Parlamentskorrespondenz Nr. 850 vom 31.10.2012

Kulturabkommen mit Mexiko bleibt auch im Bundesrat umstritten

Lopatka: Federkrone Montezumas ist nicht transportfähig

Wien (PK) – Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bundesrats standen 21 Beschlüsse, die der Nationalrat in seiner Plenarsitzung am 16. Oktober gefasst hatte. Unter anderem billigte die Länderkammer das Transparenzdatenbankgesetz sowie Bestimmungen zum besseren Schutz von LeiharbeiterInnen. Zur Diskussion standen ferner zahlreiche bilaterale Abkommen, die einer engeren kulturellen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit Österreichs mit einzelnen Staaten sowie zur Vermeidung der Doppelbesteuerung dienen.

Das zwischen Österreich und Mexiko abgeschlossene Kulturabkommen blieb auch im Bundesrat umstritten, passierte die Länderkammer letztendlich aber mit breiter Mehrheit. Beim Abkommen geht es insbesondere um den Austausch von Kulturgütern, die Federkrone Montezumas ist laut Staatssekretär Reinhold Lopatka derzeit allerdings nicht transportfähig.

Konsularbeglaubigungsgesetz und Kampf gegen Folter

Im Anschluss an die Aktuelle Stunde mit Landwirtschaftminister Nikolaus Berlakovich wandten sich die BundesrätInnen zunächst dem – einhellig angenommenen - Konsularbeglaubigungsgesetz zu, mit dem eine spezifische Rechtsgrundlage und klare Regelungen für die Beglaubigung von Urkunden sowohl durch das Außenministerium als auch durch die Konsularbehörden geschaffen werden.

Bundesrat Günther KÖBERL (V/St) sah in diesem Gesetz vor allem eine Handhabe gegen Fälschungen von Urkunden und begrüßte zudem die nunmehr möglichen elektronischen Beglaubigungen.

Bundesrat Ewald LINDINGER (S/O) erwartet sich ebenfalls ein wirkungsvolleres Vorgehen gegen Missbrauch und rechnet darüber hinaus mit wesentlichen Vereinfachungen zugunsten der BürgerInnen und der Wirtschaft.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, machte aber auf nach wie vor bestehende bürokratische Hürden bei Beglaubigungen vor allem in afrikanischen Ländern aufmerksam.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA wertete das Gesetz als Ausdruck von Bürgerservice und Rechtssicherheit und sprach von einer guten Grundlage, um Missbrauch schon im Keim zu ersticken. Die von Dönmez beklagten Probleme erklärte Lopatka mit dem dünnen Netz an österreichischen Vertretungsbehörden in Afrika bei gleichzeitiger Notwendigkeit der Herstellung eines persönlichen Kontakts.

Bei der Abstimmung wurde gegen den Beschluss des Nationalrats einhellig kein Einspruch erhoben.

Allgemeiner Konsens bestand auch über die Genehmigung eines Fakultativprotokolls zum internationalen Übereinkommen gegen Folter, dessen Ziel es ist, die Prävention zur Vermeidung von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen weltweit zu verstärken. Das Protokoll sieht unabhängige, internationale und nationale Besuchsmechanismen an Orten des Freiheitsentzugs vor.

Bundesrat Kurt STROHMAYER-DANGL (V/N) unterstrich den Stellenwert der Folterprävention, begrüßte die diesbezüglich der Volksanwaltschaft zukommenden neuen Kompetenzen und interpretierte den heutigen Beschluss als weiteren wichtigen Schritt im Kampf für die Menschenrechte.

Bundesrat Stefan SCHENNACH (S/W) sprach von nach wie vor praktizierter Folter auch in der westlichen Welt und betonte, Menschenrechte müssten Tag für Tag aufs Neue erkämpft werden. Mit Nachdruck unterstützte er den nunmehr eingeführten internationalen Besuchsmechanismus, wobei er auch die Kärntner Saualm als Anwendungsfall für das Folterprotokoll sah.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) begrüßte die Einbindung der Volksanwaltschaft, übte aber Kritik am Bestellmodus der Mitglieder der Volksanwaltschaft und forderte insbesondere die Abstellung des Proporzes und die Einführung von Kompetenzen als Voraussetzung für die Bestellung.

Bundesrätin Johanna KÖBERL (S/St) wertete den heutigen Beschluss als konsequenten Schritt zur Stärkung des Schutzes der Menschenrechte. Sie erinnerte an die Vorfälle in österreichischen Heimen und stellte fest, hätte es damals schon die Folterprävention nach dem heutigen Muster gegeben, dann wäre es zu diesen Missständen wohl gar nicht gekommen.

Bundesrat Franz PIROLT (F/K) wies die Behauptungen Schennachs scharf zurück und meinte, die Kärntner Saualm hätte wie zahlreiche andere Einrichtungen von NGOs der Unterbringung von Asylwerbern gedient.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) erwiderte, es gehe nicht an, die Saualm auf dieselbe Stufe wie Einrichtungen der Caritas zu stellen.

Faktum sei, dass die Untergebrachten keinerlei Zugang zu medizinischer Betreuung hatten und dass die Saualm nie eine Bewilligung als Betreuungseinrichtung erhalten hätte.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA erwartete sich durch den heutigen Beschluss einen Gewinn an internationaler Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Folter sowie eine Stärkung der österreichischen Arbeit im UN-Menschenrechtsrat.

Bei der Abstimmung wurde gegen das Faktultativprotokoll einhellig kein Einspruch erhoben.

Bilaterale Kulturabkommen mit Mexiko und Albanien

Eingehender diskutiert wurden bilaterale Kulturabkommen, wobei jenes mit Mexiko im Vordergrund der Debatte stand. Das gegenständliche Abkommen zielt vor allem auf die Klärung der juristischen Aspekte des gegenseitigen befristeten Leihverkehrs von Kulturgütern ab, was etwa im Hinblick auf die "Federkrone Montezumas", die sich in Österreich befindet, von besonderem Interesse ist. Das Abkommen wurde schließlich mit Mehrheit genehmigt.  

Einhellig befürworteten die BundesrätInnen zwei Abkommen mit Albanien, die die rechtliche Absicherung der wechselseitigen Leihe von Kulturgütern regeln (1911 d.B., 1912 d.B.). Ein Konsularvertrag aus dem Jahr 1972 zwischen Österreich und Rumänien wird nun – nach ebenfalls einhelligem Beschluss des Bundesrats - durch ein Protokoll beendet, da dieser im Zuge von Rechtsbereinigungen teilweise obsolet geworden ist.

Im Rahmen der Debatte erläuterte Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W), es gehe in den Abkommen mit Mexiko und Albanien um die Schaffung von Rechtssicherheit beim Austausch von Kunstgegenständen und Kulturgütern. Im Falle des Abkommens mit Mexiko seien aber für ihre Fraktion noch nicht alle Bedenken ausgeräumt. Sicher gebe es Fragen über den Erwerb von Kulturgütern, der nicht immer rechtmäßig erfolgt sei, hielt Mühlwerth fest, viele wertvolle Kulturschätze sind ihrer Ansicht nach aber in europäischen Museen besser aufgehoben als im ursprünglichen Herkunftsland, wenn dieses nicht für den Erhalt garantieren könne. Konkret gehe es um die berühmte aztekische Federkrone, die einmalig in ihrer Art sei und laut einem Gutachten nicht mehr transportfähig, zumindest nicht auf dem Luftweg. Es sei zu bezweifeln, dass in dieser Frage tatsächlich Rechtsicherheit geschaffen werde, meinte die Bundesrätin, daher werde man dieses Abkommen ablehnen.

Bundesrat Günther KÖBERL (V/St) sieht die Stärkung der Rechtssicherheit als eine Voraussetzung für die gute weitere Zusammenarbeit mit Mexiko und Albanien. Die vorliegenden Abkommen enthielten nun Bestimmungen zu Immunitätsgarantien, Rückgabeverpflichtungen und zur Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag, die es bisher nicht gegeben habe.

Was die Federkrone betrifft, stimmte Köberl mit der Einschätzung überein, dass sie wohl nur deshalb erhalten geblieben sei, weil sie Teil einer Sammlung des Kunsthistorischen Museums war, auch sei über ihre eigentliche Herkunft nichts Definitives bekannt. Das Anliegen Mexikos, sie im eigenen Land ausstellen zu können, sei schon jahrelang diskutiert worden, konstatierte er. Nun habe man ein vorbildliches Rahmenabkommen abgeschlossen. Ob es tatsächlich zu einer Ausleihe kommen könne, würden aber Experten entscheiden müssen. Die gemeinsam von Mexiko und Österreich dazu beauftragte Studie habe ergeben, dass eine solche Ausleihe derzeit nicht möglich sei.

Zum Abkommen mit Albanien erinnerte Bundesrat Köberl daran, dass Albanien heuer hundert Jahre seiner Gründung als unabhängiger Staat feiere. Österreich habe dabei 1912 einen maßgeblichen Beitrag geleistet. Aus diesem Grund werden das Schwert und der Helm, die angeblich vom albanischen Nationalhelden Skanderbeg stammen, an Albanien verliehen. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Objekte für Albanien sei dieser Ausleihe zuzustimmen, meinte Köberl.

SPÖ-Bundesrätin Muna Duzdar scheidet aus Bundesrat aus 

Auch Bundesrätin Muna DUZDAR (S/W) zeigte sich erfreut, dass mit dem Abkommen mit Mexiko ein langjähriger Streit um die mexikanische Federkrone beigelegt werden konnte. Das Anliegen Mexikos sei verständlich und gerade aufgrund der langen positiven Beziehungen Österreichs mit Mexiko sei es begrüßenswert, dass es zu einem solchen Abkommen gekommen sei. Dieses Abkommen werde sicher Vorbildwirkung für den Umgang mit umstrittenen Kulturgütern auch in anderen europäischen Museen haben, ist sie überzeugt.

Ähnlich liegt der Sachverhalt nach Ansicht Duzdars im Falle Albaniens und dem Schwert und Helm des Skanderbeg, die für eine Ausstellung als Leihgabe verliehen werden sollen. Auch hier gebe es ein vorbildhaftes Abkommen, das zeige, wie man mit solchen Konflikten um Kulturschätze umgehen und statt des Streits zu Kooperation gelangen könne. Die Bundesrätin bedankte sich abschließend anlässlich ihres Ausscheidens aus dem Bunderat für die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre. Sie appellierte an die Politik, die Bedeutung der Außenpolitik für Österreich wieder mehr zu würdigen und zu bedenken, dass man hier langfristig denken müsse.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) meinte, Kunst und Kultur seien verbindende Faktoren zwischen Ländern und die Grünen würden den zur Debatte stehenden Abkommen "selbstverständlich" zustimmen. Das gelte auch besonders für das Abkommen mit Albanien und die Ausleihe der für Albanien besonders symbolträchtigen Gegenstände aus dem Besitz des Skanderbeg anlässlich der Hundertjahrfeier der Unabhängigkeit.

Bundesrat Stefan ZANGERL (Liste Dinkhauser/T) unterstützte die Kulturabkommen, die seiner Meinung nach Respekt und Wertschätzung für Mexiko und Albanien zeigen. Auch er erinnerte daran, dass Österreich wesentlichen Anteil an der Staatswerdung Albaniens hatte. Die Gegenstände, um deren Ausleihe es gehe, stammten ursprünglich aus der Sammlung in Schloss Ambras und seien erst in der Zeit Napoleons nach Wien verbracht worden. Er würde sich daher wünschen, wenn sie nach der Leihgabe wieder nach Schloss Ambras zurückgebracht würden. Was die Federkrone betreffe, so sei diese ein einmaliges Objekt und die Transportfähigkeit umstritten, betonte Zangerl. Die grundsätzliche rechtliche Möglichkeit für einen Austausch zu schaffen, sei jedenfalls als eine freundliche Geste zu begrüßen.

Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) meinte, man sollte sich darauf einigen, dass große Kunstschätze und kulturelle Werte nicht Österreich allein gehörten, sondern allen Menschen auf der ganzen Welt zugänglich sein sollten.

Lopatka: Transport der Federkrone nicht möglich

Staatssekretär Reinhold LOPATKA stellte fest, nicht die Abkommen selbst bewegten die Gemüter, sondern die Frage, wem diese Kulturgüter letztlich gehören. Was die Federkrone betreffe, so sei diese laut Gutachten der Technischen Universität Wien extrem anfällig für Erschütterungen. Daher komme ein Transport in diesem Fall nicht in Frage. Grundsätzlich gehe es darum, dass es bisher weder für Mexiko noch Albanien eindeutige Kulturabkommen mit Rechtssicherheit gegeben habe, diese habe man jetzt geschaffen. Die Geste gegenüber Albanien sei sicher sehr zu begrüßen, insbesondere da dieses Land gerade Anstrengungen für einen EU-Beitritt unternehme. Lopatka bedauerte, dass nicht alle Abkommen einstimmig beschlossen werden.

MedAustron: Bund übernimmt Geschäftsanteile von Wiener Neustadt

Die Übernahme der Geschäftsanteile von Wiener Neustadt am Krebsforschungs- und Krebstherapiezentrum MedAustron durch den Bund ist nun fix. Der Bundesrat erhob mit Stimmeneinhelligkeit gegen das betreffende Bundesgesetz keinen Einspruch.

Bundesrat Christoph KAINZ (V/N) verwies auf die lange Geschichte des MedAustron-Projekts, das für ihn einen gesundheitspolitischen Meilenstein bedeutet. Das Krebstherapiezentrum, das durch Förderzusagen des Landes Niederösterreich und des Bundes umgesetzt habe werden können, bringe Hoffnung für viele krebskranke Menschen, sagte er. Die Anlage sei derzeit in Bau, 2014 werde der technische Betrieb beginnen, 2015 sollen die Behandlungen, 2020 der Vollbetrieb aufgenommen werden. Es handle sich um ein erfolgreiches Beispiel für die Förderung von Spitzentechnologie und ihre Anwendung in der Gesundheitspolitik, so Kainz. Durch den Erwerb der Anteile von Wiener Neustadt wird ihm zufolge sichergestellt, dass das Zukunftsprojekt vom Land Niederösterreich und vom Bund zügig vorangetrieben werden könne, daher stimme er gerne zu.

Auch Bundesrätin Elisabeth GRIMLING (S/W) erläuterte, dass das Projekt MedAustron derzeit in der Bauphase befindlich sei. Durch die Übernahme der Anteile von Wiener Neustadt werde die Kommunikation zwischen der Baugesellschaft und den nunmehrigen alleinigen Bauträgern, dem Land Niederösterreich und dem Bund, vereinfacht und die problemlose Realisierung dieses wichtigen Projekts gesichert. Es komme dabei zu keiner Übernahme zusätzlicher Förderungsverpflichtungen, unterstrich die Bundesrätin und plädierte für die Zustimmung des Bundesrats.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) hielt fest, ihre Fraktion werde dem Abkommen zustimmen. Allerdings hätten sich im Zusammenhang mit dem Projekt und der Verwendung von Fördergeldern einige Fragen an den Bundesminister für Gesundheit ergeben, die ihrer Ansicht nach von diesem nicht zufriedenstellend beantwortet wurden. Auch nach Aussage des Gesundheitsministers selbst bestünden noch offene Fragen, etwa wie die Behandlungen der Kranken und der Forschungsbetrieb koordiniert werden können, sagte Kerschbaum. Ihre Fraktion werde auch weiter darauf drängen, dass der Gesundheitsminister, der schließlich für die Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik zuständig sei, die Anfragen der Abgeordneten dazu beantworte.

Bundesrätin Adelheid EBNER (S/N) freute sich, dass diese "wichtige Behandlungseinrichtung" für Krebskranke nun im Entstehen sei. Österreich schneide in der Überlebenschance bei Krebs zwar relativ gut ab, dafür seien Früherkennung und die verbesserte Behandlung ausschlaggebend. Die Todesrate sei aber immer noch zu hoch, machte sie geltend. Im Projekt MedAustron werde an der Entwicklung der modernsten Technik zur Behandlung von Tumoren gearbeitet und damit vielen Erkrankten Hoffnung gegeben. Das Projekt bedeute Investitionen in Forschung, Technologie und Innovation, man stärke damit den Wirtschaftsstandort Österreich und die Stadt und die Region Wiener Neustadt im Besonderen. Abschließend wies die Bundesrätin darauf hin, dass es auch wichtig sei, die Nachsorge nach Krebserkrankungen im Auge zu behalten und dafür Einrichtungen zu schaffen.

Verstärkte wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Albanien

Schließlich passierte ein Abkommen mit Albanien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit die Länderkammer einhellig. Damit soll die Forschungskooperation zwischen Österreich und Albanien auf eine stabile Basis gestellt und die gemeinsame Teilnahme an europäischen und anderen internationalen Forschungsprogrammen stimuliert werden.

In der Debatte dazu stellte Bundesrat Josef SALLER (V/S) fest, in einer globalisierten Welt machten Wissenschaft und Forschung nicht vor nationalen Grenzen halt. Er bewertete daher die grenzüberschreitende Vernetzung und die Förderung internationaler Zusammenarbeit von WissenschaftlerInnen äußerst positiv. Das vorliegende Kooperationsabkommen mit Albanien im Feld der Wissenschaft und Technik, dotiert mit 90.000 €, bilde nicht nur die Grundlage für gemeinsame Forschungsprojekte beider Länder, sondern sichere auch Österreichs internationale Wettbewerbsfähigkeit in diesem Bereich, wie bereits ähnliche Projekte mit 22 anderen Ländern gezeigt hätten, meinte Saller. Angesichts der geschichtlichen Verbundenheit Österreichs mit der südosteuropäischen Region hoffe er, dass das Abkommen die bilateralen Beziehungen noch verstärke.

Ebenso wertete Bundesrätin Elisabeth GRIMLING (S/W) den Staatsvertrag Österreichs mit Albanien zur gemeinsamen Teilnahme an internationalen Forschungsprogrammen als förderlich für das Verhältnis der beiden Länder. Bilaterale Kooperationen bei wissenschaftlicher und technischer Forschung erhielten damit eine stabile rechtliche Basis, erklärte Grimling und ortete positive Effekte für Wissenschaft und Wirtschaft in beiden Staaten. Zur Unterstützung der Mobilität von WissenschaftlerInnen würden sowohl Österreich als auch Albanien die Reisekosten der vom jeweiligen Land entsandten Personen übernehmen.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) erinnerte, dass Albanien bis 1990 kommunistisch geprägt war, wodurch Wirtschaft und Gesellschaft in vielen Bereichen darniedergelegen seien. Viele Exil-AlbanerInnen würden immer noch durch Transferzahlungen in die Heimat ihre Familien unterstützen. Daher gelte es nun, Versäumnisse der letzten Jahrzehnte aufzuholen, wozu das gegenständliche Abkommen eine gute Grundlage biete, befand Dönmez. Er gab allerdings zu bedenken, dass bei der Finanzierung von Forschungsprojekten auf deren Sinnhaftigkeit geachtet werden solle und Bereiche wie Rüstungswesen oder Atomkraft auszuklammern seien. (Fortsetzung Bundesrat)


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