Parlamentskorrespondenz Nr. 106 vom 12.03.2003

ANTRÄGE (61 - 69)

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ÖVP UND FPÖ WOLLEN KOMPETENZEN INNERHALB DER REGIERUNG NEU VERTEILEN

ÖVP und FPÖ haben einen Vorschlag zur Änderung des Bundesministeriengesetzes vorgelegt, das die Kompetenzverteilung innerhalb der Bundesregierung regelt. Zentrale Punkte der Novelle sind die Eingliederung des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport in das Bundeskanzleramt und die Teilung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen in zwei Ressorts: ein um den Konsumentenschutz erweitertes Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und ein Bundesministerium für Gesundheit und Frauen.

In die Kompetenz des neuen Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen fallen unter anderem Angelegenheiten des Gesundheits- und des Veterinärwesens, die Nahrungsmittelkontrolle, Gentechnologie und Angelegenheiten der Kranken- und Unfallversicherung, weiters die Koordination der Frauenpolitik, Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt sowie die Gleichbehandlungskommissionen für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst. Im Sozialministerium verbleiben u.a. die Bereiche Sozialversicherung (ohne Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung), Sozialhilfe, Familie, Jugend und Senioren, Jugendwohlfahrt, Pflegevorsorge, Behinderte sowie die Zuständigkeit für den Familienlastenausgleichsfonds. Vom Justizministerium übernimmt das Sozialministerium den Konsumentenschutz.

Neben diesen Neuerungen sieht die Änderung des Bundesministeriengesetzes noch eine Reihe kleinerer Kompetenzverschiebungen vor. So gibt das Bundeskanzleramt im Sinne einer Zuständigkeitskonzentration die Kompetenzen für Krisenmanagement und internationale Katastrophenhilfe an das Bundesministerium für Inneres und die Zuständigkeit für staatliche Beihilfen und Wettbewerbskontrolle an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ab. Dafür soll es künftig führend für allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes zuständig sein - allerdings im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium, dem Landwirtschaftsministerium und dem Sozialministerium. Als eine neue Aufgabe des Bundeskanzleramtes nennt der VP-FP-Antrag außerdem eine Koordinationsfunktion in Bezug auf die rechtzeitige und vollständige Umsetzung von EU-Richtlinien. Durch die Eingliederung des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport fallen öffentliche Verwaltung, Beamte und Sport künftig in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes.

Das Innenministerium übernimmt vom Finanzministerium die Zuständigkeit für die Zollwache und die Organe der Schifffahrtspolizei und wird zudem auch für Angelegenheiten des unabhängigen Bundesasylsenats zuständig sein.

Neu ist darüber hinaus, dass die Bundesregierung künftig in Einzelfällen den zuständigen Minister ermächtigen kann, bestimmte Aufgaben selbständig wahrzunehmen, mit denen aufgrund gesetzlicher Vorschriften eigentlich die Bundesregierung selbst betraut ist. Bei entsprechender Ermächtigung kann der Minister bis auf Widerruf in den jeweiligen Angelegenheiten ohne vorherigen Miniterratsbeschluss aktiv werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, unerwünschte Verzögerungen dringlicher Maßnahmen hintanzuhalten, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Bundesregierung zu entlasten. Angelegenheiten, die der Bundesregierung durch verfassungsgesetzliche Bestimmungen zur Besorgung übertragen sind, können allerdings nicht einem einzelnen Minister überantwortet werden.

Schließlich enthält der VP-FP-Antrag noch Übergangsbestimmungen für die Personalvertretung in einzelnen Ressorts. (69/A)

GRÜNE FÜR BESEITIGUNG DER VOLLZUGSDEFIZITE IM LEBENSMITTELRECHT

Eine umgehende Novellierung des Lebensmittelgesetzes im Hinblick auf mehr Effizienz und besseren Vollzug fordern die Grünen in einem Entschließungsantrag. Sowohl im verwaltungsrechtlichen als auch im strafrechtlichen Verfahren orten sie Defizite, was nicht nur zu Risiken für Leib und Leben führe, sondern auch zu Marktverzerrungen zu Ungunsten jener UnternehmerInnen, die sich an das Gesetz halten.

Die AntragstellerInnen kritisieren insbesondere, dass eine nicht unbeträchtliche Zahl von Verfahren vielfach aus formalen Gründen oder "fast mutwillig" vom Unabhängigen Verwaltungssenat eingestellt würde, die Verwaltungsstrafen niedrig ausfielen und die Überantwortung der lebensmittelrechtlichen Verantwortlichkeiten auf die ArbeitnehmerInnen, im Regelfall auf die FilialleiterInnen, fielen. Bei den Gerichtsverfahren wiederum seien die Sanktionsmöglichkeiten an das subjektive Verschulden eines Täters bzw. einer Täterin geknüpft, auf der Suche nach weiteren möglichen Verantwortlichen trete Verfolgungsverjährung ein und der Strafrahmen könnte von RichterInnen zunehmend als zu drakonisch im Vergleich zu anderen Straftaten angesehen werden. (61/A[E])

GRÜNE FORDERN VALORISIERUNG DES PFLEGEGELDES

Geht es nach den Vorstellungen der Grünen, so soll die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2003 dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes, rückwirkend mit 1.1.2003 vorlegen. (62/A[E])

GRÜNE: ZU- UND ABSCHLÄGE BEI RICHTWERTMIETEN KLAR REGELN

"Aktuelle Studien über die Höhe von Altbau-Mietzinsen bestätigen, dass es de facto keinen Unterschied mehr zwischen - an sich begrenzten - Richtwertmieten und frei vereinbarten Mieten gibt". So argumentieren die Grünen ihren Entschließungsantrag betreffend Novellierung der Wohnungsgesetzgebung. Sie fordern darin die Verpflichtung, die Art und Höhe der Zu- und Abschläge zum Richtwert im Mietvertrag genau anzugeben. Die Art der Zu- und Abschläge und deren Höhe sollte gesetzlich klar festgelegt und begrenzt werden, meinen die Grünen. (63/A[E])

SPÖ WILL FEUERWEHREN UND WOHLFAHRTSORGANISATIONEN BEI ANSCHAFFUNG NEUER GERÄTE MEHRWERTSTEUER RÜCKERSTATTEN  

Obwohl die gesetzlichen Anforderungen ständig wachsen und die Dienste für die Allgemeinheit unschätzbaren Wert haben, erhalten Feuerwehren, Wohlfahrtsorganisationen und freiwillige gemeinnützige  Organisationen nicht maßgeblich mehr Geld, bedauern SPÖ-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag. Eine besondere Last bei notwendigen Investitionen stelle für diese Organisationen die an den Finanzminister abzuführende Mehrwertsteuer dar. Sie fordern daher die Bundesregierung auf, die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, um die genannten Einrichtungen bei notwendigen Investitionen von der Mehrwertsteuer zu befreien. (64/A[E])

SPÖ: HAFTENTSCHÄDIGUNG SOLL MENSCHENRECHTSKONVENTION ENTSPRECHEN

Eine Novellierung des Strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes urgieren Abgeordnete der SPÖ in einem Entschließungsantrag. Sie weisen in diesem Zusammenhang auf einen - trotz einiger Mängel aus ihrer Sicht grundsätzlich zu begrüßenden - Gesetzentwurf des Vorjahres hin und kritisieren, dass das neue Regierungsprogramm keinen Hinweis enthalte, dieses Vorhaben weiter zu verfolgen.

Eine solche Reform sei längst überfällig, da die österreichische Rechtslage eindeutig der Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK widerspreche. Folge man der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, so müsste in Zukunft für alle Freisprüche eine Entschädigung gesetzlich vorgeschrieben werden, und zwar ohne auf die Entkräftung des Verdachts abzustellen. "Freispruch ist Freispruch", so die AntragstellerInnen in der Begründung, denn man dürfe nicht zwischen "glatten Freisprüchen" und "in-dubio-Freisprüchen" unterscheiden.

Als Eckpunkte der Reform des Strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes nennen die SP-Abgeordneten unter anderem die Neugestaltung der Anspruchsvoraussetzungen, unabhängig von der Verdachtsentkräftung, sowie die Normierung einer finanziellen und angemessenen ideellen Haftentschädigung. Darüber hinaus sollen die Betroffenen Verfahrenshilfe in Anspruch nehmen können und eine verpflichtende Beratung über mögliche Ersatzansprüche erhalten. Schließlich soll auf europäischer Ebene geklärt werden, welcher Staat bei einem Freispruch bzw. bei einer Verfahrenseinstellung eine Entschädigung zu zahlen hat. (65/A[E])

SPÖ-INITIATIVE ZUM "SPORT-STANDORT SALZBURG"

Der SPÖ fehlt im kürzlich vorgestellten Regierungsprogramm eine Aussage zur Unterstützung von sportlichen Großveranstaltungen im Land Salzburg. Dieses treffe nur eine Zusage hinsichtlich der Fußball-EM 2008 und der Olympiabewerbung 2010, halten die Abgeordneten in einem Entschließungsantrag fest und fordern Förderungsmittel im notwendigen Ausmaß für die in den Jahren bis 2006 geplanten internationalen Sportveranstaltungen ein. Zusätzlich soll der Bund finanzielle Mittel zur Adaptierung des Stadions Klessheim und zur Errichtung des Sportzentrums Mitte/Nonntal beisteuern. Die Olympiabewerbung sollte nach Ansicht der SPÖ mit einer Sonderförderung zusätzlich unterstützt werden. (66/A[E])

GRÜNE: BEHINDERTE SOLLEN LEHRAMTSZEUGNIS ERWERBEN KÖNNEN

Konkrete Fälle, in denen behinderten Menschen die Ausbildung zu SonderschullehrerInnen verweigert wurde und behinderten AbsolventInnen der Pädagogischen Akademie kein Lehramtszeugnis sondern lediglich ein "Zertifikat" in Aussicht gestellt wurde, nehmen die Grünen zum Anlass, einen Entschließungsantrag zu stellen. Sie fordern darin die Bundesregierung auf, gesetzliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, die körper- und sinnesbehinderten Studierenden die Möglichkeit geben, die Pädagogischen Akademien mit einem vollwertigen Lehramtszeugnis abzuschließen und in weiterer Folge den Beruf als PädagogIn ausüben zu können. (67/A[E])

SPÖ VERLANGT VORLAGE EINES "ANTI-DOPING-GESETZES"

"Die Anti-Doping-Konvention des Europarates wurde in Österreich bis heute noch nicht vollständig umgesetzt, obwohl sich Österreich dazu verpflichtet hat", kritisieren SPÖ-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag und weisen gleichzeitig auf die Dringlichkeit dieses Themas hin. Bei der 2. Welt-Anti-Doping-Konferenz in Kopenhagen am 5. März 2003 hätten sich Sportorganisationen und 73 Regierungen, darunter auch Österreich, auf einen "Welt-Anti-Doping-Code", die Vorstufe zu einer Konvention, geeinigt, für welche die Europarats-Konvention eine gute Basis darstelle. Das IOC strebe sogar eine Ratifizierung vor den Winterspielen 2006 in Turin an und die internationalen Sportverbände sollen den Kodex bereits bis zu den Spielen 2004 in Athen in ihre Statuten übernommen haben. Nach Auskunft des IOC werde die Verweigerung dieses Welt-Anti-Doping-Codes mit Ausschluss von den Olympischen Spielen geahndet werden.

Der Bundeskanzler wird daher aufgefordert, bis 31. Mai 2003 in Zusammenarbeit mit den Parlamentsfraktionen einen Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes unter Berücksichtigung des oben genannten Codes auszuarbeiten und bis 2. Juli 2003 dem Anti-Doping-Code zuzustimmen, um damit auch die Bewerbung Salzburgs für die Ausrichtung der Olympischen Winterspiele 2010 zu stärken. (68/A[E])

(Schluss)