Parlamentskorrespondenz Nr. 1384 vom 03.12.2015

Wahlkarten können künftig in jedem Wahllokal abgegeben werden

Verfassungsausschuss billigt auch Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst

Wien (PK) – WählerInnen können ihre ausgefüllte Wahlkarte künftig in jedem beliebigen Wahllokal abgeben, und zwar bei sämtlichen bundesweiten Wahlen. Das sieht ein Gesetzesantrag der Koalitionsparteien vor, der heute vom Verfassungsausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit gebilligt wurde. Die Regelung habe sich bei den Europawahlen bewährt, daher solle sie auch auf Nationalrats- und Bundespräsidentenwahlen ausgedehnt werden, so die Begründung. Außerdem erwarten sich die Abgeordneten von einer neuen EDV-Infrastruktur im Innenministerium und darauf basierenden Änderungen im Wählerevidenzgesetz und im Europa-Wählerevidenzgesetz nicht nur eine verbesserte Qualität der Daten in der Zentralen Wählerevidenz (ZWE), sondern auch bürokratische Vereinfachungen und Kosteneinsparungen.

Gegen den Gesetzentwurf (1438/A) stimmte lediglich die FPÖ. Abgeordneter Harald Stefan begründete das mit dem grundsätzlichen Problem, das die FPÖ mit der Briefwahl habe. Er sieht sich durch die nunmehr angeordnete Wiederholung von zwei Bürgermeister-Stichwahlen in Vorarlberg wegen möglichem "Wahlkartenschwindel" bestätigt.

Um die Wahrung des Wahlgeheimnisses zu gewährleisten, ist vorgesehen, bei Nationalratswahlen die am Wahltag abgegebenen Wahlkarten gemeinsam mit den Stimmzetteln aus konventionellen Stimmabgaben in regionalwahlkreisfremden Wahllokalen an die zuständigen Landeswahlbehörden zu übermitteln. Das ist den Antragstellern zufolge notwendig, da es bei Nationalratswahlen 39 verschiedene Stimmzettel gibt. Bei der Bundespräsidentenwahl kann hingegen die schon für die Europawahlen geltende Regelung 1:1 übernommen werden, wie in den Erläuterungen hervorgehoben wird. Berücksichtigt bei der Abstimmung wurde auch ein S-V-Abänderungsantrag, der die Behebung eines Tippfehlers im Wahlkartenmuster betrifft.

Wie der Leiter der Abteilung Wahlangelegenheiten im Innenministerium Robert Stein erklärte, wird sich die Stimmenauszählung bei den Wahlen durch die neue Regelung nicht verzögern. Einziger Unterschied zu bisher sei, dass bei Nationalratswahlen ein Teil der Briefwahl-Stimmen, nämlich jene, die in einem regionalwahlkreisfremden Wahllokal abgegeben wurden, nicht mit den übrigen Briefwahl-Stimmen am Montag ausgezählt wird, sondern mit den anderen regionalwahlkreisfremden Stimmen am Donnerstag. Die Masse der auszuzählenden Stimmen werde am Montag also etwas kleiner, jene am Donnerstag etwas größer.

Dass die ausgefüllten Wahlkarten nicht persönlich im Wahllokal abgegeben werden müssen, sondern auch durch Dritte überbracht werden können, erhöht nach Meinung von Stein die Missbrauchsgefahr nicht. Auch zur Post könnten Wahlkarten von Familienangehörigen gebracht werden, argumentierte er. Vor allem für Kranke und ältere Personen sei diese Möglichkeit wichtig.

Bei den letzten Wahlen sind laut Stein mehrere tausend Wahlkarten verspätet bei den Wahlbehörden eingelangt. Mangels Poststempel auf den meisten Wahlkarten lasse sich aber nicht sagen, ob der Grund dafür zu knappe gesetzliche Fristen seien oder die Wahlkarten von den WählerInnen zu spät in den Briefkasten geworfen wurden.

Beamten-Gehälter steigen 2016 um 1,3%

Gebilligt hat der Verfassungsausschuss auch den zwischen Regierung und Beamtengewerkschaft vereinbarten Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst. Demnach werden die Gehälter für BeamtInnen und Vertragsbedienstete des Bundes im kommenden Jahr um 1,3% erhöht. Der Gehaltsabschluss, der wie ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl  hervorhob, etwas über der Inflationsrate liegt, unterstreicht laut Staatssekretärin Sonja Steßl die Wertschätzung gegenüber dem öffentlichen Dienst. Viele BeamtInnen stünden durch aktuelle Entwicklungen wie die Flüchtlingskrise vor enormen Herausforderungen. Auf die gute Arbeit des öffentlichen Dienstes wies auch SPÖ-Abgeordneter Otto Pendl hin.

Besoldungsreform: Weitere Nachbesserungen notwendig

Die neuen Gehaltstabellen wurden in Form eines S-V-Abänderungsantrags in die von der Regierung vorgelegte 2. Dienstrechts-Novelle 2015 (902 d.B.) eingebaut. Mit dieser Novelle werden weitere Nachbesserungen am neuen Besoldungsschema für den öffentlichen Dienst vorgenommen. Das neue Schema war Anfang dieses Jahres in einem parlamentarischen Schnellverfahren beschlossen worden, im Mai wurden die Bestimmungen dann erstmals nachgebessert, um nicht intendierte Gehaltseinbußen für BeamtInnen und Vertragsbedienstete auszuschließen und weitere unerwünschte Effekte der Reform zu verhindern. Allerdings hat man einige Punkte übersehen, wie die mittlerweile gemachten Erfahrungen in der Praxis zeigen. Diese Probleme werden nun mit der vorliegenden Novelle behoben.

Konkret geht es bei den Nachjustierungen etwa darum, unerwünschte Auswirkungen bei den Verwendungszulagen zu beseitigen, Gehaltsnachteile von RichterInnen und StaatsanwältInnen hintanzuhalten und BeamtInnen im Falle eines nachträglichen Studienabschlusses besoldungsrechtlich nicht gegenüber Vertragsbediensteten zu benachteiligen. Außerdem wird klargestellt, dass die Besoldungsreform die besoldungsrechtliche Stellung der Bediensteten ohne zeitliche Einschränkungen regelt und damit auch für Zeiten vor dem 1. März 2015 gilt. Daran hat es laut Erläuterungen von einigen Seiten Zweifel gegeben. Das neue Besoldungssystem ersetze das alte aber vollständig und sei daher auch für die Berechnung von Bezügen aus Vorjahren heranzuziehen, wird ausdrücklich bekräftigt.

FPÖ und NEOS lehnen Dienstrechts-Novelle ab

Die Nachbesserungen beim Besoldungssystem waren der Grund dafür, warum die FPÖ und die NEOS den Gesetzentwurf ablehnten. Die FPÖ habe schon bei der Beschlussfassung des neuen Besoldungssystems davor gewarnt, dass die "Husch-Pfusch-Regelung" nicht halten werde, machte Abgeordneter Christian Lausch geltend, nun komme es "zu einer Reparatur der Reparatur der Reparatur". Ihm zufolge liegt außerdem bereits ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor, mit dem Teile des Gesetzes als diskriminierend aufgehoben wurden. NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak appellierte an Staatssekretärin Steßl, endlich ein nicht unionsrechtswidriges Dienstrecht vorzulegen.

Demgegenüber wies ÖVP-Verfassungssprecher Gerstl darauf hin, dass die vorliegenden Nachjustierungen dafür sorgten, dass keinem Bundesbediensteten ein Nachteil aus dem neuen Besoldungssystem entsteht. Das von Lausch angesprochene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist laut Staatssekretärin Steßl noch nicht rechtskräftig. Überdies gebe es zwei andere Gerichtsentscheidungen, die die Position der Regierung bestätigen.

Diskussion über neues Beamten-Dienstrecht

SPÖ-Abgeordneter Pendl nutzte die Debatte auch dazu, neuerlich auf ein schlankes, modernes Dienstrecht für den öffentlichen Dienst zu drängen. Derzeit gebe es 37 verschiedene Dienstrechte im öffentlichen Dienst, die insgesamt viel zu kompliziert seien, kritisierte er. Man brauche nicht für jede Berufsgruppe Spezialregelungen. Besonderheiten bestimmter Berufsgruppen wie etwa der ExekutivbeamtInnen könnten seiner Ansicht nach innerhalb eines einheitlichen Dienstrechts berücksichtigt werden.

Anders sieht das Team-Stronach-Abgeordneter Christoph Hagen, der neuerlich auf ein eigenes Dienstrecht für ExekutivbeamtInnen drängte (166/A(E)). Die Tätigkeit der Polizei sei wegen der besonderen Belastungen, etwa durch Wechseldienst, Außendienst und die ständig drohende Gefahr für Leib, nicht mit anderen Berufssparten im öffentlichen Dienst vergleichbar. Ihm geht es vor allem um ein höheres Grundgehalt für ExekutivbeamtInnen, derzeit könne ein adäquater Verdienst nur mit einer erheblichen Zahl von Überstunden erzielt werden. Die Zulagen würden aber bei einem längeren Krankenstand entfallen.

NEOS fordern leistungsorientierte Gehaltskomponenten im öffentlichen Dienst

Der Antrag wurde ebenso vertagt, wie Anträge der NEOS und der FPÖ zum Beamten-Dienstrecht. Den NEOS geht es zum einen darum, in die Gehälter von öffentlich Bediensteten leistungsorientierte Gehaltskomponenten einzubauen, um besonderes Engagement stärker belohnen und eine nicht adäquate Aufgabenerfüllung besser sanktionieren zu können (1408/A). Außerdem wäre es nach Meinung der Abgeordnetem Gerald Loacker und Nikolaus Scherak notwendig, die Zahl der Gehaltsvorrückungen im Sinne einer Beschränkung des Senioritätsprinzips massiv zu reduzieren (1158/A(E)).

Der FPÖ geht es um eine Adaptierung des Disziplinarrechts für öffentlich Bedienstete (1349/A(E)). Für Abgeordneten Lausch ist es nicht einsichtig, dass BeamtInnen, die in einem Strafverfahren einer Diversion zugestimmt haben, wegen der gleichen Sache auch disziplinarrechtlich belangt werden können, während bei Verurteilungen vom Prinzip der doppelten Bestrafung Abstand genommen wird. Leistungsorientierte Gehaltskomponenten im öffentlichen lehnte er hingegen dezidiert ab. Damit würde man nur ungerechtfertigten Bevorzugungen und Benachteiligungen von öffentlich Bediensteten Tür und Tor öffnen.

RichterInnen sollen Arbeitszeit bei Erkrankung herabsetzen können

Einig waren sich die Abgeordneten hingegen über eine von SPÖ und ÖVP beantragte Entschließung zur Dienstrechts-Novelle. Sie zielt darauf ab, Richterinnen und Richter eine Herabsetzung der Arbeitsauslastung zu ermöglichen, wenn sie gesundheitlich beeinträchtigt sind. Anders als andere Bundesbedienstete hätten RichterInnen derzeit nicht die Möglichkeit, bei gesundheitlichen Einschränkungen, etwa durch eine Krebserkrankung, ihr Arbeitsausmaß zu reduzieren, machten unter anderem Wolfgang Gerstl (V) und Daniela Musiol (G) aufmerksam.

Vom Ausschuss abgelehnt wurden schließlich zwei Anträge der Grünen. Abgeordneter Harald Walser wertet es als diskriminierend, dass berufliche Zeiten in der Privatwirtschaft bei alten und neuen öffentlich Bediensteten unterschiedlich angerechnet werden, und forderte in diesem Sinn ein Optionsrecht für aktive BeamtInnen (1230/A(E)). Er will außerdem allen LehrerInnen einen freiwilligen Wechsel in das neue Lehrerdienstrecht ermöglichen (1214/A(E)).

Neues Beamten-Dienstrecht: Ministerium macht Vorbereitungsarbeiten

Staatssekretärin Sonja Steßl wies darauf hin, dass sich das Ministerium in Vorbereitungsarbeiten für ein neues Beamten-Dienstrecht befindet. Es gehe dabei nicht nur um ein neues Besoldungssystem mit höheren Einstiegsgehältern und einer flacheren Gehaltskurve, sondern etwa auch darum, FachexpertInnen im Bundesdienst Karriereperspektiven zu eröffnen. Nicht jeder Experte sei schließlich eine gute Führungskraft, meinte sie.

In Richtung Abgeordnetem Hagen hielt Steßl fest, dass die ExekutivbeamtInnen neben der Justizwache eine der wenigen Berufsgruppen im Bundesdienst seien, die eine Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen können. Gegenüber Abgeordnetem Walser gab sie zu bedenken, dass die nunmehrige Anrechnungsmöglichkeit für öffentlich Bedienstete von bis zu 10 Jahren Vordienstzeit in der Privatwirtschaft auf einer Einigung mit der Beamten-Gewerkschaft beruhe und die Frage unabhängig von der im Februar beschlossenen Besoldungsreform zu sehen sei. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs