Parlamentskorrespondenz Nr. 66 vom 05.02.2002

REGIERUNGSVORLAGEN UND BERICHTE AN DEN BUDGETAUSSCHUSS

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DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN MIT DER REPUBLIK SINGAPUR

Österreich hat mit der Republik Singapur ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Einkommensteuern abgeschlossen. Es orientiert sich an den Grundsätzen, die vom Fiskalausschuss der OECD erarbeitet wurden und internationale Anerkennung gefunden haben (959 d.B. ).

EU-ANPASSUNG DES NATIONALBANKGESETZES

Zu den Maßnahmen, mit denen die Europäische Union den Euro gegen Geldfälschung schützen will, zählt auch die Verpflichtung der Kreditinstitute, gefälschte Banknoten und Münzen unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen und den zuständigen Behörden zu übermitteln. Mit einer Änderung des Nationalbankgesetzes soll diese Verpflichtung nun auch auf Wechselstuben ausgedehnt werden (968 d.B. ).

EIN GESETZ ZUR ANKURBELUNG DER KONJUNKTUR

Angesichts der aktuellen Konjunkturschwäche hat die Bundesregierung am 15. Jänner 2002 ein Maßnahmenpaket zur Standortverbesserung und zur Konjunkturbelebung beschlossen und dem Nationalrat einen Entwurf für ein Konjunkturbelebungsgesetz 2002 vorgelegt. Er enthält folgende steuerliche Begünstigungen: Auf der Basis eines umfassenden Forschungsbegriffes werden ein Forschungsfreibetrag (10 %) und eine Forschungsprämie (3 %) eingeführt. Der bestehende Bildungsfreibetrag soll von 9 auf 20 % angehoben und dem Freibetrag alternativ dazu eine Bildungsprämie (6 %) zur Seite gestellt werden. Für den Neubau von Gebäuden ist eine vorzeitige Abschreibung von 7 % mit einem Maximalbetrag von 3,8 Mill. € vorgesehen. Die bestehenden Steuerbegünstigungen für Betriebsneugründungen sollen bis zu einem Grundstückswert von 75.000 € auf Betriebsübertragungen ausgeweitet werden.

Die Arbeitsvermittlung wird neu geregelt: Das Verbot der gleichzeitigen Ausübung von Arbeitsvermittlung und Arbeitskräftüberlassung soll aufgehoben, bürokratische Hemmnisse für private und gemeinnützige Arbeitsvermittler sowie für Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen sollen abgebaut werden.

Das Weiterbildungsgeld für Arbeitslose soll längerfristig abgesichert werden. Den durch diese Neuerungen zu erwartenden Netto-Steuerausfall für den Bund beziffert das Finanzministerium für das Jahr 2002 mit 0,2 Mrd. S und für die Folgejahre jeweils mit 2,4 Mrd. S (977 d.B. ).

BERICHTE AN DEN BUDGETAUSSCHUSS

VORBELASTUNGEN IM 4. QUARTAL 2001

Finanzminister Karlheinz Grasser hat dem Budgetausschuss im Rahmen der begleitenden Haushaltskontrolle berichtet, dass er im 4. Quartal 2001 1,57657 Mrd. S an Vorbelastungen künftiger Budgets genehmigt hat. Die bedeutendsten Beträge galten Aufwendungen des Bundesheeres (1,2 Mrd. S) und der Förderung landwirtschaftlicher Kredite (239 Mill. S) (32 BA).

BERICHT ÜBER DAS EINGEHEN, DIE PROLONGIERUNG UND DIE KONVERTIERUNG VON FINANZSCHULDEN UND WÄHRUNGSTAUSCHVERTRÄGEN IM FINANZJAHR 2001

Der Finanzminister hat das Limit, das ihm der Nationalrat mit dem Bundesfinanzgesetz 2001 für die Finanzschuldenaufnahme gesetzt hat, im Vorjahr mit 175,763,312,550.85 S ausgeschöpft.

Im Rahmen von Währungstauschverträgen ging der Finanzminister Verpflichtungen in der Höhe von 15.014.971.969,85 S ein, denen Forderungen von 14.896.837.092,12 gegenüberstanden.

Im Einzelnen ist dem Bericht zu entnehmen, dass im Jahr 2001 keine Finanzschulden auf Rechnung 2002 aufgenommen und keine Prolongationen durchgeführt wurden.

Für Konversionszwecke wurden Finanzschulden in der Höhe von 111.689.744.063,11 S aufgenommen. Sie dienten der Erfüllung ursprünglicher vertraglicher Verpflichtungen, der Refinanzierung vorzeitiger Tilgungen und der Erfüllung von Verpflichtungen aus Währungstauschverträgen (33 BA).

VERÄUSSERUNG VON UNBEWEGLICHEM BUNDESVERMÖGEN IM JAHR 2001

Im Vorjahr hat der Finanzminister der Veräußerung einer bundeseigenen Liegenschaft in der Wiener Innenstadt im Ausmaß von 300 m2 und im Wert von 50 Mill. S zugestimmt.

Alle anderen Verfügungen über unbewegliches Bundeseigentum lagen im Einzelfall unter der Grenze von 25 Mill. S. Die Summe aller im Jahr 2001 getroffenen Verfügungen beträgt 497.201.883,3 S. Das im Bundesfinanzgesetz 2001 fixierte Limit von 500 Mill. S wurde somit nicht überschritten (34 BA). (Schluss)