Parlamentskorrespondenz Nr. 594 vom 01.06.2016

Bessere Jobchancen für MigrantInnen durch raschere Anerkennung von Bildungsabschlüssen

Anerkennungs- und Bewertungsgesetz passiert den Außenpolitischen Ausschuss, grünes Licht auch für internationale Übereinkommen

Wien (PK) – MigrantInnen sollen besser und schneller in den österreichischen Arbeitsmarkt integriert werden. Dies ist die Stoßrichtung eines heute vom Außenpolitischen Ausschuss verabschiedeten Gesetzes, das vor allem Beschleunigungen bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen sowie mehr Service und Information vorsieht. Grünes Licht gaben die Abgeordneten darüber hinaus auch für ein umfangreiches Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Mongolei sowie für ein Abkommen zwischen Österreich und einer Reihe von Internationalen Organisationen, das im Wesentlichen darauf hinausläuft, die Attraktivität von Wien als Amtssitz zu erhalten. Einigkeit bestand zudem über einen Einspruch Österreichs gegen den Beitritt Kosovos zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung.

Auf der Tagesordnung standen weiters eine Reihe von Entschließungsanträgen. Rückenwind erhielt die Bundesregierung bei ihrem Engagement für die Friedenspolitik der Vereinten Nationen sowie für ihre Bemühungen zur Stärkung des Friedensprozesses in der Ukraine, wobei die Abgeordneten jeweils Mehrparteienanträge unterstützten. Vorstöße der Opposition zu den Themen Migration und Klimavertrag wurden hingegen vertagt. Einstimmig nahmen die Abgeordneten einen im Lauf der Debatte eingebrachten Antrag der Regierungsparteien an, in dem das Bekenntnis Österreichs zum Kampf gegen die Todesstrafe bekräftigt wird.  

MigrantInnen sollen rascher in den Arbeitsmarkt integriert werden

Das mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS verabschiedete Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (1084 d.B.) enthält in erster Linie verfahrensrechtliche Bestimmungen zur Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen und sieht dabei für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die aufgrund ihrer Notsituation nicht die notwendigen Dokumente für ein Anerkennungsverfahren vorlegen können, besondere Regelungen zur Feststellung ihrer Qualifikation vor. Im Mittelpunkt stehen überdies Service und Information. Zudem erhalten die Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Bearbeitung ihres Antrags auf Anerkennung. Insgesamt soll durch das Gesetz ein rascherer Einstieg in den heimischen Arbeitsmarkt ermöglicht werden, was in der Debatte auch Bundesminister Sebastian Kurz sowie die Abgeordneten Angelika Winzig (V) und Elisabeth Grossmann (S) betonten.

Grundsätzlich positiv fiel die Bewertung auch aus Sicht der Grünen aus. Alev Korun meinte, allein schon die Vorlage eines derartigen Gesetzes sei erfreulich, wenngleich sich in der Praxis wohl wenig ändern werde. So bleibe das Anerkennungsdickicht mit seinen Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern bestehen. Korun kritisierte überdies, dass man es verabsäumt habe, im Zuge dieses Gesetzes auch gleich Vereinfachungen bei der Gewerbeordnung zu beschließen.

FPÖ-Mandatarin Barbara Rosenkranz sah hingegen die Gefahr, "dass man es jetzt für Asylberechtigte billiger gibt", und äußerte ebenso wie Christoph Hagen vom Team Stronach Bedenken angesichts der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt. Bundesminister Sebastian Kurz erwiderte, die bestehenden Kriterien für die Bewertung von Bildungsabschlüssen und Qualifikationen würden jedenfalls unverändert bleiben. Auch für einen angespannten Arbeitsmarkt sei es von Vorteil, wenn Personen ihre Qualifikationen einbringen können. Diese Meinung vertrat auch Elisabeth Grossmann (S), die zudem daran erinnerte, dass 30% der Menschen mit Migrationshintergrund in Österreich unter ihrer Qualifikation beschäftigt sind.   

Grünes Licht für internationale Abkommen und Bedenken gegen kosovarische Urkunden

Ein von den Abgeordneten einstimmig genehmigtes Abkommen zwischen der EU und der Mongolei (1085 d.B.) steht im Zeichen der Partnerschaft und der Zusammenarbeit, enthält aber auch rechtliche Verpflichtungen für die Mongolei in den Bereichen Menschenrechte und Bekämpfung des Terrorismus.

Ziel eines Abkommens, das Österreich mit der UNO und einigen weiteren internationalen Organisationen schließt (1112 d.B.), ist es vor allem, die Attraktivität von Wien als Amtssitz zu erhalten. Konkret geht es dabei um die Sicherstellung von Schulplätzen für die Kinder der Bediensteten der in der Bundeshauptstadt ansässigen internationalen Einrichtungen. Zu diesem Zweck leistet Österreich nun einen Bildungsbeitrag an die Organisationen und stellt überdies eine Liegenschaft für eine Schule zur Verfügung. Gegen die Genehmigung stimmten FPÖ und Grüne, die vor allem Einwände gegen die Privilegierung der Vienna International School durch das Abkommen vorbrachten.

Bedenken gegen die Echtheit und Richtigkeit von Urkunden aus dem Kosovo wiederum sind der Grund für einen einstimmig genehmigten Einspruch Österreichs (1148 d.B.) gegen den Beitritt Kosovos zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung.

Vereinte Nationen, Ukraine: Breite Basis für Ausschussappelle

Die Grundprinzipien der UNO – Einsatz für Frieden und Sicherheit, Achtung der Menschenrechte, nachhaltige Entwicklung und internationale Zusammenarbeit – sollten auch zentrales Element der österreichischen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik sein. In einem entsprechenden einstimmig angenommenen Appell (1674/A(E)) fordern SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS die Regierung auf, die UNO auch weiterhin zu unterstützen, und verbinden dies zudem mit einem ausdrücklichen Bekenntnis zur Aufrechterhaltung des Einsatzes der österreichischen Blauhelme im Dienst der Friedenssicherung.

Rückenwind erhält Außenminister Kurz überdies bei seinen Bemühungen um eine friedliche Lösung des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine. Ein von den Grünen gemeinsam mit den Regierungsparteien präsentierter Entschließungsantrag (1721/A(E)), der ebenfalls auf einhellige Zustimmung stieß, fordert den Ressortchef auf, sich als OSZE-Vorsitzender 2017 für die Umsetzung der Minsker Abkommen durch alle Konfliktparteien einzusetzen. Josef Cap (S), Reinhold Lopatka (V) und Tanja Windbüchler-Souschill (G) appellieren weiters an Kurz, innerhalb der EU für die Weiterentwicklung der Idee einer gemeinsamen Freihandelszone mit Russland einzutreten und auf die Einhaltung bestehender vertraglicher Verpflichtungen zwischen der EU und Russland zu drängen.

Abschiebungen, Klimavertrag: Oppositionsanträge vertagt

Noch keine endgültige Entscheidung fällte der Ausschuss über eine Initiative (1657/A(E)) der Freiheitlichen, EZA-Leistungen an die Kooperationsbereitschaft bei Abschiebungen zu koppeln. Wendelin Mölzer hat dabei vor allem jene Entwicklungsländer im Visier, die entweder keine Rücknahmeabkommen mit Österreich abschließen oder die Zusammenarbeit bei der Rücknahme ihrer StaatsbürgerInnen verweigern. 

Die Abgeordneten beschlossen mehrheitlich, den Antrag dem EZA-Unterausschuss zuzuweisen.

Zum Thema Abschiebung lag auch ein Antrag (1707/A(E)) des Team Stronach vor, in dem Christoph Hagen die Idee von EU-Wartecamps in Nordafrika für Flüchtlinge ohne gültigen Asylbescheid zur Diskussion stellt. Die Initiative sei unausgegoren, wandte Elisabeth Hakel (S) ein, und gab damit den Grund für die Vertagung an. 

Die Grünen wiederum drängten in einer Initiative (1636/A(E)) auf eine rasche Ratifizierung des Pariser Klimavertrags durch Österreich. Es sei hoch an der Zeit, dass das Abkommen durch eine ausreichende Anzahl von Ratifizierungen völkerrechtliche Verbindlichkeit erhält, betonte Umweltsprecherin Christiane Brunner.

Eine rasche Ratifizierung wünschten auch Andreas Schieder (S) und Angelika Winzig (V). Die ÖVP-Mandatarin informierte zudem, der Prozess sei bereits im Gange und werde noch in diesem Jahr abgeschlossen, worauf der Ausschuss den Antrag mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagte.

Ausschuss bekennt sich zum Kampf gegen Todesstrafe

Die NEOS schließlich wollen das Bekenntnis Österreichs gegen die Todesstrafe durch konkrete Signale bekräftigen (1651/A(E)). Geht es nach Christoph Vavrik, dann sollte Österreich bei Wahlen in die Gremien der UNO oder anderer internationalen Organisationen seine Stimme keinesfalls Staaten geben, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben. Diese Initiative fand zwar keine Zustimmung, die Abgeordneten einigten sich aber auf einen im Lauf der Debatte von den Regierungsparteien eingebrachten Antrag, der den Einsatz für die Abschaffung der Todesstrafe als oberste Priorität der österreichischen Außenpolitik bekräftigt.

Unterausschuss wird EZA-Bericht behandeln

Das EZA-Dreijahresprogramm 2016 bis 2018 ist Gegenstand eines von Außenminister Kurz vorgelegten Berichtes (III-248 d.B.). Das Papier, das vom Grundsatz der Entwicklungspolitik als Investition in Frieden und Sicherheit ausgeht, wurde einem bereits bestehenden EZA-Unterausschuss zugewiesen. (Schluss) hof