Parlamentskorrespondenz Nr. 704 vom 23.06.2015

Kleines Medienpaket bringt bürokratische Erleichterungen für ORF & Co

Verfassungsausschuss befasst sich mit Medienfragen

Wien (PK) – Der ORF und private Rundfunksender können künftig mit einigen administrativen Erleichterungen rechnen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats billigte heute ein von Kanzleramtsminister Josef Ostermayer geschnürtes Gesetzespaket, das unter anderem erhöhte Werbezeitlimits für rein regionale und lokale private TV-Sender sowie Lockerungen beim Reminderverbot für den ORF bringt. Der Beschluss fiel mit den Stimmen der Koalitionsparteien, die Opposition kritisierte, dass notwendige große Reformen im Medienbereich nicht angegangen würden.

Diverse Medienanträge der Opposition wurden vom Ausschuss abgelehnt bzw. vertagt. Zudem befasste sich der Ausschuss mit den Jahresberichten des ORF 2013 und 2014 und dem gemeinsam von der KommAustria, der Telekom-Control-Kommission und der RTR-GmbH erstellten Kommunikationsbericht 2013, der unter anderem über regulatorische Entwicklungen im Medien- und Telekom-Bereich Auskunft gibt.

Medienpaket erleichtert Zusammenarbeit von Privatradios

Mit dem beschlossenen Medienpaket (632 d.B.) wird unter anderem privaten Radioveranstaltern die Zusammenarbeit im technischen, organisatorischen und administrativen Bereich erleichtert, auch was gemeinsame Vermarktungsaktivitäten betrifft. Zudem ist es künftig möglich, einzelne regionale Zulassungen zusammenzulegen. Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Sender ihr Programm seit zumindest zwei Jahren ausstrahlen, sich zusammenlegungsbedingte Programmänderungen nicht negativ auf den Wettbewerb in einem Sendegebiet auswirken und die Reichweite der zusammengelegten Zulassungen in gewissen Grenzen bleibt.

Im ORF-Gesetz wird insbesondere das so genannte Reminderverbot, also das Verbot von Sponsorhinweisen während einer Sendung, gelockert. Es soll dann nicht gelten, wenn der ORF, etwa im Zuge internationaler Sportübertragungen, keinen Einfluss auf die Platzierung der Hinweise hat und dafür weder unmittelbar noch mittelbar ein Entgelt bzw. eine sonstige Gegenleistung erhält. Überdies wird klargestellt, dass auch ORF-Tochtergesellschaften, die ausschließlich kommerzielle Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag wahrnehmen, z.B. Werbezeiten verkaufen, dem ORF-Gesetz und damit der Aufsicht der Regulierungsbehörde unterliegen.

Im Bereich des Privat-TV werden unter anderem die Meldepflichten bei Eigentumsänderungen gelockert und die Werbezeitlimits für rein regionale und lokale Fernsehprogramme erhöht. Kleine Lokalsender können demnach künftig bis zu 24 statt wie bisher 12 Minuten Werbespots pro Stunde ausstrahlen. Außerdem wird der Verbreitungsauftrag von Kabelnetzbetreibern ("Must-Carry-Regelung") im Sinne der Förderung von Meinungsvielfalt präzisiert. Sender, die lokales bzw. österreichisches Programm anbieten oder einen hohen Anteil an eigenproduzierten Sendeformaten mit besonderer kultureller, politischer und gesellschaftspolitischer Relevanz für Österreich haben, haben bei der Vergabe von Sendeplätzen eine bevorzugte Stellung.

Bei der Abstimmung wurde auch ein Abänderungsantrag der Koalitionsparteien berücksichtigt. Demnach sollen die Änderungen für die Privatradios und die privaten TV-Sender mit 1. August in Kraft treten.

Opposition fordert Reformen beim ORF und bei der Presseförderung

Im Zuge der Debatte kritisierte die Opposition das vorliegende Paket als zu wenig ambitioniert. So vermisst Abgeordneter Dieter Brosz (G) Maßnahmen zur besseren Absicherung der unabhängigen Berichterstattung des ORF und verwies in diesem Zusammenhang auf einen Forderungskatalog des ORF-Redakteursrats. Seiner Meinung nach wäre außerdem eine Verschärfung des Werbeverbots für MitarbeiterInnen des ORF, etwa Co-ModeratorInnen, notwendig. Auch die Presseförderung erachtet Brosz für "dringendst reformbedürftig". Zum vorliegenden Gesetz meinte er, einzelne Maßnahmen seien sinnvoll, andere hingegen zu hinterfragen.

Von einem "minimalen Änderungskatalog" sprach auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm. Seine Fraktion warte auf eine weitergehende Gesetzesnovelle, sagte er. Konkret erachtet Alm etwa die Umwandlung des ORF-Stiftungsrats in einen echten Aufsichtsrat ohne parteipolitischen Einfluss für erforderlich. Man müsse dem ORF überdies mehr Möglichkeiten einräumen, Social Media zu nutzen.

FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan kritisierte unter anderem, dass der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht korrekt erfülle. Dieser würde in Spartensender wie ORF III abgeschoben.

Man solle das vorliegende Gesetzespaket nicht gering schätzen, hielten dem gegenüber SPÖ-Abgeordneter Josef Cap und ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl fest. Mit den neuen Bestimmungen würde man etwa Privatradios einen gemeinsamen Funkhausbetrieb ermöglichen, machte Cap geltend und zeigte sich überzeugt, dass die Novelle einen Beitrag zur Stärkung des dualen Rundfunksystems in Österreich leistet. Dem ORF würde professionelles Arbeiten ermöglicht und den privaten Anbietern das Leben erleichtert, hob auch Gerstl hervor. Das Gesetz bringt seiner Einschätzung nach die österreichische Medienlandschaft ein Stück weiter, was, wie er meinte, aber nicht heiße, dass dies das Ende von Reformen sei.

Eine gravierende Änderung des ORF-Gesetzes hält Cap jedenfalls für nicht erforderlich. Der ORF sei ein sehr erfolgreiches Unternehmen, auch die Unabhängigkeit der Berichterstattung sei gewährleistet, argumentierte er. Für ihn kommt daher auch kein "Selbstverwaltungsmodell" des ORF in Frage, wie es seiner Meinung nach den ORF-Redakteuren am liebsten wäre. Die Feststellung Caps, wonach der Stiftungsrat durch die Reformen in der Ära Schüssel von politischem Einfluss befreit wurde, wollte Grün-Abgeordneter Brosz allerdings nicht teilen.

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer räumte ein, dass es sich beim vorliegenden Gesetzespakt um keine große Rundfunk-Novelle handle. Er hofft, in dieser Legislaturperiode aber noch ein größeres Paket vorlegen zu können. Es gebe beispielsweise einen relativ breiten Konsens bei allen Akteuren, dass es sinnvoll wäre, Maßnahmen zu setzen, um den Medienstandort Österreich und österreichische Unternehmen insgesamt, sowohl Private als auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, im Vergleich zur internationalen Konkurrenz zu stärken, unterstrich er.

Was die Struktur des ORF betrifft, erinnerte Ostermayer daran, dass hinsichtlich einer Verkleinerung des Stiftungsrats in der Vergangenheit kein Einigung erzielbar gewesen sei. Die innere Struktur des ORF sei vom Unternehmen selbst zu klären.

NEOS und Team Stronach für transparentere Inseraten-Kennzeichnung

Vom Verfassungsausschuss vertagt, wurde ein gemeinsam von den NEOS und vom Team Stronach eingebrachter Antrag auf Änderung des Medientransparenzgesetzes (1042/A). Um auf einen Blick ersichtlich zu machen, welcher öffentliche Auftraggeber hinter einem Inserat steht und wie viel dafür bezahlt wurde, sprechen sich NEOS-Klubobmann Matthias Strolz und der nunmehr zur ÖVP gewechselte Abgeordnete Marcus Franz dafür aus, die entsprechenden Informationen im Inserat selbst auszuweisen.

Während die FPÖ-Abgeordneten Philipp Schrangl und Harald Stefan den Antrag begrüßten, äußerte sich neben den Koalitionsparteien auch Grün-Abgeordneter Dieter Brosz skeptisch. Der Antrag würde Inserate öffentlicher Stellen künftig de facto verunmöglichen, ist Brosz überzeugt. Überdies sieht er Probleme bei der Kostenangabe, Standard-Tarife wären aufgrund von Rabattpaketen wenig aussagekräftig.

In das gleiche Horn stießen SPÖ-Abgeordneter Josef Cap und ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl. Man könne über eine weitere Verbesserung des international an und für sich vorbildhaften Medientransparenzgesetzes diskutieren, hielt Gerstl fest, bei einer Umsetzung des vorliegenden Antrags würde man den Inseratenmarkt allerdings "komplett zusammenhauen". Überdies würden Printmedien gegenüber Bildmedien benachteiligt. Cap gab zu bedenken, dass die Medien mit einer gänzlichen Abschaffung der Inserate öffentlicher Stellen wohl keine Freude hätten.

Genau auf die abschreckende Wirkung setzt hingegen die FPÖ. Die "Inseratenwut" öffentlicher Stellen würde ganz schnell zurückgehen, erwartet sich Schrangl positive Effekte. Praktische Probleme, wie von Brosz aufgezeigt, könnten Stefan zufolge bei gutem Willen gelöst werden. Auch Alm hält solche für lösbar.

ORF-LandesdirektorInnen: Anhörungsrecht der Landeshauptleute bleibt

Weitere Medienanträge der Opposition wurden vom Verfassungsausschuss abgelehnt. So sehen weder die Koalitionsparteien noch die FPÖ eine Notwendigkeit, das Anhörungsrecht des jeweiligen Landeshauptmanns bei der Bestellung der ORF-LandesdirektorInnen aus dem ORF-Gesetz zu streichen. Er bevorzuge ein transparentes Stellungnahmerecht gegenüber Intransparenz, hielt Cap fest. Gerstl verwies auf den Auftrag des ORF, in seinem Programm regionale Gegebenheiten zu berücksichtigen. Schrangl meinte, in der Praxis würde sich bei einer Abschaffung des Stellungnahmerechts nichts ändern. Auch das Team Stronach unterstützte den von den Grünen eingebrachten Antrag (991/A) nicht.

NEOS fordern Senkung der Rundfunkgebühren

Lediglich die Unterstützung der NEOS, der Grünen und des Team Stronach erhielt ein Entschließungsantrag der NEOS (1077/A(E)), der auf eine Senkung der Rundfunkgebühren durch einen Verzicht auf zusätzlich eingehobene Länderabgaben abzielt. Auch in der ÖVP sei die Abschaffung der Länderabgaben schon öfter thematisiert worden, sagte Gerstl, man wolle grundsätzlich aber nicht in den autonomen Gestaltungsspielraum der Länder eingreifen. Seitens der FPÖ unterstrich Schrangl, dass seine Partei für eine komplette Abschaffung der Rundfunkgebühren sei.

Schließlich lehnte der Verfassungsausschuss auch eine von den Grünen und den NEOS gemeinsam beantragte Änderung des Privatradiogesetzes ab, um Inhabern von Hörfunklizenzen künftig ein Jahr länger Zeit zu geben, das genehmigte Programm auf die Beine zu stellen (609/A). Es sei bislang nur einem einzelnen Privatradio-Veranstalter nicht möglich gewesen, die geltende Ein-Jahres-Frist einzuhalten, machte ÖVP-Abgeordneter Gerstl geltend. Das Verfahren laufe derzeit noch, die Angelegenheit liege beim Höchstgericht. Es wäre nicht sinnvoll, als Gesetzgeber in ein laufendes Verfahren einzugreifen.

ORF bilanzierte 2014 zum fünften Mal in Folge positiv

Im Zuge der Diskussion über die Jahresberichte des ORF 2013 und 2014 hinterfragte Grün-Abgeordneter Brosz die vom ORF festgestellte Erfüllung des Programmauftrags. Der ORF sei verpflichtet, im Hauptabendprogramm in der Regel zumindest eine anspruchsvolle Sendung auszustrahlen, 40% der in einer Musterwoche angeführten entsprechenden Sendungen seien aber Krimi-Serien, kritisierte er. Der angeführte Österreich-Bezug alleine mache diese nicht anspruchsvoll. Brosz plädierte überdies dafür, die Musterwoche zu variieren, um dem ORF nicht die Möglichkeit zu geben, das Programm speziell auf die Musterwochen abzustimmen.

Große Unterschiede ortet Brosz auch bei der Reichweite der Bundesländer-Sendungen. Überdies wies er auf einen massiven Reichweitenrückgang von 2013 auf 2014 hin.

Den nächsten Jahresbericht wollen die Abgeordneten gemeinsam mit ORF-Generaldirektor Wrabetz diskutieren. Dafür sprachen sich neben Brosz auch Cap und Gerstl aus. Gerstl zeigt sich überdies über die positive Bilanz des ORF trotz schwieriger Rahmenbedingungen erfreut und lobte in diesem Zusammenhang die ORF-Geschäftsführung. Kanzleramtsminister Josef Ostermayer informierte darüber, dass es keine rechtliche Möglichkeit gebe, vom ORF zu verlangen, Musterwochen variabel zu wählen. Er will das Thema dem ORF gegenüber aber anschneiden.

Der Bericht 2013 wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS zur Kenntnis genommen, jener aus dem vergangenen Jahr einstimmig. Aus dem Jahresbericht 2014 geht unter anderem hervor, dass der ORF zum fünften Mal in Folge positiv bilanziert hat, und das, obwohl er keine Gebührenrefundierung erhielt. Das ORF-Direktorium hebt außerdem hervor, dass sich der ORF in allen drei Medien – Fernsehen, Radio und Internet – als Marktführer und elektronisches Leitmedium Österreichs behaupten konnte. Auch alle Programmvorgaben wie den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag werden als erfüllt angesehen.

Einstimmig nahm der Verfassungsausschuss schließlich auch den Kommunikationsbericht 2013 zur Kenntnis. Die Regulatoren bekräftigen darin einmal mehr ihr Bekenntnis zur Förderung und Stärkung von Wettbewerb für Rundfunk, Telekommunikation und Post und zur effizienten Nutzung knapper Ressourcen im Interesse der NutzerInnen.

Grün-Abgeordnete Gabriela Moser lobte den Bericht, kritisierte die regulatorische Tätigkeit in Bezug auf die Mobilfunktarife aber als zu wenig aktiv und forderte eine Prüfung der jüngsten Preiserhöhungen. Ihr Fraktionskollege Wolfgang Zinggl zeigte sich überzeugt, dass die Qualität des ORF-Programms steigen würde, würde man die Mittel des Fernsehfonds besser einsetzen und qualitativ bessere Produktionen fördern. (Schluss Verfassungsausschuss) gs