Parlamentskorrespondenz Nr. 110 vom 03.02.2011

Weg frei für Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung

Bundesrat stimmt Vorlage zu

Wien (PK) – Der Bundesrat machte heute den Weg frei für die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung. Der Gesetzesvorschlag blieb nicht nur ohne Einspruch, der Bundesrat gab dazu seine ausdrückliche Zustimmung. Dabei verlief die Diskussion weniger kontroversiell als im Nationalrat. Generell wurde die Vorlage als wichtiger Schritt begrüßt, dem aber nun auch Taten folgen müssten. Seitens der Grünen wurde der Umgang mit Kindern im Asylverfahren kritisiert.

Der Gesetzesvorschlag sieht unter anderem einen Rechtsanspruch von Kindern auf Schutz und Fürsorge, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, altersgerechte Mitspracherechte und ein Verbot von Kinderarbeit vor. Kinder sollen außerdem grundsätzlich Anspruch auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Dabei wird auch besonders auf die Bedeutung der Familie hingewiesen. Auch die Generationengerechtigkeit soll in Hinkunft bei Gesetzen Berücksichtigung finden. Allerdings ist eine gesetzliche Beschränkung von Kinderrechten aus bestimmten Gründen möglich, wobei in den Erläuterungen konkret z.B. straf- und fremdenrechtliche Maßnahmen und berücksichtigungswürdige Elterninteressen genannt werden.

Bundesrätin Inge POSCH-GRUSKA (S/B) würdigte den Umstand, dass mit dieser Vorlage die UN-Konvention über die Kinderrechte implementiert wird. Damit habe man nun ein gutes Gesetzeswerk zum Thema, was sie als Vorsitzende der Kinderfreunde Burgenlands besonders freue. Nun gelte es, dieses Gesetz mit Leben zu erfüllen und die Kinderrechte auch in den Köpfen der Menschen zu verankern. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, weitere würden fraglos folgen. Konkret kam die Rednerin noch auf das Thema der gemeinsamen Obsorge zu sprechen.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) meinte, es sei höchste Zeit gewesen, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Dies sei eine langjährige Forderung seiner Fraktion gewesen, denn Kinderrechte seien Menschenrechte, und diese seien universal. Dennoch müsse angemerkt werden, dass es auf diesem Gebiet zusätzlichen Verbesserungsbedarf gebe, sodass weiterhin Handlungsbedarf bestehe. Besonders kritisierte der Redner die Behandlung von Kindern in Asylverfahren, denn Kinder dürften nicht ins Gefängnis gebracht werden, betonte der Mandatar. Es sei nicht zu dulden, dass Flüchtlingskinder anders behandelt werden als andere Kinder.

Bundesrat Edgar MAYER (V/V) sprach von einer großen Sache, die hier zustande gebracht worden sei, denn die Kinderrechte würden nun auch in der Verfassung verankert. Damit sei wahrlich kein kleiner Wurf gelungen. Es seien noch ein paar kleine Adaptierungen nötig, doch sei man zweifellos auf einem guten Weg. Österreich habe in Bezug auf die Kinderrechte eine gute Tradition, und die werde mit diesem Schritt fortgeschrieben. Man müsse zudem aber dafür Sorge tragen, die Bevölkerung auf diesem Gebiet weiter zu sensibilisieren.

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) erklärte, es habe sehr lange gedauert, bis die Kinderrechte endlich in die Verfassung übernommen wurden, aber nun habe man es geschafft, und das sei zu begrüßen. Die Kinder seien unsere Zukunft und damit unser wertvollstes Gut. Daher bräuchten sie umfassenden Schutz. Ihre Ansicht illustrierte die Rednerin mit einigen Beispielen aus der Praxis, wo es in vielen Bereichen noch weiteren Verbesserungsbedarf gebe. Man stimme der Vorlage daher gerne zu, doch sage man den Regierungsfraktionen: die eigentliche Arbeit beginne jetzt erst.

Bundesrat Manfred GRUBER (S/S) konzedierte zwar, dass es eine gute Weile gedauert habe, bis man die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung ins Werk gesetzt habe, doch könne man jetzt mit Stolz diesen Schritt setzen. Damit würden durchsetzbare Rechte geschaffen, an die auch der Gesetzgeber in der Zukunft gebunden sei. Die Rechte der Kinder würden gestärkt, und das sei überaus erfreulich, denn es handle sich hier um einen Meilenstein. Die Politik setze hier ein bedeutendes Zeichen, wie wichtig ihr die Kinderrechte sind.

Bundesrätin Bettina RAUSCH (V/N) zeigte sich gleichfalls zufrieden mit der intendierten Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung. Es habe zwar lange gedauert, doch jetzt komme man schließlich doch zu einem positiven Abschluss.

Bundesrätin Johanna KÖBERL (S/St) schloss sich der positiven Bewertung der Vorlage an und plädierte dafür, auf deren Basis nun auch den Jugendschutz entsprechend zu stärken. Auch in der Bevölkerung müsse das Bewusstsein für Kinderrechte geschärft werden.

Bundesrätin Notburga ASTLEITNER (V/O) unterstrich den nötigen Schutz von Kindern und begrüßte daher gleichfalls den vorliegenden Entwurf.

Staatssekretär Andreas SCHIEDER erinnerte daran, dass die Verankerung der Kinderrechte ein langjähriges Diskussionsthema gewesen sei. Nun sei hier ein großer Wurf gelungen, auf dem man die weitere Arbeit auf diesem Gebiet aufbauen könne, erklärte der Staatssekretär, der sodann zu einzelnen Abschnitten der Vorlage Stellung bezog.

(Fortsetzung Bundesrat)


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