Parlamentskorrespondenz Nr. 1097 vom 15.10.2018

Neu im Petitionsausschuss

Anerkennung von Palästina, Asylgesetz, Maßnahmenvollzug, Organentnahmen, Tierschutz

Anerkennung des Staates Palästina durch Österreich

Wien (PK) – Der Nationalrat wird ersucht, ehestmöglich Schritte zur Anerkennung des Staates Palästina in die Wege zu leiten, lautet die Forderung einer Bürgerinitiative (47/BI bzw. 3/BI). Der Nahost-Friedensprozess, der auf Grundlage der Oslo-Abkommen auf der Zweistaatenlösung basiert, drohe in der derzeitigen Situation (Besatzung, Siedlungspolitik, Mauerbau, Status von Jerusalem etc.) endgültig zu scheitern. Nur ein entschiedenes Eintreten der Staatengemeinschaft, internationaler Organisationen und der Zivilgesellschaft für die Umsetzung der Zweistaatenlösung lasse auf positive Veränderungen hoffen. In diesem Kontext könnte Österreich durch die Anerkennung des Staates Palästina selbst einen wichtigen Beitrag leisten.

Bleiberecht für in Familien aufgenommene Flüchtlinge

Im Jahr 2015 war die Zivilgesellschaft dazu aufgerufen, Flüchtlinge zu unterstützen und aufzunehmen, wird in einer Bürgerinitiative in Erinnerung gerufen (48/BI). Viele haben dies getan – aus Hilfe sei Zuneigung, aus Fremden Familienmitglieder geworden. Eine Abschiebung dieser gut integrierten Menschen, die ihre Helfer oft als "meine österreichischen Eltern" bezeichnen, würde nicht nur die enormen emotionalen und zeitlichen Investitionen entwerten, sondern das Privat- und Familienleben beider Seiten zerstören. Die EinbringerInnen treten daher dafür ein, im Rahmen des Paragraphen 55 oder 56 des Asylgesetzes eine ausdrückliche Bleibemöglichkeit für diese Gruppe von Flüchtlingen und anderen Drittstaatsangehörigen zu schaffen. Durch die Vorlage einer Patenschaftserklärung könnte bis zum Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit gewährleistet werden, dass die Familien für eine Krankenversicherung, eine Unterkunft und allfällige Unterhaltsmittel aufkommen.

Initiative protestiert gegen staatliche erzwungene Organentnahme in China

Eine Bürgerinitiative ersucht den Nationalrat, die Praktik der staatlich erzwungenen Organentnahme in der Volksrepublik China zu verurteilen. Davon betroffenen seien vor allem Gefangene und AnhängerInnen der spirituellen Gemeinschaft Falun Gong, die oft inhaftiert werden. Außerdem soll durch eine Gesetzesänderung erwirkt werden, dass es keinen Organhandel mit China bzw. keinen Organtourismus gibt (49/BI bzw. 4/BI).

Kürzungen bei den ausgegliederten Einrichtungen und Beteiligungen des Bundes

Für eine Zurücknahme der Kürzungen bei ausgegliederten Einheiten bzw. Beteiligungen des Bundes im Budgetbegleitgesetz 2018/2019 setzt sich eine weitere Bürgerinitiative ein (50/BI). Seit Jahren werde in diesem Bereich gespart; nunmehr sei der Punkt erreicht, wo weitere Kürzungen den Leistungsumfang zahlreicher Einrichtungen gefährden.

Initiative für einen menschenrechtskonformen Maßnahmenvollzug in Österreich

Bereits 2015 wurde von namhaften ExpertInnen in einem vom Justizressort beauftragten Bericht der dringende Reformbedarf des Maßnahmenvollzugs festgestellt. Dabei wurden 92 Empfehlungen erarbeitet, die bis heute auf ihre Umsetzung warten. Es könne nicht angehen, dass durch mangelhafte strukturelle Rahmenbedingungen, eine teilweise geringe Qualität der gerichtlichen Verfahren und Sachverständigengutachten psychisch kranke Menschen unverhältnismäßig lang in Justizanstalten oder Psychiatrien landen. Die Schaffung eines Maßnahmenvollzugs-Gesetzes, das den Rechtsschutz der Betroffenen gewährleistet und die Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie und Wiedereingliederung in die Gesellschaft darstellt, sei daher dringend erforderlich. (51 BI)

BürgerInnen fordern Reparatur des Tierschutzgesetzes

Durch die Novellierung des Bundestierschutzgesetzes 2017 wurde die Arbeit von tausenden privaten Tierpflegestellen de facto verboten bzw. verunmöglicht, kritisiert eine Bürgerinitiative (52/BI). Auch die Information der Öffentlichkeit und der Gebrauch des Internets im Rahmen von Tiervergaben seien damit unterbunden worden, während dies "jedem Züchter, Tierexperimentator und Tiervermehrer" weiterhin gestattet sei. Die diskriminierende Bestimmung, die Privatpersonen (wie z.B. Pflegestellen) und Vereine ohne "eigene Betriebsstätte" in Österreich trifft, sollte daher für obsolet erklärt werden.

Verbot des betäubungslosen Schächtens

Für ein Verbot des betäubungslosen Schächtens tritt eine Bürgerinitiative ein und verweist dabei auf Länder wie Schweiz, Polen, Schweden, Niederlande etc., wo dies bereits umgesetzt wurde. Aus wissenschaftlicher Sicht sei als erwiesen anzusehen, dass die Schlachtung von Tieren ohne Betäubung vor dem Entblutungsschnitt mit höheren Belastungen verbunden ist als eine fachgerecht durchgeführte "konventionelle" Schlachtung (53 BI bzw. 5/BI). (Schluss) sue