheit der Europäer und eine gemeinsame Vertretung von Interessen nach außen mit einer aktiven Außenpolitik, die völlig gescheitert ist. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Bundeskanzler, da reicht es eben nicht, wenn man sagt: Diese Vorgänge sind inakzeptabel, und wenn sie richtig sind, sind sie abzustellen. – Punkt. So, und was machen wir jetzt? Was werden Sie machen? – Sie haben uns sonst keine Auskunft gegeben. Bitte, melden Sie sich noch einmal zu Wort, denn wir wollen jetzt schon wissen, was noch hinter diesen markigen Worten steht.

Welche Initiativen werden Sie innerhalb der Europäischen Union setzen, damit es wirklich zu einer angemessenen Reaktion kommt? Man sollte sich auch wirklich überlegen, wie man in Zukunft eine Alternative zu diesem Informationssystem der Vereinigten Staaten bildet. Leider ist man ja in manchen Bereichen, etwa bei internationalen Einsätzen, abhängig von den Informationen, die von dort kommen. Man sollte zumindest schrittweise versuchen, das zu beheben. Es muss uns aber auch klar sein, dass das viele Milliarden Euro kostet.

Auch das ist die Frage: Was ist uns der Schutz der eigenen Privatsphäre wert? Was ist uns die Sicherheit wert? Da am falschen Platz zu sparen, bringt genau diese Affären zutage, die wir jetzt diskutieren.

Aber nur einmal kurz einen Theaterdonner zu machen und dann zur Tagesordnung überzugehen, ist zu wenig. Wir fordern von Ihnen auch Handlungen ein und wir sind sehr gespannt, wie die so wichtige und große Europäische Union jetzt auf diesen Skandal reagiert. (Beifall beim BZÖ.)

16.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hagen gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 176

16.08.19

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus!

„George Orwell beschrieb 1948 in seinem Roman ,1984‘ ein Szenario in dem die Gesellschaft unter vollständige Überwachung durch die Behörden gestellt wird. Dabei werden die Bürger vom so genannten ,Großen Bruder – Big Brother‘ bis in die intimsten Bereiche ihres Lebens überwacht und ausspioniert. Dabei wird der Slogan ,Big Brother is watching you‘ allgegenwärtig ausgegeben.“

Das ist der Beginn einer Anfrage, die ich vor einigen Wochen in „NEWS“ angekündigt und am 28. Juni 2013 an die Frau Innenministerin geschickt habe. Sie enthält verschiedene Fragen zu diesem NSA-Skandal, zu dieser Ausforschung beziehungs­weise Bespitzelung verschiedener Staaten unter dem Programm „PRISM“.

Meine Damen und Herren, diese Enthüllungen des Herrn Snowden haben gezeigt, was die USA von uns Europäern halten und was Orwell schon vor einiger Zeit vorausgeahnt hat. (Abg. Strache: Das Verhalten unserer Regierungsvertreter zeigt, was wir von uns selbst halten! Nämlich nichts!)

Meine Damen und Herren, ich habe mich gefragt: Wie stark ist Österreich betroffen? – Das ist bis heute nicht bekannt, obwohl die Frau Innenminister am Tag nach einem „NEWS“-Bericht beziehungsweise nach der Ankündigung meiner Anfrage sofort eine Pressekonferenz gegeben hat, bei der sie dem Herrn Außenminister der USA medienwirksam einen Fragenkatalog überreicht hat. Den habe ich eigentlich auch noch nicht gesehen und weiß nicht, was da genau drinnen steht. Herr Spindelegger hat das Ganze in der „ZiB 2“ vor einigen Tagen noch verstärkt, als er noch einmal darauf hingewiesen hat, wie wichtig das Gespräch war, dass er diese Fragen noch einmal angeregt hat.

Herr Bundeskanzler, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, jetzt meine Frage: Wurde hier wirklich schon etwas geliefert? Im „Spiegel“-Online-Bericht vom 30. Juni 2013 steht: „NSA überwacht 500 Millionen Verbindungen in Deutschland.“

Das heißt, im Monat werden rund eine halbe Milliarde Telefonate, Mails und SMS überwacht. Das ist systematisch geschehen und diese Daten wurden gespeichert.

Meine Damen und Herren an den Fernsehschirmen, wenn Sie uns Parlamentariern jetzt ein Mail schicken möchten, seien Sie vorsichtig, was Sie hineinschreiben, denn die NSA lauscht mit. Davon bin ich überzeugt. Wir alle hier wissen, dass wir vermutlich davon betroffen sind.

Das Interessante ist ja, dass der „Spiegel“ bereits am 30. Juni Papiere, eine Statistik, hat, und unsere Regierung hat scheinbar von den USA noch nichts bekommen.

Jetzt bin ich natürlich schon an etwas interessiert: Wenn wir davon betroffen sind, und Deutschland für die USA Partner dritter Klasse ist, wo steht dann Österreich? Gibt es dann überhaupt noch eine Klasse? Sind wir zehnte Klasse oder was auch immer? Meine Damen und Herren! Vielleicht wird man dazu von der Regierungsbank noch das eine oder andere hören, um hier Klarheit zu schaffen.

Mich hat dieser Zwischenstopp des Herrn Morales in Wien schon etwas verwundert. Also es war wirklich eine Farce, meine Damen und Herren, was da abgegangen ist. Statt der Techniker, die angeblich das technische Gebrechen am Flugzeug reparieren sollten, ist der Verfassungsschutz aufmarschiert.

Meine Damen und Herren, so geht man mit einem ausländischen Staatschef nicht um! Und das geschieht nur, um den Bückling vor den USA zu machen? (Beifall beim Team


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 177

Stronach. – Abg. Strache: Und der Verfassungsschutz geht dann, um das technische Problem zu untersuchen! – Zwischenruf des Abg. Amon.)

Wir haben gewusst, dass Sie von der Regierung in Brüssel immer unter dem Teppich durchgehen, um dort den Bückling zu machen. Aber dass Sie vor den USA so viel Angst verspüren, ist mir etwas ganz Neues.

Ich würde mir wünschen, dass diese Regierung einmal Rückgrat zeigt und die Österreicherinnen und Österreicher darüber aufklärt, in welcher Form wir von diesem Spionageskandal betroffen sind, dass einmal die Fakten auf den Tisch gelegt werden. Ich glaube auch, dass man in den Tagen, die seit dem Überreichen dieses Schreibens der Frau Innenminister vergangen sind, die Möglichkeit gehabt hätte, Antworten zu bekommen.

Ich glaube, die Sache ist hochbrisant. Wir wollen Fakten auf dem Tisch haben, nicht nur zum Hypo-Skandal, wie Kollege Lugar heute schon gesagt hat, sondern auch hier. Wir wollen Fakten auf dem Tisch haben. Wir haben ein Recht darauf. Wir, das österreichische Parlament, wir gewählte Volksvertreter, sind das höchste Kontrollorgan in diesem Staat. Sie, meine Damen und Herren, sind uns das schuldig. Legen Sie bitte die Fakten auf den Tisch oder hier aufs Pult. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

16.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


16.13.16

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Entschul­digung! Sehr geehrte Frau Präsidentin! (Abg. Strache: Das war jetzt die Retour­kutsche!) Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! – Nein, das war natürlich keine Retourkutsche.

Warum diese Dringliche Anfrage? – Kollege Scheibner hat das gerade richtig gesagt. Am Anfang kommen immer dieselben Worte von den Vertretern der Regierungs­parteien: Die Dringliche Anfrage ist eigentlich sinnlos. Was bringt das überhaupt? Das ist völlig unnötig.

Allein damit diese Diskussion endlich einmal im Hohen Haus stattfindet, ist diese Dringliche Anfrage völlig richtig. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie sagen, dass ja Sitzungen stattgefunden haben. – Das ist richtig: Auf Drängen der Opposition haben Sitzungen in den geheimen Ausschüssen stattgefunden. Das ist aber auch nur geschehen, weil es eben den Druck der Opposition gegeben hat, die gesagt hat: Wir wollen zumindest ein paar Fragen beantwortet haben. Das war einmal die Initialzündung. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Pilz.)

Sie haben außerdem gesagt, Herr Klubobmann Strache hätte Unwahrheiten am laufenden Band gesagt und Antiamerikanismus geübt. (Zwischenruf des Abg. Amon.) Sie haben aber überhaupt nichts davon belegen können, auch nicht auf den Zuruf hin: Bitte, sagen Sie uns doch etwas! – Es war also definitiv nicht so, es war weder antiamerikanisch, noch war es in irgendeiner Form unwahr. Das haben Sie ja dadurch, dass Sie nicht einmal einen einzigen Beleg dafür vorbringen konnten, selbst gezeigt.

Dass die USA eine Datensammelwut haben, ist schon lange bekannt. Das ist völlig richtig, das ist nichts Neues. Das Ausmaß war zumindest mir – und ich nehme doch an, den meisten Menschen – so nicht bekannt.

Dass das nicht so wegzuwischen ist, zeigt ja auch, wie die USA darauf reagieren, dass Snowden das ausgeplaudert hat und jetzt auf der Flucht ist. Wenn das so selbstverständlich und unwesentlich wäre und das weltweit ohnedies schon jeder


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gewusst hätte, dann würden sie ihn nicht mit derartiger Gewalt verfolgen und nicht alles Mögliche in Bewegung setzen – bis dahin, ganze Staaten unter Druck zu setzen.

Es ist doch interessant, wie die USA ihre Partner, ihre Verbündeten behandeln. Sie behandeln sie nämlich schlicht und einfach wie Feindstaaten. Es kommt eben jetzt doch einiges ans Tageslicht. Das zu sagen ist kein Antiamerikanismus, sondern das ist höchstens eine wirklich mangelhafte Einstellung der US-Amerikaner uns gegenüber – und nicht umgekehrt. Das muss man einmal zur Sprache bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die USA sind eine Weltmacht, ein Imperium. Offenbar ist es das Wesen einer Weltmacht, dass sie sich nicht an Regeln halten muss, sondern eigene Regeln macht. Das ist eben das große Problem dabei. Weiterhin gibt es Guantánamo, es gibt die CIA-Gefängnisse auf Schiffen irgendwo in polnischen Häfen – lauter so blöde Tricks, mit denen man offenbar wirklich alle Menschenrechte und jegliches Völkerrecht außer Kraft setzt. Das ist sehr wohl anzuprangern. Es ist sehr wohl wichtig, das auch in diesem Zusammenhang zu sagen, weil das offenbar die Grundlage für das Verhalten ist, das uns gegenüber an den Tag gelegt wurde.

Natürlich, ich weiß schon, es geht immer darum, uns zu schützen. Es geht um die Terrorbekämpfung. Dieses Argument kenne ich schon. Das ist das allgemeine Argument, wenn Überwachung gerechtfertigt werden muss. Das ist natürlich immer auch ein bisschen wahr, das stimmt schon. Sicherheit will natürlich auch Über­wachung. Aber die Frage ist immer: Wie weit geht man in der Überwachung? Wie allgemein oder wie konkret ist die Überwachung? – Hier ist das eben völlig über­schießend.

Wenn zum Beispiel EU-Institutionen überwacht werden, dann können Sie mir nicht erzählen, dass damit irgendwelche Anschläge verhindert werden. Da geht es eben rein um Spionage, um Überwachung, darum, einen Informationsvorteil zu bekommen und Ähnliches. Dagegen muss man sich wehren. Dagegen muss man protestieren. Das kann man nicht einfach zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Schon seit Langem wissen wir, was die USA von uns wollen. In den letzten Jahren haben wir darüber diskutiert. SWIFT-Abkommen: Das heißt, die USA wollten immer schon die Bankdaten, die Kontoüberweisungsdaten haben. Europa ist im Wesentlichen eingeknickt. Fluggastdaten: Ja, wir übermitteln sie an die USA. Die USA wollten sie, Europa ist eingeknickt und leider auch unsere Vertreter immer wieder. Ich kann mich noch erinnern, dass die damalige Innenministerin gesagt hat, nein, dem wird sie nicht zustimmen. Dann wurde leider doch wieder zugestimmt. Das ist sehr schade, denn da müsste man in Wirklichkeit die Stirn bieten.

Im Jahre 2010 zum Beispiel haben die USA verlangt, dass alle Staaten, die keine Visapflicht haben, Zugang zu den Polizeidaten gewähren. Die Österreicher haben in erster Linie einmal gesagt: Nein, das wollen wir nicht. Dann ist sofort der Druck gekommen: Na gut, dann wird die Visapflicht eingeführt. Das ist Amerika, wie es leibt und lebt: Wenn sie auf unsere Polizeicomputer nicht zugreifen können, wird die Visapflicht eingeführt. Was macht Österreich? – Es geht ein und gewährt diesen Einblick auf unsere Polizeicomputer. Seit 2010 ist das so, nicht vergessen.

Im Jahr 2012: Abkommen zwischen der Republik Österreich und den USA über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten. Was sind die Besonderheiten? – Eine wesentliche Besonderheit dabei ist, dass die USA keine Daten liefern müssen, Österreich schon. Die USA haben es sich vorbehalten, dass sie erst Daten liefern müssen, wenn sie entsprechende innerstaat­liche Regelungen haben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 179

Ein Zitat aus diesem Übereinkommen zwischen Österreich und den USA, das am 29. Februar 2012 hier im Hohen Haus, und zwar mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP, beschlossen wurde, kann ich Ihnen nicht ersparen:

„Personenbezogene Daten, aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften hervorgeht oder die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen, dürfen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für die Zwecke dieses Abkommens besonders relevant sind.“ – Zitatende.

Das beschließen Sie hier, solche Abkommen schließen Sie! Alle Achtung! Wirklich großartig! (Ruf bei der ÖVP: Wo ist da jetzt das Problem?) – Wo ist das Problem? – Ja, das ist allerdings richtig. Ist das normal? Macht man so etwas? Wird so etwas überwacht? Wird bei uns so etwas überwacht (Abg. Strache: Die „Rasse“! – Abg. Petzner: Für die ÖVP ist alles kein Problem!): religiöse Überzeugung, welche Rasse, ethnische Herkunft? (Zwischenruf des Abg. Amon.) – Interessant; na gut, wenn Sie das so sehen. Ich habe schon anderes gehört in diesem Haus. (Ruf bei der ÖVP: Mit Rasse ist Ethnie gemeint! Das ist ein Übersetzungsfehler! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja sicher, ein Übersetzungsfehler. Ja ja, genau.

Wir haben aber, soviel ich weiß, den deutschen Text beschlossen. Dann haben Sie ihn also nicht gelesen. Sie hätten ja damals einmahnen können, dass es nicht gut übersetzt ist. (Ruf bei der FPÖ: Ihr wisst nicht einmal, was ihr da beschlossen habt!)

Bis jetzt haben eher Verschwörungstheoretiker all das genannt, was wir hier jetzt zu Gesicht bekommen, diese hemmungslose Rundumüberwachung. Wir haben diesen Druck auf die europäischen Staaten und so weiter nicht für möglich gehalten.

Wie man dem begegnen kann, zeigt zum Beispiel Ecuador. Ecuador hat überlegt, Snowden Asyl zu gewähren. Daraufhin haben die USA gesagt, gut, dann wird das Handelsübereinkommen gekündigt, das einen Vorteil für Ecuador bringt, weil es dadurch besser exportieren kann, insbesondere Blumen. Was hat Ecuador gemacht? – Die sind darauf nicht eingegangen, sondern haben dieses Übereinkommen von sich aus gekündigt. – Das ist die richtige Vorgangsweise! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir hören aber hier: Nein, es geht ja um die wirtschaftlichen Beziehungen! – Das ist schon richtig, das verstehe ich alles, aber dann tun wir doch nicht immer so schein­heilig, wenn es um China oder sonstige Staaten auf dieser Erde geht! Dort sind plötzlich die Menschenrechte wichtig, aber das Übereinkommen mit den USA ist sakrosankt! (Beifall bei FPÖ und BZÖ. Abg. Strache: Das ist es! Menschenrechte haben keine Bedeutung für die ÖVP!)

Wesentlich ist natürlich auch – das wurde ja schon angesprochen –: Wie reagiert Österreich? Wie reagiert die Europäische Union? Dazu ist schon sehr viel Richtiges gesagt worden. Auch der Friedensnobelpreisträger Obama ist schon angesprochen worden, aber die Europäische Union hat ja auch den Friedensnobelpreis verliehen bekommen. Das dürfte sich offenbar ganz gut vertragen. Vielleicht sollten ihn beide zurückgeben. (Abg. Strache: Da haben sich zwei gefunden! Zwei Friedensnobelpreis­träger!)

Jetzt wäre es eine Notwendigkeit gewesen, dass die Europäische Union reagiert! Wir hören dauernd, wie wichtig die Europäische Union ist, damit wir mit einer gemein­samen Stimme sprechen, damit wir vertreten sind, damit wir nach außen auftreten können, damit wir uns gegen die Supermächte der Erde – nämlich China, Indien, USA und was weiß ich wen noch – behaupten können. Dafür brauchen wir die Europäische Union, heißt es immer. Jetzt ist einmal ein Fall auf dem Tisch, wo wir als Feindstaat


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behandelt werden, aber es geschieht nichts dergleichen! Das ist das Entscheidende. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Daher einige wesentliche Punkte zu dem, was zu tun ist, denn darum geht es. Natür­lich zuerst einmal Protest.  Den hätte ich erwartet. Zweitens Aufklärung der Bevöl­kerung, damit die Leute wissen, was hier gespielt wird. Man sollte die Bevölkerung auch darüber informieren, wie sie sich zumindest teilweise schützen kann. Das beginnt einmal damit, dass man nicht seine Daten in Clouds ablegt, sondern dass man Server in Europa, möglichst in Österreich verwendet, dass man auf kleinere Strukturen zurückgreift, dass man alternative Suchmaschinen verwendet. Es gibt auch in Europa Suchmaschinen. Da gibt es zum Beispiel welche, die wiederum selbst auf anderen Maschinen suchen und die eigene IP-Adresse innerhalb von drei Tagen wieder löschen und Ähnliches. Das heißt, es wäre wichtig, eine echte Information an die Bevölkerung weiterzugeben.

Spionageabwehr  ja. Cyberwar heißt in Wirklichkeit ja nichts anderes als Abwehr. So wie bei vielen anderen Dingen auch geht es darum, dass man sich schützt. So wie wir eben das Bundesheer an sich als wichtig erachten, ist das hier offensichtlich ein ganz wesentlicher Punkt. Daher: Kompetenz ausbauen und erweitern.

Dann sollte man einmal anerkennen, zur Kenntnis nehmen und darüber diskutieren, dass das Internet eine kritische Infrastruktur ist, so wie Strom, Wasser und so weiter. Das ist einmal ein ganz wesentlicher Punkt. Das Internet ist die einzige kritische Infrastruktur, die keinen staatlichen Schutz hat, keine staatliche Sicherheit. Das ist ein wesentlicher Punkt, der aber nie diskutiert wird. In Wirklichkeit sind wir hier vom guten Willen der Betreiber abhängig, und das ist natürlich eine Katastrophe, denn wenn die an einer Schraube drehen, gibt es das nicht mehr.

Das ist also ein ganz wesentlicher Punkt, und da wäre natürlich einerseits Österreich gefordert, da sind wir aber zweifellos zu klein, daher ist auch Europa gefordert. Europa heißt ja nicht immer nur die EU, aber ich habe auch nichts dagegen, wenn die Europäische Union einmal etwas Gescheites macht. Wir sind jedenfalls aufgefordert, darauf zu drängen, dass Europa sich gemeinsam dieser Infrastruktur annimmt, dass wir auch die Datenknotenpunkte in Europa setzen. Das sind entscheidende Punkte.

Man sollte vielleicht auch einmal darüber nachdenken, eine eigene Internetidentität einzuführen – etwas, das natürlich staatlich gesichert sein muss.

Ich bringe jetzt noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährung politi­schen Asyls für Edward Joseph Snowden

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert das Erfor­der­liche zu veranlassen, damit Edward Snowden politisches Asyl in Österreich gewährt werden kann.“

*****

So können Sie darüber abstimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.23



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 181

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Stefan und weiterer Abgeordneter an den Herrn Bundes­kanzler

betreffend Gewährung politischen Asyls für Edward Joseph Snowden

eingebracht im Zuge der Debatte über die dringliche Anfrage der Abgeordneten KO Strache, Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter betreffend US-Totalangriff auf die Privatsphäre des „Angriffsziels“ Europa

„Eines hat die NSA genau vorausgesehen – die Richtung, aus der ihr die größte Gefahr droht. In den Unterlagen, die jetzt erstmals ans Licht kommen, bezeichnet sie Terroristen und Hacker als die größten Gefahren. Noch bedrohlicher sei es, heißt es da, wenn ein Insider auspacken sollte. Einer wie Edward Joseph Snowden.“

(Aus: „Der Spiegel“: „Angriff aus Amerika“, Nr. 27/2013 Seite 78-82)

Das Ausmaß des Spionage-Angriff aus den USA auf Europa scheint noch nicht komplett ans Licht der Öffentlichkeit gekommen zu sein, doch eines ist jetzt schon klar: Der Umfang der Spionage-Aktivitäten der Amerikaner in Europa ist ungeheuerlich groß und zerstört jegliches Vertrauen in die angeblich freundschaftlichen Beziehungen zwischen Europa und den USA.

Erschreckend ist die Wortwahl, die sich in einem internen Papier des amerikanischen Abhörgeheimdienstes „National Security Agency“, kurz NSA wiederfindet. Dort heißt es unverhohlen, die Europäer seien ein „Angriffsziel“ – die simple Rechtfertigung für das, was in den letzten Wochen dank des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden an die Öffentlichkeit geraten ist: Der wohl größte Abhör- und Spionageskandal aller Zeiten.

Vor der unregulierten Spionagewut der USA scheint niemand sicher – nur wenige Staaten, wie Kanada oder Großbritannien sind von derartigen Aktivitäten ausgenom­men. Vor allem Europa – und da im speziellen Deutschland – ist das Hauptziel des „Cyberwar“, der hier offensichtlich tagtäglich von Washington ausgeführt wird.

Dabei ist die Reaktion der Regierungen der angegriffenen Länder interessant. Ge­spielte, oder auch echte Empörung sieht man an allen Ecken, die Wahrscheinlichkeit, dass man in europäischen Regierungskreisen zumindest in Ansätzen von den US-Spionageaktivitäten wusste, und nichts dagegen unternahm, ist groß.

Auch wenn die Politik leugnet, von den Vorgängen überhaupt nichts gewusst zu haben, deuten insbesondere Aussagen von führenden Nachrichtendienst-Experten darauf hin, dass dem zumindest teilweise so war. Ein Beispiel dafür lieferte Gert Polli, der ehe­malige Chef des österreichischen Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terroris­musbekämpfung, als er unlängst in einem ORF-Interview feststellte, dass es immer wieder Anfragen von US-Nachrichtendiensten gab, bei Spionageaktivitäten zu kooperieren.

Polli stellte im O-Ton fest, dass „Nachrichtendienste nichts machen, auch nur einen Schritt, der nicht politische akkordiert ist. Das gilt für Österreich, das gilt für Russland, das gilt für die USA und das gilt für Deutschland.“ (ZiB2, am 17. Juni 2013)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 182

Ob des Umstandes aber, dass der große Umfang des Spionage-Angriffs aus den USA in dieser Dimension tatsächlich allen neu sein dürfte, wie beispielsweise der Fakt, dass EU-Ratssitzungen von der NSA belauscht wurden, fallen die Reaktionen sehr zurückhaltend aus – auch in Österreich.

In den USA selbst versucht Präsident Obama zu beschwichtigen, und meinte im O-Ton: „Spionage unter Freunden ist nichts außergewöhnliches“. Man stelle sich vor, europäische Geheimdienste hätten in Washington Regierungssitzungen abgehört, oder chinesische Staatseinrichtungen würden im großen Stil Kommunikationsdaten aus den USA sammeln.

Es ist in diesem Zusammenhang beschämend, wie unterwürfig sich die meisten EU-Mitgliedsstaaten gegenüber den USA verhalten. Deutlich zu sehen war das, als Portugal, Spanien und Frankreich im vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem wahren Täter, den USA nämlich, dem bolivianischen Präsidenten Evo Morales den Überflug verwehrt hatten, weil der falsche Verdacht bestand, Edward Snowden, Staatsfeind Nr. 1 der USA, würde sich an Bord der Maschine befunden haben.

Mindestens ebenso beschämend ist es, wie sich die EU-Mitgliedsstaaten gegenüber dem Asyl-Gesuch Snowdens verhalten – ein Asyl-Gesuch, welches in der Sache völlig legitim ist und nach den bestehenden Rechtsordnungen auch zur sofortigen Gewähr von politischem Asyl für Snowden führen müsste, so die Formalismen erfüllt werden. Der Eiertanz, den hier Spitzenrepräsentanten von europäischen Regierungen vollziehen, deutet ebenfalls darauf hin, dass man nicht wirklich gewillt ist, in der Sache gegenüber den USA hart aufzutreten.

Denn politisches Asyl für Snowden, der nicht Hochverrat begangen hat, sondern gröbste Vergehen gegen das Völkerrecht durch die USA aufgezeigt hat, würde ebendiesen USA deutlich machen, dass ein solcher Umgang mit Partnern inakzeptabel ist.

Das mindeste, was man von den Regierungschefs europäischer Staaten verlangen muss, ist, von den Vereinigten Staaten und ihrem Präsidenten umgehend unter An-drohung von entsprechenden Konsequenzen die volle Aufklärung darüber einzufor­dern, welche konkreten Verfehlungen geschehen, sind, welche konkreten Abhörmaß­nahmen ergriffen wurden und welche Überwachungsmechanismen vorgenommen wurden, und ob gar noch solche in Durchführung befindlich sind.

Sollte diese Aufklärung durch die USA nicht schnellst möglich in vollem Umfang geschehen, müsste man umgehend sämtliche Datenaustausch-Verträge zwischen der EU, ihren Mitgliedsstaaten und den USA kündigen und die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TAFTA sofort abbrechen.

Zur Haltung Österreichs in diesem Skandal und dem durch Snowden gestellten Asyl-Gesuch ist dabei festzuhalten: Zum einen muss auch das offizielle Österreich von den USA volle Aufklärung einfordern, entsprechende Konsequenzen androhen und gege­benenfalls auch in die Tat umsetzen, zum anderen ist Edward Snowden – so er es wünscht – umgehend politisches Asyl zu gewähren – die österreichische Rechtsord­nung ist in diesem Fall eindeutig und klar, die Voraussetzungen für ein solches sind gegeben.

Anstatt sich auf Formalismen auszureden, wie das die ÖVP-Innenministerin macht, wäre beispielsweise der Kanzler dazu aufgefordert, Snowden die Hochachtung der Republik auszusprechen und ihm Schutz anzubieten. Dieser Mann – Edward Snow­den – ist ein Held, es gebührt ihm Dank für seinen Mut, unter Aufopferung seiner eigenen, persönlichen Sicherheit hunderten Millionen Europäern die Augen darüber geöffnet zu


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 183

haben, welchem Totalangriff durch die USA auf ihre Privatsphäre, auf ihre Wirtschafts­geheimnisse und auch ihre politischen Geheimnisse sie ausgesetzt sind.

In diesem Zusammenhang ist auch zu hinterfragen, warum zwei US-amerikanische Staatsbürger am Fliegerhorst in Zeltweg stationiert sind – es ist naheliegend, dass es auch hier einen Zusammenhang mit den US-Spionageaktivitäten gibt.

Angesichts der aktuellen, unterwürfigen und übervorsichtigen Reaktionen der öster­reichischen Bundesregierung, aber auch der Europäischen Union ist allerdings zu befürchten, dass man sich das unerhörte Vorgehen der USA weiterhin gefallen lassen wird – und einen Cyberwar duldet, der grundlegende Menschenrechte, aber auch wesentliche Elemente unserer demokratischen Grundordnung in Frage stellt.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert das Erforder­liche zu veranlassen, damit Edward Snowden politisches Asyl in Österreich gewährt werden kann.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


16.24.01

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! (Abg. Grosz: Bedank dich bei den Amerikanern! „Danke, USA!“) Lassen Sie mich einmal so beginnen: Wie ernst muss ein Thema sein, damit wir es hier wirklich einmal ernst diskutieren? Das würde mich wirklich interessieren, denn ich glaube (Ruf bei der FPÖ: ... Scherz!) – leider Gottes hat das alles mit Scherz nichts zu tun –, wenn wir uns die Entwicklung der letzten Jahrzehnte ansehen, dann muss man einmal vorweg sagen – Kollege Scheibner ist auch in diese Richtung gegangen –: Wenn sich Europa aus all diesen technischen Entwicklungen verabschiedet hat, und das seit langen Jahren, dann darf man sich nicht wundern, wenn man sich bodengebunden oder nicht bodengebunden – Herbert, denn das ist nämlich die Wahrheit – einer Weltmacht, die das derzeit in der Hand hat, ausliefert.

Wenn wir das jetzt unaufgeregt diskutieren: Na, Herr Kollege Strache, woher kommt denn die Warnung, ob Sie mit der Familie in ein Urlaubsland fahren dürfen oder nicht? Woher kommt sie? Sie haben sicher großes Interesse, dass Sie genau informiert werden, ob Ihre Familie in einem Land sicher ist oder nicht. (Abg. Grosz: Das rechtfertigt keine Grundrechtsverletzung!) – Schön zuhorchen! – Daher ersuche ich darum, dass wir diese Diskussion sachlich und differenziert führen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Aufpassen!

Wenn wir wollen, dass wir diese Diskussion rechtsstaatlich korrekt abgegrenzt führen, dann haben wir – wie jene, die sich auskennen, wissen – die ersten Probleme schon bei den Fragen der Dienste und der Polizei – nicht nur in Österreich, sondern generell in der westlichen Welt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 184

Wir müssten diese Fragen einmal ohne Anlassfälle durchdiskutieren und müssten schauen, wo wir ansetzen können, damit nicht am Ende des Tages aus einer Hysterie heraus der Preis für die Sicherheit der Verlust der persönlichen Freiheit sein wird. Das kann es nicht sein. Aber ich erinnere auch daran – und jetzt schaue ich in eine bestimmte Richtung –, dass wir bei jedem Fall, ob es um Ausbildung möglicher Terroristen geht, ob es um die Dschihad-Kämpfer geht oder um was auch immer, die Diskussion haben (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Warum schauen Sie den Kollegen Amon an?), dass wir weit vor einem Straftatbestand sind, und wir sollten da ohne jegliche Rechtsgrundlage ganz einfach schauen und, sage ich jetzt einmal, polizeiliche Maßnahmen setzen. Ich will nur aufzeigen, wie gefährlich dieser Grat in Wirklichkeit ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist das Problem! Ich verlasse mich da ganz auf unseren Bundeskanzler und auf die Bundesregierung. Die werden das schon ausdiskutieren in Brüssel. Eine Antwort darauf kann aber nur Europa geben, denn jeder Wissende hier im Saal – und das sind schon einige – weiß, nach welchem Muster die amerikanischen Geheimdienste organisiert sind. Ich sage es noch einmal, damit wir es nicht ganz vergessen: nach dem britischen! Ich glaube daher, dass das Thema viel zu ernst ist. Ich würde ja mit dieser Persönlichkeit gerne einmal ohne einen Anlassfall eine viel tiefgreifendere Diskussion in dieser Sache führen. Ich weiß ja, obwohl das jetzt schon zwölf Tage her ist, nicht einmal, wie der Herr ausschaut. Das ist ja auch interessant! Vielleicht habt ihr ein Bild von ihm? Ich habe keines. Ich bin nur neugierig, ob die Geschichte wirklich eine Geschichte ist oder ob da etwas Ernstes dahintersteckt. (Abg. Strache: Das ist jetzt eine ernste Debatte? Ein „wirklich“ ernstzunehmender Beitrag! Nehmen Sie sich selber ernst? Das ist ja peinlich!)

Herr Kollege Strache, lassen wir die Kirche im Dorf! Jetzt herzugehen, alle schuldig werden lassen, wo wir wissen, wie diese Dienste und Polizeigeschichten in der westlichen Welt organisiert sind ... (Abg. Strache: Das ist ja peinlich, was Sie da aufführen! „I kenn des Büd’l von dem Herr’n ned!“ – Na bumm!) Dann diskutieren wir das doch nicht jetzt anhand dieses Falles, sondern diskutieren wir es und schauen wir, welche Rechtsgrundlage wir zustande bringen. (Abg. Strache: Es kennt sich keiner aus, wovon er redet!) Wir werden ganz einfach schauen, wie wir das organisieren.

Das schaue ich mir dann an, weil wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Diskussion immer an folgender Stelle gelandet sind: Für die einen hätten wir die Polizei schon halb abschaffen und entwaffnen müssen, für die anderen hätten wir aufrüsten müssen. Wir sind immer dagestanden – viele hier im Saal wissen es – und haben nicht gewusst ... (Ruf bei der FPÖ: Kann man die Rede nachher übersetzen lassen?) Wir haben uns als Regierungsfraktionen immer bemüht, rechtsstaatlich korrekte, saubere Lösungen zustande zu bringen. (Abg. Strache: Kann man die Rede auf Deutsch übersetzen? Weitere Rufe bei der FPÖ: Was wollen Sie sagen? So ernst nehmen Sie das Problem?)

Diese Lösung ist eine Lösung, die, wenn das so ist, Europa ganz einfach abschaffen muss, weil es nicht zu akzeptieren ist, dass Regierungsbehörden, Regierungschefs, ganze europäische Einrichtungen und natürlich Einzelpersonen abgehört werden.

Meine Damen und Herren, aber lösen können wir das Problem nicht, indem wir es so diskutieren, Herr Kollege Strache, wie Sie das sagen, sondern lösen kann man das nur, wenn man einen korrekten Zugang zum Rechtsstaat hat, wenn man versucht, diese Frage vernünftig im europäischen Kontext zu lösen. Dann werden wir sie grundrechtegetreu und rechtsstaatlich einwandfrei im Sinne der Menschenrechte lösen. (Abg. Grosz: Die Rede ist absolut spionagesicher! Die versteht nicht einmal der amerikanische Geheimdienst!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 185

Und wenn wir das nicht einmal diskutieren können, dann sind wir, glaube ich – ehrlich, meine sehr geehrten Damen und Herren! –, weit davon entfernt, diese Frage korrekt zu lösen. (Abg. Grosz: Das war eine verschlüsselte Rede, damit sie die Amerikaner nicht verstehen können! Eine Kryptorede! 007! Heiterkeit und Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ!)

16.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


16.30.37

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Ich bin einerseits froh darüber, Herr Kollege Strache, dass Sie dieses Thema als Dringliche Anfrage eingebracht haben. Es ist nämlich wirklich ein ernstes Thema, weil sich viele Öster­reicherinnen und Österreicher Sorgen darüber machen, was mit ihren Daten geschieht, und weil sie sich fragen, ob so etwas auch in Österreich passieren kann.

Das gibt uns Gelegenheit, heute auch darüber zu reden, wie die Situation in Österreich ist. Ich halte das für wichtig und notwendig, um den Ängsten in der Bevölkerung zu begegnen. Andererseits aber, Herr Kollege Strache, war ich enttäuscht darüber, wie Sie Ihre Rede begonnen haben, nämlich indem Sie geschildert haben, der Herr Snowden muss über China nach Russland fliehen. (Abg. Strache: War es nicht so?)

Da habe ich eine gewisse Ernsthaftigkeit vermisst, denn so naiv können doch nicht einmal Sie sein, zu meinen, dass der Herr Snowden glaubt, in einem „Rechtsstaat“ – unter Anführungszeichen – wie China oder Russland würde ihm Gerechtigkeit wider­fahren. (Abg. Dr. Rosenkranz: Amerika ist schon besser! Abg. Strache: Meinen Sie das amerikanische Rechtssystem?)

Oder könnte es nicht doch so gewesen sein, dass man vielleicht Angebote von russischer Seite gemacht hat, dass man vielleicht Angebote von chinesischer Seite gemacht hat und dass der Herr Snowden dann auf einmal überrascht war, dass das ganz anders war, und dass der Herr Snowden sich jetzt auf einmal im Stich gelassen fühlt, weil er im Grunde offensichtlich in einem verräterischen System aufgewachsen ist und nun versucht hat, sich in ein verräterisches System zu begeben? – Das führt nie zu mehr Rechtsstaatlichkeit. So etwas kann es eben nur in solchen Staaten geben, und in Österreich ist so etwas unmöglich. – Ich möchte auch gerne für die österreichische Bevölkerung ausführen, wie so etwas in Österreich erfolgen kann.

Ich bin dem ehemaligen Verteidigungsminister Scheibner sehr dankbar, der ganz richtig gesagt hat (demonstrativer Beifall des Abg. Huber): Die Notwendigkeit von Diensten ist eindeutig gegeben. Es gibt keinen Staat auf der Welt, der nicht Dienste hat, der nicht Nachrichtendienste hat, mittels derer er versucht, Informationen aus dem Ausland zur Sicherheit seines eigenen Landes zu bekommen, und es gibt keinen Staat, der nicht auch einen Dienst hat, der zur Sicherheit seiner eigenen staatlichen Einrichtungen, seiner eigenen Gesellschaft Vorsorge trifft. – Das ist ganz klar. Doch jeder Dienst braucht dafür eine gesetzliche Befugnis. Das ist das Rechtsstaat­lich­keitsprinzip, das wir uns erwarten. So gehen wir als Europäer an solche Dinge heran: dass so etwas gesetzlich genau geregelt ist, dass es dafür Kontrolle gibt.

Da haben wir vorgesorgt, und das ist mit Ihren Vorgängern, Herr Kollege Strache, hier in diesem Haus beschlossen worden. Im Jahr 2000 hat die ÖVP/FPÖ-Regierung nämlich ein Militärbefugnisgesetz beschlossen, in dem diese Befugnisse ganz genau festgelegt wurden. In der Zwischenzeit wurde es schon verändert, es wurde auch mit


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den Stimmen der SPÖ abgeändert, weil es, glaube ich, einen nationalen Konsens gibt, dass wir diese Dienste brauchen, dass diese aber einer Kontrolle unterliegen.

Wie schaut diese Kontrolle aus? Es ist so, dass nicht einfach irgendeine Behörde irgendwelche Überwachungsaufgaben in Auftrag geben kann, sondern wenn sie das zur Gefahrenerforschung tut, die im Dienste einer möglichen Gefahrenabwehr zu erfolgen hat – das ist das, was Herr Kollege Pendl vorher angeschnitten hat, nämlich wo noch keine strafrechtliche Handlung gesetzt worden ist, aber man den Verdacht hat, dass es zu einer strafrechtlichen Handlung kommt (Abg. Brosz: Die Frage ist, was der Pendl überhaupt gesagt hat! Abg. Strache: Pfoa! Der hat den Pendl verstanden!) –, dann sind in diesem Fall besondere gesetzliche Vorschriften notwen­dig.

Diese Vorschriften finden sich auf der einen Seite im Militärbefugnisgesetz und auf der anderen Seite im Sicherheitspolizeigesetz. Jede Sicherheitsbehörde, die das machen muss, braucht dazu die Genehmigung des Rechtsschutzbeauftragten. Ein solcher Rechts­schutzbeauftragter ist weisungsfrei gestellt – verfassungsmäßig weisungsfrei gestellt. (Abg. Strache: Das heißt, Sie wollen uns jetzt erklären, die CIA hat mit unserem Rechtsschutzbeauftragten vorher gesprochen?) – Da waren auch Sie dabei, Herr Kollege Strache! Sie haben auch mitbeschlossen, dass der Rechtsschutz­beauftragte verfassungsrechtlich weisungsfrei gestellt wird, damit die österreichische Bevölkerung eindeutig geschützt ist. (Abg. Petzner: Was ist jetzt rechtskonform?)

Meine Damen und Herren, und dann ist es notwendig, dass ein solches System immer dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht. Also der Eingriff ist nur so weit gestattet, soweit er auch unbedingt zur Gefahrenabwehr notwendig ist.

In dieser Verhältnismäßigkeit bewegen wir uns bei allen Dingen. Da haben wir ein anderes Rechtsstaatlichkeitsprinzip als die Amerikaner. (Abg. Strache: Deshalb übermitteln wir ihnen unsere Daten?) Wenn das, was bisher öffentlich aufgezeigt worden ist, alles stimmt, dann, muss ich sagen, überschreitet das jedes Denkvermögen eines Europäers und ist daher eindeutig und klar abzulehnen.

Ich gehe auch eindeutig davon aus, dass der Herr Bundeskanzler, das Bundes­kanzleramt und alle Regierungsstellen in Österreich ihrer vollen Verantwortung nach­kommen, dass bei allen Datenschutzabkommen mit den USA genau darauf Bedacht genommen wird, dass die Persönlichkeitsrechte entsprechend gewahrt werden und – was dabei immer das Entscheidende ist – dass diese Persönlichkeitsrechte auch eingeklagt werden können. Das ist nämlich das, wo sich die Amerikaner immer querlegen.

Die Amerikaner sagen zwar ja, ja, sie sind schon bereit, aber wenn es um die Durchsetzbarkeit der Rechte geht, dann haben die Amerikaner aus ihrem Rechts­schutzsystem ein anderes Verständnis. (Abg. Mag. Steinhauser: Da gibt es aber immer Zustimmung!) Dieses Verständnis entspricht nicht unserem, aber da dürfen wir als Österreicherinnen und Österreicher, als Europäer nicht nachgeben. (Abg. Mag. Steinhauser: Ihr habt schon nachgegeben! Ihr habt permanent nachgegeben! Ihr macht ständig das Gegenteil!)

Da müssen wir ganz klar auf dem Standpunkt bleiben, dass die Durchsetzbarkeit persönlicher Rechte und des Datenschutzes möglich sein muss, so wie sie in Europa möglich ist.

Wir verhandeln Abkommen mit anderen Ländern der Welt nur nach unserem Rechtsschutzempfinden und nicht nach dem Rechtsschutzempfinden anderer Staaten. Darauf, meine Damen und Herren, können Sie sich in dieser Republik verlassen. (Beifall bei der ÖVP.)


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Ansonsten kann ich dazu nur sagen, was auch schon von mehreren Vorrednern gesagt worden ist: Die gesamte Situation zeigt, dass wir in Europa nicht weniger, sondern mehr zusammenarbeiten müssen. Mein Kollege Amon und auch andere Vorredner haben es schon gesagt, und GPS und Galileo sind ganz typische Beispiele dafür: Wenn wir nicht bereit sind, in die Technologie, in die Rechtsschutzsysteme und auch in die Überwachungssysteme in Europa Geld zu investieren und das auf unsere Schultern zu nehmen, dann werden andere das übernehmen. Wenn wir das nicht wollen, müssen wir bereit sein, dafür zu kämpfen und Geld dafür in die Hand zu nehmen. (Abg. Strache: Können Sie uns bitte einmal konkret sagen, wie Sie den Spionagewahnsinn abstellen wollen?)

Ich denke, dass die österreichische Bundesregierung diesen Weg verfolgt. Das ist ein guter Weg für die Österreicherinnen und Österreicher, der ihnen Sicherheit und Klarheit gibt, der ihnen die Möglichkeit gibt, sich darauf zu verlassen, dass mit ihren Daten sorgsam umgegangen wird und dass nicht missbräuchlich davon Gebrauch gemacht wird. – Und das erwarten wir uns auch von allen anderen Staaten dieser Welt, sei es Amerika, sei es China oder sei es Russland. (Abg. Strache: Also der Missbrauch geht munter weiter!) Wir legen diesen Datenschutzstandard bei allen an. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ein bisschen eine Themenverfehlung!)

Meine Damen und Herren, Sie können sicher sein, dass in Österreich solche Fälle, wie sie gerade öffentlich diskutiert werden, nicht möglich sind. Wir wissen heute noch nicht, was daran alles wahr ist und was nicht, aber wenn nur ein Funken Wahrheit daran ist, dann ist so etwas in Österreich nicht möglich. (Beifall bei der ÖVP.)

16.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


16.38.39

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist schon außergewöhnlich, wenn ein amerikanischer Friedens­nobelpreisträger einen amerikanischen Dissidenten durch die ganze Welt verfolgt. Aber noch außergewöhnlicher ist es, wenn ein Staat nach dem anderen vor der ameri­kanischen Erpressung kapituliert. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Es geht ja nicht darum, wo der Herr Snowden hinreisen darf, sondern es geht darum, dass Herr Snowden ganz offensichtlich politisch verfolgt wird. Wenn jemand als Dissident verfolgt wird, wenn Lufträume gesperrt werden, wenn Staaten erpresst werden, wenn Republiken wie Österreich unter Druck gesetzt werden, wenn Geheim­dienste auf allen Ebenen tätig werden, nur um eine einzige Person zu bekommen, um diese verhaften und vor die amerikanische Justiz stellen zu können, dann handelt es sich um politische Verfolgung, insbesondere dann, wenn diese Person nichts anderes getan hat, als für unsere gemeinsamen Bürger- und Bürgerinnenrechte einzutreten – denn das ist der Verfolgungsgrund! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Asyl ist ein Menschenrecht, eines der wichtigsten Rechte für verfolgte Menschen, und es ist eine Selbstverständlichkeit, dass gerade in der Europäischen Union dieses Asylrecht besonders hoch geschätzt wird.

Jetzt stellt sich bei diesem ersten großen belastenden Fall heraus, die Bundesrepublik Deutschland ist zu feig, um zu den Menschenrechten zu stehen. Die französische Regierung ist zu feig, zu den Menschenrechten zu stehen. Die spanische Regierung ist zu feig, zu den Menschenrechten zu stehen. Die polnische Regierung ist viel zu feig, um nur zu einem einzigen Menschenrecht zu stehen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 188

Und ich frage mich: Wo steht die Republik Österreich? Und da kommen wir zum Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, bei dem ich nicht genau weiß, ob das die wirkliche Langfassung der Abkürzung BVT ist.

Ich zeige Ihnen ein Foto. (Der Redner hält ein Foto in die Höhe, auf dem drei Personen zu sehen sind.) Dieses Foto ist gestern in der amerikanischen Botschaft aufgenommen worden. Der Herr im blauen Anzug mit einem Glas Wein in der Hand ist Dr. Peter Gridling, der Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismus­bekämpfung. (Abg. Strache: Der hat wahrscheinlich die Daten gleich mitgebracht!) Natürlich hat er den Independence Day gefeiert; zumindest wird er das sagen. Aber meines Wissens ist gestern in der amerikanischen Botschaft etwas ganz anderes gefeiert worden: eine gelungene Zusammenarbeit zwischen CIA und BVT mitten am Flughafen Wien-Schwechat!

Jetzt kommen wir zur Sache und zur Haltung der österreichischen Bundesregierung.

Beim Flug über Österreich ist von der bolivianischen Maschine ein Funkspruch abgesetzt worden. Der Inhalt dieses Funkspruches war: „We need to land because we cannot get the correct indication of our fuel indication – we need to land!“ Wir müssen landen, weil unsere Treibstoffanzeige nicht funktioniert.

Dann ist das Flugzeug gelandet, und dann kommen die Beamten des Bundesamtes für Volltanken und Treibstoffanzeigen, des BVT. (Heiterkeit bei Grünen, FPÖ und BZÖ.) Dann kommt der Beamte des Bundesamtes für Volltanken und Treibstoffanzeigen und sagt: Das bringen wir doch in Ordnung; wir müssen nur eine Nachschau halten! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Präsident Morales aus Bolivien wird unter Druck gesetzt, bis er sagt: Okay, ich will ja weiterreisen; meine österreichischen Freunde legen größten Wert darauf, also gut, schaut nach, das BVT darf rein!

Dann geht der Außenminister her und sagt, das war ja nur die Grenzpolizei, und verheimlicht gegenüber der österreichischen Bevölkerung und dem Parlament, dass in der Grenzpolizei ein Büro des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist und der Beamte, der im Flugzeug war, ein österreichischer Verfassungsschützer war. Aber woher hat er gewusst, dass sich möglicherweise der Herr Snowden in dem Flugzeug befindet? Hat der österreichische Verfassungsschutz die Abflüge in Moskau über­wacht, die Passagierlisten kontrolliert? Das ist doch offensichtlich eine unsinnige An-nahme.

Kurz vorher, von dem Zeitpunkt weg, wo man gewusst hat, dass das Flugzeug in Österreich landen wird, bis zur Landung selbst – das war ja ganz kurz – wurde der Verfassungsschutz mit der Information versorgt, es besteht der Verdacht, dass Herr Snowden an Bord ist.

Diese Information ist nicht aus dem österreichischen Außenministerium gekommen, ist nicht über diplomatische Kanäle gekommen, sondern – und ich habe mich davon überzeugt durch Gespräche mit österreichischen Verfassungsschützern – ist von der CIA und ihrem Wiener Büro direkt an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Wien gekommen, und zwar an den Direktor dieses Amtes. (Ruf bei der ÖVP: Sie haben zu viel Fernsehen geschaut!)

Was ist dann passiert? – Die CIA hat einen Wunsch geäußert: Man möge nach­schauen. Man möge im Interesse und offensichtlich im Auftrag der CIA überprüfen. – Und was tut der österreichische Verfassungsschutz? Er tut genau das, was die CIA mitten in Wien will. (Abg. Kopf: Zu viel „James Bond“ schauen ist nicht gut!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 189

Dann frage ich die Innenministerin im zuständigen Ausschuss: Frau Innenministerin, woher hatten Sie und Ihr Verfassungsschutz die Information, dass sich Snowden möglicherweise dort befindet? – Die Antwort auf diese Frage wird von der Innen­ministerin bis heute verweigert. (Abg. Amon: Das stimmt ja nicht! Das ist die glatte Unwahrheit!)

Wir haben gefragt: Wer wollte, dass Nachschau gehalten wird? Die Antwort vonseiten der Innenministerin wird bis heute verweigert. Sie weigert sich, dem Parlament zu sagen, woher der Verfassungsschutz diese Information hatte.

Diese offensichtliche und meiner Meinung nach illegale Zusammenarbeit zwischen CIA und Verfassungsschutz mitten in Wien muss auch parlamentarische Folgen haben, denn: Was ist denn die rechtliche Basis für die Nachschau? Es gibt keinen internationalen Haftbefehl gegen Snowden. Es gibt keinen Rechtstitel gegen Snowden. Es gibt nur eine amerikanische Aufforderung und ein amerikanisches Diktat. (Abg. Amon: Aber nur in Ihrem Kopf, Herr Pilz!) Ein politisches Diktat ist kein Rechtstitel. Auf welchem Rechtstitel basierend hat diese Nachschau stattgefunden? Es gibt keinen, also gibt es kein Gesetz, auf dessen Basis der österreichische Verfassungsschutz amerikanische Interessen am Flugplatz in Wien-Schwechat exekutiert hat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Und jetzt kommt ein Schlüsselbegriff, und dieser Schlüsselbegriff heißt, noch einmal, feig. Das österreichische Innenministerium ist zu feig, um einen amerikanischen Wunsch abzulehnen. Die österreichische Innenministerin und der österreichische Außenminister sind zu feig, um Herrn Snowden zu sagen: Ja, wenn Sie es schaffen, nach Österreich zu kommen, und wir werden alles tun, damit Sie diese Chance erhalten, sind wir bereit, Sie in einem Asylverfahren zuzulassen und ein faires Ver­fahren zu führen. Ja, Sie sind willkommen, um hier ein rechtsstaatliches Verfahren führen zu können, wenn von Russland bis Deutschland, Frankreich und Großbritannien Ihnen alle dieses rechtsstaatliche Verfahren verweigern.

Ja, das wäre eine Haltung der Republik Österreich! Aber wo ist der Bundeskanzler, der sagt: Wenn Snowden nach Wien kommt – und wir werden die Russen fragen, ob sie bereit sind, das zu ermöglichen –, dann kriegt er zumindest im neutralen Österreich ein faires Asylverfahren!? Wo ist der Bundeskanzler, der sich das traut? Wo ist der Außenminister, der sich das traut? Wo ist der SPÖ-Klubobmann, der sich das traut? Wo ist der ÖVP-Klubobmann, der sich das traut? Der große Ruf, die große Anordnung aus Washington – und aus großen österreichischen Wahlkämpfern werden fünf Zentimeter kleine Freunde der USA! (Beifall bei Grünen und FPÖ sowie bei Abgeord­neten des BZÖ.)

Das ist die Realität in dieser Republik, und dieser Realität müssen wir etwas entgegen­setzen, weil es ja nicht nur um unseren Rechtsstaat, nicht nur um unsere Souveränität, sondern um die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger geht! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Da geht es um Datenschutz. Da geht es um das Recht der Österreicherinnen und Österreicher, nicht bespitzelt zu werden. Da geht es um das Recht, dass das Polizeiabkommen zwischen Österreich und den USA, das hinter dem Rücken der EU zugunsten der USA abgeschlossen wurde, aufgekündigt wird.

Wissen Sie, dass Österreich die einzige Republik in der EU ist, die sich gesetzlich verpflichtet hat, den USA Zugriff auf alle Fingerabdrücke und alle Gen-Daten in Öster­reich zu ermöglichen (Abg. Strache – in Richtung ÖVP –: Das war der Be­schluss 2012, dank euch!) – gegen französischen Protest, gegen deutsche Einwände? Österreich ist sozusagen das Trojanische Pferd des amerikanischen Überwachungs­staates im Bereich Polizei und Militär.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 190

Und dann sitzt hinter mir ein Verteidigungsminister, der sich seit drei Tagen in zwei Ausschusssitzungen weigert, im geheimen Ausschuss zu sagen, wer die Partner­dienste des Heeres-Nachrichtenamtes sind. (Abg. Amon: Sie sagen die glatte Unwahrheit, Herr Pilz!)

Die Innenministerin sagt uns das, wer die Partnerdienste sind. Die Innenministerin sagt uns das; das muss man zu ihrer Ehrenrettung sagen. Die sagt uns, wer die Partnerdienste sind. Der Verteidigungsminister verweigert diese Auskunft. (Abg. Mag. Lapp: Stimmt nicht! Lüge!)

Was hat der Verteidigungsminister zu verbergen? Was hat der Verteidigungsminister zu befürchten? (Abg. Amon: Das ist die glatte Unwahrheit!) Warum schützt er die geheimen Kontakte der militärischen Nachrichtendienste? Warum informiert er nicht einmal den österreichischen Nationalrat und den zuständigen Ständigen Unteraus­schuss? (Abg. Mag. Lapp: Lüge!)

Wenn jetzt hier eine SP-Abgeordnete völlig die Nerven verliert und schon zwei Mal „Lüge“ schreit, dann sieht man, wie groß das schlechte Gewissen insbesondere der SPÖ ist. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich hätte mir nie gedacht, dass eine Sozialdemokratische Partei heute in diesem Haus auftritt und die Interessen der USA und nicht die Interessen der österreichischen und europäischen Bürgerinnen und Bürger vertritt. (Abg. Strache: Weil sie weder sozial noch demokratisch ist! Das ist das Grundproblem! – Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Deswegen verlange ich weitere Aufklärung und eine Kursänderung. Die Bundes­regierung hat, wie wir alle in diesem Haus, auf der Seite der Menschen und nicht auf der Seite des amerikanischen Überwachungsstaats zu sein! – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

16.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für eine tatsächliche Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Amon zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.49.35

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin. – Herr Dr. Pilz hat – ich möchte fast sagen: wie üblich – hier unwahr behauptet, dass gestellte Fragen im zuständigen Unterausschuss, der die Aktivitäten der militärischen Dienste überwacht, nicht beantwortet worden sind.

Ich berichtige tatsächlich: Alle gestellten Fragen wurden im Detail im Unterausschuss beantwortet! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Grosz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.50.01

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Ich muss dem Herrn Bundeskanzler zu diesem mutigen und tapferen Auftritt wirklich gratulieren. Mit starker Stimme und fester Hand in stürmischen Zeiten stellt er sich hierher und verteidigt österreichische Grundrechte, Menschrechte in Europa, Freiheitsrechte, auf die wir in Österreich so stolz sind.

Wer geglaubt hat, dass das passieren wird, hat geirrt. Der Bundeskanzler stellt sich heute einmal mehr hierher und vollzieht das, was die Bundesregierung in den letzten


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Tagen gemacht hat, nämlich einen Schlangenkurs gegenüber den Vereinigten Staaten, wo man versucht zu relativieren, versucht auszusitzen, versucht zu schweigen, anstatt dass man kräftig sein Wort erhebt, wenn Grund- und Freiheitsrechte in Gefahr sind, wenn man aufgrund der Aussagen des Edward Snowden draufkommt, dass die USA weltweit alles ausspionieren, was sich nur in irgendeiner Form bewegt.

Und dann kommen die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP heraus, Herr Gerstl, Herr Pendl, und argumentieren das mit Terrorismusbekämpfung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann nur noch einmal wiederholen: Ist tatsächlich der Herr Bundeskanzler Werner Faymann, der im EU-Rat sitzt, ein international gesuchter Terrorist? Er ist doch bestenfalls ein nationaler Schreibtisch-Terrorist, aber doch keine gefährliche Person, nicht einmal in den Institutionen der Europäischen Union. (Abg. Amon: Das ist ja unglaublich!)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Terroristen sitzen in diesem Saal auf keinen Fall. Ich erteile Ihnen für diese Wortwahl einen Ordnungsruf. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Nein, das war eine rhetorische Frage!)

*****

 


Abgeordneter Gerald Grosz (fortsetzend): Frau Präsidentin, Sie wissen ganz genau, dass die Wahrheit von Ordnungsrufen nicht umfasst werden kann. Da können Sie hundertmal Ordnungsrufe verteilen! Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Abgeordneten, die hier herinnen sitzen, wissen, was gemeint ist. Und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben ein Anrecht darauf, dass in einem Land private Daten sicher sind – und nicht den Vereinigten Staaten von Amerika und den Geheim­diensten ausgeliefert werden, sehr geehrte Frau Präsidentin! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die EU und Österreich benehmen sich wie das berühmte Kaninchen vor der Schlange: Amerika zischelt – und Europa und Österreich zittern. Das ist das, was wir in den letzten Tagen erlebt haben. Die USA schnippen mit den Fingern – und Europa tanzt.

Es ist das österreichische Verhalten, das europäische Verhalten blamabel. Edward Snowden stellt einen Asylantrag in Russland, dieser Asylantrag wird per Fax an die öster­reichische Botschaft gerichtet. Und was machen die österreichischen Behör­den? – Sie erfinden alle möglichen Ausreden, um ja nicht diesen Asylantrag behandeln zu müssen! (Beifall beim BZÖ, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Dr. Pilz.) Nein, selbstverständlich muss ein Asylantrag persönlich hier in Österreich ordnungs­gemäß mit den Stempelmarken der Republik abgegeben werden!

Wenn ein international gesuchter Dissident der Vereinigten Staaten, der für die Ein­haltung von Grund- und Menschenrechten und für Meinungsfreiheit eintritt, einen Asylantrag ordnungsgemäß gestempelt hier in Österreich abgeben muss, dann steht das doch im Widerspruch zu Ihrer Asylpolitik! Jeder tschetschenische Terrorist wird hier eingebürgert, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ, bei Abge­ordneten der FPÖ sowie des Abg. Dr. Pilz.) Aber wenn es darum geht, jemanden zu schützen, der für unsere Interessen steht, dann knicken Sie vor lauter Angst ein, sehr geehrte Damen und Herren!

Aber auch das Theater – und da kann ich dem Kollegen Pilz nur recht geben – am Flughafen Wien-Schwechat durch die erzwungene Landung des bolivianischen Staats­präsidenten Morales: Ein bolivianisches Flugzeug landet in Wien, unter der Vorgabe,


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Treibstoffprobleme zu haben, und wird daraufhin, ganz normal, von der Grenzpolizei in Empfang genommen, um eine Passkontrolle durchzuführen. Das ist für mich voll­kommen erklärlich. Dass aber mittlerweile bei der Grenzpolizei ein Angehöriger des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung die Sichtvermerke und die Passkontrolle in Wien-Schwechat durchführt, ist mir neu, sehr geehrte Damen und Herren.

Die Innenministerin versucht hier mit absurden Ausreden zu argumentieren, was tatsächlich passiert ist, nämlich dass in der Nacht dieser erzwungenen Landung in Wien-Schwechat die US-Botschaft beim Außenministerium angerufen und gesagt hat: Freunde, in diesem Flugzeug sitzt Herr Snowden, bitte schaut nach!, und das Außenministerium beim Innenministerium den entsprechenden Auftrag zur Einschau in das Flugzeug gegeben hat, das ist doch bitte offenkundig, sehr geehrte Damen und Herren!

Die österreichischen Behörden wurden zu Handlangern der Geheimdienste der Vereinigten Staaten degradiert. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.) Aber das wundert mich nicht, sehr geehrte Damen und Herren, das wundert mich nicht. Sie sind in bester Tradition des Herrn Metternich unterwegs. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

So, wie die Amerikaner weltweit ausspionieren, liefern Sie in Österreich mit der Vorratsdatenspeicherung, sehr geehrte Damen und Herren von Österreichischer Volkspartei und von Sozialdemokratie, die Vorlage, dass wir in die intimsten Details der Österreicherinnen und Österreicher Einblick nehmen können.

Schämen Sie sich für die Vorratsdatenspeicherung, die nichts anderes als die Vorlage für weitere Spionagetätigkeit gegen unbescholtene Bürger in unserem Land ist! (Beifall beim BZÖ, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abg. Mag. Korun.)

Sie stehen geistig den Amerikanern um nichts nach – zumindest ideologisch, geistig möglicherweise. Ideologisch stehen Sie den Amerikanern um nichts nach.

Sie verwenden das Wort „Terrorismusbekämpfung“ dafür, dass Sie unter die Tuchent der Österreicherinnen und Österreicher schauen können. Und dann, wenn es darum geht, tapfer und mutig die Freiheitsrechte in Österreich zu verteidigen, dann knicken Sie ein, wie der Bundeskanzler heute einmal mehr, und verstecken sich hinter einer Flut von Gesetzen, hinter einer Flut von Ausreden, die Sie hier versuchen dem Hohen Haus aufzutischen. (Abg. Krainer: Wer hat denn der Vorratsdatenspeicherung in Brüssel zugestimmt? Die BZÖ-Ministerin Gastinger!)

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, Sie haben geistig und moralisch vor den Grundrechten, vor den Freiheitsrechten Europas und Österreichs abgedankt. Das kann man heute einmal mehr sagen.

Ihnen sind die Botschaftsempfänge beim US-Botschafter zum Unabhängigkeitstag und die angebotenen Brötchen und Buffets und die wirtschaftlichen Aufträge, die Sie dadurch lukrieren, offenbar wichtiger, als standhaft zu dem zu stehen, was Europa ausmacht, nämlich der Schutz der Menschenrechte, der Schutz der Privatsphäre, der uns über alles geht.

Schämen Sie sich! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen. – Abg. Krainer: Wer hat denn der Vorratsdatenspeicherung in Brüssel zugestimmt? Die BZÖ-Ministerin Gastinger!)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 



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16.57.23

Abgeordnete Mag. Christine Lapp, MA (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Themen, die wir heute hier diskutieren, sind viel zu ernst, um damit Schindluder zu treiben, wie das die Kollegen vor mir getan haben. Die Aufregung über die Vorkommnisse geht quer über alle Parteien in unserem Land und bewegt auch die Bevölkerung. Die Beurteilung der Lage ist eine wichtige Maßnahme, und für klare und sichere Antworten und vor allem dafür, Verantwortung in die Richtung zu übernehmen, wie das Bundeskanzler Faymann vorhin in der Beantwortung aller Fragen dargelegt hat, ist jetzt Zeit. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Der hat nichts beantwortet!)

Es ist jetzt Zeit dafür, denn es hilft nichts, die Bevölkerung aufzuhetzen, über irgend­welche Phantasien zu reden. (Abg. Kopf: Halluzinationen!) Die Ausführungen von Herrn Pilz haben eher an einen neuen Agentenkrimi im Stil der fünfziger Jahre erinnert, als dass er von Tatsachen gesprochen hätte.

Wir haben heute im Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses diese The­men besprochen und die entsprechenden Informationen dazu bekommen. Kollege Pilz hat vorhin hier an diesem Rednerpult die Unwahrheit gesagt. Ich danke Kollegem Amon, dass er eine tatsächliche Berichtigung dazu gemacht hat.

Auch die Kolleginnen und Kollegen von den Freiheitlichen haben in ihrer Dringlichen Anfrage darüber gesprochen, welche Situation am Fliegerhorst in Zeltweg herrscht. Auch zu diesem Thema gab es im Unterausschuss des Landesverteidigungs­aus­schusses genügend Informationen. Die Vertraulichkeit dieser Informationen und die Verschwiegenheitspflicht in diesem Zusammenhang sollten eingehalten werden.

Die aufgeworfenen Themen in dieser Dringlichen Anfrage und die aufgedeckte Über­wachung haben zu intensiven Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt und zeigen, dass es ein Spannungsfeld im staatlichen Gefüge zwischen der Sicherheit, der Einhaltung der Grundrechte und dem Recht auf Privatsphäre gibt.

In diesem Spannungsfeld, in diesem Dreieck ist auch noch das Spannungsfeld der unterschiedlichen Zustände in den europäischen Staaten im Vergleich zu den Vereinig­ten Staaten und anderen Ländern. Die Beachtung und Einhaltung von Rechtsgrund­sätzen, die umfassende, rasche und wahrheitsgemäße Aufklärung hat oberste Priorität. Bundeskanzler Werner Faymann hat vorhin darauf hingewiesen und sehr intensiv über die Maßnahmen, die ergriffen wurden, gesprochen.

Der Kampf gegen Terrorismus kann bei solchen Aktivitäten mit Sicherheit nicht als Rechtfertigung angeführt werden. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Wer hat denn die Rede geschrieben?) Und es gibt keine Blankovollmacht für Verstöße gegen wichtige Rechtsgrundsätze. (Zwischenruf des Abg. Jenewein.) – Ich setze hier sehr wichtige Aussagen, Herr Kollege; Sie sind ein neuer Kollege, Sie haben wahrscheinlich auch nicht verfolgt, dass diese Aussagen vonseiten der EU-Kommissarin Reding und unseres Herrn Bundespräsidenten getroffen worden sind.

Es ist aber sehr wichtig, dass wir darauf kommen, denn sehr viele Österreicherinnen und Österreicher und Menschen auf der Welt gehen manchmal selbst so weit, dass in ihre Privatsphäre sehr intensiv Einschau gehalten werden kann. Das heißt, die Aufklärung über das, was im Internet alles möglich ist und welche Gegebenheiten vorhanden sind, ist ebenfalls im Spannungsfeld mit dem Gefühl der Ohnmacht bei Internet-Usern zu sehen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

Europäische Datenschutzstandards sind notwendig, um gegenüber den marktbeherr­schenden Unternehmen sicherzustellen, dass nicht auf die Daten vonseiten der USA


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zugegriffen werden kann. Die Handlungen werden gesetzt, Bundeskanzler Faymann zeigt hier klare Verantwortung. (Beifall bei der SPÖ.)

17.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Klikovits gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


17.02.06

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch ich bin dankbar, dass es möglich ist, dass wir heute diese Debatte über Cyberwar, Cyberkriminalität und die Gefahren, die weltweit vom WWW, World Wide Web, ausgehen, führen können. Ich hätte mir gewünscht, dass nicht mit politisch vordergründiger Polemik, sondern mit Ernsthaftigkeit, die zweifelsfrei hinter diesem Thema steckt, auch tatsächlich diskutiert wird. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Ich kann diese Ernsthaftigkeit nicht erkennen, wenn ich mir anhöre, welche Ver­schwörungstheorien der jetzt den Saal verlassende Dr. Peter Pilz hier von sich gibt, mit wirklich obskuren und abstrusen Konstruktionen, dass der und der und dieser und jener irgendetwas gemacht hätte. Die Fakten sind doch bekannt. Ich bedauere wirklich, Herr Dr. Pilz, dass Sie sich hier herstellen (Ruf bei der FPÖ: Wo hätte er sich denn sonst hinstellen sollen?) und irgendwelche krausen Geschichten wider besseres Wissen erzählen. Dass Herr Strache das vielleicht nicht weiß, weil Herr Vilimsky ihm das nicht erzählen darf, was aufklärend in den jeweiligen Ausschüssen dargelegt wurde, das verstehe ich ja noch, denn sonst würde Vilimsky nämlich seinen Eid brechen. Daher kann auch ich nicht sagen, was dort besprochen wurde, aber ich kann Ihnen versichern, dass die Ernsthaftigkeit dort – außer bei so manchen Oppositions­politikern – im Vordergrund gestanden ist.

Ich bedanke mich bei den Nachrichtendiensten, beim Abwehrdienst, dass sie lückenlos Aufklärung betrieben haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bedanke mich bei der Frau Bundesminister für Inneres, dass sie – wie schon anerkennend von Pilz festgestellt wurde – in dem zuständigen Stapo-Ausschuss ebenfalls Aufklärung darüber gegeben hat, soweit das eben möglich ist, weil man ja nicht jedem alles tatsächlich erzählen kann. Es ist eine größere Gefahr, wenn manche Leute etwas erfahren und dann weitergeben, weil ich mir nicht ganz sicher bin, ob sie nicht auch für andere arbeiten. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Chance ergriffen, dass diese Bedrohungen, die aus der Cyberkriminalität oder dem Cyberwar entstehen könnten, auch tatsächlich bekämpft werden. Ich darf die Kollegen von der Freiheitlichen Partei daran erinnern, dass sie die Sicherheitsstrategie mitbeschlossen haben. In die Sicher­heits­strategie haben wir sehr, sehr viele Punkte mit hineingeschrieben, die dazu Stellung nehmen und sich darauf beziehen, dass es hier zu Verbesserungen kommt, dass die staatlichen Einrichtungen eindeutig klar geregelt sind, dass wir mit dem Militärbefugnisgesetz unsere Nachrichtendienste sehr gut unter Kontrolle haben und dass wir auch mit dem Unterausschuss und den Unterausschüssen, die wir im Landes­verteidigungsministerium und im Innenministerium haben, dementsprechend gute Kontrollorgane der Demokratie haben. Wir müssen sie nützen, nicht für Politshows, sondern wir müssen sie nützen im Interesse der Bürger. (Präsident Neugebauer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Bei dieser Gelegenheit, geschätzte Damen und Herren, sollten wir die Bürger auch darauf aufmerksam machen, dass dieser Exhibitionismus, der im World Wide Web


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teilweise entsteht, bei Twitter und Co natürlich auch irgendwann einmal Rückflüsse hat; das bedenken die wenigsten. (Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

Ich fürchte, wir müssen erst einmal eine gesellschaftspolitische Diskussion darüber führen, wie wir modernen Menschen den Umgang mit diesen Technologien lernen, denn jeder hat zwar ein Handy, jeder hat einen Laptop, aber die wenigsten können tatsächlich verantwortungsvoll damit umgehen und wissen, welchen persönlichen Schaden sie über dieses Instrumentarium, das ja grundsätzlich gut ist, nehmen können. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Es geht um illegale Daten!)

Deswegen müssen wir staatliche Einrichtungen finden, deswegen müssen auch diese Dienste von der Demokratie überwacht werden, deswegen müssen auch die Geheim­dienste überwacht werden. Dass es auch manchmal Fehlentwicklungen gibt, das werden wir nie abstellen können, aber wir müssen grundsätzlich den Rahmen so schaffen, dass das in Ordnung geht. (Ruf bei der FPÖ: Sagen Sie, wissen Sie, was Sie da reden?!) Diese Diskussion müssen wir jetzt einmal führen, weil es unverantwortlich ist, dass wir teilweise unsere jungen Leute ins Unglück stürzen, wenn sie nicht informiert sind, was später auf sie zukommen kann, wenn im World Wide Web das eine oder andere nicht ordentlich und geschützt passiert.

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir jetzt nicht das Gesetz, das wir gemacht haben, verdammen. Wir sollten uns selbst ernst nehmen hier im Hohen Haus. (Abg. Neubauer: Das ist ja unglaublich!) – Sie, Herr Kollege Neubauer, haben es auch mitbeschlossen, Sie wissen es nur nicht, das ist Ihr Problem. Sie beschließen offensichtlich öfters etwas, von dem Sie nicht wissen, dass es Auswirkungen hat. (Abg. Neubauer: Sind wir schuld, dass wir abgehört werden, oder was?!)

Ich bin mir ganz sicher, dass wir künftighin auch als parlamentarische Demokratie diese Debatte über die tatsächliche Kontrolle von staatlichen Einrichtungen viel, viel ernster führen müssen und dass wir alle staatlichen Einrichtungen viel besser unter Kontrolle, aber auch unter Schutz stellen müssen. Das ist die Herausforderung der Zukunft, und ich darf Sie um eines bitten: Wir sollten uns selbst ernst nehmen und nicht versuchen, politisches Kleingeld zu schlagen.

Herr Dr. Pilz, das war wirklich unverantwortlich, und wider besseres Wissen hat auch HC Strache heute seinen Redebeitrag abgegeben. Es ist einfach dieses Thema viel zu ernst. (Abg. Neubauer: Dann nehmen Sie es endlich ernst!) – Der gläserne Mensch muss versuchen, sich auch konzentriert zu schützen und nicht durch irgendwelche unqualifizierten und auch gar unverständlichen Zwischenrufe. (Abg. Jenewein: Ihre ganze Rede ist unqualifiziert!) – Ja, ich weiß es, Sie sind auch so ein Wunderknabe, Sie haben schon mit sechs das gewusst, was Sie heute können. (Beifall bei der ÖVP.)

17.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


17.08.28

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was Edward Snowden mit seinen Enthüllungen ans Tageslicht gebracht hat, das ist mehr als erschreckend, da sind wir uns alle hoffentlich einig, aber manche Reden hier im Plenum, vor allem von manchen Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsparteien, die schlagen wirklich dem Fass den Boden aus! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Es ist einfach unglaublich! Zum Beispiel Kollege Klikovits: Er redet von Exhibitio­nismus im Netz und versucht, es sozusagen umzudrehen, so als wären die betroffenen Bürger und Bürgerinnen, die großflächig überwacht werden, quasi selber schuld, weil


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sie irgendwelche privaten Fotos auf Facebook stellen. (Abg. Klikovits: Das habe ich nicht gemeint!)  Herr Kollege Klikovits, Sie reden völlig am Problem vorbei! (Beifall bei den Grünen.)

Wir reden hier von Massenüberwachung, wir reden hier von massiver Verletzung der Bürger- und Freiheitsrechte von Millionen Europäern und Europäerinnen und auch anderer Menschen, und Sie reden von Exhibitionismus im Netz?! – Das ist eine krasse Themenverfehlung, tut mir leid!

Auch die Ausführungen einer SP-Kollegin, die von Fantasien gesprochen hat und von Krimis aus den fünfziger Jahren – ich glaube, Sie haben den Ernst der Lage nicht erkannt! (Ruf bei der FPÖ: Das ist ja unglaublich!)

Es ist wirklich mehr als bedauerlich, dass die Regierungsparteien versuchen, das Thema kleinzureden und so zu tun, als hätten wir es nicht mit einer Massenüberwachung durch einen befreundeten Staat zu tun. Die Bundesregierung macht gute Miene zum bösen Spiel. Das ist einfach unerträglich, und das wird der österreichische Nationalrat hoffentlich nicht so hinnehmen. (Beifall bei den Grünen.)

Das Ganze ist eine Misere. Man muss da wirklich von einer Misere sprechen, denn bei Edward Snowden handelt es sich um einen jungen Menschen, der persönlich sehr viel aufs Spiel gesetzt hat, nämlich seine persönliche Freiheit und womöglich auch sein Leben. Warum? – Um auf krasseste Missstände hinzuweisen, um unsere Bürger- und Bürgerinnenrechte, unsere Freiheitsrechte zu schützen, um das zu thematisieren.

Und was macht unsere Bundesregierung? – Sie macht zuerst auf empört. Der US-Botschafter wird ins Außenamt zitiert, es wird ein Gespräch mit ihm geführt, es wird Aufklärung verlangt. Das wird öffentlich kommuniziert. (Abg. Amon: Frau Korun, war das falsch?) – Das war nicht falsch. Falsch war, was dann gekommen ist. Es geht darum, dass dieser junge Mann, der für uns alle persönlich sehr, sehr viel aufs Spiel gesetzt hat, unseren Schutz verdient, nachdem er unsere Bürgerinnen- und Bürger­rechte auf eigenes Risiko so massiv geschützt hat. (Abg. Amon: Den verwehrt ihm ja niemand!) – Den verwehrt ihm niemand? Die Bundesregierung versteckt sich hinter bürokratischen Argumenten und sagt: Na ja (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Ostermayer), ein Asylantrag kann nicht bei einer Botschaft gestellt werden. (Ruf bei der ÖVP: Wir sind ein Rechtsstaat! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Darf ich Ihnen sagen, was die politisch mutige Antwort darauf gewesen wäre? –Sich als österreichische Bundesregierung hinzustellen und zu sagen: Selbstverständlich werden wir alles in unserer Macht Stehende tun, als österreichische Bundesregierung und als Teil der EU, dass Edward Snowden in der EU und am besten in Österreich Schutz bekommt.

Auf diese Aussage warten wir bis heute, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Diese Aussage ist bis heute nicht gekommen, stattdessen heute wieder ein müdes Argument, ein beschämendes Argument vom Herrn Bundeskanzler – der im Moment nicht mehr unter uns weilt, leider –, der sagt, jeder Fall werde einzeln geprüft. (Abg. Kopf: Ja natürlich!) Hat dem jemand widersprochen, dass jeder Fall in einem Rechtsstaat einzeln geprüft wird? Politischer Mut hätte anders ausgeschaut. Politischer Mut hätte nicht bedeutet, sich einfach hinter bürokratischen Argumenten zu verstecken. Politischer Mut hätte bedeutet: Ja, selbstverständlich stellen wir uns vor Edward Snowden, selbstverständlich gewähren wir ihm Schutz, und selbstverständlich lassen wir ihn einreisen, auch wenn sein Heimatland sein Reisedokument für ungültig erklärt hat. (Abg. Kopf: Das entspricht ja auch der Rechtslage!)


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Viele Schutzsuchende tun das übrigens auch, denn die wenigsten Schutzsuchenden, die ich kenne, erhalten ein offizielles Dokument von dem Staat, der sie höchst­persönlich verfolgt. Na selbstverständlich reisen viele Schutzsuchende ohne Dokument in ein Land ein und suchen dort um Asyl an. Und selbstverständlich hätte die richtige, mutige politische Antwort lauten müssen: Wir tun alles, damit Edward Snowden hier in der EU und in Österreich Schutz bekommt.

Die Mutlosigkeit, die sowohl die österreichische Bundesregierung und leider Gottes auch andere Regierungen in der EU bis heute an den Tag gelegt haben – Frankreich, Italien, Portugal, Spanien –, ist beschämend. Und das untergräbt die Glaubwürdigkeit der EU!

Wenn wir uns als EU-Mitglieder nächstes Mal irgendwo hinstellen und von Menschen­rechten und Grundrechten reden, dann werden viele zu Recht darüber lachen. Das ist die Politik, die geändert gehört. Mehr Mut und endlich Schutz für Edward Snowden! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


17.14.33

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass ich ein bisschen schockiert bin über so manchen Redebeitrag, vor allem von Rednern der ÖVP, aber auch der SPÖ, die sich gewunden und versucht haben, auch inakzeptable Vorgänge irgendwie zu rechtfertigen.

Ich verstehe das nicht, denn Grundrechte, Freiheitsrechte und Menschenrechte, meine Damen und Herren, sind unantastbar, sind unverrückbar! Da brauchen wir überhaupt nicht darüber zu diskutieren. Das ist in keiner Form zu rechtfertigen, was da passiert ist, nämlich, dass seitens der USA vor allem in diese Grund- und Freiheitsrechte auf massivste Art und Weise eingegriffen wurde. Und dass die Verhältnismäßigkeit zwischen Sicherheitsfragen, dem Schutz vor Terrorismus und der Privatsphäre von Menschen in keiner Weise gegeben ist, das ist, wie ich glaube, offensichtlich.

Ich denke, wenn wir in die Geschichte und in unsere nähere Nachbarschaft schauen, sehen, was dort alles passiert ist, dann wissen wir auch, dass allein das Wissen der Menschen über die Möglichkeit, dass man bespitzelt wird, dass man überwacht wird, dass man gescannt wird, im wahrsten Sinne des Wortes, dass allein das Wissen über diese Möglichkeiten irrsinnige Angst und Misstrauen schürt und eine ganze Gesell­schaft zersetzen kann. Ich verweise auf die DDR und auf das, was dort passiert ist, wo der Nachbar vorm Nachbarn Angst gehabt hat, wo teilweise in den Familien die Familienmitglieder sich gegenseitig nicht mehr vertraut haben.

Das sollte uns doch allen Lehre genug gewesen sein, dass man bei solchen Dingen – bei Grund- und Freiheitsrechten, bei der Privatsphäre, beim Schutz des persönlichen Lebens – besonders sensibel und besonders vorsichtig vorgehen muss, meine Damen und Herren. Ich vermisse diese Sensibilität sehr stark auch in dieser Diskussion. (Beifall beim BZÖ.)

Ich glaube auch, dass es wichtig ist, zu diskutieren, und möchte noch einen anderen Aspekt einbringen, nämlich dass man schon auch stärker diskutieren muss, wie es mit Fragen zum Beispiel der Netzneutralität aussieht, wo dringend gesetzlicher Regelungs­bedarf besteht. Man muss auch die Frage diskutieren, ob es nicht zielführend wäre, wie das andere Staaten wie China oder Russland bereits betreiben, nicht nur in Fragen der Energie oder anderen Dingen unabhängig zu werden, sondern auch in Fragen des Internet und des World Wide Web.


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Tatsache ist, dass das gesamte Internet, das gesamte Netz auf Serviceleistungen und auf Input aus den USA angewiesen ist und dass sich alle zentralen Internetkonzerne in amerikanischer Hand befinden.

Tatsache ist auch, dass wir heute wissen, dass die großen Internetkonzerne wie Google, wie Facebook, wie Apple, wie Microsoft nicht nur die Öffentlichkeit belogen, sondern den amerikanischen Sicherheitsbehörden umfassenden Zugang zu sämtlichen Daten gewährt haben.

Es muss doch unser Interesse sein, von diesen US-amerikanischen Internetanbietern unabhängig zu werden und damit auch die Möglichkeiten der Überwachung zu unter­binden, meine Damen und Herren. Ich halte es auch für wichtig, dass auf europäischer Ebene entsprechende Initiativen stattfinden.

Diese Diskussion ist für mich überhaupt Anlass, einmal generell zu sagen, dass mir die Rolle der USA insgesamt und dieses ständige Aufspielen dieses Landes als der demokratische Weltpolizist ziemlich auf die Nerven geht. Tatsache ist, dass die USA nicht nur mit den jetzigen Überwachungen, sondern mit einer Vielzahl von Taten, die sie begangen haben, bewiesen haben, dass sie selber massiven Handlungsbedarf im Bereich der Menschenrechte und der Demokratie haben.

Ich verweise auf den Fall Manning, meine Damen und Herren. Wir wissen heute, dass ihm, der auch sehr, sehr viel enthüllt hat, das Recht auf ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren von den USA genommen wurde, dass dieser Mensch gefoltert wurde, dass ihm monatelang verboten wurde, seinen Anwalt zu kontaktieren, dass er in Isolations­haft gehalten wurde, dass er psychisch kaputtgemacht wurde, dass er Leibesvisita­tio­nen unterzogen war und dass ihm nicht zuletzt auf Basis des amerikanischen Rechts auch die Todesstrafe droht, meine Damen und Herren.

Allein die Tatsache, dass ein Land nach wie vor die Todesstrafe anwendet, reicht aus, dass ein solches Land meiner Meinung nach jegliches Recht verwirkt hat, auf der Welt Demokratie und korrekte Zustände einzufordern.

Die Todesstrafe ist inakzeptabel, und daher ist es auch wichtig, dass hier Maßnahmen ergriffen werden, damit Herrn Snowden nicht das gleiche Schicksal ereilt wie Herrn Manning. Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen und wichtig, dass seitens Österreichs die Möglichkeit des Asyls gegeben wird, wenngleich ich schon auch feststellen muss und sagen möchte, dass man die Rolle des Herrn Snowden – ich bin für das Asylrecht, wie gesagt – nicht so ganz unkritisch sehen darf.

Da sagt ein 30-Jähriger, er habe von Anfang an geplant, das alles aufzudecken, er gibt dann alles auf, auch seine Familie, und flüchtet ausgerechnet zum Hauptfeind nach China oder Hongkong, das ja heute zu China gehört. Dort wurde er sicher nicht nur mit einem Blumenstrauß empfangen, und dass man ihn von dort gleich nach Moskau hat weiterreisen lassen, das wird ja niemand hier glauben, denn Herr Snowden hatte ja fünf Laptops im Gepäck, mit zahlreichen Daten drauf, und das wird die Chinesen sehr, sehr interessiert haben. Dass er ihnen umfassende Informationen gegeben hat, davon ist auszugehen.

Dass er dann ausgerechnet zum zweiten Hauptkonkurrenten der USA – formulieren wir es so! –, nämlich ausgerechnet nach Russland weiterfliegt, das ist auch eine Frage, die man diskutieren muss. Also ich bin schon auch dafür, die Rolle des Herrn Snowden zu beleuchten und nicht ganz unkritisch zu diskutieren. (Beifall beim BZÖ.)

Das ändert aber nichts daran, dass wir die Möglichkeit des Asyls hier im neutralen Österreich für sehr, sehr wichtig halten. Das hat in einem rechtsstaatlich korrekten


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Verfahren, wie von Pilz angesprochen, zu erfolgen, um die Rolle des Herrn Snowden tatsächlich objektiv und korrekt zu klären. (Beifall bei beim BZÖ.)

17.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


17.22.06

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der heutigen Diskussion war schon eines für mich sehr interessant: dass nämlich ein Wort bislang nicht gefallen ist, nämlich das Wort „Echelon“. Seit dem Jahre 2001 liegen die Untersuchungsergebnisse im Europäischen Parlament bei der Europäischen Kommission, wo den Vorwürfen nachgegangen wurde, Amerika bezie­hungsweise die amerikanischen Dienste würden Europa überwachen.

Heute diskutieren wir das, was die NSA gemacht hat. Wir diskutieren zu wenig, was das Government Communications Headquarters, der englische Geheimdienst, ge­macht hat. Wir haben noch nicht diskutiert, was die „Fünf Augen“ gemeinsam machen, nämlich die Staaten USA, Kanada, England, Neuseeland und Australien. Aber aus all diesen Diskussionen ergibt sich ein Ergebnis: Es gibt Defizite in der Kontrolle der Geheimdienste. Und da gebe ich Josef Cap vollkommen recht, dass wir hier einen Nachholbedarf haben. Und es stellt sich immer wieder heraus, dass es Defizite gibt, eklatante Defizite im Schutz des Grundrechtsbereichs.

Nun, was ist bei NSA tatsächlich passiert? – Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Meldungen sind unübersichtlich. Man kann es im Detail bis heute noch gar nicht sagen, in welcher technischen Art die amerikanischen Dienste, die NSA, zu diesen Daten gekommen sind. Jedenfalls darf man annehmen, dass es eine systematische Überwachung und Speicherung des Internetverkehrs und des Telefonverkehrs gegeben hat, wobei die großen amerikanischen IT-Konzerne mitge­spielt haben. Ob es jemals eine richterliche Genehmigung gegeben hat, das wissen wir nicht, denn hier tagt ein Geheimgericht.

Aber was mich doch etwas schockiert, das ist das, was durch das Government Communications Headquarters passiert ist, nämlich der unmittelbare Zugriff auf deutsche Daten. Das heißt: Auf englischem Boden ist ein Verstoß gegen europäisches Recht begangen worden, und auf europäischer Ebene wird darüber nachgedacht, ob nicht ein Verstoß gegen Artikel 16 des EU-Vertrages vorliegt.

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Europa wird nun diskutiert, ob diese Datenbeschaffung durch Geheimdienste illegal und verfassungswidrig ist. Und das wird von den meisten in unserer Bevölkerung bejaht. Die USA und England hingegen verweisen darauf, dass sich ihre Geheimdienste innerhalb der nationalen Gesetze bewegen. Und da muss man eines sagen: Es gibt eine unterschiedliche Rechtskultur zwischen Europa, mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, und den Vereinigten Staaten von Amerika. Datenschutz hat in den USA nicht den grundrechtlichen Stellenwert wie bei uns. In Amerika haben Nichtamerikaner nicht das Recht, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Aus meiner Sicht hat der Herr Bundeskanzler sehr klar die Lösung für Europa und Österreich aufgezeigt: Wir benötigen eine gemeinsame europäische Vorgangsweise, denn glauben Sie mir eines: Österreich allein wird dieses Problem nicht lösen können! Aber die USA müssen Transparenz zeigen und vollständig aufklären. Und ich möchte hier schon an die Europäische Kommission erinnern, die klar von sich gegeben hat,


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dass dann, wenn diese Aufklärung nicht erfolgt, die Verträge, die zwischen den USA und Europa bestehen, wie die PNR-Daten oder SWIFT, aufgekündigt werden.

Ich erwarte mir persönlich sehr viel von der High-Level Group und von der Arbeits­gruppe von USA und Europa, bei der die Artikel-29-Datenschutzgruppe dabei ist.

Abschließend noch eines: Die Linie der österreichischen Bundesregierung halte ich für richtig. Wir brauchen Informationen, wir brauchen eine vollständige Aufklärung, damit wir zu einem entsprechenden Ergebnis kommen. Aber jetzt müssen wir aktuell auf europäischer Ebene schauen, dass in die Datenschutzgrundverordnung eine Bestim­mung aufgenommen wird, die den Datenverkehr mit Geheimdiensten regelt.

Und eine zweite Anregung: Wir benötigen eine Whistleblower-Regelung, aber nicht nur in Österreich, sondern wir brauchen eine Whistleblower-Regelung für ganz Europa, denn dann würde sich heute die Frage, die sich für viele stellt: Sollen wir Asyl gewähren oder nicht?, nicht stellen, denn eine Whistleblower-Regelung sieht den Schutz des Whistleblowers vor. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


17.27.29

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Manchmal ist es ein Glück, als Letzter reden zu können, weil man dann in die Lage versetzt wird, ein Resümee über die stattfindende Debatte zu ziehen.

Man hat den Eindruck, wenn man der Bundesregierung zuhört, dass der Umgang mit PRISM und Snowden eine einzige Pleiten- und Pannenserie ist. Ich gehe es jetzt noch einmal Punkt für Punkt mit Ihnen durch, denn Sie können die zentralen Fragen in dieser Causa nicht beantworten.

Erster Punkt: Bis jetzt konnte uns niemand erklären, wie es zu der ominösen Nach­schau im Flugzeug des Präsidenten Morales gekommen ist. Es gibt keine Erklärung. (Ruf bei der ÖVP: O ja!) Warum hält die österreichische Polizei eine Nachschau? Wonach hat sie gesucht? Und wer hat die Nachschau angeordnet? Es gibt keine Erklärung dafür! (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Herr Abgeordneter Amon, Sie wissen, ich darf nicht erzählen, was im Ständigen Unter­ausschuss darüber gesprochen wurde. Dieses Faktum macht es mir relativ einfach, denn es ist mir nicht verboten, darüber zu sprechen, worüber nicht geredet wurde. Und nicht geredet wurde darüber, was der Grund dafür war, denn es hat keine schlüssige Erklärung in dieser Frage gegeben. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Zweiter Punkt: Pleiten und Pannen – die gesamte österreichische Außenpolitik in dieser Causa um ÖVP-Parteiobmann und Vizekanzler Spindelegger. Gehen wir es durch!

Die Überwachung PRISM im großen Stil wird bekannt. Klar ist: Betroffen sind Nicht­amerikanerInnen, also EuropäerInnen und ÖsterreicherInnen. Was ist passiert? – Lange nichts! Dann hat man sich irgendwann einmal zu einem Fragenkatalog durchrin­gen können, mit der Posse, dass man zuerst den Fragenkatalog geheimhalten wollte. Also Geheimhaltung zur Aufklärung! Dann haben Gott sei Dank die Deutschen gesagt: Ihr könnt den Fragenkatalog eh veröffentlichen! Dann hat man ihn veröffentlicht.


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Dann kam der nächste Punkt: Es ist bekannt geworden, dass europäische Institutionen abgehört worden sind. Und plötzlich zitiert der Außenminister den amerikanischen Botschafter ins Außenamt.

Also halten wir fest: Wenn die BürgerInnen betroffen sind, gibt es keine Reaktion, wenn die Politik sich überwacht fühlt, dann wird man aktiv!

Dritte Baustelle ist der Umgang mit den französischen und englischen Geheim­diensten, die im gleichen Ausmaß überwacht haben wie PRISM. Gibt es da einen Fragenkatalog? Wurden die Botschafter ins Außenamt zitiert? Wenn nein, warum nicht? Warum schaut man da weg?

Nächster Punkt: Die Europäische Union hat sich von Anfang an passiv verhalten, und zwar aus einem einfachen Grund: Die Geheimdienste der großen Staaten sind um nichts besser als NSA! Snowden könnte auch ein Engländer oder Franzose sein. Das Problem ist, dass die Geheimdienste die BürgerInnenrechte mit Füßen treten und dass hier staatliche Institutionen komplett den Respekt vor den Bürgerinnen und Bürgern verloren haben.

Auch in Österreich ist die Situation nicht besser. Sie wissen, wir haben im Stakkato Überwachungsgesetze beschlossen. Stichwort „Vorratsdatenspeicherung“. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme schon zum Schlusssatz.

Das Ziel der Terroristen ist die Einschränkung einer freien Gesellschaft, und sie sind ihrem Ziel gefährlich nahe gekommen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jenewein. – Bitte.

 


17.31.09

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Verteidigungsminister! (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Sie brauchen nicht schon hereinzuschreien, bevor ich überhaupt angefangen habe. Das ist auch nicht unbedingt sehr sinnvoll – es sei denn, Sie sind nervös! Und das wundert mich gar nicht. Denn dieser Auftritt, den heute hier diese Regierung, diese ÖVP/SPÖ-Regie­rung, geliefert hat, ist in Wahrheit ein außenpolitischer Offenbarungseid. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie machen es ja nicht zum ersten Mal! Ich darf daran erinnern: Im Jahr 2011 betraf es den KGB-Agenten Golowatow. Da gab es zuerst eine Festnahme, dann hat der Herr BSA-Staatsanwalt Pleischl interveniert, dann ist Golowatow wieder enthaftet worden, und man hat ihn, obwohl ein gültiger Haftbefehl aus Litauen vorlag, wieder heimfahren lassen.

Und was ist dieses Mal passiert? – Dieses Mal ist genau dasselbe passiert: Man ist wieder in die Knie gegangen! Diese Regierung hat ja die Hose voll, sobald ein Anruf kommt. Es ist völlig egal, ob aus Washington, ob aus Moskau oder aus Brüssel, man geht in die Knie. Das ist tagtäglich gelebte Praxis. Und Sie machen das seit Jahren und glauben, man kann sich so durchschummeln, denn wir sind ja ein kleines Land, wir können uns ja mit niemandem anlegen, wir wollen uns ja auch mit niemandem anlegen. Ist eh alles super und alles toll! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Vor diesem Hintergrund ist es auch kein Wunder, dass der ehemalige BVT-Chef René Polli gehen musste. Herr René Polli hat sich nämlich anders verhalten als sein Nachfolger. Peter Pilz hat dieses Foto heute schon gezeigt. (Der Redner hält die Kopie eines Fotos in die Höhe.) Ich darf es Ihnen noch einmal, ein bisschen größer aus-


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gedruckt, zeigen, damit Sie es auch in der letzten Reihe, auf der Eselsbank, sehen. Da haben wir den Herrn Peter Gridling. Und der Herr Peter Gridling macht nichts anderes, als in Weinlaune zu champagnisieren. Er champagnisiert mit dem amerikanischen Botschafter. Und Sie hauen sich wahrscheinlich auf die Schenkel und denken sich: Das haben wir wieder gut gemacht! Die Amerikaner haben uns wieder lieb! Und letztes Mal haben uns eben auch die Russen lieb gehabt. (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Ich sage Ihnen, Herr Kollege: Nach Ihrem Auftritt, den Sie hier heute geliefert haben, sollten Sie so klein sein, sollten Sie so klein mit Hut sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie verraten nicht nur sämtliche eigene gefällte Beschlüsse. Sie brauchen nie wieder über Menschenrechte in diesem Hohen Haus zu sprechen. Vor zwei Jahren haben wir darüber debattiert, wie furchtbar die Ukraine ist, weil die arme Frau Timoschenko dort in Untersuchungshaft ist. Da setzen Sie dann das Sonntagsgesicht auf, das Sie normalerweise in der Kirche am Sonntag haben, und dann schauen Sie ganz betroffen und sagen: Oh, mein Gott, diese arme Frau Timoschenko und die Menschenrechte, furchtbar! Natürlich, denn die Ukraine hat ja keine Lobby! (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Wenn es aber darum geht, dass Washington anruft, oder wenn es darum geht, dass Moskau anruft, wie damals, als der Herr Pleischl dann auf einmal doch keinen Grund sah, den Haftbefehl zu exekutieren, dann sind wir ganz klein, dann gibt es da über­haupt kein Problem.

Sie haben die Hose gestrichen voll. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es ist beschämend, dass in diesem Land so vorgegangen wird! Aber es war einmal anders. Wir können uns alle daran erinnern, dass gerade Österreich zu Zeiten von Bruno Kreisky, aber auch zu Zeiten von Kurt Waldheim die eigenen nationalen Interessen nicht einfach wegen eines Anrufes aus Washington oder aus Moskau über Bord geworfen hat, sondern dass man hier aktiv Außenpolitik betrieben hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber was machen Sie: Sie gehen in die Knie! – Sie sollten sich schämen! Sie sollten sich wirklich schämen! Das ist ein grauenvoller Auftritt, den Sie hier international hinlegen. Und Sie sind damit in bester Gesellschaft mit der Wahlverliererin Merkel, die demnächst eine auf den Deckel kriegen wird. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Sie haben auch schon alle Wahlen heuer verloren. Tun Sie da also nicht so groß herumreden! Und es wird auch einen Grund haben, warum die Herbstwahlen bei weitem nicht so ausgehen werden, wie Sie sich das wünschen. Das sage ich Ihnen auch! (Beifall bei der FPÖ.)

17.35

17.35.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährung politischen Asyls für Edward Joseph Snowden.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

17.35.51 Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zur Durchführung einer kurzen Debatte. Die kurze Debatte betrifft den Antrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 700/A(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 203

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Molterer, Dr. Rosenkranz, Scheibner, Mag. Musiol eine Frist bis 8. September 2013 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag erfolgen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß unserer Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten und der Erstredner 10 Minuten sprechen darf. Stellungnahmen von Mitgliedern der Regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.36.45

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Diese von uns geforderte Fristsetzung zu dem Antrag, dem Unterausschuss zur Verwaltungsreform entsprechende Unterstützung zu geben, ist eine von 100. Wir haben 100 Anträge herausgefiltert, die wir heute mit einer Frist­setzung versehen wollen.

Warum ist das notwendig? – Wir haben immer wieder diskutiert, dass in den Aus­schüssen unzählige Anträge liegen. Ich kenne den wirklich aktuellen Stand nicht, aber es waren bis vor einem Monat 1 500 Anträge. Es sind dies in erster Linie Anträge der Opposition, aber nicht nur, die da in den verschiedenen Ausschüssen liegen. Bei diesen Anträgen geht es um ganz unterschiedliche Themen – aber auch darum, dass gleichberechtigte Abgeordnete sehr viel Arbeit in diese Anträge gesteckt haben, Ideen, Wünsche, auch Wünsche der Bevölkerung, mit in diese Anträge eingearbeitet haben, dass aber die Regierungsparteien sehr lange nicht bereit waren, Oppositionsanträge überhaupt zu behandeln, es sei denn in Einzelfällen, vor allem dann, wenn sie ein bestimmtes Interesse daran hatten. Sie haben darüber befunden, über welche Anträge wir reden und über welche nicht. Und wir haben eine Flut von Vertagungen gehabt.

Jetzt haben wir hier heute die letzte reguläre Sitzung. Wir werden zwar versuchen, die Ausschüsse für permanent zu erklären. Wir sind auch dagegen, dass sich der öster­reichische Nationalrat jetzt in die Sommerpause begibt, denn dann haben wir die Wahlen, dann ist die Konstituierung, und in Wahrheit kann der Nationalrat erst wieder im November die reguläre Arbeit aufnehmen. Vor allem sind damit diese 1 500 Anträge für den Reißwolf bestimmt, weil sie mit Ablauf dieser Legislaturperiode keine Gültigkeit mehr haben. Sie sind dann nicht einmal hier im Hohen Haus, im Nationalrat behandelt worden.

Das halte ich demokratiepolitisch, aber auch parlamentarisch für äußerst bedenklich. Denn: Wenn eine Mehrheit hier im Hohen Haus gegen die Inhalte dieser Anträge eintritt, dann sollte sie sie ablehnen. Die Anträge wären ganz normal, wie es sich gehört, im Ausschuss zu diskutieren, und wenn man sie bejaht, wird ihnen zugestimmt, und wenn man sie nicht bejaht, werden sie abgelehnt. Aber dann könnten wir auch hier im Plenum vor der Öffentlichkeit diese Inhalte debattieren.

Aber das Ganze zu verhindern, weil man aus dem einen oder anderen Grund über verschiedene Inhalte nicht reden will, das ist nicht in Ordnung, meine Damen und Herren! Und deshalb werden wir die Möglichkeit, die wir haben, nützen und von den 300 Anträgen, die wir in den Ausschüssen noch liegen haben, 100 Anträge, die wir herausgefiltert haben, mit einer Frist versehen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 204

Diesen einen, den ich herausgenommen habe für die heutige Debatte bezüglich der Verwaltungsreform, halte ich für symptomatisch, denn dieser Antrag ist ein Fünf-Parteien-Antrag. Ich weiß nicht, warum du, Kollege Grillitsch, auch dagegen bist, dass euer eigener Antrag, wo ihr mit dabei seid, behandelt wird und entsprechend auch forciert wird. Aber vielleicht will man damit zudecken, was sich abgespielt hat in diesem wichtigen Bereich der Verwaltungsreform.

Ich erinnere daran, Herr Staatssekretär – ich habe Sie schon öfters gelobt, auch damals bei der Frage der Verwaltungsreform waren Sie noch sehr aktiv –: 2009 gab es eine gute Idee der Regierung – auch das sei hier gesagt , die „Österreich-Ge­spräche“, wo sich die Regierungsspitze und die Klubobleute oder Parteiobleute, auch der Oppositionsparteien, in regelmäßigen Abständen über wichtige Themen des Landes unterhalten und auch versuchen, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Das war im Jahr 2009.

Einer dieser Problembereiche war die Verwaltungsreform. Da hat man sogar den Rechnungshofpräsidenten dazu eingeladen, der ja, glaube ich, über 600 Vorschläge gemacht hat, wie man die Verwaltung schlanker machen könnte. Bis zu 7 Milliarden an Einsparungspotenzial ist da definiert worden. Diese „Österreich-Gespräche“ haben sich dieser Frage angenommen, sehr konstruktiv. Und man hat dann auch im Wege dieses heute hier zur Debatte stehenden Antrages einen Unterausschuss zur Verwaltungs­reform eingerichtet, um hier – im Jahr 2009! – bis zum Ende der Legislaturperiode ein Gesamtpaket für eine schlankere Verwaltung vorzulegen. – So weit, so gut.

Und es hat auch noch gut begonnen. Im März oder im Juli 2009 ist dieser Unter­ausschuss eingerichtet worden. Man hat gesagt, zuerst nehmen wir uns die Schulver­waltung vor. Es gab sehr gute Verhandlungen, Hearings mit Experten, und am 15. April 2010, also fast ein Jahr später, haben dann zu unser aller Überraschung – übrigens auch zur Überraschung der Abgeordneten zumindest des ÖVP-Klubs – die damaligen Ministerinnen Karl, damals noch als Wissenschaftsministerin, und Schmied einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht über die Reform der Schulverwaltung.

Ich muss Ihnen ehrlich sagen, wir waren wirklich erstaunt, und zwar angenehm erstaunt, denn das war ein durchdachter, vernünftiger Vorschlag, wo eine Ebene der Schulverwaltung ersatzlos gestrichen worden ist, und nicht so, wie man das jetzt – ich glaube, gestern oder vorgestern – beschlossen hat, wo man sie nur ein bisschen umbenamst und eine kleine Korrektur vorgenommen hat, sondern man hätte sie ersatzlos gestrichen, weil man gesagt hat, diese Ebene der Bezirksschulräte braucht man nicht mehr. Auch sonst hatte man eine Effizienzsteigerung, Kosteneinsparungen entsprechend verankert gehabt.

Wir haben nicht mehr darüber diskutiert. Ich kann mich noch gut daran erinnern. Ich habe nur die beiden Frauen Ministerinnen gefragt: Wann setzen wir es um? Sie haben eine Mehrheit! Und ich glaube, auch die anderen Fraktionen hätten dieser Vorlage zugestimmt. Damals hat mir die Frau Unterrichtsministerin gesagt, für die Umsetzung ist sie nicht zuständig, das macht der Herr Staatssekretär für die Verwaltungsreform. Da war ich auch noch nicht pessimistisch, weil ich mir gedacht habe, „Österreich-Gespräch“, da waren Sie ja dabei, das wird noch was werden. Dann gab es auch noch Sitzungen, da haben wir darüber diskutiert. Und am 9. November 2010 war es dann aus  nicht nur mit der Schulverwaltung, sondern insgesamt mit diesem Unterausschuss für die Verwaltungsreform.

Wir vom BZÖ haben ja – weil man immer gesagt hat: macht Vorschläge! – einen zugegeben sehr radikalen Vorschlag für eine Gesamtreform des Verfassungs- und Verwaltungsgefüges hier in Österreich eingebracht, eine massive Reform und auch Reduzierung der Obersten Organe, ein Hinterfragen der Notwendigkeit der jetzigen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 205

Struktur mit den Landtagen. Wir haben auch die Landesgesetzgebung hinterfragt, meine Damen und Herren. Wir haben heute im 21. Jahrhundert noch immer ein Gesetzgebungs- und Verwaltungsgefüge, das aus der Zeit Maria Theresias stammt. Wir haben auch die Obersten Organe diskutiert und Vorschläge gemacht. Das muss man natürlich nicht eins zu eins umsetzen, es gab auch andere Vorschläge. Aber seit diesem Tag, 2010, ist darüber nicht mehr diskutiert worden.

Anscheinend, wie bei vielen anderen Bereichen auch, haben Sie sich in der Koalition nicht mehr einigen können. Und es wird auch nichts mehr gesagt, warum das so ist, ob man vielleicht noch irgendwo etwas unterstützen soll, nichts. Es wird ganz einfach keine Sitzung mehr einberufen. Und all diese Anträge, diese wichtigen und guten Anträge von mehreren Fraktionen, werden jetzt mit dem Wahltag für obsolet erklärt. (Abg. Grillitsch: Das war immer so!) – Das ist immer so, ja, das war immer schon so, das haben wir immer schon so gehabt, und deshalb werden wir auch noch im 22. Jahrhundert die Verwaltung von Maria Theresia haben! Na wenn das das ist, was Sie  (Zwischenrufe der Abgeordneten Grillitsch und Mag. Widmann.) Ja, das ist die normative Kraft des Faktischen. Das ist die Realverfassung, weil natürlich gerade in der Frage der Kompetenzen die Länder alles blockieren und ihr euch leider – ihr seid mit uns der Verfassungsgesetzgeber – nicht traut, gegen diese Dinge vorzugehen. (Beifall beim BZÖ.)

Ich gebe nur ein paar Beispiele. Nur allein die Regelungen über das Tragen von Lasten – das mag schon wichtig sein, aber ich glaube, das könnte man in ein paar Paragraphen bundeseinheitlich regeln, wie das mit den Arbeitsbestimmungen ist, beim Mutterschutz et cetera, et cetera –, das sind über 60 Seiten Gesetzestexte, Bundes- und Landesrecht. 60 Seiten nur über das Tragen von Lasten! (Der Redner hält Schriftstücke in die Höhe.) Jeder ist dann gerne eingeladen, der sich da informieren will, sich das anzuschauen. Was das an Verwaltung kostet, nur dieser eine Begriff: 60 Seiten Gesetzestexte!

Das sind die Überschriften (der Redner hält weitere Schriftstücke in die Höhe), nur die Überschriften der Landesgesetze – neun verschiedene, alles Mögliche, vom Baurecht bis hin zu den Friedhofsordnungen et cetera.

Besonders interessant ist ein eigenes Gesetz für die Unterweisung in Wintersportarten. Jetzt könnte man sagen, in Tirol ist das sinnvoll, in Salzburg auch, aber auch für Wien gibt es ein eigenes Wiener Landesgesetz für die Unterweisung von Wintersportarten, also Skifahren, Snowboarden und auch den Nordischen Skilauf. Und da wird genau geregelt, wie die Ausbildung funktioniert, welche Richtlinie es gibt – und das für 400 Meter Skipiste auf der Hohen Wand-Wiese im 14. Bezirk.

Also das sind nur ein paar Beispiele, wie sinnlos diese Verwaltungsstruktur geworden ist. Wir sind mittlerweile ein kleines Land im Rahmen der Europäischen Union. Wir diskutieren zu Recht viel über die überbordende Bürokratie in Europa, aber sind nicht in der Lage, bis zum heutigen Tag, diesen Unsinn mit dieser überbordenden Landesgesetzgebung und mit dieser überbordenden Bürokratie zu korrigieren.

Vor diesem Hintergrund, Herr Staatssekretär, hier jetzt ein letzter Versuch, ich bin schon gespannt, was Sie sagen werden (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Sie werden sich freuen!), dieses wichtige Ansinnen, das wir alle gemeinsam gehabt haben in diesem Fünf-Parteien-Antrag, der jetzt zu einer Fristsetzung anliegt, doch noch einer positiven Lösung zuzuführen. (Beifall beim BZÖ.)

17.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Elmar Mayer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 206

17.47.42

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Zwischenrufe der Abgeordneten Kopf, Brosz und Scheibner.) Kollege Scheibner, ich glaube, Sie haben den falschen Antrag herausgesucht, um das zu belegen, was Sie belegen wollten, nämlich dass im Bereich der Verwaltungsreform wenig bis gar nichts geschieht. (Abg. Kopf: Weil es nicht stimmt!) Und gerade dieser Antrag, den wir da behandelt haben, ist einer, der am meisten behandelt wurde, auch von den 1 500. (Abg. Scheibner: Aber er geht verloren!)

Sie wissen ganz genau, mindestens 500 von den Anträgen sind dreimal eingebracht worden, immer wieder. Das ist ja das Recht der Opposition. Man muss aber die Zahlen, die Sie da spielen, ein bisschen relativieren. Gerade dieser Ausschuss, der Unterausschuss, hat sich sehr qualifiziert in mehreren Sitzungen mit dem Thema auseinandergesetzt. Ich erinnere daran: Die erste Sitzung war am 27. August 2009 mit Dr. Moser vom Rechnungshof, mit Professor Felderer vom IHS, wo wir die Dinge wirklich ausgeleuchtet haben, gemeinsam beraten haben. (Abg. Scheibner: Des­wegen ist es ja schade, dass nichts herausgekommen ist!)

Dann, bei der zweiten Sitzung, wo wir auch wieder diesen Antrag, den Sie jetzt noch einmal mit einer Frist belegen wollen, behandelt haben, waren Schulpartner, Elternvertreter, Schülervertreter mit dabei, Leute aus der Gewerkschaft waren mit dabei. Dann, am 20. Oktober 2009, haben wir uns wieder mit den Länderpositionen befasst, die unterschiedliche Berichte abgaben, mit dem Städtebund, dem Gemein­debund, mit Landesschulräten, mit den Landesregierungen aller neun Bundesländer. (Abg. Scheibner: Sie bestätigen nur das, was ich gesagt habe!)

Am 4. November 2009 haben wir die Sozialpartner dazu eingeladen, die privaten Schulerhalter, die öffentlichen Schulerhalter. Und am 15. April 2010 haben wir dann eine Position erarbeitet – das ist richtig, wie Sie es geschildert haben –, wie man es ideal gestalten könnte. Ich finde die Ergebnisse dieses Unterausschusses daher auch sehr wichtig und gut, und sie sollen auch ein Leitbild für alle Fraktionen hier herinnen sein. (Abg. Scheibner: Er hat keine Ergebnisse, weil er nicht beendet ist!) Und das war auch die Basis, worauf die Regierung aufgebaut hat zu arbeiten.

Und eines stimmt natürlich nicht, was Sie behaupten: Jetzt ist mir schon klar, warum Sie gestern als einzige Fraktion gegen die Abschaffung der Bezirksschulräte gestimmt haben. (Abg. Scheibner: Weil es keine Abschaffung ist!) Sie waren die Einzigen, alle anderen haben mitgestimmt, weil man ganz genau gewusst hat, eines dieser Ergeb­nisse war, dass wir die 98 Bezirksschulräte österreichweit mit ihren Verwaltungs­ebenen zur Gänze abschaffen wollen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.) Das haben wir gestern beschlossen. Sie wollen es einfach nicht wahrhaben. (Abg. Scheibner: Sie haben es nur umbenannt!) – Nein, das stimmt ganz einfach nicht. Sie müssen sich wirklich damit auseinandersetzen! Fragen Sie Ihre Kollegin Haubner, die ist im zuständigen Ausschuss, die war auch im Unterausschuss, fragen Sie sie! (Abg. Scheibner: Sie hat Ihnen das gestern gesagt!)

Dort sind diese Dinge weiter behandelt, weiter bearbeitet worden. Der erste wichtige Schritt ist gesetzt, und ich bin überzeugt, wenn das auch nicht mehr in dieser Legislaturperiode geschehen kann, es werden zumindest in der kommenden wieder einige weitere Schritte gesetzt werden. (Abg. Scheibner:  wird nicht verhandelt!) Aber genau dieser Antrag war einer, der zu konkreten Ergebnissen geführt hat und wo ich meine, wir können stolz darauf sein und müssen das nicht bejammern.

Also in Zukunft würde ich andere Beispiele suchen an Ihrer Stelle! (Beifall bei der SPÖ.)

17.50



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 207

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


17.50.51

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Scheibner, du weißt, dass ich dich sehr schätze (Beifall der Abgeordneten Huber und Mag. Widmann) und ich deine Expertise im Grunde auch immer sehr gerne annehme. Aber heute hast du mich wirklich enttäuscht. (Oh-Rufe beim BZÖ.) Zu sagen, seit 2010 ist nichts passiert, wo du selber dabei warst  (Abg. Scheibner: In dem Ausschuss!) – Ja, in dem Ausschuss. Aber du schilderst es für die Bevölkerung so, wie wenn sich in der Verwaltungsreform nichts getan hätte, und das gilt es aufzuklären, meine Damen und Herren! (Abg. Scheibner: Das habe ich nicht gesagt! Der Ausschuss hat nicht mehr getagt!)

In dieser Gesetzgebungsperiode ist in der Verwaltungsreform so viel geschehen wie schon lange nicht mehr. (Abg. Neubauer:  Bürger nicht!) Und das sage nicht ich alleine. Wir haben große Reformen gemacht, wo du, und ich bin dir sehr dankbar dafür, auch wirklich mitgeholfen hast. (Zwischenruf beim BZÖ.) Wir haben die Verwal­tungsgerichtsbarkeit in dieser Periode hier beschlossen, wo wir über 100 Behörden in Österreich aufgelöst haben und sie durch neun Landesverwaltungsgerichte und zwei Bundesverwaltungsgerichte ersetzt haben. (Abg. Scheibner: Die jetzt teurer sind als die Bundes !)

Und wir haben eine Gesetzesbeschwerde hier eingeführt, die sicherstellt, dass kein Bürger mehr wegen eines verfassungswidrigen Gesetzes verurteilt wird. Solche Reformen hat es in der Republik seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben. (Abg. Scheibner: Das hat aber nichts mit der Verwaltungsreform zu tun!) Und ich bin sicher, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofes nicht nur mir einen Brief geschrieben hat, wo er sich bedankt für diese großen, grundsätzlichen Änderungen, sondern auch dir als Verfassungssprecher des BZÖ. (Abg. Scheibner: Ja, aber die Gesetzes­beschwerde ist keine Frage der Verwaltung, ist Justiz! Du mischt ja alles zusammen!) Und daher hättest du das auch erwähnen können, damit die Bevölkerung auch weiß, was wir hier alles beschlossen haben.

Meine Damen und Herren, nicht nur im Verfassungsbereich  wofür der Herr Staats­sekretär Ostermayer auch verantwortlich ist, und ich sage ihm auch ein besonderes Danke für seine Beamten, die da auch besonders mitgewirkt haben – gab es großartige Reformen, sondern auch bei der Schulreform, die mein Vorredner bereits erwähnt hat. Was er nicht dazu gesagt hat, denn er war offensichtlich zu nobel dazu, ist, dass gestern bei der Reform des Schulwesens, wo wir die Bezirksschulräte abgeschafft haben, eine Partei nicht mitgestimmt hat. (Abg. Scheibner: Hat er eh gesagt!  nur eine Umbenennung!)

Interessant: Es war das BZÖ. Alle Parteien sind für die Reform gewesen, nur das BZÖ war nicht für die Reform. Das ist auch interessant, meine Damen und Herren! (Abg. Riepl: Das hat er gesagt!) Hat er gesagt, dann nehme ich das zurück  passt, danke. Es war nur wichtig, das noch einmal festzuhalten.

Oder die Justizreform: Wir haben 26 Gerichtsstandorte aufgelöst zur Verschlankung, zur Verbesserung. (Zwischenrufe bei der SPÖ sowie des Abg. Scheibner.) Oder die Reform im Bundesministerium für Inneres: Wir haben 31 Polizeibehörden aufgelöst und sie durch neun Landespolizeidirektionen ersetzt. Oder wir haben die Elektronische Gesundheitsakte eingeführt, meine Damen und Herren, wo wir sicherstellen, dass es zu keinen Doppelbefundungen mehr kommt  Reformen, wo wir Millionen-Einsparun­gen für Österreich machen, Reformen, die im Dienste der Bürgerinnen und Bürger sind.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 208

Und, Herr Kollege Scheibner, jetzt kommen wir zu den konkreten Anträgen: Sie bringen heute 100 Fristsetzungsanträge ein, am letzten Tag der offiziellen Möglichkeit in dieser Gesetzgebungsperiode (Abg. Kopf: So, dass man es nicht mehr behandeln kann!), so, dass man es in Zukunft, wie mein Klubobmann sagt, nicht mehr behandeln kann. Und, meine Damen und Herren, ich muss das für die Zuseherinnen und Zuseher auch sagen, wenn es dem Kollegen Scheibner nämlich ernst gewesen wäre mit seinen Anträgen, dann hätte ihm die Geschäftsordnung auch ein Mittel dazu gegeben: § 26 Abs. 8 der Geschäftsordnung sagt, dass Anträge eingebracht werden können, mit Frist versehen werden können und innerhalb eines Jahres hier beschlossen oder abgelehnt werden müssen. (Zwischenrufe bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

Was glauben Sie, meine Damen und Herren, wie viele Anträge das BZÖ in dieser Gesetzgebungsperiode bisher eingebracht hat?  Keine! Keinen einzigen Antrag, meine Damen und Herren. Und was bedeutet das, wenn Sie heute hundert einbringen, aber fast fünf Jahre lang keinen einzigen dazu eingebracht haben?  Am Abend werden die Faulen fleißig! Das ist ein durchschaubares Wahlkampfmanöver, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. Abg. Dolinschek: Was redest denn du?)

Dieser Antrag richtet sich von selbst! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

17.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


17.55.37

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich habe jetzt leider keinen Spiegel hier, denn: „Am Abend wird der Faule fleißig!“, das hätte ich jetzt gerne dem Herrn Kollegen Gerstl mit dem Spiegel einmal vorgehalten. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Ich habe jetzt nicht vor, dass ich die allgemeine Problematik um die Fristsetzungs­anträge heute erörtere. Es ist nur eines: Gibt es irgendjemanden, der im Haus irgendeinem Abgeordneten oder einer Fraktion ein Recht auf Antragstellung nehmen oder verbieten möchte? – Ich glaube wohl nicht. (Abg. Scheibner: Die ÖVP auf jeden Fall!)

Jetzt kommen halt diese hundert Anträge, und wir werden das ganz normal geschäfts­ordnungsmäßig ohne jede Aufregung abhandeln. (Beifall bei der FPÖ.) Manche werden aufstehen, manche werden sitzenbleiben, was auch immer, es wird ganz geschäftsordnungsmäßig abgehandelt.

Aber eigentlich geht es ja darum, Kollege Gerstl, dass wir konkret hier einen Frist­setzungsantrag einmal als pars pro toto oder besonders exemplarisch herausgenom­men haben, und es geht um die Frage der Schulreform. Und ich habe mir schon gestern gedacht bei der Frage, Bezirksschulräte abschaffen: Auf einmal kommt die Regierung und legt ein Schulreformpaket her, nur damit sie nach dieser Gesetzge­bungs­periode sagen kann: Ja, wir haben ja schon etwas Großes bewegt!

Kollege Mayer war schon der Erste, der gesagt hat: Ja, wir haben doch etwas bewegt aus dieser großen Schulverwaltungsreform, die Bezirksschulräte sind abgeschafft worden! Dass das Ganze nur ein Etikettenschwindel ist und dass das Ganze nur ein Täuschungsmanöver ist, damit man eine billige Überschrift machen kann, war uns doch gestern bei der Debatte schon klar. Ich habe ja den Vergleich gebracht, dass hier ein Berg gekreißt und nicht einmal eine Maus geboren hat, sondern einen Floh – denn


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 209

nichts anderes ist ja diese Reform! (Abg. Elmar Mayer: Ein bisschen seriöser, Herr Kollege!)

Man hätte nämlich eine Schulverwaltungsreform ernst nehmen sollen. Wir haben auch einen entsprechenden Entschließungsantrag als All-Parteien-Antrag dazu eingebracht, dann hat auch dieser Unterausschuss getagt; er ist am 9. Juli 2009 eingesetzt worden, es hat auch die konstituierende Sitzung stattgefunden. Und dann hat es insgesamt sieben Sitzungen gegeben.

Ich habe mir gedacht: Das ist so ein ständiger Prozess, und da haben wir jetzt wirklich noch ganz knapp vor Ende der Legislaturperiode das mit den Bezirksschulräten durchgebracht und auf den Tisch gelegt! – Die letzte Sitzung war am 9. November 2010. Seither war nämlich in Sachen Schulverwaltungsreform: gar nichts!

Das heißt, wenn man jetzt beim Kollegen Mayer ist, der das versteht: In der Bildungsdebatte kommt immer eines, nämlich: Man soll die Noten abschaffen! Das ist nämlich insofern ganz sinnvoll, denn dann kann man auch den Politikern nicht mehr die entsprechenden Noten geben, denn das, was Schulverwaltungsreform betrifft, ist ein glattes Nichtgenügend in den fünf Jahren. (Abg. Mag. Steinhauser: Verbale Be­notung!)

Eine verbale Benotung kann vielleicht nachfolgend noch irgendwer machen, wenn das lieber ist. Aber ich sage Ihnen eines: Es ist ein glatter Fünfer, was hier passiert ist, denn außer dem Bemühen, vielleicht eine kleine unverbindliche Übung, war es nicht mehr!

Unter dem Vorsitz des Kollegen Wittmann, der diesen Unterausschuss geleitet hat, gab es seit November 2010 Stillstand. Dann war in Wirklichkeit nämlich nicht mehr der Unterausschuss dran, sondern allenfalls noch irgendwelche Landesabsprachen mit Parteizentralen, dass wir so ein Reförmchen wie gestern auf den Tisch legen.

Wir haben nämlich auch gute Lust gehabt, aufgrund dieser minimalinvasiven Methode, wenn man das aus dem Bereich der Medizin entnimmt, diese laparoskopische kleine Reform auch abzulehnen. Aber was wäre denn die Folge gewesen? – Genau das, was euch jetzt passiert ist, dass jetzt wieder Spott und Hohn der Koalition kommt: Na ja, ihr habt ja selber nicht zugestimmt! Ihr habt da hundert Sachen verlangt, jetzt nehmen wir eine heraus, und da habt ihr selber dagegen gestimmt! (Abg. Scheibner: Sehr staatstragende Politik!) Das passiert in der Verkürzung immer, dass man mit so einem Totschlagargument dann konfrontiert wird.

Wir werden daher diesem Fristsetzungsantrag unsere Zustimmung geben. Das hängt auch damit zusammen: Was hat denn der Kollege Gerstl gesagt? – Er hat gesagt: Na ja, jetzt ist die Tagung offiziell aus. Es ist Schluss.

Wenn etwas wichtig wäre, so wie eine Schulverwaltungsreform, die auch tatsächlich den Namen Schulverwaltungsreform verdient, ich glaube, da wären die Parlamentarier des Unterausschusses oder des zuständigen Ausschusses sogar gerne bereit, sich auch im Sommer hereinzusetzen, damit endlich etwas weitergeht.

Eines ist klar: Wenn jetzt wirklich Schluss ist ohne jegliche Sitzungen mehr, dann ist bis Ende des Jahres absolute Stille und Stillstand, denn bis sich eine neue Regierung wieder zusammengerauft hat – ich gehe davon aus, es werden die alten Partner sein (Abg. Scheibner: Gefährliche Drohung!), allerdings mit verschiedenen anderen Vor­zeichen, um das Misstrauen, das sich jetzt aufbaut, wieder auszuräumen –, bis da wieder alle Koalitionsübereinkommen gemacht werden, dass man sich ja nicht gegen­seitig überstimmen kann, bis dahin ist wiederum ein halbes Jahr verloren. Die Schulverwaltungsreform ist zu schade dafür. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

18.00



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 210

Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


18.01.04

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich persönlich finde es ja schon fad, über die Verwaltungsreform nur zu reden. Machen wir sie doch einfach! (Die Rednerin hält inne. – Abg. Ing. Schultes: Ist schon fertig? – Ruf beim BZÖ: Das war eine kurze Rede!)

Genauso lähmend ist es, wenn nichts weitergeht. Wir haben ja im Verfassungs­ausschuss durchaus gesehen, dass wir gemeinsam schon einiges weiterbringen können. Herr Staatssekretär, da haben Sie auch viel dazu beigetragen – das sei an dieser Stelle auch gesagt –, aber natürlich auch alle anderen Fraktionen. Und umso ärgerlicher ist es, dass im Bereich Verwaltungsreform, der wirklich fast alle Bereiche und alle Ausschüsse betroffen hätte, so wenig weitergegangen ist.

Wenn Sie sich dann heute herstellen und sagen: Wir haben eh gestern betreffend Schulverwaltungsreform einen Beschluss gefasst!, dann kann ich nur meinen Vorrednern von der Opposition recht geben: Wir sind hier gesessen, wir waren einer Meinung, nicht nur in diesem Unterausschuss zur Verwaltungsreform, sondern noch später im Besonderen Ausschuss zur Bildungsreform, wo das noch einmal Thema war.

Alle Fraktionen in diesem Haus waren sich einig, was zu tun ist. Dann kamen die Länder, die LändervertreterInnen und haben ihre Meinung kundgetan, und dann kam Stillstand. (Abg. Huber: Die schwarzen Mander!) Dann ist nichts passiert, und das ist, glaube ich, das Grundproblem, das wir in allen möglichen Bereichen haben, die der Rechnungshof auch dankenswerterweise einmal aufgeführt hat, wo etwas im Bereich der Verwaltungsreform zu tun wäre, dass einfach die Länder teilweise oder größtenteils nicht mitziehen, sich aber auch die VertreterInnen in diesem Haus, die Fraktionen, vor allem die Regierungsfraktionen nicht trauen, hier das Bewusstsein zu haben, das sie als Bundesgesetzgeber wahrnehmen könnten, nämlich zu sagen: Wir als Bundesgesetzgeber halten dieses und jenes aber trotzdem für wichtig!

Das Manöver, hier jetzt knapp vor der Wahl einerseits drei Sitzungstage zu machen, an denen noch alles Mögliche geht, das ist zwar erfreulich in der Sache, aber es ist für den Parlamentarismus nicht unbedingt von Vorteil, dass man jetzt am Schluss auf der einen Seite irgendwie alles noch hineinpresst, aber auf der anderen Seite fünf Jahre hat verstreichen lassen und manches, was schon längst klar war, nicht umgesetzt hat. Das ist dem Parlamentarismus nicht dienlich.

Die Fristsetzungsanträge finde ich vor einem anderen Hintergrund auch spannend, nämlich vor dem Hintergrund: Wie wird eigentlich mit Anträgen in diesem Haus umgegangen? – Es wäre ja schön, wenn Anträge, die hier eingebracht werden, wenigstens abgestimmt würden im Sinne von: Ich bin dafür!, oder: Ich bin dagegen! Die Situation bei den meisten Anträgen in den meisten Ausschüssen ist vielmehr, dass die Anträge vertagt werden. Wir könnten schon eine Loseblattsammlung für die Ver­treterInnen der Regierungsfraktionen mit Begründungen für Vertagungen herausgeben. Die sind ja teilweise haarsträubend. (Abg. Dr. Matznetter: Ich habe super Begründun­gen gemacht!)

Wunderbar! Vielleicht wollen Sie sich an der Loseblattsammlung irgendwie beteiligen. Ich habe auch eifrig mitgeschrieben. (Abg. Scheibner: Mehr lose als Blatt!)  „Mehr lose als Blatt“. – Es ist ja wirklich oft nicht in der Sache begründbar, warum man nicht entscheidet, es muss ja nicht immer ein Ja sein. Aber man sagt: Wir haben es ohnehin auf dem Radar! Wir müssen noch überlegen, da braucht es noch Gespräche! Und die Gespräche gehen dann über Perioden und es passiert nichts.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 211

Stellen wir uns doch hier wirklich für die nächste Periode die Aufgabe oder setzen wir uns das Ziel, zu sagen: Hier wird entschieden! Und entschieden bedeutet halt auch abgelehnt. Aber dann kann man die Debatte hier im Nationalrat führen. Dann gibt es klare Positionierungen und dann wissen die Menschen auch, wer welche Position hat und warum sie daher diese Personen unterstützen oder nicht unterstützen werden. (Abg. Riepl: Wenn wir ablehnen, bringen Sie den gleichen Antrag wieder ein! Das ist auch nicht sinnvoll!)

Nein! Die Anträge, die ich meine, sind nicht einmal abgestimmt worden: Bundesrah­men­gesetz für Kinderbetreuung zum Beispiel, Herr Riepl. Bei dieser Diskussion waren Sie dabei. Sie selber haben gesagt, Sie sind dafür und es ist eigentlich nicht einzusehen, dass Kinder in Österreich unterschiedliche Voraussetzungen vorfinden. (Beifall bei Grünen, BZÖ und Team Stronach.)

Was ist passiert? – Die SPÖ hat jedes Mal gemeinsam mit der ÖVP einen Grund gefunden, diesen Antrag zu vertagen, anstatt zu sagen: Wir wollen das nicht! oder: Wir setzen uns gegenüber unseren Landeskönigen, Landesfürsten oder wem auch immer nicht durch, weil wir Angst haben, dass wir nicht mehr auf die Liste kommen, wenn wir sagen, dass wir das wollen! (Abg. Mag. Kogler: So schaut’s aus!)

Also bitte, bleiben wir bei den Tatsachen! Noch einmal: Die nächste Periode wäre eine gute Gelegenheit, zu sagen: Diesmal wird entschieden und nicht vertagt! Dann ersparen wir uns einerseits die Loseblattsammlung, und der Parlamentarismus hätte andererseits auch etwas davon. (Beifall bei Grünen, BZÖ und Team Stronach.)

18.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer zu Wort. – Bitte.

 


18.05.58

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke für die lobenden Worte, die von mehreren Seiten gekommen sind, und ich teile die Einschätzung der Frau Abgeordneten Musiol, dass es fad ist, über das Schlagwort „Verwaltungsreform“ nur zu reden.

Wir haben aber in dieser Legislaturperiode nicht nur darüber geredet, sondern wir haben gehandelt, wir haben verhandelt und wir haben im Unterschied zu der Regier­ung, Herr Abgeordneter Scheibner, in der Sie auch Regierungsmitglied waren, viele Dinge geschafft, die davor nicht geschafft wurden. (Abg. Scheibner: Im Verfas­sungskonvent , wo Sie das Ergebnis verhindert haben!)

Ich werde jetzt einige Beispiele aufzählen, ich könnte vieles aufzuzählen, ich habe noch einmal eine Menge an Unterlagen zusammengestellt, was wir alles geschafft haben. Und das Schöne ist: Manches haben wir als Regierungsparteien geschafft, manches haben wir in Form einer Zweidrittelmehrheit geschafft und manches – ganz besonders erfreulich! – haben wir auch einstimmig geschafft. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das eine ist – es ist vorhin schon erwähnt worden –: die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das gerade im Zusammenhang mit der Diskussion, die vorhin bei der Dringlichen Anfrage stattgefunden hat, wo ich mir manchmal gedacht habe, eigentlich sind hier alle auf die Verfassung, auf die österreichischen Gesetze angelobt. Es sind manchmal Vorschläge gekommen, die wider das österreichische Recht gegangen sind. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Wir haben mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder mit der Schaffung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zwei Dinge geschafft: zum einen eine Vereinfachung, also wir haben statt 120 Sonderbehörden neun Landesverwaltungsgerichte und zwei Bun-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 212

desverwaltungsgerichte geschafft, die mit 1. Jänner 2014 ihre Tätigkeit aufnehmen sollen. Es ist gleichzeitig wahrscheinlich die größte Rechtsstaatsreform in dieser Zweiten Republik. Ich habe es schon mehrfach gesagt: Diese wurde von vielen Experten als großer Wurf, als Jahrhundertreform und so weiter bezeichnet.

Wir haben im Bereich des Fremden- und Asylwesens eine Reform geschafft, wo wir statt 194 Behörden eine Behörde, nämlich das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, geschaffen haben. Wir haben eine Sicherheitsbehördenreform verhandelt und hier auch beschlossen, wo statt 31 Behörden neun  Landespolizeidirektionen geschaf­fen wurden.

Wir haben eine Verwaltungsreform im Bereich des Pflegegeldes geschaffen, wo statt 303 Trägern, die zuständig waren, fünf Träger beschlossen wurden. Wir haben jetzt schnellere Verfahren. Das wird von allen Seiten gelobt.

Wir haben Deregulierungsmaßnahmen gemeinsam mit den Bundesländen verhandelt und beschlossen. Wir haben einen Stabilitätspakt mit den Ländern beschlossen. Wir haben ein Konsolidierungspaket beschlossen, über das wir gestern auch geredet haben, das von der Europäischen Kommission und von der OECD – der Herr Abge­ordnete Stummvoll hat auch noch den Internationalen Währungsfonds erwähnt – gelobt wird.

Wir haben eine Gesundheitsreform mit den Ländern, mit den Sozialversicherungs­trägern verhandelt mit gemeinsamer Zielsteuerung, mit dem Sinn, dass das Gesund­heitswesen effizienter, besser abgestimmt wird und besser funktioniert im Sinne der Patienten. Wir haben nach jahrelanger Diskussion ELGA, den Elektronischen Gesund­heitsakt, beschlossen.

Wir haben Haftungsobergrenzen beschlossen. Wir haben die Verstärkung von Gemein­dekooperationen über die Landesgrenzen hinweg beschlossen. Die Schulver­waltungsreform wurde schon besprochen. Und wir haben viele viele weitere Einzel­projekte beschlossen, die ich jetzt nicht einzeln aufzähle, aber die vieles von dem, was der Rechnungshof in dieser Broschüre aufgelistet hat, auch umsetzen.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, vor der Sommerpause allen zu danken, die an der Beschlussfassung, auch davor an der Verhandlung all dieser Projekte mitgewirkt und die dazu beigetragen haben, dass die demokratische Kunst des Machbaren verwirklicht wurde. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


18.10.46

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Das hat sich jetzt angehört wie die Proberede einer versuchten Leistungsbilanz einer Stillstandsregierung seit fünf Jahren. Ich gebe schon zu, Sie haben dort und da ein Reförmchen gemacht. (Abg. Mag. Gaßner: Was ist falsch gewesen daran?) Sie haben dort und da ein paar Strukturen verändert. Aber wissen Sie, was ich unter echten Reformen verstehe? – Wenn die Menschen das im Service und vor allem im Geldbörsel spüren. (Abg. Dr. Jarolim: So wie in Kärnten!) Aber sie spüren nichts. Ganz im Gegenteil: Sie zahlen bei dieser Bundesregierung sogar noch drauf!

Wir haben in Summe rund 1 500 Anträge der Opposition in den Ausschüssen liegen, hunderte vom BZÖ. Und wissen Sie, was Sie damit gemacht haben? Die Vorredner haben es bereits wiederholt dargestellt. Vertagt, verzögert, hinausgeschoben! Ein paar haben Sie negativ abgestimmt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 213

Sie haben heute die Chance, wiederum zu zeigen, dass Sie bei unseren hundert Fristsetzungsanträgen und Abstimmungsanträgen nichts machen wollen, dass Sie für Reformen nicht zu haben sind. Das wäre einmal eine gescheite Sache.

Kollege Gerstl hat hier gesagt: Am Abend wird der Faule fleißig. – Na, da mache ich mir bei der ÖVP keine Sorgen, dass sie fleißig wird. (Abg. Peter Haubner: Wir sind immer fleißig!) Sie sind bei der Verwaltungsreform echte Tagträumer, zum Abend kommen Sie niemals, liebe Kollegen von der ÖVP! Es ist nun einmal so. (Beifall beim BZÖ.)  

Das muss man auch zur Kenntnis nehmen, weil halt die Landeshauptleute und die Bürgermeister draußen blockieren, weil die Ihre Wahlkampfreserve sind und Sie gar nichts ändern wollen. Ihnen geht es um die Macht! Das ist ja letztlich bereits auf den Wahlplakaten und Inseraten zu sehen: Das Duell von dem mit der schönen Frisur und dem anderen, Spindelegger, der auch Kanzler werden will. Aber ich glaube, dass keiner geeignet ist. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn Sie fünf Jahre lang Zeit gehabt haben, etwas zu beweisen, nämlich dass Sie echte Reformen machen, aber nichts zustande bringen, ja warum soll es dann in den nächsten fünf Jahren besser werden? Das ist ja in Wirklichkeit eine gefährliche Drohung!

Wie macht man eine Verwaltungsreform? Man müsste einmal festlegen: Was sind denn die Kernaufgaben des Staates? Die sind ganz klar definiert. Es ist die Sicherheit, es ist die Gesundheit und es ist die Bildung. Und genau in diesen Bereichen haben Sie völlig versagt, haben Sie nichts zustande gebracht, keine einzige große Reform. Im Gegenteil! Die Regierung hat eine Arbeitsgruppe zur Verwaltungsreform eingesetzt – das können Sie nachlesen –: 3 Milliarden € Einsparungspotential.

Wo sind denn die 3 Milliarden? Sind das die 3 Milliarden, die Sie bei den Österreichern gespart haben, um sie nach Griechenland zu schicken? Ich weiß es nicht. Also wo sind die 3 Milliarden, Herr Staatssekretär? Wo sind sie? Ich möchte, dass Sie uns das erklären. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Ostermayer.)

Und da gibt es eine Reihe von Beispielen, wo Sie sang- und klanglos gescheitert sind: Ein ganz berühmtes war das Spekulationsverbot. Da sind wir uns alle einig, man soll nicht mit Steuergeld, mit Wohnbaugeldern spekulieren. Und was machen Sie da für ein Theater seit einem Jahr? Sie bringen nichts zustande!

Wir waren auf einem guten Weg, einmal da, einmal dort, aber unter dem Strich ist nichts herausgekommen. Und das muntere Spekulieren, letztlich auch von Bund, Ländern und Gemeinden kann weitergehen, weil derzeit noch immer nicht verboten. Das ist Ihre Leistungsbilanz.

Betreffend Politsystem: Auch da haben Sie versprochen, diesen Nationalrat zu verkleinern. Haben Sie das getan? Das haben Sie groß hinausposaunt. (Zwischenruf des Abg. Weninger.) Das haben Sie probiert, zu versprechen, aber in Wirklichkeit haben Sie auch da nichts zustande gebracht. (Abg. Riepl:  neuen Klub gründen!)

Bei den Gemeinden ist es dasselbe Theater. Da redet man gemeinsam mit den Bürgern darüber, dass man Kleinstgemeinden vernünftig zusammenlegen kann. Die Steiermark zeigt da zum Teil richtige Ansätze, sage ich, um das Service zu erhöhen, um den Bürgern mehr Geld zu lassen, nicht für die Politfunktionäre, liebe Kollegen von der SPÖ – und was machen Sie? Nichts haben Sie gemacht, auch nichts zustande gebracht! Also hören Sie endlich auf, den Menschen ein X für ein U vorzumachen!


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Im Politsystem, auch bei der Parteienförderung kläglichst versagt. Da haben Sie die Parteienförderung hinaufschnalzen lassen, anstatt sie zu reduzieren. (Abg. Weninger: Stimmt ja nicht! Das stimmt alles nicht, was Sie sagen!)

Bei der Sicherheitsdoktrin – Kollege Scheibner hat es ausgeführt – haben Sie auch nichts zustande gebracht. Nichts als Luftblasen.

Das ist die Erfolgsbilanz dieser Bundesregierung, die sich nicht sehen lassen kann!

Und im Bildungssystem erleben wir ja gerade auch das Abdanken der Bildung im internationalen Standard, wenn ich mir das Kasperltheater anschaue, was da bei den Verhandlungen abgeht. Ja, haben das die Kinder verdient? Haben das die Lehrer verdient, dass man zunächst einmal schaut, dass es den Lehrern und den Direktoren und den Parteien gut geht, anstatt eben auf die Kinder zu schauen, um das Bildungs­system nach vorne zu bringen? Haben sie das verdient? Jeden Tag liest man darüber in der Zeitung, aber es kommt nichts heraus. Die Lehrer haben keine Anreize. Die wollen ja größtenteils auch etwas verändern, aber Sie lassen es nicht zu, weil es um den Einfluss der Parteien, der Gewerkschaften, der Machtapparate und der Partei­sekretariate geht. – Das ist Ihre Politik!

Also hören Sie auf, der Opposition vorzuwerfen, sie wolle nichts reformieren! Ganz im Gegenteil! Wir wären der Reformmotor in dieser Republik, aber ihr seid der Stillstandsmotor, der versagt hat und einen Kolbenreiber gehabt hat. (Beifall beim BZÖ.)

18.15

18.15.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 700/A(E) der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Molterer, Dr. Rosenkranz, Scheibner, Mag. Musiol eine Frist bis 8. September 2013 zu setzen. (Abg. Riepl: Der Bucher fehlt!)

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

18.16.16Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 12 und 13 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Huber. – Bitte. (Oje-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Steibl: Der Huber-Bauer!)

 


18.16.17

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Jetzt reden wir über den Umweltkontrollbericht, und eines kann man eindeutig feststellen: Die Umweltpolitik ist eindeutig in der Hand von Raiffeisen. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Hornek: Huber!) Dieser Herr Landwirtschafts- und Umweltminister dient ja einzig und allein Raiffeisen. Der Krake von Raiffeisen hat die gesamte Agrar- und Umweltpolitik im Würgegriff. (Beifall beim BZÖ.)

Aber am Anfang möchte ich mich bei den Beamten des Umweltbundesamtes für ihre Empfehlungen bedanken. Das Versagen dieser ÖVP-Politik, dieser von Raiffeisen dominierten Politik ist, glaube ich, wirklich sagenhaft.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 215

Allein wenn wir uns anschauen, was wir mit dem Nitrat und mit den Pestiziden für Probleme betreffend Grundwasserqualität haben. Das wollen die Bauern nicht. Das will die Bevölkerung nicht. Aber diese ÖVP ist da auf dem Holzweg, und Gott sei Dank wird dieser Holzweg bei den Wahlen baldigst beendet werden.

Aber auch die Europäische Kommission sieht höchsten Handlungsbedarf. Es gibt zwar kleine Erfolge bei der Luftreinhaltung, aber alleine wenn man sich die Stickstoffoxide oder die Feinstaubbelastung ansieht: Allein im Jahr 2010 lagen die Stickstoffoxide 40 Prozent über dem EU-Grenzwert. Und was hat dieser Bundesminister gemacht? Nichts! Diese Bundesregierung hat absolut nichts gemacht. (Abg. Grosz: Die Bienen haben sie umgebracht! Bienenmörder!)

Bei den Böden, bei der gesamten Landnutzung, da geht alles, die Freisetzung in Richtung Siedlungsgebiet. Der Herr Bundesminister sollte ein Umweltminister sein, macht aber absolut nichts. (Beifall beim BZÖ.)

Deswegen möchte ich hier jetzt einmal folgende Forderung wirklich unterstreichen: Es ist höchst an der Zeit, dass wir das Landwirtschaftsministerium vom Umweltminis­terium trennen. Denn jeder in Österreich weiß, wen dieser Herr Bundesminister vertritt: die Industrie, die Chemiekonzerne und Raiffeisen, aber die Umwelt, das Leben, die Gesundheit unserer Bevölkerung sind ihm vollkommen egal. – Da gehört endlich gehandelt! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Minister! Wo sind denn Ihre Maßnahmen? Was haben Sie die letzten Jahre umgesetzt, außer dass Sie massiv das Bauernsterben forciert haben? Wo gibt es Konzepte für eine Raumplanung? Was haben Sie gemacht?

Was haben wir in der Landwirtschaft für eine Situation? – Das Bekenntnis zur Selbst­bestimmung, dass wir keine gentechnisch veränderten Organismen anbauen. Und was macht dieser Bundesminister? – Im Gegenzug importieren wir jedes Jahr hundert­tausende Tonnen gentechnisch veränderter Organismen. (Pfui-Rufe beim BZÖ.) Das wird über die Landwirtschaft veredelt und kommt eins zu eins auf den Teller des Konsumenten. Niemand will das. Niemand heißt das gut. Dieser Bundesminister tut gar nichts dagegen.

Was ist im Bereich der Chemikalien? – Obwohl wir heute wissen, welche hormonelle Wirksamkeit gewisse Pestizide auf den Menschen und auf Tiere haben, dieser Minister macht gar nichts. Weiterhin werden alle Pestizide ausgebracht. (Abg. Grosz: Pfui!)

Herr Bundesminister, warum? Wo sind da Ihre Taten? Wo gibt es da Pläne? Was haben Sie gemacht im Energiesektor? Herr Bundesminister! Sie haben zugeschaut, dass die TIWAG, dass das Land Tirol alle 14 Wasserkraftwerke an die amerikanischen Kredithaie verscherbelt. (Abg. Grosz: Pfui!)

Sie haben überhaupt nichts gemacht, damit der Landwirt zum Energiewirt wird. Sie haben eine mutlose Politik. Ihre einzige Politik ist, den Landwirt in die Abhängigkeit zu treiben.

Herr Bundesminister! Diesen Holzweg müssen wir verlassen. Es braucht eine sofortige Wende, sowohl im Umweltbereich als auch im Agrarbereich. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Bravo! Sehr richtig! Ihr seid’s die Bienenmörder! Gemeuchelt habt ihr die Sumsi!)

18.20


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Doppler kommt nun zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 216

18.21.02

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme Stellung zum Antrag 2359/A(E) betreffend Güllebehälter und Gülleausbringung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bauern bekommen immer mehr Vor­schriften und Verordnungen. In diesem Fall geht es um die Abdeckung von Gülle­be­hältern und Güllegruben, besonders von flüssigem Wirtschaftsdünger und Biogasgülle.

Wenn man Verordnungen vorschreibt, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss man auch Investitionsförderungen gewähren. Das steht außer Frage. Gasförmige Emis­sionen aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung müssen im Rahmen internatio­naler Reglementierung reduziert werden. Im Rahmen des österreichischen Program­mes zur Förderung einer umweltgerechten und den natürlichen Lebensraum schützen­den Landwirtschaft ist es auch für die Bauern wichtig, eine schonende und auch eine verlustarme Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle zu ermög­lichen.

Für die Zukunft, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollte man sich überlegen, ob man nicht Schlauchsysteme für die Gülleausbringung einsetzen und mehr forcieren sollte. Es funktioniert auch in der Schweiz und in Holland mit solchen Anlagen. Man sollte auch in Österreich in Zukunft solche Maßnahmen und solche Systeme forcieren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

18.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


18.22.43

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Dieser zehnte Umweltkontrollbericht ist ein Regelwerk, welches Problemfelder aufzeigt, jedoch oft Lösungen vermissen lässt, da Querschnitts­materien angesprochen werden.

Hier wäre ein Schulterschluss sämtlicher Ressortkollegen optimal gewesen. Besonders bei Feinstaub und Stickoxiden besteht Handlungsbedarf. Die Bereitschaft des Herrn Bundesministers Berlakovich zu einer Bündelung der Kräfte in der nächsten Klima­schutzperiode ist allerdings begrüßenswert, nur wird er es vermutlich nicht mehr persönlich durchführen können.

Meine Damen und Herren, ich möchte auch auf Tagesordnungspunkt 13 eingehen, die Gülleproblematik. Wir wissen alle, dass Ammoniak sehr schädlich für das Klima ist und dass hier Maßnahmen getroffen werden müssen, zum Beispiel mit diesen Gülle­behältern mit festen Deckeln, damit diese Ammoniakgase nicht so leicht entfliehen und für die Energiegewinnung genützt werden können. Auch die Ausbringung der Gülle auf den Feldern wird oft etwas – ich sage es jetzt einmal, es ist heute schon einmal angesprochen worden vom Kollegen aus Kärnten – massiv durchgeführt.

Ich wohne selber in einer Grünzone und ringsherum sind grüne Felder. Es ist sehr angenehm, dort zu wohnen. Da gibt es einen kleinen Bach und die Problematik ist, wenn schlechtes Wetter kommt, dann fahren die Bauern mit den Güllefässern. Dann wird auf Teufel komm raus Gülle ausgebracht, was dann zur Folge hat, dass der Großteil zuerst in diesen kleinen Bach und dann Richtung Bodensee abfließt. Sie wissen, der Bodensee ist ein Trinkwasserspeicher mit Trinkwasserqualität. Das ist also nicht so optimal. Es ist dann schon oft zu Verschmutzungen der Leiblach, dem Grenzfluss zwischen Deutschland und Österreich im Leiblachtal, gekommen. Also darauf sollte schon geachtet werden. Es ist auch vorgesehen, was ich so gesehen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 217

habe, dass schonend mit der Gülleausbringung umgegangen wird und die Natur nicht mutwillig zusätzlich belastet wird. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

18.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


18.25.06

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zehnte Umweltkontroll­bericht bietet die Möglichkeit, eine ganzheitliche Betrachtung des Umweltbereiches vorzunehmen. Dieser Bericht analysiert die wichtigsten Herausforderungen im Bereich des Umweltschutzes und fasst Empfehlungen der Fachleute für die Politik zusammen. Es handelt sich hier um einen gut gegliederten, strukturierten Bericht, und ich bedanke mich bei all jenen, die diesen Bericht verfasst haben.

Im Bereich Wasser und Wasserwirtschaft wurden bedeutsame Erfolge erzielt, und zwar aufgrund der Tatsache, dass es ein enormes Engagement der Landgemeinden und der Bevölkerung in Bezug auf Abwasserreinigung gegeben hat und immer noch gibt, somit bleibt die wichtigste Ressource unseres Landes, nämlich gesundes Wasser, erhalten. (Abg. Grosz: Sag etwas zum Bienenmord!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Thematik Wasser ist aber eine, die uns in den letzten Tagen und Wochen massiv beschäftigt hat aufgrund der Hochwas­serereignisse, und auch hier gibt es einen klaren Konnex. Wasser braucht seinen natürlichen Läufen entsprechend Fläche und entsprechend Zeit, um geordnet abfließen zu können. Wir müssen alle zur Kenntnis nehmen, dass man diesem Grundprinzip in der Vergangenheit zu wenig Beachtung geschenkt hat und in diesem Zusammenhang bedarf es ebenfalls einer Optimierung.

Der Themenbereich Luft ist ebenso wichtig, geschätzte Damen und Herren. Bei der Luftreinhaltung hat es ebenfalls Erfolge gegeben, wie dieser Bericht eindeutig zeigt. Die Aufgabenstellungen für die Zukunft konzentrieren sich in diesem Zusammenhang auf den Feinstaub und auf die Stickoxide.

Es sind ebenfalls umgehend Maßnahmen im Bereich Verkehr zu setzen.

Themenbereich Boden: Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es sich dabei um die Grundlage unserer Ernährung handelt und mit dieser Ressource schonendst umzu­gehen ist. Vergegenwärtigen müssen wir uns, dass wir riesige Flächen täglich versie­geln und damit ebenfalls zum Thema Hochwasser einen ungewollten negativen Beitrag leisten.

Geschätzte Damen und Herren! Der Energiebereich und der Klimaschutz liegen mir besonders am Herzen. Ich freue mich ganz besonders, dass es gelungen ist, jährlich 100 Millionen € für die Dämmstoffinitiative zur Verfügung zu stellen. Das ist irrsinnig wertvoll und wichtig, weil die eingesparte Energie ist für die Umwelt die beste Energie und auch aus ökonomischer und volkswirtschaftlicher Sicht die wertvollste Energie. Diese Dämmstoffinitiative schafft Arbeitsplätze für Menschen und nicht für Maschinen und ist damit auch volkswirtschaftlich in hohem Maße bedeutsam.

Ein internationaler Vergleich zeigt einem den Stellenwert, den wir haben. Wenn wir den Bereich erneuerbare Energie im europäischen Raum vergleichen, dann ist festzu­halten, dass wir in Österreich heute bereits über 30 Prozent unseres gesamten Energieverbrauches aus erneuerbaren Energien decken. Als Vergleich nur dazu unser Nachbarland Deutschland: Dort sind es nicht einmal ein Drittel, nämlich 9,8 Prozent. Der europäische Schnitt liegt bei 11,7 Prozent. Das sind gute Werte, die sich herzeigen lassen. Eine wahre Bewertung unserer Umweltleistungen nimmt das Ausland dann vor,


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wenn sie zu uns kommen und Umwelttechnologien kaufen. – Das war mein Schluss­satz, hochgeschätzter Herr Klubobmann! (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


18.29.09

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Umweltkontrollbericht wird alle drei Jahre erstellt. Das ist der Zehnte Umweltkontrollbericht und da danke ich den ExpertInnen des Umweltbun­desamtes für die ausführliche Datensammlung, für die Empfehlungen.

Dieser Zehnte Umweltkontrollbericht stellt der Umwelt in Österreich insgesamt ein sehr gutes Zeugnis aus. Zuletzt wurde das auch von zwei renommierten amerikanischen Universitäten bestätigt, die Österreich auf Rang 7 von über 130 Staaten einreihen was die Umweltqualität anlangt. Das heißt, wir haben in vielen Bereichen große Fortschritte erzielt. Das wurde auch im Umweltkontrollbericht positiv vermerkt. Wir haben aber natürlich auch Handlungsbedarf.

Positiv entwickelt hat sich beispielsweise die Wasserqualität. Den Menschen aus­reichend Trinkwasser, in ausreichender Menge, in hoher Qualität zur Verfügung zu stellen, gelingt. Wir haben eine sehr positive Resonanz beim Hochwasserschutz, auch bei der Abfallwirtschaft, im Ressourcenmanagement und auch bei den erneuerbaren Energien, der Abgeordnete Hornek hat es gerade erwähnt.

Wir haben beim Klimaschutz und auch beim Bodenverbrauch Handlungsbedarf. Ohne jetzt da zu sehr ins Detail zu gehen, nur auszugsweise ein paar Aspekte: Die Wasser­qualität, Trinkwasserqualität und auch Badewasserqualität bei den Flüssen und Seen ist exzellent. Das bestätigen auch alle Untersuchungen. Gerade jetzt, wenn der Sommer wieder einer wird, ist es wichtig für die Menschen, die das nutzen wollen. Das wurde zuletzt auch von der Europäischen Umweltagentur bestätigt.

Verbesserungsbedarf gibt es bei der Gewässerökologie. Gewässerökologie heißt, dass die Durchgängigkeit zum Beispiel für Fische nicht gewährleistet ist, unter anderem wegen Wasserkraftwerken, aber auch Hochwasserschutzanlagen. Daher haben wir den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan im Jahr 2009 gemeinsam mit den Bundesländern, den NGOs und der Energiewirtschaft verabschiedet. Zug um Zug bauen wir Fischaufstiegshilfen bei großen Kraftwerken, aber auch bei Hochwasser­schutz­anlagen. Wir haben bisher 110 Projekte umgesetzt. In den nächsten Jahren muss das konsequent ausgebaut werden, um eben die Gewässerökologie – das heißt nicht die Wasserqualität, die ist hoch –, die Durchgängigkeit der Flüsse zu verbessern.

Zur Umsetzung der Hochwasser-Rahmenrichtlinien: Da sind wir auch sehr gut unterwegs. Gerade die Hochwässer der letzten Wochen haben gezeigt, dass wir einen hohen Ausbaugrad, was den Schutz anlangt, haben. Seit mehreren Jahren betreiben wir auch ökologischen Hochwasserschutz. Das heißt, wir geben dem Fluss Über­flutungs­raum, Retentionsraum. In den letzten Jahren waren das rund 8 000 Hektar am Inn, am Lech, an der Drau, an der Mur, an der Donau, an der Lafnitz, an der Leitha, an verschiedenen Flüssen. Und wir bauen das auch weiter aus. Wir haben zuletzt in der Bundesregierung zum Thema hochwassersicheres Österreich einen Plan beschlossen, wo unter anderem festgehalten ist, dass es jährlich ab dem nächsten Jahr 200 Mil­lionen € für die nächsten zehn Jahre gibt, um Österreich Stück für Stück sicherer im Bereich des Hochwasserschutzes zu machen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 219

Auch die Situation der Luft hat sich in Österreich verbessert. Die Luftqualität ist kontinuierlich besser geworden in den letzten Jahren. Wir investieren auch sehr viel in Luftreinhaltemaßnahmen. Das zeigt auch der Umweltkontrollbericht. – Zum Beispiel das Immissionsschutzgesetz-Luft: Wir haben hier auch Verordnungen für Feinstaub und für Stickoxid erlassen. Wir haben zum Beispiel sehr starke Reduktionen bei den Luftschadstoffen, beim Schwefeldioxid – denken Sie an den sauren Regen, das ist heute kein Thema mehr. Auch bei Ammoniak oder Arsen, Blei, Kohlenmonoxid und ähnlichen Schadstoffen haben wir starke Reduktionen. Wir haben Handlungsbedarf beim Stickoxid und auch bei den Treibhausgasen. Hier müssen wir eindeutig besser werden.

Damit zum Klimaschutz: Wir befinden uns seit heuer, im Jahr 2013, in einer neuen Klimaperiode, nämlich bis 2020. Die Klima- und Energieziele sind klar, Österreich muss im Klimaschutz besser werden. Wir haben auch die Chance dazu. Wir haben den Klimaschutz auch hier im Hohen Haus novelliert. Wir haben festgelegt, wie viel wir bei Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Raumwärme bis 2020 emittieren dürfen und wie stark wir die Treibhausgase reduzieren müssen. Ziel ist, dass wir eben im Klimaschutz unsere Ziele erreichen, diesmal jetzt in der neuen Periode.

Wir haben vor Kurzem im Ministerrat auch ein Maßnahmenpaket beschlossen. Wir haben gemeinsam, die Bundesstellen mit den Bundesländern, ausgemacht, wie wir im Verkehr, wie wir in der Wirtschaft und in anderen Sektoren Treibhausgase reduzieren. Parallel dazu arbeiten wir an der Umsetzung der Energiewende, weg von den fossilen Energieträgern. Unser Ziel bis 2020 ist ein Anteil von 34 Prozent an erneuerbaren Energieträgern. Wir sind jetzt bei einem Stand von 31 Prozent. Also wir haben das konsequent ausgebaut und werden das weiter tun. Viele Gesetze dienen dazu, um das auch umzusetzen – Ökostromgesetz, Klimaschutzgesetz und die Fördermaßnahmen.

Abfallwirtschaft: Europaweit hat Österreich eine Spitzenposition in der Abfallwirtschaft. Das bestätigt auch der Umweltkontrollbericht. Das Abfallaufkommen ist gesunken und wir führen sehr viel in den Stoffkreislauf zurück.

Positiv ist auch, dass wir die Lebensmittelverschwendung reduzieren wollen. Ich lade Sie alle ein, hier mitzumachen. Ein Thema für die Wirtschaft beziehungsweise das Ressourcenmanagement ist auch, Energie- und Rohstoffe einzusparen. Hier bestätigt der Umweltkontrollbericht, dass der Materialverbrauch um 12 Prozent gesunken ist und die Ressourceneffizienz um 13 Prozent gestiegen ist. Das heißt, auch das ist ein wichtiger Punkt.

Abschließend: Wir sind sehr gut im Umweltschutz unterwegs. Der Umweltkontroll­bericht bestätigt das hohe Niveau der Umwelt. Wir müssen besser werden, und an dem arbeiten wir tagtäglich. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

18.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


18.35.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Klar ist Umweltpolitik eine Querschnittsmaterie, aber, Herr Bun­desminister, es ist nicht möglich etwas schönzureden, was in der Sache leider ganz anders aussieht. Der Umweltkontrollbericht ist eine schonungslose Abrechnung mit Ihrer Politik und eine Dokumentation des Scheiterns. Ich möchte zwei, drei Punkte herausgreifen.

Zwei Drittel aller Flüsse verfehlen derzeit den guten ökologischen Zustand. Wir haben nach wie vor Grundwasserprobleme betreffend Nitrat, das ist in manchen Gebieten


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sogar steigend, und wir haben Pestizidbelastungen mit neuen Pestiziden. Wir haben im Bereich Luft, wir haben im Bereich Feinstaub und im Bereich der Klimapolitik massive Versäumnisse. Teilweise wurden die Maßnahmen des letzten Umweltkontrollberichtes nicht umgesetzt. (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Das war die alte Periode! Wir sind in der neuen Periode!)

Es läuft ein EU-Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Feinstaub. Wir sind EU-Schlusslicht bei der Treibhausgasemissionsreduktion in Bezug auf die Reduktionsziele. Und, Herr Bundesminister, Sie haben auch nichts getan, um neue innovative Projekte voranzubringen, zum Beispiel, sich für eine ökosoziale Steuerreform einzusetzen oder in Ihrem Kernbereich einen Bio-Einstiegsstopp zu verhindern.

Auch im Bereich der Raumordnung gibt es ein Scheitern auf der ganzen Linie. Die Flächenversiegelung ist gestiegen. Wir haben auch im Bereich der roten Zonen keine wirklichen Maßnahmen von Ihnen gesehen.

Abschließend, meine Damen und Herren: Heute ist auch eine Bilanz in der „Kleinen Zeitung“ präsentiert worden. Sie rangieren hier eindeutig auf dem letzten Platz. Und die Chefredakteure der großen Tageszeitungen haben es klar auf den Punkt gebracht: Für Gerald Mandlbauer, „Oberösterreichische Nachrichten“, gab es „zu viele Pannen. Das war es.“

Hubert Patterer, „Kleine Zeitung“, hat gemeint: „Ordnete seine Funktion als Umwelt­minister schamfrei der Agrar-Lobby unter. Hat sich davon nie mehr erholt. Ablöse­kandidat.“

Oder die „Salzburger Nachrichten“ schreiben: „Kein gutes Jahr mit erlaubtem Bienengift und umstrittenen Almprämien. Minister auf Abruf.“

Und wenn man nach Tirol schaut: „Bewegt sich in sensiblen Bereichen wie ein Elefant im Porzellanladen, sammelt einen Minuspunkt nach dem anderen (E10, Bienen, Almflächen).“ 

Das ist Ihre Bilanz, Herr Bundesminister.

Zurück an den Start!, würde ich sagen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.

 


18.37.22

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Bundesminister hat vor allem die Erfolge seiner Regierungszeit hier präsentiert. Aber wenn man sich den Umweltkontrollbericht näher ansieht und sich insbesondere dem Kapitel Luft widmet, dann gibt es schon noch sehr viel zu tun, denn die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger – insbesondere spreche ich hier auch die Feinstaub- und Stickstoffoxid-Problematik in der Steiermark und im Großraum Graz an – wird da erheblich belastet. Zum Beispiel 2010 lagen allein die Stickstoffoxide um 40 Prozent über den zulässigen Emissionshöchstmengen. Auch beim Feinstaub waren im Jahr 2011 in sieben Bundesländern die Belastungen nicht innerhalb der europäischen Luftqualitätsrichtlinie.

Ich glaube, Herr Bundesminister, es ist dringend notwendig, dass hier ein bundesweit einheitliches und vor allem aber verbindliches Luftreinhaltekonzept erstellt wird und insbesondere auch, dass hier ein Zeitplan und auch ein Konzept über die Verant­wortlichkeiten von Bund und Ländern zur schrittweisen Einhaltung der Grenzwerte erstellt wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 221

Herr Bundesminister, wir sind zwar jetzt schon am Ende der Gesetzgebungsperiode, aber ich glaube, das ist sehr, sehr wichtig und besonders da müssen Maßnahmen gesetzt werden.

Zum Entschließungsantrag der Abgeordneten Weninger und Schultes, dieser betrifft auch besonders die Stickstoffoxid-Problematik (Zwischenruf des Abg. Rädler): Ich muss sagen, das ist ein wichtiger und richtiger Schritt, insbesondere bei mir in der Oststeiermark, wo wir sehr, sehr viele Schweinezucht- und Mastbetriebe haben, den ich sehr begrüße. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hornek.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. – Bitte.

 


18.40.01

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Lebensminister! Der Umweltbericht zeigt eigentlich, neben den Daten, Informationen und Empfehlungen, wie gut die Situation in Österreich ist und stellt Österreich und damit Ihnen, Herr Lebensminister, ein sehr gutes Zeugnis aus. Ich denke, Raiffeisen liefert gute Bilanzen und der Umweltbericht zeigt, wie Österreich glänzt. (Abg. Huber: Du bestätigst, dass er Raiffeisen-Minister ist!) Ich bin froh, dass Österreich eine schöne Heimat ist. Das wird übrigens von vielen Touristen, die ihren Urlaub bei uns verbringen, auch so gesehen.

Ausgezeichnetes Trinkwasser wurde heute schon erwähnt. Wir haben auch super Qualität in den Bächen und Seen unseres Landes. Wenn man beispielsweise nur das Zillertal betrachtet, das tourismusintensivste Tal mit acht Millionen Nächtigungen: 70 Millionen € wurden dort in Kläranlagen investiert. Das Wasser wird vom Tuxer Gletscher auf 3 000 Meter Höhe bis zu den Zollhäusern an der deutschen Grenze gesammelt und geklärt. Auch alle Hütten im Skigebiet sind angeschlossen.

Ich denke, dass wir auch bei der Luftqualität eine Lösung finden konnten, mit der wir der Umwelt gerecht wurden, und mit der Installierung der EU-Normen konnten wir auch die Wirtschaft leben lassen. Bei der erneuerbaren Energie sind wir Europa-/Welt­meister!

Weil ich vorhin den Tourismus erwähnt habe: Dieser wird hier etwas geschunden und manchmal auch schlecht hingestellt. Ich möchte nur sagen, auch der Vorwurf, dass der Tourismus viel zu viel Energie braucht, insbesondere Beschneiungsanlagen und Skilifte, läuft ins Leere. Wir haben das genau untersucht. Der größte Tiroler Industrie­betrieb braucht mehr Energie als alle Skigebiete und Schneeanlagen in diesem Lande.

Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Auch Natura-2000-Gebiete hätten wir genug. Die Zündelei der Grünen in Brüssel und die Vernaderung unserer Heimat wären entbehrlich gewesen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

18.41

18.41.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung, die wir über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehmen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Umwelt­ausschusses, den Zehnten Umweltkontrollbericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für diese Kenntnisnahme eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 222

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13, die dem Ausschussbericht 2490 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Güllebehälter und Gülleaus­bringung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 330.)

18.42.23 14. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (2408 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das AWG 2002 geändert wird (AWG-Novelle Verpackung) (2487 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 219/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Befreiung von Betrieben vom Andienungszwang (2488 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 14 und 15 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 


18.42.47

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es geht um eine Novellierung der Verpackungsverordnung. Geht es nach dem Willen der EU, soll diese Novelle ökonomische Verbesserungen und einen größeren, breiteren, fairen Wettbewerb garantieren und bringen.

Ich erinnere daran, dass in Österreich im Bereich der eigentlich wirklich gut funk­tionierenden Abfallwirtschaft derzeit etwa 35 000 Menschen beschäftigt sind; das sind demnach auch 35 000 Arbeitsplätze, die da zur Verfügung stehen. Wenn man sich das System in Österreich ansieht und es mit ähnlichen Ländern vergleicht, die uns umgeben, dann, kann ich nur sagen, sind wir stolz auf das, was in den letzten Jahren im Bereich der Abfallwirtschaft in Österreich aufgebaut wurde. Andere Länder beneiden uns darum, wie das alles hier funktioniert, wie es organisiert ist und wie es auch finanziert wird.

Wenn nun mit dieser Verpackungs-Novellierung Änderungen vorgesehen sind, dann haben wir Freiheitliche große Bedenken, dass diese Umstellung nicht nur eine halbe Milliarde Euro kosten würde, sondern auch, dass es zu massiven Verschlechterungen durch diese Umstellungen, gerade auch, was die Kosten für den Bürger betrifft, kommen würde. Wir haben im Vorprüfverfahren zahlreiche Stellungnahmen gelesen. Gerade die Gemeinden hegen große Zweifel daran, dass diese Umstellung für sie nicht große Nachteile bringen würde. Ich gebe zu bedenken, dass in großen Städten überall ein entsprechendes Abfallsammelsystem aufgebaut wurde. Man hat darüber hinaus diese Abfallproblematik positiv umgemünzt, man hat Fernheizkraftwerke errichtet.

Ich denke dabei zum Beispiel an meine Heimatstadt Linz, wo mittlerweile über 60 Prozent der Versorgung mit Energie über Fernheizkraftwerke erfolgt. Und wenn diese Umstellung so wie vorgesehen kommen sollte, wird es wahrscheinlich zu einem großen Mülltourismus kommen. Wir haben beim Fernheizkraftwerk in Wels oder in Linz


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 223

jetzt schon das Problem, dass es dort zu einem riesigen Transfer kommt, wo der Müll aus aller Herren Länder in Europa kreuz und quer durchgeschleust wird.

Vor allen Dingen wird das, was unsere Kinder uns noch gelehrt haben: Papa, du musst den Müll trennen, das in diese Tonne, das in jene Tonne!, einfach verloren gehen, weil es später keine Rolle mehr spielt, wo man was tatsächlich hineinwirft. Statt dass man möchte, dass die Menschen weiterhin an diesem System festhalten, indem man hergeht und sagt: Derjenige, der weniger Müll verbraucht, soll dafür sogar noch belohnt werden!, soll jetzt eine Umstellung erfolgen, die wir in dieser Form nicht ganz nachvollziehen können.

Wenn wir nun auch erfahren, wenn wir jetzt umstellen, dass im Jahre 2020 die EU selbst wiederum die Umstellung von der Umstellung machen möchte, dann würde es mich freuen, wenn unsere Bundesregierung an die EU herantreten und sagen würde: Wir haben ein gut funktionierendes System. Ich weiß, wir haben hier ein Problem mit einer sogenannten Monopolstellung, aber gebt uns Zeit bis 2020, dann werden wir gemeinsam eine Lösung finden. Ich glaube, das wäre gut und sinnvoll. (Beifall bei der FPÖ.)

18.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


18.46.57

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuallererst möchte ich, um die Zeit gut zu nützen, den Abänderungsantrag, der notwendig ist, verlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Abfallwirt­schafts­gesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Verpackung) (2408 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (2487 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (2408 d.B.) eines Bundesgesetzes, in der Fassung des Ausschussberichtes (2487 d.B.), mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Verpackung) wird wie folgt geändert:

1. In der Z 5 wird im § 13h Abs. 1 das Wort „Papier“ durch die Wortfolge „Papier, Karton, Pappe und Wellpappe“ ersetzt.

2. In der Z 15 lautet der letzte Satz des § 29b Abs. 3 wie folgt:

„Ein erstmals genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem für Haushalts­verpackun­gen hat die geplanten Teilnahmemassen je Tarifkategorie für das erste Kalendermonat innerhalb der ersten drei Wochen des Vormonats vor Aufnahme der Tätigkeit und für das zweite Kalendermonat innerhalb der ersten drei Wochen des ersten Kalender­monats der Tätigkeit elektronisch im Wege des Registers zu melden.“

3. In der Z 15 lautet der letzte Satz des § 29d Abs. 2 wie folgt:

„Ein erstmals genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem für gewerbliche Ver­packun­gen hat die geplanten Teilnahmemassen je Tarifkategorie für das erste Kalen­dermonat innerhalb der ersten drei Wochen des Vormonats vor Aufnahme der Tätigkeit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 224

und für das zweite Kalendermonat innerhalb der ersten drei Wochen des ersten Kalendermonats der Tätigkeit elektronisch im Wege des Registers zu melden.“

Begründung:

Zu Z 1: Es handelt sich um eine inhaltliche Präzisierung, weil sich die Sammelkategorie „Papier“ aus Papier, Karton, Pappe und Wellpappe zusammensetzt. Die bisherige Formulierung ist diesbezüglich nicht eindeutig.

Zu Z 2 und Z 3: Die nunmehrige Formulierung ermöglicht es für die ersten zwei Monate, die ein Sammel- und Verwertungssystem am Markt agiert, getrennt präzise Planzahlen in das Register melden zu können. Damit können die Marktanteile der Systeme in der Anfangsphase genauer festgelegt werden.

*****

Das war der Text des Abänderungsantrages. Wenn irgendeiner hier im Hohen Haus das verstanden hat, dann gratuliere ich ihm.

Meine geschätzten Damen und Herren! Das ist unsere derzeitige Novelle; das sind echt schwere Geschichten, harte Brocken. Ich kann Ihnen nur sagen: Zwei Jahre Verhandlungen zu diesem Thema, die waren so ziemlich das Raffinierteste, was ich in meiner parlamentarischen Lebenswelt bisher gehabt habe!

Es geht nicht um wirklich sehr viel, aber es geht darum, in einem festgefügten System eine Spur an Wettbewerb unterzubringen. Die EU verlangt es von uns, die Gemeinden wünschen es sich, die Bürger auch. Eine Spur an Wettbewerb ist gelungen, gerade so viel, dass man von echten Kostensenkungen reden kann, vielleicht sogar der Beginn einer Kostentransparenz kommen wird. Auf jeden Fall werden für die Gemeinden zusätzlich 20 Millionen € herauskommen, um die Kosten für die Bürger zu senken. Es wird auch möglich sein, einige Gelder für die Bekämpfung des Littering bereitzustellen und damit der Verschmutzung der Landschaft durch Müll entgegenzuwirken. 

Wie gesagt: ein wenig Wettbewerb, ein gut funktionierendes System und der Vorteil für die Bürger, dass sich trotz all der großen Diskussionen und Veränderungen im täglichen Leben für die Menschen nichts ändern wird. Sie werden ihre gewohnten Plätze, wo sie ihre nicht mehr gebrauchten Verpackungen unterbringen können, weiter­hin vorfinden.

Das heißt, auf Deutsch gesagt: Wir haben uns bemüht, die EU-Vorgaben zu erfüllen und den Bürgern entgegenzukommen. Für die Gemeinden ist es ein Vorteil, und die Wirtschaft wird ein bisschen wirtschaftlicher. Etwas Besseres gibt es derzeit nicht, daher bitte ich Sie, die Reform zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


18.50.23

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Umweltsprecher der ÖVP hat wirklich ernsthaft gesagt: „Etwas Besseres gibt es nicht.“ – Das ist schlechthin hanebüchen! Aber er hat ja in anderen Dingen auch gezeigt, dass er von der Sache nicht viel versteht. Denn man muss ganz klar sagen, und auch die EU sagt, dass dies die höchste Priorität ist, auch laut EU-Recht, nämlich Abfallrahmenrichtlinie. Sie sagt ganz klar: Müllvermeidung hat oberste Priorität!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 225

Aber die Müllvermeidung hat dieser Minister mit Zähnen und Klauen vermieden! So schaut es aus. Er hat alles dazu getan, Müllvermeidung hintanzureihen, wirklich alles. Im ersten Schritt haben wir ihn kurze Zeit sogar einmal gelobt, weil er, über das Lebensministerium koordiniert, eine Initiative von Experten hat entwickeln lassen. Diese Initiative hat dann meine Kollegin Christiane Brunner als Initiativantrag eingebracht.

Meine Damen und Herren! Es ist dermaßen unglaublich, aber dieser Initiativantrag – und es ist, glaube ich, so etwas, unter Anführungszeichen, „auch noch nie dage­wesen“ – wurde sage und schreibe neun Mal vertagt! Behandelt, vertagt, behandelt, vertagt. Sie von ÖVP und SPÖ haben sich nicht getraut, diesen Antrag abzulehnen, denn dann hätte man einmal ernsthaft beweisen müssen, warum man gegen ein echtes Öko-Bonus-Modell im Bereich der Mehrwegsituation ist.

Wir brauchen eine Mehrwegregelung, damit das Müllaufkommen nicht mehr wird, sondern damit wir Verpackung reduzieren, damit wir wieder in ein Mehrwegsystem hineinkommen. Das haben Sie verhindert, Herr Bundesminister: Sie haben es aktiv verhindert! Sie von SPÖ und ÖVP haben verhindert, dass es beschlossen oder eben auch nur abgelehnt wurde, indem Sie es einfach vertagt haben. Neun Mal, das ist unglaublich!

Wie würde so ein Öko-Bonus-Modell funktionieren? – Es würde stufenweise die Mehrwegquote erhöhen und im Sinne eines Malus-Bonus-Systems jene begünstigen, die eine höhere Mehrwegquote haben, hingegen dort entsprechende Abgaben ein­fordern, wo die Mehrwegquote nicht erreicht wird. Also ein Anreizsystem, das funk­tionieren würde! Aber was hat der Minister gemacht? – Einen Kniefall vor Spar, Hofer, REWE, das muss auch einmal klar gesagt werden, vor den großen Handels­ketten!

Ein Kniefall, um dann – umgefallen, wie er war, der Herr Minister – auf Freiwilligkeit zu setzen, wie so oft: Ja, da machen wir ein bisschen Marketing, machen wir ein bisschen freiwillige Maßnahmen. Lassen wir eben ein Marketingkonzept entwickeln, wo man dann Preise gewinnen kann, wenn jemand ein gutes System entwickelt. Herr Minister, so geht es nicht, denn da geht es auch um Wettbewerbsregeln. Es geht um einen gleichen Wettbewerb unter den Handelsunternehmungen und nicht um freiwillige Maßnahmen im Rahmen irgendwelcher Marketingprojekte.

Ich möchte trotzdem nicht verheimlichen, dass die österreichische Abfallwirtschaft und das Abfallwirtschaftssystem grundsätzlich gut aufgestellt sind. Aber Sie als Minister haben Ihre Chance vertan! Leider, sage ich. Wir werden es besser machen.

Abschließend, wie Kollegin Brunner zu Recht immer gesagt hat: Selbstverständlich brauchen wir ein unabhängiges, eigenständiges Umweltministerium! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.53


Präsident Fritz Neugebauer: Der zuvor eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kolle­gen zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Abfallwirt­schafts­gesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Verpackung) (2408 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (2487 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 226

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (2408 d.B.) eines Bundesgesetzes, in der Fassung des Aus­schuss­berichtes (2487 d.B.), mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Verpackung) wird wie folgt geändert:

1. In der Z 5 wird im § 13h Abs. 1 das Wort „Papier“ durch die Wortfolge „Papier, Karton, Pappe und Wellpappe“ ersetzt.

2. In der Z 15 lautet der letzte Satz des § 29b Abs. 3 wie folgt:

„Ein erstmals genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem für Haushalts­verpackun­gen hat die geplanten Teilnahmemassen je Tarifkategorie für das erste Kalendermonat innerhalb der ersten drei Wochen des Vormonats vor Aufnahme der Tätigkeit und für das zweite Kalendermonat innerhalb der ersten drei Wochen des ersten Kalender­monats der Tätigkeit elektronisch im Wege des Registers zu melden.“

3. In der Z 15 lautet der letzte Satz des § 29d Abs. 2 wie folgt:

„Ein erstmals genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem für gewerbliche Ver­packun­gen hat die geplanten Teilnahmemassen je Tarifkategorie für das erste Kalendermonat innerhalb der ersten drei Wochen des Vormonats vor Aufnahme der Tätigkeit und für das zweite Kalendermonat innerhalb der ersten drei Wochen des ersten Kalendermonats der Tätigkeit elektronisch im Wege des Registers zu melden.“

Begründung

Zu Z 1: Es handelt sich um eine inhaltliche Präzisierung, weil sich die Sammelkategorie „Papier“ aus Papier, Karton, Pappe und Wellpappe zusammensetzt. Die bisherige Formulierung ist diesbezüglich nicht eindeutig.

Zu Z 2 und Z 3: Die nunmehrige Formulierung ermöglicht es für die ersten zwei Monate, die ein Sammel- und Verwertungssystem am Markt agiert, getrennt präzise Planzahlen in das Register melden zu können. Damit können die Marktanteile der Systeme in der Anfangsphase genauer festgelegt werden.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


18.53.35

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Umweltminister! Ich möchte nach der Rede des Kollegen Neubauer und gerade auf einen Artikel in der heutigen „Kronen Zeitung“ angesprochen das, was ich eigentlich sagen wollte, ein bisschen umstellen.

Der Herr, der als anonymer Experte auftritt, war nämlich bei vielen Experten­gesprächen mit am Tisch, trägt all das mit, was wir versucht haben in wirklich sehr, sehr schwierigen, fast zweijährigen Verhandlungen, zwischen den Interessen der Städte und Gemeinden, den Interessen der lokalen Abfallwirtschaftsunternehmen und ‑verbände, den Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten, die sich ja mit den EU-Interessen decken, zu erreichen, nämlich dem bisherigen Monopolcharakter durch Marktzutritt die Möglichkeit zu geben, die Preise stabil zu halten oder zu senken und die Recycling-Quoten zu erhöhen.

Und was für die Sozialdemokratie am allerwichtigsten war: bei dieser Frage nicht in die Liberalisierungsfalle zu tappen, sondern die Abfallwirtschaft als wesentlichen Bereich der Daseinsvorsorge zu sehen und deshalb sicherzustellen, dass jeder private Anbieter


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 227

in Zukunft per Gesetz gezwungen ist, die lokalen, örtlichen, kommunalen Einrichtungen mit zu benutzen, damit es nicht zu der befürchteten Vielfalt oder zum Stilllegen von Gemeindeeinrichtungen, Müllsammelinseln, Behältern, aber auch Personal kommen kann, dass nicht einer sagt, ein deutscher Großunternehmer: Ich mache das jetzt in der Gemeinde, aber ich benütze die vorhandene Infrastruktur nicht, ich stelle irgendwo meine eigenen Müllbehälter hin.

All das wurde sichergestellt in einer Verhandlung, die vor wenigen Wochen noch so ausgeschaut hat, als würde dieses Gesetz nicht zustande kommen. Es war auch in meinem Sinn. Du (in Richtung des Abg. Ing. Schultes) bist einige Jahre älter als ich und hast viel mehr Erfahrung, aber das war ein Lehrbeispiel an politischer Verhand­lung. So viele Interessen unter einen Hut zu bringen war wirklich die politische Quadratur des Kreises. Ich glaube, es ist uns ein guter Schritt gelungen, bei aller Kritik, was in diesem Bereich noch besser gehen könnte. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte mich sehr herzlich bedanken, weil sich heute so viele verabschieden. Es geht viel an Kompetenz auch im Umweltbereich verloren. Ich möchte mich wirklich sehr, sehr herzlich stellvertretend für alle Kollegen, die ausscheiden, bei vier Kollegen bedanken, die aus dem Umweltausschuss ausscheiden: vor allem bei meinem lieben Freund Peter Stauber, aber auch bei den Kollegen Erwin Hornek und Konrad Steindl, die wirklich konsequente Vertreter einer nachhaltigen Umweltpolitik waren und auch Handschlagqualität haben.

Zum Abschluss von ganzem Herzen ein herzliches Dankeschön an Herrn Johann Breitenfelder, der über Jahrzehnte als Mitarbeiter des Parlaments und des Parlaments­klubs der Sozialdemokratie Generationen von SPÖ-Abgeordneten liebevoll, kompetent und mit ganzem Herzen begleitet hat. Lieber Johann, im Namen unseres Klubs: Alles Gute in der Pension, Gesundheit und herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

18.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


18.56.55

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir diskutieren eigentlich die AWG-Novelle oder Verpackungsverordnungs-Novelle. Ich darf sie ein bisschen anders bezeichnen: Ich bezeichne sie als Vermeidungs­verhin­derungs-Novelle. In Wirklichkeit ist sie das.

Wenn hier Kollege Schultes den Abänderungsantrag mit den Worten begründet: na ja, wenn es jetzt jemand verstanden hat, dann gratuliere ich (Beifall des Abg. Huber), dann meine ich, offenbar habt ihr, liebe Kollegen von ÖVP und SPÖ, es selber nicht ganz verstanden! Da sollen dann wir von der Opposition mitmachen, obwohl wir eine verantwortungsvolle Zukunftspolitik in diesem Bereich haben wollen?

Sie wissen, es ist bereits ausgeführt worden: Diese Pyramide in der Abfallwirtschaft heißt Vermeiden – Verwerten – Entsorgen. Was Sie hier machen, ist eigentlich, dass Sie in Zukunft weniger verwerten, sondern gleich entsorgen wollen, insbesondere was die Hohlkörper betrifft. Da gab es auch heftige Kritik. Da geht es um 10 000 Tonnen, die weniger am Markt sein werden, ein Marktvolumen von 200 Millionen €. Da geht es um 2 500 Arbeitsplätze, sagt Ihnen Präsident Dicker von VÖEB; das ist ja nicht irgendwer!

Ich denke mir einfach, wenn man sich entscheiden kann, dass man weiterhin ordentlich trennt und damit auch Arbeitsplätze schafft, nachhaltige Vermeidungspolitik macht, ist das sicherlich besser als das, was die Regierung jetzt vorhat: Hauptsache, eine EU-


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Richtlinie ist erfüllt, Hauptsache mehr Wettbewerb! Wir schütten das Kind mit dem Bade aus, die Ökologie ist uns wurscht, der Konsument ist uns auch wurscht. – Liebe Kollegen, das kann es ja wohl nicht sein. Daher ist diese Husch-Pfusch Novelle auch abzulehnen. Das sage nicht nur ich, da gibt es auch entsprechende Zitate.

Übrigens wurden auch die Betroffenen viel zu wenig eingebunden, abgesehen davon, dass eine Folgekostenabschätzung für die Konsumenten, aber auch für die Unter­nehmer nicht stattgefunden hat. Sie wissen in Wirklichkeit gar nicht, ob da eine Ersparnis herauskommt. Wir vermuten genau das Gegenteil.

Ich darf etwa die Wirtschaftskammer zitieren, die das sehr kritisch sieht, den Kollegen Schwarzer, den Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik. Er sagt nämlich: 

„Kritik übt Schwarzer daran, dass ein Kardinalfehler der Novelle entgegen früherer Zusagen des Umweltministeriums nicht beseitigt wurde: Nach der nun beschlossenen Regelung können nicht erfolgreich wirtschaftende Entsorgungssysteme ihre Verluste mit den Gewinnen positiv wirtschaftender Konkurrenten am Ende der Periode quasi gegenrechnen. Schwarzer: ‚Damit entfällt jeglicher Anreiz, erfolgreich und effizient zu wirtschaften. In der Folge sind Kostensteigerungen für Konsumenten und Wirtschaft zu befürchten.‘“

Das Zitat, liebe Kollegen von der ÖVP, ist von heute! Das ist vom 5. Juli 2013. Also haben Sie die Bedenken in keinster Weise ausgeräumt, wie ich das im Ausschuss verlangt habe.

Es gibt noch weitere Zitate, etwa in der APA vom 13. Juni. Da ist dann die Rede davon:

Kritiker meinen hinter vorgehaltener Hand dazu: So könnte es sich ergeben, dass der Anreiz für Sparsamkeit und die Sammelqualität möglicherweise etwas zu gering ausfallen und somit die Sortierkosten steigen könnten.

Also draufzahlen werden mit dieser Novelle laut Experten, die sich auskennen, in Wirklichkeit die Konsumenten und die Umwelt! Das ist das, was wir nicht haben wollen. Daher werden wir dem auch nicht zustimmen. Da kann man auch nicht flapsig hergehen und diesen Artikel der „Kronen Zeitung“ „Todesstoß für die Mülltrennung“, Herr Minister, so leicht vom Tisch zu wischen versuchen, wie das Kollege Weninger gemacht hat. Das stimmt so nicht. (Abg. Weninger: Das habe ich auch nicht ...!)

Das haben die Experten gesagt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Weninger.) Und lieber Kollege Weninger, wenn das so ist, dann nehme ich das für bare Münze: „Todesstoß für die Mülltrennung“. Da machen Sie mit.

Wir vom BZÖ machen nicht mit (Beifall beim BZÖ), denn für uns zählen eine hohe Trennmoral, die nachhaltige Vermeidung vor Entsorgung und Wiederverwertung und natürlich die Kosten für den Konsumenten. Sie belasten die Konsumenten, Sie belasten die Umwelt, wir wollen sie entlasten. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

19.00


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Berlakovich. – Bitte.

 


19.00.45

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Widmann, das, was Sie da an Horrorszenarien zeichnen, entbehrt jeder Realität.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 229

Das Abfallwirtschaftsgesetz ist eine schwierige Materie, hat wirklich intensiver, langer Verhandlungen bedurft, weil nämlich ein bewährtes System zu reformieren war. Das System ist eingespielt, das System funktioniert – das kritisiert ja auch niemand –, aber aufgrund der EU-Vorgaben macht es schon auch Sinn, dass mehr Wettbewerb hineinkommt.

Die Herausforderung bei den Verhandlungen war, mehr Wettbewerb zuzulassen, aber die verschiedenen Interessen – der Städte, Gemeinden und auch der Abfallentsor­gungs­wirtschaft – unter einen Hut zu bringen. Das waren, wie die Vorredner ja ange­sprochen haben, sehr schwierige und komplizierte Verhandlungen, weil das Ziel mehr Wettbewerb war und gleichzeitig den hohen Standard in der österreichischen Abfallwirtschaft beizubehalten. Und den haben wir zweifellos.

Nach einer Umfrage sammeln 96 Prozent der ÖsterreicherInnen die Verpackungs­abfälle getrennt. Und ich bedanke mich bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, dass Sie hier mittun. Jahrelang sehr viel getrennt sammeln, in den Stoffkreislauf wieder zurückführen – es ist wichtig, dass das gemacht wird, und daher danke ich Ihnen genauso wie den Städten und Gemeinden, die hier eine sehr aktive Rolle spielen und den hohen Standard in unserer Abfallwirtschaft absichern. Herzlichen Dank dafür. (Demonstrativer Beifall des Abg. Mag. Gaßner.)

Wichtig ist auch, dass wir im europäischen Vergleich eine Spitzenposition haben. In Österreich landet weniger als 1 Prozent auf den Deponien, in Deutschland sind es 24 Prozent, in Frankreich 33 Prozent, in Tschechien noch mehr. Das heißt, wir führen sehr viel in den Stoffkreislauf zurück. Genauso auch beim Recycling: 70 Prozent Recyclingquote macht uns so schnell keiner nach.

Das kommt nicht von heute auf morgen, sondern das ist eine konsequente Arbeit, und daran sind viele beteiligt: die Unternehmen, die Städte und Gemeinden, aber eben auch die Bevölkerung, die Menschen, die hier aktiv mittun und Metalle, Kunststoffe, Altpapier und andere Wertstoffe getrennt sammeln und in den Stoffkreislauf zurück­führen.

Ein anderes Beispiel dafür ist der Elektroschrott: Die Europäische Union schreibt als Ziel 4 Kilogramm pro Kopf vor, in Österreich werden 10 Kilogramm pro Kopf gesam­melt und in den Stoffkreislauf zurückgeführt. Das ist sehr wichtig, und es war auch das Ziel, dass wir mehr Wettbewerb zulassen, aber gleichzeitig die Sicherheit geben, dass die Haushaltsabfälle weiterhin korrekt und zuverlässig entsorgt werden. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Daher gilt mein Dank allen Beteiligten, die sich hier aktiv und sehr engagiert einge­bracht haben. Es ist sichergestellt worden, dass wir unsere hohe Qualität der Sammelsysteme auch in Zukunft beibehalten können. Es soll auch so sein, dass die Gemeinden für Abfallvermeidungsprojekte mehr finanzielle Mittel bekommen, was ein zentraler Punkt ist. Und es kommt letztlich auch den Menschen zugute, den Gebühren­zahlern. Das Ziel ist auch, dass gewährleistet ist, dass wir die Quoten – so wie hier die Zeitung zitiert wird – festschreiben, sodass die getrennte Sammlung für die Quoten gewährleistet wird. Daran wird sich weiter nichts ändern.

Abschließend: Abfallwirtschaft hat einen hohen Standard in Österreich. Wir arbeiten tagtäglich hart daran, dass dieser hohe Standard erhalten bleibt, weil es wichtig ist, Wertstoffe nicht zu deponieren, sondern sie in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Daher herzlichen Dank an alle Beteiligten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

19.04



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 230

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tages­ordnungspunkt ist Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


19.04.11

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Als Letztrednerin zu diesem Tagesordnungspunkt möchte ich nochmals hervorheben, dass die Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes sowohl ökonomische als auch ökologische Verbesserungen vorsieht. Des Weiteren wurde ein entscheidender Schritt in Richtung freier Wettbewerb auf dem Verpackungsmarkt gesetzt, da es bislang bei den Sammelsystemen eine Alleinstellung der ARA gab.

Kernstück der Novelle ist die Regelung, dass Kommunen und private Entsorger zukünftig auch Verträge mit Mitbewerbern abschließen können. Das heißt, dass es zukünftig auf der einen Seite mehr Wettbewerb unter den Entsorgern geben wird, auf der anderen Seite haben aber auch die Gemeinden die Sicherheit, dass die gesamten Haushaltsabfälle zuverlässig und korrekt entsorgt werden. Damit wird auch dem Europäischen Wettbewerbsrecht entsprochen, und man kommt dem fairen und freien Wettbewerb einen wesentlichen Schritt näher.

Ein wichtiger Punkt in dieser Novelle ist auch die kommunale Mitbenützungspflicht im Bereich der Sammlung und Verwertung der Haushaltsverpackungen.

Bei solchen Novellen – und das haben wir auch heute schon mehrmals von meinen Vorrednern gehört – ist es natürlich immer wieder schwierig, alle Interessen und Wünsche zu berücksichtigen. Aber ich bin mir sicher, dass für alle handelnden Organisationen eine akzeptable Lösung zustande gekommen ist und auch ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden konnte.

Abschließend möchte ich nochmals hervorheben, dass Österreich mit Sicherheit eine Vorreiterrolle bezüglich funktionierender Abfallsammlung, Abfalltrennung und Abfallbeseitigung einnimmt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Auer.)

19.06

19.07.08

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wünschen der Berichterstatter beziehungsweise die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Entwurf betreffend AWG-Novelle Verpackung in 2487 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Ing. Schultes, Weninger, Kollegen und Kolleginnen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Ing. Schultes, Weninger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 5 und 15 eingebracht.

Wer diesen Änderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 231

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Umwelt­ausschusses, seinen Bericht 2488 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

19.09.08Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zur verlegten Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird, in 2439 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen,

Abänderungsantrag der Abgeordneten Gradauer, Kolleginnen und Kollegen sowie

Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – entsprechend der Systematik des Gesetz­entwurfes – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Gradauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend § 1 Abs. 2 eingebracht.

Wer diesen Änderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend § 1 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.

Die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend §§ 1 und 2 eingebracht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 232

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.10.5716. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2361/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (2489 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2354/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Werner Neubauer, Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung für Temelίn sowie Weiterentwicklung von EURATOM (2491 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2197/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung für Temelίn sowie Weiter­entwicklung von EURATOM zu einem europäischen Atomausstiegsprogramm (2492 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2133/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Vertragsverlet­zungs­verfahren gegen Temelίn jetzt! (2493 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 bis 19 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. 3 Minuten sind wunschgemäß eingestellt. – Bitte.

 


19.12.30

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! In diesem Haus wurden im Dezember 2012 weitgehende Schritte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 233

gesetzt, und zwar in eine Richtung, wie sie, seit es die Atompolitik gibt, wahrscheinlich noch von keinem anderen Land in Europa gesetzt wurden.

Es wurde über alle Parteigrenzen hinweg ein Antrag formuliert, an dem alle vernünftigen Kräfte mitgearbeitet haben, und im Dezember 2012 wurde dann dieser Gesamtantrag hier in diesem Haus auch einer Beschlussfassung zugeführt. Das war ein großer Schritt in die richtige Richtung, da damit von Österreich aus an alle Atomkraftbetreiber das Signal gegangen ist, dass es in Zukunft mit diesem Land Österreich schwer sein wird, über die Atomfrage zu sprechen, Atomstrom zu impor­tieren, Atomkraftwerke im grenznahen Bereich nicht ordnungsgemäß zu führen, ohne alle damit zusammenhängenden Fragen auch in einer entsprechenden Form einer Lösung zuzuführen.

Wir haben deshalb zum Beispiel alle rechtlich und politisch möglichen Schritte gegen eine Ausbaugenehmigung des tschechischen Umweltministeriums für die Blöcke 3 und 4 des AKW Temelín einer Fragestellung unterzogen. Wir haben auch unsere Meinung kundgetan, dass es betreffend die Geldmittel zum EURATOM-Vertrag zu einer ent­sprechenden Konferenz kommen und dort über die Zukunft des EURATOM-Vertrages entschieden werden soll.

Unsere Meinung dazu ist – und diese divergiert mit der Ansicht der Grünen, das ist in einer Demokratie so, es tut mir in diesem Fall aber besonders leid, dass es zu keiner Einigung gekommen ist –, dass der EURATOM-Vertrag eigentlich in der jetzigen Form nicht mehr – wie das die Kollegin Lichtenecker in ihrem Antrag formuliert hat – weiterentwickelbar ist und aufgelöst gehört und das von der Republik Österreich bezahlte Geld in alternative Energieformen investiert werden soll. (Beifall bei der FPÖ.) Das unterscheidet uns eben leider in dieser Frage.

Wenn es aber gelingen würde, hier noch einen gemeinsamen Konsens zu finden, dann würde es mich freuen.

Ich bedanke mich vor allen Dingen beim Kollegen Weninger recht herzlich, der im Umweltausschuss als Ansprech- und Kommunikationsperson die Fäden zwischen allen Fraktionen gezogen und versucht hat, alle an einen Tisch zu bringen. Obwohl es nicht einfach war, ist es trotzdem in einem großen Ausmaß gelungen. Noch einmal herz­lichen Dank dafür. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bedanke mich auch beim Umweltsprecher der ÖVP sehr herzlich, dass es auch da zu einem Konsens gekommen ist, diesen Antrag heute hier zur Beschlussfassung vorzulegen, und auch bei allen anderen, die heute hier zustimmen wollen.

Zum Antrag der Grünen darf ich noch anmerken, warum es bei uns zum EURATOM-Vertrag eine andere Meinung gibt. Die Weiterentwicklung des EURATOM-Vertrages – wie Sie, Frau Kollegin Lichtenecker, das in Ihrem Antrag gleich eingangs stehen haben – ist aus unserer Sicht auch rein rechtlich nicht möglich, weil das den Statuten des derzeitigen EURATOM-Vertrages widersprechen würde. Deshalb war es auch unsere Entscheidung, einen anderen Weg zu finden. Ich denke, es ist ein guter Weg für Österreich, für die Anti-Atompolitik und für die Möglichkeit, Alternativenergien in Zukunft dadurch besser zu fördern. (Beifall bei der FPÖ.)

19.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes. 2 Minuten. – Bitte.

 


19.16.57

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Wir werden jetzt beschließen – und da bitte ich sehr um Ihre Zustimmung –, dass wir aus


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 234

dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds zusätzliche 20 Millionen € bereitstellen, damit die notwendigen Reparaturen der Schäden an der Infrastruktur, die durch die Hochwässer entstanden sind, finanziert werden können.

Alleine die Schäden an der Infrastruktur im Siedlungswasserbau sind gewaltig. 20 Millionen € sind keine kleine Summe, Sie können sich vorstellen, wie da das Wasser gewütet hat.

Wir wissen nicht, ob so ein Hochwasser wieder kommen wird. Ich selbst stamme aus einer Gegend, wo die Menschen jetzt sehr besorgt sind. Wir leben im Schatten von Wien, östlich von Wien, an der Donau. Wien ist ausgebaut, daher können bis zu 14 000 Kubikmeter Donauhochwasser in der Sekunde Wien passieren. Wir hatten bei uns 11 400 Kubikmeter Wasser in der Sekunde, und es fehlten nur noch ungefähr 40 Zentimeter bis zum Übergehen. Wir wissen ganz genau, dass wir, wenn so etwas wieder vorkommt, noch mehr Sorgen haben müssen, denn natürlich sind die Überschwemmungsräume durch noch mehr frische Sedimente kleiner geworden.

Was wir in der nächsten Zeit brauchen, das sind zusätzliche Gelder, das sind zusätz­liche Überlegungen, die in den bis jetzt getroffenen Maßnahmen noch nicht zu finden sind. Bund, Länder, BMVIT wie auch die Landesregierung müssen zusammenarbeiten. Wir brauchen natürlich auch die Zusammenarbeit mit Bundesminister Berlakovich, denn bei uns gibt es auch den Nationalpark. Und wir wissen ganz genau, dass wir sehr tiefgreifende Analysen über die Zukunft der Wassereinzugsgebiete anstellen müssen.

Es kann uns nämlich passieren, dass so viel Wasser kommt, dass es zwischen den Dämmen nicht mehr Platz hat. Und dafür muss vorgesorgt werden. Die einen reden von Retention, die anderen von Poldern. Tatsache ist, dass das Wasser, das keinen Platz mehr hat, irgendwo versorgt werden muss. Und da muss man zuerst einmal darüber nachdenken, wie das geht.

Die Menschen wissen, dass man auch mit dem schlimmsten Ernstfall rechnen muss. Und damit man das planen und vernünftig abarbeiten kann, ist es zuerst einmal notwendig, dass man über Folge und spätere Entschädigungen redet, denn der Schaden kann gewaltig sein. Wir sehen das an den heute sichtbaren Infrastruk­tur­schäden. Zweitens geht es dann um die Frage, wie wir Wasser, das wir im absoluten Notfall herauslassen, wieder rasch zurückbringen. Und drittens geht es dann um die Frage der ordentlichen Ausführung einer Wasserübertrittsstelle, damit so ein Polder ohne Dammzerstörung beschickt werden kann.

Das sind dramatische Anforderungen, und Sie können sich vorstellen, was es bedeuten würde, wenn östlich von Wien das Wasser, das jetzt durch Wien durchfließt, tatsächlich austreten würde. Wir hätten vielleicht eine Überflutung von bis zu 25 000 Hektar, es würden etliche Ortschaften betroffen sein und einige Fabriken sowie viele Energieanlagen stehen. Und das dürfen wir nicht riskieren.

Wir haben an der March nur durch den Rückstau aus der Donau ein 200-jähriges Hochwasser gehabt – im Retentionsraum March –, und wir hatten dort durch den Ausbau der Dämme keine Gefahr mehr. Wir sehen, wir Menschen können sehr viel, aber wir müssen vorsorgen.

Ich darf jetzt abschließend, am Ende dieser Periode, für fünf Jahre Zusammenarbeit danken. Als Umweltsprecher der Fraktion hatte ich ab und zu interessante Gespräche und Erfahrungen. Ganz besonders will ich mich aber bei unserem Umweltminister Niki Berlakovich bedanken, der in diesen fünf Jahren von der Opposition keine Chance auf einen Erfolg bekommen hat. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Es war wirklich unfair. Ich hätte erwartet, dass gerade die Grünen, die angeblich für die Umwelt sind, ein wenig


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 235

mehr daran mitwirken, tatsächlich Entscheidungen in ihrem Interesse zu beeinflussen, aber ihr wart einfach nur immer dagegen. (Abg. Öllinger: Ja, ja!)

Ich hätte gerne erlebt, dass wir einmal im Umweltausschuss eine Diskussion geführt hätten im Stil des Finanzausschusses oder vielleicht im Stil eines anderen Ausschus­ses, des Sozialausschusses. Es war uns nicht gegönnt (Abg. Dr. Lichtenecker: Da ist aber wirklich die Frage: Warum?), denn ganz offensichtlich ist dieses fundamentale Anti-Umweltpolitik-System, das die Grünen fünf Jahre gespielt haben, eine traurige Aufführung. (Abg. Öllinger: Geh! Sie sind stecken geblieben!)

Wir werden das das nächste Mal hoffentlich nicht mehr erleben. Und ich denke, dass wir mit einem stärkeren Umweltministerium in der Hand der ÖVP (Abg. Öllinger: Na danke!) auch in der nächsten Periode gut weiterarbeiten werden können. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Das ist eine gefährliche Drohung!)

19.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichten­ecker. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.21.26

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schultes macht es einem schwierig, die Rede freundlich zu beginnen. Das ist eine etwas sehr eigene Sicht – sage ich jetzt freundlich – der Dinge, wie es im Umweltausschuss abgeht. Es ist überhaupt keine Frage, die Grünen sind die federführende Fraktion, wenn es darum geht, die Umwelt- und Klimaaspekte in diesem Land tatsächlich voranzutreiben. Und das ist auch gut so, und das hat die Vorsitzende dieses Umweltausschusses, Christiane Brunner, auch ausgezeichnet gemacht. (Beifall bei den Grünen.)

Generell ist zum Thema Anti-Atom in Österreich zu sagen, dass es gut ist, dass es über alle Parteigrenzen hinweg einen Anti-Atom-Konsens gibt. Das muss man in dieser Form so betonen. Ein Zeichen dafür war auch, dass es möglich war, gestern im Plenum das Graustromverbot zu beschließen. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft und zeigt, dass das wirklich ein wichtiges Interesse ist.

Zu den beiden vorliegenden Anträgen: Ja, selbstverständlich, wir müssen alles tun – und, Herr Minister, da ersuche ich Sie auch als Oberösterreicherin, dass Sie alles dafür tun –, damit der Ausbau von Temelín verhindert wird. Die Chancen stehen ja zwischen­zeitlich nicht so schlecht, dass man das tatsächlich verhindern kann.

Das Zweite ist: Selbstverständlich, EURATOM kann in dieser Form so nicht mehr weiterfinanziert werden. EURATOM muss zu einem Atom-Ausstiegsprogramm werden. Das ist das Ziel.

Herr Kollege Neubauer, das ist die weiterführende Konsequenz unseres Antrages. Der Antrag von Ihnen und den anderen Kollegen ist – Sie formulieren die Entschließung dahin gehend –, dass EURATOM „zu Gunsten der Sicherheitsaspekte und des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung“ entwickelt werden soll.

Meine Kolleginnen und Kollegen, das ist uns eindeutig zu wenig. Wir wollen raus aus der Atomkraft!

Klar ist: AKW sind nur dann sicher, wenn sie abgeschaltet sind! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Jannach.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 236

19.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Plessl zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.24.06

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Aufgaben und Tätigkeiten des Umweltausschusses sind sehr breit gefächert; man sieht es auch am Beispiel der heutigen Tagesordnung mit dem Abfallwirtschaftsgesetz, der Änderung des Umweltförderungsgesetzes und, die Glaubensfrage Atomkraft betreffend, den Themen Temelín-Ausbau und EURATOM.

Ich möchte hier speziell die Änderung des Umweltförderungsgesetzes ansprechen. Hier geht es im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft um eine Erhöhung in den Bereichen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, wo Ende Mai, An­fang Juni 2013 ein Hochwasserschaden eingetreten ist. 20 Millionen € für die Jahre 2013 bis 2015 sind hier vorgesehen – eine wichtige Investition. Ich selber bin als Bürger­meister davon nicht betroffen, aber ich weiß um die enormen Anstrengungen der Gemeinden, die nach solchen Unfällen und Katastrophen gefordert sind. Es ist nur gut, hier eine Unterstützung zukommen zu lassen.

Ich war aber auch jener Abgeordnete hier, der sich gegen die Einsparungen in der Siedlungswasserwirtschaft ausgesprochen hat. Das ist, glaube ich, auch sehr wichtig. Wir haben in den letzten Jahren wieder eine Erweiterung – 2013 um 40 Millionen € und 2014 um 100 Millionen € – erreichen können.

Der nächste Punkt, den ich gerne ansprechen möchte, betrifft den Bereich des Vier-Parteien-Antrages, den Anti-Atom-Kurs. Hiezu möchte ich noch kurz erwähnen, dass es mit 13.11.2012 hier einen Fünf-Parteien-Antrag zum Anti-Atom-Kurs gegeben hat, in dem wir ganz klar zum Ausdruck gebracht haben, dass wir in Österreich keinen Atomstrom wollen. Zusätzlich zu dieser Initiative haben wir auch noch Fördermittel zur Verfügung gestellt, mit denen Wasser- und Windkraft ausgebaut wurden – ein weiterer wichtiger Schritt, um die Petitionen von mehr als 700 000 BürgerInnen auch zu unterstreichen.

Zum Bereich Anti-Atom-Kurs möchte ich natürlich auf den oberösterreichischen Kolle­gen Walter Schopf verweisen, der sehr engagiert an dieses Thema herangegangen ist.

Ich möchte aber trotzdem noch etwas erwähnen, weil das, glaube ich, sehr wichtig ist: Wir haben einen Vier-Parteien-Antrag, der auch hier zur Abstimmung vorliegt, wo unser Kollege, Umweltsprecher Hannes Weninger, sehr engagiert gearbeitet hat. Aber der Grund, warum er hier tätig geworden ist, war jener, dass vielleicht die Vorsitzende des Umweltausschusses nicht richtig erkannt hat, dass sie zwar von einer Partei ist, aber als Ausschussvorsitzende auch für Kompromisse arbeiten muss. Auch wenn sie sagt, es ist nicht ihre Aufgabe, für die Regierungsparteien zu arbeiten, so besteht ihre Aufgabe aber doch darin, Kompromisse zu finden zwischen allen Parteien, damit der Anti-Atom-Kurs ganz klar weiter vorangetrieben werden kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Widmann zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Schopf – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Widmann –: Stimmt zu, Rainer! Stimmt zu!)

 


19.27.00

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Kollege Walter Schopf, man könnte zustimmen, wenn er nicht, sage ich einmal, so patschert formuliert worden wäre, der Atomantrag. Darauf komme ich gleich zurück.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 237

Wir reden hier von vier Anträgen, die zur Diskussion stehen. Das Programm für den Hochwasserschutz und für die Siedlungswasserwirtschaft wird selbstverständlich von uns begrüßt und unterstützt.

Zu den Anträgen betreffend Atom darf ich folgendermaßen Stellung nehmen: Es hat seitens des Kollegen Weninger einen Versuch gegeben – ich bedanke mich auch dafür –, einen weiteren gemeinsamen Antrag zu formulieren. Aber der Haken bei diesem Antrag ist, dass zwei Punkte dabei sind, die man unterstützen kann, und ein Punkt, den man nicht unterstützen kann.

Ein Punkt, den man unterstützen kann, ist deckungsgleich mit meinem Antrag. Da geht es darum, dass man den weiteren Ausbau des AKW Temelín verhindert.

Und der dritte Punkt, EURATOM-Vertragsrevisionskonferenz – no na!

Aber der zweite Punkt ist ein Punkt, den ich nicht mittragen kann. Da schreiben Sie nämlich im Antrag, Sie wollen, „dass es betreffend der Geldmittel der EURATOM-Gemeinschaft zu einer Neuorientierung kommt und diese in Hinkunft ausschließlich zu Gunsten der Sicherheitsaspekte und des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung verwendet werden“.

Kollege Schopf, Kollege Weninger, ich hoffe ja, dass das bisher auch schon geschehen ist: zum „bestmöglichen Schutz der Bevölkerung“. Davon gehe ich einmal aus. Dafür brauchen wir keinen Antrag.

Was wir haben wollen, ist, dass keine Gelder mehr für EURATOM fließen. Es sind bis zu 40 Millionen € pro Jahr, die da hineingesteckt werden – manche sprechen von 80 Millionen –, allein nur vonseiten Österreichs! Da wollen wir raus! Wir wollen das Stoppen, das endgültige Aus von EURATOM, und da sind wir halt ein bisschen härter als die SPÖ gemeinsam mit der ÖVP und, mit im Boot, die FPÖ. Wir wollen das endgültige Aus, und wir wollen haben, dass diese Mittel nicht mehr in irgendeiner Form der Atomindustrie zugutekommen.

Denn: Wo gibt es denn das, dass man ein Unternehmen subventioniert, damit es Auflagen erfüllt? Jeder kleine Betrieb in Österreich muss das ebenfalls machen und bekommt keine Subvention, auch nicht von der EU. Da geht es mir also auch um die Gleichheit mit anderen Betrieben. Damit muss Schluss sein, radikal Schluss sein! Wir wollen haben, dass diese Mittel ausschließlich, wirklich ausschließlich, für erneuerbare Energien und Energieeffizienztechnologien oder auch Speichertechnologien eingesetzt werden. Das wollen wir haben, und das deckt sich mit dem Antrag der Grünen, weil wir vor kürzerer Zeit auch bereits einen ähnlichen Antrag dazu eingebracht haben.

Mein Antrag ist ganz glasklar, und dazu erhoffe ich mir dann die Zustimmung aller Parlamentsparteien. Da geht es nämlich darum, dass das UVP-Verfahren zur Aus­weitung des AKW Temelín, Blöcke III und IV, eigentlich EU-rechtswidrig durchgeführt worden ist. Wir wollen daher alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das zu verhindern – Stichwort: Vertragsverletzungsverfahren. Das haben wir im Dezem­ber 2012 auch im Grundsatzpapier beschlossen, und Sie haben es auch im Punkt 3 Ihres Antrages drinnen.

Wenn Sie da nicht mitstimmen, dann machen Sie billige Parteipolitik, die sachlich nicht begründet ist. Aber ich gehe davon aus, dass Sie das in dieser wichtigen Sache nicht machen werden und daher unseren Antrag unterstützen werden. (Beifall des Abg. Huber.)

19.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Klubobmann Ing. Lugar. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 238

19.30.07

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Es geht ja darum, dass wir uns dafür einsetzen wollen, dass das Atomkraftwerk Temelín nicht ausgebaut wird, weil wir natürlich hier in Österreich einen Konsens haben, dass wir keinen Atomstrom wollen und auch kein Atomkraftwerk in unserer Nähe. Nur: Wenn wir das wollen, müssen wir selbstverständlich auch dafür sorgen, dass dieser Strom ersetzt wird.

Das heißt, wenn wir die Atomkraftwerke, so wie in Deutschland, zusperren wollen – und das wollen wir hoffentlich alle – und auch verhindern wollen, dass Temelín aus­gebaut wird, dann müssen wir dahin gehen, dass wir sagen, okay, auf der einen Seite geht es darum, weniger zu verbrauchen. Aber dazu erwarte ich mir vom Herrn Minister auch einige Vorschläge, wie wir jetzt endlich Energie einsparen können. Es gibt da noch überhaupt keinerlei Vorschläge von Ihrer Seite, ganz im Gegenteil, Sie schieben das immer auf die E-Wirtschaft ab, so nach dem Motto: Die sollen gefälligst drauf schauen, dass die Menschen weniger verbrauchen.

Nur stellt sich eben die Frage, ob ein Industriebetrieb – und nichts anderes ist die E-Wirtschaft – es jemals zustande gebracht hat, oder es auch von der wirtschaftlichen Seite her jemals tun würde, seine Kunden davon zu überzeugen, weniger von seinem Produkt abzunehmen. Ich glaube, dass nicht einmal Sie glauben, dass das funktionieren kann. Deshalb wäre es an der Zeit, dass Sie endlich einmal aktiv werden, gerade was das Einsparen von Energie betrifft. Gerade im Strombereich gibt es da einiges zu tun.

Wenn wir jetzt noch einmal über Temelín sprechen, dann sehen wir, dass wir ja aktuell – das wird jetzt hoffentlich bald anders werden – die Strommenge eines kompletten Atomkraftwerks wie Temelín nach Österreich importieren. Wir importieren diese Menge an Atomstrom und vergolden diese Menge an Atomstrom in unseren Pumpspeicherkraftwerken – und liefern sie dann als Ökostrom zurück.

Das sind alles Punkte, die nicht in Ordnung sind. Und wenn man dann auf der anderen Seite mit der E-Wirtschaft spricht, dann erfährt man, dass diese sich beklagt, dass Genehmigungsverfahren für die wichtige Wasserkraft in Österreich fünf bis zehn Jahre dauern. (Abg. Neubauer: Das haben wir doch im ElWOG schon !) Die E-Wirtschaft ist bereit, 10 Milliarden € in die Wasserkraft zu investieren, und wird behindert, und zwar ganz massiv. Und gerade bei der Kleinwasserkraft ist leider noch nicht viel passiert. Da gibt es auch Genehmigungsverfahren, die Jahre dauern und so viel an Planungs- und an Gutachterkosten verursachen, dass sich das kleinere Investoren gar nicht zutrauen. – Das heißt, hier ist einiges zu tun, Herr Minister.

Und eine Sache vielleicht noch, was den Ausbau der Gaskraftwerke betrifft: Der Verbund plant ja ein großes Gaskraftwerk. Das ist aber genau die falsche Heran­gehensweise. Wir wollen ja weg von den fossilen Energieträgern. Richtig wäre es, wenn wir dezentrale Biomassekraftwerke bauen würden, mit einer Kraft-Wärme-Kopplung, wo wir sinnvollerweise auch die Wärme dieser Kraft-Wärme-Kopplung in die Haushalte bringen können und dort dementsprechend diese Energie verwenden können – anstatt große Gaskraftwerke zu bauen, wo die Wärme dann in irgendeinen Fluss abgeleitet wird –, wenn wir also hier sinnvolle und gute Konzepte entwickeln würden – ohne darauf zu schauen, was der Verbund lieber hat.

Diese Diskussion hatten wir ja schon – Sie erinnern sich –, als der Verbund sich angestellt hat für die Kapitalerhöhung. Da hatten wir die Diskussion: Erneuerbare oder neues Gaskraftwerk? Und Sie haben sich leider für das Falsche entschieden und haben dem Verbund diese halbe Milliarde Kapitalerhöhung ohne Auflagen genehmigt. Und das war genau das Problem.


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Das heißt letztlich, Herr Minister: Sie sind ja Umweltminister, oder wollen es zumindest sein. Deshalb wäre es für Sie auch nicht schlecht, wenn Sie sich ein bisschen auch um die Umwelt kümmern würden, gerade in diesen Bereichen.

Herr Hörl hat heute schon – dazu möchte ich etwas sagen – gesagt, dass jede Kritik an der Arbeit des Herrn Bundesministers eine Kritik an unserem Land ist. Also ich möchte das ein bisschen trennen. Wenn ich hier den Herrn Bundesminister kritisiere und wenn ich ihm sage, dass er nichts tut – und das tut er ja die letzten Jahre schon nicht, er ist ja so ziemlich der untätigste Minister in dieser Regierung, gerade was den Umwelt­bereich betrifft; bei der Landwirtschaft hat er sich schon ausgezeichnet, aber im Umweltbereich ist er leider ein sehr untätiger Minister –, wenn wir ihn also hier kritisieren und Sie davon sprechen, dass wir Österreich schlechtmachen, dann kann ich Ihnen eines sagen: Das ist nicht das Gleiche. Der Herr Minister und Österreich sind nicht das Gleiche. (Beifall beim Team Stronach.)

Herr Umweltminister, wenn es darum geht, den Temelín-Betreibern und dem Staat in dieser Frage gute Ratschläge zu geben, dann wäre es wichtig, dass wir auch die Hausaufgaben machen. Und wenn wir in unserem schönen Land von 70 Prozent erneuerbarer Energie auf 60 Prozent zurückgefallen sind, dann haben wir die Hausaufgaben nicht gemacht. Und dann können wir auch nicht anderen gute Rat­schläge geben, wenn wir es selbst nicht schaffen, für unseren Strom zu sorgen.

Deshalb: Schauen Sie, dass da etwas weitergeht, gerade was die UVPs für Wasserkraft betrifft! Und auch in der thermischen Sanierung sind Sie säumig – da haben Sie einmal einige Zeit eine gewisse Energie an den Tag gelegt, aber mittlerweile hört man da gar nichts mehr von Ihnen.

Und eine Sache vielleicht noch, was die Grünen betrifft – es sind leider nicht mehr allzu viele anwesend von den Grünen; eigenartigerweise, bei Umweltfragen. Letztlich geht es darum: Wenn man erneuerbare Energie will, dann muss man auch für Windkraft sein, dann muss man auch für Wasserkraft sein, und dann darf man nicht über die Hintertür gute Projekte mit professionellen Bürgerbewegern vor Ort torpedieren. Das ist nicht das, was wir brauchen. (Abg. Dr. Lichtenecker: Von was reden Sie?) Wir brauchen erneuerbare Energie, und zwar nicht nur Photovoltaik, sondern wir brauchen auch die Wind- und die Wasserkraft. Das sei Ihnen einmal ins Stammbuch geschrie­ben. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Dr. Lichtenecker: Keine Ahnung, von was Sie daherreden!)

19.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.36.05

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich befasse mich mit Punkt 16 der heutigen Tages­ordnung und darf Minister Berlakovich ausdrücklich danken, denn er hat Initiative gezeigt. Mit diesem Beschluss, den wir heute fassen, über 20 Millionen €, der Aufstockung der Mittel für das Umweltförderungsgesetz, setzen wir einen wichtigen Schritt, denn die Auswirkungen des Hochwassers von Mai und Juni sind noch immer zu sehen. Es wird rasch geholfen, aber man darf auch nicht vergessen, dass auch Trinkwasser- und Abwasseranlagen beschädigt und teilweise zerstört worden sind, wie auch in der Gemeinde Waidring. Und für diese Hilfe möchte ich mich bei Bundes­minister Berlakovich ausdrücklich bedanken. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

In meinem Wahlkreis hat eine Gemeinde traurige Berühmtheit erlangt. Sie kennen vermutlich alle die Bilder von der Gemeinde Kössen aus dem Bezirk Kitzbühel. Sie war


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eine der ersten Gemeinden, die vom Hochwasser mit voller Wucht getroffen wurden. Es ging anfangs natürlich darum, die betroffenen Keller und Gebäude auszuräumen sowie all den Schlamm und Dreck wegzuschaffen. Und es ist faszinierend gewesen, welche Solidarität hier geherrscht hat, und ich möchte all den freiwilligen Helfern, aber auch den Einsatzkräften – den Feuerwehren, den Bundesheersoldaten – ausdrücklich danken. (Beifall des Abg. Huber sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Neben der Bevölkerung, die sich gegenseitig unterstützt hat, hat aber auch die Politik rasch gehandelt. Die Bundesregierung, aber auch unsere Tiroler Landesregierung haben unverzüglich Maßnahmenpakete geschnürt, um in den betroffenen Gemeinden die Folgen der Naturkatastrophen so gering wie möglich zu halten.

Für das Tiroler Unterland wurde ein Gesamtausmaß des Schadens von mehr als 100 Millionen € errechnet; die Hälfte davon wird von Bund und Land übernommen.

Aber vergessen dürfen wir auch nicht, dass Osttirol wenige Tage vorher ebenfalls durch ein Naturereignis in den Mittelpunkt der Schlagzeilen geraten ist. Durch starken Regen wurden Murenabgänge ausgelöst und die Felbertauern Straße teilweise zer­stört. Seitdem ist Osttirol vom nördlichen Teil Tirols quasi abgeschnitten. Und auch für Osttirol hat die Landesregierung ein Unterstützungspaket geschnürt; insgesamt 25 Millionen € wurden beschlossen. Momentan ist man unter anderem mit der Errichtung einer Ersatzstraße beschäftigt, und wenn alles planmäßig läuft, wird diese bereits in einem Monat in Betrieb genommen werden können.

In den betroffenen Gebieten ist noch lange nicht alles so, wie es vor der Katastrophe war. Aber mit dem heutigen Beschluss setzen wir einen wichtigen Schritt, damit wir wieder Normalität herstellen können. Herzlichen Dank, Herr Minister! (Beifall bei der ÖVP.)

19.38

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


19.38.59

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wichtig ist, dass nach Hochwässern rasch geholfen wird, den betroffenen Menschen geholfen wird, aber auch, dass weiterhin Schutz gegeben wird. Durch extreme Hochwässer werden oft Hochwasserschutzeinrichtungen beschädigt. Diese gilt es schnell wieder instand zu setzen, damit sie den Menschen Schutz geben können.

Das haben wir gemacht in dem großen Paket, das die Bundesregierung als Konse­quenz aus den Hochwasserereignissen beschlossen hat. Wir haben nämlich Geld aufgestockt für die Reparatur von Hochwasserschutzeinrichtungen und mehr Geld für den Ausbau von neuen Hochwasserschutzeinrichtungen für die Zukunft, aber auch für das zuletzt vom Abgeordneten Lettenbichler erwähnte Instandsetzen von Trinkwasser­versorgungsanlagen, Kläranlagen, Wasserversorgungsanlagen zur Verfügung gestellt. Da war einiges beschädigt. Und wir haben zusätzlich Geld aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds lockergemacht, 20 Millionen €, um schnell zu investieren und den Gemeinden und Ländern bei der Reparatur dieser Anlagen zu helfen.

Wichtig ist, dass die Menschen eben rasch wieder mit Trinkwasser versorgt werden, dass für die Wasserversorgungsanlagen, aber auch Abwasserbeseitigungsanlagen Gelder zur Verfügung gestellt werden. Das hilft auch der Bauwirtschaft und ist auch ein Teil von Konjunkturmaßnahmen für die regionale Bauwirtschaft. Sie kennen die


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aktuelle Diskussion, dass es wichtig ist, da Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Daher war das ein wichtiger Schritt.

Herr Klubobmann Lugar, Sie müssen sich schon auch die richtige Datenlage anschauen. Genauso wie wir hier beim Hochwasser konsequent helfen, ist das auch beim Ausbau der erneuerbaren Energie. Als ich in diese Funktion gekommen bin, haben wir in Österreich einen Anteil von rund 24, 25 Prozent erneuerbare Energie gehabt. Jetzt sind wir bei 31 Prozent und sind auf einem guten Weg, das Ziel 34 Pro­zent erneuerbare Energie im Jahr 2020 zu erreichen.

Wir haben etliche gesetzliche Maßnahmen gesetzt und Förderprogramme aufgestellt. Mein Heimatbundesland Burgenland wird im heurigen Jahr per saldo stromautark sein, weil man die Möglichkeiten genutzt hat, so wie auch andere Bundesländer, sei es bei der Windkraft, bei der Wasserkraft, die eine wichtige Rolle spielt, aber auch bei der Biomasse und bei der Photovoltaik.

Und auch bei der Wasserkraft sagen wir nicht, dass jedes Gebirgsbacherl verbetoniert werden soll, aber wir haben Verfahren beschleunigt, weil wir auch hier im Hohen Haus Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz-Novellen beschlossen haben, wodurch wir erreicht haben, dass die Verfahren verkürzt werden. Dass sie rascher und effizienter durchgezogen werden, nützt niemandem etwas, wenn da viel Bürokratie im Weg steht. Ein Projekt genehmigen oder eben ablehnen, aber keine endlosen Verfahren. Das Monitoring zeigt, dass auch die Verfahren verkürzt werden. – Das tun wir im Umweltbereich.

Sondermaßnahmen auch bei der thermischen Sanierung – Sie haben das ange­sprochen –: Wir haben trotz Sparpaket konsequent 100 Millionen € aufgestellt, um die thermische Sanierung voranzutreiben, heuer mit einem Frühbonus versetzt, um der regionalen Bauwirtschaft zu helfen. Wer sich für eine thermische Sanierung ent­scheidet, bekommt mehr Geld. Kollege Mitterlehner und ich haben das jetzt auf hochwassergeschädigte Menschen erweitert, die jetzt ihr Haus sanieren. Diese bekommen einen zusätzlichen Bonus. Somit helfen wir und erreichen gleichzeitig auch unsere Klimaschutzziele.

Zur Atomkraft: Es ist wichtig, dass wir hier geschlossen gegen Atomkraft auftreten. Österreich hat international diese Position. Ein paar Dinge sind anzumerken, die wichtig sind. Ich habe seinerzeit die Stresstests für die europäischen Atomkraftwerke initiiert. Erstmals wurden alle europäischen Atomkraftwerke überprüft, und es wurde festgestellt, dass keines in Ordnung ist, sondern dass es überall Nachrüstbedarf gibt. Was noch nicht erfolgt ist, ist, dass der Endbericht zu diesen Stresstests von den Staats- und Regierungschefs diskutiert wurde, nämlich dass dort auch Konsequenzen damit verbunden sind, die nur heißen können: Atomkraftwerke abschalten oder nachrüsten. Daher ist es wichtig, dass die Staats- und Regierungschefs hier eine klare Vorgabe machen. Ich kritisiere das, was Kommissar Oettinger gemacht hat, nämlich dass er jetzt Stresstests in einer leichten Variante macht. Das ist nicht zielführend, das ist nicht ausreichend, denn die Atomkraftwerke müssen weiterhin einer strengen Prüfung unterzogen werden.

Wir haben aber ein ganz anderes Thema, nämlich dass wir jetzt in Europa angesichts von Energieknappheit – und Energie wird immer teurer – darüber diskutieren, die Atomkraft wieder auszubauen. Unter dem Stichwort „Technologieneutralität“ wollen Staaten wie Großbritannien und andere, dass Atomkraft der erneuerbaren Energie gleichgesetzt wird. Österreich lehnt das ab. Atomkraft kann nicht die Antwort sein, weder für den Klimaschutz noch für die erneuerbaren Energieziele. Aber das ist eine politische Diskussion, wo wir am Beginn stehen und die auch härter wird. Daher ist es


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umso wichtiger, dass wir hier konsequent dranbleiben und eben klar dafür sind, dass die Atomkraft nicht gefördert wird.

Insofern war es wichtig, dass wir jetzt auch die Kennzeichnung von Strom haben. Das war das Ergebnis der Atomgipfel, die auch hier im Parlament vollzogen wurden, nämlich dass wir den Herkunftsnachweis für den Strom haben und dass wir damit verhindern, dass Atomstrom sozusagen übers Hintertürl nach Österreich kommt. Daher darf ich mich am Ende der Legislaturperiode auch recht herzlich bei den Mitgliedern des Umweltausschusses für die kritische Auseinandersetzung, für die positive Auseinandersetzung, teilweise auch für die harte Auseinandersetzung bedanken. Aber das Ziel ist klar: Wir alle wollen gemeinsam erreichen, dass wir Österreich im Umweltbereich Stück für Stück lebenswerter machen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. 3 Minuten. – Bitte.

 


19.44.30

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich möchte ebenfalls zu dem für mich wichtigsten Antrag, was Temelín und EURATOM betrifft, einige Sätze sagen. Zu Beginn ein herzliches Danke­schön an jene, die sich sehr engagierten. Das ist, Kollege Weninger, insbe­sondere an deine Person gerichtet. Du hast hier den Vorsitz übernommen und mit den Umwelt­sprechern der anderen Parteien gesprochen. Letztlich ist es mit Hilfe der ÖVP, aber vor allem auch der Freiheitlichen – Kollege Neubauer hat sich hier sehr engagiert – und mit dem Kollegen vom Team Stronach geglückt, jetzt quasi einen Vierparteien­antrag zustande zu bringen.

Lieber Rainer! Ich sage auch an dieser Stelle, ich bin doch enttäuscht, dass du oder dass das BZÖ mit den Grünen hier diesen Antrag nicht beschließen werdet (Abg. Mag. Widmann: Hättet ihr einen gescheiten gemacht!), weil letztendlich der Inhalt dieses Antrages zu 99 Prozent bereits vor etlichen Monaten an dieser Stelle gemein­sam beschlossen worden ist. Die Hauptforderungen, die vor allem vom BZÖ immer wieder gestellt worden sind, sind in diesem Antrag ganz klar formuliert worden. (Abg. Mag. Widmann: Ihr geht in die Knie vor der Atom-Lobby!)

Lieber Rainer! Der Hauptpunkt, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten zu prüfen, um den Ausbau von Block III und IV in Temelín zu verhindern, ist klar formu­liert. Ich zitiere:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten“ – natürlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten – „dafür einzusetzen, dass alle rechtlich und politisch möglichen Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung des tschechischen Umwelt­ministeriums für die Blöcke 3 und 4 bzw. den Ausbau des AKW Temelín gesetzt werden“. 

Zum Zweiten, zum Thema EURATOM: Ebenfalls eure Forderung! Im Antrag steht, „dass es betreffend der Geldmittel der EURATOM-Gemeinschaft zu einer Neuorien­tierung“ – ich betone Neuorientierung, das sind genau jene Punkte, die du nämlich gefordert hast – „kommt und diese in Hinkunft ausschließlich zu Gunsten der Sicher­heitsaspekte und des bestmöglichen Schutzes der Bevölkerung verwendet werden“. (Abg. Mag. Widmann: Was heißt das?)

Ich denke, es ist ein wichtiger, es ist ein guter Antrag, und dieser Antrag bestätigt letztendlich auch das Engagement der Mehrheit in diesem Haus hier. Da bedanke ich mich sehr herzlich. Ich bedanke mich auch sehr herzlich bei der Bundesregierung,


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dass diese Forderungen, sobald es geht, auch wirklich realisiert werden. Ich danke für diese Beschlussfassung. (Beifall bei der SPÖ.)

19.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Hammer. 2 Minuten. – Bitte.

 


19.47.25

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Umweltminister! Ich kann nahtlos an die Ausführungen des Kollegen Schopf anschließen. Wir setzen heute hier einen weiteren gemeinsamen Schritt, leider ohne BZÖ und die Grünen, was den Kampf gegen den Ausbau des tschechischen Atomkraftwerkes Temelín, Block III und IV, betrifft. (Abg. Mag. Widmann: Der Antrag ist kein Hammer!) Ich glaube, wir haben das ganz konsequent im Antrag drin, dass alle rechtlich und politisch möglichen Schritte gesetzt werden sollen, um das zu verhindern.

Ich möchte aber den Fokus auf die weiteren Teile unseres Antrages lenken, wo es nämlich um die Sicherheit von Atomkraftwerken und den Schutz der Bevölkerung geht. Wir wissen aus allen Studien, dass die Angst vor einem Atomunfall in unserer Bevölkerung sehr stark ausgeprägt ist, dass die Menschen einfach Angst haben. Ich kann das auch in meiner Funktion als Zivilschutzverbandspräsident bestätigen. Und da hat unser Umweltminister immer ganz konsequente Schritte gesetzt, erstens mit den Stresstests und jetzt in weiterer Folge auch mit dem Druck, dass da entsprechende Maßnahmen gesetzt werden.

Da müssen wir entsprechend scharf vorgehen, wie ich meine, damit wirklich die Sicherheit von Atomkraftwerken verbessert wird, denn: Das hehre Ziel, das wir haben, den weltweiten Atomausstieg, verfolgen wir konsequent; so realistisch müssen wir allerdings sein und sehen, dass das nicht von heute auf morgen geschehen wird. Daher ist der Schutz der Bevölkerung, die Sicherheit das erste und wichtigste Ziel, das wir verfolgen sollten. Und diese Neuorientierung von EURATOM setzt hier einen ganz konsequenten Schritt.

Ich glaube, der Beschluss ist ausgezeichnet. Schade, dass die Grünen und das BZÖ aus irgendwelchen hehren Überlegungen da nicht mitkönnen. Aber ich glaube, die Mehrheit setzt hier ein klares Zeichen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Und die Mehrheit hat nicht recht!)

19.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tages­ordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Rädler zu Wort gemeldet. 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Lichtenecker: Was hören wir da jetzt?)

 


19.49.07

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte zunächst einmal das tun, was Otto Pendl immer tut, nämlich mich bedanken bei zahlreichen Helferinnen und Helfern anlässlich dieser furchtbaren Hochwasser­katastrophe.

Nunmehr hat auch die Bundesregierung, der Ministerrat beschlossen, diese Förderung in Höhe von 20 Millionen für Siedlungswassereinrichtungen den Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Das ist wichtig. Wir haben insgesamt rund 500 Millionen € Schadenshöhe angesetzt, die allein die Gemeinden zu verzeichnen haben. In Ober­österreich und in Niederösterreich sind rund 600 Brunnen betroffen, davon sind 500 im Eigentum der Gemeinden, die wieder saniert werden müssen. Daher ein Dankeschön für diese Unterstützung.


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Ich möchte mich aber auch bedanken bei Helfern in meiner Gemeinde zum Beispiel, die zwar nicht vom Hochwasser betroffen war, wo aber über Parteigrenzen hinweg zwischen SPÖ, ÖVP, FPÖ und den Grünen mit lauter Freiwilligen eine Sammelaktion durchgeführt wurde und eine großartige Summe zusammengekommen ist für eine Salzburger Familie, wo der Familienvater im Zuge dieser Hochwasserschutzmaß­nahmen tödlich verunglückt ist.

Ich wurde von einer Grünaktivistin und Grünwählerin auch auf die Aktionen der Grünen auf Bundesebene angesprochen. Ich möchte hier in diesem Zusammenhang auf die NSA, die Firma des Herrn Peter Pilz, nämlich Naderei, Schnell-Anzeigen, zu sprechen kommen. Wir werden das ja heute noch behandeln.

Da hat ein Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr, ein Ortsstellenleiter des Roten Kreuzes und ein Präsident des Zivilschutzverbandes in seiner Funktion eine Aus­sendung gemacht. Und da sind drei Themen behandelt worden: Das eine Thema befasst sich mit MedAustron, einer wunderbaren Gesundheitseinrichtung in Wiener Neustadt, ein zweites mit einer kostenlosen Wärmebildförderung der Gemeinde und ein drittes mit der Volksbefragung vom 20. Jänner.

Sie können sich vorstellen, womit sich Herr Pilz auseinandergesetzt hat: nicht mit dem Umweltthema – das ärgert die bürgerlichen Wähler –, sondern er hat den Bürger­meister angezeigt, weil der Bürgermeister die Zeiten für die Volksbefragung der Bevöl­kerung bekannt gegeben hat. Und dazu ein Satz: Wir brauchen unsere Freiwilligen gerade auf Gemeindeebene, ein Beispiel ist unsere Rot-Kreuz-Ortsstelle. Von dieser werden rund 10 000 Menschen durch Freiwillige versorgt. Daher sage ich als Bürger­meister: Hingehen und mitbestimmen bei der Volksbefragung! – Aber keine Wahlemp­fehlung.

Deshalb werde ich heute ausgeliefert. Ein Dankeschön an den Herrn Pilz. Ich werde dies den bürgerlichen Grünen, die zu mir dann gesagt haben, auf Bundesebene werden sie die Grünen nicht mehr wählen, auf Landesebene werden sie sie wählen, mitteilen. Aber, liebe Frau Glawischnig, vielleicht könnten Sie sich das auch einmal innerparteilich ausmachen, denn dieses Linksabdriften des Herrn Pilz kommt auf der ländlichen Ebene überhaupt nicht mehr gut an. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.52

19.52.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 2489 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17, die dem Ausschuss­bericht 2491 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Prüfung recht-


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licher Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung für Temelín sowie Weiterentwicklung von EURATOM.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 331.)

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 2492 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 2493 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

19.54.4620. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungs­vorlage (2015 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 und das Weingesetz 2009 geändert werden (2114 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Huber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.55.11

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Abhän­gigkeiten schaffen, anstatt den Landwirten das Leben mit Reformen zu erleichtern, ist, glaube ich, der falsche Weg. Josef Bucher und das gesamte BZÖ, auch der Gerhard Huber sagen: Genug gezahlt! Genug gezahlt für überbordende Verwaltung!

Herr Bundesminister, wenn man sich die Bilanz Ihrer Jahre als Bundesminister und auch die Bilanz der ÖVP-Agrarpolitik in den letzten Jahrzehnten anschaut, dann sieht man, wie viel tausend Betriebe schließen mussten und welche Ungerechtigkeiten es da gibt. Wenn man sich auch die Reaktion der FPÖ – die FPÖ hat immer gesagt, sie wird keinesfalls zustimmen – hier im Hohen Hause anschaut, dann muss man sagen, heute stimmen sie zu, es ist eine Zweidrittelmaterie. Ich möchte nicht wissen, was sie bekommen haben.

Aber, geschätzte Damen und Herren von der ÖVP, wenn heute die langjährige Weinbäuerin Anna Höllerer gegen dieses Gesetz stimmt, gegen den „Klubzwang“ – unter Anführungszeichen –, dann, glaube ich, ist dies schon einmal eine Bestätigung, dass Betriebe aus der Praxis heraus verstehen, worum es da wirklich geht. Dass man hier die AMA ermächtigt, zukünftig Marketingbeiträge selbst zu bestimmen, ist einfach der falsche Weg.

Die vielen tausend Nebenerwerbslandwirte, welche ihren Wein selber abgefüllt haben, selber vermarktet haben, die profitieren absolut nicht davon. Man darf eines nicht vergessen: Das ist mehr als eine Verdoppelung der Marketingbeiträge. Und das, glaube ich, werden Sie, Herr Minister, Ihren Wählern, den Bäuerinnen und Bauern, die heute schon in ihrer Existenz gefährdet sind, erklären müssen. (Beifall beim BZÖ.)

Aber, Herr Minister, Sie haben es ja geschafft. Die ÖVP steht geschlossen hinter Ihnen, die gesamte Bauernschaft hat Angst vor Ihnen, vor Ihrem AMA-Apparat. Aber


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Sie ändern überhaupt nichts. Sie machen es nur stracks weiter. Sie sind nicht bereit, eine Agrarwende einzuleiten und wirklich Voraussetzungen zu schaffen, wodurch die Landwirtschaft eine Zukunft hat und die Landwirte von ihren Produkten leben können, wodurch die Landwirte eine Aufbruchsstimmung erleben und endlich einmal das Bauernsterben aufhört.

Alles, was Sie, Herr Bundesminister, gemacht haben, ist mutlos gewesen! Schauen Sie dieses Desaster an, das Sie mit den Almbauern aufgeführt haben! Schauen Sie, was mit den Zehntausenden Bauern durch die AMA mit ihren an die tausend Mitarbeitern: 600 fixen Beamten und 400 Mitarbeitern mit Werkverträgen geschieht! – Da macht die Behörde einen Verwaltungsfehler, und der Bauer wird bestraft. Das ist alles der falsche Weg!

Herr Bundesminister, das BZÖ und ich, wir sind sicher nicht hier, damit es bequem ist. Für solche Erhöhungen sind wir nie zu haben. Und deswegen sagen wir: Genug gezahlt! Und wir werden sicher erhobenen Hauptes da dagegen stimmen und werden das auch während des gesamten Wahlkampfes den Bäuerinnen und Bauern erzählen. (Beifall beim BZÖ.)

19.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.58.55

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine interessante Abschieds­rede des Agrarsprechers des BZÖ hier im Hohen Haus. (Heiterkeit beim BZÖ.) Und sie zeichnet ein ähnliches Bild, wie es sich in all Ihren Reden gezeigt hat, dass nämlich einem Mangel an Denkvermögen ein Reichtum von Ahnungslosigkeit gegenübersteht. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Sie können es ruhig draußen den Bauern sagen. Bitte, sagen Sie es ihnen! Denn wir schaffen heute mit diesem Gesetz wirklich eine gute Basis für das Marketing in der österreichischen Weinproduktion. Die österreichische Weinwirtschaft erwirtschaftet allein über ihre Produkte 700 Millionen € im Jahr. Wir haben Rekordumsätze. Während wir im Jahr 2004 90 Millionen € im Export erwirt­schaften konnten, konnten wir im vergangenen Jahr 2012 130 Millionen € erwirtschaf­ten.

Die österreichische Weinmarketinggesellschaft finanziert sich aus den vier Weinbau treibenden Bundesländern Niederösterreich, Steiermark, Burgenland und Wien und natürlich auch aus den Beiträgen der Weinwirtschaft, sowohl des Handels wie auch der Landwirte. Da nehmen wir nun eine Systemänderung vor und werden für die Winzer die Beiträge nicht mehr über die Fläche berechnen, sondern über die Anzahl der gefechsten Liter. (Abg. Huber: Verdoppeln! Mehr als verdoppeln!)

Wir erreichen dadurch Gerechtigkeit, dass die Beiträge dort, wo die Wertschöpfung erzielt wird, höher sind und dort, wo es eine geringere Wertschöpfung gibt, bei Fass­wein und bei Trauben, niedriger.

Weiters können wir zahlreiche Ausnahmen streichen, erleichtern somit die Ein­hebungs­möglichkeiten. Auch die Sektwirtschaft wird miteingebunden. Herr Huber, vielleicht können Sie sich das auch vorstellen: Eine ganze Branche wie die Sekt­branche sagt: Bitte nehmen Sie uns mit, wir wollen unseren Beitrag leisten, damit wir auch an diesem guten Marketing teilhaben können! (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Dazu kommt noch eine Verwaltungsvereinfachung. Die Eintreibungskosten sind nun bei 10 Prozent, und wir werden sie auf 5 Prozent senken können, weil wir bei schon


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vorhandenen Erhebungsmaßnahmen nun die Anrechnung dazuhängen – und das ist ja wirklich etwas Gutes! Das können Sie den Bauern sagen: Es kommt endlich wieder einmal ein Zettel weg vom Schreibtisch, und nicht einer dazu! Aber das vergessen Sie leider Gottes. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir blicken in der Weinwirtschaft immer in die Zukunft. Wir haben gerade die Blüte hinter uns – es war in den meisten Gebieten eine gute Rebblüte –, der Fruchtansatz ist schön, wir sehen einem guten Jahrgang 2013 entgegen.

Ich glaube, einer der besten Weine der Welt hat sich auch ein hervorragendes Marketing verdient. Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken bei allen Mitarbeitern der Österreichischen Marketing-Gesellschaft, die nicht nur von der Weinwirtschaft selbst gelobt wird, sondern auch zahlreiche internationale Preise erringen kann. Daher ist es nur recht und billig, ihr auch die entsprechende Ausstattung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schenk. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Grosz: Es spricht die Weinsprecherin ! – Abg. Schenk – auf dem Weg zum Rednerpult –: Du tust trinken, ich tu sprechen! – Abg. Grosz: Auch Flaschengeist genannt! Franks Flaschengeist!)

 


20.02.19

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Kollegen von der ÖVP, der hier versucht hat, dieses Gesetz als Erfolg zu verkaufen, und positiv über die Weinwirtschaft berichtet hat: Positiv über die Weinwirtschaft kann man durchaus berichten, nur: dieses Gesetz ist in keiner Weise positiv, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und es hat sich im Ausschuss gezeigt, dass da auch die Meinungen der Abgeordneten der Regierungsparteien divergieren, wenn man sich das Abstimmungs­verhalten ansieht.

Es wurde auch schon angesprochen, dass eine Abgeordnete der ÖVP heute gegen dieses Gesetz stimmen wird. Dieses Gesetz wurde ja im Jänner dieses Jahres von der Tagesordnung abgesetzt, mit Unterstützung der Grünen damals, weil es eine Zweidrittelmehrheit dafür gebraucht hat. Es wurde zurückverwiesen, und schon damals hat sich Kollegin Höllerer gegen dieses Gesetz gerichtet beziehungsweise dagegen ausgesprochen.

Inhaltlich hat es der Vorredner erläutert, erklärt. Ich möchte aber die Art und Weise, wie das hier jetzt durchgesetzt wird, ansprechen und hinterfragen; und ich möchte auch hinterfragen, warum sich die FPÖ nun entschieden hat, hier zuzustimmen, wo sie ja immer massiv dagegen war. (Abg. Dr. Rosenkranz:  so einen Blödsinn, Frau Kollegin Schenk!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Huber vom BZÖ hat auch schon angesprochen, was hier im Hintergrund läuft, und vielleicht wird sich ja im Zuge der nächsten Wochen und Monate noch irgendetwas in diese Richtung aufklären.

Eines muss gesagt werden: Es wird hier der AMA so quasi die Allmacht gegeben. Die AMA wird ermächtigt, die Verordnung der Höchstbeiträge neu festzusetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Was heißt das? – Das heißt, dass sich der Parlamentarismus damit eigentlich verabschieden kann. Das ist ein Paradebeispiel dafür, wie damit umgegangen wird, wie hier versucht wird, das Parlament auch zu umgehen – so nenne ich es jetzt einmal –, die AMA noch mächtiger zu machen und mit diesem Gesetz zu ermächtigen, die Preise selbst festzulegen und auch die Bestim­mungen zur Entrichtung des Agrarmarketingbeitrags festzulegen.


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Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann es nicht sein! Dafür sind wir hier im Hohen Haus zuständig, dafür müssen wir zusammentreten und darüber sprechen, diskutieren und eine gute Lösung finden – es aber nicht, weil es hier vielleicht keine Mehrheit gibt oder es schwierig ist, eine Mehrheit zu finden, der AMA übertragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist der falsche Weg! Und wir werden dem sicher nicht zustimmen. – Danke. (Beifall des Abg. Ing. Lugar.)

20.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.05.00

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Landwirtschaftsminister! Hohes Haus! Zuerst zur AMA-Gesetz-Novelle: Ein ganz wichtiger Fortschritt ist aus unserer Sicht erzielt worden. Endlich sind die Belegschaftsvertreter, ist der Betriebsrat im Verwaltungsrat vertreten, und damit kommt es endlich auch zu einer Mitwirkung der Belegschaftsvertreter der über 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA. Dafür wurde sehr lange gekämpft, und das wird nun durchgesetzt.

Zum Weingesetz: Sehr geehrte Damen und Herren, die Weinwirtschaft ist ein positiver Sektor der österreichischen Landwirtschaft. Das ist ein Bereich im Agrarbereich, der als wenig problembeladen gilt, im Vergleich zum Beispiel zur Milchwirtschaft. Die Weingesetzgebung und ein Umdenken in der Weinwirtschaft in den letzten Jahren haben zu einer großen Qualitätssteigerung geführt, und die Weinbauern können sich über gute Preise für ihre guten Produkte und darüber hinaus auch über eine wesentlich bessere wirtschaftliche Lage freuen.

Die Weinbauern haben auch selbst umgedacht und sorgen für hohe Qualität vom Rebschnitt bis hinein in den Keller. Der österreichische Wein hat einen guten Ruf erworben, ich denke da nur an spezielle Sorten aus unseren guten Weingegenden wie den Grünen Veltliner, den Riesling oder andere Marken, die mittlerweile ein Begriff geworden sind. Auch die Konsumenten schätzen diese Qualitätssteigerung, und sie sorgen für gute Umsätze. Auch bei den Konsumenten hat ein Umdenken stattgefun­den. Qualität geht vor Quantität, und die Weinkultur – im wahrsten Sinne des Wortes – ist enorm gestiegen.

Durch die heute zu beschließende Novelle erfährt auch das Weinmarketing eine Absicherung und verschiedene Verbesserungen, sie wurden zum Teil schon angeführt: Die Finanzierung wird gesichert, und die Abwicklung wird vereinfacht. Vor allem aber gibt es aus meiner Sicht eine gerechtere Bemessungsgrundlage: Nicht mehr die Flächen werden herangezogen, sondern der Hektarertrag, was auch eine flexiblere Vorgangsweise je nach Ernte beziehungsweise Ernteausfällen ermöglicht. Und – wie gesagt – auch der Schaumwein, die Sekte wurden miteinbezogen.

Sehr geehrte Damen und Herren, obwohl ich eigentlich persönlich andere Schwer­punkte habe, habe ich in dieser Legislaturperiode sehr gern im Landwirtschaftsaus­schuss mitgearbeitet. Es war für mich sehr lehrreich, und ich kann auch sagen, es war sehr erfolgreich: zum Beispiel unser Einsatz für den ländlichen Raum, unser Einsatz für mehr Fördergerechtigkeit in der Landwirtschaft, zuletzt auch der Einsatz zum Schutz der Bienen, der heute noch seinen Niederschlag finden wird.

Ich möchte mich an dieser Stelle beim Team des Landwirtschaftsausschusses herz­lichst bedanken, vor allem bei meinem Team, meiner Fraktion: bei Kollegem Gaßner und Dr. Rudi Kracher, der in Pension gehen wird, stellvertretend für das ganze Team.

Zum Schluss möchte ich noch Folgendes sagen: An der gestiegenen Weinkultur könnte sich auch die politische Kultur in diesem Haus manchmal ein Vorbild nehmen.


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Wenn ich heute den einen oder anderen Redebeitrag verfolgt habe, dann kann ich nur raten: Greifen  Sie vorher zu einem guten Glas Wein, denn: in vino veritas, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Grosz: Da hamma schon den Faul gehabt, ang’flaschelt ! – Abg. Mag. Gaßner:  das ist wirklich tief! – Zwischenruf der Abg. Mag. Muttonen.)

20.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.08.41

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Ich möchte jetzt nicht beurteilen, ob das stimmt, was Kollege Grosz gesagt hat, dass Kollege Faul immer „ang’flaschelt“ herinnen war; das kann ich jetzt nicht bewerten, und ich werde auch in meiner Rede nicht darauf eingehen. Kollege Sacher hat am Ende seiner Rede bereits ein Zitat gebracht, in der lateinischen Form; das Nächste wäre dann: in vite vita, im Weinstock liegt das Leben.

Worum geht es denn hier? – Es geht darum, dass aus dem Bundesministerium im Rahmen der Einsparungen leider die Österreich Wein Marketing, die Winzer, ausgeklammert wurden.

Tatsache ist: Winzer – es gibt rund 20 000 in Österreich, davon 10 000 im Neben­erwerb – sind keine besonders große Interessengruppe, und das Lobbying für die Winzer ist – auch hier im Haus – wahrscheinlich kein besonders großes im Verhältnis zu anderen Berufsgruppen, die es in Österreich gibt. Jetzt musste man aus dieser Not eine Tugend machen, denn eines ist klar: Die Österreich Wein Marketing ist eine Institution, ist ein Unternehmen, ist eine Visitenkarte für dieses Land, die den Ruf eines Produktes aus Österreich in alle Welt entsprechend qualitätsvoll und gut hinausträgt, dass uns andere Länder darum nur beneiden können.

Jetzt geht es um die Frage, ob man für die Winzer hier eine Lösung schaffen will: Ja oder nein? Und da komme ich dann natürlich auf die Beiträge zurück, die jetzt bei der AMA eingehoben werden sollen, denn das muss man natürlich einmal in die Relation rücken, um welch „exorbitante“ Summen es dabei geht. Da wird man vielleicht nicht bald am Hungertuch nagen, wenn man etwas trinken möchte, insbesondere wenn man Wein trinken möchte. Was kostet heute im Vergleich nämlich ein Drehverschluss, das Etikett oder die Flasche, oder was auch immer? – Aber dazu später.

Tatsache ist, dass diese Lösung ein gesamter Berufsverband, nämlich das Nationale Weinkomitee, mitausgearbeitet hat. Das heißt, hier liegt ein Gesetz vor, das mit den Interessenvertretern des Weinbaus akkordiert wurde, beziehungsweise es sind die Anreize und Ideen gekommen. Die Gerechtigkeit ist schon angesprochen worden: Bisher war es so, dass man pro Hektar einen fixen Betrag gezahlt hat. Es war egal, ob das der Hagel vernichtet hat, es war egal, ob dort viel gewachsen ist, es war egal, ob dort Qualität produziert worden ist – es war ganz egal.

Jetzt ist man dazu übergegangen, dass man sagt, es kommt darauf an, wie viel in diesem Jahr konkret produziert wird. Also ich halte es schon einmal für eine erste wirklich entscheidende Maßnahme, wie es auch schon angesprochen wurde, dass da in der Art der Einhebung eine Gerechtigkeit eintritt.

Der nächste Punkt – was hier auch noch wichtig ist, was den Ertrag betrifft –: Wir müssen uns bewusst sein, dass die österreichische Weinwirtschaft ungefähr 1 Prozent der Weltweinwirtschaft ausmacht. Das heißt, im Export können wir nur dann bestehen – und dafür machen wir auch entsprechendes Marketing –, wenn die Qualität passt und wenn wir Qualität exportieren können.


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Es kann so sein, dass in einem Jahr in einer Region, die an sich für Qualitätswein bekannt, berühmt, weltbekannt ist, nichts wächst. Das gibt es einfach, klimatische Unterschiede sind da. Und jetzt soll eine Möglichkeit und eine Lösung geschaffen werden, damit in einem solchen Jahr, wenn das Klima in einer anderen Region so weit passt, dass dort auch mehr an Qualitätswein produziert werden kann, diese Export­lücke geschlossen werden kann.

Das wird natürlich den einzelnen Winzer, den einzelnen Unternehmer mehr freuen. Aber es ist, glaube ich, bei jedem Winzer so: Wenn einem die Ernte durch Hagel, durch Frost oder welche Natureinflüsse auch immer kaputtgemacht wurde, dann freut sich unter Umständen ein anderer, aber dann ist man das dem anderen nicht neidig, son­dern man muss leider mit sich selbst ins Reine kommen. Für die Weinwirtschaft insgesamt, nach außen, ist es aber notwendig, dass Österreich eine bestimmte Menge an Qualitätswein auch für den Export produzieren und entsprechend durch die Wein Marketing bewerben kann.

Der nächste Punkt: Bisher waren Genossenschaften und die Sektwirtschaft von einem Beitrag an die Österreich Wein Marketing ausgenommen. Sie haben von sich aus gesagt: Wir machen da mit! – Entschuldigung, das ist jetzt kein Drüberfahren oder sonst etwas, sondern das ist die Lösung, die die betroffenen Verkehrskreise – wie es so schön heißt – von sich aus getroffen haben.

Und jetzt kommen wir tatsächlich zu diesen AMA-Beiträgen, die in dieser Größen­ordnung laut BZÖ und Team Stronach alle Winzer in den Ruin treiben werden:

Betriebe bis 3 000 Liter sind von den Beiträgen generell ausgenommen. Das ist also die Struktur, die wirklich ganz klein arbeitet, im Familienbetrieb, ihre Ernte in der Genos­senschaft abliefert; also bis 3 000 Liter ist gar nichts. Und darüber gibt es dann gesplittet für die Produktion der Traube und für das Abfüllen der Flasche zwei Teile. Das heißt, wenn jemand nur Trauben liefert, zahlt er die Hälfte von dem Beitrag, wenn jemand nur auf Flasche füllt, die Hälfte, und wenn jemand den kompletten Wirtschafts­kreis macht, dann wird das Ganze gezahlt.

Worum handelt es sich? – Es wird auf eine Literflasche Wein abgestellt beziehungs­weise auf den Traubenertrag. Insgesamt handelt es sich um einen Betrag von etwas mehr als 1 Cent pro Flasche. Da wird sogar unterschieden, ob es eine Bouteille ist, ob es eine Literflasche ist oder ein – leider Gottes nicht mehr so geschätzter, aber trotzdem wichtiger – Doppelliter; das Zwiemandl, die Magnum des kleinen Mannes, die Maurermagnum. Das ist an sich ein klares Beispiel dafür, dass das nicht nur an die Flasche selbst gebunden ist, sondern auch an die Füllmenge der Flasche.

Es geht also um einen relativ geringen Betrag. Natürlich, bei einer großen Winzer­genossenschaft ist das für sich schon ein Betrag. Wenn man aber sagt, die Genossenschaft zahlt – laut Gesetzesvorschlag sogar freiwillig, die haben sich dazu bekannt – 300 000, 400 000, 700 000 €, dann muss man umgekehrt rechnen, welche Menge das insgesamt ist.

Gott sei Dank ist es so, dass Österreich auf dem Weg ist, nicht mehr ein reines Niedrigpreisweinland zu sein, sondern dass österreichische Qualitätsweine durchaus gute Preise – nicht nur in Österreich, sondern auch auf dem Weltmarkt – erzielen können. Und das war mit Sicherheit auch Ausfluss dessen, dass wir – mit „wir“ meine ich jetzt nicht, dass ich dabei gewesen wäre, sondern dieses Hohe Haus – nach dem Weinskandal beschlossen haben, eine Zweidrittelmaterie daraus zu machen, damit man sieht – denn an sich könnte man fragen: Bitte schön, in der Landwirtschaft eine Zweidrittelmehrheit, was ist denn da wichtig am Weinbau? –, die Qualität des öster­reichischen Weines ist so wichtig, dass wir uns im Parlament damit mit Zweidrittel­mehrheit befassen müssen.


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Das heißt, da steht meiner Meinung nach schon die Republik Österreich als Ganzes dahinter, dass dieses Produkt auch passt; daher glauben wir, dass es ein gutes Gesetz ist.

Wir sind gefragt worden, wo das Gegengeschäft sei, was da dahinterstehe. Kollege Grosz hat gefragt – wie der Schelm ist, so denkt er halt (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber) –: Wie viele Kisten Veltliner habt ihr dafür gekriegt? – Gut, das ist halt nicht unsere Denkart, aber bitte. Ich kann ganz genau sagen, was das – unter Anfüh­rungszeichen – „Gegengeschäft“ gewesen ist, das war erst vor wenigen Sitzungen hier im Nationalrat: eine Änderung des Luftreinhaltegesetzes. Es gab einen gehegten Wunsch der Winzer, den ich auch im Parlament eingebracht habe. Es gab dann auch eine Resolution aus dem Land Niederösterreich. Es wird Winzern ermöglicht, in den schwer zugänglichen Regionen den Rebschnitt bereits im März zu verbrennen beziehungsweise auch den Bewuchs der Böschungen und so weiter, was ja die Arbeit der Winzer in diesen Regionen sehr erleichtert. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Aus diesem Antrag, den ich eingebracht habe, wurde im Rahmen der Verhandlungen ein Mehrparteienantrag, der das Parlament innerhalb von zwei Monaten passiert hat. Es wurden für die österreichischen Winzer zwei wichtige Gesetze beschlossen bezie­hungsweise werden sie jetzt beschlossen, und das ist gut so für die österreichische Weinwirtschaft. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.17.12

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stehe nicht an, dem Kollegen Rosenkranz meinen ehrlichen Respekt entgegenzubringen: So perfekt, so exzellent hat selten jemand dieses Weingesetz, dieses AMA-Marketinggesetz dargelegt! – Gratuliere! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, es gebe wenige Erfolgsgeschichten in der österreichischen Agrarpolitik, wird immer behauptet. – Das ist eine Erfolgsgeschichte, wo durch – zugegeben, durchaus intensive – Verhandlungen etwas möglich geworden ist. Und bei dieser Gelegenheit sollte man auch ein bisschen stolz auf die österreichische Weinkultur sein, insbesondere auf die Qualität, die die österreichischen Weinbauern erzeugen. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Da sollte man auch Folgendes erwähnen: Dieses Weingesetz haben damals Kollege Gradwohl seitens der SPÖ, Kollege Schwarzböck von der ÖVP und Herr Klubsekretär und Mitarbeiter Kracher sozusagen konzipiert. Darauf fußt die österreichische Weinkultur in einer perfekten Qualität.

Was ich mir heute hier anhören musste! Herr Kollege Huber, deine Darbietung war jämmerlich: Nichtwissen, keine Ahnung, inkompetent! (Zwischenruf des Abg. Huber.) Es wäre dir gut angestanden, wenn du dich schon nicht auskennst, zumindest Kollegen Rosenkranz 3 Minuten zu schenken, zuzuhören; es hätte deiner Weiterbildung gutgetan! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Kollege Huber behauptet ständig, die AMA sei ein Schreckgespenst, und spricht davon, wie viele Beamte da sozusagen die Bauern drangsalieren und so weiter. – Falsche Behauptungen! (Abg. Huber: Das ist ja eine Tatsache, bitte!) Es würde dir auch ganz guttun, dich einmal in Bayern zu erkundigen. Die Bayern schauen immer neidvoll nach Österreich und erklären, warum in Österreich die Geschichte mit der


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AMA besser gehe als die Zahlstelle. Da könntest du dich auch einmal ein bisschen erkundigen, das würde dir nicht schaden.

Meine Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit aber auch dafür nützen, mich beim Kollegem Sacher sehr herzlich zu bedanken, der jahrelang Mitglied des Land­wirtschaftsausschusses war und in einer konstruktiven Art und Weise mitgearbeitet hat. Bei vielen anderen Mitgliedern habe ich dann später noch einmal die Chance, Danke zu sagen. Es sei ihm für die hervorragende Mitarbeit gedankt! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Und ich möchte auch der langjährigen ersten Bäuerin Österreichs, der Anni Höllerer, ein Dankeschön sagen (Beifall und Bravoruf des Abg. Hörl – Beifall bei der ÖVP) – nicht für die heutige Abstimmung, sondern für deine jahrzehntelange tolle Arbeit im Sinne der österreichischen Bäuerinnen, die wirklich exzellent war und ist. Viele Bäuerinnen in Österreich können sich an dir ein Beispiel nehmen! – Trotzdem hätte es mich natürlich gefreut, hättest auch du heute mitgehen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Grosz: Warum ging sie nicht mit?)

20.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich jetzt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


20.20.25

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Für die Agrarwirtschaft gilt: Qualität, Qualität, Qualität.

Die Weinwirtschaft hat es vorgezeigt: Als vor Jahrzehnten die österreichische Weinwirtschaft darniederlag, haben sich alle entschlossen, konsequent den Weg der Qualität zu gehen. Und es ist schon beachtlich für ein kleines Weinbau treibendes Land mit 1 Prozent der Weltweinmenge, zu sagen: Wir setzen konsequent auf Qualität!, und das über Jahrzehnte. Dafür gebührt den Winzerinnen und Winzern Dank, weil das keine Eintagsfliege war, sondern weil permanent daran gearbeitet wird: an Weiterbildung, an Schulung, daran, Erfahrung im Ausland zu sammeln, um inter­national mitspielen zu können.

Wenn man Vergleiche ziehen möchte, dann können zum Beispiel die Exportzahlen dafür herhalten: Hat Österreich früher sehr viel auch im Tank, im Fass exportiert, so geht es heute in Richtung Flaschenweinexport. Und man sieht es auch an den Erlösen: Im Jahr 2012 betrug der Erlös im Export in etwa 130 Millionen €, im Jahr 2001 noch in etwa 50 Millionen €. Das heißt, der Gewinn wird größer, die Erlöse steigen, weil der Export in Richtung Qualität geht, und das in immer größerem Ausmaß.

Das muss man unterstützen, daher war es schon bahnbrechend – das haben die Vor­redner auch angesprochen –, dass die Weinwirtschaft selbst gesagt hat: Wir sind bereit, dazu einen Beitrag zu leisten, um die Exportaktivitäten für das Ausland zu unterstützen, aber auch den Wein im Inland zu bewerben!, denn beim EU-Beitritt war ja die große Sorge vieler österreichischer Winzer, dass die Franzosen, die Spanier, die Italiener viel mehr Wein und diesen billiger produzieren können und uns unter Umständen vom Markt verdrängen.

Das Gegenteil ist eingetreten: Die österreichischen Konsumentinnen und Konsumen­ten haben dem österreichischen Wein die Treue gehalten und in einem großen Ausmaß den Heimmarkt verteidigt, durchaus auch im Vergleich mit internationalen Weinen. Wir können bestehen, und das ist eine große Leistung der österreichischen Weinwirtschaft. – Danke dafür. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Das ist auch ein Verdienst der Institution des Österreich Wein Marketing, wo die Weinbau treibenden Bundesländer organisiert sind und gemeinsam mit dem Handel


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Strategien entwickeln. Die ÖWM hat es mit sich gebracht, dass im Inland geworben wird, aber auch im Ausland – und sie macht einen exzellenten Job –, und es war wichtig, sie auch mit finanziellen Mitteln auszustatten. Daher ist es wichtig, dass diese Beiträge kommen. Diese werden über die AMA eingehoben, werden aber an die ÖWM weitergegeben, um diese Aktivitäten auch zu finanzieren.

Der entscheidende Punkt ist, dass in Zukunft die Regionalität und die Herkunft des Weines an Bedeutung gewinnen, daher ist die Konzeption von DAC-Weinen mit klarer Herkunftsbezeichnung ein richtiger Weg, weil der Konsument sieht, dass derartige Weine gebietstypisch sind und sich eben voneinander unterscheiden: Ein nieder­österreichischer Wein hat eine besondere Qualität und unterscheidet sich vom burgen­ländischen, vom steirischen, vom Wiener Wein, man kann aber auch international damit reüssieren.

Das ist ein Qualitätsweg, der beispielhaft ist. Der muss unterstützt werden, daher danke ich Ihnen, dass dieser Weg hier gemeinsam gegangen wird und dass wir beim Wein weiter im Export erfolgreich sind, aber auch im Heimmarkt unsere Erfolge haben. – Herzlichen Dank für die Unterstützung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.23.55

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ja, die Ge­schichte des österreichischen Weins ist eine Erfolgsgeschichte. Wir brauchen nicht zu sagen, wir haben Spitzenweine, denn der Wein hat Weltruf – top, eins, bitte! Ich denke da an die Südsteiermark, ich beziehe mich darauf – Kollege Rosenkranz kommt aus einer anderen Region –, ich nehme die Südsteiermark her. (Abg. Dr. Rosenkranz: Ich trinke aber beide!) Auch die Weißweine aus der Südsteiermark sind, bitte, Weltklasse! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Rosenkranz: So ist es! Die werde ich morgen schon trinken!) Wir reden ja nicht nur von irgendeinem kleinen Getränkeladen!

Dazu trägt natürlich auch die Weinbauschule Silberberg bei, die internationalen Ruf hat. Ein Hut-ab!, diesen Bäuerinnen und Bauern, die dort lernen, den Lehrern und so weiter. Da brauchen wir uns nicht zu verstecken, vor niemandem – nicht vor Kalifornien, nicht vor dem Rheinwein. Das ist absolut Spitze! (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jetzt zur Sache. Es ist ja alles so gut erklärt worden, beispielsweise, warum die FPÖ einen Schwenk gemacht hat. Es gibt natürlich viele Argumente, das war auch bei uns drinnen. Wir haben uns die Mühe gemacht, auch mit den Weinbauern zu sprechen – ich im südsteirischen Raum –, und die haben gesagt: Eines kann ich dir schon sagen: Vieles wird uns nichts bringen, vieles wird uns nichts nützen, aber in Zukunft, muss ich sagen, unterstützen wir diese Wein Marketing Gesellschaft. Warum? – Aus einem ganz einfachen Grund: Das sind die Witterungsgeschichten.

Und so hat auch das Nationale Weinkomitee im Hintergrund folgende Aufgaben gehabt: Erstens einmal den Problemkreis eins. Der Problemkreis eins war: Wie kommen wir zu den Beiträgen? Das war nicht ganz geklärt. Das Eintreiben der Beiträge hat letztendlich schon mehr ausgemacht als die Beiträge selbst. Da musste eine Lösung her! Hier ging es also um Verwaltungsvereinfachung.

Der zweite Punkt war – ganz wichtig –: Wie sollen die Beiträge gestaltet sein? Das haben wir jetzt gehört: 1,1 Cent und so weiter.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 254

Der dritte Punkt war: Wie kommen wir zu Flexibilität in Bezug auf die Hektarge­schichte? Das wurde heute schon ausgeführt. Zur Verstärkung noch einmal: Ich denke an das Kamptal 2012 – ich glaube, es war das Kamptal – und das Pulkautal: Die hatten schwerste Einbußen aufgrund der Frostschäden. Dort ist es passiert, dass es teilweise 60 Prozent Ernteentfall gab; in niederen Lagen zum Beispiel bis zu 10 Prozent.

Da musste man ausgleichen: Der eine hatte Wein, der andere hatte keinen. Und da war diese Flexibilitätsgrenze – 20 Prozent hinauf oder hinunter – für viele Weinbauern eine Sache, wo sie gesagt haben, das ist etwas sehr Gutes – auch die Südsteirer.

Man muss sich das Gebiet dort so vorstellen, dass es Hagelschäden gibt. Diese Hagelschäden ziehen sich ungefähr 800 Meter bis 1 Kilometer durch. Auf der einen Seite sind die Rebstöcke intakt, auf der anderen Seite sind sie tot. – Wie kann man dem begegnen? Das war eine wichtige Geschichte.

Etwas ganz Besonderes – das freut mich für den Kollegen Rosenkranz – war das Verbrennen, das Verbrennen nicht nur in schwierigen Höhenlagen, sondern es geht auch darum, wenn man im Februar und März verbrennt, dann ist man auch sehr viele Schädlinge los, wenn man sie einhäckselt oder mulcht, dann sind diese Schädlinge drinnen und befallen den Rebstock. Also auch das ist eine sehr große Hilfe für uns im Süden. – Das ist die eine Geschichte, die hier zu ergänzen war.

Ein zweites Problem, das vielleicht auch mit dem Wein zu tun hat, ist eine südsteirische Geschichte. Es gibt bei uns die Geschichte der sogenannten Doppel­besitzer nach dem Gleichenberger Abkommen. Das Gleichenberger Abkommen hat es 1952 ungefähr 50 Weinbauern jenseits der Grenze erlaubt, ihre kleinen Landstriche zu bewirtschaften. Da geht es um 50 Hektar; nicht dass man meint, das sei riesig. Auf der anderen Seite konnten auch Jugoslawen auf der österreichischen Seite ihre bewirtschaften. (Ruf: Slowenen! – Abg. Dr. Rosenkranz: 1953 hat es keine Slowenen dort gegeben!)

Mit diesem Abkommen 1952 durch Dr. Gruber und dem Vertreter Jugoslawiens wurde es ermöglicht, dass die Weinbauern mit Grenzkontrollen gewisse Mengen von Trauben aus ihren kleinen Rieden hier in Österreich zu Wein verarbeiten durften. – Das war das Problem. Natürlich hat sich auch der slowenische Staat damit einverstanden erklärt.

Ab jetzt, ab 2013, wurde den Weinbauern angedroht, dass sie das nicht mehr dürfen, denn mit 2015 gibt es ein neues Gesetz, und dieses neue Gesetz besagt Folgendes: Jeder eingeführte Wein aus Slowenien gilt als slowenische Traube, und alles, was gepresst wird, ist EU-Wein, aber nicht mehr der zuvor angesprochene Wein mit dem Prädikat top, der Steiermark-Flasche und gleichzeitig dem österreichischen Prüfsiegel.

Unser Antrag geht dahin, diese Weinbauern zu unterstützen. Ich bringe daher folgen­den Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef A. Riemer, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung des Gleichenberger Abkommens und Sicherung der Rechte von Doppelbesitzern

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Gleichenberger


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 255

Abkommen beizubehalten, insbesondere damit die Doppelbesitzer nach dem Gleichen­berger Abkommen ihre Rechte behalten und auch nach 2015 bei ihren Weinen aus slowenischen Trauben die steirische Marke und die steirische Prüfnummer verwenden dürfen.“

*****

Das gilt nur für 35 bis 50 Kleinstbauernbetriebe. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef A. Riemer, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung des Gleichenberger Abkommens und Sicherung der Rechte von Doppelbesitzern

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 20, Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (2015 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 und das Weingesetz 2009 geändert werden, in der 216. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 5. Juli 2013

Das Gleichenberger Abkommen 1953 wurde zwischen Österreich und Jugoslawien zur Lösung des Problems der „Doppelbesitzer“ auf österreichischem und jugoslawischem Boden abgeschlossen. 400 Österreichern und 50 Jugoslawen wurden die im Nach­barstaat liegenden Besitzungen zurückgegeben.

Nach dem Bau der ersten Behelfsbrücke konnte man zunächst nur unter schwierigen Bedingungen mit Pass und Visum nach Jugoslawien. Ungeklärt war zudem die Situation der Österreicher sowie der Jugoslawen entlang der gesamten Grenze, die im jeweiligen Nachbarland ein Grundstück besaßen. Konnten sie ihren Besitz behalten? Wenn ja, durften sie ihn auch bearbeiten und zu diesem Zweck die Grenze unkompli­ziert überqueren? All diese Fragen sollten durch das sog. „Gleichenberger Abkommen“ geklärt werden.

Die Verhandlungen über die „Doppelbesitzer“ und über den „Kleinen Grenzverkehr“ begannen am 3.11.1952 in Marburg und wurden in Bad Gleichenberg fortgeführt. Am 19.3.1953 wurde das Abkommen schließlich von Außenminister Dr. Gruber und dem außerordentlichen Gesandten Jugoslawiens, Vucinic, unterzeichnet. Dennoch sollte es noch bis Mai dauern, bis der „Kleine Grenzverkehr“ auch tatsächlich aufgenommen werden konnte.

Personen, welche im jeweiligen Nachbarland einen Besitz von Liegenschaften nach­weisen konnten, erhielten einen Ausweis, mit welchem ihnen und ihren Familien­angehörigen der Grenzübertritt zu jeder Zeit erlaubt war.

Landwirtschaftliche Geräte mussten genau im Übertrittsausweis verzeichnet werden; die Ernte durfte ebenfalls über die Grenze gebracht werden.

Laut des Abkommens dürfen „Doppelbesitzer“ noch heute die importieren Trauben in Österreich keltern und als „steirischen Qualitätswein“ bezeichnen.

Es gibt derzeit ca. 50 Doppelbesitzer mit insgesamt ca. 53,4 ha Fläche.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 256

Pro ha Fläche darf nur eine bestimmte Menge an Trauben eingeführt werden, weiters wird an der Grenze kontrolliert und die Menge registriert.

Durch den EU-Beitritt Sloweniens änderte sich nichts; die Gesetze sollen sich jedoch 2015 ändern. Danach soll der Wein aus slowenischen Trauben als „Wein aus der EU“ bezeichnet werden und es darf auch keine „Stmk-Flasche“ mehr verwendet werden.

Durch diese Gesetzesänderung drohen den Doppelbesitzern große Nachteile, wie ein Preisverfall beim Wein und der Wegfall der österreichischen Prüfnummer.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Gleichenberger Abkommen beizubehalten, insbesondere damit die Doppelbesitzer nach dem Gleichen­berger Abkommen ihre Rechte behalten und auch nach 2015 bei ihren Weinen aus slowenischen Trauben die steirische Marke und die steirische Prüfnummer verwenden dürfen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Uhr einstellen! Das waren jetzt 8 Minuten!)

 


20.30.17

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich gebe allen meinen Vorrednern recht, die gesagt haben, dass die österreichischen Winzerin­nen und Winzer beste Weine höchster Qualität produzieren, die sich auch weltweit sehen lassen können. Dafür gilt auch unser Respekt und unsere Anerkennung der Arbeit dieser Winzerinnen und Winzer.

Die Intention, die hinter diesen Änderungen des AMA- und des Weingesetzes steht, ist der Erlass einer Verordnung, mit dem die Wein-Marketing-Beiträge um mehr als 100 Prozent erhöht werden sollen. Ich möchte das am Beispiel eines Betriebes erklären.

Ein 10-Hektar-Betrieb zahlt derzeit 550 € Marketingbeiträge an die Wein Marke­ting GmbH und wird künftig 1 200 € an die Wein Marketing GmbH zu bezahlen haben (Abg. Huber: Ja, unglaublich!), wenn es ein flaschenabfüllender Betrieb ist, der eine Größe von 10 Hektar aufzuweisen hat. Diese Berechnung fußt auf der Durchschnitts­ernte der letzten fünf Jahre und stützt sich auf die Daten der Statistik Austria.

Damit verbunden ist eine mehr als Verdoppelung der Wein-Marketing-Beiträge, und das stellt für die kleinen und mittleren Weinbaubetriebe, die flaschenabfüllende Betriebe sind, eine enorme finanzielle Belastung dar. Sie ist meiner Meinung nach ungerechtfertigt, und daher werde ich diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Huber. – Abg. Dr. Rosenkranz: Frau Höllerer, ich glaube, diesen 1 Cent pro Flasche zahlt der Konsument gerne! 1 Cent pro Flasche!)

20.31



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 257

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tages­ordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu Wort gemeldet. 3 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


20.32.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Zu Beginn möchte ich eines anbringen: Meine Hoch­achtung!, an die Kollegin Höllerer, dass sie sich gegen ihre Männerriege im Bauern­bund stellt. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie der Abgeordneten Huber und List.) Das vorneweg, da möchte ich einmal anerkennend meine Wertschätzung ausdrücken. Das ist eine seltene Gelegenheit, auch darauf hinzuweisen, dass es Bäuerinnen sehr schwer haben, in der Landwirtschaft politisch zu Wort zu kommen.

Auch wenn ich Ihnen in der Sache nicht zustimme, die Argumente – das, was Sie sagen – sind schlüssig, aber die Sache ist, es gibt weniger Geld, und der Herr Minister kann nicht mehr die Zuschüsse zum Weinmarketing geben. Daher ist die Frage: Wollen wir unser Budget aufrechterhalten, um Marketing-Maßnahmen für den Weinbau zu machen, ja oder nein? – Und in diesem Fall bin ich auf der Seite, dass ich sage, ja, das ist sinnvoll. Aber Ihre Argumente sind nicht grundsätzlich falsch, und Sie haben recht, wenn Sie sich Ihre eigne Meinung dazu bilden.

Auch wir haben lange diskutiert, aber das eigentliche Problem oder Thema heute ist die Frage: Was ist eigentlich mit dem Agrarsprecher der FPÖ los, mit dem Kollegen Jannach? Oder ist jetzt Herr Rosenkranz der neue Agrarsprecher? – Also ich bin sehr überrascht!

Ich erinnere mich noch gut daran, als Kollege Jannach zu Recht – zu Recht! – gesagt hat: Wenn wir schon das AMA-Gesetz ändern, dann müssen wir da auch endlich demokratische Zustände herstellen und eine ausreichende Kontrolle vorsehen! – Das ist das Problem, meine Damen und Herren! Die AMA ist ein Staat im Staat. Viele Bauern und Bäuerinnen erleben sie als Terroreinrichtung (Beifall bei Grünen und BZÖ – Abg. Huber – in Richtung des Abg. Jakob Auer –: Der darf das sagen?), als Terroreinrichtung gegen ihre eigenen Interessen, und das mit Deckung teilweise der Landwirtschaftskammern und mit Deckung des Ministeriums.

Es ist kein Zufall, meine Damen und Herren, wenn ich das hier anspreche: Diese Agentur, diese AMA, ist ein Problem für Tausende von Bauern und Bäuerinnen. Und ich nehme die Gelegenheit wahr, auf jene Bäuerinnen und Bauern hinzuweisen, die von der AMA derzeit massivst schikaniert werden, nämlich auf die Almbäuerinnen und Almbauern.

Der Herr Bundesminister hat ja großartig verkündet, es wird eine Frist geben, damit die Probleme auf den Almen gelöst werden. Was ist die Realität? – Von 300 Fällen in Salzburg wurden gerade einmal 12 Fälle geprüft. Anton Wallner, der Sprecher der Salzburger Almbauern (Abg. Dr. Rosenkranz: Anton Wallner? Das ist ja ein Burschen­schafter!), sagt: Wir wurden angelogen und vertröstet. Ich hätte mir nie gedacht, dass es so schmutzig zugehen kann.

Das sind die Fakten, Herr Bundesminister, und Sie haben bisher nichts unternommen, um diese Agrarmarkt Austria zu demokratisieren.

Der Vorschlag des Kollegen Jannach wäre gewesen, hier die politischen Parteien in das Kontrollgremium aufzunehmen. Wir haben diesen Vorschlag unterstützt. Und ich verstehe nicht, Kollege Rosenkranz, dass Sie in den Verhandlungen die Zustimmung gegeben haben als Zweidrittelmaterie, ohne irgendetwas erreicht zu haben – ohne irgendetwas! Das ist eine Schande! Sie sind für mich kein Agrarsprecher, denn das wäre die Chance gewesen, die AMA zu demokratisieren, zumindest Kontrolle und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 258

Transparenz herzustellen, Kollege Auer. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeord­neten Huber und List.)

Und wenn du hier heute Kollegen Huber maßregelst, dass er irgendetwas nicht weiß, dann muss ich dir schon sagen: Was du öffentlich über den Weinbau erzählt hast und dass das Sondermüll wäre, was die Biobauern auf den Flächen machen, das ist wirklich unter jeder Kritik! (Beifall bei Grünen und BZÖ.) Du hast das ja Gott sei Dank auch richtigstellen müssen, denn so ist es nicht!

Es ist ungeheuerlich, wenn sich die Selbstgerechtigkeit des Bauernbundes hier darin äußert, anderen Abgeordneten irgendwie vorzuschreiben, was sie zu denken haben. – Das wird es nicht geben! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kopf: ... Selbstgerechtigkeit der Grünen.)

20.35

20.35.10 *****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber, für den Vorwurf, dass die AMA eine Terroreinrichtung ist (Abg. Dr. Pirklhuber: Ich habe gesagt, die Bäuerinnen und Bauern ...!) – das haben Sie dann im zweiten Satz zu relativieren versucht –, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf, weil ich glaube, das ... (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist aber nicht in Ordnung! – Abg. Krainer: Da hat aber jemand großen Spaß!) – Schauen Sie im Protokoll nach! Ich habe das mitgelesen.

Für diesen Vorwurf erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

*****

20.35.50

Es liegt mir zu diesem Tagesordnungspunkt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Damit schließe ich die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2114 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstim­mung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich ersuche nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 259

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung des Gleichenberger Abkommens und Sicherung der Rechte von Doppelbesitzern.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

20.37.46 21. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungs­vorlage (2441 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW) (2525 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungs­vorlage (2442 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Holzhandelsüberwachungs­gesetz erlassen und das BFW-Gesetz geändert wird (2526 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 2298/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend: EU-Holzverordnung (EU) Nr. 995/2010 (2527 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zu den Punkten 21 bis 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jannach. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.38.57

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Das nächste Thema umfasst drei Tagesordnungspunkte. Ich befasse mich mit der EU-Holzverordnung. Wir haben dazu ja auch einen Antrag eingebracht.

Die Intention dieses Antrages und dieser Verordnung ist grundsätzlich gut, nämlich dass man versucht, den illegalen Holzimport, den illegalen Holzhandel – vornehmlich abzielend auf Tropenholz – zu verhindern und zu unterbinden. Leider haben wir hier eine klare Verordnung, die meiner Ansicht nach nationalstaatlich weit über das Ziel hinausschießt.

Also wir haben hier eine Verordnung, die auch die heimischen Waldbesitzer, die auch heimische Landwirte dazu verpflichtet, sämtliche Handlungen – wann Sie Holz geschlägert haben, welches Holz Sie geschlägert haben, wo Sie es verwertet haben – aufzuzeichnen. Und wir sehen keinen Sinn in dieser Verordnung, wenn die heimischen Bauern hier mit einer Kontrollflut, mit einer Aufzeichnungsflut belastet werden.

Wir können uns nicht vorstellen, dass österreichische Waldbauern oder Forstwirte illegales Holz in Verkehr bringen. Das einzige illegale Holz gäbe es höchstens, wenn man beim Nachbarn oder an der Grenze einen Baum schlägert, das wäre dann vielleicht illegales Holz, aber da passt der Nachbar auf. Also diese Verordnung schießt unserer Ansicht nach weit, weit über das Ziel hinaus.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 260

Die Bauern sind verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und fünf Jahre aufzubewahren. Das geht sogar so weit, dass das Deputatholz, das der Bauer für sich selbst verwendet, nicht aufgezeichnet werden muss, aber das Holz, das er zum Beispiel seinen Eltern zur Verfügung stellt, wäre laut dieser Holzverordnung aufzuzeichnen. Das lehnen wir ab. Wir ersuchen den Minister, hier noch tätig zu werden, hier noch zu verhandeln, denn in Österreich wird kein illegales Holz von heimischen Bauern in Verkehr gebracht.

Hier wird meiner Ansicht nach ein unnotwendiges bürokratisches Monster aufgezogen. Das kritisiert im Übrigen auch die Landwirtschaftskammer, dass das unnotwendig ist, und auch das Bundesamt für Wald, das diese Kontrollen durchführen wird. Im Übrigen kritisiert das Bundesamt für Wald auch die Kostenschätzung des Ministeriums, denn man setzt schon voraus, dass vor allem durch Strafzahlungen die Kosten dieses Verwaltungsaufwandes gedeckt werden, und das unterstellt im Grunde den Bauern, dass sie illegal Holz in Verkehr bringen.

Ich denke, damit tut man den Bauern sehr unrecht. Man schafft unnotwendigerweise eine bürokratische Hürde, eine Aufzeichnungspflicht, die jetzt auf den Wald aus­geweitet wird, und deswegen werden wir dieser Vorlage nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.41.30

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollege Jannach hat richtig ausgeführt, dass wir mit diesem Beschluss ein Holzhandels­überwachungsgesetz erlassen und damit die EU-Holzverordnung in nationales Recht umsetzen sollen. Diese EU-Holzverordnung ist bereits seit März 2013 in Kraft, und wir haben sie tatsächlich umzusetzen. Zielsetzung ist, den illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu unterstützen. Die Nachhaltigkeit ist eigentlich das Wesen in unserer Forstwirtschaft, deshalb haben wir auch kein generelles Problem mit der geforderten Sorgfaltspflicht, die dieses Gesetz vorgibt.

In einem Punkt allerdings gebe ich meinem Vorredner recht: dass diese EU-Holzver­ordnung überschießend ist, was die Aufzeichnungspflicht und die Aufbewahrungspflicht betrifft. Es wäre durchaus angebracht, zumindest eine Kleinerzeugerregelung oder eine Kleinunternehmerregelung oder Ausnahmen bei Kleinmengen zu schaffen, aber, wie gesagt, das wiederum muss in Brüssel verhandelt werden.

Wir wissen, dass es spätestens im Jahr 2015 eine Evaluierung dieser EU-Holzver­ordnung geben soll. Ich möchte dich, Herr Bundesminister, bitten, dass du dann auch dafür eintrittst, dass man eine praktikable Regelung im Sinne unserer Holzbäuerinnen und -bauern, im Sinne unserer Forstwirte finden kann. Die Forstwirtschaft – und das ist mir ein Anliegen –, sage ich, ist ein wichtiger Faktor in unserem Land und gehört auch entsprechend unterstützt. Nicht nur für die Bäuerinnen und Bauern ist sie ein wichtiger Faktor, sondern mit 12 Milliarden Gesamtproduktionswert und zirka 300 000 Einkom­mensbeziehern in der Wertschöpfungskette ist sie für das Land selbst, für die Republik Österreich, ein wichtiger Faktor, und der gehört entsprechend unterstützt.

Dieses Gesetz werden wir beschließen müssen, ich bitte aber darum, dass man bei der Evaluierung der EU-Holzverordnung versucht, noch einmal entsprechend nachzu­bessern. (Beifall bei der ÖVP.)

20.43



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 261

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.43.59

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Wir werden den Anpas­sungen im Bereich des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtes zustimmen. Es geht um Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeit, und das ist an sich eine sinnvolle Geschichte.

Auch in Bezug auf das Verbot der Einfuhr von illegal geschlägertem Holz sind wir der Auffassung, dass diese Vorgangsweise richtig ist. Die Sanktionierung könnte straffer sein, könnte effizienter sein. Es ist vor allem die Frage, was mit dem Holz geschieht, das eventuell beschlagnahmt wird, und wie das verfällt. Es wäre sinnvoll, dass es eventuell einer Verwertung statt einer Vernichtung zugeführt wird und dass die Mittel zum Beispiel für Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit verwendet werden. Es wären sicher Verbesserungen möglich, aber wir werden dem zustimmen.

Auch dem Antrag des Kollegen Jannach, der mitverhandelt wird und der einfordert, dass es zu keiner überzogenen Dokumentationspflicht beim Holzeinschlag in Öster­reich kommen soll, werden wir zustimmen. Das ist auch sinnvoll, weil es immer wieder angepasste und sinnvolle Maßnahmen gibt.

Eines, Herr Präsident, möchte ich noch anmerken. Da Sie mir einen Ordnungsruf erteilt haben, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich hier ausdrücklich erwähnt habe, dass die Bauern die AMA als Terroreinrichtung wahrnehmen. Das wurde mir bei vielen Gesprächen von den Bäuerinnen und Bauern vielfach so mitgeteilt, und das habe ich zitiert. – Dass ich die AMA als Terroreinrichtung bezeichnet habe, ist nicht der Fall. Das wollte ich Ihnen nur sagen, aber Sie haben wahrscheinlich nicht so genau zugehört. Aber sei es drum.

Ich möchte abschließend noch etwas zur Nachhaltigkeitsfrage sagen. Die Forstwirt­schaft ist genau jener Wirtschaftsbereich in der Landwirtschaft, aus dem auch die Ökologiebewegung viel gelernt hat. Gerade die Forstwirtschaft hat den Begriff der Nachhaltigkeit überhaupt erst entwickelt. In diesem Sektor ist es auch schon sehr früh, im 18. Jahrhundert, zu Diskussionen gekommen, weil es durch die Überholzung im Hochalpinbereich ganz einfach zu massiven Vermurungen, zu massiven Problemen gekommen ist, und damals hat man die ersten nachhaltigen Gesetze in der Forstwirt­schaft entwickelt.

Deshalb ist es schade, dass der Bauernbund daraus nicht gelernt hat und heute von nachhaltiger Intensivierung statt von einer Ökologisierung der Landwirtschaft spricht, denn wenn Sie es ernst nehmen, dann können Sie diese zwei Worte nicht gleichzeitig verwenden, so wie Sie es derzeit tun. (Beifall bei den Grünen.)

20.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter, wenn Sie das Protokoll lesen, werden Sie auch nachlesen können, was Sie wirklich gesagt haben. Das haben Sie im zweiten Halbsatz gesagt, sage ich nur dazu, ich habe schon gut genug aufgepasst. Außerdem wird es nicht besser, wenn Sie sich hinter anonymen Bauern verstecken, sage ich auch an dieser Stelle.

Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.46.50

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 262

von 2012 erfordert die Anpassung von sehr vielen Materiengesetzen, und heute ist eben das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz dran. In diesem Wort steckt so viel „Land“ – und trotzdem ist der Bund zuständig.

Kurz zusammengefasst: Es geht darum, dass der Instanzenzug grundlegend geändert, vereinfacht wird. Gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde, die in erster und letzter Instanz entscheidet, ist als einziges ordentliches Rechtsmittel Beschwerde beim Verwaltungsgericht möglich. Dagegen gibt es dann die Revision beim Verwaltungs­gerichtshof, natürlich nur dann, wenn die Zulässigkeitskriterien erfüllt sind.

Das haben wir schon bei anderen Materiengesetzen erläutert, das ist für sich allein relativ unspannend. Viel spannender hingegen ist generell die Zukunft der Landwirt­schaftsschulen in Österreich. Das Landwirtschaftsministerium hat sich ja aus der bisherigen Finanzierungsbeteiligung zurückgezogen, aus zum Teil auch nachvollzieh­baren Gründen (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Das stimmt aber nicht!) – zum Teil zurückgezogen! –, jetzt ist es aber wichtig, den Schulen, den Ländern, vor allem den Lehrern und Lehrerinnen endlich Klarheit zu geben, wie es in Zukunft weitergeht.

Darum geht es, und darum habe ich Sie, Herr Minister, auch schon mehrfach ersucht. Das ist bisher leider noch nicht ausreichend gelungen, aber es kommt ja eine neue Legislaturperiode und somit auch eine neue Chance. (Beifall bei der SPÖ.)

20.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.48.59

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich ganz kurz noch einmal auf den vorigen Tagesordnungspunkt eingehe. Eines ist schon Faktum, wahr und klar: Wenn man hier die Wahrheit sagt, dann wird die ÖVP nervös, fängt an, wild um sich zu schlagen – genau diese ÖVP, die der Totengräber der Landwirtschaft, der österreichischen Bäuerinnen und Bauern in den letzten 60 Jahren gewesen ist. Wenn man ausspricht, was die Bevölkerung, was die Bauern einem sagen, dann wird erwidert, man sei angesoffen.

Herr Kollege Grillitsch, ihr habt so viele Bauern auf dem Gewissen, ich würde mich schämen vor jedem Bauer, der zuschaut! Sie können nicht mehr, als die Tatsachen, die Wahrheit zu verdrehen und dann auch noch blöd zwischenzurufen. Gewöhnen Sie sich das ab! Wenn Sie wollen, melden Sie sich zu Wort und reden Sie dazu.

Fakt ist eines, wenn wir vergleichen: Der bayerische Bauer bekommt pro Liter Diesel 26 Cent rückvergütet, der italienische Bauer, der Südtiroler Bauer bezahlt heute pro Liter Diesel 70 Cent – der Tiroler, der österreichische Bauer bezahlt dank dieser ÖVP 1,40 €! Die Bauern werden das auch zu schätzen wissen.

Ganz kurz zu einem Schreiben der Niederösterreichischen Landwirtschaftskammer, unterschrieben vom Präsidenten Schultes – ein Eingeständnis! Da steht, dass die derzeitige Entwicklung auf dem Milchmarkt von steigender Nachfrage nach Butter und Magermilchpulver geprägt ist. Schultes schreibt, diese Produkte seien deutlich gestiegen, im Ausland wären sie viel, viel teurer, und schickt diesen Brief an Prä­sidentin Prammer mit der Bitte um Unterstützung.

Aber eines ist schon klar: Die Molkereien allein machen die Preise, und die Molkereien gehören Raiffeisen. Raiffeisen ist einzig und allein schuld. Das, glaube ich, ist allein Beweis genug.

Aber jetzt ganz kurz zu den nunmehr in Verhandlung stehenden Tagesordnungs­punkten. Bezüglich dieses Umsetzungsschrittes zur Regulierung des EU-weiten Holz-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 263

handels, dieser sogenannten EU Timber Regulation, dieses Holzhandelsüber­wachungs­gesetzes, muss man eines wissen: 2 Prozent bis 4 Prozent aller Holzein­fuhren sind illegal, stammen aus illegalen Schlägerungen. Aber es muss schon auch klar sein, der kleinstrukturierte österreichische Landwirt, der vielleicht zehn, 15 Kunden hat und pro Kunde zwei bis drei Meter Brennholz liefert, wird von dieser ÖVP, weil sie alles am Brüsseler Agrar-Altar opfert, wieder dazu verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und diese aufzubewahren.

Herr Minister, wer kontrolliert denn das wieder? Die heute schon unter Terrorverdacht stehende AMA? Wer soll das kontrollieren? – Das ist, glaube ich, einfach ein Schwach­sinn, da müssen wir der Realität ins Auge schauen. Die Landwirtschaften haben wohl andere Sorgen und andere Probleme, als jetzt diese Kleinstmengen an Holz in überbordender Bürokratie aufzuzeichnen.

Viel gescheiter ist es, wenn wir eine gerechte Agrarpolitik machen, eine Agrarwende, einen Aufschwung erreichen, damit wir endlich wieder konkurrenzfähig sind. Deshalb gibt es auch nur eines: Weg von dieser ÖVP! (Beifall beim BZÖ.)

20.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.52.42

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man wäre jetzt versucht, auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Huber einzugehen, aber ich glaube, das haben die Bäuerinnen und Bauern in Österreich nicht verdient.

Was hat die ÖVP gemacht? – Die ÖVP hat – und das ist nicht überheblich – über Generationen nachhaltig Agrarpolitik in Österreich gestaltet. Es ist auch gelungen, die bäuerliche Struktur, wie wir sie haben, diese kleinbäuerliche Struktur, trotz der Globa­lisierung der Märkte in Europa aufrechtzuerhalten. Wir können froh sein, dass es diese Struktur gibt, dass es diese Bäuerinnen und Bauern gibt, weil sie genau das bieten, was sich die Menschen in Österreich wünschen: nachvollziehbare Produktion. – Und das reden Sie madig, Herr Kollege Huber, schämen Sie sich! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich habe mich aber eigentlich zu einem anderen Thema zu Wort gemeldet, nämlich zu diesem Holzhandelsüberwachungsgesetz.

Ich kann den kritischen Anmerkungen dazu einiges abgewinnen. Ich bin auch gegen mehr Bürokratie, gegen mehr Auflagen und gegen mehr Kontrolle, denn davon haben die Bäuerinnen und Bauern und auch die Forstwirtschaft genug. Vor allem haben wir in Österreich ein sehr, sehr strenges Forstgesetz, in dem in Wirklichkeit die Nachhaltig­keit festgeschrieben ist. Diese wird in Österreich von den Forstwirten auch gelebt, weil niemand mehr nutzt, als nachwächst. Vor allem im bäuerlichen Wald werden nahezu nur 50 Prozent des Zuwachses genutzt.

Das heißt, wir können den Rohstoff Holz in seinen vielfältigen Möglichkeiten als Werk­stoff, als Rohstoff, als Energieträger noch ausreichend nutzen. Deshalb bin ich auch dafür, diese EU-Verordnung umzusetzen. Wir müssen alles tun, dass möglichst viel heimisches Holz auf den Markt kommt und dort genutzt wird.

Unsere einzige Aufgabe ist jetzt, dafür zu sorgen, diese EU-Verordnung möglichst unbürokratisch, möglichst effizient, mit möglichst wenig Kontrolle, mit bestehenden Strukturen auch umzusetzen. Das ist die Aufgabe, die wir jetzt zu erledigen haben, gemeinsam mit unseren Behörden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 264

In diesem Sinne sollten wir wirklich festhalten – und das möchte ich heute auch tun –: Die österreichische Forstwirtschaft und insgesamt diese Wertschöpfungskette reprä­sentiert 250 000 Arbeitsplätze in Österreich, dezentral in den Regionen draußen.

Lassen Sie mich hier sagen: Ich bin wirklich verwundert über das Agieren der Papierindustrie, nämlich in seitenlangen Inseraten gegen die heimische Forstwirtschaft, gegen die heimischen Waldbauern zu inserieren, weil sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen, die Herren der Papierindustrie, dass – was sie uns jahrelang eingeredet haben – Angebot und Nachfrage den Markt bestimmen. Wenn es einmal so ist, dass der Rohstoff knapp wird und er bessere Preise erzielt, dann braucht man keinen Brief an die Bundesregierung zu schreiben, in dem andere Berufsgruppen, beispielsweise die Forstwirtschaft, und entsprechende Nutzungsformen madig gemacht werden.

Das ist nicht der Stil, den wir bisher verfolgt haben, möchte ich hier heute auch offen sagen, sondern da werden wir uns verbünden müssen – Arbeitnehmer und Wald­bauern für gerechte Löhne und für gerechte Preise für die heimische Forstwirtschaft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.56.38

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir werden dem Holzhandelsüberwachungsgesetz zustimmen, weil wir finden, dass die heimische Wirtschaft, vor allem unsere Bäuerinnen und Bauern, über­leben muss. Das ist einmal glasklar.

Wie wir vorhin gehört haben, werden 3 Prozent bis 4 Prozent illegales Holz in die EU importiert. Dem muss man ganz klar einen Riegel vorschieben.

Ich bin für klare Kontrollen. Das ist extrem wichtig, denn nur mit Qualität kann man einen entsprechenden Marktpreis erzielen, aber das hast du, Kollege Grillitsch, soeben angesprochen.

Das Wichtige ist, dass unsere Bäuerinnen und Bauern wieder überleben können. Wenn eine kleine Holzhandelsfirma den Preis nicht mehr erzielt, dann ist ganz klar, dass der Regionalbetrieb keine Chance mehr hat. Damit diese Dumpingpreise, um die es ja heute hier geht in dem, was wir beschließen, in Zukunft keine Chance mehr haben, weil sie einfach nicht mehr nach Europa kommen sollen, dafür ist das ein gutes Gesetz.

Kollege Jannach, ich werde auch deinen Antrag unterstützen, weil ich finde, dass die Bürokratie abgebaut werden muss. Das ist glasklar. Wir alle müssen einen Beitrag dazu leisten, dass es einfacher geregelt wird und nicht hunderttausend Zettel und hunderttausend bürokratische Wege zu überwinden sind, bis ein kleiner Bauer das Holz dorthin bringen kann, wo es hin muss, nämlich zum Kunden. Darin müssen wir uns doch alle einig sein.

Ein Bauer soll nicht einen eigenen Buchhalter anstellen müssen, damit er das Ganze regeln kann, sondern es muss ganz klar strukturiert sein, mit einer ganz klaren Vorgabe, damit sich auch jeder auskennt und am Ende des Tages der heimische Holzmarkt wieder floriert und viele Beschäftigte aufnehmen kann. Das würde ich mir wünschen, und es ist, glaube ich, auch unsere Aufgabe und auch die der Bundes­regierung, das auf breite Beine zu stellen und so schnell wie möglich umzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

20.58



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 265

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


20.58.32

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Herr Präsident! Hohes Haus! Es stehen jetzt mehrere Gesetzesbeschlüsse zur Debatte und Abstimmung.

Frau Abgeordnete Grossmann, Sie haben die Landeslehrer im landwirtschaftlichen Schulbereich angesprochen und haben sinngemäß gemeint, der Bund ziehe sich aus seiner Verantwortung zurück. – So ist es nicht, und ich ersuche Sie daher um Fairness. Sie wissen, dass der Bund für die landwirtschaftlichen höheren Schulen die Per­sonalkosten zur Gänze zahlt. Der Streitpunkt lag bei den landwirtschaftlichen Fach­schulen, bei den Landeslehrern. Drei Bundesländer haben den Bund geklagt, dass er scheinbar nicht seinen Verpflichtungen nachkommt, der Oberste Gerichtshof hat aber dem Bund recht gegeben: Der Bund, in dem Fall das Landwirtschaftsministerium, verhält sich korrekt, steht zu den gesetzlichen Vereinbarungen und zahlt die Hälfte des Dienstpostenplanes für die landwirtschaftlichen Lehrer.

Ich weiß, dass die Länder mehr Geld haben wollen und dass wir sicherlich in der nächsten Legislaturperiode darüber reden werden, wie das landwirtschaftliche Schul­system organisiert wird, weil es ein sehr gutes ist, weil es einen großen Zulauf hat und weil wir eine bäuerliche Jugend brauchen, die in den verschiedensten Bereichen der Land- und Forstwirtschaft ausgebildet ist. Das wollen wir in Zukunft auch eindeutig sicherstellen.

Die zweite Sache zur Landwirtschaftspolitik: Herr Abgeordneter Huber, Sie stellen sich jedes Mal hier ans Rednerpult – das ist Ihr gutes Recht – und versuchen, alles in Grund und Boden zu reden. Aber vergegenwärtigen Sie sich einfach die Fakten (Zwischenruf des Abg. Huber): Die Struktur der österreichischen Land- und Forst­wirtschaft ist kleinstrukturiert. Obwohl der Wettbewerbs- und der Marktdruck gewaltig sind, haben wir trotzdem im Vergleich zu vielen europäischen Ländern eine klein­strukturierte bäuerliche Landwirtschaft. (Abg. Huber: Vergleichen wir Südtirol mit Nordtirol, Salzburg mit Bayern!)

Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen zugehört, tun Sie es bitte auch – und schauen Sie sich die Zahlen an!

Gerade zuletzt haben wir bewiesen, dass wir für diese bäuerlichen Betriebe kämpfen. Denn vier Jahre lang wurden jetzt Verhandlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik für die kommende Periode in der Europäischen Union geführt. Da ist es darum gegangen, ob wir uns in Richtung Agrarindustrie entwickeln oder nach wie vor bäuerliche Familien­betriebe unterstützen – und das ist geglückt. Wir haben bei diesen Ver­handlungen unsere österreichischen Forderungen durchgebracht, nämlich dass ein Bauer zukünftig Direktzahlungen bekommt, wenn er sich umweltfreundlich verhält. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Huber.) Das wird in Zukunft in ganz Europa so sein, was bisher nicht der Fall war.

Es ist möglich, dass ein Staat wie Österreich mehr für die Umwelt tut in der Land­wirtschaft, nämlich wenn wir ein Umweltprogramm haben, wenn wir ein Bergbauern­programm haben, wenn wir das Programm für den ländlichen Raum machen, und das haben wir erreicht. Wir haben das auch in Bezug auf die finanziellen Mittel erreicht. So helfen wir der bäuerlichen Landwirtschaft in Österreich, und das wird auch in Zukunft so sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zur Forst- und Holzwirtschaft, die zentrale Bedeutung hat: Sie ist nach dem Tourismus der größte Devisenbringer. Und das, worauf wir stolz sind – die Vorredner Grillitsch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 266

und Eßl sind ja darauf eingegangen –, ist, dass wir eine nachhaltige Forstwirtschaft haben. Sie ist seit 160 Jahren im einen österreichischen Forstgesetz enthalten. Das bedeutet, nicht totale Abholzung, sondern nachhaltige Forstwirtschaft. Der Effekt ist, dass der Wald als Schutzwald erhalten bleibt, was wichtig ist, als Schutz vor Lawinen und Muren. Wir investieren dort auch sehr viel Geld aus der ländlichen Entwicklung. Und zum anderen leben wir nicht von der Substanz unserer Wälder, ja wir nutzen nicht einmal den jährlichen Zuwachs in der Forstwirtschaft. Das wollen wir auch weiterhin so handhaben.

Unsere Waldbauern haben da einen wichtigen Beitrag für die Ökologie zu leisten, sie müssen aber auch ein Einkommen erzielen. Wir haben daher Interesse daran, dass die Industrie, die Holz- und Papierindustrie funktioniert, dass die Menschen dort einen Arbeitsplatz haben. Aber Waldarbeit ist nach wie vor gefährlich, und daher müssen die Waldbauern auch einen entsprechenden Lohn beziehungsweise ein entsprechendes Entgelt für ihr Produkt bekommen. (Präsident Neugebauer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Die vorliegende Verordnung war ein harter Kampf auf europäischer Ebene. Der Druck auf europäischer Ebene, die illegalen Holzimporte zu verbieten, war gewaltig. Wir haben darum gekämpft, dass es weniger Bürokratie gibt, aber das war letztendlich im Sinne des Kompromisses. Ich gebe dem Abgeordneten Eßl recht, dass man in den nächsten Jahren evaluieren und möglichst Bürokratie reduzieren muss, sodass zwar jene, die illegal Holz importieren, davon abgehalten werden, aber die kleinen Wald­bauern nicht durch Bürokratie überlastet werden.

Herzlichen Dank für die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


21.03.03

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Auch wir von der SPÖ befürworten natürlich diese EU-Holzverordnung, weil eine europaweit einheitliche Umsetzung damit gesichert ist.

Ich weiß schon – ich schließe mich hier all diesen kritischen Fragen an, wenn es darum geht, Dokumentationen zu machen, Aufzeichnungen, was die Holzwirtschaft betrifft –, das ist ein zusätzlicher Aufwand, aber es ist einfach notwendig, dass das gemacht wird. Und ich denke und hoffe, dass es nicht zu aufwendig sein wird.

Holz ist ein wichtiger Baustoff, auch für die Bauwirtschaft, und deswegen wäre es gerade in jenen Zeiten, in denen die Konjunktur etwas schwächelt und wir versuchen, intern – jetzt sage ich auch bewusst: österreichisch – die Probleme wieder einmal besser zu lösen als Europa und der Rest der Welt, wichtig, zu sagen – und da bin ich wieder ganz beim Kollegen Grillitsch –: Unsere Produkte für unseren Markt! Und das funktioniert nur dann, wenn auch da ein bisschen ein weitergehendes Denken herrscht, es nicht nur auf kurzfristige Gewinne oder Umsätze der Papierindustrie ausgerichtet ist.

Ich glaube, dass es für alle Waldbesitzer sehr wichtig ist, hier eine Chance zu haben, dem entgegenzutreten, dass Billigstimporte weiterhin auf dem Markt Platz haben. Deswegen ist es gut und wichtig, diese EU-Holzverordnung umzusetzen.

Abschließend darf ich mich bei allen Mitgliedern des Landwirtschaftsausschusses für die letzten fünf Jahre bedanken. Es war eine spannende Zeit, ich konnte ein noch breiteres Gebiet der Landwirtschaft besser kennenlernen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 267

Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus ruhige Sommerferien – es waren fünf harte und arbeitsreiche Jahre, sowohl für die Regierungsparteien als auch für die Oppositionsparteien –, in der Hoffnung, dass der Wahlkampf nicht allzu deftig ausfällt, denn wir sehen uns ja alle oder viele von uns sehen sich ja im Herbst wieder. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

21.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


21.05.21

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Holzhandelsüberwachungsgesetz: Ille­galer Holzeinschlag ist international ein großes Problem. Dem stimme ich zu, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Totalrodungen von großen Flächen illegal durchgeführt werden.

Diese Regierungsvorlage soll den illegalen Holzeinschlag, den illegalen Holzhandel stoppen oder zumindest einschränken – am besten wäre, ihn ganz zu unterbinden. Aber ich sehe nicht ein, dass unsere Bauern zusätzlich belastet werden, weil der kleine Bauer, der seine Landwirtschaft betreibt und einen kleinen Wald dazu besitzt, Brenn­holz für den Eigenbedarf hat.

Ein Beispiel dazu: Schenkt der Bauer seinem Nachbarn, weil der Nachbar gerade zwei Meter Brennholz braucht und die beiden eine gute Nachbarschaft pflegen, zwei Meter Brennholz, dann ist der Bauer verpflichtet, über diese zwei Meter Brennholz Aufzeichn­ungen zu führen, Buch zu führen. Das kann es nicht sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Es wird immer wieder Bürokratieabbau versprochen, aber das Gegenteil wird gemacht. Die Bürokratie wird so richtig aufgebläht, und das tragen wir von der FPÖ in dieser Form sicher nicht mit!

Herr Kollege Franz Eßl, wenn du sagst, dass das nicht in Ordnung ist, dann brauchst du nur dagegen zu stimmen, denn jedem Blödsinn, der von der EU kommt, müssen wir sicher nicht zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

21.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. – Bitte.

 


21.06.58

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Lebensminister! Der Holzmarkt ist international, und ich als Schwazer Bezirksobmann der Wirtschafts­kammer bin ganz besonders stolz, weil wir in Tirol die großen Firmen haben, die den Holzhandel in Mitteleuropa bestimmen: Binder, Egger, Pfeifer – klassische Betriebe, tolle Betriebe, ökologisch gut ausgerichtete Betriebe.

Ich denke, dass es auch im Interesse dieser Betriebe ist, dass wir diesen illegalen Holzhandel einschränken und den Import kontrollieren. Ich sehe es aber auch sehr kritisch, dass wir da Aufzeichnungspflichten für einheimische Bauern und Grundeigen­tümer einführen, wobei wir da in der Situation sind, dass wir das in einem nationalen Gesetz umsetzen müssen, weil eine freiwillige Verordnung von Brüssel nicht ganz funktioniert hat. Wir müssen das umsetzen, weil wir sonst eine Handelseinschränkung haben.

Ich denke, dass, wie vom Herrn Minister auch erklärt wurde, die Aufzeich­nungs­pflichten sehr eingeschränkt sein werden, dass wir da mit der Holzauszeige und mit dem nachfolgenden Abmaß – 85 Prozent des Holzes hat das ohnehin schon –, mit Einzel­stammauszeigen, mit diesen Aufzeichnungen das Auslangen finden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 268

Zu dem Beispiel meines Vorredners mit den zwei Metern Holz für den Nachbarn: Das wird dann wohl am Stammtisch bei einem Bier als Eigenverbrauch ausgemacht werden. (Abg. Scheibner: Ihr unterstellt den Bauern, dass sie täuschen! – Weitere Zwi­schenrufe beim BZÖ.)

Ich denke, dass wir mit dem, was wir da international geregelt haben, auf nationaler Ebene kein Problem haben. (Beifall bei der ÖVP.)

21.08

21.08.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht mehr vor.

Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Entwurf betref­fend Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW samt Titel und Ein­gang in 2441 der Beilagen.

Wer dies unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstim­mig angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung dafür sind, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22: Holzhandelsüberwachungsgesetz, BFW-Gesetz, 2442 der Beilagen.

Wenn Sie dieser Vorlage zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

Ich bitte um Ihr Zeichen in dritter Lesung. – Das ist in dritter Lesung beschlossen und somit auch mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 2527 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer stimmt dem zu? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

21.09.43 24. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 2370/A der Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird (2576 d.B.)

25. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1113/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Neonicotinoid-gebeiztem Mais-Saatgut (2528 d.B.)

26. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1109/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Bienen schädigenden Saatgutbeizmitteln (2529 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 269

27. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1414/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienensterben sowie über den

Antrag 2081/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Schutz der Bienen im Rahmen des Maisanbaus in Österreich (2530 d.B.)

28. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1538/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofor­tigen Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat (2531 d.B.)

29. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1602/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Glyphosat und POEA (polyethoxyliertes Tallowamin) (2532 d.B.)

30. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1931/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofor­tigen Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzen­schutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos (2533d.B.)

31. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1415/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (NAP) (2534 d.B.)

32. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 2282/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verein­heitlichung des Sachkundenachweises (2535 d.B.)

33. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 2289/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend sofortiges Verbot von Neonicotinoid-Insektiziden zum besseren Schutz der Bienen und der Umwelt (2536 d.B.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 270

Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 24 bis 33 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte, Herr Kollege.

 


21.10.01

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Heute findet der vorläufige Abschluss der gesamten, sage ich einmal, Pflanzenschutz- und Bienenschutzdebatte statt. Ich glaube, wir alle hier im Hohen Haus sind froh darüber, auch Sie, Herr Minister, dass das heute einmal vorläufig beendet ist. Es hat ja durchaus heftige Diskussionen in der Pflanzenschutzmitteldebatte gegeben. Wir wer­den heute dem Initiativantrag, der eingebracht worden ist, zustimmen.

Wir haben in der letzten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses festgestellt, dass wir kein Totalverbot für Neonicotinoide erreicht haben, wie das ursprünglich von einigen Fraktionen geplant war. Wir wissen jetzt, und das muss man zur Aufklärung sagen, dass bei Zuckerrüben Neonicotinoide weiter eingesetzt werden können – das betrifft laut Auskunft des Herrn Landwirtschaftsministers etwa 50 000 Hektar. Bei Wintergerste haben wir 10 000 Hektar, wo sie eingesetzt werden können, und bei Saatkartoffeln und bei Zwiebeln können sie ebenfalls weiter eingesetzt werden.

Es ist dies aber trotzdem unserer Ansicht nach ein guter Initiativantrag, den wir unter­stützen werden, damit dieses Thema abgeschlossen ist und auch im Interesse der Bienen vorläufig – zumindest, soweit es geht – beendet wird.

Die politische Debatte um dieses Pflanzenschutzmittelgesetz war, das muss man sagen, Herr Minister, alles andere als ein Ruhmesblatt, weder für Sie noch für einige hier im Abgeordnetenhaus. Wir haben hier, glaube ich – und dafür mache ich in erster Linie Sie verantwortlich –, die Debatte eskalieren lassen. Es wurde hier, das sage ich als Agrarsprecher der FPÖ, wenig Sachlichkeit an den Tag gelegt. Ich weiß, wie schwierig die Situation war, aber Sie hätten meiner Ansicht nach viel dazu beitragen können, dass man eine sachliche Debatte über die Pflanzenschutzmittel hätte führen können.

Das Verbot, das sage ich auch, finde ich deswegen gerechtfertigt – nicht deshalb, weil es von Pharmafirmen oder von der europäischen Agrochemie bezahlte Studien der AGES gegeben hat –, weil die Europäische Kommission ein Verbot ausgesprochen hat, obwohl die Agrochemie massivst gegen dieses Verbot lobbyiert hat und auch die Europäische Volkspartei mit den Bauernvertretern massivst dagegen interveniert hat. Die Agrochemie hat nicht gleich gesagt, okay, es wird verboten, wir nehmen das zur Kenntnis. Da wurde massivst lobbyiert, und die EU-Kommission hat trotzdem gegen diese Neonicotinoide entschieden. Das ist für mich ein klarer Beweis dafür, dass diese Mittel für die Bienen enorm gefährlich sind, und deswegen sind wir für ein rigoroses Verbot dieser Mittel eingetreten.

Wie gesagt, Sie haben meiner Ansicht nach die Debatte eskalieren lassen, zum Schaden der heimischen Bauern. Sie hätten hier vieles verhindern können, indem Sie entschieden hätten, bevor Ihnen die EU-Kommission im Grunde vorgegeben hat, was zu tun ist.

Und Sie haben die Bauern – das ist der zweite Vorwurf, den ich Ihnen mache – nicht rechtzeitig darauf vorbereitet. In den letzten ein, zwei Jahren war klar und absehbar, dass die Europäische Kommission da ein Verbot aussprechen wird. Aber im Gegenteil dazu haben Sie die Bauern noch beraten und gesagt, dass sie die Sämaschinen umrüsten sollen, damit kein Abrieb und keine Verluste in diesem Bereich entstehen, keine Gefährdung für die Bienen. Die Bauern haben investiert, teilweise neue Maschi-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 271

nen gekauft. Das ist jetzt aber umsonst, denn diese Beizmittel sind in Zukunft nicht mehr im Einsatz, sie sind für zwei Jahre, in Österreich sogar für drei Jahre verboten.

Das ist meiner Ansicht nach ein Versagen, denn man hätte nicht warten und sich denken müssen, es wird in Europa schon alles gutgehen, man wird nicht dagegen entscheiden, sondern man hätte die Bauern besser darauf vorbereiten müssen.

Wir sind froh, dass diese Debatte jetzt beendet wird. Sachlichkeit war in dieser Debatte, das möchte ich als Agrarsprecher auch anführen, nur in wenigen Fällen gegeben. Es ist bei vielen Bürgern, die mit der Landwirtschaft nicht in Kontakt sind oder nicht damit zu tun haben, letztlich der Eindruck übrig geblieben, die Landwirte sind, wenn sie Pflanzenschutzmittel einsetzen, die größten Umweltverschmutzer und Verbrecher, und das ist einfach nicht wahr.

Wir haben in diesem Bereich die Entscheidung getroffen, diese Mittel zu verbieten, was viele Bauern, das weiß ich auch, vor Probleme stellen wird – das ist auch ganz klar –, aber da geht der Bienenschutz eindeutig vor. Deswegen haben wir uns jetzt für dieses rigorose Verbot entschieden, mit diesem Initiativantrag, den wir durchaus mittragen können, obwohl er, wie gesagt, auch noch Lücken offen lässt, aber diese sind für uns in diesem Rahmen vertretbar. In drei Jahren werden wir ja sehen, wie es da weiter­geht.

Einen zweiten Punkt möchte ich erwähnen, der unseren Antrag betrifft, den Sach­kundenachweis. Diesen Antrag haben wir auch bewusst eingebracht, weil nicht nachvollziehbar ist – für uns ist das nicht nachvollziehbar –, warum in neun Bundesländern neun verschiedene Anwendungsrichtlinien für die Landwirte geschaffen wurden. Sie müssen in Wien und in Niederösterreich unterschiedliche Sachkunden­achweise in der Landwirtschaft haben, um die gleichen Spritzmittel ausbringen zu können. In der Steiermark gibt es andere Auflagen als in Kärnten für die gleichen Mittel. Im krassesten Fall ist es so, dass ein und derselbe Landwirt in der Steiermark und in Kärnten Flächen hat, und dann kann er nicht unter den gleichen Voraus­setzungen in den beiden Bundesländern diese Pflanzenschutzmittel ausbringen.

Unser Antrag zielt darauf ab, dass wir österreichweit einheitliche Richtlinien schaffen, um diesen Sachkundenachweis, den die Bauern erbringen müssen, zu vereinheitlichen und das zu vereinfachen.

Noch ein kurzes Wort zum privaten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, da gebe ich der nicht-bäuerlichen Bevölkerung Folgendes zu bedenken: Wir als Landwirte sind verpflichtet, den Sachkundenachweis zu erbringen, wir sind verpflichtet, alles aufzu­zeich­nen, wir sind verpflichtet, Kontrollen über uns ergehen zu lassen – all das ist in Ordnung, dazu bekennen wir uns, denn wir wollen Transparenz und wir wollen klar sagen, was wir wo einsetzen. Aber wenn Sie als Nichtlandwirt in einen Baumarkt oder ins Lagerhaus gehen und diese Pflanzenschutzmittel, die die gleichen sind, die die Landwirtschaft einsetzt, kaufen, brauchen Sie keinen Sachkundenachweis, Sie brauchen keine fachkundige Beratung, Sie brauchen keine Kontrolle und Sie brauchen auch keinen Nachweis, wo Sie die Reste dieser Pflanzenschutzmittel verwenden.

Jeder von uns – auch ich als Landwirt oder zumindest bei mir zu Hause – verwendet Schneckenkorn oder das berüchtigte Roundup, und man braucht als Privater nicht nachzuweisen, wo man diese Dinge verwendet – als Landwirt muss man das jedoch.

Mein Wunsch wäre es daher, hier eine sachliche Diskussion zu führen. Herr Minister, daher auch mein Appell an Sie: Sie dürfen in Zukunft, wenn Sie weiter Landwirt­schaftsminister bleiben sollten, das ist ja nicht ganz sicher nach der Wahl, diese Diskussion nie mehr so entgleiten lassen, denn das war zum Schaden der heimischen Landwirte. Das war eine massive Imageschädigung, gegen die wir uns massiv


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 272

verwahren, denn die Landwirte haben einen sorgsamen Umgang in diesem Bereich. Wie gesagt, Neonicotinoide, Bienenschutzmittel, die sind für uns im Grunde tabu.

Ich habe das am Beginn meiner Rede bereits erläutert: Die EU-Kommission hat gegen den Widerstand der Agrarlobby und gegen den Widerstand der Pharmafirmen oder Agrochemiekonzerne entschieden. Das ist der beste Beweis dafür, dass diese Mittel mehr als schädlich sind, weswegen ein Verbot dieser Mittel absolut gerechtfertigt ist. (Beifall bei der FPÖ.)

21.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Windisch. – Bitte.

 


21.17.23

Abgeordneter Ing. Franz Windisch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Der Sack wird zugemacht, das Pflanzenschutzmittelpaket ist aus­ver­handelt – ein Themenfeld, das ja die NGOs, die Grünen und leider Gottes auch so mancher Agrarsprecher mit Skandalisierung und Emotionalisierung aufgeladen hat. (Zwischenruf des Abg. Scheibner. – Abg. Königsberger-Ludwig: Aber der Kollege Schultes auch!) Es wurde auf der Medienorgel sozusagen rauf und runter gespielt.

Ich behaupte hier einmal, dass diese Debatte zu einem Teil auch auf dem Rücken der Landwirtschaft ausgetragen wurde.

Mit bewusstem politischem Kalkül wurde hier vorgegangen, denn fast verkrampft wurde wochenlang gesagt, dass wir über das, was die EU vorschreibt, unbedingt, zwangsweise hinausgehen müssen. Man hat aber gleichzeitig nicht gesagt, dass das im Wettbewerb natürlich ein Nachteil für die heimischen Bauern ist, und hat kein Wort darüber verloren, wie dieser spezielle Nachteil ausgeglichen werden sollte. Das zu sagen wäre der Landwirtschaft gegenüber nur recht und billig und fair gewesen.

Man muss sagen, wenn wir weiterhin diese Spirale in die Höhe schrauben, nämlich mit nationalen hoheitlichen Verschärfungen und Einschränkungen, wird es das auf Dauer nicht spielen. Wir müssen dann die Wirkungskette schon fertig denken dürfen, denn es wird zu einem Anstieg der Lebensmittelpreise kommen und es wird auch ein beschleu­nigtes Bauernsterben stattfinden.

Noch etwas: Auch wenn man weltweit höchste Normen hat, wäre es nur recht und billig, dass man hinten herum nicht Importe zulässt, bei denen die Standards außerhalb jeder Beurteilung sind. Was die linke Hand fordert, muss die rechte Hand auch leben. Das wäre nur gerecht.

Es ist schon gesagt worden, wir Bauern haben viele Dinge aufzuzeichnen, wir haben viele Kurse zu besuchen, laufend Nachschulungen zu machen, nach dem Prinzip der fünf W tagesaktuell ins Tagebuch einzuschreiben: was, wie viel, wann, wo und sogar warum wir Pflanzenschutzmittel anwenden. Das muss tagesaktuell aufgeschrieben werden und wird auch strengstens kontrolliert.

Zum Abschluss, meine Damen und Herren: Wir alle leben mit Nutzen- und Risken­analysen, jeden Tag in unserem Leben. Ich habe hier ein Diagramm zum Herzeigen (der Redner zeigt eine Graphik), bei dem wir uns die Mühe gemacht haben, die Toxizitätswerte von vielen Stoffen anzuschauen, mit denen wir im Alltag umgehen.

Ich darf das ganz kurz erklären: Hier ganz unten ist das Glyphosat. Wenn ich dann weitergehe, haben wir Kochsalz und Alkohol, die im Verhältnis dazu doppelt so giftig sind. Dieser LD50-Wert, der Giftigkeitswert, bezieht sich immer darauf, wenn man es schluckt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 273

Ariel, Meister Proper: zweieinhalbmal so giftig. Duftstoffe, Rosenduft: sechsmal so giftig. (Abg. Riepl: Das schlucke ich aber nicht! – Zwischenruf des Abg. Dr. Pirkl­huber.)

Kupfersulfat wurde heute auch schon genannt, Stichwort Sondermüll: 18-fach so giftig. Nikotin: 110 Mal so giftig.

Mykotoxine sind Pilzgifte, gegen die wir Fungizide spritzen, damit diese Gifte nicht entstehen. Aflatoxin, ein Mykotoxin, ist über 1 000 Mal so giftig. Wer Tiere füttert, kennt dieses berüchtigte Gift.

Last but not least: Botox, das Gott sei Dank nicht geschluckt wird, wäre 14 000 Mal giftiger.

Also bitte schön, lassen wir die Kirche im Dorf, hören wir auf mit dieser Hysterie! Wägen wir Risken und Nutzen ab! Hören wir auf mit dem Pflanzenschutz-Bashing, das betrieben worden ist! Kommen wir in eine andere Ära hinein, in eine andere Phase, denn eines ist klar: Lebensmittel müssen auch in Hinkunft leistbar sein und bleiben, und ohne Pflanzenschutz ist das schlicht und einfach nicht möglich! (Beifall bei der ÖVP.)

21.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Ist heute Fasching? – Abg. Dr. Bartenstein – auf das gelbe T-Shirt mit der Aufschrift „Ohne Biene gehn wir Maja“ des Abg. Dr. Pirklhuber deutend –: Ah, ist das fesch! – Abg. Dr. Pirklhuber – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja, nach wie vor!)

 


21.21.17

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Kollege Bartenstein, das ist nicht nur fesch, sondern es ist ein Symbol für einen großen Erfolg, nämlich für einen großen Erfolg der österreichischen Zivilgesellschaft in Zusammenarbeit mit Global 2000.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich unserem Experten Dr. Helmut Burtscher für seine Expertise im Unterausschuss sehr danken. Ich möchte auch den vielen Aktivistinnen und Aktivisten von Greenpeace danken. Bedanken möchte ich mich bei Imkerprä­si­den­ten Maximilian Liedlbauer, dem ehemaligen Landwirtschaftsschuldirektor in St. Florian und oberösterreichischen Imkerpräsidenten, der sich mit Wissen über internationale Studien massiv und positiv eingesetzt hat. Ich möchte auch dem Bundesobmann der Erwerbsimker, Herrn Stich, und den vielen Imkerinnen und Imkern danken. Auch den Konsumentinnen und Konsumenten danke ich, die ein klares Signal gesetzt haben, ein Signal für Bienenschutz und für diesen Initiativantrag, damit er überhaupt zustande gekommen ist.

Schauen wir uns an, wie die Situation vorher war: Der Herr Bundesminister hat auf EU-Ebene überall dagegen gestimmt, anders als die parteinahe Kollegin Aigner aus Deutschland. Meine Damen und Herren! Wir haben es geschafft, vom Bienen­schutz­verhinderer wieder zum Bienenschutzvorreiter zu werden. Das haben wir gemeinsam drehen können. Das Besondere daran ist, dass wir es hier im Parlament gemeinsam durch Zusammenarbeit, durch Diskussion, durch eineinhalbjährige Arbeit im Unteraus­schuss für Pflanzenschutz drehen konnten.

Das Einzige, das ich nach wie vor wirklich beweine, ist, dass wir immer noch davon ausgehen, dass solche Unterlagen vertraulich sind. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.)

Dieses Konvolut, der Bericht aus dem Unterausschuss Pflanzenschutz ist vertraulich, ist nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen. Das finde ich schade, denn das sind Steno­graphische Protokolle, das sind fachliche Unterlagen, die alle der Öffentlichkeit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 274

vorenthalten werden. Da wurden gute und interessante Stellungnahmen von verschie­densten Expertinnen und Experten gemacht.

Kollege Jannach hat es angesprochen, wir haben 95 Prozent umgesetzt. Es bleiben weitere Themen im Pflanzenschutzmittelsektor. Wir haben unter diesem Tagesord­nungspunkt auch den Pestizidreduktionsplan der Grünen, den wir vorantreiben werden. Kollege Auer! Wir werden ihn vorantreiben, weil er im Sinn der Sache ist.

Da möchte ich dem Kollegen Windisch massiv widersprechen. Eine Verharmlosung des Pflanzenschutzmittelbereichs ist nicht möglich, so wie Sie es machen, indem Sie sagen: Es gibt ja andere toxische Produkte. Da müssen Sie die Diskussion schon umdrehen. Wenn es so ist, dass es Toxizität bei Produkten, die im Alltag vorkommen, gibt, dann sind wir zum Handeln aufgefordert. Da haben wir auch schon gehandelt. Ich denke an Bisphenol A, ein Stoff, der als Weichmacher in Folien enthalten ist, von dem wir wissen, dass er massive hormonelle Wirkungen hat und damit schädlich und gefährlich ist. Da müssen wir handeln.

Pflanzenschutzmittel können sehr wohl umweltverträglich sein. Das ist keine Frage, es gibt solche Mittel. Sie können aber auch sehr gefährlich sein und massive Gefahren bergen. Das wollen wir unterbinden und da müssen wir weiter handeln.

Ich möchte aber noch auf ein wirkliches politisches Manko hinweisen und zwei Zitate aus meiner abweichenden persönlichen Stellungnahme bringen. Herr Girsch von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit hat Folgendes gesagt, und ich zitiere aus dem Ausschuss:

„Ich darf noch auf eines verweisen. Wir haben in MELISSA die Imker in diesem Zusammenhang seinerzeit mit 115 000 € als Kostenersatz sozusagen dazu animiert, auch teilzunehmen.“

Meine Damen und Herren, diese 115 000 € waren keine öffentlichen Mittel, sondern Mittel der chemischen Industrie. Die haben an diesem Forschungsprojekt teilgenom­men. (Beifall bei den Grünen.)

Hans Theo Jachmann von der chemischen Industrie hat mit demselben Recht Folgen­des im Ausschuss gesagt: „Und wir haben Monitoring-Projekte aufgesetzt, das ist auch schon gesagt worden. Hier in Österreich war es MELISSA und heuer das Monitoring.“

Er hat von wir gesprochen, also von der chemische Industrie. Sie sehen, diesen Interessenkonflikt haben wir nicht aufgelöst. Das ist eine politische Baustelle, der wir uns widmen müssen. Diese Interessenskollision zwischen Kontrolle, Forschung und Aufklärung und den Interessen der chemischen Industrie darf in staatlichen Organi­sationen und Einrichtungen wie der AGES nicht in dieser Form unwidersprochen bleiben. Da haben wir Handlungsbedarf. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.

 


21.25.57

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es einzig und allein um den Schutz der Bienen, um den Schutz der Natur, um den Schutz der Pflanzen und letztendlich um den Schutz der Menschen. Wir werden durch den heutigen Beschluss das Gesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird, in den Mittelpunkt stellen.

Meine Damen und Herren! Es war ein langer Weg mit vielen Diskussionen, Infor­mationen, Gesprächen und mit viel Überzeugungsarbeit. Unserem Landwirtschafts-


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sprecher Kurt Gaßner und Dr. Rudi Kracher sowie allen Mitstreiterinnen und Mit­strei­tern quer durch alle Fraktionen herzlichen Dank, Anerkennung und Respekt! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Herr Bundesminister, auch Sie konnten letztendlich von dieser heutigen klugen Ent­scheidung überzeugt werden. Ich weiß, Sie bekommen oft Saures, heute gibt es ein süßes Danke aus dem Haus der Bienen für Sie. (Die Rednerin überreicht Bundes­minister Dipl.-Ing. Berlakovich ein Glas Honig. – Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich möchte heute auch Wertschätzung und Respekt für die Arbeit der Imkerinnen und Imker zum Ausdruck bringen, und ich hoffe, dass sich der heutige Beschluss positiv auf ihre Arbeit auswirken wird.

Mein erster Beitrag zum Thema Bienensterben war im Juli 2008 anlässlich einer Landwirtschaftsdebatte. Das heißt, es ist ein langwieriger Prozess, der heute zum Erfolg, zur Einsicht und zum Schutz der Bienen geführt hat. Darüber bin ich sehr froh.

Meine Damen und Herren! Bienenvölker verlassen ihren Bienenstock und fliegen manchmal in eine ihnen unbekannte Welt, kommen aber nach getaner Arbeit gerne wieder zurück in ihr Zuhause. Meine Damen und Herren! Auch ich befinde mich auf einem neuen Weg. Ich verlasse das Hohe Haus und werde ein neues Leben, einen neuen Lebensabschnitt beginnen.

1990 habe ich als junge Frau die Welt der Politik betreten und war seitdem mit einer kurzen Unterbrechung hier im Hohen Haus aktiv und tätig, mit vielen WeggefährtInnen, UnterstützerInnen, FreundInnen und BegleiterInnen. Neben der Ausschusstätigkeit wie im Landwirtschaftsausschuss – eine Selbstverständlichkeit, da ich am Land lebe – hatte ich in den letzten 20 Jahren zwei wesentliche Schwerpunkte: die Frauenpolitik eng verbunden mit dem Thema Gerechtigkeit, Seite an Seite mit sage und schreibe neun FrauenministerInnen und natürlich die Familienpolitik mit dem Fokus auf das Wohlbefinden der Kinder und deren Chancengerechtigkeit. Zehn Familienminis­terIn­nen, zwei Staatssekretärinnen konnte ich bei ihrer Arbeit begleiten und manchmal auch herausfordern.

Meine Damen und Herren, ich bin dankbar für diese sehr spannenden, sehr auf­regenden, ereignisreichen, erfüllenden und sehr vielseitigen Jahre, für mein Leben hier, das sicherlich nicht selbstverständlich, sondern in dieser Art auch einzigartig ist.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen hier im Plenum und auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Parlament persönlich alles Gute. Für die kommende politische Arbeit wünsche ich Ihnen viel Fingerspitzengefühl, Kompetenz, Toleranz, Verantwortungsbewusstsein, Weitsicht und viele kluge Entscheidungen.

Meine Damen und Herren! Mir persönlich war es eine große Ehre, an der Gestaltung und Weiterentwicklung Österreichs zum Wohle der Menschen mitarbeiten und im österreichischen Parlament tätig sein zu können.

Alles Gute für Sie! (Allgemeiner Beifall.)

21.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


21.30.31

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Geschätzte Damen und Herren! Ja, das war ein harter Kampf, aber ich würde sagen, es hat sich schließlich schon gelohnt. Zuerst lachen sie dich aus, dann diskreditieren sie dich, aber am Schluss gewinnt man. Wenn ich jetzt zurückdenke: Eines, glaube ich, kann jeder bestätigen: Dass es diesen Unter-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 276

ausschuss gegeben hat, war einzig und allein meine Initiative, die Initiative des BZÖ. (Beifall beim BZÖ.)

Seit 2008 haben wir in etlichen Anträgen dafür gekämpft, und jetzt ist es so weit – nicht weil wir den Minister oder die ÖVP überzeugen konnten, sondern weil Gott sei Dank endlich die Medien aufgesprungen sind. Fakt ist eines, Herr Kollege Windisch: Du sagst, man muss das mit dem Ausland vergleichen. Sei bitte ehrlich! In Italien ist es schon lange verboten, Deutschland hat es verboten, und man sollte das nicht so runterspielen, sondern einmal den Tatsachen ins Gesicht schauen. Dafür braucht man nicht dem BZÖ oder Gerhard Huber zuzuhören, sondern den Experten.

Wenn die Experten sagen, dass diese Neonicotinoide 7 000 Mal stärker sind als DDT, dann wissen wir wohl endlich, was wir zu tun haben. Wenn diese Gifte 7 000 Mal toxischer sind als DDT, müssen wir handeln!

Warum haben das BZÖ und Gerhard Huber diesen Kurs gewählt? – Von Anfang an waren es hauptsächlich Maisbauern aus dem Leibnitzer Becken, die gekommen sind und gesagt haben: Wir brauchen das! Aber die Preise sind heute so schlecht, wir sind so abhängig, da muss etwas geschehen. Die Menschen dort sind der Meinung, dass auch der Wettbewerb fairer wird, wenn man diese Gifte verbietet.

Jetzt haben wir das einmal nur für drei Jahre beschlossen. Das ist kein großer Erfolg, denn wir wissen heute, dass diese Gifte durch Fruchtfolge mindestens zwanzig Jahre in jeder Nachfolgefrucht zu finden sind. Drei Jahre sind da natürlich gar nichts.

Ganz kurz noch zu den Glyphosaten, von denen der Kollege sagt, sie seien ja nicht giftig. Ich hätte mir nie gedacht, dass ich hier einen ÖVP-Experten verteidigen muss. Denkt einmal nach! Der Herr Universitätsprofessor Dr. Pechlaner hat uns eindeutig gesagt, dass dieses Zellengift bereits in einer Menge von wenigen Nanogramm auf die Zelle wirkt, was das für ein wirklich gefährliches Gift ist, wie das in unser Wasser gelangt, wo es überall drinnen ist. Ich glaube, es war wirklich mehr als an der Zeit, da sofort zu reagieren.

Heute wissen wir durch Studien der Universität in Buenos Aires, dass dieses Gift bei Embryonen zu starken Missbildungen führt. Es ist also wirklich allerhöchste Zeit, zu handeln.

Herr Minister! Ich glaube schon, dass Sie hinsichtlich der Gesundheit der Bauern, der ganzen Bevölkerung nicht richtig reagiert haben. Sie haben alles riskiert. Sie haben gemeint, für die Firma Bayer weiterhin Lobbying betreiben zu müssen. Alleine wenn man bedenkt, dass die Firma Bayer in Leverkusen jährlich 1 Milliarde € mit Neonicoti­noiden macht, dann weiß man, was man da anrichtet. Eigentlich ist es nur den Medien zu verdanken, dass da jetzt etwas geschieht.

Ganz kurz noch zum Glyphosat und zu diesem Unterausschuss: In jedem Brot, in jedem Getreide, auch im Bio-Brot, sind diese Glyphosate heute drinnen. Wir wissen, dass 30 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher diese Glyphosate in sich tragen. Das Einzige, das der Experte der AGES gesagt hat, ist, dass das ein medialer Trick sei, das sei alles nicht so schlimm. – Ich glaube, darüber sollte man nachdenken. Das ist einfach nicht richtig. Es ist unfassbar, aber nur wenn man hartnäckig ist, kann man da weiterkommen.

Jeder sollte wissen: In allen Gemeinden, in Schulen, in all den Gärten, auf den Spiel­plätzen, auf den Golfplätzen wird dieses Glyphosat eingesetzt, auch von den ÖBB. Das BZÖ war sich nie zu schade, alle Missstände aufzuzeigen und als unabhängige Mandatare auch gegen die Industrie zu kämpfen. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 277

Diesen Weg werden wir weitergehen, denn es ist der richtige Weg. Liebe Kollegen von der ÖVP! Ich sage und garantiere euch: Mit mir und dem BZÖ werdet ihr sehr wohl noch sehr lange rechnen müssen! (Beifall beim BZÖ.)

21.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


21.35.33

Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle wissen, dass unsere Bäuerinnen und unsere Bauern Lebensmittel auf höchstem Niveau produzieren. Da haben wir bei uns in Österreich in vielen Dingen viel Nachhaltigkeit erreicht. Ich denke da an die Gentechnikfreiheit auf unseren Feldern, an die gentechnikfreie Fütterung, die wir im Milchbereich zustande gebracht haben und zum Teil im Fleischbereich auch noch schaffen werden. Ich denke dabei auch an den hohen Anteil an Bio-Bauern, den hohen Anteil an konventionellen Betrieben, die an den Umweltmaßnahmen des ÖPUL teilnehmen, aber auch an die hohen Tierschutzstandards, die wir in unseren Betrieben vorfinden.

Es ist gar keine Frage, Pflanzenschutzmitteleinsatz in der Landwirtschaft ist eine sehr sensible Angelegenheit. Wenn es da neue Erkenntnisse gibt, dann muss man natürlich sachgerecht darauf reagieren. Die Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes wird dem auch entsprechend gerecht, wobei wir, wohlgemerkt, eigentlich mehr verankern, als die EU in ihrer Verordnung beziehungsweise im neuen Gesetz verlangt.

Es gibt viele Bereiche, in denen wir mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben. Leider werden diese Mehrleistungen jedoch vom Markt nicht abgegolten. Daher wissen wir ganz genau, wie wertvoll die Ausgleichszahlungen für unsere Bauern sind, mittels derer eben diese Leistungen abgegolten werden können. Darum glaube ich, dass für die Agrarpolitik in Zukunft – speziell für die neue Bundesregierung nach den Wahlen im Herbst – die Sicherstellung der Kofinanzierung eine der größten Aufgaben sein wird.

Da ich beim Thema Herbst angekommen bin, möchte ich Ihnen mitteilen – einige von Ihnen wissen es ja schon –, dass ich nicht mehr kandidieren werden und dass dies sozusagen meine letzte Rede hier im Hohen Haus ist. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Warum eigentlich?)

Nach fünf Jahren spannender Diskussionen in den Ausschüssen und hier im Plenum möchte ich Danke sagen. Ich möchte mich auch beim ÖVP-Klub, bei Klubobmann Karlheinz Kopf, aber auch bei der ARGE Bauernbund mit Präsident Jakob Auer an der Spitze für die tolle Unterstützung bedanken.

Ich möchte aber auch den parlamentarischen Mitarbeitern Danke sagen, speziell Frau Dr. Krenn, Martina Kern, aber auch Dipl.-Ing. Wilfried Söllradl für die tolle Unter­stützung.

In diesem Sinne für Sie alle alles Gute! – Danke. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wieso stellt ihr ihn denn nicht mehr auf?)

21.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort. – Bitte.

 


21.38.07

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die österreichische Landwirtschaft ist über ihre Grenzen hinaus bekannt für ihre ökologische Ausrichtung. Mit dem EU-Beitritt wurde


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 278

versucht, insbesondere der Umweltkomponente in der österreichischen Landwirtschaft Rechnung zu tragen.

Es wurde ein Umweltprogramm gemacht, das zum Ziel gehabt hat, die biologische Landwirtschaft zu stärken und auch den Einsatz der Betriebsmittel Dünger und Pflanzenschutzmittel zu reduzieren. Wir werden für diesen Weg in Europa gelobt, und das ist auch der Weg, den wir jetzt gehen und auch weitergehen werden, weil er eine Perspektive hat.

Andererseits darf man nicht vergessen, dass die österreichische Landwirtschaft ja nicht losgelöst im freien Europa agiert, sondern sich auf völlig liberalisierten Märkten bewegt und sich daher in einer großen Wettbewerbs- und Konkurrenzsituation befindet – ganz zu schweigen vom internationalen Handel. Wenn aktuell das Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA verhandelt wird und in den USA in der Landwirtschaft Hormone eingesetzt werden, Gentechnik eingesetzt wird und wir das nicht wollen – jedenfalls in Österreich und in Europa nicht einsetzen wollen –, dann sieht man, wie groß die Herausforderungen sind.

Daher versucht unsere Landwirtschaft, diesen Weg zu gehen, eine produzierende Land­wirtschaft zu sein, die Märkte zu bedienen, den Tisch der Menschen zu decken, leistbare Lebensmittel zu erzeugen, gleichzeitig aber auch eine ökologische Ausrich­tung zu haben und auf die Umwelt und das Klima Rücksicht zu nehmen.

Die Effekte dieses Umweltprogramms zeigen, dass wir in der biologischen Land­wirtschaft Spitze in Europa sind. Kein Staat in Europa ist in der Bio-Landwirtschaft so stark wie wir, aber auch die konventionelle Landwirtschaft muss entsprechend Lebens­mittel produzieren, und deren Qualität ist sehr hoch. 90 Prozent der Menschen in Österreich ernähren sich von österreichischen konventionellen Lebensmitteln.

Der Effekt des Umweltprogramms ist, dass der Einsatz von Düngemitteln seit dem EU-Beitritt um 33 Prozent gesenkt wurde und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den letzten 20 Jahren um 20 Prozent reduziert wurde. Man darf nicht vergessen, diese Betriebsmittel kosten die Bauern viel Geld. Niemand setzt diese Mittel gerne ein, aber man braucht sie, um Erträge zu sichern und auch um betriebswirtschaftlich sinnvoll arbeiten zu können. Daher ist der ökologische Anspruch hoch, und das soll auch in Zukunft so sein.

Wir unterstützen auch die Imker – nicht erst seit heute oder morgen, sondern wir haben in der Vergangenheit die heimische Bienenwirtschaft, die Imkerei jährlich mit 1,5 Mil-lionen € bis 2 Millionen € unterstützt – durch Schulungsmaßnahmen, insbesondere was die Varroa-Milben-Bekämpfung anlangt, und durch Ankauf von Gerätschaften. Klar ist nämlich, dass wir beides wollen: Wir wollen Imker, die arbeiten können, Bienen­schutz, aber auch eine Landwirtschaft, die funktioniert.

Wir haben immer diesen gemeinsamen Weg gesucht, und den wollen wir auch in Zukunft gehen. Daher wird dieses Bienenprogramm ausgebaut. Es wird die Forschung die Bienenverluste betreffend verstärkt, und ganz wichtig: Es müssen insbesondere jene Bauern unterstützt werden, die sich jetzt in ihrer Produktion umstellen müssen – viele kleine Betriebe, nicht nur in der Südsteiermark, sondern auch in anderen Regio­nen. Da ist insbesondere die Landwirtschaftskammer gefordert, in Bildungsmaß­nahmen zu investieren, die Bauern dort auf neue Produktionstechniken umzustellen, die es jetzt noch nicht gibt. Daher muss unsere Sorge den Imkern gelten, aber sehr wohl auch den Bauern. Das war immer so, und diesen Weg wollen wir auch in Zukunft gehen.

Ich bedanke mich dafür, dass ein gemeinsamer Weg gefunden wurde, dass wir mehr tun als andere europäische Länder, über das Verbot der Europäischen Union hinaus.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 279

Das Verbot beginnt früher und hält auch länger an. Wir erweitern das Verbot auch um andere Kulturen, und zusätzlich nehmen wir einen Wirkstoff, den die Europäische Union erst untersucht, nämlich das Glyphosat, mit hinein.

Die Europäische Union wird im Herbst eine Bewertung vorlegen. Wir beginnen früher mit dem Verbot von Glyphosat, und auch das Angebot im Lebensmitteleinzelhandel, wo der Konsument das einfach kaufen kann, ohne richtig informiert zu sein, soll verboten werden, sondern es soll nur mehr im Fachhandel erhältlich sein, wo die Konsumenten auch ordentlich aufgeklärt werden.

In diesem Sinne bedanke ich mich für den breiten Konsens, der garantiert, dass wir eine produzierende Landwirtschaft mit ökologischer Verantwortung haben. Ab­schließend möchte ich mich auch bei den Mitgliedern des Agrarausschusses für die konstruktive, kritische Auseinandersetzung bedanken, die doch immer wieder davon getragen wurde, dass man einerseits den Konsumenten, aber andererseits auch der Landwirtschaft eine Perspektive geben will. Herzlichen Dank für die Unterstützung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


21.42.47

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bedeutung der heimischen Honigbienen ist enorm. Nach Rindern und Schweinen gilt sie als drittwichtigstes Nutztier. Ohne Bienen keine natürliche Bestäubung, ohne Bienen auch keine Blüten – und wie unsere Landschaft ohne Blüten aussehen würde, kann man sich hierzulande gar nicht vorstellen.

Rund 80 Prozent der Pflanzen, darunter fast alle Nutzpflanzen für Menschen, sind auf die Fremdbestäubung angewiesen. Wiederum 80 Prozent davon werden von den Honigbienen bestäubt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, weltweit wird der Nutzwert der Honigbienen auf über 150 Milliarden € geschätzt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Freiheitliche wollten noch weiter gehen als dieser Antrag. Wir wollten die Bienen, die Umwelt, die Vegetation noch mehr vor diesem Gift, den bienenschädlichen Beizmitteln schützen.

Dieser Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nicht das Gelbe vom Ei, aber besser als nichts. Ohne Bienen keine natürliche Bestäubung. Um zu verstehen, was das heißt, braucht man sich nur andere Länder anzuschauen. Monokulturen steigern das Schädlingsaufkommen. Chemische Spritzmittel in jeder Form schaden den Bienen und damit auch langfristig den Menschen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf noch im Namen unserer Fraktion, auch im Namen unseres Agrarsprechers, dir, lieber Kurt Gaßner, herzlich für die Sachlichkeit und für die gute Zusammenarbeit danken. Du bist ein Experte, ein Land­wirtschaftsexperte, und ich darf dir im Namen unseres Agrarsprechers Harald Jannach und auch von meiner Seite unseren Dank aussprechen. Herzlichen Dank. (Beifall und Bravorufe bei FPÖ und SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


21.44.39

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sie merken es: Eine lange Diskussion wird


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 280

heute zu Ende geführt, eine lange Diskussion zum Thema Pflanzenschutzmittel, die von Emotionen geprägt war – auch auf der Seite der ÖVP, möchte ich einmal behaupten; nicht nur auf der Seite der anderen Parteien waren Emotionen da, Herr Kollege Windisch!

Die Diskussion war aus meiner Sicht auch von viel Information geprägt. Ich habe im Unterausschuss sehr viel gelernt. Wir haben viele Experten und Expertinnen gehört, und ich denke, wir alle haben im Unterausschuss sehr viel über die Neonics, über die Pflanzenschutzmittel, aber auch über die Bauern, über die Landwirtschaft gelernt.

Ich bin froh, dass das heute so zu Ende geht, wie es zu Ende geht, nämlich mit einem Verbot der Neonics. Darüber können wir uns freuen, das ist nämlich zum Schutz der Bienen, und – das möchte ich auch betonen – zum Schutz der Menschen. Ich denke, der Beschluss, den wir heute fassen werden, ist ein sehr guter. Es hat dazu Sitzungen im Landwirtschaftsausschuss, in dessen Unterausschuss, aber auch im Petitions­ausschuss gegeben.

Herr Kollege Pirklhuber, es gibt eine sehr prominent unterstützte Petition mit über 23 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern. Auch da sieht man die Wertigkeit dieses Themas in der Öffentlichkeit auch außerhalb des Parlaments. Es ist uns gelungen, einen Interessenausgleich zwischen der Landwirtschaft und den Imkern, zwischen dem Schutz der Bienen und auch einer gut geführten Landwirtschaft zu schaffen. Auch das ist wichtig, damit Landwirte eine Existenz haben.

Ich glaube, es ist ein gutes Gesetz, das wir heute beschließen werden. Ich möchte mich vor allem bei meinem Landwirtschaftssprecher, bei Kurt Gaßner, bedanken. Ich habe es auch so empfunden: Er war sachlich, er war vor allem beharrlich. Wir haben mit dir viele Gespräche innerhalb der Fraktion geführt, und ich bin wirklich davon über­zeugt, lieber Kurt, dass ein Großteil dieses Erfolges beim Verbot der Neonics, der ja weit über die EU-Richtlinie hinausgeht, dir gehört. Dafür gebührt dir ein herzliches Dankeschön von meiner Seite – für dieses Gesetz, das wir heute beschließen werden, aber darüber hinaus auch für die wirklich gute Zusammenarbeit in den letzten zehn Jahren im Ausschuss.

Ein herzliches Dankeschön, und ich wünsche dir auf deinem neuen Lebensweg alles, alles Gute. Ich hoffe, wir sehen uns doch das eine oder andere Mal noch hier im Parlament. Alles Gute! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und Grünen. Abg. Grosz: Auflösungstendenzen im Parlament! Alle fünf Minuten geht einer!)

21.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


21.47.04

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Geschätzter Herr Bundesminister! Herr Präsident! Ja, ein kleiner Durchbruch. Ich kann auch sagen, ich habe natürlich eine große Träne im Auge. Es ist nicht das, was ich mir vorgestellt habe. Es ist darum gegangen, was Tiere wie Bienen eigentlich emotional auslösen können, die weltweit pro Jahr eine Wirtschaftsmacht von 150 Milliarden € Geldwert erzielen.

Wenn wir immer von Bienenschutz und von Pflanzenschutzmitteln sprechen, erlauben Sie mir trotzdem, dass ich von Pflanzengiften spreche. Es ist kein Schutz, es sind trotzdem Gifte – und das ist nicht negativ gemeint. Wir müssen davon wegkommen, Landwirtschaft und Konsumenten gegeneinander auszuspielen, sondern wir müssen vernünftig miteinander reden.

Worum geht es denn eigentlich? Es geht um die Gesundheit von Menschen. Es hilft uns die beste giftvollgepumpte Landwirtschaft nichts, wenn die Leute dabei kaputt-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 281

gehen. Ich würde mir wünschen, dass Österreich diesbezüglich nicht nur Vorreiter in Europa ist – „Feinkostladen“ hat man im Ausschuss gesagt; ein Feinkostladen bewirkt ja wesentlich mehr –, sondern wir sollten über die Artenvielfalt reden und darüber, wie wir sie zustande bringen. Wir sollten auch darüber reden, wie viel Gift diese Erde noch verträgt, wenn man liest, 140 000 Tonnen Pestizide auf die Äcker Europas.

Bitte was passiert damit? Das ist nicht gegen die Bauern, aber dieses Gift lagert sich natürlich im Boden ab, und damit wird der Problemkreis Wasser berührt. Das Thema Wasser haben wir bis jetzt nie diskutiert. Ich höre diese Diskussionen: Wir haben sauberes Wasser. „Sauber“ heißt aber nicht gesund! Die Hälfte wird gar nicht unter­sucht, sonst würden wir nämlich feststellen, dass wir da und dort ein Riesenproblem im Grundwasserkörper haben.

Dazu kommt der saure Regen, der zum Beispiel die Neonics lösen kann. Darüber sollten wir sachlich reden. Ich denke, wir sollten auch darüber reden, wie wir in Zukunft nicht die Medizinindustrie füttern, damit die Leute nicht aufgrund dessen krank werden. Der Mensch ist, was er isst. Geben wir dem Menschen das Richtige! Helfen wir den Bauern, helfen wir uns allen! Dann ist Österreich ein Feinkostladen, und das sind wir auch unseren Kindern schuldig. Es geht in einem weiteren Schritt nicht um die Bienen allein, sondern es geht um unsere Gesundheit. Ziel muss es daher sein, alle Pflan­zengifte so rasch wie möglich zu ersetzen. Bitte investieren wir hier in Forschung!  Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

21.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.

 


21.49.51

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das, was wir heute erleben, ist wirklich gelebte Demokratie. Nach langen, sehr emotionalen Diskussionen in den Ausschüs­sen, aber auch in der Öffentlichkeit – und das Thema ist ein emotionales Thema – gibt es auch die richtige Antwort für die Menschen in Österreich, und darüber können wir uns freuen.

Ich möchte es aber in dieser Stunde nicht verabsäumen, auch an jene zu denken, die die Konsequenzen davon zu tragen haben, und das sind beispielsweise Menschen aus kleinstbäuerlichen Strukturen in der Südsteiermark, die nach dem Krieg mit Schwein und Mais zu Wohlstand gekommen sind  trotz dieser kleinbäuerlichen Struktur. Ge­rade jetzt in diesem Moment ist es auch ein Gebot der Stunde, nachzudenken, wie wir diesen kleinbäuerlichen Familien in der Südsteiermark und auch in anderen Gebieten – in Grünlandgebieten, die auch betroffen sind – mit entsprechenden Maß­nahmen über diese Hürde hinweghelfen können. (Abg. Königsberger-Ludwig: Da hätten wir auch schon früher Zeit gehabt!)

Das ist wirklich meine Bitte, mein Appell an Sie, meine Damen und Herren: zu ver­suchen, parteiübergreifend ein Maßnahmenpaket für diese bäuerlichen Familien zu schnüren.

Abschließend habe ich noch die Bitte, weiter in einem solchen Konsens zu arbeiten, weil ich glaube, dass die Bäuerinnen und Bauern gerade dieser kleinbäuerlichen Familien in Österreich es nicht verdient haben, ständig als Giftspritzer, Tierquäler, Steuerprivilegierte und Förderungsempfänger dargestellt zu werden. Helfen wir ihnen! Führen wir eine sachliche, offene Diskussion! Die Bäuerinnen und Bauern haben diese verdient. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Königsberger-Ludwig: Da müsst ihr die Politik umstellen, Herr Grillitsch!)

21.51



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 282

Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


21.51.54

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bienenschutz ist zweifellos auch Menschenschutz. Bienen und auch andere Insekten haben im Ökosystem die ausgesprochen undankbare Rolle, so eine Art Indikator zu sein, weil sie viel früher auf Pestizide, Fungizide oder Herbizide reagieren als andere Lebewesen. Bei den meisten Säugetieren kommen Gifte erst viel später im Organismus an. Aber natürlich sind auch große Säugetiere, wie zum Beispiel Menschen, keineswegs immun oder vor Schäden aufgrund von irgendwelchen Pflan­zenschutzgiften gefeit.

Ein trauriger Beweis dafür ist zum Beispiel das Schicksal von einigen Fußballspielern in Italien, die trotz gesundem, zum Teil sogar asketischem Lebensstil an einer furcht­baren Krankheit, nämlich ALS leiden. Das ist eine schleichende Nervenkrankheit, die zu Lähmungen führt – zuerst der Beine, dann der Hände, dann der Stimmbänder, bis dann alles am Körper erlahmt ist und auch ein viel zu früher Tod eintritt. Es gibt ziemlich massive Beweise dafür, dass diese Krankheit ALS von Pestiziden herrührt, die auf den Fußballplätzen in Italien verwendet worden sind.

Ich denke, bei der Diskussion, die wir führen, soll es nicht darum gehen, nur im Auge zu haben, wie man möglichst Erträge von Landwirtschaft steigern könnte, sondern es sollte wirklich darum gehen, wie wir auf dieser Erde so überleben können, dass alle überleben können. Ich glaube, dass die richtige Vorgehensweise sein müsste, erst herauszufinden, wie diverse Mittel auf Organismen, auf Nützlinge, auf Schädlinge wirken und wie man sie so einsetzen kann, dass man die Umwelt möglichst in Balance hält. Alles andere, nämlich das Einsetzen von Mitteln, von denen wir nicht wirklich genau wissen, wie sie wirken, ist Biozid im wahrsten Sinne des Wortes. Wir Menschen sollten jedenfalls nicht zu Schädlingen dieser Erde werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schönpass. – Bitte.

 


21.54.13

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass es gelungen ist, ein umfassendes Verbot von bienenschädigenden Beizmitteln aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide zu erreichen beziehungsweise das Verbot der EU-Kommission für Österreich zu verschärfen.

Ein vom Kollegen Pirklhuber eingebrachter Antrag wurde letztlich in abgeänderter Form von SPÖ, ÖVP und BZÖ unterstützt, und vielleicht unterstützen ihn heute auch die Freiheitlichen.

Dass dies möglich wurde, ist letztlich der Hartnäckigkeit und Steherqualität unseres Landwirtschaftssprechers Kurt Gaßner und der Nachgebefähigkeit vom Kollegen Jakob Auer zu verdanken. – Ich danke euch beiden für eure Weitsicht. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP. Ruf bei der SPÖ: Man kann auch Kompromissfähigkeit sagen!)

Lieber Herr Kollege Gaßner, du hast die Anliegen zum Schutz der Bienen unter einen Hut gebracht und darfst dir die frühzeitige Rettung der Bienen auf den nun von Kollegin Binder-Maier überreichten Hut schreiben. (Abg. Binder-Maier überreicht Abg. Mag. Gaßner einen Strohhut. Heiterkeit.) Danke für deinen unermüdlichen Einsatz für den ländlichen Raum, für die Gemeinden und für die Fördergerechtigkeit in der Landwirtschaft. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 283

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, da auch ich nicht mehr kandidieren werde, möchte ich mich abschließend bei den Damen und Herren aller Fraktionen hier in diesem Haus bedanken, die mich in den letzten zehn Jahren bei meiner Arbeit unterstützt haben. Es war eine anstrengende, jedoch auch schöne Zeit.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen beziehungsweise euch, liebe GenossInnen, für die Zukunft alles Gute, vor allem die Toleranz und den notwendigen Respekt vor Andersdenkenden sowie die Weitsicht, um gemeinsam erfolgreich für unser schönes Österreich weiterzuarbeiten. – Glück auf! (Allgemeiner Beifall.)

21.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


21.57.09

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kollegin­nen! Liebe Kollegen! Es ist schon sehr viel zu diesem Thema gesagt worden. Dass die Bienen für uns alle lebenswichtig sind, steht mittlerweile fest. Wir müssen gemeinsam alles tun, um sie zu schützen.

Meine Damen und Herren, verschiedene Studien sagen letztendlich, dass bestimmte Pestizide für dieses Problem des Bienensterbens verantwortlich sind. Daher ist es wichtig, dass wir diese Gifte heute verbieten.

Meine Damen und Herren, ich möchte mit einem Zitat von Albert Einstein schließen. Dieser erkannte bereits 1949:

„Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben. Keine Bienen mehr, keine Bestäubung mehr, keine Pflanzen mehr, keine Tiere mehr, keine Menschen mehr.“

Ich danke für die Beschlussfassung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


21.58.00

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich ein wenig an den Beginn dieses Unter­ausschusses und die damaligen Debatten zurückdenke, so muss ich sagen, dass ich mir damals kaum hätte vorstellen können, dass es möglich sein würde, einen im Wesentlichen einvernehmlichen Beschluss herbeizuführen. Ich erinnere mich daran zurück, in welcher Emotionalität manchmal diskutiert wurde, wie schwierig so manche Diskussionsführungen waren, wie fraglich es war, wie es möglich sein sollte, die richtige Balance zwischen einer nachhaltigen, umweltgerechten und dem Schutz der Bienen entsprechenden Politik zu finden, aber auch die Bauern nicht zu vergessen – wie Kollege Grillitsch deutlich gemacht hat –, denn alle Vorschriften und alle Erschwer­nisse treffen in erster Linie immer die Menschen in den kleineren bäuerlichen Struk­turen, während sich flächenstarke Betriebe durch Fruchtfolge wesentlich mehr richten können. Das ist nun einmal so in dieser Angelegenheit.

Meine Damen und Herren, es ist ja bemerkenswert, und ich freue mich darüber, wenn man meint, wir sollten noch weiter gehen, noch mehr in Richtung bester Qualität. Ich darf nur daran erinnern, Österreich hat die Gentechnikfreiheit auch bei der Milch. Preislich null Auswirkungen, Mehrkosten pro Tonne: 90 €! Niemand zahlt den Bauern auch nur einen Cent mehr, im Gegenteil. (Abg. Dr. Pirklhuber: die Genossen­schaften!) Nicht die Genossenschaften, wir haben ja auch viele freie Molkereien, lieber Kollege Pirklhuber! (Abg. Dr. Pirklhuber: Aber die meisten sind Genossenschaften!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 284

Lieber Herr Kollege Pirklhuber, vielleicht wäre es heute einmal möglich, ein bisschen bei der Sache zu bleiben und ein bisschen objektiv die Sache zu bewerten, auch wenn du vor zehn Minuten noch kein gelbes Leiberl angehabt hast. Jetzt hast du es natürlich aus Showeffekten wieder angezogen; ich verstehe es ja.

Meine Damen und Herren, vielleicht könnte man einmal darüber nachdenken, wirklich nachdenken, wie man auch gegenüber dem Handel gemeinsam Druck aufbauen kann.

Wir sollten schon daran erinnern, dass wir in Österreich eine umweltgerechte Landwirt­schaftspolitik betreiben, und so manche Schläge sind ungerecht gewesen, die der Herr Bundesminister in diesem Zusammenhang eingesteckt hat. Das sollte man auch einmal dazusagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, trotzdem: Ende gut, alles gut. Es ist eine vernünftige Rege­lung, und ich darf mich ganz besonders dafür bedanken.

Ich möchte aber auch die Chance wahrnehmen, erstens einmal mich beim Kollegen Peter Mayer zu bedanken, der als junger Abgeordneter nach fünf Jahren aus eigenem Entschluss dieses Haus verlässt. Ich darf mich bei Kollegin Gabi Binder-Maier bedanken, die ich sehr schätzen gelernt habe in den über 20 Jahren, in denen sie in diesem Haus war, ebenso bedanken darf ich mich bei Kollegin Schönpass.

Sie werden verstehen, dass ich auch noch ein deutliches Wort zum Kollegen Gaßner sage. Lieber Kurt Gaßner, es war nicht nur schon lange Zeit vorher möglich, in kommunalpolitischen Fragen sehr geschlossen und einig vorzugehen, sondern auch in schwierigsten Zeiten, ab 2000, war es mit dir immer durchaus möglich, vernünftige Diskussionen zu führen und letztlich die gemeinsame Sache zu sehen.

Wenn ich mich zurückerinnere: Ferkelschutzdebatte. Danke dafür, dass du damals mit deiner Fraktion bereit warst, dir die Betriebe vor Ort anzusehen und die Schwierig­keiten zu sehen, dass du mitgeholfen hast, eine Lösung zu finden. Oder: Einheitswert und Pauschalierung, wo man es 20 Jahre nicht fertiggebracht hat, zu einer Lösung zu kommen, 20 Jahre lang wurde geschoben, geschoben, geschoben. Mit dir war dies möglich – und zuletzt der Pflanzenschutz.

Ein herzliches Danke. Ich sage ausdrücklich danke über die Parteigrenzen hinweg, persönlich danke – und wünsche dir alles Gute. (Allgemeiner Beifall.)

22.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte. (Abg. Mag. Gaßner kommt mit einem Strohhut in der Hand zum Rednerpult. – Abg. Dr. Pirklhuber: Aufsetzen! Aufsetzen!)

 


22.02.41

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Ich setze meinen Hut dann auf, wenn ich glaube, ich brauche ihn. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es ist schon fast ein bisschen zu viel des Lobes, das ich heute höre; ich bedanke mich dafür.

Ich muss aber trotzdem zum Kollegen Huber noch eines sagen. Er hat davon gesprochen, dass die ÖBB Neonicotinoide verwenden würden. Das ist falsch! (Abg. Huber: Glyphosate, habe ich gesagt! Roundup!) Die verwenden etwas anderes, nur damit das einmal klar ist! Sagt das nicht immer!

Wir haben heute einen Gesetzesbeschluss vor uns liegen, der, glaube ich, eine Aus­zeichnung für das gesamte Parlament ist. Ein Initiativantrag wird heute zum Gesetz, und das ist gut so. Ich hoffe nur, dass der Beschluss heute nicht das Ende der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 285

Diskussion ist. Da gehört weiterdiskutiert, da gehört weitergeforscht, in beiden Richtun­gen, nicht nur, um Verbote zu bekommen, sondern auch, um Mittel zu finden, die auch den Bauern helfen. Das ist noch genügend Arbeit in Zukunft.

Dass dies möglich wurde, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der hervor­ragen­den Zusammenarbeit im Landwirtschaftsausschuss zu verdanken. Das war zum Teil relativ hart, das war zum Teil nicht leicht. Und ich bedanke mich dafür wirklich bei allen Mitgliedern dieses Ausschusses, vor allem bei dir, lieber Jakob. Das klingt jetzt etwas komisch, wenn wir uns jetzt gegenseitig hier loben, aber es hat auch schon andere Zeiten gegeben, da war es noch ein bissel härter. Aber wir haben doch immer wieder einen Konsens gefunden und, wie ich glaube, gute Lösungen. Danke! Ich wünsche dir, dass das auch in der nächsten Periode so weitergeht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Vor allem möchte ich mich aber bei den Fraktionsmitgliedern der Sozialdemokratie im Landwirtschaftsausschuss ganz herzlich bedanken. Ich möchte dem Parlament sagen, es ist wirklich gescheit, in Ausschüssen zu arbeiten, wo 50 Prozent Frauen drinnen sind. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ, Grünen, BZÖ und Team Stronach.)

Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen, aber natürlich auch liebe Kollegen! – Es war nicht immer leicht, es hat oft lange Diskussionen gegeben, aber wir haben zusammen­gefunden, nicht nur in der Sache, sondern wir sind ein wahres Team geworden. Danke schön.

Da hinten steht der Rudi Kracher, Dr. Rudolf Kracher. Bei dir möchte ich mich auch bedanken, lieber Rudi. Komm vor, damit ich dich sehe beim Bedanken! (Heiterkeit.) Du hast nicht nur fachlich gut für uns gesorgt und uns hervorragend betreut, sondern auch menschlich. Ich weiß, du hörst jetzt auf, so wie ich. Ich wünsche dir für die nächste Zeit alles Gute. Besten Dank für deine Arbeit! Und wir werden uns sicher öfter sehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten von FPÖ, Grünen, BZÖ und Team Stronach.)

Ja, es ist das jetzt auch meine letzte Rede hier. Ich war 16 Jahre lang hier im Hohen Haus. Es war sehr, sehr spannend, es war einfach ein Erlebnis, hier sein zu dürfen. Nun möchte ich auch einmal denen danken, die es möglich gemacht haben, dass ich hier 16 Jahre bleiben konnte: Das sind meine Wählerinnen und Wähler gewesen. Die haben es mir ermöglicht. Dafür herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.) Ich hoffe, dass ich sie nicht allzu sehr enttäuscht habe.

Danken möchte ich aber auch all jenen, die hier mit uns zusammengearbeitet, die für uns gearbeitet haben, von denen, die den Mist wegräumen, wenn wir hier rasch aus dem Saal rennen – bis hinauf zum Parlamentsdirektor.

Herzlichen Dank für die Betreuung.

Vor allem aber danken möchte ich den Damen und Herren des Stenographischen Dienstes, denn ich habe mich oft gewundert, wie sie es zustande bringen, lesbare Protokolle aus dem zu machen, was hier heraußen erzählt wird. Danke schön. (Allge­meiner Beifall.)

Ich höre schon auf – mit zwei Wünschen. Ich ersuche den neuen Nationalrat und die Politik, sich fürderhin um den ländlichen Raum, um die ländlichen Regionen wirklich zu kümmern und Sorgen zu machen, denn das ist ein Bereich, wo ich manchmal den Eindruck habe, dass er etwas vernachlässigt wird. Er ist nämlich nicht nur Land­wirtschaft, sondern es geht dort um alle Menschen, die dort wohnen und leben. Daher bitte ich Sie, wirklich auf diese Regionen zu schauen. (Allgemeiner Beifall.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 286

Wie könnte es anders sein: Mein letzter Wunsch – mein letzter Wunsch hier! (Heiter­keit); der lacht schon; nein, nein, mein ganz letzter ist es noch nicht! –, mein letzter Wunsch hier im Parlament ist der, dass die Gemeinden in Zukunft die finan­ziellen Mittel bekommen, die sie dazu brauchen, um die ihnen aufgetragenen Aufgaben zu erfüllen. Das sollte wirklich möglich sein. (Allgemeiner Beifall.)

So, Herr Kollege Pirklhuber, ich nehme meinen Hut (sich den Strohhut aufsetzend), ich darf mich verabschieden, ich wünsche euch alles Gute.

Und denkt im Wahlkampf daran: Es gibt auch einen Tag nach der Wahl!

Auf Wiedersehen! (Allgemeiner Beifall.)

22.08

22.08.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird.

Wer für diesen Entwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wer auch in dritter Lesung für den Entwurf ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 2528 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Ich bitte um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Antrag des genannten Ausschusses, seinen Bericht 2529 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27, die dem Ausschussbericht 2530 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maß­nahme gegen das Bienensterben.

Ich bitte um Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 332.)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, seinen Bericht 2531 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29, den Bericht 2532 der Beilagen zur Kennt­nis zu nehmen.

Ich bitte um Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 30, den Bericht 2533 der Beilagen zur Kennt­nis zu nehmen.

Ich bitte um Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 31, den Bericht 2534 der Beilagen zur Kennt­nis zu nehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 287

Ich bitte um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 32: Antrag des Ausschusses, seinen Bericht 2535 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um das Votum. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 33, den Ausschussbericht 2536 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

22.10.4334. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozess­reform aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. November 2009, 53/E, XXIV. GP (III-272/2456 d.B.)

35. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2402 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Strafprozessrechtsänderungs­gesetz 2013) (2457 d.B.)

36. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2364 d.B.): Straf­rechtsübereinkommen über Korruption (2467 d.B.)

37. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2365 d.B.): Zusatz­protokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption (2468 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 34 bis 37 der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


22.11.22

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nach den eher emotionalen Landwirt­schaftsthemen kommen wir jetzt zu, wie ich glaube, eher trockenen Justizmaterien, und hier zunächst zur Evaluierung der Strafprozessreform.

Diese Strafprozessreform ist mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten und hat eine wichtige Änderung gebracht, und zwar den Wechsel weg vom Untersuchungsrichter hin zum Staatsanwalt als Herr des Verfahrens und der polizeilichen Ermittlungen.

Wie bei jeder Reform hat es am Anfang einige Schwierigkeiten gegeben und teilweise auch heftige Kritik. Das Justizministerium hat dieser Kritik Rechnung getragen und eine Evaluierung durchgeführt, die sehr umfassend ausgefallen ist. Das ist eine Arbeit, die auf vielen Hunderten Interviews fußt. Und es hat schon dieser Bericht gezeigt, dass es


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 288

im Prinzip kein Zurück zum Untersuchungsrichter geben kann. Und noch mehr hat es dann der Untersuchungsausschuss gezeigt und die Meinung der Experten, von denen ich jetzt einige zitieren darf.

Die haben zum Beispiel Folgendes gesagt: Kontrollrechte müssten verstärkt werden. Richter sollten eventuell eine stärkere Rolle bekommen. Die Kommunikation zwischen den einzelnen Ebenen sollte verbessert werden. Sie haben aber auch gesagt, die Reform habe klar zur Rechtsstaatlichkeit beigetragen. Es gebe jetzt eine klare Rechts­ordnung und einen klaren Instanzenzug. Und klar ist auch, haben sie gesagt, dass die Reform mehr Rechtsschutz gebracht hat.

Kritisiert wurde wieder, dass die Bestellung der Sachverständigen klarer werden müsste. Aber insgesamt sei die Reform durchdacht, habe holprig begonnen, funktio­niere aber immer besser.

Ich glaube, das ist auch der Sukkus, den man zusammenfassend präsentieren kann: dass nämlich – und das haben die Diskussionen gezeigt – das neue System nach Anfangsschwierigkeiten nunmehr wirklich gut funktioniert und auch außer Streit steht.

In diesem Entschließungsantrag, den wir heute ebenfalls beschließen, wird auch klar ausgeführt, welche Änderungen hier vorgenommen werden sollen.

Es werden dann diese Änderungen sicherlich zu einer Qualitätsverbesserung dieser Strafprozessreform führen, wie man vielleicht auch insgesamt feststellen kann, dass schon jetzt das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz – möglicherweise auch durch diese Reform – zugenommen hat.

In diesem Sinn bitte ich um Beschlussfassung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


22.13.59

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich kann nur an meinen Vorredner anschließen: Es ist eine Evaluierung gewesen, wie die neue Strafprozessreform greift, wo sie ihre Schwächen hat. Wir haben gesehen, dass im Zusammenspiel zwischen der Polizei und der Justiz nach wie vor erhebliche Probleme in der Kommunikation bestehen. Die Staatsanwaltschaft sollte ja jetzt Leiterin des Verfahrens sein. Leider gibt es in knapp 58 Prozent der Verfahren vor dem Landesgericht und in 86 Prozent der Verfahren vor dem Bezirksgericht keine hin­reichende Kontaktaufnahme zwischen der Exekutive und der Staatsanwaltschaft, was natürlich die Leitungsmöglichkeit der StA verunmöglicht.

Es gibt immer wieder Beanstandungen, dass die Staatsanwaltschaft nicht ent­sprechend nachvollziehbare Verfügungen trifft, insbesondere Verfahren einstellt, jetzt auch im Wechselspiel mit der Exekutive. Da soll in Zukunft mit einer Begründung gearbeitet werden. Es soll also hier eine Begründungsverpflichtung geben.

Die Verteidiger werden in 70 Prozent der Fälle nicht beigezogen bei der ersten Kontaktaufnahme bei der Polizei, wobei der Eindruck entsteht, dass die jeweiligen beamtshandelten Personen sich über die Rolle und die Notwendigkeit der Verteidigung nicht im Klaren sind. Da soll nachgearbeitet werden, und auch bei den Opfern soll es zukünftig eine bessere Vertretung geben.

Eine Fülle von Vorschlägen, die es umzusetzen gilt. Ich glaube, wir sind da auf einem sehr guten Weg, und wir freuen uns daher auf den Beschluss. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.15



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 289

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


22.15.48

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden überall zustimmen, allen Berichten und Anträgen des Ausschusses.

Eine Bemerkung nur zu dem, was der Kollege auch gesagt hat: Eine Schattenseite darf man natürlich nicht übersehen, und das ist, dass in einem für den betroffenen Menschen so wichtigen Abschnitt wie dem Vorverfahren zu einer strafrechtlichen Hauptverhandlung der richterliche Schutz jetzt auf ein Minimum reduziert wird. Wir haben eine letztendlich weisungsgebundene Behörde statt des weisungsfreien, unab­setzbaren und unversetzbaren Richters. Und das ist natürlich schon eine bedeutende Verschlechterung.

Wir haben zwar den Rechtsschutz, wir haben diese Mittel des Einspruchs und der Beschwerde, aber wie auch der Bericht sagt, ist das faktisch totes Recht. Das wird kaum angewendet, weiß ich auch aus der Praxis. Das ist ähnlich wie der Einspruch gegen die Anklageschrift. Theoretisch gibt es hier die Kontrolle durch die Gerichte, faktisch findet das nicht statt, weil die Erfolgsaussichten gegen null sind. Es wird solchen Einsprüchen nicht stattgegeben. Der erfolglose Rechtszug führt dann zu einer Entscheidung, die quasi als Vorverurteilung angesehen wird. Denn in den Begründun­gen dieser ablehnenden Entscheidungen über Beschwerden und Einsprüche stehen oft Dinge drinnen, die dann eins zu eins ins Urteil einfließen. Daher hüten sich die Leute davor.

Diese Schwachstelle müssen wir im Auge behalten und bei allfälligen Reformen hier ansetzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


22.17.37

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden allen drei Tagesordnungspunkten zustimmen. Wir haben in mehreren Sitzungen im Unterausschuss zur Reform der Strafprozessordnung diskutiert. Ich glaube, das Ergebnis ist relativ klar: Die große Architektur passt. Bei den kleinen Punkten gibt es Nachbesserungsbedarf. Auch die anderen Gesetze, die wir heute ändern, finden unsere Zustimmung.

Frau Justizministerin, das verschafft mir den Luxus, dass ich meine Redezeit den letzten zehn Tagen widmen kann, denn ich glaube, wir haben im Parlament einiges nach­zubesprechen.

Am 26. Juni, also letzte Woche, ist bekannt geworden, dass ein 14-jähriger Jugend­licher in Untersuchungshaft in der Josefstadt mit einem Besenstiel vergewaltigt worden ist. Ein furchtbarer Fall, der eine Serie an Pleiten Ihrerseits ausgelöst hat, für die man sich fast fremdschämen muss.

Das hat begonnen im „Mittagsjournal“ am 26. Juni. Da haben Sie sich zur Aussage hinreißen lassen: Die Gefängnisse sind halt kein Paradies. – Als ob das Paradies schon verwirklicht wäre, wenn man die Sicherheit hat, nicht vergewaltigt zu werden. Eine unglaubliche Aussage, die an Zynismus nicht zu überbieten ist! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Grosz.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 290

Frau Justizministerin, Sie haben dann nachgelegt und gesagt: Im Strafvollzug, ganz besonders im Jugendstrafvollzug, ist alles in Ordnung. Das ist ein Einzelfall. Und das hätte Ihnen sogar die Volksanwaltschaft bestätigt. – Das hat für Empörung interes­santerweise gerade bei der ÖVP-Volksanwältin Brinek gesorgt. Die hat Ihnen aus­gerichtet zum Jugendstrafvollzug:

„Die enge Personaldecke, die Belagssituation, unzumutbare Einschlusszeiten und mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten – all diese Punkte haben wir beanstandet.“

Ihre Aussage, alles sei in Ordnung und die Volksanwaltschaft hätte Ihnen das bestätigt, ist sofort widerlegt worden.

Dritter Punkt: Sie haben gesagt: Ich komme viel herum, ich bin gut informiert, was im Strafvollzug passiert, und meine MitarbeiterInnen berichten mir.

In der „ZiB 2“ bei Armin Wolf haben Sie, Frau Justizministerin, zugeben müssen, dass Sie von diesem tragischen Vergewaltigungsfall aus der Zeitung, nämlich aus dem „FALTER“, erfahren haben. Eine gut informierte Justizministerin müsste davon im Vorfeld wissen.

Panne vier: Sie werden zur Entschädigung befragt. – Es ist mir schon klar, dass eine Entschädigungsfrage immer heikel ist. Sie sind an Gesetze gebunden. Das ist aber nicht der Punkt! Sie haben in einer untragbaren Art flapsig geantwortet, Sie haben gesagt: Ich kann nicht einfach mit dem Geld um mich werfen! – Im Casino wirft man mit dem Geld um sich, aber nicht in der Frage, ob ein Jugendlicher, der im Gefängnis vergewaltigt worden ist, möglicherweise einen Entschädigungsanspruch hat. (Beifall bei den Grünen.)

Panne fünf: Sie wollen sich retten und denken sich, jetzt müssen wir zeigen, was das für einer ist, und sagen, dieser Jugendliche ist ja nicht harmlos, sondern der sitzt in Unter­suchungshaft, weil er ein schwerer Straftäter ist.

Halten wir fest: Eine Justizministerin, die in der „ZiB 2“ die Unschuldsvermutung außer Kraft setzt, ist untragbar.

Nach zwei Tagen ist Ihnen gedämmert – offensichtlich haben Sie die Kommentare gelesen –, dass der Weg, den Sie gegangen sind, nicht mehr haltbar ist und dass Sie eine Kurskorrektur versuchen müssen. Bisher haben Sie ja jede Form von Ent­schuldigung oder Verantwortungsübernahme von sich gewiesen. Sie haben dann eine ganz sanfte Form der Verantwortung gezeigt. Aber das ist eigentlich schon fast zu viel gesagt. Sie haben sich zu entschuldigen versucht, aber haben im selben Atemzug sofort der Gerichtsbarkeit die Schuld zugeschoben. Sie haben gesagt: Eigentlich ist die Richterin oder der Richter schuld, weil der junge Bursche wegen mangelnder Reife gar nicht in Untersuchungshaft hätte genommen werden dürfen.

Natürlich darf man Urteile der Gerichtsbarkeit diskutieren, deswegen sind sie ja öffentlich, aber es ist einzigartig in dieser Republik, dass eine Justizministerin hergeht und in dieser Form die Gerichtsbarkeit kommentiert. Das hat es bisher noch nicht gegeben! Ansonsten, wenn wir Sie auf laufende Verfahren im Justizausschuss ansprechen, sagen Sie immer: Zu laufenden Verfahren sage ich nichts, und die Ge­richtsbarkeit kommentiere ich nicht! In diesem einen Fall, wo Sie sich nach einer Pannenserie retten wollten, waren Sie sich nicht einmal dafür zu schlecht, der Gerichtsbarkeit öffentlich auszurichten, dass sie versagt hat. Das ist untragbar!

Eine Woche später ist Ihre Verteidigungsstrategie endgültig zusammengebrochen. Da hat der „FALTER“ weitere Missstände aufgedeckt. Da haben Sie dann plötzlich gesagt: Darüber bin ich nicht informiert!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 291

Also halten wir fest: Eigentlich wissen Sie, was im Strafvollzug vor sich geht. Sie erfahren nur die wesentlichen Teile aus dem „FALTER“, und wenn es dann konkret wird und Missstände aufgedeckt werden, dann haben Sie davon doch nichts ge­wusst. – Eine verantwortungsvolle Amtsführung schaut anders aus!

Damit ich aber sichergehen kann, dass es zukünftig keine Wissenslücken gibt, würde ich vorschlagen, dass wir gemeinsam die Missstände im Strafvollzug durchgehen.

Erstens einmal halten wir fest, dass in Österreich die Haftquote relativ hoch ist. Pro 100 000 EinwohnerInnen sind in Österreich 104 Menschen in Haft, in Deutschland 83, in der Schweiz 77. – So viel zur Einleitung.

Aufgrund Ihres zusätzlichen Einsparungsdrucks, den Sie beim Strafvollzug ausgelöst haben, haben wir im Strafvollzug katastrophale Einschlusszeiten. In der Josefstadt beispielsweise wird das Mittagessen um 10.45 Uhr serviert, das Abendessen wird um 13.45 Uhr serviert, und um 14.30 Uhr heißt es „Gute Nacht!“, und es wird abgeschlossen. – Das ist so im Erwachsenenstrafvollzug.

Am Wochenende sind die Zellen 60 Stunden zu. Zweimal täglich – das ist die Ausnahme – gibt es 1 Stunde Hofgang. Sechser-, Siebener-, Achter- und Neuner-Zellen sind in österreichischen Gefängnissen nach wie vor auf der Tagesordnung.

Nächster Punkt: Gewalt. – Ich habe im Jahre 2011eine Anfrage an Sie gestellt und wollte wissen, zu wie viel Gewalttaten von Insassen an Insassen es kommt. So viel zum Thema „alles Einzelfälle“. 2009 waren es 115, 2010 waren es 125, davon waren 2009 6 und 2010 8 sexuelle Übergriffe. – So viel zum Thema „Einzelfall“.

Zu den sexuellen Übergriffen muss man sagen: Das ist ja nur die Spitze des Eis­berges! Wir wissen, dass im normalen Leben Missbrauchsopfer meist und oft nicht über das, was ihnen widerfahren ist, reden können. Im Gefängnis ist der Druck noch viel höher, weil derjenige, der redet, mit weiteren Repressionen zu rechnen hat. Ich habe mir sagen lassen, dass Häftlinge, die reden, zwangstätowiert werden, damit sie ihr Leben lang in der Gefängnissubkultur als jene, die gesungen haben, identifizierbar sind, und dass sie immer weiter Repressionen ausgesetzt sind. Deswegen redet niemand im Gefängnis darüber. Der Druck ist enorm. – Das heißt, wir reden hier über die Spitze des Eisberges – Sie reden über Einzelfälle!

Nun zur Beschäftigungsquote im Gefängnis – ein Ziel des Strafvollzugs. Wenn wir von Beschäftigung im Gefängnis reden, dann sind es im Schnitt 1 bis 3 Stunden täglich pro Gefangenem.

Nächster Punkt: Gesetzlich vorgesehene Trennung der Haftgruppen. – Da geht es darum, dass Ersttäter und dass Täter mit psychischen Besonderheiten vom allge­meinen Strafvollzug getrennt sind. In zahlreichen Gefängnissen ist diese gesetzlich vorgesehene Trennung nicht möglich.

Alles Missstände, die dokumentiert sind. Alles Missstände, die teilweise in Anfragen zugegeben worden sind. Nur Sie sagen: Es ist alles in Ordnung! Es gibt keine Missstände und nur Einzelfälle!

Wir brauchen dringend Reformen im Strafvollzug. Und wir brauchen eine Justiz­ministerin, die dazu in der Lage ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 292

22.26.21

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Frau Bundesministerin! Wir stimmen allen vier Punkten zu. Und mir geht es gleich wie dem Kollegen Steinhauser: Auch ich kann mich der aktuellen Justizpolitik in diesem Land widmen.

Die Vorkommnisse der letzten Tage und der letzten Monate sind ein Grund dafür, dass das Vertrauen der Menschen in unserem Land in die Justiz enden wollend ist. Sie haben selbst am Anfang dieses Jahres gesagt, Sie wollen das Vertrauen in die Justiz wieder zurückgewinnen, Frau Bundesminister. Mit Ihren eigenen Maßnahmen, aber auch mit Ihrem eigenen Verhalten in unzähligen Fällen, die ich Ihnen heute exem­plarisch auflisten werde, werden Sie es nicht schaffen, sondern Sie erschüttern gleichsam mehr das Vertrauen, das die Menschen in die Justiz haben.

Ich erinnere an den Reformbedarf beim Sachwalterrecht: Da geht es um Menschen, die ihrer Grundrechte beraubt werden, um Zigtausende mit verschleppten Verfahren, um Menschen, die über Jahre und Jahrzehnte in Sachwalterschaft verbleiben, damit Rechtsanwälte und Gutachter ihre Geschäfte machen können.

Ich erinnere Sie, Frau Bundesminister, an das dringende Problem des Ungleich­ge­wichtes innerhalb unserer Justiz bei der Strafandrohung, aber auch bei der Urteils­praxis zwischen Delikten gegen Leib und Leben und Vermögensdelikten, daran, dass ein Kinderschänder in unserem Land mit 22 Monaten Freiheitsstrafe davonkommt und möglicherweise mit einer Fußfessel seinem nächsten Opfer wieder begegnen kann, aber bei Wirtschaftsdelikten drakonische Strafen verordnet werden, mit 6 Millionen € Strafe und 6 Jahren unbedingter Haft.

Dieses Ungleichgewicht, Frau Bundesminister, müssen Sie in Angriff nehmen, bevor Sie die halbe Steiermark im Nationalratswahlkampf unsicher machen. Da haben Sie in diesem Sommer noch genug zu tun! (Beifall beim BZÖ.)

Ich erinnere Sie an die Verfahrensverschleppung im Fall Strasser, wo Ihre Justiz ein Verfahren überhaupt verschleppt hat, in der Hoffnung, dass es den eigenen Mandatar nicht trifft.

Ich erinnere Sie an das lähmende Verfahren gegen den ehemaligen Bundesminister Grasser, wo Sie sich zu Vergleichen haben hinreißen lassen mit „Hendldiebstahl“ und Cayman Islands. – Das erschüttert das Vertrauen in die österreichische Justiz, Frau Bundesminister!

Ich erinnere Sie an die Politjustiz und an die Staatsanwälte in der roten Staatsanwalt­schaft Wien, wo gegen einen Bundeskanzler Faymann in der Inseratenaffäre die Verfahren eingestellt wurden oder wo von 20 Beschuldigten bei der Kommunalkredit ausschließlich gegen die SPÖ-Ministerin Schmied das Verfahren eingestellt worden ist. Gegen 19 weitere nicht, aber gegen Regierungspolitiker wird in diesem Land das Verfah­ren eingestellt. Auf eine Einstellung bei einem Regierungspolitiker kommen 3 Anklagen gegen Oppositionspolitiker. – Das ist die Rechnung Ihrer verpolitisierten Justiz! (Beifall beim BZÖ.)

Ich erinnere Sie, Frau Bundesminister, an die explodierenden Gerichtsgebühren, die um 142 Millionen € auf insgesamt 835 Millionen € gestiegen sind – Gerichtsgebühren, die Menschen zahlen müssen, weil sie vor Gericht zu ihrem Recht kommen wollen!

Ich erinnere Sie an die Testaments-Affäre!

Und ich erinnere Sie, wie Kollege Steinhauser, an den untragbaren Zustand, dass wir Menschen zwar zu Recht in Haft nehmen, diese aber ihrer Menschenrechte in der Haft beraubt werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 293

Es ist ein justizpolitisches Schandstück, dass ein 14-jähriger Häftling, der sicherlich etwas angestellt hat und der sicherlich nicht ohne Grund in Haft ist – das möchte ich nicht beschönigen –, Opfer von gewalttätigen und sexuellen Übergriffen wird. Das ist einer Justiz, wie wir sie in Österreich haben, unwürdig! Wenn wir Schwerverbrecher und Straftäter gegen Leib und Leben zu Recht – zu Recht, sage ich! – hinter Schloss und Riegel bringen, dann müssen wir als Rechtsstaat aber auch dafür sorgen, dass diese Menschen in ihrer Haft geschützt sind.

Wir schützen die Menschen vor den Tätern! Aber schützen wir auch die Täter vor anderen Tätern in unseren Justizvollzugsanstalten, Frau Bundesminister! (Beifall beim BZÖ.)

Sie haben, Frau Bundesminister, in der Justizpolitik genug zu tun, um das fehlende Vertrauen, für das Sie selbst verantwortlich sind, wieder wettzumachen! (Beifall beim BZÖ.)

22.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


22.30.51

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Die Strafprozessordnungs-Novelle, welche 2008 in Kraft getreten ist, hat dann einige Mängel aufgezeigt, die jetzt mit dieser Gesetzesänderung behoben werden. Wir werden dem unsere Zustimmung geben, weil es natürlich positiv ist, dass hier auf Mängel eingegangen wird und hier ein guter Zustand wiederher­gestellt wird.

Ein zweites Problem möchte ich hier noch ansprechen – und das wird eben nicht angegangen! Es betrifft aber nicht Ihr Ressort. Bei der Strafprozessordnungs-Novelle 2008 sind nämlich der Polizei mehr Aufgaben zugeschanzt worden. Und die Prob­lematik ist die, dass hier sehr viel Verwaltungstätigkeiten in Richtung Polizei gewandert sind, und zwar von den Gerichten und von den Staatsanwaltschaften, weil jetzt die Polizei in gewissen Bereichen erste Instanz ist. Und da möchte ich bemängeln, dass aber das Personal bei der Polizei nicht aufgestockt worden ist. Daher ist die Situation jetzt die, dass die Polizeibeamten bis zu 70 Prozent ihrer Tätigkeit am Schreibtisch zu erledigen haben. Anstatt im Außendienst auf Streife zu gehen und über die Sicherheit der Bevölkerung zu wachen, müssen sie bürokratische Arbeiten am Schreibtisch ver­richten.

Das ist natürlich ein Problem, denn wenn nicht mehr Personal eingestellt wird, dann leidet die Sicherheit darunter. Daher sollte man einen zweiten Schritt auch noch setzen und die Exekutive mit mehr Personal ausstatten, für eine bessere Ausstattung sorgen und die Möglichkeit schaffen, dass die Polizisten wieder mehr im Außendienst tätig sein können – zum Wohle und für die Sicherheit der Bevölkerung! Ich glaube, das wäre auch ein wichtiger Schritt, der noch zu setzen wäre. – Danke schön. (Beifall des Abg. Markowitz.)

22.33


Präsident Fritz Neugebauer: Frau Bundesministerin Dr. Karl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.33.03

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass es uns auch in den letzten Sitzungen des Justizausschusses sowie heute am letzten Plenartag noch gelingt, wichtige Vorhaben zu behandeln und auch zu Ende zu bringen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 294

Das gibt mir auch die Gelegenheit, mich bei all jenen Abgeordneten zu bedanken, denen es gelungen ist, trotz fraktioneller Unterschiede und trotz ideologischer Span­nungen bis zuletzt ein sachliches Diskussionsklima im Justizausschuss im Sinne von auf breiter Basis getragenen Lösungen zu fördern. Ich denke, dass es auch richtig ist, justizpolitische Themen so weit als möglich aus dem tagespolitischen Hickhack heraus­zuhalten, weil es ganz einfach für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger unseres Staates wichtig ist, zu wissen, dass der österreichische Rechtsstaat hoch entwickelt ist und dass die Justiz sehr wohl imstande ist, ihren Beitrag für die Konfliktlösung in unserem demokratischen Gemeinwesen zu leisten, mag auch an einzelnen Entschei­dungen oder Entwicklungen Kritik geübt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Strafprozessreform ist ja die Staatsanwaltschaft als Drehscheibe im Ermittlungsverfahren in den Mittelpunkt der Beobachtung und damit natürlich auch in manche Kritik geraten. Wir haben uns im Ministerium und in dem zur Evaluierung der Reform eingesetzten Unterausschuss des Justizausschusses eingehend und ausführlich mit den Auswirkungen und manchen Fehlentwicklungen in der Umsetzung dieser Reform auseinandergesetzt.

Mir ist es aber schon wichtig, zu betonen, dass die Expertinnen und Experten, die angehört wurden, einhellig die Struktur und die Zielsetzungen der Reform unterstützt haben. Ebenso wichtig und Auftrag an die nächste Legislaturperiode ist aber natürlich auch die weiter gehende Einigung über jene Themenfelder, die noch einer Präzisierung oder Nachschärfung bedürfen, um die Reform in eine positive Richtung weiterzu­ent­wickeln.

Hohes Haus! Lassen Sie mich noch ganz kurz zu den wichtigsten Bereichen der heute noch zu beschließenden Vorlagen kommen. Gerade auch im Sinne des Berichtes des Justizausschusses über die Evaluierung der Strafprozessreform verstärken wir die Effizienz des Rechtsschutzes im Ermittlungsverfahren durch die Bindung an Entschei­dungsfristen und durch die Ausdehnung der Einspruchsmöglichkeiten auf behauptete Rechtsverletzungen durch die Kriminalpolizei.

Der Anspruch jedes Beschuldigten, auch tatsächlich zu verstehen, was ihm vorge­worfen wird, soll durch eine verständliche und umfassende Rechtsbelehrung und Ausdehnung der Rechte auf Verdolmetschung und schriftliche Übersetzung garantiert werden.

Mit den Änderungen im Gesetz über die justizielle Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union verstärken wir die Effizienz der Unterstützung der nationalen Staatsanwaltschaften durch EUROJUST. Hier setzen wir gerade daran an, Rechtshilfe und Durchsetzung von Anordnungen und Ermittlungen mit Unterstützung von Justiz­behörden anderer Mitgliedstaaten zu beschleunigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesprochen auf den Vorfall in der Justiz­anstalt Josefstadt möchte ich hier zwei Punkte hervorheben, die mir besonders wichtig sind.

Zum einen ist das natürlich die Frage: Wie kann das Opfer bestmöglich unterstützt werden? Dazu müssen wir die Situation des Opfers beleuchten. Der zweite Punkt ist der Strafvollzug, insbesondere der Jugendstrafvollzug allgemein. Lassen Sie mich mit der Situation des Opfers beginnen.

Ich bedaure natürlich zutiefst, was dem Opfer widerfahren ist. Und natürlich darf so etwas in einer österreichischen Strafanstalt nicht passieren! Das ist völlig klar! Aber es ist auch klar, dass wir das, was geschehen ist, leider nicht mehr rückgängig machen können. Und jetzt geht es vielmehr darum: Wie kann man das Opfer bestmöglich unterstützen?


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 295

Ich möchte darauf hinweisen, dass gleich, als sich das Opfer einem Psychologen anvertraut hat, in der Justizanstalt Josefstadt reagiert wurde. Es wurden die Täter angezeigt, und das Opfer wurde räumlich von den Tätern getrennt und hat sofort psycho­logische und psychiatrische Betreuung bekommen. Und wir haben uns dann auch nach der Haftentlassung darum gekümmert, dass das Opfer in einer betreuten Wohngemeinschaft unterkommt.

Natürlich geht es auch um die Frage Schadenersatz, wie bereits angesprochen wurde. Das wird auch wirklich unbürokratisch und rasch behandelt werden. Ich habe das alles dem Opfer auch in einem Brief mitgeteilt.

Der zweite Aspekt, den man beleuchten muss, ist natürlich die Frage: Wie sieht es im Strafvollzug, insbesondere im Jugendstrafvollzug, allgemein aus? Und da möchte ich schon auch – auch vor dem Hintergrund der Arbeit, die tagtäglich im Strafvollzug geleistet wird – darauf hinweisen, dass wirklich alles getan wird, um derartige Vorfälle zu verhindern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzug leisten großartige Arbeit, leisten tagtäglich wirklich schwierige Arbeit in einem schwierigen Arbeitsumfeld, und sie bemühen sich sehr, dass solche Vorfälle nicht passieren.

Aber natürlich müssen wir auch schauen, dass man sich in den Justizanstalten laufend verbessert, dass man laufend neue Maßnahmen setzt, um eben derartige Vorfälle möglichst zu verhindern.

Natürlich war auch der Fall, über den wir hier reden, Anlass, über neue Maßnahmen nachzudenken. Ich habe schon am 25. Juni 2013 folgende Sofortmaßnahmen veran­lasst:

Zweierbelegung der Hafträume auf der Jugendabteilung. Ich habe die Anweisung erteilt, dass, soweit es möglich ist, wirklich nur Zweierbelegungen in den Zellen in der Jugendabteilung erfolgen.

Zweitens habe ich auch angeordnet, dass ein Beschäftigungsbetrieb auf der Jugend­abteilung installiert wird, damit dort auch eine Tagesstruktur geschaffen wird und auch Vollbeschäftigung garantiert werden kann.

Generell möchte ich betonen, dass es mir ganz besonders wichtig ist, dass Jugend­liche wirklich die Möglichkeit haben, etwa einen Schulabschluss nachzuholen oder zum Beispiel eine Lehre zu absolvieren, weil es natürlich gerade bei Jugendlichen beson­ders wichtig ist, dass sie wirklich eine zweite Chance bekommen, dass sie die Mög­lichkeit auf Resozialisierung haben. Aus diesem Grunde setzen wir eine Reihe von Maßnahmen, um auch diesem Zweck gerecht zu werden.

Schließlich habe ich auch die betreute Freizeit durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wiener Jugendgerichtshilfe im verlängerten Dienst ausgeweitet, da ja die Wiener Jugendgerichtshilfe nunmehr entlastet wird, weil ein Teil der Tätigkeiten von der Familiengerichtshilfe übernommen wird. Die Wiener Jugendgerichtshilfe soll aber nicht reduziert werden, sondern sie soll diese Kapazitäten nunmehr im Jugendstrafvollzug noch verstärkt einbringen können.

Abschließend möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass ich eine Task Force betreffend Untersuchungshaft und mögliche Alternativen eingesetzt habe, vor dem Hintergrund, dass natürlich die Untersuchungshaft gerade bei Jugendlichen das abso­lut letzte Mittel sein soll. In dieser Task Force wird eben darüber nachgedacht, welche Alternativen es zur U-Haft für Jugendliche geben kann.

Herr Abgeordneter Grosz hat darauf hingewiesen, dass das Vertrauen in die Justiz gelitten hat. Herr Abgeordneter Grosz, ich kann Sie beruhigen: Das Vertrauen in die Justiz ist gestiegen. Sie brauchen sich diesbezüglich also keine Sorgen zu machen. Ich


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habe zwei Vertrauensstudien über die Justiz in Auftrag gegeben. (Abg. Grosz: Hat wieder viel Geld gekostet!) Ende 2011 lag das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz noch bei 65 Prozent; Anfang 2013 lag das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher in die Justiz bei 72 Prozent. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da hat eine Reihe von Maßnahmen gegriffen, aber vor allem hat natürlich auch die sehr gute Arbeit der Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen die Bevölkerung überzeugt und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz gefördert. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


22.41.30

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur angesprochenen Sache möchte ich auch einige Worte verlieren, weil ich glaube, dass es notwendig ist, darüber zu diskutieren und keinesfalls in diesem Fall zur Tagesordnung überzugehen, sondern im gemeinsamen Interesse auch daran zu arbeiten, auch zum Schutz der Betroffenen.

Wir haben gestern ein Gesetz beschlossen, mit dem das Verwundetenabzeichen auch für Justizwachebeamtinnen und Justizwachebeamte ermöglicht wird. Das ist auch gut und wichtig so, denn wir wissen, dass der Strafvollzug eine mitunter auch sehr gefähr­liche Tätigkeit sein kann, aber auch eine herausfordernde und fordernde Tätigkeit.

Dass aber auf der anderen Seite Menschen untergebracht sind, Strafhäftlinge, Insas­sen, Untersuchungshäftlinge, die auch mitunter große Verletzungen erleiden können, das ist die Kehrseite der Medaille. Ich nehme einmal an und gehe davon aus: Keiner von den Justizwachebeamtinnen und -beamten möchte haben, dass in seiner Schicht, in seinem Dienst solche Vorfälle passieren. Daher muss alles getan werden, um das zu verhindern!

Jetzt haben Sie gerade in Ihrer Stellungnahme ausgeführt, es sind Maßnahmen gesetzt worden, was zum Beispiel die Belegung der Zellen betrifft. Ich habe da meine kritischen Bedenken, weil ich nicht glaube, dass das wirklich in der Form umsetzbar ist, dass die Platzbedingungen dafür ausreichen und dass das auch in der Kürze möglich ist. Daran sollten wir auch in der nächsten Gesetzgebungsperiode sehr intensiv arbeiten, dass das verbessert werden kann.

Ich führe zudem aus, dass es sehr, sehr viele Mahner gegeben hat, nämlich in der Phase, als man die Auffassung vertreten hat, eine sehr wichtige Institution, nämlich auch für die Resozialisierung und die Reintegration von jungen Menschen in die Gesellschaft, das Jugendgericht in seiner Form aufzulassen. Jetzt haben sich Vorfälle dieser Art vermehrt oder sind jetzt in der Form, in den extremsten Auswirkungen, ans Tageslicht gekommen.

Das ist eine sehr bedauernswerte Situation, weil ich davon ausgehe und wir alle zur Kenntnis nehmen müssen, dass es für Menschen und vor allem junge Menschen, denen so etwas passiert, äußerst schwer möglich ist, sich zu resozialisieren, wieder ein normales Leben zu führen – und das sollte ja in aller unser Interesse sein, wenn jemand eine Straftat begeht.

Ich plädiere dafür, dass wir zu diesem Thema einen sehr intensiven Denkprozess starten, und zwar mit folgender Fragestellung: Wie kann in Zukunft gewährleistet wer­den, dass junge Menschen menschenwürdig untergebracht sind? Die Volksanwalt­schaft wird sich das sicher auch zu einem ganz besonderen Schwerpunkt machen, mit den Kommissionen, und auch, wie wir gemeinsam im Sinne der jungen Menschen eine


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sinnmachende Resozialisierung schaffen können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


22.44.38

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze, denn das ist ein Thema, das mich auch persönlich nicht nur interessiert, sondern auch berührt. Zur Evaluierung der Strafpro­zess­ordnung: Als gelernter Österreicher bin ich immer auch in der Lage, beurteilen zu können, wie lange es dauert, wenn wir Kulturen haben – und wir haben überall Kultu­ren, auch die Staatsanwaltschaft hat eine Kultur –, bis diese sich einem neuen System anpassen. Das wird schon noch eine Weile dauern, aber der Weg, glaube ich, ist kein schlechter.

Zum Problem, das der Kollege Hagen angesprochen hat: Ich kann mich an die Diskussionen erinnern, ihr könnt es ohnehin nachlesen. Es ist halt ein Jammer. Vor allem im großstädtischen Bereich, oder dort, wo es die meiste Arbeit für die Polizei gibt, kann man es eben nicht so spielen wie am flachen Land, mit einem Gendarm, der einen Akt fertig macht. Das heißt, es hat immer folgendes Problem gegeben: Man muss aufpassen, dass man dort, wo man die meiste Arbeit hat, auch die Verwaltung hat. Natürlich kann man es von der Exekutive auch machen lassen. Aber wenn ich will, dass die Exekutive wirklich vor Ort auf der Straße ist und arbeitet, ist es dort, wo wir die Masse an Fällen haben, immer noch billiger und gescheiter, wenn ich dort auch verwaltungsmäßig gut aufgestellt bin, denn damit spiele ich die gut ausgebildeten Exekutivbeamten frei.

Aber, Frau Ministerin, da mich ja mein Erwachsenenleben lang auch der Strafvollzug begleitet  Sie können auf gar keinen Fall etwas dafür, Sie brauchen das von mir auch nicht falsch aufzufassen : Wenn man darüber nachdenkt, dass man einen Bau errichtet – ich weiß das nur, weil Sie es irgendwo in den Medien gesagt haben –, dann sollte man wirklich nachdenken, ob man nicht die Jugendlichen herausnimmt.

Über den Standort könnte ich Ihnen historisch etwas erzählen, warum es dazu gekom­men ist. Ich könnte Ihnen erzählen, dass es von der Eröffnung an immer um ein paar hundert Leute Überbelegung gegeben hat. Das werden Sie nicht in den Griff kriegen, es ist so! Außer man macht eine Gewaltanstrengung und probiert, neue Riesenbauten oder mehrere kleine Bauten zu errichten. Aber denken Sie bitte mit Ihren Fachleuten auch nach! Wenn es eine Chance gibt, irgendwo etwas zu errichten, dann nehme ich die Jugendlichen wirklich heraus, denn eine der zentralen Fragen im Vollzug ist die Trennung zwischen den Erwachsenen und den Jungen.

Ich kann mich an die Zeit als Aktiver erinnern, da sind Delegationen aus der ganzen Welt nach Österreich gekommen und haben sich unseren Vollzug angeschaut. Es war so und es ist so! Ihre Leute oder unsere Kolleginnen und Kollegen bei der Justiz leisten Hervorragendes – ich sage das bei jeder Gelegenheit. Aber sehen wir auch die wahren Probleme!

Ich habe seinerzeit davor gewarnt, habe gesagt: Hört auf! Die Landesfinanzreferenten wollten nur die Kosten wegbringen, denn früher, wenn du krank warst, dann warst du im Gesundheitssystem und nicht bei der Justiz. Dann hat man das schön gespielt, die Länder haben die Kosten angebracht. Ich habe tausendmal gesagt und sage es heute und habe es, ich weiß nicht, wie oft, gesagt: Wenn nicht der letzte Euro ausgegeben wird, werden wir reine Psychiatrien! Schauen wir uns doch die Zahlen von  § 21 Abs. 1 und Abs. 2 an, also die Kernfrage dieses Maßnahmenvollzugs. Oder wenn Sie wollen,


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bleiben wir bei § 21 Abs. 1 oder 2, was ja auch die riesigen Kosten für Sie oder für das Haus oder für den Vollzug in Wirklichkeit verursacht. Dieser Thematik muss man sich stellen!

Ich würde Sie wirklich einladen – bitten, wenn Sie wollen –: Versuchen wir gemeinsam, auch wenn diese Frage schwierig zu lösen ist, das in der nächsten Gesetz­gebungs­periode anzugehen! Schauen wir uns das an, auch die Frage nach dem Sinn; denn wenn das Einsperren irgendeinen Sinn ergibt, dann soll man ja jemanden besser heraus­kriegen nach der Strafe, wenn wir irgendeinen Resozialisierungsbeitrag leisten wollen. Sonst hat man ja nur die Kosten, sonst müsste man ja das Ganze hinterfragen. Von der Menschlichkeit und der Humanität, glaube ich, brauche ich nichts zu sagen, denn das sehen wir ohnehin gleich.

Also die Einladung, die Bitte, das wirklich anzugehen, auch in der nächsten Gesetz­gebungsperiode, mit allen Schwierigkeiten. Ich weiß schon, dass das alles etwas kostet. Aber ich glaube, wir kennen die Situation. Wenn wir schon darüber reden, glaube ich, sollten wir offen und ehrlich sein, ohne dass man sich da gegenseitig angeht. Man sollte ganz einfach der Sache verpflichtet die Dinge auf den Tisch legen! – Dazu würde ich Sie herzlich einladen und darum bitten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


22.49.35

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Diskussion hat mich natürlich jetzt auch veranlasst, hier Stellung zu nehmen. Ich kann meinem Vorredner schon in einigen Punkten beipflichten – natürlich, er kennt sich da schon aus in der Materie, das war ja sein Job.

Die Problematik, Frau Bundesministerin, wenn ich das so sagen darf, in der Josef­stadt  das wissen Sie aber ohnehin genau , das ist die dünne personelle Decke. Und die Hauptproblematik ist, dass man das Jugendgericht dort integriert hat. Um die Örtlichkeit geht es gar nicht, das ist der zweite Teil. Nur was dort natürlich nicht funktioniert, ist, dass das Department Jugend, wie es ja richtig heißt, dort sehr gut betreut, auch gut untergebracht ist. Zu den Einschlusszeiten, Kollege Steinhauser, das kann ich nicht nachvollziehen, dass die Jugendlichen so lange im Einschluss sind. Das stimmt so nicht. Das kann man so nicht stehen lassen. (Abg. Mag. Steinhauser:  Erwachsenen!)

Aber eines ist einmal klar: Das Jugendgericht in Wien, Department Jugend in der Josefstadt, hat kein eigenes Budget, wird billigst geführt, und wenn die Personal­vertretung Personal fordert, auch Wachepersonal, hat es die letzten Jahre  auch von Ihren Vorgängerinnen; da ist es jetzt billig, zu sagen, Sie tragen da die Verantwortung, das wäre nicht in Ordnung aus meiner Sicht  immer geheißen: nicht leistbar, für das haben wir kein Geld, das geht nicht, das wird schon. Man hat immer geschaut, dass das so irgendwie läuft, und irgendwie ist es immer gelaufen.

Eines muss ich schon auch bestreiten, es ist jetzt auch schon immerhin fast 25 Jahre mein Job: Ich muss auch sagen, dass es beim alten Jugendgerichtshof in der Rüden­gasse keine Übergriffe und gar nichts gegeben hat und dass das dort der Himmel auf Erden war, das ist nicht richtig. Das muss man auch sagen. Aber dort hatte man einen eigenen Anstaltsleiter, ein eigenes Budget, es war eine eigene Anstalt. Das kann man auch machen, was man sagt, dass man sparsam sein will in der Josefstadt. Aber man muss zugestehen, dass man sagt, weg von der größten Justizanstalt, die ja schon, wie der Vorredner richtig gesagt hat, jahrzehntelang Überbelag hat, jahrzehntelang zu


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wenig Personal hat. Und wenn man das nicht macht, dann nimmt man so etwas bedauerlicherweise in Kauf  denn auch wir bedauern diesen Vorfall mit dem Vier­zehnjährigen, wie, glaube ich, die ganze Republik. Das ist nicht in Ordnung, egal, was er gemacht hat. Das kann man nicht schönreden, das sollte nicht vorkommen. Aber man muss in Zukunft nach vorne schauen, um das zu verhindern.

Es wäre einmal ein Schritt, dass man zumindest technisch versucht, das Department Jugend in der Josefstadt von der Justizanstalt Josefstadt loszureißen, eigenmäßig dort hinzustellen – da sind wir dann, glaube ich, schon auf einem guten Weg –, zu durch­leuchten, was man macht. Teilweise werden die Jugendlichen sinnlos beschäftigt, teilweise würde die betriebliche Lehre, wie es in Gerasdorf ist, was ja die größte Justizanstalt ist, guttun. Das muss man so sagen. Bitte das jetzt nicht falsch zu ver­stehen, aber wie ein Spruch lautet: Zuckerbrot und Peitsche! Das wollen die Jugend­lichen auch, die wollen geführt werden, und die wollen auch etwas lernen. Und da wären wir schon auf einem guten Weg, und das wäre vielleicht nicht allzu teuer. Man muss sich das in Ruhe anschauen. Unaufgeregt schauen wir uns das an, da kann man dann schon das eine oder andere erreichen.

Ich glaube, im Großen und Ganzen, da muss ich auch meinem Vorredner recht geben, leisten die Justizbediensteten Österreichs gute Arbeit, großartige Arbeit. Es ist nicht immer einfach. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Pendl und Ursula Haubner.)

Und im Großen und Ganzen muss man sagen, unser Strafvollzug ist und bleibt  und das muss man unterm Strich dann immer sehen, bei jeder Kritik an der Ministerin oder sonst etwas  ein Vorzeigestrafvollzug, denn sonst würden nicht die ganzen Länder in Österreich ein und aus gehen und sich unseren Strafvollzug anschauen, wenn er so schlecht wäre. Das sind Einzelfälle, die man aber nicht beschönigen darf als Einzelfälle. Es sollte in diesem Fall auch keine Einzelfälle geben.

Bemühen wir uns alle und machen wir hier kein politisches Kleingeld! Ich glaube, dann helfen wir der Republik, dem Ruf der Strafvollzugsbediensteten und uns allen am allerbesten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

22.53

22.53.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Punkt 34: Antrag des Justizaus­schusses, den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. November 2009 zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für diese Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2456 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Schlussfolgerungen aus den Beratungen des zur Vorbehandlung des Berichts der Bundesministerin für Justiz betreffend die die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform auf Grund der Entschließung des Nationalrates vom 5. November 2009 und des Antrags 150/A(E) der Abgeordneten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung des Untersuchungsrichters eingesetzten Unterausschusses des Justizausschusses.

Für den Fall der Zustimmung ersuche ich Sie um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 333.)


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Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35: Entwurf betreffend Straf­prozessrechtsänderungsgesetz 2013 samt Titel und Eingang in 2457 der Beilagen.

Wer für diesen Entwurf ist, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur dritten Lesung.

Wenn Sie auch in dritter Lesung Ihre Zustimmung geben, bitte ich um diese. – Das ist Einstimmigkeit. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 36: Antrag des Justizaus­schusses, zum Abschluss eines Staatsvertrages, nämlich eines Strafrechtsüber­ein­kom­mens über Korruption, in 2364 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, wonach dieser Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Ich bitte um Ihre Zustimmung hiezu. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 37: Antrag des Justiz­ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Zusatzprotokoll zum Strafrechts­über­einkommen über Korruption, in 2365 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wer dies tun möchte, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Wir stimmen ab über den Antrag des Justizausschusses, wonach auch dieser Staats­vertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Ich bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

22.56.43 38. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2403 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 – AdRÄG 2013) (2458 d.B.)

39. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2217/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Eingetragene Partnerschafts-Gesetz (EPG) geändert werden (2459 d.B.)

40. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1521/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung Adop­tionsverbot im Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EPG) (2460 d.B.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 301

Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 38 bis 40 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.57.17

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Also bei diesem Punkt ist die Harmonie nicht mehr ganz so groß wie bei den vorangegangenen sechs Punkten. Wo stehen wir? – Wir haben im Jahr 2009 die eingetragene Partnerschaft vulgo Homo-Ehe beschlossen und dabei ausdrücklich verschiedene Dinge nicht mit beschlossen, darunter auch die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare, sowohl die Stiefkind-, Fremd-, als auch die Sukzessivadoption ausgeschlossen.

Das wurde damals auch diskutiert, begründet. Der Souverän, der Volksvertreter hat gesagt: wollen wir nicht. Das ist auch ein wesentlicher Punkt unserer gesellschaftlichen Ordnung, unserer zivilrechtlichen Ordnung, der bürgerlich-rechtlichen Ordnung. Und da haben wir gesagt, das wollen wir nicht.

Dann hat sich ein lesbisches Paar darüber beschwert, dass man es ihm verweigert, das Kind, das eine der beiden Damen in die Ehe eingebracht hat, gegen den Willen des leiblichen Vaters zu adoptieren und damit den leiblichen Vater zu verdrängen als Vater, denn man kann bei uns nicht zwei Väter und zwei Mütter haben, sondern wenn eine Adoption genehmigt wird, dann verdrängt sie das Verhältnis zum bisherigen Vater oder zur bisherigen Mutter.

Gut, jetzt kann man einmal sagen, die bisherige Lage passt mir nicht oder passt mir schon. Ich kann mich ja beschweren darüber, aber es ist die Entscheidung des Parlaments und damit des österreichischen Volkes, vertreten durch uns.

Jetzt entscheidet darüber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, ein politisch besetztes internationales Gericht, das sich in der Vergangenheit sehr gerne selbst legislative Kompetenzen angemaßt hat, unter dem Mantel der Urteils­begründung. Auch da wurde gesagt, das verletzt angeblich die Privatsphäre, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und so weiter, und daher sagen wir, Österreich muss den entschädigen, denn die Lage in Österreich, wie sie jetzt ist, dass die Adoption verweigert wurde, das akzeptieren wir nicht.

Jetzt kann man verschiedene Dinge machen. Man kann so vorgehen wie wir: Man hupft quasi, und – zack! – macht man schon das, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte will. Wir sind nicht der Meinung, dass das gescheit ist. Oder man kann es so machen, wie es etwa die Italiener gemacht haben in einer vergleichbaren Situation vor drei Jahren, als dieser Gerichtshof beschlossen hat, dass es rechtswidrig beziehungsweise eine Verletzung der Menschenrechtskonvention ist, in Schulklassen Kruzifixe aufzuhängen – ein klassischer Eingriff in die bürgerlich-rechtliche und verwaltungsrechtliche Ordnung eines Landes, eine klassische Verletzung, meiner Ansicht nach, der Kompetenzen dieses Gerichtes.

In Italien hat es einen Aufschrei gegeben. Die Regierung hat protestiert. Man hat sogar hinter den Kulissen in Aussicht gestellt, dass das das Ende der Mitgliedschaft Italiens im EGMR-System ist, möglicherweise sogar im Europarat. Was ist geschehen? – Flugs wurde diese Entscheidung geändert. Ein verstärkter Senat hat diese Entscheidung aufgehoben, und seither hängen die Kreuze wieder.

Das ist auch etwas, was ich mir als Volksvertreter eigentlich von unseren Regierenden und auch von meinen Kollegen erwarte, dass wir sagen, wir sind hier die Legislative


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und das österreichische Volk wird durch uns repräsentiert. Wenn jemand Gesetze machen will, dann kann er sie machen, aber ohne uns.

Es ist schon richtig, die Menschenrechtskonvention ist bei uns im Verfassungsrang. (Abg. Mag. Wurm: Seit 1959!) Das ist unser Verfassungsgesetz, aber nicht der EGMR. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist keinesfalls im Verfassungsrang. Dem haben wir uns durch völkerrechtliche Verträge über unsere Mitgliedschaft im Europarat unterworfen. Aber eine Unterwerfung ist nicht ewig, sondern sie besteht so lange, wie wir sie wollen. Wir müssen den Leuten, die uns solche Dinge „aufs Auge drücken“, ob sie jetzt manchen passen oder nicht, aber klarmachen, dass sie in unsere Legislative nicht einzugreifen haben und dass wir dann, wenn sie sich nicht eines Besseren besinnen, dieses System verlassen werden.

Wir werden daher auf jeden Fall gegen diese Gesetzesvorlage stimmen, weil wir der Meinung sind, dass sie inhaltlich völlig falsch ist. Außerdem sind wir der Meinung, dass sie auch verfassungsrechtlich bedenklich ist, denn hier wird wieder eine Minimalsache gemacht: Es wird jetzt die Stiefkindadoption erlaubt, aber die Sukzessivadoption und die Fremdadoption nicht. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)

Wir öffnen damit sozusagen die Front für die nächsten Beschwerden der gleichen Rechtsanwaltskanzleien beim EGMR. Es wird also wahrscheinlich in dieser Form gar nicht halten. Und es ist zuletzt nicht annehmbar, dass wir solchen Aufforderungen, solchen Zurufen eines Gerichtshofes an unsere Legislative überhaupt Folge leisten.

Daher gibt es dazu ein klares Nein unsererseits. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Ursula Haubner.)

23.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


23.02.07

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Wir ermöglichen heute mit dieser Gesetzesvorlage die Stief­kindadoption für homosexuelle Paare. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Da Kollege Steinhauser erst nach mir dran ist, möchte ich ein paar Dinge, die er im Ausschuss gesagt hat, vorwegnehmen und auch darauf antworten.

Die Frage der Linken ist: Warum nicht gleich die Adoption für homosexuelle Paare in jedem Fall für alle Kinder? – Ich kann den Kinderwunsch auch Homosexueller sehr gut nachvollziehen. Aber hier und in anderen Fällen haben wir – das muss ich einfach sagen – das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das heißt?)

Wie bei anderen Eltern, die sich gerne ein Kind wünschen und keines bekommen kön­nen, funktioniert es eben einmal bei homosexuellen Paaren nicht. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Eh falsch! Blödsinn! Ändern wir’s!)

Jetzt kann man sagen, es gibt sicherlich auch liebende Homosexuelle, die sich rührend und liebevoll um Kinder kümmern würden. Davon bin ich fest überzeugt. Aber das ist ein Land, in dem so wenige adoptionsfähige Kinder zur Verfügung stehen, dass Men­schen mit 35 schon kein Kind mehr adoptieren können. Ich habe mit 44 Jahren mein erstes Kind bekommen. Ich wäre fast zehn Jahre zu alt gewesen, um überhaupt noch eines zu adoptieren.

Ich fühle mich deswegen aber nicht diskriminiert, weil ich nachvollziehen kann, dass es trotz allem wahrscheinlich besser ist, jünger zu sein. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek:


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Warum?) Ich rauche, dabei sollte ich wirklich gesund leben, damit mich mein Kind, sagen wir, bis zum Ende des Studiums noch hat, damit ich mich um mein Kind lange genug kümmern kann. Das ist einfach so. Es wäre schön, wenn ich zehn Jahre früher Kinder bekommen hätte. Ich hätte mich auch darüber gefreut. Diskriminiert wegen meines Alters fühle ich mich deswegen aber nicht, nur weil ich nicht mehr adoptieren kann.

Deswegen ist es auch in keinem Fall ein Ausdruck von Diskriminierung – Sie streiten das jetzt ab –, wenn man Kinder keinem hohen, auch gesellschaftlichen Druck aus­setzt, wenn es ohnehin Eltern gibt, bei denen von außen betrachtet bessere Verhältnisse vorliegen. (Abg. Bayr: Warum besser?) – Darauf komme ich.

Warum ist es besser? – Ich bin der festen Überzeugung – das ist durch Studien ausgesprochen gut belegt –, dass Kinder Männer und Frauen in ihrer Erziehung als stabile Bezugspersonen brauchen. Sie können jetzt sagen, ja, es kann ja auch andere Bezugspersonen geben. Richtig. Aber ich glaube, dass angesichts so vieler allein­erziehender Mütter oder besser gesagt – ich möchte das nicht den Müttern zumuten – wegen vieler nicht vorhandener Väter (Abg. Mag. Steinhauser: Na! Na! Na!) unser Hauptaugenmerk darauf liegen sollte, wie wir es schaffen, dass auch diese Kinder mehr Kontakt zu Männern haben, weil sie männliche Role-Models brauchen, weil sie mehr Risikobereitschaft lernen müssen. Wenn zu Hause die Mama, die Oma, in der Schule die Volksschullehrerin, davor die Kindergärtnerin und dann fast nur AHS-Lehrerinnen die Kinder betreuen, ist diese männerlose Welt insbesondere für junge Burschen ein großes Problem.

Die Psychotherapeuten und die Psychologen wissen das, und sie sagen uns das auch. Sie sagen uns, es macht sich nicht bezahlt, wenn wir uns nicht darum kümmern. Geschlechteridentität, Geschlechtsidentifikation und die spätere Bindungs- und Beziehungsfähigkeit hängen auch davon ab. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Frau eines meiner Bekannten hat ihren Mann wegen einer anderen Frau verlas­sen. Die beiden Söhne leben in dieser Beziehung. Die mögen die Stiefmutter, aber die Probleme, die sie haben, die erzählen sie nicht ihren Müttern, die erzählen sie auch nicht der Stiefmutter und die erzählen sie auch nicht dem Vater, weil das alles schon durch die Trennung unglaublich schwierig ist. Aber sie erzählen es ihren besten Freun­den, manchmal einer guten Bekannten wie mir und ihren Mitschülern. Diese Probleme sind einfach nicht zu leugnen und nicht ohne. Die Jungs sind einfach nicht glücklich. Grundsätzlich schon deswegen, weil die Eltern geschieden sind, aber diese Situation mit zwei Müttern ist einfach zusätzlich belastend. Das Kindeswohl im Auge zu haben heißt, dass ich mich über die Nöte dieser Kinder nicht freuen darf. Und schon gar nicht sollten wir den Wünschen Erwachsener zuliebe derart belastende Situationen für Kinder forcieren. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

23.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­­hauser. – Bitte.

 


23.06.49

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat das Verbot der Stiefkind-Adoption durch homosexuelle Paare aufgehoben. Dies ist eine weitere Niederlage der Österreichischen Volkspartei in einer ganzen Niederlagenserie, und damit meine ich nicht Ihre Wahlergebnisse, sondern eine gesellschaftspolitische Niederlagenserie vor den Höchstgerichten. Man könnte auch sagen, Sie sind auf gesellschaftspolitischem Rückzugsgefecht ohne jeden Erfolg. (Abg. Mag. Schönegger: Ja, Hochmut kommt vor dem Fall! Ihre Arroganz ist kaum zu überbieten!) – Ich kann Ihnen gern aufzählen,


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welche Niederlagen Sie schon vor dem Höchstgericht erleiden mussten, und Sie werden über sich selbst lachen müssen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Erste höchstgerichtliche Niederlage: Bindestrich-Verbot. Also Homosexuelle, die sich verpartnern, dürfen in ihrem Namen keinen Bindestrich haben. Das war der ÖVP wichtig. Das ist peinlich. (Beifall bei den Grünen.)

Ja-Wort-Verbot: Wenn Homosexuelle sich verpartnern, dann dürfen sie bei der Ver­partnerung nicht Ja sagen. Das ist kleinlich.

Trauzeugen-Verbot: Homosexuelle dürfen sich verpartnern, aber Trauzeugen dürfen sie keinen haben. Das ist lächerlich. (Beifall bei den Grünen.)

Standesamt-Verbot, die nächste höchstgerichtliche Niederlage: Man darf sich nicht vor dem Standesamt verpartnern. Das ist absurd. (Ruf bei der ÖVP: Sie sind absurd!)

Ich bin nur froh, dass Sie diese Niederlagenserie hinnehmen müssen und dass wir wenigstens schrittweise zu einer Angleichung kommen. Jetzt machen wir heute einen kleinen Schritt nach vorne, und es gibt in Zukunft die Stiefkind-Adoption. Was es aber für gleichgeschlechtliche Paare nicht geben wird, ist die Fremdkind-Adoption. (Abg. Mag. Schönegger: Das ist auch gut so!)

Sie bleiben jedes Argument schuldig, warum das nicht möglich sein soll. Ein Argument, das man zu bringen versucht, ist – hören Sie mir gut zu, Sie ersparen sich vielleicht die nächste höchstgerichtliche Niederlage, wenn Sie zuhören! –, Kinder brauchen Vater und Mutter. – Das trifft allerdings bei der Adoption nicht zu. (Abg. Wöginger: Hast du Kinder?) Denn wenn Sie informiert wären, dann müssten Sie wissen, dass in Österreich auch die Einzeladoption zulässig ist. Das heißt, dass auch ein Elternteil ein Kind adoptieren kann, also nicht Vater und Mutter. (Abg. Mag. Stefan: Dann bleibt das Verhältnis zum anderen! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die Bevölkerung ist dafür!)

Meine Damen und Herren, damit bleibt ein einziger Differenzierungsgrund übrig, wenn auch eine Einzeladoption möglich ist, nämlich die sexuelle Orientierung der Eltern. Es ist aber nicht relevant, was die Eltern im Schlafzimmer machen, denn dort haben die Kinder ohnedies nichts verloren. Entscheidend ist ein einziger Punkt, und das ist das Kindeswohl. Und das Kindeswohl ist im Einzelfall zu prüfen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)

Daher sage ich Ihnen, entscheidend ist für mich, dass Kinder Geborgenheit haben, dass Kinder Eltern haben, die sich um sie kümmern, die sie beim Aufwachsen begleiten, die, wenn Kinder Probleme haben, zur Verfügung stehen. Das Kindeswohl ist entscheidend, und das ist im Einzelfall zu prüfen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir werden natürlich trotzdem dieser Gesetzesvorlage zustimmen, weil das zumindest ein kleiner richtiger Schritt ist.

Halten wir fest: Es gibt bei der Gleichstellung von homosexuellen Paaren durchaus Fortschritte in Österreich, nur gehen sie nicht von der Regierung aus, sondern von den Höchstgerichten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

23.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.

 


23.10.35

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Hohes Haus! Ich möchte eigentlich gleich an die Ausführungen des Herrn Kollegen Steinhauser anschließen. Wir haben bereits eine interessante Diskussion im


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Justizausschuss über dieses Thema geführt, und ich muss ehrlich sagen, ich bin ent­täuscht. Ich bin enttäuscht, dass es nach wie vor zu offenen Diskriminierungen kommt. Herr Kollege Steinhauser hat ein paar Beispiele aufgezählt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das liegt am Gesetz!) – Danke, Frau Kollegin Glawischnig.

Gewisse Dinge sind eben nicht möglich. (Abg. Mag. Schönegger: Wo ist da der Fortschritt?) Es ist ein Problem, wenn Retro manchmal in ist, Herr Kollege Schönegger (Ruf bei der ÖVP: Was ist retro? – Abg. Grillitsch: Sie! Aber wir nicht!), nur meine ich, diese Retro-Gesetzgebung ist Österreichs nicht würdig. (Unruhe im Saal. – Zwischenruf des Abg. Petzner.– Danke, Herr Kollege Petzner.

Es ist ein Wahnsinn, dass wir nach wie vor homosexuelle Paare diskriminieren, und zwar offen diskriminieren. Und wir warten jedes Mal auf ein Urteil des EGMR, um das nachzubessern, und wir warten auf höchstgerichtliche Entscheidungen, damit wiederum Gesetze aufgehoben werden.

Man kann nicht die Augen vor der Realität verschließen. (Abg. Grillitsch: Sagt ja keiner was!) Es gibt nun einmal Paare, und es gibt sie jetzt schon. Dies gibt es ja schon. Nur, die ÖVP geht eben mit Scheuklappen durch die Welt, daran kann man nichts ändern. Wir warten eben auf die nächsten Urteile.

Herr Kollege Hübner, bei Ihnen ist es ja auch interessant – das ist mir sowieso schon aufgefallen bei der FPÖ –: Wenn Ihnen Gerichtsurteile passen, dann ist es okay. Wenn sie Ihnen aber nicht ins Konzept passen, dann sagen Sie einfach Nein, wir akzeptieren dies nicht. – Das kann aber auch nicht sein. (Abg. Wöginger: Das ist bei euch nicht anders! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie sind ja, glaube ich, auch Mitglied der Parla­mentarischen Versammlung des Europarates. (Zwischenruf des Abg. Dr. Hübner.) – Ja, es ist eine interessante Argumentation, Herr Kollege Hübner. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Abg. Petzner: Dünne Rede!)

23.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


23.13.11

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nicht Mitglied des Justizausschusses, aber ich betrachte diese Regierungsvorlage einfach aus der Sicht der Familienpolitikerin, aus der Sicht einer sechsfachen Großmutter und auch aus der Sicht einer Mutter von zwei Töchtern, die in unterschiedlichen Partnerschaften leben.

Ich sage, wir haben Kinderrechte in der Verfassung festgeschrieben. Kinder haben Rechte auf Liebe, auf Zuneigung. Sie haben das Recht auf Eltern und sie haben das Recht auf Mutter und Vater. Und das ist so. (Beifall bei BZÖ, ÖVP und FPÖ.)

Erwachsene haben das Recht und die Entscheidungsfreiheit zusammenzuleben, mit wem sie wollen. Da darf der Staat nicht einschreiten, da muss jeder für sich ent­scheiden, welche Lebensform er wählt. Aber für Erwachsene gibt es kein Recht auf ein Kind. Und das gilt für heterosexuelle Partnerschaften genauso wie für gleich­geschlechtliche Partnerschaften. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.) Kinder dürfen nicht zum Spielball persönlicher Befindlichkeiten oder Selbstverwirklichung werden. (Neuerlicher Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Wenn wir alle, die wir hier sitzen, sagen, es geht uns um das Kindeswohl, dann glaube ich das jeder einzelnen Kollegin und jedem einzelnen Kollegen. Aber da muss ich mich immer wieder fragen, was in der jeweiligen Situation das Beste für das Kind ist. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) – Herr Kollege! Das Beste für das Kind sind


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 306

unbestritten konstante männliche und weibliche Bezugspersonen, die verlässlich sind und dem Kind Sicherheit geben. (Beifall beim BZÖ.)

Es nützt auch dem Kind, wenn wir ständig das Familienrecht verbessern. Das ist ganz klar. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) Ich verweise gerade auf die Verbesserung der täglichen Obsorge-Angelegenheiten, die wir gemacht haben, auch für Kinder, die in eingetragenen Partnerschaften leben, auch das ist richtig. (Unruhe im Saal. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Aber darf ich noch meinen dritten Gedanken fortführen. Was nützt es wirklich dem Kind, einem achtjährigen, einem neunjährigen Kind, wenn es in die Lage gebracht wird, dass es seinen Freunden in der Schule erklären muss (Unruhe im Saal – Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), dass es zwei Väter oder zwei Mütter hat? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Manche haben drei Omas, manche zwei! – Ruf bei der ÖVP: Zwei sind normal! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Manche haben gar keine!) – Was nützt es dem Kind, wenn es in eine Situation gebracht wird, die Druck erzeugt und mit einer Zwangslage und auch mit einer Überforderung verbunden ist? (Beifall beim BZÖ.)

Daher sage ich, es spricht nichts oder wenig dafür. Daher werden wir diese Regie­rungs­vorlage ablehnen, denn sie ist letztendlich auch ein Schritt weiter in Richtung Freigabe der Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare. Und das lehnen wir ab. (Beifall beim BZÖ.)

23.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


23.17.25

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Die Adoptionsmöglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare ist für uns ein sehr heikles Thema. Die Fremdkind-Adoption, wie von den Grünen in zwei Anträgen gefordert, lehnen wir ganz deutlich ab, und zwar aus dem Grund, weil wir auch der Meinung sind, dass das Familienbild, Vater und Mutter, so vorgesehen ist und auch in der Natur so gelebt wird.

Meine Damen und Herren! Bei der Stiefkind-Adoption sehen wir aber das Kindeswohl im Vordergrund. Wir haben hier diesen dreitägigen Sitzungsmarathon mit einer Aktu­ellen Stunde begonnen, in der das Kindeswohl im Vordergrund gestanden ist. Meine Damen und Herren! Ich glaube, bei der Stiefkind-Adoption muss man auch das Kin­deswohl im Auge haben.

Das muss man sich vorstellen am Beispiel einer Mutter eines Kindes, die vom Vater geschieden wird. Das Kind geht mit der Mutter mit, und diese Mutter ist dann plötzlich der Meinung, dass sie eine Partnerin haben muss. Das heißt, sie geht eine gleich­geschlechtliche Beziehung ein und hat das Kind bei sich. Dieses Kind wächst dann in diesem Familienverband auf, akzeptiert die neuen Verhältnisse, lebt mit diesen neuen Verhältnissen von mir aus fünf, sechs, zehn Jahre, und dann stirbt die leibliche Mutter. Dann ist es natürlich schon problematisch, wenn ich dieses Kind aus dem gewohnten Umfeld herausreiße, vielleicht sind gar keine Eltern mehr da oder der Vater auch nicht oder er will das Kind nicht. Jetzt kommt es vielleicht zu den Großeltern, die es vielleicht auch nicht wollen. Und dann kommt es ins Kinderheim.

Jetzt erklären Sie von BZÖ und FPÖ mir einmal ganz einfach, was hier dem Kindes­wohl entspricht, ob dieses Kind in einem Kinderheim gut aufgehoben ist oder ob es besser bei der gleichgeschlechtlichen Partnerin aufgehoben ist. Deswegen, genau aus


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 307

diesem Grund werden wir dieser Regierungsvorlage zustimmen. (Beifall bei Team Stronach und Grünen.)

Aber, wie gesagt, die Fremdkind-Adoption lehnen wir ab. Das ist etwas, was wir nicht forcieren.

Aber in diesem einen ganz speziellen Fall haben Sie unsere Unterstützung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

23.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Karl zu Wort. – Bitte.

 


23.20.11

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Österreich wurde am 19. Februar 2013 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, weil gleichgeschlecht­liche Partnerinnen und Partner im Gegensatz zu unverheirateten heterosexuellen Paaren keine rechtliche Möglichkeit haben, ein leibliches Kind des anderen Partners beziehungsweise der anderen Partnerin zu adoptieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Rechtslage als menschenrechtswidrig angesehen.

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass in Österreich die Europäische Men­schen­rechtskonvention im Verfassungsrang steht. Österreich ist daher verpflichtet, die bisher geltende Rechtslage an die Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte anzupassen. Andernfalls würde ja Verfassungswidrigkeit vorliegen.

Das Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 setzt nun das Erkenntnis des EGMR um. Das heißt, es wird somit die Stiefkind-Adoption, also die Adoption des leiblichen Kindes des Partners beziehungsweise der Partnerin, ermöglicht.

Wichtig ist mir aber, dabei festzuhalten, dass eine Stiefkind-Adoption durch einen gleich­geschlechtlichen Partner selbstverständlich wie jede andere Adoption auch vom Gericht geprüft und genehmigt werden muss. Dabei spielt natürlich das Kindeswohl eine maßgebliche, ja die wichtigste Rolle. Außerdem muss der andere leibliche Elternteil der Adoption zustimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch kurz auf die Sonderstellung der Ehe im Zusammenhang mit dem Adoptionsrecht eingehen. Diese Sonderstellung bleibt auch in Zukunft gesichert. Die Fremdkind-Adoption durch mehrere Personen bleibt nämlich auch weiterhin Ehegatten vorbehalten. Das gilt auch für die Sukzessiv-Adoption, das heißt also für die Adoption eines bereits vom Partner beziehungsweise der Partnerin adoptierten Kindes. Auch diese bleibt Ehegatten vorbehalten.

Ich bin nämlich auch – wie das bereits einige Abgeordnete angesprochen haben – der festen Überzeugung, dass es für ein Kind eben das Beste ist, wenn es Vater und Mutter und damit Bezugspersonen beiderlei Geschlechts hat. Soweit möglich, sollte dieser Idealfall mit einer Adoption auch nachgebildet werden. Deshalb genießt die Ehe im österreichischen Adoptionsrecht nach wie vor eine Sonderstellung, genauso wie das Kindeswohl.

Ich möchte hier eines aufklären. (Abg. Dr. Matznetter: Sagen Sie doch, warum spielt das Geschlecht eine Rolle?) Lassen Sie mich das aufklären. (Abg. Dr. Matznetter: Sie haben die Frage nicht beantwortet!) Es wurde immer wieder angesprochen, warum es auch die Möglichkeit der Einzeladoption gibt. Da müssen Sie eines wissen: Ein Wahlvater ersetzt den leiblichen Vater beziehungsweise eine Wahlmutter ersetzt die leibliche Mutter, aber die familienrechtlichen Beziehungen zum anderen leiblichen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 308

Elternteil bleiben ja aufrecht! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Matznetter: Sie haben die Frage nicht beantwortet, warum das Geschlecht eine Rolle spielt!)

23.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte. (Abg. Dr. Matznetter: Sie haben doch Einzelkind-Adoptionen im Ausland ...!)

 


23.23.35

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir leben ja Gott sei Dank in Österreich und vor allem in einem Parlament, wo das freie Wort auch des freien Mandatars etwas gilt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Gott sei Dank!) Daher darf ich mich auch zu diesem Thema zu Wort melden mit einer etwas anderen Meinung als meine Fraktion; aber das hält auch das Bündnis Zukunft Österreich aus.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Politik – und das merkt man heute bei dieser Debatte einmal mehr – bildet sich ja noch immer ein, mündigen und freien Bürgern in ihren unterschiedlichen Lebensmodellen eine Bevormundung zu erteilen. Das ist schade! Ob man es will oder nicht, sehr geehrte Damen und Herren – und ich sage noch einmal: ob man es will oder nicht! –, wir haben in Österreich verschiedenste Lebensrealitäten, die sich von der klassischen Beziehung Mutter, Vater, Kind immer mehr entfernen. Das ist die Realität.

Wir haben in Österreich alleinerziehende Mütter, die mit ihren Kindern eine Familie bilden. Wir haben alleinerziehende Väter, die Familien bilden. Wir haben Patchwork-Familien in Österreich, die mit ihren Kindern, den angeheirateten Kindern, den weiteren Kindern, eine Familie bilden. Und wir haben auch gleichgeschlechtliche Paare in unserem Land, gar nicht so wenige – sehr geehrte Damen und Herren, schrecken Sie sich nicht, das ist keine ansteckende Krankheit! –, die auch Familie bilden (de­monstrativer Beifall bei SPÖ und Grünen), denn, sehr geehrte Damen und Herren, überall dort, wo es ein liebevolles und respektvolles Miteinander gibt, herrscht, zumin­dest nach meiner Vorstellung, auch Familie! (Demonstrativer Beifall bei den Grünen.)

Diese Arten und Formen der unterschiedlichen Familien verdienen unseren Respekt als Gesetzgeber und die Anerkennung; keine dummen Witze aus der dritten Reihe und kein Gepöbele, sondern eine sachliche Auseinandersetzung, zu der man stehen kann, pro oder contra. Jeder kann seine Meinung dazu artikulieren.

Aber, sehr geehrte Damen und Herren, was macht die Politik auch in diesem Fall der Stiefkind-Adoption? – Die Politik reagiert, wenn sie das Familienbild in Österreich an die Realität anpassen will, nur dann, wenn ein Gericht eine Entscheidung trifft! 183 Abgeordnete – ich nehme eine große Anzahl davon aber aus – reagieren auf längst vorhandene Realitäten in Österreich, aber sie reagieren. Wir agieren nicht mit der gesetzlichen Anerkennung nach den Lebensrealitäten in Österreich, sondern wir reagieren.

Ich sage Ihnen heute einmal mehr: Die Österreicherinnen und Österreicher sind in ihren Vorstellungen des freien Miteinanders, des nicht bevormundeten Miteinanders weiter als ein Großteil von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete in diesem Haus! (Beifall bei BZÖ, SPÖ und Grünen.) Die Menschen in diesem Land sind nämlich im 21. Jahrhundert angekommen.

Als Politiker muss man auch aufrecht zu seiner Meinung stehen, das gilt vor allem für Sie von der Österreichischen Volkspartei. Sie applaudieren durchaus den Richtigen, und ich verstehe die Worte meiner Klubkollegin Ursula Haubner. Sie applaudieren ihr voller Enthusiasmus, dass sie ihre Form und ihre Argumente der Ablehnung Ihnen hier


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 309

zur Kenntnis bringt, stimmen aber schlussendlich heute der Stiefkind-Adoption zu. Ja wenn Sie ein Problem damit haben, dann seien Sie doch so ehrlich und stimmen dagegen! Wie ich so ehrlich bin, sehr geehrte Damen und Herren (Beifall bei BZÖ und Grünen), und den zwei grünen Anträgen auf gänzliche Öffnung heute zustimmen werde.

Ich werde diesem Gesetz nicht meine Zustimmung geben, sehr geehrte Damen und Herren, weil es mir zu wenig weit geht. Ich will heute einmal mehr ein Signal dafür geben, dass Österreich viel weiter ist als nur eine reine Gesetzesreparatur zu vollziehen.

Wenn heute Argumente hier einfließen, das Kindeswohl steht im Mittelpunkt: Noch einmal – und Sie werden es nicht glauben –, viele Menschen, ja die Mehrzahl der Menschen in unserem Land – egal, ob groß, klein, dick oder dünn, hetero- oder homosexuell – sind liebevolle Menschen, die eine Familie auch verdienen, und sind liebevolle, verantwortungsvolle Menschen, die es auch verdienen, Kinder groß­zu­ziehen.

Wenn Sie mit dem Argument kommen, das arme Kind würde sich im Kindergarten oder in der Volksschule schämen, weil es zwei Väter hat, dann ist das der Geist, der vor 40 Jahren geherrscht hat, als man behinderte Kinder nicht in die Schule geschickt hat, weil man sich für die Behinderten geschämt hat, sehr geehrte Damen und Herren! (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Oder ein Kind, das schwarz ist, kann man nicht in die Schule schicken, weil noch immer die Diskriminierung von einem schwarzen Kind herrscht, sehr geehrte Damen und Herren! (Abg. Klikovits: ... ist ja unfassbar!) Dass wir wissen, dass es in unserem Land Diskriminierung gibt, kann ja nicht bedeuten, dass wir vor der Diskriminierung in die Knie gehen, sehr geehrte Damen und Herren! Das ist kein mutiger Gesetzgeber.

Ich stimme der Reparatur nicht zu, sehr geehrte Damen und Herren, weil sie für mich zu wenig weit geht. (Demonstrativer Beifall bei den Grünen.)

Aber ich stimme den zwei grünen Anträgen zu, weil sie mutig sind und endlich eine Diskussion in dem Land auslösen, die wir brauchen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

23.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


23.29.06

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie die Frau Bundesminister schon deutlich gemacht hat, setzen wir hier ein Urteil des EGMR vom Februar 2013 um. Wir setzen es um, weil wir ein Rechtsstaat sind und wir als Abgeordnete dieses Hauses auf die Verfassung vereidigt sind, Herr Kollege Grosz, nicht mehr und nicht weniger! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Seien Sie ein bisschen visionär!)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir von der Österreichischen Volkspartei sehen das sehr, sehr sachlich. Wir setzen dieses Urteil ohne unangebrachte emotionale Auf­regung um. Das Kindeswohl steht über allem! Durch einige Maßnahmen, die wir ergreifen (Zwischenruf des Abg. Krainer), wie zum Beispiel die Zustimmungspflicht des leiblichen Elternteiles, setzen wir dieses Urteil, glaube ich, sehr sicher um, dass das Kindeswohl weiterhin im Mittelpunkt bleibt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Das Kindeswohl spielt bei Ihnen keine Rolle!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 310

Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir aber auch einige ganz grundsätzliche Gedanken zu diesem Thema. Seit ich politisch tätig bin, bin ich wirklich der festen Überzeugung, dass die Politik und die Volkspartei im Besonderen eine wesentliche Aufgabe haben, nämlich die Aufgabe, Ideale zu formulieren und Ideale zu verfolgen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Und wir lassen uns weder von dieser Seite (in Richtung SPÖ) noch von dieser Seite (in Richtung Grüne) vorschreiben, welche Ideale wir verfolgen sollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Unser Ideal besteht in der Familienpolitik nun einmal aus Vater, Mutter und Kind. Das ist die Familie im Idealfall, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Das stimmt so nicht!)

Selbstverständlich gibt es andere Fälle, selbstverständlich kann die Familie in anderen Fällen funktionieren, und da haben wir auch Vorsorge zu treffen, nur lassen wir uns von Ihnen nicht unsere Meinung vorschreiben. Das muss heute bei dieser Diskussion auch einmal gesagt werden. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Sie schreiben es aber den anderen vor! – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Mag. Steinhauser: Es ist aussichtslos, geben Sie es auf!)

Herr Kollege Krainer, ich glaube, nur weil wir – und die Freiheitlichen zum Beispiel auch, Teile des BZÖ auch – nicht der Meinung sind, dass gute Politik nur darin besteht, das SPÖ-Parteiprogramm oder das Parteiprogramm der Grünen umzusetzen, sind wir keine schlechten Menschen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: So etwas finde ich zum Zu-Tode-Genieren! Das ist realitätsfremd! Abgründe tun sich auf!)

23.31

23.31.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 38: Entwurf betreffend Adop­tionsrechts-Änderungsgesetz samt Titel und Eingang in 2403 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 39: Antrag des Justiz­aus­schusses, seinen Bericht 2459 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 40: Antrag des Justizaus­schusses, seinen Bericht 2460 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 311

23.33.1341. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2369/A der Abgeordneten Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, sowie über den

Antrag 17/A der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB) geändert wird (2575 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 41. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


23.33.49

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Wir haben hier ein völlig anderes Thema zu diskutieren, und zwar die Reparatur des Paragraphen über die kriminelle Organisation, § 278a StGB.

Der sogenannte Mafia-Paragraph ist in die Diskussion gekommen, weil er in einer sehr eigenartigen Weise angewendet wurde. Da wurde zu Recht eingefordert, diesen Para­graphen entsprechend abzuändern, um eben eine derartige Anwendung auszu­schließen.

Aus diesem Grund ist es zwar so, dass eine Bereicherung zwar vorliegen muss, aber es entfällt jetzt hier bei der Formulierung, wenn sich so eine kriminelle Organisation bildet, der erhebliche Einfluss auf Politik oder Wirtschaft. Denn das war das Schwam­mige an dem Ganzen, dieser Einfluss auf Politik und Wirtschaft. Und da sind auch wir, die freiheitliche Fraktion, der Meinung, dass das entfernt gehört, und werden daher diesem Teil zustimmen.

Unangenehmerweise ist aber vorgestern in einer an sich außerordentlich einberufenen Sitzung um 8 Uhr in der Früh ein neuer Abänderungsantrag hinzugekommen, mit dem die Terrorfinanzierung – das ist halt der Ausdruck, der immer verwendet wird, damit man etwas auch möglichst schön begründen kann – auch noch geändert oder ein entsprechender Paragraph im Strafgesetzbuch installiert wird.

Dazu ist zu sagen, das basiert auf einem Bericht aus dem Jahr 2009, in dem Öster­reich aufgefordert wurde, Maßnahmen zu setzen, die sich mit der Terrorfinan­zierung beschäftigen. Im Jahr 2010 ist das teilweise umgesetzt worden. Und jetzt, wie gesagt, vor zwei Tagen, ohne dass es eine Ausschussverhandlung geben kann, ohne dass es eine Diskussion darüber geben kann, geschweige denn, dass es ein Begut­achtungsverfahren geben kann, wurde das im Ausschuss präsentiert und sollte jetzt abgestimmt werden.

Das ist eine ganz eigenartige Vorgangsweise, die uns schon von diesem Gesichts­punkt her unangenehm aufstößt. Es ist auch fraglich, ob wir wirklich springen müssen, nur weil eine Agentur einen Bericht erstellt und einen Existenznachweis braucht.

Schlussendlich ist aus unserer Sicht auch die Formulierung zu schwammig, zu vage und eröffnet wieder ein weiteres Feld, wie man unter Umständen vielleicht fragliche Entscheidungen treffen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben genug Probleme mit Gummiparagraphen und derartigen Bestimmungen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 312

Wir werden daher diesem Teil – und damit auch in dritter Lesung – nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

23.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.

 


23.36.54

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute den § 278a StGB – bekannt als „Mafia-Paragraph“ – auf seinen Regelungskern einschränken, ihm also jenen ursprünglich auch von der Ratio legis gemeinten Regelungszweck geben. Damit folgen wir einer Empfehlung von Frau Professor Krauskopf, die sie im Rahmen der vom Parlament beauftragten Evaluierung durch das Bundesministerium erteilt hat.

Um zu dieser heutigen Vorlage zu gelangen, war in den letzten Wochen einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten, also das, was die typische parlamentarische Knochen­arbeit oder das Bohren harter Bretter – wie das Max Weber trefflich formuliert hat – ausmacht.

Es galt vor allem die Befürchtungen zu zerstreuen, dass ohne die bisherige Regelung rechtswidriges Verhalten insbesondere radikaler Tierschützer strafrechtlich nicht mehr verfolgbar wäre. Ich freue mich sehr, dass dies gelungen ist und sich die gemeinsame Überzeugungsarbeit gelohnt hat.

In diesem Zusammenhang danke ich ausdrücklich für die Unterstützung und Zusam­menarbeit der Frau Bundesministerin Karl, den Justizsprechern, insbesondere den Kollegen Hannes Jarolim und Albert Steinhauser, und auch den Klubobleuten von ÖVP und SPÖ.

Ich bringe nun aber noch folgenden Antrag zum Bericht des Justizausschusses ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der im genannten Bericht des Justizausschusses enthaltene Gesetzesantrag erhält die Ziffernbezeichnung „1“; nach Ziffer 1 (neu) werden folgende Z 2 bis 4 angefügt.

„2. Im § 278d Abs. 1 wird die Wendung „von sechs Monaten bis zu fünf Jahren“ durch die Wendung „von einem bis zu zehn Jahren“ ersetzt und entfällt der letzte Satz.

3. Im § 278d wird nach dem Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Ebenso ist zu bestrafen, wer Vermögenswerte für 1. eine andere Person, von der er weiß, dass sie Handlungen nach Abs. 1 begeht, oder 2. ein Mitglied einer terroris­tischen Vereinigung, von der er weiß, dass sie darauf ausgerichtet ist, Handlungen nach Abs. 1 zu begehen, bereitstellt oder sammelt.

4. Im § 278d Abs. 2 wird der Verweis auf ,Abs. 1‘ durch den Verweis auf ,Abs. 1 oder Abs. 1a‘ ersetzt.“

*****

Begründung für die Novellierung der „Terrorfinanzierung“ ist, dass wir eine Empfehlung der FATF in das materielle Strafrecht umsetzen wollen – einen Teil haben wir schon, den anderen Teil regeln wir hiermit.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 313

Inhaltlich wollen wir einerseits das Strafausmaß erhöhen, andererseits auch die Finanzierung individueller Terroristen künftig unter Strafe stellen und die Strafbarkeit der organisierten Terrorismusfinanzierung erweitern.

Entscheidend ist – und damit schließe ich –, dass in subjektiver Hinsicht die Wissent­lichkeit Voraussetzung der Strafbarkeit ist. Der Täter muss also wissen, dass eine terroristische Straftat begangen wird oder dass die Vereinigung auf die Begehung solcher Straftaten ausgerichtet ist. Damit fassen wir diesen § 278d sehr präzise und laufen nicht Gefahr, dass eine überschießende Interpretation stattfinden kann. (Beifall bei der ÖVP.)

23.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses (2575 d.B.) betreffend den Antrag der Abge­ordneten Mag. Peter Michel Ikrath, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (2369/A)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Justizausschusses (2575 d.B.) über den Antrag der Abge­ordneten Mag. Peter Michel Ikrath, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (2369/A) beigedruckte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Der im gennannten Bericht des Justizausschusses enthaltene Gesetzesantrag erhält die Ziffernbezeichnung „1“; nach Z 1(neu) werden folgende Z 2 bis 4 angefügt:

„2. Im § 278d Abs. 1 wird die Wendung „von sechs Monaten bis zu fünf Jahren“ durch die Wendung „von einem bis zu zehn Jahren“ ersetzt und entfällt der letzte Satz.

3. Im § 278d wird nach dem Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Ebenso ist zu bestrafen, wer Vermögenswerte für

1. eine andere Person, von der er weiß, dass sie Handlungen nach Abs. 1 begeht, oder

2. ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung, von der er weiß, dass sie darauf ausgerichtet ist, Handlungen nach Abs. 1 zu begehen,

bereitstellt oder sammelt.“

4. Im § 278d Abs. 2 wird der Verweis auf „Abs. 1“ durch den Verweis auf „Abs. 1 oder Abs. 1a“ ersetzt.“

Begründung:

Die Financial Action Task Force (FATF) hat in ihrem im Juni 2009 verabschiedeten Bericht über die Umsetzung der so genannten „40+9 FATF-Empfehlungen“ zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch Österreich Defizite in einigen Bereichen festgestellt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 314

Ein Teil der diesbezüglichen Empfehlungen wurde bereits mit BGBl. I Nr. 38/2010 umgesetzt; nunmehr soll ein weiterer Teil der Forderungen der FATF erfüllt werden, sodass für den strafrechtlichen Bereich insgesamt keine Defizite mehr bestehen sollten.

§ 278d StGB (Terrorismusfinanzierung) soll – im Sinne der Empfehlungen der FATF – auf die Finanzierung individueller Terroristen, und zwar unabhängig von einem konkreten terroristischen Verwendungszweck der Finanzmittel ausgeweitet werden. Des Weiteren soll auch die Strafdrohung angehoben werden und auch die Strafbarkeit der organisierten Terrorismusfinanzierung erweitert werden.

In subjektiver Hinsicht ist Wissentlichkeit (§ 5 Abs. 3 StGB) Voraussetzung der Strafbarkeit, der Täter muss also wissen, dass eine terroristische Straftat begangen wird oder dass die Vereinigung auf die Begehung solcher Straftaten ausgerichtet ist.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


23.41.17

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich gleich eingangs dem Dank anschließen, ohne jetzt wirklich alle Personen zu nennen. Aber es war dies wirklich ein Bohren harter Bretter, und es haben die Klubs, es hat der Justizausschuss in seltener Geschlossenheit – es ist ja bis jetzt selten vorgekommen, dass wir in einer derartigen harmonischen Art und Weise eine Materie durchgebracht haben – Überzeugungsarbeit geleistet. Ich möchte mich auch beim Bauernbund herzlich bedanken, weil es auch dort eine sehr umfassende Diskussion und nun auch aufgeklärte Missverständnisse gegeben hat.

Ich kann nur eines sagen: Es war diese Materie des § 278a, so wie wir sie bereits vor längerer Zeit verabschiedet haben, eine Materie, die gegen Schwerstkriminalität, gegen mafiose Einheiten angewendet werden sollte. Es wäre niemand von uns auf die Idee gekommen, sie gegen Mitglieder der Zivilgesellschaft anzuwenden, seien es jetzt Tierschützer, sei es Greenpeace oder was auch immer.

Auf diese Idee ist die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Wiener Neustadt gekommen, und zwar in einem sehr, sehr leidvollen Zusammenwirken mit dem Bun­des­ministerium für Inneres. Und der Vorwurf, der in diesem Zusammenhang gemacht werden muss, Frau Bundesminister – das waren nicht Sie, das war Ihre Vorgängerin –, ist der, dass man natürlich von der Weisungsspitze her schon hätte eingreifen können, weil das Thema ein sehr, sehr offenkundiger Missbrauch war. Und es ist auch ein Missbrauch durch eine Staatsanwaltschaft, die damals – es gibt jetzt dort eine neue Leitung – für einige abenteuerliche Entwicklungen bekannt war .

Daher bin ich sehr froh, dass wir uns jetzt wirklich einheitlich zusammengesetzt, diskutiert und den Beschluss gefasst haben, klar zu sagen, was jedenfalls nicht Bestandteil dieser Norm ist.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch erwähnen, dass wir eine weitere Diskussion hatten, die kürzlich vom Zaun gebrochen wurde, unmittelbar bevor wir zu dieser Beschlussfassung gekommen sind, und zwar über den § 278d.

Ich glaube, es gibt niemanden hier im Haus, der nicht dazu beitragen möchte, die Finanzierung von Terrorismus entsprechend zu bekämpfen, keine Frage. Nur: Wir wussten nicht – niemand von uns, ich auch nicht –, dass eine derartige Bestimmung


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unterwegs ist. Ich kenne Herrn Sektionschef Waiglein vom BMF nicht, aber das, was ich bis dato von ihm kennengelernt habe, ist etwas, wo ich mir denke, so jemanden als Sektionschef zu nehmen – Kollege Wittmann wird dann noch einiges anderes dazu sagen können – ist mir unverständlich, ist mir absolut unverständlich, weil das Bun­desministerium für Finanzen ein absolutes Eliteministerium war. Da will mir jemand wirklich allen Ernstes als Sektionschef erklären, dass seit 2008 eine Materie im Ministerium in Diskussion ist – und einen Tag, bevor wir hier beschließen, den § 278a zu ändern, kommt die Materie in einer völlig ungeeigneten Art und Weise und ohne Begutachtung auf den Tisch!

Dem Bundesministerium für Justiz ist es zu danken, gemeinsam mit anderen Experten, dass wir nun doch eine Regelung gefunden haben, die wir heute beschließen können, denn wir hätten sonst das gleiche Theater wie beim § 278a jetzt beim § 278d gehabt! Wir hätten also damit rechnen können, dass eine wild gewordene Behörde, wie seinerzeit die Behörde in Wiener Neustadt, auf die Idee kommt, Spender beispiels­weise an Greenpeace deshalb in Haft zu nehmen, weil ein Greenpeace-Schiff im Rahmen einer Walaktion mit einem anderen Fischkutter zusammenstößt und das als Akt des Terrorismus qualifiziert wird. Das wäre ohne Weiteres möglich gewesen und entspricht von der Intention der absurden Auslegung her genau der gleichen Auslegung, wie sie beim § 278a in Wiener Neustadt erfolgte.

Ich bin froh und glücklich und möchte mich auch da bei der ÖVP und bei allen Klubs bedanken, dass es gelungen ist, nun wirklich eine gute Lösung zu finden, denn jetzt besteht die Voraussetzung der Wissentlichkeit – das heißt, es muss wissentlich eine Spende für Terrorismusfinanzierung gegeben worden sein. Und das gehört bestraft, keine Frage. Das haben wir jetzt sichergestellt.

Ich danke jedenfalls für die Klarheit und dafür, dass es innerhalb der kurzen Zeit gelungen ist, da wirklich aus einem miserablen Vorschlag – ich sage noch einmal Waiglein, und das ist eine Schande – eine gute Lösung zu machen. Danke dem Justizministerium! (Beifall bei der SPÖ.)

23.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


23.45.45

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen am Endpunkt einer langen Debatte. Ich glaube, wir haben gefühlte zehn Mal den Mafia-Paragraphen im Parlament diskutiert, einen Paragraphen, der für Geldwäscher, Waffenschieber, Menschenhändler geschaffen und dann im berühmten Tierschützerverfahren angewendet wurde, wo es zum Freispruch gekommen ist, und der jetzt Gott sei Dank reformiert wird.

Die Reform geht auf einen Evaluierungsbericht von Universitätsprofessorin Reindl-Krauskopf zurück und ist jetzt konsensual in der Beschlussfassung, von allen Fraktionen getragen.

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang nach der langen Debatte auch beim Justizsprecher Jarolim von der SPÖ bedanken. Er war, obwohl in der Regierung und wir in der Opposition, in dieser Frage durchaus immer wieder ein Ansprechpartner und Verbündeter.

Mein zweiter Dank gilt dem ÖVP-Justizsprecher Ikrath. Sie haben so etwas wie Überstunden gemacht, da wir noch eine Schleife einziehen mussten, weil wir es im Justizausschuss nicht geschafft haben. Auch für diese Überstunden danke schön!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 316

Frau Justizministerin, ich bedanke mich auch bei Ihnen. Warum? – Sie haben dadurch, dass Sie diesen Evaluierungsbericht in Auftrag gegeben und auch nachher klar zu erkennen gegeben haben, dass Sie sich an das Ergebnis der Evaluierungsstudie halten wollen, also eine Reform wollen, durchaus auch, glaube ich, Druck erzeugt, sodass letztendlich auch die ÖVP zugestimmt hat. Dafür danke schön.

Aber der größte Dank gilt einer weiteren Person, und das ist der anonyme Bauernbundfunktionär, der letztendlich noch über seinen Schatten gesprungen ist. Danke schön. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir kennen ihn ja nicht, wir müssen ihn auch nicht kennen. Wichtig ist, dass wir ihn am Ende überzeugen konnten. (Abg. Grosz: Aber der Wirtschaftsbund war auch dabei!)

Es gibt aber offensichtlich nichts Erfreuliches, ohne dass es auch einen Schatten gibt. Und das ist der Abänderungsantrag zum Thema Terrorismusfinanzierung, der heute wieder hereinschneit. Damit werden die schwammigen Begriffe im Bereich der Terrorismusbestimmungen weiter schwammig.

Was kommt? – In Zukunft wird die Strafbarkeit auf Personen ausgeweitet, die in keinem Zusammenhang mit den Taten der terroristischen Organisation stehen, sondern bloß für ein potenzielles Mitglied Vermögenswerte sammeln. Das ist eine weitgehende Ausweitung. Zusätzlich wird die Terrorismusfinanzierung von einem bestimmten terroristischen Verwendungszweck entkoppelt. In diesen Bestimmungen liegt zweifelsohne neues Missbrauchspotenzial.

Trotzdem muss man sagen, es gibt im Schlechten auch Gutes: Dadurch, dass letztendlich SPÖ und ÖVP sich darauf geeinigt haben, dass die Wissentlichkeit Voraussetzung für die Straftat ist, ist das Missbrauchspotenzial hoffentlich einge­schränkt worden.

Das Problem ist: Die FATF denkt an den internationalen Terror und gibt Empfehlungen ab. Die österreichischen Behörden denken aber bei terroristischen Straftaten nicht immer an den internationalen Terror. Ich erinnere an die Ermittlungen gegen vier 20-jährige Studenten, denen vorgeworfen wurde – sie sind letztendlich freigesprochen worden –, dass sie einen Mistkübel in Brand gesetzt haben. Damals ist genau nach dem Straftatbestand terroristische Organisation ermittelt worden. Ich muss nur zur Verteidigung sagen, es waren in diesem Fall die Staatsanwaltschaften, die auf die Bremse gestiegen sind und der Polizei in dieser Qualifizierung nicht gefolgt sind.

In diesem Sinne wollen wir Folgendes: Wir wollen eine getrennte Abstimmung. Wir stimmen der Ausweitung bei der Terrorismusfinanzierung nicht zu; dem § 278a, der Änderung des Mafiaparagraphen, selbstverständlich schon. Und in dritter Lesung, in der über die Vorlage in ihrer Gesamtheit abgestimmt wird, ist es immer ganz schwierig, wenn man einen Teil des Gesetzes unterstützt und einen anderen Teil ablehnt – das Glas ist halb voll oder halb leer. In diesem Fall, weil es eine so lange Auseinan­dersetzung über den § 278a gegeben hat, werden wir aber letztendlich in dritter Lesung zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Grosz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


23.50.16

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich mache es sehr kurz: Ich bin sehr froh darüber, auch Sie, sehr geehrte Damen und Herren vom Bauernbund und Wirtschaftsbund, können froh darüber sein, dass Ihre blamable justizpolitische Karriere zumindest in diesem Bereich ein Ende gefunden hat,


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denn das, was sich in Wiener Neustadt beim Tierschützerprozess abgespielt hat, war eine justizpolitische Schande, eine justizpolitische Schande eines offensichtlich wild gewordenen Staatsanwalts, der einen Mafia-Paragraphen ausgenützt hat, um Sach­beschädigungen et cetera zu ahnden – die zu ahnden durchaus gerechtfertigt war, aber, sehr geehrte Damen und Herren, nicht mit dem Mafia-Paragraphen.

Dass Sie so lange darauf beharrt haben, das müssen Sie mit Ihrem Gewissen aus­machen, aber vor allem mit jenen vielen Österreicherinnen und Österreichern, die zumindest mich gefragt haben: Habt ihr Parlamentarier nicht mehr alle Tassen im Schrank, dass ihr das nicht schon früher ändert?

Denn dieser Mafia-Paragraph (Zwischenruf bei der ÖVP) – keine Sorge, ich bekomme keinen Ordnungsruf, denn ich wurde ja gefragt – hat hohen Reformbedarf gehabt. Und daher sind wir froh, dass, wie gesagt, Ihre blamable justizpolitische Vorgangsweise in diesem Bereich endlich ein Ende gefunden hat. Ein besonderes Gustostück ist es für Sie sicher nicht; auch nicht für Ihre gescheiterte Justizministerin.

Angesichts dessen, was ich schon vorher bei einem anderen Tagesordnungspunkt über die Justizpolitik gesagt habe, hätte ich ja fast vorgeschlagen, wenn es nicht so spät wäre, gegen Ihre Justizministerin als Ausdruck der Ablehnung dieser Justizpolitik einmal einen Misstrauensantrag einzubringen. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

23.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


23.52.00

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich mache es auch kurz: Wir werden auch zustimmen, und zwar beiden Punkten, auch dem Abänderungsantrag, weil wir der Überzeugung sind, dass Terrorismus sehr wohl möglichst gut bekämpft werden muss und hier die Bedingungen entsprechend gestaltet werden müssen.

Wir haben diesen § 278a StGB immer abgelehnt, weil die Problematik – sie ist hier schon mehrmals angesprochen worden, darum werde ich es nicht wiederholen – klar ans Tageslicht gekommen ist, wie mit diesem Paragraphen Missbrauch betrieben werden kann. Deswegen haben wir diesen auch abgelehnt und jetzt diese Reparatur sehr begrüßt, weshalb wir, wie gesagt, gerne zustimmen werden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

23.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Dr. Karl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


23.53.00

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es freut mich sehr, dass wir in einem besonders sensiblen und für die Auseinandersetzungen in einem demo­kratischen Gemeinwesen so wichtigen Bereich noch zu einer breiten konsensualen Lösung gekommen sind. Die im Justizausschuss zu § 278a StGB erzielte Einigung unterstreicht auch mein Bemühen, besonderen Wert auf die Akzeptanz gerichtlicher Strafbestimmungen zu legen, weil diese Akzeptanz ganz einfach wichtig ist, um gesellschaftlichen Frieden und Ausgleich herzustellen und auch abzusichern.

Dass auf Grundlage meiner Vorarbeiten und Vorschläge im Justizausschuss dann eine breite Einigung erzielt werden konnte, spricht für die Arbeitsweise des Ausschusses


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und macht mich wirklich zuversichtlich, dass Justizpolitik trotz aller ideologischer Unterschiede und manchen Vorwahlgeplänkels stets ein sachliches Augenmaß bewiesen hat und hoffentlich auch weiterhin beweisen wird.

Das gilt auch für die Änderungen im Bereich der Terrorismusfinanzierung, die ich für sinnvoll halte, um Österreich und seinen Finanzplatz keiner ständigen Kritik von inter­nationalen Organisationen auszusetzen.

Abschließend noch zu Ihren Ausführungen, Herr Abgeordneter Grosz: Wir haben keine „wild gewordenen Staatsanwälte“, weder in Wiener Neustadt noch sonst wo in Österreich. Das weise ich entschieden zurück! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Ja, ja! Der hat sich so blamiert wie selten einer zuvor, und Sie machen ihn auch noch zum Oberstaatsanwalt! Ihr befördert ihn auch noch!)

23.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


23.54.41

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich habe mich noch zu Wort gemeldet, weil ich die Vorgangsweise bei der Bearbeitung dieses Paragraphen, insbesondere des § 278d, für eine der bedenklichsten halte, die mir jemals untergekommen sind. § 278d StGB wurde nämlich begleitet von einer APA-Aussendung eines Beamten, eines Spitzenbeamten des Finanzministeriums, der, weil wir nicht im vorauseilenden Gehorsam die Agentur­meinung sofort umgesetzt haben, in einer APA-Aussendung den Nationalrat und insbesondere die Mitglieder dieses Nationalrates herabgewürdigt hat.

Man kritisiert hier nicht Beamte, aber wenn Beamte sich über die APA zu Wort melden und die Mitglieder dieses Nationalrates herabwürdigen, weil sie nicht gleich das machen, was der Herr Beamte will, dann steht es auch an, diese Kritik anzubringen, dass das unangebracht ist, völlig unangebracht! (Beifall bei SPÖ, FPÖ, Grünen und BZÖ.)

Dann kommt noch dazu, dass er einen völlig dilettantischen Strafrechtsentwurf an den Justizausschuss geschickt hat und davon ausgegangen ist, dass wir das kritiklos hinnehmen. Es ist nur der Umsicht des Vorsitzenden des Justizausschusses zu ver­dan­ken, dass da kein Blödsinn passiert ist und dass man Gott sei Dank die Expertise des Justizministeriums eingeholt hat, denn sonst hätte das in einem Desaster geendet.

Dieser Beamte hat nicht das Recht, ein Mitglied dieses Nationalrates herabzuwürdigen. Er hat auch nicht die Kompetenz, strafrechtliche Bestimmungen zu entwerfen, die in Dilettantismus enden, und er hat schon gar nicht die Kompetenz, sich weiterhin im Strafrecht dilettantisch zu bewegen. Man sollte ihm das klarmachen. Also: Die Hände solcher Beamten weg von unserem Strafrecht und von unseren Justizthemen, denn das ist unangebracht und dilettantisch! (Beifall bei SPÖ, FPÖ, Grünen und BZÖ. – Abg. Dr. Bartenstein: Nur die roten Beamten sind gute Beamte, gell, Herr Wittmann? – Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

23.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2575 der Beilagen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 319

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den Zusatzantrag und dann über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Ikrath, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung neuer Ziffern 2, 3 und 4 sowie die daraus resultierende Nummerierung der ursprünglichen Novellierungsanordnung zum Inhalt hat.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Nummerierung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

23.58.3542. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2404 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem zum internationalen Rechtsschutz Erwachsener das Außerstreit­gesetz, die Jurisdiktionsnorm, das IPR-Gesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Gesetz – ErwSchG) (2461 d.B.)

43. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2448 d.B.): Überein­kommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (2462 d.B.)

44. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2449 d.B.): Überein­kommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (2469 d.B.)

45. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2378 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbil­dungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Bauträgervertragsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsan­walts­prüfungsgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 – BRÄG 2013) (2463 d.B.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 320

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 42 bis 45 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


23.58.50

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Pünktlich zur Geisterstunde beschließen wir, wie gerade vorgelesen wurde, noch eine ganze Menge Gesetze. Das wichtigste aus meiner Sicht ist das Über­einkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Frau Kollegin Wurm, die im Europarat unmittelbar damit befasst war, wird sicher umfassend darauf eingehen.

Ich möchte kurz diese Gelegenheit auch dazu nutzen, mich bei Ihnen zu bedanken. Ich bedanke mich bei allen Abgeordneten aller Fraktionen im ehrlichen Bewusstsein (Abg. Grosz: Zuhören!), dass jeder Einzelne von Ihnen auch ein Idealist sein muss, wenn er hier herinnen ist, dass jeder Einzelne von Ihnen mit Energie, mit manchmal mehr und manchmal weniger Freude, aber mit Überzeugung dafür einsteht, woran er glaubt. Ich habe das immer getan.

Das, was ich diesem Parlament vor allem wünsche, ist, dass alle, die in der nächsten Legislaturperiode in den Nationalrat kommen, die Kraft finden, dieses Parlament auch sehr zu verändern.

Ich glaube, es ist notwendig, dass sich dieses Parlament noch sehr viel mehr eman­zipiert, dass den Abgeordneten viel mehr Möglichkeiten zur Verfügung stehen, nicht nur ein wissenschaftlicher Dienst, sondern dass für Ausschüsse auch die Möglichkeit besteht, Experten einzuladen und dafür auch etwas zu bezahlen. Es sollte wie in Deutschland die Möglichkeit geben, über zwei Jahre in Enquetekommissionen The­men, die uns über Jahrzehnte beschäftigen – seien es Klimaschutz, die Alterung der Bevölkerung, Netzpolitik; es gibt viele Themen, die man nicht in einem Ausschuss und nicht punktuell abhandeln kann –, aufbauend mit Experten zu beraten.

Ein weiterer Punkt ist, dass es nicht mehr so sein soll, dass die Themen nur in einem Ausschuss beraten werden dürfen, sondern es muss die Möglichkeit bestehen, ein Thema in zwei Ausschüssen von verschiedenen Gesichtspunkten zu beleuchten.

Dieses Parlament, das immer noch die Budgethoheit hat, sollte sich auf dem Weg dorthin, sich die Rahmenbedingungen zu schaffen, durchsetzen, und zwar nicht des­halb, weil die Abgeordneten es dann feiner haben, sondern weil die Menschen in diesem Land darauf angewiesen sind, dass die Ergebnisse so gut und so nachhaltig sind, wie es nur der Fall sein kann, wenn auch der Rahmen dafür passt.

Das wünsche ich uns, das wünsche ich uns Bürgern in Österreich und das wünsche ich Ihnen, meine Kolleginnen und Kollegen.

Davon abgesehen möchte ich mich bei den Mitarbeitern der Klubs ganz herzlich bedanken, bei meinen Kollegen, ganz speziell bei meinen eigenen Mitarbeitern über diese Jahre. Jungs und Mädels, ihr wart und ihr seid großartig! Ich bin sicher, die oder der eine oder andere von euch wird irgendwann einmal hier sitzen.

Ich möchte auch meiner Überzeugung Ausdruck geben, dass dieses Parlament ganz dringend mehr Frauen verdient, ganz einfach deswegen, weil wir anders denken, weil wir emotionaler sind. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 321

Ich weiß, dass es in einer von Männern gestalteten Welt wie diesem Parlament nicht immer einfach ist, sich an andere Arten zu diskutieren zu gewöhnen, dass das für unsere Männer manchmal mühsam ist.

In diesem Sinne danke ich auch allen Klubobleuten, mit denen ich arbeiten durfte, insbesondere Karlheinz Kopf, der das immer souverän und mit Freude gemeistert hat – manchmal vielleicht mit einem kleinen Magengeschwür, aber trotzdem.

Da geht es um vieles. Wir Frauen brauchen, obwohl wir 52 Prozent sind, gar nicht 52 Prozent der Macht – das wäre fair und gerecht –, sondern ohnehin nur 50 Prozent. Und das auch nicht deswegen, weil die Welt davon besser wird, sondern weil es dringend notwendig ist, dass sie gerechter wird, vor allem auch in diesem Punkt. (Abg. Mag. Stefan: Vor allem in der ÖVP!)

Danke und Ihnen allen alles, alles Gute!

Ich freue mich über jeden Einzelnen, den ich wiedersehe. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Strache: Jetzt gehen die Marek und die Hakl! Bei euch gehen alle Frauen!)

0.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Auch ich darf Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute wünschen, Frau Abgeordnete Hakl.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


0.03.51

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin mit meiner Vorrednerin, die sich jetzt aus dem Parlament verabschiedet, einer Meinung, wenn es heißt: Mehr Frauen braucht das Parlament! Wir von der sozialdemokratischen Fraktion werden unseren Beitrag dazu leisten, und ich hoffe, die anderen werden uns folgen. (Beifall bei der SPÖ.)

Doch nun zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Das ist eine wichtige Konvention. Ich bin stolz, froh und glücklich, dass wir sie heute ratifizieren. Am 11. Mai vor zwei Jahren hat sie Staatssekretär Waldner in Istanbul unterzeichnet. Österreich war einer der ersten Unterzeichner.

Heute setzen wir mit dieser Ratifizierung einen wichtigen und notwendigen Schritt gegen diese Menschenrechtsverletzung Nummer eins: Wir kämpfen – und das tun wir mit dieser Konvention – gegen Gewalt an Frauen, gegen häusliche Gewalt, und da sind selbstverständlich auch Kinder impliziert.

Lassen Sie mich ein bisschen in der Geschichte dieser Konvention blättern. Ich hatte das Glück, in diesem Fall von Anfang an mit dabei zu sein. 2005 wurde die Kampagne gegen Gewalt an Frauen ausgerufen: „Stopp der häuslichen Gewalt“. Das war in Warschau. Dann hat es zwei Jahre lang eine Kampagne gegeben, zunächst in Madrid und dann in Wien. Ich konnte mit der Präsidentin unseren Ausschuss einladen, und hier hat es dann den Schluss dieser Kampagne gegeben. Der damalige Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Lluís Maria de Puig, war hier auch anwesend und hat unserer Veranstaltung einen sehr wichtigen und notwendigen Anstrich gegeben.

Am Ende dieser Veranstaltung wurde dann 2008 hier im Parlament das Memorandum beschlossen, dass es zu einer Konvention kommen muss, dass die Kampagne nicht das Ende sein kann. Das war das sogenannte „Wiener Memorandum“ oder die „Wiener Deklaration“. Ich bin stolz darauf, dass wir hier jetzt fünf Jahre später diese Konvention ratifizieren, in der wirklich Standards gesetzt werden, und zwar umfassende Standards.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 322

Da bin ich wirklich stolz auf Österreich, stolz darauf, dass wir das noch in dieser Legislaturperiode machen können.

Es hat dann im Anschluss an das Jahr 2008, also 2009, eine sogenannte ExpertIn­nengruppe gegeben. Es war aus Österreich Rosa Logar dabei, die sehr gute Arbeit geleistet hat. Viele kennen sie, weil sie engagiert ist in Bezug auf Schutz vor Gewalt. Rosa Logar von der Parlamentarischen Versammlung im Expertenkomitee und Men­des Bota aus Portugal waren dabei. Zwei Jahre lang wurde um jeden einzelnen Punkt und Beistrich gerungen. Es ist etwas Gutes herauskommen, das wir heute ratifizieren und vor zwei Jahren unterzeichnet haben.

Es war mir immer schon wichtig, daran mitzuwirken, dass Gewalt an Menschen, Gewalt an Frauen – und die sind in den meisten Fällen Opfer der häuslichen Gewalt – bekämpft wird, dass diese Gewaltfälle gar nicht passieren und dass wir hier internationale, europäische Standards setzen. Und ich hoffe, dass dann, wenn wir das Vorsitzland des Europarates sind, und wir sind es ja ab November, diese Konvention in Kraft treten kann.

Darauf hoffe ich und meine, dass wir auch überzeugen können. Das ist ein guter, ein wichtiger Tag für die Frauen. Das ist ein wichtiger Tag für die Menschenrechte. Das ist ein wichtiger Tag in Bezug auf die Bekämpfung von Gewalt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

0.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


0.08.19

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Folgende Themen: Das eine ist der internationale Rechtsschutz Erwachsener, wo es darum geht, dass vor allem behin­derte, besachwaltete Menschen jetzt auch international besser geschützt werden können, also dass Verfahrensregelungen und Entscheidungen anerkannt werden und auch vollstreckbar gemacht werden können. Das ist eine sehr sinnvolle Regelung zum Schutz gerade jener Menschen, die sich selbst am wenigsten wehren können.

Das Zweite ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Auch das ist durchaus sinnvoll.

Umso erstaunlicher ist es, dass man da bei den Formulierungen sehr ungenau arbeitet. Ich habe es bereits im Ausschuss gemacht, darf Ihnen aber auch hier kurz zur Kenntnis bringen, wie da formuliert wird. Es wird nämlich ein Überwachungs­mechanismus eingesetzt, und dafür gibt es eine Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Für die Wahl der Mitglieder dieser Expertengruppe gelten folgende Grundsätze:

„Sie werden in einem transparenten Verfahren aus einem Kreis von Personen mit hohem sittlichen Ansehen ausgewählt“ – und jetzt kommt es! –, „die über anerkannte Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Gewalt gegen Frauen und häuslichen Gewalt  verfügen.“

Es werden also Menschen mit Fachkenntnissen auf dem Gebiet von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in diese Expertengruppe hineingenommen.Das ist kein Übersetzungsfehler, im englischen Text ist es genauso formuliert. Das ist einfach nur schlecht formuliert, aber ich hoffe, es ist nicht so gemeint. Oder Sie wollen vielleicht auch solche Leute bei der Überwachung dabei haben, damit auch die ihre Meinung einbringen können, aber das nehme ich nicht an. Man sollte also bei der Formulierung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 323

schon ein bisschen aufpassen, wenn man solche Abkommen abschließt. (Beifall bei der FPÖ.)

0.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


0.10.23

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt werden zwei Bereiche angesprochen: Gewalt­schutz und Sachwalterschaft. Ich möchte zu beiden kurz Stellung nehmen.

Zum Thema Sachwalterschaft: Es hat ja vor ein paar Jahren eine Sachwalter­schafts­reform gegeben. Ich meine, dass das Gesetz qualitativ gut ist, trotzdem ist in einer Evaluierung auch festgestellt worden, dass die Ziele nicht ganz erreicht werden und die die Zahl der Sachwalterschaften massiv angestiegen ist: 2007 waren es 45 000, 2012 schon 55 000. Dazu kommt ein massiver Sachwaltermangel. Bei den Rechtsanwälten wird die 25-Personen-Betreuungsgrenze schon lange nicht mehr eingehalten. Es gibt auch zu wenig Vereinssachwalter.

Die Gründe dafür, warum die Anzahl steigt, sind vielfältig. Es ist aber nicht nur die Lebenserwartung, sondern auch andere Faktoren tragen dazu bei.

Frau Justizministerin! Ich habe eine einfache Frage. Ich erinnere mich daran, dass Sie eine Arbeitsgruppe eingesetzt haben, die sich mit der Reform der Sachwalterschaft auseinandersetzt. Vielleicht können Sie ein paar Worte dazu sagen, was wir in der neuen Legislaturperiode zu erwarten haben.

Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der Gewaltschutz. Wir haben in Österreich – ich habe es bei einem anderen Tagesordnungspunkt schon gesagt – eine relativ hohe Untersuchungshaftquote. Ich habe aber den Eindruck, dass es bei häuslicher Gewalt eine gewisse Zurückhaltung gibt, wenn Tatbegehungsgefahr besteht.

Wir lesen immer wieder – ich weiß, Einzelfälle ergeben kein Gesamtbild, aber trotz­dem – von schweren Fällen, wo Frauen nach einer Trennung – eventuell schon im Frauenhaus oder auch nicht – von ihren ehemaligen Männern angegriffen und ermor­det werden. Es gab erst vor Kurzem diesen Fall, wo eine Frau auf offener Straße erstochen wurde.

Meine Bitte an Sie ist, dass Sie sich die Praxis anschauen, ob das Gefühl, das ich habe, dass da eine relative Zurückhaltung besteht, tatsächlich richtig ist. Wenn das so ist, besteht nämlich doch Bedarf, in diesem sensiblen Punkt zu handeln, um gerade in diesen Trennungs- und Gewaltkonflikten Frauen zu schützen und zukünftige Straftaten zu verhindern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

0.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte. (Abg. Markowitz – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Grosz –: Mach es kurz! Ja?)

 


0.12.48

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Es folgt die kürzeste Rede meiner politischen Tätigkeit: Wir stimmen allen Vorlagen zu. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Markowitz.)

0.13



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 324

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. – Bitte.

 


0.13.00

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Gewalt gegen Frauen und Gewalt in den eigenen vier Wänden, im privaten Lebens­raum sind nach wie vor Realität. In Österreich, aber auch international ist noch einiges zu tun. In Österreich haben wir durch engagierte Gewaltschutzgesetze, vor allem durch intensive Präventionsarbeit schon Unglaubliches bewerkstelligen können, aber es ist auch internationale Solidarität gefragt.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich ganz, ganz herzlich bei allen international tätigen Abgeordneten hier im Haus, bei den Mitgliedern des Europarates bedanken, die sich unglaublich engagieren. Das wird sehr oft wenig wahrgenommen, auch in den eigenen Fraktionen, aber sie leisten Großartiges für die internationale Solidarität. Es sollte auch einmal ausgesprochen werden, was hier Unglaubliches geleistet wird, wie sehr sich unsere Kolleginnen und Kollegen engagieren. Dafür sei auch herzlich Dank gesagt! (Beifall bei der SPÖ.)

Im Übrigen können wir alle stolz darauf sein, dass gerade Österreich auf diesem Gebiet vorbildlich unterwegs ist und als Best-Practice-Land gilt.

Einen schönen Abend wünsche ich noch. (Beifall bei der SPÖ.)

0.14

00.14.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 42: Entwurf betreffend Erwachsenenschutz-Gesetz samt Titel und Eingang in 2404 der Beilagen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 43.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen, in 2448 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmi­gung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesminis­terium für Justiz aufliegt.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 325

Wir gelangen zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 44.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, in 2449 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs.1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (Demonstrativer Beifall der Abg. Mag. Wurm.)

Ich lasse über den Antrag des Justizausschusses, wonach dieser Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesminis­terium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 45: Entwurf betreffend Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 samt Titel und Eingang in 2378 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.

00.17.59 46. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 2338/A der Abgeordneten Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwer­tungsgesellschaftengesetz geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2013 – Urh-Nov 2013) (2464 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 46. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte. (Abg. Dr. Hübner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Immer das Rauslatschen! – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Dr. Hübner: Morgen ist richtig, ja!)

 


0.18.33

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): In aller Kürze: Dieser Vorlage stimmen wir nicht zu. Warum? – Kern ist eine Ausdehnung des Urheberrechtsschutzes für Tonträger von 50 auf 70 Jahre. Das ist völlig überzogen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 326

Klar, die Ministerin kann mir natürlich zu Recht sagen, dass das die Umsetzung einer Richtlinie ist, zu der wir verpflichtet sind. Aber da ist die Frage, wo es auch einmal eine Grenze der Umsetzungen geben muss. Wir tun hier nichts anderes, als Wünsche der amerikanischen Unterhaltungsindustrie nachzuvollziehen und eine ohnehin schon, meiner Ansicht nach, völlig überzogene Schutzbestimmung weiter auszudehnen. 50 Jahre sind für eine Tonträgeraufnahme ja wohl mehr als ausreichend. Das auf 70 Jahre auszudehnen ist geradezu grotesk.

Richtlinie hin oder her: Wir sagen dazu nein und werden daher nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

0.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmel­bauer. – Bitte.

 


0.19.45

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Ich darf gleich vorwegnehmen: Wir stimmen dieser Richtlinie durchaus zu.

Ich glaube aber dennoch nicht, dass es der Weisheit letzter Schluss ist, und diese Bedenken haben wir im Ministerrat – vertreten durch die Ministerin – auch immer wieder eingebracht. (Beifall bei der ÖVP.)

Es bedarf hier einer umfassenden Diskussion auf europäischer Ebene und auch in Österreich und – die Ministerin hat es im Ausschuss schon anklingen lassen – auch einer Reform des Urheberrechtsgesetzes. Ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg, und ich bin optimistisch, dass wir dies in der nächsten Legislaturperiode umset­zen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Ing. Lugar.)

0.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


0.20.30

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich kann dieser Regierung auch jetzt zu später Stunde diese Kritik nicht ersparen: dass sie im Zusammenhang mit dem Urheberrecht nichts geleistet hat. Wir wissen, das ist ein ganz schwieriges Thema, aber eine Regierung ist dazu da, auch schwierige Themen zu lösen, und das ist in dieser Legislaturperiode nicht geschehen.

Ich nenne jetzt einmal nur fünf Punkte, in denen ich der Meinung bin, dass das Urheberrecht ganz dringend reformiert und novelliert gehört (Abg. Krainer: Wir wollen alle hören!):

Erstens: die Rechtssicherheit. Wir haben in diesem Land ungefähr acht Millionen Urheberrechtsverletzungen pro Tag, und ein Großteil davon entsteht dadurch, dass die Menschen nicht wissen, dass sie diese Urheberrechtsverletzungen begehen. Daher ist es notwendig, dass Rechtssicherheit entsteht.

Zweitens: Die Urheberinnen und Urheber kommen nicht mehr zu den ihnen zustehen­den Einnahmen. Das heißt, auch da ist Novellierungsbedarf.

Drittens: das Vertragsrecht. Die Künstler und Künstlerinnen sind in einer ganz blöden Lage, wenn sie gegenüber den großen Gesellschaften wie den Rundfunkanstalten, den Filmproduktionsfirmen und ähnlichen keine Verträge abschließen können, die ihnen die notwendigsten Rechte zugestehen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 327

Viertens: die freie Nutzung von geschützten Werken. Wir leben in Zeiten eines kulturellen Wandels, der es möglich macht, dass man nicht nur konsumiert, sondern dass alle auch aktiv produzierend teilnehmen. Und das bedeutet letztendlich, dass sich niemand mehr großartig um Urheberrechte kümmert.

Fünftens: die Reform der Verwertungsgesellschaften. Diese gehören transparent gestaltet und demokratisiert. – Und so weiter.

Das waren jetzt nur fünf Beispiele, und es ist nichts geschehen. Dafür aber, meine Damen und Herren, haben wir jetzt diese Novellierung, die eigentlich nichts anderes vorsieht als die Ausweitung der Schutzfristen von 50 auf 70 Jahre für Tonträger­hersteller und Darbietungen auf Tonträgern – und das ist eine Verbeugung gegenüber den großen Majors, gegenüber der Großindustrie im Musikbusiness. Ich kann Ihnen sagen, Frau Ministerin – und diesen Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen –: Das wäre nicht notwendig gewesen.

Frau Ministerin, Sie haben im Ausschuss gesagt, Sie haben im Rat der EU dagegen gestimmt; dazu kann ich nur berichten – wir haben das recherchiert –: Das stimmt nicht. Österreich hat sich der Stimme enthalten, und das bedeutet, dass Sie gemeinsam mit Litauen eigentlich eine Wende hätten herbeiführen können, sich aber einer Macht gebeugt haben, die aus den großen Ländern besteht. Da waren Sie einfach zu feig. Sie hätten tatsächlich eine Trendwende herbeiführen können.

Diese Verlängerung und Ausweitung der Schutzfristen dient überhaupt nicht den Künstlerinnen und Künstlern, dient überhaupt nicht den Urheberinnen und Urhebern; sie dient nur der Musikindustrie. Und es wäre ein Leichtes gewesen, da einmal etwas zu verändern.

Ich glaube, dass es notwendig ist, es einmal generell zu überdenken, ob Österreich immer den großen Ländern nacheifern muss, wenn diese irgendwelche Vorschläge haben, oder ob man nicht mit den vielen anderen kleinen Ländern ab und zu einmal das machen kann, was auch den Bürgerinnen und Bürgern nützt, in diesem Fall den Urheberinnen und Urhebern.

Ich denke, dass es in der nächsten Legislaturperiode mit uns gemeinsam eine Mög­lichkeit geben wird, das Urheberrecht zu novellieren; ich hoffe es. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

0.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


0.24.09

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der späten Stunde werde ich mich kurz fassen. Das österreichische Urheberrechtsgesetz bezieht sich auf das eigentliche Urheberrecht und die sogenannten verwandten Schutzrechte. Werke im Sinn des Urheberrechtsgesetzes sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst. Das geistige Eigentum der Urheber soll durch das Urheberrecht geschützt werden.

Bis dato ist es leider nicht gelungen, die widerstreitenden Interessen der Urheber einerseits und der Konsumenten, der Internet-User andererseits unter einen Hut zu bringen beziehungsweise auch den Verwertungsgesellschaften den geeigneten gesetzlichen Rahmen zu geben. Die heutige Vorlage beschränkt sich daher im Grunde darauf, die entsprechende EU-Richtlinie über die Schutzdauer des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte umzusetzen. Es geht darum, die Dauer der Schutzfrist


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 328

von 50 – Sie haben es schon gehört – auf 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung zu erhöhen.

Diesen Beschluss müssen wir heute so fassen. Die EU hat dem österreichischen Gesetzgeber aufgetragen, diese Richtlinie bis 1. November 2013 umzusetzen. Ohne die zwingende Vorgabe durch die Richtlinie wurde im Gesetz auch festgelegt, dass die Verlängerung der Schutzdauer durch dieses Bundesgesetz weder eine Erhöhung der Tarife der Verwertungsgesellschaften für die Vergütungen noch eine Änderung in der Verteilung der Einnahmen aus diesen Vergütungen zwischen verschiedenen Rechte­inhabern rechtfertigt.

Im Interesse der Künstlerinnen und Künstler und der Urheberinnen und Urheber wäre es sehr wichtig, dass wir in der nächsten Gesetzgebungsperiode eine wirklich grund­legende Reform dieses Urheberrechts zustande bringen. Ich bin optimistisch. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

0.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Grosz zu Wort. – Bitte.

 


0.26.10

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Gegen die Verlängerung der Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre gibt es Bedenken seitens des Konsumentenschutzes, diese Bedenken teilen wir. Das Urheberrecht braucht aus unserer Sicht eine Gesamt­reform, nicht dieses weitere Flickwerk, das heute hier präsentiert wird. Wir lehnen es daher ab und stimmen nicht zu. (Beifall bei BZÖ und Team Stronach.)

0.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Dr. Karl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


0.26.54

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sogenannte Schutzdauerrichtlinie hat auf EU-Ebene zuletzt eine Änderung erfahren, und diese Änderungen gilt es nun bis 1. November 2013 in das nationale Recht umzusetzen.

Herr Abgeordneter Zinggl hat gesagt, ich hätte im Justizausschuss gesagt, Österreich hat dagegen gestimmt. – Das stimmt nicht. Ich habe gesagt, Österreich hat nicht zugestimmt. Ich habe nicht gesagt, dass wir dagegen gestimmt haben. Ich habe gesagt, Österreich hat nicht zugestimmt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Zinggl. – Abg. Grosz: Babylonische Sprachverwirrung!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, und vor allem Herr Abgeordneter Zinggl! Ich gebe Ihnen in einem Punkt völlig recht: Das Urheberrecht bedarf einer grundlegenden Reform. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, auch kurz in die Zukunft des Urheberrechts zu blicken, denn Kreativität und geistige Leistungen müssen natürlich auch im digitalen Zeitalter nach wie vor noch etwas wert sein. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, genau!)

Ich sehe im Bereich des Urheberrechts einen grundlegenderen Reformbedarf als das, was heute hier vorliegt – das ist völlig klar –, denn es ist meines Erachtens wirklich vollkommen klar, dass man angesichts der rasanten Entwicklungen der neuen Kom­munikationstechnologien rechtlich nicht einfach beim Status quo bleiben kann. Man muss natürlich auch rechtlich die Realität nachvollziehen, muss eben die Regelungen den neuen Kommunikationstechnologien anpassen. Neue Möglichkeiten und Heraus-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 329

for­derungen erfordern klarerweise neue Antworten, das habe ich auch immer wieder betont.

Ich habe, wie Sie wissen, eine Reihe von Arbeitsgruppen eingesetzt, wo wir uns mit den entscheidenden Fragen auseinandergesetzt haben. Es hat sich aber natürlich auch gezeigt, dass da die Interessenlagen sehr, sehr unterschiedlich sind. Und ich glaube, dass gerade diese unterschiedlichen Interessenlagen in diesem Bereich das Urheberrecht momentan zu einem der umstrittensten Themen in der Internet-Community machen, wenn nicht überhaupt in der Gesellschaft, denn wir sprechen ja nicht umsonst von einer Informationsgesellschaft.

Es geht um zentrale, wichtige, aber sehr kontrovers diskutierte Fragen wie die Fest-plattenabgabe, die Durchsetzung des Urheberrechts im Internet, das Filmurheberrecht oder das in Deutschland kürzlich umgesetzte Leistungsschutzrecht für Verlage.

Über all diese Themen habe ich bereits ausführliche Diskussionen mit verschiedenen Interessengruppen geführt. Das waren sehr spannende Diskussionen, aber es hat sich auch gezeigt, dass eine solche Reform wirklich eine breite Einbindung der Betroffenen braucht. Das habe ich vorangetrieben und werde das in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen.

Das heißt, es wird in der nächsten Legislaturperiode eine vertiefte Diskussion geben, und es wird in der nächsten Legislaturperiode eine – hoffentlich möglichst konsensuale und gut erklärte – Lösung zu den offenen Fragen geben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ein kleiner Hinweis: dazwischen wird gewählt!) Ich glaube, es ist auch wichtig, diese Diskussion breit zu führen, weil es ja doch in einem großen Maß auch um Bewusstseinsbildung geht. Insofern sehe ich die heute vorliegende Reform wirklich nur als Auftakt für eine Modernisierung des Urheberrechts, aber bei Weitem nicht als finalen Schritt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

0.29

00.30.01

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2464 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

00.30.52 47. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2379 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2013) (2465 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 330

48. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 275/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschließung von Staatsverträgen zur Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland (2466 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 47 und 48 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Tagesordnungspunkt 47 hat sie sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


0.31.50

Berichterstatterin Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher: Frau Präsidentin! Zur Korrektur eines technischen Versehens wird die Einleitung des Berichtes des Justizausschusses über die Regierungsvorlage 2379 der Beilagen durch folgenden Text ersetzt:

„Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Ersuchen um Überwachung angeordneter Bewährungsmaßnahmen und alternativer Sanktionen (Weisungen, Bewährungshilfe, und [medizinische] Behandlung) durch den Heimatstaat des Verurteilten

Ersuchen um Überwachung gelinderer Mittel als Alternative zur Untersuchungshaft (Anordnungen, Weisungen) durch den Heimatstaat des Betroffenen

Einführung eines Verständigungs- und Konsultationsmechanismus

Änderung der Befugnisse des nationalen Mitgliedes von Eurojust und Einführung von Verständigungspflichten für nationale Strafverfolgungsbehörden

Einführung einer Verpflichtung zur schriftlichen Belehrung über die Rechte im Über­gabeverfahren in einer für den Betroffenen verständlichen Sprache

Gleichstellung aufenthaltsverfestigter Unionsbürger mit österreichischen Staatsbürgern bei der Übergabe zur Strafvollstreckung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


0.33.29

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich kann es vorwegnehmen: Wir werden der Regierungsvorlage nicht zustimmen, die Zustimmung verweigern. Das hat folgenden Grund: Diese Regierungs­vorlage kostet aus unserer Sicht Geld, das wir gar nicht haben, beziehungsweise werden unsere überfüllten Gefängnisse dadurch noch mehr gefüllt. Es ist nicht einzu­sehen, dass bei uns lebende, kriminelle EU-Bürger, die in anderen Staaten verurteilt wurden, diese Strafe dann bei uns verbüßen sollten.

Was wir nicht ganz verstehen ist, dass der Entschließungsantrag 275/A(E) der Abge­ord­neten Strache, Vilimsky, Dr. Fichtenbauer keine Zustimmung findet. Es ist eine Tat­sache, dass wir in Österreich zirka 8 000 Häftlinge haben, es ist auch eine Tat­sache, dass 50 Prozent davon Ausländer sind. Es ist wünschenswert, und ich glaube, es ist auch menschlich fair, wenn man diesen ausländischen Inhaftierten gewährt, die Strafe in ihrem Heimatstaat zu verbüßen. Ich sehe daran nichts Schlechtes, da sollten Ver­träge abgeschlossen werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 331

Warum man da nicht zustimmt, ist eigentlich gänzlich nicht einzusehen. Das wäre eine sinnvolle Maßnahme, um unsere überfüllten Gefängnisse zu leeren, beziehungsweise wäre es auch menschlich gesehen für die ausländischen Häftlinge sicherlich eine feine Angelegenheit, wenn sie die Strafe in ihrem Heimatland, wo sie auch von den Angehörigen Besuch erhalten können, verbüßen könnten. Ich sehe daran nichts Schlechtes; das tut uns leid.

Der Regierungsvorlage werden wir in dieser Form nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

0.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher zu Wort. – Bitte.

 


0.35.16

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Für die Umsetzung von Rahmenbeschlüssen der Union betreffend die gegenseitige Anerkennung von Urteilen und Bewährungs­entscheidungen wird durch dieses EU-Rechtshilfegesetz die innerstaatliche Voraus­setzung geschaffen – für die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen –, und daher werden wir zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

0.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

0.35.53

 


Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Wir stimmen der Regierungs­vorlage zu, weil es ein guter Schritt ist, wiewohl wir auch den Antrag der Freiheitlichen unterstützen. Wir werden uns daher den Freiheitlichen anschließen und dem negativen Ausschussbericht nicht zustimmen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

0.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


0.36.00

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann es sehr kurz machen: Wir werden der Novelle zustimmen. Es ist eine aus­gezeichnete Idee, Frau Justizministerin! Bisher war das Problem bekannt: Bedingte Strafnachsicht, Bewährungsmaßnahmen oder Alternativen zur U-Haft waren bei Tätern oder potenziellen Tätern – da muss man vorsichtig sein –, die ihren Aufenthaltsort nicht in Österreich hatten, sondern in einem anderen Land, nicht möglich.

Durch dieses sehr kluge Gesetz wird das möglich. Bewährungsentscheidungen und Alternativen zur Untersuchungshaft werden dann in den jeweiligen Aufenthaltsländern anerkannt. Ich glaube, das ist sinnvoll, und ich verstehe eigentlich nicht, warum die FPÖ nicht zustimmt, zumal gerade vorhin ja beklagt wurde, dass viele ausländische Straftäter in den österreichischen Gefängnissen sitzen. Im Prinzip ist mit dieser Maß­nahme gewährleistet, dass es eher weniger werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

0.37

00.37.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 332

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 47: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2465 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 48: Antrag des Justizaus­schusses, seinen Bericht 2466 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

00.38.31 49. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2447 d.B.): Überein­kommen über ein Einheitliches Patentgericht (2470 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 49. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker gelangt als Erste zu Wort. – Bitte.

 


0.39.04

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Prinzipiell sei eines festgehalten: Grundsätzlich begrüßen wir ein EU-weites Patent, das günstig, praxisnah und für die KMUs gut zugänglich ist, und natürlich auch, dass die Patenteintragungen günstiger werden. Wir glauben aber, dass der Aufwand möglicher Patentrechtsstreitigkeiten mit dieser Form eines Einheitlichen Patentgerichts, wie es jetzt vorliegt, durchaus steigen wird. Das ist etwas, das wir sehr skeptisch sehen.

Zusätzlich ist auch das, dass dieses EU-Patentgericht keiner juristischen Kontrolle durch den EuGH unterliegt, etwas, was wir sehr skeptisch sehen. Daher werden wir dieser Vorlage in dieser Form nicht zustimmen.

Aber es kommt auch noch dazu, dass mit dem EU-Patent, das ja auch ein Teil und eine Grundlage dafür ist, auch mit der Europäischen Patentorganisation letztendlich an Grenzen gegangen wird, die wir sehr skeptisch sehen, nämlich Grenzen, die Staaten sehr wohl bei den Patenten setzen, nämlich in Bezug auf Tierarten, auf Pflanzen­stränge, auf Saatgut und bei der Software.

Das alles ist es, warum wir dieser Gesetzesvorlage in dieser Form nicht zustimmen werden. (Beifall bei den Grünen.)

0.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 333

0.41.01

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Die Schaffung eines Einheitlichen europäischen Patentgerichtes ist die logische Folge eines euro­päischen Patentes und eines Europäischen Patentamtes. Es ist ja in gewisser Weise skurril, wenn europäische Patente vor nationalen Gerichten verhandelt werden müs­sen. Daher ist es, so glaube ich, ein richtiger Schritt, dass dieses Einheitliche Patent­gericht geschaffen wird.

Es ist wichtig für den Schutz geistigen Eigentums. Dieser Schutz wiederum ist Voraus­setzung dafür, dass Innovation und Wettbewerbsfähigkeit eine Chance haben, dass also in diesen größeren Rechtsräumen auch einheitliche Standards und einheitliche Regeln, die auch einheitlich vollzogen werden, herrschen. Es ist sicherlich insgesamt ein Vorteil für den Wirtschaftsstandort Europa. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

0.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


0.42.00

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Wieder in aller Kürze: Frau Kollegin Lichtenecker hat eigentlich die wesentlichen Kritikpunkte vorgebracht, die wir auch im Ausschuss bereits geteilt haben.

Wir werden daher dieser Regierungsvorlage nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)

0.42

00.42.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 2447 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

00.43.2550. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2435 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (2452 d.B.)

51. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2312/A(E) der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Deutsch als Wissenschaftssprache stärken“ (2454 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 50 und 51 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 334

0.44.03

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Minister ist keiner da. (Abg. Kößl: Er kommt gleich!) Frau Minister – sie geht gerade. Ich mache es ganz kurz, weil es wirklich schon spät ist.

Das Gesetz behandelt die Organisation der Universitäten und ihrer Studien. Es werden jetzt die juristischen Grundlagen dafür geschaffen, in Zukunft eine Vereinigung von Universitäten zu ermöglichen, und vor allem auch die Möglichkeit, dass an einer Universität eine Medizinische Fakultät errichtet werden kann.

Im Detail geht es hier um zwei Universitäten, die Universität Innsbruck und vor allem die neu zu gründende Medizin-Universität in Linz. Ich möchte festhalten, dass wir in der letzten Legislaturperiode hier mehrmals Anträge eingebracht haben, und zwar nicht nur wir, sondern viele andere Fraktionen auch. Ich freue mich deshalb darüber, dass jetzt die Möglichkeit geschaffen worden ist, in Linz eine Medizinische Universität zu errichten. Die Finanzierungsgrundlagen sind geschaffen.

Über den ersten Schritt stimmen wir heute ab, wir schaffen hiermit die rechtlichen Grundlagen. Der Herr Minister hat gemeint, er wartet noch auf die Entscheidung des Uni-Rates. Das finden wir falsch, es sollte auch ohne das gehen. Darüber hinaus können wir festhalten, dass wir dem zustimmen.

Eines möchte ich hier noch bemerken. Es war gestern eine Pressekonferenz der Uni­versitätenkonferenz, und da hat der Chef der uniko, Präsident Heinrich Schmidinger, gemeint, er möchte die Universitäten aus dem Wahlkampf heraushalten. Das würden wir auch begrüßen. Nur hat er in einem Nebensatz gesagt: Er hat natürlich keine Freude mit der FPÖ oder dem Team Stronach in der nächsten Regierung.

Daher meine ich, er tritt hier voll in den Wahlkampf ein, möchte aber auf der anderen Seite die Universitäten heraushalten. Er tut damit – ich möchte das nur festhalten – den Universitäten keinen guten Dienst. Ich weiß, man hat es in diesem Metier nicht leicht, aber es gibt ein Sprichwort: Schuster, bleib bei deinen Leisten! (Beifall bei der FPÖ.)

0.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. – Bitte.

 


0.46.19

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Frau Vorsitzende! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Wissenschaft ist die Zukunft. Daher ist der Abschluss dieser Legislaturperiode gut in der Wissenschaft aufgehoben. (Abg. Dr. Grünewald: Während der Geisterstunde!)

Mit diesem Gesetz versuchen wir, Bund und Länder gemeinsam, die Mittel, die es gibt, noch effektiver aufzustocken. Es ist begrüßenswert, dass Frau Bundesministerin Fekter plus der Landeshauptmann plus alle anderen, die hier mitzahlen, weitere Mittel für die Forschung gefunden haben, weitere Mittel für die Lehre. Ich glaube, es geht nun darum, diese Mittel gut umzusetzen, gut einzusetzen.

Eine Verbesserung der Kooperation ist ein zweites Ziel dieses Gesetzestextes. Es soll künftig möglich sein, dass auch die Universitäten angeregt werden, darüber nachzu­denken, in welcher Struktur sie die optimale Leistung erbringen. Aber es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass dies ein Vorschlag ist und nicht die Pflicht, sich jetzt umzuorganisieren, sondern dass die jeweilige Universität im Rahmen ihres Profils selbst die Entscheidung trifft, welche Art von Kooperation sie anstrebt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 335

Es ist mir ein großes Anliegen, im Zuge dieser letzten Novelle auch dem Herrn Bun­desminister zu danken für eine sehr, sehr intensive Arbeit in den letzten zwei Jahren. Herr Bundesminister, du hast für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Öster­reich einen ganz wichtigen Beitrag geleistet! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hörl: Bravo!)

Mit deiner ruhigen und besonnenen Vorgangsweise hast du breite Zustimmung in der Bevölkerung für diese Politik gefunden. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Projekte, die in der Periode eingeleitet wurden, wie eine kapazitätsorientierte Univer­sitäten­finanzierung, wie eine Neuregelung der Studieneingangsphase, Zulassungs­bestimmungen, auch in der nächsten Periode von dir, unter deiner Leitung fortgesetzt werden und dass auch die Umsetzung der PädagogInnenbildung NEU dazu ein wich­tiger Schwerpunkt wird.

Für mich bleibt an dieser Stelle, dir für eine tolle Zusammenarbeit zu danken. Gemein­sam haben wir das Ziel verfolgt, eines Tages 6 Prozent des BIP zu erreichen. Der Vizekanzler unterstützt das schon, und ich hoffe, auch das künftige Plenum hier im Parlament. Das ist eine hohe Latte, aber es ist eine Latte für die Zukunft dieses Landes. Die Zukunft dieses Landes wird nur durch Innovation entsprechend gestaltet werden können. Diese Innovation braucht ein Zusammenwirken von privaten Financiers und der öffentlichen Hand.

Ich möchte, da dies meine letzte Rede ist, allen alles Gute wünschen, jenen, die wieder einziehen, viel Kraft im Sinne der Bildungs- und Forschungspolitik gemeinsam mit jenen, die neu einziehen, und jenen, die sich so wie ich beruflich verändern, alles Gute für diese Veränderung!

Ich darf mit einem Zitat von Hermann Hesse schließen: „Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“.

Herr Bundesminister, wir werden auch künftig, in neuen Rollen, viel miteinander zu tun haben. Danke dir für die Zusammenarbeit! (Allgemeiner Beifall.)

0.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, auch von meiner Seite alles Gute für die Zukunft!

Herr Abgeordneter Dr. Grünewald gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


0.50.13

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Präsidentin! Herr Bun­desminister! Ich fange einmal mit dem Abänderungsantrag der Regierungsparteien an, den ich für gut finde, ohne Zweifel, und lese Ihnen nur die Begründung für diesen Abänderungsantrag vor:

„Es ist notwendig, dass in der vorgesehenen Vereinbarung auch die Eignung der herangezogenen Bediensteten berücksichtigt wird.“

Es ist verblüffend, dass man einen Abänderungsantrag braucht, um für universitäre Einrichtungen festzustellen, dass man die Eignung der dort Bediensteten beurteilen muss. Ich finde das grotesk! Dieses Gesetz hat der Herr Bundesminister im letzten Wissenschaftsausschuss ehrlich, offen und unverblümt mit dem Unwort „Trägerrakete“, das er aufgenommen hat, bezeichnet. Und er hat gesagt, es hat bestimmte Gründe gehabt.

Jetzt sage ich dir, Herr Bundesminister: Die Trennung der medizinischen Fakultät aus dem Organisationsverband der Gesamt-Uni in Innsbruck hat die ÖVP-Ministerin Gehrer betrieben und in einem Vieraugengespräch gesagt, es waren zwei Professoren in Innsbruck, die das wollten. Ganz Innsbruck hat protestiert, das Land hat protestiert,


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der Senat, die Fakultät, alle! Aber es ist durchgezogen worden. Einer dieser Profes­soren war jener, der privat die bakteriologisch-serologische Untersuchungsanstalt der Republik Österreich gekauft und wie eine Privatordination geführt hat.

Jetzt wünscht man sich die Fusion; ich hätte sie mir auch gewünscht. Aber niemand hat eine Ahnung, was diese Trennung an Kosten, Zeit und Energie des Personals und der Hochschullehrer gebraucht hat. Das war ein furchtbar schmerzhafter und teurer Trennungsprozess! Und jetzt sagt ein Minister vor Kurzem, wir sollen fusionieren können. Das ist kein Tabu für mich, überhaupt nicht. Mir hätte es vielleicht sogar gefallen, aber nur, wenn alle Betroffenen damit einverstanden sind.

Das Gesetz lautet jetzt ganz anders. Wenn alle einverstanden sind, gibt es ohnehin kein Problem. Aber auch, wenn nicht alle einverstanden sind, kann ein Minister das durchsetzen. Das schaue ich mir an – obwohl ich immer ein Befürworter der Gesamt­universität war –, dass die gesamte Medizinische Universität Innsbruck diesen Prozess zwei Jahre lang noch einmal durchstehen muss! Hier geht so viel Energie und Zeit verloren, dass ich gewisses Verständnis dafür habe, dass das nicht geht.

Ich weiß, dass hohe Leute der Universität Innsbruck mich als Befürworter gekannt haben und zu mir gesagt haben: Hat Töchterle schon einmal mit dir gesprochen? – Da habe ich gesagt: Nein. – Dann haben sie gesagt, sie werden mit dir reden.

Ich wurde in Innsbruck wieder angesprochen: Hat sich Töchterle schon gemeldet? – Ich muss sagen: Nein! Daher kann ich mich für eine gute Zusammenarbeit nicht bedanken und werde noch einiges dazulegen.

Wenn man so ein Gesetz durchpeitscht und dann noch Begründungen liefert, die an und für sich völlig normal und Grundsatz einer Universität sein sollten, frage ich mich, was das soll. Anscheinend werden Gespräche nur mit Gleichgesinnten geführt. Jeder Gegner ist entweder nicht klug genug, er versteht von der Sache nichts oder mit dem redet man nicht. Das finde ich nicht gut! Auch wenn man Bundespräsident werden will, muss man mit Leuten reden können. (Abg. Steibl: Ja, auch Abgeordnete ...!) Das sage ich jetzt ohne Zynismus, ich sage das ganz offen. Wenn man das nicht kann und sich nur mit Jasagern umgibt, finde ich das nicht gut.

Jetzt noch ein Beispiel, das mit Medizin sehr eng zusammenhängt: Ich habe gefragt, wann das Ministerium gedenkt oder der Minister gedenkt oder die ÖVP gedenkt, die Europaratskonvention über Menschenrechte in der Biomedizin zu ratifizieren, und wie es mit dem Forschungsgesetz steht. Was höre ich dann? – Wir machen jetzt ein Forschungsgesetz, und dann schauen wir, ob dieses Oviedo-Protokoll des Europarates zu unserem Gesetz passt.

Da frage ich mich schon, auf welch hohem Ross man sitzen muss, um zu sagen: Wir machen ein Gesetz und schauen, ob das andere vielleicht nicht revidiert werden muss, sonst könnten wir es nicht unterzeichnen. Das finde ich, gelinde gesagt – das Pferd am Schwanz aufzäumen, ist noch höflich!

Dann etwas anderes: Sie wissen, die Medizin-Uni Wien hat jetzt Gott sei Dank Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. Das kostet sie 6 Millionen €, die sie nicht hat. Vom Ministerium wurden dem Land Tirol 140 Millionen € an Nachzahlungen für klinischen Mehraufwand überwiesen. Das heißt, da sind Baustellen en masse. Die Medizin-Unis verbrauchen fast ein Drittel der Ressourcen des Ressorts, die brauchen sie auch. Aber dass damit zum guten Teil die Krankenversorgung der Länder finanziert wird, das spricht nicht an.

Ich verstehe die oberösterreichischen Grünen. Ich verstehe Pühringer: Natürlich freut sich der, wenn die Republik Österreich einen Teil der medizinischen Fakultät und des


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Landeskrankenhauses Linz finanziert. Das ist voll verständlich. Aber ist das im Sinne eines ordentlichen Kaufmannes? – Ich sage einmal: Nein!

Dann noch etwas, was einen Wissenschaftsminister interessieren sollte: Jetzt steht da groß drin, 30 Prozent Forschung sollte in der Dienstzeit möglich sein, in der Dienstzeit des wissenschaftlichen Personals, also der Ärzte. Was sind 30 Prozent? – Das sind 12 Stunden der Normalarbeitszeit. Wer glaubt, dass man sich in 12 Stunden Normal­arbeitszeit auch nur irgendwo in einem Ranking platzieren kann? – Das ist lächerlich! Niemand redet darüber.

Ich finde, es ist gut begründet, wenn wir diesem Gesetz nicht zustimmen, weil es überhastet ist, unseriös, gegen den Willen vieler Leute und vor allem ohne Diskussion. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Markowitz.)

0.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


0.56.52

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Auch im Wissenschaftsausschuss ... (Ruf bei der SPÖ: Diesmal ohne Brille?) Diesmal geht es ohne Brille, ja.

Auch im Wissenschaftsausschuss wird sich offensichtlich vieles verändern. Es haben sich viele Kolleginnen und Kollegen heute verabschiedet, auch Kollegin Cortolezis-Schlager. Ich möchte mich bei dir sehr herzlich für die Zusammenarbeit in den letzten Jahren bedanken und dir für deine berufliche und persönliche Zukunft alles, alles Gute wünschen! Du bist und bleibst ein politischer Mensch, und ich bin sicher, dass wir in dem einen oder anderen Zusammenhang sicher von dir hören werden und vielleicht auch wieder miteinander zu tun haben werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir beschließen heute die rechtliche Grundlage für Maßnahmen, die an zwei Uni­versitätsstandorten diskutiert werden: für die Zusammenlegung von Universitäten, wie sie in Innsbruck diskutiert wird, für die Einrichtung einer medizinischen Fakultät, wie sie in Linz diskutiert wird. Wir schaffen einmal die Voraussetzungen. Natürlich ist wichtig, dass an den Standorten sinnvolle Lösungen gefunden werden, dass sich zwei Univer­sitäten wirklich einigen und hier einen sinnvollen Vorschlag machen, der dann auch entsprechend pragmatisch zu entscheiden ist.

Was uns sehr wichtig war, ist – und das ist in dem jetzigen Gesetz sichergestellt –, dass es weiter in der Kompetenz des Gesetzgebers bleiben wird, zu definieren, wie viele Universitätsstandorte und wo es Universitätsstandorte in Österreich geben wird, daher wird auch die Zusammenlegung von Universitäten in der Kompetenz des Gesetzgebers bleiben.

Es sind offenbar noch einige Fragen zu klären, was die medizinische Fakultät in Linz betrifft. Aber da ist man offensichtlich auf einem guten Weg. Heute jedenfalls werden die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. (Beifall bei der SPÖ.)

0.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. – Bitte.

 


0.59.00

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Auch ich bedanke mich bei Kollegin Cortolezis-Schlager für die gute Zusammenarbeit und die fairen, guten Gespräche, die wir geführt haben. Ich wünsche ihr alles Gute!


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Ich habe aber den Ausführungen der Vorredner doch auch entnommen, dass wir eigentlich gar nicht mehr wählen müssen! Denn wenn ich höre, dass Frau Minister Karl im Amt bleibt, oder wenn du, liebe Kollegin Cortolezis-Schlager, meinst, auch Minister Töchterle bleibt im Amt, dann frage ich mich, warum wir wählen gehen, wenn ohnehin schon alles fix ist. Vielleicht gibt es ja doch noch irgendwo Bewegung! (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Aber gute Minister können durchaus auch bleiben; die Frage ist, ob er das ist.

Die MedUni Linz ist angesprochen worden. Auch das soll durch dieses Gesetz ermöglicht werden. Der Gedanke ist gut, aber bemerkenswert ist, dass dieses Thema MedUni Linz immer vor Wahlen kommt. Seit vielen Jahren hören wir das; ich glaube es erst dann, wenn sie wirklich geschaffen worden ist. Aber es kann ja wohl nicht sein, dass wir ein Gesetz brauchen, um eine MedUni durchzusetzen! Da geht es einfach um die Frage der Finanzierung, und die ist noch nicht ausgestanden. Es kann nicht sein – Kollege Grünwald hat das auch angesprochen – , dass der Bund das alleine finanziert oder, wie in Oberösterreich, dann auch die Gemeinden herangezogen werden. Die Gemeinden beschweren sich inzwischen auch schon, dass die Finanzierung so nicht stattfinden kann.

Also nur zu sagen: MedUni ist gut, ist wichtig, ist richtig!, reicht nicht; man muss dann auch B sagen, nämlich, wer das Ganze finanziert.

Zum Gesetz selbst ist anzumerken, dass das eine reine „Lex Innsbruck“ ist, wo man versucht, die MedUni Innsbruck mit der Uni Innsbruck zu vereinen, und dagegen gibt es auch massiven Widerstand. Ich denke, dass man damit die Autonomie letztlich auch aushöhlen wird und die MedUni das gar nicht will.

Daher ist eine Frage zu stellen, die Kollegin Karin Hakl bereits gestellt hat, als sie gemeint hat, die Wiedervereinigung wäre ja nicht unbedingt erstrebenswert. Dazu gibt es auch entsprechende Stellungnahmen, wenn etwa die MedUni Wien in ihrer Stel­lung­nahme zum Gesetz meint, es handle sich um eine Gesetzesnovelle, die niemand braucht, weil auch der Vorteil nicht erkennbar ist. Zum Beispiel ist auch in der sogenannten wirkungsorientierten Folgenabschätzung nicht klar ersichtlich, welche qualitativen und quantitativen Vorteile für das Studienangebot da dazukommen. – Das weiß man nicht, und auch die Kosten sind nach wie vor offen.

Daher sagen wir, das ist eigentlich sehr unausgegoren, nicht durchdacht, nur eine „Lex Innsbruck“ und daher zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls abzulehnen. (Beifall beim BZÖ.)

1.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Bundesminister Dr. Töchterle zu Wort. – Bitte.

 


1.01.26

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir haben hier eine Novelle des Universitäts­gesetzes vorgelegt, die zuerst einmal, was die Möglichkeit von Fusionen von Uni-versitäten anlangt, dem Regierungsprogramm entspricht. – Dort wird davon ge-sprochen, dass man Synergien und Kooperationen nützen und herbeiführen soll, bis hin zu Fusionen von Universitäten. Solche Zusammenlegungen von Universitäten sind ein internationaler Trend, das kann man in Dänemark sehen, das kann man in Deutschland sehen, das kann man in Frankreich sehen und auch in anderen Ländern.

Der Grund liegt darin, dass im Universitätsbereich in manchen Fällen eine Fusion oft zur notwendigen kritischen Größe führt – es gibt viele Konstellationen, wo eine gewisse Größe von Vorteil, ja eine Voraussetzung für hohe Qualität ist. Fusionen drängen sich


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aber auch aus anderen Gründen auf beziehungsweise sollten sie zumindest möglich sein.

Das ist der Zweck dieser Novelle: Fusionen zu ermöglichen, und zwar, sie in zwei Formen zu ermöglichen, nämlich einerseits dadurch, dass Universitäten selbst initiativ werden können, und andererseits – was ja selbstverständlich ist und nie Gegenstand einer Kritik sein kann –, indem natürlich jeder Minister versuchen kann, ein ent­sprechendes Gesetz im Parlament zu beantragen und durchzubringen. Auch das ist ganz selbstverständlich vorgesehen.

Wir regeln dann aber auch einige Details, wie eine solche Zusammenlegung vonstat­tengehen sollte, wann es möglich ist, sie zu machen.

Wir regeln aber vor allem auch – und das ist der zweite Teil dieses Gesetzes – die Möglichkeit, medizinische Fakultäten zu schaffen. Das kann man als „Lex Linz“ inter­pretieren, das ist es aber nicht. Wenn zum Beispiel eine Medizinische Universität mit einer anderen zusammengeht, dann braucht es eben entsprechende Regelungen.

All das, glaube ich, ist sinnvoll, ist stimmig, und es ist auch an der Zeit, dass man es macht.

Eine zweite Vorlage, die heute zum Beschluss ansteht, ist das Bildungsabkommen zwischen Österreich und Brasilien. Ich war vor einigen Wochen in Brasilien und habe dort dieses Abkommen vorbereitet. Brasilien, das wissen wir alle, ist ein sehr aufstrebender Staat in Südamerika. Wir haben mit ihm sehr gute Handelsbezie­hun­gen – er ist der größte Wirtschaftspartner Österreichs in Südamerika –, und vor allem: Brasilien hat großes Interesse daran, seine Studierenden mobiler zu machen und sie ins Ausland zu schicken, und Österreich ist da – das ist mir mehrfach gesagt worden – ein begehrter Partner. Deswegen ist es gut, wenn wir hier ein entsprechendes Abkommen beschließen. Diese Punkte stehen an.

Ich möchte am Schluss dieser Legislaturperiode und am Schluss meiner Kooperation mit dem Hohen Haus in dieser GP allen danken, die hier mit mir kooperativ zusammengearbeitet haben. Vor allem möchte ich mich bei dir, liebe Katharina Cortolezis-Schlager, bedanken: Die Zusammenarbeit mit dir war exzellent, konstruktiv. Ganz, ganz herzlichen Dank dafür!

Ich glaube, wir haben im Sinne des Mottos viribus unitis gemeinsam auch einiges weitergebracht: vom Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz über das PädagogInnen­gesetz bis zu vielen anderen wichtigen Neuerungen.

Darüber bin ich froh und dafür meinen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

1.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


1.05.41

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich habe noch einen Antrag einzubringen, nämlich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage 2435 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird, 2452 der Beilagen. – Ich habe gesehen, dass dieser Antrag bereits ausgeteilt ist, des­halb erläutere ich kurz die Eckpunkte:

Es geht um die Berücksichtigung der Eignung der herangezogenen Bediensteten, um die Befassung des Senates mit der Vereinbarung zwischen der Universität und dem


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Krankenanstaltenträger zur Qualitätssicherung. Es geht auch darum, zeitlich auf jeden Einzelfall abgestimmte Lösungen hinsichtlich der kombinierten Leitungsfunktionen zu finden, damit eine Unterbrechung in der fachärztlichen Letztverantwortung für die Krankenversorgung vermieden werden kann, und schlussendlich um die Schaffung von Übergangsbestimmungen für die Errichtung von medizinischen Fakultäten.

Abschließend bedanke auch ich mich für die gute Zusammenarbeit hier im Haus. Wenn ich auf die Uhr schaue, wünsche ich uns allen einen entspannten Sommer.

Denen, die noch im Haus verbleiben, wünsche ich viel Kraft für die nächsten Heraus­forderungen. (Beifall bei der ÖVP.)

1.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, zur Verteilung gebracht und steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Andrea Kuntzl, Kollegin-nen und Kollegen

zu 50.) Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2435 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (2452 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (2435 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-gesetz 2002 geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. In Z 3 lautet § 29 Abs. 9:

„(9) Die Medizinische Universität bzw. die Universität, an der eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Abs. 1 auch der Bediensteten des Rechtsträgers der Krankenanstalt bedienen. Diesbezüglich ist nach Zustimmung der Bundesministerin oder des Bundesministers durch die Medizinische Universität bzw. die Universität, an der eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, unter Bedachtnahme auf die Leistungsvereinbarungen gemäß § 13 mit dem Rechts­träger der Krankenanstalt eine Vereinbarung zu treffen, die insbesondere sowohl die Eignung der Bediensteten, als auch das Ausmaß der Tätigkeit in Lehre und Forschung, den dafür notwendigen Kostenersatz und Ausführungen über das Weisungsrecht der Rektorin oder des Rektors hinsichtlich der für Aufgaben der Universität konkret betrauten Bediensteten des Rechtsträgers der Krankenanstalt enthält. Der Bedarf der Medizinischen Universität bzw. der Universität, an der eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und die Qualifikation der Bediensteten sind zu berücksichtigen. Für die Tätigkeit dieser Bediensteten im Rahmen von Forschung und Lehre ist § 2 Z 1 bis 3 anzuwenden. Die konkrete Betrauung der oder des Bediensteten erfolgt durch die Rektorin oder den Rektor auf Basis der Qualifikation der betreffenden Person in Forschung und Lehre. Ein Arbeitsverhältnis zur Medizinischen Universität bzw. der Universität, an der eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, wird dadurch nichtbe­gründet. Die von der Rektorin oder dem Rektor konkret mit wissenschaftlichen Aufgaben betrauten Bediensteten des Rechtsträgers der Krankenanstalt sind den Angehörigen der Universität gemäß § 94 Abs. 2 Z 2 gleichgestellt. Vor Vorlage der Vereinbarung an die Bundesministerin oder den Bundesminister ist eine Stellung-nahme des Senates einzuholen.“


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2. In Z 3 lautet § 32 Abs. 3:

„(3) Die erstmalige Einbeziehung von Organisationseinheiten einer Krankenanstalt in den Klinischen Bereich einer Medizinischen Universität bzw. einer Universität, an der eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, wird jeweils erst zeitgleich mit der Bestel-lung einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors gemäß § 98 zur Leiterin oder zum Leiter der betreffenden Organisationseinheit (Universitätsklinik, Klinisches Institut, Klinische Abteilung) gemäß Abs. 1 wirksam.“

3. Z 5 lautet:

„5. Nach § 123 werden folgende §§ 123a und 123b eingefügt:

„Übergangsbestimmungen für die Errichtung einer Medizinischen Fakultät

§ 123a. Die gemäß § 29 Abs. 9 vorletzter Satz konkret betrauten Bediensteten des Rechtsträgers einer Krankenanstalt sind in den ersten drei Jahren ab dem im Organisationsplan der Universität vorgesehenen Zeitpunkt der Einrichtung einer Medizinischen Fakultät organisationsrechtlich nur dann den Universitätsangehörigen gemäß § 94 Abs. 2 Z 2 gleichgestellt, wenn diese in einem Durchrechnungszeitraum von 26 Wochen mindestens 30vH der Normalarbeitszeit bezogen auf die jeweilige Organisationseinheit mit Aufgaben der universitären Lehre und Forschung betraut werden.

§ 123b. (1) Bei Errichtung einer Medizinischen Fakultät hat der Entwicklungsplan die entsprechenden Stellenwidmungen für Universitätsprofessorinnen und Universitäts­professoren im Klinischen und Nichtklinischen Bereich nach § 98 Abs. 1 vorzusehen.

(2) Vor der Bestellung von Gutachterinnen und Gutachtern gemäß § 98 Abs. 3 haben die im Senat vertretenen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren Vor­schläge mindestens zweier Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren des Fachbereichs mindestens zweier anderer Universitäten einzuholen. Es sind mindestens drei externe Gutachterinnen oder Gutachter zu bestellen.

(3) Der Berufungskommission haben Universitätsprofessorinnen und Universitäts­professoren des Fachbereichs mindestens zweier anderer Universitäten anzugehören.

(4) Eine Berufung nach § 99 kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erfolgen. In solchen Fällen hat die Rektorin oder der Rektor die Universitätsprofes­sorinnen und die Universitätsprofessoren nach Anhörung mindestens zweier Univer­sitäts­professorinnen oder Universitätsprofessoren des fachlichen Bereichs mindestens zweier anderer Universitäten, auszuwählen. Die Auswahl der zwei Universitäts­pro­fessorinnen oder Universitätsprofessoren des fachlichen Bereichs mindestens zweier anderer Universitäten durch die Rektorin oder den Rektor erfolgt nach Anhörung des Senats.““

4. Die bisherige Z 7 erhält die Bezeichnung Z 6 und in der neuen Z 6 wird in § 140d Abs. 2 die Wort- und Zeichenfolge „§ 6 Abs. 2“ durch die Wort- und Zeichenfolge „§ 6 Abs. 3 bis 6“ ersetzt.

5. Die bisherige Z 6 entfällt.

Begründung:

Zu 1.:

Es ist notwendig, dass in der vorgesehenen Vereinbarung auch die Eignung der herangezogenen Bediensteten berücksichtigt wird.


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Die Befassung des Senates zur Vereinbarung zwischen der Universität und dem Krankenanstaltenträger ist zur Qualitätssicherung zweckmäßig.

Zu 2.:

Mit der Eingliederung jeder einzelnen Organisationseinheit der Krankenanstalt in den Klinischen Bereich einer (Medizinischen) Universität soll so lange zugewartet werden, bis die betreffende facheinschlägige Professur nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Ausschreibungs- und Berufungsverfahrens (§ 98 UG) durch die Universität besetzt ist und daher diese neu berufene Universitätsprofessorin oder der neu berufene Universitätsprofessor mit der zwingend für die Spitals- und für die Universitätsorganisation kombinierten Leitungsfunktion (Universitätsklinik, Klinisches Institut oder Klinische Abteilung) betraut werden kann. Mit dieser zeitlich auf jeden Einzelfall abgestimmten Lösung kann eine Unterbrechung in der fachärztlichen Letztverantwortung für die Krankenversorgung vermieden werden.

Zu 3.:

Die Schaffung von Übergangsbestimmungen für die Errichtung von Medizinischen Fakultäten ist erforderlich.

Zu 4. und 5.:

Die Korrektur ist auf Grund eines Redaktionsversehen erforderlich.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. (Abg. Dr. Hübner: Ich verzichte!) – Sie ziehen Ihre Wortmeldung zurück? – (Abg. Dr. Hübner nickt.)

Somit gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker zu Wort. (Ruf bei der ÖVP: Lichtenecker! – Abg. Dr. Lichtenecker: Bin ich schon dran? – Ruf bei der ÖVP: Lichtenecker! Letzter Aufruf! Sie verzögern den Abflug!) – Die Aufmerksamkeit lässt schon etwas zu wünschen übrig. – Bitte, Frau Kollegin.

 


1.07.59

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, diese Gesetzesvorlage schafft unter anderem die rechtliche Grundlage für eine medizinische Fakultät in Linz in Oberösterreich, und das ist etwas, das durchaus auch den Wissens- und Wirtschafts­standort Oberösterreich stärkt.

Wir haben in Oberösterreich einen Gesundheitscluster, in dem 228 Unternehmen vernetzt zusammenarbeiten – mit 37 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit einem Umsatz von 4,6 Milliarden € und einer Forschungsquote von 6,1 Prozent. Das ist etwas, das auch einer medizinischen Fakultät durchaus zuträglich ist.

Wir haben an unseren Krankenanstalten an die 110 habilitierte Ärztinnen und Ärzte – das heißt, Forschungs- und Lehrkapazitäten, die sich durchaus sehen lassen können –, und wir haben an unserer Johannes Kepler Universität eine bereits bestehende Lehr- und Forschungsinfrastruktur, von der wir glauben, dass das auch eine gute Voraus­setzung für eine medizinische Fakultät ist.

Wir leisten aus oberösterreichischer und Linzer Sicht eine starke Anschubfinanzierung, wie letzte Woche zu lesen war. Das kann unter Umständen auch ein Beitrag sein, einen absehbaren Ärztemangel sozusagen abzumildern, wiewohl wir wissen, dass es andere Maßnahmen braucht, um den Ärztemangel in dieser Form tatsächlich in den


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Griff zu bekommen, wie zum Beispiel bessere Bedingungen für Ärztinnen und Ärzte in der Ausbildung.

Ich weiß, dass es eine gewisse Skepsis in Bezug auf diesen neuen Standort gibt, aber ich glaube auch, dass ein neuer Standort neue Chancen bietet, neue Wege zu gehen, innovative Wege zu gehen. Als Vorsitzende des Forschungsausschusses hier im Parlament begrüße ich alle zusätzlichen Mittel, die in Forschung und Innovation investiert werden.

In diesem Sinne werden die oberösterreichischen Abgeordneten des grünen Parla­mentsklubs heute diese Gesetzesvorlage auch mitunterstützen. (Beifall bei den Grünen.)

1.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


1.10.25

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Die aktuelle Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 ist ein Meilenstein in der Entwicklung der Universitäten in Österreich. – Schade, dass diese wichtige Materie zu später Stunde diskutiert und abgestimmt wird.

Das Gesetz schafft eine wichtige Grundlage für eine intensivere Kooperation, für Fusionen im universitären Bereich. Die Initiative kann von den Universitäten, aber auch vom jeweiligen Wissenschaftsminister ausgehen. Ich sehe auch eine wichtige Einsparungsmöglichkeit vor allem im administrativen Bereich. Ich denke, dass das Kapital, das in der Administration eingespart wird, in direkter Weise den Studierenden und den Lehrenden an den Universitäten zugutekommen soll.

Dieses Gesetz schafft aber auch eine wichtige Grundlage zur Errichtung einer medizinischen Fakultät in Linz. Diesen Standort begrüße ich sehr.

Wir wissen, dass Österreich europaweit die höchste Ärztedichte hat. Ich möchte aber auch auf ein Problem hinweisen, nämlich dass es vor allem in den ländlichen Gebieten und im ländlichen Raum einen Fachärzte- und einen Psychotherapeutenmangel gibt. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir vor zwei Tagen einen Entschließungs­antrag betreffend Schaffung eines Gesamtkonzepts für den Tourismus in ländlichen Regionen beschlossen haben. Ich denke, das wäre auch ein Fingerzeig dafür, dass wir ein Gesamtkonzept für die ärztliche Versorgung, was Fachärzte und Psychothera­peuten in ländlichen Regionen betrifft, beschließen können und damit auch aus­reichende ärztliche Versorgung an den Wochenenden sicherstellen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Der heutige Tag war wichtig für zukünftige Studie­rende, die im Oktober 2013 mit ihrem Medizinstudium beginnen wollen. Ich möchte daher allen, die das Glück haben, heute den Aufnahmetest für das Medizinstudium bestanden zu haben, für den Oktober 2013 alles Gute in ihrem Studium wünschen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche den Fernsehzusehern – sofern es solche noch gibt – einen guten Abend! (Beifall bei der SPÖ.)

1.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dritter Präsident Dr. Graf hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Abschiedsrede!)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 344

1.12.57

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich werde da schon beim Heruntergehen damit einbegleitet, dass das meine Abschiedsrede ist. Man soll den Abend nicht vor dem Tag loben – oder so irgendwie heißt das. (Heiterkeit bei Grünen und BZÖ.) – Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben. (Abg. Amon: Das ist übrigens ein russisches Sprichwort!) Es ist modern geworden, dass Politiker sich Auszeiten nehmen. Ich werde mir jetzt einmal eine Auszeit gönnen.

Das heißt aber noch lange nicht, dass die Materien, die wir heute behandeln, nicht wichtig genug wären, dass man sie auch etwas beleuchtet und nicht um 1.15 Uhr letztlich irgendwie abhandelt. Das ist vielleicht auch das, was sich in den letzten fünf Jahren eingebürgert hat, wenn wir Wissenschaftsmaterien behandeln.

Ich kann als einer der langjährigen Wissenschaftspolitiker hier im Haus – seit 1994 – etwas aus der Geschichte plaudern. Es gab Zeiten, als man Wissenschaftsmaterien bewusst am Anfang einer Tagesordnung behandelt hat, weil es auch ein Wollen der Regierung und der Regierungsparteien gegeben hat. Als es noch einen Abgeordneten Lukesch, einen Abgeordneten Niederwieser, einen Abgeordneten Grünewald, einen Abgeordneten Graf und wen auch immer gegeben hat – im Jahr 1998, 1999 und danach –, haben wir es zumindest geschafft, Wissenschaftsmaterien und Forschungs­materien nicht um Mitternacht zu verhandeln, so wie es vorher der Fall war, sondern prominent in den Vormittagsstunden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich nehme zur Kenntnis, dass das jetzt wieder anders ist. Ein neues Zeitalter ist vor sieben Jahren eingekehrt, in dem Wissenschaftsmaterien grundsätzlich ab 10 Uhr abends diskutiert werden – okay. Alle machen Lippenbekenntnisse, dass Forschung und Wissenschaft die Zukunft bedeuten, aber die Zukunft fängt offensichtlich erst um Mitternacht an. Das müssen wir jetzt auch zur Kenntnis nehmen – soll so sein, wie es auch ist!

Aber die Materien, die wir heute behandeln, sind große Materien. Jetzt bleibe ich einmal bei der Novelle des UG 2002 stecken und gebe an dieser Stelle ein kleines Resümee auch für den Herrn Bundesminister.

Als der Herr Bundesminister sein Amt angetreten hat, als er als neuer Wissenschafts­minister gekommen ist, war, glaube ich, nicht nur die ÖVP davon überzeugt oder begeistert oder hat sich Hoffnungen gemacht, dass der Wissenschaftsminister neue Impulse bringt. Wahrscheinlich war das auch aufseiten der SPÖ so, des Regierungs­partners. Aber auch bei der Opposition wurden durchaus sehr viele Erwartungen gehegt und Hoffnungen geweckt, dass jemand aus dem Betrieb kommt, als Rektor, der jetzt eine neue Note hereinbringt.

Wir haben das immer verglichen: Es war eigentlich zwei, drei Jahre ein ziemlicher Still­stand da, weil die Vertreter der jeweiligen Regierungsparteien agiert haben wie die Pressesprecher eines Ministeriums. Wir haben geglaubt, mit einem neuen Minister, der aus dem Apparat kommt, der Rektor war, der das Thema anpackt, wird das etwas anders werden. Das war zumindest meine Erwartungshaltung. Ich weiß nicht, ob Kollege Grünewald eine andere Erwartung gehabt hat, aber ich glaube, er hat die gleiche Erwartung gehabt. Vielleicht war es auch bei Kollegin Kuntzl so, sie hat viel­leicht auch Erwartungen gehegt, und auch beim BZÖ und bei vielen anderen wird es so gewesen sein.

Unsere Erwartungen wurden relativ bald enttäuscht, denn es ist so weitergegangen wie vorher – vielleicht mit einer etwas feineren Klinge, die der Herr Bundesminister eingebracht hat. Jetzt ist er doch schon einige Zeit da.


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Aber ich muss schon das eine oder andere Resümee ziehen über die Zeit des Herrn Bundesministers, und das zieht sich bis in die heutige Novelle hinein. Ich meine, es ist eine absolute Schande, dass heute am Nachmittag eine umfassende Abänderung eingebracht wurde, wobei ich überzeugt bin, dass von den 183 Abgeordneten, die es da im Hohen Haus gibt, 175 nicht einmal über diesen Abänderungsantrag Bescheid wissen. Der ist so en passant in der angenehmen Atmosphäre um 13.00 Uhr ein­gebracht worden. Ich denke einmal, dass die Wenigsten wissen, was sich da abspielt, was da in Wirklichkeit bewegt wird und was da gesagt wird. Das Ministerium wird es wissen, der Herr Bundesminister wird es wissen.

Herr Bundesminister Töchterle, Sie wissen, dass wir im Ausschuss gesagt haben, dass die Novelle, die jetzt vorliegt, von den Freiheitlichen als Vorschusslorbeer mitgetragen wird. Wir sind der Meinung, dass noch sehr viele Freiwilligenelemente drinnen sind, was den Zusammenschluss betrifft und mehr. Ich habe damals schon gesagt: Ich möchte eigentlich kein Gesetz für eine Universität Innsbruck oder eine Universität Linz verabschieden, sondern ich sehe die Novelle etwas weiter, nämlich für den gesamten Universitätsstandort Österreich.

Als Bundespolitiker müssen wir ja und als Bundesminister müssen Sie für ganz Österreich, für alle Bürger und für alle Studenten Politik machen und möglichst das Beste erreichen, und nicht Standort-, Klientel- und Landespolitik berücksichtigen und vieles andere mehr, was da aber schon geschieht.

Wie gesagt, es besteht vielleicht auch die Möglichkeit, dass man in Zukunft wegen der unhaltbaren Situation der vielen Kunstuniversitäten in Wien andenkt, sie zusam­menzulegen. Daher will ich das nicht nur auf den Standort Linz beschränken und vieles andere mehr.

Daher sage ich: Die Novelle wäre an sich so, wie sie dagelegen ist, sehr gut gewesen. Wir stimmen auch zu – Vorschusslorbeer.

Es ist schon so gewesen in den letzten Jahren und vielleicht sogar Jahrzehnten, dass man versucht hat, in der Wissenschafts- und Forschungspolitik möglichst breiter aufge­stellt zu sein als nur auf Regierungsebene und Regierungsparteiebene. Wir erachten es für notwendig und wichtig, dass Ruhe in diesem Getriebe der Forschung, der Universitäten, der Fachhochschulen und Ähnlichem herrscht. Deswegen tragen wir auch vieles mit, auch wenn es manchmal Schmerzen verursacht, weil wir glauben, das gehört aus dem parteipolitischen Bereich herausgezogen.

Es ist daher umso trauriger, dass trotz dieser Vorschusslorbeeren, die wir gewähren, dann mit umfangreichen Abänderungen wenige Stunden vorher, und zwar auch in den Abendstunden, vieles sogar ins Gegenteil gekehrt wird. Die meisten werden das gar nicht einmal gelesen haben; das ist das Traurige. Ja, das ist das wirklich Traurige. Die meisten werden nicht einmal gelesen haben, was da jetzt vor sich geht.

Herr Bundesminister Töchterle hat einige Kapriolen geschlagen in seiner Zeit – egal, ob das war im Zusammenhang mit der Empfehlung, Studiengebühren einzuheben, wobei wir als Gesetzgeber das letztlich reparieren mussten, und zwar in einer Art und Weise, die fast als einzigartig zu bezeichnen ist. Jedenfalls kann man das vom Gesetzes­technischen her nur als Katastrophe bezeichnen, wenn Satzungen von Universitäten zu Gesetzen erhoben werden, damit es keine Regressansprüche gibt – das alles, weil der Herr Bundesminister eine falsche Empfehlung gegeben hat, Punkt eins. (Staatssekretär Mag. Schieder: Wie viele Punkte noch?!) – Ein paar Minuten Wissenschaftspolitik müssen Sie sich schon anhören können!

Da hat der Herr Bundesminister Klientelpolitik betrieben, indem er plötzlich sagte, Ge­sundheitspolitik, Gesundheitsvorsorge ist Bundessache, ebenso, indem man den klini-


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schen Mehraufwand der Universität Innsbruck zu 100 Prozent ersetzt – und vieles andere mehr. 135 Millionen € werden – und das bei knappen Kassen – aus dem Wissenschaftsbudget für Gesundheitsvorsorge ausgegeben. Aber jetzt rächen sich die Dinge. Eine Pressekonferenz wurde abgehalten, und zwar auch mit dem Thema, aus welchem Budget die neue Medizinfakultät in Linz, deren Errichtung sozusagen noch nicht einmal greifbar ist, finanziert werden soll. Die Frau Finanzministerin solle das aus den Rücklagen nehmen.

Die Standorte Salzburg und so weiter – Klagenfurt wird folgen – munitionieren sich schon auf mit den Klagen gegen den Bund, weil sie die Abgeltung des angeblichen klinischen Mehraufwandes, sprich der Gesundheitsvorsorge am Lande, nicht finanziert bekommen.

Herr Bundesminister, meine Damen und Herren von ÖVP, SPÖ, wer immer in Zukunft das Sagen hat: Wenn wir nicht wollen, dass Gesundheitsvorsorge und Gesundheits­politik Landes- und Gemeindesache bleiben, dann beschließen wir das doch ganz einfach. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Beschließt es endlich! Bitte!) Ich bin dafür zu haben, dass das Bundessache wird, denn dann wäre das wenigstens ehrlich in unserer Budgetsystematik. Das, was da jetzt betrieben wird, ist jedoch ein Wahnsinn, Prozesslawinen werden folgen – das alles aufgrund von Aussagen eines Bundes­ministers, der Themen ohne gesetzliche Deckung vorgibt, und zwar bei Dingen, wo sich Menschen im Wissenschafts- und Forschungsbereich darauf verlassen, dann aber den Klagsweg beschreiten müssen, um zu ihrem Recht zu kommen.

Das ist eine neue „Qualität“ in der Wissenschafts- und Forschungspolitik, die ich vorher in den letzten rund 19 Jahren nicht kennengelernt habe.

Es tut mir leid, dass das um diese Zeit abgehandelt wird, und ich sage das trotzdem noch einmal: Wir werden die Vorschusslorbeeren auch mit dieser Abänderung noch geben, weil wir wollen, dass das Ding UG 2002 eine gute Wendung nimmt. Was wir jedoch nicht wollen, ist, dass in Zukunft weiterhin nur auf Basis von Klientelpolitik, auf Basis von Versprechungspolitik die Wissenschafts- und Forschungspolitik am Gängel­band herumgeführt wird. (Ironische Heiterkeit der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

An dieser Stelle – und damit höre ich dann gleich auf – bedanke ich mich bei den vielen Weggefährten. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) – Frau Kolle­gin Glawischnig, Sie haben mich fünf Jahre lang, und auch davor schon, nicht mögen, und wenn Sie sich jetzt lustig machen über den Parlamentarismus, weil Sie einmal zuhören müssen, so ist das Ihr Problem. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischen­ruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Frau Abgeordnete Glawischnig, Sie sind ja ohnehin fast nie anwesend! Ich kann mich, was die letzten Jahre betrifft, eigentlich immer nur daran erinnern, dass Sie und Peter Pilz die am häufigsten abwesenden Abgeordneten gewesen sind. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Mit einem Unterschied: Ich habe zwei Kinder und Peter Pilz nicht!) – Welche Gründe es auch immer dafür gab, aber dafür haben Sie sehr viele moralisierende Beiträge geliefert. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Reden Sie weiter, so lange Sie wollen!) Ich habe drei Kinder; das ist sozusagen Ihr Manko, denn Sie haben eines weniger als ich. Das ist Ihr Problem. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen.) Lachen Sie ruhig weiter, aber die Redezeit einer Fraktion und eines Abge­ordneten werden auch Sie nicht beschneiden können, auch wenn ein politischer Gegner redet. Das werden Sie vielleicht lernen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

Bedanken möchte ich mich für den Beitrag des Kollegen Grünewald – der mit mir der langjährigste Wissenschaftspolitiker ist, der jetzt auch aus dem Hause ausscheidet, gemeinsam mit mir –, für wirkliche tolle Reden und für ebensolche Inputs, die von ihm kamen. Kameradschaft gab es ja da auch bis zu einem gewissen Grad, in wissen-


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schaftlichen Angelegenheiten zumindest; sagen wir es einmal so. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Ich kann mich an andere Reden auch erinnern, aber das Gute bleibt bei mir hängen.

Bedanken möchte ich mich auch bei der Fraktionssprecherin der Sozialdemokraten, wobei wir uns in der Vergangenheit viel gematcht haben, aber letztendlich stand, wie ich meine, immer das gemeinsames Wollen im Vordergrund, in der Wissenschafts­politik etwas weiterzubringen. Danken möchte ich ebenso Frau Kollegin Cortolezis-Schlager.

Jedenfalls: Vergangenheit ist Vergangenheit. Die Zukunft wird von vielen neuen Wis­senschaftssprechern gestaltet werden, und denen wünsche ich vor allem eines: eine gute Hand für die Wissenschafts- und Forschungspolitik in Österreich. Da drücke ich die Daumen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

1.26

01.26.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 50: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz geändert wird, in 2435 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Cortolezis-Schlager, Mag. Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfs abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Cortolezis-Schlager, Mag. Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen, haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffern 3, 5, 6 und 7 eingebracht.

Wer diesen Abänderungen die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die da die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustim­men, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 51: Antrag des Wissen­schaftsausschusses, seinen Bericht 2454 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 348

01.28.2152. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2304 d.B.): Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung (2453 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 52. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grünberger. – Bitte.

 


1.28.43

Abgeordnete Mag. Silvia Grünberger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Krönender Abschluss der heutigen Wissenschaftsdebatte ist ein Rahmenabkommen mit Brasilien. Für Österreich ist Brasilien schon seit Langem ein wichtiger Handels­partner im Raum Lateinamerika. Jetzt wird ein Rahmenabkommen für die Bereiche Wissenschaft und Bildung beschlossen.

Herr Bundesminister, es bleibt mir an dieser Stelle nicht mehr viel zu sagen, außer dass wir uns bedanken, dass dieses Abkommen zustande gekommen ist. Es gibt ein solches Abkommen bereits mit anderen Ländern – die haben sich sehr bewährt –, so zum Beispiel mit Russland, mit Polen oder aber auch mit Korea.

In diesem Sinne wünschen wir uns einen regen Austausch von Wissenschaftern, von Professoren, aber auch von Studierenden. Ich meine auch, dass das nicht nur die bilateralen und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und Brasilien stärkt, sondern ebenso den Austausch von Wissenschaft und Forschung. Das ist auch von dieser Stelle aus nur zu unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

1.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Buchmayr kommt nun zu Wort. – Bitte.

 


1.29.47

Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister Töchterle! Hohes Haus! Programme im Bereich Bildung und Wissenschaften, die einen internationalen Austausch von Studentinnen und Studenten ermöglichen, sind grundsätzlich zu begrüßen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es auch interessant ist, dass Brasilien mit den Auslandsstipendien durchaus eine Strategie verfolgt.

Brasilien hat eine Akademikerquote von 12 Prozent und hat wahrscheinlich daher beschlossen, 1,4 Milliarden € in die Hand zu nehmen und rund 100 000 brasilianischen Studenten weltweit ein Studium zu ermöglichen, bevorzugt in den sogenannten MINT-Fächern. Geplant ist, in Deutschland zum Beispiel bis zu 10 000 Studenten unterzu­bringen. Die Stipendien sind allerdings so angelegt, dass das Studium im Heimatland abgeschlossen wird, was zum Teil im Ausland Kritik hervorruft.

Sehr positiv ist aber zu bewerten, dass bei der Vergabe der Stipendien auf soziale Benachteiligungen Bedacht genommen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 349

1.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


1.31.09

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist mit Sicherheit nicht meine letzte Rede hier (Abg. Amon: Nicht?! Wer weiß!), aber als einer der letzten Redner mache ich es kurz: Wir begrüßen dieses Abkommen, natürlich auch den Studentenaustausch, insbesondere weil es auch eine Evaluierung gibt.

In diesem Sinne: Wir werden dem zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

1.31

01.31.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 2304 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

01.32.0153. Punkt

Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 2304/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (2494 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 53. Punkt der Tagesordnung.

Die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung sind erfüllt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der vorliegende Gesetzentwurf kann gemäß § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Somit stelle ich die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2494 der Beilagen auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

01.33.2054. Punkt

Dritte Lesung: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 2305/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird, sowie über den Antrag 1623/A der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geän­dert wird (2495 d.B.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 350

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 54. Punkt der Tagesordnung.

Die Voraussetzungen des § 108 der Geschäftsordnung sind erfüllt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Da dieser Entwurf gemäß § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlossen werden kann, stelle ich diese fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2495 der Beilagen auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der vorliegende Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ausdrücklich stelle ich fest, dass die verfassungsmäßige Mehrheit gegeben ist.

01.34.3855. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt (19 Hv 24/13i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher (2577 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 55. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


1.35.05

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es ist mittlerweile eine Unart, die sich in die Beschlusspraxis des Immunitätsausschusses eingeschlichen hat, dass wir auch dann, wenn politische Zusammenhänge bestehen, Abgeordnete unseres Hauses ausliefern. (Abg. Dr. Graf: Das ist keine Unart! Das ist eine Sauerei!)

In den vorliegenden Fällen gegen Josef Bucher, aber auch Stefan Petzner handelt es sich in klarer Art und Weise um politische Zusammenhänge. Beide Abgeordneten haben sich im Kärntner Landtagswahlkampf engagiert, und inwieweit man hier Kund­gebungen macht – durch übliche Kundgebungen an einem Hauptplatz, durch Inter­views, durch Internet, durch Videos –, ist irrelevant und auch untrennbar. Das kann man nicht trennen, wie Sie von SPÖ und ÖVP sich das wünschen.

Noch dazu ist es so, dass diese Anzeige von einem politischen Mitbewerber einge­bracht wurde – ein weiteres Indiz dafür, dass in dieser Angelegenheit ein politischer Zusammenhang besteht. Es handelt sich um eine Anzeige des Herrn Scheuch, dessen politische Karriere sich nicht zuletzt durch jene behaupteten Tatbestände, die die Abgeordneten Petzner und Bucher mehrmals formuliert haben, ohnedies selbst erledigt hat, sehr geehrte Damen und Herren. (Abg. Strache: Wo ist der Bucher?)

Wir vom BZÖ stimmen daher gegen diese Auslieferung, weil unserer Auffassung nach ein klarer politischer Zusammenhang gegeben ist, aber ich nehme dies zum Anlass, gleich über die Arbeit des Immunitätsausschusses einiges zu berichten, sehr geehrte Damen und Herren!

In dieser Gesetzgebungsperiode, die bald zu Ende gehen wird, wurden 43 Auslie­ferungsbegehren der sogenannten unabhängigen Staatsanwaltschaft an das Parla­ment gerichtet. Drei Auslieferungsbegehren richteten sich gegen Abgeordnete der Sozialdemokratie, zwei Auslieferungsbegehren richteten sich gegen die Volkspartei, elf an die Freiheitlichen und zwölf ans Bündnis Zukunft Österreich.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 351

Da könnten Sie von den Grünen und auch von SPÖ und ÖVP sagen: Eh klar, Blau, Orange, das sind Verbrecher! – Nein, sehr geehrte Damen und Herren: 14 Auslie­ferungsbegehren gibt es im Zusammenhang mit den Grünen. (Abg. Dr. Graf: Bei den Grünen wird aber nicht stattgegeben! – Abg. Strache: Die werden nicht ausgeliefert!)

Das zeigt einmal mehr, sehr geehrte Damen und Herren, wie die Justiz mit ihren Methoden versucht, Abgeordneten ans Zeug zu flicken (Beifall beim BZÖ): fünf Auslie­ferungsbegehren bei Regierungsabgeordneten und mehr als 36 Auslieferungsbegeh­ren betreffend Oppositionsabgeordnete.

Im Vergleich dazu wurden in der XXII. Gesetzgebungsperiode, zwischen 2002 und 2006, nur zwölf Auslieferungsbegehren gestellt und in der XX. GP, also zwischen 1996 und 1999 13 Auslieferungsbegehren. So hat sich die Beschlusspraxis des Immunitäts­ausschusses geändert. (Abg. Dr. Graf: Staatsanwaltschaft!) So hat sich aber auch die Agitation der Staatsanwaltschaft gegen einzelne Abgeordnete der Opposition in den letzten Jahren geändert.

Auch das ist heute einmal mehr festzustellen: dass wir uns in diesem Haus gegen politisierende rot-schwarze Staatsanwälte zur Wehr setzen müssen, sofern wir noch einen Funken Anstand, Respekt vor unserer eigenen Tätigkeit haben. (Unruhe bei der SPÖ.)

Sehr viele Abgeordnete haben sich in den letzten drei Tagen verabschiedet – auch ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute –, aber sehr viele Abgeordnete haben heute hier auch Wünsche für kommende Gesetzgebungsperioden deponiert. Einer dieser Wün­sche muss es sein, dass wir so viel Respekt vor uns selbst haben, dass wir Abge­ordnete, die zu beschützen sind, weil sie ihrer politischen Tätigkeit nachkommen, auch hier in diesem Haus durch die Immunität schützen (Beifall beim BZÖ), ansonsten aber unsere Forderung schlagend wird, die außerberufliche Immunität gänzlich abzu­schaffen, dann gibt es auch keine Diskussionen mehr.

Solange aber die Immunität nur dazu da ist, Regierungsabgeordnete zu beschützen und Oppositionsabgeordneten ans Zeug zu flicken – weil jede Auslieferung auch in der medialen Berichterstattung einer Vorverurteilung gleichkommt und jeder Abgeordnete dadurch sozusagen durch Sonne, Mond und Sterne geschossen wird, quasi als Verbrecher, der jetzt ausgeliefert worden ist –, so lange müssen wir hier diese Punkte des Immunitätsausschusses zum Anlass nehmen, darüber zu diskutieren.

Die Reform des Immunitätsrechts ist einmal mehr gescheitert. Ich habe heute hier einen Bericht des Immunitätsausschusses aus dem Jahre 1996. Damals begann der Irrsinn der Beschlusspraxis des Immunitätsausschusses, als man da erstmals be­schlos­sen hat, dass der damalige Abgeordnete Dr. Jörg Haider, obwohl ein politischer Zusammenhang festgestellt wurde, ausgeliefert wird.

Seitdem lizitiert man, Jahr für Jahr einmal mehr, diese Immunität – gegen die Abge­ordneten –, anstatt dass man sie schützend dafür verwendet, dass Abgeordnete vor den Exekutivorganen, nämlich vor der österreichischen Bundesregierung und den politischen Machthabern in diesem Land, auch beschützt werden. Das findet nicht statt, seit 1996! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Es ist wenig verwunderlich, dass den damaligen Bericht Herr Abgeordneter Großruck unterschrieben hat, der jetzt die Rolle des Vorsitzenden dieses Immunitätsausschus­ses gespielt hat. Ein schwarzer Vorsitzender mit einer schwarzen Justizministerin und einer politisch weisungsabhängigen Justiz – dagegen müssen wir uns zur Wehr set­zen, sehr geehrte Damen und Herren! Das erhoffe ich mir auch für die künftige Gesetzgebungsperiode. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

1.40

01.40.10

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 352

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 2577 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Klagenfurt, GZ. 19 Hv 24/13i, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B­VG festgestellt, dass hinsichtlich der inkriminierten Sachverhalte mit Ausnahme des gegenüber einem Journalisten ge­äußer­ten Vorwurfs, dass gegen den Privatankläger der Verdacht des Amtsmissbrauchs im Raum stünde, kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher besteht.

Hingegen wird gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass hinsichtlich des Vor­wurfes, der Abgeordnete zum Nationalrat Josef Bucher habe am 7. 2. 2013 einem Journalisten gegenüber geäußert, dass gegen den Privatankläger der Verdacht des Amtsmissbrauchs im Raum stünde, ein Zusammenhang zwischen dieser vom Privat­ankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeord­neten zum Nationalrat Josef Bucher besteht; diesbezüglich wird daher einer behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher nicht zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem von mir soeben verlesenen Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

01.42.19 56. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt (19 Hv 23/13t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher (2578 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 56. Punkt der Tagesordnung.

Es liegen mir keine Wortmeldungen vor.

Daher gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 2578 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Klagenfurt, GZ. 19 Hv 23/13t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher besteht.“

Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

01.43.27 57. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt (19 Hv 24/13i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner (2579 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 57. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 353

Mir liegen keine Wortmeldungen vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 2579 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Klagenfurt, GZ. 19 Hv 24/13i, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

01.44.33 58. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt (19 Hv 23/13t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner (2580 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 58. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Mir liegen keine Wortmeldungen vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 2580 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Klagenfurt, GZ. 19 Hv 23/13t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, der Antrag ist angenommen.

01.45.47 59. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt (11 ST 32/13p) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Johann Rädler (2581 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Jetzt kommen wir zum 59. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Es ist niemand zu Wort gemeldet.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 2581 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, GZ 11 St 32/13p, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Johann Rädler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Johann Rädler besteht.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 354

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

01.47.00 60. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (92 HV 52/13k) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser (2582 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Schließlich kommen wir zum 60. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Mir liegen keine Wortmeldungen vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 2582 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, GZ. 92 Hv 52/13k, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser besteht; daher wird einer behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser nicht zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

01.48.26 Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben hundert Fristsetzungsanträge eingebracht. (Beifall beim BZÖ.) Diese wurden mittlerweile an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Fristsetzungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Windholz, Kollegin und Kollegen

Der Nationalrat wolle gemäß § 43 GOG beschließen, den folgenden Ausschüssen zur Berichterstattung über die jeweils genannten Anträge jeweils eine Frist bis zum 8. September 2013 zu setzen.

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

393/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Um­setzung eines Maßnahmenpaketes für freiwillige Helferinnen und Helfer

898/A(E) der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend finan­zielle Unterstützung von Menschen mit Behinderungen aufgrund von Diskriminierung

1152/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesrahmengesetz zur einheitlichen Regelung über die sozialversicherungs­rechtliche Absicherung von behinderten Menschen in der Beschäftigungstherapie


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 355

1325/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der Aufgaben der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung

außenpolitischer Ausschuss:

1548/A(E) der Abgeordneten Krist, Gahr, Van der Bellen, Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umwidmung und Umgestaltung der Südtiroler faschistischen Relikte in Mahnmäler

1712/A(E) der Abgeordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unter­stützung der deutschen Sprachinseln in Oberitalien durch Gewährleistung des Zugangs zu österreichischen Medien und die Ermöglichung eines deutschsprachigen Unterrichts

1903/A(E) der Abgeordneten Huber, Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung des verpflichtenden Erlernens und Absingens der italienischen Hymne an Südtiroler Schulen

2015/A(E) der Abgeordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Integrierung der Schutzmachtfunktion für Südtirol in die österreichische Verfassung

Bautenausschuss:

2358/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Wohn(rechts)paket

Familienausschuss:

1605/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umgestaltung des FLAF zu einem ausgegliederten Jugend- und Familienzentrum

1924/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend zeitgemäße Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Jugend-Pass

2056/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweite Ausweitung der Jugendmobilität

2141/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen

2142/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Kinderbetreuungsgeldes

Finanzausschuss:

158/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beseiti­gung der Pensionsprivilegien in der Österreichischen Nationalbank und Kürzung der bald über 2 Mrd Euro schweren OeNB Pensionsreserve

550/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau

589/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend einer kurz­fristigen deutlichen Steuerentlastung und einer mittelfristigen umfassenden Steuer­reform im Sinne des BZÖ – Flat Tax – Steuermodells

1464/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ungleichbehandlung bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für die Kinder­betreuung

1708/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Genug gezahlt!“ für überhöhte Gebühren


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 356

1814/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bewerbung des Ankaufs von österreichischen Staatsanleihen durch die Österreicherinnen und Österreicher

1866/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wieder­einführung der Zweckbindung für Wohnbaufördermittel der Länder

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:

556/A(E) der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau

642/A(E) der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend einer Erhöhung der Mittel für den FWF und die FFG

940/A(E) der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Staffelung der Forschungsprämie zugunsten von KMU

1005/A(E) der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend nachhaltige Finanzierung der Grundlagenforschung an den Universitäten

1382/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Forschungsförderungsrichtlinien an die tatsächlichen Gegebenheiten von kleinen und mittleren Unternehmen

1583/A(E) der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Open Data für Österreich

2132/A(E) der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der F&E - Mittel zur Sicherstellung einer 3%-igen F&E - Quote

Gesundheitsausschuss:

1772/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbettung der Kinderhospizbewegung in das österreichische Gesundheitssystem

2135/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Gesundheitsbonus

2247/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehaltes für Kinder

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

559/A(E) der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau

769/A(E) der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend beschränkter Zugang zu Post-Schlüsseln

1161/A(E) der Abgeordneten Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Burka-Verbot in Österreich

1405/A(E) der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostentragung von „schuldhaft verursachten“ Polizeieinsätzen

Justizausschuss:

1010/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwertung illegal beschaffter Daten durch die Republik Österreich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 357

1390/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend aus­drückliche Regelung im Aktiengesetz, die notwendige Qualifikationen für (künftige) Vorstandsmitglieder vorschreibt

1610/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform­bedarf im österreichischen Scheidungsrecht

Ausschuss für Konsumentenschutz:

466/A(E) der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend GVO-freie Fütterung als Kriterium für das AMA-Gütesiegel

1052/A(E) der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend am Telefon geschlossene Verträge

1276/A(E) der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausdeh­nung des Rücktrittsrechts auf Leasing- und Hypothekarkredite

1508/A(E) der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend kosten­pflichtige Service-Hotlines

2131/A(E) der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg aus der Produktionsstrategie „geplante Obsoleszenz“

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

1335/A(E) der Abgeordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deckelung der Agrar-Subventionen auf maximal 25.000 Euro für Großbetriebe

1538/A(E) der Abgeordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortiger Zulassungsstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat

1717/A der Abgeordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 und das Agrarverfahrens­gesetz geändert werden

1720/A(E) der Abgeordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klärung der Eigentumsverhältnisse an agrargemeinschaftlichen Liegenschaften durch den Bund

1885/A(E) der Abgeordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Nahrungsmittel in den Tank

1920/A(E) der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofor­tige Beendigung des Rückforderungsskandals zu Lasten österreichischer Bauern aufgrund von Almflächen-Neuberechnungen

1931/A(E) der Abgeordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortiger Zulassungstopp und neuerliche Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos

2222/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnah­men zur Verhinderung weiterer Lebensmittelskandale

2277/A(E) der Abgeordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Österreich auf­grund der geplanten EU-Saatgutverordnung

Ausschuss für Menschenrechte:

1073/A(E) der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufarbeitung der Verbrechen wider die Menschlichkeit in Slowenien


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 358

2103/A(E) der Abgeordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ent­schließung 1487/2007 des slowakischen Nationalrats über die Unangreifbarkeit der Beneš-Dekrete

Umweltausschuss:

1681/A(E) der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zur Klimastrategie

Unterrichtausschuss:

300/A der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz geändert werden (Nachhilfeunterrichtsgesetz)

601/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesrahmengesetz zur einheitlichen Regelung von Ausbildung, Berufsdefinition und Besoldung von Tageseltern

526/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulreform- und Konjunkturpaket gegen die bildungspolitische Verarmung Österreichs

554/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau

630/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Schulgesundheitsprogramm

1039/A der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über das Privatschulwesen (Privatschulgesetz) geändert wird

1141/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Schulverwaltung

1229/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herauslösung von Bewegungserziehung und Sport aus der Schulautonomie

1655/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Schulsprengeln in Österreich

2077/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berufsverbot für rechtskräftig verurteilte Pädagoginnen und Pädagogen wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung von Unmündigen und Minderjährigen

2295/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend standortbezogenes Sprachförderungskonzept

Verfassungsausschuss:

453/A(E) der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rundfunkgebühren-Reformpaket

455/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert wird

456/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung von Doppelgleisigkeiten bei der Kontrolle der österreichischen Finanzgebarung mittels Integration der Kompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Rechnungshof


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 359

459/A der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

460/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechnungshofgesetz geändert werden

632/A(E) der Abgeordneten Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neu­regelung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter

657/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idgF, geändert wird

767/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­verfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz 1948 geändert wird

740/A(E) der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ein­richtung eines Entschädigungsfonds nach österreichischem Muster in den Heimat­staaten der in Österreich aufgenommenen Heimatvertriebenen und ihrer Nachkommen

944/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kürzung aller Parteienförderungen

1177/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung des Kammerstaates und Reform des Sozialsystems

1230/A der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (Generationengerechtigkeits-Novelle)

1688/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Mitsprache und direkte Demokratie durch „Internet-Volksbegehren“

1897/A der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem zur Verschiebung der Kompetenz für Jugendschutz das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

1813/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entstaat­lichung des ORF

1826/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umge­staltung des Parteiengesetzes zur Verhinderung von Korruption und Machtmissbrauch

1906/A(E) der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erfüllung des Staatsvertrages von Wien

1963/A(E) der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öster­reich neu bauen - umfassende Staats- und Parlamentsreform

2163/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz über die Grundgültigkeitsdauer von Gesetzen (Grundgültigkeitsdauer-Gesetz – GGG)

Verkehrsausschuss:

391/A(E) der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Verkehrssicherheit an schallgeschützten Autobahnstrecken

392/A(E) der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnah­men zur Bekämpfung von Handydiebstählen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 360

394/A(E) der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer 6-Monats-Vignette

633/A(E) der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Been­digung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignetten­pflicht

2164/A(E) der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine neuen Belastungen der Autofahrer durch eine Vignettenpreiserhöhung

2167/A(E) der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserte Sicherheitsbestimmungen bei der Kinderbeförderung in Omnibussen

2245/A(E) der Abgeordneten Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mitbenützung der Busspur durch einspurige Kraftfahrzeuge

2364/A(E) der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend lückenlose Aufklärung der Ursache der Donau-Überschwemmungen aufgrund von Schleusenanlagen durch eine unabhängige internationale Expertenkommission

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

364/A(E) der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Masterplan für ein energieautarkes Österreich

1466/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktions­paket zur Spritpreissenkung

1549/A(E) der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend 10-Punkte-Programm zur Stärkung der mittelständischen Wirtschaft – Genug gezahlt!

1729/A(E) der Abgeordneten Windholz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaf­fung der Mehrfachmitgliedschaften in den Fachgruppen (Fachverbänden) der Wirtschaftskammern

2101/A(E) der Abgeordneten Mag. Brunner, Ing. Hofer, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stromnetzanpassung für die Energiewende

Wissenschaftsausschuss:

1608/A(E) der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „UNI-Bonus“ und „Uni-Card“ – Akutprogramm für die Universitäten

1999/A(E) der Abgeordneten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend 7 Punkte für den Universitätsstandort Österreich

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wenn sich dagegen kein Einwand erhebt, werde ich unpräjudiziell über diese vorliegenden Fristsetzungsanträge unter einem abstimmen lassen.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall; dann gehen wir so vor.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die gegenständlichen Fristsetzungsanträge der Abgeordneten Scheibner, Kollegin und Kollegen, den folgenden Ausschüssen:

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Außenpolitischer Ausschuss

Bautenausschuss


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 361

Familienausschuss

Finanzausschuss

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie

Gesundheitsausschuss

Ausschuss für innere Angelegenheiten

Justizausschuss

Ausschuss für Konsumentenschutz

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft

Ausschuss für Menschenrechte

Umweltausschuss

Unterrichtsausschuss

Verfassungsausschuss

Verkehrsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie sowie

Wissenschaftsausschuss

zur Berichterstattung über die jeweils in den gegenständlichen Fristsetzungsanträgen genannten Anträge jeweils eine Frist bis zum 8. September 2013 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Fristsetzungsanträgen zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

01.50.06Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Petzner, Kollegin und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Notverstaatlichung von Hypo Alpe-Adria-Bank, Kommunalkredit Austria AG und Österreichischer Volksbanken AG.

Da dieser Antrag inzwischen an alle Abgeordneten verteilt wurde, braucht seine Verlesung durch den Schriftführer nicht zu erfolgen.

Die Durchführung einer Debatte wurde nicht beschlossen und nicht verlangt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Stefan Petzner, Kollegin und Kollegen gemäß § 33 GOG

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend der Notverstaatlichung von Hypo Alpe Adria Bank, Kommunalkredit Austria AG und Österreichischer Volks­banken AG (ÖVAG)

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungs­ausschuss im Verhältnis: 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 Grüne, 1 BZÖ einzusetzen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 362

Gegenstand der Untersuchung:

1. Hintergründe, Ursachen und Notwendigkeit der Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria Bank im Jahr 2009, insbesondere die Untersuchung einer vorsätzlich herbei geführten Pleite der Hypo Alpe Adria Bank durch den bewussten Entzug von Kapital im Zusammenspiel des Freistaates Bayern mit Organen der Hypo Alpe Adria Bank bzw. der Bayrischen Landesbank (BayernLB) und Verantwortungsträgern der Republik Österreich, die Aufklärung der diesbezüglichen Tätigkeiten von Verantwortungsträgern der Republik Österreich, insbesondere in Finanzministerium, Finanzprokuratur, Finanz­marktaufsicht und Nationalbank sowie die Klärung der Verantwortung des Mehrheits­eigentümers der Hypo Alpe Adria Bank, der Bayrischen Landesbank (BayernLB), und die Untersuchung der Wahrnehmung der Kontroll-, Prüf- und Aufsichtstätigkeiten bzw. -pflichten seitens der zuständigen staatlichen Organe der Republik Österreich für Bankenaufsicht und Bankenkontrolle. Weiters die Vorgangs­weise der verantwortlichen Organe der Republik Österreich im Zusammenhang mit den rechtlichen Aspekten rund um die Rückzahlung von rund 3 Mrd. Euro Kapital an die Bayrische Landesbank (Bayern LB) sowie die Vorgangsweise der verantwortlichen Organe der Republik Österreich und der verantwortlichen Organe der Hypo Alpe Adria Bank im Zusammen­hang mit Sanierung, Abwicklung und Verkauf der Hypo Alpe Adria Bank nach der Notverstaatlichung.

2. Hintergründe, Ursachen und Notwendigkeit der Notverstaatlichung der Kommu­nalkredit Austria AG im Jahr 2008 sowie der Gründung der KA Finanz AG und die Aufklärung der diesbezüglichen Tätigkeiten von Verantwortungsträgern der Republik Österreich, insbesondere in Finanzministerium, Finanzprokuratur, Finanzmarkt­aufsicht und Nationalbank und die Untersuchung der Wahrnehmung der Kontroll-, Prüf- und Aufsichtstätigkeiten bzw. -pflichten seitens der zuständigen staatlichen Organe der Republik Österreich für Bankenaufsicht und Bankenkontrolle. Weiters die Vorgangs­weise der verantwortlichen Organe der Republik Österreich und der verantwortlichen Organe der KA Finanz AG im Zusammenhang mit Sanierung, Abwicklung und Verkauf der KA Finanz AG nach der Notverstaatlichung.

3. Hintergründe, Ursachen und Notwendigkeit der Teilverstaatlichung der Österreichi­schen Volksbanken AG (ÖVAG) im Jahr 2012 und die Aufklärung der diesbezüglichen Tätigkeiten von Verantwortungsträgern der Republik Österreich, insbesondere in Finanzministerium, Finanzprokuratur, Finanzmarktaufsicht und Nationalbank und die Untersuchung der Wahrnehmung der Kontroll-, Prüf- und Aufsichtstätigkeiten bzw. -pflichten seitens der zuständigen staatlichen Organe der Republik Österreich für Bankenaufsicht und Bankenkontrolle. Insbesondere auch im Hinblick auf die nach­weislichen Warnungen an die verantwortlichen Organe der Republik Österreich betreffend den wahrscheinlichen Ausfall von Rückzahlungen von Kapital und Zinsen an die Republik Österreich seitens der ÖVAG. Weiters die Vorgangsweise der verant­wortlichen Organe der Republik Österreich und der verantwortlichen Organe der ÖVAG im Zusammenhang mit Sanierung, Abwicklung und Verkauf der ÖVAG nach der Notverstaatlichung.

Insbesondere soll der Untersuchungsausschuss Einsicht in sämtliche Verträge und allfällige zwischenstaatliche Vereinbarungen betreffend Notverstaatlichung von Hypo Alpe Adria Bank und Kommunalkredit Austria AG sowie Teilverstaatlichung der Österreichischer Volksbanken AG (ÖVAG) nehmen und diese entsprechend dem Untersuchungsgegenstand prüfen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 363

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsauftrag soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien, deren nachgelagerter Dienststellen, von Akten der Finanz- und Justizbehörden sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.

*****

01.50.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Petzner, Kollegin und Kollegen auf Einsetzung eines Unter­suchungs­ausschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hier ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

01.50.51 Beschluss auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2012/2013

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir folgender Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Strache, Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen vor. Ich verlese den Antrag:

„Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2012/2013 der XXIV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 15. Juli 2013 für beendet zu erklären.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

01.51.30 Antrag auf Permanenterklärung von Ausschüssen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters liegt mir der Antrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 46 Abs. 4 vor, folgende Ausschüsse zu beauftragen, ihre Arbeiten während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen:

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Außenpolitischer Ausschuss

Bautenausschuss

Familienausschuss

Finanzausschuss

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie

Geschäftsordnungsausschuss

Gesundheitsausschuss

Gleichbehandlungsausschuss

Ausschuss für innere Angelegenheiten

Justizausschuss

Ausschuss für Konsumentenschutz

Kulturausschuss


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 364

Landesverteidigungsausschuss

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft

Ausschuss für Menschenrechte

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen

Rechnungshofausschuss

Ausschuss für Sportangelegenheiten

Tourismusausschuss

Umweltausschuss

Unterrichtsausschuss

Unvereinbarkeitsausschuss (Abg. Mag. Kogler: Da werden wir einmal fragen, was der Josef Pröll zur Hypo sagt!)

Verfassungsausschuss

Verkehrsausschuss

Volksanwaltschaftsausschuss

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie

Wissenschaftsausschuss.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen gemäß § 46 Abs. 4, die genannten Ausschüsse zu beauftragen, ihre Arbeiten während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen.

Ich lasse darüber, wenn sich kein Einwand erhebt, in einem abstimmen. – Es erfolgt kein Einwand.

Ich ersuche bei Zustimmung zu diesem Antrag um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit und damit abgelehnt. (Abg. Mag. Kogler: Schon wieder wird Pröll versteckt!)

01.53.01 Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung der Selbständige Antrag 2375/A(E) eingebracht wurde.

Ferner sind die Anfragen 15430/J bis 15501/J eingelangt.

01.53.29 Schlussansprache der Präsidentin

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Am Ende einer Tagung ist es üblich – ich stehe jetzt gar nicht auf –, eine Schlussansprache durch die Präsidentin zu halten, früher der Präsidenten; noch dazu, weil es ja auch die Gesetz­gebungsperiode ist, die zu Ende geht. Ich habe mir erlaubt, Ihnen meine Schluss­ansprache schriftlich zu übermitteln. (Allgemeiner Beifall.) Es sind herzeigbare Zahlen, die dort drinnen sind. Ich glaube, Sie können sie auch gut verwenden.

Das Einzige, was ich in diesem Brief nicht habe, was ich hier mündlich sagen will, ist, dass ich allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Parlamentsdirektion, in den Klubs den parlamentarischen MitarbeiterInnen sehr, sehr herzlich für ihre intensive Arbeit durch fünf Jahre danke. (Allgemeiner Beifall.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 365

Ich darf mich ebenfalls sehr, sehr herzlich bei den Mitgliedern der Präsidialkonferenz bedanken, bei meinen zwei Stellvertretern, Kollegem Neugebauer, Kollegem Graf, und natürlich bei den Klubobleuten, aber auch bei den stellvertretenden Klubobleuten, die immer wieder einmal anwesend waren in der Präsidiale, für die gute Zusammenarbeit, für die kollegiale Zusammenarbeit. Wir haben es, denke ich mir, geschäftsordnungs­mäßig gut hinbekommen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute! Danke. (Allgemeiner Beifall.)

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Die Sitzung ist geschlossen.

01.55.04Schluss der Sitzung: 1.55 Uhr

 

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Parlamentsdirektion

1017 Wien