Parlamentskorrespondenz Nr. 34 vom 24.01.2002

GESUNDHEITSAUSSCHUSS: LKF-SYSTEM AUCH FÜR PRIVATSPITÄLER

Debatte über Drogenproblematik, Hepatitis-C-Opfer

Wien (PK) - In der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses befassten sich die Abgeordneten zunächst mit einem Antrag der Regierungsparteien, der die Errichtung eines Fonds zur Finanzierung privater Krankenanstalten vorsieht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bestimmte Privatspitäler von einem Fonds leistungsorientiert abgerechnet werden. Weiters standen eine Reihe von SPÖ-Anträgen auf der Tagesordnung, die den Themen Suchtgiftmissbrauch, Entschädigungen für Hepatitis-C-Opfer sowie der Qualitätssicherung von Blut und Blutprodukten gewidmet waren.

FONDS ZUR FINANZIERUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN WIRD ERRICHTET

Die Regierungsparteien wollen mit einem Initiativantrag (578/A ) die gesetzliche Basis für die Errichtung eines Fonds zur leistungsorientierten Abrechnung von 48 privaten Krankenanstalten (Fondskrankenanstalten) in den Jahren 2002 bis 2004 schaffen. Der Fonds ist vom Sozialminister im Einvernehmen mit dem Finanzminister zu bestimmen und von der Sozialversicherung im Jahr 2002 mit 1 Mrd. S (72.672.834 €) zu dotieren.

Dieser Fonds hat, wenn eine Leistungspflicht der Sozialversicherung besteht, insbesondere jenen Fondskrankenanstalten, die mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger eine Einzelvereinbarung geschlossen haben, die an Versicherten erbrachten Leistungen unter Anwendung der LKF (leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung) abzugelten. Besteht keine Einzelvereinbarung, leistet der Fonds an die Versicherten einen Pflegekostenzuschuss. Die Gebarung des Fonds unterliegt der Kontrolle durch den Rechnungshof.

Abgeordnete Renate Csörgits (S) kritisierte den Antrag und sah darin einen weiteren Schritt in Richtung einer Zweiklassenmedizin.

Auch Abgeordneter Kurt Grünewald (G) äußerte sich skeptisch. Das LKF-System halte er zwar durchaus für sinnvoll, man müsse sich aber fragen, nach welchen Kriterien die Spitäler ausgesucht werden. Er sei der Auffassung, dass manche gewinnbringende Spitäler "mit Hotel- und Pensionsanschluss" keine Zusatzförderungen mehr brauchen. 

Sie sehe es nicht ein, warum den privaten Krankenanstalten mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, obwohl die Beiträge für die privaten Krankenversicherungen heuer wieder um 6 % erhöht wurden, meinte Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G).

Abgeordnete Beate Hartinger (F) konnte sich der Kritik ihrer Vorrednerin nicht anschließen. Sie erwarte sich durch die Einführung des LKF-Systems mehr Transparenz. Abgeordneter Erwin Rasinger (V)

wies zudem darauf hin, dass mit der Einführung des LKF bei den privaten Krankenanstalten der Schlusspunkt unter eine Reform gesetzt werde, die bereits von der SPÖ-Ministerin Krammer begonnen wurde.

Staatssekretär Reinhart Waneck bezeichnete die Umstellung vom Tagsatzersatz zur leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung als "logische Weiterentwicklung", um für sämtliche österreichische Krankenhäuser einen gemeinsamen Planungshorizont erarbeiten zu können. Zudem habe man im Rahmen einer 15a-Vereinbarung strenge Qualitätskriterien beschlossen, die nunmehr einforderbar sind und deren Nicht-Einhaltung Sanktionsmechanismen nach sich ziehen. Er machte noch darauf aufmerksam, dass die Liste der von diesem Gesetz erfassten Krankenanstalten auf einem Vertrag zwischen Hauptverband und Wirtschaftskammer Österreich basiere.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag in der Fassung eines F-V-Abänderungsantrags mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. Der Antrag des Abgeordneten Lackner auf Einsetzung eines Unterausschusses zum Thema Privatkrankenanstalten fand hingegen keine Mehrheit.

SPÖ FÜR ERSTELLUNG EINES UMFASSENDEN, JÄHRLICHEN DROGENBERICHTS

Eine Ergänzung im Suchtmittelgesetz soll den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen verpflichten - in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Justiz und dem Bundesminister für Inneres - jährlich einen umfassenden Drogenbericht zu erstellen und diesen dem Nationalrat vorzulegen. Der neue § 24a sieht darüber hinaus eine detaillierte Auflistung von Daten und Informationen vor, die ein solcher Bericht jedenfalls enthalten müsste: aktuelle epidemiologische Daten, Umfang der Abgabe von Suchtmitteln durch Apotheken, Darstellung und Analyse gesundheitsbezogener Maßnahmen, Tätigkeits- und Finanzbericht der anerkannten Drogeneinrichtungen, Präventionsmaßnahmen, Bedarf und Einsatz öffentlicher Mittel etc. (268/A ).

Es gebe derzeit keine umfassende Darstellung über Suchtkrankheiten (inklusive Alkoholerkrankungen, Spielsucht etc.), bemängelte Abgeordneter Johann Maier (S). Entsprechendes Zahlenmaterial sei aber Voraussetzung dafür, um eine langfristige und sinnvolle Drogenpolitik zu machen. Auch im ÖBIG-Bericht sei etwa nachzulesen, dass es aufgrund der mangelnden Datenlage nicht möglich sei, gewisse Trends zu verifizieren. Durch die Anonymisierung der Informationen könne auch ein möglicher Missbrauch weitestgehend ausgeschlossen werden.

Es gebe schon viele und sehr gute Berichte, erklärte Abgeordnete Ridi Steibl (V), weshalb sie dem Anliegen der SPÖ nicht näher trat. Im Vordergrund stehe ihrer Ansicht nach vielmehr die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen in den Ländern gemeinsam mit dem Bund.

Staatssekretär Reinhart Waneck wies zunächst darauf hin, dass es sich bei dieser Thematik um eine Querschnittsmaterie (Ministerien für Justiz, Inneres und Soziales) handle. Überdies werde jährlich der ÖBIG-Bericht erstellt, der u.a. auch auf die Alkoholsucht eingeht. Trotz der erforderlichen Sparmaßnahmen konnten die Mittel für diesen Ansatz erhöht werden, zeigte sich Waneck erfreut. Der Vertreter des Justizressorts, Gerhard Litzka, führte weiter aus, dass der ÖBIG-Bericht einem internationalen Raster folge, wodurch eine gute Vergleichbarkeit gegeben sei. Man könne vielleicht Kleinigkeiten noch hinzunehmen, er warne jedoch davor, höchst sensible Daten in den Bericht aufzunehmen.

Da der Antrag nur von den Oppositionsparteien unterstützt wurde, verfiel er der Ablehnung.

SPÖ LEHNT ÄNDERUNG DER SUCHTGIFT-GRENZMENGENVERORDNUNG AB

Entsprechend der Auffassung der überwiegenden Mehrheit der Strafrechtsexperten der Enquetekommission "Die Reaktion auf strafbares Verhalten in Österreich, ihre Angemessenheit, ihre Effizienz, ihre Ausgewogenheit" soll die Suchtgift-Grenzmengenverordnung (Absenkung der Grenzmenge bei Heroin von 5 Gramm auf 3 Gramm) nicht geändert werden, forderte die SPÖ in einem Entschließungsantrag. (316/A[E])- Da sich die Gesetzeslage in der Zwischenzeit jedoch geändert hat, wurde dieser Antrag zurückgezogen.

Abgeordneter Johann Maier (S) wollte dennoch feststellen, dass durch diese Maßnahme der Personenkreis, der "Therapie statt Strafe" erhalten kann, massiv eingeschränkt werde, was wiederum zu einer verstärkten Kriminalisierung suchtgiftkranker Menschen führt.

Staatssekretär Reinhart Waneck kam auf den letzten Drogenbericht zu sprechen und gab zu bedenken, dass etwa Oberösterreich derzeit mit Suchtgiften überschwemmt werde und Heroin in sehr reiner Form angeboten wird. Die Praxis zeige, dass die Regierung richtig gehandelt hat, war der Staatssekretär überzeugt. Zudem gebe es einen Spielraum für die Richter hinsichtlich der Anzeigenrücklegung bei Therapiemöglichkeit.

SOZIALDEMOKRATEN FÜR RASCHE ENTSCHÄDIGUNG DER HEPATITIS-C-OPFER

Geht es nach der SPÖ sollen sowohl Plasmaspender als auch Plasmaempfänger, die sich zwischen den späten sechziger Jahren und dem Ende der achtziger Jahre mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert haben, rasch eine finanzielle Entschädigung für ihre Gesundheitsbeeinträchtigung und den Verlust von Lebensqualität erhalten. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird daher aufgefordert, bis zum Jahresende 2001 (bzw. 30. Juni 2002 laut Abänderungsantrag) den versprochenen Fonds zu schaffen, um allen Hepatitis-C-infizierten Geschädigten durch Plasmapheresen (sowohl Spender als auch Empfänger) eine entsprechende Entschädigung zu gewähren. (441/A[E])

Staatssekretär Waneck informierte darüber, dass der Fonds bereits mit den Auszahlungen begonnen habe und derzeit liquide sei (2000: 5 Mill.  S, 2001: 15 Mill. S, 2002: 15 Mill. S vom Bund). Insgesamt wurden 300 Anträge gestellt, wobei 200 erledigt sind und 70 Personen eine regelmäßige Zahlung erhalten. Es sei nun auch gelungen, sowohl von den Gesundheitslandesräten als auch von den Pharmafirmen eine Zusage zur Finanzierung zu erhalten, stellte Waneck fest.

Der Antrag wurde in der Fassung des Abänderungsantrages abgelehnt.

SPÖ: QUALITÄTSSICHERUNG BEI VERWENDUNG VON BLUT UND BLUTPRODUKTEN

Ein weiteres Anliegen der SPÖ ist eine Adaptierung des österreichischen Blutsicherungsgesetzes mit dem Ziel einer verstärkten Qualitätssicherung bei der Verwendung von Blut und Blutprodukten. In einem von Abgeordnetem Manfred Lackner eingebrachten Entschließungsantrag wird insbesondere der verstärkte Einsatz moderner elektronischer Informationstechnologien und eine entsprechende Abstimmung der in diesem Bereich verwendeten Software urgiert. So spricht sich die SPÖ u.a. für eine elektronische Erfassung der gesamten Spender- und Empfängerdokumentation bis spätestens Ende 2002 und für eine lückenlose elektronische Erfassung von Schlüsselinformationen bei Produktion, Lagerung, Transport, Transfusion, Verarbeitung oder Vernichtung von Blut und Blutprodukten bis spätestens Ende 2003 aus. Zudem sollte bis Ende 2002 sichergestellt sein, dass jede Veränderung von digitalen Dokumenten erkennbar ist, etwa durch den Einsatz der digitalen Signatur. (443/A[E])

Abgeordnete Christine Lapp (S) unterstrich die  Wichtigkeit einer durchgängigen Qualitätssicherung für BlutspenderInnen und EmpfängerInnen.

Staatssekretär Reinhart Waneck riet den Sozialdemokraten, diesen Antrag "reifen" zu lassen, zumal im Februar dieses Jahres im AKH - im April im Krankenhaus Lainz - ein in Österreich entwickeltes System erprobt und im August abgeschlossen werden soll. Ein anderes Projekt wird im Hanusch-Spital gestartet werden. Da es sich, wie Waneck ausdrücklich betonte, um ein wichtiges Thema handelt, sollte die SPÖ ihren Antrag zurückziehen und ein gemeinsames Vorgehen aller Fraktionen in Betracht gezogen werden.

Der S-Antrag wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages (ein Gesetzentwurf soll bis "30. Juni 2002" vorgelegt werden) von den Regierungsparteien abgelehnt.(Schluss)