Parlamentskorrespondenz Nr. 952 vom 13.09.2017

Neue Möglichkeit zur Partizipation von BürgerInnen: Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen abgeben und per Mausklick bewerten

NR-Präsidentin Bures: Wichtiger Schritt, um Arbeit des Nationalrats und den Gesetzgebungsprozess offener zu machen

Wien (PK) – BürgerInnen haben ab heute neue Möglichkeiten, sich bei der Entstehung von Gesetzen einzubringen: Sie können auf der Parlamentshomepage Gesetzesentwürfe bewerten, indem sie Stellungnahmen abgeben und diese auch bewerten.

Dafür hat sich der Nationalrat in einer Entschließung vor dem Sommer ausgesprochen. Dies war auch eine der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission zur "Stärkung der Demokratie in Österreich". Kurz vor dem Internationalen Tag der Demokratie am 15. September stehen nun die technischen Voraussetzungen für die Online-BürgerInnenpartizipation bereit. "Die neue Möglichkeit zur Online-Bewertung von Gesetzesentwürfen ist ein wichtiger Schritt, um die Arbeit des Nationalrats und den Gesetzgebungsprozess offener zu machen. Parlamentarismus lebt vom Austausch und Wettbewerb unterschiedlicher Ideen. Die Teilnahme möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger an der Bewertung von Gesetzen stärkt unsere Demokratie", so Nationalratspräsidentin Doris Bures.

In dem erweiterten Begutachtungsverfahren ist es für alle Personen ab 16 Jahren möglich, zu neuen Gesetzesvorschlägen von Ministerien (Ministerialentwürfen) Stellungnahmen direkt über die Website des Parlaments einzubringen. Darüber hinaus kann auch die Zustimmung für bereits abgegebene Stellungnahmen per Mausklick ausgedrückt werden. Dadurch wird eine direkte und einfach zugängliche Beteiligungsform am demokratischen Prozess geschaffen. Auch Personen, die nicht direkte Adressaten im Begutachtungsverfahren sind, können sich so im eigenen Namen, beziehungsweise als Vertreter einer Organisation, eines Vereines oder Unternehmens zu Wort melden.

In der Regel findet ein Begutachtungsverfahren zu einem Gesetzesvorschlag vor Einbringung einer Regierungsvorlage im Nationalrat statt, also vor dem parlamentarischen Verfahren. Der Onlineauftritt des Parlaments bietet eine Übersicht, welche Ministerialentwürfe derzeit in Begutachtung sind (unter dem Menüpunkt PARLAMENT AKTIV / Begutachtungsverfahren und Stellungnahmen).

Die eingebrachten Stellungnahmen werden, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen und nicht der Würde des Nationalrats widersprechen, den Parlamentsklubs für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt und veröffentlicht. Die Entscheidung, ob ein eingebrachter Kommentar auf der Website sichtbar ist, liegt bei der Verfasserin oder dem Verfasser. Es besteht die Möglichkeit, direkt auf der Website über ein Formular eine Stellungnahme einzubringen, oder alternativ per E-Mail an begutachtung@parlament.gv.at zu schicken. Zudem gibt es zu den Ministerialentwürfen kurze, auch für Nicht-Fachleute verständliche Erläuterungen, damit eine breite Teilhabe an den Begutachtungsverfahren möglich ist.

Weitere Informationen zum erweiterten Begutachtungsverfahren finden Sie auf der Website des Parlaments (www.parlament.gv.at). (Schluss) red