Parlamentskorrespondenz Nr. 920 vom 27.11.2007

Asylgerichtshof: Verfassungsausschuss vertagt Entscheidung auf morgen

Rechtsschutz für Asylwerber wird Experten zufolge eingeschränkt

Wien (PK) – Noch ist keine Entscheidung über die Einrichtung eines Asylgerichtshofs gefallen. Die Mitglieder des Verfassungsausschusses des Nationalrats einigten sich darauf, die Beratungen auf morgen zu vertagen. Der Grund dafür ist, dass Abänderungen zum Regierungsentwurf und eine eigenständige Gesetzesvorlage, die die Ausgestaltung des Asylgerichtshofs im Detail regelt, erst relativ spät verteilt wurden und die Opposition daher keine Gelegenheit hatte, sich die Bestimmungen genauer anzuschauen.

Die Vertreter der Regierungsparteien machten jedoch in der Ausschusssitzung klar, dass sie an einer Beschlussfassung des Gesetzespakets festhalten wollen, und wiesen Einschätzungen zurück, wonach der Rechtsschutz für Asylwerber durch die Einrichtung des Asylgerichtshofs und der damit verbundenen Verkürzung des Instanzenwegs eingeschränkt würde. Einziges Zugeständnis an die Kritiker der Vorlage ist eine Streichung jener Bestimmung, wonach dem Asylgerichtshof per einfachem Gesetz auch andere Materien zugewiesen werden können. SPÖ-Abgeordneter Johannes Jarolim, der sich wie andere ParteikollegInnen zuletzt kritisch zum Regierungsentwurf geäußert hatte, meinte, es seien nach Maßgabe der Möglichkeiten Verbesserungen erzielt worden, die Diskussion werde nach Installierung des Gerichtshofs weiterzuführen sein.

Der heute von den Regierungsparteien vorgelegte Abänderungsantrag enthält über den Asylgerichtshof hinaus auch eine ausdrückliche Verankerung der Staatsanwaltschaft und der Sozialpartner in der Verfassung sowie mehr Kompetenzen für die Volksanwaltschaft bei Beschwerden von BürgerInnen über überlange Gerichtsverfahren. Die Volksanwaltschaft soll in solchen Fällen künftig Fristsetzungsanträge stellen sowie Maßnahmen der Dienstaufsicht anregen können.

Öffentliches Hearing mit Kritik am Entwurf der Regierung

Am Beginn der Beratungen des Verfassungsausschusses stand ein öffentliches Hearing, zu dem der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Clemens Jabloner, der Vorsitzende des Unabhängigen Bundesasylsenats Harald Perl und Christoph Pinter als Vertreter des Flüchtlingshochkommissariats UNHCR gekommen waren. Dabei erneuerten sowohl Jabloner als auch Pinter ihre Kritik am Regierungsentwurf. Ihrer Ansicht nach wird der Rechtsschutz von Asylwerbern durch die Verkürzung des Instanzenzugs eingeschränkt. UBAS-Vorsitzender Perl wies dem gegenüber auf die Notwendigkeit der Beschleunigung von Asylverfahren hin und zeigte sich überzeugt, dass die Verfahrensvorschriften – Senatsentscheidungen statt Einzelrichterentscheidungen, Möglichkeit zu mündlichen Verhandlungen – zu einer weiteren Verbesserung von Asylbescheiden führen werden.

Im Konkreten bedauerte VwGH-Präsident Jabloner, dass der Verwaltungsgerichtshof künftig nicht mehr von allen Parteien des Asylverfahrens angerufen werden könne. Die mögliche Prüfung einer Entscheidung des Asylgerichtshofs durch den Verfassungsgerichtshof ist seiner Meinung nach kein Ersatz, weil dieser, wie Jabloner sagte, nur eine Grobprüfung durchführe.

Jabloner zufolge ist der VwGH erst seit der Aufstockung des Unabhängigen Bundesasylsenates mit Asylverfahren überlastet. Dennoch würden die meisten Fälle innerhalb eines Jahres erledigt. So hat der Verwaltungsgerichtshof bis zum gestrigen Tag 2.179 Beschwerdefälle aus 2007 abgeschlossen. Die aktuelle Aufhebungsquote gab Jabloner mit 14 % an, wobei er es nach verschiedenen Einwürfen von Abgeordneten als unmaßgeblich wertete, ob die Bescheide aus inhaltlichen oder formalen Gründen zurückgewiesen würden. Auch Verfahrensmängel wie nicht ausreichende Erhebungen könnten Auswirkungen darauf haben, ob jemand Asyl erhalte oder nicht, betonte er.

Anstatt den Zugang von Asylwerbern zum Verwaltungsgerichtshof gänzlich zu unterbinden, könnte man sich Jabloner zufolge als Alternative überlegen, Beschwerden zuzulassen, dem VwGH aber ein breites Ablehnungsrecht zu gewähren. Zudem könnten seiner Meinung nach "Investitionen" in die unterste Instanz eine Beschleunigung der Verfahren bewirken. Die Sechs-Monate-Frist für den VwGH zur Beurteilung von Grundsatzentscheidungen des Asylgerichtshofs wertete der VwGH-Präsident als "unfreundliche Geste", die, wie er meinte, höchst kontraproduktiv sei. Eine spannende Frage wird ihm zufolge sein, wie der Verfassungsgerichtshof die Einhaltung des rechtstaatlichen Prinzips beurteilen werde.

Zu Einwänden von FPÖ-Abgeordnetem Manfred Haimbuchner, wonach der Asylgerichtshof im Asylbereich die Aufgaben des Verwaltungsgerichtshofs übernehme und damit den Rechtsschutz sicherstelle, merkte Jabloner an, die Unabhängigkeit des VwGH habe, nicht zuletzt wegen des Selbsterneuerungsrechts, eine ganz andere Ausprägung als jene des Asylgerichtshofs. Überdies könne ein beginnendes Asylgericht nicht auf die gleichen Erfahrungswerte verweisen wie der seit 1929 eingerichtete VwGH. Der VwGH sei aus Sicht der Verwaltung "eine lästige Institution", sagte Jabloner und institutionellen Änderungen leider relativ schutzlos ausgeliefert.

"Mit einer gewissen Erleichterung" nahm Jabloner zur Kenntnis, dass die Öffnungsklausel, die eine Betrauung des Asylgerichtshofs auch mit anderen Materien ermöglicht hätte, nunmehr doch fallen soll. Generell appellierte er an die Abgeordneten, das Asylgerichtsmodell nicht zum Vorbild für eine generelle Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu nehmen.

UBAS-Vorsitzender Perl äußerte sich dem gegenüber positiv zur Einrichtung des Asylgerichtshofs in der vorgesehenen Form. Seiner Ansicht nach hat der Gerichtshof eine hohe "Unabhängigkeitsgarantie". Überdies zeigte sich Perl zuversichtlich, dass durch das vorgesehene Vier-Augen-Prinzip und die Möglichkeit, den Sachverhalt in einer Verhandlung zu erörtern, Formalfehler und Verfahrensmängel künftig weitgehend hintangehalten werden können. Perl zufolge sind Formalfehler und Verfahrensmängel der Hauptgrund für die Aufhebung von Bescheiden durch den Verwaltungsgerichtshof. Heuer wurden seiner Darstellung nach bisher 190 UBAS-Bescheide vom VwGH zurückgewiesen. 

Auf Nachfrage seitens der Abgeordneten präzisierte Perl, dass in den vergangenen drei Jahren 310 vom Verwaltungsgerichtshof geforderte Ersatzbescheide in 41 Fällen zu einer Asylgewährung geführt hätten. Der UBAS selbst hat im ersten Halbjahr 2007 3.181 Entscheidungen des Bundesasylamts inhaltlich bestätigt und 3.187 behoben, wobei er in 1.124 Fällen entgegen der Entscheidung des Bundesasylamts Flüchtlingsstatus zuerkannt habe. Alle Entscheidungen zusammengerechnet, würden rund 60 bis 70 % der Entscheidungen des Bundesasylamts vom UBAS bestätigt, sagte der UBAS-Vorsitzende.

Ausdrücklich begrüßt wurde von Perl die vorgesehene Personalaufstockung im Asylbereich. Seiner Ansicht nach müsste es damit gelingen, den Rückstau von Asylverfahren innerhalb von drei Jahren abzubauen.

Allgemein machte Perl darauf aufmerksam, dass rasche Grundsatzentscheidungen auch im Sinne der Asylwerber seien. Er sieht die gewählte Konstruktion eines Vorabentscheidungsmodells durch der VwGH als geeignet, dieses Ziel zu erreichen.

UNHCR-Vertreter Pinter setzte sich kritisch mit der Einschränkung des Instanzenwegs für Asylwerber auseinander und machte geltend, dass ein Asylwerber künftig nicht mehr die Chance habe, falsche Entscheidungen der Zweiten Instanz beim VwGH anzufechten. In den letzten Jahren habe der VwGH immerhin zwischen 13 % und 22 % der UBAS-Entscheidungen aufgehoben, skizzierte er und schilderte den konkreten Fall eines irakischen Asylwerbers. Die Einbindung des VwGH in Grundsatzentscheidungen reicht seiner Meinung nach nicht aus.

Eine Beschleunigung der Asylverfahren könnte Pinter zufolge durch eine höhere Qualität der Entscheidungen und mehr Personal erzielt werden, einer großen Systemänderung bedarf es seiner Meinung nach nicht.  Selbstverständlich sei eine rasche Entscheidung auch im Sinne der Asylwerber, erklärte Pinter, das dürfe aber nicht zu Lasten der Qualität des Verfahrens gehen. Im Übrigen rechnet Pinter damit, dass künftig Asylfälle verstärkt beim Verfassungsgerichtshof landen und damit die angestrebte Kürzung der Verfahrensdauer erst recht nicht erreicht wird.

Pinter legte wie Jabloner eine Kompromissvariante vor, die er "Asylgericht plus" nannte und die zum Ziel hat, den Zugang von Asylwerbern zum Verwaltungsgerichtshof bei gleichzeitiger Beschleunigung der Verfahren zu wahren. Demnach soll der VwGH weitreichende Rechte zur Ablehnung von unbegründeten Asylbeschwerden erhalten.

Die Positionen der Abgeordneten

Seitens der Koalitionsparteien verteidigten SPÖ-Klubobmann Josef Cap und Zweiter Nationalratspräsident Michael Spindelegger den Gesetzentwurf. So wies Cap auf die öffentliche Diskussion über den Verfahrensstau im Asylbereich hin und meinte, es sei im ureigensten Interesse der Asylwerber, rasch eine Entscheidung zu erhalten. "Wir haben uns im Parlament um eine gute gesetzliche Regelung bemüht", bekräftigte er.

Ein Rechtschutzdefizit für Asylwerber sieht Cap nicht. Vielmehr erwartet er sich von der Einrichtung von Senaten und der Möglichkeit mündlicher Verhandlungen eine weitere Verbesserung der Qualität der Entscheidungen und eine weitgehende Vermeidung von Fehlern. Überdies wird der Gerichtshof seiner Meinung nach unter besonderer öffentlicher Beobachtung stehen, Fehler und Mängel daher umgehend korrigiert werden. In Abrede stellte der Klubobmann, dass es sich bei der Einrichtung des Asylgerichtshofs um einen Test zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit handle.

Auf die Frage der Grünen, was mit den Kritikern in den SPÖ-Reihen geworden sei, antwortete Cap, er sei sehr froh, dass es eine kontroversielle und lebendige Diskussion gegeben habe. Sowohl die SPÖ als auch die ÖVP seien immer daran interessiert gewesen, mit der vorliegenden sensiblen Materie sorgfältig umzugehen und hätten sich in diesem Sinn gemeinsam bemüht, Einwände zu berücksichtigen, bekräftigte er.

Einer der SPÖ-internen Kritiker, Abgeordneter Johannes Jarolim, hielt fest, es hätten nach Maßgabe der Möglichkeiten Verbesserungen erzielt werden können. Für den Asylgerichtshof wird es seiner Meinung nach aber nicht leicht sein, die Standards des VwGH zu erreichen, insofern sieht er es nach Installierung des Gerichtshofs für notwendig, die Diskussion weiter zu führen.

Zweiter Nationalratspräsident Spindelegger (V) wies darauf hin, dass man angesichts Tausender offener Asylverfahren unter großem Zeitdruck stehe. Die Einrichtung des Gerichtshofs brauche ausreichend Vorbereitungszeit, erklärte er. Wenn dieser mit Juli 2008 seine Arbeit aufnehmen solle, müssten die gesetzlichen Grundlagen jetzt beschlossen werden. Wie Cap gab Spindelegger überdies zu bedenken, dass rasche Asylentscheidungen auch im Interesse der Asylsuchenden seien.

Scharfe Kritik am vorliegenden Entwurf übten die Grünen. Sie bemängelten sowohl die überhastete Vorgangsweise als auch die Inhalte des Gesetzespakets. So stellt sich etwa für die Dritte Nationalratspräsidentin Eva Glawischnig-Piesczek (G) die Frage, ob es überhaupt zulässig sei, einen derart weitreichenden Gesetzesantrag wie jenen zur Ausgestaltung des Asylgerichtshofs im Rahmen von Ausschussberatungen einzubringen und damit eine Begutachtung und eine öffentlichen Diskussion zu unterlaufen, eine Einschätzung, der sich auch Abgeordneter Herbert Scheibner (B) anschloss. Scheibner betonte, dass bei Änderungen im Verfassungsrecht ein strengerer Maßstab anzulegen sei als bei einfachen Gesetzen.

Ausschussobmann Peter Wittmann (S) hielt dem entgegen, dass solche Anträge üblich seien, und verwies auf sein Recht als Obmann, über die Zulassung des gegenständlichen Antrags zu befinden. Zweiter Nationalratspräsident Michael Spindelegger (V) machte geltend, es sei sinnvoll, gleichzeitig mit der Einrichtung des Asylgerichtshofs über dessen Ausgestaltung zu diskutieren, zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen also gleich "das Fleisch dazuzugeben".

Inhaltlich werteten die Grünen vor allem die Abkürzung des Instanzenwegs als großes Problem. Abgeordnete Brigid Weinzinger sieht eine "ziemliche Schieflage" darin, dass eine Einschränkung des Rechtsschutzes von Asylwerbern weniger Aufregung auslöse als dies eingeschränkte Möglichkeiten für "Häuslbauer", gegen negative Baubescheide zu berufen, tun würden. Als problematisch erachtet sie überdies, dass die Richterschaft des Asylgerichtshofs Grundsatzentscheidungen treffen werde, die Gesetzescharakter hätten. Angesichts des Bestellmodus wird von ihr auch bezweifelt, dass die Unabhängigkeit des Asylgerichtshofs gewährleistet ist.

Für die langen Asylverfahren machte Weinzinger nicht zuletzt die schlechte Qualität der Bescheide erster Instanz verantwortlich. Ein Bleiberecht für gut integrierte Asylwerber wäre ihrer Meinung nach eine einfache Möglichkeit zum Abbau des Rückstaues bei den Asylverfahren.

In der Minderheit blieb ein Antrag von Dritter Nationalratspräsidentin Glawischnig-Piesczek (G), auch je eine Vertreterin der Caritas und von SOS-Mitmensch zum Hearing einzuladen.

Die späte Vorlage des Abänderungsantrages und des Asylgerichtshofgesetzes wurde auch von BZÖ-Abgeordnetem Herbert Scheibner und FPÖ-Abgeordnetem Robert Aspöck kritisiert. Grundsätzlich zeigte sich Scheibner aber mit der Einrichtung des Asylgerichtshofs zufrieden. Scheibner drängte allerdings auf eine Streichung der Öffnungsklausel und eine Verschärfung der Ernennungskriterien für Asylrichter. Um die Qualität der Richter am Asylgerichtshof sicherzustellen, sollen nach Meinung des BZÖ ähnliche Kriterien gelten wie für Verfassungsrichter.

In Richtung der Kritiker des Gesetzes merkte Scheibner an, es gehe nicht darum, das Recht auf Asyl zu beschneiden, sondern darum, Missbrauch zu verhindern. Auch der UNHCR müsse Interesse haben, Missbrauch möglichst zu minimieren, um den wirklich Verfolgten effektiver helfen zu können.

Abseits des Asylgesetzes hob Scheibner auch die beabsichtigte Verfassungsbereinigung als positiv hervor. Allerdings setzte er sich massiv gegen eine Änderung des Art. 50 B-VG zur Wehr, die seiner Meinung nach zu einer Einschränkung der Rechte von Abgeordneten führt. Künftig sei der Opposition ein Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung zu EU-Verträgen verwehrt, kritisierte er, was gerade im Lichte der bevorstehenden Ratifizierung des EU-Reformvertrags besonders bedenklich sei.

Abgeordneter Aspöck (F) bekräftigte, es gehe vor allem um die Trennung der "echten" Asylwerber von Wirtschaftsflüchtlingen. Angesichts der hohen Kriminalitätsrate unter Asylwerbern hat die Bevölkerung ihm zufolge überdies ein Recht darauf, vor langen Asylverfahren bewahrt zu werden. Ein von Aspöck eingebrachter Abänderungsantrag sieht in diesem Sinn unter anderem ein absolutes Neuerungsverbot vor dem Asylgerichtshof vor. Weiters spricht sich die FPÖ im Abänderungsantrag gegen einige Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Bereinigung des Bundesverfassungsrechts aus.

Aspöcks Fraktionskollege Manfred Haimbuchner äußerte sich verwundert darüber, dass VwGH-Präsident Jabloner dem Asylgerichtshof keine korrekten Entscheidungen zutraue und meinte, Höchstgerichte könnten sich genauso irren wie andere Instanzen.

Innenminister Günther Platter zeigte sich über die vorgesehene Installation des Asylgerichtshofs erfreut. Der Asylgerichtshof sei dringend notwendig, um Asylverfahren zu beschleunigen, unterstrich er, der Verfahrensrückstand müsse so rasch wie möglich abgebaut werden.

Im Gegensatz zu den Kritikern des Entwurfs zeigte sich Platter überzeugt, dass es künftig zu keiner Verschlechterung des Rechtsschutzes für Asylwerber kommen werde. So verwies er darauf, dass in Zweiter Instanz Einzelentscheidungen künftig durch Zweiersenate ersetzt würden, überdies spiele der Verwaltungsgerichtshof bei Grundsatzentscheidungen nach wie vor eine große Rolle. Gleichzeitig würde die vorgesehene deutliche Personalaufstockung zu einer Beschleunigung von Asylverfahren führen.

Ein "ganzes Bündel von internen Maßnahmen" wurde Platter zufolge gesetzt, um die Qualität der Entscheidungen des Bundesasylsenats zu verbessern. Hier arbeite man mit dem UNHCR zusammen.

Staatssekretärin Heidrun Silhavy unterstrich, dass die Einrichtung des Asylgerichtshofs einen Beitrag zur Verfahrensverkürzung im Asylbereich darstelle. Das Vier-Augen-Prinzip und die persönliche Anhörung werden ihr zufolge eine Qualitätssteigerung bei den Entscheidungen bringen. Die derzeitige Verfahrensdauer erachtet sie als für Asylwerber für unzumutbar.

Die Beratungen des Verfassungsausschuss werden morgen, Mittwoch, um 8.30 Uhr fortgesetzt. (Schluss)