Parlamentskorrespondenz Nr. 572 vom 30.06.2005

ZIVILDIENST WIRD VON ZWÖLF AUF NEUN MONATE VERKÜRZT

Einigung zwischen ÖVP, SPÖ und Freiheitlichen im Innenausschuss

Wien (PK) - Der Zivildienst wird ab dem Jahr 2006 von zwölf auf neun Monate verkürzt. Darauf einigten sich heute ÖVP, SPÖ und Freiheitliche im Innenausschuss des Nationalrats. Gleichzeitig kann der Dienst in Zukunft freiwillig um drei Monate verlängert werden. Die Pauschalvergütung für Zivildiener wird auf 255,93 € monatlich angehoben.

Grundlage für den Beschluss im Innenausschuss bildete eine Regierungsvorlage, die in der Fassung eines im Rahmen der heutigen Sitzung eingebrachten V-S-F-Abänderungsantrages mit V-S-F-Mehrheit angenommen wurde. Wesentlichste Änderung ist, dass der ursprünglich von den Regierungsparteien in Aussicht genommene freiwillige soziale Dienst, der auch Frauen und allen EWR-BürgerInnen offen gestanden wäre, nun doch nicht kommt. Zudem bleibt es beim zweiwöchigen Urlaub für Zivildiener, ursprünglich war eine Kürzung auf neun bzw. acht Tage vorgesehen gewesen.

Nichts geändert hat sich an der vorgesehenen Verpflichtung für die Zivildienstträger, Zivildienern bei Bedarf eine Kompetenzbilanz (Zeugnis über die soziale Kompetenz des Zivildienstleistenden) und einen anerkennungsfähigen Praxisnachweis (Zeugnis über die Verwendung des Zivildienstpflichtigen) auszustellen. Dieser Praxisnachweis kann, wie es in den Erläuterungen heißt, für weitere Ausbildungen und Tätigkeiten im Berufsfeld des Betreffenden angerechnet werden.

Entschließt sich ein Zivildiener, seinen Dienst freiwillig zu verlängern, erhält er drei Monate lang eine monatliche Freiwilligenförderung in der Höhe von 500 €, zudem wird ihm in diesen Monaten weiter Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe gewährt.


Zur organisatorischen Abwicklung des Zivildienstes wird eine Zivildienstserviceagentur als nachgeordnete Behörde des Innenministeriums in Wien eingerichtet. Beschwerdemöglichkeiten für Zivildiener sollen durch Schlichtungsstellen in den Ländern und eine Neugestaltung des Zivildienstbeschwerderates erleichtert werden.

Parallel zur Verkürzung der Zivildienstdauer wird auch die Mindestdauer des als Zivildienst anrechenbaren Auslandsdienstes herabgesetzt, und zwar von vierzehn auf zwölf Monate.

Zur Frage der Verpflegung von Zivildienstleistenden fasste der Innenausschuss eine Entschließung, in der Innenministerin Liese Prokop ersucht wird, unter Berücksichtigung der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs die notwendigen Schritte zur Präzisierung der Mindesthöhe des angemessenen Verpflegsgeldes für Zivildienstleistende einzuleiten. Zudem soll das Zivildienstgesetz auf Wunsch der Abgeordneten nach drei Jahren evaluiert werden. Was die Förderung freiwilliger sozialer Leistungen betrifft, ersucht der Innenausschuss die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit entsprechender Bedarf besteht. Bei der Abstimmung wurden alle drei V-S-F-Entschließungsanträge mit V-S-F-Mehrheit angenommen. Als miterledigt galt ein S- Entschließungsantrag, der folgende Forderungen enthielt: Die gesetzliche Dauer des Zivildienstes soll auf sechs Monate herabgesetzt werden, eine freiwillige Verlängerung des gesetzlichen Zivildienstes um drei Monate ist zu ermöglichen, um vor allem ausbildungsintensive Dienste weiter zu garantieren. Ferner soll den Zivildienstleistenden ein einheitliches Zivildienstentgelt (Tageskostgeld und monatliche Pauschale) ausbezahlt werden.

Abgeordneter Norbert Darabos (S) brachte im Laufe der Sitzung noch einen Abänderungsantrag ein, der den Entfall der Verfassungsbestimmung sowie die Verkürzung des Zivildienstes von neun auf sechs Monate zum Inhalt hatte. Es sei einfach nicht einzusehen, warum der Wehrdienst einfachgesetzlich geregelt sei, die Dauer des Zivildienstes jedoch nur mit einer Zweidrittelmehrheit abgeändert werden könne.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (G) kritisierte vor allem, dass die Blaulichtorganisationen das doppelte Entgelt für Zivildiener erhalten als andere Trägerorganisationen. Generell sollten die drei unterschiedlichen Sätze vereinheitlicht werden, forderte sie. Den Sozialdemokraten warf sie vor, dass sie den "Ehevertrag mit der ÖVP bereits gestern unterschrieben haben". Der heute eingebrachte Abänderungsantrag sei daher unglaubwürdig.

Abgeordneter Norbert Darabos (S) hielt seiner Vorrednerin entgegen, dass seine Fraktion sehr wohl an den Forderungen - Entfall der Verfassungsbestimmung und Verkürzung des Zivildienstes auf sechs Monate - festhalte. Würde die SPÖ diesem ersten Schritt in die richtige Richtung aber nicht zustimmen, dann müssten die Zivildiener weiterhin zwölf Monate tätig sein.

Seine Fraktion lehne den S-Antrag bezüglich der Verfassungsbestimmung ab, erklärte Abgeordneter August Wöginger (V), weil dadurch eine Sicherheit sowohl für die Zivildiener als auch für die Trägerorganisationen wegfallen würde. Nicht zustimmen könne man auch der Verkürzung des Dienstes auf sechs Monate. Dies würde nämlich zu großen Problemen im Gesundheits- und Sozialbereich führen, gab er zu bedenken. Außerdem sei für manche Einsätze teilweise eine Ausbildungszeit von bis zu 10 Wochen erforderlich. Abgeordneter Jochen Pack (V) verteidigte die Beibehaltung der drei Kategorien bei der Vergütung für die Zivildiener, da es einfach Unterschiede zwischen Blaulichtorganisationen und anderen Einrichtungen gebe.

Die Reduktion des Zivildienstes auf neun Monate sei für seine Partei gerade noch vertretbar, meinte Abgeordneter Markus Fauland (F), zumal es sich um einen Wehrersatzdienst handle. Für ihn stehe im Vordergrund, dass zunächst die Bedürfnisse des Bundesheeres abgedeckt werden. Grundsätzlich handle es sich um ein positives Gesetz, da es zu massiven Verbesserungen komme, vor allem was die finanzielle Gleichstellung von Grundwehrdienern und Zivildienern angeht.

Abgeordneter Norbert Darabos (S) brachte schließlich noch einen Kompromissvorschlag ein, in dem Folgendes festgelegt wird: "Die Dauer des Zivildienstes kann die des Wehrdienstes um bis zu drei Monate übersteigen. Das Nähere bestimmen die Gesetze". - Bei der Abstimmung wurde jedoch auch dieser S-Abänderungsantrag, ebenso wie der erste S-Abänderungsantrag und die beiden G-Abänderungsanträge, die nur von den Grünen und den Sozialdemokraten unterstützt wurden, abgelehnt. (Schluss)