Parlamentskorrespondenz Nr. 746 vom 21.07.2011

Bessere Kooperationen der Gemeinden sparen bis zu 500 Mio. jährlich

Erfolgreiche Initiative des Bundesrats zur Stärkung der Gemeinden

Wien (PK) – Im Anschluss an die Verabschiedung des neuen Volksgruppengesetzes, das die Lösung des Kärntner Ortstafelstreits enthält, passierte ein – vom Bundesrat initiiertes – Bundesverfassungsgesetz zur Stärkung der Rechte der Gemeinden den Bundesrat. Es gibt den Gemeinden die Möglichkeit, nicht nur privatwirtschaftliche, sondern auch hoheitliche Aufgaben gemeinsam wahrzunehmen und über Bundesländergrenzen hinweg zu kooperieren.

Bundesrätin Jennifer KICKERT (A/W) referierte die zentralen Inhalte der Vorlage und meinte, sie begrüße Verwaltungsveränderungen, die eine Verbesserung für die Bevölkerung darstellten. Doch die gewählte Vorgangsweise könne dennoch nicht ihre Zustimmung finden, da sie demokratiepolitisch mangelhaft sei.

Bundesrat Gerald KLUG (S/St) erinnerte daran, dass dieser Ausbau der Gemeindekooperation auf eine Initiative des Bundesrates zurückgehe. Dieser Anstoß der Länderkammer werde nun erfolgreich zu einem Ende geführt, was vorbehaltlos begrüßt werden könne, zumal die Vorlage auf ungeteilt positive Resonanz seitens der Gemeinden gestoßen sei. Man schließe damit eine Verwaltungsreform erfolgreich ab, und mit diesem wichtigen Signal des Bundesrates werde deutlich gemacht, dass sich die Gemeinden auch künftig auf die Länderkammer verlassen könnten.

Bundesrat Gottfried KNEIFEL (V/O) redete gleichfalls der vorliegenden Reform das Wort und dankte vor allem den oberösterreichischen Verantwortlichen, die einen wichtigen Anstoß zu diesem Gesetz geleistet hätten. Es gelte, diese Vorlage nun mit Leben zu erfüllen. Der Reformprozess müsse weitergehen, und der Bundesrat müsse auch in Zukunft ein starker Partner der Gemeinden und Regionen sein.

Bundesrat Hermann BRÜCKL (F/O) zeigte sich darüber erfreut, dass Gemeinden künftig auch über Bundesländergrenzen hinweg und im Rahmen der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zusammenarbeiten könnten. Die Initiative des Bundesrat sei wichtig gewesen, bekräftigte er. Das Reformtempo müsse erhöht werden. Brückl warnte allerdings vor zu viel Bürokratie bei der Bildung von Gemeindeverbänden.

Bundesrat Ewald LINDINGER (S/O) wies darauf hin, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden bereits jetzt gang und gäbe sei, etwa bei Bädern, Jugendzentren und Freizeiteinrichtungen. Gemeinden könnten auch bessere Konditionen erzielen, wenn sie gemeinsam einkauften, skizzierte er. Das vorliegende Gesetz ermöglicht es ihm zufolge, künftig verschiedene Gemeindeverbände wie etwa Abwasserverband und Wegerhaltungsverband zusammenzuführen.

Bundesrat Georg KEUSCHNIGG (V/T) gab zu bedenken, dass die Gemeinden vor großen Herausforderungen stünden. Abseits der Ballungsräume gingen zunehmend Arbeitsplätze und Kaufkraft verloren, unterstrich er. Man brauche in den ländlichen Regionen eine neue Politik, um die Daseinsvorsorge weiter sicherzustellen und Pflege, Kinderbetreuung, Mobilität und die Bereitstellung von Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Mit dem vorliegenden Gesetz können laut Keuschnigg Einsparungspotentiale genutzt werden.

Der Bundesrat erhob mit Stimmenmehrheit keinen Einspruch gegen die Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Weg frei für Rettungsgassen auf Autobahnen und Schnellstraßen

Im Rahmen eines Themenblocks "Straßenverkehr" verabschiedete der Bundesrat zunächst eine 24. StVO-Novelle zur Öffnung von "Rettungsgassen" für Einsatzfahrzeuge auf zugestauten Autobahnen und Schnellstraßen, eine 14. Führerscheingesetz-Novelle zur Befristung neuer A- und B-Führerscheine ab 2013 und eine neues Sicherheitsmanagement für die Straßeninfrastruktur.

Bundesrat Karl BODEN (S/N) machte darauf aufmerksam, dass in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen gesetzt worden seien, um die Zahl der Verkehrstoten und der Verkehrsunfälle zu reduzieren. Wie aktuelle Daten zeigten, seien diese Schritte erfolgreich gewesen, betonte er. Die nunmehr vorgesehene Einführung der "Rettungsgasse" auf Autobahnen ist für ihn ein weiterer wesentlicher Beitrag, um die Zahl der Verkehrstoten zu vermindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Als wesentlich bezeichnete Boden die rechtzeitige Information der AutofahrerInnen über die Rettungsgasse.

Auch Bundesrat Christoph KAINZ (V/N) wertete die Einführung der "Rettungsgasse" als wichtige Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Damit könne man die Einsatzzeit von Rettungsfahrzeugen verkürzen und Menschenleben retten. Kainz verwies darauf, dass die Bildung von Rettungsgassen nach Verkehrsunfällen in einigen Nachbarländern Österreichs bereits erfolgreich praktiziert werde.

Bundesrat Johann ERTL (F/N) kündigte die Zustimmung der FPÖ zum vorliegenden Gesetzentwurf an. Das "Schlachtfeld Straße" zeige immer wieder, wie schwer es für Rettungsfahrzeuge oft sei, zum Unfallort zu kommen, meinte er. Generell zeigte sich Ertl über die hohe Zahl von freiwilligen Helfern in Österreich erfreut.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) schloss sich den Wortmeldungen ihrer Vorredner an und betonte, auch die Grünen würden dem vorliegenden Gesetz gerne zustimmen. Ihrer Ansicht nach ist es "traurig", dass es derzeit so viele AutofahrerInnen gebe, die widerrechtlich den Pannenstreifen benutzten.

Verkehrsministerin Doris BURES begrüßte den breiten Konsens zum vorliegenden Gesetz und verwies auf weitere bereits beschlossene Verkehrssicherheitspakete. Man habe damit deutlich gemacht, dass Rasen und Alkohol am Steuer keine Kavaliersdelikte seien, bekräftigte sie. Die gesetzten Maßnahmen zeigten bereits Wirkung, wie sich am Rückgang der Unfallzahlen ablesen lasse. Das vorliegende Gesetz stelle, so Bures, sicher, dass so schnell wie möglich geholfen werden könne, wenn doch etwas passiere. Experten zufolge erhöhe sich die Überlebenswahrscheinlichkeit von Unfallopfern um 10 %, wenn man den Unfallort um 1 Minute schneller erreiche, erklärte sie.

Bundesrat Manfred GRUBER (S/S) hielt fest, die in der Vergangenheit beschlossenen Verkehrssicherheitspakete hätten auch zu einer Bewusstseinsänderung bei den Autofahrern geführt. Man müsse Autofahrer, die glaubten, die österreichischen Autobahnen seien Rennstrecken, zur Verantwortung ziehen, bekräftigte er. Bei Unfällen gilt für ihn die Devise, möglichst schnell zu helfen, das werde durch die Einführung der Rettungsgasse erleichtert.

Bundesrat Kurt STROHMAYER-DANGL (V/N) geht, wie er sagte, davon aus, dass sich die Zahl der Verkehrstoten, die in den vergangenen 30 Jahren bereits von 2.000 auf 700 pro Jahr zurückgegangen sei, weiter minimieren werde. Er wies darauf hin, dass die österreichischen Autobahnen großteils an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit angelangt seien und es im dichten Verkehr immer schwieriger werde, zur Unfallstelle zu gelangen. Seiner Ansicht nach bedarf es aber einer umfassenden Information der AutofahrerInnen, um das Funktionieren der Rettungsgasse zu gewährleisten.

Einstimmig kein Einspruch.

Befristete Führerscheine

Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) äußerte sich kritisch zur Novellierung des Führerscheingesetzes. Es sei zwar positiv, dass das direkte Zugangsalter für schwere Motorräder angehoben werde, meinte er, andererseits dürften in Zukunft bereits 16-Jährige Motorräder mit bis zu 125 qcm lenken. Krusche hat dafür kein Verständnis, damit setze man "eine unerfahrene und unter jugendlichem Leichtsinn leidende Gruppe" erhöhten Gefahren aus. Kritik übte er außerdem an der Verteuerung des Mopedausweises durch dessen Integration in den Scheckkartenführerschein und der verpflichtenden Neuausstellung des Führerscheins alle 15 Jahre.

Bundesrat Ewald LINDINGER (S/O) begrüßte dem gegenüber die Ausweitung der Lenkerberechtigung für MopedfahrerInnen. Auch er hätte sich seinerzeit gewünscht, bereits mit 16 Jahren mit einem Vespa-Roller fahren zu dürfen und sich nicht auf 50 qcm beschränken zu müssen, konstatierte er. Gleichzeitig wertete er es als positiv, dass der Direktzugang zu höherrangigen Motorradklassen auf das 24. Lebensjahr angehoben werde und für Mopedautos künftig ein Führerschein der Klasse AL erworben werden müsse. Er erwartet sich davon eine Hebung der Verkehrssicherheit.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) konnte der Senkung des Zugangsalters zu Leichtmotorrädern hingegen nichts abgewinnen. Mit der künftigen befristeten Ausstellung des Führerscheins habe sie kein Problem, erklärte sie, sie hätte es aber bevorzugt, die Führerscheinverlängerung mit einer Prüfung des Gesundheitszustands und einem Fahrsicherheitstraining zu verknüpfen.

Bundesrätin Elisabeth GREIDERER (V/T) machte darauf aufmerksam, dass Österreich die 3. Führerschein-Richtlinie der EU umsetzen müsse. Zu den zentralen Punkten der Gesetzesnovelle zählen ihr zufolge unter anderem die befristete Ausstellung des Führerscheins der Klassen A und B auf 15 Jahre, neue Klassen beim A-Führerschein und eine verpflichtende Aus- und Weiterbildung für FahrprüferInnen. Dass 16-Jährige künftig Leichtmotorräder lenken dürfen, wertete Greiderer als kein Problem. Sie wies darauf hin, dass für das Erlangen einer entsprechenden Lenkerberechtigung – im Gegensatz zum Mopedführerschein – ein kompletter Theoriekurs und 12 Fahrstunden sowie ein Gespräch über Risikoabschätzung Voraussetzung seien.

Verkehrsministerin Doris BURES meinte, der Führerschein sei ein wichtiges Dokument und deshalb auch entsprechend immer wieder zu verlängern. Was die Ausbildung für die Leichtmotorräder anbelange, wolle man alles daran setzen, hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten, versicherte Bures. Die Verbesserung der Ausbildungsmodalitäten hielten schließlich alle VerkehrssicherheitsexpertInnen für essentiell. 

Bundesrat Wolfgang BEER (S/W) hielt fest, dass viele ÖsterreicherInnen einen Führerschein bei sich tragen, der ein Jugendbild von ihnen enthalte. Damit sei die Ähnlichkeit, die für verkehrspolizeiliche Kontrollen unabdingbar wäre, nicht mehr gegeben. Er halte die Notwendigkeit der Verlängerung dieses Dokuments nach 15 Jahren deshalb für überaus sinnvoll. Einen Anstieg der Verkehrstoten durch Zulassung des Führens von Leichtmotorrädern ab dem 16. Lebensjahr hielt Beer für unwahrscheinlich. Er sprach im Gegenteil von einer Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die gegenständliche Novelle.

Die Verlängerung des Führerscheins nach 15 Jahren hielt auch Bundesrat Kurt STROHMAYER-DANGL (V/N) angesichts des ihm beigegebenen Bilds für notwendig. Er zeigte sich außerdem überzeugt davon, dass 16-Jährige verantwortungsbewusst genug seien, um ein Leichtmotorrad lenken zu dürfen. Seine Fraktion stimme der Novelle angesichts ihrer zahlreichen Vorteile zu.

Die Novelle des Führerscheingesetzes passierte den Bundesrat schließlich mit Stimmenmehrheit.

Sicherheitsmanagement für die Straßeninfrastruktur

 

Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) meinte, einige Maßnahmen, die mit der Novelle einhergingen, seien durchaus zu begrüßen. "Nicht anfreunden" könne er sich aber mit kurzfristigen Einsparungen im Schnellstraßenbereich, die der Verkehrssicherheit abträglich seien. Auch die Verordnungsermächtigung für administrative Gebühren bei Genehmigungsverfahren werde seine Fraktion nicht mittragen, kündigte Krusche an: Schlussendlich sei hier mit einem Mehraufwand durch einen Zuwachs an Bürokratie zu rechnen, meinte er.

Scharfe Kritik am Kurs der Freiheitlichen übte Bundesrat Karl BODEN (S/N): Diese seien weder mit Investitionen noch mit Einsparungen im Verkehrsbereich zufrieden, stellte er fest. Eine Kostenreduktion um rund 520 Mio. € solle man aber nicht kleinreden. Seine Fraktion begrüße sinnvolle Einsparungen bei Bauten, die nicht oder noch nicht gebraucht werden. Man wolle deshalb der gegenständlichen Novelle die Zustimmung erteilen.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) meinte, es sei erfreulich, dass einige Ausbauprojekte hintangestellt wurden. Damit habe man aber bei Weitem noch nicht alles gestrichen, was man streichen hätte können. Kerschbaum verwies in diesem Zusammenhang etwa auf Projekte im Bundesland Niederösterreich. Eine Autobahn und Asphalt gewährleisteten noch lange keine Mobilität, hielt die Bundesrätin fest, Benzin werde schließlich zunehmend teurer. Ihre Fraktion fordere deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die diesen Namen auch verdiene.

Bundesrätin Anneliese JUNKER (V/T) gratulierte Bundesministerin Bures für die Einsparungen, die sie in ihrem Ressort erzielen konnte. Alle Verkehrsprojekte seien vor dem Hintergrund der Kriterien der Wirtschaftlichkeit und der Umweltverträglichkeit sowie in Hinblick auf ihren Nutzen für die Mobilität evaluiert worden. Das halte ihre Fraktion für zweckmäßig und sinnvoll, schloss Junker.

In Hinblick auf die Verkehrsinfrastruktur müsse man nach objektiven Kriterien vorgehen, stellte Bundesministerin Doris BURES fest. Für sie stehe dabei außer Frage, dass eine Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene notwendig ist. Deshalb werde in den Ausbau der Bahn in den nächsten Jahren doppelt so viel Geld fließen wie in jenen der Straßen. Umweltverträglichkeit und -freundlichkeiten spielten schließlich eine bedeutende Rolle.

Was die herausgenommenen Projekte anbelange, habe man sie im Rahmen einer Evaluierung identifiziert, wobei der Situation der PendlerInnen durchaus Rechnung getragen wurde. Nicht jede bedarfsgerechte Verkehrslösung müsse aber eine Autobahn sein, zeigte sich Bures überzeugt: Mittels Redimensionierungen könnten schließlich ebenso gute Ergebnisse erzielt werden. Man wolle nicht "kaputtsparen", sondern "intelligent sparen", wie es etwa auch die gegenständliche Novelle vorsehe, schloss Bures.

Bundesrat Wolfgang BEER (S/W) hielt es für richtig, Projekte zu evaluieren. Schließlich ergeben sich durch veränderte Gegebenheiten neue Ausgangspositionen. Das Geld, das man mit dieser Novelle einspare, komme schlussendlich den BürgerInnen und der heimischen Ökobilanz zugute.

Die Novelle passierte den Bundesrat mit Stimmenmehrheit.

Hochschulen bekommen externe Qualitätssicherung

Ein Qualitätssicherungsrahmengesetz schafft die Grundlagen für die Einrichtung einer "Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria", die künftig neue Maßstäbe bei der Qualitätssicherung im tertiären Bildungsbereich sorgen soll. Außerdem wird eine Ombudsstelle für Studierende geschaffen.

Bundesrat Reinhard PISEC (F/W) hielt die Bündelung der Qualitätssicherungseinrichtungen der tertiären Sektors in einer einzigen Agentur für nicht sinnvoll, zumal man der Vielfalt Rechnung tragen sollte. Außerdem befürchte seine Fraktion, dass mit dem vorliegenden Gesetz ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden sein werde. Die Anbindung an das Wissenschaftsministerium und die Besetzungsmodalitäten für das Board seien außerdem kritikwürdig. Pisec verwies in diesem Zusammenhang auf das Schweizer Modell und regte an, die Schweizerische Agentur mit der Evaluierung der Qualitätsstandards zu betrauen.

Bundesrat Josef SALLER (V/S) meinte, das vorliegende Gesetz bilde die Grundlage für eine qualitätsbasierte Weiterentwicklung des tertiären Sektors und bedeute keinen Eingriff in die Autonomie der Universitäten. Es leiste vielmehr einen Beitrag zur Verwaltungsreform, zeigte er sich überzeugt.

Für Bundesrätin Jennifer KICKERT (G/W) stand fest, dass der gegenständliche Gesetzesentwurf nicht den Erwartung, die man an ihn gestellt habe, entspreche. Die weitere Anwendung unterschiedlicher Qualitätssicherungsverfahren sei schließlich nicht rechtfertigbar. Ihre Fraktion befürchte, dass die Unabhängigkeit des Board nicht sichergestellt sei und auf die Hochschulen ein erheblicher administrativer Aufwand zukommen werde. Die Grünen müssten daher ihre Zustimmung versagen.

Dieser Auffassung konnte sich Bundesrat Christian FÜLLER (S/St) nicht anschließen. Er sprach von einem guten Ergebnis, das einheitliche Qualitätsstandards für alle Institutionen des tertiären Sektors zur Folge haben werde. Da sich die Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen derzeit im Umbruch finde, könne man diesen Sektor allerdings noch nicht mit einbeziehen. Erfreut zeigte sich Füller über die zahlreichen, den Studierenden zugutekommenden Wirkungen des Gesetzes: So sei beispielsweise die Verlängerung der Studiendauer bei berufsbegleitenden Angeboten als positiv zu bewerten.

Wissenschaftsminister Karlheinz TÖCHTERLE meinte, Autonomie könne niemals unbegrenzt sein, da der Bund als Geldgeber auf die Qualität der von ihm finanzierten Institutionen achten müsse. Das gegenständliche Gesetz gewährleiste einen solchen einheitlichen Qualitätssicherungsprozess, zeigte sich der Bundesminister überzeugt. Qualität in Ausbildung und Forschung könnten allerdings nicht nur vom Staat verordnet werden: Auch die wissenschaftliche Gemeinschaft müsse darauf achten, dass entsprechende Standards eingehalten werden. Die Pädagogischen Hochschulen habe man im gegenständlichen Gesetz noch nicht berücksichtigen können: Man strebe es jedoch zu einem späteren Zeitpunkt an, versicherte Töchterle.

Das Qualitätssicherungsrahmengesetz wurde vom Bundesrat mit Stimmenmehrheit verabschiedet.

Thema Kirgisien

   

Wegen unsicherer Urkunden in Kirgisien hat sich Österreich gegen den Beitritt Kirgisiens zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung erklärt und mit dieser Erklärung ein Wirksamwerden des Beitritts im Verhältnis zu Österreich verhindert. - Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte einstimmig. (Schluss/Fortsetzung Bundesrat)


Format