Parlamentskorrespondenz Nr. 225 vom 20.03.2014

Schließung von Bezirksgerichten: Gesetzliche Klarstellung auf dem Weg

Verfassungsausschuss stimmt auch Änderung des ORF-Gesetzes zu

Wien (PK) – Mit Anfang dieses Jahres wurde das Bezirksgericht Enns geschlossen und seine Zuständigkeiten auf das Bezirksgericht Steyr übertragen. Ob die Zusammenlegung dieser beiden Bezirksgerichte verfassungskonform erfolgte, darüber gibt es bereits seit längerem Diskussionen. Nun soll eine Gesetzesnovelle Klarheit schaffen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte heute mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach einem entsprechenden Antrag der Koalitionsparteien zu. Für einen Beschluss im Plenum ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, dafür könnte die FPÖ sorgen.

Ebenfalls vom Verfassungsausschuss angenommen wurde eine Novelle zum ORF-Gesetz. In Anlehnung an ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) aus dem Jahr 2011 wird ein letzter im Gesetz enthaltener Verweis auf die vormalige Faxwahl von sechs Mitgliedern des Publikumsrats durch Hörer- und SeherInnen rückwirkend mit 1. März 2014 gestrichen.

Gerichtsorganisation: Bestimmung aus dem Jahr 1920 wird aufgehoben

Was die Frage der Bezirksgerichte betrifft, soll laut Antrag der Koalitionsparteien (264/A) eine Bestimmung des im Jahr 1920 beschlossenen und im Jahr 1925 geänderten Übergangsgesetzes aufgehoben werden. Sie normiert, dass sich die Grenzen der politischen Bezirke und der Gerichtsbezirke in Österreich nicht schneiden dürfen.

Dass diese Regelung überholt ist, darüber herrschte im Ausschuss heute weitgehend Konsens. Ob eine Zusammenlegung von Bezirksgerichten sinnvoll sei, hänge vom Einzelfall ab und habe nichts mit Bezirksgrenzen zu tun, so der allgemeine Tenor. Grüne und NEOS wollen dem Koalitionsantrag dennoch die Zustimmung verweigern. Man hätte die Zulässigkeit der Zusammenlegung von Bezirksgerichten vor der Inkraftsetzung der Verordnung prüfen müssen, habe aber offenbar bewusst auf eine notwendige Gesetzesänderung verzichtet und sei sehenden Auges in eine "verfassungsrechtliche Blamage" gelaufen, hielt Abgeordneter Albert Steinhauser (G) fest. Dieser Argumentation schloss sich auch NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak an.

Seitens der FPÖ teilte Abgeordneter Harald Stefan die Einschätzung, dass die Zusammenlegung der Bezirksgerichte Steyr und Enns offensichtlich verfassungswidrig war. Er sei aus sachlichen Erwägungen aber für die Verfassungsänderung. Vor einer Zustimmung im Plenum des Nationalrats will sich Stefan allerdings noch mit dem gesamten FPÖ-Klub beraten. Er machte zudem darauf aufmerksam, dass auch eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich sei.

Abgeordnete Beatrix Karl (V) wies darauf hin, dass bereits unter Justizminister Dieter Böhmdorfer Bezirksgerichte über politische Bezirksgrenzen hinweg zusammengelegt worden seien und der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts auch die nunmehrige Verordnung nicht beanstandet habe. Auch Kanzleramtsminister Josef Ostermayer wertete die Zusammenlegung als verfassungskonform, das Gesetz soll ihm zufolge nur eine Klarstellung bringen.

Abgeordneter Georg Vetter (T) begründete seine Zustimmung zum Antrag damit, dass die Blamage wohl noch größer wäre, wenn das Parlament nicht handeln würde. 

ORF: Opposition fordert mehr Unabhängigkeit im Stiftungsrat

Zum ORF-Gesetz lagen dem Ausschuss sowohl ein Antrag der Koalitionsparteien (147/A) als auch ein Entschließungsantrag der Grünen (67/A[E]) vor. Nachdem der Verfassungsgerichtshof bereits im Jahr 2011 die Gesetzesbestimmungen über die Faxwahl von sechs Mitgliedern des Publikumsrats durch die RundfunkteilnehmerInnen als verfassungswidrig aufgehoben hat, wird nun mit dem SPÖ-ÖVP-Antrag auch ein letzter Verweis auf diese Faxwahl aus dem Gesetz gestrichen. Damit hätte der Publikumsrat in der nächsten Amtsperiode nur noch 31 Mitglieder. Die Aufhebung der Faxwahl wirkt sich auch auf den Stiftungsrat des ORF aus: bisher mussten drei der sechs PublikumsrätInnen im Stiftungsrat aus dem von den RundfunkteilnehmerInnen gewählten Personenkreis kommen.

Wie SPÖ-Abgeordneter Josef Cap im Ausschuss festhielt, wird über die endgültige Zusammensetzung der beiden ORF-Gremien aber noch verhandelt, er ist optimistisch, eine Lösung zu finden.

Ziel des Entschließungsantrags der Grünen ist eine Stärkung der Unabhängigkeit des ORF. Abgeordnetem Dieter Brosz und seinen FraktionskollegInnen geht es insbesondere um eine neue Zusammensetzung und eine Verkleinerung des Stiftungsrats sowie um die ersatzlose Streichung der Bestimmung, wonach vor Bestellung und Abberufung der ORF-LandesdirektorInnen eine Stellungnahme des jeweiligen Bundeslandes einzuholen ist.

In der Debatte ging es vor allem um den Stiftungsrat, wobei SPÖ-Abgeordneter Josef Cap und Kanzleramtsminister Josef Ostermayer divergierende Positionen vertraten. Während Cap wenig Änderungsbedarf bei der grundsätzlichen Zusammensetzung des Stiftungsrats sieht, wünscht sich Ostermayer weiter eine Verkleinerung des Gremiums. Er kann sich etwa einen kleineren Aufsichtsrat und ein größeres Gremium mit Einbindung der Zivilgesellschaft vorstellen. Ostermayer räumte aber ein, dass sich für diese Lösung derzeit keine breite Zustimmung abzeichnet.

Zum von den Grünen vorgeschlagenen Modell, das einen sich selbst erneuernden Stiftungsrat nach einem Gründungskonvent vorsieht, äußerten sich sowohl der Minister als auch Cap kritisch. Ein ähnliches Modell habe sich bei der ÖIAG nicht bewährt und würde letztendlich zu einer Enteignung der Eigentümer führen, sagte Cap.

Allgemein hielt Cap fest, der ORF arbeite im europäischen Vergleich sehr erfolgreich, habe hohe Einschaltquoten, schreibe schwarze Zahlen und berichte sehr ausgewogen, wie wechselweise Proteste aller Parteien belegten. Angesichts dieses Umstands, sieht er wenig Notwendigkeit, an den gesetzlichen Rahmenbedingungen für den ORF etwas zu ändern. Dass im Stiftungsrat auch von der Regierung gewählte VertreterInnen sitzen, ist für ihn nachvollziehbar, das habe aber keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der JournalistInnen im Unternehmen. Das einzige, das ihn wirklich störe, sei, dass die automatische Refundierung der Gebührenbefreiung an den ORF nicht gesetzlich verankert worden sei, erklärte Cap.

Scharfe Kritik an der Vorgangsweise der Koalitionsparteien übte Abgeordneter Dieter Brosz (G). Vermutlich bekämen die Abgeordneten kurz vor der Abstimmung im Plenum mittels eines Abänderungsantrags eine Proporzlösung für die ORF-Gremien serviert, klagte er. Für Brosz ist Cap außerdem der einzige, der eine breite Zufriedenheit mit der Zusammensetzung der ORF-Gremien an den Tag legt. Man könne über das Modell der Grünen diskutieren, meinte er, es sei aber wichtig, den Einfluss der Regierungsparteien in den ORF-Gremien zu reduzieren. Eine ähnliche Entwicklung wie beim ÖIAG-Aufsichtsrat droht Brosz zufolge beim Modell der Grünen nicht, da ein unabhängiger Gründungskonvent vorgesehen sei.

Abgeordneter Gernot Darmann (F) sprach sich dafür aus, gemeinsame Anträge zu einer ORF-Reform zu erarbeiten. Die FPÖ teile das Ziel der Grünen, mehr Unabhängigkeit in den ORF-Gremien zu verankern, das vorgelegte Modell würde aber neue Probleme aufwerfen, fürchtet er. Darmann kann sich unter anderem vorstellen, dass die Betriebsräte im Stiftungsrat, wie in Aufsichtsräten üblich, kein Stimmrecht bei der Wahl des Generaldirektors haben.

Der Antrag der Koalitionsparteien wurde von allen Fraktionen mit Ausnahme der Grünen angenommen. Dem Entschließungsantrag der Grünen stimmten neben den AntragstellerInnen nur das Team Stronach und die NEOS zu, er blieb daher in der Minderheit. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs