Parlamentskorrespondenz Nr. 1069 vom 12.12.2012

Ausnahme von Mitführpflicht des Führerscheins bei Landmaschinen

Verkehrsausschuss arbeitet umfangreiche Tagesordnung ab

Wien (PK) – Eine Reihe von Regierungsvorlagen wurden heute vom Verkehrsausschuss für die Behandlung im Plenum vorbereitet. Vom Ausschuss debattiert und enderledigt wurde der Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2011. Behandelt wurde auch die Verankerung der Fahrgastrechte im Eisenbahnbeförderungsgesetz, die 25. StVO-Novelle mit Regelungen zum Radverkehr und zu den "Begegnungszonen" verschiedener Verkehrsteilnehmer sowie die Umsetzung der Richtlinie der EU zu Intelligenten Verkehrssystemen (IVS). Eine Novelle des Bundesstraßengesetzes ermöglicht die bessere Verknüpfung der Verkehrsträger. Ebenso wird eine EU-Verordnung für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmens, für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs sowie für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr durch eine Novelle umgesetzt.

Eine weitere Novelle betrifft die Abänderung des Kraftfahrgesetzes 1967 (31. KFG-Novelle) und des Führerscheingesetzes (15 FSG-Novelle), wodurch Neuregelungen im Bereich der Fahrschulen sowie zur Einrichtung einer Begutachtungsplakettendatenbank getroffen werden.

Darin wird auch eine Ausnahmeregelung für LenkerInnen landwirtschaftlicher Fahrzeuge von der Pflicht, den Führerschein ständig mitzuführen, wieder eingeführt.

Auf der Tagesordnung standen auch eine Reihe von Anträgen der Oppositionsparteien, die teils miterledigt, teils abgelehnt und teilweise auch vertagt wurden.

Zustimmung zum Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2011

Erster Punkt der Tagesordnung war der Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2011 (III-346 d.B.), der eine Übersicht über die Entwicklung des Schienenverkehrsmarkts 2011 gibt. Bundesministerin Doris Bures beantwortet dazu Detailfragen der Abgeordneten. Grundsätzlich zeige der Bericht, dass die verkehrspolitischen Maßnahmen in die richtige Richtung gehen. Selbstverständlich sei man von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Österreich habe aber einen sehr hohen Modal Split der Verkehrsträger, der Anteil der Schiene im Güterverkehr liege stets bei 30 bis 32 %, Österreich sei damit an der Spitze der EU. Auch für heuer zeichne sich eine positive Entwicklung der Fahrgastzahlen der Bahn ab. Die Langsamfahrstellen seien 2011 deutlich reduziert worden. Dass 2011 kein Zuwachs im Güterverkehr zu verzeichnen war, spiegle die Wirtschaftsentwicklung mit einem starken ersten Halbjahr und dem Einbruch im zweiten Halbjahr wider, erfuhren die Abgeordneten Martin Bartenstein (V) und Carmen Gartelgruber (F). Genaue Daten über die Marktanteile der WESTbahn gebe es noch nicht, im Personenfernverkehr stelle sie jedenfalls 22 % des Angebots.

Zur Frage der Pünktlichkeit, die von den Abgeordneten Gabriela Moser (G), Gerald Deimek (F) und Sigisbert Dolinschek (B) mit kritischen Tönen thematisiert wurde, verwies Ministerin Bures auf einen positiven Trend. Durch Wegfall von Baustellen würden auch die von den Abgeordneten kritisierten Fahrplanstreckungen wieder hinfällig, stellte Bures fest. Selbstverständlich werde auch in die westlichen Teile der Westbahnstrecke investiert, versicherte die Ministerin dem Abgeordneten Harald Walser (G). Ein Problem sei die Korridorstrecke durch Deutschland, aber auch die Zubringerstrecke zum Brennerbasistunnel. Sie weise auf EU-Ebene ständig auf diese Problemstellen hin. Es gehe hier schließlich um eine Frage des Ausbaus der europäischen Verkehrskorridore, die von der EU projektiert sei.

Der Bericht wurde vom Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen und damit enderledigt.

Verankerung der Fahrgastrechte im Eisenbahnbeförderungsgesetz

Zustimmung aller Fraktionen gab es für die Neufassung des Eisenbahnbeförderungsgesetzes, welche nun auch die gesetzliche Regelung zu den Fahrgastrechten einschließt (2110 d.B.). Zur Verbesserung der Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten sind in der Novelle auch flankierende Ergänzungen im Eisenbahngesetz vorgesehen. Mit der Regierungsvorlage miterledigt wurde ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriela Moser (G) betreffend die Weiterentwicklung der Fahrgastrechte im Öffentlichen Schienenverkehr (1786/A(E)). Bundesministerin Doris Bures hielt fest, dass man Überlegungen anstelle, wie die Regelungen für Entschädigung bei Verspätungen auch auf InhaberInnen von Monats- und Wochenkarten ausgedehnt werden könnten.

Flexiblere Regelungen für den Radverkehr

Mehrheitliche Zustimmung gab es für die 25. StVO-Novelle (2109 d.B.). Als positiv wurden von Abgeordnetem Franz-Josef-Huainigg, Gabriele Binder-Maier (S) und Sigisbert Dolinschek (B) die Bestimmungen über den Gehbehindertenausweis vermerkt. Durch Änderung des Berechtigtenkreises entfällt die Voraussetzung der dauernd starken Gehbehinderung. Ein Antrag des BZÖ auf Verwaltungsvereinfachung bei Parkausweisen für Gehbehinderte (1246/A(E)) wurde miterledigt.

Kritik an der Novelle wurde von Seiten der FPÖ geäußert. Die Abgeordneten Mathias Venier, Gerhard Deimek und Bernhard Vock waren der Meinung, die Regelungen für Geschwindigkeitskontrollen im Gemeindegebiet ließen befürchten, dass es mehr um das Füllen der Gemeindekassen als um Verkehrssicherheit gehen werden. Dieser Sicht widersprachen die Abgeordneten Johann Rädler (V ) und Kurt Gaßner (S) vehement. Es sei vielmehr ein immer wieder geäußertes Anliegen von BürgerInnen aufgegriffen worden. Abgeordnete Gabriela Moser (G) meinte, die Grünen würden vorerst nicht zustimmen, da sie auf eine weitere Verbesserung der Novelle vor Beschlussfassung im Plenum hofften. Vor allem die Bestimmungen über die Begegnungszone seien noch nicht ausreichend. V-Abgeordneter Martin Bartenstein meinte hingegen, es gehe aus dem Gesetz klar der Vorrang der schwächsten Verkehrsteilnehmer hervor.

Bundesministerin Doris Bures sagte, das Gesetz reagiere auf Änderungen im Mobilitätsverhalten, die glücklicherweise stattfinden. Vor allem habe Radverkehr im urbanen Bereich stark zugenommen. Hier werde nun eine Gleichstellung verschiedener Verkehrsteilnehmer, insbesondere in Begegnungszonen, umgesetzt. Die Kriterien einer Fahrradstraße sowie zur Schaffung von nicht benützungspflichtigen Radwegen erlaubten den Kommunen, welche die Verhältnisse vor Ort kennen, die nötige Flexibilität. Die Novelle enthalte auch Regeln für das Verhalten von RadfahrerInnen, wie etwa das Verbot des Telefonierens während des Radfahrens. An sich sei das auch bisher nicht erlaubt gewesen, aber werde nun explizit gemacht. Was die Behindertenausweise und Parkausweise für Menschen mit Behinderung betreffe, so sehe sie keine Veranlassung, hier eine grundsätzliche Befristung vorzunehmen, wie von der FPÖ gefordert werde. Die von den Abgeordneten Karin Hakl (V) und Kurt Gaßner angesprochene Frage von eigenen Eltern-Kind-Parkplätzen werde sie beim nächsten Treffen mit den LandesverkehrsreferentInnen sicher einbringen. Allerdings gebe es in den Ländern dazu große Skepsis.

Mehrheitlich abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen betreffend eine umfassende Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung zugunsten des Radverkehrs und des (69/A(E)), sowie ein Antrag des BZÖ betreffend die zweisprachige Nennung von Orten, die im Ausland liegen, auf Vorwegweisern, Wegweisern und Orientierungstafeln (1572/A), der außer von den Antragstellern nur von der FPÖ unterstützt wurde.

Bundesregierung setzt IVS-Richtlinie der EU um

Einstimmigkeit fand das Bundesgesetz über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (1799 d.B.). Abgeordneter Josef Auer (S) hatte einen S-V-Abänderungsantrag eingebracht, der das Inkrafttreten des Gesetzes mit 31. 3. 2012 regelt. Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie werde erst ein gesetzlicher Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssystem in Österreich geschaffen. Aussagen über weitere Kosten könne man daher noch nicht treffen, sagte Bundesministerin Bures auf eine Frage des Abgeordneten Gerhard Deimek (F). Der Einsatz von IVS solle die Effizienz und die Umweltverträglichkeit des Verkehrssystems verbessern.

Verkehrsträger sollen besser verknüpft werden

Mehrheitlich, aber ohne Zustimmung der Grünen, wurde auch eine Novelle des Bundesstraßengesetzes (2108 d.B.) beschlossen, durch die die direkte Anbindung bestimmter Anlagen der Verkehrsträger Schiene, Luft und Wasser an Bundesstraßen ermöglicht werden soll. Die bessere Verknüpfung der Verkehrsträger soll dazu beitragen, den durch diese Verkehrsträger verursachten Schwerverkehr auf kurzem Weg dem höherrangigen Straßennetz zuzuführen und dadurch das niederrangige Straßennetz zu entlasten. – Abgeordnete Christiane Brunner (G) kritisierte, dass die Novelle nicht benützt wurde, um unnötige Straßenprojekte zu streichen. Bundesministerin Doris Bures verwies in ihrer Antwort darauf, dass in der Novelle eine klare verkehrspolitische Zielsetzung zum Ausdruck komme. Erstmals in der Zweiten Republik investierte man doppelt so viel in die Schiene wie in die Straße. Straßenbauprojekte würden ständig evaluiert und nötigenfalls auch redimensioniert.

Österreich führt elektronisches Verkehrsunternehmensregister ein

Einstimmig sprach sich der Ausschuss für die Annahme von Änderungen des Güterbeförderungsgesetzes 1995 (GütbefG), des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1998 (GelverG) und des Kraftfahrliniengesetzes (KflG) (1986 d.B.) aus, durch die EU-Verordnungen über gemeinsame Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmens, für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs sowie für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr umgesetzt werden sollen. Mit der Novellierung erfolgt auch die Implementierung von Bestimmungen hinsichtlich der Arbeitszeit selbständiger Kraftfahrer aufgrund einer weiteren EU-Richtlinie. Ebenso wird die Grundlage für die Führung eines einzelstaatlichen elektronischen Registers der Verkehrsunternehmen geschaffen. – Die Bestimmungen hinsichtlich der Arbeitszeit selbständiger Kraftfahrer war notwendig, um die Umgehung von Bestimmungen durch Scheinselbständige zu umgehen, erläuterte Bundesministerin Doris Bures dazu.

Traktorführerschein: Ausnahme von Mitführpflicht wieder eingeführt

Mit S-V-F-B-Mehrheit verabschiedete der Ausschuss eine Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 und des Führerscheingesetzes (1985 d. B.), die auf Vereinfachungen und Deregulierungen im Bereich der Fahrschulen abzielt und darüber hinaus auch die Grundlage für eine zentrale § 57a-Begutachtungsplakettendatenbank schafft.

Zentraler Punkt des Beschlusses ist jedoch die Wiedereinführung der Ausnahmeregelung im Führerscheingesetz für LenkerInnen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Im Sinne eines Abänderungsantrages der Regierungsparteien wurde nun ins Gesetz ein Passus aufgenommen, der eine Rückkehr zur alten Regelung vorsieht und damit LenkerInnen von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als 10 km des ständigen Standorts des Fahrzeuges von der Verpflichtung zur Mitführung einer Lenkerberechtigung befreit. Anträge von SPÖ und ÖVP (2089/A), FPÖ (1683/A) und BZÖ (2169/A) auf Wiedereinführung der Ausnahmeregelung, die dem Ausschuss vorlagen, galten mit der Beschlussfassung der Novelle als miterledigt.

Das BZÖ sprach sich in einem Entschließungsantrag (2165/A(E)) zudem für eine europaweite Vereinheitlichung der Mitführpflichten betreffend Ausrüstung für den Pannenfall aus. Die Grünen wiederum forderten weitergehende Maßnahmen, so etwa die Aufnahme des Verkehrsdelikts "Handy am Steuer" in das Vormerksystem, um dem Handy-Verbot zum Durchbruch zu verhelfen (2018/A(E)). Beide Initiativen wurden bei der Abstimmung mit S-V-Mehrheit vertagt.

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (V) begründete die Reparatur der Ausnahmeregelung mit dem Argument, die zwischenzeitlich eingeführte Bestimmung sei praxisuntauglich gewesen. Abgeordnete Gabriela Moser (G) erwiderte, die Opposition habe dies schon längst erkannt, sei aber bei den Regierungsparteien auf taube Ohren gestoßen. Insgesamt konnte Moser in der Novelle eine Reihe von positiven Punkten erkennen, sie vermisste allerdings eine Verschärfung des Handy-Verbots im Sinne ihres Antrags und kündigte aus diesem Grund die Ablehnung seitens ihrer Fraktion an.

Die Abgeordneten Gerhard Deimek und Bernhard Vock (beide F), die ebenso wie Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) die Wiedereinführung der Ausnahmeregelung begrüßten, stellten fest, die Regierungsparteien hätten nunmehr einen entsprechenden Antrag der FPÖ wortident eingebracht.

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) meldete grundsätzliche Bedenken gegen eine Verschärfung des Handy-Verbots an und vertrat ebenso wie Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) die Ansicht, die derzeitigen Strafen würden ausreichen, ein Vormerkdelikt gehe "ein Stück zu weit". Die vom BZÖ gewünschten einheitlichen Mitführregelungen wiederum würden, wie Bartenstein befürchtete, die Gefahr einer Nivellierung des hohen österreichischen Standards nach unten bringen.

Bundesministerin Doris Bures machte im Zusammenhang mit dem Handy-Antrag der Grünen darauf aufmerksam, dass es bereits 13 Vormerkgründe gibt und das System darüber hinaus keine Gewichtung der Delikte kennt. Vieles spreche eher für eine Vereinfachung als für eine Ausweitung des Vormerksystems, meinte sie. Als häufigste Unfallursache habe man jedenfalls Ablenkung festgestellt, Telefonieren am Handy sei nur einer von vielen Gründen für Ablenkung, gab sie zu bedenken.

Schultransporte, Vignette, Blaulicht: Anträge der Opposition vertagt

Das Thema Sicherheit in Schultransporten und in Linienbussen wurde von den Oppositionsparteien mit Anträgen aufs Tapet gebracht, die der Ausschuss mit S-V-Mehrheit vertagte. FPÖ und BZÖ verlangten eine Ausdehnung der Zählregel 1:1 auf den gesamten Linienbusverkehr (331/A bzw. 2167/A(E)), die FPÖ plädierte darüber hinaus für die Einführung einer Alkoholgrenze von 0,1 Promille für LenkerInnen von Schultransporten (2090/A(E))

Nicht durchsetzen konnte sich die FPÖ mit ihrem Antrag (170/A(E)) auf Erleichterungen für BesitzerInnen von Wechselkennzeichen in Bezug auf die Autobahn-Vignette, der vor allem den Vorschlag enthält, das Aufkleben der Vignette auf das Kfz-Kennzeichen zu ermöglichen. Diese Initiative wurde ebenso vertagt wie ein Vorstoß des BZÖ gegen eine Erhöhung des Vignettenpreises (2164/A(E)). Abgeordneter Josef Auer (S) sprach von noch bestehendem Diskussionsbedarf und erinnerte dabei vor allem daran, dass die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen eine jährliche Anpassung der Mautgebühren und der Vignettenpreise zwingend vorsehen.

In die Warteschleife verwiesen wurden schließlich auch ein Antrag der FPÖ betreffend Blaulicht für First Responder im Einsatzfall (1724/A(E)) und eine Initiative des BZÖ hinsichtlich gesetzlicher Regelung für unbemannte Luftfahrzeuge und Luftfahrgeräte (2166/A(E)). Abgeordneter Johann Rädler (V) äußerte seine Skepsis zum Blaulicht-Antrag der FPÖ und argumentierte, eine Beschlussfassung der Initiative würde eine Serie von Ansuchen anderer Organisationen auf Blaulicht auslösen. Was wiederum den BZÖ-Antrag betrifft, verwies Abgeordneter Johann Hell (S) auf eine entsprechende Novelle, die demnächst in Begutachtung gehen wird. (Schluss)