Parlamentskorrespondenz Nr. 167 vom 12.03.2002

PROGRAMM ZUR KONJUNKTURBELEBUNG PASSIERT WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS

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Wien (PK) - Obwohl die Ökonomen die Konjunkturaussichten in jüngster Zeit wieder besser beurteilen, hat der Wirtschaftsausschuss in seiner heutigen Sitzung dem Plenum teils einstimmig, teils mit F-V-Mehrheit den Regierungsentwurf (977 d.B.) für ein Konjunkturbelebungsgesetz 2002 zur Annahme empfohlen. Das Programm zielt auf die Förderung von Forschung und Weiterbildung, Betriebsneugründungen, Neubauten und auf Erleichterungen für Arbeitsvermittler. Die Kosten, also den Steuerausfall für den Bund, beziffert die Regierung für 2002 mit 14,5 Mill. € und für die Folgejahre jeweils mit rund 175 Mill. €.

Mit einem Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage und einem Antrag auf Änderung des Fremdengesetzes und des Bundesfinanzgesetzes schufen die Regierungsparteien zudem die Voraussetzungen zur Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung durch die Zollbehörden, wobei das eingesetzte Kontrollpersonal auf 98 Personen mehr als verdoppelt wurde.

Zudem wurden - einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Rechnung tragend - Arbeitnehmer, die die gesetzliche Altersgrenze für die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer erreichen, von der Arbeitslosenversicherungspflicht befreit.

DIE MASSNAHMEN IM EINZELNEN

Das Konjunkturbelebungsprogramm der Bundesregierung enthält einen Forschungsfreibetrag (10 %) und eine Forschungsprämie (3 %). Der bestehende Bildungsfreibetrag wird von 9 % auf 20 % erhöht und zusätzlich eine Bildungsprämie (6 %) eingeführt. Das Weiterbildungsgeld für Arbeitslose soll längerfristig abgesichert werden.

Für den Neubau von Gebäuden ist eine vorzeitige Abschreibung von 7 % mit einem Maximalbetrag von 3,8 Mill. € vorgesehen. Die bestehenden Steuerbegünstigungen für Betriebsneugründungen sollen bis zu einem Grundstückswert von 75.000 € auf Betriebsübertragungen ausgeweitet werden.

Während die Opposition diese Vorhaben als "richtige wirtschaftspolitische Schritte" (S-Abgeordnete Maria Kubitschek unisono mit ihrem G-Kollegen Werner Kogler) begrüßte und ihnen zustimmte, lehnte sie die folgenden Gesetzesänderungen "als Verschlechterung arbeitsrechtlicher Standards" ab: Für Arbeitsvermittler fällt das Verbot der gleichzeitigen Ausübung von Arbeitsvermittlung und Arbeitskräftüberlassung. Bürokratische Hemmnisse, wie sie bislang für private und gemeinnützige Arbeitsvermittler sowie für Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähige Berufsvereinigungen galten, werden abgebaut.

EINE LEBHAFTE DEBATTE ÜBER KONJUNKTUR UND KONJUKTURPOLITIK

Die Diskussion, die Ausschussobmann Reinhold Mitterlehner leitete, eröffnete Abgeordnete Maria Kubitschek (S) mit der Kritik, die vorgesehenen Maßnahmen würden dem schönen Titel "Konjunkturbelebungsgesetz" nicht gerecht. Steuererleichterungen zugunsten von Forschung und Bildung seien zwar richtige strukturpolitische Maßnahmen, daher stimme die SPÖ diesen Neuerungen auch zu, eine Konjunkturbelebung sei davon aber nicht zu erwarten. Die sozialrechtlichen Maßnahmen seien abzulehnen, weil sie Verschlechterung für 30.000 Leiharbeiter bedeuteten.

Abgeordneter Franz Riepl(S) unterstrich die Notwendigkeit, gegen organisierte Formen des Steuer- und Abgabenbetrugs vorzugehen, wandte sich aber dagegen, die diesbezüglichen Maßnahmen in ein Konjunkturbelebungsprogramm zu packen. In der Hauptsache wandte er sich gegen neue Zuständigkeiten im Sozialbereich und warnte vor einer Schwächung des AMS und vor Nachteilen für die Arbeitnehmer. Riepl plädierte dafür, die seiner Meinung nach wohlbegründete Trennung von Arbeitsvermittlung und Arbeitskräfteüberlassung beizubehalten, da sie für Rechtssicherheit der Arbeitnehmer sorge. Er äußerte die konkrete Befürchtung, dass der erst vor einigen Tagen abgeschlossene Kollektivvertrag für Leiharbeitskräfte unterlaufen werden könnte. - Solche Maßnahmen seien nicht geeignet, die Konjunktur zu beleben, schloss Riepl.

Abgeordneter Günter Stummvoll (V) sprach demgegenüber von einem intelligenten Programm, das standortpolitische, konjunkturpolitische und strukturpolitische Elemente sinnvoll verbinde und sich vorteilhaft von Konjunkturprogrammen früherer Regierungen unterscheide, die bloß Milliarden in die öffentliche Nachfrage gepumpt hätten. Die Erhöhung der Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt sei notwendig, weil Österreich im internationalen Vergleich Änderungsbedarf habe, erinnerte Stummvoll, der Verständnis für die Kritik der Opposition zeigte, aber zugleich anmerkte, dass diese Kritik nicht den Anforderungen an eine moderne Konjunkturpolitik entspreche.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) warf der Regierung vor, keine Konjunkturbelebung, sondern Verschlechterung von Arbeitnehmerstandards herbeizuführen. "Was Sie hier vorlegen, ist eine Mogelpackung unter dem Titel Konjunkturbelebungsprogramm."

Abgeordneter Maximilian Hofmann (F) besprach die zu erwartenden Wirkungen des erhöhten Forschungsfreibetrags und des 20-prozentigen Bildungsfreibetrags und die vorzeitige Abschreibung von Gebäudeinvestitionen im Jahr 2002 als sehr positiv für die Konjunktur.

Im Zusammenhang mit der Behandlung des Konjunkturbelebungsgesetzes 2002 legte der Abgeordnete einen Antrag auf Änderung des Fremdengesetzes und des Bundesfinanzgesetzes vor, der darauf abzielte, für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung insgesamt 98 Planstellen bereit zu stellen, 93 von ihnen waren bisher im Bereich der Arbeitsinspektion eingesetzt. - Dieser Antrag erhielt bei der Abstimmung die Mehrheit der Koalitionsparteien.

Abgeordnete Maria Kubitschek (S) antwortete Abgeordnetem Stummvoll und meinte, eine offensive Konjunkturpolitik, die wirke, koste Geld. Eine Konjunkturpolitik, die nichts koste, könne nichts bewirken. Die Regierung sei offenbar entschlossen, in einer schwierigen konjunkturellen Situation die restriktive Budgetpolitik fortzusetzen, daher sei sie auch nicht bereit, ein Konjunkturbelebungspaket zu verabschieden. Sie sollte konsequent sein und auf den Begriff "Konjunkturbelebung" verzichten.

Abgeordneter Werner Kogler (G) stimmte den Ausführungen der SP-Vorredner zu und unterstrich insbesondere, dass Strukturmaßnahmen langfristig wirkten. Die Förderung von Forschung und Bildung sei in Ordnung, ob die gegenwärtige Regierung aber die Voraussetzungen für eine Aufhellung der Wirtschaftsstimmung mitbringe, stand für Kogler in Frage. Er hielt den SPÖ-Vorschlag zur Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages für eine "schlaue Idee". Die Maßnahmen der Regierung gegen die illegale Beschäftigung bezeichnete Kogler als "fadenscheinige Reaktion auf den Frächterskandal". Den Titel des Gesetzes hielt auch er für unzutreffend.

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein gab Abgeordneter Kubitschek teilweise Recht und sagte, manche der vorgeschlagenen Maßnahmen hätten tatsächlich langfristige Wirkungen. Die vorzeitige Abschreibung bei Bauinvestitionen werde aber ganz sicher kurzfristig wirken. Diametral andere Auffassungen als die Opposition vertrat der Ressortchef hinsichtlich der arbeits- und sozialrechtlichen Maßnahmen. Die Deregulierung des Arbeitsmarktes sei zweckmäßig, vor allem auch die Aufhebung der für ihn "künstlichen" Unterscheidung zwischen Arbeitsvermittlung und Arbeitskräfteüberlassung. Das AMS werde nicht geschwächt, bekomme aber Konkurrenz, sagte Bartenstein und teilte den Abgeordneten mit, dass er im Wege einer Sonderprüfung des Rechnungshofes klarstellen möchte, dass die Verhältnisse beim AMS wesentlich besser seien als in Deutschland. Auch beim Thema Konjunkturpolitik regte der Wirtschaftsminister einen Vergleich mit Deutschland an. Während die deutsche Regierung das Nulldefizit-Ziel aufgegeben und damit der europäischen Währung massiv geschadet habe, sei die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland auf 4,3 Mill. weiter gestiegen. Österreich hingegen halte am Nulldefizit fest und verzeichne zuletzt wieder rückläufige Beschäftigungslosenzahlen.

Der Kampf gegen die illegale Beschäftigung passe ausgezeichnet zur Konjunkturpolitik, führte der Minister weiter aus und machte darauf aufmerksam, dass die personellen Kapazitäten zur Kontrolle der illegalen Beschäftigung mehr als verdoppelt wurden. Bartenstein sah weder Nachteile für die Arbeitnehmer noch eine Verschlechterung ihrer Standards. Abgeordneten Kogler erinnerte der Minister daran, dass weder die USA noch Österreich eine Rezession verzeichnet haben und die Maximalstrafen für die illegale Beschäftigung massiv erhöht werden.

Abgeordneter Josef Trinkl (V) befürwortete die steuerlichen Erleichterungen für die baulichen Investitionen, da dies die Wirtschaft besonders stark ankurble und verwies auf die erfolgreiche Tätigkeit privater Arbeitsvermittler.

Abgeordneter Kurt Heindl (S) betonte das Interesse der Opposition an einer positiven Wirtschaftsstimmung und kündigte die Zustimmung zu den vorgesehenen Strukturverbesserungen an. Gleichzeitig schloss er sich aber der Kritik an einem "Konjunkturbelebungsprogramm" an, von dem keinerlei kurzfristige Wirkungen zu erwarten seien.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (F) zeige sich dagegen optimistisch über die Auswirkungen des Konjunkturbelebungspakets und bekannte sich auch dazu, das AMS dem Wettbewerb privater Arbeitsvermittler auszusetzen, da dort immer noch zuviel verwaltet und zu wenig vermittelt werde. Von der Übertragung der Kontrolle der illegalen Beschäftigung vom Arbeitsinspektorat zu den Zollbehörden erwartete sich Dolinschek mehr Kontrolleffizienz.

Abgeordneter Hannes Bauer (S) hielt abschließend fest, dass der österreichische Arbeitsmarkt sehr flexibel gestaltet sei.

NOVELLE ZUM PREISTRANSPARENZGESETZ MIT EU-ANPASSUNGEN

Eine EU-Ratsentscheidung über ein gemeinschaftliches Verfahren zur Unterrichtung und Konsultation über die Kosten der Versorgung mit Rohöl und die Verbraucherpreise für Mineralölerzeugnisse soll in Österreich durch eine Novelle zum Preistransparenzgesetz vollzogen werden. Im Mittelpunkt des einstimmig verabschiedeten Entwurfes stehen Regelungen für die Erhebung und die Übermittlung von Informationen durch die Fachverbände der Mineralölindustrie sowie des Mineralöl- und Brennstoffhandels an den Wirtschaftsminister und dessen Verpflichtung zur Information der EU-Kommission (948 d.B.).

STROMMARKT: KOALITION KRITISIERT WIENER NETZTARIFAUFSCHLÄGE 

"Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes in Wien" veranlassten die Energiesprecher der Regierungsparteien, die Abgeordneten Karlheinz Kopf und Maximilian Hofmann, zu einem Entschließungsantrag auf Änderung des Gesetzes. Die Antragsteller kritisierten die in Wien festgelegte Förderstrategie bezüglich Strom aus der Kraft-Wärme-Kopplung und verlangen Vorkehrungen gegen ungerechtfertigte Netztarifaufschläge (580/A[E]).

Das Problem könne auf unterschiedliche Arten gelöst werden, meinte Abgeordneter Karlheinz Kopf (V), entweder gebe man dem Stromregulator die Möglichkeit, Verordnungen aufzuheben oder man schaffe eine bundeseinheitliche Regelung. Eine zusätzliche Schwierigkeit ergebe sich auch dadurch, dass die Versorgungsgebiete nicht mit den Landesgebieten identisch sind.

Es sei unbestritten, dass die Förderung von erneuerbaren Energieträgern auf neue Beine gestellt werden müsse, urteilte Abgeordneter Georg Oberhaidinger (S). Den vorliegenden Entschließungsantrag lehne seine Fraktion jedoch ab, da es nicht um eine "lex Wien" gehen könne. Auch Abgeordneter Werner Kogler (G) sprach sich für bundeseinheitliche Regelungen aus.

Von einer "lex Wien" könne keine Rede sein, entgegnete Bundesminister Martin Bartenstein. Es war Wien vorbehalten, einen - seiner Auffassung nach - ungerechtfertigten Zuschlag einzuheben und das Territorialitätsprinzip anzuwenden. Dadurch würden nicht nur die Liberalisierungsschritte konterkariert, sondern auch dem Standort Wien ein großer Schaden zugefügt. Er stand dem Entschließungsantrag positiv gegenüber, da er nun gestärkt in die Verhandlungen über einen einheitlichen Stromzuschlag gehen könne. - Bei der Abstimmung wurde der Antrag von FPÖ und ÖVP angenommen.

SPÖ VERLANGT ZWEITEN BERICHT ÜBER EURO-UMSTELLUNG

In einem Entschließungsantrag verlangten die SP-Abgeordneten Johann Meier und Kurt Gassner vom Wirtschaftsminister die Vorlage des zweiten Berichts über die Euro-Bargeldumstellung bis zum 22.2.2002 (575/A[E]). Die Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) stellte einen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen wurde.

Eingangs der Sitzung hatte der Wirtschaftsausschuss Abgeordneten Maximilian Hofmann (F) anstelle des aus dem Nationalrat ausgeschiedenen Helmut Haigermoser zum Obmannstellvertreter und Abgeordneten Josef Trinkl (V) zum Schriftführer gewählt. Beide Wahlen erfolgten einstimmig. (Schluss)