Parlamentskorrespondenz Nr. 274 vom 15.03.2017

Gesundheitsausschuss beschließt mit Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS neues Tierschutzgesetz

Novelle bringt Kennzeichnung von Zuchtkatzen und Verbot von privaten Tierinseraten im Internet

Wien (PK) – Bei ihrem ersten Auftritt im Gesundheitsausschuss war die neue Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner gleich mit einer sehr umfangreichen Tagesordnung konfrontiert. Für intensive Diskussionen sorgte schon zu Beginn die Novelle zum Tierschutzgesetz, zu der im Vorfeld über 660 Stellungnahmen eingelangt waren. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen dabei die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen mit Mikrochips, die Beschränkung von privaten Tierinseraten im Internet oder die verbesserte Rechtsstellung von Tierschutzombudspersonen vor. Um diverse Kritikpunkte, die im Begutachtungsverfahren geäußert wurden, auszuräumen, brachten SPÖ und ÖVP noch einen Abänderungsantrag ein. Dieser enthielt u.a. Klarstellungen bezüglich der Verwendung von speziellen Halsbändern bei Hunden, der Auswilderung von Fasanen oder strengere Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Anbindehaltung von Rindern.

Das Gesetz wurde in den letzten zwei Jahren sehr gut und intensiv vorbereitet, betonte Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner, die auch die sehr enge Zusammenarbeit mit dem Tierschutzrat hervorhob. Sie sei überzeugt davon, dass durch die vorliegende Novelle dem Großteil der Empfehlungen und der Stellungnahmen entsprochen werden konnte. So hätte man etwa auch bei den Regelungen zur Katzenhaltung den Wünschen der Tierschutzorganisationen entsprochen. Die Regierungsvorlage (1515 d.B.) wurde in der Fassung des Abänderungsantrags mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und den NEOS angenommen.

Die Eckpunkte des neuen Tierschutzgesetzes

Neu im Gesetz ist die Einführung der verpflichtenden Kennzeichnung von Zuchtkatzen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips durch einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin ab dem Jahr 2018. Die Novelle sieht zudem vor, dass die Haltung zum Zwecke der Zucht als auch zum Zwecke des Verkaufs bewilligungspflichtig ist, und zwar nicht nur im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, sondern auch im Rahmen von sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten; ausgenommen ist die Land- und Forstwirtschaft. Aber auch dort, wo keine Bewilligungspflicht vorliegt, jedoch immer wieder Tiere (kurzfristig) zur Ab- und Weitergabe gehalten werden, muss auf ausreichende Haltungsbedingungen geachtet und die Tätigkeit der Behörde gemeldet werden. Dies betrifft einerseits den privaten Handel mit Haustieren, aber auch Unterbringungen durch diverse Organisationen.

Privatpersonen dürfen in Zukunft keine Tiere mehr auf Internetplattformen anbieten. Ausnahmen gelten für die Landwirtschaft und im Fall von Tieren, die etwa aufgrund des Alters oder einer Erkrankung ihrer Besitzer, abgegeben werden müssen.

Als Tierquälerei soll laut dem Abänderungsantrag nun auch die Verwendung von Halsbändern mit Zugmechanismus, die das Atmen des Hundes erschweren, gelten. Verboten wird das Tätowieren und die Verfärbung von Haut, Federkleid oder Fell aus modischen oder kommerziellen Gründen.

Durch eine Neuformulierung des Zuchtbegriffs soll klargestellt werden, dass Zucht im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht nur bei einer gezielt herbeigeführten Fortpflanzung vorliegt, sondern auch immer dann, wenn der Halter die Fortpflanzung bewusst ermöglicht ("nicht verhinderte Anpaarung"). Außerdem ist sie auch dann gegeben, wenn die zur Deckung verwendeten männlichen Tiere eventuell nicht zugeordnet werden können, wie dies bei z.B. bei Freigangshaltung der Fall ist. Bei bestehenden Tierrassen, bei denen Qualzuchtmerkmale auftreten, müssen die Halter durch eine laufende Dokumentation nachweisen, dass durch entsprechende Maßnahmen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Nachkommen reduziert und in der Folge beseitigt werden.

Bei den Begriffsbestimmungen werden die Bezeichnungen Tierasyl und Gnadenhof, die Einrichtungen zur dauerhaften Verwahrung von herrenlosen und fremden Tieren sind, klar vom Tierheim unterschieden. Hinzu kommt noch der Ausdruck "Tierpension", der im Gesetz genau definiert wird. Genauere Regelungen betreffend Mindestanforderungen  in Bezug auf die Ausstattung dieser Einrichtungen, die Betreuung der Tiere sowie über die Ausbildung des Personals sollen im Zuge einer Verordnung festgelegt werden. Weitere Eckpunkte der Novelle sind eine verbesserte Rechtsstellung der Tierschutzombudspersonen (Möglichkeit der Revisionserhebung beim Verwaltungsgerichtshof, Akteneinsicht bei den Strafgerichten) sowie eine klare Regelung der Rechtspersönlichkeit der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz.

Teilen der Opposition geht die Novelle zu wenig weit

"Allen Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann", resümierte der Tierschutzsprecher der SPÖ, Dietmar Keck, das vorliegende Verhandlungsergebnis. Das Grundproblem in der Diskussion war, dass einerseits die Inhalte des Tierschutzgesetzes, das heute auf dem Tisch liegt, und andererseits der Tierhaltungsverordnung, auf die sich ein Großteil der kritischen Stellungnahmen bezogen hat, vermischt wurden. Keck stellte zudem deutlich klar, dass die Kastrationspflicht für Katzen nicht aufgehoben, sondern nur der Zuchtbegriff neu formuliert wurde. Dieser gehe übrigens auf einen Vorschlag der Organisation "Vier Pfoten" zurück. Den Landwirten stehen nun zwei Möglichkeiten offen, erläuterte Keck, entweder die Kastration der Katzen oder – im Falle der Zucht – die Kennzeichnung mit einem Mikrochip. Das Gesetz verbietet natürlich auch weiterhin, dass Hunde an Ketten gehalten werden. Es wurde nur klargestellt, dass das Führen von Hunden an der Leine, das Anbinden im Rahmen von rechtskonformen Ausbildungsmaßnahmen, etc. sowie das kurzfristige Anbinden (ca. 30 Minuten) von mitgeführten Hunden vor Plätzen oder Gebäuden, die mit den Tieren nicht betreten werden dürfen, nicht unter diese Regelung fallen.

Keck ging auch noch ausführlich auf die einzelnen Punkte im Abänderungsantrag ein, wie u.a. die nähere Bestimmung über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden oder das Verbot des Auswilderns von Fasanen, die nicht überlebensfähig sind. Rindern soll zudem an mindestens 90 Tagen ein Auslauf gewährt werden, wenn nicht zwingende Gründe (z.B. Sicherheitsaspekte oder Nicht-Vorhandensein von Weideflächen) dagegen stehen. Klargestellt wird auch, dass jedes Angebot zur Abgabe von Tieren, die nicht von Züchtern oder autorisierten Vereinen bzw. Personen stammen, unzulässig ist. Davon umfasst ist auch das Internet.

Franz Eßl (V) bedauerte, dass rund um die vorliegende Novelle sehr viele Falschmeldungen in den Medien kursieren. Es sei zu begrüßen, dass im Rahmen eines gemeinsamen Abänderungsantrags noch einige Punkte berücksichtigt werden konnten. Was die Anbindehaltung von Rindern betrifft, so müsse man einerseits auch den Sicherheitsaspekt berücksichtigen und andererseits bedenken, dass eine Umstellung von einem Tag auf den anderen in der Praxis nicht möglich sei. Auch sein Fraktionskollege Jakob Auer erinnerte daran, dass Tierhaltung immer mit einem gewissen Gefährdungspotential verbunden ist und dass leider immer wieder – teils sogar tödliche – Unfälle passieren.

Die Novelle stelle keine Weiterentwicklung im Sinne europäischer Standards dar, meinte Josef Riemer (F), vieles sei auch nicht praxistauglich. Er halte es zudem für skandalös, dass sich im Nutztierbereich nichts getan habe.

Christiane Brunner (G) erinnerte daran, dass im Vorfeld sehr viele kritische Stellungnahmen eingelangt sind. Sie hätte sich erwartet, dass man zumindest den einstimmigen Beschluss des Tierschutzrates berücksichtigt hätte und dass es zu keinen Rückschritten kommt. Klarere Regelungen brauche es auch für die Kastration von Katzen (1115/A(E)), da der Terminus der bäuerlichen Haltung rechtlich nicht genau definiert ist. Dies führe in der Praxis zu Problemen mit Streunerkatzen im Umfeld von Bauernhöfen, die krank, unterernährt und von Parasiten befallen sind. Um ein Ausbreiten einzudämmen, kümmern sich oft Privatpersonen oder Tierschutzinitiativen um diese ausgewilderten Katzenpopulationen. Außerdem sollten ihrer Meinung nach in Zusammenarbeit mit den Ländern Förderprogramme für Katzenkastrationen entwickelt werden.

Wolfgang Pirklhuber (G) konnte dem Abänderungsantrag einiges abgewinnen, da dieser halbwegs treffsicher sei. Generell stimme seine Fraktion dem Gesetz aber nicht zu. In der Frage der Katzenkastration halte er den Vorschlag seiner Fraktion für praxistauglicher, da die zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen der Gesellschaft zu hinterfragen ist.

Ulrike Weigerstorfer (T) zeigte sich enttäuscht vom Entwurf. Er enthalte zwar einige positive Ansätze, wie etwa das Verbot von Würgehalsbändern ohne Stoppfunktion, eine verbesserte Rechtsstellung der Tierschutzombudspersonen, eine Klarstellung von bestimmten Begriffen (z.B. Tierasyl, Tierheime etc.) und ein Tätowierungsverbot aus ästhetischen Gründen, die negativen Punkte würden ihrer Ansicht nach aber überwiegen. Dazu gehörten etwa die Regelungen in Bezug auf die Anbindehaltung von Rindern oder das Aussetzen von Fasanen und Rebhühnern. Völlig unverständlich sei für sie auch, warum Schweine noch immer auf Vollspaltböden liegen dürfen, eine betäubungslose Kastration von Ferkeln möglich ist und Hunde- und Katzen weiterhin in Tierhandlungen ausgestellt werden dürfen. Unzufrieden zeigte sich Weigerstorfer auch mit der Bestimmung über die Kastrationspflicht von Freigängerkatzen, weil es immer noch zu viele Schlupflöcher gebe.

NEOS-Vertreter Gerald Loacker begrüßte den Vorschlag der Ministerin und kündigte seine Zustimmung zum Gesetz an. Er frage sich jedoch, warum  die Stellungnahme der Universität für Bodenkultur in Bezug auf die Ziegenhaltung keine Berücksichtigung fand. Die Forderungen der Grünen in der Frage der Katzenkastration hielt er für nicht praxistauglich.

Weitere Oppositionsanträge: Von der Tötung männlicher Küken bis hin zur Wachtelhaltung

Christiane Brunner machte darauf aufmerksam, dass in Österreich laut Schätzungen der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" jährlich fast 10 Millionen männliche Küken getötet werden (1623/A(E) ). Der Hauptgrund dafür sei wirtschaftliches Interesse, weil bei männlichen Küken aus so genannten Legerassen mit einer längeren Mastdauer, weniger Leistung und höherem Futteraufwand gerechnet werden müsse. Laut Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes sei es zwar verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten, es fehle aber die Klarstellung, dass wirtschaftliche Vorteile nicht darunter fallen sollten. Sie wünschte sich eine entsprechende Gesetzesänderung und schlug als eine mögliche Lösung die Rückkehr zum so genannten Zweinutzungshuhn vor – weibliche Tiere werden als Legehennen aufgezogen und männliche Küken für eine spätere Fleischnutzung gemästet. Außerdem setzten sich die Grünen noch für ein Gütesiegelgesetz für Daunen (1957/A(E) ) ein. Aufgrund der oft intransparenten Lieferketten und der lückenhaften Kontrollsysteme können viele Firmen nicht ausschließen, dass für die von ihnen verwendeten Daunen Tiere gequält wurden (Stichworte: Lebendrupf und Stopfmast); beide Anträge wurden vertagt.

Ulrike Weigerstorfer vom Team Stronach wiederum wies darauf hin, dass in der 1. Tierhaltungsverordnung keine Regelungen für Wachteln enthalten sind, obwohl diese Tiere zu den Hühnervögeln gehören. Sie gibt noch zu bedenken, dass sich sowohl Wachteleier als auch Wachtelfleisch als Spezialität immer größerer Beliebtheit erfreuen und fordert eine entsprechende Ergänzung der Verordnung (2002/A(E)). Diesem Anliegen wurde durch einen darauf basierenden gemeinsamen Antrag aller Parteien entsprochen, der dann einstimmig angenommen wurde.

EU-Anpassungen beim Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und vertagte Oppositionsanträge

Im zweiten Themenblock ging es vor allem um Fragen der Lebensmittelsicherheit, der Kennzeichnung von Produkten, des Einsatzes des Pestizids Glyphosat sowie um das Problem der Lebensmittelverschwendung. Die von der Regierung vorgelegte Novelle zum Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz, die im Wesentlichen Anpassungen an das Unionsrecht (1520 d.B.) enthält, wurde einstimmig angenommen. Die Umsetzung bringt u.a. den Wegfall des Konzepts "diätetische Lebensmittel". Geregelt bleiben aber weiterhin Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, Getreidebeikost und andere Beikost, Lebensmittel für medizinische Zwecke und Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung. Diese werden unter dem Begriff "Lebensmittel für spezielle Zwecke" in das Gesetz aufgenommen. Außerdem wird noch eine Meldeverpflichtung für – noch nicht am Markt befindliche - Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke eingeführt.

Mehrheitlich vertagt wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ (1989/A(E)), in dem ein Maßnahmenplan in Sachen Lebensmittelverschwendung gefordert wird. Die RednerInnen der Regierungsparteien verwiesen darauf, dass es in diesem Bereich schon sehr viele Initiativen, vor allem von Seiten des Lebensministeriums, gibt. Abgeordnete Martina Diesner-Wais (V) gab noch zu bedenken, dass vor allem die privaten Haushalte einen großen Anteil an der Lebensmittelverschwendung haben. Markus Vogel (S) hob positiv hervor, dass der Handel jetzt schon viele tausende Tonnen Lebensmittel an karitative Einrichtungen weitergebe. Abgeordneter Josef Riemer (F) sah eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung für dieses Thema und insbesondere auch den Bildungsbereich gefordert. Es sei unheimlich schwierig, mit gutem Gewissen einzukaufen, stellte Ulrike Weigerstorfer (T) fest. Es müsse endlich etwas gegen die Wegwerfmentalität in der Gesellschaft getan werden.

Grüne für konsequente Kennzeichnung von Fleisch, Tierprodukten und verarbeiteten Eiern sowie für ein Verbot von Glyphosat  

Schließlich wurden auch noch drei Anträge der Grünen vertagt. In einer Entschließung traten Wolfgang Pirklhuber und Christiane Brunner für eine konsequentere Herkunftsbezeichnung von Fleisch und Tierprodukten ein. Die KonsumentInnen wünschen sich regionale Produkte und eine bessere Kennzeichnung ermöglicht eine bewusste Entscheidung, so die AntragsstellerInnen. Eine differenzierende Kennzeichnung komme auch jenen BäuerInnen zugute, die für gute Haltungsbedingungen der Tiere sorgen. Aus diesem Grund zielte der Antrag (2039/A(E)) der Grünen auf ein Gütesiegelgesetz ab, das die Herkunft, die Regionalität, den Tierschutz und die Gentechnikfreiheit umfasst. Pirklhuber forderte vor allem mehr Transparenz in der Gastronomie sowie bei verarbeiteten Produkten. In der Schweiz gebe es ein diesbezügliches Gesetz schon seit langem. Während es bei Frischeiern ("Schaleneiern") seit 2004 innerhalb der EU eine genaue Kennzeichnungspflicht gibt, gelten derartige Regeln bei verarbeiteten Eiern nicht (1611/A(E)), erläuterte er. Dies führe dazu, dass Billigware aus dem Ausland importiert werde, die von Legehennen aus Käfighaltung stammen und nicht den österreichischen Tierschutzstandards entsprechen. Er fordert in seiner Initiative nun eine Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier und Eiprodukte, die sowohl die Herkunft als auch die Haltungsform der Legehennen erfasst. In diesem Zusammenhang gab SPÖ-Mandatar Markus Vogel zu bedenken, dass die Kennzeichnung von "Industrieeiern" einen massiven Aufwand mit sich bringen würde. Man müsse sich daher fragen, wie praxistaugliche Regelungen ausschauen könnten.

Handlungsbedarf sehen die Grünen auch beim weltweit am häufigsten eingesetzten Pestizid Glyphosat, das von der WHO als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft wurde. Der G-Mandatar forderte daher (1064/A(E) ) eine Neubewertung des Einsatzes von glyphosathältigen Pflanzenschutzmitteln in der österreichischen Landwirtschaft auf Basis der neuen Erkenntnisse und drängt überdies unter Hinweis auf das Vorsorgeprinzip auf ein Verbot glyphosathältiger Pestizide in Österreich. Darüber hinaus sollte sich Landwirtschaftsminister Rupprechter auch auf EU-Ebene für ein derartiges Verbot einsetzen.

Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner betonte, dass sich ihr Ressort auf EU-Ebene für eine bessere Kennzeichnung verarbeiteter Lebensmittel stark mache. Ebenso bringe es sich in die Diskussion ein, ob bei manchen Lebensmitteln nicht auf ein Mindesthaltbarkeitsdatum verzichtet werden könne, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Rendi-Wagner sprach sich zudem für eine bessere Lebensmittelkennzeichnung auf Speisekarten aus, sie hält in dieser Frage aber eine Einigung zwischen Wirtschafts- und der Landwirtschaftskammer für notwendig. Was das Thema Glyphosat betrifft, verwies die Ministerin auf das Biomonitoring des Umweltbundesamts, hier gelte es die Ergebnisse abzuwarten. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue