Parlamentskorrespondenz Nr. 530 vom 28.06.2007

Ortstafeln: Keine Diskussion im Verfassungsausschuss

ÖVP, FPÖ und BZÖ halten weitere Verhandlungen für erforderlich

Wien (PK) – In der Ortstafel-Frage dürfte es vor dem Sommer zu keinem Gesetzesbeschluss mehr kommen. Die SPÖ wollte dieses Thema zwar auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses des Nationalrats setzen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. ÖVP, FPÖ und BZÖ sprachen sich gegen eine entsprechende Ergänzung der Tagesordnung aus.

Zweiter Nationalratspräsident Michael Spindelegger (V) begründete dies damit, dass noch weitere Diskussionen in dieser Frage notwendig seien und Beratungen im Verfassungsausschuss über die Initiative von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer verfrüht wären. Seiner Meinung nach soll stattdessen der runde Tisch fortgeführt werden. Die ÖVP könne jedenfalls die Systematik, die hinter dem Vorschlag Gusenbauers steht, nicht nachvollziehen, meinte er. So seien einige Ortschaften, zu denen es bereits ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs gebe, in der Ortstafel-Liste nicht enthalten.

Auch die Abgeordneten Robert Aspöck (F) und Sigisbert Dolinschek (B) traten für weitere Verhandlungen ein. Der Vorschlag des Bundeskanzlers sei nicht ausgereift, meinte Aspöck. Dolinschek betonte, man brauche einen Konsens in der Materie.

Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig-Piesczek sprach sich seitens der Grünen hingegen gegen weitere Verzögerungen aus. Die Bevölkerung habe eine rasche Lösung dieser Frage verdient, erklärte sie. Sie verstehe nicht, so Glawischnig, warum die ÖVP nunmehr den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider "vorschiebe".

Bundeskanzler Alfred Gusenbauer äußerte ebenfalls Bedauern, dass der Verfassungsausschuss seinen Ortstafel-Vorschlag nicht diskutieren wolle. Er halte nichts davon, außerhalb des Parlaments einen Vorschlag auszuverhandeln und den Abgeordneten dann als unveränderbar vorzulegen, sagte er. Vielmehr sei eine breite Diskussion erforderlich.

Geeinigt haben sich die Koalitionsparteien hingegen auf die lange Zeit strittige Dienstrechts-Novelle 2007 für den öffentlichen Dienst und die gesetzlichen Grundlagen für Handy-TV. Die Beratungen darüber sollen kommenden Dienstag, den 3. Juli, in einer weiteren Sitzung des Verfassungsausschusses abgeschlossen werden. Bereits heute billigte der Ausschuss die Änderung des Bundesvergabegesetzes. (Fortsetzung)