Parlamentskorrespondenz Nr. 112 vom 06.02.2008

EU-Reformvertrag: Ein Zwischenschritt zur Sozialunion

Abgeordnete debattieren mit ExpertInnen die soziale Dimension

Wien (PK) – Im Mittelpunkt einer weiteren Diskussion des Verfassungsausschusses über den EU-Reformvertrag stand die soziale Dimension des Vertrags. Zu dieser Debatte waren als Experten Universitätsprofessor Wolfgang Mazal und Evelyn Regner vom Europabüro des ÖGB geladen.

Die Stimmen der ExpertInnen

Wolfgang Mazal wies darauf hin, dass in den Gründungsverträgen das soziale Thema versteckt vorkomme und als Ziel formuliert war, eine Ära des sozialen Wohlstands zu errichten. In der Entwicklung des europäischen Rechts habe aber die soziale Dimension eine stärkere Bedeutung gewonnen. Der Verfassungsentwurf, der aber keine Geltung erlangt hat, habe das soziale Thema umfassend beschrieben und vorgesehen, dass die Organe der EU die soziale Dimension weltweit zu propagieren haben. Aus sozialpolitischer Sicht hätte der Verfassungsentwurf Vorteile für die sozialen Beziehungen der Menschen gebracht. Der Lissaboner Vertrag habe das Thema der sozialen Dimension wieder aufgenommen, es jedoch technokratisiert, für den Bürger unverständlicher gemacht.

Bei der Festlegung und der Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen trage die Union den Erfordernissen der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes sowie der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung.

Im Zusammenhang mit der Grundrechte-Charta verwies der Universitätsprofessor darauf, dass die Union die Rechte, Freiheiten und Grundsätze anerkenne, die in der Charta der Grundrechte vom Dezember 2000 und in der vom Dezember 2007 angepassten Fassung niedergelegt sind. Die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.

Hinsichtlich der internationalen Handelspolitik meinte Mazal, bei internationalen Abkommen sei Einstimmigkeit notwendig. Dies gelte auch für den Handel mit Dienstleistungen des Sozial-, Bildungs- und Gesundheitssektors, wenn diese Abkommen die einzelstaatliche Organisation dieser Dienstleistungen ernsthaft stören und die Verantwortlichkeit der Mitgliedsstaaten für ihre Erbringung beeinträchtigen könnten. Außerdem gab der Professor bekannt, dass Maßnahmen, die die soziale Sicherheit betreffen, von den Mitgliedsstaaten beeinsprucht werden können. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Staaten dürfe aber weder den Binnenmarkt noch den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beeinträchtigen.

Die Union wolle eine wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft erreichen, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt, die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung sowie die Förderung sozialer Gerechtigkeit und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten abzielt. Das heutige Sozialniveau könne unter dem Gerechtigkeitsaspekt und dem Aspekt der Solidarität der Mitgliedstaaten nicht gehalten werden. Es wäre nicht gerecht und solidarisch, so Mazal, würden wir unser Niveau aufrechterhalten und bei den neuen Mitgliedsländern eine Weiterentwicklung hintanhalten. Es könne sein, dass wir von unseren sozialen Niveaus Abschied zu nehmen haben. Das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft sei ausschlaggebend.

Evelyn Regner meinte, der EU-Vertrag von Lissabon sei eine notwendige Weiterentwicklung. Es gebe keinen Paradigmenwechsel, da sich an der wirtschafts- und währungspolitischen Ausrichtung der EU nichts ändere. Der EU-Vertrag von Lissabon sei nur ein Zwischenschritt zur Sozialunion.

Im EU-Vertrag gebe es bei der sozialen Dimension Änderungen, und zwar hinsichtlich der Werte und Ziele der EU; ferner gebe es eine Grundrechte-Charta, einen eigenen Artikel und ein Protokoll zu den Diensten von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und die Verankerung der Sozialpartner. Evelyn Regner verwies auf die Werte und Ziele der Europäischen Union, machte aber darauf aufmerksam, dass weitgehend die Instrumente fehlen, um die Ziele in den Bereichen Soziales und Beschäftigung auch durchsetzen zu können.

Hinsichtlich der Grundrechte-Charta hob die Expertin als positiv hervor, dass diese sowohl für die EU als auch für die Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich sei, dass EU-BürgerInnen ihre Rechte beim EuGH einklagen können und dass es soziale Grundrechte gibt. Negativ bewertete sie das Opt-Out für Polen und Großbritannien, denn damit werden die BürgerInnen dieser beiden Länder zu BürgerInnen zweiter Klasse.

Im Zusammenhang mit der Frage, ob der EU-Vertrag von Lissabon eine Chance für eine Sozialunion darstelle, sprach Regner ihre Vision von einem Sozialprotokoll im Sinne einer Selbstverpflichtung der Mitgliedsstaaten an, gemeinsam Mindeststandards zu entwickeln. Möglicher Inhalt eines solchen Sozialprotokolls könnten die Anhebung bestehender und die Schaffung neuer sozialer Mindeststandards sowie Maßnahmen, die Lohndumping im Binnenmarkt wirksam unterbinden, und die Verabschiedung einer Rahmenrichtlinie für öffentliche Dienstleistungen sein. Zudem sollte u.a. die Verpflichtung bestehen, die Rolle der Sozialpartner auf EU-Ebene in allen relevanten Politikbereichen zu fördern, den makroökonomischen Dialog aufzuwerten und im Rahmen der WTO und der bilateralen Handelspolitik die Integration grundlegender ArbeitnehmerInnenrechte und ökologische Mindeststandards durchzusetzen.

Die Debatte

Sozialminister Erwin Buchinger wies darauf hin, dass die Regierung in ihrem Regierungsprogramm für ein starkes, modernes und soziales Europa eintritt. Dies stehe im Einklang mit den Wünschen der Bürger, habe doch eine Europa-Umfrage im März 2007 gezeigt, dass 48 % der ÖsterreicherInnen für eine stärkere Betonung der sozialen Dimension in der EU sind. Fest stehe auch, dass die Österreicher der sozialen Dimension eine höhere Bedeutung beimessen als die Bürger Europas. Daher habe er, Buchinger, es als wichtige Aufgabe angesehen, auf europäischer Ebene die soziale Dimension zu stärken; gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister und der Staatssekretärin sei man in den Europäischen Räten dafür eingetreten. Der Minister bekannte sich auch zum Ziel der Vollbeschäftigung und des sozialen Fortschritts, Hand in Hand damit habe der wirtschaftliche Fortschritt zu gehen. Auch das Bekenntnis zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sei kein Lippenbekenntnis. Der Vertrag von Lissabon bringe, so Buchinger, klare sozialpolitische Verbesserungen gegenüber dem Vertrag von Nizza. Der Sozialminister machte auch darauf aufmerksam, dass die Sozialpolitik im Vertrag stärker berücksichtigt werde und sich auf gleicher Ebene wie die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik befinde, und verwies darauf, dass eine Verschiebung der Kompetenzen zwischen nationaler und europäischer Ebene in der Sozialpolitik nicht stattgefunden habe. Seiner Meinung nach stellt der Vertrag von Lissabon eine gutes Instrument dar, um die Sozialpolitik weiterzuentwickeln. Außerdem sei er ein Zwischenschritt auf dem Weg zur Sozialunion.

Staatssekretärin Christine Marek erklärte, die soziale Dimension werde als wichtiger Eckpfeiler der EU gesehen und der Vertrag von Lissabon stelle die Basis für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten dar. Im Zusammenhang mit der Grundrechte-Charta betonte sie, dass der Arbeitnehmerschutz explizit hervorgehoben werde. Der soziale Dialog sei aus österreichischer Sicht positiv zu sehen, da die Union die Autonomie der Organisationen respektiere.

In der Debatte sprach Abgeordneter Johann Georg Schelling (V) die Sozialklausel und die Verankerung der Sozialpartner im EU-Vertrag an. S-Abgeordnete Sonja Ablinger knüpfte an die Aussage von Mazal an, wonach die hohen Niveaus möglicherweise nicht gehalten werden können, und betonte, es gebe keine Nivellierung nach unten. Abgeordneter Albert Steinhauser (G) hinterfragte die Einklagbarkeit individueller Grundrechte, das Verhältnis zwischen Wettbewerb und Sozialpolitik und einen innereuropäischen Steuerwettbewerb. Abgeordneter Herbert Kickl (F) meinte, was Mazal gesagt habe, habe man noch nie in einer solchen Deutlichkeit gehört. Seine Fragen betrafen die Flexicurity, die zuvor von Staatssekretärin Marek angesprochen wurde, die von der AK beanstandete fehlende Balance zwischen Sozial- und Wirtschaftspolitik, den Gesundheitstourismus und einen diesbezüglichen Finanzierungsausgleich auf europäischer Ebene. Abgeordnete Beatrix Karl (V) sah im Vertrag einen Meilenstein auf dem Weg zur europäischen Sozialunion und unterstrich die schrittweise Verbesserung in Richtung Sozialunion. Ihre Fragen bezogen sich auf die Grundrechte-Charta, die unterzeichnete Sozialcharta und die Zweiklassengesellschaft durch das Opt-Out für Polen und Großbritannien. Mit der Errichtung eines europäischen Sozialfonds und der Stellung der Erwachsenenbildung befasste sich Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S). Die Durchsetzung der sozialen Grundrechte und das Problem Vollbeschäftigung – hohe Beschäftigung ventilierte G-Abgeordnete Eva Glawischnig-Piesczek.

Evelyn Regner meinte in Richtung Abgeordneter Karl, durch das Opt-Out seien die Bürger von Polen und Großbritannien von der Einklagbarkeit ausgenommen. Zum Thema Wettbewerb – Vollbeschäftigung stellte die Expertin fest, der Wettbewerb sei gleichrangig verankert worden und somit gebe es kein Primat für den Wettbewerb.

Wolfgang Mazal unterstrich, dass jedes Land für seine Sozialpolitik verantwortlich sei. Die Letztverantwortung für das Sozialniveau trage das nationale Parlament. Mit dem Sozialmodell der FPÖ könne er, Mazal, nichts anfangen, da dies aufgrund der Menschenrechtskonvention und der Ratifizierung des Ersten Zusatzprotokolls verfassungswidrig sei. Zudem wies er darauf hin, dass Solidarität nicht an den Grenzen eines Staates ende. Auch er verneinte das Primat des Wettbewerbs und sprach von Gleichrangigkeit.

Sozialminister Erwin Buchinger stellte fest, dass die Sozialcharta in den neunziger Jahren zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert worden sei. Buchinger trat für eine rasche Ratifizierung ein, obgleich er meinte, diese Ratifizierung habe durch den Vertrag von Lissabon an Bedeutung verloren.

Mit dem EU-Reformvertrag mitverhandelt werden ein Antrag und zwei Entschließungsanträge der FPÖ (284/A(E), 407/A(E), 394/A) sowie ein Entschließungsantrag der Grünen (343/A(E)).

(Fortsetzung Außen- und Sicherheitspolitik)